Ausschreibung 2. Europäische Polizeimeisterschaft im Handball Frauen Der “Norges Politiidrettsforbund” wurde von der Union Sportive des Polices d’Europe (USPE) gebeten, die 2. Europäische Polizeimeisterschaft im Handball der Frauen zu organisieren. 1. Veranstalter Union Sportive des Polices d’Europe 2. Ausrichter Norges Politiidreetsforbund 3. Veranstaltungszeit Anreise: Abreise: 11.08.2008 17.08.2008 4. Veranstaltungsort Ski/Norwegen 5. Unterbringung Alle Teilnehmer werden im Thon Hotel Ski, Jernbanevegen 8, 1400 Ski, Norwegen, Telefon 00 47 64 85 35 00, Fax 00 47 64 85 35 01, untergebracht. 6. Wettkampfbestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Wettkampfordnung der USPE, Ziffer 4.3. Es sind 16 Spielerinnen und 4 Betreuer zugelassen. An der Endrunde nehmen neben dem Ausrichter Norwegen die Mannschaften aus Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schweden teil. Die Auslosung der Gruppen erfolgt während der Sitzung der Technischen Kommission am 1. März 2008 in Larnaca/Zypern. Norwegen wird in Gruppe 1 gesetzt. -2- Gruppe 1 A Norwegen B C Gruppe 2 A B C Die Spiele finden in folgender Reihenfolge statt: 12.08.08 Norwegen Gruppe 2 B - Gruppe 1 B Gruppe 2 C 13.08.08 Gruppe 1 B Gruppe 2 A - Gruppe 1 C Gruppe 2 C 14.08.08 Norwegen Gruppe 2 A - Gruppe 1 C Gruppe 2 B 15.08.08 Erster Gruppe 1 Zweiter Gruppe 2 - Zweiter Gruppe 2 Erster Gruppe 1 16.08.08 3. Gruppe 1 Spiel um Platz 3 Endspiel - 3. Gruppe 2 (Spiel um Platz 5 und 6) 7. Berufungsjury 1. Vorsitzender 2. Technischer Beauftragter 3.Technischer Beauftragter 4. Ivar Thoresen 5. Dietmar Schönhoff siehe R 19 Abs. 1 Geschäftsordnung siehe Artikel R 19 Abs. 1 i.V.m. R 15 Abs. 5 GO siehe Artikel R 19 Abs. 1 i.V.m. R 15 Abs. 5 GO Mitglied der Technischen Kommission Generalsekretär Ein Protest muss innerhalb einer Stunde nach Beendigung des Wettkampfes schriftlich in einer der drei offiziellen Sprachen der USPE eingereicht werden. Die Protestgebühr beträgt 100 Euro. 8. Startberechtigung Es gelten die Bestimmungen der Statuten, der Geschäftsordnung Wettkampfordnung und das Anti-Doping Regelwerk der USPE. und der ... -3Während der Meisterschaft werden Dopingkontrollen durchgeführt. Maßgeblich ist die aktuelle Verbotsliste der WADA (www.wada-ama.org). Artikel 23 Statuten: Die Wettkämpfer (1) An den Polizei-Europameisterschaften darf nur teilnehmen, wer 1. die Startvoraussetzungen des jeweiligen internationalen Verbandes erfüllt, 2. einer nationalen Organisation angehört, die Mitglied der USPE ist, 3. zum Zeitpunkt der Meisterschaft tatsächlich aktiven Polizeidienst versieht, 4. Polizeistudent, -schüler an einer Polizei(hoch)schule ist 5. und zum Zeitpunkt der Meisterschaft das 18. Lebensjahr vollendet hat. Artikel R 12/2 Geschäftsordnung: Die Wettkämpfer (1) Die Angehörigen des Mitgliedsverbandes müssen zur Teilnahme an einer von der USPE veranstalteten Europäischen Polizeimeisterschaft folgende Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen den Forderungen des Artikel 23 genügen. 2. Sie müssen Polizeibeamte im aktiven Dienst sein. Die Polizei ist die Gesamtheit der Organe und Institutionen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist (Schutz- und Kriminalpolizei). (2) Militärpolizei, Armeeangehörige, Angehörige der Feuerwehr und Beamte mit eigenem Status, die nicht der Polizei angehören, sind von der Teilnahme an Europäischen Polizeimeisterschaften ausgeschlossen. Ziffer 1.5 der Wettkampfordnung Sportler und Sportlerinnen, die an Militärmeisterschaften teilgenommen haben, sind für die darauf folgenden zwölf Monate bei Polizeieuropameisterschaften nicht startberechtigt. Ziffer 1.6 der Wettkampfordnung Nicht startberechtigt sind die Wettkämpfer, die vom jeweiligen Fachverband wegen Verstoßes gegen die geltenden Dopingbestimmungen gesperrt sind. Ziffer 1.7 der Wettkampfordnung Die Mannschaften sollen einheitliche Mitgliedsverbandes tragen. Sportbekleidung mit dem Emblem ihres 9. Überprüfung der Startberechtigung Zur Überprüfung der Startberechtigung ist die Vorlage des Dienstausweises und des Reisepasses / Personalausweises erforderlich. Die Überprüfung erfolgt durch den Vertreter der Technischen Kommission, Herrn Ivar Thoresen. 10. Kosten Reisekosten: Jeder Mitgliedsverband trägt die Reisekosten selbst. ... -4Unterbringung und Verpflegung: Delegierter: Die Kosten des Delegierten (Artikel R 11 Geschäftsordnung) eines jeweiligen Mitgliedsverbandes werden gemäß Artikel R 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom Ausrichter übernommen. Mannschaft: Für die Hälfte der Teilnehmer pro Mitgliedsverband übernimmt der Ausrichter die Kosten. Für alle weiteren Teilnehmer sind pro Person und Nacht 40 Euro an den Ausrichter zu zahlen (Artikel R 14/3 Geschäftsordnung). Beabsichtigt ein Mitgliedsverband mit Gästen zur EPM anzureisen und der Ausrichter kann die Unterbringung gewährleisten, so sind für jeden Gast die tatsächlich anfallenden Kosten zu zahlen. 11. Anmeldegebühr Artikel R 14/2 Geschäftsordnung (1) Jede teilnehmende Nation hat eine Anmeldegebühr gemäß Artikel R 14/2 Geschäftsordnung vor Beginn der Meisterschaft an den Generalschatzmeister der USPE zu entrichten. Anmeldegebühr: Team 300 Euro Die Rechnungen werden den teilnehmenden Ländern zugesandt. Die Rechnung ist bis spätestens 31.03.2008 zu bezahlen. 12. Meldungen Die übersandten Formulare sind an Norges Politiidrettsforbund Fax: 00 47 69 14 99 07 E-Mail: [email protected] und Generalsekretariat der USPE Fax: 00 49 211 870 75 54 E-Mail: [email protected] zurück zu senden. Bitte beachten Sie folgende Termine: Formular 2: Namentliche Meldung Formular 3: Reisedaten 30.05.2008 15.06.2008 13. Besonderer Hinweis Zur Eröffnungsfeier ist von einer Sportlerin jeder Mannschaft die Polizeiuniform des jeweiligen Landes zu tragen. Die Mannschaften sollen einheitliche Sportkleidung mit dem Emblem ihres Mitgliedsverbandes tragen. Zum Abschlussabend wird um angemessene Kleidung gebeten. Die teilnehmenden Nationen sind für die Versicherung ihrer Teilnehmer verantwortlich.