Betriebsanweisung-deutsch - Georg-August

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Georg-August-Universität Göttingen
Molekulare Strukturbiologie
Betriebsanweisung für gentechnische Arbeiten
gem. § 12 Abs. 2 GenTSV
Sicherheitsstufe 1
Geltungsbereich
Molekulare Strukturbiologie (MSB) im ersten Stock
Räume:1.101/1.102/1.103/1.104/1.105/1.106/1.109/1.110/1.111/
1.112/1.113/1.114/1.115/1.116/1.117/1.118/1.119/1.120
Ansprechpartner
Projektleiter:
Beauftragte für die Biologische Sicherheit
Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes
Betriebstechnik
Notruf
Feuer:
Unfall:
Ersthelfer:
Prof. Dr. R. Ficner
Dr. A. Dickmanns
Dr. W. Dames
Call-Center
Tel. 14071
Tel. 14073/14075
Tel. 6701
Tel. 1171
Erste Hilfe
112
112
A. Dickmanns
Erste-Hilfe-Kästen: in den Fluren
Maßnahmen bei Stör- und Notfällen
Feuer: Bei kleinen Bränden Feuerlöschdecken und Pulverlöscher oder CO2-Löscher einsetzen. Sie
befinden sich in den Fluren (1.105/1.114) und Raum 1.110
Unfall: Bei Verletzungen stehen Erste-Hilfe-Kästen in den Fluren zur Verfügung. Jede Verletzung und
Kontamination mit Mikroorganismen ist sofort dem Projektleiter zu melden. Im Rahmen der Ersten –
hilfe sind folgende Sofortmaßnahmen vorgesehen.
- Bei Hautkontakt ist die kontaminierte Hautpartie gründlich mit den im Labor vorhandenen
Waschlösungen zu reinigen und zu desinfizieren.
- Nach Augenkontakt muß das Auge mindestens 5 Minuten mit fließendem Wasser gespült werden
(Augendusche).
- Nach leichten Verbrennungen und Verbrühungen sind die betroffenen Hautpartien unverzüglich
mindestens für 10 Minuten unter fließendem kalten Wasser oder in eis zu halten.
- Treten trotz dieser Sofortmaßnahmen weitere Beschwerden auf, so ist umgehend der Durchgangsbzw. Augenarzt aufsuchen.
Gesetzes- und Vorschriftengrundlagen
- Gentechnikgesetz (GenTG § 7)
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV § 8, 9, 12, 13 Anhang IIIA)
- Richtlinien für Laboratorien der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Anmeldung
Behörde:
Bezirksregierung Braunschweig
Datum:
Aktenzeichen:
Weitere, über das angemeldete Projekt hinausgehende oder thematisch abweichende gentechnische
Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 bedürfen keiner erneuten Anmeldung oder Genehmigung. Es besteht
aber die Verpflichtung Aufzeichnungen über diese Arbeiten anzufertigen (siehe unten).
Kennzeichnungs und Zugangsregelung
Labors, in denen mit gentechnische veränderten Organismen (GVOs) ohne Gefährdungspotential
gearbeitet werden darf, tragen die Kennzeichnung: "GENLABOR S1" oder "GENTECHNISCHER
ARBEITSBEREICH S1". Es besteht keine Zugangsregelung zu den Laborräumen.
Verwendete biologische Agenzien und Gefahren für Mensch und Umwelt
Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der
Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist.
Die verwendeten Stämme Escherichia coli K12- und B-Derivate, Saccharomyces cerevisiae,
Schizosaccharomyces pombe, Pichia pastoris sowie die Insektenzelllinien Spodoptera sp. (Sf9 und
Sf21), Trichoplusia (Tn-368 und High-5) und Schneiderzellen und die Säugerzelllinien HeLa-S3, COS1, COS-7, 3T3, CHO und BHK21 stellen keine Gefahr dar.
Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln
Alle mit gentechnischen Arbeiten Beschäftigten sind jährlich vom Laborleiter mündlich zu unterweisen.
Diese Unterweisung ist obligatorisch und die Durchführung und Kenntnisnahme muß schriftlich
bestätigt werden.
Arbeitskleidung
tragen
Essen und Trinken
verboten
Rauchen
verboten
In der Mikrobiologie unerfahrene Mitarbeiter müssen vom Projektleiter oder einem von ihm
Beauftragten über die möglichen Gefahren unterrichtet und sorgfältig angeleitet werden.
 die Türen der Arbeitsräume sollen während der Arbeiten geschlossen bleiben.
 Grundregeln guter mikrobiologischer Arbeitstechnik beachten:
- In den Labors nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen oder sich schminken!
- Nahrungsmittel und Tabakwaren so aufbewahren,daß kein Kontakt mit GVO möglich ist!
- Arbeitskittel tragen!
- Nicht mit dem Mund pipettieren, mechanische Pipettierhilfen verwenden!
- Aerosolbildung vermeiden!
- Grundsätzlich dürfen keine lebenden Zellen aus dem Labor in Abfall oder Abfluß
gelangen!
 Kanülen, Skalpelle und andere scharfe Gegenstände in den dafür vorgesehenen Behältern
entsorgen.
 Kulturgefäße, Zentrifugenbecher und alle anderen Gefäße, die mit Bakterien in Berührung
gekommen sind, müssen vor dem Spülen autoklaviert werden.
 Größere Geräte wie Zentrifugen (Raum 1.101), die mit lebenden Zellen in Berührung gekommen
sind, müssen nach Benutzung mit Sterilisationslösung (z.B. 1% Kohrsolin für 1 Stunde) desinfiziert
werden (Bedienungsanleitung der Geräte vor erstmaliger Inbetriebnahme studieren und beachten!).
 Grundsätzlich darf 70%iger Alkohol zur Flächendekontamination nur bis zu einer Fläche von
2qm mit maximal 50ml 70%igem Alkohol/qm verwendet werden! Während der Verwendung
dürfen keine Zündquellen in der Nähe sein!
 Beim Verschütten von bakterienhaltigen Medien: Flüssigkeit mit Zellstoff aufsaugen, autoklavieren
und kontaminierte Flächen mit Sterilisationslösung (z.B. 1% Kohrsolin für 1 Stunde) desinfizieren.
 Der Transport von Kulturgefäßen mit beimpften Medien außerhalb der S1-Zone darf nur in
bruchsicheren Gefäßen (z.B. Metalleimern) erfolgen.
 Nach Beendigung der Arbeiten und bei Bedarf Hände mit hautschonender Seife gründlich waschen.
Aufzeichnungspflicht
 Über jedes gentechnische Experiment ist genau Protokoll zu führen.
 Die Angaben über die Teilprojekte müssen in übersichtlicher Form dokumentiert werden. Dazu
gehören insbesondere tabellarische Angaben über verwendete und hergestellte Plasmide und
Phagen, transgene Zelllinien sowie über durchgeführte Transfektionen und Mikroinjektionen.
 Die Zusammenfassungen müssen regelmäßig ergänzt und beim Projektleiter bzw.
Sicherheitsbeauftragten verwahrt werden.
 Weiterer Bestandteil der Aufzeichnungen sind die Laborjournale der Mitarbeiter.
Lagerung und Beseitigung
 Die Lagerung gentechnisch veränderter Organismen darf nur in deutlich beschrifteten Gefäßen und
den dafür vorgesehenen Kühl- oder Gefrierschränken erfolgen.
 Mit Bakterien kontaminierter Abfall (Pipettenspitzen, Petrischalen usw.) wird am Platz in den dafür
vorgesehenen Behältern gesammelt und autoklaviert. Gefäße mit Bakterien werden, falls
notwendig, in bruchsicheren Gefäßen (Metalleimern) zu den Autoklaven transportiert. Autoklaven
stehen in dem Raum 1.106; Biologischer Abfall muß mindestens 20 Minuten bei 121°C in dem
dafür vorgesehenen Autoklaven sterilisiert werden und kann anschließend mit dem allgemeinen
Laborabfall entsorgt werden. Bedienung nur durch eingewiesenes Personal!)
 Entsorgung von chemischen Sonderabfällen gemäß den hausinternen Regelungen.
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(Datum)
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(Unterschrift Projektleiter)
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