Ordnungen

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Geschäftsordnung des Osnabrücker Turnerbundes von 1876 e.V.
Aufgrund des § 22 der Satzung vom 14.04.2011 beschließt der Vorstand des OTB die nachfolgende
Geschäftsordnung. Sie ergänzt zur Durchführung von Mitgliederversammlungen (MV) die in der Satzung bestehenden Vorschriften sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und gilt sinngemäß
auch für sonstige Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe und Abteilungen.
§ 1 Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt an der MV ist jedes Vereinsmitglied, gleichgültig, ob es Stimmrecht besitzt
oder nicht.
2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der MV müssen auf Anweisung der Versammlungsleiterin oder
des Versammlungsleiters den Versammlungsraum verlassen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die sie in materieller Hinsicht persönlich betreffen.
3. Während der MV entscheidet die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter über die
Zulassung von Gästen und /oder der Presse. Bei Widerspruch aus der Versammlung soll ein Beschluss herbeigeführt werden.
§ 2 Befugnisse der Versammlungsleitung
1.
Ergänzend zu § 16 Abs. 2 der Satzung wird bestimmt, dass Aussprachen und Beratungen, die
die Versammlungsleiterin oder den Versammlungsleiter persönlich betreffen, auch als Verhinderung gelten.
2.
Nach Eröffnung prüft die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste sowie die Stimmberechtigung und gibt die Tagesordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet
die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit. § 16 Abs. 3 der Satzung bleibt unberührt.
3.
Die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter kann vor Eintritt in die Tagesordnung die
vorgegebene Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern und lässt über diese Änderung abstimmen.
§ 3 Anträge
Anträge an die MV sollen einen Vorschlag zur Kostendeckung enthalten.
§ 4 Dringlichkeitsanträge
Dringlichkeitsanträge sind nicht zulässig
§ 5 Anträge zur Geschäftsordnung
1.
Die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter kann jederzeit das Wort zur Geschäftsordnung ergreifen und die Rednerinnen und Redner unterbrechen.
2.
Über Anträge zur Geschäftsordnung (d.h. Anträge zum Verfahren, z.B. Absetzung eines Punktes
von der Tagesordnung, Begrenzung der Redezeit, auf Schluss der Debatte) ist sofort abzustimmen.
§ 6 Abstimmungen
1.
Vor Abstimmungen ist die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge deutlich bekannt zu geben.
2.
Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch die Versammlungsleiterin oder den Versammlungsleiter zu verlesen.
3.
Bei Vorlage mehrerer Anträge zu einer Sache ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Sollte unklar sein, welcher Antrag der weitestgehende ist, entscheidet die Versammlung
ohne Aussprache.
4.
Über Zusatzanträge muss gesondert abgestimmt werden.
§ 7 Wahlen
1.
Vor einer Wahl sind die Kandidatinnen und Kandidaten zu fragen, ob sie kandidieren wollen und
nach ihrer Wahl, ob sie das Amt annehmen.
2.
Eine sog. Blockwahl (gleichzeitige Abstimmung über die Besetzung mehrerer Wahlämter) ist
nicht zulässig.
3.
Erhält bei mehr als zwei Bewerbern für ein Amt keiner mehr als die Hälfte der abgegebenen
Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang
die meisten Stimmen erhalten haben.
§ 8 Protokoll
1.
Über die Versammlung soll ein Protokoll erstellt werden, aus dem der wesentliche Ablauf der MV
ersichtlich wird. Mindestens ist die Zahl der erschienenen (stimmberechtigten) Mitglieder, die
Feststellung der Beschlussfähigkeit, die gestellten Anträge, die Art der Abstimmung und das genaue Abstimmungsergebnis aufzuzeichnen.
2.
Einwendungen gegen das Protokoll sind nur schriftliche innerhalb eines Monats seit seiner Bekanntgabe auf der OTB-Homepage gegenüber dem Vorstand möglich. Über die Einwendungen
entscheidet der Vorstand und teilt die Entscheidung der Einwanderheberin oder dem Einwanderheber schriftlich mit.
§ 9 Wirksamkeit von Wahlen und Beschlüssen
Verstöße gegen diese Geschäftsordnung führen nicht zur Nichtigkeit der durchgeführten Wahlen und
getroffenen Beschlüsse.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde am 20.04.2012 vom Vorstand beschlossen und tritt am 21.04.2012 in
Kraft.
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