Handbuch NFANT Stand 2015

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Handbuch NFANT Stand 2015
Entwurf
Inhaltsverzeichnis
0 Zuständigkeiten
1. Einkauf
1.1. von Nahrungsmitteln
1.2. von Kleidung und Hausrat
2. Deutsch lernen
2.1. Angebot der VHS
2.2. Dolmetscher
3. Medizinische Betreuung
3.1. Behandlung Allgemein
3.2. Bedeutung der Rezepte
3.3. Beantragung eines Krankenscheins
3.4. Schwangerschaftsabbruch
3.5. Vaterschaftsanerkennung
4. Wichtig in Deutschland
4.1. Regeln
4.2. Ämter
4.3. öffentliche Verkehrsmittel
5. Sport
6. Arbeiten in Deutschland
7. Aufgaben der AWO
8. Spenden
8.1. Kriterien für die Spendenvergabe an Flüchtlinge
8.2. Verfahren für die Spendenvergabe an Flüchtlinge
9. Feiertage
10. Mülltrennung
10.1. gelber Sack/gelbe Tonne
10.2. Glascontainer
10.3. Papiertonne
10.4. Biotonne
10.5.
10.6.
10.7.
10.8.
10.9.
Restmüll
Sondermüll
Sperrmüll
Elektronik/ Altgeräte
Energiesparlampen
11. Bankkonto eröffnen
12. Hausordnung
13. Unterhaltungsmöglichkeiten
13.1. Angebote in Nürtingen
13.2. Angebote der Ehrenamtlichen
13.3. Sehenswürdigkeiten in Nürtingen
13.4. Familienpass und Gutschein zur Bildung und Teilhabe
14. Schule
14.1. Schulpflicht in Deutschland
14.2. Schulen in Nürtingen
15. Öffentliche Treffpunkte in Nürtingen
16.Drogen
17. Weitere Partner
In Nürtingen sind für die Flüchtlingsarbeit zuständig:
Landratsamt Esslingen für die Unterbringung:
Rosemarie Peltier
Landratsamt Esslingen
Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge und Übergangswohnheim
Charlottenstr. 73
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021/92058-14
Telefax: 07021/92058-13
[email protected]
[email protected]
www.landkreis-esslingen.de
Für die hauptamtliche Sozialberatung:
AWO Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst für Flüchtlinge
Alexandra Mack, Pädagogin B.A.
Kanalstr. 25/1
72622 Nürtingen
Tel.: 0152 28618400
mail: [email protected]
Dies ist ein Handbuch der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit nfant.
Kontakt@nfa
nt.de
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ht: Manfred Fleck (operativ: Helmut Mengs)
 Beratung in Asylfragen: Ragini Wahl
 Psychologische Beratung: Karibuni (Barbara Dürr, Renate Winter-Hoss)
 Infoveranstaltungen: Marion Nau
 Außendarstellung: Julia Rieger
 Einkaufen von Nahrungsmitteln

In Nürtingen:
Lidl, im Zementwerk 9
Lidl, in der Oberensinger Straße 11
Zizishausen
Tafelladen, in der Mönchstraße 10
Kaufland, in der Europastraße 7
Aldi Süd in der Robert-Bosch-Straße 1

.
In Oberboihingen:
Aldi Süd in der Nürtinger Straße 84
Neckarhausen, B 297 neben der
Tankstelle

NORMA
Wolfschlugen:
Aldi Süd in der Nürtinger Straße 66
 Einkauf von Kleidung und Hausrat

In Nürtingen:
 Diakonieladen, in der Plochinger Straße 61
Jeder Flüchtling erhält dort 1x einen Gutschein im Wert von 20€.
 DRK-Kleiderkammer, in der Laiblinstegstraße 9

In Kirchheim:
Flohmarkt jeden Samstag am Güterbahnhof
Deutsch lernen



Angebote durch Ehrenamtliche AK Asyl
kostenpflichtige Kurse an der Volkshochschule
Nürtingen
 finanziert durch Spendengelder und Eigenbeteiligung
 In der Bücherei Nürtingen können Lernmaterialien ausgeliehen werden,
sofern man einen Büchereiausweis hat.
 Dolmetscher
Eine aktuelle Liste der menschen, die verschiedene Sprachen sprechen und zur
verständigung beitragen können, liegt der AWO Mitarbeiterin und den
Ehrenamtlichen an den Standorten vor. Es handelt sich hierbei nicht um
diplomierte Dolmetscher.
 Medizinische Behandlungen
Die Behandlungskosten normaler, einfacher Akutbehandlungen bei einem Hausarzt
oder Zahnarzt werden vom Kreissozialamt übernommen. Dies beinhaltet jedoch
nur eingeschränkte Leistungen wie Schmerzbehandlung und lebensbedrohliche
Krankheiten. Die Kostenübernahme für jede weiterführende Behandlung muss
beim Landratsamt zuvor beantragt werden. Dieses wiederum braucht dafür einen
vom Flüchtling unterschriebenen Antrag, die Original-Überweisung des Arztes,
sowie eine Schweigepflichtentbindung. Es werden aber nur für medizinische
Behandlungen bei Ärzten im Landkreis Esslingen die Kosten übernommen.
 Beide Formulare hat die AWO, die für die Anträge zuständig ist.
Jeder Flüchtling erhält von der Verwaltung bei Neuzuweißung einen
Befreiungsausweis. Dieser gilt nach Erhalt max. 3 Monate bis Quartalsende. Geht
dieser verloren, kann gegen Bezahlung von 5€ ein neuer von der Verwaltung
ausgestellt werden. Mit diesem Ausweis sind die Flüchtlinge von Zuzahlungen von
kostenpflichtigen Medikamenten befreit (rotes Rezept).
Alle Medikamente, die keine Kassenleistung sind, müssen sie selber bezahlen.
 Rezepte:
o Rot bedeutet, dass man das Verschriebene kostenlos bei der Apotheke
erhält.
o Grün bedeutet, dass man das Verschriebene selber bezahlt werden
muss.
Der Ablauf:
 Frau Peltier oder eine Vertreterin kommt zu den im Aushang festgelegten
Zeiten in die GU oder ins Containerdorf. Bei ihr kann man sich unter Angabe
des Namens und der Adresse des Hausarztes einen Krankenschein holen,
dieser gilt max. 3 Monate bis Quartalsende.
 Hält der Hausarzt eine weiterführende Behandlung für notwendig, stellt er
einen Überweisungsschein zu einem Facharzt aus. Nun wendet man sich an
die Hauptamtliche der AWO mit Bitte um eine Terminvereinbarung für den
entsprechenden Arzt. Diese kann dann gleich den Antrag auf
Kostenübernahme und Schweigepflichtentbindung unterschreiben und beim
Landratsamt einreichen.
 Ist der Fall medizinisch eindeutig, wird die Kostenübernahme vom
Landratsamt schriftlich bestätigt und dem Flüchtling per Post zugestellt. Diese
Kostenübernahme muss dem Facharzt vor der Behandlung vorgelegt werden.
 Ist der Fall medizinisch nicht eindeutig, so bekommt der Flüchtling einen
Termin beim Gesundheitsamt. Hier wird er erneut untersucht, je nach
Ergebnis wird die Empfehlung des Hausarztes entweder bestätigt oder nicht
für notwendig erachtet. Die Bewilligung oder Ablehnung bekommt der
Flüchtling per Post zugesendet. Erst jetzt kann gegebenenfalls ein Termin
beim Facharzt gemacht werden.
 Schwangerschaftsabbruch
 Termin bei einer Frauenärztin machen:
 Von diesem/dieser braucht man folgende Dinge:
 Eine Bescheinigung welche Schwangerschaftswoche man ist.
 Eine Überweisung für die Klinik
2. Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wegen
Beratungsschein:
 Berliner Str. 27
73728 Esslingen
 342157-100
 LRA Pulverwiesen 11
73728 Esslingen
Frau Post oder Frau Klor
3902-2508
 Pro familia Kirchheim
Wenningerstraße 8
 07021/3697
3. Bei der AOK eine Kostenübernahmebescheinigung holen, hierfür ist kein
Termin notwendig.
AOK Nürtingen
Steinenbergstraße oberhalb Kaufland
AOK, Schöllkopfstr. 61
73230 Kirchheim unter Teck
 07021 9 31 74 93
Um eine Kostenübernahmebescheinigung zu erhalten ist Folgendes vorzulegen:
 Die Bescheinigung der Frauenärztin
 Den Beratungsschein der Beratungsstelle
 Die Sachleistungsbescheinigung
 Den aktuellen Ausweis
4. Zwei Termine in der Klinik vereinbaren
 Klinik Stapf
Türlenstraße 22A
70191 Stuttgart
 0711/283143
 Krankenhaus Esslingen
Hirschlandstraße 97
73730 Esslingen am Neckar
 0711 – 3103-3056
 0711 – 3103-87800
Zum ersten Termin mit zubringen sind:
 Überweisung der Frauenärztin
 Beratungsschein der Beratungsstelle
 Kostenübernahmeerklärung der AOK
 Aktueller Ausweis
 Vaterschaftsanerkennungen
 Auf dem Rathaus am Wohnort fragen oder
 Standesamt Esslingen
Rathausplatz 2
2. Stock
73730 Esslingen am Neckar
 Frau Seifried: Vaterschaftsanerkennungen
 0711/3512-2481
 Frau Gorzellik: Geburtsurkunden
 0711/3512-2651
o Erforderlich für die Annerkennung der Vaterschaft sind:
 Die Geburtsurkunde der Eltern
 Der Nachweis der Staatsangehörigkeit (Pass)
 Jugendamt am Geburtsort des Kindes
Pulverwiesen 11, Landratsamt
73730 Esslingen am Neckar
 0711/ 3902 – 2650
 39632 - 2650
o Erforderlich für die Annerkennung der Vaterschaft ist:
 Die Pässe der Eltern
Achtung: Bei ausreisepflichtigen Flüchtlingen (alle Flüchtlinge mit
Duldung) kann der im Heimatland angeforderte oder bei der Botschaft
beantragte und erhaltene Pass von der Ausländerbehörde zu einer
Abschiebung benutzt werden.
 Wichtige Regeln in Deutschland











Pünktlich sein (Termine beim Arzt genau einhalten)
Vereinbarte Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können,
müssen vorher abgesagt werden, damit der Arzt den frei werdenden Termin
an einen anderen Kranken vergeben kann. Bei manchen Ärzten bekommt
man sonst keinen weiteren Termin mehr!
Ab dem Alter von 14 Jahren gilt man als strafmündig. Man kann also für
Gesetzesbrüche zur Verantwortung gezogen werden.
Die Asylbewerber/innen sollten sich mit ihrem Asylausweis
(Aufenthaltsgestattung oder Duldung) immer ausweisen können, falls man
danach gefragt wird.
Hochprozentiger Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt zu trinken, Bier
und Wein ist ab 16 Jahren erlaubt.
In vielen öffentlichen Gebäuden und Gaststätten ist das Rauchen
untersagt.
Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt.
Fahrräder immer abschließen, wenn diese abgestellt wurden.
Von 22:00 - 06:00 Uhr ist Nachtruhe, dies bedeutet, dass man z.B. keine
laute Musik hören oder andere laute Dinge tun darf, welche diese stören
könnte.(Nachtruhe einhalten!)
An Sonn- und Feiertagen haben die Geschäfte und Behörden
geschlossen.
Es gibt Gesetze, in denen die Rechte und Pflichten eines jeden Menschen
festgeschrieben sind und an die sich jeder zu halten hat.
Verletzt jemand die Rechte eines anderen oder geht seinen Pflichten nicht
nach, so kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen.
§ 823 „ Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen willkürlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet.“
Besitzt man eine Haftpflichtversicherung, setzt diese nun ein und kommt für
den entstandenen Schaden auf. Eine Haftpflichtversicherung muss aber von
jedem Menschen selber abgeschlossen und dann monatlich bezahlt werden.
Ist man also nicht versichert, muss man den entstandenen Schaden aus
eigener Tasche bezahlen. Ist man dazu nicht in der Lage, so kann man sich
an die AWO wenden. Diese versucht dann mit dem Geschädigten zu
verhandeln und möglicherweise eine Ratenzahlung der Kosten zu erreichen.
Jeder trägt somit selbst die Verantwortung für sein Tun und Lassen.

Wichtige Ämter
Ausländeramt
Marktstraße 7
72622 Nürtingen

Passverlängerungen

Antragstellung

Polizeirevier
 07022 92240
im Notfall 110
Europastraße 34
72622 Nürtingen
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 14.00-17.00 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
 öffentliche Verkehrsmittel
 Jeder Fahrgast benötigt eine gültige Fahrkarte,
fährt er ohne eine solche Fahrkarte oder ist diese
nicht mehr gültig, erhält man eine Strafanzeige
und eine Geldbuße von 40€.
 Fahrkarten kann man direkt beim Busfahrer
kaufen, indem man ihm das Reiseziel nennt oder
an einem Automaten. Diese befinden sich meist
an Bahnhöfen.
 Die Buslinie 74 fährt ab Bahnhof ZOB nach
Oberensingen bzw. Richtung Stuttgart.
 Die Buslinie 167 fährt ab Bahnhof ZOB nach
Oberensingen bzw. Richtung Aichtal.
 Die Buslinie 188 fährt ab Nürtingen ZOB über Neckarhausen nach
Schlaitdorf.
 Der Zug R8 fährt in NT von Gleis 2 Richtung Stuttgart, von Gleis 1
Richtung Reutlingen
 Der Zug R82 fährt von Gleis 3 Richtung Frickenhausen, Neuffen

Sport
 Fitnessstudios,diese sind aber kostenpflichtig und nicht gerade billig, zudem
muss man einen Vertrag für mindestens ein Jahr abschließen.
 Zum Schwimmen kann man ins Freibad am Galgenberg oder ins Hallenbad
gehen, hierfür muss man auch Eintritt bezahlen.
 Fußball spielen kann man jeden Sonntag auf dem Sportplatz in
Oberensingen um 18:30 Uhr, jeden Samstag auf der Wiese in Reudern.
 Auf dem Gelände der Samariterstiftung kann man von 09:00 – 19:00 Uhr
Badminton spielen.
 In Eigenregie kann auf dem Parkplatz beim Sportplatz Oberensingen
Cricket gespielt werden.
 Bei Interesse an weiteren Angeboten kann man sich an Sportvereine
wenden.
 Die TG Nürtingen bietet jeden Montag ab 15:30 Uhr kostenloses
Krafttraining in der Neckarau an.
 Bei speziellem Interesse kann bei Sportvereinen gezielt nach
Trainingsmöglichkeiten gefragt werden.
 Arbeiten in Deutschland
Die Flüchtlinge dürfen ab dem 1. Tag in der Flüchtlingsunterkunft 1,05€ pro
Stunde in einer gemeinnützigen, staatlichen oder kommunalen Einrichtung
verdienen. Jedoch nicht mehr wie 100 Arbeitsstunden im Monat. Dies ist
solange möglich, wie das Landratsamt für den Unterhalt des Flüchtlings
zuständig ist. Sobald aber über den Asylantrag entschieden ist und dieser
anerkannt wurde, ist dies nicht mehr möglich. Ab dann übernimmt das
Jobcenter die Unterhaltskosten und der Flüchtling muss sich auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen.
Lebt ein Flüchtling drei Monate in Deutschland, darf er ebenfalls auf dem
allgemeinen Arbeitsmark nach einer Arbeit suchen, egal ob über seinen
Asylantrag schon entschieden wurde oder nicht.
Dazu muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Arbeitserlaubnis ausfüllen.
(Das Formular kann man bei der AWO bekommen). Der Flüchtling muss
den ausgefüllten Antrag bei der Ausländerbehörde abgeben. Diese schickt
den Antrag zur Zentralen Arbeitserlaubnisstelle nach Duisburg, wo eine
vierwöchige Arbeitsmarktprüfung durchgeführt werden muss. Das
bedeutet, dass die Arbeitserlaubnisstelle prüfen muss, ob ein/e Deutsche/r
oder ein EU-Angehörige/r auf die Stelle vermittelt werden kann. Ist dies
nicht möglich, bekommt der Flüchtling die Arbeitserlaubnis
(Nachrangigkeit). Diese Arbeitserlaubnis ist nicht auf eine andere
Arbeitsstelle übertragbar, falls die Arbeitsstelle inzwischen besetzt ist. Die
Gültigkeit der Arbeitserlaubnis endet immer mit der Gültigkeit des
Asylausweises (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) und muss von der
Ausländerbehörde zusammen mit dem Asylausweis verlängert werden.
Asylfolgeantragsteller bekommen generell keine Arbeitserlaubnis.
Die freiwillige Dienstverpflichtung kann von beiden Seiten mit Angabe von
Gründen mit einer Frist von 3 Werktagen beendet werden.
Aufgaben der AWO:
 Beratungsarbeit
 Durchführung der Sprechstunden ( ca. 1- 3 Sprechstunden pro Woche)
 Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens 
 Unterstützung der Eltern bei der Erziehung
 Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen
 Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten..
 Unterstützung der asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit
Rechtsanwälten, Ausländerbehörden
 Unterstützung im Kontakt mit Behörden
 Formale Hilfeleistung
 Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen/ Dokumenten
 Ausfüllen von Formularen
 Unterstützung von finanziellen Problemen (Schuldenregulierung..)
 Beantragung eines Familienpasses
 Konfliktmanagement
 Entwicklung von Hilfsangeboten bei Psychosozialen Problemen
 Krisenintervention sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender
Hilfemaßnahmen
 Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen,
Zusammenarbeit mit Ärzten/innen, Therapeuten/innen und Psychiatern/innen,
mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumambulanz,
Beratung und Betreuung von Folterüberlebenden, Psychische Beratungsstelle
für politisch Verfolgte und Vertriebene, Psychiatrische Institutsambulanz
 Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Familie, Zimmer- oder
Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft
 Büroarbeit
 Nachbearbeitung der Sprechstunden (Telefonate, Schriftverkehr,
Emailkontakte)
 Dokumentierung der Einzellfälle
 Führen und Aktualisieren der Daten und Akten
 Lesen von Rundbriefen, Gesetzesänderungen, Urteilen, Bescheiden
 Freiwillige Rückkehr 
 Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation zur Durchführung
 Vorbereitende Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden und Botschaften
 Begleitung zum Flughafen in Einzellfällen
 Gremienarbeit
 Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und anderen Einrichtungen
 Anleitung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und
Einzelpersonen
 Kriterien für die Spendenvergabe an Flüchtlinge
 Die Spenden stehen allen Flüchtlingen im Stadtgebiet Nürtingen zur Verfügung
 Für die Spendenvergabe ist allein die Bedürftigkeit des Flüchtlings
ausschlaggebend.
 Flüchtlinge, die ALG II beziehen, erhalten meist keine Spendengelder.
 Voraussetzung für eine Gewährung von Spendengeldern ist, dass für den geltend
gemachten Bedarf kein individueller Leistungsanspruch wie nach folgenden §§
besteht.
o AsylbLG
o Krankenhilfe SGB XII
 Der Flüchtling beteiligt sich mit einem Eigenanteil an den Gesamtkosten. Die Höhe
des Eigenanteils ist abhängig von den individuellen Möglichkeiten des einzelnen
Flüchtlings.
 Verfahren für die Spendenvergabe an Flüchtlinge
 der Antrag wird zwischen zwei Personen und dem Flüchtling mündlich
vorbesprochen. Dabei werden die Höhe des Eigenanteils, den der
Flüchtling aufbringt, aber auch der noch notwendige Zuschuss aus
Spendengeldern geklärt. Es wird deutlich gemacht, dass die Unterstützung
aus Spendengeldern finanziert wird und kein Anspruch besteht.
 Die betreuende Person informiert den jeweiligen Sprecherkreis der
Initiative. Der Sprecherkreis prüft dann den Antrag.
 Der Antrag auf Unterstützung wird dann vom Sprecherkreis schriftlich mit
Nachweisen und möglicher Eigenbeteiligung an das Vergabegremium des
Netzwerks Flüchtlingsarbeit Nürtingen gerichtet.
 Über den Spendenantrag entscheidet dann das Vergabegremium.
 Die Gewährung von Spendengeldern erfolgt nach der Entscheidung durch
das Vergabegremium mithilfe einer Banküberweisung. Die Überweisung
geht in der Regel direkt an den Leistungsbringer (z.B. Anwalt, VHS,
Buchhandlung). In begründeten Einzelfällen erfolgt die Überweisung auch auf
das Konto des/der Antragssteller/in.
 Für Deutschkurse und Eingliederungskurse bei der VHS Nürtingen gelten
besondere Regeln.
Diese Ordnung gilt ab dem 30.01.2014
 Feiertage in Deutschland
2014
Gesetzliche Feiertage bedeutet, dass an diesen Tagen nicht
gearbeitet wird. Geschäfte und Behörden haben an diesen
Tagen also geschlossen.
 = nicht in allen Ländern
Dies bedeutet, dass die Feiertage nur in bestimmten BundesLändern bestehen.
 Mülltrennung in Deutschland
 Gelber Sack/ Gelbe Tonne:
Hier gehören Verpackungen aus Kunststoff,
Aluminium und Weißblech hinein. Das wären zum
Beispiel:
 Folien
 leere Tuben
 leere Konservendosen
 Plastiktüten
 Glascontainer:
Hier werden alle Einwegflaschen- und Gläser gesammelt. Flaschen, auf
denen Pfand ist, müssen zurück zum Händler gebracht werden, sie
dürfe nicht in die Container.
Die Flaschen müssen je nach Farbe in den
richtigen Container geworfen werden.




Grünes Glas = Grüner Container
Weißes Glas = Weißer Container
Braunes Gas = Brauner Container
Blaues oder andersfarbige Glas =
Brauner Container
 Papiertonne:
Hier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier,
Verpackungen aus Pappe oder Geschenkpapier entsorgt. Nicht
erlaubt sind allerdings Fax- und Thermodruckpapiere,
beschichtete Papiere, Kohlepapier, Styropor, Tapetenreste und
verschmutze Papiere.
 Biotonne/Kompost:
Hier können alle organischen Abfälle, wie Pflanzenreste und
Gartenabfälle, sowie Obst- und Gemüseabfälle, aber auch
Kaffeefilter und Teebeutel entsorgt werden.
Sind die Abfälle zu nass/feucht, müssen sie zuvor in Papier
eingewickelt werden.
 Restmüll:
Hier gehören Asche, Tierkot, Tierstreu, verschmutze
Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, defekte
Glühbirnen, alte Filzstifte, zerbrochenes Porzellan sowie
kaputte Kunststoffgegenstände hinein.
 Sondermüll:
Produkte die schädliche Inhaltsstoffe enthalten dürfen nicht in den
Restmüll geworfen werden!
Zu diesen besagten Produkten zählen, Renovierungsabfälle,
Reinigungsmittel, Gartenchemikalien und Quecksilberthermometer.
Diese Abfälle können sie in haushaltsüblichen Mengen bei
kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben.
Wann der Sperrmüll angeholt wird erfährt man im Abfallkalender der
Kommune, zum Sperrmüll gehören Abfälle, die als
Mülltonnenungeeignet gelten.
Flüchtlinge müssen den Sperrmüll beim Hausmeister anmelden.
 Elektro(-nik)-Altgeräte:
Elektronische Geräte dürfen auf keinen fall im Restmüll entsorgt
werden!
Für die getrennte Sammlung haben Kommunen Sammelstellen
eingerichtet, hier dürfen Geräte wie Kühlschränke, Computer,
Akkuschrauber, Kameras, Handys und Toaster abgegeben werden.
Energiesparlampen:
Kommunen nehmen diese über Wertstoff- oder Recyclinghöfe kostenlos
zurück.
 Bankkonto eröffnen
 Man wählt eine Bank aus, wie z.B. Volksbank oder Sparkasse
 Persönlich zur gewünschten Bank gehen und am Schalter dem Mitarbeiter
mitteilen, dass man gerne ein Konto eröffnen würde.
 Dieser Mitarbeiter füllt dann zusammen mit dem Kontoeröffner die dazu
notwendigen Formulare aus.
 Unbedingt zu diesem Termin mitzubringen ist ein aktueller Personalausweis,
da die Bank die Richtigkeit der angegebenen Daten überprüfen muss.
 Nach einiger Zeit erhält man eine Bankkarte und einen dazugehörigen PinCode. Damit kann man dann ab sofort auf das Konto zugreifen, Geld abheben
aber auch Geld einzahlen. Diese beiden sollte man nicht aus den Händen geben
und der Pin-Code sollte geheim gehalten werden. Verliert man die Karte oder
wurde sie gestohlen, muss sofort die Bank darüber informiert werden, damit sie
diese die Karte sperren kann und sie somit vor missbrauch geschützt ist.
 Bei einigen Banken können Kosten anfallen, wenn man ein Konto dort
besitzt. Deswegen sollte man sich vorher informieren oder direkt bei der Bank
nachfragen.
 Die Kontodaten der Verwaltung geben, damit das Landratsamt künftig die
gesetzliche monatliche Leistung (AsylblG) auf das Konto überweisen kann!
 Auf dieses Konto kann dann auch die gesetzliche Leistung oder der
Verdienst eines Jobs bezahlt werden.
 Veränderungen im Ausweis, wie z.B. die Gültigkeit müssen der Bank
ebenfalls mitgeteilt werden.
Man kann jeden Bankautomaten der jeweiligen Bank nutzen, auch welche die
sich z.B. in einer anderen Stadt befinden.
Kontoauszüge müssen aufbewahrt werden (wenn das Asylverfahren
abgeschlossen ist und der Flüchtling seine Leistungen über das Jobcenter
beantragen kann, müssen die Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden.)
Hausordnung
Für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen
Nach Nr.2 Abs. 2 der Nutzungsordnung für die Staatlichen
Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen erlässt die Untere
Eingliederungsbehörde nachstehende Hausordnung.
1. Anliegen der Bewohner
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Jeder Bewohner kann sich mit seinen Anliegen zu den an der
Anschlagtafel bekannt gegebenen Sprechzeiten an die
Wohnheimleitung der Unterbringung oder deren Mitarbeiter
persönlich wenden. Es empfiehlt sich, die Anschlagtafel täglich
einzusehen, da die Verwaltung alle wesentlichen Mitteilungen
über diese weitergibt.
Der Bewohner kann Anliegen, die seine Betreuung betreffen,
auch den in der Unterbringungseinrichtung tätigen Betreuern
vortragen. Wann sie in ihren Beratungsräumen erreichbar sind,
machen sie an den Anschlagtafel bekannt.
In Krankheitsfällen können sich die Bewohner an die in der
Verwaltung tätigen Mitarbeiter wenden. Diese stellen bei
Bedarf Behandlungsscheine aus.
Telefongespräche sind von öffentlichen
Fernsprecheinrichtungen aus zu führen. Bei der Verwaltung
eingehende Gespräche können – von unabweisbaren Fällen
abgesehen – nicht an die Bewohner weitervermittelt werden.
Eingehende Briefe werden von der Deutschen Post zugestellt.
Soweit dies nicht der Fall ist, wird die in der Verwaltung
eingehende Post von den Mitarbeitern an die Bewohner
ausgegeben oder im Zimmer hinterlegt.
2. Aufnahmen und Unterbringung
(1)
(2)
Die Aufnahme in die Unterbringungseinrichtung nehmen
aufgrund der erteilten Wohnerlaubnis die Wohnheimleitung
der Unterbringungseinrichtung oder von ihr beauftragten
Mitarbeiter vor.
Die Unterbringungseinrichtung ist mit den erforderlichen
Einrichtungsgegenständen ausgestattet. An
Gebrauchsgegenständen erhalten die Bewohner bei Bedarf
leihweise Bettwäsche, Decken, Besteck, Geschirr und Schlüssel.
3. Taschengeld und andere Leistungen
(1)
(2)
Taschengeld wird 1x monatlich ausbezahlt. Die Auszahlung
erfolgt in der ersten Woche eines jeden Monats. Die genauen
Termine werden an der Anschlagstafel bekannt gegeben. Das
Taschengeld ist von dem Leistungsberechtigten oder einem
volljährigen berechtigten Mitglied des Haushalts persönlich in
Empfang zu nehmen. Bei der Auszahlung müssen gültige
Ausweispapiere aller Familienangehörigen vorgelegt werden.
Eine Nachzahlung erfolgt nur, vorher triftige Gründe für die
Versäumung eines bevorstehenden Auszahlungstermins der
Verwaltung mitgeteilt wurde. Die durch die
Ausländerbehörde erteilte Erlaubnis zum vorübergehenden
Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung ist für sich
kein triftiger Grund.
Die Bettwäsche ist 14-tägig zu wechseln. Die Bewohner sind
deshalb dazu verpflichtet, jede zweite Woche gegen Rückgabe
der gebrauchten Wäsche beim Hausmeister frische Bettwäsche
abzuholen. Die Termine sind der Anschlagtafel zu entnehmen.
4. Erstattung der Kosten
(1)
(2)
Bewohner, die über Einkommen und Vermögen verfügen,
haben dies der Verwaltung mitzuteilen. Sie sind zur
Kostenerstattung verpflichtet.
Die Kosten für die Leistungen der Unterbringungseinrichtung
sind, wenn sie nicht überwiesen werden, bei der Zahlstelle bar
zu bezahlen. Gehen die Kosten bis zum Fälligkeitstermin nicht
ein, erfolgt die Einziehung und ggf. die Betreibung der Kosten.
5. Abstellen der Fahrzeuge
Für das Abstellen der Kraftfahrzeuge stehen den Bewohnern auf dem
Gelände der Unterbringungseinrichtung keine Stellplätze zur
Verfügung.
6. Wäsche waschen und trocknen
(1)
(2)
Die Wäsche ist mit dem von der Verwaltung aufgestellten
Waschmaschinen (Zentralwäscherei) zu waschen. Den Betrieb
der Waschmaschinen regelt der Hausmeister.
Für das Trocknen der Wäsche stehen Wäschetrockner bereit.
Innerhalb der Häuser, insbesondere an den Heizkörpern der
(3)
Zimmer und Waschräumen sowie an der Umzäunung ist das
Trocknen der Wäsche unzulässig. Auf den Balkonen ist das
Trocknen der Wäsche nur mit den vorhandenen
Wäscheständern erlaubt.
Die Verwaltung haftet nicht für Schäden an der Wäsche, die
ohne ihr Verschulden entstehen, wie z.B. durch
Verschmutzung oder Diebstahl.
7. Pflege der Räume und ihrer Einrichtung
(1)
(2)
(3)
(4)
Flur- und Zimmertüren sind stets geschlossen zu halten. Alle
Räume sind täglich zu belüften. Dies gilt insbesondere für
Küchen/ Waschräume, Duschen und Toiletten.
Mit Wasser, Strom und Heizwärme ist sparsam umzugehen.
Das zusätzliche Betreiben von elektrischen Heizgeräten ist
untersagt.
Das Einwerfen verstopfender Gegenstände in Wasserabflüsse
und WC’s ist ebenso unzulässig wie das Anbringen von
Nägeln, Haken oder Schrauben an den
Einrichtungsgegenständen. Auf die Pflicht zur Vermeidung
jedweder Schäden – nicht nur an den besonders empfindlichen
Elektro- und Sanitärinstallationen – wird in diesem
Zusammenhang besonders hingewiesen.
Abfälle sind täglich zu den Müllbehältern zu bringen.
Sperriger Hausmüll darf nur zerkleinert in die Müllbehälter
geworfen werden. Das abstellen von Müll neben den
Müllbehältern ist nicht zugelassen. Anfallender Sperrmüll ist
den Hausmeistern zu melden.
8. Mitarbeit der Bewohner
Die Wohnheimleitung regelt die Mitarbeit der Bewohner bei
Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Die Bewohner können im
Wege der Selbstverwaltung geeignete Vorschläge für die
Mitarbeit der Wohnheimleitung unterbreiten.
9. Reinigungsdienst
(1)
(2)
Die Bewohner sind für die Reinigung und Sauberhaltung ihrer
Zimmer selbst verantwortlich.
Für die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen und
Räume hat der hierfür eingerichtete Reinigungsdienst zu
sorgen. Die Bewohner werden zum Reinigungsdienst in
wöchentlichem Wechsel zimmerweiße herangezogen. Der
(3)
(4)
ausgehängte Reinigungsplan zeigt den Pflichtigen an, wann
und in welchem Umfang sie eingeteilt sind.
Reinigungsgeräte und –mittel stellt der Hausmeister zur
Verfügung. Reichen die ausgegebenen Reinigungsgeräte und
–mittel nicht aus, hält er zusätzlich Geräte und Mittel bereit. Er
kann auf beides während seiner Dienstzeit angesprochen
werden.
10. Ruhe in der Unterbringungseinrichtung, Rundfunk und Fernsehen
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
In der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr ist Nachtruhe.
Rundfunk- und Fernsehgeräte müssen von den Bewohnern bei
der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
angemeldet werden. Anmeldeformulare gibt es bei allen
Banken und Sparkassen.
Da keine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist, wird der
Gebrauch von Zimmerantennen empfohlen.
Es ist untersagt, Satellitenantennen an den Gebäuden
anzubringen. Für eventuell entstehende Schäden haftet der
Bewohner.
Im Landkreis Esslingen sind keine Festnetz-Internetanschlüsse
in Flüchtlingsunterkünften gestattet.
11. Abmeldung und Auszug
Mindestens eine Woche vorher ist der Wohnheimleitung der
Unterbringungseinrichtung oder einem von ihm beauftragten
Mitarbeiter der vorgesehene Auszugstermin mitzuteilen, wenn
ihn nicht die Verwaltung selbst festgelegt hat.
 Unterhaltungsmöglichkeiten
 Kino
TRAUMPALAST NÜRTINGEN
Uhlandstraße 10
72622 Nürtingen
 Allerdings sind dort alle Filme nur in Deutsch anzusehen.
 Disco / Tanzen
Samba Nürtingen
Metzinger Str. 47
72622 Nürtingen
 07022/211361
Öffnungszeiten:
Freitags: 21:00 – 03:30 Uhr
Samstags: 21:00 – 04:00 Uhr
Sonntags:16:00 – 21:00 Uhr
Room 5
Kirchheimer Straße 20
72622 Nürtingen
 07022 309613
Öffnungszeiten:
Di - Do: 19:00 - 02:00 Uhr
Fr - Sa: 19:00 - 04:00 Uhr
 Bars
Brennbar
Heiligkreuzstraße 11
72622 Nürtingen
07022/33375
Öffnungszeiten:
Zentral Bar Nürtingen
Heiligkreuzstrasse 4
72622 Nürtingen
 07022/213790
Öffnungszeiten:
Montag – Sonntag: Ab 10:00 Uhr
Silberburg
Wilhemstraße 1
72622 Nürtingen
 07022/8128
Öffnungszeiten
Di-Sa: 20:00 – 01:00 Uhr (meist länger)
So – Mi: 17:00 - 01:00 Uhr
Do – Sa: 17:00 – 02:00 Uhr 
 Billard
Billard Akademie Nürtingen
Eugenstr. 21
72622 Nürtingen
07022/276258
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 18:00 – 23:00 Uhr
Freitag: 18:00 – 02:00 Uhr
Samstag: 15:00 – 02:00 Uhr
Sonntag: 15:00 – 23:00 Uhr
 Beschäftigungsangebote der Ehrenamtlichen für Flüchtlinge
 Dienstag- und Mittwochvormittag:
Häkel- und Strickkurs für Frauen, bei Frau Steineck.
 Während der Häkel- und Strickkurse, können die Kinder von Ehrenamtlichen
betreut werden. Es gibt Bastelangebote oder an manchen Tagen wird auch
zusammen die Bücherei besucht.
 Donnerstagvormittag:
Kinder können zusammen mit der Kunsttherapeutin im Atelier arbeiten.
 Freitagnachmittag:
Betreuung von Kindern.
 Junge Männer haben die Möglichkeit , ehrenamtlich tätig zu sein oder mit
Irmi Sellhorst und anderen die Gegend zu erkunden und sich in Nürtingen
einzubringen.
 Es stehen aber auch Filmabende, die Teilnahme an Jamsessions im
Provisorium, sportliche Betätigungen bei der TG und FV09 auf dem Plan.
 Es besteht auch die Möglichkeit an der Sprachgruppe teilzunehmen. Diese
gibt Unterricht in ersten Deutschkenntnissen.
 Sehenswürdigkeiten
 Stadtmuseum Nürtingen
Wörthstraße 1
72622 Nürtingen
 7022 / 36334
 Ehemaliges Spital
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen
 Rathaus
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
 Lehr- und Versuchsgarten Braike
„Garten Eden“
Schelmenwasen 6
72622 Nürtingen
 Römischer Gutshof „Villa Rustica“
In den Seelen
72622 Nürtingen
 07022 / 75282
 Familienpass und Gutschein zur Bildung und Teilhabe
Familien, die Hartz IV bzw ALG II bekommen, können den Antrag auf
Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter stellen.
Familien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden (also
unsere Asyl suchenden Flüchtlinge) können denselben Antrag beim Landkreis
stellen - bei Herrn Sigler, der alles an die richtigen Stellen weiterleitet.
<[email protected]>
Ein Familienpass , den alle oben genannten UND auch Familien aus
Schwellenhaushalten (über Hartz IV - Grenze) bekommen, wenn sie ihn bei der
Wohngeldstelle in Nürtingen beantragen, berechtigt zum ermäßigten Besuch von
Schwimmbad. Ein Schwellenhaushalt bekommt den Familienpass S, der diese
Kinder berechtigt, das Schulmittagessen zu bekommen. Ein Selbstbehalt von 1
Euro pro Essen muss von der betreffenden Familie gezahlt werden.
Wenn Kinder in unseren TVFK Einrichtungen Mittagessen bekommen oder die
Kikuwe besuchen, dann müssen die Mitarbeiterinnen eine Kopie des
Famiienpass/AsylAusweis/HartzIV Berechtigung, bzw. den bewilligten BUT
Antrag haben, notieren die Anzahl der eingenommen Essen /Besuche und
rechnen diese mit der entsprechenden Bewilligungsstelle ab.
Eine Alternative ist, die Familien strecken es vor und rechnen selber mit den
zuständigen Behörden ab - was im Falle der Asylsuchenden kaum möglich ist.
Im Anhang der Antrag, den die betroffenen Familien mit Hilfe ihrer
ehrenamtlichen Begleiter oder den AWO Mitarbeiterinnen ausfüllen können.
Der Besuch von Kindergärten, Krippen und Kindertagesstätten der o.g.
finanzschwachen Familien wird über die wirtschaftliche Jugendhilfe, die beim
Landkreis beantragt wird, bei guter Begründung zu 100% der Betreuungskosten
übernommen. Die Wiwawuschels machen das schon sehr gut vor, wie
integrierend eine Elterninitiative wirkt.
 Zur Schule gehen in Deutschland
In Deutschland ist durch die Schulpflicht gesetzlich geregelt, dass Kinder,
Jugendliche und Heranwachsende von einem bestimmten Alter an, bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung einer
Schullaufbahn, dazu verpflichtet sind, eine Schule regelmäßig zu besuchen.
In den meisten Bundesländern Deutschlands beginnt die Schulpflicht mit
dem sechsten Lebensjahr. Die Schule ist für jeden Schüler kostenlos zu
besuchen.
Die Schulpflicht besteht aus drei Bereichen:
 Schulanmeldungspflicht: Die Erziehungsberechtigten sind dazu
Verpflichtet, ihre Minderjährigen Kinder an einer Schule ihrer Wahl
anzumelden.
 Schulwahl: Die Schulpflichtige Person muss an einer deutschen
öffentlichen Schule oder einer Privatschule angemeldet werden. Es ist
nicht möglich das Kind auf einer Schule des benachbarten Bundeslandes
oder Territoriallandes anzumelden.
 Teilnahmepflicht: Für die Schulbesuchenden besteht die Pflicht,
regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen und aktiv an diesem
teilzunehmen. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen aller Art.
 Kann ein Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen, weil es z.B. krank
ist, so muss dies der Schule unverzüglich mitgeteilt und das Kind
schriftlich entschuldigt werden.
 Durchsetzung der Schulpflicht:
Die Erziehungsberechtigten sind zur Überwachung der Einhaltung der
Schulpflicht ihrer Kinder verpflichtet. Kommen diese ihrer Pflicht nicht
nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche einen
Bußgeldbescheid als Folge haben kann. In manchen Bundesländern
kann auch anstelle eines Bußgeldes eine Freiheitsstrafe von bis zu 6
Monaten verhängt werden. Eine andere Maßnahme kann sein, dass der
betroffene Schüler täglich von der Polizei zur Schule gebracht wird. Als
letzte Konsequenz kann den Eltern durch das Familiengericht das
Personensorgerecht ganz oder teilweiße entzogen werden.
 Grundschulen in Nürtingen:
o Braikeschule
Breiter Weg 55
o Grundschule Reudern
Schulstraße 31
o Grundschule
Raidwangen
Talstraße 25
o Grundschule Rossdorf
Hans-Möhrle-Straße 10
o Mörikeschule
Frickenhäuser Straße 2
o Inselschule
Zizishausen
Auf der Insel 2
o Friedrich–Glück–Schule
Oberensingen
Denkendorfer Weg 20
o Anna-Haag-Schule
Silcherstr. 7
 Hauptschulen in Nürtingen:
o Ersbergschule
Ersbergstraße 40
o Mörikeschule
Frickenhäuser Straße 2
o Johannes-WagnerSchule
(Gehörlosenschule)
Neuffener Straße 141
 Realschulen in Nürtingen:
o Neckar-Realschule
Geschwister-SchollRealschule
Mühlstraße 33
 Gymnasien in Nürtingen:
o Hölderlin-Gymnasium
Am Lerchenberg 75
o Peter-Härtling-Gymnasium
(Privatschule)
Sigmaringer Straße 15
o Max-Planck-Gymnasium
Steinenbergstraße 17
o Johannes-WagnerSchule
(Gehörlosenschule)
Neuffener Straße 141
 Kindergarten/Kinderbetreuung
Ab einem Alter von 2 Jahren können Eltern ihre Kinder in einem Kindergarten
anmelden, in welchem diese von Montag bis Freitag betreut werden. In
Deutschland besteht keine Pflicht, sein Kind in einem Kindergarten
anzumelden, da die Eltern die Kosten des Kindergartenplatzes monatlich
selbst bezahlen müssen.
 Treffpunkte in Nürtingen

Natur:
o Galgenbergpark
o Kreuzkirchpark
o Neckarufer

Drogen
Der Besitz, Handel oder Konsum von Drogen ist in Deutschland
strengstens verboten. Hält man sich nicht daran und wird von der Polizei
erwischt, so muss man mit einer Strafe rechnen. Diese kann entweder in
Form von einer Freiheitsstrafe oder mit der direkten Abschiebung
ausfallen.
Zu den in Deutschland verbotenen Drogen gehören Heroin, Kokain,
LSD, Amphetamine, Metamphetamine und Canabis.
Weitere Partner
Veronika Schlechter
Koordination Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
Kreisdiakonieverband Esslingen
Diakonische Bezirksstelle Nürtingen
Plochinger Str. 61
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/932775
Fax: 07022/9327775
Mobil: 0179/ 3834240
E-Mail: [email protected]
www.kdv-es.de
Irmhild Sellhorst
Kunsttherapeutin MA
Caritas-Flüchtlingsarbeit Nürtingen
Vendelaustraße 30
72622 Nürtingen
Tel.: 07022 – 70892-27
Mobil: 0152 - 03457717
[email protected]
Uli Bürger
Stadt Nürtingen
Amt für Bildung, Soziales und Familie
Sozialer Dienst
Bahnhofstraße 2/1
72622 Nürtingen
Telefon: 07022/21 27 16
Fax: 07022/21 27 18
E-Mail: [email protected]
www.nuertingen.de
www.facebook.de/nuertingen.de
Sven Singler (Integrationsbeauftragter)
Stadt Nürtingen
Amt für Bildung, Soziales und Familien
Bürgertreff, Bürgerengagement, Integration
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 75-366
Fax: 07022/75-587
E-Mail: [email protected]
www.nuertingen.de
Heike Händel
Stadt Nürtingen
Amt für Bildung, Soziales und Familie
Abteilung Soziales
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 75-234
Fax: 07022 75-581
E-Mail: [email protected]
www.nuertingen.de
www.facebook.de/nuertingen.de
Christian Sigler (Kontaktstelle Ehrenamt)
Landratsamt Esslingen
SG 311 – untere Aufnahmebehörde –
Sachgebietsleiter
Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen a.N.
Tel: 0711 3902- 2587
Fax: 0711 39632- 2587
[email protected]
www.landkreis-esslingen.de
Andrea Kees (Betreuung Flüchtlinge in Anschlussunterbringung)
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Fachdienst Jugend, Bildung, Migration
BruderhausDiakonie
Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg
Kirchheimer Straße 60
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/2175117
Fax: 07022/2175120
Mobil: 0172/7899721
Email: [email protected]
www.bruderhausdiakonie.de
Jugendagentur
Marc Rösel
(Dipl. Sozialpädagoge)
jugendagentur. information. beratung.
Bahnhofstraße 13
72622 Nürtingen
Tel.: 0 70 22 . 211 825
Mail: [email protected]
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