Reorganisation FÜS

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Weiterentwicklung und Reorganisation des fachübergreifenden Studiums (FÜS) an
der BTU Cottbus
Empfehlung der Zentralen Kommission Lehre, Studium, Studienreform und Weiterbildung
vom 16. Oktober 2008
1.
Ziele
Die schon begonnene Profilbildung in der Lehre an der BTU Cottbus wird im Zeitraum bis 2015 weiter ausgebaut.
Dabei stehen die Förderung von Transdisziplinarität und Praxisnähe gleichermaßen im Vordergrund. Basis ist die
Idee des Lehrens und Forschens im „Reallabor“, für die in der Region Lausitz hervorragende Bedingungen bestehen. Konkret soll diese Entwicklung u. a. durch die Erweiterung des bestehenden fachübergreifenden Studiums (FÜS) die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ermöglichen.
Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen folgt dem klar erkennbaren Bedarf an „Überfachlichen“ und „Nichttechnischen Kompetenzen“ in der Ingenieurausbildung und dem Anspruch einer angemessenen Breite in der
Ausbildung. Zu den überfachlichen und nichttechnischen Schlüsselqualifikationen gehören Methodenkompetenz,
Sprachkompetenz, Grundlagen der Betriebswirtschaft, Verständnis juristischer Denkweise, Sozialkompetenz und
in gewissem Umfang auch eine unternehmerische Kompetenz. Diese „Nichttechnischen Kompetenzen“ sind
wesentliche Voraussetzungen für die Förderung und den Zugang zu transdisziplinären Forschungsansätzen und
Arbeitsweisen.
Die vorgeschlagene Weiterentwicklung des fachübergreifenden Studiums berücksichtigt Vorstellungen von Fachverbänden, wie dem VDI und dem VDE zu fachübergreifenden Inhalten und Anforderungen an die Ingenieursausbildung.
2.
Reformansätze
Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels, der die Ausbildung an Technischen Universitäten besonders betrifft, wird vorgeschlagen, drei Bereiche von Schlüsselqualifikationen zu unterscheiden und durch ein
modulares Lehrangebot (FÜS) in der Ausbildung der BTU zu verankern:
–
–
–
Basiskompetenzen (soft skills),
Gesellschaftliche Grundlagen (social bases)
Praxisorientierung (enabling skills)
Die Bereiche stehen untereinander und mit der Fachexpertise in einem Wechselverhältnis und gehen zum Teil
fließend ineinander über.
Über Basiskompetenzen (soft skills) verfügt jeder Mensch entsprechend seiner familiären und schulischen Vorprägung. Für das Studium und die Berufsfähigkeit lassen sich diese Kompetenzen in der Regel nach Nutzen und
Bedarf erweitern, aktualisieren und optimieren. Zu den Basiskompetenzen gehören vor allem Methodenkompetenzen und Sozialkompetenzen.
Für Technische Universitäten, deren Stärke traditionell in exzellenter Fachausbildung liegt und die heute das Bild
des weltoffenen, umfassend gebildeten Experten, des „global engineers“ vor Augen haben, wird Orientierungswissen über gesellschaftliche Grundlagen als Schlüsselqualifikation besonders wichtig. Gemeint ist das Integrieren von Wissensbeständen aus anderen Disziplinen, um so Kenntnisse über die historischen, politischen,
wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der eigenen sowie anderer Kulturen zu gewinnen. Reflexionsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Argumentationsfähigkeit und Darstellungsvermögen werden durch entsprechende Angebote geschult und Flexibilität, Kreativität und ethisch begründete und interkulturelle Handlungsfähigkeit gefördert.
Für die erfolgreiche Übergangsphase in die berufliche Tätigkeit ist die Verankerung von Praxisbezügen in der
Lehre von entscheidendem Vorteil. Zu solcher Praxisorientierung (enabling skills) gehören etwa betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, Kenntnisse vom Funktionieren von Organisationen, Projektmanagement, Fremdsprachen und ggf. Praktika im Studium.
Es wird deshalb für die Neuausrichtung des fachübergreifenden Studiums die folgende Inhaltliche Struktur vorgeschlagen:
2.1
Inhaltliche Struktur
Das Fachübergreifende Studium an der BTU Cottbus wird zukünftig in Modulen organisiert, die Angebote zur
Förderung von Schlüsselqualifikationen zu den folgenden Themenbereichen beinhalten:
–
–
–
2.2
Basiskompetenzen (soft skills)
o
Methodenkompetenz: Theorien und Methoden verschiedener Fachwissenschaften, Anwendungsbeispiele und aktuelle Kontroversen aus einzelnen Fachwissenschaften, Interdisziplinäre
Veranstaltungen,
o
Sozialkompetenz, Vermittlungsfähigkeiten, Kommunikations- und Teamfähigkeiten, Umgang
mit Informations- und Kommunikationsmedien, Unternehmerische Kompetenz, Sprachkompetenz (Fremdsprachen jedoch nur in themenbezogen Ergänzungsangeboten)
Gesellschaftliche Grundlagen (social bases)
o
Kenntnisse über die historischen, politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen (Berufsethik, Erkenntnis- und Problemlösungsmethoden in Wissenschaft und Technik, Geschichte der Technik/Technische Entwicklung und gesellschaftlicher Wandel)
o
Grundzüge der Systemtechnik, Industriesoziologie, Innovationspolitik und TechnologieTransfer, Interdisziplinäre Arbeitswissenschaft, Technikphilosophie, Technik und Design, Technik und Umweltschutz, Technikfolgen-Abschätzung und Technikbewertung)-Interkulturalität,
Gender-Fragen
Praxisorientierung (enabling skills)
o
Verständnis juristischer Denkweisen, Grundlagen BWL
o
Orientierung über berufliche Tätigkeitsfelder , „Technikfelder“,
o
Gründungsmanagement
Begründung für die Reorganisation
In den zurückliegenden Jahren sind umfangreiche Diskussionen zu fachübergreifenden Lehr- und Ausbildungszielen in einschlägigen Fachverbänden und Organisationen geführt und Empfehlungen abgeleitet worden. Der
vorliegende Vorschlag zur Reorganisation des FÜS in der BTU greift diese Diskussion auf und strukturiert die
Angebote neu. Zum besseren Verständnis sind in den folgenden Kapiteln einzelne Passagen aus Empfehlungen
und verschiedene Empfehlungen und Thesen von Fachverbänden zusammenfassend dargestellt sowie die vollständigen Texte teilweise als Anlage 1 und 3 beigefügt. Ebenfalls berücksichtigt der Entwurf teilweise die in Anlage 3 zusammengefassten Gedanken der Studierenden der BTU. Als Anlage 4 ist ein Beispiel der Uni Leipzig zur
Organisation des fachübergreifenden Studiums unter dem Begriff SQ (Schlüsselqualifikationen) angefügt.
2.2.1
Empfehlungen des VDE: Ingenieurkompetenzen von Berufseinsteigern
In der Stellungnahme des VDE, Ausschuss für „Beruf, Gesellschaft und Technik" aus März 2005 wird deutlich
festgehalten, dass dem „Fachwissen die oberste Priorität" zukommt und der Grundsatz „Back to the roots"
gilt. Bei den sog. „nichttechnischen Kompetenzen" werden insbesondere Methodenkompetenzen, Sprachkompetenz, Grundlagen der BWL und Verständnis juristischer Denkweisen verlangt.
Im Einzelnen führt der Ausschuss „Beruf, Gesellschaft, Technik" aus:
„Hohe Wertschätzung wird den sozialen Kompetenzen beigemessen. Gerade die heute übliche Arbeit in interdisziplinären Teams belegt die Notwendigkeit dieser Kompetenzen. „Auch
sollten heute ergänzend die einfachsten Grundlagen der Betriebswirtschaft und eine Einführung
in das juristische Denken vermittelt werden. In der Praxis wird der Ingenieur in zunehmenden
Maße mit Wirtschaftlichkeitsanforderungen, teilweise auch mit Vertragsangelegenheiten, konfrontiert. Er muss daher zumindest die wesentlichen Zusammenhänge in der Betriebswirtschaft
kennen und die juristische Denkweise verstehen. So kann heute ein Entwicklungsingenieur nicht
mehr frei' entwickeln, sondern muss gezielt neben den technischen Anforderungen auch kostensenkende und juristische Randbedingungen beachten. Daher ist es zum Beispiel für einen En twickler sehr nützlich, den Zusammenhang zwischen der Verzögerung der Entwicklung eines
Produktes und dem damit verbundenen return an Investment' und die Konsequenzen der Produkthaftung zu verstehen (Seite 5-6)".
„insbesondere die Sprachfähigkeit (gehört) zu einer,Muß'-Kompetenz für den Ingenieur".
Dennoch: Die Prioritätenreihenfolge muss richtig festgelegt werden. Erst kommen die methodischen, dann die sprachlichen Kompetenzen sowie nichttechnischen Fachgebiete und
schließlich die sozialen Kompetenzen und nicht umgekehrt (Seite 6)"
Bezieht man diese Empfehlungen auf die gegenwärtige FÜS -Richtlinie an der BTU, so wird deutlich,
dass die erwähnten sprachlichen und nichttechnischen Fachgebiete sowie die sozialen Kompetenzen
gerade nicht vermittelt und von der Richtlinie explizit als nicht FÜS-relevant ausgeschlossen werden.
Dazu die Richtlinie:
Nicht zum Angebot des FÜS gehören „fachrelevante Rechts - und Wirtschaftsgebiete, Managementaspekte oder Fremdsprachen. Ebenso wenig sind Module die ausschließlich der
Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie (...) Urteils- und Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit (...)
Bestandteil des fachübergreifenden Studiums (§ 2 Abs. 4) ".
2.2.2
Empfehlungen des VDI (1990)
Es ist wünschenswert, die ökologische und gesellschaftliche Dimension der Technik soweit wie möglich direkt in die Ingenieurfächer einzubeziehen. Darüber hinaus müssen die hier empfohlenen St udieninhalte zum Teil auch als eigenständige Veranstaltungen angeboten werden. Dabei sollen ökol ogische, geistes- und sozialwissenschaftliche Themen nicht isoliert und beziehungslos den Ingenieu rfächern hinzugefügt, sondern so behandelt werden, dass ihr Bezug zur Ingenieurpraxis durchgängig
gegeben und begreifbar ist. Neben einer verbindlichen Vorlesung im Sinne einer "All gemeinen Techniklehre“, die
einen systematischen Überblick über Grundkonzepte der technischen Wissenschaften und der techn ischen Denk- und Lösungsprinzipien sowie über die grundlegenden Bedingungen und Folgen techn ischen Handelns geben müsste, kommen insbesondere Veranstaltungen zu folgenden Themen in Betracht:
– Berufsethik des Ingenieurs;
– Erkenntnis- und Problemlösungsmethoden in Wissenschaft und Technik;
– Geschichte der Technik/Technische Entwicklung und gesellschaftlicher Wandel;
– Grundzüge der Systemtechnik;
– Industriesoziologie;
– Innovationspolitik und Technologie-Transfer;
– Interdisziplinäre Arbeitswissenschaft;
– Philosophie der Technik;
– Technik und Design;
– Technik und Umweltschutz;
– Technikfolgen-Abschätzung und Technikbewertung;
– Technische Projekte in Entwicklungsländern.
2.2.3 Leitlinie des VDE, ZVEI, Bitkomm und VDEW aus Februar 2001
In einer Leitlinie der Fachverbände für Elektrotechnik und Informationstechnik aus dem Jahr 2001
werden die nichttechnischen Kompetenzen in den nachfolgenden Bereichen verortet:
-
Arbeitstechniken;
Projektmanagement;
Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Vertrieb und Marketing; Qualitätsmanagement;
Umwelt- und Energiemanagement;
Recht (Seite 4)
Soziale Kompetenzen und Sprachkompetenzen finden in der Leitlinie zwar keine Erwähnung; es ist jedoch
nicht anzunehmen, dass diese Kompetenzen bewusst als Lehrinhalte der BA/MA-Studiengänge ausgeschlossen werden sollten.
Ingesamt bleibt festzuhalten, dass auch diese Empfehlungen (Leitlinien) die Vermittlung von nichttechnischen Kompetenzen in Fachgebieten vorschlagen, die durch die BTU-FÜS-Richtlinie bewusst ausgeschlossen werden.
2.2.3
Thesen und Empfehlungen der DFG vom 4.3.2004
Unter der Federführung des Vizepräsidenten Eigenberger erarbeitete die DFG im Jahr 2004 Thesen und
Empfehlungen zur universitären Ingenieurausbildung. Hinsichtlich der nichttechnischen Fächer stellt
dieses Papier fest, dass Grundlagen der Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften vermittelt werden
müssen, die sich auf
„Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, der Vermarktbarkeit und der erwarteten Nutzungsdauer, die
ihrerseits wieder auf komplexe Weise von gesellschaftlichen Trends und Wertevorstellungen
abhängen (Seite 2Z)".
„Einen zweiten Fragenkomplex bildet die zweckmäßige technische Gestaltung der Schnitt-
stelle zwischen Prozess oder Produkt und seinem Bediener oder Nutzer. Auch hier spielen
neben technischer Funktionalität (...) rechtliche Fragen der Verantwortung und der Produkthaftung eine wichtige Rolle (a.a.0.)".
„Schließlich sind diesem Bereich auch die ökologischen und ethischen Fragen zuzuordnen
(a.a.0.)".
Und für das „berufliche Umfeld ist es notwendig, die Grundlagen des Projektmanagements zu
beherrschen, sowie Sozialkompetenz in der Gruppe und internationale Sensibilität zu entwickeln (a.a.0)".
Inhaltlich unterscheiden sich die DFG-Empfehlungen nicht von denen des VDE, der Fachverbände für
Elektrotechnik und Informationstechnik, auch wenn hier erstmals der Aspekt der Interkulturalität („intern ationale Sensibilität") und ökologische sowie ethische Fragestellungen ins Spiel kommen und hier
entsprechende Kompetenzen erwartet werden. Alle übrigen Aspekte (betriebswirtschaftliche und rechtliche
Kompetenzen, Kenntnisse im Projektmanagement, etc.) finden sich auch in den anderen beiden Empfehlungen.
2.2.4
Zusammenfassung
Insgesamt ist festzuhalten, dass die jeweiligen Fachverbände und die DFG die nichttechnischen Kompetenzen, die innerhalb einer Ingenieurausbildung vermittelt werden sollten, im Bereich der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen sehen und darüber hinaus erwarten, dass sich die Studierende
Schlüsselqualifikationen im Bereich sozialer Kompetenzen aneignen.
Durch die vorgeschlagene Reform der FÜS-Richtlinie können zukünftig fachergänzende Lehrangebote (BWL,
Recht, soziale Kompetenzen, usw.) angeboten werden. Dadurch kann die Ingenieur- und naturwissenschaftliche Ausbildung an der BTU zeitgemäßer gestaltet werden; sie folgt den Empfehlungen der
Experten und ist mit diesen „verträglich".
3.
Umsetzung der Reorganisation
3.1
Inhaltliche Struktur
Der Vorschlag zu einer Reform der FÜS-Richtlinie an der BTU sieht eine erhebliche Erweiterung des
Angebotes fachübergreifender Veranstaltungen vor. Die Erweiterung des Angebotes über das bisherige
Fächerangebot (primär Soziologie, Geschichte, Philosophie, Interkulturalität, Arbeitswissenschaften) wird
schrittweise in den kommenden Semestern eingeführt. Es kommen grundsätzlich Module für die Einordnung in
das FÜS in Frage, die folgende Kriterien erfüllen:
o
o
o
o
o
Eine Einordnung der angebotenen Module in eine der drei FÜS-Bereiche Basiskompetenzen, Gesellschaftliche Grundlagen, Praxisorientierung ist inhaltlich sinnvoll.
Die Module sind nicht als Pflicht- oder Wahlpflichtmodul im eigenen Fachstudiengang vorgesehen.
Vorleistungen aus anderen Modulen sind nicht erforderlich, d.h. die Module können ohne Voraussetzungen belegt werden.
Die Module sind in ihrer Dauer auf ein Semester beschränkt.
FÜS-Module bestehen vorzugsweise aus seminaristischen Veranstaltungen, ggf. auch mit projektbegeitendem Bezug
Damit sind erstmals auch Angebote aus dem Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften
und Ingenieur- und Naturwissenschaften, soweit nicht Teil eines Pflichtprogramms, akzeptanzfähig. Da in
einigen Studiengängen auch inhaltlich ähnlich ausgerichtete Angebote in den Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereichen
enthalten sein können, erfolgt durch die jeweiligen Studiengänge die Benennung von Modulen die jeweils ausgeschlossen sind. Die vorgeschlagene Ausschlussregelung für Module (siehe oben) bleibt davon unberührt.
Mit der vorgeschlagenen Öffnung ist auch gewährleistet, dass Studierende aus Hybrid-Studiengängen (K+T,
BWL, Wi-Ing.) auf ein angemessenes FÜS-Angebot zurückgreifen können. Außerdem nimmt auf diese Weise
die Angebotsvielfalt zu, ohne dass es zu weiteren Budgetbelastungen für die Universität kommt.
Bei der Ausgestaltung neuer Studiengänge ist eine Erhöhung der Anteile des FÜS zu diskutieren, um eine breite
Wirksamkeit des Angebotes zu ermöglichen.
3.2
Organisatorische Aspekte
Es sind zur Umsetzung der Weiterentwicklung rechtliche und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen. Die
Richtlinie zum FÜS ist zu überarbeiten und mit den Hochschulgremien abzustimmen und es ist die Erweiterung/Modifizierung des Modulkataloges zu erarbeiten. Folgende Eckpunkte für die zukünftige Organisation des
FÜS werden formuliert und müssen in der Richtlinie weiter konkretisiert werden:
o
o
o
o
o
Es muss eine Stelle/Person benannt werden, bei der die Meldungen von Modulen für das FÜS g esammelt und anhand der formulierten Kriterien gesichtet werden. Ggf. sind Rücksprachen mit Le hrenden zur Klärung erforderlich.
Die danach vorliegende Gesamtliste wird der KLSSW zur Bestätigung vorgelegt.
Studiengangsleiter bzw. Prüfungsausschüsse publizieren „Negativlisten“ mit den Modulen, die, z.B.
wegen zu großer fachlicher Nähe, für den betreffenden Studiengang nicht für das FÜS zugelassen
sind.
Bei Studiengangswechsel entscheiden die Prüfungsausschüsse über die Anerkennung bereits a bsolvierter FÜS-Module.
Die Zeitschiene für den Abstimmungsprozess muss festgelegt werden.
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