Georg-August-Universität Göttingen Molekulare Strukturbiologie Betriebsanweisung für gentechnische Arbeiten gem. § 12 Abs. 2 GenTSV Sicherheitsstufe 1 Geltungsbereich Molekulare Strukturbiologie (MSB) im ersten Stock Räume:1.101/1.102/1.103/1.104/1.105/1.106/1.109/1.110/1.111/ 1.112/1.113/1.114/1.115/1.116/1.117/1.118/1.119/1.120 Ansprechpartner Projektleiter: Beauftragte für die Biologische Sicherheit Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes Betriebstechnik Notruf Feuer: Unfall: Ersthelfer: Prof. Dr. R. Ficner Dr. A. Dickmanns Dr. W. Dames Call-Center Tel. 14071 Tel. 14073/14075 Tel. 6701 Tel. 1171 Erste Hilfe 112 112 A. Dickmanns Erste-Hilfe-Kästen: in den Fluren Maßnahmen bei Stör- und Notfällen Feuer: Bei kleinen Bränden Feuerlöschdecken und Pulverlöscher oder CO2-Löscher einsetzen. Sie befinden sich in den Fluren (1.105/1.114) und Raum 1.110 Unfall: Bei Verletzungen stehen Erste-Hilfe-Kästen in den Fluren zur Verfügung. Jede Verletzung und Kontamination mit Mikroorganismen ist sofort dem Projektleiter zu melden. Im Rahmen der Ersten – hilfe sind folgende Sofortmaßnahmen vorgesehen. - Bei Hautkontakt ist die kontaminierte Hautpartie gründlich mit den im Labor vorhandenen Waschlösungen zu reinigen und zu desinfizieren. - Nach Augenkontakt muß das Auge mindestens 5 Minuten mit fließendem Wasser gespült werden (Augendusche). - Nach leichten Verbrennungen und Verbrühungen sind die betroffenen Hautpartien unverzüglich mindestens für 10 Minuten unter fließendem kalten Wasser oder in eis zu halten. - Treten trotz dieser Sofortmaßnahmen weitere Beschwerden auf, so ist umgehend der Durchgangsbzw. Augenarzt aufsuchen. Gesetzes- und Vorschriftengrundlagen - Gentechnikgesetz (GenTG § 7) - Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV § 8, 9, 12, 13 Anhang IIIA) - Richtlinien für Laboratorien der gewerblichen Berufsgenossenschaften Anmeldung Behörde: Bezirksregierung Braunschweig Datum: Aktenzeichen: Weitere, über das angemeldete Projekt hinausgehende oder thematisch abweichende gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 bedürfen keiner erneuten Anmeldung oder Genehmigung. Es besteht aber die Verpflichtung Aufzeichnungen über diese Arbeiten anzufertigen (siehe unten). Kennzeichnungs und Zugangsregelung Labors, in denen mit gentechnische veränderten Organismen (GVOs) ohne Gefährdungspotential gearbeitet werden darf, tragen die Kennzeichnung: "GENLABOR S1" oder "GENTECHNISCHER ARBEITSBEREICH S1". Es besteht keine Zugangsregelung zu den Laborräumen. Verwendete biologische Agenzien und Gefahren für Mensch und Umwelt Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist. Die verwendeten Stämme Escherichia coli K12- und B-Derivate, Saccharomyces cerevisiae, Schizosaccharomyces pombe, Pichia pastoris sowie die Insektenzelllinien Spodoptera sp. (Sf9 und Sf21), Trichoplusia (Tn-368 und High-5) und Schneiderzellen und die Säugerzelllinien HeLa-S3, COS1, COS-7, 3T3, CHO und BHK21 stellen keine Gefahr dar. Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Alle mit gentechnischen Arbeiten Beschäftigten sind jährlich vom Laborleiter mündlich zu unterweisen. Diese Unterweisung ist obligatorisch und die Durchführung und Kenntnisnahme muß schriftlich bestätigt werden. Arbeitskleidung tragen Essen und Trinken verboten Rauchen verboten In der Mikrobiologie unerfahrene Mitarbeiter müssen vom Projektleiter oder einem von ihm Beauftragten über die möglichen Gefahren unterrichtet und sorgfältig angeleitet werden. die Türen der Arbeitsräume sollen während der Arbeiten geschlossen bleiben. Grundregeln guter mikrobiologischer Arbeitstechnik beachten: - In den Labors nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen oder sich schminken! - Nahrungsmittel und Tabakwaren so aufbewahren,daß kein Kontakt mit GVO möglich ist! - Arbeitskittel tragen! - Nicht mit dem Mund pipettieren, mechanische Pipettierhilfen verwenden! - Aerosolbildung vermeiden! - Grundsätzlich dürfen keine lebenden Zellen aus dem Labor in Abfall oder Abfluß gelangen! Kanülen, Skalpelle und andere scharfe Gegenstände in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Kulturgefäße, Zentrifugenbecher und alle anderen Gefäße, die mit Bakterien in Berührung gekommen sind, müssen vor dem Spülen autoklaviert werden. Größere Geräte wie Zentrifugen (Raum 1.101), die mit lebenden Zellen in Berührung gekommen sind, müssen nach Benutzung mit Sterilisationslösung (z.B. 1% Kohrsolin für 1 Stunde) desinfiziert werden (Bedienungsanleitung der Geräte vor erstmaliger Inbetriebnahme studieren und beachten!). Grundsätzlich darf 70%iger Alkohol zur Flächendekontamination nur bis zu einer Fläche von 2qm mit maximal 50ml 70%igem Alkohol/qm verwendet werden! Während der Verwendung dürfen keine Zündquellen in der Nähe sein! Beim Verschütten von bakterienhaltigen Medien: Flüssigkeit mit Zellstoff aufsaugen, autoklavieren und kontaminierte Flächen mit Sterilisationslösung (z.B. 1% Kohrsolin für 1 Stunde) desinfizieren. Der Transport von Kulturgefäßen mit beimpften Medien außerhalb der S1-Zone darf nur in bruchsicheren Gefäßen (z.B. Metalleimern) erfolgen. Nach Beendigung der Arbeiten und bei Bedarf Hände mit hautschonender Seife gründlich waschen. Aufzeichnungspflicht Über jedes gentechnische Experiment ist genau Protokoll zu führen. Die Angaben über die Teilprojekte müssen in übersichtlicher Form dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere tabellarische Angaben über verwendete und hergestellte Plasmide und Phagen, transgene Zelllinien sowie über durchgeführte Transfektionen und Mikroinjektionen. Die Zusammenfassungen müssen regelmäßig ergänzt und beim Projektleiter bzw. Sicherheitsbeauftragten verwahrt werden. Weiterer Bestandteil der Aufzeichnungen sind die Laborjournale der Mitarbeiter. Lagerung und Beseitigung Die Lagerung gentechnisch veränderter Organismen darf nur in deutlich beschrifteten Gefäßen und den dafür vorgesehenen Kühl- oder Gefrierschränken erfolgen. Mit Bakterien kontaminierter Abfall (Pipettenspitzen, Petrischalen usw.) wird am Platz in den dafür vorgesehenen Behältern gesammelt und autoklaviert. Gefäße mit Bakterien werden, falls notwendig, in bruchsicheren Gefäßen (Metalleimern) zu den Autoklaven transportiert. Autoklaven stehen in dem Raum 1.106; Biologischer Abfall muß mindestens 20 Minuten bei 121°C in dem dafür vorgesehenen Autoklaven sterilisiert werden und kann anschließend mit dem allgemeinen Laborabfall entsorgt werden. Bedienung nur durch eingewiesenes Personal!) Entsorgung von chemischen Sonderabfällen gemäß den hausinternen Regelungen. ...................................... (Datum) ................................................... (Unterschrift Projektleiter)