M-9

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Modul 9:
Theorien Sozialer Arbeit
Modul 9
Theorien Sozialer Arbeit
9 CP
1 Wahlpflicht-Grundvorlesung:
LE 1
Die Theorieentwicklung in der
Sozialpädagogik
oder
Einführung in die
Sozialarbeitswissenschaft
oder
Zur aktuellen
Theorieentwicklung
Sozialer Arbeit
2 SWS
Hausarbeit (15 Seiten)
Auskunft über die
angebotenen
Wahlpflichtveranstaltungen gibt
das jeweils
aktuelle
Vorlesungsverzeichnis
2 Wahlpflichtangebote
LE 2
Wahlpflichtseminar/
Übung 1
Wahlpflichtseminar/
Übung 2
2 SWS
2 SWS
Referat und Handout
Letzte Änderung: 14.05.2016
Inhaltsbereich 2:
Modul:
1
Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession
Theorien Sozialer Arbeit
Kennnummer:
Workload:
Kreditpunkte:
Studiensemester:
9
270 h
9 CP
3. + 4. Semester
Themengebiete:
Workload:
Kontaktzeit:
Selbststudium:
LE 1: Wahlpflichtgrundvorlesung zum Inhalt des 90 h
Moduls
2 SWS/ 36 h
54 h
LE 2: Zwei ergänzende Wahlpflichtangebote
4 SWS/ 72 h
108 h
180 h
1
1.Erläuterungen zum Aufbau des Moduls:
Die Studierenden wählen aus den folgenden Wahlpflichtlehrveranstaltungen
Wahlpflichtgrundvorlesung à 2 SWS aus:
- Die Theorieentwicklung in der Sozialpädagogik aus normativ-christlicher, hermeneutischphänomenologischer, empirisch-rationaler und gesellschaftskritischer Sicht
- Einführung in die Sozialarbeitswissenschaft: Grundlagen und Entwicklungen
- Zur aktuellen Theorieentwicklung Sozialer Arbeit
eine
Die Studierenden wählen aus den folgenden Wahlpflichtangeboten zwei ergänzende
Wahlpflichtlehrveranstaltungen à 2 SWS aus:
- Theoriemodelle sozialpädagogischer Handlungsformen der Erziehung und Bildung, Begleitung und
Beratung, Therapie und Pflege.
„Gemeinschaft“ als konstituierendes Leitziel der Sozialen Arbeit
- Soziale Arbeit und Armut
- Theorie der Lebenswelt und Alltagsorientierung
- Profession und Professionalisierung
- Systemtheorie und Soziale Arbeit
2
3
Qualifikationsziele/ zu erwerbende Kompetenzen:

Allgemein:

Die Studierenden kennen und verstehen die aktuelle und historische Entwicklung der Theorien
Sozialer Arbeit und ihre wissenschaftstheoretischen Bezugspunkte und können sie kritisch
reflektieren

Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, theoretische Grundlagen für die Ausbildung
professioneller Identitäten zu nutzen

Die Studierenden erwerben die Fähigkeiten, theoretische Fundierungen für die Ausbildung
sozialpolitischen Verständnisses einzusetzen

Speziell:

Wissenskompetenz über die wissenschaftstheoretischen Grundlagen der verschiedenen
Theoriemodelle der Wissenschaft Soziale Arbeit in der gegenwärtigen fachwissenschaftlichen
Diskussion

Könnenskompetenz für wissenschaftlich geleitete Soziale Arbeit vor dem Hintergrund der
Theoriemodelle der Sozialen Arbeit im Sinne einer Begründungsfigur für das eigene Handeln

Haltungskompetenz zur geistes- und sozialwissenschaftlichen Begründung der Theoriemodelle
hinsichtlich ihres wissenschaftlichen und ethischen Anspruches im Hinblick auf die eigene
Standortbestimmung der Studierenden im fachwissenschaftlichen Diskurs.
Inhalte:
In diesem Modul werden sowohl geistes- und sozialwissenschaftliche Theoriemodelle Sozialer Arbeit
erarbeitet, die sich aus der Sozialarbeitswissenschaft bzw. (Sozial-)Pädagogik entwickelt haben und
gegenwärtig in einem Spannungsverhältnis der Divergenz und Konvergenz stehen. Die Studierenden
lernen die verschiedenen Positionen kennen und werden dadurch zu einer eigenen
Standortbestimmung qualifiziert. In den drei Lehrveranstaltung der hauptamtlich Lehrenden (Maier,
Puhl, Ziemons) wird diese grundlegende Einführung in die ganze Bandbreite dieser Theoriedebatte
geleistet. Darüber hinaus können die Studierenden sich in Wahlpflichtlehrveranstaltungen sich in
weitere Theorienansätze einarbeiten, insbesondere in jene, die für ihre spätere Berufstätigkeit von
Bedeutung sein können.
2
4
Verwendung des Moduls:
Teilnehmer anderer Studiengänge sind im Rahmen der vorgesehenen Teilnehmerzahl willkommen. Die
Anrechenbarkeit richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen anderen Prüfungsordnung.
5
Teilnahmevoraussetzungen:
Zulassung zum Studium.
6
Prüfungsformen und geforderte Prüfungsleistungen (Voraussetzungen Kreditvergabe):
Die Modulprüfung umfasst eine Hausarbeit (15 Seiten) nach dem dritten Semester und zwei Referate
plus Handout während des vierten Semesters.
Die Modulnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulabschlussprüfung:
Regelmäßige Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, Bearbeitung der angegebenen
Studienmaterialien und Literatur, sowie zusätzlich aktive Beteiligung in seminaristischen
Veranstaltungen und Vorlesungen (z.B. durch Übernahme eines Referats, etc.).
7
Stellenwert der Note für die Endnote:
ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der Workload des Moduls.
8
Häufigkeit des Angebots:
Die Lehrveranstaltungen werden einmal im Studienjahr angeboten. Die Pflicht-Grundvorlesungen
werden im 3. Semester, die Wahlpflichtgrundlagenseminare im 4. Semester angeboten.
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Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende:
Prof. Dr. Ria Puhl, Prof. Dr. Michael Ziemons, Prof. Dr. Hugo Maier, Prof. Dr. Werner Schönig
10 Sonstige Informationen:
Die Lehrgebiete differenzieren sich in eine Pflicht-Grundvorlesung (die Studierenden wählen aus drei
Lehrangeboten eine 2-std. Vorlesung aus) und aus dem Wahlpflichtlehrgebiet (daraus wählen die
Studierenden 2 Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 SWS aus).
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