Handbuch der Geschäftsführung 3.8 Seiten: 1/3 Wie die interne Kommunikation sichergestellt wird. 3.8.1 Grundsätze zur internen Kommunikation Grundsätzlich kommunizieren wir dort miteinander, wo wir uns täglich treffen: an unseren Arbeitsplätzen. Hier tauschen wir die für unsere Arbeit wichtigen Informationen untereinander aus, besprechen aber auch persönliche Dinge, soweit dies mit unseren Aufgaben vereinbar ist. Mit der Einführung eines formalen Verfahrens zur Kommunikation wollen wir erreichen, dass wir gezielt und nach festen Regeln miteinander sprechen. Wir wollen Informationen austauschen, Erkenntnisse gewinnen, Probleme erörtern, gemeinsam Lösungen entwickeln und gemeinsam lernen. Wir wollen unser gesamtes Potenzial an Wissen und Erfahrung ausschöpfen, um es der Entwicklung und Verbesserung unseres Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Andererseits wollen wir verhindern, dass wichtige Informationen vergessen werden. Wir wollen vermeiden, dass klärungsbedürftige Aufgaben, weil sie nicht angesprochen werden, zu zwischenmenschlichen Problemen, Widerständen und als Folge davon zu Produktivitätsverlusten für das Unternehmen führen. Mit unserem Verfahren zur Kommunikation stellen wir sicher, dass sich der Informationsaustausch sowohl "horizontal" zwischen den Führungskräften und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als auch "vertikal" zwischen den Hierarchiestufen innerhalb der Funktionsbereiche unseres Unternehmens wirksam vollzieht. 3.8.2 Was wir kommunizieren Unsere Führungskräfte und Beschäftigten erhalten von der Geschäftsführung grundsätzlich alle Informationen, die sie benötigen, um die ihnen übertragenen Arbeiten auftragsgemäß und zielgerichtet auszuführen; unser Qualitätsmanagementsystem verstehen und durch eigene Beiträge verbessern zu können; die Situation unseres Unternehmens im Markt zu begreifen und auf Forderungen für die eigenen Aufgaben und Tätigkeiten übertragen zu können. Anderseits informieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Vorgesetzten rechtzeitig und umfassend über alle wichtigen Ereignisse im Zusammenhang mit ihrer Arbeit, wobei der Meldung von Abweichungen eine besondere Bedeutung zukommt (siehe Kapitel 4.3.2). Um das sichere Ausführen unserer täglichen Arbeiten zu gewährleisten, sind schriftlich dokumentierte Verfahren festgelegt. Diese enthalten neben Vorgaben zur Art und Weise wie Tätigkeiten ausgeführt sollen, wenn dies erforderlich ist, auch Festlegungen zu Aufgaben an Schnittstellen und den damit verbundenen Informationsrechten und -pflichten. Version: 1 Stand: 07/2004 75903334 Handbuch der Geschäftsführung Seiten: 2/3 3.8.3 Wie wir kommunizieren Um die interne Kommunikation in unserem Unternehmen formal sicherzustellen, ist der Informationsaustausch auf drei Ebenen festgelegt: zwischen der Geschäftsführung und den Führungskräften, zwischen den Führungskräften zwischen Führungskräften und ihren Beschäftigten. GF-Besprechung Die Geschäftsführung und die Führungskräfte treffen sich einmal pro Monat zur GFBesprechung. Die Sitzung wird nach einem definierten Verfahren vorbereitet und durchgeführt. Wesentliche Inhalte sind Fragen, die alle Führungskräfte sowie die Gesamtsituation des Unternehmens betreffen. Als immer wiederkehrender Tagesordnungspunkt ist darin der Bericht der Qualitätsmanagement-Beauftragten zur Situation des Qualitätsmanagementsystems fest verankert. Über die Ergebnisse der Besprechungen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Besprechung des Führungsteams Das Führungsteam führt einmal im Monat eine Besprechung durch, Die Sitzung wird nach einem definierten Verfahren vorbereitet und durchgeführt. Die Inhalte betreffen Fragen, die für die Abstimmung der Führungskräfte untereinander von Bedeutung sind. Über die Ergebnisse der Besprechungen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Produktionsbesprechung Der Betriebsleiter Produktion führt mit seinen Mitarbeitern wöchentliche Produktionsbesprechungen durch. Sie dienen der Organisation des Tagesgeschäfts und der Information der Beschäftigten über sie betreffende Entscheidungen aus Besprechungen des Führungsteams. Über die Ergebnisse der Besprechungen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. 3.8.4 Kommunikationsverpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Verpflichtung zur Kommunikation zwischen den Beschäftigten von Abteilungen ist über schriftliche Verfahren, die in den Abteilungen angewendet werden, formal festgelegt, indem in jedem Verfahren, das Schnittstellen aufweist, Regelungen für den Informationsaustausch an diesen Schnittstellen getroffen worden sind. Darin ist definiert, welche Informationen ausgetauscht werden, wer für ihre Weitergabe zuständig ist und wer sie erhält. Um den Informationsfluss auch außerhalb der festgelegten Termine zu ermöglichen, verfügt das Unternehmen über ein "Schwarzes Brett". Hier werden Nachrichten, die sich an alle Beschäftigten richten, angebracht. Grundsätzlich haben nicht nur die Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen das Recht, über das "Schwarze Brett" Mitteilungen zu verbreiten, die aus ihrer Sicht wichtig sind. Die Zuständigkeit für das "Schwarze Brett" hat der Qualitätsbeauftragte. Version: 1 Stand: 07/2004 75903334 Handbuch der Geschäftsführung Seiten: 3/3 3.8.5 Bewertung der internen Kommunikation Alle Führungskräfte sind verpflichtet, den Nutzen und die Wirksamkeit der internen Kommunikation laufend zu überprüfen und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind Eingabekriterien für Managementbewertung und damit für den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung einzelner Verfahren sowie des gesamten Qualitätsmanagementsystems. Version: 1 Stand: 07/2004 75903334