URGENT ACTION Amnesty International

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INDEX : MDE 30/2586/2015 DATUM: 5. OKTOBER 2015 – BS
URGENT ACTION
UA 216/15
STUDENT WEGEN HOMOSEXUELLER
BEZIEHUNGEN VERURTEILT
TUNESIEN
Ein Student ist in Tunesien wegen homosexueller Beziehungen zur einem Jahr Haft verurteilt worden. Er wurde
gezwungen, sich einer analen Untersuchung zu unterziehen, um zu «beweisen», dass er Analsex hatte. Der Student hat
gegen die Verurteilung Rechtsmittel eingelegt.
Ein 22-jähriger Student, der unter dem Pseudonym «Marwan» bekannt ist, wurde am 22. September vom erstinstanzlichen
Gericht in Sousse wegen homosexueller Handlungen zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Verurteilung erfolgte auf der
Grundlage von Paragraf 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs, der gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellt. Die
Polizei von Hammam-Sousse hatte Marwan am 6. September vorgeladen, nachdem man seine Telefonnummer auf dem
Telefon eines Mannes gefunden hatte, der ermordet worden war. Während des Verhörs wurde Marwan über seine Beziehung
zu diesem Mann befragt. Laut Angaben seines Rechtsbeistands gab Marwan zu, eine homosexuelle Beziehung mit dem Mann
gehabt zu haben. Kurz darauf sollen Angehörige der Polizei ihn ins Gesicht geschlagen und gedroht haben, ihn auszuziehen,
zu vergewaltigen und wegen Mordes anzuklagen, wenn er nicht gestehe.
Auf Anordnung des Gerichts wurde Marwan am 11. September in der gerichtsmedizinischen Abteilung des Farhat-HachedKrankenhauses von Sousse einer Analuntersuchung unterzogen, um einen «Beweis» dafür zu erhalten, dass er Analsex
praktiziert hatte. Der Rechtsbeistand von Marwan gab an, sein Mandant sei durch die Anwesenheit von PolizistInnen vor dem
Untersuchungsraum eingeschüchtert gewesen. Zudem wusste Marwan nicht, dass er der Untersuchung widersprechen konnte,
die er als erniedrigend empfand. Nach Auffassung von Amnesty International gibt es keine wissenschaftliche Grundlage für
derartige Analuntersuchungen. Gegen den Willen der Betroffenen durchgeführte Untersuchungen im Analbereich verstossen
gegen das im Völkerrecht festgeschriebene absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlungen oder Strafen.
Amnesty International ist der Auffassung, dass die Inhaftierung einer Person aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen
sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen
Erwachsenen eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Jede Person, die auf dieser Grundlage inhaftiert ist, wird als gewaltlose
politische Gefangene betrachtet und muss sofort und bedingungslos freigelassen werden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der Fall von Marwan hat in der tunesischen Zivilgesellschaft beispielloses Aufsehen erregt und dafür gesorgt, dass sich viele
Menschen gegen die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen und gegen anale Zwangsuntersuchungen
ausgesprochen haben. Sogar der tunesische Justizminister Mohamed Salah Ben Aissa hat am 28. September überraschend
eingeräumt, dass Paragraf 230 gegen persönliche Freiheiten und Wahlmöglichkeiten verstosse, darunter auch im Bereich der
Sexualität, sowie gegen das Recht auf Privatleben, das in der neuen im Januar 2014 verabschiedeten tunesischen Verfassung
festgeschrieben ist. Der Minister erklärte ausserdem, dass Paragraf 230 aufgehoben werden müsse und forderte die
Zivilgesellschaft auf, sich dafür einzusetzen.
Die Kriminalisierung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts ist
diskriminierend und stellt sowohl einen Verstoss gegen die tunesische Verfassung als auch gegen Tunesiens
menschenrechtliche Verpflichtungen auf der Grundlage zahlreicher Abkommen dar. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat
bestätigt, dass Staaten die Verpflichtung haben, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität
(Artikel 2 und 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte) zu verbieten. Zudem müssen die
Vertragsstaaten das Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 19) und das Recht auf Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das
Privatleben (Artikel 17) sowie das Recht auf Gewissensfreiheit (Artikel 18) respektieren.
Amnesty International hat Kenntnis von Vorfällen, die belegen, dass die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen
Beziehungen auf der Grundlage von Paragraf 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs Gewalt gegen Schwule, Lesben,
Transgeschlechtliche und Intersexuelle in Tunesien fördert. So entsteht ein gesellschaftliches Klima, in dem homophobe und
transphobe Verbrechen akzeptiert werden. Das führt dazu, dass Überlebende von derartigen Verbrechen diese nicht zur
Anzeige bringen, weil sie Angst vor Verfolgung haben.
AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern
T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

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Bitte sprechen Sie sich dafür aus, dass das gegen Marwan verhängte Urteil aufgehoben wird.
Zudem bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass Marwan sofort und bedingungslos freigelassen wird.
Bitte heben sie Paragraf 230 des Strafgesetzbuchs auf, der gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellt.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Tunisian authorities to quash Marwan's conviction.

Calling on them to release Marwan immediately and unconditionally.

Calling on them to repeal Article 230 of the Penal Code which criminalizes consensual same-sex relations.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. November 2016 keine
Appelle mehr zu verschicken.
APPELLE AN
JUSTIZMINISTER,
Mohamed Salah Ben Aissa,
31, Boulevard Bab Benat,
1006 Tunis,
TUNESIEN.
Fax: (00 216) 71 561 804
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
PRÄSIDENT,
Béji Caïd Essebsi,
Presidential Palace,
Carthage, Tunis,
TUNESIEN.
Fax: (00 216) 71 744 721
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
KOPIEN AN
PARLAMENTSSPRECHER,
President Mohamed Naceur,
Assembly of the Representatives of the People,
Bardo 2000,
Tunis,
TUNESIEN.
Fax: (00 216) 71 514 608
E-Mail: [email protected]
Ambassade de Tunisie,
Kirchenfeldstrasse 63,
3005 Berne.
Fax: 031 351 04 45
E-mail: [email protected]
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