EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 29. Oktober 2014 Kolumbien und Peru erfüllen die Kriterien für die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum Die Kommission hat heute zwei Berichte angenommen, denen zufolge Kolumbien und Peru die Kriterien für die Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen zwischen diesen Ländern und der EU über die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen. „Angesichts der erheblichen Verbesserungen, die Kolumbien und Peru in den letzten Jahren in vielen Bereichen erzielt haben, ist es nicht mehr gerechtfertigt, die Visumpflicht für Bürger dieser Länder, die den Schengen-Raum nur kurz besuchen, aufrechtzuerhalten. Durch die Abschaffung der Visumpflicht fördern wir Mobilität und zwischenmenschliche Kontakte, was von grundlegender Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und das gegenseitige Verständnis ist“, erklärte Cecilia Malmström, EUKommissarin für Inneres. Nach Bewertung der einschlägigen Kriterien – unter anderem der Sicherheitsrisiken und der Gefahr irregulärer Einwanderung, der wirtschaftlichen Vorteile für die EU und Menschenrechtserwägungen – ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die nötigen Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Kolumbien sowie zwischen der EU und Peru über die Befreiung von der Visumpflicht gegeben sind. Wichtigste Ergebnisse der beiden Berichte: Den Visumantragstellern beider Länder wird mehr Vertrauen entgegengebracht, was auch an der niedrigen Zahl der abgelehnten Visumanträge abzulesen ist. Die Zahl der irregulären Migranten ist relativ gering. Die Sicherheit der Reisedokumente ist ausreichend. Sicherheitsrisiken sind zurückgegangen. Die organisierte Kriminalität gilt derzeit nicht als ernsthafte Bedrohung für die EU (mit Ausnahme des Drogenhandels). Mit dem deutlichen Anstieg des Wirtschaftswachstums in Kolumbien und Peru verbessern sich die wirtschaftlichen Chancen, Handel und Tourismus ziehen an. Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in diesen Ländern jetzt sehr viel besser geschützt und geachtet als in der Vergangenheit. Da alle EU-Bürger in Kolumbien und Peru von der Visumpflicht befreit sind, wird das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt werden. Die Visumfreiheit wird die Beziehungen zwischen der EU und diesen beiden Ländern weiter stärken, zumal seit 2013 die Freihandelsabkommen bereits (vorläufig) angewandt werden. Es wird trotz der allgemein positiven Bewertung nicht verkannt, dass gewisse Risiken bestehen – Drogenschmuggel und Menschenhandel könnten zunehmen, ebenso die Zahl der legal in die EU eingereisten Kolumbianer und Peruaner, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten und damit zu irregulären Migranten werden. Diese Risiken werden jedoch als beherrschbar angesehen, insbesondere durch eine korrekte Durchführung der Grenzkontrollen, gegebenenfalls durch zusätzliche Kontrollen an den Flughäfen, über die die meisten Kolumbianer und Peruaner in den Schengen-Raum einreisen. IP/14/1208 Die weiteren Schritte Nach Erörterung der Berichte in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Kommission den Rat um Ermächtigung zur Aushandlung von Abkommen mit den beiden Ländern über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ersuchen. Wenn der Rat die Ermächtigung erteilt, könnten die Verhandlungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden. Erst nach Inkrafttreten der Abkommen wird visumfreies Reisen für die Bürger dieser Länder möglich. Damit ist frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 zu rechnen. Hintergrund Durch die Verordnung (EU) Nr. 509/20141 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Verordnung Nr. 539/20012 des Rates und insbesondere deren Anhänge mit der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert. 19 Länder wurden von Anhang I (Visumpflicht) in Anhang II (Befreiung von der Visumpflicht) übernommen: Kolumbien, Dominica, Grenada, Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Peru, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, die Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu. Die Visumbefreiung für die Staatsangehörigen dieser 19 Länder gilt aber erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht, das von jedem dieser Länder mit der Europäischen Union zu schließen ist. Für Peru und Kolumbien war als zusätzlicher Schritt vor der Aufnahme bilateraler Verhandlungen eine Bewertung der in Artikel 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 509/2014 genannten Kriterien durch die Kommission erforderlich: „die illegale Einwanderung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die wirtschaftlichen Vorteile, insbesondere in Bezug auf Tourismus und Außenhandel, sowie die Außenbeziehungen der Union zu den entsprechenden Drittländern ..., wobei insbesondere Erwägungen in Bezug auf die Menschenrechte und die Grundfreiheiten und die regionale Kohärenz und der Grundsatz der Gegenseitigkeit zu berücksichtigen sind“. Den beiden heute angenommenen Berichten sind Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen mit detaillierten Daten, die die Schlussfolgerungen untermauern, und mit Angaben zu den verwendeten Datenquellen und der Bewertungsmethodik beigefügt. Für ihre Bewertung hatte die Kommission Beiträge von drei EU-Agenturen – dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, Europol und Frontex – angefordert. Zusätzliche Informationen erhielt sie von den EU-Delegationen in Bogotá und Lima sowie von den kolumbianischen und peruanischen Behörden. Nützliche Links Bericht über Kolumbien Bericht über Peru Website von Cecilia Malmström Kommissarin Malmström auf Twitter Website der GD Inneres Die GD Inneres auf Twitter 1 2 ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 67. ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1. 2 Kontakt für die Medien: Michele Cercone (+32 229-80963) Tove Ernst (+32 229-86764) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per E-Mail 3