Entwurf BPE Forderungskatalog

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Forderungskatalog der Bürgerbewegung PAX EUROPA
zum Ergreifen von Maßnahmen zum Schutze von Demokratie
und Menschenrechten vor den vom Islam ausgehenden
existenziellen Gefahren
Vorwort:
Die Bürgerbewegung PAX EUROPA klärt über die vom Islam
ausgehenden Menschenrechtsverletzungen auf und mahnt die Gefahren
an, die vom politischen Machtanspruch des Islams für das
demokratische Staatswesen und die Menschenrechte in Europa
ausgehen. Mit dem vorliegenden Forderungskatalog wendet sich die
Bürgerbewegung PAX EUROPA an politische Entscheidungsträger und
zeigt ihnen Maßnahmen auf, mit denen unter Ausschöpfung aller
demokratischer und rechtsstaatlicher Mittel der Islamisierung
Deutschlands und Europas begegnet werden kann. Die
Bürgerbewegung PAX EUROPA leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
dringlich erforderlichen offenen und tabulosen Diskussion über den
Grundkonflikt zwischen dem Islam und einer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung Deutschlands. Die Politik ist aufgerufen,
sich sachlich mit den Argumenten dieses Forderungskataloges
auseinanderzusetzen und sämtliche notwendige Maßnahmen zum
Schutze von Demokratie und Menschenrechten vor den vom Islam
ausgehenden existenziellen Gefahren zu ergreifen.
Stopp der politisch zugelassenen und geförderten Islamisierung
Politische Entscheidungsträger müssen sich ein fundiertes Basiswissen
über den Islam aneignen. Grundlage dafür bilden die islamischen
Schriften, das heißt der Koran und die Sunna, die Geschichte des
Islams, die Staatsformen und die Menschenrechtssituation in Ländern, in
denen der Islam vorherrscht, die Fatwen der islamischen Rechtsschulen,
die Aussagen und Taten einflussreicher islamischer Gelehrter und
Führer, die Aktivitäten und Forderungen der in Deutschland und Europa
tätigen Islamverbände.
Einstellung des Feindbildes Islamkritik; Stopp der Diffamierung und
versuchten Kriminalisierung von Islamkritikern; Einstehen für den Schutz
und Erhalt der Meinungsfreiheit; Auseinandersetzung mit Islamkritik auf
Argumentationsebene
Einstieg in die offene und tabulose Diskussion über den Grundkonflikt
zwischen dem Islam und einem freiheitlichen demokratischen
Gemeinwesen
Stopp von politischen Kampagnen mit dem Beweggrund, die vom Islam
ausgehenden existentiellen Gefahren für die Freiheit, die Demokratie,
den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu leugnen oder zu
verharmlosen und herunterzuspielen
Vermittlung des Grundgesetzes, der universellen Menschenrechte und
der Werte und Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen
Grundordnung in staatlichen Bildungseinrichtungen;
Aufklärungskampagnen über Grundwesen und Ziele des Islams;
Aufklärung über die vom Islam ausgehenden
Menschenrechtsverletzungen und demokratiefeindlichen Bestrebungen
Keine weitere Behandlung des Islams als bloßer Religion unter
Ausblendung seines politischen, menschenrechtswidrigen und
demokratiefeindlichen Wesens; keine Gleichbehandlung des Islams mit
nachhaltig säkularisierten Religionen
Keine Duldung und Relativierung von vom Islam ausgehenden
Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen
Keine Gewährung von Sonderrechten für Muslime; konsequente
Anwendung und Durchsetzung geltender Gesetze; konsequente
Anwendung des Rechtsstaatsprinzips
Beendigung der realitätswidrigen und irreführenden Unterscheidung
zwischen dem Islam als vermeintlich unpolitischer, friedlicher Religion
und dem „Islamismus“ als politischer, gewalttätiger Ideologie, deren
Dogmatik und Agenda nicht im Islam gründen würde und welche den
Islam für ihre Ziele missbrauchen würde.
Auflösung der Islamkonferenz als Instrumentarium zur Umsetzung von
im Sinne der Scharia erhobenen Forderungen, die von Islamverbänden
gegenüber der deutschen Politik gestellt werden
Überprüfung sämtlicher Islamverbände, islamischer Organisationen und
islamischer Einrichtungen auf ihre Verfassungsgemäßheit; Einfordern
eines schriftlichen Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bei
einer gleichzeitigen Ablehnung der Kairoer Menschenrechtserklärung,
welche die universellen Menschenrechte unter den Vorbehalt der
Scharia stellt; Verbot von Islamverbänden, islamischen Organisationen
und Schließung islamischer Einrichtungen, die die Scharia und den Jihad
propagieren oder den Jihad finanziell unterstützen.
Verbot der Finanzierung und Steuerung von Islamverbänden,
islamischen Organisationen und islamischen Einrichtungen in
Deutschland durch das Ausland
Sofortiges bundesweites Moscheebaumoratorium. Aufhebung, wenn die
Verfassungsgemäßheit der als Bauherren fungierenden
Islamverbände/Moscheegemeinden sichergestellt ist
Konsequente Schließung von bestehenden Moscheen, deren Betreiber
sich als verfassungsfeindlich erweisen
Nutzung von Moscheen ausschließlich als reine Gebetsstätten
Verbot von Minarett und Muezzinruf als Ausdruck des politischen
Machtanspruches des Islams
Einstufung des Korans als jugendgefährdende Schrift
Verbot von Koranschulen
Verbot jeglicher öffentlicher Propaganda für den Jihad
Kein Einzug des Islams in staatliche Bildungseinrichtungen: kein
Islamunterricht an Schulen, keine Islamkunde und Imamausbildung an
Universitäten
Kein Einzug islamischen Parallelrechts in das deutsche Rechtssystem,
weder im Strafrecht noch im Familien- und Zivilrecht
Keine Beschäftigung von Anhängern der Scharia im öffentlichen Dienst
Keine Entsendung von als Seelsorger bestimmten Imamen in
Justizvollzugsanstalten
Keine Zuwanderung, die eine weitere Islamisierung Deutschlands und
Europas bewirkt und befördert
Rückführung aus dem Ausland stammender Muslime, die sich
verfassungsfeindlich betätigen, in ihr ursprüngliches Heimatland
Stopp der juristisch zugelassenen und geförderten Islamisierung
Keine Gewährung einer „Religionsfreiheit“ gegenüber dem Islam, die
über Grundgesetz, Artikel 4, Absatz1 (Glaubensfreiheit) hinausgeht
Keine Gewährung von „Religionsfreiheit“ für grund- und
menschenrechtswidrige Bestandteile des Islams und dessen politischem
Machtanspruch
Keine Gewährung von Sonderrechten für Muslime; konsequente
Anwendung und Durchsetzung geltender Gesetze; konsequente
Anwendung des Rechtsstaatsprinzips
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