Konzept Gewaltschutzwohnung für Ostthüringen / angrenzende

Werbung
Konzept Gewaltschutzwohnung für Ostthüringen / angrenzende Kommunen in Gera
Warum eine Gewaltschutzwohnung?
Eine Vielzahl von Studien aus der westlichen Hemisphäre belegt, dass häuslicher Gewalt eine
prozentual ähnlich hohe weibliche wie männliche Täterschaft zugrunde liegt. Zwei durch das BMFSFJ
19921 sowie 20042 in Auftrag gegebene Studien belegen dies3.
Eine Vielzahl von persönlichen sowie telefonischen Gesprächen mit politischen
Verantwortungsträgern4 brachte die Erkenntnis, dass die zunehmend in die Wahrnehmung rückende
Gruppe männlicher Opfer einen Bedarf nicht nur intervenierender sowie sozialkompetenter
Anlaufpunkte, sondern auch einer Schutzwohnung unterstreicht. Nicht bestätigt wurde dies durch
Herrn Lübbers und Herrn Sbick, welche die Meinung vertreten, ohne Nachfrage könne kein Angebot
erstellt werden.
Problematisch hierbei ist jedoch, dass gerade Männer eine ungleich höhere Hürde sehen, über Gefühle
des Schmerzes und der persönlichen wie in diesem Falle körperlichen Niederlage zu sprechen, was
wiederum im Rollenverständnis begründet liegt und begründet, dass eine prozentual ungleich
niedrigere „Aufdeckungs“rate männlicher Opferschaft häuslicher Gewalt vorliegt.
Auch dürfte als problematisch gelten, dass der überwiegende Teil des Beratungsnetzwerkes auf
Frauen, Alleinerziehende und Familien ausgerichtet ist; eine entsprechende Sensibilisierung der
Öffentlichkeit wäre notwendig, um Opfern Mut zuzusprechen, Hilfsstrukturen zu nutzen.
Wer als Mann häusliche Gewalt erfährt, hat im Zuge von Gleichstellungsgesetzen des Bundes und
Thüringens einen Anspruch auf Unterstützung bei Erstgesprächen, Formalitäten, sozialer Einbindung
sowie einer Notunterkunft. Als ungeeignet zeigten sich in der Vergangenheit Notunterkünfte im
Rahmen existierender Obdachlosenheime, da diese tagsüber geschlossen sind und neben permanenter
nächtlicher Unruhe aufgrund der oftmals anwesenden Problemfälle keine Möglichkeit bieten, zu sich
selbst zu finden und die Situation zu verarbeiten. Als ebenfalls ungeeignet dürfte der durchaus
ambitionierte Vorschlag der Opferschutzbeauftragten der Polizei, Frau Kaufmann, gelten, männlichen
Opfern vorhandene Räumlichkeiten in Frauenhäusern zur Verfügung zu stellen. Einerseits steht die
Gefahr der Offenlegung der Adressen, andererseits dürften derartige Aufenthalte zu Reibungspunkten
zwischen vorbelasteten persönlichen Erfahrungen beiderseits führen.
Wer kann eine Gewaltschutzwohnung stellen?
Ein erstes Gespräch mit Herrn Schekira als Vorstand der Geraer Wohnungsgesellschaft zeigte die
Bereitschaft, ein solches Objekt zur Verfügung zu stellen und dergestalt zu unterstützen, dass lediglich
die Neben- bzw. Betriebskosten zu tragen seien.
Ein weiteres Gespräch mit Herr Schekira wird abhängig von eingehenderen Förderanfragen in Kürze
stattfinden.
Wie wird die Gewaltschutzwohnung finanziert?
Die Gewaltschutzwohnung kann über Fördermittel aus Bundes-, Landes- sowie Stiftungsmitteln, aber
auch aus Spenden finanziert werden. Idealerweise sollte eine enge Verzahnung mit
Entscheidungsträgern der Stadt Gera, beispielweise hinsichtlich Förder-/Vergabegrundsätzen sowie
Vernetzung / Öffentlichkeitsarbeit stattfinden. So zum Beispiel durch die Begleitung von an das
BMFSFJ gerichteten Förderanträgen durch Referenzschreiben oder anteilige Kostenübernahme.
Die Möblierung des Objektes kann durch Möbelbestände seitens der GWB Elstertal, der Geraer
Nachbarschaftshilfe sowie der OTEGAU und der kirchlichen Initiativen bestritten werden.
1 Niedersächsisches Kriminologisches Institut
2 Dissens e.V. / GEFOWE / SOKO-Institut GmbH
3 „Gewalt gegen Männer in Deutschland – personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland“ / Seite 221
4 Frau Diezel / stellv. Ministerpräsidentin, Herr Lübbers / Thüringer Justizministerium, Herr MdL Michael Panse / fam.pol. Sprecher CDU
Thüringen, Frau Ehrenberg / Interdiszipl. Arbeitskreis elterliche Sorge, Herr Jakob / Notbremse e.V. Weimar, Frau Kaufmann /
Opferschutzbeauftragte der Polizei Gera, Herr Sbick / Staatsanwaltschaft Gera, Herr Müller / Bürgerbeauftragter der Geraer Polizei Gera,
Herr Werner / Kinderschutzbund
Wie sollte die Gewaltschutzwohnung beschaffen sein?
Die Gewaltschutzwohnung sollte nach Möglichkeit zwei bewohnbare Räume für Aufenthalt und
Nachtruhe maximal zweier Betroffener haben und darüber hinaus über Bad, Küche sowie einen als
Büro / kleines Lager nutzbaren Raum verfügen.
Wie kann die Gewaltschutzwohnung betrieben werden?
Für die Betreibung einer Gewaltschutzwohnung bedarf es einer empathischen wie engagierten Person,
die idealerweise pädagogische / psychologische Berufskenntnisse einbringen kann und mittels eines
Förderplatzes in enger Kooperation mit der OTEGAU diesen Posten auffüllen kann.
Welche Voraussetzungen bringen wir als Verein mit?
Der GLEICHMASS e.V. setzt sich aus Eltern und Großeltern zusammen, die selbst jahrelange
Erfahrungen aus ihren jeweiligen Berufen einbringen. So haben wir einen Unternehmensberater, eine
Berufsschullehrerin, eine Krankenschwester, einen Firmeninhaber sowie einen Physiotherapeuten aus
dem Bereich der Psychopathologie in unserer Mitte, profitieren aber auch aus engen Verbindungen mit
auf diesem Gebiet erfahrenen Fachleuten5, beispielsweise Herrn Döge als Verfasser der vom Land
Thüringen beauftragten Frauenhausstudie aus 2007/2008 sowie Herrn Horst Schmeil als langjährigen
Initiator und Betreuer von Gewaltschutzeinrichtungen6.
Wir stehen in permanentem Austausch mit familienpolitisch engagierten Initiativen und
Entscheidungsträgern und arbeiten an einer sinnvollen wie dauerhaften Vernetzung mit sozial aktiven
Körperschaften7, deren Tätigkeitsschwerpunkt ebenfalls auf dem Ausbau von Hilfsstrukturen
ausgerichtet ist.
Was bedeutet die Gewaltschutzwohnung für die Stadt Gera?
Bisher existiert nur eine Gewaltschutzeinrichtung für Männer, welche in der Arbeit des BMFSFJ als
gefördertes Objekt geführt wird – in Berlin.
Seit einigen Jahren wird in den Medien die Debatte über die Entwicklung familienpolitischer
Rahmenbedingungen sowie innerfamiliäre Rollenvorstellungen geführt, die nicht selten das Thema der
partnerschaftlichen sowie der Gewalt gegen Kinder zum Inhalt hat.
Allmählich erst dringt die Notwendigkeit in das Bewusstsein politischer Entscheidungsträger ein, dass
auch Männer eines Netzwerkes bedürfen, welches sich ihrer als Opfer annehmen kann. Erkennbar ist
diese Tatsache an der Erfassung von männlichen Opferzahlen, die seitens des Thüringer
Sozialministeriums mit Beginn dieses Jahres aufgenommen wurde.
Die Stadt Gera kann mit der Unterstützung einer Gewaltschutzwohnung für Männer eine
Vorreiterrolle nicht nur in Ostthüringen, sondern über die Landesgrenzen hinaus einnehmen. Gerade
angesichts der „optischen Öffnung“ und Verjüngung dieser Stadt durch BUGA, Linie 1 und URBANProjekte wird diese Unterstützung in Fachkreisen als weiteres Indiz einer fortschrittlichen wie sozial
engagierten Stadt aufgefasst werden.
5 Herr Professor D. Peter Döge / IAIZ, Herr Jakob / Notbremse e.V., Herr Scheinert / LEmann e.V., Herr Heymann / Knicklicht e.V., Herr
Werner / Kinderschutzbund, Hr. Höttermann / LAG Kinder- und Jugendschutzdienst Thüringen, Hr. Reifarth / Fachgruppe Jungenarbeit,
Polizeihauptmeister Thomas Müller / Bürgerbeauftragter der Polizei Gera
6 Neuhaus, Güstrow, Berlin
7 Geraer Nachbarschaftshilfe e.V., LEmann e.V., Knicklicht e.V., Väterkreis Jena
Herunterladen