Kroatische Akademische Gemeinschaft

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Kroatische Akademische Gemeinschaft - Österreich
Senat der Kroatische Akademische Gemeinschaft – Österreich
Die Kroatische Akademische Gemeinschaft – Österreich (in weiterer Folge KAG), der Senat
der Kroatische Akademische Gemeinschaft - Österreich (in weiterer Folge SKAG), gibt gemäß
Artikel 28. Absatz 1, 2 und 5 der Vereinsstatuten der Kroatische Akademische Gemeinschaft
vom 19. Februar 2015 folgendes bekannt:
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
für die Vergabe von 1.000,- für die Anmeldung von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema:
Einfluss der Steuerpolitik auf das Steigen beziehungsweise das Sinken des
Bruttosozialproduktes.
Die KAG macht die Ausschreibung mit dem Ziel, das wissenschaftliches Gedankengut zu
fördern sowie die akademische Bevölkerung anzuregen, sich im Rahmen ihrer akademischen
Tätigkeit mit der Steuerpolitik zu befassen, womit ein Beitrag sowohl zur Förderung der
Steuerpolitik als auch zum besseren Verständnis ihrer vitalen Rolle bei der Unterstützung des
Wirtschaftswachstums und bei der Förderung der Gesellschaftsentwicklung geleistet werden
soll, insbesondere unter den Bedingungen der heutigen sozialen Herausforderungen.
I.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1.
Für den Preis stehen nur Arbeiten im Wettbewerb zueinander, die in kroatischer und
deutscher Sprache verfasst, innerhalb der Frist abgebeben und gemäß den in der
Ausschreibung definierten Richtlinien veröffentlichten wurden.
HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1
Artikel 2.
Der Preis für die beste wissenschaftliche Arbeit setzt die Teilnahme einer nichtveröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit, welche aus multidisziplinären Bereichen der
öffentlichen Finanzen unter Einhaltung aller wissenschaftlichen Richtlinien einer
wissenschaftlichen Arbeit verfasst wurde, voraus. Was den Umfang der teilnehmenden
Arbeit betrifft, so darf sie 10 bis 20 Seiten lang sein. Es kann auch eine Arbeit, welche das
Ergebnis von Arbeiten eines aber höchstens dreier Autoren darstellt, teilnehmen. In diesem
Fall wird der Preis geteilt. Die teilnehmende Arbeit muss gemäß den in der Beilage
angeführten Richtlinien verfasst sein.
Artikel 3.
Zum Wettbewerb zugelassen sind alle interessierten Personen aus allen wissenschaftlichen
Bereichen. Die Entscheidung über die Preiszuteilung wird bis zum 15.10.2015 auf den
Homepage des KAG veröffentlicht werden (www.haz-at.com).
Artikel 4.
Der SKAG kann auf Antrag des Rezensenten Rates den Preis nicht verleihen, falls auf die
Ausschreibung nicht qualitativ ausreichende Arbeiten eingereicht wurden. Die Entscheidung
des SKAG über die Preisverleihung ist endgültig und unterliegt keinerlei
Anfechtungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb wird bis zum 30. September 2015 eröffnet. Die
eingereichten Arbeiten werden nicht zurückgegeben.
II.
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER ARBEITEN
Artikel 5.
Bei der Beurteilung der Arbeiten werden die Qualität, die Originalität und die technische
Durchführung der Arbeit bewertet bzw. gemäß den im Beschluss des SKAG festgesetzten
Bewertungskriterien gewertet.
III.
AUSZEICHNUNGSKRITERIEN
Artikel 6.
Gemäß Beschluss des SKAG sowie auf Vorschlag des Rezensenten Rates werden die Preise in
Gesamthöhe von Euro 1.000,00 auf folgende Art aufgeteilt:
HAZ_SHAZ_Natjecaj_2015_1
1. Preis in der Höhe von 500,- Euro
2. Preis in der Höhe von 300,- Euro
3. Preis in der Höhe von 200,- Euro
Artikel 7.
Die Einreichfrist der Arbeiten endet mit 30. September 2015 um 24:00 Uhr, unabhängig von
der Zustellungsart. Die Anmeldung zum Wettbewerb sowie die detaillierten
Teilnahmebedingungen können auf der Internet-Seite des VKA (www.haz-at.com)
entnommen werden.
Anmeldungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht angenommen.
IV.
NOMINIERUNGSVERFAHREN
Artikel 8.
Die Anmeldung zum Wettbewerb muss beinhalten:
 Das ausgefüllte Anmeldeformular (zu finden auf: www.haz-at.com) ist an die
Adresse: [email protected] senden
 Die Arbeit, mit der der Kandidat am Wettbewerb teilnimmt, ist per E-Mail zuzustellen
 Die Arbeit, mit der der Kandidat am Wettbewerb teilnimmt, ist auf einer USBStück/CD/DVD gespeichert/gebrannt und in einem verschlossenen Kuvert mit der
Aufschrift „Für den Wettbewerb“ spätestens bis zum 30. September 2015 an die
Adresse: Adalbert Stifter Straße 24/36, 1200 Wien, zu senden
V.
NICHT AUSGEZEICHNETE ARBEITEN
Artikel 9.
Gemäß Beschluss des SKAG besteht die Möglichkeit, den Inhalt, Auszüge oder die
vollständige Arbeit in elektrischer Form im „Periodikum“, der Sammlung von Arbeiten der
auf den Seiten des KAG zu veröffentlichen.
VI.
ÜBERGANGS- UND ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 10.
Während des Auswahl- und Beurteilungsverfahrens der angemeldeten Arbeiten dürfen die
Rezensenten Mitglieder weder die Öffentlichkeit, die Antragsteller, noch Dritte über den
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Inhalt der Sitzungen und die Beurteilung informieren sowie sonstige Informationen
weitergeben.
Artikel 11.
Diese Verordnung tritt am Tag der Erstellung in Kraft.
VI.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUM WETTBEWERB
Artikel 12.
Alle zusätzliche Informationen betreffend dieses Wettbewerbes können unter folgender EMail erfragt werden: [email protected]
Präsident KAG – Österreich
Marijan Kalapurić, MBA
mr. sc. Igor Lacković
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