Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des Fahrzeuges Marke Rolls-Royce als Geschenk zur gebuchten Hochzeitsreise ( ab Reisepreis Euro 1.500,-- pro Person ) bei Reisebüro Keller, Ludwigstr. 24-26, 63110 Rodgau. Bei der Bereitstellung des Fahrzeuges Marke Rolls-Royce handelt es sich um ein Geschenk des Reisebüro Kellers an den Kunden. Dieses Geschenk ist kein Vertragsbestandteil der Reisebuchung. Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aufgrund der Unzuverlässigkeit und Unsicherheit von elektronischer Post ( E-Mail ), sind Reservierungszusagen, Änderungen, Absprachen, etc. nur dann verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Das Fahrzeug steht ab Standort Rodgau-Jügesheim inkl. Chauffeur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. In der Bereitstellung sind folgende Fahrten enthalten: Fahrt zum Blumenhändler/Blumeninsel in Rodgau-Jügesheim , Abholung des Brautpaares, Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, Fahrt zum Fototermin, Fahrt zum Ort der Feier. Gesamte Freikilometerleistung: 50Km. Jeder weitere Kilometer wird mit Euro 1,50 berechnet. Weitere Fahrten auf Anfrage, Preis nach Absprache. Eine genaue Liste mit der Fahrtstrecke wird spätestens zwei Wochen vor dem Hochzeitstermin vom Brautpaar an das Reisebüro Keller gesendet. Kommt der Termin aus Gründen, die das Reisebüro Keller zu verantworten hat ( defektes Fahrzeug, selbstverschuldeter Unfall ) oder aus bestimmten Gründen die das Reisebüro Keller nicht zu verantworten hat ( z.B. unverschuldeter Unfall ) nicht zustande, so sind weitergehende Ansprüche des Kunden oder Anspruch auf Schadenersatz an das Reisebüro Keller ausgeschlossen. Zur Sicherheit der Durchführung der Hochzeitsfahrten an diesem Tage hält der Kunde ein Ersatzfahrzeug bereit. Das Reisebüro Keller ist zur fristlosen Kündigung der Bereitstellung aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben ( z.B. über Fahrtstrecken ) gemacht hat. Eine sofortige Beendigung der Bereitstellung ( auch während der Bereitstellung ) ist außerdem jederzeit möglich wenn z.B. gegen die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs verstoßen wird. Weitere Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Reisebüro Keller bleiben vorbehalten. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der ungültigen Bedingung soll eine angemessene Regelung treten, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.