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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 7. November 2012
Kommission schlägt Visumfreiheit für die Bürger von
16 Inselstaaten vor
Die Bürger von 16 Inselstaaten werden demnächst ohne Visum in den Schengen-Raum
einreisen können. Dies wird sowohl der EU als auch den Bürgern dieser 16 Inselstaaten
Möglichkeiten und Vorteile eröffnen.
„Das visumfreie Reisen ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Es bedeutet mehr
zwischenmenschliche Kontakte und mehr Chancen für Unternehmen und wird sich auf die
Bürger dieser Staaten und die Bürger der Europäischen Union unmittelbar auswirken“,
erklärte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, wonach fünf karibische
Inselstaaten (Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad
und Tobago), 10 pazifische Inselstaaten (Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru,
Palau, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu) und Osttimor in die Liste der
Drittländer und Drittlandsgebiete aufgenommen werden sollen, deren Staatsangehörige
von der Visumpflicht befreit sind.
Ziel ist es, die Einreise in den Schengen-Raum und nach Zypern, Bulgarien und Rumänien
zu erleichtern. Ein Staatsbürger einer dieser Länder bräuchte dem Vorschlag zufolge für
Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken oder für
Familienbesuche kein Visum mehr, wenn er/sie im Besitz eines Reisepasses ist. Dies
würde die Reiseplanung erleichtern und die Reisekosten reduzieren. Da die Mitgliedstaaten
in einem Großteil dieser Länder konsularisch nicht vertreten sind, mussten die
Visumantragsteller bislang häufig ins Ausland reisen, um ein Schengen-Visum zu
beantragen.
Der Kommissionsvorschlag sieht den Abschluss von Abkommen über die Befreiung von der
Visumpflicht vor, die sowohl für die Einwohner der genannten Inselstaaten als auch für
alle EU-Bürger, die in diese Länder reisen möchten, Visumfreiheit garantieren.
Darüber hinaus werden bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger, die derzeit der
Visumpflicht unterliegen (schätzungsweise 300 000 Menschen, vor allem mit Wohnsitz in
den britischen Überseegebieten wie Bermuda und die Turks- und Caicosinseln), von der
Visumpflicht befreit.
Über den Kommissionsvorschlag müssen jetzt noch das Europäische Parlament und der
Rat der Europäischen Union endgültig entscheiden.
IP/12/1179
Bericht über die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort
Außerdem hat die Kommission heute einen Bericht über die Schengen-Zusammenarbeit
vor Ort angenommen. Der Bericht enthält eine Bewertung der Umsetzung des EUVisakodexes in den ersten zwei Jahren sowie konkrete Vorschläge, wie die
Zusammenarbeit künftig verbessert werden kann, beispielsweise durch Lastenteilung. Eine
bessere Schengen-Zusammenarbeit vor Ort, insbesondere im Hinblick auf die
Harmonisierung der Praktiken, wird die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Visumpolitik
der EU stärken und gewährleisten, dass alle Antragsteller die gleiche, faire und
transparente Behandlung erfahren.
Hintergrund
Der heutige Vorschlag, die 16 Länder zu der Liste der von der Visumpflicht befreiten
Staaten durch Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 hinzuzufügen, ist das
Ergebnis regelmäßiger Überprüfungen durch die Europäische Kommission. Er stützt sich
auf Einzelfallbewertungen der technischen Vorschriften und Kriterien für die irreguläre
Einwanderung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Außenbeziehungen der
Europäischen Union mit Drittländern u.ä.
Seit ihrer Annahme wurde die Visumverordnung achtmal geändert. Im Jahr 2010 wurden
Taiwan, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina zu der Liste der von der Visumpflicht
befreiten Staaten hinzugefügt.
Dem Schengen-Raum gehören derzeit 22 EU-Mitgliedstaaten und vier assoziierte Staaten
(Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) an. Die Einreise von Staatsbürgern
dieser Länder, die nicht der EU angehören, in den Schengen-Raum berechtigt sie zur
ungehinderten Weiterreise in die anderen Schengenländer. Die Befreiung von der
Visumpflicht wird auch für Bulgarien, Rumänien und Zypern gelten, die noch nicht in
vollem Umfang Mitglieder des Schengen-Raums sind.
Das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich weder an der SchengenZusammenarbeit noch nehmen sie an der gemeinsamen Visumpolitik teil. Sie haben daher
eigene Visumvereinbarungen mit den Ländern geschlossen, die nicht der EU angehören.
Im Jahr 2011 stellten die EU-Mitgliedstaaten und die Länder, die sich an der SchengenZusammenarbeit beteiligen, etwa 12 Millionen Visa aus.
Die Bestimmungen des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) sind für alle
Konsulate der Mitgliedstaaten maßgeblich. Angesichts der unterschiedlichen örtlichen
Gegebenheiten ist es wichtig, dass eine kohärente Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission besteht, die eine harmonisierte Anwendung der
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen garantiert, gleichzeitig aber auch die örtlichen
Gegebenheiten berücksichtigt.
Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort wird beispielsweise geprüft, ob die
Mitgliedstaaten ihre Listen der Belege, die Visumantragsteller in einem bestimmten Land
vorlegen müssen, harmonisieren müssen. Im Jahr 2011 hat die Kommission bereits zwei
Entscheidungen über die Harmonisierung der Listen für rund 20 Standorte in wichtigen
Drittländern wie China, Türkei, Saudi-Arabien und Indonesien erlassen. Diese Listen
tragen dazu bei, dass alle Visumantragsteller die gleiche, im Visakodex festgelegte
Behandlung erfahren.
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Nützliche Links
Link to the Local Schengen Cooperation Report
Website von Cecilia Malmström
Kommissarin Malmström auf Twitter
Website der Generaldirektion Inneres
Generaldirektion Inneres auf Twitter
Kontakt:
Michele Cercone (+32 2 298 09 63)
Tove Ernst (+32 2 298 67 64)
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