Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 1 LANDESLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER Wien, April 2009 Mit den Anpassungsvorschlägen der Stundentafel an den Rahmenlehrplan einverstanden: Für die Landesinnung Wien: Für die Arbeiterkammer Wien: BD Ing. Willy Schubert Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 2 Landeslehrplan für die Lehrberufe OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER I. STUNDENTAFEL A. OBERTEILHERRICHTER Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 900 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden. GEGENSTÄNDE Stundenausmaß der einzelnen Schulstufen 3. Gesamtstundenzahl 1. 2. 4. Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache 40 0 40 40 40 40 80 40 80 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen2) 40 40 40 20 80 60 Fachunterricht Materialtechnologie Schuhtechnologie Fachzeichnen Schuhtechnologisches Praktikum 80 120 80 100 20 40 20 100 100 160 100 200 Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) 540 360 900 PFLICHTGEGENSTÄNDE Religion1) Freigegenstände Religion1) Lebende Fremdsprache3) Deutsch3) Unverbindliche Übungen Leibesübungen3) Förderunterricht3) 1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Organisationsform: In der 1. – 2. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 3 B. SCHUHMACHER; SCHUHFERTIGUNG Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1.260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden. GEGENSTÄNDE Stundenausmaß der einzelnen Schulstufen Gesamtstundenzahl 1. 2. 3. 4. Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache 40 0 40 40 40 40 0 0 40 80 40 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen2) 40 40 40 20 20 20 100 80 Fachunterricht Materialtechnologie Schuhtechnologie Fachzeichnen Schuhtechnologisches Praktikum 80 120 80 100 20 40 20 100 0 80 40 160 100 240 140 360 Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) 540 360 360 1.260 PFLICHTGEGENSTÄNDE Religion1) Freigegenstände Religion1) Lebende Fremdsprache3) Deutsch3) Unverbindliche Übungen Leibesübungen3) Förderunterricht3) 1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Organisationsform: In der 1. – 3. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 4 C. ORTHOPÄDIESCHUHMACHER Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1.440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 und in der 4. Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden. GEGENSTÄNDE Stundenausmaß der einzelnen Schulstufen Gesamtstundenzahl 1. 2. 3. 4. Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache 40 0 40 40 40 40 0 0 40 0 0 0 80 40 120 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen2) 40 40 40 20 20 20 0 0 100 80 Fachunterricht Anatomie und Physiologie2) Materialtechnologie Orthopädieschuhtechnologie2) Fachzeichnen Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum 0 80 120 80 100 0 20 40 20 100 0 0 80 40 160 100 20 0 20 40 100 120 240 160 400 Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) 540 360 360 180 1.440 PFLICHTGEGENSTÄNDE Religion1) Freigegenstände Religion1) Lebende Fremdsprache3) Deutsch3) Unverbindliche Übungen Leibesübungen3) Förderunterricht3) 1) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. 2) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 3) Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Organisationsform: In der 1. – 3. Schulstufe ganzjährig wöchentlich jeweils 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. In der 1. Schulstufe im 2. Semester wöchentlich zusätzlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. In der 4. Schulstufe im 1. Semester wöchentlich 1 Schultag mit 9 Unterrichtsstunden. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 5 II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehr-Planverordnung. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Deutsch und Kommunikation Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Anatomie und Physiologie (nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse über den menschlichen Stütz- und Bewegungsapparat im allgemeinen und über die unteren Extremitäten im speziellen haben. Er soll insbesondere die Anomalien von Bein und Fuß kennen und über die orthopädieschuh-technischen Interventionen Bescheid wissen. Der Schüler soll sich seiner Verantwortung als Mittler zwischen Arzt und Kunde bewußt sein. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 6 Lehrstoff: 1. Klasse Der menschliche Stütz- und Bewegungsapparat: Phasen der Entwicklung. Anatomie und Physiologie. Statik und Biomechanik des Körpers. Pathologische Veränderungen. Die unteren Extremitäten: Anatomie, Physiologie und Dermatologie von Bein und Fuß. Endokrinologische und neuronale Versorgung. Statik und Biomechanik von Bein und Fuß. Hygienemaßnahmen. Anomalien der unteren Extremitäten: Fehlstellungen und pathologische Veränderungen. Amputationen. Diabetisches Fußsyndrom. Infektionskrankheiten. Allergien. Orthopädieschuhtechnische Interventionen: Korrekturmöglichkeiten durch Heil- und Hilfsmitteln. Umsetzen ärztlicher Verordnungen. 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Der menschliche Stütz- und Bewegungsapparat: Anatomie und Physiologie. Statik und Biomechanik des Körpers. X X Die unteren Extremitäten: Anatomie, Physiologie und Dermatologie von Bein und Fuß. X Anomalien der unteren Extremitäten: Fehlstellungen und pathologische Veränderungen. Amputationen. X Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 7 Materialtechnologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere das Leder und die Kunststoffe, kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften. Das Leder: Die tierische Haut. Lederarten. Eigenschaften. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Gerbmethoden. Zurichtung. Fehler. Kunststoffe: Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Weitere Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Schuhpflegemittel. Entsorgung. 1. Klasse X 2. Klasse X 3. Klasse X 4. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Schuhtechnologie (nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen anatomischen und physiologischen Grundlagen Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung kennen und Kunden fachlich beraten können. Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formel- sammlungen zweckentsprechend benutzen können. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 8 Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften Anatomie, Physiologie und die unteren Extremitäten: Dermatologie von Bein und Fuß. Statik- und Biomechanik. Fußfehlstellungen. Der Schuh: Geschichtliche Entwicklung. Schuharten. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Herstellung von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken. Reparaturtechniken. Fachliche Kundenberatung: Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung. Fachliches Rechnen: Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 4. Klasse Schularbeiten in „Fachliches Rechnen": zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 9 Orthopädieschuhtechnologie (nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz, Verwendung und Instandhaltung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung kennen und Kunden fachlich beraten können. Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formel- sammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften Der Schuh: Geschichtliche Entwicklung. Schuharten. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Gipstechniken. Innenschuhtechniken. Bettungs- und Stützungsbau. Orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen. Herstellung von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 4. Klasse Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 10 Reparaturtechniken. Fachliche Kundenberatung: Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung. Fachliches Rechnen: Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf. X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Arbeitsverfahren und -techniken: Schnitt- und Macharten. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken. X X X X X X Fachliches Rechnen. X X X Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Schularbeiten in „Fachliches Rechnen": zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 11 Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen und berufsspezifische Zeichnungen unter Einbeziehung der Computer- unterstützung fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll Entwürfe und Muster für modische Trends entwickeln und anpassen können. Der Schüler des Lehrberufes „Orthopädieschuhmacher" soll zusätzlich orthopädische Gehbehelfe unter Berücksichtigung anatomischer Gegebenheiten skizzieren und zeichnen können. Lehrstoff: Zeichennormen: Linienarten und Strichstärken. Beschriftungen Berufsspezifische Zeichnungen: Grundmuster. Oberteilzeichnungen nach Maßangaben. Bodenteile. Leistenkopie. Teil- und Ganzschnittzeichnungen für das Praktikum. Mustergestaltung und Anpassung nach modischen Trends. Zusätzlich für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher: Orthopädische Gehbehelfe. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 12 Schuhtechnologisches Praktikum (nur für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Schuhmacher, Schuhfertigung) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk - und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computer- unterstützung ausführen und Methoden der Unfallverhütung sowie Schutzmaßnahmen anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln. Herrichten von Leisten. Herstellen von Schuhelementen und Schuhen. Ausputzen und Finishen. Nageln. Fräsen. Schleifen. Reparieren. 1. Klasse X 2. Klasse X 3. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 4. Klasse Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 13 Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum (nur für den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk - und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computer- unterstützung ausführen und Methoden der Unfallverhütung sowie Schutzmaßnahmen anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln. Herrichten von Leisten. Herstellen von Schuhelementen und Schuhen. Ausputzen und Finishen. Nageln. Fräsen. Schleifen. Herstellen von Gipsmodellen und Trittspuren. Herstellen von Einlagen, Gehbehelfen, Bettungen, Stützungen und Ausgleichen. Schuhzurichtungen. Reparieren. 1. Klasse X 2. Klasse X 3. Klasse X 4. Klasse X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Schuhberufe 22.04.2009 (Anlage A/02/10) Seite 14 Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwend- barkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisig- keiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes „Fachzeichnen" für die Weiterbildung und Schulung des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die Pflichtgegenstände „Schuhtechnologisches Praktikum" bzw. „Orthopädieschuhtechnologisches Praktikum" sollen dem Schüler Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzu- streben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. Deutsch Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Leibesübungen Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. FÖRDERUNTERRICHT Siehe Lehrplan in der Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung.