Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des Fahrzeuges
Marke Rolls-Royce als Geschenk zur gebuchten Hochzeitsreise ( ab
Reisepreis Euro 1.500,-- pro Person ) bei Reisebüro Keller, Ludwigstr. 24-26,
63110 Rodgau.
Bei der Bereitstellung des Fahrzeuges Marke Rolls-Royce handelt es sich
um ein Geschenk des Reisebüro Kellers an den Kunden. Dieses Geschenk
ist kein Vertragsbestandteil der Reisebuchung.
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aufgrund der Unzuverlässigkeit und Unsicherheit von elektronischer Post ( E-Mail ), sind
Reservierungszusagen, Änderungen, Absprachen, etc. nur dann verbindlich
wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Das Fahrzeug steht ab Standort Rodgau-Jügesheim inkl. Chauffeur für den
vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
In der Bereitstellung sind folgende Fahrten enthalten:
Fahrt zum Blumenhändler/Blumeninsel in Rodgau-Jügesheim , Abholung
des Brautpaares, Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, Fahrt zum
Fototermin,
Fahrt zum Ort der Feier. Gesamte Freikilometerleistung: 50Km. Jeder weitere
Kilometer wird mit Euro 1,50 berechnet. Weitere Fahrten auf Anfrage, Preis
nach Absprache. Eine genaue Liste mit der Fahrtstrecke wird spätestens zwei
Wochen vor dem Hochzeitstermin vom Brautpaar an das Reisebüro Keller
gesendet.
Kommt der Termin aus Gründen, die das Reisebüro Keller zu verantworten
hat
( defektes Fahrzeug, selbstverschuldeter Unfall ) oder aus bestimmten
Gründen die
das Reisebüro Keller nicht zu verantworten hat ( z.B. unverschuldeter Unfall )
nicht
zustande, so sind weitergehende Ansprüche des Kunden oder Anspruch auf
Schadenersatz an das Reisebüro Keller ausgeschlossen.
Zur Sicherheit der Durchführung der
Hochzeitsfahrten an diesem Tage hält der Kunde ein Ersatzfahrzeug bereit.
Das Reisebüro Keller ist zur fristlosen Kündigung der Bereitstellung aus
wichtigem
Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde
unrichtige oder unvollständige Angaben ( z.B. über Fahrtstrecken ) gemacht
hat.
Eine sofortige Beendigung der Bereitstellung ( auch während der
Bereitstellung )
ist außerdem jederzeit möglich wenn z.B. gegen die Nutzungsbedingungen
des Fahrzeugs verstoßen wird.
Weitere Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung
von
Schadenersatzansprüchen des Reisebüro Keller bleiben vorbehalten.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die
übrigen von
der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der ungültigen Bedingung soll
eine angemessene Regelung treten, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht.
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