Neuer Landeslehrplan

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Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 1
LANDESLEHRPLAN
FÜR DIE LEHRBERUFE
OBERTEILHERRICHTER,
SCHUHMACHER,
SCHUHFERTIGUNG,
ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
Wien, April 2009
Mit den Anpassungsvorschlägen der Stundentafel an den Rahmenlehrplan einverstanden:
Für die Landesinnung Wien:
Für die Arbeiterkammer Wien:
BD Ing. Willy Schubert
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 2
Landeslehrplan für die Lehrberufe
OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG,
ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
I. STUNDENTAFEL
A. OBERTEILHERRICHTER
Gesamtstundenzahl:
2
Schulstufen zu insgesamt
900 Unterrichtsstunden (ohne
Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Schulstufe mindestens je 360
Unterrichtsstunden.
GEGENSTÄNDE
Stundenausmaß der
einzelnen Schulstufen
3.
Gesamtstundenzahl
1.
2.
4.
Politische Bildung
Deutsch und Kommunikation
Berufsbezogene Fremdsprache
40
0
40
40
40
40
80
40
80
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Rechnungswesen2)
40
40
40
20
80
60
Fachunterricht
Materialtechnologie
Schuhtechnologie
Fachzeichnen
Schuhtechnologisches Praktikum
80
120
80
100
20
40
20
100
100
160
100
200
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
540
360
900
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Religion1)
Freigegenstände
Religion1)
Lebende Fremdsprache3)
Deutsch3)
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen3)
Förderunterricht3)
1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung.
2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Organisationsform:
In der 1. – 2. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 3
B. SCHUHMACHER; SCHUHFERTIGUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsstunden (ohne
Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360
Unterrichtsstunden.
GEGENSTÄNDE
Stundenausmaß der
einzelnen Schulstufen
Gesamtstundenzahl
1.
2.
3.
4.
Politische Bildung
Deutsch und Kommunikation
Berufsbezogene Fremdsprache
40
0
40
40
40
40
0
0
40
80
40
120
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Rechnungswesen2)
40
40
40
20
20
20
100
80
Fachunterricht
Materialtechnologie
Schuhtechnologie
Fachzeichnen
Schuhtechnologisches Praktikum
80
120
80
100
20
40
20
100
0
80
40
160
100
240
140
360
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
540
360
360
1.260
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Religion1)
Freigegenstände
Religion1)
Lebende Fremdsprache3)
Deutsch3)
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen3)
Förderunterricht3)
1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung.
2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Organisationsform:
In der 1. – 3. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 4
C. ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1.440 Unterrichtsstunden (ohne
Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 und in
der 4. Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
GEGENSTÄNDE
Stundenausmaß der
einzelnen Schulstufen
Gesamtstundenzahl
1.
2.
3.
4.
Politische Bildung
Deutsch und Kommunikation
Berufsbezogene Fremdsprache
40
0
40
40
40
40
0
0
40
0
0
0
80
40
120
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Rechnungswesen2)
40
40
40
20
20
20
0
0
100
80
Fachunterricht
Anatomie und Physiologie2)
Materialtechnologie
Orthopädieschuhtechnologie2)
Fachzeichnen
Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum
0
80
120
80
100
0
20
40
20
100
0
0
80
40
160
100
20
0
20
40
100
120
240
160
400
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
540
360
360
180
1.440
PFLICHTGEGENSTÄNDE
Religion1)
Freigegenstände
Religion1)
Lebende Fremdsprache3)
Deutsch3)
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen3)
Förderunterricht3)
1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung.
2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Organisationsform:
In der 1. – 3. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
In der 4. Schulstufe im 1. Semester wöchentlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden.
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II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehr-Planverordnung.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen:
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach
Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Anatomie und Physiologie
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse über den menschlichen Stütz- und Bewegungsapparat im
allgemeinen und über die unteren Extremitäten im speziellen haben.
Er soll insbesondere die Anomalien von Bein und Fuß kennen und über die
orthopädieschuh-technischen Interventionen Bescheid wissen.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung als Mittler zwischen Arzt und Kunde bewußt sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der
sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 6
Lehrstoff:
1. Klasse
Der menschliche Stütz- und
Bewegungsapparat:
 Phasen der Entwicklung.
 Anatomie und Physiologie.
 Statik und Biomechanik des Körpers.
 Pathologische Veränderungen.
Die unteren Extremitäten:
 Anatomie, Physiologie und Dermatologie
von Bein und Fuß.
 Endokrinologische und neuronale
Versorgung.
 Statik und Biomechanik von Bein und
Fuß.
 Hygienemaßnahmen.
Anomalien der unteren Extremitäten:
 Fehlstellungen und pathologische
Veränderungen.
 Amputationen.
 Diabetisches Fußsyndrom.
 Infektionskrankheiten.
 Allergien.
Orthopädieschuhtechnische Interventionen:
 Korrekturmöglichkeiten durch Heil- und
Hilfsmitteln.
 Umsetzen ärztlicher Verordnungen.
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Der menschliche Stütz- und
Bewegungsapparat:
 Anatomie und Physiologie.
 Statik und Biomechanik des Körpers.
X
X
Die unteren Extremitäten:
 Anatomie, Physiologie und Dermatologie
von Bein und Fuß.
X
Anomalien der unteren Extremitäten:
 Fehlstellungen und pathologische
Veränderungen. Amputationen.
X
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 7
Materialtechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere das
Leder und die Kunststoffe, kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Lehrstoff:
Berufseinschlägige Sicherheits- und
Umweltvorschriften.
Das Leder:

Die tierische Haut.

Lederarten.

Eigenschaften.

Verwendung.

Be- und Verarbeitung.

Gerbmethoden.

Zurichtung.

Fehler.
Kunststoffe:

Arten.

Eigenschaften.

Be- und Verarbeitung.
Weitere Roh-, Werk- und Hilfsstoffe:

Arten.

Eigenschaften.

Verwendung.

Be- und Verarbeitung.

Schuhpflegemittel.

Entsorgung.
1. Klasse
X
2. Klasse
X
3. Klasse
X
4. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Schuhtechnologie
(nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen anatomischen und
physiologischen Grundlagen Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
kennen und über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter
Einbeziehung der Computerunterstützung kennen und Kunden fachlich beraten können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie
Rechner, Tabellen und Formel- sammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 8
Lehrstoff:
Berufseinschlägige Sicherheits- und
Umweltvorschriften
Anatomie, Physiologie und die unteren
Extremitäten:

Dermatologie von Bein und Fuß.

Statik- und Biomechanik.

Fußfehlstellungen.
Der Schuh:

Geschichtliche Entwicklung.

Schuharten.
Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe:

Arten.

Einsatz und Verwendung.

Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken:

Maßnehmen.

Schnitt- und Macharten.

Bodenbau.

Schaftbau.

Leistenbau.

Trittspurabnahme.

Herstellung von Schuhbauteilen.

Verbindungs- und
Zusammensetzungstechniken.

Reparaturtechniken.
Fachliche Kundenberatung:

Materialberatung.

Schuhartenberatung.

Reparaturberatung.
Fachliches Rechnen:

Längen- und Weitenmaße.

Schuhmaße.

Umrechnungen von Maßsystemen.

Materialbedarf.
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4. Klasse
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen": zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das
Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20
Unterrichtsstunden beträgt.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 9
Orthopädieschuhtechnologie
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid
wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter
Einbeziehung der Computerunterstützung kennen und Kunden fachlich beraten können.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie
Rechner, Tabellen und Formel- sammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der
sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff:
Berufseinschlägige Sicherheits- und
Umweltvorschriften
Der Schuh:

Geschichtliche Entwicklung.

Schuharten.
Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe:

Arten.

Einsatz und Verwendung.

Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken:

Maßnehmen.

Schnitt- und Macharten.

Bodenbau.

Schaftbau.

Leistenbau.

Trittspurabnahme.

Gipstechniken.

Innenschuhtechniken.

Bettungs- und Stützungsbau.

Orthopädische Zurichtung von
Konfektionsschuhen.

Herstellung von Schuhbauteilen.

Verbindungs- und
Zusammensetzungstechniken.
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4. Klasse
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 10

Reparaturtechniken.
Fachliche Kundenberatung:

Materialberatung.

Schuhartenberatung.

Reparaturberatung.
Fachliches Rechnen:

Längen- und Weitenmaße.

Schuhmaße.

Umrechnungen von Maßsystemen.

Materialbedarf.
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Arbeitsverfahren und -techniken:

Schnitt- und Macharten.

Verbindungs- und
Zusammensetzungstechniken.
X
X
X
X
X
X
Fachliches Rechnen.
X
X
X
Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen": zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das
Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20
Unterrichtsstunden beträgt.
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 11
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen und berufsspezifische Zeichnungen unter Einbeziehung der
Computer- unterstützung fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll Entwürfe und Muster für modische Trends entwickeln und anpassen können.
Der Schüler des Lehrberufes „Orthopädieschuhmacher" soll zusätzlich orthopädische
Gehbehelfe unter Berücksichtigung anatomischer Gegebenheiten skizzieren und zeichnen
können.
Lehrstoff:
Zeichennormen:

Linienarten und Strichstärken.

Beschriftungen
Berufsspezifische Zeichnungen:

Grundmuster.

Oberteilzeichnungen nach
Maßangaben.

Bodenteile.

Leistenkopie.

Teil- und Ganzschnittzeichnungen
für das Praktikum.

Mustergestaltung und Anpassung
nach modischen Trends.
Zusätzlich für den Lehrberuf
Orthopädieschuhmacher:
Orthopädische Gehbehelfe.
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 12
Schuhtechnologisches Praktikum
(nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk - und Hilfsstoffe
fachgerecht auswählen, handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und
instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der
Computer- unterstützung ausführen und Methoden der Unfallverhütung sowie
Schutzmaßnahmen anwenden können.
Lehrstoff:
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Auswählen. Handhaben.

Be- und Verarbeiten.

Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe:

Arten. Handhaben.

Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken:

Maßnehmen.

Zuschneiden.

Material vorrichten und
vorbereiten.

Nähen.

Kleben.

Oberflächen behandeln.

Herrichten von Leisten.

Herstellen von Schuhelementen
und Schuhen.

Ausputzen und Finishen.

Nageln.

Fräsen.

Schleifen.

Reparieren.
1. Klasse
X
2. Klasse
X
3. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4. Klasse
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 13
Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum
(nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk - und Hilfsstoffe
fachgerecht auswählen, handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und
instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der
Computer- unterstützung ausführen und Methoden der Unfallverhütung sowie
Schutzmaßnahmen anwenden können.
Lehrstoff:
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Auswählen. Handhaben.

Be- und Verarbeiten.

Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe:

Arten. Handhaben.

Verwenden. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken:

Maßnehmen.

Zuschneiden.

Material vorrichten und
vorbereiten.

Nähen.

Kleben.

Oberflächen behandeln.

Herrichten von Leisten.

Herstellen von Schuhelementen
und Schuhen.

Ausputzen und Finishen.

Nageln.

Fräsen.

Schleifen.

Herstellen von Gipsmodellen und
Trittspuren.

Herstellen von Einlagen,
Gehbehelfen, Bettungen,
Stützungen und Ausgleichen.

Schuhzurichtungen.

Reparieren.
1. Klasse
X
2. Klasse
X
3. Klasse
X
4. Klasse
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 14
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die
Anwend- barkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisig- keiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes „Fachzeichnen" für die Weiterbildung
und Schulung des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu
legen.
Die Pflichtgegenstände „Schuhtechnologisches Praktikum" bzw. „Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum" sollen dem Schüler Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen
jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist
anzu- streben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in
Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie
auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
Deutsch
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.
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