Handout_Erweiterung

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UNIVERSITÄT Leipzig
Institut für Politikwissenschaft/Soziologie
Seminar: Europäische Sozialpolitik – Sozialpolitik in Europa
Dozentin: Dr. Monika Eigmüller
Referenten: Christian Buchholz, Manuel Schandock, Tobias Winzer
11.07.2006
Europäische Sozialpolitik und Erweiterung
1. Was ist die Grundlage der Wohlfahrtsstaaten in Osteuropa? - Wohlfahrtsstaaten in der
Transformation (Schwerpunkt Arbeitsmarkt)
Probleme:
-
Wachstum der offenen Arbeitslosigkeit, Konzentration auf bestimmte Gruppen und Gebiete
Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit
Gegenmaßnahmen:
-
rechtliche Regulierung von Massenentlassungen
staatlich subventionierte Kurzarbeit
Lohnzurückhaltung
Subventionspolitik
versteckte Formen der Subventionierung
negative Angebotspolitik
Gründung der Arbeitslosenversicherung
aktive Arbeitsmarktpolitik
 Die Sozialausgaben galten hauptsächlich der Risikoabsicherung der Transformationskosten (kompensatorische Sicherung),
aktive Arbeitsmarktpolitik steht erst an zweiter Stelle.
Typologische Einordnung:
-
Bedeutung des Marktes ist bei der Wohlfahrtsproduktion gewachsen.
Es gibt eine schleichende Residualisierung der Leistungen, v.a. auf dem Arbeitsmarkt.
Die Familie wird bei der sozialen Dienstleistungsproduktion neben Selbsthilfe und Ehrenamt gestärkt.
Die informelle Ökonomie dient als Notbehelf
 Mischform aus Staatspaternalismus (Subventionen z. B.), liberalem (Leistungskürzungen) und konservativem System
(Familie, Äquivalenzprinzip, strikter Beschäftigungsschutz)
2. „Wer verändert wen?“ Zu den Einflussfaktoren von Ost nach West und umgekehrt
Die Unterschiede in Bezug auf Produktion, Produktivität und sozialer Sicherung zwischen den EU-15 und den MOE-Ländern
sind weiterhin erheblich. Die Beitrittsländer haben aber trotz des unterschiedlichen Niveaus in etwa die gleichen Aufgaben zu
bewältigen. Schließlich ist es ein Ziel der Osterweiterung, wirtschaftliche Effizienz und sozialen Zusammenhang zu fördern.
Schon nach der Auflösung des Warschauer Paktes nahm die Europäische Union durch die Gewährung von Finanzhilfen und
durch Investitionen Einfluss auf die osteuropäischen Staaten. Diese orientierten sich an den westeuropäischen
Sozialstaatsmodellen und implementierten diese (teilweise). Jedoch war dieser Schritt mit Problemen verbunden. Denn die
Vorbildstaaten verfügten über ganz andere strukturelle Gegebenheiten
Die Osterweiterung der Europäischen Union ging außerdem mit einem Stimmverlust der etablierten EU-15 einher. Die
Entwicklungsunterschiede zwischen Ost- und Westeuropa sollen durch Inter-Industrielle Arbeitsteilung ausgeglichen werden.
Dabei wird die produktionsintensive Arbeit in den neuen Beitrittsländern angesiedelt, während die kapitalintensive Produktion
in den EU-15 bleibt.
Die Sozialpolitik in den Beitrittsländern muss sich an den Richtlinien der Europäischen Union orientieren und diese einhalten.
Um das zu gewährleisten, müssen Institutionen und Strukturen geschaffen werden. Eine kostspielige Angelegenheit.
Aber auch die osteuropäischen Länder beeinflussen Europa. Beispielsweise durch die Migration von gut ausgebildetem
Personal von Ost- nach Westeuropa. Die Ausbildung in den MOE-Ländern wird allgemein als qualitativ sehr hoch
eingeschätzt. Gut ausgebildete Osteuropäer sollen also in Westeuropa eingesetzt werden, da sie für ihre Heimatländer
eigentlich überqualifiziert sind. Die dabei entstehenden Defizite sollen durch Rücküberweisungen ausgeglichen werden.
3. Welche Folgen hat die Erweiterung?
3.1 Arbeitsmigration
3.1.1 Anreize für Arbeitsmigration
3.1.1.1 Unterschiedliche Lohnhöhe zwischen Zielland und Herkunftsland
 Stärke des Anreizes ergibt sich aus der Lohndifferenz minus den Wanderungskosten (kulturelle Barrieren, Sprache,
Verlust des sozialen Umfeldes, etc.)
3.1.1.2 Niveau der sozialen Absicherung im Zielland
Ist nur für Personen mit relativ geringem potentiellen oder tatsächlichen Einkommen auf dem heimischen Arbeitsmarkt
relevant.
 Konkret: Wenn die Lohnersatzleistungen im Zielland über dem im Heimatland erzielbaren Lohn liegen.
 Im Allgemeinen auch aufgrund institutioneller Bedingungen empirisch vernachlässigbar.
 Hürden für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen für Migranten lassen dieses Motiv als wanderungssauslösender
Grund unplausibel erscheinen.
 Die Höhe des sozialen Sicherungsniveaus scheint nur für die Entscheidung zwischen verschieden Zielländern
Entscheidungsrelevanz zu besitzen. (Folie1, 3. Abb., X)

3.1.2 Ausmaß der zu erwartenden Migrationsströme für Deutschland
3.1.2.1 Schätzung des Migrationspotentials
 Schätzwerte für das Migrationspotential aus den mittel- und osteuropäischen Ländern nach Deutschland, basierend
auf einem ökonometrischen Mehrgleichungsmodell. (Folie2:Mehrgleichungsmodell)
 Prognosewerte für die Migration bis 2030: Tabelle1
3.1.2.2 Auswirkungen der Migration auf den Sozialstaat
 In einem Makroökonomischen Modell werden die Effekte der Migration unter Berücksichtigung von
Interdependenzen simuliert. D.h. Anders als in einer einfachen Regression hat die Veränderung der Zielvariable
Einfluss auf die Zielvariable in der Folgeperiode. > Endogenisierung der Zielvariable.
 Ausgangshypothese der Untersuchung:
Migration führt zu einem effizienteren Einsatz von Arbeit und folglich zu Einkommensgewinnen für die Region. D.h.
Arbeitskräfte wandern aufgrund ökonomischer Anreize von Regionen niedriger in Regionen höherer Produktivität.
Der Einkommensgewinn ist ungleich Verteilt.
 Ergebnisse: Folie 4 (Quelle:Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 72 (2003), 4, S. 588)
 Durch das ansteigende BIP bessert sich die Einnahmesituation für den Sozialstaat. Bedingungen hierfür sind. Niedrige
Arbeitslosenraten im Gastland, auch wenn dies nur für bestimmte Regionen zutrifft Heterogene Regionen), und eine
selektive Einwanderungspolitik, die sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert. Dem steht ein relativ
geringer Anstieg der Arbeitslosenrate im Gastland gegenüber. Per Saldo ist bei realistischen Modellannahmen ein
Wohlfahrtsgewinn zu erwarten.
3.2 Dienstleistungsrichtlinie
3.2.1 Die wichtigsten Fakten
Ziel ist es allen Europäischen Dienstleistern die Möglichkeit zu geben in allen Mitgliedsstaaten tätig zu werden, so wie es
für den Warenverkehr schon lange der Fall ist. Bei Dienstleistungen werden den Unternehmen bisher verschiedene Hürden
in den Weg geräumt, welche es gerade kleinen Unternehmen schwer macht ihre Produkte im europäischen Ausland
anzubieten.
 Ausgenommen von der Deregulierung sind: Pflege-, Finanz-, Verkehrs-, Anwalts- und Grundversorgungsdienstleistungen
(Wasser, Gas,..) sowie Glücksspiel. Außerdem müssen sich ausländische Anbieter entgegen der ersten Fassung der
Richtlinie an regionale Besonderheiten halten. Z.B.: Arbeitsschutz, Tarif, ..

3.2.2 Wofür sie gut sein soll
Durch Spezialisierung und Arbeitsteilung sollen Effizienzgewinne erzielt werden, die mehr als eine halbe Million
Arbeitsplätze schaffen können.
 Höherer Wettbewerb würde helfen Produktivitätsreserven zu aktivieren.

3.2.3 Brauchen wir eine Dienstleistungsrichtlinie?
Grundsätzlich ja, da Dienstleistungen ca. 70% der Wertschöpfung in der EU ausmachen. Weil ein großer Teil
Faktorleistungen für die Industrieproduktion sind, also kostenrelevant für Exportgüter wie Autos, bliebe durch ungenutztes
Rationalisierungspotential im Dienstleistungssektor auch die industrielle Produktion in der Wettbewerbsfähigkeit hinter
den Möglichkeiten zurück Die EU kann sich diesen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen großen Volkswirtschaften
langfristig nicht leisten.

These: Die Aktivität des Sozialstaates muss sich von der eher passiven Rolle der
Einkommensumverteilung hin zur aktiven Bewältigung von strukturellen Anpassungsproblemen
verlagern. There Is No Alternative ???
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