Kroatische Akademische Gemeinschaft - Österreich Senat der Kroatische Akademische Gemeinschaft – Österreich Die Kroatische Akademische Gemeinschaft – Österreich (in weiterer Folge KAG), der Senat der Kroatische Akademische Gemeinschaft - Österreich (in weiterer Folge SKAG), gibt gemäß Artikel 28. Absatz 1, 2 und 5 der Vereinsstatuten der Kroatische Akademische Gemeinschaft vom 19. Februar 2015 folgendes bekannt: ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG für die Vergabe von 1.000,- für die Anmeldung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema: Einfluss der Steuerpolitik auf das Steigen beziehungsweise das Sinken des Bruttosozialproduktes. Die KAG macht die Ausschreibung mit dem Ziel, das wissenschaftliches Gedankengut zu fördern sowie die akademische Bevölkerung anzuregen, sich im Rahmen ihrer akademischen Tätigkeit mit der Steuerpolitik zu befassen, womit ein Beitrag sowohl zur Förderung der Steuerpolitik als auch zum besseren Verständnis ihrer vitalen Rolle bei der Unterstützung des Wirtschaftswachstums und bei der Förderung der Gesellschaftsentwicklung geleistet werden soll, insbesondere unter den Bedingungen der heutigen sozialen Herausforderungen. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1. Für den Preis stehen nur Arbeiten im Wettbewerb zueinander, die in kroatischer und deutscher Sprache verfasst, innerhalb der Frist abgebeben und gemäß den in der Ausschreibung definierten Richtlinien veröffentlichten wurden. HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1 Artikel 2. Der Preis für die beste wissenschaftliche Arbeit setzt die Teilnahme einer nichtveröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit, welche aus multidisziplinären Bereichen der öffentlichen Finanzen unter Einhaltung aller wissenschaftlichen Richtlinien einer wissenschaftlichen Arbeit verfasst wurde, voraus. Was den Umfang der teilnehmenden Arbeit betrifft, so darf sie 10 bis 20 Seiten lang sein. Es kann auch eine Arbeit, welche das Ergebnis von Arbeiten eines aber höchstens dreier Autoren darstellt, teilnehmen. In diesem Fall wird der Preis geteilt. Die teilnehmende Arbeit muss gemäß den in der Beilage angeführten Richtlinien verfasst sein. Artikel 3. Zum Wettbewerb zugelassen sind alle interessierten Personen aus allen wissenschaftlichen Bereichen. Die Entscheidung über die Preiszuteilung wird bis zum 15.10.2015 auf den Homepage des KAG veröffentlicht werden (www.haz-at.com). Artikel 4. Der SKAG kann auf Antrag des Rezensenten Rates den Preis nicht verleihen, falls auf die Ausschreibung nicht qualitativ ausreichende Arbeiten eingereicht wurden. Die Entscheidung des SKAG über die Preisverleihung ist endgültig und unterliegt keinerlei Anfechtungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb wird bis zum 30. September 2015 eröffnet. Die eingereichten Arbeiten werden nicht zurückgegeben. II. KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER ARBEITEN Artikel 5. Bei der Beurteilung der Arbeiten werden die Qualität, die Originalität und die technische Durchführung der Arbeit bewertet bzw. gemäß den im Beschluss des SKAG festgesetzten Bewertungskriterien gewertet. III. AUSZEICHNUNGSKRITERIEN Artikel 6. Gemäß Beschluss des SKAG sowie auf Vorschlag des Rezensenten Rates werden die Preise in Gesamthöhe von Euro 1.000,00 auf folgende Art aufgeteilt: HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1 1. Preis in der Höhe von 500,- Euro 2. Preis in der Höhe von 300,- Euro 3. Preis in der Höhe von 200,- Euro Artikel 7. Die Einreichfrist der Arbeiten endet mit 30. September 2015 um 24:00 Uhr, unabhängig von der Zustellungsart. Die Anmeldung zum Wettbewerb sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen können auf der Internet-Seite des VKA (www.haz-at.com) entnommen werden. Anmeldungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht angenommen. IV. NOMINIERUNGSVERFAHREN Artikel 8. Die Anmeldung zum Wettbewerb muss beinhalten: Das ausgefüllte Anmeldeformular (zu finden auf: www.haz-at.com) ist an die Adresse: [email protected] senden Die Arbeit, mit der der Kandidat am Wettbewerb teilnimmt, ist per E-Mail zuzustellen Die Arbeit, mit der der Kandidat am Wettbewerb teilnimmt, ist auf einer USBStück/CD/DVD gespeichert/gebrannt und in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Für den Wettbewerb“ spätestens bis zum 30. September 2015 an die Adresse: Adalbert Stifter Straße 24/36, 1200 Wien, zu senden V. NICHT AUSGEZEICHNETE ARBEITEN Artikel 9. Gemäß Beschluss des SKAG besteht die Möglichkeit, den Inhalt, Auszüge oder die vollständige Arbeit in elektrischer Form im „Periodikum“, der Sammlung von Arbeiten der auf den Seiten des KAG zu veröffentlichen. VI. ÜBERGANGS- UND ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 10. Während des Auswahl- und Beurteilungsverfahrens der angemeldeten Arbeiten dürfen die Rezensenten Mitglieder weder die Öffentlichkeit, die Antragsteller, noch Dritte über den HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1 Inhalt der Sitzungen und die Beurteilung informieren sowie sonstige Informationen weitergeben. Artikel 11. Diese Verordnung tritt am Tag der Erstellung in Kraft. VI. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUM WETTBEWERB Artikel 12. Alle zusätzliche Informationen betreffend dieses Wettbewerbes können unter folgender EMail erfragt werden: [email protected] Präsident KAG – Österreich Marijan Kalapurić, MBA mr. sc. Igor Lacković HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1