Referat zum Thema: Wirtschaftskonzentration und Wettbewerb Von: Marc Henne, Alexandros Tsionis, Robert Voth Berufsbildende Schulen Osnabrück TG 13 Wirtschaftslehre 2004/05 Kursleiter: Herr Vogelsang 07.04.2005 Inhalt 1. Der Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft ........................................................................ - 1 1.1 Der Wettbewerbsprozess ..................................................................................................... - 1 1.2 Funktion des Wettbewerbs ................................................................................................... - 2 2. Wettbewerbsbeschränkung durch Kooperation und Konzentration von Unternehmungen ........ - 3 2.1 Arten der Unternehmenskonzentration ................................................................................ - 4 2.2 Unternehmenszusammenschlüsse ........................................................................................ - 5 a) Kartelle ................................................................................................................................. - 5 b) Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung .......................................................... - 6 c) Konzerne .............................................................................................................................. - 6 d) Trusts.................................................................................................................................... - 7 3. Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch staatliche Wettbewerbspolitik ...................................... - 8 a) Kartellkontrolle .................................................................................................................... - 8 b) Missbrauchsaufsicht ............................................................................................................. - 8 c) Fusionskontrolle................................................................................................................... - 8 -0- 1. Der Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft Der Wettbewerb ist ein Wesensmerkmal der Marktwirtschaft und der Dreh- und Angelpunkt einer Marktwirtschaftlichen Ordnung. Dabei handelt es sich auf der Mehrzahl der Märkte um Anbieterwettbewerb. Die Anbieter kämpfen unabhängig voneinander um ihre Ziele, z.B. höherer Gewinn oder mehr Nutzen, zulasten ihrer Konkurrenten durchzusetzen. Der im Wettbewerb gebildete Preis übernimmt die Ordnungsfunktion. Die Ursache des Wettbewerbs ist allgemein der Wunsch, andere zu übertreffen und an wirtschaftlicher Macht zuzunehmen. Bei der Rivalität auf Märkten geht es um Geschäftsabschlüsse und Marktanteile. 1.1 Der Wettbewerbsprozess Der Wettbewerb ist ein dynamischer (vorantreibender) Prozess. Er soll zu einer besseren Versorgung des Marktes mit Gütern führen. Die gegebene Marktlage wird fortwähren verändert, indem sie durch Neuerungen oder Innovationen erhebliche Kostensenkungen beim Produktionsprozess bekannter Güter ermöglichen (Prozessinnovation) oder neue Produkte auf den Markt bringen (Produktinnovation). Durch ihre Leistungserstellung erzielen diese Unternehmen in der Anfangsphase hohe Gewinne. Sie entstehen durch das Kaufinteresse der Nachfrager: Je besser der Wettbewerb funktioniert, desto schneller werden diese abgebaut. Denn die Konkurrenten sind zur Nachahmung gezwungen, um nicht im Wettbewerb zurückzufallen. Schritt für Schritt wird so das zeitliche Monopol des Unternehmers (z.B. Vorsprungsgewinne) abgebaut. Das erhöhte Angebot drückt Preise und Gewinne auf ein Normalniveau. Als Mittel im Wettbewerb, um die eigene Marktposition zu verbessern, dienen u. a. Qualität der Produkte Preis Service Sortiment Liefer- und Zahlungsbedingungen Information durch Werbung. -1- 1.2 Funktion des Wettbewerbs Vor allem durch den Wettbewerb werden in einer Marktwirtschaft die Fragen gelöst, was (welches Güterangebot), wie (welche Verfahrensweisen) und für wen (welche Einkommensverteilung) produziert werden soll. Steuerfunktion Um im Wettbewerb zu bestehen, muss der Unternehmer die Produkte anbieten, die der Konsument bevorzugt (Konsumentensouveränität). Dadurch werden auch die Produktionsfaktoren über den Preis in die Bereiche gelenkt, in denen sie am dringendsten benötigt werden. Antriebsfunktion Der Wettbewerb bedeutet für den Unternehmer Chance und Risiko zugleich: Unternehmen, die bessere Produkte anbieten oder kostengünstiger produzieren, werden durch Gewinn belohnt (positive Sanktion). Das fördert den technischen Fortschritt. Unternehmen, die auf Kundenwünsche oder Wettbewerbsvorstöße der Konkurrenz nicht reagieren, werden mit Verlusten bestraft oder vom Markt verdrängt (negative Sanktion). Verteilungsfunktion Der Wettbewerb enthält nicht nur einen Anreiz zur Leistungsverbesserung, sondern er verteilt das Einkommen der Unternehmen und Haushalte entsprechend ihrer Leistung. Das entspricht dem in der Wettbewerbsordnung vorherrschenden Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Kontrollfunktion Der Wettbewerb begrenzt und kontrolliert die wirtschaftliche Macht jedes einzelnen Unternehmers. Ein Monopolist kann z. B. den Preis fixieren. Der Wettbewerb dagegen gibt dem Kunden die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern. Je vollkommener die Konkurrenz ist, desto leistungsgerechter ist der Preis. -2- 2. Wettbewerbsbeschränkung durch Kooperation und Konzentration von Unternehmungen In einer Marktwirtschaft stehen die Unternehmen, wie schon oben erwähnt, in einem mehr oder weniger harten Wettbewerb um die Käufer ihrer Leistungen. Um den Konkurrenzdruck zu mildern, arbeiten sie häufig mit anderen Unternehmen zusammen (sie kooperieren mit anderen Unternehmen), wobei sich die die Kooperation auf den verschiedensten Gebieten vollziehen kann, beispielsweise im Einkauf (z. B. gemeinsame Beschaffung), in der Produktion (z. B. Schaffung gemeinsamer Normen) oder im Absatz (z. B. Gemeinschaftswerbung). Kooperation ist somit jede Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Diese kann auf der einen Seite in sehr lockerer Form geschehen, auf der anderen Seite bis hin zum Aufkauf eines Unternehmens durch ein anderes führen. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kooperation bezeichnet man als Unternehmens-zusammenschlüsse oder auch als Unternehmensverbindungen. Unternehmenszusammenschlüsse können zur Machtzusammenballung oder Monopolisierung führen. Man spricht in diesem Fall von Konzentration. Marktbeherrschende Unternehmenszusammenschlüsse werden als Kollektiv-monopole bezeichnet. Ziele der Kooperation sind unter anderen Sicherung der Rohstoff- und Absatzbasis. Absatzsteigerung durch gemeinsame Werbung, Markenartigel und Gütezeichen Höhere Erträge durch Beschränkung und Ausschaltung des Wettbewerbs. Sicherung der Beschäftigung durch Übernahme von Aufträgen, die das Leistungsvermögen und die Finanzkraft einer einzelnen Unternehmung übersteigen würden. Höherer technischer und wirtschaftlicher Wirkungsgrad durch gemeinsame Entwicklungs- und Forschungsarbeiten. Größere Wirtschaftlichkeit durch gemeinsame Rationalisierung. Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Großunternehmen. -3- 2.1 Arten der Unternehmenskonzentration Die Arten der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit sind zahlreich. Im Folgenden wird diese nach zwei unterschiedlichen Kriterien gegliedert: Nach den Produktionsstufen Nach dem Umfang der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit Arbeiten Unternehmen nur sehr lose in Arbeitsgemeinschaften zusammen, behalten sie noch weitgehend ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit. Erst durch die Bildung eines Kartells, eines Syndikats oder einer Interessengemeinschaft geht ein Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit verloren. Beim Konzern geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit völlig auf, während bei einer Verschmelzung zu einem Trust (Fusion) die einzelnen Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich unselbstständig werden. 2.2 -4- 2.2 Unternehmenszusammenschlüsse a) Kartelle Das Kartell ist ein vertraglich horizontaler Zusammenschluss von Unternehmungen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgeben. Die Mitglieder des Kartells verpflichten sich zu gemeinsamem Handeln und zur Zahlung von Vertragsstrafen, wenn sie gegen Bestimmungen des Kartellvertrages verstoßen. Kartellabsprachen können zahlreiche betriebliche Aufgabenbereiche betreffen. So ist es z. B. möglich, die Absatzmengen der Kartellmitglieder zu beschränken (Quotenkartelle), die Absatzgebiete untereinander aufzuteilen (Gebietskartelle), gemeinsame Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen (Rationalisierungskartelle), oder den Vertrieb durch eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft durchführen zu lassen (Syndikat). Beispielhaft werden folgende Kartellarten erklärt: Preiskartell Hier vereinbaren mehrere oder alle Unternehmen einer Branche, ihre Absatzpreise auf einen bestimmten Preis festzulegen (Kartellpreis) oder zumindest die vereinbarten Preisgrenzen einzuhalten. In Bezug auf die Preispolitik treten also die Kartellmitglieder nach außen wie ein Unternehmen auf. Der Preiswettbewerb zwischen den Kartellmitgliedern wird somit aufgehoben. Das Kartell ist so in der Lage, auf dem Markt einen höheren Preis durchzusetzen als dies bei freier Konkurrenz möglich wäre. Rationalisierungskartell Das Ziel dieses Kartells besteht darin, durch Rationalisierungsmaßnahmen z. B. im Beschaffungs-, Fertigungs- oder Absatzbereich Kosten zu sparen. Spezielle Arten des Rationalisierungskartells stellen Normen- und Typenkartelle, die lediglich die einheitliche Anwendung von Normen und Typen regeln. Spezialisierungskartelle, welche die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch Spezialisierung zum Gegenstand haben. Syndikate. Das sind gemeinsame Beschaffungs- oder Vertriebseinrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Rationalisierung der Beschaffung oder des Absatzes ihrer Mitglieder verwirklichen. -5- b) Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung liegen vor, wenn ein Unternehmen entweder an einem anderen Unternehmen die Kapital- oder Stimmenmehrheit besitzt oder wenn die Unternehmen wechselseitig beteiligt sind. Fall 1: Die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbstständigen Unternehmens befindet sich in der Hand der Muttergesellschaft. Sie ist das herrschende Unternehmen, die Tochtergesellschaft das abhängige. Fall 2: Jedem Unternehmen gehört mehr als 25 % der Anteile des anderen Unternehmens (wechselseitige Beteiligung). Auch hier kann ein Unternehmen das herrschende sein. c) Konzerne Der Konzern ist ein horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von Unternehmungen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben. Ein Konzern ist dadurch charakterisiert, dass ein herrschendes Unternehmen (die Muttergesellschaft) über ein oder mehrere abhängige Unternehmen (die Tochtergesellschaften) durch z. B. kapitalmäßige Bindung oder Beherrschungsvertrag die einheitliche Leitung ausübt (Unterordnungskonzerne), dass rechtlich selbstständig bleibende Unternehmen, ohne dass sie voneinander kapitalmäßig oder durch Beherrschungsvertrag von einander abhängig sind, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind (Gleichordnungskonzerne). -6- Das herrschende Unternehmen kann auch eine „Dachgesellschaft" (Holdinggesellschaft) sein. Hier werden die Aktien der Konzernunternehmen auf eine übergeordnete Gesellschaft übertragen, die lediglich Aufgaben der Verwaltung bzw. Leitung und Finanzierung übernimmt. d) Trusts Trusts sind horizontale, vertikale oder anorganische Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben. Sie entstehen durch Verschmelzung (Fusion). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Fusion durch Aufnahme Sie liegt vor, wenn das Vermögen des übertragenden Unternehmens auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wird. Praktisch bedeutet das, dass ein schwächeres Unternehmen durch ein stärkeres Unternehmen aufgekauft wird. Die Firma des übertragenden Unternehmens wird gelöscht. Fusion durch Neubildung Bei dieser Art der Trustentstehung wird eine neue Gesellschaft gegründet, auf die die Vermögen der sich vereinigenden Unternehmen übertragen werden. Die Firmen aller übertragenden Unternehmen erlöschen. -7- 3. Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch staatliche Wettbewerbspolitik Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen entsteht eine Zusammenballung wirtschaftlicher Macht. Konzentriert sich die Marktmacht in wenigen Händen, ist der Wettbewerb in Gefahr. In einer Marktwirtschaft ist wirtschaftliche Macht für einen funktionierenden Wettbewerb unerlässlich, weil sonst der Marktmechanismus seine Aufgaben als Steuerungsinstrument nicht erfüllen kann. Jedoch müssen jegliche Formen des Missbrauchs von Marktmacht möglichst verhindert werden. In der Bundesrepublik Deutschland versucht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) die Konzentration zu kontrollieren, ohne die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu beeinträchtigen. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften zur Kartellkontrolle, Fusionskontrolle und zur Missbrauchsaufsicht. a) Kartellkontrolle Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten. Dazu gehören z.B. Preiskartelle oder Gebietskartelle. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen: Genehmigungspflichtige Kartelle, z.B. Rationalisierungskartelle Anmeldepflichtige Kartelle, z.B. Normen- und Typenkartelle b) Missbrauchsaufsicht Im Gegensatz zu den Kartellen sind Konzerne grundsätzlich erlaubt. Konzerne unterliegen aber der Missbrauchsaufsicht. Sie hat als nachträgliche Verhaltenskontrolle die Aufgabe, einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht bei Unternehmens- zusammenschlüssen mit einer überragenden Marktstellung zu verhindern. c) Fusionskontrolle Während die Missbrauchsaufsicht bereits bestehende marktbeherrschende Unternehmen betrifft, handelt es sich bei der Fusionskontrolle auch um eine vorbeugende Maßnahme. Die geplanten Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden. Der Bundeswirtschaftsminister kann die Erlaubnis zu einer Fusion erteilen, wenn sie durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist -8- Beurteilung der Unternehmenskonzentration Nicht jeder Unternehmenszusammenschluss muss sich negativ auf den Wettbewerb auswirken. Die Fusion von kleinen, mittleren und mitunter auch großen Unternehmen mit dem Ziel, eine optimale Ausnutzung der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten zu erreichen, kann den Wettbewerb fördern. Es müssen jedoch nach der Fusion noch genügend Unternehmen am Markt verbleiben, mit denen sich das neu entstandene Unternehmen als gleichwertiger Konkurrent messen kann. "Weil jeder einzelne so wenig weiß, und insbesondere, weil wir selten wissen, wer von uns etwas am besten weiß, vertrauen wir darauf, daß die unabhängigen und wettbewerblichen Bemühungen Vieler die Dinge hervorbringen, die wir wünschen werden, wenn wir sie sehen." Friedrich von Hayek -9-