Forderungskatalog der Bürgerbewegung PAX EUROPA zum Ergreifen von Maßnahmen zum Schutze von Demokratie und Menschenrechten vor den vom Islam ausgehenden existenziellen Gefahren Vorwort: Die Bürgerbewegung PAX EUROPA klärt über die vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen auf und mahnt die Gefahren an, die vom politischen Machtanspruch des Islams für das demokratische Staatswesen und die Menschenrechte in Europa ausgehen. Mit dem vorliegenden Forderungskatalog wendet sich die Bürgerbewegung PAX EUROPA an politische Entscheidungsträger und zeigt ihnen Maßnahmen auf, mit denen unter Ausschöpfung aller demokratischer und rechtsstaatlicher Mittel der Islamisierung Deutschlands und Europas begegnet werden kann. Die Bürgerbewegung PAX EUROPA leistet damit einen wichtigen Beitrag zur dringlich erforderlichen offenen und tabulosen Diskussion über den Grundkonflikt zwischen dem Islam und einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands. Die Politik ist aufgerufen, sich sachlich mit den Argumenten dieses Forderungskataloges auseinanderzusetzen und sämtliche notwendige Maßnahmen zum Schutze von Demokratie und Menschenrechten vor den vom Islam ausgehenden existenziellen Gefahren zu ergreifen. Stopp der politisch zugelassenen und geförderten Islamisierung Politische Entscheidungsträger müssen sich ein fundiertes Basiswissen über den Islam aneignen. Grundlage dafür bilden die islamischen Schriften, das heißt der Koran und die Sunna, die Geschichte des Islams, die Staatsformen und die Menschenrechtssituation in Ländern, in denen der Islam vorherrscht, die Fatwen der islamischen Rechtsschulen, die Aussagen und Taten einflussreicher islamischer Gelehrter und Führer, die Aktivitäten und Forderungen der in Deutschland und Europa tätigen Islamverbände. Einstellung des Feindbildes Islamkritik; Stopp der Diffamierung und versuchten Kriminalisierung von Islamkritikern; Einstehen für den Schutz und Erhalt der Meinungsfreiheit; Auseinandersetzung mit Islamkritik auf Argumentationsebene Einstieg in die offene und tabulose Diskussion über den Grundkonflikt zwischen dem Islam und einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen Stopp von politischen Kampagnen mit dem Beweggrund, die vom Islam ausgehenden existentiellen Gefahren für die Freiheit, die Demokratie, den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu leugnen oder zu verharmlosen und herunterzuspielen Vermittlung des Grundgesetzes, der universellen Menschenrechte und der Werte und Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in staatlichen Bildungseinrichtungen; Aufklärungskampagnen über Grundwesen und Ziele des Islams; Aufklärung über die vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen und demokratiefeindlichen Bestrebungen Keine weitere Behandlung des Islams als bloßer Religion unter Ausblendung seines politischen, menschenrechtswidrigen und demokratiefeindlichen Wesens; keine Gleichbehandlung des Islams mit nachhaltig säkularisierten Religionen Keine Duldung und Relativierung von vom Islam ausgehenden Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen Keine Gewährung von Sonderrechten für Muslime; konsequente Anwendung und Durchsetzung geltender Gesetze; konsequente Anwendung des Rechtsstaatsprinzips Beendigung der realitätswidrigen und irreführenden Unterscheidung zwischen dem Islam als vermeintlich unpolitischer, friedlicher Religion und dem „Islamismus“ als politischer, gewalttätiger Ideologie, deren Dogmatik und Agenda nicht im Islam gründen würde und welche den Islam für ihre Ziele missbrauchen würde. Auflösung der Islamkonferenz als Instrumentarium zur Umsetzung von im Sinne der Scharia erhobenen Forderungen, die von Islamverbänden gegenüber der deutschen Politik gestellt werden Überprüfung sämtlicher Islamverbände, islamischer Organisationen und islamischer Einrichtungen auf ihre Verfassungsgemäßheit; Einfordern eines schriftlichen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bei einer gleichzeitigen Ablehnung der Kairoer Menschenrechtserklärung, welche die universellen Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia stellt; Verbot von Islamverbänden, islamischen Organisationen und Schließung islamischer Einrichtungen, die die Scharia und den Jihad propagieren oder den Jihad finanziell unterstützen. Verbot der Finanzierung und Steuerung von Islamverbänden, islamischen Organisationen und islamischen Einrichtungen in Deutschland durch das Ausland Sofortiges bundesweites Moscheebaumoratorium. Aufhebung, wenn die Verfassungsgemäßheit der als Bauherren fungierenden Islamverbände/Moscheegemeinden sichergestellt ist Konsequente Schließung von bestehenden Moscheen, deren Betreiber sich als verfassungsfeindlich erweisen Nutzung von Moscheen ausschließlich als reine Gebetsstätten Verbot von Minarett und Muezzinruf als Ausdruck des politischen Machtanspruches des Islams Einstufung des Korans als jugendgefährdende Schrift Verbot von Koranschulen Verbot jeglicher öffentlicher Propaganda für den Jihad Kein Einzug des Islams in staatliche Bildungseinrichtungen: kein Islamunterricht an Schulen, keine Islamkunde und Imamausbildung an Universitäten Kein Einzug islamischen Parallelrechts in das deutsche Rechtssystem, weder im Strafrecht noch im Familien- und Zivilrecht Keine Beschäftigung von Anhängern der Scharia im öffentlichen Dienst Keine Entsendung von als Seelsorger bestimmten Imamen in Justizvollzugsanstalten Keine Zuwanderung, die eine weitere Islamisierung Deutschlands und Europas bewirkt und befördert Rückführung aus dem Ausland stammender Muslime, die sich verfassungsfeindlich betätigen, in ihr ursprüngliches Heimatland Stopp der juristisch zugelassenen und geförderten Islamisierung Keine Gewährung einer „Religionsfreiheit“ gegenüber dem Islam, die über Grundgesetz, Artikel 4, Absatz1 (Glaubensfreiheit) hinausgeht Keine Gewährung von „Religionsfreiheit“ für grund- und menschenrechtswidrige Bestandteile des Islams und dessen politischem Machtanspruch Keine Gewährung von Sonderrechten für Muslime; konsequente Anwendung und Durchsetzung geltender Gesetze; konsequente Anwendung des Rechtsstaatsprinzips