Ausschreibung - Union Sportive des Polices D`Europe

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Ausschreibung
2. Europäische Polizeimeisterschaft im Handball Frauen
Der “Norges Politiidrettsforbund” wurde von der Union Sportive des Polices d’Europe
(USPE) gebeten, die 2. Europäische Polizeimeisterschaft im Handball der Frauen zu
organisieren.
1. Veranstalter
Union Sportive des Polices d’Europe
2. Ausrichter
Norges Politiidreetsforbund
3. Veranstaltungszeit
Anreise:
Abreise:
11.08.2008
17.08.2008
4. Veranstaltungsort
Ski/Norwegen
5. Unterbringung
Alle Teilnehmer werden im Thon Hotel Ski, Jernbanevegen 8, 1400 Ski, Norwegen,
Telefon 00 47 64 85 35 00, Fax 00 47 64 85 35 01, untergebracht.
6. Wettkampfbestimmungen
Es gelten die Bestimmungen der Wettkampfordnung der USPE, Ziffer 4.3.
Es sind 16 Spielerinnen und 4 Betreuer zugelassen.
An der Endrunde nehmen neben dem Ausrichter Norwegen die Mannschaften aus
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schweden teil. Die Auslosung der
Gruppen erfolgt während der Sitzung der Technischen Kommission am 1. März 2008 in
Larnaca/Zypern. Norwegen wird in Gruppe 1 gesetzt.
-2-
Gruppe 1
A Norwegen
B
C
Gruppe 2
A
B
C
Die Spiele finden in folgender Reihenfolge statt:
12.08.08
Norwegen
Gruppe 2 B
-
Gruppe 1 B
Gruppe 2 C
13.08.08
Gruppe 1 B
Gruppe 2 A
-
Gruppe 1 C
Gruppe 2 C
14.08.08
Norwegen
Gruppe 2 A
-
Gruppe 1 C
Gruppe 2 B
15.08.08
Erster Gruppe 1
Zweiter Gruppe 2
-
Zweiter Gruppe 2
Erster Gruppe 1
16.08.08
3. Gruppe 1
Spiel um Platz 3
Endspiel
-
3. Gruppe 2 (Spiel um Platz 5 und 6)
7. Berufungsjury
1. Vorsitzender
2. Technischer Beauftragter
3.Technischer Beauftragter
4. Ivar Thoresen
5. Dietmar Schönhoff
siehe R 19 Abs. 1 Geschäftsordnung
siehe Artikel R 19 Abs. 1 i.V.m. R 15 Abs. 5 GO
siehe Artikel R 19 Abs. 1 i.V.m. R 15 Abs. 5 GO
Mitglied der Technischen Kommission
Generalsekretär
Ein Protest muss innerhalb einer Stunde nach Beendigung des Wettkampfes schriftlich in
einer der drei offiziellen Sprachen der USPE eingereicht werden. Die Protestgebühr
beträgt 100 Euro.
8. Startberechtigung
Es gelten die Bestimmungen der Statuten, der Geschäftsordnung
Wettkampfordnung und das Anti-Doping Regelwerk der USPE.
und
der
...
-3Während der Meisterschaft werden Dopingkontrollen durchgeführt. Maßgeblich ist die
aktuelle Verbotsliste der WADA (www.wada-ama.org).
Artikel 23 Statuten: Die Wettkämpfer
(1) An den Polizei-Europameisterschaften darf nur teilnehmen, wer
1. die Startvoraussetzungen des jeweiligen internationalen Verbandes erfüllt,
2. einer nationalen Organisation angehört, die Mitglied der USPE ist,
3. zum Zeitpunkt der Meisterschaft tatsächlich aktiven Polizeidienst versieht,
4. Polizeistudent, -schüler an einer Polizei(hoch)schule ist
5. und zum Zeitpunkt der Meisterschaft das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Artikel R 12/2 Geschäftsordnung: Die Wettkämpfer
(1) Die Angehörigen des Mitgliedsverbandes müssen zur Teilnahme an einer von der
USPE veranstalteten Europäischen Polizeimeisterschaft folgende Bedingungen
erfüllen:
1. Sie müssen den Forderungen des Artikel 23 genügen.
2. Sie müssen Polizeibeamte im aktiven Dienst sein. Die Polizei ist die Gesamtheit
der Organe und Institutionen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist (Schutz- und Kriminalpolizei).
(2) Militärpolizei, Armeeangehörige, Angehörige der Feuerwehr und Beamte mit
eigenem Status, die nicht der Polizei angehören, sind von der Teilnahme an
Europäischen Polizeimeisterschaften ausgeschlossen.
Ziffer 1.5 der Wettkampfordnung
Sportler und Sportlerinnen, die an Militärmeisterschaften teilgenommen haben, sind für
die darauf folgenden zwölf Monate bei Polizeieuropameisterschaften nicht startberechtigt.
Ziffer 1.6 der Wettkampfordnung
Nicht startberechtigt sind die Wettkämpfer, die vom jeweiligen Fachverband wegen Verstoßes gegen die geltenden Dopingbestimmungen gesperrt sind.
Ziffer 1.7 der Wettkampfordnung
Die Mannschaften sollen einheitliche
Mitgliedsverbandes tragen.
Sportbekleidung
mit
dem
Emblem
ihres
9. Überprüfung der Startberechtigung
Zur Überprüfung der Startberechtigung ist die Vorlage des Dienstausweises und des
Reisepasses / Personalausweises erforderlich.
Die Überprüfung erfolgt durch den Vertreter der Technischen Kommission, Herrn Ivar
Thoresen.
10. Kosten
Reisekosten:
Jeder Mitgliedsverband trägt die Reisekosten selbst.
...
-4Unterbringung und Verpflegung:
Delegierter:
Die Kosten des Delegierten (Artikel R 11 Geschäftsordnung) eines jeweiligen Mitgliedsverbandes werden gemäß Artikel R 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom Ausrichter
übernommen.
Mannschaft:
Für die Hälfte der Teilnehmer pro Mitgliedsverband übernimmt der Ausrichter die Kosten.
Für alle weiteren Teilnehmer sind pro Person und Nacht 40 Euro an den Ausrichter zu
zahlen (Artikel R 14/3 Geschäftsordnung). Beabsichtigt ein Mitgliedsverband mit Gästen
zur EPM anzureisen und der Ausrichter kann die Unterbringung gewährleisten, so sind für
jeden Gast die tatsächlich anfallenden Kosten zu zahlen.
11. Anmeldegebühr
Artikel R 14/2 Geschäftsordnung
(1) Jede teilnehmende Nation hat eine Anmeldegebühr gemäß Artikel R 14/2
Geschäftsordnung vor Beginn der Meisterschaft an den Generalschatzmeister
der USPE zu entrichten.
Anmeldegebühr:
Team
300 Euro
Die Rechnungen werden den teilnehmenden Ländern zugesandt. Die Rechnung ist bis
spätestens 31.03.2008 zu bezahlen.
12. Meldungen
Die übersandten Formulare sind an
Norges Politiidrettsforbund
Fax: 00 47 69 14 99 07
E-Mail: [email protected]
und
Generalsekretariat der USPE
Fax: 00 49 211 870 75 54
E-Mail: [email protected]
zurück zu senden.
Bitte beachten Sie folgende Termine:
Formular 2: Namentliche Meldung
Formular 3: Reisedaten
30.05.2008
15.06.2008
13. Besonderer Hinweis
Zur Eröffnungsfeier ist von einer Sportlerin jeder Mannschaft die Polizeiuniform des
jeweiligen Landes zu tragen.
Die Mannschaften sollen einheitliche Sportkleidung mit dem Emblem ihres
Mitgliedsverbandes tragen. Zum Abschlussabend wird um angemessene Kleidung
gebeten.
Die teilnehmenden Nationen sind für die Versicherung ihrer Teilnehmer verantwortlich.
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