Art. 1897-1898 22. Oktober 1996 173. Sitzung 22. Oktober 1996, 09.30 Uhr Vorsitzender: Dr. Rudolf Rohr, Würenlos Protokollführer: lic. iur. Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 184 Mitglieder (Art. 1897-1907) Abwesend mit Entschuldigung 14 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Margrit Bötschi, Brugg; Martin Brauen, Lenzburg; Josef Bürge, Baden; Stefan Ehrismann, Windisch; Hansruedi Hess, Obersiggenthal; Christine KaderliSchweitzer, Nussbaumen; Daniel Knecht, Windisch; Monika Kuhn, Wohlen; Jakob Peterhans, Sins; Erika Rey-Rahm, Untersiggenthal; Mario Stecher, Reinach; Thomas Stübi, Dietwil; Rudolf Wassmer, Suhr; Helga Wieser, Aarau Unentschuldigt abwesend: Martin Sacher, Schinznach-Dorf Vorsitzender: Ich begrüsse Sie ganz herzlich 173. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. zur 3. Kantonsschule Zofingen; Jahresbericht 1995/96 4. Höhere Pädagogische Lehranstalt; Jahresbericht 1995/96 5. Kantonales Seminar Brugg; Jahresbericht 1995/96 1897 Mitteilungen 6. Kantonale Schule für Berufsbildung; Jahresbericht 1995/96 Vorsitzender: Die Aargauische Kantonalbank teilt uns mit, dass der Bankrat an seiner Sitzung vom 22. September 1996 Herrn Rudolf Hochreutener, der bis anhin als Stabschef der AKB fungiert hat, als Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung gewählt hat. Herr Hochreutener, übrigens der Bruder von Nationalrat Norbert Hochreutener, ist Fürsprecher, Notar und Handelsrichter. Die Aargauische Kantonalbank teilt mit Schreiben vom 17. Oktober 1996 mit, dass der Bankrat an seiner Sitzung vom gleichen Tag den Sprechenden, Dr. Rudolf Rohr, Würenlos, zum Vizepräsidenten des Bankrates für den Rest der Legislaturperiode 1993/97 gewählt hat. Für die interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz, die am 25. Oktober 1996 eine Informationstagung zur Thematik Politik und Wirtschaft durchführt, haben sich sehr wenige aargauische Parlamentarier angemeldet. Wenn Sie das noch nachholen möchten, können Sie das beim Ratssekretär tun. Er wird dann unsere Anmeldung an Herrn Landschreiber Mundschin vom Kanton Basel Land weiterleiten. Ich habe einem Kamerateam des Tele M1 gemäss § 4 lit. k GO die Bewilligung erteilt, Filmaufnahmen im Verlaufe des Vormittags für eine Berichterstattung über das Geschäft Leitbild Schule Aargau zu machen. 7. Höhere Fachschule für den Sozialbereich; Jahresbericht 1995/96 Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: Vom 18. September 1996 an das Eidg. Militärdepartement betreffend Entwurf zum Bundesgesetz über die Unternehmen der Gruppe Rüstung (BURG) 14. Gemeinde Villigen; Teiländerung Bauzonenplan und Bauordnung "PSI". Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. 1898 Neueingänge 1. Neue Kantonsschule Aarau; Jahresbericht 1995/96 2. Kantonsschule Baden; Jahresbericht 1995/96 8. Maturitätsschule für Erwachsene; Jahresbericht 1995/96 9. Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aargau; Jahresbericht 1995/96 10. Dekret zur Vorbereitung des neuen Lohnsystems (Lohndekret). Vorlage des Regierungsrates vom 4. September 1996. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 11. Gemeinde Muhen; Änderungen Bauzonen- und Kulturlandplan ("Schlüssel", "Cholschwerzi" und Empfindlichkeitsstufen), Bauordnungsänderungen (Art. 32, 49 und 59). Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. 12. Gemeinde Othmarsingen; Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung. Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. 13. Gemeinde Seon; Kulturlandplan, Nutzungsordnung, Änderungen des Bauzonenplanes und der Bauordnung. Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. 15. Änderung des Dekrets über die Organisation der Höheren Fachschule im Sozialbereich Aargau vom 4. Januar 1994, des Dekrets über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau (SBA) in Unterentfelden vom 16. Dezember 1986 sowie des Dekrets über die Technikerschule Unterentfelden vom 16. Dezember 1986. Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. Geht an die Kommission für kantonale Schulen. 397 22. Oktober 1996 16. Voranschlag 1997. Vorlage des Regierungsrates vom 25. September 1996. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 17. Gemeinde Gebenstorf; Bauzonenplan-, Kulturlandplan-, Bau- und Nutzungsordnungsänderungen "Geelig" und "Empfindlichkeitsstufen". Vorlage des Regierungsrates vom 16. Oktober 1996. 18. Invasive Kardiologie und Herzchirurgie; Sicherstellung der Versorgung für Aargauer Patientinnen und Patienten; Zwischenbericht zum Spitalabkommen mit dem Kanton Basel-Stadt und dem Vertrag mit der Klinik im Schachen Aarau. Vorlage des Regierungsrates vom 16. Oktober 1996. - Geht an die Gesundheitskommission. Die Vorlagen Ziffern 1 - 9 gehen an die Kommission für kantonale Schulen. Die Vorlagen Ziffern 11 - 14 und 17 gehen an die Bau- und Planungskommission. 1899 Motion der SP-Fraktion betreffend Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe vom 2. März 1982; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, in das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe Integrationsmassnahmen aufzunehmen, die zum Ziel haben, die wirtschaftliche, berufliche und soziale Eingliederung von sozialhilfebedürftigen Personen auf der Grundlage von individuellen Leistungs- und Gegenleistungsverträgen zu fördern. Als Integrationsmassnahmen sind insbesondere Arbeitsangebote, Schulungs- und Weiterbildungsangebote und deren Finanzierung, Stellenvermittlung und Einsätze in gemeinnützigen Arbeitsprogrammen vorzusehen. Begründung: Das Sozialhilfegesetz, vom 2. März 1982, des Kantons Aargau hält als Hauptziel der Sozialhilfe das Verhüten und Beheben von Notlagen wie auch die Stärkung der Eigenverantwortung und der Selbständigkeit der hilfesuchenden Personen fest. Mit dieser Formulierung sagt es klar aus, dass eine soziale Existenzsicherung über die Ausrichtung von materieller Hilfe hinausgeht und das Erhalten und Fördern der sozialen Integration bedeutet. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde und wird das Erreichen dieser Ziele durch die individuelle Beratung und Begleitung der Hilfesuchenden sowie die Vermittlung von Dienstleistungen und materieller Hilfe verfolgt. Heute und vor allem künftig steht die Sozialhilfe anderen Anforderungen gegenüber. Die wirtschaftlichen Strukturveränderungen, gepaart mit der anhaltenden Rezession, haben von der früheren Vollbeschäftigung zu einer beträchtlichen Arbeitslosigkeit geführt. Dabei bereitet der hohe Anteil an über längere Zeit erwerbslosen Personen besondere Probleme. Der Arbeitsmarkt spielt für einen noch kleinen, aber sichtlich wachsenden Teil der Bevölkerung keine soziale integrative Rolle mehr. Diese Entwicklung trifft heute nicht nur weniger qualifizierte oder leistungsschwache Personen sondern zunehmend auch zum Mittelstand zugehörige Menschen, welche sich zunächst 398 Art. 1899-1900 vom Arbeitsleben, dann vom Arbeitsmarkt und schliesslich von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen sehen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass der Mensch Verantwortung übernimmt und stets Leistungen im Rahmen einer sozialen Stellung innerhalb der Gemeinschaft erbringen will. Ist dieses grundsätzliche Bedürfnis durch die aufgeführte Entwicklung nicht mehr möglich droht für die Betroffenen der Verlust der Zugehörigkeit zur Gesellschaft, des Selbstbewusstseins und des Austausches mit den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft. Um diesem sozialen Ausschlussprozess zu begegnen, muss die Sozialhilfe, als unterstes Netz im System, kompensierende Angebote zum sich verengenden Arbeitsmarkt bereitstellen. Die materielle Grundsicherung, die Beratung im Einzelfall und finanzielle Integrationshilfen sind mit eigentlichen Sozialen Intergrationsprogrammen auf der Basis von Leistungs- und Gegenleistungsverträgen zu verbinden. Aus ausgeführten Gründen vertreten wir klar die Meinung, dass auch der Kanton Aargau, wie bereits viele andere Kantone, gefordert ist solche Integrationsprogramme, in Form von Arbeitsangeboten im gemeinnnützigen Bereich, Schulungs- und Weiterbildungsangebote und - Finanzierung und Stellenvermittlung, gesetzlich zu verankern, die den Betroffenen die Möglichkeit geben, wieder Anerkennung für eigene Leistung zu ernten, Geld zu verdienen, Schulungsoder Weiterbildungskurse zu besuchen und Arbeitsplätze vermittelt zu erhalten. Die Leistungen der hilfesuchenden Personen sollen dabei einen geldwerten Charakter besitzen und dürfen nicht einfach symbolischer oder ergotherapeutischer Natur sein, und die Gegenleistung soll in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen, muss also als Entschädigung oder als Lohn verstanden werden. Nebst den positiven Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein und die soziale Integration der Betroffenen muss auch die Tatsache eines grossen rechtlichen Unterschiedes beachtet werden, ob die hilfesuchende Person Unterstützungsgelder ohne, oder aber durch Gegenleistungen für die Allgemeinheit beansprucht. Die Schaffung beschriebener Integrationsprogramme stellt für uns nicht nur die dringend notwendige Reaktion auf die Situation der Betroffenen, sondern auch die künftig notwendige Effizienzsteigerung der Sozialhilfe in der Praxis dar. Gesuchszahlen, Arbeitsvolumen und Leistungskosten haben stark zugenommen und werden weiterhin stark zunehmen. Eine effiziente Sozialhilfe, mittels individueller Beratung und Begleitung sowie Ausrichtung materieller Hilfe, wird ohne zusätzliche Personalausgaben in Zukunft nicht mehr zu bewältigen sein. Das Kosten-Nutzenverhältnis wird sich dabei nur durch eine gewisse Standartisierung, wie beispielsweise eine gruppenweise Beratung im Rahmen von Integrationsprogrammen, optimieren lassen. 1900 Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, betreffend Kollektivversicherung von AsylbewerberInnen; Einreichung und schriftliche Begründung Art. 1897-1898 22. Oktober 1996 Von Urs Hümbeli, Hägglingen, und 9 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Die Regierungsrätin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: und die Leistungen kommen vor allem im Familienbereich auch vorwiegend Frauen zugute. 1. Bei welcher Krankenkasse haben Sie für die dem Kanton Aargau zugewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerber eine Kollektivversicherung abgeschlossen? In der Stadt Zürich wurden die Tarife für Kinderhorte und Tagesschulen massiv erhöht, so dass diese Betreuungsinstitutionen einen Einbruch verzeichneten, weil die Kosten für die Eltern nicht mehr tragbar sind. Ferner zeigt die Studie, dass die durchschnittliche Arbeitszeit der Frauen in der Krise stark gesunken ist, jene der Männer aber gestiegen, wodurch Frauen eher unterstützungsbedürftig werden. Die Beispiele können beliebig fortgesetzt werden. 2. Sind Sie sich bewusst, dass die entsprechende Krankenkasse von jenen Personen überdurchschnittlich beansprucht wird, da erwiesenermassen leider heute der überwiegende Anteil der erwähnten Personen in schlechtem Gesundheitszustand einreist und sich somit als erstes einer längeren ärztlichen Behandlung unterziehen muss? Begründung: In der Kurzfassung der Studie wird auch behauptet, dass die Herabsetzung der Fürsorgeleistungen aufs betreibungsrechtliche Minimum im Kanton Aargau alleinerziehende Mütter doppelt trifft, weil die Beiträge für die Kinder am massivsten gekürzt wurden. Deshalb wird der Regierungsrat gebeten, die Auswirkungen der Herabsetzung aufzuzeigen und sich wieder einmal Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll ist, an den Ärmsten zu sparen. Anlässlich der Grossratssitzung vom 10. September 1996 habe ich Sie gebeten, unserer Fraktion mitzuteilen, bei welcher Krankenkasse die Kollektivversicherung für die dem Kanton Aargau zugewiesenen AsylbewerberInnen abgeschlossen worden ist. Sie sind uns die Antwort schuldig geblieben. 1902 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, betreffend Ferienaktion der Pro Juventute auf dem Waffenplatz Brugg; Einreichung und schriftliche Begründung 3. Was haben Sie mit der entsprechenden Krankenkassendirektion vereinbart, damit die übrigen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer durch die in Absatz 2 erwähnten Fakten nicht überdurchschnittliche Prämienaufschläge zu gewärtigen haben? 1901 Interpellation Margrit Kuhn, Wohlen, betreffend Auswirkungen der Herabsetzung der Fürsorgeleistungen auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum; Einreichung und schriftliche Begründung Von Margrit Kuhn, Wohlen, und 25 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Die Interpellantin bittet den Regierungsrat um folgende Auskünfte: 1. Ist es zutreffend, dass vor allem alleinerziehende Frauen mit Kindern von der Herabsetzung der Fürsorgeleistungen auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum betroffen sind? 2. Um welchen Betrag wurden durchschnittlich die Leistungen für diese Frauen und Kinder gekürzt? 3. Mit welchen monatlichen Leistungen müssen diese Frauen und Kinder durchschnittlich auskommen? Begründung: Im Auftrag des VPOD und der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten ist eine wissenschaftliche Studie erarbeitet worden, die aufzeigt, dass sich die Sparmassnahmen der öffentlichen Hand in der Sparperiode 1991-1994 auf Frauen stärker auswirken als auf Männer. Einige Beispiele sollen dies illustrieren: Im Sanierungspaket des Kantons Aargau von 1994 wurden die Beiträge für die Familien- und Aidsberatungsstellen gekürzt und somit die Subventionen gemäss Sozialhilfegesetz um rund Fr. 50'000.- reduziert. In diesen Bereichen arbeiten vorwiegend Frauen, 398 Von Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, und 33 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, im Rahmen einer Ferienaktion der Pro Juventute Kinder auf einem Waffenplatz der Schweizer Armee zu empfangen und ihnen auf diese Weise Einblick in den militärischen Alltag zu geben? 2. Macht es nach Ansicht der Regierung Sinn, Kinder im Primarschulalter in die "Schnupperlehre" bei einer Genietruppe zu schicken, sie mit Militäruniformen einzukleiden, mit ihnen das Marschieren im Schritt und das Kommandieren zu üben und sie über die Kampfbahn "spurten" zu lassen? 3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass mit dem entsprechenden Angebot und dem organisierten Zusammentreffen zwischen Kindern und bewaffneten Militärs die Konfliktlösung durch Gewalt und Abschreckung verharmlost wird? 4. Entspricht ein derartiger Besuchstag nach Ansicht der Regierung dem Ziel der "Erziehung zum Frieden"? 5. Sieht das Ausbildungsprogramm der Rekrutenschule solche "Plauschtage" vor und werden die Rekruten darauf speziell vorbereitet? 6. Befürchtet der Regierungsrat nicht auch, dass diese Vergnügungs-Aktion für all jene Menschen, die Krieg wirklich erlebt haben, für Kinder und Erwachsene aus ExJugoslawien beispielsweise, eine tiefe Beleidigung und Verletzung ist? 22. Oktober 1996 Art. 1899-1900 7. Ist der Regierungsrat bereit, sich bei den zuständigen Verantwortlichen des Waffenplatzes Brugg dafür einzusetzen, dass derartige Ferienaktionen nicht wiederholt werden? Begründung: 5. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat die Entwicklungen im Bereich der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu beeinflussen? Wie den Medien zu entnehmen war, haben im Rahmen einer Herbstferien-Aktion der Pro Juventute etwa 45 Kinder im Primarschulalter aus dem Bezirk Brugg der Genie RS 256 einen Besuch abgestattet. Auf dem Uebungsgelände des Waffenplatzes Brugg wurden die Kinder aktiv in die Arbeit der Rekruten integriert. Sie durften Militärkleider anziehen, Gruppenführer und -führerinnen spielen und wie echt kommandieren. Ebenso gehörte ein Rundgang durch das Kasernenareal, eine Fahrt im Armee-Lastwagen oder eine Aarefahrt im Gummiboot zu diesem "Plausch-nachmittag". Ausser acht blieb dabei die ganze Problematik von Waffen, Gewalt und kriegerischer Konfliktlösung. Ganz abgesehen davon, dass eine solche Freizeitbeschäftigung keineswegs kindergerecht ist, erfordert diese sehr ernsthafte Thematik einen sorgfältigen Umgang und eine vertiefte Auseinandersetzung. Keinesfalls dürfen militärische Handlungen verharmlost oder gar verniedlicht werden. Da sich mittlerweile der stellvertretende Zentralsekretär der Stiftung Pro Juventute, Walter Fritschi, von dieser Aktion distanziert und diese als "nicht empfehlenswert" taxiert hat, ist auch der Regierungsrat des Kantons Aargau zu einer Stellungnahme aufgefordert. 6. Ist der Regierungsrat bereit, die vor Jahresfrist festgelegten Richtprämien, die zur Definition der Anspruchsberechtigung zur Prämienverbilligung für 1997 massgebend sind, der aktuellen Situation anzupassen? 1904 Interpellation Dr. Dragan Najman, Baden, betreffend Reparaturarbeiten an der Hochbrücke Baden; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Dragan Najman, Interpellation eingereicht: Baden, wird folgende Knapp vier Jahre nach Eröffnung der mit abgeänderten Spuren und mit komplett neuem Belag versehenen Hochbrücke in Baden traten erste Schäden auf, die innert Jahresfrist so gravierend wurden, dass der Belag erneuert werden musste. Ich erlaube mir deshalb, folgende Fragen an den Regierungsrat zu stellen: 1. Wer trägt die Schuld an dieser Pfuscharbeit? 1903 Interpellation Judith Meier, Schneisingen, betreffend Prämienentwicklung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Judith Meier, Schneisingen, und 21 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung werden im Kanton Aargau für das Jahr 1997 um durchschnittlich 13.5% gegenüber 1996 ansteigen. Aufgrund dieser unerwarteten Entwicklung bitte ich den Regierungsrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie viele der anspruchsberechtigten Personen im Kanton Aargau haben 1996 ein Gesuch zur Prämienverbilligung eingereicht? 2. Wie hoch war der Betrag, den der Kanton Aargau zur Prämienverbilligung für das Jahr 1996 vom Bund geltend gemacht hat? 3. Wie hoch war die finanzielle Beteiligung des Kantons Aargau an der Prämienverbilligung für das Jahr 1996? 4. Wie hoch wird der vom Bund zur Verfügung gestellte Betrag für das Jahr 1997 sein, nachdem nun zur Berechnung des Bundesbeitrages auch der Prämienindex der einzelnen Kantone berücksichtigt wird. Welchen Prozentsatz wird der Regierungrat gemäss § 66, Absatz 5, KVG vom 18. März 1994 beim Bund geltend machen? 2. Ist der Regierungsrat bereit, den oder die Namen der Schuldigen bekannt zu geben? 3. Wie verhält es sich mit der Garantiezeit? Fängt diese für die reparierten Teile neu an oder läuft die alte weiter? 4. Hat der Regierungsrat eine Erklärung dafür, wieso im Baugewerbe heute vielfach bedeutend schlechter gearbeitet wird als früher (defekte Strassen, Brücken, Flachdächer usw.), während sonst die Technik fast überall riesige Fortschritte macht? Begründung: Die alte Hochbrücke in Baden hat über 60 Jahre einwandfrei gehalten (selbstverständlich waren gelegentliche Belagsarbeiten nötig). Man sollte meinen, dass mit der heute bedeutend moderneren und fast überall besseren Technik auch im Baugewerbe eher besser als früher gearbeitet werden sollte. Offenbar ist aber gerade das Gegenteil der Fall. Zu Zeiten der Hochkonjunktur wurde bekanntlich zum Teil auch schon schlecht gearbeitet. Damals hiess es, dass man es zum einen nicht nötig hatte, besser zu arbeiten, da mehr als genug Arbeit beziehungsweise Bauherren vorhanden waren und zum andern musste - da ja viel gebaut wurde - alles möglichst rasch gemacht werden. Heute sollte also eher das Gegenteil der Fall sein, nämlich bei mangelnder Bautätigkeit sollte man zum einen mehr Zeit für gute Arbeit haben und gleichzeitig zu den wenigen Auftraggebern mehr Sorge tragen. Oder sagt man sich heute im Baugewerbe, wenn die Neubauten fehlen, muss man sich halt mit Reparaturen sanieren nach dem Motto: "Meister, die Arbeit ist getan, soll ich sie gleich flicken?". 1905 Zur Traktandenliste 398 Art. 1901-1902 22. Oktober 1996 Vorsitzender: Wir müssen Traktandum 2 auf den Nachmittag verschieben, weil Frau Susanne WeiersmüllerScheuzger unserer Sitzung erst am Nachmittag beiwohnen kann. Gibt es Wortmeldungen zur Traktandenliste? Das ist nicht der Fall. Sie sind somit stillschweigend darauf eingetreten. 1906 Antrag Dr. Dragan Najman, Baden, auf Direktbeschluss vom 17. September 1996 betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Einstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Hilfe an die Bundesrepublik Jugoslawien; Ablehnung Walter Lienhard, Buchs: Durch den Bürgerkrieg in Jugoslawien mussten wir Tausende von Menschen aufnehmen und Millionen von Franken opfern, und das in einer Zeit, wo selbst bei uns durch die Finanzmisere zunehmend eigene Landsleute in Not geraten und geraten werden. Leider habe ich von diesen Jugoslawen noch nie ein Dankeschön gelesen oder gehört. Das wäre ja das Wenigste, was wir erwartet hätten. Im Grunde genommen hätten wir nach dem Buchstaben des Asylrechts niemanden aufnehmen müssen, denn bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen sind selbstverschuldet und geben keine Gewähr für Asyl. Wir haben genug humanitäre Hilfe geleistet und geopfert. Jetzt ist es an der Zeit, dass diese Herren den selbstangerichteten Schaden zugunsten eines friedlichen Nebeneinanders durch eigene Opfer beheben. Jetzt brauchen wir das Geld für die eigenen Landsleute, die in Not geraten sind, alles andere ist übertriebenes humanitäres Erbarmen. (vgl. Art. 1852 hievor) Dr. Dragan Najman, Baden: Ich habe der Begründung, die Ihnen schriftlich vorliegt, nicht viel beizufügen. Ich bin der Meinung, dass ein Staat, der Menschenrechte verletzt, indem er seine eigenen Staatsbürger aus anderen Ländern nicht zurücknehmen will, selbst wenn es sich um Delinquenten handelt, keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben darf. Es sollte eine Kommission erstellt werden, die diesen Antrag ausformuliert, damit man ihn beim Bundesrat einreichen kann. Ich bitte Sie um Zustimmung. Thomas Bretscher, Zeiningen: Das Positive an diesem Antrag ist, dass Herr Dr. Najman feststellt: "Völker- und Menschenrecht wird mir Füssen getreten". Das finden wir toll. Dann zieht er eine richtige Schlussfolgerung: Finanzielle, materielle und wirtschaftliche Hilfe an die Bundesrepublik Jugoslawien soll man einstellen. Für uns ist die Schlussfolgerung falsch, dass es bedeutet, Menschenrechte zu beachten, wenn Jugoslawien abgewiesene Asylbewerber oder Personen mit Landesverweis wieder aufnimmt. Die richtige Schlussfolgerung für uns ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zu überdenken, die humanitäre Hilfe aber nicht einzustellen, sondern gezielt bei den Leuten einzusetzen, denen es wirklich schlecht geht. Solche Leute gibt es in ExJugoslawien noch sehr viele. Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: Ich kann mich Herrn Bretscher nur anschliessen, möchte aber noch einige Zahlen nennen: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe war anfangs Januar in Kosova und hat dort zunehmend Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die ich hier aufzählen möchte. Es handelt sich natürlich nur um die festgestellten Menschenrechtsverletzungen, die Dunkelziffer ist viel grösser: Ermordungen durch Erschiessen 11, Ermordungen durch Folter 6, Selbstmorde im Anschluss an Folter 1, Schwerverletzte durch Folter 11, physische Misshandlungen 2'157, davon Frauen 22, davon Kinder 28, Hausdurchsuchungen 3'553, Misshandlungen und Verhaftungen unter dem Vorwand der Waffensuche 6'394, willkürliche Festnahmen 2'963, davon Frauen 7, davon Kinder 3, Polizeivorladungen zu Verhören 2'729, Verurteilungen aus politischen Gründen 90, Untersuchungshäftlinge 490, Verhaftungen, Verurteilungen, Fahndungen wegen Desertion oder Refraktion 685, Festnahmen anstelle eines Familienmitglieds 62, davon Frauen 10, davon Kinder 5, Wohnungsbeschlagnahmungen 84, Passbeschlagnahmungen 127, das in der ersten Hälfte von 1994. Auf diese Zahlen hin - dahinter stecken ja Menschen - ist das Ansinnen der Standesinitiative beschämend. Karl Gmür, Buttwil: Ich bitte Sie im Namen der CVP, den Antrag auf Direktbeschluss abzulehnen. Die Kriegstreiber im Regime von Ex-Jugoslawien sind noch an der Macht. Es gibt und gab vor, während und nach dem Krieg multiethnische, demokratische und friedensfördernde Organisationen im Land. Ich erinnere an die Aufgaben unseres Staates, daran, dass unser Staat der OSZE vorsitzt. Für diese politischen Aktionen hat der Bund 22 Mio. Franken zur Verfügung, weitere 30 Mio. Franken sind für den Wiederaufbau in Bosnien geplant. Mit diesen Projekten und dem Katastrophenhilfekorps übernahm die Schweiz sogar internationale Vorbildfunktion. Grundsätzlich räumte der Bundesrat der Hilfe vor Ort gegenüber einer Aufnahme von Flüchtlingen Priorität ein. Eine bedeutende Aufgabe fällt den nichtstaatlichen Organisationen zu. Ich bin Mitglied eines Komitees, das "Gemeinde und Gemeinsam Schweiz" heisst. Diese Organisationen engagieren sich in Ex-Jugoslawien. Ich finde es falsch, hier den Unmut gegenüber solchen Aktivitäten auszusprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag nicht zu unterstützen. Ich bin gerne bereit, die Initianten dieses Antrags einmal einzuladen. Ich mache mit meiner Organisation öfters gegenseitig Aufenthalte in ExJugoslawien. Die Initianten können diese Arbeit gern einmal im Detail anschauen. Vielleicht würde ihnen dann die Augen aufgehen. Dr. Dragan Najman, Baden: Sowohl Herr Bretscher als auch Herr Gmür haben von Ex-Jugoslawien gesprochen. Da müssen wir einen Unterschied machen, den viele Leute offenbar nicht kennen. Die Staaten von Ex-Jugoslawien sind nicht nur die Bundesrepublik Jugoslawien, die aus Serbien und Montenegro besteht, sondern auch Kroatien, BosnienHerzegowina und Slowenien. Die letztgenannten Staaten nehmen zurückgewiesene Asylbewerber ohne weiteres wieder auf, lediglich die Bundesrepublik Jugoslawien wehrt sich dagegen. Ich haben nie geschrieben, dass die Hilfe der Hilfswerke nicht in Ordnung ist. Mit dem Passus 2 möchte ich nur verhindern, dass, falls der Bundesrat tatsächlich beschliessen sollte, die finanzielle Hilfe an die Bundesrepublik Jugoslawien einzustellen, die dadurch freigewordenen Gelder nicht einfach den Hilfswerken zur Verfügung gestellt werden, die sie dann weiterhin dort einsetzen können. Letzte Woche haben Sie gehört, dass die 399 22. Oktober 1996 Art. 1903-1905 Bundesrepublik Deutschland mit der Bundesrepublik Jugoslawien ein Abkommen zur Rückschaffung von 120'000 oder 200'000 Leuten aus Restjugoslawien, also Serbien und Montenegro abgeschlossen hat, weil die Bundesrepublik Deutschland ihre finanzielle Hilfe ebenfalls einstellen wollte, wenn die Bundesrepublik Jugoslawien ihre Leute nicht mehr zurücknimmt. Das hat prompt funktioniert, denn Restjugoslawien kann auf finanzielle Hilfe aus Westeuropa gar nicht verzichten. Daher bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Entwicklung und das Verhalten der Kinder zugemessen wird. Deshalb müssen auch wir uns klar sein über den Stellenwert dieses Leitbildes. Natürlich könnte der Kanton Aargau mit seinen gut funktionierenden Schulen auch ohne dieses Leitbild leben. Der Vorteil dieser Art von Leitbild, und das hat die Vergangenheit deutlich bewiesen, besteht in der Chance zu einer kohärenten Aargauer Bildungspolitik, die Übersicht, Zusammenhänge und Vernetzung einzelner Anliegen aufzuzeigen vermag. Bildungsanliegen haben oft mit Ansprüchen einzelner Gruppen und Interessen zu tun. Sie werden das bei der folgenden Beratung unschwer feststellen. Das Leitbild schränkt diese ein, indem Ziele und Anliegen übergreifend und vernetzt formuliert, grundsätzlich festgelegt werden und anschliessend auch unparteilich umgesetzt werden sollen. Der weitere Vorteil des Leitbildes liegt in der dadurch geschaffenen bildungspolitischen Transparenz. Deshalb ist es hier und heute in erster Linie unsere Aufgabe, politische Entscheide zu fällen, ohne jedoch ausser acht zu lassen, dass das Kind und die Jugendlichen im Zentrum unserer Bestrebungen stehen müssen. Meiner Meinung nach lassen folgende vier Punkte diesem Leitbild einen besonderen Stellenwert zukommen: Das Bewusstsein um die Bedeutung der Bildungspolitik ist während des Entstehungsprozesses des Leitbildes im Kanton enorm gewachsen. Der Kanton verfügt in Zukunft über einen einheitlichen, umfassenden Bildungsplan als Grundlage für künftige Entwicklungen und Entscheidungen. Die Aargauer Bildungspolitik verfügt dank dem Leitbild über eine hohe Transparenz. Die Oberaufsicht des Grossen Rates ist auch für diese Teilpolitik sichergestellt. Sie kennen die Vorgeschichte im Detail. Deshalb hier nur in aller Kürze die wesentlichsten Eckpunkte: Am Ende der letzten Legislaturperiode, am 16.3.1993 wurde von diesem Rat ein Postulat der GPK überwiesen, welches eine grundlegende Planung zur Bildungspolitik im Sinne von KV § 79 zu Handen des Grossen Rates verlangte. Im Regierungsprogramm 93 -97 hat der Regierungsrat darauf ein Grundsatzpapier über die regierungsrätliche Bildungspolitik in Aussicht gestellt. Ab Sommer 93 befassten sich fünf Fachkommissionen mit der Materie, erarbeitete Materialien, welche in Form einer ersten Leitbildfassung im Juni 94 in die Vernehmlassung ging. (Siehe dazu Seite 4 + 5 der Botschaft 7155). Die Vernehmlassung wurde ausserordentlich rege benutzt. 375 Eingaben unterschiedlichster Natur und Herkunft waren zu verarbeiten. Im März 95 erschien ein Kurzbericht über die quantitativen Resultate der Vernehmlassung, welcher bereits etlichen Staub aufwirbelte und zu einer Interpellation führte (Seiten 5-8 der Botschaft 7155). In der Folge wurde das Leitbild neu überarbeitet und zusammen mit dem detaillierten Vernehmlassungsbericht und der regierungsrätlichen Botschaft mit Datum vom 13. Dezember 1995 dem Grossen Rat zugestellt. Am 26. Januar 1996 stellte das Erziehungsdepartement das Leitbild anlässlich einer Medienkonferenz einlässlich vor und der Herr Erziehungsdirektor informierte an vier Veranstaltungen im ganzen Kanton über das Leitbild Schule Aargau. Nach der Wahl der Spezialkommission Leitbild Schule Aargau am 5. März 1996 nahm diese ihre Arbeit umgehend auf. Die Werner Knörr, Aarau: Ich habe heute morgen in unserer Fraktion festgestellt, dass die Entwicklung in den angesprochenen Ländern nachdenklich stimmt. Wir sind aber dagegen, dass alles, was im In- und Ausland passiert, mit einer Standesinitiative korrigiert werden soll. Damit degradieren wir dieses Instrument. Der Aargau soll nicht Aussenpolitik machen, dies ist Bundesangelegenheit. Darum soll auf diese Standesinitiative nicht eingetreten werden. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit, bei 19 befürwortenden Stimmen, lehnt den Antrag Dr. Najman ab. 1907 Leitbild Schule Aargau; Eintreten und Beginn der Detailberatung (Vorlage vom 13. Dezember 1995 des Regierungsrates, Änderungsanträge vom 19. August 1996 der nichtständigen Kommission Nr. 18 und Stellungnahme vom 11. September 1996 des Regierungsrates) Vorsitzender: Wir behandeln das Leitbild als grundlegenden Plan der staatlichen Tätigkeiten im Sinne von § 79 der Kantonsverfassung, des seinerzeitigen Postulates der GPK und eines Beschlusses des Grossen Rates zum Regierungsprogramm 1993/97. Regierung und vorberatende Kommission sind sich über die Art der Behandlung und Beschlussfassung einig. Der Grosse Rat befindet abschliessend über die Leitsätze. Ich mache auf den einleitenden Hinweis auf der Synopse der bereinigten Darstellung aufmerksam. Dieser Hinweis nimmt eine entscheidende Klarstellung vor. Es heisst hier: "'Was wir wollen' bzw. 'Was wir nicht wollen' sowie die zugehörigen Bemerkungen des Regierungsrates dienen der Verdeutlichung und werden mit den Leitsätzen publiziert, sind aber nicht Gegenstand der formellen Beschlussfassung." Abänderungsanträge können also nur zu den Leitsätzen gestellt werden. Es ergibt sich folgender Ablauf: Aufgrund eines Nichteintretensantrags der Fraktion der Grünen ergibt sich eine Eintretensdebatte. Wir werden anschliessend, wenn wir auf die Leitsätze eintreten, diese beraten und bereinigen und abschliessend über die ergänzenden Anträge von Regierung und Kommission befinden. Sind Sie damit einverstanden? Das ist der Fall. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Nun liegt Ihnen also das Leitbild Schule Aargau zur Beratung und Beschlussfassung vor. Eine intensive und breite Diskussion, schon in Vorbereitung und Vernehmlassung dieses Leitbildes, zeigte das Interesse einer breiten Öffentlichkeit am Bildungswesen. Je kontroverser diese Diskussionen geführt wurden und werden, desto stärker kommt zum Ausdruck, welch grosse Wirkung der Politik, der Bildungsverwaltung, den Schulen, den Lehrpersonen und den Inhalten auf das Lernen, die 400 Art. 1906 Kommissionsarbeit im Rückblick: Am 22.3.1996 hat die Kommission mit der Arbeit begonnen und diese am 19. August 1996, also nach rund fünf Monaten abgeschlossen. An 6 Halbtags- und 3 ganztägigen Sitzungen, davon anderthalb Tage Hearings, haben wir den regierungsrätlichen Entwurf eingehend beraten. Die Arbeit der Kommission ist in rund 80 Seiten protokollarisch war im wesentlichen begründet durch mehrheitliche Zweifel, ob über die 11 Leitsätze Einfluss auf die in über 30 Seiten dargestellten Massnahmen genommen werden könne. Eine Mehrheit sah vorerst keine Möglichkeit, mit der regierungsrätlichen Vorlage die im Postulat der GPK geforderte Führung des Parlamentes in der Bildungspolitik wiederherzustellen. Der Regierungsrat trug durch seine etwas konstruierte Auffassung in der Botschaft, wonach lediglich die Leitsätze gemäss KV § 79 dem Grossen Rat zur Entscheidung vorgelegt werden sollen und somit die Massnahmen gemäss § 54 GV lediglich zur Kenntnis zu nehmen seien, einiges zu diesem Rückweisungs-Entscheid der Kommission bei. Wir konnten uns in der Folge jedoch verständigen. Der Massnahmenkatalog des regierungsrätlichen Leitbildentwurfes blieb in der Folge ausdrücklich aus den Beratungen ausgeklammert und bildet nicht mehr Bestandteil des Leitbildes. Dafür wurde eine Rubrik "Was wir wollen, was wir nicht wollen" als Verdeutlichung der Leitsätze und ihrer Vorgaben für spätere Massnahmen geschaffen. Mit dieser Lösung war der Weg frei, um trotz der mit knapper Mehrheit gefassten Rückweisung das Leitbild materiell zu beraten und entsprechende Beschlüsse nach Ende der Beratungen zu fassen. Mit knapper Mehrheit wurde weiter die Durchführung von Expertenhearings beschlossen. Diese sollten dazu beitragen, die Kommissionsarbeit zu versachlichen. Durch verschiedene Indiskretionen gelangten Informationen und vorläufige erste Beschlüsse der Kommission an die Presse. Die nachfolgenden Reaktionen in der Öffentlichkeit sind Ihnen bekannt, ebenso die verschiedenen Fraktions- und persönlichen Erklärungen anlässlich der Ratssitzung vom 7. Mai 1996. In den materiellen Beratungen traten die Differenzen klar zu Tage. Intensive Beratungen führten aber zu Bereinigungen und nach gewalteter Diskussion in der Kommission zu einem relativ hohen Konsens über die Kernanliegen der künftigen Aargauer Bildungspolitik. Vor allem die Expertenhearings brachten unsere Arbeit entscheidend weiter. Insbesonders bei den erwähnten Differenzen, z.B. Promotionen, 3-SModell, Schuldauer, Schulorganisation etc. konnten Dank der Hearings Durchbrüche in den verhärteten Fronten erzielt werden. Über die Expertenhearings herrscht, nach anfänglicher Skeptik einer Minderheit, in der Kommission einhellig eine sehr positive Meinung. Dem Grossen Rat kann ich heute mitteilen, dass der vom Büro bewilligte Budgetrahmen von Fr. 8'000.-- lediglich mit knapp Fr. 2'000.-- beansprucht wurde. Die Expertenhearings wurden an drei Halbtagen durchgeführt und in drei Blöcke unterteilt. An den drei Hearings nahmen teil: Block 1: Frau Lilli Mühlherr, lic. phil., Lehraufträge im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, für Aufnahmeselektion zuständig am Theodosianum Zürich. Herr René Lichtsteiner, Personalchef ABB Schweiz, Vorsitzender der ABBBerufsschule, Mitglied Aufsichtskommission HWV Aargau. Herr Thomas Stöckli, Gärtnermeister mit eigenem Betrieb, Vorstandsmitglied Gärtnermeisterverband und Technikum 22. Oktober 1996 festgehalten. Die Vorbereitungszeit nicht eingerechnet, haben die Kommissionsmitglieder also mehr als eine volle Arbeitswoche in das vorliegende Ergebnis investiert. Anfänglich herrschte grosse Uneinigkeit in der Kommission, welche zu einem Rückweisungsbeschluss führte. Der Rückweisungsantrag Rapperswil. Herr Dr. Hans-Peter Zehnder, Präsident Aarg. Industrie- und Handelskammer, Unternehmer. Block 2: Herr Andreas Marti, Generalsekretär ED Bern, Präsident Berufsmaturitätskommission, ehemaliger Gymnasiallehrer. Herr Prof. Heinrich Ursprung, Staatssekretär, Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, ehemaliger Biologielehrer und Präsident der ETH Zürich, Präsident des schweiz. Schulrates, Mitglied Johann Jacobs Stiftung. Herr Prof. Rolf Dubs, Professor und Leiter Wirtschaftspädagogik, Uni St. Gallen, ehemaliger Lehrer an Berufs- und Mittelschulen. Herr Stewart Deuchar, engl. Bildungs- und Schulfachmann, ehemaliger Geschichtslehrer. Herr Prof. Fritz Oser, Professor für Pädagogische Psychologie an der Uni Freiburg, ehemaliger Lehrer, Institutsleiter Evaluation Schulsysteme und Lehrerbildung. Block 3: Frau Christine Kübler, Dozentin am Pädagogischen Seminar in Neuchâtel, Präsident Pädagogische Kommission der EDK, Mitglied Berufsmaturitätskommission Herr Dr. Siegfried Uhl, wissenschaftlicher Mitarbeiter Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Uni Konstanz, ehemaliger Gymnasiallehrer. Wir hatten die 11 Expertinnen und Experten unter den Kriterien "Abnehmerschaft", "Schule", "Bildungspolitik inkl. interkant. und ausländischer Vergleich" ausgesucht. Alle Expertinnen und Experten wurden mit einem vorbereiten Fragenkatalog zum Leitbild befragt und konnten auch persönliche Meinungen abgeben. Ebenfalls mussten sie zu Fragen aus der Kommissionsmitte in den anschliessenden Diskussionen Stellung beziehen. Im Laufe der Verhandlungen der Kommission wurden in der Folge 51 (!) schriftliche, zum Teil ausführlich begründete Anträge zu den 11 Leitsätzen, gemäss einem vorbereiteten und von der Kommission verabschiedeten Schema eingereicht. Die Anträge mussten einen allenfalls neu formulierten Leitsatz sowie konkrete Vorstellungen dazu in Form der Rubrik "Was wir wollen, was wir nicht wollen" enthalten. Schliesslich waren wenn möglich auch Massnahmen, Aktivitäten oder Konsequenzen in rechtlicher, terminlicher oder finanzieller Hinsicht aufzuzeigen. Sie können sich vorstellen, dass bei einer solchen Flut von Anträgen, welche gemäss Kommissionsbeschluss an einem Schlusstag (es war der 19.8.96) allesamt bereinigt werden mussten, die Verfahrensfragen und Abstimmungsmodi nicht immer ganz leicht zu bewältigen waren. Dank der guten und konstruktiven Vorarbeit, welche in und zwischen verschiedenen Fraktionen im Hinblick auf den Abstimmungstag geleistet wurde, gelang es, die Anträge abschliessend zu bereinigen. Dass dazu noch etliche zusätzliche Arbeit, neben den normalen Kommissionssitzungen nötig war, versteht sich von selbst. Trotz der manchmal turbulenten Sitzungen beurteile ich die Kommissionsarbeit insgesamt durchaus konstruktiv und positiv. Auch im Rückblick bleibt nach wie vor der Entscheid des Büros, das Geschäft einer Spezialkommission zu übertragen, richtig, da meiner Meinung die Entscheidungsfindung breiter und intensiver stattfand. Speziell nach den Hearings haben wir uns auf einem 401 22. Oktober 1996 gemeinsamen Weg gebunden. Ich stelle nun einen hohen Konsens in der Kommission selber fest, wurden doch auch einige Leitsätze ohne Gegenstimmen verabschiedet. Insgesamt wurde das Leitbild Schule Aargau von der Kommission mit 13: 0, bei 3 Enthaltungen verabschiedet. So besehen hat sich die Arbeit und die intensive Auseinandersetzung durchaus gelohnt. Nun zu einzelnen Beschlüssen der Kommission: Zum Verfahren: Die teilweise neuen Leitsätze 1 - 12 wurden ergänzt mit der Konkretisierung "Was wir wollen, was wir nicht wollen". Diese bilden zusammen mit dem Leitsatz eine Einheit. Diese elementaren Kulturtechniken (Lesen, Rechnen, Schreiben) betont, die Forderung und Förderung von Leistung im ganzheitlichen Zusammenhang befürwortet, auf die Wichtigkeit von Kontinuität und Konstanz für die Schule hingewiesen, Begabtenförderung durch frühere Einschulung und Überspringen von Klassen ermöglicht, festgelegt, lernauffällige Kinder weiterhin in Spezialklassen oder klar definierten tragfähigen Regelklassen zu fördern, Entscheide bezüglich Promotion und Selektion auf einer Basis von Fachnoten getroffen, den Kindergarten als Vorstufe in unser Schulsystem miteinbezogen, eine interkantonale Harmonisierung bei den Strukturen stipuliert, Vorentscheidungen bezüglich Schulorganisation (Schulleitung, Schulpflege etc.) gefällt, Bedingungen für den Zusammenschluss von Schulen, insbesonders an der Oberstufe definiert, einen neuen Leitsatz zur Qualitätssicherung verabschiedet. welcher Grundlage bildet für das Inspektoratswesen, wesentliche Weichen bei der Berufsbildung, für die Standorte der Berufsschulen, bezüglich Berufsmaturität und bezüglich Fachhochschulen gestellt, die anzustrebende Schuldauer bis zur Maturität auf 12 Jahre festgelegt, mit diesem Entscheid auch die Grundlage für Entscheide bez. Umsetzung des MAR vorgenommen, den Leitsatz Primarschulfranzösisch ersatzlos gestrichen, einen neuen Leitsatz zum Lehrerbild/Lehrerbildung ins Leitbild aufgenommen. Entgegen den ursprünglichen regierungsrätlichen Anträgen hat die Kommission schliesslich auch neue Anträge zu Handen des Grossen Rates formuliert. Die Regierung nahm zum neuen Leitbild insgesamt und zu unseren Anträgen positiv Stellung und hat diese konkretisiert. Ich denke, dass die Kommissionsmehrheit durchaus diesen regierungsrätlichen Präzisierungen zustimmen kann. Damit kann auch festgehalten werden, dass das nun vorliegende Papier mit den 12 Leitsätzen als Leitbild Schule Aargau durchaus eine grundlegende Planung der staatlichen Tätigkeit darstellt und deshalb auch gemäss § 79 KV zu behandeln ist. Schliesslich hat der Herr Erziehungsdirektor der Kommission explizit zugesichert, das vom Grossen Rat verabschiedete Leitbild dem gleichen Empfängerkreis zuzustellen, der den seinerzeitigen regierungsrätlichen Entwurf erhalten hat. Ein entsprechender Antrag der Kommission an das Parlament wurde in der Kommission darauf hin zurückgezogen. Damit ist sichergestellt, dass wiederum eine breite, interessierte Öffentlichkeit auch in den Besitz des definitiven Leitbildes Schule Aargau kommt. Ich kann Sie darum heute im Namen der Kommission bitten, auf die vorliegende Fassung des Leitbildes einzutreten. Für die nun folgende Debatte möchte ich den Herrn Erziehungsdirektor zitieren, welcher ausgeführt hat: "Wer mit Bildung zu tun hat, hat mit Zukunft zu tun. Die Zukunft aber kennen wir alle nur ungenügend. Deshalb ist es sehr 402 Art. 1907 Form hat zum Ziel, die Leitplanken klar zu setzen und die daraus entstehenden Massnahmen entsprechend zu beeinflussen. Nicht zuletzt sollen auch für die Empfänger des zu erfolgenden Neudruckes die einzelnen Leitsätze des neuen Leitbildes klarer und verständlicher werden. Zu den Inhalten: Insbesonders hat die Kommission folgende Aussagen gemacht und folgende Vorentscheide zu Handen des heutigen Ratsplenums getroffen. Die Kommission hat ein Bekenntnis zur Leistungsschule abgelegt, die Bedeutung einer breiten Allgemeinbildung auf Basis der wichtig im Dialog darüber Konsens herzustellen, was wir heute für unser Morgen tun müssen." Das Leitbild Schule Aargau ist durchaus eine Antwort auf die Frage was Morgen zu tun sei. Es ist mindestens aus Sicht der Kommission ein guter bildungspolitischer Konsens. Das Schulhaus Aargau steht in seinen Grundfesten nach wie vor gut gebaut da. Die Bauherrschaft, vertreten durch die Kommission, hat nun das Erneuerungs-Projekt der Architekten, sprich Leitbildentwerfer, auf die Bedürfnisse seiner Benutzer angepasst. Das Projekt geht über eine Aktion Pinselstrich hinaus und modernisiert das Schulhaus Aargau so, dass es auch für die kommende Generation von Benutzern zweckdienlich genutzt werden kann. Aus Sicht der Kom. steht also das Projekt der Renovation des Hauses Schule Aargau und harrt der nachfolgenden Umsetzung. Ich bitte Sie also heute im Namen einer deutlichen Mehrheit der Kommission, das Projekt abschliessend zu bewilligen. Ich danke an dieser Stelle noch einmal offiziell den zugezogenen Expertinnen und Experten für ihre wertvollen, geleisteten Dienste. Danken möchte ich auch dem Erziehungsdepartement für die Begleitung und die Protokollführung. Ich schliesse in diesen Dank den Herrn Erziehungsdirektor mit ein, der manchmal durch die harte Auseinandersetzung in der Kommission sichtlich genervt wurde, anderseits auch konstruktiv mit zu diesem vorliegenden Papier beitrug. Ganz besonders möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission für die geleistete Arbeit bedanken. Mit entsprechend grossem Zeiteinsatz hat jedes Kommissionsmitglied aus seiner Sicht einen Beitrag zum nunmehr positiven Ergebnis beigetragen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommission zu genehmigen. Ich danke Ihnen. Geri Müller, Baden: Die Grünen treten aus formellen Gründen nicht auf dieses Leitbild ein. Mit den darin eingeführten "Was wir wollen, was wir nicht wollen"Punkte, ist ein neues, unklares Instrument schleichend eingeführt worden, das weder in der Geschäftsordnung noch in einem anderen Reglement vorgesehen ist. Das mit Plus und Minus garnierte Leitbild sehen wir als Überregulierung. Wir sind nicht bereit, ein dem NPM widersprechendes Verfahren - das Plus-Minus entspricht der operativen Ebene - zu unterstützen. Egal, ob die von der Kommission erfundenen Plus-Minus-Punkte vom Grossen Rat behandelt und beschlossen werden - das ist nicht erheblich. Sie stehen als parlamentarischer Fremdkörper in diesem Leitbild. Es ist uns bewusst, dass wir mit diesem Punkt jahrelange Diskussion darüber beenden, doch nicht nur. Angenommen, wir würden über einen Energieartikel diskutieren und jemand würde fordern, dass der Staat per Dekret die Reibungs- und Wärmeverluste aufhebt, so brächen alle in schallendes Gelächter aus. Genau so kommt mir die Debatte Art. 1907 22. Oktober 1996 vor. Der Regierungsrat hat aufgrund verschiedener Vorstösse ein Leitbild erarbeitet, das von Fachleuten begleitet wurde und von allen politischen Parteien und Betroffenen positiv, aber kritisch beurteilt worden und als machbar erachtet worden ist. Einziger Vorbehalt war damals die zwölf Schuljahre bis zur Maturität, wo keine Einigung erzielt worden ist. Das Ende dieser Einigkeit begann mit der Arbeitsaufnahme der Kommission. Nach einem Aufruf der Bürgerlichen, die Diskussion ideologiefrei zu führen, kam der unbegründete Antrag auf Rückweisung, verbunden mit einem bis heute umstrittenen Auftrag an die Kommission selbst, die Leitsätze zu überarbeiten. Das äusserst bedenkliche, unreflektierte Resultat liegt vor Ihnen auf der Tribüne, und draussen im Lande herrscht Unsicherheit. Es sei an dieser Stelle gesagt, dass es dem Regierungsrat, allen voran Regierungsrat Wertli, hoch anzurechnen ist, dass er uns ein Leitbild Schule offeriert. Es gibt andere Bereiche, die ohne Leitbild im freien Fall durch die Zeit schweben. Es ist aber gleichzeitig das Problem dieser Debatte: Während der Erziehungsdirektor mit einer anscheinend unerschöpflichen Geduld landauf, landab den Menschen die Grundzüge in einer differenzierten Weise begründete, in der Kommission lang und breit die neuen Konzepte erklärte, und zwar mit Argumenten und Erfahrungen, reichte auf der anderen Seite ein schnödes Nein, um die Leitsätze in dieser absolut unprofessionellen Art umzuschreiben. Der Erziehungsdirektor liess zu jeder Zeit mit sich reden, liess Experten und Ex- pertinnen noch einmal zu, das Leitbild erneut zu kritisieren. Er zeigte in für heutige Zustände ungewohnt offener Art Dialogbereitschaft, die aber von der rein zahlenmässigen Überlegenheit der rechtsbürgerlichen Kommissionsmitglieder nicht aufgenommen worden ist. Dass der Regierungsrat heute im wesentlichen auf dieses Papier eingeht, hat mehr mit dem kalten Wind und dem politischen Kalender zu tun, als mit der Überzeugung von diesen Widersprüchen im Leitbild. Wir meinen, dass weder der Erziehungsdirektor noch die Regierung sich diese Blösse geben müssten. Das Erziehungsdepartement hat ja anscheinend bewiesen, dass es auch nach 28jähriger SPHerrschaft nicht so daneben liegen kann, denn gemäss der rechtsbürgerlichen Kommissionsmehrheit soll alles so bleiben wie es war, wie es früher gut gewesen ist - die Doppelbödigkeit als Grundlage jeder Diskussionsverweigerung. Wenn im Bildungsauftrag viermal gesagt werden muss, dass man ihn wahrnehmen will, dann lässt das nur auf ein abgrundtiefes Misstrauen der Rechtsbürgerlichen schliessen. Wenn für Lehrmeister in der Kommission nur die Rechtschreibung der Kinder wichtig ist - und dies wurde in der Kommission bis zum Umfallen wiederholt -, zeigt dies auch, dass von Bildung nichts begriffen worden ist. Die Jugendlichen würden in Telefonnotizen häufig Ortographiefehler machen - ist es denn kein Fortschritt, dass Lehrlinge überhaupt Telefonanrufe entgegennehmen. Es war früher nicht so, dass Auszubildende am Kundendienst arbeiteten. Zudem stimmt dieser Vorwurf nicht, da Studien aufzeigen, dass unsere Schulabgängerinnen und -abgänger zum oberen Mittelmass gehören. Was soll der Vorwurf in Leitsatz 2, man wolle keine umstrittenen, unscharfen und ideologisch besetzten Begriffe verwenden? Ist denn die Kopf-Herz-Hand-Idee etwa nicht umstritten? Dann fragen Sie einmal Pädagogikhistorikerinnen und -historiker! Verstehen hier alle das gleiche? Ist es eine scharfe Begrenzung und ist sie gar ideologiefrei? Das können nur die behaupten, die Pestalozzi noch nie gelesen haben. Während im Leitsatz 2 noch stehenbleiben durfte, dass im Zentrum der Schule das Kind und die Jugendlichen stehen, wird dieses Zentrum Leitsatz für Leitsatz verschoben. Abnehmer - das sind Universität und Arbeitgeber -, für die produziert die Schule! Deshalb stehen diesem Ansinnen die Integration Lernauffälliger im Wege, und deshalb soll mit der Promotion das Fallbeil zwischen Gut und Schlecht gesetzt werden, und dies, obwohl diese Abnehmer in den Expertenhearings sagten, dass ihnen die Noten keine eindeutigen Hinweise geben würden. Mit dem in den Medien so hoch gelobten Kompromiss - 12 Schuljahre bis zur Maturität - entlarvt sich die Kommission endgültig und offensichtlich. Es mag sein, dass der eine oder andere den Hearings diesbezüglich etwas abgewinnen konnte. Es ist aber mehr als offensichtlich, dass es bloss als Gegenleistung dasteht, um das Leitbild in den anderen Sätzen so durchzupeitschen, wie es die Rechtsbürgerlichen haben wollten. In einer Nacht- und Nebelaktion zwischen CVP und den anderen bürgerlichen Parteien wurde dieser Kompromiss gemacht. Die Motive sind meines Erachtens klar: Die CVP rettet das Leitbild ihres Regierungsrates, die anderen setzen ihren Kopf durch. Doch wie diese Forderung umgesetzt werden soll, weiss kein Mensch. Vier Jahre Kanti sind gesetzt, es soll aber keine Kürzung durch partielle Streichung eines Jahres erfolgen. Mathematik! Die Zielvorstellungen sollen jetzt bekanntgegeben werden, aber man will alle Varianten offen lassen. Wenn jetzt jemand behauptet, die Kommission wisse, was sie wolle, so gehört diese Person zu den Hellseherinnen. Das heiss debattierte Argument 12 Schuljahre ist bei uns etwa eine Viertelstunde diskutiert worden. Für uns wäre Herr Wertli auch ohne Leitbild glaubwürdig genug und wählbar gewesen. Den Höhepunkt setzen die Formulierungen zur Lehrerbildung: In einem ellenlangen Elaborat wurde der Leitsatzantrag der Grünen zu einem ideologischen, unscharfen und umstrittenen Begriffswirrwarr umgewandelt. Oder weiss jemand hier, wie man emotionale Reife misst, wo die Seele verankert werden soll, in wieviel Franken sich ethisches Vermögen ausdrückt? Schliessen wir diese unwürdige Diskussion ab. Ich kann das Geschäft auch nicht zurückweisen, dafür fehlt mir die nötige Portion Masochismus. Wenn diese Konstellation der Kommission erneut tagen soll, kann nicht viel Schlaueres herauskommen. Deshalb bleibt uns nicht anderes übrig als ein Nichteintreten zu fordern. Damit haben das Erziehungsdepartement, die Lehrerinnen und Lehrer, die heute schon ganz normal arbeiten, die Jugendlichen und Kinder den Rücken frei, notwendige Veränderungen voranzutreiben. Es ist dann immer noch demokratisch genug, denn jegliche Änderungen im Gesetz oder in der Verfassung kommen ohnehin wieder vor den Grossen Rat oder das Volk. Sollte trotzdem auf das Leitbild eingetreten werden, verlangen wir, dass eine eingehende und abschliessende juristische Beurteilung über die Bemerkungen "Was wir wollen, was wir nicht wollen" erfolgt. So, wie es aus der Synopse zu entnehmen ist, der Punkt diene der Verdeutlichung, gleichzeitig aber nicht der formellen Beschlussfassung, ist es weder Fisch noch Vogel. Da diese Anmerkungen mit dem Leitsatz oft nur schlecht kompatibel sind, werden die armen Ausführenden oft zwischen Stuhl und Bank stehen. 403 22. Oktober 1996 Leo Erne, Döttingen: Gestern das Regierungsprogramm oder das Konzept zur Drogenpolitik, heute das Leitbild Schule Aargau, morgen der Richtplan. Papier ist zwar bekanntlich geduldig, und doch tun wir uns schwer mit solcherlei Grundsatzpapieren; dies unter anderem deshalb, weil wir uns selber nicht sehr treu bleiben und schon bald wieder von Beschlüssen abtriften (Beispiel Regierungsprogramm), weil solche Papiere zu umfassend sowie in ihrer Fachsprache schwer lesbar sind und vor allem auch, weil wir stets zu viel auf einmal wollen mit RichtungsVorgabe und Vollzug gleichzeitig. Leitbilder sind erstens an ihrer Aussagekraft, sprich Verständlichkeit, zweitens an ihrer inhaltlichen Richtigkeit mit Blick auf die Konsequenzen im Alltag sowie in der Zukunft und drittens an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit zu messen. Das heute zur Diskussion stehende und vom Massnahmenkatalog befreite Leitbild etwa dann, wenn die EDK zu sehr in die kantonale Hoheit eingreifen möchte. Vergessen wir im Moment eines nicht: Draussen vor der Türe warten sie, die Eltern und Schüler, die Lehrkräfte, die Rektorate, die Schulräte in den Bezirken, die Schulpflegen, die Gemeinderäte, die Inspektoren, die Lehrfirmen. Sie sind auf Entscheide des Parlaments angewiesen, um dringende Pendenzen endlich aufarbeiten zu können. Im teilweisen Verwirrspiel während der vergangenen Monate stand der Massnahmenkatalog oft im Zentrum der Auseinandersetzungen. Der Druck verschiedenster Kreise, die zu hohe Erwartungen ins Leitbild setzten, und auch eine Portion zu guter Wille im Erziehungsdepartement führten im Leitbild zu einem Anhang, der zwar für das Verständnis der Ideen wertvoll war, aber das Erkennen der politisch wesentlichen Fragestellung wie sie Aufgabe des Grossen Rates darstellt, erschwerte. Entschuldigen Sie den etwas harten Begriff, aber die CVP erachtet den Katalog im Anhang ab heute als Makulatur, als eine Art Gemischtwarenladen von Ideen, in dem alles und jedes zu finden ist. Nur zu leicht könnte nämlich genau das Gegenteil des von ängstlichen Schulbild-Begleitern Geforderten eintreffen. Via einen angeblichen Vollzugs-Katalog könnten ungewollt Entscheidungen untergejubelt und Freipässe erteilt werden. Ein solcher Katalog ist auch deshalb nicht praktikabel, weil er den Entwicklungen in unserer rasanten Zeit mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel und den Änderungen in der Gesellschaft (z.B. Familien!) nicht Rechnung trägt. Der Weg in die Zukunft, der Weg zum Vollzug hat zu geschehen im Rahmen der bekannten demokratischen Formen mit Entwicklung und stufengerechter Mitsprache bei Gesetzen, Verordnungen und Dekreten. Das Ja zum Leitbild darf uns nicht in den Schlaf versetzen, keinesfalls! Gespräche sind weiter unerlässlich und nützlich, da sich nichts für immer zementieren lässt. Jetzt sind Regierung, Departement, Verwaltung und der Erziehungsrat zur Hauptsache gefordert. Die auf Antrag der CVP geänderten Anträge auf Seite 1 der Synopse legen die Verbindlichkeit fest, ja sie wird durch die Formulierung der Regierung noch verstärkt. Mit Ihrem Entscheid vom 11. Juni 1996, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Motion der CVP betreffend unverzüglicher Teilrevision des Schulgesetzes zu überweisen, haben Sie zum Ausdruck gebracht wie jetzt in 404 Art. 1907 Schule Aargau entspricht aus Sicht der Fraktion der CVP, deren Meinung ich hier vertreten darf, diesen Anforderungen. Das Leitbild kann und muss die Wende im Aargauer Bildungswesen einleiten. Die Salami-Taktik in der Vergangenheit und die ideologisch eingefärbten Grundsatzdebatten haben grosses Misstrauen gesät. Jetzt präsentiert sich nach der umfassenden Vorarbeit des Erziehungsdepartements sowie der Beratung in der Spezialkommission eine wegweisende Gesamtschau. Die Leitplanken sind gesetzt, die Richtschnur ist ausgelegt. Nun lassen sich Nägel mit Köpfen schmieden, Diskussionen über kontroverse Fragen wie beispielsweise Abbau der humanen Leistungsschule müssen der Vergangenheit angehören. Das Leitbild verhilft dem Aargau auch zu einem starken Auftritt nach aussen; brennenden Fragen wie Kompetenzen für Behörden und Schulleitungen vor Ort, flexibleres Schuleintrittsalter, Kantonalisierung des Kindergartens, Inspektoratswesen, Fünf-Tage-Woche, Kreisschulbildung für die Oberstufe oder Umsetzung des neuen Maturitätsreglementes vorzugehen ist. Der konsequente, nur in Etappen mögliche Vollzug wird fallweise auch nach mehr finanziellen Mitteln rufen; dies will die CVP heute unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Das Leitbild führt die Deblockierung herbei. Es ist trotz vieler Fachbegriffe (Wissen Sie, was Kulturtechniken sind?) lesbarer geworden. Die CVP trug übrigens dazu bei, dass viele Insider-Redewendungen umschrieben und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher gemacht wurden. Das Leitbild konzentriert sich auf das Wesentliche und es berücksichtigt die Hauptanliegen der CVP wie sie in der Vernehmlassung und in Publikationen vorgebracht wurden, dazu nur stichwortartig: Die humane Leistungsschule, das lebenslange Lernen, die Promotionsordnung mit Noten (Leistungsbeurteilung) und freiwilligem Bericht, das ganzheitliche Schülerbild, die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäss ihrer Begabung mit neuen Chancen wie "Klassenhüpfen" oder Integration, die Lehrund Methodenfreiheit, vorläufiges Festhalten an der dreigliedrigen Oberstufe mindestens bis zum Entscheid über die Schulstrukturen, die Anerkennung der Elternarbeit, die Stärkung der Schule vor Ort oder die Förderung der Qualitätssicherung. Ich wende mich nun noch den Themen Schuldauer, Berufsbildung sowie Lehrerbild zu. Die CVP stellt sich hinter die langzeitliche Forderung der Verkürzung der Schuldauer bis zur Maturität im Leitsatz 7. Sie konnte dies allerdings erst tun nach der Formulierung des Leitsatzes 6, der im Hinblick auf die interkantonale Harmonisierung von der Umgestaltung der Schulstrukturen spricht. Der Leitsatz 6, interessanterweise von keiner Seite bestritten, ist eine Präzisierung des Leitsatzes 7. Vermeiden wir im Interesse unserer Jugend die Isolation des Aargaus als Nichthochschul-Kanton. Wir nehmen im Moment nicht Abschied von unserer "guten" Bezirksschule, wir lancieren via die Forderung des Parlaments einzig die Lösungssuche. Das vorläufige Festlegen der Gymnasiums-Dauer auf vier Jahre erlaubt die Umsetzung des eidgenössichen Maturitätsreglementes. Bis zur allfalligen Verkürzung auf Art. 1907 12 Jahre und der Umsetzung der neuen Lösung fliesst noch viel Wasser durch Limmat, Aare und Rhein. Viele Wege und Modelle sind möglich; sie bedürfen der Diskussion. Unser Appell lautet: Statt frühzeitig zu blockieren, werden wir kreativ und innovativ, diese Diskussion birgt Chancen in sich! Beim Leitsatz 11 zum Thema Berufsbildung hält die Fraktion der CVP fest, dass sie sich nicht gegen die Schaffung von Kompetenzzentren stellt. Diese Massnahmen dürfen aber nicht auf eine Entleerung der Randbezirke hinauslaufen und zu einer einzigen Bildungsachse BadenBrugg-Lenzburg-Aarau-Zofingen fahren. Mit Genugtuung nimmt die CVP-Fraktion zur Kenntnis, dass das Leitbild ein umfassendes Lehrerbild zeichnet. Wir wollen Lehrkräfte und eine Lehrerbildung, welche auch die emotionale Reife und das ethische Vermögen fordert, auch wenn diese Begriffe nicht allen Fachleuten passen. Lehrkräfte haben einen Erziehungsauftrag, um die Eltern in ihrer Arbeit unterstützen zu können. Im Zentrum dieser Berufsarbeit steht nebst der Wissenvermittlung die wirklich wahrgenommen hat und damit der Exekutive die Stirn bot. Diese hat fair mitgespielt. Das Milizparlament hat ja gegenüber Regierung und Verwaltung einen Geburtsfehler: Die Profis der Exekutive wissen einfach fast immer alles besser. Sie verfügen über mehr und aktuellere Informationen und bewegen sich auch sicherer auf dem Parkett der Fachsprachen und -ausdrücke. Das kann bis zur seltsamen Erscheinung führen, dass eine Kommissionssitzung eher einer Schulstunde gleicht, mit dem anwesenden Departementsvorsteher als Lehrer, an dessen Lippen die gläubigen Grossräte hängen. Diese Tendenz ist um so ausgeprägter, je komplexer und abstrakter die Materie ist. Nachdem sich in den letzten Jahrzehnten Erziehungswissenschaft uns Pädagogik immer mehr verselbständigt haben, mit eigener Sprache und laufend neuen Fachausdrücken - es wurde bereits darauf hingewiesen -, wären solche Sitzungen auch in der Leitbildkommission möglich geworden. Stattdessen wies diese gleich zu Beginn das umstrittene Papier zurück hauchdünn zwar, aber eindeutig. Das war ein Schock. Das gab es noch nie. Die Unterlegenen wehklagten, dies sei ja ungeheuerlich, kräftig unterstützt von einer ungenannt sein wollenden Zeitung, die bald zu existieren aufhört und die den Fehler beging, sich zu früh auf eine Seite zu schlagen und dadurch ihre Unabhängigkeit verlor. Flugs wurde darauf die Dolchstosslegende von der zerstrittenen Kommission erfunden und in besagtem Blatt weitergehätschelt, als die Kommission schon längst gemeinsam mit dem Erziehungsdirektor zu konstruktiver Arbeit übergegangen war. Diese Rückweisung eines umfassenden Berichtes, an dem angeblich 500 Leute gearbeitet haben sollen, und die eine sehr breite, aber etwas komisch ausgewertete Vernehmlassung durchlief, markiert einen Meilenstein auf dem Weg des aargauischen Grossen Rates auf dem Weg zu einer unabhängigen und selbstbewussten Volksvertretung, die nicht erst den Regierungsrat fragt, ob man das oder jenes tun dürfe. Dies verdient es, hier erwähnt zu werden. Die Rückweisung kam allerdings nicht aus heiterem Himmel vorausgegangen war eine anderthalbjährige Aufklärungsarbeit einer kleinen Gruppe von Grossräten und Pädagogen. Die schwerverständliche Sprache des Leitbildes wurde entschleiert, die dahinter schlummernden wahren 22. Oktober 1996 Anleitung zur Suche nach dem Lebenssinn und die Entwicklung der Eigenverantwortlichkeit bei jungen Menschen. Vorsitzender: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Leo Erne, Döttingen: Ich bitte Sie, namens der Fraktion der CVP auf die Vorlage einzutreten und für eine speditive Beratung besorgt zu sein. Setzen wir Wegweiser für das künftige aargauische Bildungswesen, unterlassen wir den Griff nach den bildungspolitischen Sternen oder nach einer unangemessenen Festlegung von Details. Bruno Nüsperli, Aarau: Die ganze Geschichte, die den Namen "Leitbild Schule" trägt, ist erfreulich, und zwar erstens aus der Sicht des erreichten Resultates, zweitens wegen des Prozesses, der zu diesem Resultat geführt hat, wobei hier der Weg zwar nicht das Ziel war, aber doch eine positive Nebenerscheinung, und drittens wegen der Tatsache - dies hat mit dem Leitbild an sich nichts zu tun - ,dass die vorberatende Kommission einmal ihre Kompetenzen Absichten einer weitreichenden Veränderung unserer Schule enthüllt und das Ganze rege verbreitet. Ich selbst avancierte dabei zum Feindbild für bestimmte Kreise. Diese Aufklärung aber war Voraussetzung, um nach dem Schock der Rückweisung die Arbeit neu beginnen zu können. Damit berühre ich den zweiten positiven Punkt: Den Lernprozess, den alle Kommissionsmitglieder ohne Anwendung erweiterter Lehr- und Lernformen durchmachten. Im Zentrum dieses Prozesses standen die Expertengespräche. Anfänglich heftig bekämpft, entpuppten sich diese als eine ungeheuer effiziente Art der Meinungsbildung. Ich werde nie den Satz von Herrn Deuchar vergessen, dessen Erscheinen übrigens mit allen Mitteln, auch dem der Diffamierung, verhindert werden sollte, weil er aus eigener Erfahrung weiss, wohin eine falsch verstandene Schulreform führen kann. Sein Satz "Ich finde das Leitbild schlecht!" blieb unwidersprochen im Raum stehen, aber er öffnete Augen und half mit, eine Mehrheit zu schaffen, welche sich heute hinter das vorliegende Papier stellt. Dieses ist kein Kompromiss. Es besteht aus Leitsätzen, die sich von der ursprünglichen Fassung zum Teil deutlich, zum Teil weniger deutlich unterscheiden. Weil Leitsätze infolge ihrer Kürze immer dazu neigen, allgemein zu bleiben, wurden sie mit dem Kommentar "Was wir wollen, was wir nicht wollen" ergänzt. Dieser Kommentar spricht Klartext und ist für jedermann verständlich. Wir empfehlen also, das Leitbild als Ganzes zu genehmigen und gegen die Rückweisung anzutreten. In Einzelpunkten allerdings kann noch diskutiert werden, z.B. über das Wörtchen "kann" anstelle von "wird" im Leitsatz 8. Sicher aber werden wir uns für eine Abschwächung der Forderung nach einer Verkürzung auf zwölf Jahre einsetzen. Diese Frage hat uns anfänglich nicht sonderlich bewegt, und wir finden noch immer die Ansicht richtig, durch geeignete Massnahmen einen interkantonalen Ausgleich unseres Schulsystems zu erreichen, welche die Mobilität der Bevölkerung nicht hindert, dass also Schülerinnen und Schüler beim Kantonswechsel nicht ein Jahr verlieren. Dass von einer Reduktion betroffene Lehrer aus sogenannt standespolitischen Gründen dagegen opponieren, ist verständlich. Auch in der Privatwirtschaft wird erwartet, dass sich Mitarbeiter mit ihrem Betrieb solidarisieren. Die Reduktion dieser Bezirkslehrerreaktion in 405 22. Oktober 1996 Art. 1907 den letzten Wochen auf eine blosse Brotkorbtheorie, wie es in der Presse geschah, stellt aber nicht nur eine Beleidigung dieser engagierten Lehrer dar, es macht auch blind für einen weiteren Aspekt, der sich immer mehr in den Vordergrund schiebt. Da wird nämlich mehr oder weniger offen verlangt, im Rahmen der damit notwendigen strukturellen Anpassungen auch gleich die Oberstufe zu reorganisieren, in Richtung Zusammenlegung der Züge. Früher nannte man dies Gesamtschule, heute Orientierungs- oder integrative Stufe. Mit gleichem Lehrplan, gleichen Lehrmitteln, gleicher Lehrerausbildung eine administrative und pädagogische Einheit unter einem Dach. So nachzulesen im EDK-Papier Dossier 38. Das wurde vergangene Woche von der EDK fast im Befehlston verbreitet. Die Deutschschweizer Kantone hätten sich da anzuschliessen. Solches konnte auch dem Leitartikel der Presse entnommen werden, und auch zwischen den Zeilen des Argumentatoriums des Erziehungsdirektors. Weil noch weitere Nachteile einer überstürzten Verkürzung offenbar wurden, werden wir uns vorbehalten, einem Abänderungsantrag zuzustimmen. Das vorliegende Leitbild unterscheidet sich in der Grundlinie wesentlich von der ursprünglichen Fassung. Falls es heute verabschiedet werden sollte, darf dies nicht ohne Konsequenzen auf die zukünftige Bildungspolitik bleiben. Lange genug wurde verbreitet, dass alles blockiert bleibe, solange das Leitbild nicht behandelt sei. Viele bestehende Projekte und Kommissionen werden über die Bücher gehen, ihre Existenz überhaupt hinterfragen müssen. Dies reicht von der geplanten neuen Promotionsordnung über die Gesamtkonzeption Lehrerbildung bis hin zur weiteren Mitarbeit in der NWEDK, deren Zielsetzung teilweise diametral von den vorgeschlagenen Leitsätzen abweichen. Andernfalls bleibt das Leitbild ein Papier für die Schublade, das wäre die grosse, geleistete Arbeit kaum wert. verbessern. Der Versuch einer knappen Kommissionsmehrheit, all diese Vorbereitungsarbeit hinfällig zu machen, wurde zwar erfolgreich abgewehrt, doch auch im letzten Moment wurden während des Spiels die Spielregeln nochmals geändert. In der grünen, bereinigten Darstellungen wurde uns allen mitgeteilt, die Anmerkungen "Was wir wollen, was wir nicht wollen" würden neu mit den Leitsätzen publiziert, im Gegensatz zu der ersten verschickten, gelben Fassung. Dies ist ein absolut unübliches Vorgehen. Kommissionsbeschlüsse, die zum Teil auf den Stichentscheid des Präsidenten zurückgehen, sollen also in der Beratung des Grossen Rates nicht mehr verändert werden, werden aber in der Publikation auf die gleiche Ebene wie ein Grossratsbeschluss gestellt. Kann das noch als demokratisches Vorgehen bezeichnet werden? Sie geben damit die politische Führung in der Schulentwicklung preis, etwas, was unter Leitsatz 3 explizit unter "Was wir nicht wollen" abgelehnt wurde. Wer sind "Wir" eigentlich? Auch sonst sind viele dieser Plus-Minus-Punkte einem dreijährigen Projekt Schule Aargau nicht würdig. Widersprüchlich sind einige dieser Begriffe, wie z.B., das umstrittene, unscharfe und ideologisch besetzte Begriffe nicht verwendet werden dürfen. Etwas weiter hinten werden "Kollektiv-führungen" von Schulen als nicht gewollt hingestellt. Hand aufs Herz: "Kollektivführungen" von Schulen - behaupten Sie tatsächlich, dass der Begriff "Kollektiv" nicht ideologisch besetzt ist? Was machen wir mit all den Schulen, die heute schon im Team geleitet werden, wenn eine Kollektivführung nicht mehr möglich sein soll? Bei diesem Punkt und bei einigen weiteren hat sich die Kommissionsmehrheit in einer Nacht-und-NebelAktion zu Schnellschüssen verleiten lassen, die es nicht wert sind, auf der selben Ebene wie die zwölf Leitsätze publiziert zu werden. Diese Plus-Minus-Punkte sind uns allen erst an der letzten Kommissionssitzung vorgelegt worden. Zwar konnten wir die schlimmsten sprachlichen Unebenheiten bereinigen und einige Inhalte noch korrigieren, trotzdem stelle ich Ihnen aber hiermit den Antrag, die Plus-MinusPunkte nicht zusammen mit dem Leitbild zu publizieren, also so, wie es in der ersten, gelben Synopse vorgesehen war. Behalten Sie diese Sätze in Ihrem Herzen oder anderswo, aber spiegeln Sie breiten Bevölkerungskreisen nicht vor, sie gingen auf eine Beschlussfassung im Grossen Rat zurück. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, stelle ich Ihnen den Eventualantrag: "Die Anmerkungen 'Was wir wollen' bzw. 'Was wir nicht wollen' sollen unter der Rubrik 'Was die Mehrheit der nichtständigen Kommission Leitbild Schule Aargau will' im Anhang zum Leitbild publiziert werden." So wäre wenigstens transparent gemacht, wer hinter diesem ominösen "Wir" steht. Dieses aufwendige Leitbild ändert in der Schule Aargau noch gar nichts. Es setzt allenfalls Leitplanken für die Entwicklung unseres Bildungssystems, meistens aber bleiben die Vorgaben diffus. Es gilt nun, unverzüglich an die Arbeit zu gehen und die notwendigen Neuerungen in unserem Schulsystem anzupacken. Die Rektoratsreform, die neue Promotionsordnung, schulorganisatorische Zusammenschlüsse an der Oberstufe, die Kantonalisierung der Kindergärtnerinnen und einiges mehr müssen ohne weitere Verzögerung dem Parlament vorgelegt werden. Werden diese seit langem nötigen Änderungen noch weiter verschleppt, läuft die aargauische Schule Gefahr, ihre hohe Qualität einzubüssen, gerade wegen der Kräfte, die sich anscheinend so sehr um die hohe Qualität sorgen und gerade deshalb ein solches Leitbild gefordert haben. Für die nachstehende Beratung behält sich die SP vor, verschiedene Anträge zu stellen, ganz besonders auch zu Leitsatz 7, wo es um die Verkürzung oder Beibehaltung von 13 Schuljahren bis zur Maturität geht. 406 Marianne Herzog-Ernst, Oberhof: Die Arbeit am Leitbild wurde im August 1993 gestartet, der ehrgeizige Zeitplan wurde dann schon bald von der Wirklichkeit korrigiert, und heute stehen wir einem ausgewachsenen Papiertiger gegenüber, der seit Jahren die Arbeit im Erziehungsdepartement lähmt. Dringende Neuerungen wurden hinausgeschoben, viel Wichtiges vertagt. Tausende von Aargauerinnen und Aargauern haben sich aber dank des Leitbildes aktiv mit der Bildungspolitik auseinandergesetzt, haben sich vernehmen lassen, haben nach Lösungen gesucht, um die Qualität der Schule im Aargau zu erhalten und weiter zu Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Worüber sprechen wir heute? Wohl über die Schule Aargau, das Bildungssystem Aargau, das unsere Kinder und Jugendlichen, also unsere Zukunft, betrifft. Es betrifft unsere Gesellschaft, weil unsere Kinder die Gesellschaft von morgen sind. Es betrifft auch, aber nicht ausschliesslich die Lehrerschaft, weil sie zentrale Aufgaben in dieser Schule erfüllen. Eine Schule ohne Lehrerinnen und Lehrer wird es darum wohl in absehbarer Art. 1907 Zeit nicht geben. Die Funktion jedes Leitbildes, insbesondere des Leitbildes Schule Aargau, ist, Vorstellungen über zukünftige Entwicklungen, hier im Bildungsbereich, aufzuzeigen. Wohin soll diese Schule Aargau führen, welche Ziele haben wir, und wie wollen wir sie erreichen? Wir müssen, im Gegensatz zum Erziehungsrat, die politische Verantwortung dem Volk gegenüber wahrnehmen. Wir müssen, im Gegensatz zu den Fachinstanzen, den politischen Willen kundtun. Wir müssen und dürfen die Richtung aufzeigen, in die die Reise gehen soll. Die Feinplanung und Ausarbeitung ist aber nicht unsere Sache. Dies tun wir mit dem Leitbild, vor allem mit dem umstrittenen Leitsatz 7, kund. Wir geben die Reise an, machen aber nicht die Feinplanung. Wie wir dabei mit den Ansprüchen einzelner Gruppierungen und Interessensvertretungen umgehen, ist uns anheimgestellt. Wir müssen diese Ansprüche zumindest in einen gesamtpolitischen Rahmen stellen. Das vorliegende Leitbild ist vernetzt. Das haben wir auch immer gefordert. Wir wollten weg von der Salami-Taktik der letzten Jahre, hin zu einem Gesamtüberblick. Die einzelnen Leitsätze und der dazugehörende Kommentar mussten gesamthaft betrachtet werden. Sie bilden quasi ein Paket. Ich wehre mich also dagegen, dass nur ein einzelner Leitsatz und dort auch nur die Hälfte aus dem Zusammenhang gerissen wird. Die Bildungspolitik ist ganzheitlich anzugehen, das fordern wir auch von der Schule und von unseren Jungen. Wir wollen zur Maturität vor, spuren gleichzeitig den Weg vor, indem wir fordern, dass interkantonal harmonisiert werden soll, dass aber auch verschiedene Varianten offen sind und die Dreigliedrigkeit der Oberstufe beibehalten werden soll, dass das Niveau erhalten und erhöht werden muss, dass wir keine Gesamt- oder Orientierungsschulen wollen. Wir akzeptieren die Forderung nach lebenslangem Lernen und ganzheitlicher Förderung, sind also zur Erkenntnis gelangt, dass die Schule nicht nur ausschliesslich Wissen vermittelt, sondern heute noch anderes erbringen muss. Dies ist das Ziel der Reise. Zum Weg sagen wir, dass lebenslanges Lernen nicht zur Vernachlässigung des Grundwissens führen darf, dass die Leistungsschule sichergestellt werden muss, dass Selektion stattfinden muss. Auf einen FDP-Antrag hin wurden Hearings durchgeführt. Diese haben in der Kommission die Basis für eine fruchtbare Kommission gelegt und den Durchbruch auf dem Weg zur Einigung gebracht. Die Expertinnen und Experten aus allen politischen Lagern haben erstaunlicherweise eine ganz ähnliche Sprache gesprochen: Sie haben glasklar die Mängel des heutigen Systems aufgezeigt. Eigentlich wünschte ich mir, Sie alle hätten an diesen hochinteressanten Tagen dabei sein können. Aus allen Voten war herauszuhören, dass unser Bildungssystem, nicht nur das aargauische, gar nicht so gut ist, wie wir es immer wahrhaben wollten. Die Expertinnen und Experten haben klar und unmissverständlich gezeigt, wo die Mängel liegen: Lehrlingsausbildner können sich nicht mehr auf die Qualität der Schulabgängerinnen und abgänger verlassen. Spezielle Prüfungen und Tests sind somit für Real-, Sekundar- und Bezirksschulabsolventinnen und -absolventen an der Tagesordnung. Was stimmt heute nicht mehr, wenn Abschlusszeugnisse nach den neun obligatorischen Schuljahren nicht mehr als Makulatur sind? Ich verweise hier auf den EDK-Bericht "Perspektiven für die Sek.-Stufe II", der Abschlussprüfungen auf allen Stufen fordert. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus dem 22. Oktober 1996 nun der Salami-Taktik Einhalt gebieten. Die ursprüngliche Vorlage, der zweite Entwurf des Leitbildes Schule Aargau genügte uns nicht. Pikanterweise war dieser Entwurf auch nicht als solcher bezeichnet, und darum wird er heute schon in Publikationen als Grundlage zitiert, obwohl er vom Parlament nie abgesegnet worden ist. Dies erklärt auch bereits unsere Forderung nach einem Neudruck und einer Verteilung an aller Adressaten der ersten Entwürfe von dem, was wir heute beschliessen. Wir danken dem Erziehungsdirektor für seine diesbezügliche Zusage. Die Vorlage war für uns nicht akzeptabel. Nicht die Leitsätze an sich, zu denen wir ja gemäss Übungsanlage etwas zu sagen gehabt hätten, sondern der ganze hintere Teil, das sogenannte Massnahmenpaket, zu dem wir nur hätten nicken dürfen. Es blieb uns in der verzwickten Situation also nichts anderes übrig, als Rückweisung des Ganzen zu beantragen. Dieses Damoklesschwert der Rückweisung hat in einer ersten Phase die Kommission und teilweise auch die Öffentlichkeit erschüttert, aber auch dazu geführt, dass wir das Gespräch miteinander wieder gefunden haben, einen neuen Weg eingeschlagen haben, der zu der heutigen Vorlage führte. Wir ergänzen und konkretisieren den politischen Willen, indem wir zu den Leitsätzen noch ein "Was wir wollen, was wir nicht wollen" formuliert haben. Damit sind Leitplanke und Ziele gesetzt. Wir geben das Ziel 12 Jahre Schuldauer bis Aargau stehen im schweizerischen Durchschnitt nicht besser da, sondern eher mittelmässig oder schlechter als jene, die mit 18 oder 19 Jahren die Hochschulreife erlangt haben. Der Aargau mit seinem langen, speziellen und hochgelobten Schulsystem hat zu viele Versagerinnen und Versager an den Universitäten. Sind wir nicht einmal davon ausgegangen, dass wir eigentlich das beste System der Schweiz haben? Stimmt das noch, oder müssen wir gar betrübt zur Kenntnis nehmen, dass Handlungsbedarf besteht? Müssen wir nicht unsere Situation neu überdenken, wenn wir wissen, dass 21 von 26 Kantonen - ohne den Aargau - eine Verkürzung auf 12 Jahre eingeführt, geplant oder beschlossen haben? Müssten wir unser Schulsystem nicht mit unseren 6 Nachbarn Bern, Zürich, Luzern, Zug, Solothurn, Basel harmonisieren? Was verbindet uns mit den Wallisern, Genfern, Freiburgern und Tessinern - das sind nämlich die letzten "Dreizehner"? Dass heute nicht mehr nur das reine Sachwissen zählt, davon haben wir uns überzeugen lassen. Die Erkenntnis, dass auch Sozial- und Selbstkompetenz wichtig sind, finden Sie im Leitsatz 2 wieder. Wir erlauben uns allerdings, diese Kompetenzen für den Aargau zu definieren, weil wir festgestellt haben, dass ungefähr gleich viele Definitionen wie Nennungen in der Schweiz existieren. Da nennen wir das Kind lieber beim Namen. Ich gehe davon aus, dass wir nach der Debatte auf das Leitbild eintreten werden. Zu den einzelnen Leitsätzen wird dann noch Stellung bezogen. Trotzdem nehme ich mir die Freiheit heraus, einige inhaltliche Bemerkungen zu machen, weil die Leitsätze vernetzt sind und ein Leitsatz für sich allein die Leitplankenfunktion zu wenig aufzeigt. Die FDP ist erfreut über den Grundtenor, die humane Leistungsschule, die quer durch dieses Leitbild geht. Wir sind keine Barbaren, wir wollen eine kindgerechte Schule und keine Züchtigungsanstalten. Dieses Bekenntnis finden Sie im Bildungsauftrag und in verschiedenen Leitsätzen wieder. Im Leitsatz 1 das solide Grundwissen, die 407 22. Oktober 1996 elementaren Kulturtechniken, im Leitsatz 2 die Forderung nach und die Förderung von Leistung, in Leitsatz 4 die Begabtenförderung, das Überspringen von Klassen, die individuelle Förderung, in Leitsatz 5 Promotion, Fremdbeurteilung, Selektion, in Leitsatz 6 die dreigliedrige Oberstufe, jedes Kind hat Anrecht auf eine seinen Fähigkeiten entsprechende Schulbildung, in Leitsatz 10 die Qualitätssicherung. Die nächste Generation von Schülerinnen und Schülern hat den Anspruch auf die gleich gute Schule. Die Reduktion der Schulzeit bis zur Matura und die Forderung nach Harmonisierung können ebenfalls in diesem Zusammenhang genannt werden. Wenn die Grundsätze der humanen Leistungsschule bis zur Maturität durchgezogen werden - das müssen sie - gibt es auch keine unkontrollierbare Mengenausweitung. Wenn Promotion und Selektion korrekt durchgeführt werden, gibt es keine Inflation für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. Vorsitzender: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und den SP-Antrag abzulehnen. Bleiben wir bei der Beratung so sachlich wie möglich und schauen wir vorwärts. Erich Vögeli, Kleindöttingen: Leitbild Schule Aargau oder auch der Wegweiser für die Schule Aargau ins nächste Jahrtausend: Wegweiser sollen eindeutige Angaben und Richtungen angeben. Das vorliegende Werk erfüllt diese vorgelegt wurde, sondern das neue, von der Kommission abgeänderte und zum Beschluss erhobene Leitbild. Ich habe immer Probleme mit Leitbildern und Konzepten. Wir haben hier einige Beispiele, so das Polizeikonzept, das nicht so durchgeführt wird, wie wir beschlossen haben. Mit dem heute vorliegenden Leitbild Schule Aargau kann ich aber leben. Unsere Fraktion ist für Eintreten. Wir haben lediglich bei einem Leitsatz einige Differenzen, die aber heute sicher ausgeräumt werden. Es wurde schon sehr viel gesagt zu diesem Leitbild. Ich bitte Sie, die Beratungen jetzt aufzunehmen. Wir stellen den Antrag, das Leitbild so zu beraten und zum Beschluss zu erheben, wie es die Kommission vorschlägt, bis auf den Leitsatz 7, wo wir uns nicht ganz einig sind. Sämi Müller, Gontenschwil: Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. Dieses Sprichwort trifft auch auf das Leitbild und dessen Vorberatung zu. Es sind heute viele schöne Worte gemacht worden, viele plausible Argumente dafür und dagegen wurden geäussert. Sicher ist in der Kommissionsarbeit nicht immer alles optimal gelaufen. Man kann mit Entscheiden der Kommission nicht einverstanden sein. Trotzdem möchte die EVP Sie bitten, das Leitbild als Gesamtes, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu beraten und die davon abweichenden Anträge abzulehnen . Eva Kuhn-Wittig, Full: Es wurde bereits viel über die Bedeutung und den Stellenwert des Leitbildes Schule Aargau gesagt. Ich möchte mich in meinem Votum vor allem auf den Inhalt, die Aussagen und deren Tragweite und die sich daraus ergebenden Konsequenzen konzentrieren. Dazu stelle ich fest, dass das vorliegende Kompromissleitbild noch mehr zu einem Kompromisspapier geworden ist und dabei auch der letzten visionären Ansätze 408 Art. 1907 Anforderung einfach mit klaren Vorgaben. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Sie werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten werken und wirken. Dazu brauchen sie eine sehr gute Grundausbildung, auf die sie stets zurückgreifen können. Diese bildet das Fundament für jede weitergehende Ausbildung und Entwicklung. Lebenslanges Lernen ist angesagt. Das Leitbild Schule Aargau bildet die Grundlage für den zukünftigen Bau und Ausbau der Schule Aargau. Fängt man an, daran herumzuflicken, verkommt es zu einem Flickwerk. Mit einem solchen kann man nicht führen. Die Diskussionen um die 4. Klasse Bezirksschule im Zusammenhang mit der Schulzeitverkürzung von 13 auf 12 Jahre wurde auch bei der SVP geführt. Unsere grossmehrheitlichen Vorstellungen gehen dahin, die 4. Klasse Bezirksschule in Hinsicht auf die zukünftige Fachhochschule Aargau neu zu strukturieren und auszubauen. Berufsbildung mit Abschluss und nachfolgender Berufsmatura sollen für den Eintritt in die Fachhochschule die alleinige Voraussetzung sein. Das Modell 5.3.4 bildet dazu die besten Voraussetzungen. Bei den sicher nachfolgenden Diskussionen um die Ausgestaltung der Schule Aargau werden wir uns in diesem Sinne gerne konstruktiv und aktiv beteiligen. Die SVP ist für Eintreten und bittet Sie, den Anträgen zuzustimmen. Rolf Urech, Hallwil: "Dieses Leitbild ist nichts Wertli", waren meine Gedanken, als ich es zum ersten Mal gesehen habe. Heute muss ich das revidieren. Das Leitbild ist doch besser als sein Ruf. Aber nicht das Leitbild, das uns zuerst beraubt wurde. Statt mutig neue Wege und Horizonte aufzuzeigen, wie die Schule Aargau in Zukunft auszusehen hat, verharrt es weitgehend in bestehenden und alten Mustern. Der bereits zahme Entwurf seitens der Regierung wurde von der Kommission in grossen Teilen weiter verwässert, und die wenigen zaghaften Ansätze zu einer Chance für Veränderungen weiter entschärft oder ganz eliminiert. So geschehen bei der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern, die weiterhin aufgrund von Noten basieren soll, obwohl in der heutigen Pädagogik das völlige Ungenügen dieser Beurteilungsform längst anerkannt ist. So geschehen im Leitsatz 1, wo die Vermittlung von elementaren Kulturtechniken - damit ist übrigens Rechnen, Lesen und Schreiben gemeint, für die, die das immer noch nicht wissen - als erste Aufgabe der Volksschule erscheinen. So geschehen bei der Notwendigkeit von Tagesschulen, 5-Tage-Woche und Blockzeiten, die nun nur noch in der Kann-Formulierung vorhanden sind. Hier beharrt die Regierung für einmal auf ihrem ursprünglichen Antrag. So geschehen bei dem neuen Leitsatz 12, dem ein Lehrerinnen- und Lehrerbild zugrunde liegt, das, statt in die Zukunft zu weisen, aus der Mottenkiste des letzten Jahrhunderts stammt. Der einzige Leitsatz, der weitreichende Folgen hat, Leitsatz 7, erscheint innerhalb der braven und biederen Leitsätze wie ein umstürzlerischer Rebell, allerdings wie ein sehr pubertierender, unreifer und kopfloser Rebell, der sich über die Konsequenzen seines Tuns und Handelns kaum im klaren ist. Frau Fischer erwähnte vorhin, wir gäben hier das Ziel an, nicht die Reise. Ich möchte doch fragen, ob es nicht ein Unterschied ist, ob man mit Dampfer oder Jumbo-Jet reist und ob der Koffer gepackt oder das Gepäck nur sehr spärlich ist. Letzteres ist der Fall. Der Regierungsrat ist sicher darauf vorbereitet, dass sich hierzu eine sehr Art. 1907 umfassende Debatte ergeben wird, und ich erwarte klare Aussagen, wie sich der Regierungsrat das Prozedere vorstellt, vor allem, inwiefern das Volk etwas dazu zu sagen hat. Um nicht nur Negatives zu sagen, seien hier ausdrücklich einige übriggebliebene Aussagen, die für eine offene Schule und Pädagogik im Aargau stehen, erwähnt, nämlich die Aussage, dass sich die Schule Aargau um Gleichstellung der Geschlechter sowie um Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern bemüht, die Aussage, dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist, dass sich die Schule um eine ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler bemüht, mit dem Ziel, Selbstkompetenz, Sachkompetenz und Sozialkompetenz zu erlangen. Das Leitbild Schule Aargau hat eine lange und bewegte Phase hinter sich. Das Ergebnis sollte sich deshalb innerhalb der Schweiz sehen lassen können und nicht nur ein Konglomerat von nichtssagenden Sätzen sein. In der heutigen Debatte und in Abstimmungen haben Sie es wenigstens teilweise in der Hand, dem vorliegenden Leitbild wenigstens ein wenig mehr Substanz zu geben, als es jetzt enthält. Die SP-Fraktion wird sich für diese Substanz einsetzen und einige entsprechende Anträge stellen. Judith Bigler, Rupperswil: Ich spreche heute nicht im Namen der SP-Fraktion, sondern in meinem ganz persönlichen. Den Standpunkt, den ich einnehme, ist eigentlich nicht innerhalb des Geschehens, sondern ausserhalb, sozusagen beobachtend. Als das Leitbild das Licht der Welt erblickte, ging ein fürchterliches Geschrei und Gejaule durch unseren Kanton. Warum eigentlich? Verschiedene Meinungen zu haben ist ja eigentlich ganz legitim und einer Demokratie würdig. Aber wie sieht es Kindes und der Eltern. Da kann es doch nicht sein, dass die Verantwortung bei der Wohnungstür aufhört! Als mir einmal hier eine Diskussion hatten, ging es auch um Kinder. Aus Ihren Reihen wurde gesagt, Kinderhaben sei eine Privatangelegenheit. In bestimmten Bereichen bin ich der gleichen Meinung. Darum müssen die Eltern eben auch frei wählen können, natürlich innerhalb von einem gesetzlich bestimmten Rahmen. Ich weiss, dass das hier und heute nicht Gegenstand der Diskussion ist, aber ich möchte Sie bitten, einmal darüber nachzudenken. Hätten wir so etwas, gäbe es das ganze Gezänke nicht, sondern wir könnten in einer Atmosphäre der Toleranz ein friedliches Miteinander haben, und das wäre weitaus sinnvoller. In der Diskussion in den Medien war ja sehr oft die Rede von Wirtschaft und Bildung. Selbstverständlich hat das etwas miteinander zu tun. Die Jugendlichen müssen einen Weg im Berufsleben finden. Es ist sinnvoll, dass immer wieder neue Ideen von jungen Leuten ins Wirtschaftsleben eingebracht werden. Die Wirtschaft ist doch aber nicht das Ziel unseres Daseins, sondern Mittel zum Zweck! Unser Leben umfasst doch viel mehr als nur die Wirtschaft! Daher muss die Bildung, die unsere Kinder bekommen, auch eine ganzheitliche sein und nicht nur einen bestimmten Bereich umfassen. Ich möchte Sie bitten, diesen Umstand in der Detailberatung zu berücksichtigen. Hans Feldmann, Boniswil: Auch ich erachte das Leitbild Schule Aargau, wie es aus der Kommissionsberatung hervorgegangen ist, als gute und zweckmässige Grundlage für die Zukunft unseres Bildungswesens, mit einer Einschränkung bei den Schulstrukturen, wie sie im Leitsatz 7, zum Teil auch im Leitsatz 6 zum Ausdruck kommen. Ich 22. Oktober 1996 dann beim Umsetzen aus? Dort ist es in er Regel so, dass ein Mehrheitskompromisskonglomerat seine Gültigkeit hat und gelebt wird. Dagegen ist in der Regel nichts einzuwenden. Aber ich wage nun, die ketzerische Frage zu stellen, wie das im Bildungswesen ist. Ist es denn richtig, dass es nur eine einzige Wahrheit gibt, und die gilt für alle? Nein, das ist nicht so. Es gibt andere sinnvolle Möglichkeiten, nämlich, dass gleichberechtigt verschiedene Möglichkeiten da sein können und die Eltern frei wählen können, was sie richtig finden. Wir haben ja schon oft über erweiterte Lehr- und Lernformen diskutiert. Es könnte z.B. sein, dass es Schulen mit und andere ohne solche Formen gäbe, oder Schulen mit Frühfranzösisch, andere ohne, und die Eltern könnten frei wählen. Nicht nur das, die Eltern sollten auch in erweiterten Bereichen frei wählen können, nämlich auch Schulen, die öffentlich sind, aber eine private Trägerschaft aufweisen, z.B. Montessori-Schulen, Freie Volksschulen oder RudolfSteiner-Schulen. Sie haben heute schon die Wahl, aber es ist keine echte Wahl, weil Sie nämlich bestraft und diskriminiert sind, da Sie das ganze Schulgeld selber bezahlen müssen, weil Sie Steuern für die öffentliche, vom Staat getragene Schule bezahlen und weil Sie das Schulgeld nicht einmal von den Steuern absetzen können. Warum eine freie Schulwahl? Nahrung hat etwas mit Gesundheit zu tun und liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Sie können selber entscheiden, wie Sie sich ernähren wollen. Sie können Junk Food essen, bürgerliche Hausmannskost, aber auch Vollwertnahrung. Wie ist das mit der Erziehung? Hat denn das nicht auch mit jedem Einzelnen etwas zu tun? Doch, das hat mit den Meinungen und Wertvorstellungen der Eltern zu tun, mit der Individualität des finde es zweckvoll, dass ich Sie über einen Antrag kurz informiere, den ich zum Leitsatz 7 stellen werde. Ich finde, dass der Entscheid über die zukünftigen Schulstrukturen noch nicht reif ist. Es fehlen die Folgen, Konsequenzen und Auswirkungen. Es hat in den letzten Tagen ein intensiver Dialog über das Leitbild stattgefunden. Dieser Dialog mit der Bevölkerung, den Schulbehörden und der Lehrerschaft ist zu Ende zu führen. Ich möchte hier nicht Gesagtes wiederholen, sondern nur aufzeigen, wie wichtig dieser Dialog ist, am Beispiel der Berufslehre und Berufsbildung, die immerhin von 80% unserer Jugendlichen gewählt wird. Nach dem Leitsatz 7 in der Version der Kommission stossen wir die Attraktivität der Berufslehre in den Keller und quartieren die Mittelschulabsolventen in der Attikawohnung ein. Das ist sicher überzeichnend, aber wir gehen in diese Richtung. Seit Monaten werden in unserem Lande vom Bundesrat über die Politiker bis zu Wirtschaftsverbänden aller Richtungen die KMU besungen und deren Bedeutung gelobt, zusammen mit unserer Berufsbildung immer noch ein entscheidender Vorteil für unser Land. Eine hohe Qualität in der Berufsbildung, dazu die Berufsmittelschule und Berufsmaturität, schaffen die Voraussetzung für die Fachhochschulabsolventen. Ich finde das gut, ich bilde selber seit Jahren BMS- oder BMA-Lehrlinge aus, die bereits die HWV Olten absolviert haben, heute zum Teil an der HWV in Baden sind oder die HTL Windisch durchlaufen haben. Mit dem vorgeschlagenen Modell wird nun ausgerechnet das Potential und die Basis von gut qualifizierten Lehrlingen weg in eine attraktivere Mittelschulausbildung gelockt. Ein Berufsabschluss würde in der Regel ein Jahr länger dauern als der Maturaabschluss an der Mittelschule. Dabei sollte das Gleichgewicht meines 409 22. Oktober 1996 Erachtens eher umgekehrt gelagert werden. Wo sollen unsere zukünftigen mittleren Kader herkommen? Wozu richten wir Fachhochschulen ein, wenn wir den Zugang in bezug auf Dauer und Leistung unattraktiv gestalten und dafür den Besuch einer Mittelschule schmackhafter ausgestalten? Mit einem entsprechenden Antrag zum Leitsatz 7 soll vor allem diese Fehlentwicklung für unsere Berufsbildung aufgedeckt und verhindert werden. Ich weise in diesem Zusammenhang auf den Leitsatz 7 hin. Es ist nicht so, dass wir diese Diskussion später noch führen. In Leitsatz 7 wird ausgeführt, die entsprechenden inhaltlichen und strukturellen Massnahmen seien einzuleiten; in Leitsatz 6 steht, es sei im Hinblick auf eine interkantonale Harmonisierung umzugestalten. Ich bin auch der Meinung, dass wir die Verkürzung der Schulzeit ernsthaft prüfen und anvisieren müssen, aber ich glaube, dass wir diesen grossen Schritt in unserem Schulwesen erst auslösen sollen, wenn die Konsequenzen für unsere Schulstrukturen vorher im Grossen Rat dargelegt worden sind. Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung meines Antrages. Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: Das Hohe Lied der konstruktiven und sachlichen Kommissionsarbeit wurde mir etwas zu stark gesungen. Darum bin ich hier. Der Weg über den umstrittenen Rückweisungsantrag habe zu einer sachlichen Auseinandersetzung geführt. So habe ich es einige Male gehört. Ich behaupte nun, der Rückweisungsantrag, die skandalöse erste Expertinnen- und Expertenliste, die Meldungen an die Presse und die damit verbundene, sicher aussergewöhnliche Pressekonferenz haben die Kommissionsmehrheit aufgeschreckt und zum Nachdenken angeregt. Die Art und Weise bzw. der Zeitplan relativiert das Gewicht der Expertinnenund Expertenhearings. Zuerst wurde nämlich das Leitbild unser Dokument Leitbild Schule Aargau - ich meine das Dokument, das die Regierung dem Grossen Rat zur Beratung zugeleitet hat -, offenbar doch nicht so schlecht war, doch eine taugliche Grundlage und eine wertvolle Diskussionsbasis für die Beratung in der Kommission und im Parlament war und ist. Als ich ein Vierteljahr nach meinem Amtsantritt als Erziehungsdirektor im Sommer 1993 die Erarbeitung eines Leitbildes für die Aargauer Schule initiiert habe, war ich überzeugt, dass die Bildungspolitik Aargau eine grundlegende Diskussion und eine neue Orientierung nötig hatte. Die bisherigen politischen Auseinandersetzungen, die bekanntlich engagiert und teilweise auch sehr heftig, im wesentlichen aber doch konstruktiv waren, haben meine damalige Einschätzung vollauf bestätigt. Ich freue mich nun wirklich, dass dieses ambitiöse Vorhaben nun zu einem Abschluss kommen soll, indem nach den ausgiebigen Beratungen in der Kommission die Beratung und Beschlussfassung im Grossen Rat erfolgen soll. Meine Grundthese bezüglich Erziehung allgemein und für den Aargau speziell lautet: Wir müssen und wieder klar und bewusst werden, wie elementar und existentiell wichtig Bildung für uns und unser Land, unsere Gemeinschaft und unsere Zukunft ist. Man hört zwar sehr oft, Bildung sei der wichtigste Rohstoff in der rohstoffarmen Schweiz, dennoch bestehen über den Stellenwert der Bildung unterschiedliche Vorstellungen und Unklarheiten. Ich hoffe daher, dass das Leitbild und die damit ausgelösten Diskussionen zu einer diesbezüglichen Klärung und Verständigung beigetragen haben. Der gesellschaftliche Wandel und seine 410 Art. 1907 durchdiskutiert, dann die Expertinnen und Experten angehört, die zum Teil hochinteressante Referate hielten, was ich als eine gute Weiterbildung betrachtet habe, aber die Diskussion wurde dann in einem einzigen Tag abgehandelt. Das ist für mich nicht gute Kommissionsarbeit. Weiter wurden Spielregeln während des Spiels geändert, was für mich auch nicht zu einer guten Arbeit in einer Kommission gehört. Annette Heuberger, Menziken: Nach der Eintretensdebatte ist mir eine Besonderheit, die in der Politik aber leider langsam zur Gewohnheit wird, aufgefallen, nämlich, von denen, die all das ausbaden müssen, was wir heute beschliessen, also den Kindern, war nur selten die Rede. Vertreten mit ihren Anliegen sind sie auch nicht. Ich bitte Sie deshalb, im Namen der Kinder ausnahmsweise Sachpolitik zu betreiben und nicht, wie leider auch schon bald zur Gewohnheit geworden, Parteipolitik. Denken Sie also an Ihre Kinder, oder falls der Bezug zu lang her ist oder fehlt, an Ihre Gross- oder Patenkinder. Hier geht es um die zukünftige Schulbildung und den Rucksack, den die Kinder auf dem Lebensweg erhalten, der ihnen helfen soll, dort zu bestehen. Bitte vergessen Sie das nie während der Beratung. Kinder sind keine Wählerinnen und Wähler, sie haben auch keine Lobby. Gerade deshalb müssen wir in ihrem Interesse Entscheide fällen. Regierungsrat Peter Wertli: Ich habe mich auf diesen Tag gefreut. Nach Jahren der Planung, Erarbeitung und Beratung in den Fachkommissionen, nach der Vorberatung in der Spezialkommission ist es nun an der Zeit, das Leitbild als ein wegweisendes Dokument zu beraten und darüber zu entscheiden. Ich freue mich über die heutige Diskussion und Beratung. Ich stelle zugleich mit Genugtuung fest, dass Auswirkungen auf Schule und Bildung wird oft angesprochen. Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen: Wir befinden uns in Zeiten tiefgreifender Veränderungen, die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermassen erreichen und fordern. Für das 20. Jahrhundert, in dem wir uns noch befinden, ist es charakteristisch, dass mehrere tiefgreifende Veränderungen zur gleichen Zeit auf verschiedenen Ebenen geschehen und dass das Tempo dieser Veränderungen zunimmt. Der gesellschaftliche Wandel wird oft angesprochen, aber wohl niemand hat ein Patentrezept für Gegenwart und Zukunft. Dies machen so unterschiedliche Bezeichnungen wie moderne oder postmoderne, Informations-, Kommunikations- und Risikogesellschaft deutlich. Ich fasse unsere heutige Gesellschaft als offen und pluralistisch auf, eine Gesellschaft, in deren Dienst dieses Bildungswesen stehen soll. Eine Folge dieser Pluralisierung ist die Möglichkeit des Einzelnen, in sehr unterschiedlichen Welten zu leben, in der Familie, im Beruf, in der Freizeit, oder auch in der Politik. Ich habe oft den Eindruck, diese Bereiche entwickelten sich auseinander. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Familie, die verschiedene und unterschiedliche Formen erhalten hat. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die notwendige Tragfähigkeit dieser Familie nicht mehr überall gegeben ist. Pluralisierung birgt Chancen und Gefahren. Sie erweitert auf der einen Seite den individuellen Handlungs- und Entscheidungsspielraum, sie verbessert die Chancen für ein selbstbestimmtes Leben. Zugleich konfrontiert uns diese Pluralisierung mit Anforderungen und Art. 1907 Risiken der Freiheit. Die Verantwortung für sich selbst muss wieder vermehrt wahrgenommen werden. In einer Gesellschaft, in der bekanntlich weitgehend der Erfolg zum Massstab für Anerkennung geworden ist, und die Ursachen für Misserfolg und Defizite in Fehlern des Einzelnen gesucht werden, können sich die einzelnen Menschen leider der Solidarität anderer eher weniger sicher sein. Das Tempo des Veränderungsprozesses lässt Reflexion und ruhiges Abwägen kaum mehr zu. Die Leitdisziplinen des technischen Fortschrittes haben ihre Auswirkungen auf Arbeit und Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Eine Schwierigkeit ist die Ungleichzeitigkeit der Prozesse, die wir erleben. Während sich einerseits die Märkte weltweit vernetzen, neue Kommunikationstechnologien den globalen Austausch von Informationen ermöglichen, nehmen auf der anderen Seite bekanntlich nationale und ethnische Konflikte zu, gewinnt die übernationale politische Integration in Europa nur langsam Gestalt. Globalisierung auf der einen Seite, Rückzug in den eigenen, vertrauten Lebensbereich auf der anderen Seite. Die Faktoren des gesellschaftlichen und sozialen Wandels haben Auswirkungen auf unser Schulsystem. Heute fehlt uns weitgehend ein allgemein reflektiertes und akzeptiertes Menschenbild, das als Basis für ein gemeinsames Zusammenleben dienen könnte. Der Verlust an Gemeinschaftlichkeit ist als Folge eines übertriebenen Individualismus' gewachsen, der lebendige Kontakt mit der Umwelt, mit den Mitmenschen nimmt leider in dem Ausmasse ab, je intensiver andererseits mögliche Formen der Massenkommunikation eingesetzt werden können. Schulische Bildungs- und Erziehungsarbeit hat heute ihre unangefochtene Stellung zu einem guten Teil verloren, muss sich neu orientieren, wie sie es seit Gründung dieser Volksschule wohl noch nie hat tun müssen. Schule ist in diesen Wandel eingebettet, und die Ziele des Bildungswesens werden durch die zentralen Werte der Gesellschaft und des Einzelnen bestimmt. Der Wertewandel stellt das Bildungswesen vor grosse Anpassungs-, Kohärenz- und Erscheinungsfragen. Wir werden im sungen erging, oft gefragt, ob ich eigentlich nicht besser spazieren ginge, als in der Kommissionsberatung zu sein. Aber mein Ausharren hat sich gelohnt. Wir sind heute da, um dieses Leitbild zu beraten und hoffentlich zu einem Abschluss zu bringen. In der Eintretensdebatte wurde eine Frage gestellt, die möglicherweise für die weitere Beratung von Bedeutung sein kann und die ich einleitend deutlich beantworten möchte. Es ging um die Verkürzung der Schulzeit bis zur Matur in Verbindung mit der Überprüfung der Schulstrukturen. Frau Kuhn hat gefragt, was das Volk dazu zu sagen habe. Es wird eine Schulgesetzrevision geben, die diesen Aspekt enthält. Wir haben im Schulgesetz die Volksschulpflicht in § 4 mit neun Jahren verankert. Wenn Teile dieser Volksschulpflicht nun an weiterführenden Schulen absolviert werden sollen, müssen wir das Schulgesetz entsprechend ändern. Diese Änderung wird auch nötig, weil wir gleichzeitig im Zusammenhang mit der Begabtenförderung die Flexibilität des Schuleintrittsalters wollen, die ebenfalls in § 4 enthalten ist. In dem Sinne kann ich Ihnen sagen, dass der Grosse Rat und das Volk über die Frage der Verkürzung diskutieren und entscheiden kann, und wir werden Ihnen die Strukturen für eine mögliche Verkürzung vorlegen. Wir werden nach dem Entscheid des Grossen Rates, der hoffentlich noch heute erfolgt, unmittelbar eine Projektorganisation einsetzen, die 22. Oktober 1996 Bildungswesen dauernd vor neue Forderungen gestellt, es wird dadurch eine Dynamik ausgelöst, die bei allen Rufen nach Kontinuität nicht aufgehalten werden kann. Der Weg und Wandel im Bildungswesen gleicht einer dauernden Gratwanderung zwischen Anpassung an wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten und Veränderungen und der Bewahrung der Werte, die tief in unserem Volksschulwesen verankert sind. Ich habe Ihnen diese Zusammenhänge aufzeigen wollen, um Ihnen zu zeigen, in welchem Umfeld sich die heutige Diskussion und das heutige Bildungswesen bewegt. Ich könnte Ihnen Ausführungen zur Bedeutung von Bildung für das Individuum und den Staat machen, zur Befähigung mit Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Ich möchte all dies aus zeitlichen Gründen nicht tun, aber ich möchte Ihnen etwas aus einem Maturandenaufsatz vorlesen, den ich kürzlich in Händen gehalten habe: "Wir haben gelernt, dass eins und eins zwei sind, doch haben wir auch gelernt, einmal fünf gerade sein lassen zu können. Wir haben gelernt, dass Pflanzen mit Hilfe von Blattgrün Sonnenenergie in chemische Energie umwandeln, doch haben wir auch gelernt, die Natur zu geniessen und über sie zu staunen. Wir haben gelernt, dass Atome bis an die Grenze der Messmöglichkeiten zerlegt werden können, doch haben wir auch gelernt, unsere eigenen Grenzen wahrzunehmen und anzuerkennen. Wir haben gelernt, zu diskutieren und andere Meinungen darzustellen, doch haben wir auch gelernt, einmal zuzuhören." Ich wollte Ihnen diese Fragestellungen nicht vorenthalten, wenn wir heute über Bildungsfragen diskutieren. Ich danke allen am Leitbild Beteiligten, namentlich den seinerzeitigen Fachkommissionen und dem Erziehungsrat, besonders aber auch der Spezialkommission und ihrem Präsidenten. Die Leitbildarbeit war für uns alle ein sehr intensiver, anspruchsvoller, aber auch interessanter und wertvoller Prozess. Ich habe mich tatsächlich zu Beginn der Kommissionsarbeit, als man sich in gegenseitigen Vorwürfen und Schuldzuweiin Zusammenarbeit mit Schulbehörden und Lehrorganisationen die Frage der Strukturreform wohlbedacht, aber dezidiert angehen soll. Ich danke für die Offenheit, die zum Ausdruck gebracht worden ist, für die signalisierte Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit. Herr Nüsperli hat vorgebracht, dass das Leitbild erst in der Vorbereitung der Leitbildarbeit entschlüsselt und entnebelt worden ist. Das Leitbild, das wir Ihnen vorgelegt haben, war offen und transparent, es hat nichts verschleiert oder verschwiegen. Wenn Herr Nüsperli den Experten Deuchart gelobt hat, der der Kommission die Augen geöffnet habe, so muss ich einfach feststellen: Wenn ein Experte im Hearing ausführt, dass der Beginn der linken Weltrevolution JeanJacques Rousseau zuzuschreiben und anzulasten sei, so hat dieser Experte Anspruch auf Glaubwürdigkeit verloren. Die EDK hat die integrierte Oberstufe nicht gefordert. Was geschehen und letzte Woche publiziert worden ist, ist das Resultat einer Arbeitsgruppe, die sich im Auftrag der EDK Gedanken zur Sekundarstufe 1 gemacht hat. Die EDK hat das Resultat dieser Arbeitsgruppe publiziert und freigegeben. In diesem gleiche Dokument steht, dass neben der integrierten Oberstufe ein anderes Modell, eine sogenannte kooperative Oberstufe möglich ist, wie wir sie haben, nämlich mit gegliederten Leistungszügen. In dem Sinne behalten wir, EDK hin oder her, die Freiheit zur 411 22. Oktober 1996 Entscheidung, was mit unserer Oberstufe zu geschehen hat. Zu Herrn Feldmann möchte ich nur sagen, dass wir über den Verkürzungsleitsatz sicher noch detailliert diskutieren müssen, dass die Zeit bezüglich dem Entscheid zur Verkürzung aber reif ist. Es geht heute nicht um den Detailentscheid, sondern um den politisch-strategischen Entscheid, um eine klare Planungsvorgabe für die nun notwendige konzeptionelle und strukturelle Arbeit. Deshalb ist dieser Entscheid unaufschiebbar und kann nicht anders erfolgen. Ich habe Ihnen eine Graphik über die Situation mit der Schuldauer austeilen lassen. Wenn der Aargau hier nicht dabei ist, manövriert er sich eine weitere isolierte Position. Wir haben bereits heute eine Sonderstellung im Schulwesen. Im Prinzip könnte uns das ja gleichgültig sein, aber diese Stellung gibt uns zunehmend Probleme im Zusammenhang mit der Mobilität von Eltern und Lehrkräften, mit der Lehrerbildung, den Lehrmitteln, die wir spezifisch für den Aargau haben müssen, und den entsprechenden Kosten. Wir müssen nun dafür sorgen, dass wir nicht in einem weiteren Bereich in eine gesamtschweizerische Sonderstellung geraten. Es ist gesagt worden, wenn von 26 Kantonen 21 und die ganze Deutschschweiz und all unsere Nachbarkantone diesen Weg bereits gegangen sind oder noch gehen werden, dann kann der Aargau hier nicht ausscheren. Es besteht auch kein Grund dazu. Es ist durchaus möglich, die Maturität nach 12 Jahren zu machen, wie es andere Kantone mit Erfolg vorzeigen. Die aargauischen Schülerinnen und Schüler sind nicht dümmer als die in anderen Kantonen, und die aargauischen Lehrkräfte sind kaum weniger kompetent als die anderer Kantone. Wir haben die Voraussetzung, auch bei uns diesen Weg zu gehen. Wenn wir noch feststellen, dass unsere aargauischen Hochschulabsolventen nicht mit grösserem Erfolg abschliessen, dass prozentual nicht weniger Studienabbrüche bei den aargauischen Hochschulabsolvierenden vorhanden sind als bei anderen, die bereits mit 18 Jahren ihre Matur gemacht haben, dann kann man wirklich sagen, dass es verantwortbar ist. In dem Sinne möchte ich Sie bereits jetzt bitten, uns grünes Licht zu geben, diesen politischen Entscheid zu fällen und uns damit den Auftrag zu geben, die Umsetzung in harter, schwieriger ten getilgt? Die formal juristische Situation ist einmalig. Ich bin weiss Gott kein Anfänger. Aber Sie werden es beschliessen. Vorsitzender: Herr Wernli, ich darf Sie darauf verweisen, was hier steht. Die Bemerkungen des Regierungsrates werden nicht aus der Vorlage gekippt, sondern zusammen mit den Anmerkungen publiziert, sind aber nicht Gegenstand der formellen Beschlussfassung. Dazu kann vielleicht der Herr Erziehungsdirektor noch Ausführungen machen. Regierungsrat Peter Wertli: Ich will nicht um Verfahrensund Formfragen streiten, aber ich möchte Wert darauf legen, dass die Regierung nur gewillt ist, das Leitbild in dieser Form zu veröffentlichen, wenn integral auch die Bemerkungen des Regierungsrates, die wertvolle Klärungen in einigen Fragen bringen, mit publiziert werden. Aber wir haben in der Kommission damit meines Wissens keine Differenz gehabt. Daher kann sich die Regierung der Vorgehensweise, wie sie die Kommission beschlossen hat und der auch ich zugestimmt habe, anschliessen. Aber es ist 412 Art. 1907 Knochenarbeit anzugehen. Ich bitte Sie, auf dieses Leitbild einzutreten, dem Antrag der Grünen nicht zu entsprechen und nun an die inhaltliche Arbeit zu gehen, das Leitbild materiell zu beraten und zu beschliessen. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit, bei 13 Gegenstimmen, stimmt für Eintreten auf die Vorlage. Vorsitzender: Ich schlage Ihnen vor, über die Anträge von Frau Herzog zu befinden. Es ist etwas ungewöhnlich, darüber abzustimmen, was im Anschluss an eine Grossratssitzung publiziert werden soll, aber dieses Geschäft hat so viele Emotionen wachgerufen, dass diese Ausnahmesituation auch gewürdigt werden kann. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Der Rückweisungsantrag in der Kommission wurde insbesondere darum zurückgezogen, weil wir in den Rubriken "Was wir wollen, was wir nicht wollen" die Stossrichtung der einzelnen Leitsätze festlegen und festhalten. Das war ein wesentlicher Grund, weshalb die Antragssteller ihren Rückweisungsantrag zurückgezogen haben. Der Herr Erziehungsdirektor hat explizit versichert, dass er diese Leitsätze und die Rubriken "Was wir wollen, was wir nicht wollen" der Öffentlichkeit darlegt. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen und das Leitbild in dieser klaren Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Kurt Wernli, Windisch: Ich habe eine andere Auffassung als der Grossratspräsident: Das ist eine einmalige Situation, was Sie hier allenfalls beschliessen: Eine Sache zu publizieren, die in der Kommission weder der demokratischen Vorberatung unterlegen hat, noch hier zur Debatte steht. Es ist eine klare Mehrheitsmeinung der Kommission, das ist unbestritten. Ich möchte wissen, ob die Bemerkungen des Regierungsrates zu den einzelnen Bemerkungen auch publiziert werden, die ja manchmal eine abweichende Vorstellung beinhalten. Was machen Sie dann damit? Werden die dann einfach durch Federstrich des Grossratspräsidenconditio sine qua non, dass die Bemerkungen des Regierungsrates mit veröffentlicht werden. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit, bei 53 befürwortenden Stimmen, lehnt den Hauptantrag Herzog ab. Vorsitzender: Nun zum Eventualantrag von Frau Herzog, diese Anmerkungen und Bemerkungen in den Anhang zu verbannen. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof: Ich wehre mich gegen die Wertung "verbannen". Ausserdem hat mein Hauptantrag einen anderen Inhalt. Ich möchte, dass dieses "Wir" ausgedeutscht wird, dass dort ganz klar steht, dass "Wir" eine Mehrheit der nichtständigen Kommission Leitbild Schule Aargau ist, damit die Leute auch begreifen, dass das nicht im Grossen Rat besprochen wurde und eine grossrätliche Mehrheit hinter diesem Plus-Minus steht. Ich habe diesen Antrag in schriftlicher Form eingegeben und erwarte, dass er genau so vorgelesen wird und man korrekt darüber abstimmt, ohne eine Wertung vorzunehmen. Art. 1907 22. Oktober 1996 Vorsitzender: Wir stimmen über folgenden Antrag ab: "Die Anmerkungen 'Was wir wollen' brw. 'Was wir nicht wollen' sollen unter der Rubrik 'Was die Mehrheit der nichtständigen Kommission Leitbild Schule Aargau will' im Anhang zum Leitbild publiziert werden." Abstimmung: Eine grosse Mehrheit, bei 56 befürwortenden Stimmen, lehnt den Eventualantrag Herzog ab. Detailberatung Bildungsauftrag der Aargauer Schulen Die Schule Aargau, im Einklang mit Kantonsverfassung und Schulgesetz - erfüllt den Anspruch jedes Kindes und Jugendlichen auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung. - vermittelt ihnen Wissen, stärkt sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und fördert sie in ihrem sozialen Verhalten. - fordert ihren Leistungswillen und bestärkt sie in ihrer Leistungsfähigkeit. - leitet sie an zu Ehrfurcht und Achtung vor den Mitmenschen, der Natur und der Umwelt. - bildet sie zu selbständigen, verantwortungsbewussten, mündigen, gemeinschaftsfähigen und toleranten Menschen. - befähigt sie, ihre schöpferischen Kräfte zu entfalten. - fördert ihren Geist und ihr Gemüt. - macht sie mit der Welt des Wissens und der Arbeit vertraut. - arbeitet mit den Eltern zusammen und respektiert deren Erziehungsauftrag. - respektiert das Gebot religiöser, politischer und weltanschaulicher Neutralität. - bemüht sich um die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler und um die Gleichstellung der Geschlechter. Kommission: Was wir wollen (+) a. Bildungsauftrag bekräftigen. b. Bildungsauftrag in Erinnerung rufen. c. Massnahmen in Form einer Schulgesetzes umsetzen. Teilrevision des lich. Auch der Religionsunterricht der Landeskirchen innerhalb des Stundenplans soll weiterhin möglich sein. Vorsitzender: Liegen weitere Wortmeldungen vor? Das ist nicht der Fall. Sie haben dem Bildungsauftrag zugestimmt. Leitsatz 1 - Lebenslanges Lernen und Volksschule Die Schule vermittelt solides Grundwissen und die elementaren Kulturtechniken. Sie befähigt Kinder und Jugendliche zum Umgang mit neuen Anforderungen und Veränderungen, zu selbständigem und lebenslangem Lernen. Die Volksschule ist Grundlage und Voraussetzung für jede weiterführende Bildung. Version Kommission: Was wir wollen (+) a. Bedeutung einer breiten Allgemeinbildung betonen (keine frühe Spezialisierung). Was wir nicht wollen (-) a. Bildungsauftrag aushöhlen. b. Grundlagen des Bildungsauftrages ändern. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Es herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass der bestehende Bildungsauftrag, definiert in Kantonsverfassung und Schulgesetz, nach wie vor eine taugliche Grundlage darstellt. In der Kommission wurde insbesondere darüber diskutiert, ob der in der Verfassung stehende Bildungsauftrag wörtlich als Leitsatz 1 wiedergegeben werden solle. In der Folge einigte man sich auf den nun vorgeschlagenen Text und beschloss, ihn als eigentliche Präambel zum Leitbild zu verwenden. Im Gegensatz zum regierungsrätlichen Vorschlag ist der erste Satz direkter formuliert und enthält den expliziten Hinweis auf Kantonsverfassung und Schulgesetz. Der erste Abschnitt, welcher zusätzlich eingebracht wurde, entspricht § 28 Abs. 1 der KV: "Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung." Ebenfalls hat die Kommissionsmehrheit den letzten Abschnitt zusätzlich aufgenommen, welcher die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter festhält. Im Block "Was wir wollen, was wir nicht wollen" ersehen Sie die Stossrichtung des oben formulierten Bildungsauftrages, welcher im Grundsatz nicht geändert werden soll. Die aus dem Leitbild abzuleitenden Massnahmen sollen gemäss den nachfolgenden Leitsätzen in Form einer Teilrevision des Schulgesetzes umgesetzt werden. Der Bildungsauftrag wurde in diesem Sinne von der Kommission einstimmig beschlossen. Der Regierungsrat stimmt vorbehaltlos zu. Sämi Müller, Gontenschwil: Ich möchte mich zum zweitletzten Punkt kurz äussern. Die EVP ist mit dem Satz: "(...) respektiert das Gebot religiöser, politischer und weltanschaulicher Neutralität soweit einverstanden. Es ist ihr aber ein Anliegen, dass man Folgendes beachtet: Der Wortlaut dieses Punktes darf nicht als Argument dazu missbraucht werden, dass in einem traditionell christlich geprägten Land der Religionsunterricht aus dem Lehrplan gestrichen wird. Die Dispensation von diesem für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen ist bekanntlich jederzeit mögb. Erfolgreiche Lebensbewältigung durch die Vermittlung von tragfähigem Grundwissen ermöglichen. c. Lebenslanges Lernen durch die Vermittlung von Lernstrategien und Lernmethoden ermöglichen. d. Lebenlanges Lernen im Erwachsenenbereich muss auch von Eigenverantwortung und privater Initiative getragen sein. Was wir nicht wollen (-) a. Das Postulat des „Lebenslangen Lernens“ darf nicht zur Vernachlässigung des Grundwissens führen. Version Regierungsrat: Was wir wollen (+) a: Eine Vernachlässigung des Grundwissens war mit dem Leitsatz 1 nie beabsichtigt; es ist aber festzuhalten, dass in Volks- und Mittelschule eine Verwesentlichung der Stoffpläne, vor allem mittels Basislernzielen, gelingen muss, 414 22. Oktober 1996 wenn sowohl Verkürzung wie auch der Punkt (+) c realisiert werden sollen. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Zum Leitsatz 1 wurden in der Kommission 5 Anträge eingereicht, welche letztlich zum vorliegenden, schlanken Vorschlag führten. Insbesonders verzichtet die Kom. darauf, den Allgemeinplatz des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels im Leitsatz festzuhalten. Auch will eine Mehrheit der Kom. ausdrücklich an den beiden Ausdrücken "solides Grundwissen" und "elementare Kulturtechniken" (sie umfassen die Fertigkeiten des Lesens, Rechnens und Schreibens) festhalten. Die Stossrichtung des Leitsatzes 1 ersehen Sie vor allem aus dem Block "Was wir wollen, was wir nicht wollen". Diese grundsätzlichen Überlegungen kamen ebenfalls recht deutlich in den Expertenhearings zum Ausdruck. Verschiedene Experten haben ausdrücklich ein heute vermehrtes Fehlen von elementarem Wissen und Können in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben beklagt. In der Kom. wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass "Lebenslanges Lernen" nicht ausschliesslich zur Staatsaufgabe gemacht werden dürfe: Lebenslanges Lernen kann nicht heissen, dass jeder nach Belieben sich ein Leben lang auf Kosten des Staates aus- und weiterbilden kann. Nach wie vor hat die Eigenverantwortung, vor allem in der nachobligatorischen Schulung und Bildung im Vordergrund zu stehen. Der Staat hat vor allem die Grundlagen für eine erfolgreiche Lebensbewältigung zu vermitteln, indem die Volksschule die Kinder und angehenden Jugendlichen befähigt, den laufenden Veränderungen und Herausforderungen ein Leben lang gerecht zu werden. Der Regierungsrat präzisiert dazu in seiner Stellungsnahme, dass zur Zielerreichung dieses Leitsatzes in Verbindung mit der Verkürzung der Erstausbildung auch eine Verwesentlichung der Stoffpläne durch Festlegung von Basislernzielen einhergehen muss. Im übrigen stimmt er dem Vorschlag der Kommission zu. Die Kommission hat dem Leitsatz mit 13: 4 Stimmen zugestimmt. Geri Müller, Baden: Nun ist die Debatte doch weitergegangen. Man kann jetzt vielleicht retten, was noch zu retten ist. Zu Leitsatz 1 muss man sagen, dass der erste und der letzte Satz Selbstverständlichkeiten sind. Wenn das die Schule nicht gewährleistet, dann ist sie sowieso fragwürdig. Fragwürdig ist vor allem das Wort "solides Grundwissen". Was heisst das überhaupt? Gefährlich finde ich auch, wenn Allgemeinbildung unter "elementare Kulturtechniken" zusammengefasst wird. Allgemeinbildung Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Hier hat die Kommission den Titel geändert und damit im wesentlichen dokumentiert, was Sie unter " Was wir nicht wollen " eben nicht will, nämlich in einem für die breite Öffentlichkeit bestimmten Leitbild zur Bildungspolitik umstrittene, unscharfe und ideologisch besetzte pädagogische Modebegriffe verwenden. Ein Antrag, dem Leitbild ein entsprechendes Glossar mit Defini-tionen dieser Fachbegriffe anzuhängen, wurde deutlich abgelehnt. Im Leitsatz kommt zum Ausdruck, dass die Kinder und jungen Menschen im Mittelpunkt zu stehen haben. Ebenso ist dieser Leitsatz 2 ein klares Bekenntnis zur Leistung. Die formulierten Ziele sollen von der Schule ausdrücklich in Zusammenarbeit mit den Eltern angestrebt werden. Damit 414 Art. 1907 ist weiter gefasst. Ich stelle Ihnen daher Antrag, den Kernsatz zu belassen und leicht zu modifizieren: "Bildung stellt das Postulat des lebenslangen Lernens in den Mittelpunkt, indem sie insbesondere die Fähigkeit zum selbständigen Lernen, zu sozialem und ökologischem Verhalten fördert. Die Volksschule ist Grundlage für jede weiterführende Bildung." Selbständiges Lernen ist auch beim Grundsatz drin, und mit sozialem und ökologischem Verhalten meinen wir natürlich den Umgang mit dem, was die Kinder rundherum betrifft. Ich bin Annette Heuberger dankbar für ihren Wunsch, dass die Kinder im Zentrum dieses Leitbildes stehen, und das muss damit auch herausgestellt werden. Der Antrag lautet auf Ersetzung des Leitsatzes 1. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt dem Antrag von Regierung und Kommission zu. Leitsatz 2 - Ganzheitliche Förderung und Forderung von Leistung Im Zentrum der Schule stehen die Kinder, die jungen Menschen und deren ganzheitliche Förderung. Sie eignen sich Wissen und Können an und lernen, Urteile sachlich zu begründen (Sachkompetenz), mit anderen zusammenzuarbeiten (Sozialkompetenz) und ihre eigenen Fähigkeiten einzusetzen (Selbstkompetenz) sowie die Kultur und die Werte unserer Gesellschaft und Umwelt zu achten. Die Forderung von Leistung und die Förderung der Leistungsbereitschaft sind zentrale Elemente der Schule. Diese Ziele werden in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus angestrebt. Kommission: Was wir wollen (+) a. Die Schule stellt die Interessen der Kinder und jungen Menschen in den Mittelpunkt. b. „Kopf-Herz-Hand-Idee“ zeitgemäss umschreiben. c. Leistungsschule sicherstellen. d. Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus fördern. e. Funktion der Schule im Bereich der Vermittlung kultureller, geschichtlicher und staatsbürgerlicher Werte ergänzen. Was wir nicht wollen (-) Umstrittene, unscharfe und ideologisch besetzte Begriffe verwenden. kommt zum Ausdruck, dass nicht nur die Schule Verantwortung zu übernehmen hat, sondern dass auch die Eltern, vor allem bei der Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes in Form von Sozial- und Selbstkompetenz ihre Aufgaben und Verantwortungen ebenso wahrnehmen müssen. Auch möchte die Kommission die Aufgaben der Schule im Bereich der Vermittlung von kulturellen, geschichtlichen und staatsbürgerlichen Werte bestätigen. In der Kommission waren wie ausgeführt vor allem die Begriffe der 3-S umstritten. Per Mehrheitsbeschluss wurden sie nur in Klammern im Leitsatz aufgeführt. Die entsprechend beabsichtigte Stossrichtung ersehen Sie wiederum im Block "Was wir wollen, was wir nicht wollen". In der Kommission wurden 4 Anträge eingereicht, welche letztlich alle zugunsten des vorliegenden Vorschlags Art. 1907 zurückgezogen wurden. Die Regierung stimmt ebenfalls vorbehaltlos zu. Eva Kuhn-Wittig, Full: Die SP begrüsst ausdrücklich die ganzheitliche Förderung, die von einem rein leistungsorientierten Denken und Beurteilen wegführt. Wenn eine ganzheitliche Beurteilung, dann muss man sie auch beim Namen nennen, nämlich mit den drei Begriffen der Sachkompetenz, Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Über diese Begriffe wurde in der Kommission lange gestritten. Diese drei anerkannten Fachbegriffe sind allerdings im Bildungswesen und in der Pädagogik überall längst gewöhnliche Ausdrücke, die alle verstehen, und sie haben auch in der Wirtschaft bei der Beurteilung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen längst Einzug gehalten. Man hat dort nämlich bereits vor längerem bemerkt, dass sich fähige Leute nicht allein durch grosses Fachwissen auszeichnen, sondern dass ihre Selbst- und Sozialkompetenz für ein gutes Funktionieren des Betriebes und damit für Erfolg und Gewinn unerlässlich sind. Diese Begriffe haben eine ganz klare Aussage für alle im Bildungswesen Tätigen. Sie gehören längstens zum Ausbildungsrucksack der heutigen Pädagogik. Die SP möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie auf der expliziten Nennung der drei Begriffe beharrt und sich nicht mit der sehr ungenügenden Umschreibung zufriedengibt. Liset Lämmler, Wettingen: Der zentrale Begriff in der ganzen Diskussion ist sicher die Leistung. Wer behauptet denn immer, die Leistungsschule solle abgeschafft werden? Alle sind sich einig, dass in der Schule etwas geleistet werden soll, nur was, wie und wie lange ist das Problem. Wir alle sind einst zur Schule gegangen und wurden in Jahrgangsklassen über den selben Leisten geschlagen und einem nivellierenden Leistungsdruck ausgesetzt. Die schönen Erinnerungen verdanken wir Lehrerinnen und Lehrern, die trotz und nicht dank dem System Besonderes leisteten. Alle Parteien sind sich wohl einig, dass in einer Schule Leistung und Menschlichkeit entwickelt werden müssen. Eine der zentralen Fragen lautet darum nicht Leistungsschule Ja oder Nein, sondern: Wie muss eine Schule sein, damit jedes Kind seine individuelle Höchstleistung erbringen kann. Muss es wirklich die nivellierende Leistungsschule sein, die mit den Mitteln der Selektion und Konkurrenz arbeitet, die wir schon kennen? Abgesehen von den unbestreitbar positiven Auswirkungen unseres Schulsystems kennen wir auch die negativen Folgen davon. Die Untersuchung Prof. Dr. Steinhausens von der Universität Zürich zeigt auf, dass jedes fünfte Schulkind Therapie nötig hat, z.B. wegen Depressionen, psychosomatischen Beschwerden, Aggressionen, Konzentrationsstörungen und anderes mehr. Zu Denken gibt in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass in der (Inspektorate, Erziehungsrat, andere) wahrgenommen. Bei Schulversuchen gemäss §§ 84 und 91 ist eine vermehrte Evaluation durch Aussenstehende sinnvoll. Lieni Füglistaller, Rudolfstetten, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 18: Die imperative Forderung, dass sich Schulen mit Gesellschaft und Wirtschaft wandeln müssen, wurde von der Kommission in eine Feststellung geändert. Die Offenheit der Schulen für entsprechende Entwicklungen wird positiv zum Ausdruck gebracht, allerdings mit der klaren Einschränkung, dass 22. Oktober 1996 Schweiz mehr junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren durch Selbstmord als durch Unfälle umkommen. Dieser Befund ist ein Alarmzeichen und ruft nach Abhilfe. Es gilt nun nicht, einfach dem Schulsystem die Schuld zuzuweisen, sondern die heutige Schule muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, und gemeinsam müssen neue Wege gesucht werden, wie junge Menschen auf das Leben vorbereitet werden können und zu ihrer Leistung kommen, ohne dabei die Freude am Lernen zu verlieren. Mit diesem Leitsatz haben wir jetzt die Gelegenheit, uns über dieses Wie Gedanken zu machen und mutige Entscheide für eine leistungsfähige Schule zu fällen. Was ist eine leistungsfähige Schule? In einer sol-chen werden Kinder zu ihrer individuellen Höchstleistung hingeführt. Dieses hohe Ziel sollten wir anstreben, doch dies ist nur unter Beachtung der Persönlichkeit jedes Kindes möglich. Bestrebungen in dieser Richtung sind bereits im Gange. Ein weiterer, wichtiger Schritt dazu ist die Einführung von Integrationsklassen. Vorsitzender: Liegen weitere Wortmeldungen vor? Das ist nicht der Fall. Sie haben dem Leitsatz 2 stillschweigend zugestimmt. Leitzatz 3 - Schulentwicklung Schulen wandeln sich wie Gesellschaft und Wirtschaft. Sie sind offen für Entwicklungen. Es bleibt das Ziel der Schule, junge Menschen auf Beruf und Verantwortung im privaten Leben, in Gemeinwesen und Staat vorzubereiten. Der Veränderungs- und Erneuerungsprozess trägt den Anliegen von Kontinuität und Konstanz Rechnung. Version Kommission: Was wir wollen (+) a. Grundlegende Neuerungen (KV 79) werden vom Grossen Rat entschieden. b. Schulversuche auf Kernprojekte beschränken und terminieren. c. Schulversuche von unabhängigen Fachleuten überprüfen und auswerten lassen. Was wir nicht wollen (-) a. Methodenfreiheit antasten. b. Politische Führung in der Schulentwicklung preisgeben. Version Regierungsrat: Was wir wollen (+) c: Die Schulqualität ist durch dauernde Aufsicht und Evaluationen gemäss Leitsatz 10 sicherzustellen; diese Massnahmen werden vor allem durch interne Instanzen grundlegende Neuerungen durch den Grossen Rat entschieden werden und dieser damit seine politische Führung wahrnehmen will und muss. Anderseits haben sich künftig Schulversuche auf Kernprojekte zu beschränken uns sind durch verwaltungsunabhängige Fachleute zu beurteilen und auszuwerten. Den im Leitsatz erwähnten Anliegen von Kontinui-tät und Konstanz soll verbindlich Rechnung getragen werden. Dies entgegen dem im Vorschlag der Regierung formulierten blossen Wunschgedanken. Insbesonders wollte die "Spezialkommission Leitbild" die Methodenfreiheit der Lehrkräfte in keiner Art und Weise 416 22. Oktober 1996 Art. 1907 beschneiden und sich keinesfalls zugunsten der einen oder Stellungsnahme können wir so zur Kenntnis nehmen. Die andern pädagogischen Methode festlegen. Die Kommission hatte 3 Anträge zu bereinigen, welche allesamt Expertenhearings haben auch hier wesentlich zur zurückgezogen wurden und diesem Leitsatz einstimmig Meinungsbildung beigetragen. Es kann wissenschaftlich bis zugestimmt. Ebenso erklärt die Regierung Zustimmung. heute nicht belegt werden, dass neue Lehrmethoden zu Vorsitzender: Liegen Wortmeldungen vor? Das ist nicht der besseren Ergebnissen geführt hätten, als bisherige. Auch das Fall. Sie haben dem Leitsatz 3 stillschweigend zugestimmt. umgekehrte ist nicht beweisbar. Vielmehr spielt offenbar die Wir werden am Nachmittag weitermachen. Ich schliesse die Methode nur eine untergeordnete Rolle in einer Vielzahl Sitzung und wünsche Ihnen guten Appetit. von Faktoren. Die Kommission hat überdies eine Liste aller Schulentwicklungsprojekte des Kantons vom ED erhalten. (Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr) Stand 1995. Die Präzisierung der Regierung in seiner ________________________________________________ 416