EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, den 7. November 2012 Kommission schlägt Visumfreiheit für die Bürger von 16 Inselstaaten vor Die Bürger von 16 Inselstaaten werden demnächst ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. Dies wird sowohl der EU als auch den Bürgern dieser 16 Inselstaaten Möglichkeiten und Vorteile eröffnen. „Das visumfreie Reisen ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Es bedeutet mehr zwischenmenschliche Kontakte und mehr Chancen für Unternehmen und wird sich auf die Bürger dieser Staaten und die Bürger der Europäischen Union unmittelbar auswirken“, erklärte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres. Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, wonach fünf karibische Inselstaaten (Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad und Tobago), 10 pazifische Inselstaaten (Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu) und Osttimor in die Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete aufgenommen werden sollen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Ziel ist es, die Einreise in den Schengen-Raum und nach Zypern, Bulgarien und Rumänien zu erleichtern. Ein Staatsbürger einer dieser Länder bräuchte dem Vorschlag zufolge für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken oder für Familienbesuche kein Visum mehr, wenn er/sie im Besitz eines Reisepasses ist. Dies würde die Reiseplanung erleichtern und die Reisekosten reduzieren. Da die Mitgliedstaaten in einem Großteil dieser Länder konsularisch nicht vertreten sind, mussten die Visumantragsteller bislang häufig ins Ausland reisen, um ein Schengen-Visum zu beantragen. Der Kommissionsvorschlag sieht den Abschluss von Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vor, die sowohl für die Einwohner der genannten Inselstaaten als auch für alle EU-Bürger, die in diese Länder reisen möchten, Visumfreiheit garantieren. Darüber hinaus werden bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger, die derzeit der Visumpflicht unterliegen (schätzungsweise 300 000 Menschen, vor allem mit Wohnsitz in den britischen Überseegebieten wie Bermuda und die Turks- und Caicosinseln), von der Visumpflicht befreit. Über den Kommissionsvorschlag müssen jetzt noch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union endgültig entscheiden. IP/12/1179 Bericht über die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort Außerdem hat die Kommission heute einen Bericht über die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort angenommen. Der Bericht enthält eine Bewertung der Umsetzung des EUVisakodexes in den ersten zwei Jahren sowie konkrete Vorschläge, wie die Zusammenarbeit künftig verbessert werden kann, beispielsweise durch Lastenteilung. Eine bessere Schengen-Zusammenarbeit vor Ort, insbesondere im Hinblick auf die Harmonisierung der Praktiken, wird die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Visumpolitik der EU stärken und gewährleisten, dass alle Antragsteller die gleiche, faire und transparente Behandlung erfahren. Hintergrund Der heutige Vorschlag, die 16 Länder zu der Liste der von der Visumpflicht befreiten Staaten durch Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 hinzuzufügen, ist das Ergebnis regelmäßiger Überprüfungen durch die Europäische Kommission. Er stützt sich auf Einzelfallbewertungen der technischen Vorschriften und Kriterien für die irreguläre Einwanderung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Außenbeziehungen der Europäischen Union mit Drittländern u.ä. Seit ihrer Annahme wurde die Visumverordnung achtmal geändert. Im Jahr 2010 wurden Taiwan, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina zu der Liste der von der Visumpflicht befreiten Staaten hinzugefügt. Dem Schengen-Raum gehören derzeit 22 EU-Mitgliedstaaten und vier assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) an. Die Einreise von Staatsbürgern dieser Länder, die nicht der EU angehören, in den Schengen-Raum berechtigt sie zur ungehinderten Weiterreise in die anderen Schengenländer. Die Befreiung von der Visumpflicht wird auch für Bulgarien, Rumänien und Zypern gelten, die noch nicht in vollem Umfang Mitglieder des Schengen-Raums sind. Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich weder an der SchengenZusammenarbeit noch nehmen sie an der gemeinsamen Visumpolitik teil. Sie haben daher eigene Visumvereinbarungen mit den Ländern geschlossen, die nicht der EU angehören. Im Jahr 2011 stellten die EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die sich an der SchengenZusammenarbeit beteiligen, etwa 12 Millionen Visa aus. Die Bestimmungen des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) sind für alle Konsulate der Mitgliedstaaten maßgeblich. Angesichts der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ist es wichtig, dass eine kohärente Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission besteht, die eine harmonisierte Anwendung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen garantiert, gleichzeitig aber auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort wird beispielsweise geprüft, ob die Mitgliedstaaten ihre Listen der Belege, die Visumantragsteller in einem bestimmten Land vorlegen müssen, harmonisieren müssen. Im Jahr 2011 hat die Kommission bereits zwei Entscheidungen über die Harmonisierung der Listen für rund 20 Standorte in wichtigen Drittländern wie China, Türkei, Saudi-Arabien und Indonesien erlassen. Diese Listen tragen dazu bei, dass alle Visumantragsteller die gleiche, im Visakodex festgelegte Behandlung erfahren. 2 Nützliche Links Link to the Local Schengen Cooperation Report Website von Cecilia Malmström Kommissarin Malmström auf Twitter Website der Generaldirektion Inneres Generaldirektion Inneres auf Twitter Kontakt: Michele Cercone (+32 2 298 09 63) Tove Ernst (+32 2 298 67 64) 3