Die Erweiterung der Europäischen Union

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Die Erweiterung der Europäischen Union
CHRONIK DER WICHTIGSTEN ETAPPEN
NOVEMBER 1999
Die künftige Erweiterung der Europäischen Union stellt auf dem Weg zu "einem immer
engeren Zusammenschluß der europäischen Völker" eine historische Etappe dar. Sie
bietet die Gelegenheit, Frieden und Wohlstand in Europa zu sichern.
Die Erweiterung ist die logische Folge eines Prozesses, der die Beziehungen zu den
mittel- und osteuropäischen Ländern sowie zu Zypern und Malta neu gestalten soll.
Begonnen hatte dieser Prozeß unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer, auf den
die Implosion der früheren UdSSR folgte.
Bereits 1989 bekräftigte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Straßburg, daß
diese Länder dazu berufen sind, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten. In der
Folgezeit wurden vielfältige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung getroffen und
wirtschaftliche Partnerschaften zwischen der Europäischen Union und diesen Ländern
geschlossen, um ihnen bei der Erfüllung der Beitrittsbedingungen zu helfen.
1993 legte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen genaue
wirtschaftliche und politische Beitrittskriterien fest. Daraufhin wurde vom Europäischen
Rat eine umfassende Heranführungsstrategie ausgearbeitet, die von der Kommission
umgesetzt wird. Auf seiner Tagung in Amsterdam im Jahre 1997 erklärte der
Europäische Rat, daß der Weg für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen nunmehr
frei sei. Mit der ersten Ländergruppe haben diese offiziell im März 1998 begonnen.
Aufgrund seiner historischen, wirtschaftlichen und politischen Bedeutung hat die
EVP-Fraktion den Erweiterungsprozeß stets unterstützt. Sie hat die Beitritte immer von
der Erfüllung wirtschaftlicher und politischer Kriterien abhängig gemacht.
Die EVP-Fraktion wünschte und erreichte, daß der Erweiterungsprozeß gleichzeitig für
alle Länder, die die in Kopenhagen festgesetzten politischen Kriterien erfüllen,
eingeleitet wird.
Sie hält eine Reform der Institutionen vor jedem weiteren Beitritt für unerläßlich, um
eine effiziente Funktionsweise der Europäischen Union sowie ihre Vertiefung und
Demokratisierung zu gewährleisten.
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Die Erweiterung der Europäischen Union
CHRONIK DER WICHTIGSTEN ETAPPEN
5. Dezember 1970: Unterzeichnung des europäischen Assoziierungsabkommens mit
Malta.
1. April 1971: Inkrafttreten des europäischen Assoziierungsabkommens mit Malta.
19. Dezember 1972: Unterzeichnung des europäischen Assoziierungsabkommens mit
Zypern.
1. Juni 1973: Inkrafttreten des europäischen Assoziierungsabkommens mit Zypern.
12. September 1973: Unterzeichnung des europäischen Assoziierungsabkommens mit
der Türkei.
14. April 1987: die Türkei reicht ihren Beitrittsantrag ein.
9. November 1989: Fall der Berliner Mauer.
Dezember 1989: Einrichtung des PHARE-Programms.
Dieses Programm soll den politischen und wirtschaftlichen Reformprozeß in Polen und
Ungarn unterstützen. In der Folgezeit wird es auf die anderen Beitrittskandidaten
ausgedehnt.
8.-9. Dezember 1989: Tagung des Europäischen Rates in Straßburg.
Der Europäische Rat bekräftigt die Rolle, die die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten
auf der internationalen politischen und wirtschaftlichen Bühne - insbesondere
gegenüber den MOEL - spielen.
29. Mai 1990: Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBWE).
Sie soll die MOEL finanziell unterstützen.
3. Juli 1990: Zypern reicht seinen Beitrittsantrag ein.
16. Juli 1990: Malta reicht seinen Beitrittsantrag ein.
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3. Oktober 1990: deutsche Wiedervereinigung.
14.-15. Dezember 1990: Tagung des Europäischen Rates in Rom.
Der Europäische Rat billigt die Einrichtung eines technischen Hilfsprogramms (TACIS)
für die Nachfolgestaaten der UdSSR.
9.-10. Dezember 1991: Tagung des Europäischen Rates in Maastricht.
"Der Europäische Rat erinnert daran, daß der Vertrag über die Europäische Union (...)
vorsieht, daß jeder europäische Staat, dessen Regierungssystem auf demokratischen
Grundsätzen beruht, Mitglied der Union werden kann." (Schlußfolgerungen des
Vorsitzes)
12. Dezember 1991: Unterzeichnung der europäischen Assoziierungsabkommen mit
Ungarn und Polen.
26. Dezember 1991: der Oberste Sowjet besiegelt den Untergang der UdSSR.
7. April 1992: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der
Regierungskonferenz.
Das Europäische Parlament bekräftigt, daß neben dem Vertrag von Maastricht weitere
Reformen - insbesondere zur Beseitigung des Demokratiedefizits und zur Vertiefung
der Grundsätze und Ziele, auf denen die politische Union beruht - erforderlich sind,
damit es dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zustimmen kann.
26.-27. Juni 1992: Tagung des Europäischen Rates in Lissabon.
Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die Frage der Erweiterung nicht von
derjenigen der inneren Entwicklung der Union getrennt werden kann. Ferner wird die
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den assoziierten Ländern systematisch
darauf ausgerichtet sein, die Anstrengungen dieser Länder bei ihrer Vorbereitung auf
ihren Beitritt zur Union zu unterstützen.
8. Juli 1992: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Europäischen Rat in
Lissabon.
Das Europäische Parlament erinnert mit Unterstützung der EVP-Fraktion daran, daß die
Erweiterung nicht zu einer Aufweichung der Befugnisse der Gemeinschaft und zu einer
Minderung ihrer Handlungsfähigkeit führen darf. Es weist die Behauptung des Rates
zurück, die institutionellen Grundlagen des Vertrags über die Europäische Union
reichten zur Bewältigung der Erweiterung aus.
8. Februar 1993: Unterzeichnung des europäischen Assoziierungsabkommens mit
Rumänien.
1. März 1993: Unterzeichnung des europäischen Assoziierungsabkommens mit
Bulgarien.
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21.-22. Juni 1993: Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen.
Der Beitritt eines assoziierten Landes kann erfolgen, sobald es in der Lage ist, die
erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen zu erfüllen, nämlich:
- Verwirklichung einer institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und
den Schutz von Minderheiten (politisches Kriterium);
- Vorhandensein einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
(wirtschaftliches Kriterium);
- Fähigkeit des Beitrittskandidaten, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen zu übernehmen und sich insbesondere die Ziele der politischen Union
sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen (Kriterium der
Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes).
Der Europäische Rat billigt ferner die Aufnahme eines "verstärkten und erweiterten
multilateralen Dialogs" zwischen der Gemeinschaft und den assoziierten Ländern sowie
ein "abgestimmtes Vorgehen bei Fragen von gemeinsamem Interesse" (Begriff des
strukturierten Dialogs).
6. Oktober 1993: Unterzeichnung der europäischen Assoziierungsabkommen mit der
Tschechischen Republik und der Slowakei.
1. Februar 1994: Inkrafttreten der europäischen Assoziierungsabkommen mit Ungarn
und Polen.
31. März 1994: Ungarn reicht seinen Beitrittsantrag ein.
5. April 1994: Polen reicht seinen Beitrittsantrag ein.
24.-25. Juni 1994: Tagung des Europäischen Rates auf Korfu.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die institutionellen Voraussetzungen, die für ein
reibungsloses Funktionieren der Union erforderlich sind, auf der Regierungskonferenz
im Jahre 1996 geschaffen werden müssen, die zu diesem Zweck vor Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen stattfinden muß.
9.-10. Dezember 1994: Tagung des Europäischen Rates in Essen.
Der Europäische Rat hat eine vom Rat und von der Kommission vorgelegte
umfassende Strategie für eine weitere Heranführung der MOEL an die Europäische
Union beschlossen (s. Anhang IV der Schlußfolgerungen des Vorsitzes).
Diese Strategie stützt sich auf:
- ein Weißbuch, das von der Kommission abzufassen ist und in dem Maßnahmen
aufgeführt sind, die zur Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in den
Binnenmarkt der Union erforderlich sind;
- die europäischen Assoziierungsabkommen;
- den strukturierten Dialog auf institutioneller Ebene;
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- das PHARE-Programm als wichtigstes Instrument zur finanziellen Unterstützung der
Heranführungsstrategien.
1. Januar 1995: Inkrafttreten der europäischen Freihandelsabkommen mit Estland,
Lettland und Litauen.
1. Februar 1995: Inkrafttreten der europäischen Assoziierungsabkommen mit
Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und der Tschechischen Republik.
3. Mai 1995: Veröffentlichung des von der Kommission vorgelegten Weißbuchs über die
Vorbereitung der MOEL auf ihre Integration in den Binnenmarkt der Union.
12. Juni 1995: Unterzeichnung der europäischen Assoziierungsabkommen mit Estland,
Lettland und Litauen (nach ihrem Inkrafttreten werden sie die Freihandelsabkommen
ersetzen).
22. Juni 1995: Rumänien reicht seinen Beitrittsantrag ein.
26.-27. Juni 1995: Tagung des Europäischen Rates in Cannes.
Der Europäische Rat begrüßt das von der Kommission vorbereitete Weißbuch, in dem
für verschiedene Sektoren des Binnenmarktes die wesentlichen Maßnahmen
vorgeschlagen werden, die von den assoziierten Ländern vorrangig getroffen werden
können.
27. Juni 1995: die Slowakei reicht ihren Beitrittsantrag ein.
13. Oktober 1995: Lettland reicht seinen Beitrittsantrag ein.
24. November 1995: Estland reicht seinen Beitrittsantrag ein.
30. November 1995: Annahme einer von der
Entschließung zum Europa-Abkommen mit Slowenien.
EVP-Fraktion
eingebrachten
8. Dezember 1995: Litauen reicht seinen Beitrittsantrag ein.
14. Dezember 1995: Bulgarien reicht seinen Beitrittsantrag ein.
15.-16. Dezember 1995: Tagung des Europäischen Rates in Madrid.
Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß die Anfangsphase der Verhandlungen
mit den MOEL mit dem Beginn der Verhandlungen mit Zypern und Malta, die sechs
Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz von 1996 aufgenommen werden,
zusammenfallen muß.
31. Dezember 1995: Inkrafttreten der Zollunion mit der Türkei.
17. Januar 1996: die Tschechische Republik reicht ihren Beitrittsantrag ein.
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10. Juni 1996: Slowenien unterzeichnet das europäische Assoziierungsabkommen und
reicht seinen Beitrittsantrag ein.
21.-22. Juni 1996: Tagung des Europäischen Rates in Florenz.
Der Europäische Rat setzt einen genauen Zeitplan für die Verhandlungen mit den
MOEL fest.
30. August 1996: Studientage der EVP-Fraktion in Helsinki.
Themen: "Finnland in der Europäischen Union", "die Beziehungen zwischen den
Baltischen Staaten, der Europäischen Union und Rußland", "die Strategie der EVPFraktion für die künftigen Erweiterungen um die MOEL".
Die Fraktion nimmt eine Entschließung an, in der sie empfiehlt, daß der Beitrittsprozeß
mit allen MOEL, mit denen die Europäische Union Assoziierungsabkommen
geschlossen hat, eingeleitet wird.
25. November 1996: Malta beschließt, seinen Beitrittsantrag zurückzustellen.
13.-14. Dezember 1996: Tagung des Europäischen Rates in Dublin.
Der Europäische Rat betont nachdrücklich, daß die Zukunft der Union und der Erfolg
der Erweiterung von zufriedenstellenden Lösungen bei der Änderung der Verträge
anläßlich der Regierungskonferenz von 1996 abhängen.
1. Januar 1997: Inkrafttreten des Interimsabkommens mit Slowenien.
15. Juni 1997: Ratifizierung des Europa-Abkommens durch Slowenien.
16.-17. Juni 1997: Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam.
Der Europäische Rat erklärt, daß der Weg nunmehr für die Einleitung des Erweiterungsprozesses frei ist und die Verhandlungen 1998 aufgenommen werden müssen.
Der am 2. Oktober 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam fügt hinzu, daß die
Aufnahme in die Europäische Union von der Einhaltung der Grundsätze abhängt, zu
denen sie sich selbst bekennt, nämlich "Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit".
Die Regierungskonferenz hat die Erklärung Belgiens, Frankreichs und Italiens zum
Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union zur
Kenntnis genommen: Diese Länder sind der Ansicht, daß eine Stärkung der Organe
eine unerläßliche Voraussetzung für den Abschluß der ersten Beitrittsverhandlungen ist.
15. Juli 1997: die Kommission veröffentlicht die Agenda 2000.
Die Kommission vertritt die Auffassung, daß mit Ausnahme der Slowakei alle mittel- und
osteuropäischen Länder die politischen Beitrittsbedingungen erfüllen. Vor der Aufnahme
der Verhandlungen müssen aber Bulgarien, Lettland, Litauen und Rumänien noch
Fortschritte erzielen, insbesondere bei der Wirtschaftsreform sowie bei der Übernahme
und Umsetzung der Rechtsvorschriften und Regeln der Europäischen Union.
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Reaktion der EVP-Fraktion:
Hinsichtlich des laufenden Erweiterungsprozesses befürwortet die EVP-Fraktion einen
globalen Ansatz ohne Diskriminierungen:
- 8.-12. September 1997: Studientage der EVP-Fraktion in Stockholm.
Es kommt zu lebhaften Diskussionen über die von der Kommission
unterbreiteten Vorschläge, denen zufolge die Verhandlungen nur mit fünf
Ländern aufgenommen werden sollen.
- 1. Oktober 1997: die EVP-Fraktion trifft eine wichtige Entscheidung, indem sie
einen globalen Ansatz empfiehlt, dem zufolge nicht nur mit den von der
Kommission vorgeschlagenen fünf Staaten, sondern ebenfalls mit allen anderen
Ländern sehr intensive Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
- 9.-11. November 1997: Der EVP-Kongreß in Toulouse billigt diese Position.
(Die EVP verabschiedet eine Entschließung auf der Grundlage eines
Dokuments, das die Arbeitsgruppe "Erweiterung" der EVP-Fraktion unter dem
Vorsitz von H.-G. PÖTTERING ausgearbeitet hat.)
4. Dezember 1997: unterstützt durch die EVP-Fraktion nimmt das Europäische
Parlament mit sehr großer Mehrheit den OOSTLANDER-Bericht an.
"Das Europäische Parlament fordert den Europäischen Rat auf, den
Erweiterungsprozeß durch einen gemeinsamen Akt mit allen beitrittswilligen Ländern in
Gang zu setzen; ist der Auffassung, daß alle Beitrittskandidaten, die das in Kopenhagen
festgesetzte Kriterium einer gefestigten demokratischen Ordnung, der Wahrung der
Menschenrechte und des Schutzes von Minderheiten derzeit erfüllen, das Recht haben,
zur gleichen Zeit den verstärkten Beitritts- und Verhandlungsprozeß aufzunehmen, und
daß dieser Prozeß für alle diese Länder Anfang 1998 beginnen sollte".
12.-13. Dezember 1997: Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg.
Der Europäische Rat erklärt, daß im Vorfeld der Erweiterung der Union ihre Organe
entsprechend den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam
gestärkt und in ihrer Funktionsweise verbessert werden müssen.
Die Beitrittsverhandlungen werden in zwei unterschiedlichen Gruppen entsprechend
dem Stand der Vorbereitung der einzelnen Staaten stattfinden. Denn dank der aktiven
Rolle der EVP-Fraktion werden Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die
Slowakei in den Beitrittsprozeß im weiteren Sinne, einschließlich bei der Durchführung
des "Screening" und bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie, voll mit einbezogen. Die Verhandlungen mit diesen Ländern der "zweiten Welle" werden beginnen,
sobald der Rat auf der Grundlage der von der Kommission erstellten regelmäßigen
Berichte beschließt, daß sie genügend Fortschritte erzielt haben. (Begriff des globalen,
alle Bewerberstaaten einschließenden und evolutiven Prozesses, der stufenweise und
in einem vom Stand der Vorbereitung der einzelnen Bewerberstaaten abhängigen
Tempo verlaufen wird.)
Der Europäische Rat hat ferner beschlossen, eine Europa-Konferenz einzurichten, in
der sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie diejenigen europäischen
Staaten zusammenfinden, die für einen Beitritt in Frage kommen und die Werte sowie
die internen und externen Ziele der Union teilen. Die Konferenz wird ein der politischen
Konsultation dienendes multilaterales Gremium sein, in dem Fragen, die für die
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Teilnehmer von allgemeinem Interesse sind, erörtert werden sollen, um ihre Zusammenarbeit auszubauen und zu intensivieren.
1. Januar 1998: Inkrafttreten der letzten Etappe für die Zollunion mit Zypern.
1. Februar 1998: Inkrafttreten der Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen.
9.-11. Februar 1998: Sitzung des Vorstands der EVP-Fraktion in Warschau.
Thema: "Die Einbeziehung Polens in das Europäische Aufbauwerk".
12. März 1998: Eröffnung der ersten Europa-Konferenz in London.
Die Türkei hat die Einladung abgelehnt.
15. März 1998: Lancieren der Beitrittspartnerschaften.
In ihnen wird festgelegt, wie die einzelnen Instrumente zur Unterstützung der
Kandidaten bei ihrer Vorbereitung auf ihren Beitritt zum Einsatz kommen.
31. März 1998: Aufnahme der Verhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der
Tschechischen Republik und Slowenien.
4.-5. Mai 1998: Studientage der EVP-Fraktion in Berlin.
Thema: "Erweiterung der Europäischen Union".
Erklärung des Vorsitzenden der EVP-Fraktion, Wilfried MARTENS: um einer erweiterten
Europäischen Union Mittel und ein politisches Ziel zu geben, bekräftigt die EVP-Fraktion
ihre Verbundenheit mit den Grundsätzen und der Gemeinschaftsmethode, die einen
ständigen Dialog zwischen den einzelnen Organen gewährleisten.
10.-12. Juni 1998: Sitzung des Vorstands der EVP-Fraktion in Bukarest.
Thema: "Die Einbeziehung Rumäniens in das Europäische Aufbauwerk".
15.-16. Juni 1998: Tagung des Europäischen Rates in Cardiff.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die analytische Prüfung (Screening) in bezug auf
sieben Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstandes inzwischen abgeschlossen ist.
10. September 1998: Malta beschließt, seinen Beitrittsantrag zu reaktivieren.
6. Oktober 1998: Eröffnung der zweiten Europa-Konferenz in Luxemburg.
Die Türkei hat die Einladung abgelehnt.
8. Oktober 1998: Verabschiedung einer von der EVP-Fraktion eingebrachten
Entschließung zu Malta.
4. November 1998:
Bewertungsberichte.
Annahme
durch
die
Kommission
ihrer
ersten
zwölf
11.-12. Dezember 1998: Tagung des Europäischen Rates in Wien.
Der Europäische Rat betont, welch große Bedeutung er dem Ausbau der Beziehungen
zwischen der Europäischen Union und der Türkei und der Fortsetzung der
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europäischen Strategie zur Vorbereitung der Türkei auf ihre Mitgliedschaft beimißt.
Dieses Land muß allerdings besondere Anstrengungen unternehmen, um für
rechtsstaatliche Verhältnisse im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft zu sorgen.
1. Februar 1999: Inkrafttreten des europäischen Assoziierungsabkommens zwischen
der Europäischen Union und Slowenien.
1. März 1999: die Kommission hat mit der bilateralen analytischen Prüfung (Screening)
der Kandidaten der zweiten Welle begonnen.
24.-25. März 1999: Tagung des Europäischen Rates in Berlin.
Die Regierungen der Fünfzehn erzielen eine politische Einigung über das Reformpaket
der Agenda 2000 in bezug auf die Finanzen der Europäischen Union und ihre Regionalund Agrarpolitiken für den Zeitraum von 2000-2006.
1. Mai 1999: Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam.
5.-6. Mai 1999: Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Das Europäische Parlament billigt die Hilfsprogramme für die Beitrittskandidaten.
Mehrere Punkte wurden mit Unterstützung der EVP-Fraktion gebilligt: institutionelle
Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau, Landwirtschaft, Strukturfonds, EFRE,
ESF, transeuropäische Netze und Kohäsionsfonds.
3.-4. Juni 1999: Tagung des Europäischen Rates in Köln.
Um sicherzustellen, daß die Organe der Europäischen Union auch nach der
Erweiterung effizient arbeiten können, bekräftigt der Europäische Rat seine Absicht,
Anfang des Jahres 2000 eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten einzuberufen, um die in Amsterdam nicht geregelten institutionellen Fragen, die
vor der Erweiterung geregelt werden müssen, zu lösen. Der Abschluß der Konferenz
und die Vereinbarung der notwendigen Vertragsänderungen sollen Ende 2000 erfolgen.
19. Juli 1999: Eröffnung der dritten Europa-Konferenz.
1. September 1999: Anhörung von Günter VERHEUGEN, designiertes
Kommissionsmitglied für die Erweiterung, durch das Europäische Parlament.
4.-5. September 1999: informelle Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten
in Saariselka.
- Die Europäische Union möchte sich gegenwärtig noch nicht auf genaue
Termine für den Beitritt der osteuropäischen Länder und Zyperns festlegen, wie
dies Deutschland fordert.
- Es ist wahrscheinlich, daß die Fünfzehn auf dem Helsinki-Gipfel die Aufnahme
von Sachverhandlungen mit den anderen fünf Kandidaten der zweiten Welle
beschließen.
- Die Sachverhandlungen mit Malta könnten bereits Anfang 2000 beginnen.
- Für die Türkei besteht Hoffnung, daß ihr auf dem Helsinki-Gipfel der offizielle
Status eines Beitrittskandidaten verliehen wird.
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30. September 1999: Annahme einer Entschließung durch die EVP-Fraktion.
Die EVP fordert die umgehende Aufnahme von Verhandlungen mit den sogenannten
Bewerberländern der "zweiten Gruppe", das heißt mit der Slowakei, Rumänien,
Bulgarien, Lettland, Litauen und Malta. Sie ist der Ansicht, daß die wirtschaftlichen und
politischen Fortschritte dieser Länder ihre Aufteilung in zwei Gruppen überflüssig macht,
da dies außerdem für die Bevölkerung in den betreffenden Ländern "überaus entmutigend" ist. Sie bekräftigt, daß es vorrangig nicht um den Stand der Vorbereitung der
Bewerberländer, sondern vielmehr um die Vorbereitung der Union auf ihre Erweiterung
gehen müsse.
12. Oktober 1999: Reise des Vorsitzenden der EVP-Fraktion, H.-G. PÖTTERING, nach
Warschau.
13. Oktober 1999: Annahme durch die Europäische Kommission ihrer "regelmäßigen
Berichte" über die Fortschritte der dreizehn Beitrittskandidaten.
Sie empfiehlt dem Europäischen Rat, auf seiner Tagung in Helsinki die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen mit den sechs Ländern der zweiten Gruppe zu beschließen.
Bei den Verhandlungen befürwortet die Kommission einen "differenzierten Ansatz".
Diese Position stellt um so mehr einen "bedeutenden Strategiewechsel" der
Europäischen Union dar, als die Kommission eine "Parallelitätsverpflichtung" zwischen
dem Fortgang der Verhandlungen und den Fortschritten bei der praktischen Umsetzung
des EU-Besitzstandes herstellen möchte.
Die Kommission spricht sich ferner dafür aus, daß der Türkei der Status eines
"offiziellen Beitrittskandidaten" zuerkannt wird, betont aber auch, daß die Verhandlungen erst nach Erfüllung der politischen Kriterien aufgenommen werden können.
13. Oktober 1999: Rede des Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano
PRODI, vor der erweiterten Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments.
Er erläutert die Gründe für die von der Kommission getroffene Wahl und deren Ziele.
Die Kommission empfiehlt dem Europäischen Rat, in Helsinki seine Bereitschaft zu
versichern, den Beitritt der Bewerberländer, die alle notwendigen Kriterien ab dem
Jahre 2002 erfüllen, zu beschließen.
Veröffentlichung: Pascal FONTAINE
Autor: Nicolas BRIEC (Praktikant in der Dienststelle Wissenschaft und Dokumentation)
Or.: FR
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Dienststelle Wissenschaft und Dokumentation
EVP/ED-Fraktion - Europäisches Parlament
47-53, rue Wiertz
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