Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 2 Inhalt1 1 2 3 4 Einleitung ........................................................................................................................................ 3 1.1 Zum Studienführer ................................................................................................................. 3 1.2 Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen ........................................................... 3 1.3 Der Studiengang im Überblick ............................................................................................... 4 1.4 Zur zeitlichen Planung ............................................................................................................ 6 Das Anglistische Seminar der Universität Mannheim ..................................................................... 7 2.1 Die Lehrstühle ........................................................................................................................ 7 2.2 Beschreibung der Lehrveranstaltungen ................................................................................. 7 Aufbau des Studiums .................................................................................................................... 11 3.1 Leistungsnachweise ............................................................................................................. 11 3.2 Organisatorisches ................................................................................................................ 14 3.2.1 Vorlesungsverzeichnisse ............................................................................................. 14 3.2.2 Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen..................................................................... 14 3.2.3 Karteikarte ................................................................................................................... 14 3.2.4 Bibliotheken ................................................................................................................. 14 3.2.5 Auslandsaufenthalt ...................................................................................................... 14 Prüfungen ..................................................................................................................................... 15 4.1 Die Zwischenprüfung ........................................................................................................... 15 4.2 Das Examen ......................................................................................................................... 16 4.2.1 Die wissenschaftliche Arbeit ........................................................................................ 16 4.2.2 Das schriftliche Examen .............................................................................................. 16 4.2.3 Das mündliche Examen............................................................................................... 17 5 Anmeldung zum Referendariat ..................................................................................................... 19 6 Gremien, Prüfungsämter, Regierungspräsidium .......................................................................... 19 7 Vorschläge zur Erstellung des Stundenplans ............................................................................... 20 8 1 Anhang: Zwischenprüfungsordnung LAG/Englisch Stand der Informationen: September 2009. Universität Mannheim 22 Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 3 1 Einleitung 1.1 Zum Studienführer2 Das Studium der Anglistik für das Lehramt an Gymnasien verlangt von den Studierenden vom ersten Semester an die selbständige Planung und straffe Organisation des Studienaufbaus. Da der Studiengang Lehramt immer aus einer Verbindung von mindestens zwei Hauptfächern besteht, 3 müssen Sie sich genau über die Anforderungen in den von Ihnen gewählten Fächern informieren, um sie entsprechend miteinander zu koordinieren. Dieser Studienführer soll Ihnen dabei helfen, Ihr Anglistik-Studium zu planen. Er informiert über Inhalte und Aufbau sowie Besonderheiten des Studiengangs. Er sollte also vor dem Studium und während des Studiums gründlich und regelmäßig konsultiert werden. Die vorliegende Fassung des Studienführers bezieht sich auf die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001. 1.2 Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen Weitere wichtige Quellen für Information und Beratung zum Studium sind: die Fachstudienberatung Anglistik (Dr. Stefan Glomb, EW 269, Tel.: 0621/181-2354, [email protected], Sprechstunde s. Aushang) bei Fragen speziell zum Fach. das Studienbüro II (Anita Seitter, L 9, 5, Zi. 120, Tel.: 0621/181-1192, [email protected]) für Fragen zu Einschreibung, Fächerkombinationen, Studienplänen. Das Studienbüro führt zu Beginn des Semesters zentrale Informationsveranstaltungen durch. Sprechzeiten des Studienbüros in der Vorlesungszeit sind Montag, Dienstag und Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr, Mittwoch 12.30 - 15.30 Uhr. das Zentrum für Lehrerbildung der Universitäten Heidelberg und Mannheim, Geschäftsstelle Mannheim (StR Georg Matthias Schneider, L 9, 5, Zi. 207; Tel.: 0621/181-2201, [email protected], Sprechzeiten s. Homepage des ZfL unter http://zfl.uni-mannheim.de) für Fragen zu den lehramtsspezifischen Anteilen des Studiums, für die Koordination des Praxissemesters und der Prüfungen sowie für allgemeine Fragen zu Lehramtsstudium und Lehrerberuf. das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Jürgen Ehret, Tel.: 0721/926-4502). Die Kontaktdaten zum Landeslehrerprüfungsamt finden Sie unter http://www.oberschulamt-karlsruhe.de/vis/landeslehrerpruefungsamt/allg.htm. das Regierungspräsidium Karlsruhe für Fragen zum Referendariat, Informationen hierzu finden Sie unter der o.g. Internetadresse. das Staatliche Seminar für Schulpädagogik (Gymnasien) Heidelberg (Sekretariat: Frau Vogel-Ballarini, Tel.: 06221/13716-30; [email protected]) für Fragen zur Durchführung und inhaltlichen Ausgestaltung des Schulpraxissemesters und des Referendariats. das Schwarze Brett neben EW 262 (Aushänge zu Meldefristen, Prüfungsterminen etc.). die Homepage des Anglistischen Seminars (www.phil.uni-mannheim.de/anglistik/); universitäts-bezogene Informationen sind von der Homepage der Universität aus (www.uni-mannheim.de) zu bekommen. die Kommilitoninnen und Kommilitonen höherer Semester. 2 Verantwortlich für den Studienführer ist Dr. Stefan Glomb; bei der Erstellung wurde auf Passagen der vom Romanischen Seminar erstellten 'Informationen zum Lehramtsstudiengang' zurückgegriffen. 3 Außerdem können Sie Erweiterungsprüfungen in zusätzlichen Fächern ablegen, die Sie entweder als Haupt- oder Beifach studieren können. Die Bestimmungen zur Fächerkombination entnehmen Sie bitte §4 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 4 Eine Vielzahl weiterer Links zum Lehramtsstudium, Referendariat und zum Lehramt finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung unter http://zfl.uni-mannheim.de. Die fachspezifischen Bestimmungen zur Zwischenprüfungsordnung finden Sie im Anhang dieses Studienführers (s.u. 8.), die Prüfungsordnung ist unter www.leu.bw.schule.de/berat/POrd/GY_2001.html erhältlich. Diese und weitere Unterlagen sind auch über das Zentrum für Lehrerbildung erhältlich. Lesen Sie das schriftliche Informationsmaterial unbedingt gründlich durch. Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger findet zu Beginn des Semesters – gewöhnlich in der Woche vor Vorlesungsbeginn – eine Einführungsveranstaltung statt, in der alle für den Studienbeginn notwendigen Hinweise und Ratschläge gegeben werden. 1.3 Der Studiengang im Überblick Der Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ umfasst in erster Linie die fachwissenschaftliche Ausbildung künftiger Lehrer. Bei der letzten Reform des Studiengangs wurden zwar auch pädagogisch-didaktische Inhalte sowie ein Praxissemester in diesen Studiengang integriert, der Großteil der pädagogisch-didaktischen Ausbildung fällt aber nach wie vor in die Phase des Referendariats (s.u.). Das 1. Staatsexamen, mit dem der Lehramtsstudiengang abschließt, stellt einen vollwertigen akademischen Abschluss dar. Man kann mit diesem Abschluss also nicht nur Lehrer werden, sondern auch Karrieren an der Universität (Promotion, Habilitation/Juniorprofessur) oder in den Bereichen Kultur, Wirtschaft etc. anstreben. Bei erfolgreich abgeschlossenem 1. Staatsexamen (und nur dann!) hat man einen Anspruch auf das Referendariat – dieser Anspruch erlischt lebenslang nicht. Wenn allerdings mehr als 4 Jahre zwischen dem Termin der mündlichen Prüfung im ersten Fach des 1. Staatsexamens und Antritt des Referendariats vergangen sind, dann verlangt das Regierungspräsidium (RP), in unserem Fall Karlsruhe, ein so genanntes Kolloquium, in dem nachzuweisen ist, dass man die wesentlichen Kompetenzen aus dem 1. Staatsexamen noch besitzt. Falls man das Kolloquium nicht besteht, erhält man die Gelegenheit, diese Kenntnisse wieder aufzufrischen. Hat man sich in der Zwischenzeit weiter in dem Arbeitsgebiet beschäftigt, das zuvor studiert wurde (z.B. Promotion oder Unterrichten an einer außerschulischen Institution), so kann man auf Antrag von diesem Kolloquium, zumindest in dem entsprechenden Fach, befreit werden. Die baden-württembergische Lehrerausbildung für Gymnasien ist derzeit in drei Phasen unterteilt: Studium > Referendariat > Berufsanfang. Die erste Phase findet hauptsächlich an den Universitäten statt und dauert ca. 10 Semester (Regelstudienzeit). Studiengebühren für Langzeitstudierende müssen in diesem Studiengang ab dem 15. in Deutschland absolvierten Hochschulsemester bezahlt werden, bei einer Drei-FächerKombination mit Beifachanforderung ab dem 17., mit Hauptfachanforderung ab dem 19. Semester. In das Studium ist ein Praxissemester von insgesamt 13 Wochen Dauer integriert, das von den Mannheimer Studierenden in Blockform vom Schuljahresbeginn bis Weihnachten absolviert wird. Dies entspricht der Empfehlung des Regierungspräsidiums. Informationen und Anmeldeformulare zum Praxissemester erhalten Sie unter www.praxissemester-bw.de. Auch die Tätigkeit als PADFremdsprachenassistent im Ausland kann auf Antrag an das Regierungspräsidium auf das Praxissemester angerechnet werden (s.u. Abschnitt 3.2.5). Das Praxissemester wird im Falle der Universität Mannheim vom Studienseminar Heidelberg (oder nach Absprache auch Heilbronn) vorund nachbereitet. Ebenfalls zur ersten Phase gehört das pädagogische Begleitstudium, das philosophisch-ethische Grundlagenstudium, Fachdidaktik sowie das Betriebs- oder Sozialpraktikum (s.u. 1.4). Die zweite Phase bildet das Referendariat. Diese Phase dauert in Baden-Württemberg 18 Monate und beginnt jeweils im Januar. Für den Referendariatsplatz muss man sich beim Regierungspräsidium bewerben (s.u. 5), woraufhin man aufgefordert wird, Ortswünsche anzugeben. Man wird dann zunächst einem Studienseminar und einer Schule in der Umgebung dieses Seminarorts zugeteilt. An der ersten Schule hospitiert man hauptsächlich (z.B. bei den so genannten Mentoren, also betreuenden Lehrern) und unterrichtet gelegentlich auch selbst. In diesen Unterrichtsphasen erhält man beratende Unterrichtsbesuche durch den Fachleiter vom Studienseminar. Parallel dazu erhält man am Studienseminar Unterricht in Schulrecht, Pädagogischer Psychologie und Fachdidaktik. Nach einem halben Jahr wechselt man die Schule und unterrichtet von nun an selbständig in eigenen Klassen. In diesen Klassen (und auch in einigen „Springerklassen“) erhält man dann benotete Unterrichtsbesuche, die so genannten Lehrproben. Während des Referendariats schreibt man auch Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 5 eine Pädagogische Arbeit, zumeist eine Dokumentation einer selbst konzipierten und durchgeführten Unterrichtseinheit. Die Abschlussnote des Zweiten Staatsexamens setzt sich aus den Noten der Lehrproben, der Schulbeurteilung (erstellt von Mentoren und Schulleitung), der Pädagogischen Arbeit und einer mündlichen Prüfung in den Fächern Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik und Schulrecht zusammen. Hat man nach dem Ersten auch das Zweite Staatsexamen bestanden, so erhält man den Titel „Assessor/in des Lehramts (AdL)“ und kann sich um eine Anstellung als Studienassessor/in bemühen. Für die Erfolgsaussichten sind neben der Fächerkombination die erreichten Abschlussnoten in beiden Examina und - ganz wichtig - die geographische Flexibilität entscheidend. Es ist also ratsam, sich nicht auf die Angabe eines einzigen Wunschbezirkes zu beschränken. Die dritte Phase beginnt mit der Anstellung an der Schule und der Ernennung zum Studienassessor/zur Studienassessorin. Bis zur Ernennung zum Studienrat/zur Studienrätin und zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird man noch häufiger von der Schulleitung und Fachleitern im Unterricht besucht. Hinzu sollen weiterbildende Maßnahmen wie pädagogische oder fachdidaktische Fortbildungen kommen. Wie alle anderen Studienfächer, so kann auch die Anglistik nur bei hinreichender Neigung und Begabung erfolgreich studiert werden. Was bei Fächern wie Musik, Architektur oder Zahnmedizin offensichtlich ist, gilt auch für ein philologisches Studium: wo grundlegende Begabungen fehlen, können auf Dauer weder die Benevolenz der Dozentinnen und Dozenten noch unermüdlicher Fleiß mehrmaliges Scheitern an einzelnen Studienanforderungen verhindern. Deshalb sollten gerade Studienanfängerinnen und -anfänger sich im Verlauf ihres Grundstudiums selbstkritisch prüfen, ob sie tatsächlich über die notwendigen Fähigkeiten und Interessen verfügen, um das Fach Anglistik mit Erfolg weiterstudieren zu können. Anglistik ist nicht Englischunterricht auf höherem Niveau, sondern ein originäres geisteswissenschaftliches Fach, in dessen Zentrum die Klärung sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen steht. Ausgezeichnete Grammatik-, Aussprache- und Wortschatzkenntnisse sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der wissenschaftlichen Themengebiete, aber nicht alleiniger oder auch nur eigentlicher Ausbildungsinhalt oder gar Selbstzweck. Die Seminare und Übungen, die Sie im Laufe Ihres Studiums besuchen werden, erstrecken sich auf folgende Gebiete: Literaturwissenschaft Sprachwissenschaft Landeskunde Sprachpraxis Universität Mannheim In der Literaturwissenschaft befassen sich Lehramtsstudierende vorwiegend mit Texten der englischen und amerikanischen Literatur. Daneben werden auch die englischsprachigen Literaturen berücksichtigt, die sich z.B. in Kanada, Australien, Südafrika, Indien oder der Karibik entwickelt haben. Gegenstand der anglistischen/amerikanistischen Sprachwissenschaft ist sowohl die historische Entwicklung der englischen Sprache als auch die wissenschaftliche Beschreibung und Erklärung der englischen Gegenwartssprache. Das Studium der anglistischen/amerikanistischen Landeskunde zielt in Ergänzung der sprach- und literaturwissenschaftlichen Bereiche vornehmlich auf ein differenziertes Verstehen der englischen und amerikanischen Kultur in Geschichte und Gegenwart. Um eine profunde sprachpraktische Ausbildung zu gewährleisten, muss das Angebot an sprachpraktischen Übungen unbedingt über die relativ geringe Anzahl an Pflichtveranstaltungen hinaus genutzt werden. Unverzichtbar ist auch die Vertrautheit mit englischsprachigen Medien. Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 1.4 6 Zur zeitlichen Planung Die folgenden Hinweise sollten Sie bei der zeitlichen Planung Ihres Studiums unbedingt frühzeitig berücksichtigen. Dem Studiengang Anglistik liegt eine Regelstudienzeit von zehn Semestern (einschließlich der Prüfungszeit) zugrunde. Dieser Zeitraum schließt nicht die Zeit für das – nicht obligatorische, aber dringend empfohlene – Auslandsstudium (s.u. Abschnitt 3.2.5) ein. Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss mindestens eine Einführungsveranstaltung bestanden worden sein (Orientierungsprüfung). Hierfür ist keine Anmeldung erforderlich. Der geforderte Schein ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters im Studienbüro II (Frau Seitter, L 9,5) vorzulegen. Bis zum Ende des vierten Semesters ist die Zwischenprüfung (studienbegleitend, s.u. Abschnitt 4.1) abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des siebten Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch. Zusätzlich zu den Pflicht- und Wahlpflichtanforderungen sollte unbedingt eine hinreichende Anzahl an Ergänzungsveranstaltungen besucht werden (s.u. Abschnitt 3.1) Bis zum Examen müssen zusätzlich zu den Anforderungen in den von Ihnen gewählten Fächern Veranstaltungen im Bereich der Pädagogischen Studien und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (PO Anlagen B und C) sowie eine fachdidaktische Lehrveranstaltung absolviert werden. Das heißt im Einzelnen: Pädagogisches Begleitstudium: 1 Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie 1 Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik 2 Seminare zur Vertiefung eines der folgenden Problembereiche (diese beiden Seminare fließen in die Examensnote mit ein): Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium: 1 interdisziplinäre Veranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (diese beiden Veranstaltungen fließen in die Examensnote mit ein) Veranstaltungen im Pädagogischen Begleitstudium werden i. d. R. vom Erziehungswissenschaftlichen Seminar angeboten, Infos unter http://www.sowi.uni-mannheim.de/ew3/Veranstaltungen.html). Lehrveranstaltungen im Bereich des Ethisch-philosphischen Grundlagenstudiums werden i.d.R. vom Philosophischen Seminar angeboten, Infos unter (http://philosophie.phil.uni-mannheim.de. Die anglistisch/amerikanistische Fachdidaktik betreut Herr Prof. Schwarz (EW 262, Tel.: 181-2364). Außerdem muss bis zum Examen der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Schulpraxissemester, das auch in zwei Teilabschnitten absolviert werden kann, oder eine vergleichbare sonstige Schulpraxis (z.B. Lehrtätigkeit im Ausland) erbracht werden. Das Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 7 Praxissemester und die im Bereich der Pädagogischen Studien zu erbringenden Leistungen haben einen Gesamtumfang von 28 Semesterwochenstunden. Studierende müssen außerdem ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen, das einen Umfang von mindestens vier Wochen (Vollbeschäftigung) haben muss. Ein Informationsblatt hierzu gibt es über das ZfL. In die zeitliche Planung mit einzubeziehen ist auch der Auslandsaufenthalt (s.u. Abschnitt 3.2.5) einzubeziehen. Sollten die Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (Latinum oder vier Jahre Unterricht in Französisch, Italienisch, Spanisch) nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sein, so müssen sie nachgearbeitet und bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Latein kann an der Uni Mannheim nachgeholt werden (Ansprechpartner: Prof. Dr. Erbe/ Historisches Institut); s. auch das Kursangebot des Heidelberger Pädagogiums (http://www.heidelbergerpaedagogium.de/Sprachkurse.html). 2 Das Anglistische Seminar der Universität Mannheim 2.1 Die Lehrstühle In Mannheim ist die Anglistik durch vier Lehrstühle vertreten: Anglistik I – Lehrstuhl für anglistische Linguistik – (EW 266, Tel.: 181-2337) beschäftigt sich mit Fragen der modernen Sprachwissenschaft, so z.B. mit der wissenschaftlichen Beschreibung und Erklärung der englischen Gegenwartssprache sowie mit interdisziplinären Themen (Soziolinguistik, Psycholinguistik etc.). Anglistik II – Lehrstuhl für anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft – (EW 280, Tel.: 181-2357) ist auf die englische Literatur und Landeskunde vom 16. Jahrhundert bis heute spezialisiert, wobei auch die englischsprachigen Literaturen außerhalb Großbritanniens (ausgenommen die USA) sowie kulturtheoretische Fragestellungen in das Arbeitsgebiet dieses Lehrstuhls fallen. Anglistik III – Lehrstuhl für Amerikanistik – (EW 260, Tel.: 181-2362) befasst sich mit USamerikanischer Literatur und Landeskunde. Anglistik IV – Lehrstuhl für anglistische Diachronie – (EW 275, Tel.: 181-2348) betreut die historische Sprachwissenschaft. Juniorprofessur anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft – Prof. Dr. Sarah Heinz (EW 268, Tel.: 181-2353). Jeder Lehrstuhl hat ein eigenes Sekretariat, in dem z.B. Hausarbeiten für die jeweiligen Dozenten abgegeben werden können. Außerdem verfügt das Anglistische Seminar über ein Zentralsekretariat (EW 273, Tel.: 181-2275, [email protected]), das für lehrstuhlübergreifende Belange zuständig ist (z.B. die zu Beginn des Studiums anzulegende Karteikarte, s.u. 3.2.3) und in dem die zentrale Scheinausgabe stattfindet (bitte unbedingt die hierfür vorgesehenen Öffnungszeiten beachten). 2.2 Beschreibung der Lehrveranstaltungen Wissenschaftliche Lehrveranstaltungen Literaturwissenschaft Einführung Universität Mannheim Die Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur (Grundkurs) wird als Vorlesung abgehalten und ist im ersten, spätestens im zweiten Semester zu besuchen. Der Kurs vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Aufgabenbereiche und Gegenstände der anglistischen bzw. amerikanistischen Literaturwissenschaft, u.a. über die Geschichte und Grundbegriffe der wichtigsten Gattungen bzw. Textsorten, und befasst sich mit grundlegenden Fragen und Aspekten der Literaturinterpretation. Zum anderen führt der Kurs praktisch in Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 8 die Abläufe, Techniken und Hilfsmittel wissen-schaftlichen Arbeitens ein. Zur Einführung werden Tutorien angeboten, die den Stoff vertiefen und deren Besuch erwartet wird. Eine Klausur beschließt den Kurs. (P) (s.u. 3.1) Literaturwissenschaft Proseminar I Literaturwissenschaft Proseminar II Das Proseminar I Literaturwissenschaft (PS I) richtet sich vorrangig an Studierende im zweiten Fachsemester. Es dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundkurs erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse und sollte daher nicht vor der Einführung (s.o.) besucht werden. Das Proseminar I spezialisiert sich auf die Theorie, Geschichte und Interpretation jeweils einer der drei Hauptgattungen Drama, Erzählliteratur oder Lyrik sowie auf allgemeine Fragen der Literaturtheorie. Sein Hauptakzent liegt stets auf der intensiven Lektüre (close reading) literarischer Texte aus einer oder auch mehreren Epochen, es wird aber auch der Umgang mit (gattungs)theoretischen Texten und Sekundärliteratur eingeübt. Eine Klausur beschließt den Kurs. (WP) Im Unterschied zu literaturwissenschaftlichen Proseminaren des Typs I befassen sich Proseminare des Typs II zumeist mit spezialisierten Fragestellungen und setzen dabei elementare literaturwissenschaftliche Kenntnisse bereits voraus. Proseminare II beschäftigen sich mit ausgewählten Aspekten der englischen bzw. amerikanischen Literatur, die häufig auch für Studierende im Hauptstudium interessant sind. Die Spannbreite möglicher Themen reicht von bestimmten Autoren oder Epochen, Gattungen oder Motiven bis zu allgemeinen oder spezifischen Fragestellungen der Literatur- und Kulturtheorie. In die Arbeit der Seminare wird Sekundärliteratur (Forschungsliteratur) einbezogen. Als Leistungsnachweis ist neben regelmäßiger Kursteilnahme die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit obligatorisch. (WP) ACHTUNG! Wer zum ersten Mal eine Hausarbeit schreiben will, muss zuvor die Teilnahme an einer Reihe spezieller Tutorien nachweisen, die grundlegende Kenntnisse für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten vermitteln. (Infos auf der Homepage des Anglistischen Seminars) Sprachwissenschaft Einführung Sprachwissenschaft Proseminar (historisch) Sprachwissenschaft Proseminar (modern) Universität Mannheim Die Veranstaltung Introduction to Linguistics/ Einführung in die Sprachwissenschaft führt ein in die Fragestellungen und Methoden der historischen und der modernen Sprachwissenschaft. Behandelt werden i.d.R. Semantik, Syntax, Phonologie, Phonetik, Morphologie, Pragmatik. Die Einführungen (hier gibt es im Unterschied zur Einführung in die Literaturwissenschaft mehrere inhaltsgleiche Parallelkurse) werden von Tutorien begleitet. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Abschlussklausur. (P) Hier besteht Wahlfreiheit zwischen Kursen, die Einführungen in die historisch verschiedene Entwicklungsstufen der englischen Sprache geben sollen, und historisch-diachron konzipierten Proseminaren. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit. (WP) In diesen Kursen wird die Möglichkeit geboten, vertiefte Kenntnisse aus einem Teilbereich der synchronen deskriptiven Sprachforschung zu erwerben. So können z.B. Phonologie, Morphologie, Syntax oder Semantik des heutigen Englisch und diverse soziolinguistische und psycholinguistische Fragestellungen mögliche Inhalte eines solchen Seminars sein. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit. (WP) Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch Sprach- und Lit.-Wiss.: Hauptseminare Landeskunde 9 Für den Besuch von Hauptseminaren wird das Bestehen der Zwischenprüfung vorausgesetzt. Teilnehmer sollten grundlegende Arbeitstechniken der Anglistik bereits beherrschen und weitgehend selbständig anwenden können. In Hauptseminaren werden komplexe wissenschaftliche Problemstellungen unter Einbezug der Forschungsliteratur in systematischen und/oder historischen Zusammenhängen aufgearbeitet und diskutiert. Für den Leistungsnachweis sollte eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit angefertigt werden; nach Rücksprache mit den Lehrenden kann aber auch eine andere Prüfungsform (Klausur, mdl. Prüfung) gewählt werden. Eine Hauptseminararbeit eignet sich ggf. als Grundlage einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen des Examens. (WP) In diesen Seminaren werden ausgewählte Aspekte sozialer, politischer und/oder kultureller Entwicklungen vornehmlich in Großbritannien oder den USA behandelt. Der Leistungsnachweis wird in Rücksprache mit den Lehrenden erbracht. (WP) ACHTUNG! Zumindest einer der zu erbringenden Scheine muss aus dem Bereich GB oder USA stammen. Wenn dies gewährleistet ist, kann der andere Schein z.B. zu Kanada oder Australien gemacht werden. Oberseminare/Kolloquien Vorlesungen Es lassen sich zwei Typen von Kolloquien unterscheiden. Die erste Form (Examenskolloquium) richtet sich speziell an Studierende, die unmittelbar vor dem Examen stehen und hier wichtige Hinweise zu dem Ablauf und Inhalten der Examensprüfungen; eine zweite Form (Oberseminar) dient der Erörterung von oft anspruchsvollen literaturwissenschaftlichen Themen in vergleichsweise freier und zwangloser Form. Letztere stehen v.a. Doktoranden sowie fortgeschrittenen Studierenden im Hauptstudium mit einem Interesse an komplexen (zumeist theoretischen) Fragestellungen offen. Vorlesungen können zu jedem Teilbereich der Anglistik (also zur Sprachwissenschaft, neueren englischen oder amerikanischen Literatur, Kulturwissenschaft bzw. Landeskunde) angeboten und von Studierenden aller Fachsemester besucht werden. Es werden sowohl Überblicksvorlesungen, die größere Entwicklungen und Epochen im Bereich der englischen oder amerikanischen Sprache und Literatur behandeln, als auch Spezialvorlesungen, in denen ausgewählte Probleme aus einem Teilbereich der Anglistik vorgestellt werden, angeboten. Sprachpraktische Übungen Foundation Course Der Foundation Course wendet sich an StudienanfängerInnen und dient der intensiven Einübung grundlegender Strukturen der englischen Grammatik und der Erarbeitung einer systematischen Grundlage für künftige Wortschatzarbeit in relevanten Sachgebieten. (P) ACHTUNG! Der Foundation Course-Schein ist Teilnahmevoraussetzung für alle anderen sprachpraktischen Kurse (einzige Ausnahme: Phonetics); Sie können also eine Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 10 Übersetzungs- oder Essay-Writing-Übung erst besuchen, wenn Sie den Foundation Course bereits bestanden haben! Introductory English Skills Der Kurs baut auf den im Foundation Course vermittelten grammatikalischen Grundlagen auf und entwickelt diese weiter, zielt auf eine systematische Erweiterung des englischen Wortschatzes ab und bietet eine Einführung in die Grundlagen des Essay Writing. Intermediate English Skills: Précis and Guided Expression und Practical English Précis and Guided Expression zielt über textbezogene Übungen darauf ab, die Sprachfähigkeit zu erweitern und dient zudem als Einführung in die britisch/ amerikanische Zeitungslandschaft. Practical English soll den Kursteilnehmern helfen, Alltagssituationen (Briefwechsel, Hotelbuchungen, Telephone English etc.) besser zu meistern. (WP) Advanced English Skills Der Kurs soll sowohl die mündliche als auch die schriftliche Sprachfertigkeit im Englischen fördern. Er befasst sich v.a. mit der Stilebene der Alltagssprache (situational phrasing, idioms, slang) wie auch des gehobenen Prosastils (authentic phrasing, terminology). (WP) Introductory German – English Translation Der Kurs führt in die grundlegenden Techniken, Probleme und Hilfsmittel beim Übersetzen vom Deutschen ins Englische ein. Intermediate German – English Translation Der Kurs behandelt weiterführende Techniken und Probleme beim Übersetzen vom Deutschen ins Englische. Woche für Woche werden abwechselnd literarische und nicht-literarische Texte übersetzt und besprochen. (P) Advanced German – English Translation Der Kurs stellt eine Fortsetzung der Inhalte der Grundkurse auf höherem Niveau dar. (WP) Klausurenkurs German – English Translation Diese Übung dient der Vorbereitung auf die Übersetzungsklausuren in der Magisterund Staatsexamensprüfung. In ihr werden Woche für Woche unter Examensbedingungen Übersetzungen vom Deutschen ins Englische angefertigt und eingehend besprochen. Übersetzung In diesem Kurs werden literarische und/oder Sachtexte aus dem Englischen und/oder Amerikanischen ins Deutsche übertragen. (P) Englisch - Deutsch Intermediate Essay Writing and Discussion Zielt darauf ab, die Sprachfertigkeit im mündlichen und schriftlichen Bereich zu fördern. Besonderes Gewicht liegt auf der aktiven Teilnahme an Gruppendiskussionen. Pro Semester werden als Hausaufgabe mehrere kurze Essays über zuvor vereinbarte Themen geschrieben und in der Übung diskutiert. Advanced Essay Writing and Discussion Dieser Kurs unterscheidet sich von Intermediate Essay Writing and Discussion durch sein höheres Niveau. Auch er legt besonderes Gewicht auf die aktive Teilnahme an Gruppendiskussionen. (P) Phonetics Diese Veranstaltung hat die Theorie und Praxis der englischen Aussprache zum Inhalt. Sie umfasst dabei Transkriptionsübungen ebenso wie Sprachlaborübungen. (P) Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 11 3 Aufbau des Studiums 3.1 Leistungsnachweise Nicht für alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Leistungsnachweise zu erbringen. Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen (P) sind solche, die – z.T. in Parallelveranstaltungen – regelmäßig unter demselben Veranstaltungstitel angeboten werden und besucht werden müssen (z.B. Foundation Course, Einführung in die Literatur- bzw. Sprachwissenschaft). Der Leistungsnachweis über den erfolgreichen Besuch der Veranstaltung setzt gewöhnlich das Bestehen einer Klausur oder eine schriftliche Hausarbeit voraus. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Pflichtveranstaltungen eines bestimmten Veranstaltungstyps (z.B. Proseminare II, Hauptseminare Sprachwissenschaft, Landeskunde) und erlauben innerhalb dieses Typs die Auswahl unter mehreren angebotenen Veranstaltungen. Ergänzungsveranstaltungen sind keine Pflichtveranstaltungen, d.h. weder wird ihr Besuch überprüft, noch wird irgendein Leistungsnachweis verlangt. Möchte man hier dennoch einen Leistungsnachweis erbringen, so besteht nach Absprache mit dem/der jeweiligen Lehrenden i.d.R. die Möglichkeit die Art der Prüfung (Klausur, schriftliche Hausarbeit, mündliche Prüfung) selbst zu wählen, was v.a. als Einübung der Prüfungssituation für das Examen hilfreich sein kann. ACHTUNG! Der Sinn der Ergänzungsveranstaltungen liegt nicht nur darin, den Studierenden einen Freiraum für eigene Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Gerade im Studiengang Lehramt sind solche Veranstaltungen auch unerlässlich zur Vorbereitung auf das Examen. Wenn man nur die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen absolviert, hat man bei Weitem noch nicht genug Stoff für das mündliche Examen (s.u. 4.2.3). Ferner bleibt es Ihrer eigenen Verantwortung überlassen, sich ein nicht zu enges literaturgeschichtliches Grundwissen und Kenntnisse über bestimmte Standardwerke der britischen und amerikanischen Literatur anzueignen. Es folgt eine Gesamtübersicht über die Anzahl der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums. Dies sind also nur die Scheine, die zwingend notwendig sind, um sich für Zwischenprüfung und Examen melden zu können. Zu beachten ist: Tutorien sind keine eigenständigen Lehrveranstaltungen und daher in der folgenden Übersicht nicht berücksichtigt. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 12 Anglistik als Hauptfach Grundstudium Einführungskurse: Einführung in die Sprachwissenschaft (P) Einführung in die Literaturwissenschaft (P) Proseminare Literaturwissenschaft: PS I Literaturwissenschaft (WP) PS II Literaturwissenschaft (WP) Proseminare Sprachwissenschaft: PS Historische Sprachwissenschaft (WP) PS Moderne Sprachwissenschaft1 (WP) Sprachpraktische Übungen: Foundation Course (P) Phonetics (P) Intermediate German-English Translation (P) [= 8 bzw. 9 Scheine] Hauptstudium Hauptseminare: 1 HS Literaturwissenschaft (WP) 1 HS Sprachwissenschaft (WP) Sprachpraktische Übungen: Advanced Essay Writing and Discussion2 (P) Übersetzung Englisch-Deutsch (P) sowie eine der folgenden Übungen (WP): Advanced German-English Translation Intermediate English Skills Advanced English Skills zwei Seminare in Landeskunde (WP) [= 7 Scheine] Anmerkungen: 1 Für die Zwischenprüfung muss nur eines der beiden sprachwissenschaftlichen Proseminare nachgewiesen werden; der Leistungsnachweis für das zweite PS ist erst für die Meldung zum Staatsexamen relevant und kann daher auch im Hauptstudium erbracht werden. Es ist jedoch sinnvoll, dieses PS bereits im Grundstudium zu belegen. 2 Der vorherige Besuch der Übung Intermediate Essay Writing & Discussion wird dringend empfohlen. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 13 Ebenfalls in die zeitliche Planung einzubeziehen (s.o. 1.5): eine fachdidaktische Lehrveranstaltung (für jedes Hauptfach, nicht im Beifach) die Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium Schulpraxissemester Betriebs- oder Sozialpraktikum Auslandsaufenthalt Ergänzungsveranstaltungen bis zur Zwischenprüfung ist der Nachweis des Latinums oder der Sprachen Französisch, Italienisch oder Spanisch zu erbringen, falls dieser Nachweis nicht schon durch das Reifezeugnis vorliegt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------Anglistik als Beifach Hier entfällt die Zwischenprüfung, so dass es auch keine Unterscheidung in Grund- und Hauptstudium gibt. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 5 sprachpraktische Übungen (frei wählbar) 1 PS Literaturwissenschaft 1 PS Sprachwissenschaft 1 HS Literaturwissenschaft oder 1 HS Sprachwissenschaft 1 Seminar in Landeskunde ACHTUNG! Die Einführungskurse gehören im Beifach mithin nicht zu den Pflichtanforderungen; ihr Besuch (ggf. auch ohne Leistungsnachweis) wird aber dennoch nachdrücklich empfohlen. Nach Rücksprache mit dem/r DozentIn wird ein Einführungskurs als Proseminar anerkannt. Auch beim Beifach in die zeitliche Planung einzubeziehen (s.o. 1.5): die Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium Schulpraxissemester Betriebs- oder Sozialpraktikum Auslandsaufenthalt Ergänzungsveranstaltungen (Im Beifach muss keine Fachdidaktik-Leistung erbracht werden.) Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 14 3.2 Organisatorisches 3.2.1 Vorlesungsverzeichnisse Über das Lehrangebot eines Semesters sollte man sich so früh wie möglich informieren. Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Faches Anglistik/Amerikanistik ist immer schon gegen Ende des vorangehenden Semesters über die Homepage des Anglistischen Seminars bzw. das Studierendenportal einzusehen. Zusätzlich sollten Sie sich auf der Homepage oder am Schwarzen Brett über neueste Raum- Termin- oder Themenänderungen der geplanten Seminare informieren. 3.2.2 Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Plätze für alle Lehrveranstaltungen werden über ein zentrales Anmeldeverfahren vergeben. Informationen zum Ablauf und den aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage des Anglistischen Seminars. 3.2.3 Karteikarte Bevor Sie Ihren ersten Schein am Anglistischen Seminar erwerben, möglichst aber schon in der ersten Semesterwoche Ihres ersten Fachsemesters, ist es notwendig, dass Sie eine Karteikarte ausfüllen und zusammen mit einem Passbild im Zentralsekretariat abgeben. Diese Kartei dient in erster Linie Ihren eigenen Interessen, da nur über sie zweifelsfrei ermittelt werden kann, welche Scheine Sie schon erworben haben, Sie also nur im Falle einer Eintragung in der Karteikarte Ersatz für verlorengegangene Scheine erhalten. 3.2.4 Bibliotheken Die Anglistik verfügt über eine eigene Seminarbibliothek (SB, im Gebäude A3), die als Präsenzbibliothek gedacht ist, d.h. die Bücher sollen im Regelfall an Ort und Stelle benutzt und nicht ausgeliehen werden. Speziell für den Ausleihverkehr vorgesehen sind die Bestände der Zentralbibliothek (UB) im Ostflügel sowie im Gebäude A3 (Zeitschriften). Im Gebäude A3 befindet sich auch die Mediathek, die über eine große Anzahl von Sprachlernmaterialien und audiovisuellen Medien (z.B. originalsprachliche Literaturverfilmungen und Dokumentationen) verfügt. Im Ehrenhof West (EW)-Flügel befindet sich eine zentrale Lehrbuchsammlung, in der Standardwerke längerfristig ausgeliehen werden können. In Mannheim nicht vorrätige Publikationen können über den Fernleihverkehr besorgt werden. Vor allem zu Semesterbeginn führt die Bibliothek Führungen durch, die speziell auf die Bedürfnisse von StudienanfängerInnen zugeschnitten sind. Die frühzeitige Teilnahme hieran wird erwartet. Unabhängig von der Universität verfügt auch Mannheims Stadtbücherei über ein ansehnliches Literaturangebot. Für Studierende mit speziellem Interesse an der amerikanischen Sprache und Literatur kann sich zudem ein Besuch im Deutsch-Amerikanischen Institut in Heidelberg, Sofienstr. 12, als lohnend erweisen. Die Universitäts- und die Seminarbibliothek verfügen zudem über eigene Zeitschriften- und Zeitungslesesäle, in denen fast alle wichtigen Tages-, Wochen- und Monats-Publikationen des englischsprachigen Raums gelesen werden können. 3.2.5 Auslandsaufenthalt Zwar ist in der Prüfungsordnung ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im englischen Sprachgebiet lediglich eine Soll-Vorschrift, doch wird ein möglichst langer derartiger Auslandsaufenthalt dringend empfohlen, da sich hier die einzigartige (und durch den Besuch noch so vieler Seminare und Übungen zu Hause nicht zu ersetzende) Möglichkeit bietet, sprachpraktische Fertigkeiten zu verfeinern und landeskundlich Relevantes zu lernen und zu erleben. Vor einer Studienphase im Ausland kann ein learning agreement (-> Homepage Anglistik unter Studium/ Anerkennung) ausgefüllt werden, auf dem in Absprache mit den zuständigen Lehrenden Kurse vermerkt werden, die im Ausland besucht und in Mannheim anerkannt werden. Grundlegende Informationen gibt es beim Akademische Auslandsamt der Uni Mannheim. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 15 Bereits in den ersten Semestern sollte man sich über die Möglichkeiten der Finanzierung durch Stipendien etc. (DAAD, BAföG, Erasmus, etc.) und die Fristen für die Bewerbung und den Studienbeginn im Ausland informieren, um Studium, Prüfungen und Auslandsstudium früh genug planen und koordinieren zu können. Gerade für Lehramtsstudierende kann auch ein Aufenthalt als Teaching Assistant an einer ausländischen Schule interessant sein, da die Tätigkeit als PAD-Fremdsprachenassistent (PAD = Pädagogischer Austauschdienst) im Ausland auf Antrag an das Regierungspräsidium auf das Praxissemester angerechnet werden kann. Lediglich die Seminarveranstaltungen (Studienseminar) müssen dann nachgeholt werden. Die Tätigkeit als PAD-Fremdsprachenassistent (Dauer: ca. 10 Monate) im Ausland bietet somit den entscheidenden Vorteil, gleichzeitig den Auslandsaufenthalt finanzieren und – bei genehmigtem Antrag – das Praxissemester absolvieren zu können. Für Praxissemester und Auslandsaufenthalt, der z.B. über eine PAD-Tätigkeit erfolgen und finanziert werden kann, wird der Zeitraum zwischen der Zwischenprüfung und dem 1. Staatsexamen empfohlen. Informationen erhalten Sie unter www.kmk-pad.org und beim Akademischen Auslandsamt. 4 Prüfungen (Zur Orientierungsprüfung s.o. 1.5) 4.1 Die Zwischenprüfung Alle Studentinnen und Studenten der Anglistik müssen an der Universität Mannheim möglichst bis zum Ende des vierten, spätestens aber bis zum Ende des sechsten Semesters den erfolgreichen Abschluss ihres Grundstudiums über ein Zwischenprüfungszeugnis belegen. Einzige Ausnahme: Die Zwischenprüfung entfällt, wenn Englisch als Beifach bzw. Erweiterungsfach („drittes Fach“) studiert wird. Die Zwischenprüfung für den Studiengang Lehramt ist studienbegleitend ausgerichtet; d.h. es muss keine eigentliche Prüfung abgelegt, sondern der erfolgreiche (d.h. nicht schlechter als "ausreichend" benotete) Besuch von acht Veranstaltungen nachgewiesen werden (s.o. 3.1). Die Zwischenprüfungsnote errechnet sich dann über die Durchschnittsnote der acht erforderlichen Scheine. Das Bestehen der Zwischenprüfung wird schriftlich bescheinigt, wenn alle Leistungsnachweise vorgelegt worden sind. ACHTUNG! So viele Vorteile eine solche Form der Zwischenprüfung für die Studierenden auch mit sich bringt, wie z.B. eine von der konkreten Tagesform unabhängige und damit vermutlich gerechtere Benotung sowie eine Entlastung von psychischem Druck, so sehr verlangt sie aber auch ein großes Maß an Eigeninitiative. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Zentralsekretariat (EW 273). Hierfür ist ein entsprechendes Anmeldeformular auszufüllen, das dort erhältlich ist. Vorzulegen zur Anmeldung sind neben dem ausgefüllten Anmeldeformular: 1. das Abiturzeugnis (zum Nachweis des Latinums bzw. einer der anderen erforderlichen Fremdsprachen, s.o. 1.4), 2. das Studienbuch (zum Nachweis der ordnungsgemäßen Immatrikulation), sowie 3. die gemäß der PO für die Zulassung zur Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise. Bei bestandener Zwischenprüfung erhalten die Studierenden eine Bescheinigung in Kopie über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung; das Original dieser Bescheinigung wird an das Dekanat der Philosophischen Fakultät weitergereicht, welches das Zwischenprüfungszeugnis ausstellt, jedoch erst nachdem die Zwischenprüfungsergebnisse aller Fächer, in denen eine ZP erforderlich ist, vorliegen. Das Zwischenprüfungszeugnis ist danach, spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters von den Studierenden dem Studienbüro II (L 9,5; Frau Seitter) vorzulegen. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 4.2 16 Das Examen ACHTUNG! Die Universität Mannheim hat die Semesterzeiten von Sommersemester (SS) und Wintersemester (WS) auf Frühjahrssemester (FS) und Herbstsemester (HWS) umgestellt, woraus sich erhebliche zeitliche Verschiebungen gegenüber den anderen deutschen Universitäten ergeben haben. Das Landeslehrerprüfungsamt geht bei der Terminierung der Examina von den alten Semesterzeiten aus, was eine verwirrende Bezeichnungspraxis zur Folge hat: Wenn das Landeslehrerprüfungsamt von Prüfungen im Frühjahr spricht, heißt das, dass die Prüfungen im Anschluss an unser Herbstsemester stattfinden; entsprechend bezieht sich Herbst auf die Prüfungen im Anschluss an unser Frühjahrssemester! 4.2.1 Die wissenschaftliche Arbeit Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema der Arbeit ist mit dem Prüfer frühestens nach der Zwischenprüfung abzusprechen. Der Zeitraum für die Fertigstellung der Arbeit beträgt vier Monate. Die Arbeit muss spätestens vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung in dem Fach, in dem sie geschrieben wird, eingereicht werden (die Anmeldeformulare für die Wissenschaftliche Arbeit sind im Studienbüro II der Universität Mannheim, L 9,5; Frau Seitter, erhältlich). Die Wissenschaftliche Arbeit ist mithin keine Voraussetzung für die Zulassung für das 1. Staatsexamen. Die Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit, die unabhängig vom Antrag auf Zulassung zum 1. Staatsexamen ist, erfolgt an das Regierungspräsidium in Karlsruhe; das Regierungspräsidium gibt keine Anmeldefristen, sondern nur jährlich zwei Abgabefristen vor: Die wissenschaftliche Arbeit muss spätestens vor der mündlichen Prüfung des Faches, in dem sie geschrieben wird, und zwar (bezogen auf das HWS) spätestens am 1.4. oder (bezogen auf das FS) am 1.10. eingereicht werden. Wird die Prüfung bspw. FS 2009 abgelegt, so muss die Wissenschaftliche Arbeit spätestens bis zu, 1.10. 2009 abgegeben werden; wird die Prüfung z.B. im HWS 2009/10 abgelegt, muss die Wissenschaftliche Arbeit spätestens bis zum 1.4.2010 abgegeben werden. Bei geteilter Prüfung kann somit das erste Staatsexamen im ersten Hauptfach vor der Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit absolviert werden, vorausgesetzt, die Wissenschaftliche Arbeit wird im zweiten Hauptfach angefertigt. 4.2.2 Das schriftliche Examen Die Formulare für den Zulassungsantrag zum 1. Staatsexamen sind im Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9, 5; Frau Seitter) erhältlich. Die Anmeldung zum 1. Staatsexamen kann entweder als Antrag auf Zulassung zur Gesamtprüfung oder zur geteilten Prüfung (in aufeinanderfolgenden Semestern) erfolgen. Es gibt feste, vom Regierungspräsidium vorgegebene Anmeldefristen: 1.4.30.4. (für die Prüfungen im Herbst) oder 1.10.-31.10 (für die Prüfungen im Frühjahr). des laufenden Jahres. Bei der Anmeldung müssen in jedem Fall alle für die ersten beiden Fächer erforderlichen Leistungsnachweise beim Landeslehrerprüfungsamt eingereicht werden. D.h. es ist grundsätzlich nur eine gemeinsame Anmeldung für die ersten beiden Fächer möglich. Bei der Anmeldung noch fehlende Leistungsnachweise können nachgereicht werden (Termine über das ZfL). Es besteht für den Prüfling keine Rücktrittsfrist, sofern er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, d.h. alle erforderlichen Leistungsnachweise ordnungsgemäß eingereicht hat. Deshalb wird denjenigen Studierenden, die sich noch unsicher sind, ob sie die Endprüfung im ersten Fach im laufenden Semester absolvieren können, empfohlen, bei der Anmeldung nicht alle zur Zulassung erforderlichen Leistungsnachweise beim Landeslehrerprüfungsamt einzureichen. Liegen bis zum Ablauf der Nachreichungsfrist nicht alle Leistungsnachweise für beide Fächer vor, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, man wird somit nicht zur Prüfung zugelassen. Daraus entstehen den Betroffenen keine Nachteile, sie können sich zum nächst möglichen Termin erneut zum 1. Staatsexamen anmelden. Das Erweiterungsfach kann frühestens zum Termin der Prüfung im zweiten Hauptfach abgeprüft werden, oder auch nach Bestehen des 1. Staatsexamens. Die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung kann dementsprechend gesondert von der Anmeldung zu den beiden Hauptfächern erfolgen. Formulare für den Zulassungsantrag für die Erweiterungsprüfung sind ebenfalls im Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9, 5; Frau Seitter) erhältlich. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 17 ACHTUNG! Nur bis Ende des 10. Semesters kann die wissenschaftliche Prüfung auf zwei aufeinanderfolgende Termine verteilt werden (z.B. Englisch im FS, Deutsch im HWS). Nach dem 10. Semester müssen beide Examina in einem Semester abgelegt werden. (vgl. PO § 11) Das schriftliche Examen besteht aus zwei Klausuren. Die sprachpraktische Klausur ist vierstündig. Sie umfasst die Übersetzung von zwei Texten, einem Sachtext und einem literarischen Text, ins Englische. Die wissenschaftliche Klausur ist fünfstündig. Die Studierenden wählen zwischen Sprach- und Literaturwissenschaft. Gegenstand der Prüfungsfragen sind die Themen eines Hauptseminars aus dem der Prüfung unmittelbar vorangehenden Semester. Die Prüfer legen in Sprach- und Literaturwissenschaft jeweils bis zu 5 Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden. Die Rahmenthemen werden etwa 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben und die betreffenden Seminare werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis entsprechend ausgewiesen. Ein Teil eines der Texte, die als Grundlage der Bearbeitung dienen, ist ins Deutsche zu übersetzen. Die Klausur ist in englischer Sprache abzufassen. Diese Angaben gelten auch für Bewerber, die Englisch als Beifach studieren; allerdings ist in diesem Fall die Klausur etwas weniger umfangreich. Dazu § 13 der Prüfungsordnung: „In der Hauptfachprüfung werden schwierigere Aufgaben gestellt als in der Beifachprüfung.“ 4.2.3 Das mündliche Examen Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach etwa eine Stunde. Sie wird in englischer Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint. Die Prüflinge können Sprach- oder Literaturwissenschaft als Hauptgebiet wählen. In diesem Fall kommen dem Hauptgebiet etwa zwei Drittel der Prüfungszeit zu. Wird kein Hauptgebiet angegeben, werden beide Gebiete zu gleichen Teilen geprüft. ACHTUNG! Die Schwerpunktsetzung bezieht sich nur auf die Dauer der jeweiligen Prüfungsabschnitte, nicht auf die Anzahl der vorzubereitenden Themen; letztere bleibt immer gleich. Im Einzelnen werden die Prüfungszeiten in etwa folgendermaßen aufgeteilt: I. Kein Hauptgebiet Literaturwissenschaft Minuten Sprachwissenschaft Minuten englische Literatur 15 historische Sprachwissenschaft 15 amerikanische Literatur 15 moderne Sprachwissenschaft 15 II. Hauptgebiet Literaturwissenschaft Literaturwissenschaft Minuten Sprachwissenschaft Minuten englische Literatur 25 historische Sprachwissenschaft 10 amerikanische Literatur 15 moderne Sprachwissenschaft 10 oder: Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 18 Literaturwissenschaft Minuten Sprachwissenschaft Minuten Englische Literatur 15 historische Sprachwissenschaft 10 amerikanische Literatur 25 moderne Sprachwissenschaft 10 Literaturwissenschaft Minuten Sprachwissenschaft Minuten englische Literatur 20 historische Sprachwissenschaft 10 amerikanische Literatur 20 moderne Sprachwissenschaft 10 oder: III. Hauptgebiet Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft Minuten Sprachwissenschaft Minuten englische und amerikanische Literatur 20 historische Sprachwissenschaft 20 moderne Sprachwissenschaft 20 Inhaltliche Ausgestaltung Die Haupt- und Nebengebiete müssen unbedingt rechtzeitig mit den Prüfern abgesprochen werden. Die Prüfung muss laut Prüfungsordnung jedoch über die angegebenen Schwerpunkte hinausgehen. Die folgenden Angaben sollen dazu dienen, dass Sie sich bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt Ihres Studiums damit vertraut machen, auf welche Anzahl von Themen Sie sich in etwa einstellen müssen. Sprachwissenschaft: ein Gebiet aus dem Bereich der modernen Linguistik ein Gebiet aus dem Bereich der englischen Sprachgeschichte 2 Nebengebiete Literaturwissenschaft: zwei größere Gebiete aus dem Bereich der englischen und amerikanischen Literatur. Erläuterung: Mindestens vier (Romane, Dramen) bis sechs (short stories) bis acht (Gedichte) Einzeltitel sind pro Gebiet anzugeben. Mögliche Gebiete sind z.B. ein größerer Zeitabschnitt bzw. eine Epoche; eine literarische Hauptgattung; ein themenorientierter Querschnitt; eine repräsentative Auswahl aus dem Gesamtwerk eines/r Autors/in. Es ist nicht möglich, sich in beiden Schwerpunktgebieten auf nur je einen Autor zu beschränken, d.h. wenn ein Thema zu einem Autor gewählt wird, muss das andere breiter angelegt sein. Kenntnisse von fünf Einzelwerken aus den durch die Spezialgebiete nicht erfassten Bereichen der englischen und amerikanischen Literatur. Hier ist eine breite Streuung über verschiedene Zeiträume und Gattungen anzustreben. der Stoff einer Vorlesung Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 19 Shakespeare muss mit mindestens zwei Werken vertreten sein (entweder im Rahmen eines der Hauptgebiete oder der Einzelwerke). Abweichungen für Englisch als Beifach Im Beifach dauert die mündliche Prüfung etwa 45 Minuten. Es genügt die Kenntnis eines Werkes von Shakespeare. Die entsprechenden Formulare zur Angabe der Schwerpunkte und der weiteren Gebiete der mündlichen Prüfung sind im Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9,5; Frau Seitter) erhältlich. Die Formulare sind – ausgefüllt und nach Absprache unterschrieben von den entsprechenden mündlichen Prüfern – spätestens bis zum 1. Dezember (Frühjahrstermin) bzw. 1. Juni (Herbsttermin) an das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe einzureichen. Nach dem 1. Februar (Frühjahrstermin) bzw. 1. Juli (Herbsttermin) ist eine Änderung der Prüfungsgebiete nicht mehr möglich. 5 Anmeldung zum Referendariat Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres (= 18 Monate). Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni des Vorjahres. Da die Examensprüfungen ggf. nach diesem Termin stattfinden, können die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden. ACHTUNG! Da das Referendariat in Baden-Württemberg immer nur im Januar beginnt, ergeben sich je nach Semester unterschiedlich lange Zeiträume zwischen dem letzten Teil der Examensprüfung (also der mündlichen Prüfung) und dem Antritt des Referendariats. Wird das Examen im Anschluss an das HWS (= Frühjahrstermin) abgelegt, so ergibt sich ein erheblich längerer Zeitraum als im FS (=Herbsttermin). 6 Gremien, Prüfungsämter, Regierungspräsidium Folgende Institutionen sind in der in Punkt 6.3 spezifizierten Weise an der Durchführung des Lehramtsstudiengangs beteiligt: - Die Sekretariate des jeweiligen studierten Faches, welche in der Regel vormittags für studentische Angelegenheiten geöffnet sind. - Das Dekanat der jeweils zuständigen Fakultät. - Das Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9, 5; 1. OG): Frau Anita Seitter Zi.: 120, Tel. 0621/181-1192 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30-11.30 Uhr; Mittwoch 12.30-15.30 Uhr. - Das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postfach 10 01 51 76231 Karlsruhe Tel. der Zentrale: 0721/926-0 Tel. von Herrn Ehret für Fragen des LAG: 0721/926-4502. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 20 7 Vorschläge zur Erstellung des Stundenplans Im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung des Grundstudiums auf maximal sechs Semester ist es sinnvoll, schon ab dem ersten Semester auf die Zwischenprüfung zuzuarbeiten. Falls keine zusätzliche Sprache im Laufe des Grundstudiums erlernt werden muss, so beträgt die allgemeine Regelstudienzeit vier Semester, d.h. dass rein rechnerisch mindestens zwei Scheine pro Semester erworben werden müssten. Da Sie sich aber keinesfalls nur auf den Besuch von Pflichtkursen beschränken sollten, werden acht Wochenstunden Anglistik pro Semester erwartet. Die eigenverantwortliche Planung eines Studiums und die individuelle Gestaltung des Stundenplans sind zwei wichtige Merkmale eines Universitätsstudiums. Es wäre demnach unsinnig, gerade diese Freiheiten durch zu enge Vorschläge und Reglementierungen wieder beschneiden zu wollen. Gleichwohl gibt es bestimmte Kurse, deren Besuch gerade in den ersten Fachsemestern ratsam erscheint, so dass dem häufig geäußerten Wunsch nach konkreten Vorschlägen zur Kurswahl entsprochen werden kann, ohne dass der Vorschlagscharakter solcher Empfehlungen vergessen werden darf. Generell gilt, dass sich Einführungsseminare und Proseminare I an Studierende der ersten zwei Fachsemester, Proseminare II in erster Linie an Studierende im 3. und 4. Semester richten, aber auch höhersemestrigen Studierenden offen stehen. Hauptseminare richten sich an Studierende mit bestandener Zwischenprüfung, Oberseminare und Kolloquien an Studentinnen und Studenten, die unmittelbar vor dem Examen stehen. Weiterhin kann als Faustregel gelten, dass Sie darauf achten sollten, pro Semester mindestens eine sprachpraktische Übung zu belegen, damit Ihre Englischkenntnisse stets neu aufgefrischt werden. Auf jeden Fall sollten Sie den von Erstsemestern häufig begangenen Fehler vermeiden, ihren Stundenplan zu voll zu packen. Denn sieht man einmal davon ab, dass die für Selbststudium und Seminarvor- und nachbereitung erforderliche Zeit in aller Regel mehr als zwei Stunden wöchentlich pro Kurs erfordert, so ist es darüber hinaus allemal sinnvoller, für wenige Kurse gute Vorbereitung und Mitarbeit zu leisten als an vielen Kursen nur passiv und uninformiert teilzunehmen und nur mittelmäßige Ergebnisse zu erzielen. Es folgen zwei Vorschläge, wie Sie die Pflichtscheine des Grundstudiums auf die ersten Semester verteilen können. Bedenken Sie, dass Sie auch Ergänzungsveranstaltungen, die fachdidaktische Lehrveranstaltung, die Veranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des EthischPhilosophischen Grundlagenstudiums sowie die Veranstaltungen Ihres zweiten Hauptfaches im Stundenplan unterbringen müssen. Vorschlag I 1. Semester Einführung in die Literaturwissenschaft (+Tutorium) Einführung in die Sprachwissenschaft (+Tutorium) Foundation Course 2. Semester Proseminar I Literaturwissenschaft Proseminar Sprachwissenschaft (historisch oder modern) Phonetics Ergänzungsveranstaltungen (z.B. ein weiteres PS, eine weitere Übung oder Landeskunde) 3. Semester Proseminar II Literaturwissenschaft Proseminar Sprachwissenschaft (modern oder historisch je nach Belegung im 2. Semester) Intermediate German-English Translation Ergänzungsveranstaltungen Vorschlag II 1. Semester Einführung in die Literaturwissenschaft (+Tutorium) Foundation Course 2. Semester Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 21 Einführung in die Sprachwissenschaft (+Tutorium) Proseminar I Literaturwissenschaft Phonetics Ergänzungsveranstaltungen 3. Semester Proseminar II Literaturwissenschaft Proseminar Sprachwissenschaft Translation/Intermediate (Ergänzungsveranstaltungen: z.B. ein weiteres PS, weitere Übungen) 4. Semester Das noch fehlende PS Sprachwissenschaft (außerdem: weitere Übungen, Scheine, die für das Hauptstudium relevant sind) 8. Anhang: Zwischenprüfungsordnung LAG/Englisch Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 30. Juli 2001 betreffend die fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Englisch vom 31. Oktober 2008 Aufgrund des § 34 Abs. 1 LHG hat der Senat der Universität Mannheim am 22. Oktober 2008 die nachstehende Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt für Gymnasien vom 30. Juli 2001 betreffend die fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Englisch beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung erteilt am 31. Oktober 2008 Artikel 1 Die fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien für das Fach Englisch werden wie folgt neu gefasst: § 1 Mitglieder des Prüfungsausschusses Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Professoren an. § 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung, Orientierungsprüfung (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis des Latinums oder von Lateinkenntnissen, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen, oder von Kenntnissen in einer der folgenden europäischen Fremdsprachen: Französisch, Italienisch, Spanisch. (2) Die Orientierungsprüfung erfordert eine bestandene Einführungsveranstaltung. § 3 Art der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durch die erfolgreiche Teilnahme an den unter § 4 aufgeführten Lehrveranstaltungen abgelegt. Sie ist bestanden, wenn die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme gemäß § 5 erbracht sind. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch 22 § 4 Prüfungsteile Die Zwischenprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Prüfungsteilen: 1. Einführungskurs „Einführung in die anglistische Sprachwissenschaft“/ „Introduction to English Linguistics“; 2. Proseminar in historischer oder moderner Sprachwissenschaft; 3. Einführungskurs „Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur“; 4. Proseminar I in Literaturwissenschaft; 5. Proseminar II in Literaturwissenschaft; 6. Übung „Phonetics“ (mit pronunciation exercises im Sprachlabor); 7. Übung „Foundation Course” (Grundkurs); 8. Übung „Intermediate German-English Translation“; § 5 Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise (1) Für die Prüfungsteile des § 4 sind neben dem regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltungen die folgenden Prüfungsleistungen zu erbringen: 1. Im Einführungskurs „Einführung in die anglistische Sprachwissenschaft“/ “Introduction to English Linguistics“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten); 2. Im Proseminar in historischer oder moderner Sprachwissenschaft: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.) oder Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit; 3. Im Einführungskurs „Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten); 4. Im Proseminar I in Literaturwissenschaft: Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten); 5. Im Proseminar II in Literaturwissenschaft: Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit; 6. In der Übung „Phonetics“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.) sowie mündlicher PronunciationTest (Dauer: 10 Min.); 7. In der Übung „Foundation Course“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.); 8. In der Übung „Intermediate German-English Translation“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.). (2) Wird eine Prüfungsleistung nicht erfolgreich erbracht, so kann die Klausur zum nächsten Termin wiederholt bzw. die schriftliche Hausarbeit, sofern der Seminarleiter dem zustimmt, überarbeitet werden. Von einem wiederholten Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltung kann nach Zustimmung des Seminarleiters abgesehen werden. (3) Für jede erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung wird ein schriftlicher Leistungsnachweis (Schein) ausgestellt. Das Bestehen der Zwischenprüfung wird schriftlich bescheinigt, wenn alle Leistungsnachweise vorgelegt worden sind. Universität Mannheim Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch Universität Mannheim 23