Wirtschaftskonzentration und Wettbewerb

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Referat zum Thema:
Wirtschaftskonzentration und
Wettbewerb
Von:
Marc Henne, Alexandros Tsionis, Robert Voth
Berufsbildende Schulen Osnabrück
TG 13
Wirtschaftslehre 2004/05
Kursleiter: Herr Vogelsang
07.04.2005
Inhalt
1.
Der Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft ........................................................................ - 1 1.1
Der Wettbewerbsprozess ..................................................................................................... - 1 1.2
Funktion des Wettbewerbs ................................................................................................... - 2 2. Wettbewerbsbeschränkung durch Kooperation und Konzentration von Unternehmungen ........ - 3 2.1
Arten der Unternehmenskonzentration ................................................................................ - 4 2.2
Unternehmenszusammenschlüsse ........................................................................................ - 5 a) Kartelle ................................................................................................................................. - 5 b) Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung .......................................................... - 6 c) Konzerne .............................................................................................................................. - 6 d) Trusts.................................................................................................................................... - 7 3. Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch staatliche Wettbewerbspolitik ...................................... - 8 a) Kartellkontrolle .................................................................................................................... - 8 b) Missbrauchsaufsicht ............................................................................................................. - 8 c) Fusionskontrolle................................................................................................................... - 8 -0-
1. Der Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft
Der Wettbewerb ist ein Wesensmerkmal der Marktwirtschaft und der Dreh- und
Angelpunkt einer Marktwirtschaftlichen Ordnung. Dabei handelt es sich auf der
Mehrzahl der Märkte um Anbieterwettbewerb. Die Anbieter kämpfen unabhängig
voneinander um ihre Ziele, z.B. höherer Gewinn oder mehr Nutzen, zulasten ihrer
Konkurrenten durchzusetzen. Der im Wettbewerb gebildete Preis übernimmt die
Ordnungsfunktion.
Die Ursache des Wettbewerbs ist allgemein der Wunsch, andere zu übertreffen und an
wirtschaftlicher Macht zuzunehmen. Bei der Rivalität auf Märkten geht es um
Geschäftsabschlüsse und Marktanteile.
1.1 Der Wettbewerbsprozess
Der Wettbewerb ist ein dynamischer (vorantreibender) Prozess. Er soll zu einer besseren Versorgung des Marktes mit Gütern führen. Die gegebene Marktlage wird
fortwähren verändert, indem sie durch Neuerungen oder Innovationen

erhebliche
Kostensenkungen
beim
Produktionsprozess
bekannter
Güter
ermöglichen (Prozessinnovation) oder

neue Produkte auf den Markt bringen (Produktinnovation).
Durch ihre Leistungserstellung erzielen diese Unternehmen in der Anfangsphase hohe
Gewinne. Sie entstehen durch das Kaufinteresse der Nachfrager: Je besser der
Wettbewerb funktioniert, desto schneller werden diese abgebaut. Denn die Konkurrenten sind zur Nachahmung gezwungen, um nicht im Wettbewerb zurückzufallen.
Schritt für Schritt wird so das zeitliche Monopol des Unternehmers (z.B. Vorsprungsgewinne) abgebaut. Das erhöhte Angebot drückt Preise und Gewinne auf ein
Normalniveau.
Als Mittel im Wettbewerb, um die eigene Marktposition zu verbessern, dienen u. a.

Qualität der Produkte

Preis

Service

Sortiment

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Information durch Werbung.
-1-
1.2 Funktion des Wettbewerbs
Vor allem durch den Wettbewerb werden in einer Marktwirtschaft die Fragen gelöst,
was (welches Güterangebot), wie (welche Verfahrensweisen) und für wen (welche
Einkommensverteilung) produziert werden soll.

Steuerfunktion
Um im Wettbewerb zu bestehen, muss der Unternehmer die Produkte anbieten, die der
Konsument bevorzugt (Konsumentensouveränität). Dadurch werden auch die
Produktionsfaktoren über den Preis in die Bereiche gelenkt, in denen sie am
dringendsten benötigt werden.

Antriebsfunktion
Der Wettbewerb bedeutet für den Unternehmer Chance und Risiko zugleich:

Unternehmen, die bessere Produkte anbieten oder kostengünstiger produzieren,
werden durch Gewinn belohnt (positive Sanktion). Das fördert den technischen
Fortschritt.

Unternehmen,
die
auf
Kundenwünsche
oder
Wettbewerbsvorstöße
der
Konkurrenz nicht reagieren, werden mit Verlusten bestraft oder vom Markt
verdrängt (negative Sanktion).

Verteilungsfunktion
Der Wettbewerb enthält nicht nur einen Anreiz zur Leistungsverbesserung, sondern er
verteilt das Einkommen der Unternehmen und Haushalte entsprechend ihrer Leistung.
Das entspricht dem in der Wettbewerbsordnung vorherrschenden Prinzip der
Leistungsgerechtigkeit.

Kontrollfunktion
Der Wettbewerb begrenzt und kontrolliert die wirtschaftliche Macht jedes einzelnen
Unternehmers. Ein Monopolist kann z. B. den Preis fixieren. Der Wettbewerb dagegen
gibt dem Kunden die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Anbietern. Je
vollkommener die Konkurrenz ist, desto leistungsgerechter ist der Preis.
-2-
2. Wettbewerbsbeschränkung durch Kooperation und
Konzentration von Unternehmungen
In einer Marktwirtschaft stehen die Unternehmen, wie schon oben erwähnt, in einem
mehr oder weniger harten Wettbewerb um die Käufer ihrer Leistungen. Um den
Konkurrenzdruck zu mildern, arbeiten sie häufig mit anderen Unternehmen zusammen
(sie kooperieren mit anderen Unternehmen), wobei sich die die Kooperation auf den
verschiedensten Gebieten vollziehen kann, beispielsweise im Einkauf (z. B.
gemeinsame Beschaffung), in der Produktion (z. B. Schaffung gemeinsamer Normen)
oder im Absatz (z. B. Gemeinschaftswerbung).
Kooperation ist somit jede Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Diese kann auf
der einen Seite in sehr lockerer Form geschehen, auf der anderen Seite bis hin zum
Aufkauf
eines Unternehmens durch
ein anderes führen. Die
verschiedenen
Möglichkeiten der Kooperation bezeichnet man als Unternehmens-zusammenschlüsse
oder auch als Unternehmensverbindungen.
Unternehmenszusammenschlüsse
können
zur
Machtzusammenballung
oder
Monopolisierung führen. Man spricht in diesem Fall von Konzentration.
Marktbeherrschende Unternehmenszusammenschlüsse werden als Kollektiv-monopole
bezeichnet.

Ziele der Kooperation sind unter anderen

Sicherung der Rohstoff- und Absatzbasis.

Absatzsteigerung durch gemeinsame Werbung, Markenartigel und Gütezeichen

Höhere Erträge durch Beschränkung und Ausschaltung des Wettbewerbs.

Sicherung der Beschäftigung durch Übernahme von Aufträgen, die das Leistungsvermögen und die Finanzkraft einer einzelnen Unternehmung übersteigen würden.

Höherer technischer und wirtschaftlicher Wirkungsgrad durch gemeinsame
Entwicklungs- und Forschungsarbeiten.

Größere Wirtschaftlichkeit durch gemeinsame Rationalisierung.

Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Großunternehmen.
-3-
2.1 Arten der Unternehmenskonzentration
Die Arten der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit sind zahlreich. Im Folgenden
wird diese nach zwei unterschiedlichen Kriterien gegliedert:

Nach den Produktionsstufen

Nach dem Umfang der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Arbeiten Unternehmen nur sehr lose in Arbeitsgemeinschaften zusammen, behalten sie
noch weitgehend ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit. Erst durch die Bildung eines Kartells, eines Syndikats oder einer Interessengemeinschaft geht ein
Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit verloren. Beim Konzern geben die
einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit völlig auf, während bei
einer Verschmelzung zu einem Trust (Fusion) die einzelnen Unternehmen nicht nur
wirtschaftlich, sondern auch rechtlich unselbstständig werden.
2.2
-4-
2.2 Unternehmenszusammenschlüsse
a) Kartelle
Das Kartell ist ein vertraglich horizontaler Zusammenschluss von Unternehmungen, die
rechtlich selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit
aufgeben. Die Mitglieder des Kartells verpflichten sich zu gemeinsamem Handeln und
zur Zahlung von Vertragsstrafen, wenn sie gegen Bestimmungen des Kartellvertrages
verstoßen.
Kartellabsprachen können zahlreiche betriebliche Aufgabenbereiche betreffen. So ist es
z. B. möglich, die Absatzmengen der Kartellmitglieder zu beschränken (Quotenkartelle),
die
Absatzgebiete
untereinander
aufzuteilen
(Gebietskartelle),
gemeinsame
Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen (Rationalisierungskartelle), oder den
Vertrieb durch eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft durchführen zu lassen
(Syndikat). Beispielhaft werden folgende Kartellarten erklärt:

Preiskartell
Hier vereinbaren mehrere oder alle Unternehmen einer Branche, ihre Absatzpreise auf
einen bestimmten Preis festzulegen (Kartellpreis) oder zumindest die vereinbarten
Preisgrenzen einzuhalten. In Bezug auf die Preispolitik treten also die Kartellmitglieder
nach außen wie ein Unternehmen auf. Der Preiswettbewerb zwischen den
Kartellmitgliedern wird somit aufgehoben. Das Kartell ist so in der Lage, auf dem Markt
einen höheren Preis durchzusetzen als dies bei freier Konkurrenz möglich wäre.

Rationalisierungskartell
Das Ziel dieses Kartells besteht darin, durch Rationalisierungsmaßnahmen z. B. im
Beschaffungs-, Fertigungs- oder Absatzbereich Kosten zu sparen. Spezielle Arten des
Rationalisierungskartells stellen

Normen- und Typenkartelle, die lediglich die einheitliche Anwendung von Normen
und Typen regeln.

Spezialisierungskartelle, welche die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge
durch Spezialisierung zum Gegenstand haben.

Syndikate. Das sind gemeinsame Beschaffungs- oder Vertriebseinrichtungen mit
eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Rationalisierung der Beschaffung oder
des Absatzes ihrer Mitglieder verwirklichen.
-5-
b) Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung
Verbundene Unternehmen durch Kapitalbeteiligung liegen vor, wenn ein Unternehmen
entweder an einem anderen Unternehmen die Kapital- oder Stimmenmehrheit besitzt
oder wenn die Unternehmen wechselseitig beteiligt sind.

Fall 1:
Die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbstständigen Unternehmens befindet sich in
der Hand der Muttergesellschaft. Sie ist das herrschende Unternehmen, die Tochtergesellschaft das abhängige.

Fall 2:
Jedem Unternehmen gehört mehr als 25 % der Anteile des anderen Unternehmens
(wechselseitige Beteiligung). Auch hier kann ein Unternehmen das herrschende sein.
c) Konzerne
Der Konzern ist ein horizontaler, vertikaler oder anorganischer Zusammenschluss von
Unternehmungen, die rechtlich selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche
Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung aufgegeben haben.
Ein Konzern ist dadurch charakterisiert,

dass ein herrschendes Unternehmen (die Muttergesellschaft) über ein oder
mehrere abhängige Unternehmen (die Tochtergesellschaften) durch z. B.
kapitalmäßige Bindung oder Beherrschungsvertrag die einheitliche Leitung ausübt
(Unterordnungskonzerne),

dass rechtlich selbstständig bleibende Unternehmen, ohne dass sie voneinander
kapitalmäßig oder durch Beherrschungsvertrag von einander abhängig sind, unter
einheitlicher Leitung zusammengefasst sind (Gleichordnungskonzerne).
-6-
Das herrschende Unternehmen kann auch eine „Dachgesellschaft" (Holdinggesellschaft) sein. Hier werden die Aktien der Konzernunternehmen auf eine übergeordnete
Gesellschaft übertragen, die lediglich Aufgaben der Verwaltung bzw. Leitung und
Finanzierung übernimmt.
d) Trusts
Trusts sind horizontale, vertikale oder anorganische Zusammenschlüsse mehrerer
Unternehmen, die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben.
Sie entstehen durch Verschmelzung (Fusion). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Fusion durch Aufnahme
Sie liegt vor, wenn das Vermögen des übertragenden Unternehmens auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wird. Praktisch bedeutet das, dass ein schwächeres
Unternehmen durch ein stärkeres Unternehmen aufgekauft wird. Die Firma des übertragenden Unternehmens wird gelöscht.

Fusion durch Neubildung
Bei dieser Art der Trustentstehung
wird
eine
neue
Gesellschaft
gegründet, auf die die Vermögen
der
sich
vereinigenden
Unternehmen übertragen werden.
Die Firmen aller übertragenden
Unternehmen erlöschen.
-7-
3. Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch staatliche
Wettbewerbspolitik
Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen entsteht eine Zusammenballung
wirtschaftlicher Macht. Konzentriert sich die Marktmacht in wenigen Händen, ist der
Wettbewerb in Gefahr. In einer Marktwirtschaft ist wirtschaftliche Macht für einen
funktionierenden Wettbewerb unerlässlich, weil sonst der Marktmechanismus seine
Aufgaben als Steuerungsinstrument nicht erfüllen kann. Jedoch müssen jegliche
Formen des Missbrauchs von Marktmacht möglichst verhindert werden.
In
der
Bundesrepublik
Deutschland
versucht
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) die Konzentration zu kontrollieren, ohne die
Leistungsfähigkeit
der
Gesamtwirtschaft
zu
beeinträchtigen.
Von
besonderer
Bedeutung sind die Vorschriften zur Kartellkontrolle, Fusionskontrolle und zur
Missbrauchsaufsicht.
a) Kartellkontrolle
Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten. Dazu gehören z.B. Preiskartelle oder
Gebietskartelle. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen:

Genehmigungspflichtige Kartelle, z.B. Rationalisierungskartelle

Anmeldepflichtige Kartelle, z.B. Normen- und Typenkartelle
b) Missbrauchsaufsicht
Im Gegensatz zu den Kartellen sind Konzerne grundsätzlich erlaubt. Konzerne
unterliegen aber der Missbrauchsaufsicht. Sie hat als nachträgliche Verhaltenskontrolle
die
Aufgabe,
einen
Missbrauch
wirtschaftlicher
Macht
bei
Unternehmens-
zusammenschlüssen mit einer überragenden Marktstellung zu verhindern.
c) Fusionskontrolle
Während
die
Missbrauchsaufsicht
bereits
bestehende
marktbeherrschende
Unternehmen betrifft, handelt es sich bei der Fusionskontrolle auch um eine
vorbeugende Maßnahme.
Die geplanten Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt
anzumelden. Der Bundeswirtschaftsminister kann die Erlaubnis zu einer Fusion
erteilen, wenn sie durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist
-8-

Beurteilung der Unternehmenskonzentration
Nicht jeder Unternehmenszusammenschluss muss sich negativ auf den Wettbewerb
auswirken. Die Fusion von kleinen, mittleren und mitunter auch großen Unternehmen
mit dem Ziel, eine optimale Ausnutzung der wirtschaftlichen und technischen
Möglichkeiten zu erreichen, kann den Wettbewerb fördern. Es müssen jedoch nach
der Fusion noch genügend Unternehmen am Markt verbleiben, mit denen sich das neu
entstandene Unternehmen als gleichwertiger Konkurrent messen kann.
"Weil jeder einzelne so wenig weiß, und insbesondere, weil wir selten wissen, wer von
uns etwas am besten weiß, vertrauen wir darauf, daß die unabhängigen und
wettbewerblichen Bemühungen Vieler die Dinge hervorbringen, die wir wünschen
werden, wenn wir sie sehen."
Friedrich von Hayek
-9-
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