30.01.2015 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Klima

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30.01.2015
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Klima- und Energiepolitischen Rahmenwerk bis
2030
Gemeinsame Position
Gewährleistung eines langfristigen Klima- und Energiepolitischen Rahmenwerkes, das der
Industrie, den Beschäftigten und der Umwelt dient
EUROFER und industriAll Europe begrüßen die am 24. Oktober 2014 verabschiedeten
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Klima- und Energiepolitischen Rahmenwerk für den
Zeitraum 2020 - 2030. EUROFER und industriAll Europe rufen die EU-Institutionen auf zu
gewährleisten, dass der Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit den Zielen
Wiederbelebung und Entwicklung der europäischen Industrie sowie Unterstützung sowohl des
Wirtschaftswachstums als auch der Schaffung von Arbeitsplätzen kompatibel ist.
Der Europäische Rat setzt ein verbindliches EU-Ziel für die Reduzierung von Treibhausgasen um
mindestens 40% bis 2030 im Vergleich zu 1990 fest. Dieses Ziel, dass EU-weit auf möglichst
kosteneffiziente Weise erreicht werden soll, sieht in den EHS- und nicht-EHS-Sektoren
Reduzierungen von 43% beziehungsweise 30% bis 2030 im Vergleich zu 2005 erreichen.
Um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Arbeitsplätze zu sichern und unbedingt notwendige
Investitionen und Wachstum zu fördern hat der Europäische Rat sich außerdem dazu verpflichtet,
auch nach 2020 weiterhin Maßnahmen zur Verhinderung von ‚Carbon Leakage‘ zu treffen. Das
Grundprinzip dieser Verpflichtung ist der Schutz gegen zusätzliche direkte und indirekte Kosten
gemessen an den effizientesten Anlagen für vom Risiko des Verlustes internationaler
Wettbewerbsfähigkeit bedrohte Sektoren, solange keine vergleichbaren Bemühungen in anderen
wichtigen Volkswirtschaften unternommen werden.
Das Rahmenwerk bis 2030 stellt außerdem klar, dass Innovationsanreize für die Industrie
vollständig beibehalten werden und Maßnahmen ergriffen werden, um unerwartete
Gewinne zu verhindern. Alles Maßnahmen, die von der Industrie und den Gewerkschaften
unterstützt werden.
Die Schlussfolgerungen müssen jetzt in Gesetzen umgesetzt werden. Um allerdings zeitnah
einen stabilen und zuverlässigen Rechtsrahmen für die Industrie zu bieten und ein hohes
Maß an Beschäftigung in energieintensiven Industrien zu garantieren, müssen die EUInstitutionen diese Schlussfolgerungen ebenso wie die Überarbeitung der ETS-Richtlinie und
insbesondere den aktuellen Vorschlag für eine Stabilitätsreserve diskutieren.
Im Hinblick auf die Schutzmaßnahmen müssen die folgenden Aspekte Berücksichtigung finden:

Die Maßnahmen gegen Carbon Leakage sollten auch nach 2020 fortgesetzt werden, ohne
Korrekturfaktor für auf Benchmarks basierende freie Zuteilungen, um der europäischen

Industrie
zu
ermöglichen,
international
wettbewerbsfähig zu bleiben, solange andere große Volkswirtschaften keine vergleichbaren
Bemühungen unternehmen.
Die besten Unternehmen müssen das Recht auf 100% kostenlose Emissionszertifikate haben,
basierend auf den technisch und wirtschaftlich erreichbaren Benchmarks.
 Die indirekten CO2-Kosten, die vom Energiesektor durch Energiepreise weitergegeben
werden, müssen vollständig ausgeglichen werden (gemessen wiederum am besten
Performer). Dies muss in allen Mitgliedsstaaten für alle Sektoren mit dem Risiko von Carbon
Leakage gewährleistet sein.


Technisch und wirtschaftlich erreichbare Richtwerte für die kostenlose Vergabe von
Emissionszertifikaten müssen regelmäßig an den aktuellen Stand des technischen
Fortschritts der jeweiligen Industrie angepasst werden.
Im Hinblick auf Zuteilungen für Sektoren mit dem Risiko von Carbon Leakage sollten aktuelle
und nicht vergangene Produktionsniveaus entscheidend sein, um den sich ändernden
Produktionsniveaus zu entsprechen.
Zu Forschung & Entwicklung und Innovation

Die neue Reserve von 2% der Emissionszertifikate, die zurückgestellt wird, um den hohen
zusätzlichen Investitionsbedarf in Mitgliedsstaaten mit niedrigen Einkommen zu erfüllen,
muss zeitnah gebildet werden, um diesen beim Übergang zu sauberen Energien zu helfen.

Konkrete Maßnahmen müssen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die finanzielle
Unterstützung von Investitionen sich nicht nur auf die Forschungsphase fokussiert, sondern
auch Pilot- und Upscaling-Phasen beachtet werden.

Ein Teil des Investitionsplans der EU-Kommission muss für Energie- und Low-CarbonProjekte zweckbestimmt werden.
Abschließend fordern industriAll Europe und EUROFER die EU-Institutionen dazu auf, die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zeitnah in Gesetzgebung umzusetzen, um die
energieintensiven Industrien Europas – welche die Grundlage für Europas industriellen Erfolg
bilden - zu schützen. Die Maßnahmen sollten zeitnah entwickelt werden, um sicherzustellen, dass
der Emissionshandel die EU ihre Ziel Reduzierung der Emissionen erreicht und gleichzeitig
industriellen Aufschwung, Investitionen sowie Modernisierung der Industrie ermöglicht.
This joint document is an initiative of the social partners EUROFER and industriAll within the Sectoral
Social Dialogue Committee on Steel.
EUROFER – the European Steel Association – represents the European steel industry with direct
employment of 335 000 people and the production of 166 million tons of steel per year.
IndustriAll – the European Trade Union – represents the interests of 7 million workers in Europe from
the manufacturing sectors of metal, chemical, energy, paper, mining and textiles.
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