Begründung: Die Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime zukünftig Betriebssatzung für das Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des Landschaftsverbandes Rheinland – ist aufgrund folgender Veränderungen erforderlich: 1. Organisationsänderung zum 01.01.2006 2. Anpassung der Wertgrenzen (Harmonisierung mit den Rhein. Kliniken) 3. Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes Die Änderungen gegenüber der zurzeit geltenden Fassung sind in der als Anlage beigefügten synoptischen Darstellung durch Fettdruck gekennzeichnet. In allen Paragraphen wurden - soweit erforderlich - die Bezeichnungen geändert. Weitere Änderungen werden nachstehend erläutert: § 1 Rechtsgrundlagen Aufgrund der Vorlage 11/777 LA hat der Landschaftsausschuss am 08.10.2004 beschlossen, „die bisherige Organisation der Rhein. Heilpädagogischen Heime zum 01.01.2006 in ein regionalisiertes dezentrales HPH-Netz in der Rechtsform von wie Eigenbetrieben geführten Einrichtungen mit drei Betriebsleitungen überzuleiten“. Diese drei wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen führen die Bezeichnung: HPH-Netz Niederrhein (bisher: HPH Bedburg-Hau) HPH-Netz Mittelrhein Ost (bisher: HPH Bonn und HPH Langenfeld) HPH-Netz Mittelrhein West (bisher: HPH Düren und HPH Viersen). Die Einrichtungen bilden gemeinsam das „Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen des LVR HPH-Netz“. Die Rechtsgrundlagen wurden entsprechend angepasst. § 2 Gemeinnützigkeit Abs. 3 Ergänzung des Wortes „Rheinland“ erfolgt zur Klarstellung § 3 Zweck Konkretisierung der Versorgung als ambulant und stationär Streichung der Sonderregelung zu § 3 wegen Umwandlung der Betriebsstelle Euskirchen in eine Region des HPH-Netzes Mittelrhein-West -2- § 4 Betriebsleitung Sonderregelung zu § 4 Abs. 1 und 2 wird gestrichen wegen Wegfalls der Funktion „Weitere Fachliche Direktorin/ Weiterer Fachlicher Direktor“ § 4 Abs. 3 Sonderregelung für die Vertretung des Fachlichen Direktors mit Rücksicht auf besonderen Aufgabenstellungen § 5 Aufgaben der Betriebsleitung Sonderregelung zu § 5 Abs. 3 wird gestrichen wegen Wegfalls der Funktion „Weitere Fachliche Direktorin/ Weiterer Fachlicher Direktor“ im HPH-Netz Mittelrhein-West § 8 Zuständigkeiten des Landschaftsausschusses Ziffer 2 Änderung in Versorgungsgebiet als Folge der Regionalisierung Ziffer 3 Anpassung der Wertgrenze § 9 Zuständigkeit des Ausschusses für das HPH-Netz Abs. 1 Anpassung der Wertgrenze Abs. 1 Ziffer 2 Konkretisierung der Zielbereiche der Betreuung sowie Streichen der Möglichkeit neue Heime zu errichten oder bestehende Einrichtungen zu übernehmen Abs. 3 Ziffer 1 a.F. Streichen der Zuständigkeit für die Festlegung der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die nachfolgende Bezifferung ändert sich entsprechend. Abs. 3 Ziffer 3 n.F. Anpassung der Wertgrenze Abs. 3 Ziffer 7 n.F. Anpassung der Wertgrenze Abs. 3 Ziffer 8 n.F. Anpassung der Wertgrenze Abs. 4 redaktionelle Anpassung § 10 Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Abs. 6 Ziffer 2 Änderung in Versorgungsgebiet als Folge der Regionalisierung Abs. 6 Ziffer 3 Anpassung der Wertgrenze § 11 Personalangelegenheiten Abs. 2 Satz 1 Ergänzung des Bezugs auf Regionen, Ergänzung der entsprechenden Entgeltgruppen (redaktionelle Änderung aufgrund Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)) Abs. 2 Satz 2 Angestellte und Arbeiter werden durch den Begriff Arbeitnehmer ersetzt (redaktionelle Änderung aufgrund TVöD), Zuständigkeitsänderung innerhalb der Betriebsleitung für Einstellungen -3- Abs. 3 Angestellte und Arbeiter werden durch den Begriff Arbeitnehmer ersetzt (redaktionelle Änderung aufgrund TVöD), Zuständigkeitsänderung innerhalb der Betriebsleitung für arbeitsrechtliche Maßnahmen § 16 In-Kraft-Treten Redaktionelle Änderung In Vertretung Kukla