Studienführer Lehramt - Anglistisches Seminar

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Studienführer Lehramt an Gymnasien –
Englisch
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
2
Inhalt1
1
2
3
4
Einleitung ........................................................................................................................................ 3
1.1
Zum Studienführer ................................................................................................................. 3
1.2
Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen ........................................................... 3
1.3
Der Studiengang im Überblick ............................................................................................... 4
1.4
Zur zeitlichen Planung ............................................................................................................ 6
Das Anglistische Seminar der Universität Mannheim ..................................................................... 7
2.1
Die Lehrstühle ........................................................................................................................ 7
2.2
Beschreibung der Lehrveranstaltungen ................................................................................. 7
Aufbau des Studiums .................................................................................................................... 11
3.1
Leistungsnachweise ............................................................................................................. 11
3.2
Organisatorisches ................................................................................................................ 14
3.2.1
Vorlesungsverzeichnisse ............................................................................................. 14
3.2.2
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen..................................................................... 14
3.2.3
Karteikarte ................................................................................................................... 14
3.2.4
Bibliotheken ................................................................................................................. 14
3.2.5
Auslandsaufenthalt ...................................................................................................... 14
Prüfungen ..................................................................................................................................... 15
4.1
Die Zwischenprüfung ........................................................................................................... 15
4.2
Das Examen ......................................................................................................................... 16
4.2.1
Die wissenschaftliche Arbeit ........................................................................................ 16
4.2.2
Das schriftliche Examen .............................................................................................. 16
4.2.3
Das mündliche Examen............................................................................................... 17
5
Anmeldung zum Referendariat ..................................................................................................... 19
6
Gremien, Prüfungsämter, Regierungspräsidium .......................................................................... 19
7
Vorschläge zur Erstellung des Stundenplans ............................................................................... 20
8
1
Anhang: Zwischenprüfungsordnung LAG/Englisch
Stand der Informationen: September 2009.
Universität Mannheim
22
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
3
1 Einleitung
1.1
Zum Studienführer2
Das Studium der Anglistik für das Lehramt an Gymnasien verlangt von den Studierenden vom ersten
Semester an die selbständige Planung und straffe Organisation des Studienaufbaus. Da der
Studiengang Lehramt immer aus einer Verbindung von mindestens zwei Hauptfächern besteht, 3
müssen Sie sich genau über die Anforderungen in den von Ihnen gewählten Fächern informieren, um
sie entsprechend miteinander zu koordinieren.
Dieser Studienführer soll Ihnen dabei helfen, Ihr Anglistik-Studium zu planen. Er informiert über Inhalte
und Aufbau sowie Besonderheiten des Studiengangs. Er sollte also vor dem Studium und während
des Studiums gründlich und regelmäßig konsultiert werden.
Die vorliegende Fassung des Studienführers bezieht sich auf die Verordnung des Kultusministeriums
über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001.
1.2
Weitere Beratungsangebote und Informationsquellen
Weitere wichtige Quellen für Information und Beratung zum Studium sind:

die Fachstudienberatung Anglistik
(Dr. Stefan Glomb, EW 269, Tel.: 0621/181-2354, [email protected],
Sprechstunde s. Aushang) bei Fragen speziell zum Fach.

das Studienbüro II
(Anita Seitter, L 9, 5, Zi. 120, Tel.: 0621/181-1192, [email protected])
für Fragen zu Einschreibung, Fächerkombinationen, Studienplänen.
Das Studienbüro führt zu Beginn des Semesters zentrale Informationsveranstaltungen durch.
Sprechzeiten des Studienbüros in der Vorlesungszeit sind Montag, Dienstag und Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr, Mittwoch 12.30 - 15.30 Uhr.

das Zentrum für Lehrerbildung der Universitäten Heidelberg und Mannheim, Geschäftsstelle
Mannheim
(StR Georg Matthias Schneider, L 9, 5, Zi. 207; Tel.: 0621/181-2201, [email protected],
Sprechzeiten s. Homepage des ZfL unter http://zfl.uni-mannheim.de) für Fragen zu den
lehramtsspezifischen Anteilen des Studiums, für die Koordination des Praxissemesters und
der Prüfungen sowie für allgemeine Fragen zu Lehramtsstudium und Lehrerberuf.

das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
(Jürgen Ehret, Tel.: 0721/926-4502). Die Kontaktdaten zum Landeslehrerprüfungsamt finden
Sie unter http://www.oberschulamt-karlsruhe.de/vis/landeslehrerpruefungsamt/allg.htm.

das Regierungspräsidium Karlsruhe für Fragen zum Referendariat, Informationen hierzu
finden Sie unter der o.g. Internetadresse.

das Staatliche Seminar für Schulpädagogik (Gymnasien) Heidelberg
(Sekretariat: Frau Vogel-Ballarini, Tel.: 06221/13716-30; [email protected])
für Fragen zur Durchführung und inhaltlichen Ausgestaltung des Schulpraxissemesters und
des Referendariats.

das Schwarze Brett neben EW 262 (Aushänge zu Meldefristen, Prüfungsterminen etc.).

die Homepage des Anglistischen Seminars (www.phil.uni-mannheim.de/anglistik/);
universitäts-bezogene Informationen sind von der Homepage der Universität aus
(www.uni-mannheim.de) zu bekommen.

die Kommilitoninnen und Kommilitonen höherer Semester.
2
Verantwortlich für den Studienführer ist Dr. Stefan Glomb; bei der Erstellung wurde auf Passagen der vom Romanischen
Seminar erstellten 'Informationen zum Lehramtsstudiengang' zurückgegriffen.
3
Außerdem können Sie Erweiterungsprüfungen in zusätzlichen Fächern ablegen, die Sie entweder als Haupt- oder Beifach
studieren können. Die Bestimmungen zur Fächerkombination entnehmen Sie bitte §4 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung.
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
4
Eine Vielzahl weiterer Links zum Lehramtsstudium, Referendariat und zum Lehramt finden Sie auf der
Homepage des Zentrums für Lehrerbildung unter http://zfl.uni-mannheim.de.
Die fachspezifischen Bestimmungen zur Zwischenprüfungsordnung finden Sie im Anhang dieses
Studienführers
(s.u.
8.),
die
Prüfungsordnung
ist
unter
www.leu.bw.schule.de/berat/POrd/GY_2001.html erhältlich. Diese und weitere Unterlagen sind auch
über das Zentrum für Lehrerbildung erhältlich. Lesen Sie das schriftliche Informationsmaterial
unbedingt gründlich durch.
Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger findet zu Beginn des Semesters – gewöhnlich in der
Woche vor Vorlesungsbeginn – eine Einführungsveranstaltung statt, in der alle für den Studienbeginn
notwendigen Hinweise und Ratschläge gegeben werden.
1.3
Der Studiengang im Überblick
Der Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ umfasst in erster Linie die fachwissenschaftliche
Ausbildung künftiger Lehrer. Bei der letzten Reform des Studiengangs wurden zwar auch
pädagogisch-didaktische Inhalte sowie ein Praxissemester in diesen Studiengang integriert, der
Großteil der pädagogisch-didaktischen Ausbildung fällt aber nach wie vor in die Phase des
Referendariats (s.u.).
Das 1. Staatsexamen, mit dem der Lehramtsstudiengang abschließt, stellt einen vollwertigen
akademischen Abschluss dar. Man kann mit diesem Abschluss also nicht nur Lehrer werden, sondern
auch Karrieren an der Universität (Promotion, Habilitation/Juniorprofessur) oder in den Bereichen
Kultur, Wirtschaft etc. anstreben. Bei erfolgreich abgeschlossenem 1. Staatsexamen (und nur dann!)
hat man einen Anspruch auf das Referendariat – dieser Anspruch erlischt lebenslang nicht. Wenn
allerdings mehr als 4 Jahre zwischen dem Termin der mündlichen Prüfung im ersten Fach des 1.
Staatsexamens und Antritt des Referendariats vergangen sind, dann verlangt das
Regierungspräsidium (RP), in unserem Fall Karlsruhe, ein so genanntes Kolloquium, in dem
nachzuweisen ist, dass man die wesentlichen Kompetenzen aus dem 1. Staatsexamen noch besitzt.
Falls man das Kolloquium nicht besteht, erhält man die Gelegenheit, diese Kenntnisse wieder
aufzufrischen. Hat man sich in der Zwischenzeit weiter in dem Arbeitsgebiet beschäftigt, das zuvor
studiert wurde (z.B. Promotion oder Unterrichten an einer außerschulischen Institution), so kann man
auf Antrag von diesem Kolloquium, zumindest in dem entsprechenden Fach, befreit werden.
Die baden-württembergische Lehrerausbildung für Gymnasien ist derzeit in drei Phasen unterteilt:
Studium > Referendariat > Berufsanfang.
Die erste Phase findet hauptsächlich an den Universitäten statt und dauert ca. 10 Semester
(Regelstudienzeit). Studiengebühren für Langzeitstudierende müssen in diesem Studiengang ab dem
15. in Deutschland absolvierten Hochschulsemester bezahlt werden, bei einer Drei-FächerKombination mit Beifachanforderung ab dem 17., mit Hauptfachanforderung ab dem 19. Semester. In
das Studium ist ein Praxissemester von insgesamt 13 Wochen Dauer integriert, das von den
Mannheimer Studierenden in Blockform vom Schuljahresbeginn bis Weihnachten absolviert wird. Dies
entspricht der Empfehlung des Regierungspräsidiums. Informationen und Anmeldeformulare zum
Praxissemester erhalten Sie unter www.praxissemester-bw.de. Auch die Tätigkeit als PADFremdsprachenassistent im Ausland kann auf Antrag an das Regierungspräsidium auf das
Praxissemester angerechnet werden (s.u. Abschnitt 3.2.5). Das Praxissemester wird im Falle der
Universität Mannheim vom Studienseminar Heidelberg (oder nach Absprache auch Heilbronn) vorund nachbereitet. Ebenfalls zur ersten Phase gehört das pädagogische Begleitstudium, das
philosophisch-ethische Grundlagenstudium, Fachdidaktik sowie das Betriebs- oder Sozialpraktikum
(s.u. 1.4).
Die zweite Phase bildet das Referendariat. Diese Phase dauert in Baden-Württemberg 18 Monate
und beginnt jeweils im Januar. Für den Referendariatsplatz muss man sich beim Regierungspräsidium
bewerben (s.u. 5), woraufhin man aufgefordert wird, Ortswünsche anzugeben. Man wird dann
zunächst einem Studienseminar und einer Schule in der Umgebung dieses Seminarorts zugeteilt. An
der ersten Schule hospitiert man hauptsächlich (z.B. bei den so genannten Mentoren, also
betreuenden Lehrern) und unterrichtet gelegentlich auch selbst. In diesen Unterrichtsphasen erhält
man beratende Unterrichtsbesuche durch den Fachleiter vom Studienseminar. Parallel dazu erhält
man am Studienseminar Unterricht in Schulrecht, Pädagogischer Psychologie und Fachdidaktik. Nach
einem halben Jahr wechselt man die Schule und unterrichtet von nun an selbständig in eigenen
Klassen. In diesen Klassen (und auch in einigen „Springerklassen“) erhält man dann benotete
Unterrichtsbesuche, die so genannten Lehrproben. Während des Referendariats schreibt man auch
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Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
5
eine Pädagogische Arbeit, zumeist eine Dokumentation einer selbst konzipierten und durchgeführten
Unterrichtseinheit. Die Abschlussnote des Zweiten Staatsexamens setzt sich aus den Noten der
Lehrproben, der Schulbeurteilung (erstellt von Mentoren und Schulleitung), der Pädagogischen Arbeit
und einer mündlichen Prüfung in den Fächern Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik und
Schulrecht zusammen. Hat man nach dem Ersten auch das Zweite Staatsexamen bestanden, so
erhält man den Titel „Assessor/in des Lehramts (AdL)“ und kann sich um eine Anstellung als
Studienassessor/in bemühen. Für die Erfolgsaussichten sind neben der Fächerkombination die
erreichten Abschlussnoten in beiden Examina und - ganz wichtig - die geographische Flexibilität
entscheidend. Es ist also ratsam, sich nicht auf die Angabe eines einzigen Wunschbezirkes zu
beschränken.
Die dritte Phase beginnt mit der Anstellung an der Schule und der Ernennung zum
Studienassessor/zur Studienassessorin. Bis zur Ernennung zum Studienrat/zur Studienrätin und zur
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird man noch häufiger von der Schulleitung
und Fachleitern im Unterricht besucht. Hinzu sollen weiterbildende Maßnahmen wie pädagogische
oder fachdidaktische Fortbildungen kommen.
Wie alle anderen Studienfächer, so kann auch die Anglistik nur bei hinreichender Neigung und
Begabung erfolgreich studiert werden. Was bei Fächern wie Musik, Architektur oder Zahnmedizin
offensichtlich ist, gilt auch für ein philologisches Studium: wo grundlegende Begabungen fehlen,
können auf Dauer weder die Benevolenz der Dozentinnen und Dozenten noch unermüdlicher Fleiß
mehrmaliges Scheitern an einzelnen Studienanforderungen verhindern. Deshalb sollten gerade
Studienanfängerinnen und -anfänger sich im Verlauf ihres Grundstudiums selbstkritisch prüfen, ob sie
tatsächlich über die notwendigen Fähigkeiten und Interessen verfügen, um das Fach Anglistik mit
Erfolg weiterstudieren zu können. Anglistik ist nicht Englischunterricht auf höherem Niveau, sondern
ein originäres geisteswissenschaftliches Fach, in dessen Zentrum die Klärung sprach-, literatur- und
kulturwissenschaftlicher Fragestellungen steht. Ausgezeichnete Grammatik-, Aussprache- und
Wortschatzkenntnisse sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der wissenschaftlichen
Themengebiete, aber nicht alleiniger oder auch nur eigentlicher Ausbildungsinhalt oder gar
Selbstzweck.
Die Seminare und Übungen, die Sie im Laufe Ihres Studiums besuchen werden, erstrecken sich auf
folgende Gebiete:
Literaturwissenschaft
Sprachwissenschaft
Landeskunde
Sprachpraxis
Universität Mannheim
In der Literaturwissenschaft befassen sich Lehramtsstudierende vorwiegend mit Texten der englischen und
amerikanischen Literatur. Daneben werden auch die
englischsprachigen Literaturen berücksichtigt, die sich z.B. in
Kanada, Australien, Südafrika, Indien oder der Karibik
entwickelt haben.
Gegenstand der anglistischen/amerikanistischen Sprachwissenschaft ist sowohl die historische Entwicklung der englischen Sprache als auch die wissenschaftliche Beschreibung
und Erklärung der englischen Gegenwartssprache.
Das Studium der anglistischen/amerikanistischen Landeskunde
zielt in Ergänzung der sprach- und literaturwissenschaftlichen
Bereiche vornehmlich auf ein differenziertes Verstehen der
englischen und amerikanischen Kultur in Geschichte und
Gegenwart.
Um eine profunde sprachpraktische Ausbildung zu gewährleisten, muss das Angebot an sprachpraktischen Übungen unbedingt über die relativ geringe Anzahl an Pflichtveranstaltungen hinaus genutzt werden. Unverzichtbar ist auch die
Vertrautheit mit englischsprachigen Medien.
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
1.4
6
Zur zeitlichen Planung
Die folgenden Hinweise sollten Sie bei der zeitlichen Planung Ihres Studiums unbedingt frühzeitig
berücksichtigen.
Dem Studiengang Anglistik liegt eine Regelstudienzeit von zehn Semestern (einschließlich der
Prüfungszeit) zugrunde. Dieser Zeitraum schließt nicht die Zeit für das – nicht obligatorische, aber
dringend empfohlene – Auslandsstudium (s.u. Abschnitt 3.2.5) ein.
Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss mindestens eine Einführungsveranstaltung
bestanden worden sein (Orientierungsprüfung). Hierfür ist keine Anmeldung erforderlich. Der
geforderte Schein ist bis zum Ende des 2. Fachsemesters im Studienbüro II (Frau Seitter, L 9,5)
vorzulegen.
Bis zum Ende des vierten Semesters ist die Zwischenprüfung (studienbegleitend, s.u. Abschnitt 4.1)
abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des
siebten Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch.
Zusätzlich zu den Pflicht- und Wahlpflichtanforderungen sollte unbedingt eine hinreichende Anzahl an
Ergänzungsveranstaltungen besucht werden (s.u. Abschnitt 3.1)
Bis zum Examen müssen zusätzlich zu den Anforderungen in den von Ihnen gewählten Fächern
Veranstaltungen im Bereich der Pädagogischen Studien und des Ethisch-Philosophischen
Grundlagenstudiums (PO Anlagen B und C) sowie eine fachdidaktische Lehrveranstaltung
absolviert werden. Das heißt im Einzelnen:
Pädagogisches Begleitstudium:
1 Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie
1 Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik
2 Seminare zur Vertiefung eines der folgenden Problembereiche
(diese beiden Seminare fließen in die Examensnote mit ein):
Schule als Institution
Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld
Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen
Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium:
1 interdisziplinäre Veranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen
1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen
(diese beiden Veranstaltungen fließen in die Examensnote mit ein)
Veranstaltungen im Pädagogischen Begleitstudium werden i. d. R. vom
Erziehungswissenschaftlichen Seminar angeboten, Infos unter
http://www.sowi.uni-mannheim.de/ew3/Veranstaltungen.html).
Lehrveranstaltungen im Bereich des Ethisch-philosphischen Grundlagenstudiums werden i.d.R.
vom Philosophischen Seminar angeboten, Infos unter
(http://philosophie.phil.uni-mannheim.de.
Die anglistisch/amerikanistische Fachdidaktik betreut Herr Prof. Schwarz (EW 262, Tel.: 181-2364).
Außerdem muss bis zum Examen der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes
Schulpraxissemester, das auch in zwei Teilabschnitten absolviert werden kann, oder eine
vergleichbare sonstige Schulpraxis (z.B. Lehrtätigkeit im Ausland) erbracht werden. Das
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
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Praxissemester und die im Bereich der Pädagogischen Studien zu erbringenden Leistungen haben
einen Gesamtumfang von 28 Semesterwochenstunden.
Studierende müssen außerdem ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen, das einen Umfang
von mindestens vier Wochen (Vollbeschäftigung) haben muss. Ein Informationsblatt hierzu gibt es
über das ZfL.
In die zeitliche Planung mit einzubeziehen ist auch der Auslandsaufenthalt (s.u. Abschnitt 3.2.5)
einzubeziehen.
Sollten die Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache (Latinum oder vier Jahre Unterricht in
Französisch, Italienisch, Spanisch) nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sein, so müssen sie
nachgearbeitet und bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Latein kann an der Uni
Mannheim nachgeholt werden (Ansprechpartner: Prof. Dr. Erbe/ Historisches Institut); s. auch das
Kursangebot
des
Heidelberger
Pädagogiums
(http://www.heidelbergerpaedagogium.de/Sprachkurse.html).
2 Das Anglistische Seminar der Universität Mannheim
2.1
Die Lehrstühle
In Mannheim ist die Anglistik durch vier Lehrstühle vertreten:
Anglistik I – Lehrstuhl für anglistische Linguistik – (EW 266, Tel.: 181-2337) beschäftigt sich mit
Fragen der modernen Sprachwissenschaft, so z.B. mit der wissenschaftlichen Beschreibung und
Erklärung der englischen Gegenwartssprache sowie mit interdisziplinären Themen (Soziolinguistik,
Psycholinguistik etc.).
Anglistik II – Lehrstuhl für anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft – (EW 280, Tel.: 181-2357)
ist auf die englische Literatur und Landeskunde vom 16. Jahrhundert bis heute spezialisiert, wobei
auch die englischsprachigen Literaturen außerhalb Großbritanniens (ausgenommen die USA) sowie
kulturtheoretische Fragestellungen in das Arbeitsgebiet dieses Lehrstuhls fallen.
Anglistik III – Lehrstuhl für Amerikanistik – (EW 260, Tel.: 181-2362) befasst sich mit USamerikanischer Literatur und Landeskunde.
Anglistik IV – Lehrstuhl für anglistische Diachronie – (EW 275, Tel.: 181-2348) betreut die historische
Sprachwissenschaft.
Juniorprofessur anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft – Prof. Dr. Sarah Heinz (EW 268, Tel.:
181-2353).
Jeder Lehrstuhl hat ein eigenes Sekretariat, in dem z.B. Hausarbeiten für die jeweiligen Dozenten
abgegeben werden können. Außerdem verfügt das Anglistische Seminar über ein Zentralsekretariat
(EW 273, Tel.: 181-2275, [email protected]), das für lehrstuhlübergreifende Belange
zuständig ist (z.B. die zu Beginn des Studiums anzulegende Karteikarte, s.u. 3.2.3) und in dem die
zentrale Scheinausgabe stattfindet (bitte unbedingt die hierfür vorgesehenen Öffnungszeiten
beachten).
2.2
Beschreibung der Lehrveranstaltungen
Wissenschaftliche Lehrveranstaltungen
Literaturwissenschaft
Einführung
Universität Mannheim
Die Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur (Grundkurs) wird als Vorlesung
abgehalten und ist im ersten, spätestens im zweiten Semester
zu besuchen. Der Kurs vermittelt einen Überblick über die
wichtigsten
Aufgabenbereiche
und
Gegenstände
der
anglistischen bzw. amerikanistischen Literaturwissenschaft,
u.a. über die Geschichte und Grundbegriffe der wichtigsten
Gattungen bzw. Textsorten, und befasst sich mit
grundlegenden
Fragen
und
Aspekten
der
Literaturinterpretation. Zum anderen führt der Kurs praktisch in
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
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die Abläufe, Techniken und Hilfsmittel wissen-schaftlichen
Arbeitens ein. Zur Einführung werden Tutorien angeboten, die
den Stoff vertiefen und deren Besuch erwartet wird. Eine
Klausur beschließt den Kurs. (P) (s.u. 3.1)
Literaturwissenschaft
Proseminar I
Literaturwissenschaft
Proseminar II
Das Proseminar I Literaturwissenschaft (PS I) richtet sich
vorrangig an Studierende im zweiten Fachsemester. Es dient
der Erweiterung und Vertiefung der im Grundkurs erworbenen
Kompetenzen und Kenntnisse und sollte daher nicht vor der
Einführung (s.o.) besucht werden. Das Proseminar I
spezialisiert sich auf die Theorie, Geschichte und Interpretation
jeweils einer der drei Hauptgattungen Drama, Erzählliteratur
oder Lyrik sowie auf allgemeine Fragen der Literaturtheorie.
Sein Hauptakzent liegt stets auf der intensiven Lektüre (close
reading) literarischer Texte aus einer oder auch mehreren
Epochen, es wird aber auch der Umgang mit
(gattungs)theoretischen Texten und Sekundärliteratur eingeübt.
Eine Klausur beschließt den Kurs. (WP)
Im Unterschied zu literaturwissenschaftlichen Proseminaren
des Typs I befassen sich Proseminare des Typs II zumeist mit
spezialisierten Fragestellungen und setzen dabei elementare
literaturwissenschaftliche
Kenntnisse
bereits
voraus.
Proseminare II beschäftigen sich mit ausgewählten Aspekten
der englischen bzw. amerikanischen Literatur, die häufig auch
für Studierende im Hauptstudium interessant sind. Die
Spannbreite möglicher Themen reicht von bestimmten Autoren
oder Epochen, Gattungen oder Motiven bis zu allgemeinen
oder spezifischen Fragestellungen der Literatur- und
Kulturtheorie. In die Arbeit der Seminare wird Sekundärliteratur
(Forschungsliteratur) einbezogen. Als Leistungsnachweis ist
neben regelmäßiger Kursteilnahme die Anfertigung einer
schriftlichen Hausarbeit obligatorisch. (WP)
ACHTUNG! Wer zum ersten Mal eine Hausarbeit schreiben
will, muss zuvor die Teilnahme an einer Reihe spezieller
Tutorien nachweisen, die grundlegende Kenntnisse für das
Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten vermitteln. (Infos auf der
Homepage des Anglistischen Seminars)
Sprachwissenschaft
Einführung
Sprachwissenschaft
Proseminar (historisch)
Sprachwissenschaft
Proseminar (modern)
Universität Mannheim
Die Veranstaltung Introduction to Linguistics/ Einführung in
die Sprachwissenschaft führt ein in die Fragestellungen und
Methoden der historischen und der modernen Sprachwissenschaft. Behandelt werden i.d.R. Semantik, Syntax,
Phonologie,
Phonetik,
Morphologie,
Pragmatik.
Die
Einführungen (hier gibt es im Unterschied zur Einführung in die
Literaturwissenschaft mehrere inhaltsgleiche Parallelkurse)
werden von Tutorien begleitet. Der Leistungsnachweis erfolgt
in Form einer Abschlussklausur. (P)
Hier besteht Wahlfreiheit zwischen Kursen, die Einführungen in
die historisch verschiedene Entwicklungsstufen der englischen
Sprache geben sollen, und historisch-diachron konzipierten
Proseminaren. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer
Klausur oder einer schriftlichen Hausarbeit. (WP)
In diesen Kursen wird die Möglichkeit geboten, vertiefte
Kenntnisse aus einem Teilbereich der synchronen deskriptiven
Sprachforschung zu erwerben. So können z.B. Phonologie,
Morphologie, Syntax oder Semantik des heutigen Englisch und
diverse soziolinguistische und psycholinguistische Fragestellungen mögliche Inhalte eines solchen Seminars sein. Der
Leistungsnachweis erfolgt in Form einer Klausur oder einer
schriftlichen Hausarbeit. (WP)
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
Sprach- und Lit.-Wiss.:
Hauptseminare
Landeskunde
9
Für den Besuch von Hauptseminaren wird das Bestehen der
Zwischenprüfung
vorausgesetzt.
Teilnehmer
sollten
grundlegende
Arbeitstechniken
der
Anglistik
bereits
beherrschen und weitgehend selbständig anwenden können. In
Hauptseminaren
werden
komplexe
wissenschaftliche
Problemstellungen unter Einbezug der Forschungsliteratur in
systematischen und/oder historischen Zusammenhängen
aufgearbeitet und diskutiert. Für den Leistungsnachweis sollte
eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit angefertigt
werden; nach Rücksprache mit den Lehrenden kann aber auch
eine andere Prüfungsform (Klausur, mdl. Prüfung) gewählt
werden. Eine Hauptseminararbeit eignet sich ggf. als
Grundlage einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen des
Examens. (WP)
In diesen Seminaren werden ausgewählte Aspekte sozialer,
politischer und/oder kultureller Entwicklungen vornehmlich in
Großbritannien
oder
den
USA
behandelt.
Der
Leistungsnachweis wird in Rücksprache mit den Lehrenden
erbracht. (WP)
ACHTUNG! Zumindest einer der zu erbringenden Scheine
muss aus dem Bereich GB oder USA stammen. Wenn dies
gewährleistet ist, kann der andere Schein z.B. zu Kanada oder
Australien gemacht werden.
Oberseminare/Kolloquien
Vorlesungen
Es lassen sich zwei Typen von Kolloquien unterscheiden. Die
erste Form (Examenskolloquium) richtet sich speziell an
Studierende, die unmittelbar vor dem Examen stehen und hier
wichtige Hinweise zu dem Ablauf und Inhalten der
Examensprüfungen; eine zweite Form (Oberseminar) dient der
Erörterung von oft anspruchsvollen literaturwissenschaftlichen
Themen in vergleichsweise freier und zwangloser Form.
Letztere stehen v.a. Doktoranden sowie fortgeschrittenen
Studierenden im Hauptstudium mit einem Interesse an
komplexen (zumeist theoretischen) Fragestellungen offen.
Vorlesungen können zu jedem Teilbereich der Anglistik (also
zur
Sprachwissenschaft,
neueren
englischen
oder
amerikanischen
Literatur,
Kulturwissenschaft
bzw.
Landeskunde) angeboten und von Studierenden aller
Fachsemester besucht werden. Es werden sowohl
Überblicksvorlesungen, die größere Entwicklungen und
Epochen im Bereich der englischen oder amerikanischen
Sprache und Literatur behandeln, als auch Spezialvorlesungen,
in denen ausgewählte Probleme aus einem Teilbereich der
Anglistik vorgestellt werden, angeboten.
Sprachpraktische Übungen
Foundation Course
Der Foundation Course wendet sich an StudienanfängerInnen
und dient der intensiven Einübung grundlegender Strukturen
der englischen Grammatik und der Erarbeitung einer
systematischen Grundlage für künftige Wortschatzarbeit in
relevanten Sachgebieten. (P)
ACHTUNG!
Der
Foundation
Course-Schein
ist
Teilnahmevoraussetzung für alle anderen sprachpraktischen
Kurse (einzige Ausnahme: Phonetics); Sie können also eine
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
10
Übersetzungs- oder Essay-Writing-Übung erst besuchen, wenn
Sie den Foundation Course bereits bestanden haben!
Introductory English Skills
Der Kurs baut auf den im Foundation Course vermittelten
grammatikalischen Grundlagen auf und entwickelt diese weiter,
zielt auf eine systematische Erweiterung des englischen
Wortschatzes ab und bietet eine Einführung in die Grundlagen
des Essay Writing.
Intermediate English Skills:
Précis and Guided Expression
und Practical English
Précis and Guided Expression zielt über textbezogene
Übungen darauf ab, die Sprachfähigkeit zu erweitern und dient
zudem als Einführung in die britisch/ amerikanische
Zeitungslandschaft. Practical English soll den Kursteilnehmern
helfen, Alltagssituationen (Briefwechsel, Hotelbuchungen,
Telephone English etc.) besser zu meistern. (WP)
Advanced English Skills
Der Kurs soll sowohl die mündliche als auch die schriftliche
Sprachfertigkeit im Englischen fördern. Er befasst sich v.a. mit
der Stilebene der Alltagssprache (situational phrasing, idioms,
slang) wie auch des gehobenen Prosastils (authentic phrasing,
terminology). (WP)
Introductory
German – English
Translation
Der Kurs führt in die grundlegenden Techniken, Probleme und
Hilfsmittel beim Übersetzen vom Deutschen ins Englische ein.
Intermediate
German – English
Translation
Der Kurs behandelt weiterführende Techniken und Probleme
beim Übersetzen vom Deutschen ins Englische. Woche für
Woche werden abwechselnd literarische und nicht-literarische
Texte übersetzt und besprochen. (P)
Advanced
German – English
Translation
Der Kurs stellt eine Fortsetzung der Inhalte der Grundkurse auf
höherem Niveau dar. (WP)
Klausurenkurs
German – English
Translation
Diese
Übung
dient
der
Vorbereitung
auf
die
Übersetzungsklausuren
in
der
Magisterund
Staatsexamensprüfung. In ihr werden Woche für Woche unter
Examensbedingungen Übersetzungen vom Deutschen ins
Englische angefertigt und eingehend besprochen.
Übersetzung
In diesem Kurs werden literarische und/oder Sachtexte aus
dem Englischen und/oder Amerikanischen ins Deutsche
übertragen. (P)
Englisch - Deutsch
Intermediate
Essay Writing
and Discussion
Zielt darauf ab, die Sprachfertigkeit im mündlichen und
schriftlichen Bereich zu fördern. Besonderes Gewicht liegt auf
der aktiven Teilnahme an Gruppendiskussionen. Pro Semester
werden als Hausaufgabe mehrere kurze Essays über zuvor
vereinbarte Themen geschrieben und in der Übung diskutiert.
Advanced
Essay Writing
and Discussion
Dieser Kurs unterscheidet sich von Intermediate Essay Writing
and Discussion durch sein höheres Niveau. Auch er legt
besonderes Gewicht auf die aktive Teilnahme an
Gruppendiskussionen. (P)
Phonetics
Diese Veranstaltung hat die Theorie und Praxis der englischen
Aussprache
zum
Inhalt.
Sie
umfasst
dabei
Transkriptionsübungen ebenso wie Sprachlaborübungen. (P)
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
11
3 Aufbau des Studiums
3.1
Leistungsnachweise
Nicht für alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Leistungsnachweise zu erbringen. Zu
unterscheiden ist zwischen Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen.
Pflichtveranstaltungen (P) sind solche, die – z.T. in Parallelveranstaltungen – regelmäßig unter
demselben Veranstaltungstitel angeboten werden und besucht werden müssen (z.B. Foundation
Course, Einführung in die Literatur- bzw. Sprachwissenschaft). Der Leistungsnachweis über den
erfolgreichen Besuch der Veranstaltung setzt gewöhnlich das Bestehen einer Klausur oder eine
schriftliche Hausarbeit voraus.
Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Pflichtveranstaltungen eines bestimmten Veranstaltungstyps
(z.B. Proseminare II, Hauptseminare Sprachwissenschaft, Landeskunde) und erlauben innerhalb
dieses Typs die Auswahl unter mehreren angebotenen Veranstaltungen.
Ergänzungsveranstaltungen sind keine Pflichtveranstaltungen, d.h. weder wird ihr Besuch überprüft,
noch wird irgendein Leistungsnachweis verlangt. Möchte man hier dennoch einen Leistungsnachweis
erbringen, so besteht nach Absprache mit dem/der jeweiligen Lehrenden i.d.R. die Möglichkeit die Art
der Prüfung (Klausur, schriftliche Hausarbeit, mündliche Prüfung) selbst zu wählen, was v.a. als
Einübung der Prüfungssituation für das Examen hilfreich sein kann.
ACHTUNG! Der Sinn der Ergänzungsveranstaltungen liegt nicht nur darin, den Studierenden einen
Freiraum für eigene Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen. Gerade im Studiengang Lehramt sind
solche Veranstaltungen auch unerlässlich zur Vorbereitung auf das Examen. Wenn man nur die
Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen absolviert, hat man bei Weitem noch nicht genug Stoff
für das mündliche Examen (s.u. 4.2.3).
Ferner bleibt es Ihrer eigenen Verantwortung überlassen, sich ein nicht zu enges
literaturgeschichtliches Grundwissen und Kenntnisse über bestimmte Standardwerke der britischen
und amerikanischen Literatur anzueignen.
Es folgt eine Gesamtübersicht über die Anzahl der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des
Grund- und Hauptstudiums. Dies sind also nur die Scheine, die zwingend notwendig sind, um sich für
Zwischenprüfung und Examen melden zu können.
Zu beachten ist: Tutorien sind keine eigenständigen Lehrveranstaltungen und daher in der folgenden
Übersicht nicht berücksichtigt.
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12
Anglistik als Hauptfach
Grundstudium
Einführungskurse:
 Einführung in die Sprachwissenschaft (P)
 Einführung in die Literaturwissenschaft (P)
Proseminare Literaturwissenschaft:
 PS I Literaturwissenschaft (WP)
 PS II Literaturwissenschaft (WP)
Proseminare Sprachwissenschaft:
 PS Historische Sprachwissenschaft (WP)
 PS Moderne Sprachwissenschaft1 (WP)
Sprachpraktische Übungen:
 Foundation Course (P)
 Phonetics (P)
 Intermediate German-English Translation (P)
[= 8 bzw. 9 Scheine]
Hauptstudium
Hauptseminare:
 1 HS Literaturwissenschaft (WP)
 1 HS Sprachwissenschaft (WP)
Sprachpraktische Übungen:
 Advanced Essay Writing and Discussion2 (P)
 Übersetzung Englisch-Deutsch (P)
sowie eine der folgenden Übungen (WP):
 Advanced German-English Translation
 Intermediate English Skills
 Advanced English Skills
 zwei Seminare in Landeskunde (WP)
[= 7 Scheine]
Anmerkungen:
1
Für die Zwischenprüfung muss nur eines der beiden sprachwissenschaftlichen Proseminare
nachgewiesen werden; der Leistungsnachweis für das zweite PS ist erst für die Meldung zum
Staatsexamen relevant und kann daher auch im Hauptstudium erbracht werden. Es ist jedoch sinnvoll,
dieses PS bereits im Grundstudium zu belegen.
2
Der vorherige Besuch der Übung Intermediate Essay Writing & Discussion wird dringend empfohlen.
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Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
13
Ebenfalls in die zeitliche Planung einzubeziehen (s.o. 1.5):

eine fachdidaktische Lehrveranstaltung (für jedes Hauptfach, nicht im Beifach)

die Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium

Schulpraxissemester

Betriebs- oder Sozialpraktikum

Auslandsaufenthalt

Ergänzungsveranstaltungen

bis zur Zwischenprüfung ist der Nachweis des Latinums oder der Sprachen Französisch,
Italienisch oder Spanisch zu erbringen, falls dieser Nachweis nicht schon durch das Reifezeugnis
vorliegt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------Anglistik als Beifach
Hier entfällt die Zwischenprüfung, so dass es auch keine Unterscheidung in Grund- und Hauptstudium
gibt. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
 5 sprachpraktische Übungen (frei wählbar)
 1 PS Literaturwissenschaft
 1 PS Sprachwissenschaft
 1 HS Literaturwissenschaft oder 1 HS Sprachwissenschaft
 1 Seminar in Landeskunde
ACHTUNG! Die Einführungskurse gehören im Beifach mithin nicht zu den Pflichtanforderungen; ihr
Besuch (ggf. auch ohne Leistungsnachweis) wird aber dennoch nachdrücklich empfohlen. Nach
Rücksprache mit dem/r DozentIn wird ein Einführungskurs als Proseminar anerkannt.
Auch beim Beifach in die zeitliche Planung einzubeziehen (s.o. 1.5):
 die Pädagogischen Studien und das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium
 Schulpraxissemester
 Betriebs- oder Sozialpraktikum
 Auslandsaufenthalt
 Ergänzungsveranstaltungen
(Im Beifach muss keine Fachdidaktik-Leistung erbracht werden.)
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14
3.2 Organisatorisches
3.2.1 Vorlesungsverzeichnisse
Über das Lehrangebot eines Semesters sollte man sich so früh wie möglich informieren. Das
Kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Faches Anglistik/Amerikanistik ist immer schon gegen
Ende des vorangehenden Semesters über die Homepage des Anglistischen Seminars bzw. das
Studierendenportal einzusehen. Zusätzlich sollten Sie sich auf der Homepage oder am Schwarzen
Brett über neueste Raum- Termin- oder Themenänderungen der geplanten Seminare informieren.
3.2.2 Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen
Die Plätze für alle Lehrveranstaltungen werden über ein zentrales Anmeldeverfahren vergeben.
Informationen zum Ablauf und den aktuellen Fristen finden sich auf der Homepage des Anglistischen
Seminars.
3.2.3 Karteikarte
Bevor Sie Ihren ersten Schein am Anglistischen Seminar erwerben, möglichst aber schon in der
ersten Semesterwoche Ihres ersten Fachsemesters, ist es notwendig, dass Sie eine Karteikarte
ausfüllen und zusammen mit einem Passbild im Zentralsekretariat abgeben. Diese Kartei dient in
erster Linie Ihren eigenen Interessen, da nur über sie zweifelsfrei ermittelt werden kann, welche
Scheine Sie schon erworben haben, Sie also nur im Falle einer Eintragung in der Karteikarte Ersatz
für verlorengegangene Scheine erhalten.
3.2.4 Bibliotheken
Die Anglistik verfügt über eine eigene Seminarbibliothek (SB, im Gebäude A3), die als
Präsenzbibliothek gedacht ist, d.h. die Bücher sollen im Regelfall an Ort und Stelle benutzt und nicht
ausgeliehen werden. Speziell für den Ausleihverkehr vorgesehen sind die Bestände der
Zentralbibliothek (UB) im Ostflügel sowie im Gebäude A3 (Zeitschriften). Im Gebäude A3 befindet
sich auch die Mediathek, die über eine große Anzahl von Sprachlernmaterialien und audiovisuellen
Medien (z.B. originalsprachliche Literaturverfilmungen und Dokumentationen) verfügt. Im Ehrenhof
West (EW)-Flügel befindet sich eine zentrale Lehrbuchsammlung, in der Standardwerke längerfristig
ausgeliehen werden können. In Mannheim nicht vorrätige Publikationen können über den
Fernleihverkehr besorgt werden.
Vor allem zu Semesterbeginn führt die Bibliothek Führungen durch, die speziell auf die Bedürfnisse
von StudienanfängerInnen zugeschnitten sind. Die frühzeitige Teilnahme hieran wird erwartet.
Unabhängig von der Universität verfügt auch Mannheims Stadtbücherei über ein ansehnliches
Literaturangebot. Für Studierende mit speziellem Interesse an der amerikanischen Sprache und
Literatur kann sich zudem ein Besuch im Deutsch-Amerikanischen Institut in Heidelberg, Sofienstr.
12, als lohnend erweisen.
Die Universitäts- und die Seminarbibliothek verfügen zudem über eigene Zeitschriften- und
Zeitungslesesäle, in denen fast alle wichtigen Tages-, Wochen- und Monats-Publikationen des
englischsprachigen Raums gelesen werden können.
3.2.5 Auslandsaufenthalt
Zwar ist in der Prüfungsordnung ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im
englischen Sprachgebiet lediglich eine Soll-Vorschrift, doch wird ein möglichst langer derartiger
Auslandsaufenthalt dringend empfohlen, da sich hier die einzigartige (und durch den Besuch noch
so vieler Seminare und Übungen zu Hause nicht zu ersetzende) Möglichkeit bietet, sprachpraktische
Fertigkeiten zu verfeinern und landeskundlich Relevantes zu lernen und zu erleben. Vor einer
Studienphase im Ausland kann ein learning agreement (-> Homepage Anglistik unter Studium/
Anerkennung) ausgefüllt werden, auf dem in Absprache mit den zuständigen Lehrenden Kurse
vermerkt werden, die im Ausland besucht und in Mannheim anerkannt werden. Grundlegende
Informationen gibt es beim Akademische Auslandsamt der Uni Mannheim.
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
15
Bereits in den ersten Semestern sollte man sich über die Möglichkeiten der Finanzierung durch
Stipendien etc. (DAAD, BAföG, Erasmus, etc.) und die Fristen für die Bewerbung und den
Studienbeginn im Ausland informieren, um Studium, Prüfungen und Auslandsstudium früh genug
planen und koordinieren zu können.
Gerade für Lehramtsstudierende kann auch ein Aufenthalt als Teaching Assistant an einer
ausländischen Schule interessant sein, da die Tätigkeit als PAD-Fremdsprachenassistent (PAD =
Pädagogischer Austauschdienst) im Ausland auf Antrag an das Regierungspräsidium auf das
Praxissemester angerechnet werden kann. Lediglich die Seminarveranstaltungen (Studienseminar)
müssen dann nachgeholt werden. Die Tätigkeit als PAD-Fremdsprachenassistent (Dauer: ca. 10
Monate) im Ausland bietet somit den entscheidenden Vorteil, gleichzeitig den Auslandsaufenthalt
finanzieren und – bei genehmigtem Antrag – das Praxissemester absolvieren zu können. Für
Praxissemester und Auslandsaufenthalt, der z.B. über eine PAD-Tätigkeit erfolgen und finanziert
werden kann, wird der Zeitraum zwischen der Zwischenprüfung und dem 1. Staatsexamen empfohlen.
Informationen erhalten Sie unter www.kmk-pad.org und beim Akademischen Auslandsamt.
4 Prüfungen
(Zur Orientierungsprüfung s.o. 1.5)
4.1
Die Zwischenprüfung
Alle Studentinnen und Studenten der Anglistik müssen an der Universität Mannheim möglichst bis
zum Ende des vierten, spätestens aber bis zum Ende des sechsten Semesters den erfolgreichen
Abschluss ihres Grundstudiums über ein Zwischenprüfungszeugnis belegen. Einzige Ausnahme: Die
Zwischenprüfung entfällt, wenn Englisch als Beifach bzw. Erweiterungsfach („drittes Fach“) studiert
wird.
Die Zwischenprüfung für den Studiengang Lehramt ist studienbegleitend ausgerichtet; d.h. es muss
keine eigentliche Prüfung abgelegt, sondern der erfolgreiche (d.h. nicht schlechter als "ausreichend"
benotete) Besuch von acht Veranstaltungen nachgewiesen werden (s.o. 3.1). Die
Zwischenprüfungsnote errechnet sich dann über die Durchschnittsnote der acht erforderlichen
Scheine. Das Bestehen der Zwischenprüfung wird schriftlich bescheinigt, wenn alle
Leistungsnachweise vorgelegt worden sind.
ACHTUNG! So viele Vorteile eine solche Form der Zwischenprüfung für die Studierenden auch mit
sich bringt, wie z.B. eine von der konkreten Tagesform unabhängige und damit vermutlich gerechtere
Benotung sowie eine Entlastung von psychischem Druck, so sehr verlangt sie aber auch ein großes
Maß an Eigeninitiative.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Zentralsekretariat (EW 273). Hierfür ist ein
entsprechendes Anmeldeformular auszufüllen, das dort erhältlich ist. Vorzulegen zur Anmeldung sind
neben dem ausgefüllten Anmeldeformular: 1. das Abiturzeugnis (zum Nachweis des Latinums bzw.
einer der anderen erforderlichen Fremdsprachen, s.o. 1.4), 2. das Studienbuch (zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Immatrikulation), sowie 3. die gemäß der PO für die Zulassung zur
Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise. Bei bestandener Zwischenprüfung erhalten die
Studierenden eine Bescheinigung in Kopie über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung; das
Original dieser Bescheinigung wird an das Dekanat der Philosophischen Fakultät weitergereicht,
welches
das
Zwischenprüfungszeugnis
ausstellt,
jedoch
erst
nachdem
die
Zwischenprüfungsergebnisse aller Fächer, in denen eine ZP erforderlich ist, vorliegen. Das
Zwischenprüfungszeugnis ist danach, spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters von den
Studierenden dem Studienbüro II (L 9,5; Frau Seitter) vorzulegen.
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Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
4.2
16
Das Examen
ACHTUNG! Die Universität Mannheim hat die Semesterzeiten von Sommersemester (SS) und
Wintersemester (WS) auf Frühjahrssemester (FS) und Herbstsemester (HWS) umgestellt, woraus sich
erhebliche zeitliche Verschiebungen gegenüber den anderen deutschen Universitäten ergeben haben.
Das Landeslehrerprüfungsamt geht bei der Terminierung der Examina von den alten Semesterzeiten
aus, was eine verwirrende Bezeichnungspraxis zur Folge hat: Wenn das Landeslehrerprüfungsamt
von Prüfungen im Frühjahr spricht, heißt das, dass die Prüfungen im Anschluss an unser
Herbstsemester stattfinden; entsprechend bezieht sich Herbst auf die Prüfungen im Anschluss an
unser Frühjahrssemester!
4.2.1 Die wissenschaftliche Arbeit
Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der
Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema der Arbeit ist mit dem Prüfer frühestens nach
der Zwischenprüfung abzusprechen. Der Zeitraum für die Fertigstellung der Arbeit beträgt vier
Monate. Die Arbeit muss spätestens vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung in dem
Fach, in dem sie geschrieben wird, eingereicht werden (die Anmeldeformulare für die
Wissenschaftliche Arbeit sind im Studienbüro II der Universität Mannheim, L 9,5; Frau Seitter,
erhältlich). Die Wissenschaftliche Arbeit ist mithin keine Voraussetzung für die Zulassung für das 1.
Staatsexamen. Die Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit, die unabhängig vom Antrag auf
Zulassung zum 1. Staatsexamen ist, erfolgt an das Regierungspräsidium in Karlsruhe; das
Regierungspräsidium gibt keine Anmeldefristen, sondern nur jährlich zwei Abgabefristen vor: Die
wissenschaftliche Arbeit muss spätestens vor der mündlichen Prüfung des Faches, in dem sie
geschrieben wird, und zwar (bezogen auf das HWS) spätestens am 1.4. oder (bezogen auf das FS)
am 1.10. eingereicht werden. Wird die Prüfung bspw. FS 2009 abgelegt, so muss die
Wissenschaftliche Arbeit spätestens bis zu, 1.10. 2009 abgegeben werden; wird die Prüfung z.B. im
HWS 2009/10 abgelegt, muss die Wissenschaftliche Arbeit spätestens bis zum 1.4.2010 abgegeben
werden. Bei geteilter Prüfung kann somit das erste Staatsexamen im ersten Hauptfach vor der
Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit absolviert werden, vorausgesetzt, die Wissenschaftliche Arbeit
wird im zweiten Hauptfach angefertigt.
4.2.2 Das schriftliche Examen
Die Formulare für den Zulassungsantrag zum 1. Staatsexamen sind im Studienbüro II der Universität
Mannheim (L 9, 5; Frau Seitter) erhältlich. Die Anmeldung zum 1. Staatsexamen kann entweder als
Antrag auf Zulassung zur Gesamtprüfung oder zur geteilten Prüfung (in aufeinanderfolgenden
Semestern) erfolgen. Es gibt feste, vom Regierungspräsidium vorgegebene Anmeldefristen: 1.4.30.4. (für die Prüfungen im Herbst) oder 1.10.-31.10 (für die Prüfungen im Frühjahr). des laufenden
Jahres. Bei der Anmeldung müssen in jedem Fall alle für die ersten beiden Fächer
erforderlichen Leistungsnachweise beim Landeslehrerprüfungsamt eingereicht werden. D.h. es
ist grundsätzlich nur eine gemeinsame Anmeldung für die ersten beiden Fächer möglich. Bei der
Anmeldung noch fehlende Leistungsnachweise können nachgereicht werden (Termine über das ZfL).
Es besteht für den Prüfling keine Rücktrittsfrist, sofern er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, d.h.
alle erforderlichen Leistungsnachweise ordnungsgemäß eingereicht hat. Deshalb wird denjenigen
Studierenden, die sich noch unsicher sind, ob sie die Endprüfung im ersten Fach im laufenden
Semester absolvieren können, empfohlen, bei der Anmeldung nicht alle zur Zulassung erforderlichen
Leistungsnachweise beim Landeslehrerprüfungsamt einzureichen. Liegen bis zum Ablauf der
Nachreichungsfrist nicht alle Leistungsnachweise für beide Fächer vor, sind die
Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, man wird somit nicht zur Prüfung zugelassen. Daraus
entstehen den Betroffenen keine Nachteile, sie können sich zum nächst möglichen Termin erneut zum
1. Staatsexamen anmelden. Das Erweiterungsfach kann frühestens zum Termin der Prüfung im
zweiten Hauptfach abgeprüft werden, oder auch nach Bestehen des 1. Staatsexamens. Die
Anmeldung zur Erweiterungsprüfung kann dementsprechend gesondert von der Anmeldung zu
den beiden Hauptfächern erfolgen. Formulare für den Zulassungsantrag für die
Erweiterungsprüfung sind ebenfalls im Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9, 5; Frau Seitter)
erhältlich.
Universität Mannheim
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17
ACHTUNG! Nur bis Ende des 10. Semesters kann die wissenschaftliche Prüfung auf zwei
aufeinanderfolgende Termine verteilt werden (z.B. Englisch im FS, Deutsch im HWS). Nach dem 10.
Semester müssen beide Examina in einem Semester abgelegt werden. (vgl. PO § 11)
Das schriftliche Examen besteht aus zwei Klausuren.
Die sprachpraktische Klausur ist vierstündig. Sie umfasst die Übersetzung von zwei Texten, einem
Sachtext und einem literarischen Text, ins Englische.
Die wissenschaftliche Klausur ist fünfstündig. Die Studierenden wählen zwischen Sprach- und
Literaturwissenschaft. Gegenstand der Prüfungsfragen sind die Themen eines Hauptseminars aus
dem der Prüfung unmittelbar vorangehenden Semester. Die Prüfer legen in Sprach- und
Literaturwissenschaft jeweils bis zu 5 Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden.
Die Rahmenthemen werden etwa 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben und die
betreffenden Seminare werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis entsprechend ausgewiesen.
Ein Teil eines der Texte, die als Grundlage der Bearbeitung dienen, ist ins Deutsche zu übersetzen.
Die Klausur ist in englischer Sprache abzufassen.
Diese Angaben gelten auch für Bewerber, die Englisch als Beifach studieren; allerdings ist in diesem
Fall die Klausur etwas weniger umfangreich. Dazu § 13 der Prüfungsordnung: „In der
Hauptfachprüfung werden schwierigere Aufgaben gestellt als in der Beifachprüfung.“
4.2.3 Das mündliche Examen
Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach etwa eine Stunde. Sie wird in englischer Sprache
abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch
nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.
Die Prüflinge können Sprach- oder Literaturwissenschaft als Hauptgebiet wählen. In diesem Fall
kommen dem Hauptgebiet etwa zwei Drittel der Prüfungszeit zu. Wird kein Hauptgebiet angegeben,
werden beide Gebiete zu gleichen Teilen geprüft.
ACHTUNG! Die Schwerpunktsetzung bezieht sich nur auf die Dauer der jeweiligen
Prüfungsabschnitte, nicht auf die Anzahl der vorzubereitenden Themen; letztere bleibt immer gleich.
Im Einzelnen werden die Prüfungszeiten in etwa folgendermaßen aufgeteilt:
I. Kein Hauptgebiet
Literaturwissenschaft
Minuten
Sprachwissenschaft
Minuten
englische Literatur
15
historische Sprachwissenschaft
15
amerikanische Literatur
15
moderne Sprachwissenschaft
15
II. Hauptgebiet Literaturwissenschaft
Literaturwissenschaft
Minuten
Sprachwissenschaft
Minuten
englische Literatur
25
historische Sprachwissenschaft
10
amerikanische Literatur
15
moderne Sprachwissenschaft
10
oder:
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18
Literaturwissenschaft
Minuten
Sprachwissenschaft
Minuten
Englische Literatur
15
historische Sprachwissenschaft
10
amerikanische Literatur
25
moderne Sprachwissenschaft
10
Literaturwissenschaft
Minuten
Sprachwissenschaft
Minuten
englische Literatur
20
historische Sprachwissenschaft
10
amerikanische Literatur
20
moderne Sprachwissenschaft
10
oder:
III. Hauptgebiet Sprachwissenschaft
Literaturwissenschaft
Minuten
Sprachwissenschaft
Minuten
englische und
amerikanische Literatur
20
historische Sprachwissenschaft
20
moderne Sprachwissenschaft
20
Inhaltliche Ausgestaltung
Die Haupt- und Nebengebiete müssen unbedingt rechtzeitig mit den Prüfern abgesprochen werden.
Die Prüfung muss laut Prüfungsordnung jedoch über die angegebenen Schwerpunkte hinausgehen.
Die folgenden Angaben sollen dazu dienen, dass Sie sich bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt
Ihres Studiums damit vertraut machen, auf welche Anzahl von Themen Sie sich in etwa einstellen
müssen.
Sprachwissenschaft:
 ein Gebiet aus dem Bereich der modernen Linguistik
 ein Gebiet aus dem Bereich der englischen Sprachgeschichte
 2 Nebengebiete
Literaturwissenschaft:
 zwei größere Gebiete aus dem Bereich der englischen und amerikanischen Literatur.
Erläuterung: Mindestens vier (Romane, Dramen) bis sechs (short stories) bis acht (Gedichte)
Einzeltitel sind pro Gebiet anzugeben. Mögliche Gebiete sind z.B. ein größerer Zeitabschnitt bzw.
eine Epoche; eine literarische Hauptgattung; ein themenorientierter Querschnitt; eine
repräsentative Auswahl aus dem Gesamtwerk eines/r Autors/in. Es ist nicht möglich, sich in beiden
Schwerpunktgebieten auf nur je einen Autor zu beschränken, d.h. wenn ein Thema zu einem Autor
gewählt wird, muss das andere breiter angelegt sein.
 Kenntnisse von fünf Einzelwerken aus den durch die Spezialgebiete nicht erfassten Bereichen
der englischen und amerikanischen Literatur. Hier ist eine breite Streuung über verschiedene
Zeiträume und Gattungen anzustreben.
 der Stoff einer Vorlesung
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19
Shakespeare muss mit mindestens zwei Werken vertreten sein (entweder im Rahmen eines der
Hauptgebiete oder der Einzelwerke).
Abweichungen für Englisch als Beifach
Im Beifach dauert die mündliche Prüfung etwa 45 Minuten.
Es genügt die Kenntnis eines Werkes von Shakespeare.
Die entsprechenden Formulare zur Angabe der Schwerpunkte und der weiteren Gebiete der
mündlichen Prüfung sind im Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9,5; Frau Seitter) erhältlich.
Die Formulare sind – ausgefüllt und nach Absprache unterschrieben von den entsprechenden
mündlichen Prüfern – spätestens bis zum 1. Dezember (Frühjahrstermin) bzw. 1. Juni
(Herbsttermin) an das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe einzureichen. Nach dem 1. Februar
(Frühjahrstermin) bzw. 1. Juli (Herbsttermin) ist eine Änderung der Prüfungsgebiete nicht mehr
möglich.
5 Anmeldung zum Referendariat
Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien (Anfang
Januar) und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres (= 18 Monate). Die Bewerbungsfrist
endet am 15. Juni des Vorjahres. Da die Examensprüfungen ggf. nach diesem Termin stattfinden,
können die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden.
ACHTUNG! Da das Referendariat in Baden-Württemberg immer nur im Januar beginnt, ergeben sich
je nach Semester unterschiedlich lange Zeiträume zwischen dem letzten Teil der Examensprüfung
(also der mündlichen Prüfung) und dem Antritt des Referendariats. Wird das Examen im Anschluss an
das HWS (= Frühjahrstermin) abgelegt, so ergibt sich ein erheblich längerer Zeitraum als im FS
(=Herbsttermin).
6 Gremien, Prüfungsämter, Regierungspräsidium
Folgende Institutionen sind in der in Punkt 6.3 spezifizierten Weise an der Durchführung des
Lehramtsstudiengangs beteiligt:
- Die Sekretariate des jeweiligen studierten Faches, welche in der Regel vormittags für
studentische Angelegenheiten geöffnet sind.
- Das Dekanat der jeweils zuständigen Fakultät.
- Das Studienbüro II der Universität Mannheim (L 9, 5; 1. OG):
Frau Anita Seitter
Zi.: 120, Tel. 0621/181-1192
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30-11.30 Uhr; Mittwoch 12.30-15.30 Uhr.
- Das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postfach 10 01 51
76231 Karlsruhe
Tel. der Zentrale: 0721/926-0
Tel. von Herrn Ehret für Fragen des LAG: 0721/926-4502.
Universität Mannheim
Studienführer Lehramt an Gymnasien – Englisch
20
7 Vorschläge zur Erstellung des Stundenplans
Im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung des Grundstudiums auf maximal sechs Semester ist es
sinnvoll, schon ab dem ersten Semester auf die Zwischenprüfung zuzuarbeiten. Falls keine
zusätzliche Sprache im Laufe des Grundstudiums erlernt werden muss, so beträgt die allgemeine
Regelstudienzeit vier Semester, d.h. dass rein rechnerisch mindestens zwei Scheine pro Semester
erworben werden müssten. Da Sie sich aber keinesfalls nur auf den Besuch von Pflichtkursen
beschränken sollten, werden acht Wochenstunden Anglistik pro Semester erwartet.
Die eigenverantwortliche Planung eines Studiums und die individuelle Gestaltung des Stundenplans
sind zwei wichtige Merkmale eines Universitätsstudiums. Es wäre demnach unsinnig, gerade diese
Freiheiten durch zu enge Vorschläge und Reglementierungen wieder beschneiden zu wollen.
Gleichwohl gibt es bestimmte Kurse, deren Besuch gerade in den ersten Fachsemestern ratsam
erscheint, so dass dem häufig geäußerten Wunsch nach konkreten Vorschlägen zur Kurswahl
entsprochen werden kann, ohne dass der Vorschlagscharakter solcher Empfehlungen vergessen
werden darf.
Generell gilt, dass sich Einführungsseminare und Proseminare I an Studierende der ersten zwei
Fachsemester, Proseminare II in erster Linie an Studierende im 3. und 4. Semester richten, aber auch
höhersemestrigen Studierenden offen stehen. Hauptseminare richten sich an Studierende mit
bestandener Zwischenprüfung, Oberseminare und Kolloquien an Studentinnen und Studenten, die
unmittelbar vor dem Examen stehen.
Weiterhin kann als Faustregel gelten, dass Sie darauf achten sollten, pro Semester mindestens eine
sprachpraktische Übung zu belegen, damit Ihre Englischkenntnisse stets neu aufgefrischt werden.
Auf jeden Fall sollten Sie den von Erstsemestern häufig begangenen Fehler vermeiden, ihren
Stundenplan zu voll zu packen. Denn sieht man einmal davon ab, dass die für Selbststudium und
Seminarvor- und nachbereitung erforderliche Zeit in aller Regel mehr als zwei Stunden wöchentlich
pro Kurs erfordert, so ist es darüber hinaus allemal sinnvoller, für wenige Kurse gute Vorbereitung und
Mitarbeit zu leisten als an vielen Kursen nur passiv und uninformiert teilzunehmen und nur
mittelmäßige Ergebnisse zu erzielen.
Es folgen zwei Vorschläge, wie Sie die Pflichtscheine des Grundstudiums auf die ersten Semester
verteilen können. Bedenken Sie, dass Sie auch Ergänzungsveranstaltungen, die fachdidaktische
Lehrveranstaltung, die Veranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des EthischPhilosophischen Grundlagenstudiums sowie die Veranstaltungen Ihres zweiten Hauptfaches im
Stundenplan unterbringen müssen.
Vorschlag I
1. Semester
Einführung in die Literaturwissenschaft (+Tutorium)
Einführung in die Sprachwissenschaft (+Tutorium)
Foundation Course
2. Semester
Proseminar I Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft (historisch oder modern)
Phonetics
Ergänzungsveranstaltungen (z.B. ein weiteres PS, eine weitere Übung oder Landeskunde)
3. Semester
Proseminar II Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft (modern oder historisch je nach Belegung im 2. Semester)
Intermediate German-English Translation
Ergänzungsveranstaltungen
Vorschlag II
1. Semester
Einführung in die Literaturwissenschaft (+Tutorium)
Foundation Course
2. Semester
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21
Einführung in die Sprachwissenschaft (+Tutorium)
Proseminar I Literaturwissenschaft
Phonetics
Ergänzungsveranstaltungen
3. Semester
Proseminar II Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft
Translation/Intermediate
(Ergänzungsveranstaltungen: z.B. ein weiteres PS, weitere Übungen)
4. Semester
Das noch fehlende PS Sprachwissenschaft
(außerdem: weitere Übungen, Scheine, die für das Hauptstudium relevant sind)
8.
Anhang: Zwischenprüfungsordnung LAG/Englisch
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im
Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 30. Juli 2001 betreffend die
fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Englisch
vom 31. Oktober 2008
Aufgrund des § 34 Abs. 1 LHG hat der Senat der Universität Mannheim am 22. Oktober 2008
die nachstehende Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im
Studiengang Lehramt für Gymnasien vom 30. Juli 2001 betreffend die fachspezifischen
Bestimmungen für das Fach Englisch beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung erteilt
am 31. Oktober 2008
Artikel 1
Die fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im
Studiengang Lehramt an Gymnasien für das Fach Englisch werden wie folgt neu gefasst:
§ 1 Mitglieder des Prüfungsausschusses
Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Professoren an.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung, Orientierungsprüfung
(1)
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis des Latinums oder
von Lateinkenntnissen, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen, oder
von Kenntnissen in einer der folgenden europäischen Fremdsprachen: Französisch,
Italienisch, Spanisch.
(2)
Die Orientierungsprüfung erfordert eine bestandene Einführungsveranstaltung.
§ 3 Art der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durch die erfolgreiche Teilnahme an den unter § 4
aufgeführten Lehrveranstaltungen abgelegt. Sie ist bestanden, wenn die Nachweise der erfolgreichen
Teilnahme gemäß § 5 erbracht sind.
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§ 4 Prüfungsteile
Die Zwischenprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Prüfungsteilen:
1.
Einführungskurs „Einführung in die anglistische Sprachwissenschaft“/ „Introduction to English
Linguistics“;
2.
Proseminar in historischer oder moderner Sprachwissenschaft;
3.
Einführungskurs „Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur“;
4.
Proseminar I in Literaturwissenschaft;
5.
Proseminar II in Literaturwissenschaft;
6.
Übung „Phonetics“ (mit pronunciation exercises im Sprachlabor);
7.
Übung „Foundation Course” (Grundkurs);
8.
Übung „Intermediate German-English Translation“;
§ 5 Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise
(1)
Für die Prüfungsteile des § 4 sind neben dem regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltungen
die folgenden Prüfungsleistungen zu erbringen:
1.
Im Einführungskurs „Einführung in die anglistische Sprachwissenschaft“/ “Introduction to
English Linguistics“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten);
2.
Im Proseminar in historischer oder moderner Sprachwissenschaft: Abschlussklausur (Dauer:
90 Min.) oder Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit;
3.
Im Einführungskurs „Einführung in das Studium der englischen und amerikanischen Literatur“:
Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten);
4.
Im Proseminar I in Literaturwissenschaft: Abschlussklausur (Dauer: 90 Minuten);
5.
Im Proseminar II in Literaturwissenschaft: Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit;
6.
In der Übung „Phonetics“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.) sowie mündlicher PronunciationTest (Dauer: 10 Min.);
7.
In der Übung „Foundation Course“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.);
8.
In der Übung „Intermediate German-English Translation“: Abschlussklausur (Dauer: 90 Min.).
(2)
Wird eine Prüfungsleistung nicht erfolgreich erbracht, so kann die Klausur zum nächsten
Termin wiederholt bzw. die schriftliche Hausarbeit, sofern der Seminarleiter dem zustimmt,
überarbeitet werden. Von einem wiederholten Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltung
kann nach Zustimmung des Seminarleiters abgesehen werden.
(3)
Für jede erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung wird ein schriftlicher Leistungsnachweis
(Schein) ausgestellt. Das Bestehen der Zwischenprüfung wird schriftlich bescheinigt, wenn
alle Leistungsnachweise vorgelegt worden sind.
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