26. Juni 2013 Pressemitteilung Gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. Kommunale Verbände erfreut über Abschluss des Trilogverfahrens zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform - Kommunalwirtschaftliche Strukturen beim Wasser und ehrenamtliche Strukturen beim Rettungsdienst haben Bestand Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen ausdrücklich das heutige Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass die Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie einer zentralen Forderung der kommunalen Verbände entspricht, die in den vergangenen Monaten immer wieder in den Gesprächen mit Kommission, Parlament und Bundesregierung erhoben worden war. „Es ist gut, dass jetzt weiterhin dort über die Wasserversorgung für die Bürger entschieden werden kann, wo die Bürger selbst Einfluss auf diese Entscheidung haben: in ihrer Kommune. Europa muss in dieses gut funktionierende kommunale Modell nicht eingreifen. Die Vielfalt der Organisationsmodelle der Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten der EU kann fortbestehen“, erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (Deutscher Städtetag), Landrat Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und VKU-Präsident Ivo Gönner, Oberbürgermeister von Ulm. „Ebenfalls ist es gut, dass Kommission, Parlament und Rat die Bedeutung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes anerkannt haben und Landkreise und Städte die Notfallrettung direkt den Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und anderen gemeinnützigen Organisationen übertragen können. Mit den zusätzlichen ehrenamtlichen Kontakt: Deutscher Städtetag (DST): Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130 Deutscher Landkreistag (DLT), Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.030-590097-312 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225 Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220 1/2 Strukturen dieser Organisationen wird ein effizienter und aufwuchsfähiger Zivil- und Katastrophenschutz auch in ländlichen Gebieten jederzeit sichergestellt sein.“ Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU sind angesichts der jetzigen Entscheidung zudem erfreut, dass es im Verlauf der Kontroverse gelungen war, die Bundesregierung doch noch in später Einsicht zur Unterstützung der Verbändeposition zu bewegen. Die intensiven Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Europaparlament und EU-Kommission zur Konzessionsrichtlinie in den letzten Monaten zeigten deutlich, dass die kommunalwirtschaftlich ausgestaltete Wasserversorgung in Deutschland nicht mit den Organisationsmodellen in den anderen Mitgliedstaaten in ein gemeinsames europäisches Binnenmarktkorsett gezwungen werden kann. Der Rettungsdienst in Deutschland ist durch das starke Ehrenamt geprägt und damit ebenso eine Besonderheit, die es im europäischen Binnenmarkt aufrechtzuerhalten gilt. Einheitliche Organisationsmodelle aus Brüssel passen nicht überall. Die Einsicht in Brüssel kam nach Einschätzung der Präsidenten spät, aber nicht zu spät. „Die vollständige Herausnahme des Wasserbereiches aus der Konzessionsrichtlinie schützt die von Städten und Gemeinden entwickelten bürgernahen kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft in Deutschland. Zugleich wird damit herausgestellt, dass Wasser als Lebensmittel keine beliebig handelbare Ware wie jede andere ist. Damit bleibt die kommunale Wasserwirtschaft hierzulande nicht nur Garant für eine hohe Qualität des Trinkwassers, sondern auch für bezahlbare Preise und für nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur. Die Bürger haben hohes Vertrauen in eine kommunale Versorgung mit ihrem wichtigsten Lebensmittel, deshalb ist dieser Abschluss des Trilogverfahrens auch eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, so die Präsidenten. „Die vollständige Herausnahme der von gemeinnützigen Organisationen erbrachten Rettungsdienste aus der Vergabeund Konzessionsrichtlinie sichert zudem eine schnell einsatzbereite und aufwuchsfähige Rettung unserer Bürger auch bei größeren Notfällen, Unfällen und Katastrophen.“ Kontakt: Deutscher Städtetag (DST): Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 37711-130 Deutscher Landkreistag (DLT), Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.030-590097-312 Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225 Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220 2/2