Entwurf 27.9.06 Welternährungstag 2006 „Lebensversicherung Vielfalt? – Ernährungssicherung durch Agrar-Investionen“ Redebausteine für SC DI Liebel „Biodiversität: das natürliche Kapital - vom Umgang mit der Vielfalt“ Einleitung Biodiversität galt lange Zeit primär als ein „Süd-Thema“. Auf der südlichen Hälfte der Erdkugel befinden sich die Ursprungs- und Vielfaltszentren genetischer Ressourcen - die „Hotspots“ der Biodiversität. Es war vor allem die Zerstörung der Biodiversität auf der Südhalbkugel, die internationale Schlagzeilen schrieb. Verbessertes Wissen um die globalen Zusammenhänge, zB. darüber, dass großflächige Abholzungen tropischer Regenwälder sich durch Änderung des Klimas weltweit auswirken, hat auch zur Thematisierung der Biodiversität im Norden geführt. Die weltweiten Bemühungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt werden geleitet vom Ziel, bis zum Jahr 2010 die Verluste der Biodiversität signifikant zu reduzieren. Dieses Ziel wurde beim Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung (2002, Johannesburg) von den internationalen Staats- und Regierungschefs beschlossen. Die Europäische Union hat sich beim Europäischen Rat von Göteborg (2001) einen strengeren Maßstab gesetzt: Stopp des Verlustes der Vielfalt in Europa bis zum Jahr 2010. Als weitere wichtige Ziele sind auch die „Millennium Development Goals“ zu nennen, insbesondere die Ziele, Hunger und extreme Armut bis zum Jahr 2015 um die Hälfte zu reduzieren sowie eine ökologische Nachhaltigkeit sicherzustellen. Was verstehen wir unter Biodiversität? Der Begriff Biodiversität leitet sich aus der griechischen Vorsilbe „βίος“- Leben und dem Lateinischen „Diversitas“ - Vielfalt ab. Wörtlich bedeutet Biodiversität somit die Vielfalt des Lebens auf der Erde. Diese Vielfalt umfasst verschiedene Ebenen: - die Vielfalt zwischen den Arten (Artenvielfalt), - die Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Vielfalt), - sowie die Vielfalt der Lebensräume (Ökosystemvielfalt) Nicht nur wildlebende Tiere und Pflanzen sondern auch Kulturpflanzen und Nutztiere, Mikroorganismen und Gene bilden somit das weltweite Spektrum der biologischen Vielfalt. 1 Biodiversität: Vorkommen und Verluste Experten gehen davon aus, dass auf der Erde zwischen 5 und 30 Millionen Arten existieren, von denen bisher erst rund 1,74 Mio. Arten wissenschaftlich beschrieben sind. Der Anteil der durch den Menschen genutzten Arten beläuft sich dabei auf weniger als 0,1% der in der Natur vorkommenden Arten, d.h. ca. 5.000 bis 30. 000 Arten werden von Menschen genutzt. Der dramatische Rückgang der biologischen Vielfalt, das Schwinden intakter Ökosysteme, das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten, von wilden wie auch von Kulturpflanzensorten und Nutztierrassen hat sich in den letzten 150 Jahren durch den Einfluss des Menschen besorgniserregend beschleunigt. Die Weltnaturschutzunion IUCN listet heute ca. 15.600 Arten, die weltweit vom Aussterben bedroht sind. Global sind jedes vierte Säugetier (24%), jeder achte Vogel (12%), 25% der Reptilien, 30% der Fische und 16% der Nadelbäume gefährdet. Warum ist Biodiversität so wichtig? Menschliches Leben und Wirtschaften ist in hohem Maße abhängig von natürlichen Ressourcen und stabilen Ökosystemen. Sie versorgen mit Nahrung, Medizin, Kleidung, Rohstoffen sowie anderen lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen. Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen reinigen Wasser und Luft, sorgen für fruchtbare Böden und stabiles Klima. Schöne, abwechslungsreiche Landschaften sind Orte der Erholung. Natürliche Ressourcen sind aber auch von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Sie sind das Ausgangsmaterial für die Hälfte der global gehandelten Produkte, wie etwa Nahrungs- und Arzneimittel, und sichern Arbeitsplätze. Biodiversität in Landwirtschaft und Ernährung Der wichtigste direkte Wert der Biodiversität liegt in der Sicherung der Welternährung: Biodiversität bildet für viele Menschen, vor allem in kleinbäuerlichen Strukturen, zusammen mit dem Zugang zu Wasser und fruchtbaren Boden die Existenzgrundlage. Mehr als 40% der Landfläche der Erde wird für Lebensmittelproduktion verwendet. Das rapide Wachstum der Weltbevölkerung und sich änderndes Konsumverhalten sind die treibenden Faktoren in der Entwicklung der Landwirtschaft vom traditionellen zu modernen, intensiven Wirtschaftssystemen. Die weite Verbreitung landwirtschaftlicher Monokulturen in Verbindung mit der Dominanz weniger Hochertragssorten wird heute als eine der Hauptgefahren für die Ernährungssicherung der Menschen angesehen. Laut FAO wurden seit Beginn der landwirtschaftlichen Tätigkeit vor ca. 12.000 Jahren rund 7.000 Pflanzenarten gesammelt und für die Ernährung der Menschen kultiviert. Im Vergleich dazu bilden heute nur zehn Pflanzenarten (und acht Tierarten) die Basis für die gesamte 2 Welternährung. An der Spitze stehen dabei Reis, Weizen und Mais, die mehr als die Hälfte des weltweiten Energiebedarfs decken. Der Verlust der Biodiversität führt zu großen Problemen, denn Vielfalt in der Landwirtschaft und Ernährung ist auch eine Absicherung gegen Missernten, Schädlings- oder Krankheitsanfälligkeit. Eingeengtes Genpool erschwert eine Anpassung an unvorhersehbare Ereignisse, neu auftretende Krankheiten, an sich ändernde Umweltbedingungen – wie Klimawandel – oder an neues Wissen über Ernährungsanforderungen. Wirtschaften mit dem natürlichen Kapital Biodiversität wird daher oft auch als Zukunftsversicherung unseres Planeten bezeichnet. Je vielfältiger die natürlichen Ressourcen, je mehr Pflanzen- und Tierarten in möglichst vielen Varianten vorkommen, desto höher sind ihre Anpassungs- und Überlebenschancen, desto größer auch die Überlebenschancen heutiger und künftiger Generationen. Dem gegenüber steht die Logik des ökonomischen Handelns, die sich vorrangig auf den Markt und auf die über den Markt bewerteten, d.h. absetzbaren Produkte und Dienstleistungen konzentriert. Leistungen der Ökosysteme – wie sauberes Wasser, saubere Luft – entziehen sich dieser ökonomischen Logik, da diese noch keinen Markwert besitzen. Darin liegt aber ein erhebliches Risikopotential, denn die primäre Konzentration darauf, was der Markt heute verlangt bzw. was – unabhängig vom gesellschaftlichen Nutzen – die größten Gewinnmöglichkeiten verspricht, schmälert künftige Gestaltungsprinzipien. Zudem ist das Wissen über die Nutzbarkeit, die dieser scheinbar unerschöpfliche Vorrat der Natur in sich birgt, ist noch sehr gering. Wir wissen nicht, ob Arten, die wir heute noch nicht kennen und nutzen, nicht vielleicht Grundstoffe für Lebensmittel oder Medikamente oder Impulse für Technologien von morgen sind. Ähnlich wie bei der Portfolio-Strategie jedes Wertpapierverwalters gilt es daher auch im Umgang mit dem natürlichen Kapital auf Vielfältigkeit und Streuung des Risikos zu setzen. Vor diesem Hintergrund und insbesondere auch im Bewusstsein der ethischen, moralischen Verantwortung um das „Erbe der Menschheit“, wurden neue politische Strategien entwickelt, denen die Prinzipien der Vorsorge, Nachhaltigkeit sowie mehr Gerechtigkeit zugrunde liegen. Strategien zum Schutz der Biodiversität / Ziel 2010 - Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt Eines der wichtigsten internationalen Abkommen im Natur- und Umweltschutzbereich ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen (Convention on Biological Diversity: CBD). Dieses wurde bei der UN-Konferenz über Umwelt und 3 Entwicklung 1992 in Rio des Janeiro verabschiedet. Mehr als 190 Staaten sind diesem Vertragswerk beigetreten (Österreich: 1994). Die CBD wird als Beginn einer neuen weltweiten Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Erde betrachtet werden. Dieser Politik liegt nicht nur ein umfassendes Verständnis von biologischer Vielfalt zugrunde, welches sich auf die natürlich vorkommende Biodiversität sowie auch Arten und Rassen bezieht, die vom Menschen gezüchtet oder genetisch verändert werden. Sie geht auch weit über den alleinigen, traditionellen Schutzgedanken hinaus, schließt ausdrücklich die Nutzung der biologischen Vielfalt durch den Menschen ein und behandelt in gleicher Weise ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Explizit werden auch ethische Aspekte (wie der Eigenwert der Biodiversität) integriert. Mit dem Biodiversitätsübereinkommen ist neben der Welternährungsorganisation FAO ein zweites Forum entstanden, in dem Fragen genetischer Ressourcen thematisiert werden – allerdings unter einem neuen Blickwinkel, der auch zur konzeptionellen Neuausrichtung in der Erhaltung der landwirtschaftlichen Biodiversität geführt hat. Für den landwirtschaftlichen Bereich hat das Übereinkommen ein mehrjähriges Arbeitsprogramm festgelegt. Gestützt auf das Vorsorgeprinzip werden darin die Vertragsparteien aufgefordert, - genetische Ressourcen, die für die Landwirtschaft und Ernährung von Bedeutung sind, zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften, - landwirtschaftliche Praktiken, die sich negativ auf die genetische Vielfalt in Agrarökosystemen auswirken abzubauen und positive zu fördern, - sowie einen gerechten und angemessenen Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen zu fördern. Zur Umsetzung der aus der CBD resultierenden Verpflichtungen hat Österreich 1998 eine nationale Biodiversitätsstrategie beschlossen. Diese wurde von der Nationalen Biodiversitäts-Kommission erarbeitet und legt Ziele sowie Aktivitäten zur verstärkten Integration der biologischen Vielfalt in die relevanten Politikbereiche fest. - Der Internationale Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (kurz: IT) Der Internationale Vertrag stellt das erste rechtlich bindende Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft dar. Er wurde auf Basis der CBD entwickelt und bei der 31. FAO-Konferenz im November 2001 verabschiedet, ist international seit Juni 2004 und für Österreich seit Februar 2006 in Kraft. Kernpunkte sind ein multilaterales System des erleichterten Zugangs für bestimmte, gelistete Arten (zB Mais, Getreide, Reis; nicht aber: Sojabohne) für Zwecke der Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft sowie ein Mechanismus der gerechten 4 und ausgewogenen Aufteilung der daraus entstehenden Nutzungsvorteile. Dieser Art sollen auch Bauern und Bäuerinnen (vor allem in den Entwicklungsländern) für die Erhaltung alter Sorten entschädigt werden. Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft - im Juni 2006 - fand die erste Sitzung des Verwaltungsorgans des IT in Madrid statt, bei welcher die zentralen Bestimmungen zur Umsetzung des IT beschlossen wurden. Natürliches Kapitel im Rahmen der Bedingungen des Welthandels Wirtschaften mit dem natürlichen Kapital, der biologischen Vielfalt ist – vor allem in der Landwirtschaft - auch im Zusammenhang mit dem intensiven, vom Wettbewerb geprägten Welthandel zu betrachten. Mit der Aufnahme der Agrarprodukte in die Uruguay-Runde der GATT-Verhandlungen und mit deren Abschluss 1994 wurde ein weltweiter Prozess des Abbaus von handelsverzerrenden Förderungen eingeleitet, wobei umweltbezogene Fördermaßnahmen davon ausgenommen wurden. Im Unterschied zum Industriegüterbereich ist die Landwirtschaft an den Standort, an Boden und Klima, gebunden und prägt gleichzeitig auch die Kulturlandschaft eines Landes. Landwirtschaft erzeugt nicht nur Produkte, sondern erbringt – durch Pflege der Landschaft auch Leistungen für die Gesellschaft. Für die Verhandlungen der Landwirtschaft in der WTO wird es daher von entscheidender Bedeutung sein, ob und wie es gelingt, die Öffnung der Märkte und einen liberaleren Handel mit der Multifunktionalität der Landwirtschaft in Übereinstimmung zu bringen. Österreich und die EU haben in den laufenden Verhandlungen jedenfalls deutlich gemacht, dass handelserleichternde Maßnahmen alleine noch keine nachhaltige, der multifunktionalen Rolle entsprechende Entwicklung der Landwirtschaft garantieren. Vielmehr müssen diese um Regelungen des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes ergänzt werden. Der EU-Handlungsrahmen zu Biodiversität und Landwirtschaft Als zentrale Elemente des politischen EU-Handlungsrahmens für Biodiversität und Landwirtschaft sind folgende zu bezeichnen: - - die Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik Die Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Biodiversität sowie die damit zusammenhängenden Aktionspläne zu Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, Fischerei und Entwicklungszusammenarbeit EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 5 Seit 1992 ist die Gemeinsame Agrarpolitik stärker darauf ausgerichtet worden, Fragen des Erhalts der biologischen Vielfalt einzubeziehen. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (2003) durch Stärkung der sogenannten 2. Säule der Agrarpolitik, d.h. der Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raumes, u.a. durch Agrarumweltmaßnahmen, verbesserte Unterstützung für das Schutzgebietsnetzwerk "Natura 2000" und durch Umwidmung eines Teils der flächenbezogenen Förderung (Modulation), sowie auch durch die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Anforderungen zur Gewährleistung von Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzstandards („Cross-Compliance“), wurde diese Entwicklung gefördert. Wichtige Eckpfeiler der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Biodiversität sind die Fauna-Flora-Habitat- sowie Vogelschutzrichtline und das Natur 2000 Schutzgebietsnetzwerk. Der Schutz der Biodiversität außerhalb dieser Gebiete soll durch die Einbindung der Biodiversitätsaspekte in andere Politikfelder erreicht werden. Sektorale Ziele im Kontext Landwirtschaft beziehen sich auf den Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen, den Schutz der Agrarökosysteme und die Berücksichtigung von Biodiversität im Agrarhandel. Darüberhinaus sollen die Biodiversitätsbelange in die Bereiche Energie und Verkehr, Tourismus, Fischerei, Regional- und Raumplanung, Wälder, Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit integriert werden. Im Mai 2006 wurde von der Europäischen Kommission eine Mitteilung zur „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis 2010 – und darüber hinaus“ beschlossen. Zentrales Postulat dieser Mitteilung ist, dass – trotz Erfolge - die bisherigen Bemühungen nicht ausreichen, das Ziel, die Verluste der Biodiversität bis 2010 zu stoppen. Im „Aktionsplan 2010“ werden Schlüsselbereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, sowie damit verbundene Ziele und Unterstützungsmaßnahmen zur Erreichung des 2010-Ziels festgehalten. Im Wesentlichen beziehen sich diese Maßnahmen auf eine forcierte Umsetzung und Weiterentwicklung des bestehenden EU-Regelwerks. Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie von Göteborg (2001), die während der österreichischen EURatspräsidentschaft erfolgreich überarbeitet wurde, benennt den Schutz natürlicher Ressourcen analog zum Umweltaktionsprogramm der EU als einen von vier sektoralen Schwerpunktbereichen. Er soll unter anderem durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und durch die Erfüllung des 2010-Ziels vorangetrieben werden. Moderne Landwirtschaft und Erhalt der Biodiversität: Konkurrenz oder Symbiose? Verstärkte Thematisierung der Biodiversitätsproblematik, gesteigerte Sensibilität und erhöhtes Problembewusstsein der Gesellschaft sowie neue ordnungspolitische Rahmenbedingungen stellen die heutige Landwirtschaft ins Spannungsfeld vielfältiger Herausforderungen: - Sicherstellung der Ernährung für eine rasant zunehmende Weltbevölkerung 6 - Erhaltung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen Sicherstellung des Einkommens und wirtschaftlichen Wohlstands Erbringung von Leistungen im Interesse der Gesellschaft - Erfüllung der moralischen, ethische Verantwortung für das natürliche Erbe Der Weg, diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist eine vorausschauende, auf den Prinzipen der Nachhaltigkeit und Multifunktionalität gestützte Politik, die die Erhaltung einer wirtschaftlich intakten und leistungsfähigen Landwirtschaft in einer gesunden, funktionsfähigen Umwelt sicherstellen soll. Dieser Ansatz soll auch in der neuen Gestaltung der Ländlichen Entwicklung in Österreich voll zum Tragen. Kernpunkte des neuen Programms für die ländliche Entwicklung bis 2013, für welches jährlich rund 1 Mrd. Euro von der EU, dem Bund und den Ländern zur Verfügung stehen werden, sind das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft / ÖPUL, das Bergbauernprogramm für Österreichs Landschaften sowie die Investitionsoffensive für den ländlichen Raum. Das ÖPUL wird die zentrale Stütze der agrarpolitischen Ausrichtung bleiben und mit mehr als der Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel dotiert werden. Zentrale Elemente zum Schutz der Umwelt und zur Förderung der Biodiversität sind: - Förderung der biologischen Landwirtschaft: Mit seinem hohen Anteil an Biolandbau soll Österreich auch weiterhin das „Bio-Musterland“ in der Europäischen Union bleiben. - Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen, zur „Alpung und Behirtung“, zur - „Offenhaltung der Kulturlandschaften“, die Förderung der Erhaltung von Streuobstwiesen, der Erhalt seltener Nutztierrassen oder der Anbau und die Nutzung seltener Kulturpflanzen; Sowie Förderung der Umsetzung des Natura 2000 Schutzgebietsnetzwerkes. Unterstützt wird dieser Ansatz auch durch verschiedene Initiativen: Mit der Aktion „Genuss Region Österreich“ sollen die Zielsetzungen einer nachhaltigen, ökologisch und qualitativ hochwertigen Landwirtschaft unterstützt werden. Initiiert von Lebensministerium, AMA sowie den Bundesländern, zielt diese darauf ab, die Kooperation von Landwirtschaft, Gewerbe, Gastronomie, Tourismus und Handel anzukurbeln sowie die regionale Wertschöpfung zu steigern und somit auch die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern sichtbar zu machen. 7