Handbuch NFANT Stand 2015 Entwurf Inhaltsverzeichnis 0 Zuständigkeiten 1. Einkauf 1.1. von Nahrungsmitteln 1.2. von Kleidung und Hausrat 2. Deutsch lernen 2.1. Angebot der VHS 2.2. Dolmetscher 3. Medizinische Betreuung 3.1. Behandlung Allgemein 3.2. Bedeutung der Rezepte 3.3. Beantragung eines Krankenscheins 3.4. Schwangerschaftsabbruch 3.5. Vaterschaftsanerkennung 4. Wichtig in Deutschland 4.1. Regeln 4.2. Ämter 4.3. öffentliche Verkehrsmittel 5. Sport 6. Arbeiten in Deutschland 7. Aufgaben der AWO 8. Spenden 8.1. Kriterien für die Spendenvergabe an Flüchtlinge 8.2. Verfahren für die Spendenvergabe an Flüchtlinge 9. Feiertage 10. Mülltrennung 10.1. gelber Sack/gelbe Tonne 10.2. Glascontainer 10.3. Papiertonne 10.4. Biotonne 10.5. 10.6. 10.7. 10.8. 10.9. Restmüll Sondermüll Sperrmüll Elektronik/ Altgeräte Energiesparlampen 11. Bankkonto eröffnen 12. Hausordnung 13. Unterhaltungsmöglichkeiten 13.1. Angebote in Nürtingen 13.2. Angebote der Ehrenamtlichen 13.3. Sehenswürdigkeiten in Nürtingen 13.4. Familienpass und Gutschein zur Bildung und Teilhabe 14. Schule 14.1. Schulpflicht in Deutschland 14.2. Schulen in Nürtingen 15. Öffentliche Treffpunkte in Nürtingen 16.Drogen 17. Weitere Partner In Nürtingen sind für die Flüchtlingsarbeit zuständig: Landratsamt Esslingen für die Unterbringung: Rosemarie Peltier Landratsamt Esslingen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Übergangswohnheim Charlottenstr. 73 73230 Kirchheim unter Teck Telefon: 07021/92058-14 Telefax: 07021/92058-13 [email protected] [email protected] www.landkreis-esslingen.de Für die hauptamtliche Sozialberatung: AWO Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst für Flüchtlinge Alexandra Mack, Pädagogin B.A. Kanalstr. 25/1 72622 Nürtingen Tel.: 0152 28618400 mail: [email protected] Dies ist ein Handbuch der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit nfant. Kontakt@nfa nt.de Akquisat ion und Verwal tung von Spende ngelder n: Ragini Wahl (bis auf weitere s) Sprachu nterric ht: Manfred Fleck (operativ: Helmut Mengs) Beratung in Asylfragen: Ragini Wahl Psychologische Beratung: Karibuni (Barbara Dürr, Renate Winter-Hoss) Infoveranstaltungen: Marion Nau Außendarstellung: Julia Rieger Einkaufen von Nahrungsmitteln In Nürtingen: Lidl, im Zementwerk 9 Lidl, in der Oberensinger Straße 11 Zizishausen Tafelladen, in der Mönchstraße 10 Kaufland, in der Europastraße 7 Aldi Süd in der Robert-Bosch-Straße 1 . In Oberboihingen: Aldi Süd in der Nürtinger Straße 84 Neckarhausen, B 297 neben der Tankstelle NORMA Wolfschlugen: Aldi Süd in der Nürtinger Straße 66 Einkauf von Kleidung und Hausrat In Nürtingen: Diakonieladen, in der Plochinger Straße 61 Jeder Flüchtling erhält dort 1x einen Gutschein im Wert von 20€. DRK-Kleiderkammer, in der Laiblinstegstraße 9 In Kirchheim: Flohmarkt jeden Samstag am Güterbahnhof Deutsch lernen Angebote durch Ehrenamtliche AK Asyl kostenpflichtige Kurse an der Volkshochschule Nürtingen finanziert durch Spendengelder und Eigenbeteiligung In der Bücherei Nürtingen können Lernmaterialien ausgeliehen werden, sofern man einen Büchereiausweis hat. Dolmetscher Eine aktuelle Liste der menschen, die verschiedene Sprachen sprechen und zur verständigung beitragen können, liegt der AWO Mitarbeiterin und den Ehrenamtlichen an den Standorten vor. Es handelt sich hierbei nicht um diplomierte Dolmetscher. Medizinische Behandlungen Die Behandlungskosten normaler, einfacher Akutbehandlungen bei einem Hausarzt oder Zahnarzt werden vom Kreissozialamt übernommen. Dies beinhaltet jedoch nur eingeschränkte Leistungen wie Schmerzbehandlung und lebensbedrohliche Krankheiten. Die Kostenübernahme für jede weiterführende Behandlung muss beim Landratsamt zuvor beantragt werden. Dieses wiederum braucht dafür einen vom Flüchtling unterschriebenen Antrag, die Original-Überweisung des Arztes, sowie eine Schweigepflichtentbindung. Es werden aber nur für medizinische Behandlungen bei Ärzten im Landkreis Esslingen die Kosten übernommen. Beide Formulare hat die AWO, die für die Anträge zuständig ist. Jeder Flüchtling erhält von der Verwaltung bei Neuzuweißung einen Befreiungsausweis. Dieser gilt nach Erhalt max. 3 Monate bis Quartalsende. Geht dieser verloren, kann gegen Bezahlung von 5€ ein neuer von der Verwaltung ausgestellt werden. Mit diesem Ausweis sind die Flüchtlinge von Zuzahlungen von kostenpflichtigen Medikamenten befreit (rotes Rezept). Alle Medikamente, die keine Kassenleistung sind, müssen sie selber bezahlen. Rezepte: o Rot bedeutet, dass man das Verschriebene kostenlos bei der Apotheke erhält. o Grün bedeutet, dass man das Verschriebene selber bezahlt werden muss. Der Ablauf: Frau Peltier oder eine Vertreterin kommt zu den im Aushang festgelegten Zeiten in die GU oder ins Containerdorf. Bei ihr kann man sich unter Angabe des Namens und der Adresse des Hausarztes einen Krankenschein holen, dieser gilt max. 3 Monate bis Quartalsende. Hält der Hausarzt eine weiterführende Behandlung für notwendig, stellt er einen Überweisungsschein zu einem Facharzt aus. Nun wendet man sich an die Hauptamtliche der AWO mit Bitte um eine Terminvereinbarung für den entsprechenden Arzt. Diese kann dann gleich den Antrag auf Kostenübernahme und Schweigepflichtentbindung unterschreiben und beim Landratsamt einreichen. Ist der Fall medizinisch eindeutig, wird die Kostenübernahme vom Landratsamt schriftlich bestätigt und dem Flüchtling per Post zugestellt. Diese Kostenübernahme muss dem Facharzt vor der Behandlung vorgelegt werden. Ist der Fall medizinisch nicht eindeutig, so bekommt der Flüchtling einen Termin beim Gesundheitsamt. Hier wird er erneut untersucht, je nach Ergebnis wird die Empfehlung des Hausarztes entweder bestätigt oder nicht für notwendig erachtet. Die Bewilligung oder Ablehnung bekommt der Flüchtling per Post zugesendet. Erst jetzt kann gegebenenfalls ein Termin beim Facharzt gemacht werden. Schwangerschaftsabbruch Termin bei einer Frauenärztin machen: Von diesem/dieser braucht man folgende Dinge: Eine Bescheinigung welche Schwangerschaftswoche man ist. Eine Überweisung für die Klinik 2. Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wegen Beratungsschein: Berliner Str. 27 73728 Esslingen 342157-100 LRA Pulverwiesen 11 73728 Esslingen Frau Post oder Frau Klor 3902-2508 Pro familia Kirchheim Wenningerstraße 8 07021/3697 3. Bei der AOK eine Kostenübernahmebescheinigung holen, hierfür ist kein Termin notwendig. AOK Nürtingen Steinenbergstraße oberhalb Kaufland AOK, Schöllkopfstr. 61 73230 Kirchheim unter Teck 07021 9 31 74 93 Um eine Kostenübernahmebescheinigung zu erhalten ist Folgendes vorzulegen: Die Bescheinigung der Frauenärztin Den Beratungsschein der Beratungsstelle Die Sachleistungsbescheinigung Den aktuellen Ausweis 4. Zwei Termine in der Klinik vereinbaren Klinik Stapf Türlenstraße 22A 70191 Stuttgart 0711/283143 Krankenhaus Esslingen Hirschlandstraße 97 73730 Esslingen am Neckar 0711 – 3103-3056 0711 – 3103-87800 Zum ersten Termin mit zubringen sind: Überweisung der Frauenärztin Beratungsschein der Beratungsstelle Kostenübernahmeerklärung der AOK Aktueller Ausweis Vaterschaftsanerkennungen Auf dem Rathaus am Wohnort fragen oder Standesamt Esslingen Rathausplatz 2 2. Stock 73730 Esslingen am Neckar Frau Seifried: Vaterschaftsanerkennungen 0711/3512-2481 Frau Gorzellik: Geburtsurkunden 0711/3512-2651 o Erforderlich für die Annerkennung der Vaterschaft sind: Die Geburtsurkunde der Eltern Der Nachweis der Staatsangehörigkeit (Pass) Jugendamt am Geburtsort des Kindes Pulverwiesen 11, Landratsamt 73730 Esslingen am Neckar 0711/ 3902 – 2650 39632 - 2650 o Erforderlich für die Annerkennung der Vaterschaft ist: Die Pässe der Eltern Achtung: Bei ausreisepflichtigen Flüchtlingen (alle Flüchtlinge mit Duldung) kann der im Heimatland angeforderte oder bei der Botschaft beantragte und erhaltene Pass von der Ausländerbehörde zu einer Abschiebung benutzt werden. Wichtige Regeln in Deutschland Pünktlich sein (Termine beim Arzt genau einhalten) Vereinbarte Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen vorher abgesagt werden, damit der Arzt den frei werdenden Termin an einen anderen Kranken vergeben kann. Bei manchen Ärzten bekommt man sonst keinen weiteren Termin mehr! Ab dem Alter von 14 Jahren gilt man als strafmündig. Man kann also für Gesetzesbrüche zur Verantwortung gezogen werden. Die Asylbewerber/innen sollten sich mit ihrem Asylausweis (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) immer ausweisen können, falls man danach gefragt wird. Hochprozentiger Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt zu trinken, Bier und Wein ist ab 16 Jahren erlaubt. In vielen öffentlichen Gebäuden und Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Fahrräder immer abschließen, wenn diese abgestellt wurden. Von 22:00 - 06:00 Uhr ist Nachtruhe, dies bedeutet, dass man z.B. keine laute Musik hören oder andere laute Dinge tun darf, welche diese stören könnte.(Nachtruhe einhalten!) An Sonn- und Feiertagen haben die Geschäfte und Behörden geschlossen. Es gibt Gesetze, in denen die Rechte und Pflichten eines jeden Menschen festgeschrieben sind und an die sich jeder zu halten hat. Verletzt jemand die Rechte eines anderen oder geht seinen Pflichten nicht nach, so kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen. § 823 „ Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen willkürlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ Besitzt man eine Haftpflichtversicherung, setzt diese nun ein und kommt für den entstandenen Schaden auf. Eine Haftpflichtversicherung muss aber von jedem Menschen selber abgeschlossen und dann monatlich bezahlt werden. Ist man also nicht versichert, muss man den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Ist man dazu nicht in der Lage, so kann man sich an die AWO wenden. Diese versucht dann mit dem Geschädigten zu verhandeln und möglicherweise eine Ratenzahlung der Kosten zu erreichen. Jeder trägt somit selbst die Verantwortung für sein Tun und Lassen. Wichtige Ämter Ausländeramt Marktstraße 7 72622 Nürtingen Passverlängerungen Antragstellung Polizeirevier 07022 92240 im Notfall 110 Europastraße 34 72622 Nürtingen Öffnungszeiten: Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr Di 14.00-17.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr öffentliche Verkehrsmittel Jeder Fahrgast benötigt eine gültige Fahrkarte, fährt er ohne eine solche Fahrkarte oder ist diese nicht mehr gültig, erhält man eine Strafanzeige und eine Geldbuße von 40€. Fahrkarten kann man direkt beim Busfahrer kaufen, indem man ihm das Reiseziel nennt oder an einem Automaten. Diese befinden sich meist an Bahnhöfen. Die Buslinie 74 fährt ab Bahnhof ZOB nach Oberensingen bzw. Richtung Stuttgart. Die Buslinie 167 fährt ab Bahnhof ZOB nach Oberensingen bzw. Richtung Aichtal. Die Buslinie 188 fährt ab Nürtingen ZOB über Neckarhausen nach Schlaitdorf. Der Zug R8 fährt in NT von Gleis 2 Richtung Stuttgart, von Gleis 1 Richtung Reutlingen Der Zug R82 fährt von Gleis 3 Richtung Frickenhausen, Neuffen Sport Fitnessstudios,diese sind aber kostenpflichtig und nicht gerade billig, zudem muss man einen Vertrag für mindestens ein Jahr abschließen. Zum Schwimmen kann man ins Freibad am Galgenberg oder ins Hallenbad gehen, hierfür muss man auch Eintritt bezahlen. Fußball spielen kann man jeden Sonntag auf dem Sportplatz in Oberensingen um 18:30 Uhr, jeden Samstag auf der Wiese in Reudern. Auf dem Gelände der Samariterstiftung kann man von 09:00 – 19:00 Uhr Badminton spielen. In Eigenregie kann auf dem Parkplatz beim Sportplatz Oberensingen Cricket gespielt werden. Bei Interesse an weiteren Angeboten kann man sich an Sportvereine wenden. Die TG Nürtingen bietet jeden Montag ab 15:30 Uhr kostenloses Krafttraining in der Neckarau an. Bei speziellem Interesse kann bei Sportvereinen gezielt nach Trainingsmöglichkeiten gefragt werden. Arbeiten in Deutschland Die Flüchtlinge dürfen ab dem 1. Tag in der Flüchtlingsunterkunft 1,05€ pro Stunde in einer gemeinnützigen, staatlichen oder kommunalen Einrichtung verdienen. Jedoch nicht mehr wie 100 Arbeitsstunden im Monat. Dies ist solange möglich, wie das Landratsamt für den Unterhalt des Flüchtlings zuständig ist. Sobald aber über den Asylantrag entschieden ist und dieser anerkannt wurde, ist dies nicht mehr möglich. Ab dann übernimmt das Jobcenter die Unterhaltskosten und der Flüchtling muss sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen. Lebt ein Flüchtling drei Monate in Deutschland, darf er ebenfalls auf dem allgemeinen Arbeitsmark nach einer Arbeit suchen, egal ob über seinen Asylantrag schon entschieden wurde oder nicht. Dazu muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Arbeitserlaubnis ausfüllen. (Das Formular kann man bei der AWO bekommen). Der Flüchtling muss den ausgefüllten Antrag bei der Ausländerbehörde abgeben. Diese schickt den Antrag zur Zentralen Arbeitserlaubnisstelle nach Duisburg, wo eine vierwöchige Arbeitsmarktprüfung durchgeführt werden muss. Das bedeutet, dass die Arbeitserlaubnisstelle prüfen muss, ob ein/e Deutsche/r oder ein EU-Angehörige/r auf die Stelle vermittelt werden kann. Ist dies nicht möglich, bekommt der Flüchtling die Arbeitserlaubnis (Nachrangigkeit). Diese Arbeitserlaubnis ist nicht auf eine andere Arbeitsstelle übertragbar, falls die Arbeitsstelle inzwischen besetzt ist. Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis endet immer mit der Gültigkeit des Asylausweises (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) und muss von der Ausländerbehörde zusammen mit dem Asylausweis verlängert werden. Asylfolgeantragsteller bekommen generell keine Arbeitserlaubnis. Die freiwillige Dienstverpflichtung kann von beiden Seiten mit Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Werktagen beendet werden. Aufgaben der AWO: Beratungsarbeit Durchführung der Sprechstunden ( ca. 1- 3 Sprechstunden pro Woche) Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens Unterstützung der Eltern bei der Erziehung Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten.. Unterstützung der asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Ausländerbehörden Unterstützung im Kontakt mit Behörden Formale Hilfeleistung Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen/ Dokumenten Ausfüllen von Formularen Unterstützung von finanziellen Problemen (Schuldenregulierung..) Beantragung eines Familienpasses Konfliktmanagement Entwicklung von Hilfsangeboten bei Psychosozialen Problemen Krisenintervention sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit Ärzten/innen, Therapeuten/innen und Psychiatern/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumambulanz, Beratung und Betreuung von Folterüberlebenden, Psychische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene, Psychiatrische Institutsambulanz Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Familie, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft Büroarbeit Nachbearbeitung der Sprechstunden (Telefonate, Schriftverkehr, Emailkontakte) Dokumentierung der Einzellfälle Führen und Aktualisieren der Daten und Akten Lesen von Rundbriefen, Gesetzesänderungen, Urteilen, Bescheiden Freiwillige Rückkehr Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation zur Durchführung Vorbereitende Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und Botschaften Begleitung zum Flughafen in Einzellfällen Gremienarbeit Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und anderen Einrichtungen Anleitung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen Kriterien für die Spendenvergabe an Flüchtlinge Die Spenden stehen allen Flüchtlingen im Stadtgebiet Nürtingen zur Verfügung Für die Spendenvergabe ist allein die Bedürftigkeit des Flüchtlings ausschlaggebend. Flüchtlinge, die ALG II beziehen, erhalten meist keine Spendengelder. Voraussetzung für eine Gewährung von Spendengeldern ist, dass für den geltend gemachten Bedarf kein individueller Leistungsanspruch wie nach folgenden §§ besteht. o AsylbLG o Krankenhilfe SGB XII Der Flüchtling beteiligt sich mit einem Eigenanteil an den Gesamtkosten. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von den individuellen Möglichkeiten des einzelnen Flüchtlings. Verfahren für die Spendenvergabe an Flüchtlinge der Antrag wird zwischen zwei Personen und dem Flüchtling mündlich vorbesprochen. Dabei werden die Höhe des Eigenanteils, den der Flüchtling aufbringt, aber auch der noch notwendige Zuschuss aus Spendengeldern geklärt. Es wird deutlich gemacht, dass die Unterstützung aus Spendengeldern finanziert wird und kein Anspruch besteht. Die betreuende Person informiert den jeweiligen Sprecherkreis der Initiative. Der Sprecherkreis prüft dann den Antrag. Der Antrag auf Unterstützung wird dann vom Sprecherkreis schriftlich mit Nachweisen und möglicher Eigenbeteiligung an das Vergabegremium des Netzwerks Flüchtlingsarbeit Nürtingen gerichtet. Über den Spendenantrag entscheidet dann das Vergabegremium. Die Gewährung von Spendengeldern erfolgt nach der Entscheidung durch das Vergabegremium mithilfe einer Banküberweisung. Die Überweisung geht in der Regel direkt an den Leistungsbringer (z.B. Anwalt, VHS, Buchhandlung). In begründeten Einzelfällen erfolgt die Überweisung auch auf das Konto des/der Antragssteller/in. Für Deutschkurse und Eingliederungskurse bei der VHS Nürtingen gelten besondere Regeln. Diese Ordnung gilt ab dem 30.01.2014 Feiertage in Deutschland 2014 Gesetzliche Feiertage bedeutet, dass an diesen Tagen nicht gearbeitet wird. Geschäfte und Behörden haben an diesen Tagen also geschlossen. = nicht in allen Ländern Dies bedeutet, dass die Feiertage nur in bestimmten BundesLändern bestehen. Mülltrennung in Deutschland Gelber Sack/ Gelbe Tonne: Hier gehören Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech hinein. Das wären zum Beispiel: Folien leere Tuben leere Konservendosen Plastiktüten Glascontainer: Hier werden alle Einwegflaschen- und Gläser gesammelt. Flaschen, auf denen Pfand ist, müssen zurück zum Händler gebracht werden, sie dürfe nicht in die Container. Die Flaschen müssen je nach Farbe in den richtigen Container geworfen werden. Grünes Glas = Grüner Container Weißes Glas = Weißer Container Braunes Gas = Brauner Container Blaues oder andersfarbige Glas = Brauner Container Papiertonne: Hier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Verpackungen aus Pappe oder Geschenkpapier entsorgt. Nicht erlaubt sind allerdings Fax- und Thermodruckpapiere, beschichtete Papiere, Kohlepapier, Styropor, Tapetenreste und verschmutze Papiere. Biotonne/Kompost: Hier können alle organischen Abfälle, wie Pflanzenreste und Gartenabfälle, sowie Obst- und Gemüseabfälle, aber auch Kaffeefilter und Teebeutel entsorgt werden. Sind die Abfälle zu nass/feucht, müssen sie zuvor in Papier eingewickelt werden. Restmüll: Hier gehören Asche, Tierkot, Tierstreu, verschmutze Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, alte Filzstifte, zerbrochenes Porzellan sowie kaputte Kunststoffgegenstände hinein. Sondermüll: Produkte die schädliche Inhaltsstoffe enthalten dürfen nicht in den Restmüll geworfen werden! Zu diesen besagten Produkten zählen, Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel, Gartenchemikalien und Quecksilberthermometer. Diese Abfälle können sie in haushaltsüblichen Mengen bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Wann der Sperrmüll angeholt wird erfährt man im Abfallkalender der Kommune, zum Sperrmüll gehören Abfälle, die als Mülltonnenungeeignet gelten. Flüchtlinge müssen den Sperrmüll beim Hausmeister anmelden. Elektro(-nik)-Altgeräte: Elektronische Geräte dürfen auf keinen fall im Restmüll entsorgt werden! Für die getrennte Sammlung haben Kommunen Sammelstellen eingerichtet, hier dürfen Geräte wie Kühlschränke, Computer, Akkuschrauber, Kameras, Handys und Toaster abgegeben werden. Energiesparlampen: Kommunen nehmen diese über Wertstoff- oder Recyclinghöfe kostenlos zurück. Bankkonto eröffnen Man wählt eine Bank aus, wie z.B. Volksbank oder Sparkasse Persönlich zur gewünschten Bank gehen und am Schalter dem Mitarbeiter mitteilen, dass man gerne ein Konto eröffnen würde. Dieser Mitarbeiter füllt dann zusammen mit dem Kontoeröffner die dazu notwendigen Formulare aus. Unbedingt zu diesem Termin mitzubringen ist ein aktueller Personalausweis, da die Bank die Richtigkeit der angegebenen Daten überprüfen muss. Nach einiger Zeit erhält man eine Bankkarte und einen dazugehörigen PinCode. Damit kann man dann ab sofort auf das Konto zugreifen, Geld abheben aber auch Geld einzahlen. Diese beiden sollte man nicht aus den Händen geben und der Pin-Code sollte geheim gehalten werden. Verliert man die Karte oder wurde sie gestohlen, muss sofort die Bank darüber informiert werden, damit sie diese die Karte sperren kann und sie somit vor missbrauch geschützt ist. Bei einigen Banken können Kosten anfallen, wenn man ein Konto dort besitzt. Deswegen sollte man sich vorher informieren oder direkt bei der Bank nachfragen. Die Kontodaten der Verwaltung geben, damit das Landratsamt künftig die gesetzliche monatliche Leistung (AsylblG) auf das Konto überweisen kann! Auf dieses Konto kann dann auch die gesetzliche Leistung oder der Verdienst eines Jobs bezahlt werden. Veränderungen im Ausweis, wie z.B. die Gültigkeit müssen der Bank ebenfalls mitgeteilt werden. Man kann jeden Bankautomaten der jeweiligen Bank nutzen, auch welche die sich z.B. in einer anderen Stadt befinden. Kontoauszüge müssen aufbewahrt werden (wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und der Flüchtling seine Leistungen über das Jobcenter beantragen kann, müssen die Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden.) Hausordnung Für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen Nach Nr.2 Abs. 2 der Nutzungsordnung für die Staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen erlässt die Untere Eingliederungsbehörde nachstehende Hausordnung. 1. Anliegen der Bewohner (1) (2) (3) (4) (5) Jeder Bewohner kann sich mit seinen Anliegen zu den an der Anschlagtafel bekannt gegebenen Sprechzeiten an die Wohnheimleitung der Unterbringung oder deren Mitarbeiter persönlich wenden. Es empfiehlt sich, die Anschlagtafel täglich einzusehen, da die Verwaltung alle wesentlichen Mitteilungen über diese weitergibt. Der Bewohner kann Anliegen, die seine Betreuung betreffen, auch den in der Unterbringungseinrichtung tätigen Betreuern vortragen. Wann sie in ihren Beratungsräumen erreichbar sind, machen sie an den Anschlagtafel bekannt. In Krankheitsfällen können sich die Bewohner an die in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter wenden. Diese stellen bei Bedarf Behandlungsscheine aus. Telefongespräche sind von öffentlichen Fernsprecheinrichtungen aus zu führen. Bei der Verwaltung eingehende Gespräche können – von unabweisbaren Fällen abgesehen – nicht an die Bewohner weitervermittelt werden. Eingehende Briefe werden von der Deutschen Post zugestellt. Soweit dies nicht der Fall ist, wird die in der Verwaltung eingehende Post von den Mitarbeitern an die Bewohner ausgegeben oder im Zimmer hinterlegt. 2. Aufnahmen und Unterbringung (1) (2) Die Aufnahme in die Unterbringungseinrichtung nehmen aufgrund der erteilten Wohnerlaubnis die Wohnheimleitung der Unterbringungseinrichtung oder von ihr beauftragten Mitarbeiter vor. Die Unterbringungseinrichtung ist mit den erforderlichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. An Gebrauchsgegenständen erhalten die Bewohner bei Bedarf leihweise Bettwäsche, Decken, Besteck, Geschirr und Schlüssel. 3. Taschengeld und andere Leistungen (1) (2) Taschengeld wird 1x monatlich ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der ersten Woche eines jeden Monats. Die genauen Termine werden an der Anschlagstafel bekannt gegeben. Das Taschengeld ist von dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Mitglied des Haushalts persönlich in Empfang zu nehmen. Bei der Auszahlung müssen gültige Ausweispapiere aller Familienangehörigen vorgelegt werden. Eine Nachzahlung erfolgt nur, vorher triftige Gründe für die Versäumung eines bevorstehenden Auszahlungstermins der Verwaltung mitgeteilt wurde. Die durch die Ausländerbehörde erteilte Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung ist für sich kein triftiger Grund. Die Bettwäsche ist 14-tägig zu wechseln. Die Bewohner sind deshalb dazu verpflichtet, jede zweite Woche gegen Rückgabe der gebrauchten Wäsche beim Hausmeister frische Bettwäsche abzuholen. Die Termine sind der Anschlagtafel zu entnehmen. 4. Erstattung der Kosten (1) (2) Bewohner, die über Einkommen und Vermögen verfügen, haben dies der Verwaltung mitzuteilen. Sie sind zur Kostenerstattung verpflichtet. Die Kosten für die Leistungen der Unterbringungseinrichtung sind, wenn sie nicht überwiesen werden, bei der Zahlstelle bar zu bezahlen. Gehen die Kosten bis zum Fälligkeitstermin nicht ein, erfolgt die Einziehung und ggf. die Betreibung der Kosten. 5. Abstellen der Fahrzeuge Für das Abstellen der Kraftfahrzeuge stehen den Bewohnern auf dem Gelände der Unterbringungseinrichtung keine Stellplätze zur Verfügung. 6. Wäsche waschen und trocknen (1) (2) Die Wäsche ist mit dem von der Verwaltung aufgestellten Waschmaschinen (Zentralwäscherei) zu waschen. Den Betrieb der Waschmaschinen regelt der Hausmeister. Für das Trocknen der Wäsche stehen Wäschetrockner bereit. Innerhalb der Häuser, insbesondere an den Heizkörpern der (3) Zimmer und Waschräumen sowie an der Umzäunung ist das Trocknen der Wäsche unzulässig. Auf den Balkonen ist das Trocknen der Wäsche nur mit den vorhandenen Wäscheständern erlaubt. Die Verwaltung haftet nicht für Schäden an der Wäsche, die ohne ihr Verschulden entstehen, wie z.B. durch Verschmutzung oder Diebstahl. 7. Pflege der Räume und ihrer Einrichtung (1) (2) (3) (4) Flur- und Zimmertüren sind stets geschlossen zu halten. Alle Räume sind täglich zu belüften. Dies gilt insbesondere für Küchen/ Waschräume, Duschen und Toiletten. Mit Wasser, Strom und Heizwärme ist sparsam umzugehen. Das zusätzliche Betreiben von elektrischen Heizgeräten ist untersagt. Das Einwerfen verstopfender Gegenstände in Wasserabflüsse und WC’s ist ebenso unzulässig wie das Anbringen von Nägeln, Haken oder Schrauben an den Einrichtungsgegenständen. Auf die Pflicht zur Vermeidung jedweder Schäden – nicht nur an den besonders empfindlichen Elektro- und Sanitärinstallationen – wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen. Abfälle sind täglich zu den Müllbehältern zu bringen. Sperriger Hausmüll darf nur zerkleinert in die Müllbehälter geworfen werden. Das abstellen von Müll neben den Müllbehältern ist nicht zugelassen. Anfallender Sperrmüll ist den Hausmeistern zu melden. 8. Mitarbeit der Bewohner Die Wohnheimleitung regelt die Mitarbeit der Bewohner bei Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Die Bewohner können im Wege der Selbstverwaltung geeignete Vorschläge für die Mitarbeit der Wohnheimleitung unterbreiten. 9. Reinigungsdienst (1) (2) Die Bewohner sind für die Reinigung und Sauberhaltung ihrer Zimmer selbst verantwortlich. Für die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räume hat der hierfür eingerichtete Reinigungsdienst zu sorgen. Die Bewohner werden zum Reinigungsdienst in wöchentlichem Wechsel zimmerweiße herangezogen. Der (3) (4) ausgehängte Reinigungsplan zeigt den Pflichtigen an, wann und in welchem Umfang sie eingeteilt sind. Reinigungsgeräte und –mittel stellt der Hausmeister zur Verfügung. Reichen die ausgegebenen Reinigungsgeräte und –mittel nicht aus, hält er zusätzlich Geräte und Mittel bereit. Er kann auf beides während seiner Dienstzeit angesprochen werden. 10. Ruhe in der Unterbringungseinrichtung, Rundfunk und Fernsehen (1) (2) (3) (4) (5) In der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr ist Nachtruhe. Rundfunk- und Fernsehgeräte müssen von den Bewohnern bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden. Anmeldeformulare gibt es bei allen Banken und Sparkassen. Da keine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist, wird der Gebrauch von Zimmerantennen empfohlen. Es ist untersagt, Satellitenantennen an den Gebäuden anzubringen. Für eventuell entstehende Schäden haftet der Bewohner. Im Landkreis Esslingen sind keine Festnetz-Internetanschlüsse in Flüchtlingsunterkünften gestattet. 11. Abmeldung und Auszug Mindestens eine Woche vorher ist der Wohnheimleitung der Unterbringungseinrichtung oder einem von ihm beauftragten Mitarbeiter der vorgesehene Auszugstermin mitzuteilen, wenn ihn nicht die Verwaltung selbst festgelegt hat. Unterhaltungsmöglichkeiten Kino TRAUMPALAST NÜRTINGEN Uhlandstraße 10 72622 Nürtingen Allerdings sind dort alle Filme nur in Deutsch anzusehen. Disco / Tanzen Samba Nürtingen Metzinger Str. 47 72622 Nürtingen 07022/211361 Öffnungszeiten: Freitags: 21:00 – 03:30 Uhr Samstags: 21:00 – 04:00 Uhr Sonntags:16:00 – 21:00 Uhr Room 5 Kirchheimer Straße 20 72622 Nürtingen 07022 309613 Öffnungszeiten: Di - Do: 19:00 - 02:00 Uhr Fr - Sa: 19:00 - 04:00 Uhr Bars Brennbar Heiligkreuzstraße 11 72622 Nürtingen 07022/33375 Öffnungszeiten: Zentral Bar Nürtingen Heiligkreuzstrasse 4 72622 Nürtingen 07022/213790 Öffnungszeiten: Montag – Sonntag: Ab 10:00 Uhr Silberburg Wilhemstraße 1 72622 Nürtingen 07022/8128 Öffnungszeiten Di-Sa: 20:00 – 01:00 Uhr (meist länger) So – Mi: 17:00 - 01:00 Uhr Do – Sa: 17:00 – 02:00 Uhr Billard Billard Akademie Nürtingen Eugenstr. 21 72622 Nürtingen 07022/276258 Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 18:00 – 23:00 Uhr Freitag: 18:00 – 02:00 Uhr Samstag: 15:00 – 02:00 Uhr Sonntag: 15:00 – 23:00 Uhr Beschäftigungsangebote der Ehrenamtlichen für Flüchtlinge Dienstag- und Mittwochvormittag: Häkel- und Strickkurs für Frauen, bei Frau Steineck. Während der Häkel- und Strickkurse, können die Kinder von Ehrenamtlichen betreut werden. Es gibt Bastelangebote oder an manchen Tagen wird auch zusammen die Bücherei besucht. Donnerstagvormittag: Kinder können zusammen mit der Kunsttherapeutin im Atelier arbeiten. Freitagnachmittag: Betreuung von Kindern. Junge Männer haben die Möglichkeit , ehrenamtlich tätig zu sein oder mit Irmi Sellhorst und anderen die Gegend zu erkunden und sich in Nürtingen einzubringen. Es stehen aber auch Filmabende, die Teilnahme an Jamsessions im Provisorium, sportliche Betätigungen bei der TG und FV09 auf dem Plan. Es besteht auch die Möglichkeit an der Sprachgruppe teilzunehmen. Diese gibt Unterricht in ersten Deutschkenntnissen. Sehenswürdigkeiten Stadtmuseum Nürtingen Wörthstraße 1 72622 Nürtingen 7022 / 36334 Ehemaliges Spital Neckarsteige 6-10 72622 Nürtingen Rathaus Marktstraße 7 72622 Nürtingen Lehr- und Versuchsgarten Braike „Garten Eden“ Schelmenwasen 6 72622 Nürtingen Römischer Gutshof „Villa Rustica“ In den Seelen 72622 Nürtingen 07022 / 75282 Familienpass und Gutschein zur Bildung und Teilhabe Familien, die Hartz IV bzw ALG II bekommen, können den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter stellen. Familien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden (also unsere Asyl suchenden Flüchtlinge) können denselben Antrag beim Landkreis stellen - bei Herrn Sigler, der alles an die richtigen Stellen weiterleitet. <[email protected]> Ein Familienpass , den alle oben genannten UND auch Familien aus Schwellenhaushalten (über Hartz IV - Grenze) bekommen, wenn sie ihn bei der Wohngeldstelle in Nürtingen beantragen, berechtigt zum ermäßigten Besuch von Schwimmbad. Ein Schwellenhaushalt bekommt den Familienpass S, der diese Kinder berechtigt, das Schulmittagessen zu bekommen. Ein Selbstbehalt von 1 Euro pro Essen muss von der betreffenden Familie gezahlt werden. Wenn Kinder in unseren TVFK Einrichtungen Mittagessen bekommen oder die Kikuwe besuchen, dann müssen die Mitarbeiterinnen eine Kopie des Famiienpass/AsylAusweis/HartzIV Berechtigung, bzw. den bewilligten BUT Antrag haben, notieren die Anzahl der eingenommen Essen /Besuche und rechnen diese mit der entsprechenden Bewilligungsstelle ab. Eine Alternative ist, die Familien strecken es vor und rechnen selber mit den zuständigen Behörden ab - was im Falle der Asylsuchenden kaum möglich ist. Im Anhang der Antrag, den die betroffenen Familien mit Hilfe ihrer ehrenamtlichen Begleiter oder den AWO Mitarbeiterinnen ausfüllen können. Der Besuch von Kindergärten, Krippen und Kindertagesstätten der o.g. finanzschwachen Familien wird über die wirtschaftliche Jugendhilfe, die beim Landkreis beantragt wird, bei guter Begründung zu 100% der Betreuungskosten übernommen. Die Wiwawuschels machen das schon sehr gut vor, wie integrierend eine Elterninitiative wirkt. Zur Schule gehen in Deutschland In Deutschland ist durch die Schulpflicht gesetzlich geregelt, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende von einem bestimmten Alter an, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung einer Schullaufbahn, dazu verpflichtet sind, eine Schule regelmäßig zu besuchen. In den meisten Bundesländern Deutschlands beginnt die Schulpflicht mit dem sechsten Lebensjahr. Die Schule ist für jeden Schüler kostenlos zu besuchen. Die Schulpflicht besteht aus drei Bereichen: Schulanmeldungspflicht: Die Erziehungsberechtigten sind dazu Verpflichtet, ihre Minderjährigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Schulwahl: Die Schulpflichtige Person muss an einer deutschen öffentlichen Schule oder einer Privatschule angemeldet werden. Es ist nicht möglich das Kind auf einer Schule des benachbarten Bundeslandes oder Territoriallandes anzumelden. Teilnahmepflicht: Für die Schulbesuchenden besteht die Pflicht, regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen und aktiv an diesem teilzunehmen. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen aller Art. Kann ein Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen, weil es z.B. krank ist, so muss dies der Schule unverzüglich mitgeteilt und das Kind schriftlich entschuldigt werden. Durchsetzung der Schulpflicht: Die Erziehungsberechtigten sind zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht ihrer Kinder verpflichtet. Kommen diese ihrer Pflicht nicht nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche einen Bußgeldbescheid als Folge haben kann. In manchen Bundesländern kann auch anstelle eines Bußgeldes eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Eine andere Maßnahme kann sein, dass der betroffene Schüler täglich von der Polizei zur Schule gebracht wird. Als letzte Konsequenz kann den Eltern durch das Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweiße entzogen werden. Grundschulen in Nürtingen: o Braikeschule Breiter Weg 55 o Grundschule Reudern Schulstraße 31 o Grundschule Raidwangen Talstraße 25 o Grundschule Rossdorf Hans-Möhrle-Straße 10 o Mörikeschule Frickenhäuser Straße 2 o Inselschule Zizishausen Auf der Insel 2 o Friedrich–Glück–Schule Oberensingen Denkendorfer Weg 20 o Anna-Haag-Schule Silcherstr. 7 Hauptschulen in Nürtingen: o Ersbergschule Ersbergstraße 40 o Mörikeschule Frickenhäuser Straße 2 o Johannes-WagnerSchule (Gehörlosenschule) Neuffener Straße 141 Realschulen in Nürtingen: o Neckar-Realschule Geschwister-SchollRealschule Mühlstraße 33 Gymnasien in Nürtingen: o Hölderlin-Gymnasium Am Lerchenberg 75 o Peter-Härtling-Gymnasium (Privatschule) Sigmaringer Straße 15 o Max-Planck-Gymnasium Steinenbergstraße 17 o Johannes-WagnerSchule (Gehörlosenschule) Neuffener Straße 141 Kindergarten/Kinderbetreuung Ab einem Alter von 2 Jahren können Eltern ihre Kinder in einem Kindergarten anmelden, in welchem diese von Montag bis Freitag betreut werden. In Deutschland besteht keine Pflicht, sein Kind in einem Kindergarten anzumelden, da die Eltern die Kosten des Kindergartenplatzes monatlich selbst bezahlen müssen. Treffpunkte in Nürtingen Natur: o Galgenbergpark o Kreuzkirchpark o Neckarufer Drogen Der Besitz, Handel oder Konsum von Drogen ist in Deutschland strengstens verboten. Hält man sich nicht daran und wird von der Polizei erwischt, so muss man mit einer Strafe rechnen. Diese kann entweder in Form von einer Freiheitsstrafe oder mit der direkten Abschiebung ausfallen. Zu den in Deutschland verbotenen Drogen gehören Heroin, Kokain, LSD, Amphetamine, Metamphetamine und Canabis. Weitere Partner Veronika Schlechter Koordination Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen Kreisdiakonieverband Esslingen Diakonische Bezirksstelle Nürtingen Plochinger Str. 61 72622 Nürtingen Tel.: 07022/932775 Fax: 07022/9327775 Mobil: 0179/ 3834240 E-Mail: [email protected] www.kdv-es.de Irmhild Sellhorst Kunsttherapeutin MA Caritas-Flüchtlingsarbeit Nürtingen Vendelaustraße 30 72622 Nürtingen Tel.: 07022 – 70892-27 Mobil: 0152 - 03457717 [email protected] Uli Bürger Stadt Nürtingen Amt für Bildung, Soziales und Familie Sozialer Dienst Bahnhofstraße 2/1 72622 Nürtingen Telefon: 07022/21 27 16 Fax: 07022/21 27 18 E-Mail: [email protected] www.nuertingen.de www.facebook.de/nuertingen.de Sven Singler (Integrationsbeauftragter) Stadt Nürtingen Amt für Bildung, Soziales und Familien Bürgertreff, Bürgerengagement, Integration Marktstraße 7 72622 Nürtingen Telefon: 07022 75-366 Fax: 07022/75-587 E-Mail: [email protected] www.nuertingen.de Heike Händel Stadt Nürtingen Amt für Bildung, Soziales und Familie Abteilung Soziales Marktstraße 7 72622 Nürtingen Telefon: 07022 75-234 Fax: 07022 75-581 E-Mail: [email protected] www.nuertingen.de www.facebook.de/nuertingen.de Christian Sigler (Kontaktstelle Ehrenamt) Landratsamt Esslingen SG 311 – untere Aufnahmebehörde – Sachgebietsleiter Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a.N. Tel: 0711 3902- 2587 Fax: 0711 39632- 2587 [email protected] www.landkreis-esslingen.de Andrea Kees (Betreuung Flüchtlinge in Anschlussunterbringung) Dipl. Sozialpädagogin (FH) Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg Kirchheimer Straße 60 72622 Nürtingen Tel.: 07022/2175117 Fax: 07022/2175120 Mobil: 0172/7899721 Email: [email protected] www.bruderhausdiakonie.de Jugendagentur Marc Rösel (Dipl. Sozialpädagoge) jugendagentur. information. beratung. Bahnhofstraße 13 72622 Nürtingen Tel.: 0 70 22 . 211 825 Mail: [email protected]