Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 1566
4. November 2003
112. Sitzung
4. November 2003, 10.00 Uhr
Vorsitzende:
Barbara Roth, Erlinsbach
Protokollführer:
Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 180 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 20 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Biffiger Gregor, Berikon; Bodmer Thomas, Wettingen; Bossard
Martin, Kölliken; Brizzi Simona, Ennetbaden; Brun Ursula, Rheinfelden; Emmenegger
Kurt, Baden; Frey Karl, Dr., Wettingen; Haber Johanna, Dr., Menziken; Käser André, Stein;
Kaufmann-Tanner Elsbeth, Schöftland; Lüem Daniel, Hendschiken; Lüscher Edith, Staufen;
Lüthi Benedikt, Lenzburg; Mösch Anton, Frick; Schenkel Fabian, Bergdietikon; StüssiLauterburg Jürg, Dr., Windisch; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Weiersmüller-Scheuzger
Susanne, Buchs; Werthmüller Ernst, Holziken; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal
Vorsitzende: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 112.
Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode.
1566 Mitteilungen
Vorsitzende: Heute feiert Herr Stephan Wullschleger,
Strengelbach, seinen Geburtstag. (1971). Ich wünsche Dir,
Stephan, alles Gute und gratuliere Dir ganz herzlich zum
heutigen Wiegenfest! Gerne überreiche ich Dir unser
Geschenk! (Beifall).
Auf Antrag des Gesundheitsdepartements hat das Büro
gestützt auf § 18 Spitalgesetz beschlossen, 2 nebenamtliche
Richterinnen-/Richterstellen am Verwaltungsgericht zur
erstmaligen Besetzung auszuschreiben. Im Anschluss an die
Wahlvorbereitungen werden die entsprechenden Anträge
dem Plenum zu gegebener Zeit unterbreitet.
Das Büro wird den Gegenbesuch bei der Ratsleitung des
Grossen Rates des Kantons Tessin am 16. Februar 2004
durchführen. Und bereits wurde auch der Besuch beim Büro
des Grossen Rates Thurgau vereinbart: er findet am 5. Mai
2004 statt.
Im Hinblick auf die Geschäfts- und Sitzungsplanung bis
Ende 2003 hat das Büro beschlossen, dass alles daran
gesetzt werden soll, damit die beiden gewichtigen Vorlagen
"Voranschlag 2004 und Entlastungsmassnahmen" noch in
diesem Jahr durch den Rat beraten und verabschiedet
werden können. Zu diesem Zweck sollen am 9. und 16.
Dezember je drei Ratssitzungen durchgeführt werden. Bitte
reservieren Sie sich die Sitzungszeiten: Am 9. Dezember
von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr und am 16. Dezember von 8.00
Uhr bis 19.30 Uhr!
In diesem Zusammenhang bitte ich - insbesondere die
Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten - zu beachten,
dass die Quartalskonferenz vom 9. Dezember 2003 auf den
13. Januar 2004 verschoben werden musste.
Wie ich Ihnen bereits letzten Dienstag mitgeteilt habe, hat
letzten Dienstag um 18.00 Uhr der FC-Grossrat in Kölliken
gegen den FC-Landrat Waldshut gespielt. Durch die
lautstarke und vor allem moralische Unterstützung durch die
Grossratspräsidentin sowie den Herrn Landammann Peter C.
Beyeler und verschiedene Mitglieder des Büros und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei hat der
FC-Grossrat den FC-Landrat Waldshut mit 4:1 Toren
bezwungen. (Beifall). - Torschützen waren: Daniel Lüem,
Adrian Ackermann, Manfred Dubach und Herr Altgrossrat
Patrick Fischer.
Obwohl ich nicht viel von Fussball verstehe, das Spiel war
wirklich spannend! Allerdings hatten vor allem die
Zuschauer und Zuschauerinnen etwas mit den kalten
Temperaturen zu kämpfen. Glücklicherweise hat eine
Kollegin aus Waldshut daran gedacht, etwas mitzunehmen,
wodurch wir uns während des Spiels von innen erwärmen
konnten!
Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des
Grossen Rats: Urteil: Gemäss Urteil vom 27. August 2003
im Beschwerdeverfahren der Anna Huser, Wettingen, gegen
den Beschluss des Grossen Rats vom 21. Mai 2002
betreffend Revision der Nutzungsplanung Siedlung und
Kulturland
der
Gemeinde
Wettingen
hat
das
Verwaltungsgericht u.a. wie folgt erkannt:
a)
In
teilweiser
Gutheissung
der
Verwaltungsgerichtsbeschwerde
wird Ziff. 2 des
Genehmigungsbeschlusses des Grossen Rats vom 21. Mai
2002 insoweit aufgehoben, als die Parzellen Nr. 891 und
3364 (teilweise) der Nichtbauzone Spezialzone "Geisswies"
zugewiesen werden.
b) Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrats vom
3. April 2002 wird vollumfänglich aufgehoben.
c) Die Sache wird an die Einwohnergemeinde Wettingen
zum neuen Planungsentscheid im Sinn der Erwägungen
zurückgewiesen.
Verordnungen zum Vollzug von Bundesrecht im Sinne von
§ 91 Abs. 2bis KV: Die Staatskanzlei teilt mit, dass der
Regierungsrat mit Beschluss vom 15. Oktober 2003
folgende Verordnung verabschiedet hat:
- Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die
in der Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vom 15. Oktober 2003 (SAR 811.621)
2418
4. November 2003
Die Geschäftsprüfungskommission wird mit dem Wortlaut
dieser Verordnung separat bedient.
Infolge Abwesenheit des Interpellanten muss das Geschäft
unter Ziffer 20 (03.56) Interpellation Thomas Bodmer
betreffend neues Steuergesetz von der Traktandenliste
abgesetzt werden.
Ebenfalls hat Herr Martin Bossard, Kölliken, uns mitgeteilt,
dass er aus beruflichen Gründen heute Morgen nicht an der
Ratssitzung teilnehmen kann. Somit muss Traktandum 5,
Geschäft (03.62) Postulat Martin Bossard, ebenfalls
abgesetzt werden.
1567 Neueingänge
1. Nachtrags- und Verpflichtungskreditbegehren 2003, II.
Teil. Vorlage des Regierungsrats vom 22. Oktober 2003.
- Geht an die Staatsrechnungskommission.
2. Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung
(DAP); Änderung. Vorlage des Regierungsrats vom
22. Oktober 2003. - Geht an die Gesundheitskommission.
3. Dekrete im Bereich Strafrechtspflege; Aufhebung bzw.
Änderung. Vorlage des Regierungsrats vom 22. Oktober
2003. - Geht an die Justizkommission.
1568 Motion der SVP-Fraktion betreffend ersatzlose
Streichung
der
Informationsdienste
und
Kommunikationsabteilung der einzelnen Departemente
und Übertragung dieser Aufgabe an die bestehende
Kommunikationsabteilung
der
Staatskanzlei;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SVP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Informationsdienste
und
Kommunikationsabteilungen
der
einzelnen
Departemente ersatzlos zu streichen und diese Aufgabe der
bestehenden Kommunikationsabteilung der Staatskanzlei zu
übertragen.
Vorbemerkung: Im Rahmen der dringend notwendigen
Sanierung der Finanzen des Kantons Aargau wäre der
Regierungsrat seit längerem gefordert, die Tätigkeiten der
Verwaltung auf Doppelspurigkeiten zu überprüfen. Leider
scheint der Regierungsrat noch nicht besonders fündig
geworden zu sein. Es ist deshalb offensichtlich
unumgänglich, dass der Grosse Rat dem Regierungsrat
Hilfestellung leistet.
Begründung:
Es fällt auf, dass aus den Kommunikationsabteilungen
einzelner Departemente nach wie vor beinahe täglich mehr
und minder sinnvolle Verlautbarungen erfolgen. Jedes
Departement verfügt über eine eigene PR-Maschine, auch
Kommunikationsdienst genannt.
Mit der Zusammenlegung dieser Dienste kann eine Triage
der eingehenden Kommunikationsbedürfnisse der einzelnen
2419
Art. 1567-1569
Departemente
auf
Relevanz,
Dringlichkeit
und
Notwendigkeit erfolgen. Die Weiterleitung an die Medien
erfolgt koordiniert. Die Motionärin geht davon aus, dass die
bestehenden Strukturen in der Staatskanzlei nicht ausgebaut
werden und somit ein beträchtlicher Spareffekt erzielt
werden kann.
1569 Motion Walter Forrer, FDP, Oberkulm, betreffend
Reduktion der Regelungsdichte und Abbau der
administrativen Belastung von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU); Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Walter Forrer, FDP, Oberkulm, und 23
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat eine
Vorlage bzw. einen Massnahmenkatalog zu unterbreiten,
welcher einen Abbau von bürokratischen und
administrativen Belastungen für KMU enthält.
Begründung:
Von den 307'000 marktwirtschaftlichen Unternehmen in der
Schweiz beschäftigen 99.7% weniger als 250 Personen und
entsprechen damit der Definition eines kleineren und
mittleren Unternehmens (KMU). Nur rund 1'000 Betriebe
beschäftigen 250 oder mehr Personen. Die KMU bilden
somit das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Sie
stellen über zwei Drittel aller Arbeitsplätze und tragen damit
entscheidend zu unserem Wohlstand bei. Es sind die KMU,
die auch in wirtschaftlich rezessiven Zeiten als
stabilisierender Faktor unserer Volkswirtschaft wirken und
damit wesentlich zum Erhalt des Sozialstaates Schweiz
beitragen.
Es ist naheliegend, dass die KMU auf attraktive
Rahmenbedingungen angewiesen sind, um erfolgreich und
innovativ agieren zu können. Zu einem KMU-freundlichen
Umfeld gehören - nebst einer tragbaren Steuerbelastung auch administrative und bürokratische Aufwendungen,
welche sich auf ein notwendiges Mass beschränken und
einen optimalen Kompromiss in der Wechselbeziehung
zwischen Wirtschaft und Staat darstellen.
Der Bund hat dies erkannt und versucht schon seit einiger
Zeit ein besseres Geschäftsumfeld für die Wirtschaft,
insbesondere aber für die KMU zu schaffen. Im Mai des
laufenden
Jahres
hat
das
Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement
(EVD)
die
weitere
Stossrichtung für die Grundzüge einer Politik dargelegt,
welche auf die Bedürfnisse der KMU abgestimmt ist. Durch
so genannte "KMU-Verträglichkeits-tests", Empfehlungen
an die Behörden, durch das "Forum KMU" und die
Einrichtung der Regulierungsfolgenabschätzung soll dafür
gesorgt werden, dass Bundesrecht aus der Perspektive der
KMU untersucht und konzipiert wird.
Ohne Anstrengungen auf Kantonsebene ist allerdings kaum
eine wirkungsvolle Entlastung zu erreichen, sind doch die
kantonalen Behörden oft mit dem Vollzug von
Bundesvorschriften beauftragt. Der Grossteil der
Art. 1566
4. November 2003
administrativen Hürden, welche KMU zu überwinden
haben, liegt auf kantonaler und kommunaler Ebene.
administrativen Belastungen der KMU durch kantonale
Behörden
Die Wirtschaftskammer Baselland hat denn auch am
18. September 2003 zwei Initiativen lanciert, um die
und die Verwaltung abzubauen und die Regulierungsdichte
zu reduzieren. Gleichzeitig soll - analog zu dem vom
Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Bundesebene vor
vier Jahren geschaffenen Instrumentarium - eine
"Regulierungsfolgenabschätzung" eingeführt und weitere
Massnahmen getroffen werden. Das Seco hat die kantonalen
Initiativen der Wirtschaftskammer Baselland ausdrücklich
begrüsst.
Arbeitsinspektorat,
Ausländerbewilligungen,
Berufsbildung, Preisanschreibepflicht, Statistik soweit es um
die Volkswirtschaft geht;
- Baupolizei, mit dem Bauen verbundene Auflagen im
Bereich Umwelt, Lärm, Luft, Wasser, Abfall, Natur- und
Heimatschutz, Verkehrserschliessung.
Wie in der gesamten Schweiz erreichen auch im Kanton
Aargau die Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten einen
Anteil von 99.7%. Gar 83.1% der Beschäftigten arbeiten in
KMU. Die Aargauer Regierung hat sich denn auch für
KMU-freundliche Rahmenbedingungen ausgesprochen,
insbesondere deren Stabsstelle für Wirtschaftsfragen. Als
positives Beispiel kann auch die Koordinationsstelle
Baugesuch im kantonalen Baudepartement genannt werden.
Bezüglich weiterer Verbesserungen der administrativen
Rahmenbedingungen ist es jedoch bei Absichtserklärungen
geblieben. Es ist festzustellen, dass auch im Kanton Aargau
Unternehmen immer mehr Geld und Zeit aufwenden
müssen, um behördliche Auflagen zu erfüllen.
Es drängen sich Massnahmen auf, die dafür sorgen, dass
KMU:
- von aufwändigem, oft unsinnigem behördlichen
Papierkrieg entlastet werden und die Regelungsdichte sowie
die administrative Belastung für KMU, aber auch für die
Kleinst- und Kleinunternehmen, so gering wie möglich
gehalten wird;
- eine KMU-Verträglichkeit von Erlassen und Gesetzen
sichergestellt erhalten, durch welche sie im Rahmen ihrer
Tätigkeit betroffen sind;
- von Vereinfachungen und Beschleunigungen von
Verfahren, beispielsweise durch Vereinfachung von
Formularen, Festlegen von Bearbeitungsfristen etc.,
profitieren;
- für einzelne Vorhaben weniger Stellen und
Verwaltungsabteilungen angehen müssen;
- weniger Aufwand betreiben müssen, der bei der
Beschaffung der Informationen und bei der Umsetzung der
einzuhaltenden Vorschriften entsteht;
- wieder mehr Zeit für ihr Kerngeschäft gewinnen: Den
Betrieb führen, Aufträge akquirieren, Innovationen
entwickeln und neue Absatzkanäle erschliessen;
- im härter werdenden Wettbewerb auch im Ausland
konkurrenzfähig anbieten können;
- alles in allem auch ihre Arbeitsplätze sichern und ausbauen
können - und auch mehr in die Berufsbildung eines
qualitativ hochstehenden Nachwuchses investieren können.
Die Verbindungen der KMU mit kantonalen Behörden und
damit mögliche Bereiche für Vereinfachungen im
administrativen Bereich sind in erster Linie:
Familienausgleichskassen,
Anerkennung
einer
selbständigen Erwerbstätigkeit durch die AHV-Kassen oder
die BVG-Aufsicht im Sozialversicherungsbereich;
Quellensteuern,
Lohnausweise,
der
kantonale
Fiskalbereich;
- Handelsregister, Betreibungswesen;
2420
1570 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Mediation
in Zusammenhang mit dem Fluglärm und Vertretung
des Kantons Aargau "mit einer Stimme"; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, einerseits für eine
starke, regional breit abgestützte Vertretung des Kantons
Aargau bei der von Bundesrat Moritz Leuenberger in
Aussicht gestellten Mediation in Zusammenhang mit dem
Fluglärm rund um den Flughafen Zürich-Kloten und
anderseits für "eine Stimme Aargau" besorgt zu sein. Zudem
ist
die
Zusammenarbeit
mit
Verbündeten
grenzüberschreitend (national wie international) mit allen
Mitteln in die Wege zu leiten.
Begründung:
In Zusammenhang mit dem demnächst anlaufenden
Mediationsprozess stellen sich aus Sicht des Kantons
Aargau verschiedene Fragen, so namentlich bezüglich
breiter Präsenz angesichts der direkten Nachbarschaft zum
Flughafen Zürich-Kloten. Dieses Postulat stützt den
Regierungsrat in seinen Bemühungen zur Erreichung dieses
Ziels - sowohl beim Bundesrat wie beim Regierungsrat des
Kantons Zürich.
Die Mediation ohne starke Präsenz der nationalen und
internationalen Nachbarschaft käme einer Alibi-Übung
erster Güte gleich. Deshalb ist es erforderlich, dass der
Regierungsrat zusätzlich zur angemessenen Präsenz seine
Kräfte dafür verwendet, die Vertretung des Ostaargaus
gezielt aufzubauen und zu "einer Stimme Aargau" zu
formieren. Gelingt es, die Kantone östlich des Kantons
Zürich und ennet der Grenze (Land Baden-Württemberg)
mit ins Boot zu nehmen, erhöhen sich die Chancen, echt
mitreden zu können.
1571 Interpellation Kurt Emmenegger, SP, Baden,
betreffend drohende Massenentlassungen im Fricktal;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Kurt Emmenegger, SP, Baden,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
Begründung:
und 29
folgende
4. November 2003
Am 13. Oktober hat die Bauwerk Parkett AG mit Sitz in St.
Margrethen angekündigt, dass sie die Verlagerung ihres
Werkes mit 60 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in Wittnau AG
nach St. Margrethen prüft, weil sie durch den starken
Preisdruck
durch
ausländische
Mitbewerber
Kosteneinsparungen vornehmen muss. Die Wittnauer
Belegschaft arbeitet zurzeit Alternativen zur Verlagerung
aus. Kurz darauf macht das Gerücht die Runde, dass die
Arbeitsplatzabbau ist umso schwerwiegender, als er sich auf
eine Region konzentriert (Oberes Fricktal), aber noch mehr,
als er sich auf produktive Arbeitsplätze bezieht, die auch
weniger
qualifizierten
Arbeiterinnen/Arbeiter
ein
Auskommen bieten.
Text:
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. In welcher Form wird sich die Aargauer Regierung für
den Erhalt der Arbeitsplätze einsetzen?
2. Wurden schon Kontakte mit der Bauwerk Parkett AG, der
DSM und den betroffenen Gemeinden geknüpft? Falls ja,
mit welchem Ergebnis?
1572 Interpellation Oliver Flury, SVP, Lenzburg,
betreffend Unterstützung des Kantons Aargau für den
Abstimmungskampf für das Kantonsreferendum gegen
das Steuerpaket des Bundes; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von
Oliver
Flury,
SVP,
Lenzburg,
und
37
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
An der Sitzung vom 2. September 2003 hat der Grosse Rat
des Kantons Aargau mit einem Stimmenverhältnis von 111
gegen 59 Stimmen beschlossen, die vom Regierungsrat
beantragte Ergreifung des Referendums gegen das
Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich
der
Eheund
Familienbesteuerung,
der
Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgabe vom
20. Juni 2003 nicht zu unterstützen.
Es stellt sich nun die Frage, ob der Regierungsrat trotz des
eindeutigen Ergebnisses der Abstimmung des Grossen Rates
das Kantonsreferendum in irgendeiner Weise unterstützen
wird.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Plant der Regierungsrat das Referendum
a. mit Steuergeldern
b. mit Geldern aus dem Lotteriefonds
c. mit organisatorischen Hilfen
d. mit Äusserungen in der Presse
e. im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
f. anderweitig
zu unterstützen?
2. Welche Konsequenzen hätte eine allfällige Unterstützung
des
Referendums
durch
die
Konferenz
der
Kantonsregierungen (KdK) in politischer und finanzieller
2419
Art. 1567-1569
holländische DSM, welche vor kurzem die Roche-VitaminProduktion übernommen hat, Entlassungen unter anderem
auch am ehemaligen Roche-Vitamin-Standort in Sisseln
plant. Die Vertragsgewerkschaften bereiten zurzeit eine
Demonstration gegen die drohenden Entlassungen vor.
Innerhalb kurzer Zeit droht im Fricktal ein massiver Abbau
von
Arbeitsplätzen.
Dieser
Hinsicht für die zukünftige Beziehung zur KdK für den
Kanton Aargau?
3. Welche staatpolitischen Auswirkungen hätte eine
Unterstützung des Referendums durch den Regierungsrat
und/oder der KdK im Zusammenspiel der Institutionen
Volk, Grosser Rat, Regierungsrat und der Konferenz der
Kantonsregierungen?
1573 Interpellation Markus Leimbacher, SP, Villigen,
betreffend geheime Bunker im Kanton Aargau und
deren Finanzierung; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Markus Leimbacher, SP, Villigen,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 28
folgende
Text und Begründung:
Die WELTWOCHE schreibt in ihrer Ausgabe 44/03, dass
der Kanton Bern im Worblental, hinter dem Schlösschen
Utzigen, welches heute als Wohn- und Pflegeheim benutzt
wird, einen Regierungsratbunker gebaut habe, welcher bis
heute geheim geblieben sei. Die Kredite in mittlerer
zweistelliger Millionenhöhe seien "sorgsam versteckt"
worden. In den elektronischen Medien wurde in der Folge
davon gesprochen, dass insgesamt 18 der 26 Kantone auf
Geheiss des Bundesrates vor 20 bis 30 Jahren solche
geheime Bunker gebaut hätten und dass mehrheitlich die
Kosten weder durch das Kantonsparlament bewilligt noch
diese in irgendeiner Form öffentlich gemacht worden seien.
Auch der Kanton Aargau habe einen (oder mehrere)
geheime(n) Bunker erstellt.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Trifft es zu, dass auch der Kanton Aargau auf Geheiss des
Bundesrates einen oder mehrere "geheime(n) Bunker"
erstellt hat?
2. Falls die Frage 1 mit "ja" beantwortet wird:
a) Wer hat den entsprechenden Auftrag erteilt?
b) Zu welchem Zeitpunkt wurden diese(r) Bunker erstellt?
c) Um wie viele Bunker handelt es sich?
d) Welchen Zweck sollte(n) diese(r) Bunker erfüllen?
e) Welchen Zweck erfüllen/t diese(r) Bunker heute?
f) Wer sorgt für den Unterhalt dieser Objekte?
3. Falls die Frage 1 mit "ja" beantwortet wird:
a) Wie wurde die Finanzierung dieser Objekte abgewickelt?
b) In welcher Höhe hat sich der Kanton Aargau an den
Kosten für die Erstellung dieses(r) Bunker beteiligt?
c) Wer hat den Kredit für die Erstellung dieses(r) Bunker
bewilligt und freigegeben? Falls der Grosse Rat nicht
miteinbezogen war: Weshalb nicht?
Art. 1570-1571
4. November 2003
d) Wurde der Grosse Rat in das Bewilligungsverfahren
miteinbezogen? Falls nein: Weshalb nicht?
e) Wie wurden die Kosten für die Erstellung des(r) Bunker
verbucht? Wurden diese in der Staatsrechnung ausgewiesen?
Falls ja: unter welchen Konti?
f) Falls die Kosten für die Erstellung dieses(r) Bunker nicht
in der Staatsrechnung ausgewiesen wurden: Weshalb nicht?
Aus welcher "Kasse" wurde deren Erstellung bezahlt?
1574 Interpellation Emanuele Soldati, SP, Staufen,
betreffend Zunahme der Invaliditätsfälle im Kanton
Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Emanuele Soldati, SP, Staufen,
mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird
Interpellation eingereicht:
und 30
folgende
Es vergeht kein Tag, an dem Medien nicht von der massiven
Zunahme bei der Invalidenversicherung berichten. Die
Zunahme der Invaliditätsfälle ist zu einem gewichtigen
sozialpolitischen Thema geworden. Die Entwicklungen
werden oft von populistischen Kommentaren begleitet,
Lösungsansätze werden dabei nur selten aufgezeigt.
Mit Interpellation 03.284 vom 28. Oktober ersucht nun
Bruno Bertschi, Wohlen, den Regierungsrat um
Beantwortung von Fragen insbesondere in Bezug auf
Umfang der Zunahme bei der IV, deren demografische
Verteilung und deren Kosten. Das Problem scheint somit
allseits erkannt.
Nicht - oder nur teilweise - angesprochen werden jedoch
Fragen nach den Ursachen und Möglichkeiten sowie
Massnahmen zu deren Behebung.
Die kostentreibenden Auswirkungen einer wirtschaftlichen
Rezession im Bereich der IV sind evident. Eine schlechte
Wirtschaftslage und der zunehmende Wettbewerb senken
die Bereitschaft der Arbeitgeber, Behinderte weiter zu
beschäftigen oder neu anzustellen. Steigendem Spar- und
Zeitdruck fallen behindertengerechte Arbeitsplätze zum
Opfer. Ebenso verheerend sind die demografischen
Einflüsse. Die Versicherungskosten steigen mit dem Alter
des Verunfallten dramatisch an.
Per 1. Januar 2004 wird die 4. Revision des Bundesgesetzes
über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG) in
Kraft gesetzt. Die IV-Stellen haben danach bis 1. Januar
2005 Zeit, um sogenannte regionale ärztliche Dienste (RAD)
einzurichten. Diese Dienste sollen sich aus Ärztinnen und
Ärzten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen setzen.
Als zentrale Anliegen stehen die Überprüfung der IVEntscheide
sowie
die
baldmöglichste
berufliche
Wiedereingliederung im Vordergrund (Eingliederung vor
Rente). Diese soll unter anderem in drei Teilbereichen
verbessert werden.
des
Rechts
im
Bereich
1. Welches sind aus der Sicht des Regierungsrates die
wichtigsten Einflussfaktoren, welche zu einer Zunahme der
Invaliditätsfälle im Aargau führten?
2. Wie sieht die Zunahme der Invaliditätsfälle im Aargau im
Vergleich zu anderen Kantonen aus?
3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zunahme bei
der Arbeitslosigkeit und der Invaliditätsfälle?
Text und Begründung:
- Ausdehnung
Weiterbildung.
g) Laufen oder liefen für den Kanton seit der Erstellung
dieses(r) Bunker Kosten für dessen(deren) Unterhalt auf?
h) Falls die Frage unter lit. g) hiervor mit "ja" beantwortet
wird: Werden diese jeweils im Voranschlag und in der
Staatsrechnung ausgewiesen? Falls ja: Unter welchen Konti?
Falls nein: Wieso nicht und aus welcher "Kasse" werden
diese Kosten bezahlt?
berufliche
Verbesserung
der
Unterstützung
bei
Stellensuche/Platzierung (Einbezug der Arbeitgeber).
der
- Verbesserte Zusammenarbeit unter den Institutionen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung nachstehender
Fragen:
4. Welche Mittel wurden in den letzten Jahren in Renten und
welche in Massnahmen zur Eingliederung (Berufsberatung,
Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Wiedereinschulung in
die bisherige Tätigkeit, Arbeitsvermittlung, Hilfsmittel,
besondere
medizinische
Eingliederungsmassnahmen)
eingesetzt?
5. Welchen Einfluss kann das berufliche und soziale Umfeld
der Betroffenen auf den Genesungsverlauf und das Resultat
und damit auch auf die Kosten haben?
6. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat mit einem
frühzeitigen und ganzheitlichen Ansatz einerseits für die
Betroffenen bessere Lösungen zu finden (Federführung an
einer Stelle; bei Bedarf Beizug von Spezialisten, inkl.
Stellenvermittler, Berufsberater, Sozialarbeiter), andererseits
Fehlentwicklungen einzudämmen und hiermit die
Sozialwerke insgesamt nachhaltig zu entlasten?
1575 Interpellation Milly Stöckli, SVP, Muri, betreffend
Kontrolle bei Verdacht auf Cannabis- oder
Marihuanakonsum beim Führen eines Motorfahrzeuges;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Milly Stöckli, SVP, Muri, und 43 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Nach neuen experimentellen Untersuchungen kann kaum ein
vernünftiger Zweifel mehr daran bestehen, dass Cannabis
und Marihuana die fahrrelevanten Leistungen und damit das
sichere Führen eines Motorwagens negativ beeinflussen. Im
Gegensatz zum Alkohol, welcher selten mit dem Ziel, einen
Rauschzustand zu erreichen, hingegen häufig nach
Landessitte in kleinen Mengen zu Mahlzeiten genossen
wird, will der Konsument von Drogen durch den Konsum
der
psychoaktiven
Substanz
durchwegs
einen
bewusstseinveränderten Zustand erreichen. Der Cannabisund Marihuanakonsument, lenkt er in diesem Zustand ein
Fahrzeug, nimmt seine Fahrunfähigkeit zumindest in Kauf.
Bei einem kombinierten Konsum von Cannabis und
Marihuana mit anderen Psychotropen Substanzen wie
Alkohol oder Medikamenten muss grundsätzlich von einer
gegenseitigen Wirkungsverstärkung ausgegangen werden,
welche die zur Fahrunfähigkeit führende Beeinträchtigung
aber in erheblichem Masse verstärkt.
2420
4. November 2003
Aus diesen Gründen bitte ich den Regierungsrat um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird bei einer Routinekontrolle angesichts von
Anzeichen einer Bewusstseinsveränderung auf Cannabisoder Marihuanakonsum getestet?
2. Wie wird der Test durchgeführt?
6. Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?
1576 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom
1. Juli 2003 betreffend Fallbearbeitungstarife bei den
Bezirksämtern und Bezirksgerichten; Beantwortung;
Erledigung
(vgl. Art. 1419 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 3. September 2003:
Zu Frage 1: Das Dekret über die Verfahrenskosten
(Verfahrenskostendekret, VKD) vom 24. November 1987
(SAR 221.150) gelangt nach § 1 Abs. 1 für alle Verfahren
der Rechtspflege zur Anwendung. Die Gebühren, welche die
Bezirksämter und die Bezirksgerichte für Straf- und
Strafbefehlsverfahren
sowie
für
Zivilund
Verwaltungsverfahren
erheben,
richten
sich
dementsprechend
nach
den
Ansätzen
des
Verfahrenskostendekrets.
Die Gebühren der Bezirksämter richten sich darüber hinaus
nach der Verordnung über die Gebühren der Bezirksämter
vom 19. März 1984 (SAR 661.132). Die Verordnung
bestimmt die Gebührenansätze für Inpflichtnahmen, die
nicht von Amtes wegen vorzunehmen sind, für die
Ausstellung von Leichenpässen, für die Akteneinsicht bei
Strafverfahren durch Versicherungsgesellschaften und
andere nichtbeteiligte Dritte sowie für alle übrigen
Amtshandlungen gemäss § 1 Abs. 1 des Dekretes über die
durch den Staat zu beziehenden Gebühren vom 23.
November 1977 (SAR 661.110), soweit nicht die
Unentgeltlichkeit des Verfahrens gilt.
Die
weiteren
Gebühren der Bezirksämter und
Bezirksgerichte richten sich nach den Ansätzen der
Verordnung über die Kanzleigebühren vom 14. Oktober
1991 (SAR 661.113).
Zu Frage 2: Die Ansätze können dem VKD und den
erwähnten Verordnungen entnommen werden. Die
Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 zeigen anhand des
Strafverfahrens auf, wie die Gebühren im Einzelfall
festgelegt werden.
Die Zuständigkeit der strafrichterlichen Behörden bestimmt
sich nach den Regeln des Gesetzes über die
Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) vom 11.
November 1958. Die Gebühren bestimmen sich
entsprechend der Art des Verfahrens und werden von der in
der
Sache
zuständigen
Instanz
innerhalb
des
vorgeschriebenen Rahmens nach dem Zeitaufwand und der
Bedeutung der Sache bemessen (§ 3 VKD).
Zu a)
2421
Art. 1572-1573
3. Was kostet dieser Cannabis- oder Marihuanatest?
4. Wer bezahlt die Kosten?
5. Gibt es einen Richtwert beim Cannabis- oder
Marihuanakonsum, der das Führen eines Motorfahrzeuges
noch gewährleisten kann?
Die Bezirksamtmänner und deren Stellvertreter sind gestützt
auf § 5 Abs. 1 StPO zuständig als Strafbefehlsrichter
strafbare
Handlungen
abzuwandeln,
wenn
eine
Freiheitsstrafe von höchstens neunzig Tagen, die
Verbindung einer Freiheitsstrafe von höchstens neunzig
Tagen mit einer Busse oder eine Busse allein in Betracht
fällt. Die Gebühren für Strafbefehlsverfahren einschliesslich
Vorverfahren belaufen sich dabei nach § 15 Abs. 1 VDK auf
Fr. 39.-bis
Fr.
1'560.--.
Art. 1574-1575
Zu b) und c)
Der Präsident des Bezirksgerichts kann gemäss § 5a StPO
als Einzelrichter eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs
Monaten, allenfalls verbunden mit einer Busse, oder eine
Busse allein aussprechen und ambulante oder, mit
Einverständnis des Verurteilten, stationäre Massnahmen
gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1
StGB anordnen. Das Gesamtgericht beurteilt sodann gemäss
§ 6 StPO alle nicht in die Zuständigkeit einer anderen
Behörde fallenden Strafsachen.
Die Gerichtsgebühren für das Strafverfahren vor den
Bezirksgerichten (Einzelrichter und Gesamtgericht)
einschliesslich des Vorverfahrens betragen gemäss § 17
VDK zwischen Fr. 130.-- und Fr. 6'510.--.
Zu Frage 3: Die Gebühren richten sich für sämtliche
Bezirksämter und Bezirksgerichte nach den oben genannten
Rechtsgrundlagen. Die für den konkreten Fall innerhalb der
vorgegebenen Rahmen anzusetzenden Gebühren werden
dabei gemäss § 3 Abs. 1 VDK nach dem Zeitaufwand und
der Bedeutung der Sache bemessen. Die bei Strafverfahren
auferlegten Bussen und erhobenen Gebühren müssen zudem
in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die
Gebühren können sodann bei ausserordentlich zeitraubenden
Fällen oder bei mutwilligem oder trölerischem Verhalten
einer Partei nach § 3 Abs. 2 VDK bis auf das Doppelte des
für ein Verfahren vorgesehenen Höchstbetrags bemessen
werden. Sie können gestützt auf § 3 Abs. 3 VDK
angemessen reduziert werden, sofern die Gebühr für den
Zahlungspflichtigen eine untragbare Härte bedeutet.
4. November 2003
Zu Frage 4: Die Gebühren für Verfahren der Rechtspflege
wurden letztmals mit Verordnung des Regierungsrats vom
20. November 2002 über die Anpassung der frankenmässig
festgesetzten Beträge des Verfahrenskostendekrets an die
Teuerung angepasst. Die neuen Gebührenansätze traten auf
den 1. Januar 2003 in Kraft.
Der Kostendeckungsgrad der Justizbehörden liegt auch nach
der teuerungsbedingten Anpassung der Ansätze gesamthaft
unter 50%. Die Ansätze sind damit nach wie vor
gesetzeskonform.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'163.--.
Vorsitzende: Mit Datum vom 28. Oktober 2003 hat sich der
Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrats nicht befriedigt erklärt. Das
Geschäft ist somit erledigt.
1577 Willy Nyffenegger, FDP, Beinwil am See, und
Guido Weber, CVP, Spreitenbach; Inpflichtnahme als
Mitglieder des Grossen Rates
Willy Nyffenegger, FDP, Beinwil am See, (anstelle von
Philipp Müller, Reinach) und Guido Weber, CVP,
Spreitenbach, (anstelle von Ruth Humbel Näf, Baden)
werden in Pflicht genommen.
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt.
Kenntnisnahme
1578 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen;
Kenntnisnahme
Vorsitzende: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro
an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2003 gestützt auf § 12
Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in
eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von §12 Abs. 4 des
Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen:
- Staatsrechnungskommission
Wahl von Peter Voser, Killwangen (anstelle von Verena
Zehnder, Würenlos)
Wahl von Dr. Marcel Guignard, Aarau (anstelle von Philipp
Müller, Reinach)
- Kommission für Umwelt und Gewässer
Wahl von Roland Häusel, Rheinfelden (anstelle von
Hansruedi Abbühl, Oberkulm)
- Begnadigungskommission
Wahl von Roland Stöckli, Boswil (anstelle von Sonja
Kindler, Rheinfelden)
- Einbürgerungskommission
Wahl von Paul Wachter, Kaiseraugst (anstelle von Sonja
Kindler, Rheinfelden)
- Petitionenkommission
Wahl von Max Chopard-Acklin, Obersiggenthal (anstelle
von Sonja Kindler, Rheinfelden)
1579 Parlamentarische Initiative Lieni Füglistaller,
SVP, Rudolfstetten-Friedlisberg, vom 28. Oktober 2003
betreffend Änderung des Ladenschlussgesetzes (LSG);
Überweisung an neu zu bildende nichtständige
Kommission
(vgl. Art. 1543 hievor)
Vorsitzende: Gemäss § 44 des Geschäftsverkehrsgesetzes
entscheidet der Grosse Rat darüber, ob er die Initiative
vorläufig unterstützt.
Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten-Friedlisberg: Sie
haben natürlich recht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
Genau wie Sie habe ich an den Gesetzesberatungen zur
Änderung des Ladenschlussgesetzes 2001 und 2002
teilgenommen. Und genau wie Sie habe ich kaum jemals an
die Tankstellen-Shops gedacht, noch habe ich mir allzu viele
Gedanken gemacht über die heutigen Bedürfnisse der
arbeitenden Konsumentinnen und Konsumenten.
Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1940 und haben es
teilweise im Jahre 2002 etwas modernisiert. Das alte
restriktivere Gesetz wurde eher liberaler gehandhabt als das
neue eher liberalere Gesetz. Leider kennt der Gesetzgeber
im Aargau keine zwingende Erfolgskontrolle eines
eingeführten Erlasses, sonst hätten wir wohl alle miteinander
festgestellt, dass die nun geltende Regelung bezüglich der
2422
4. November 2003
bekannten Thematik unzweckmässig ist und einer Änderung
bedarf. Damit diese Anpassung schnell eingeführt werden
kann, habe ich auf das Instrument der parlamentarischen
Initiative gegriffen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf hier
sozusagen über 30'000 Konsumentinnen und Konsumenten,
welche die Petition unterschrieben haben, vertreten. Ich darf
aber auch die über 50 Tankstellenshopbetreiber und rund
400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten.
Lassen Sie mich 5 Gründe aufzählen, warum die
vorliegende Änderung erfolgen muss:
1. Der Umstand, dass die Petition mit über 30'000
Unterschriften in nur 10 Tagen zusammen kam, ist wohl
einzigartig im Kanton Aargau! Die Unterzeichnenden sind
alles Konsumentinnen und Konsumenten, Kunden und
Kundinnen dieser Tankstellenshops. - Leute also, die nicht
durch den Staat in ihren Bedürfnissen eingeschränkt werden
wollen. Menschen, die die Dienstleistung dieser "Lädeli um
die Ecke" schätzen, - froh sind, wenn sie nach ihrem
Feierabend noch rasch das Notwendigste für den täglichen
Bedarf einkaufen können.
2. Vielerorts sind diese modernen "Tante Emma-Läden" in
die regionale Infrastruktur der Versorgung eingebunden. Die
Berücksichtigung lokaler Lieferanten - sei es der Metzger,
der Beck, seien es Landwirtschaftsbetriebe oder lokale
Käsereien - ist meistens eine Selbstverständlichkeit, ja
gehört zu diesem kundennahen Service. Dass dabei auch
noch Fischereipatente, Grüngutvignetten und Abfallsäcke
der zuständigen Gemeinde verkauft werden, ist auch von der
Philosophie dieser Shopbetreiber nachvollziehbar. Für
einige Bäckereien sind diese Tankstellenshops nicht
Konkurrenten
geworden,
sondern
deren
wieder mit dem Abbau der administrativen Arbeiten für die
KMU?
5. Wollen wir wirklich, dass im Aargau rund 100
Teilzeitstellen gestrichen werden? Teilzeitstellen, welche für
viele Familien einen gewünschten Nebenverdienst ergeben.
Der Vater betreut an einem Abend die Kinder und die
Mutter arbeitet 2-3 Stunden im Shop. So funktioniert das!
Fragen Sie selber bei diesen Arbeitnehmenden nach! Sie
konnten das Engagement vor einer Woche selber feststellen.
Da wollen Menschen ihre Arbeitsstelle behalten und nicht
durch gesetzliche Massnahmen, die erst noch unsinnig sind,
ihren Job verlieren. Durch solche Einschränkungen fördern
wir auch die Abhängigkeiten zum Staat, ist es doch
einfacher, die hohle Hand bei der Sozialhilfe oder der
Arbeitslosenversicherung
zu
machen,
als
eben
eigenverantwortlich durch solche Zusatzeinkommen die
eigene Situation zu verbessern.
Wir selber vernichten zudem Steuersubstrat! Nebst der zu
entrichtenden Einkommenssteuer der Arbeitnehmenden
büssen die Shops ca. 3,5 bis 4 Mio. Umsatz ein. Die
Gewinne der Shopbetreiber sind kleiner und die Steuern sind
dann halt einfach auch tiefer.
Wenn die Gewerkschaften nun einfach so vom Leder ziehen
und gegen diese Liberalisierung sind, weil das
Verkaufspersonal darunter zu leiden habe, so tun sie das aus
einer falschen Optik! Selbstverständlich redet man nicht mit
2423
Art. 1576-1577
Verkaufsaussenstellen. Die Kleinen helfen sich also da
gegenseitig.
3. Es ist nicht so, dass diese Tankstellenshops Läden von
multinationalen Grosskonzernen sind, sondern sie sind eben
auch KMU-Betriebe, KMUs, denen man in diesem Land so
helfen will in ihrer Entwicklung. Wollen wir nun diese
KMU-Betriebe im eigenen Kanton schlechter stellen als in
den angrenzenden Kantonen? Wollen wir den Kanton
Aargau diesbezüglich unattraktiver machen? Die Folge ist
einfach: Die Konsumentinnen und Konsumenten sind heute
mobil genug und fahren halt dann 10-20 Minuten, um ihren
kleinen Einkauf zu tätigen. Das ist ja ökonomischer und
ökologischer Unsinn, werden Sie sagen. Aber es ist halt eine
Tatsache!
Wollen Sie den KMU wirklich helfen, dann müssen Sie
auch gleichlange Spiesse schaffen zu den Bahnhof-Shops
und Betrieben auf Bahngelände. Da gilt nämlich das
Eisenbahngesetz. Die Grossverteiler haben diese Lücke
bereits entdeckt und mieten oder kaufen sich auf
bahneigenen Gebäuden und Grundstücken ein.
4. Da der Gemeinderat für die Bewilligung der
Öffnungszeiten zuständig ist, kann auf die örtlichen
Gegebenheiten bestens Rücksicht genommen werden.
Daneben müssen noch eine ganze Reihe von gesetzlichen
Bedingungen eingehalten werden:
Lebensmittelverordnung,
Arbeitsgesetz,
Lärmschutzverordnung usw., genügend Rechtsgrundlagen,
um Bewilligungen dort nicht zu gewähren, wo die
Umsetzung eben schwierig würde. Sogar das Seco mischt
sich noch ein und will für die Sonntagsarbeit eine Checkliste
ausgefüllt wissen, mit sechs entsprechenden Fragen. So
nebenbei:
Wie
ist
das
schon
den Betroffenen, selbstverständlich auch nicht mit den
Patrons dieser Tankstellenshops.
Schlussfolgerung: Helfen Sie mit, den Aargau vorwärts zu
bringen! Helfen Sie mit, Arbeitsplätze zu schaffen durch
entsprechende Rahmenbedingungen! Helfen Sie mit, den
Bedürfnissen unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen!
Unterstützen Sie meinen Vorstoss! Setzen wir die zwei
kleinen,
ausformulierten
Gesetzesparagraphen
raschmöglichst um! Ich danke Ihnen dafür.
Paul Fischer, Grüne, Dottikon: Das Anliegen der
Tankstellenshops ist in der Grünen Fraktion mehrheitlich
auf Verständnis gestossen. Wir sind mehrheitlich für
Überweisung mit gewissen Vorbehalten. Es ist für uns klar,
dass dieser Text für uns noch nicht der endgültige Text ist.
Dieser müsste noch von einer Kommission überarbeitet
werden. Ein Anliegen, das von uns berücksichtigt werden
muss, ist, dass der öffentliche Verkehr nicht schlechter
behandelt werde als der private Verkehr: also die Läden in
den Bahnhöfen müssen gleichgestellt werden wie die
Tankstellenshops. Es ist für uns wichtig, dass hier keine
Benachteiligung passiert. Die Bedenken der Gewerkschaften
nehmen wir durchaus ernst. So müssen die Öffnungszeiten
auf absoluter Freiwilligkeit beruhen. D.h. niemand darf
gezwungen werden und zwar dies in dreifacher Hinsicht:
weder darf jemand gezwungen werden, den Laden offen zu
halten, noch darf das Verkaufspersonal gezwungen werden,
zu diesen Zeiten zu arbeiten, noch können die
Konsumentinnen und Konsumenten gezwungen werden, zu
dieser Zeit einzukaufen.
Art. 1578-1579
Also alles beruht auf Freiwilligkeit, was durch diese Vorlage
gewährleistet sein muss. Es ist für uns sinnvoll, dass nicht
der Staat diese Sachen reguliert, sondern dass das als lokale
Angelegenheit zwischen den Betroffenen reguliert wird,
indem man Angebot und Nachfrage optimiert. Das
eidgenössische Arbeitsgesetz darf durch diese Regelung
nicht unterlaufen werden. Es muss so oder so eingehalten
werden. Ebenso ist für uns erforderlich, dass die
Lärmschutz- und Zonenvorschriften eingehalten werden. In
diesem Sinne unterstützen wir die vorläufige Überweisung
dieser parlamentarischen Initiative, unter der Bedingung,
dass sie noch überarbeitet werden muss.
Josef Bürge, CVP, Baden: Die vorliegende parlamentarische
Initiative ist ein tauglicher Versuch, die in den letzten Jahren
gefällten Entscheide von Grossrat und Aargauer Volk
mindestens zum Teil nachzubessern und näher an die
gelebte Realität heranzuführen. Zur Erinnerung nur zwei
Hinweise: 1. Herr Grossrat Rudolf Kalt, Spreitenbach, hat
bereits vor 5 Jahren eine Öffnung des antiquierten
Ladenschlussgesetzes postuliert. Er ist in diesem Rat
unterlegen mit der Hauptbegründung, das Personal werde
ungeschützt der Willkür seiner gewerblichen Patrons
ausgeliefert. Das ist ein Zitat, aber ich nenne den Urheber
nicht. Im Übrigen sei der Konsum zu begrenzen und der
Ausbau von Macht von Lebensmittel-Grosskonzernen nicht
noch mehr zu fördern!
2. Nach Einführung eines umfassenden Schutzes des
Personals durch das eidgenössische Arbeitsgesetz, das auch
mein Vorredner bereits zitiert hat, habe ich selber vor gut 2
Jahren motioniert mit der Absicht, das 63-jährige
Ladenschlussgesetz aus dem Zweiten Weltkrieg - man höre!
- ersatzlos zu streichen. Ich bin mit diesem Vorhaben
unterlegen, nicht zuletzt deshalb, weil der Regierung eine
sanfte Revision der Gesetzgebung angezeigter erschien und
weil die Ratsmehrheit der Regierung folgte.
gesetz und im Obligationenrecht ist sichergestellt, dass die
Stellung der Arbeitnehmenden nicht verschlechtert wird.
Der Vorstoss verweist ausdrücklich auf diese Vorschriften
und regt nicht an, diese zu ändern.
Somit unterstützen wir die weitere Behandlung dieser
Initiative und laden das Plenum ein, heute der
Parlamentarischen Initiative zuzustimmen!
Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal: Nur 10 Monate
nach Inkrafttreten wollen die Tankstellenshop-Besitzer und
Lieni Füglistaller schon wieder eine Änderung des
glücklichen Ladenschlussgesetzes. Sollte dieser Politstil
Schule machen, dann gute Nacht mit den Staatsfinanzen!
Stellen Sie sich vor: ein Gesetz - eben erst vom
Regierungsrat und vom Grossen Rat in zweifacher Lesung
behandelt und in einer Volksabstimmung verabschiedet soll, kaum in Kraft, schon wieder revidiert werden! Ob so
viel finanzpolitisch betrachteter Ineffizienz müsste
eigentlich Lieni Füglistallers Fraktionskollege Walter
Markwalder Bauchschmerzen bekommen!
Woher kommt diese Zwängerei? Die TankstellenshopsBetreiber seien empört, hört man, denn sie sind
selbstverständlich auch dem Ladenschlussgesetz unterstellt
und haben die Ladentür an Werktagen ebenfalls um 21.00
Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 19.00 Uhr zu
schliessen, wie in allen anderen Läden, - und das ist gut!
4. November 2003
Die Initiative Lieni Füglistaller bezweckt nun, in einem Teil
der
immer
noch
geltenden
Gesetzgebung
der
Ladenschliessung statt der Ladenöffnung unbeabsichtigte
Fehlentwicklungen - z.B. die Sortimentsunterteilung - zu
eliminieren und das Ganze kundenfreundlicher zu
legiferieren. Eine klare Mehrheit der CVP-Fraktion
unterstützt dieses Vorhaben, wenn auch nicht zu verkennen
ist, dass es innerhalb des Gewerbes zumindest lokal zu
Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, z.B. bezüglich
Bäcker, Metzger, Getränkeanbieter und den Take-awayshops ohne Tankstellenangliederung. Das ist eigentlich die
Folge der früheren Entscheide. Wer weiss, vielleicht
kommen wir dann nochmals auf den Abschaffungsvorstoss
zurück!
Ich darf Sie höflichst bitten, die Parlamentarische Initiative
Lieni Füglistaller zu unterstützen!
Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen: Unsere Fraktion
unterstützt die Parlamentarische Initiative von Lieni
Füglistaller. Hauptsächlich haben uns 3 Gründe zu dieser
Stellungnahme geführt:
1. Der liberale Grund: Vorschriften, die die Freiheit und die
Selbstverantwortung
von
Personen
unnötigerweise
einschränken, sollen aufgehoben werden! Insbesondere aber
sollen Personen, die in unserem Land arbeiten wollen, nicht
daran gehindert werden! Das hat unser Land in seiner
heutigen Verfassung überhaupt nicht nötig!
2. Der föderalistische Grund: Mit der Zuteilung der
Kompetenz für längere Öffnungszeiten an die Gemeinderäte
wird sichergestellt, dass diese Entscheidungen sachgerecht
und unter Würdigung der lokalen Verhältnisse getroffen
werden. Die Einzelfallgerechtigkeit kann hier greifen.
3. Der soziale Grund: Mit den umfassenden
Schutzvorschriften auf Bundesebene für Arbeitnehmende im
ArbeitsDas ist normal. Tankstellenshops sind Ladenketten von
internationalen Erdölkonzernen oder von Coop und Migros.
Ein Fraktionskollege sagte mir, wieso soll der Coop im Dorf
um 19.00 Uhr schliessen und der Coop an der Tankstelle
soll bis Mitternacht offenhalten? Das hat nichts mit gleich
langen Spiessen zu tun, das wäre eine neue Ungerechtigkeit.
Zudem unterstehen diese Läden dem kantonalen
Ladenschlussgesetz - das haben wir alle so
entgegengenommen - und auch dem schweizerischen
Arbeitsgesetz! Das wurde schon von Vorrednern gesagt!
Was Ihnen Lieni Füglistaller jetzt suggerieren will, ist etwas
ganz
anderes.
Er
will
Ihnen
die
heutigen
Ausnahmebewilligungen für Autobahnraststätten und
Bahnhöfe als künftige Regel für sämtliche Tankstellenshops
und Kioske verkaufen. Das geht nicht! Die Forderungen der
Tankstellenshops, in deren Dienst er steht, sprengen jeden
Rahmen! Auf deren Petition werden tägliche Öffnungszeiten
bis Mitternacht und dies an 365 Tagen gefordert! Auf dieser
Petition ist kein Wort zum Arbeitnehmerschutz, kein Wort
zur Nachtruhestörung - in der schönen Stadt Baden, Herr
Bürge - kein Wort zu familien- und gesellschaftspolitischen
Konsequenzen, liebe CVP, kein Wort davon, dass die
Sonntage und die Feiertage mit einem Pinselstrich den
Werktagen gleichgesetzt werden sollen! Denken Sie auch an
die Auswirkungen, an die Zulieferbetriebe! Was heisst das
für das Transportgewerbe oder für weitere Betriebe? Ein
Domino-Effekt ist zu erwarten.
2424
4. November 2003
Das Stimmvolk sei sich nicht bewusst gewesen, worüber
man abstimme, hört man. Das wird auch im Vorstoss von
Lieni Füglistaller behauptet. Dann kommt's noch dicker: das
Parlament und offenbar auch Leute in der Kommission
hätten auch nicht gewusst, worüber sie da abgestimmt
haben. Erinnern wir uns! Bei der Abstimmung im letzten
November ging es um's Paket Aufgabenteilung KantonGemeinden, Gatt I! Darin enthalten war eine Verlängerung
der Öffnungszeiten auch im Winter bis 21.00 Uhr, im
Sommer kannten wir das ja schon. Für kontroverse
Diskussionen und einen hohen Nein-Stimmenanteil in der
Volksabstimmung sorgte damals ausschliesslich der
Umstand, dass die Gewerkschaften dieses Paket bekämpften
mit der Argumentation, jetzt müsse das Verkaufspersonal
noch länger arbeiten und es sei der Anfang einer SalamiTaktik zu befürchten.
Kirchliche Kreise sowie Teile der CVP und der EVP, aber
auch einige SP-Kolleginnen und Kollegen liessen sich
damals zwischen der ersten und der zweiten Lesung im
Parlament
mit
einem
regierungsrätlichen
Kompromissvorschlag beruhigen; er stammte von Herrn
Kurt Wernli. Dieser sah vor, dass die Öffnungszeiten statt wie in erster Lesung noch geplant - bis 22.00 Uhr neu nur
bis 21.00 Uhr ausgeweitet werden. Zudem kamen noch
Verbesserungen betreffend Sonn- und Feiertagen hinzu. Wir
hatten das hier in diesem Rat diskutiert. Auch die FDP und
die SVP stimmten dem zu! Und heute? Nur ein paar Monate
danach verlangen die Tankstellenshops offene Türen an 365
Tagen bis 24.00 Uhr. Das Ganze sieht sehr nach einer
"Salamitaktik" aus. Hat man erst den kleinen Finger, will
man gleich die ganze Hand! Jene, die damals im Parlament
und bei der anschliessenden Volksabstimmung an den
Kompromiss glaubten, der da geboren wurde, müssen sich
heute als die von der anderen Hälfte für "dumm Verkaufte"
vorkommen!
Was da abläuft, ist keine Art zu politisieren! Zudem
unterstehen auch die Aargauer Tankstellenshops dem
zes innerhalb eines Jahres ab! Ich bitte Sie, aus all diesen
Gründen auch im Namen der SP-Fraktion, dieser
Parlamentarischen Initiative betreffend Ladenschlussgesetz
keine Folge zu leisten!
Liliane Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der
Mehrheit der EVP-Fraktion. Vor einigen Monaten
beschwerten sich Anwohner einer Tankstelle in Wettingen
über diesen ständigen Lärm am späten Abend. Mit der
Bewilligung der Öffnungszeit von Tankstellenshops bis
24.00 Uhr wird diesen Menschen nicht entgegengekommen,
nein, es würde sogar noch schlimmer werden.
Tankstellenshops haben es auch in sich, schnell dorthin zu
fahren, also eine Extrafahrt, weil man beispielsweise die
Spaghettisauce vergessen hat, die man doch gerade jetzt
braucht. Doch bitteschön: Wie viele kochen noch nach 21.00
Uhr? Und auch wenn: Ich glaube, jeder hätte da genug
Einfallsreichtum, um sonst irgendetwas aus den bestehenden
Lebensmitteln in seiner Wohnung zu kochen. Doch nicht
nur aus diesem Grund werden Tankstellenshops rege
gebraucht. Auch für einen Schokoriegel oder eine Packung
Zigaretten oder eine Cola werden sie häufig genutzt, was
man aber nicht unbedingt kaufen würde, wenn es diese
Shops nicht um diese Uhrzeit gäbe. Wenn Tankstellenshops
länger geöffnet hätten, heisst das nicht, dass
Umsatzeinbussen vorprogrammiert wären. Vielleicht wegen
3-4 Schokoriegeln, Colas und Zigarettenpäckchen schon.
2425
Art. 1579
schweizerischen Arbeitsgesetz. Dieses Gesetz besagt z.B.,
dass in diesen Shops an Sonntagen nur Güter des täglichen
Bedarfs verkauft werden dürfen. Weiter müssen sie an
verkehrsreichen Hauptverkehrswegen liegen und ihr
Warenangebot darf lediglich Reisebedarf für unterwegs
umfassen. Schon diese Bestimmungen werden heute nicht in
allen Shops eingehalten.
Dazu kommt, dass gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz
die Sonn- und Feiertage nicht einfach den Werktagen
gleichgestellt werden können, wie es die Petition verlangt.
Ich muss es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Auch
ich vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Über die
Arbeitsbedingungen dieser Menschen wird kein Wort
verloren! Das Personal steht nicht unter dem Schutz eines
Gesamt-Arbeitsvertrages.
Und
ein
kantonaler
Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel besteht im
Kanton Aargau auch noch nicht. Genau in diese Richtung
zielt ein Vorstoss von mir, den ich am 9. September 2003
eingereicht habe. Wir werden darüber auch noch sprechen.
Sind die Initiantinnen und Initianten dieses Begehrens denn
auch bereit, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu
setzen, um Anstellungsbedingungen auszuhandeln und zu
unterschreiben, wie es in allen anderen Branchen seit
Jahrzehnten üblich ist und sich auch bewährt hat?
Nun,
die
Vereinigung
Aargauischer
Tankstellenshopbetreiber, die jüngst gegründet wurde, wird
demnächst ein Schreiben von den Gewerkschaften erhalten.
Ich bin gespannt auf die Antwort. Solange solche Fragen
nicht gleichberechtigt behandelt und vorangetrieben werden,
werden sich die Gewerkschaften und mit ihnen alle sozialen
Kräften gegen diese massive - ich betone massive Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten des
Personals wehren. Danach - also wenn wir
Gesamtarbeitsverträge hätten - können wir weitersehen. Ich
verurteile diese Zwängerei und Salamitaktik und lehne eine
2.
Revision
des
LadenschlussgesetDoch ein Brot oder Abfalleimersäcke werden immer noch
während der Tageszeiten gekauft. Ich bitte Sie, diese
Initiative abzulehnen! Übrigens, ich hätte lieber, wenn diese
Tante-Emma-Lädelis noch bestehen würden, - diese hätten
wenigstens noch Charakter und Persönlichkeit!
Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten.
Milly Stöckli, SVP, Muri: Wir haben in Muri seit ca. einem
halben Jahr einen Tankstellenshop, der von der Landi
geführt wird. Ich habe dort mit den Frauen, die eine
Anstellung gefunden haben, gesprochen. Diese Angestellten
haben mir erklärt, dass sie in diesem Shop eine Stelle
gefunden haben, dank der sie sich einen Zustupf in ihre
Kasse erarbeiten können. Vor allem aber können sie einen
Job ausführen, in dem sie mit Kleinkindern zu Hause sich
den Tag hindurch den Kindern widmen und am Abend,
wenn der Vater zu Hause ist, für ein paar Stunden ihrer
Arbeit nachgehen. Dadurch können Kinder tagsüber von der
Mutter betreut werden und 1-2 Mal in der Woche abends
vom Vater. Hier spreche ich als Mutter: Für die Väter ist es
eine Bereicherung, wenn auch sie sich 1-2 Mal in der
Woche den Kindern alleine und ohne Aufsicht der Mutter
zuwenden können. Was ich auch noch anfügen möchte ist,
dass es auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter gibt,
die es schätzen, wenn sie nach der Arbeit, wenn andere
Einkaufsläden geschlossen sind, ihr frisches Brot oder
Art. 1579
frisches Gemüse einkaufen können. In diesem Sinne bitte
ich Sie, diese Initiative zu unterstützen!
Otto Wertli, CVP, Aarau: Es gibt aus meiner Sicht ideelle
und politische Gründe, welche zur Ablehnung der Initiative
führen. Die Bedeutung des Konsums als Basis des
persönlichen
Glücks
ist
aus
individueller
und
gesellschaftlicher Sicht ein Fehlschluss. Aber schon zu
Zeiten der Römer wollte man mit "Brot und Spielen" von
den wahren Problemen ablenken. Ich könnte weiter die
Auswirkungen aufzeigen auf Umwelt und Lärm, auf Familie
und das gesellschaftliche Leben, aber das haben wir ja eben
erst kürzlich hier in diesem Saal schon getan. Es gibt aber
auch politische Gründe, warum ich wenig Verständnis für
diese Initiative habe. Dieser Vorstoss kommt kurz nachdem
dieser Rat hier eine sehr grundsätzliche Diskussion zum
Thema Ladenöffnungszeiten bzw. des Ladenschlusses
geführt hat. Der Vorstoss hat Widersprüche in sich.
Während im Text die Tankstellenshops für die Reisenden
gedacht sind, erwähnt die Begründung die Rolle als
"Dorfladen". Wenn wir feststellen, wie die Grossverteiler
hier eingestiegen sind, dann kann man sich die Entwicklung
auch vorstellen.
Schliesslich: Wenn ein Tankstellenshop am Dorfrand mit
einem Sortiment, das andere Läden auch haben, offen halten
kann, warum soll dann der Laden neben dem Kino im
Stadtzentrum nicht ebenfalls offen halten? Warum hier so
ungleiche Lösungen? Die gesamtwirtschaftliche Rechnung
geht auch nicht auf. Geld, das in den Tankstellenshops
ausgegeben wird, wird nicht an anderen Orten ausgegeben.
Oder: Es wird an beiden Orten ausgegeben und erscheint
dann in einer volkswirtschaftlichen Bilanz als
Privatschulden. Man kann denselben Franken auf ehrbare
Weise nur einmal ausgeben. Aus diesen verschiedenen
Gründen stimme ich der Initiative nicht zu.
Markus Kunz, CVP, Frick: Für mich war das Resultat der
letzten Ladenschlussgesetzgebung keine Überraschung. Ich
wollte keine weitere Verzerrung des Marktes und deshalb
habe ich es so unterstützt, wie es durchgekommen war.
über den Zeitrahmen der zukünftigen Öffnung und über die
Auswahl der Branchen noch in der Kommission diskutiert
werden
kann.
So
wie
die
Änderung
des
Ladenschlussgesetzes jetzt aufgegleist wird, gibt es klar eine
weitere Verzerrung des Marktes. Dem muss eine allfällige
Kommission Rechnung tragen. Das Thema ist die
Gleichbehandlung aller!
Fredy Böni, SVP, Möhlin: Es gibt ja auch ein Sprichwort,
Herr Chopard: Man kann auch gescheiter werden! Das
haben nicht nur 30’000 Leute, die die Petition
unterschrieben haben, gezeigt, sondern auch verschiedene
Ratsmitglieder. Wenn wir das Gefühl haben, wir könnten
unsere Konsumenten mit eingeschränkten Öffnungszeiten in
ein Schema zwängen, dann denken wir einfach falsch. Der
Konsument hat längstens anders entschieden. Herr Kunz: 1.
Sie sollten das besonders wissen! Sie haben seit Jahren eine
Bäckerei, die am Sonntag geöffnet hat. Schauen Sie mal in
Ihr Sortiment bitte! Dieses Sortiment hat sich den
Konsumentinnen und Konsumenten angepasst. Oder gehört
neuerdings Mineralwasser zu einem Grundbedürfnis, das
man am Sonntag in einer Bäckerei kaufen muss?
2. Es ist kein Problem für einen Bäckermeister einen CaféBetrieb zu eröffnen und nachher nicht an die
Ladenschlusszeiten gebunden zu sein. Es ist einfach so: Die
4. November 2003
Verständnis habe ich für jene der 87 Unterzeichnenden,
welche jede Möglichkeit nutzen, die Ladenöffnungszeiten
zu liberalisieren und den potentiellen Kunden nicht
vorschreiben wollen, wann sie einkaufen müssen. Kein
Verständnis habe ich für jene, welche die Parlamentarische
Initiative aufgrund der aufgeführten Argumente der
Shopbetreiber unterstützt haben. Dies ist nämlich eine
Mogelpackung! Weshalb? Man redet von 100
Teilzeitstellen, welche verloren gehen könnten.
1. Fakt ist, dass der Konsument grundsätzlich das Geld nur
einmal ausgeben kann. Eine Verschiebung der Realitäten im
Markt generiert andernorts wieder genau gleich viele
Arbeitsplätze. Es wird eine sehr kleine Minderheit sein,
welche nachts noch den Weg ausserkantonal einkaufen zu
gehen, unter das Auto oder die Füsse nimmt.
2. Die Shopbetreiber führten an, dass sie Wert auf die lokale
und regionale Provenienz ihrer Produkte legen. Dass ich
nicht lache! Es ist eine sehr kleine Minderheit. Bisher kenne
ich nur wenige solche Shops, welche das Gebäck vom
örtlichen Bäcker oder Metzger anbieten. Meistens bietet
man Teka-Produkte von Hiestand oder anderen Anlieferer
an, welche - man staune - teilweise sogar aus Polen
eingeführt werden.
3. Diese Vorlage wird unter dem Deckmantel von TanteEmma-Läden - eine weitere Verzerrung des Marktes - zu
Gunsten der Grossverteiler und Ölmultis, aber auf Kosten
der kleinen und mittleren Betriebe in den Dörfern gehen.
Genau jenen Betrieben, welche eben noch Lehrstellen
anbieten und ebenso wertvolle Arbeitsplätze schaffen. Ich
bin aber nicht so naiv, Herr Füglistaller, dass ich nicht sehe,
dass
hier
ein
Bedürfnis
vorhanden
ist,
die
Ladenöffnungszeiten in diese Richtung zu liberalisieren.
Jede Liberalisierung, auch nur in kleinen Schritten, wird
aber vorab den Grossverteilern zu Gute kommen, weil sie
mehr Ressourcen haben, Personal einzusetzen. Trotzdem:
Ich unterstütze den Parlamentarischen Vorstoss unter der
Voraussetzung,
dass
Konsumenten entscheiden letztendlich wo sie was
einkaufen. Unter diesem Aspekt sollten wir eigentlich
Grösse zeigen und generell auf ein Ladenschlussgesetz
verzichten, generell!
Der Gemeinderat ist in diesem Fall entscheidend. Er
entscheidet letztendlich unter allen Aspekten - auch denen
der
Sozialverträglichkeit
der
Arbeitnehmer
und
Arbeitnehmerinnen -, ob es richtig ist, die Öffnungszeiten so
zu belassen. Warum verkennt die SP und die EVP diesen
Umstand? Nachtruhestörung! Da höre ich wohl nicht gut.
Ich habe ein altes Haus an einer Strasse. Wir haben uns
daran gewöhnt. Die Nachtruhe mit Tankstellen haben wir
nicht erst seit gestern und vorgestern. Getankt wird 24
Stunden und 365 Tage im Jahr und ich hoffe, das ist
verständlich genug.
Noch etwas zu den Multinationalen: Ich habe ja
Verständnis. Aber schauen Sie die Coop-Läden an: sie
werden im Franchising-System geführt. Oder schauen Sie
hier auf die Tribüne: Sind hier Tankstellenbesitzer ohne
Gesichter? Sind das nicht Tante-Emmas? Nein, sie sind es
nicht, es sind Multinationale, die im Aargau das Geld
verdienen. Schauen Sie sie doch an, Sie können sie ja
nachher befragen. So, ich meine, das sind Gründe genug.
Die Meinungen sind ja bereits gemacht. Es bringt also nicht
2426
4. November 2003
mehr viel. Wir sollten das anpacken und sollten diese
moderaten Änderungen auch vornehmen!
Ernst Flückiger, SD, Oftringen: Ist das nicht beschämend,
wenn wir schon nach weniger als einem Jahr das von uns
gemachte Gesetz über den Ladenschluss schon wieder
abändern müssen? Im Gegensatz dazu: Das vorhergehende
Gesetz bestand über 40 Jahre. Jetzt sollten wir da schon
wieder etwas ändern. Wir haben das Volk an die Urne
bemüht und es hat dem so zugestimmt. Jetzt wollen wir über
die Hintertüre wieder etwas abändern. Es wird gesagt, es
gäbe neue Arbeitsplätze. Nur das Bauamt wird neue
Arbeitsplätze generieren, weil jeder die Scheibe
runterkurbelt und seinen Müll aus dem Auto wirft. Ich bitte
Sie, diese Parlamentarische Initiative von Lieni Füglistaller
abzulehnen! Dies im Namen aller Dorfgeschäfte, im Namen
der Rechtsgleichheit, im Namen aller Hausfrauen, die noch
zu Fuss in den Dorfladen gehen wollen, weil dieser nämlich
bald zugehen wird. Viele ältere Menschen wollen auch noch
in den Dorfladen. Auch im Namen aller Wirte, die auch
noch gerne Kundschaft am Abend hätten, denn die Jungen
werden sich an den Tankstellen mit diesen Getränkedosen
eindecken und auf öffentlichen Plätzen ihre Treffs abhalten.
Am Morgen kann dann das Bauamt diese Plätze wieder
reinigen lassen.
Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Offensichtlich sind
die Gipfeli des Herrn Kunz nicht von gleicher Qualität wie
die von Hiestand, was ich allerdings eigentlich bezweifeln
würde, denn ein Bäcker bringt sie besser hin. Oder Herr
Kunz ist ein schlechter Verkäufer und kriegt es nicht hin,
dass er dem Tankstellenshop seine Gipfeli verkaufen kann.
Ich jedenfalls kenne eine Bauersfrau, die einem einzigen
Tankstellenshop 50'000 Eier liefert. Dies als Vorbemerkung.
An die Herren Gewerkschafter der von mir aus rechten, aber
sonst eher linken Seite: Wir hatten letzte Woche ein Novum
vor diesem Hause! Es demonstrierten zum 1. Mal Leute, die
arbeiten wollen. Ist Ihnen das aufgefallen? Es gibt also
tatsächlich Leute, die demonstrieren noch, damit sie arbeiten
dürfen. Hätte Herr Chopard, statt sich von diesen Leuten
abzuwenden, mit diesen Leuten gesprochen, dann hätte er
unschwer feststellen können, dass es sich dabei nicht um
die zusätzlich zur Familie am Abend noch arbeiten gehen
müssen, Sie wissen doch ganz genau, Frau Stöckli, wie
überlastet wir Frauen doch ohnehin schon sind. Dann singen
Sie noch ein Lied dafür! Ich kann das nicht verstehen.
Zuerst schafft diese Gesellschaft Working Poor, Leute, die,
wenn sie voll arbeiten, nicht genug verdienen, und dann
schafft man eben solche Jobs, wo man sich noch einen
sogenannten Zustupf verdienen kann. Zustupf, das habe ich
zur Genüge erlebt in meiner Jugend. Ich bin mit einer
alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, die voll gearbeitet
hat und die auch immer noch einen Zustupf brauchte. Ich
weiss nämlich, wovon ich rede! Ich werde mich wehren bis
zu meinem letzten Atemzug gegen solche Ausbeutungen!
Zu den Tankstellen: Das Nötige hat eigentlich Herr Markus
Kunz schon gesagt und auch Herr Otto Wertli. Herr Kunz
stimmt trotzdem zu, auch dies ist unverständlich. Ich kann
Ihnen nur soviel sagen: Bei vielen dieser Läden, die es
natürlich schon gibt, und zwar völlig illegal, muss man die
Zapfstelle suchen! Meistens ist sie gar nicht vorhanden. D.h.
es ist wirklich "Salamitaktik", was Sie hier betreiben. Sie
wissen das schon. Sie können noch lange so blöd grinsen,
2427
Art. 1579
multinationale Unternehmensmanager handelte, sondern um
Herr und Frau von der Strasse, also Leute, die in diesen Jobs
arbeiten und übrigens sehr sympathisch die kleinen
Backwaren überreichten. Also Herr Chopard: Fragen Sie
sich doch einmal, welche Arbeitnehmer Sie hier vertreten?
Vertreten Sie denn nur noch jene, die nicht arbeiten wollen,
was ich schon lange befürchte! Markt, Herr Chopard, Markt
haben Sie und Ihre Genossen noch nie begriffen, denn sonst
hätte es in Ihrem System nicht im Winter Badehosen und im
Sommer Pelzmäntel gegeben! Markt heisst, dass sich
Angebot und Nachfrage von selbst regulieren. D.h. auch,
dass wenn niemand arbeiten will, dann kommt auch
niemand, um in diesen Shops zu arbeiten und wenn niemand
etwas kaufen will, dann kommt auch niemand, um etwas zu
kaufen. Wenn wir wissen, dass sich der Markt von selbst
reguliert, dann überlassen wir doch bitte die Wahlfreiheit
dem Konsumenten!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Wir haben es soeben
gemerkt: Um Parlamentarier zu werden - ich sage jetzt nicht,
um Parlamentarier der SVP zu werden - braucht es
überhaupt keine Voraussetzungen. Soviel zu den
unqualifizierten, beleidigenden und selbstverständlich
falschen Worten des Herrn Glarner, der all jene Leute
beleidigt, die ihre Arbeit tun zu geringerem Lohn, als er es
tut, und diese Arbeit trotzdem mit Engagement tun. Wir
weisen auch mit aller Kraft die Behauptung zurück, dass am
letzten Dienstag zum 1. Mal Leute demonstriert hätten, die
arbeiten wollen! Wenn Leute vor diesem Haus
demonstrieren - übrigens ein verfassungsmässiges Recht -,
dann tun sie es, weil sie sich wehren. Sie wehren sich auch,
aber Sie wehren sich mit Beleidigungen, und das
akzeptieren wir nicht!
Zur Sache: Ich weiss natürlich auch, dass diese Initiative
bereits überwiesen ist. Besonders enttäuscht ist die SP von
den Grünen. Unverständlich! Die Grünen haben den Markt
nicht begriffen. Soviel zum Markt.
Wenn in diesem Haus von Liberalismus die Rede ist, und
dann noch vom Geschäftsführer des Gewerbeverbands, dann
ist Ausbeutung gemeint. Ausbeutung, was meine ich damit?
Wenn Frau Stöckli hier berichtet von diesen armen Frauen,
Herr Giezendanner, es nützt nichts! Wahrheit ist Wahrheit.
Ausbeutung ist Ausbeutung und wir wollen das nicht!
Vorsitzende: Es liegt ein Ordnungsantrag vor.
Rolf Urech, FP, Hallwil: Ich stelle hier den Ordnungsantrag:
Abbruch der Diskussion und Abstimmung. Die Meinungen
sind gemacht. Bevor wir uns noch weitere Schelten und
Beleidigungen anhören von Partei zu Partei und sogar
Juniorpartner werden noch beleidigt, bitte ich Sie, diese
Diskussion abzubrechen und abzustimmen!
Abstimmung:
Dem Ordnungsantrag Urech wird mit grosser Mehrheit
zugestimmt.
Sämi Richner, EVP, Auenstein: Ich habe mich schon lange
gemeldet und ich habe das Recht hier zu sprechen und ich
spreche auch noch. Die Argumente, die gebracht wurden,
vor allem von Herrn Füglistaller, kann man auf einen kurzen
Nenner bringen: Wenn es Geld gibt, ist es gut und wenn es
Jobs gibt, ist es auch gut. Für mich reicht das alleine aber
nicht. Der Mensch lebt nämlich nicht vom Brot bzw. Geld
Art. 1579
alleine. Zeit zu haben für einander, das ist heute
Mangelware! Ich denke, dass das eine weitere Aushöhlung
der Ruhezeiten ist. Schauen wir das doch mal an: Samstags
die Läden um 21.00 Uhr zu schliessen, das ist also nicht
zuviel verlangt. Ebenso am Sonntag um 19.00 Uhr. Dass
man das noch als Argument braucht, dass Arbeitende noch
Einkaufen gehen können, das ist für mich absolut kein
Argument. Diese können immer noch einkaufen gehen, denn
am andern Morgen ist alles wieder offen. Dann kann der
Schichtarbeiter einkaufen gehen. Das ist absolut kein
Argument. Ich stimme dieser Parlamentarischen Initiative
nicht zu. Der Mensch - vielleicht auch jene, die einen
Zustupf brauchen - bräuchte vielleicht eher eine Zustupf an
Zuwendung. Ein wenig Zeit haben miteinander, das ist in
der heutigen Zeit wichtig!
Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Gemäss § 44
Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes sind 80 Mitglieder
notwendig, die die Initiative vorläufig unterstützen.
4. November 2003
Abstimmung:
Für die Initiative: 121 Stimmen.
Dagegen: 43 Stimmen.
Vorsitzende: Die Parlamentarische Initiative wird damit
einer neuzubildenden, nichtständigen Kommission zur
Prüfung des Inhaltes und zum Bericht und Antrag an das
Plenum zugestellt. In diesem Zusammenhang bitte ich die
Mitglieder des Büros nach Ende der jetzigen Sitzung sich
noch schnell hier vorne zu versammeln, weil es eine
Differenz betreffend Grösse dieser Kommission gibt. Das
Geschäft ist damit erledigt.
Traktandum 5 ist wie angekündigt abgesetzt.
1580 Interpellation Kurt Rüegger, SVP, Rothrist, vom
24. Juni 2003 betreffend Drainasphaltbeläge bei der
Sanierung der A1 zwischen Suhr und Safenwil sowie der
A2 ab Oftringen bis Kantonsgrenze AG/LU;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1401 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 17. September 2003:
Das
Umweltschutzgesetz
(USG)
und
die
Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichten die Betreiber der
Strassen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu
Sanierungsmassnahmen. Dabei sind dem Stand der Technik
entsprechende Lösungen zu prüfen, welche die Emissionen
an der Quelle reduzieren. Dieser Grundsatz wurde bei der
Erneuerung der A1 1998/1999 angewendet.
Zu Frage 1: Der Drainbelag befindet sich gemäss
Detailaufnahmen gesamthaft in einem guten bis sehr guten
Zustand, es kann aus heutiger Sicht mit der erwarteten
Lebensdauer von 10 Jahren gerechnet werden. Dies gilt
nicht für den Abschnitt Suhr/Gränichen bis Oberentfelden
(Einbau 1998): Der Belag wurde am 9. Februar 1999 durch
Lastwagen mit Schneeketten beschädigt, die Kornausbrüche
können nicht repariert werden, stellen jedoch zur Zeit kein
Sicherheitsproblem dar. Mit dem Bundesamt für Strassen
wurde 1999 beschlossen, den beschädigten Belag nicht
auszuwechseln, solange die Sicherheit des Verkehrs nicht
gefährdet ist. Die finanziellen Mittel für einen Ersatz sind
reserviert, doch soll die Restlebensdauer optimal ausgenützt
und die Sanierung erst bei effektivem Bedarf ausgelöst
werden. Dieser Entscheid war richtig, der beschädigte Belag
hat inzwischen seine halbe Lebensdauer erreicht.
Die erwarteten Ergebnisse bezüglich tieferer Lärmwerte sind
gemäss den durchgeführten Messungen erreicht oder gar
übertroffen - auch auf dem beschädigten Teilstück
Suhr/Gränichen. Die Messungen vom Juni 2003 bestätigen
dies eindrücklich.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat auf Empfehlung der
Abteilung Tiefbau und mit Zustimmung des Bundesamts für
Strassen.
Damit
liessen
sich
für
17'000
m²
Lärmschutzwände Investition und Unterhalt einsparen.
Zu Frage 3: Für die Belagserneuerung wurde erstmals eine
Gesamtkostenberechnung für einen Zeitraum von 50 Jahren
erstellt. Durch den Einbau des Drainbelags konnten im
2428
4. November 2003
Bereich Lärmschutz für diesen Zeitraum 31 Mio. Franken
gespart werden. Der höhere Bedarf für Werterhalt (kürzere
Lebensdauer) und Betrieb (Winterdienst, Reinigung) wurde
mit 27 Mio. Franken ermittelt. Auf 50 Jahre hochgerechnet
ergibt dies Minderkosten von 4 Mio. Franken. Die vorher
bekannten und aufgelisteten Vor- und Nachteile haben sich
weitgehend bestätigt, nicht voraussehbar waren die
Schneekettenschäden.
Zu Frage 4: Der Einbau des Drainbelags im Rahmen des
Versuchs auf der A1 war insgesamt positiv. Die 1996
getroffenen Annahmen stimmen nach wie vor. Der
Drainbelag auf der A1 befindet sich nach knapp der halben
Lebensdauer gesamthaft in einem guten bis sehr guten
Zustand.
Zu Frage 5: An einzelnen Extremtagen mit ganz speziellen
klimatischen Bedingungen ist der Winterdienst auf
Drainbelägen zwar problematischer, eine Schwarzräumung
jedoch immer möglich. In der Kostenvergleichsrechnung
beim Beschluss 1996 hat das Baudepartement mit einem
erhöhten Winterdiensteinsatz gerechnet, nämlich mit einer
Verdoppelung der Einsätze (Mehraufwand 100%). Seit
Beginn im Jahre 1999 bis heute mussten im Durchschnitt
lediglich 35% mehr Einsätze geleistet werden. Im gleichen
Ausmass ist auch der Salzverbrauch höher.
Art. 1580
zitiere eine Aussage von Herrn Prof. Schellenberg vom
Institut für Materialprüfung in Rottweil, eine europäische
Kapazität
im
Belagsbau
(Zitat):
"Mit
den
Verkaufsargumenten für Drainasphalt oder Flüsterbeläge
wird Unsinn erzählt und es werden Unwahrheiten verbreitet.
Strassenlärm kann mit den heutigen Fahrzeugen und
Bereifungen nur mittels Lärmschutzwänden reduziert
werden. Drainasphaltbeläge sind nicht wirtschaftlich, da sie
alle 6-8 Jahre ersetzt werden müssen und bezüglich
Winterdienst unzumutbare Aufwendungen mit extremer
Belastung verursachen." Dies meine Stellungnahme zu
diesen Antworten! Ich bin mit der Antwort des
Regierungsrates überhaupt nicht zufrieden!
Vorsitzende: Der Interpellant ist von der Antwort nicht
befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
1581 Postulat Margrit Kuhn, SP, Wohlen, vom 1. Juli
2003
betreffend
Anstossfinanzierung
von
Kinderbetreuungs-Institutionen; Rückzug
(vgl. Art. 1437 hievor)
Zu Frage 6: Obsolet.
Antrag des Regierungsrats vom 27. August 2003:
Zu Frage 7: Eine nötige Sanierung würde über den
baulichen Unterhalt Nationalstrassen in Absprache mit dem
Bund und mit einer Bundesbeteiligung von zur Zeit 83%
Bundesanteil abgewickelt.
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender
Begründung ab:
Zu Frage 8: Wie aus der Beantwortung der übrigen Fragen
hervor geht, kann nicht von einer unerfreulichen Situation
gesprochen werden. Die Verantwortung tragen der
Regierungsrat und der Bund.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'753.--.
Kurt Rüegger, SVP, Rothrist: Fachexperten aus der ganzen
Schweiz pilgern zur A1, um den fehlerhaften Belag zu
besichtigen. Die Beschädigung der Deckschicht durch
Schneekettenfahrzeuge ist klar abgegrenzt. Sie hat mit dem
Hauptteil der Schäden am Deckbelag überhaupt nichts zu
tun. Das zeigt das Beispiel der Einfahrt Aarau West. Selbst
das ASTRA hat erkannt, dass der Belag sehr mangelhaft ist
und stellt fest, dass eine Teilfläche mit einer anderen
Zusammensetzung wesentlich weniger Schäden aufweist als
diejenige, wo der Drainasphalt mit Zusatz eines speziellen
Bindemittels eingebaut wurde. Die Schadenursache liegt
denn auch im Speziellen beim in diese Sickerschicht
eindringenden Wassers. Als Folge dieser Erkenntnis hat das
ASTRA eine Weisung erlassen, dass auf Brücken keine
Drainasphaltbeläge mehr ausgeführt werden dürfen.
Die Kostenberechnung ist unglaubwürdig. Fachgremien
haben erkannt, dass Lärmemissionen nicht mit einem Belag
zu dämpfen sind, da primär der Fahrwind und die äusseren
Geräusche der Fahrzeuge wahrnehmbar sind. Als
Konsequenz davon werden in Deutschland und Österreich
seit ungefähr 5 Jahren keine Drainasphaltbeläge mehr
eingebaut. Doch selbst der Kanton Aargau vertritt
irrigerweise die Meinung, dass mit Drainasphalt - und in
unserem Kanton wurde ja auch der Name Flüsterbelag
kreiert - dem Lärm zu Leibe gerückt werden kann. Ich
2429
1.
Die
Anstossfinanzierung
des
Bundes
für
Kinderbetreuungs-Institutionen erfolgt, wie bereits in der
Beantwortung des Postulats der SP-Fraktion vom 26. März
2002 (02.82) dargelegt, direkt auf Gesuch der Trägerschaft
der Einrichtung an das BSV. Der Kanton wird von diesem
zum Vorhaben angehört. Die Anstossfinanzierung hat in der
Folge im Aargau ein recht gutes Echo erhalten; es wurden
bisher rund 30 Gesuche beim BSV eingereicht, was
sicherlich auch auf die umfassende Information durch die
mit der Sache befassten Stellen zurückgeführt werden darf.
Es wurde damals auch auf die Ressourcensituation mit
folgenden Worten hingewiesen: "Es bleibt schliesslich
darauf hinzuweisen, dass angesichts der fehlenden
personellen und der ausserordentlich knappen finanziellen
Ressourcen das Engagement des Kantons in diesem Bereich
auf das Allernotwendigste beschränkt bleiben muss. So
verfügt der Kantonale Sozialdienst nicht über die für eine
aktivere Rolle erforderliche personelle Kapazität, und auch
die vorgesehenen Finanzmittel bleiben gemäss Finanzplan
beschränkt."
An dieser Situation hat sich grundsätzlich nichts geändert.
Das SPG sieht vor, dass zwischen der Trägerschaft einer
Einrichtung der familienergänzenden Kinderbetreuung und
den Gemeinden, welche das Angebot nutzen wollen, eine
Leistungsvereinbarung getroffen wird. Der Kanton hat in
diesem Kontext keine Möglichkeit und auch keine
Verpflichtung, vermittelnd einzugreifen. Wenn beide
Parteien einer solchen Leistungsvereinbarung ausdrücklich
eine Mediatorenrolle des Kantons wünschen, wird sich der
Kantonale Sozialdienst diesem Wunsch nicht verschliessen.
In den Beratungen des neuen Sozialhilfe- und
Präventionsgesetzes (SPG) war ausdrücklich eine verstärkte
Einmischung kantonaler Stellen in die Aufgabenerfüllung
Art. 1581
der Gemeinden abgelehnt worden. Aus diesem Grunde, aber
Regierungsrat für seine Amtsstellen keinen aktiven
Handlungsbedarf.
2. Von der Anstossfinanzierung des Bundes zu
unterscheiden ist die gemäss SPG - und früher gemäss SHG
- ausgerichtete Betriebssubvention an Einrichtungen der
familien-ergänzenden Kinderbetreuung. Diese erfolgte seit
1982 bis Ende 2002 nach dem alten Sozialhilfegesetz. Mit
dem SPG und in der dazugehörenden Verordnung wurden
die Bedingungen für eine solche Subventionierung geändert,
indem neu ein grosser Teil der Betriebsaufwendungen als
anrechenbar bezeichnet und der Abschluss von
Vereinbarungen mit den Nutzergemeinden verlangt wird.
Allerdings verzichtet das Gesetz auf eine Klausel, welche es
ermöglichen würde, bis zum Abschluss solcher
Vereinbarungen
eine
Übergangssubventionierung
vorzunehmen. Damit fehlen für eine überbrückende
Subventionierung gemäss Vorschlag der Postulantin die
rechtlichen Grundlagen.
Die Kosten zur Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr.
1'160.--.
Margrit Kuhn, SP, Wohlen: Ich wollte mich vor allem an
den Herrn Gesundheitsdirektor wenden. Jetzt weiss ich
nicht, wie ich das machen soll!
Vorsitzende: Wir werden schauen, dass er kommt!
Margrit Kuhn, SP, Wohlen: Wir haben in diesem Parlament
einmal das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz beschlossen.
Das wurde vom Gesundheitsdepartement in der Verordnung
völlig pervertiert. Das ist ganz klar der Fehler des Herrn
Regierungsrates Ernst Hasler. Diese Umsetzung ist völlig
falsch. Deshalb ist es mir auch wichtig, dass er da ist. Wir
haben dazu 2 hängige Vorstösse der Grünen und der CVP.
Vor 2 Wochen haben sich die Sozial- und
Fürsorgedirektoren zu ihrer Konferenz getroffen und ich
könnte
mir
sehr
gut
vorstellen,
dass
unser
Gesundheitsdirektor dort nicht anwesend war. An dieser
Konferenz haben die Direktorinnen und Direktoren dringend
appelliert, dass sich die Kantone für die Einrichtung von
Kinderbetreuungsinstitutionen einsetzen und damit auch die
Anstossfinanzierungen des Bundes abholen. Aber im
Kanton Aargau ist dieser politische Wille offenbar nicht
wirklich da. Es wird nicht wirklich konstruktiv gearbeitet, so
dass Betreuungsinstitutionen bestehen bleiben können. Es
gibt welche, denen die Schliessung droht. Darum ging es
mir bei diesem Postulat. Die gesetzliche Grundlage, die das
Gesundheitsdepartement vermisst, ist ja gerade die
Anstossfinanzierung des Bundes, die will, dass
Betreuungsinstitutionen geschaffen und nicht geschlossen
werden. Ich bin sehr enttäuscht über die Antwort und die
Haltung der Verwaltung und des Regierungsrates. Ich
erspare mir aber diese hilflosen, gleichlautenden und
gleichgültigen Argumente des Regierungsrates und ziehe
das Postulat zurück!
Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Frau Kuhn: So geht das
nicht! Ich war an der Konferenz. Ich habe zur Kenntnis
genommen, dass beim Bund von 130 Gesuchen, die
eingereicht wurden, 30 aus dem Kanton Aargau sind. Eine
grosse Mehrzahl also gegenüber den anderen Kantonen. Das
zeigt,
dass
unsere
Informationskampagne
zur
Anstossfinanzierung voll gegriffen hat. Ich bitte Sie, das zur
Kenntnis zu nehmen!
4. November 2003
auch wegen der erwähnten Ressourcenknappheit, sieht der
Vorsitzende: Das Postulat wurde zurückgezogen. Das
Geschäft ist damit erledigt.
1582 Interpellation der SP-Fraktion vom 6. Mai 2003
betreffend Qualität und Umfang der Leistungen in den
Kantonsspitälern
nach
deren
Privatisierung;
Beantwortung und Erledigung.
(vgl. Art. 1300 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 18. Juni 2003:
Zu Frage 1: Der Regierungsrat hält fest, dass die kantonalen
Spitäler nicht privatisiert, sondern verselbstständigt werden.
Das Schreiben vom 14. April 2003 betraf die
Budgetrichtlinien 2004. Es handelt sich dabei um die
normale und eingebürgerte Massnahme, dass im
Zusammenhang mit der Verarbeitung des Voranschlags,
auch das qualitative und quantitative Leistungsniveau der
einzelnen Häuser überprüft werden muss. Mit der
Verselbstständigung, wie dies die Interpellanten vermuten,
hat der Brief und die darin zitierte Aussage keinen Bezug.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat vermag keine Widersprüche
zu erkennen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 804.--.
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen
der
SP-Fraktion.
Die
Abstimmung
über
die
Spitalprivatisierung ist längst vorbei, der Mist ist geführt. Im
Moment müssen wir uns bereits mit den Folgen der
Privatisierung der Spitäler herumschlagen: Selbst
arbeitsrechtliche Selbstverständlichkeiten müssen erklärt
werden - dem Departement nämlich -, und mit den neu
vorgelegten Sparmassnahmen des Kantons ist auch der
Betrieb der Spital AGs betroffen. Schon von daher ist eine
Qualitätsminderung zu befürchten. Man hört bereits von
Apparaturen, die längst ersetzt werden sollten und nicht
ersetzt werden können. Das ist ein Gefahrenpotential für die
Patientinnen und Patienten, man hört ebenso, dass bei der
Pflege gespart wird und beispielsweise Leute, die operiert
wurden, nicht mehr lange genug auf der Intensivstation oder
im Aufwachraum bleiben können, weil dort eben teure
Pflege stattfindet. Diese Leute werden viel zu früh in die
Abteilungen verlegt, wo nicht die nötigen Apparaturen und
auch nicht das richtige Know-How vorhanden ist. Wir
wissen aus verschiedenen internationalen Studien, dass
damit die Sterblichkeit erhöht wird, und offenbar will das
auch der Kanton Aargau in Kauf nehmen. Man spricht in
gewissen Ländern wie England von 25% mehr Toten aus
solchen Spargründen. In den Spitälern herrscht angesichts
der unklaren Zukunft Unsicherheit bei denen, die den
Betrieb durchziehen müssen, womit nicht die Direktion
gemeint ist und auch nicht der Verwaltungsrat.
Der Grosse Rat hat, indem er am 6. Mai dieser Interpellation
die Dringlichkeit nicht gewährt hat, die nötige Transparenz
in der Sache verweigert. In der Interpellation ging es darum,
dass laut Schreiben aus dem Gesundheitsdepartement für
2004 (Zitat): "Unter Umständen das aktuelle quantitative
2430
4. November 2003
Art. 1582
und qualitative Leistungsniveau nicht mehr erreicht werden
kann" (Zitatende) -, was - wie gesagt - nun wohl auch so
sein wird. Büssen müssen es einmal mehr die, die nichts
dafür können: die Patientinnen und Patienten und das
Personal.
einfach gemacht. Sie diskutieren über Terminologisches und
streiten im Übrigen ihre früheren Aussagen in dem zitierten
Brief ab bzw. spielen diese herunter, ganz nach dem Motto:
Was geht mich der Dreck an, den ich gestern erzählt habe?
Was soll man dazu sagen? Auf diesem tiefen Niveau kann
man nicht einmal streiten. Wir stellen fest, dass mit der
Beantwortung die berechtigten Anliegen des Volks im
Gesundheitswesen nicht ernst genommen werden, denn mit
der Privatisierung kann dieses sich auch nicht mehr wehren.
Dies ist zynisch!
Eine solche Beantwortung einer Interpellation
beleidigend. Wir sind damit in keiner Weise zufrieden!
ist
Vorsitzende: Die Interpellantin ist von der Antwort nicht
befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
1583 Interpellation der SP-Fraktion vom 25. März 2003
betreffend Greenpeace-Aktion im KKW Leibstadt;
Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1212 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 25. Juni 2003:
1. Grundsätzliche Vorbemerkung zum Thema "Sicherheit":
Wir verweisen mit aller Deutlichkeit auf unsere Antwort
vom 18. Februar 2003 zur Interpellation der SP-Fraktion
vom 22. Oktober 2002 betreffend der Greenpeace-Aktion
vom 5. September 2002 im KKW Beznau.
Dennoch: vertiefte Ausführungen lohnen sich zum Thema
Sicherheit und Sicherung der Kernkraftwerke, und deshalb
äussern wir uns nochmals zu dieser Thematik:
Die Anforderungen an die Sicherungsmassnahmen der
schweizerischen Kernanlagen werden durch die zuständige
Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Energie (BFE),
Sektion KE, festgelegt und periodisch überprüft. Dazu hat
das BFE die Richtlinie KE-R-01 "Sicherung von
Kernanlagen und Kernmaterialien" (Grundlagenrichtlinie)
und zusammen mit der Hauptabteilung für die Sicherheit der
Kernanlagen (HSK) die Richtlinie HSK-R-49/KE-R-15
"Sicherheitstechnische Anforderungen an die Sicherung von
Kernanlagen" erlassen. Ein Ruf nach neuen "Papieren"
(siehe Frage 3) ist deshalb fehl am Platz.
Aus Gründen der Vertraulichkeit erfolgt bezüglich
Massnahmen und Dispositiven keine Information der
Öffentlichkeit. Immerhin kann festgestellt werden, dass die
Sicherheitskräfte eines Kernkraftwerks sehr wohl zu
unterscheiden wissen zwischen Aktionen, welche von den
Organisatoren selbst als friedlich dargestellt werden (!) und
böswilligen Übergriffen mit Anwendung von Gewalt. Nicht
von ungefähr sind diese Betriebswächter bewaffnet. Am 13.
März 2003 stand für die Sicherungskräfte des
Kernkraftwerks Leibstadt sofort fest, dass es sich um
Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace und nicht
2431
Das Gesundheitsdepartement und die Regierung haben es
sich in der verspäteten Beantwortung der Interpellation sehr
um
Terroristen
handelte.
Die
jeweiligen
Abwehrmassnahmen erfolgen nach dem Grundsatz der
Verhältnismässigkeit.
Der Zaun zur Abgrenzung des Kraftwerksareals übernimmt
die Funktion der Alarmierung bei fehlbaren Übergriffen. Er
ist nicht gebaut, um Personen an einem Eindringen zu
hindern. Ein gezieltes Übersteigen von mehreren Personen
gleichzeitig an verschiedenen Orten lässt sich nicht
verhindern. Im Zentrum steht der Schutz des eigentlichen
Kraftwerkblocks. Auch bei der jüngsten Aktion von
Greenpeace stand der sichere Betrieb der Anlage zu keinem
Zeitpunkt in Gefahr. Auch das ordnungsgemässe
Funktionieren der Sicherheitssysteme war zu keiner Zeit in
Frage gestellt oder beeinträchtigt.
2. Antworten zu den gestellten Fragen
Zu Frage 1: Am 13. März 2003, 07.37 Uhr, meldete der
Sicherheitschef des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) dem
Polizeikommando Aargau das Auftauchen von GreenpeaceAktivisten. Das Polizeikommando schickte sofort mehrere
Patrouillen vor Ort. Die Kraftwerksleitung hatte ihrerseits
bereits intern Gross-Alarm ausgelöst.
Um 7.57 Uhr wurde der Pikett-Offizier informiert, der daraufhin den Polizeikommandanten orientierte. Dieser
benachrichtigte seinerseits den Regierungsrat und die
Bundesbehörden.
Zu Frage 2: Ja. Die Aktion zeigte erneut auf, dass die
Konfrontation der KKL-Sicherheitsbeauftragten mit den
vergleichsweise friedlichen Greenpeace-Aktivisten mit
Umsicht und Verhältnismässigkeit bewältigt wurde. Nebst
einem einzelnen kurzen Einsatz eines Tränengassprays
beschränkten sich die Massnahmen auf die Verhinderung
des Zutritts in sensible Bereiche.
Zu Frage 3: Die Sicherheit der schweizerischen
Kernkraftwerke (nicht nur derjenigen auf Aargauer Boden!)
ist gegeben. Der Regierungsrat sieht sich nicht veranlasst, in
Bern beim BFE oder bei der HSK in Villigen vorstellig zu
werden.
Zu Frage 4: Wie bereits in der ersten Beantwortung
erläutert, gehören die Planungen und Vorbereitungen zur
Terrorabwehr zu den Hauptaufgaben der Kantonspolizei und
der KKW-Leitungen. Diesbezüglich wird auf die
Beantwortung der letzten Interpellation verwiesen.
Am 20. März 2003 fand die periodische (seit Juni 2001
geplante) Gesamtnotfallübung IRIS statt. "Übungsobjekt"
war dieses Jahr das KKW Beznau. Bei dieser Übung, waren
neben diversen Bundesstellen, das grenznahe Ausland sowie
der Kantonale Führungsstab Aargau involviert. Der
Schlussbericht der Übung liegt zum heutigem Zeitpunkt
noch nicht vor.
An dieser Stelle verweisen wir ebenfalls auf die jüngsten
Abklärungen der HSK, welche am 3. April 2003 der
Öffentlichkeit vorgestellt wurden und auf dem Internet
(www.hsk.psi.ch) abgerufen werden können.
Art. 1583
4. November 2003
Zu Frage 5: Auch hier verweisen wir auf die Beantwortung
der
letzten
diesbezüglichen
Interpellation.
Als
"unbefriedigende Situation" kann die Lage nicht bezeichnet
werden. Eine eher friedliche Greenpeace-Aktion ist nicht
mit einem Terroranschlag zu vergleichen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'609.--.
1. Die Regierung hält fest, dass die Sicherheit der
schweizerischen Kernkraftwerke gegeben sei. Das hoffen
wir natürlich alle - wir wissen es aber nicht mit letzter
Sicherheit. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass sich
die Aargauer Behörden im Hinblick auf den unerwünschten
gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Kloten sehr
grosse Sorgen machen - und eigenartigerweise unter
anderem damit argumentieren, die Konzentration der
Kernkraftwerke im entsprechenden Anfluggebiet sei hoch.
Wird damit nicht auch impliziert, dass die Gefährdung eine
erhöhte ist? Ist die Argumentation, wonach einerseits die
Sicherheit der AKW gegeben sei und andrerseits der
gekröpfte Nordanflug mit dem Argument bekämpft wird, es
würden zu viele AKW überflogen, nicht eine doppelbödige?
Was soll jetzt gelten und was sollen wir glauben?
(vgl. Art. 1141 hievor)
2. Es wird salopp festgehalten, die Sicherheitskräfte eines
Kernkraftwerkes wüssten sehr wohl zu unterscheiden
zwischen Aktionen, die friedlich seien und solchen, welche
böswillige Übergriffe mit Anwendung von Gewalt darstellen
würden. Am 13. März sei sofort festgestanden, dass es sich
um eine friedliche Aktion der Umweltorganisation Greenpeace handeln würde.
Wenn es nur so einfach wäre! Glaubt denn die Regierung
tatsächlich, dass sich allfällige Terroristen zum vorneherein
als solche zu erkennen geben würden? Sozusagen mit
schwarzen Masken und Maschinenpistolen? Und allenfalls
als solche angeschrieben? Ich glaube kaum, dass es heute
noch Leute gibt, welche sich solchen Illusionen hingeben.
Vielmehr dürfte es bekannt sein, dass allfällige Terroristen
alle nur erdenklichen Tricks kennen, um unerkannt an ihr
Zielobjekt zu kommen - vielleicht halt auch in Kleidern der
Greenpeace-Aktivisten. Ich kann dann nur hoffen, dass die
Sicherheitskräfte genügend aufmerksam sind und sich nicht
aufs Glatteis führen lassen. Die Haltung der Regierung in
diesem Punkte erscheint mir etwas sorglos.
3. Wir erachten es als wichtig, dass die Sicherheitskonzepte
jederzeit auf den neuesten Stand gebracht werden, die mit
der Sicherheit betrauten Personen gründlich geschult, ausund weitergebildet werden. Wir verlangen auch, dass die
Behörden in einem ständigen Kontakt mit anderen Stellen
bleibt und diesen auch sucht, sei es mit der HSK oder dem
BFE. Unterbleibt dies, so ist der Sicherheitsstandard
gefährdet.
Zusammenfassend sind wir mit
Regierungsrats teilweise zufrieden.
der
Antwort
des
Vorsitzende: Die Interpellantin ist von der Antwort teilweise
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
1584 Postulat Otto Wertli, CVP, Aarau, vom 25.
Februar 2003 betreffend Beschäftigungsprogramme für
Asylbewerber; Ablehnung
Markus Leimbacher, SP, Villigen: Die Antwort des
Regierungsrates zu unserer Interpellation ist sehr
aufschlussreich und bedenkenswert, und zwar in
verschiedener Hinsicht:
Antrag des Regierungsrats vom 20. August 2003:
Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender
Begründung ab:
1. In der Beantwortung des Postulats Ursi Arpagaus
(02.327) führte der Regierungsrat u.a. folgendes aus: "Für
die grosse Mehrzahl der Asylsuchenden ist der Aufenthalt
im Kanton Aargau zeitlich begrenzt. … Der
Aufenthaltszweck von Asylsuchenden ist primär das
Durchlaufen des Asylverfahrens. Nach Angaben des Bundes
wird dieses in 75% der Fälle nach drei Monaten
erstinstanzlich abgeschlossen. Während dieser Zeit geht es
in
erster
Linie
darum, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller für die
zur
Durchführung
des
Verfahrens
notwendigen
Massnahmen zur Verfügung stehen. Diese erste
Aufenthaltsphase lässt in der Regel nicht zu, dass die
Asylsuchenden
bereits
Ausbildungsund
Beschäftigungsprogramme besuchen. Die praktische
Erfahrung des Kantonalen Sozialdienstes zeigt ausserdem,
dass die Betroffenen kurz nach der Einreise in die Schweiz
wegen der fehlenden Sprachkenntnisse nicht erfolgreich an
den A&B Programmen teilnehmen könnten.
Die Frage der Zulassung zu Beschäftigungs- und
Ausbildungsprogrammen steht in einem Zusammenhang mit
den Artikeln 43 und 75 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998.
Diese beiden Bestimmungen verankern das Erwerbsverbot
während den ersten drei Monaten nach dem Einreichen des
Asylgesuches und nach Ablauf der mit dem rechtskräftig
negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten
Ausreisefrist. Die Regelung geht zurück auf eine
Teilrevision des vorherigen Asylgesetzes Ende der achtziger
Jahre und soll das Asylverfahren für all jene unattraktiv
machen, die ihr Gesuch nicht aus einem Schutzbedürfnis
stellen, sondern diesen Weg wählen, um rasch Arbeit zu
erhalten."
Zu ergänzen bleibt, dass die Motivationszulage, die in den
Beschäftigungsprogrammen neben den Fürsorgeleistungen
ausgerichtet wird, von den Asylsuchenden als
willkommener (wenn auch geringer) Lohn betrachtet wird,
der gegebenenfalls für die Abzahlung von Schulden oder für
die Unterstützung Angehöriger im Heimatstaat eingesetzt
wird.
2. Da wirtschaftliche Gründe bei einem überwiegenden Teil
der Asylsuchenden Anlass für ihre Flucht aus dem
Heimatland waren, bilden alle Möglichkeiten, zu
zusätzlichen Einkünften im Zielland zu kommen, einen
starken Anreiz für Fluchtwillige (Pull-Faktor). Je rascher
solche Möglichkeiten geboten werden und je höher die
Einkünfte ausfallen, desto kräftiger wird der Anreiz und
damit die Attraktivität unseres Landes als Zieldestination.
Mit der dreimonatigen Wartefrist - die wie erwähnt auch
2432
4. November 2003
noch andere Gründe hat - kann dieser Anreiz etwas
gedämpft werden.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine Beschäftigung oder
eine Arbeitsbewilligung eindeutige integrative Signale
beinhalten und der Widerstand gegen den Vollzug einer
Ausweisung wird zudem in solchen Fällen grösser wird.
3. Es ist nicht zu erwarten, dass Asylsuchende die
Motivationszulage (Fr. 15.-- pro Tag) als Beitrag an ihre
Unterstützungskosten abgeben. Ein direkter Entzug der
Entschädigung zugunsten der Fürsorgekosten würde die
höhere Entschädigungen ausgerichtet. Es ist somit auch
unrealistisch zu erwarten, dass gemeinnützige Arbeiten zum
Preis von Motivationszulagen erledigt werden. Der
Misserfolg, solcher in der Vergangenheit durchgeführter
Vorhaben, zeigt dies deutlich auf.
4. Beschäftigungsprogramme, wie sie von dafür
spezialisierten Organisationen - z.B. Stollenwerkstatt,
Wendepunkt, Circle 4, Storchenstrasse, Profora, ARPA,
Machbar - angeboten werden und Beschäftigungen, wie sie
Gemeinden anbieten könnten - z.B. Mithilfe bei
kommunalen Arbeiten in Wald, Strassen- oder
Schulhausreinigung,
Abfuhr,
Sammlungen
oder
Helferdienste in kommunalen Altersheimen etc. - sind
grundsätzlich unterschiedlich orientiert. Während die ersten
immer auch einen rückkehrorientierten Aspekt und einen
Ausbildungsanteil aufweisen, sind letztere doch reine
Hilfsarbeiten, welche von beruflich schwach qualifizierten
Teilnehmenden ausgeführt werden können.
Der Aspekt der Konkurrenzierung bedarf einer
differenzierten Betrachtungsweise. Tatsache ist, dass einige
Beschäftigungsprogramme der traditionellen Anbieter
Tätigkeiten
beinhalten,
welche
bisher
von
Behinderteneinrichtungen
ausgeführt
wurden
(Konfektionierung
von
Versandartikeln
oder
Papeteriewaren, Zusammentragen und Couvertieren von
Abstimmungsunterlagen,
Verpackungsarbeiten,
Montagearbeiten) und diesen heute fehlen. Andere Arbeiten
werden durch Asylsuchende ausgeführt, während
Arbeitslose daneben ihre Taggelder oder Bedürftige
Sozialhilfe beziehen, weil gewisse Tätigkeiten als
unzumutbar abgelehnt werden. Sicherlich konkurrenzieren
Asylsuchende in Beschäftigungsprogrammen kaum "white
collar"- Berufe.
5. Erfahrungen in Gemeinden, Betrieben und bei Programmanbietern zeigen, dass Asylsuchende erst einmal
Grundbegriffe der deutschen Sprache kennen müssen, bevor
sie eingesetzt werden können. Daneben ist es in der Regel
unabdingbar, dass sie bei der Arbeit betreut werden. Viele
sind den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten nicht
gewohnt. In solchen Fällen ist jeweils das Unfallrisiko
erheblich. Dazu kommt eine grundsätzlich andere
Einstellung zur Arbeit, welche oft eine selbstständige,
unbeaufsichtigte Tätigkeit verhindert. Viele der gut
gemeinten Einsatzprogramme sind so nach kurzer Zeit
wieder aufgegeben worden.
6. Personen, welche infolge Unzulässigkeit oder
Unzumutbarkeit ihrer Ausschaffung eine längerfristige
Aufenthaltsperspektive haben, werden in der Regel
vorläufig aufgenommen. Es ist die Absicht des
Regierungsrats,
diese
Personen
prioritär
in
Beschäftigungsprogramme aufzunehmen. Wie bis anhin
2433
Art. 1584
ausgeführte Arbeit in die Nähe der verbotenen Zwangsarbeit
rücken. Die Motivationszulage ist ausdrücklich nicht als
Lohn deklariert und untersteht auch nicht der
sozialversicherungstechnischen Abgabepflicht, da sie unter
den jeweiligen Grenzbeträgen liegt. Heute können gewisse
Programme, wie z.B. Erntehilfe-Einsätze, mangels
Freiwilligen nicht mehr durchgeführt werden, da die Zulage
als nicht ausreichend betrachtet wird. Um noch Freiwillige
zu rekrutieren, werden von den landwirtschaftlichen
Betrieben
unter
der
Hand
erhalten sie ebenso die Möglichkeit, sich im Rahmen der
Bestimmungen der Verordnung über die Begrenzung der
Zahl der Ausländer (BVO) um eine Erwerbstätigkeit zu
bemühen.
Personen mit einem hängigen Asylverfahren sollen nicht
oder nur beschränkt zu Beschäftigungsprogrammen mit klar
rückkehrorientiertem Inhalt zugelassen werden. Ferner
dürfen Personen, welche der Pflicht zur Ausreise nicht
nachgekommen sind, keine Beschäftigungsprogramme mehr
besuchen und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen.
Diese letzte Regelung gilt bereits heute.
7. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot des
Kantonalen Sozialdienstes, welches er im Auftrag des BFF
mit zahlreichen, oben bereits erwähnten Anbietern erstellt
hat und welches noch durch eigene Deutschkurse
(Anfänger- und Intensivkurse, Alphabetisierungskurse)
ergänzt wird, ausreichend ist, um das in Punkt 6 geschilderte
Teilnehmersegment abzudecken. Sollten sich bezüglich
Zuwanderung völlig neue Perspektiven ergeben, so kann das
Angebot innert kurzer Frist entsprechend angepasst werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'650.--.
Otto Wertli, CVP, Aarau: Seit der Einreichung des
seinerzeitigen Postulates von Frau Arpagaus mit ähnlicher
Zielrichtung, aber auch mit entscheidenden Unterschieden
und meinem Postulat bzw. der heutigen Beratung ist einige
Zeit verstrichen und einiges ist in Bewegung gekommen.
Die Zürcher Stadtregierung publizierte ein Asylmanifest.
Ein
Element
darin
sind
vermehrte
Beschäftigungsprogramme. In erster Linie sind damit
nützliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit gemeint,
die weder Gewerbe noch private Unternehmen
konkurrenzieren und Dienstleistungen, die heute aus
Kostengründen nicht erbracht werden. Ich selber denke da
an Arbeiten wie das Putzen im öffentlichen Raum. Wir
stellen fest, dass Städte zu verslummen drohen: Überall
Abfälle und die städtischen Dienste werden dem kaum Herr.
Sie kennen die versprayten Wände und Einrichtungen. Es
könnten Waldwege unterhalten und Strassenränder gepflegt
werden. Es gibt vielleicht Arbeit an Grossanlässen usw. Ich
spreche von einfachen Arbeiten, welche nicht mehr Gefahr
bieten als der Alltag mit den Risiken in Freizeit, Verkehr
und Haushalt. Das Vorgehen und die Vorschläge der
Zürcher Stadtregierung fand positives Echo im
Städteverband und in der Städteinitiative Sozialpolitik, wo
40 Sozialvorsteher und Sozialvorsteherinnen aus Städten
zusammengeschlossen sind. Der Herr Stadtpräsident Elmar
Ledergerber aus Zürich, wie auch beispielsweise unser
Stadtammann von Aarau, Herr Marcel Guignard, in einem
Spontaninterview in Tele M1, haben gesagt, dass es in den
Städten durchaus vermehrt Arbeitsangebote geben würde,
Art. 1584
die sinnvoll wären und der Stadt dienen könnten. Zürich hat
denn
auch
vermehrt
solche
Plätze
in
Beschäftigungsprogrammen geschaffen. Es macht keinen
Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken und zu meinen, mit
einem Beschäftigungsverbot oder fehlenden Angeboten
könne man die Einreise von Asylanten in unser Land
beeinflussen. Tatsache ist, dass diese Menschen hier sind
und das oft während langer Zeit. Schaffen wir
Beschäftigungsmöglichkeiten mit gemeinnütziger Arbeit, als
Alternative zum Herumhängen!
Zu den Kosten: Programme sind nicht gratis. Das ist mir
durchaus bewusst. Es braucht die Programmvorbereitung
und die Begleitung. Es gibt die Kosten der
Motivationszuschläge. Es entsteht aber auf der Gegenseite
Aber wir unternehmen etwas gegen die Untätigkeit, das
Herumhängen von Menschen, die nun einmal hier sind.
Denken wir auch an das Sprichwort: "Müssiggang ist aller
Laster Anfang"! Denken wir daran, welche gesundheitlichen
Folgen Untätigkeit haben kann. Es werden keine sich illegal
in unserem Land aufhaltende Asylbewerbe beschäftigt. Wer
einen rechtskräftigen Ausreisebeschluss unserer Behörden
hat, wird nicht beschäftigt. Beschäftigungsprogramme
bringen auch uns, der Schweizer Bevölkerung etwas,
nämlich in Form von Leistungen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Anliegen Beschäftigung in
gemeinnütziger Arbeit als Alternative zum Nichtstun
aufnehmen und meinem Postulat zustimmen, das ich
aufrechterhalten will.
Martin Sommerhalder, SVP, Schmiedrued: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion. In der Antwort des
Regierungsrats ist zu entnehmen, aus welchen Gründen
dieses Postulat nicht entgegengenommen werden kann.
1. Die Teilrevision des Asylgesetzes Ende der 80-er Jahre
soll das Asylverfahren unattraktiver machen für
Gesuchsteller, die nicht aus Schutzbedürfnis gestellt werden,
sondern um Arbeit zu erhalten.
2. Je rascher die Möglichkeit geboten wird, einer
Beschäftigung nachzugehen, umso attraktiver wird unser
Land als Zieldestination für Wirtschaftsflüchtlinge.
3. Asylsuchende können meist nicht in Betrieben und bei
Programmanbietern eingebunden werden. Dies aus
folgenden Gründen: Sprache, Arbeitsmoral, Unfallrisiko und
Unselbständig. Viele Einsatzprogramme wurden so nach
kurzer Zeit aufgegeben.
Ich glaube, unsere Asylpolitik muss grundlegend überdacht
werden. Wir gehen einer verheerenden Entwicklung
entgegen. Der Asylbereich trägt nur im geringsten Masse zu
der hohen Einwanderung bei. Die Anerkennungsquote
beträgt in den letzten Jahren nur 6%-10% der gestellten
Asylgesuche.
Die Fluchtbewegungen in die Schweiz erfolgen heute nur
noch zu einem kleinen Teil aus Verfolgung oder
kriegerischen Staaten. Unser Asylgesetz wird nicht
vollumfänglich umgesetzt und wird aufs gröbste
hintergangen. Seit 3 Jahren sind die Asylgesuchszahlen in
der Schweiz drastisch gestiegen. Im Jahr 2002 wurden über
26% mehr Gesuche gestellt als im Vorjahr. Mit rund 8'000
Gesuchen stammt mittlerweile der grösste Teil aus dem
afrikanischen Kontinent. Von da erwartet uns noch eine
4. November 2003
auch eine Leistung. Beispielsweise sauberere öffentliche
Plätze, von Unkraut gesäuberte Strassenränder usw. Diese
Leistungen stehen den Kosten für die Motivationszulage
gegenüber. Die Asylrechnung in der Staatsrechnung zeigt
einen positiven Saldo von rund 6 Mio. Franken. Diese
Rechnung beinhaltet die Gelder, welche der Bund den
Kantonen für die Betreuung im Asylbereich zur Verfügung
stellt. Hier haben wir einen Überschuss. Wir bekommen
mehr Geld als wir unmittelbar für die Betreuung ausgeben.
Nutzen wir also einen Teil dieses Überschusses zur
Organisation
und
Begleitung
von
vermehrten
Beschäftigungsprogrammen!
Wir holen mit solchen Beschäftigungsprogrammen keine
zusätzlichen Leute in die Schweiz, die sind ja schon hier.
gewaltige Zunahme, wenn wir das weiterhin nicht in den
Griff bekommen oder wollen. Im Asylbereich geben wir auf
Stufe Bund, Kantone und Gemeinden, Jahr für Jahr 2
Milliarden Franken aus. Und das im Verhältnis für einige
wenige Privilegierte aus armen Ländern. Man stelle sich vor,
was mit diesem Geld an Ort und Stelle für tausende Arme
und Kranke getan werden könnte und nicht nur für wenige,
die sich bei uns ein schönes Leben machen auf Grund
unserer katastrophalen Asylpolitik.
Aus all diesen Gründen lehnt die SVP dieses Postulat
einstimmig ab und empfiehlt Ihnen, das auch zu tun!
Liliane Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der
mehrheitlichen EVP-Fraktion. Ein Kollege von uns im
Kanton Zürich, der in seinem Betrieb immer Asylbewerber
beschäftigt, meint zu seinen Erfahrungen: Ich empfinde
immer wieder vor allem den persönlichen Kontakt im
gemeinsamen Arbeiten für beide Seiten als Bereicherung
und ich bin überzeugt von der Wirkung.
Beschäftigungsprogramm bedeutet nicht, dass Asylbewerber
automatisch in der Schweiz bleiben oder die Attraktivität der
Schweiz oder unseres Kantons für Asylbewerber noch
grösser wird. Nein! Für uns ist es ein Ansatz, die
Asylproblematik auf einem anderen Weg anzugehen als bis
anhin. Warum also Beschäftigungsprogramme? Diese
fördern ein neues Umdenken der Asylbewerber und der
eigenen
Situation
aus
verschiedenen
Gründen.
Beispielsweise dadurch, weil sie einmal ihre Gedanken auf
etwas anderes richten können als nur auf ihre Situation, in
welcher sie gerade drinstehen. Beschäftigungsprogramme
können auch dazu genutzt werden, jenen Asylbewerbern, die
wieder in ihr Land zurückkehren müssen, etwas Sinnvolles
weiterzugeben, das sie in ihren Ländern anwenden können.
Beschäftigungsprogramme helfen auch, die Langeweile
dieser Menschen im täglichen Nichtstun zu überwinden.
Somit stehen diese auch nicht auf der Strasse herum oder
werden eventuell sogar in kriminelle Angelegenheiten
involviert.
Dass man aus Langeweile oder Nichtstun auf dumme
Gedanken kommt, ist nicht nur ein Problem der
Asylbewerber. Diese Programme helfen aber auch uns,
indem diese Asylsuchenden Arbeiten erledigen, die wir
Schweizer nicht tun möchten oder wollen. Zugegeben:
Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber bedeutet einen
finanziellen Aufwand. Auch braucht es gute und umfassende
Betreuung durch motiviertes Personal, was eine
Grundvoraussetzung für ein gutes Gelingen ist. Ich stelle
aber die Wirkung in den Vordergrund, gerade auch darum,
2434
4. November 2003
weil gegenüber den Beschäftigten klare Erwartungen
geäussert und durchgesetzt werden müssen. Ich bitte Sie,
diesem Anliegen eine Chance zu geben!
Ursi Arpaguas, SP, Rudolfstetten-Friedlisberg: Ich spreche
im Namen der SP-Fraktion. Die SP Fraktion unterstützt das
Postulat
für
mehr
Beschäftigungsprogramme
für
Asylbewerber. Im Kanton Zürich werden bereits vermehrt
solche Programme angeboten und man hört nichts Negatives
darüber. Der Kanton Aargau selbst hat gute Erfahrungen damit
- als die Asylbewerber bei der Kirschenernte eingesetzt
wurden, waren die betreffenden Landwirte anschliessend
mehr als zufrieden. In der Antwort des Regierungsrates wird
einmal mehr behauptet, eine Beschäftigung der
Asylbewerber würde einen starken Anreiz für weitere
Fluchtwillige darbieten. Ich denke aber, die Politik der
Von Beschäftigungsprogrammen profitieren alle - es gibt
keinen Grund, das Postulat nicht zu überweisen. Ich bitte Sie
deshalb, dem Postulat zuzustimmen!
Geri Müller, Grüne, Baden: Was Herr Wertli hier verlangt,
ist doch eigentlich etwas ganz Einfaches und absolut
Nachvollziehbares: Leute, die nichts machen dürfen, sollen
etwas machen können! Es geht hier nicht um Arbeitsplätze,
sondern um Beschäftigungsprogramme. Leute sollen sich
also beschäftigen, damit der Tag vorbei geht. Wenn Sie die
Antwort des Regierungsrates lesen, dann staune ich: "Bei
der grossen Mehrzahl der Asylsuchenden sei der Aufenthalt
im Kanton Aargau zeitlich begrenzt. Der Aufenthaltszweck
von Asylsuchenden sei primär das Durchlaufen des
Asylverfahrens." Aber so einfach geht es nicht!
Es sind vielleicht Wirtschaftsflüchtlinge! Das ist vielleicht
so. Die einen kommen aus Zentralafrika, kämpfen in ihren
Ländern um ihre Existenz, die wir vor Jahrhunderten
ausgebeutet haben. Andere kommen aus der Bundesrepublik
Deutschland.
Gut,
die
brauchen
keine
Beschäftigungsprogramme, die fahren Rennautos und haben
ihre Beschäftigung. Es sind tatsächlich teilweise
Wirtschaftsflüchtlinge gemäss Asylgesetz und gemäss
internationaler Flüchtlingskonvention! Warum ist das so?
Weil sich die Diktatoren nicht mehr die Mühe geben und die
Leute nicht mehr persönlich verfolgen, sondern die Leute
nach Gruppen verfolgen. Damit haben sie sich den
Asylzweck bereits verwirkt. Daran diese Leute aufzuhängen,
das ist der falsch Weg!
Herr Wertli möchte diese Leute beschäftigen, weil er eben
weiss, was passiert, wenn wir diese Leute nicht
beschäftigen. Wir wissen es alle, was passiert, wenn junge
Männer beschäftigungslos den Abend verbringen. Da spielt
die Hautfarbe oder der Pass in der Tasche absolut keine
Rolle! Schauen Sie doch einmal, wie ein RS-Abend abgeht.
Beschäftigung ist eine wichtige Sinngebung des Alltags,
eine Struktur. Wenn Sie sagen, die ersten 3 Monate sind die
Leute mit dem Durchlaufen des Asylverfahrens beschäftigt,
dann sieht das so aus: Der Eine bekommt eine Strafanzeige
wegen illegalem Übertritt der Grenze. Dieses Papier in der
Hand, das er nicht lesen kann, denn er kommt aus dem Iran
und auch der Betreuer kann ihm nicht helfen, denn er kann
weder iranisch noch englisch. Also geht er mit diesem Zettel
nach hinten. Das ist der Alltag und sonst dreht man den
ganzen Tag die Daumen. Irgendwann muss man zum Arzt
gehen und 3 oder 4 Tage später nochmals eine
2435
Art. 1584
Abschreckung ist gescheitert. Die Asylgesetzgebung wurde
kontinuierlich verschärft - ohne grosse Wirkung auf weniger
Gesuche. Die Schweiz kann anscheinend nicht unattraktiv
gemacht werden.
Wenn wir uns fragen, warum gerade die kleine Schweiz von
vielen Asylsuchenden gewählt wird, so gibt es darauf sicher
verschiedenen Antworten - eine mögliche ist auch, sie reisen
ins Land der Fluchtgelder ihrer jeweiligen Herrscher oder
Diktatoren. Die Beschäftigungsprogramme konkurrenzieren
nicht den Arbeitsmarkt. Es geht um Arbeiten, die sonst nicht
gemacht werden. Herr Wertli hat ein paar Beispiele
aufgeführt. Wenn wir Asylbewerber (zum grossen Teil
junge Männer) nicht beschäftigen, verzichten wir auf ihre
Arbeitskraft, verdammen sie zur Untätigkeit und die Gefahr,
dass sie sich dann mit etwas "Falschem" beschäftigen ist
sehr gross.
Untersuchung machen. Das kann doch nicht das sein, was
die Leute beruhigt! Effekt ist, dass die Leute mehrheitlich
medizinisch betreut werden müssen, weil sie teilweise auch
unter Depressionen leiden. Das ist auch ein Effekt und der
ist nicht kostenneutral. Das sind dann diese 2 Milliarden, die
jetzt da moniert werden. Dank diesen Verschärfungen haben
wir es soweit gebracht, dass wir Schweizer Angestellte zu 2
Mia. Umsatz kommen. Diese 2 Mia. gehen nicht an die
Asylbewerber, sondern an die Ärzte, Juristen und Leute, die
sich mit der heutigen Situation im Asylbereich beschäftigen
müssen. Das sind diese 2 Mia. Was Herr Wertli will, ist
diese Leute zu beschäftigen. Das kostet ein bisschen etwas,
aber niemals soviel, wie eine "Aktion Forte" dann kostet,
was sowieso mit den reduzierten polizeilichen Kräften gar
nicht zu schaffen ist. Also: Wenn Sie jetzt langfristig und
wirtschaftlich denken, dann lassen Sie doch die Leute etwas
tun! Und sonst beschäftigen Sie halt die Kantonspolizei. Das
kann es aber nicht sein!
Noch etwas zur Privilegierung: Ich kann das nicht mehr
hören! Ich bitte Sie, Kontakt mit diesen Leuten
aufzunehmen. Es kommen tatsächlich die jüngsten Leute.
Jetzt frage ich Sie: Wenn wirklich jemand aus der Schweiz
flüchten müsste, wen würden Sie schicken? Die Ärmsten
und die Kranken oder die Besten und die Fittesten? Das ist
die Frage der Privilegien und deshalb sind es meistens auch
junge Männer. Aber nicht nur. Es sind auch Frauen mit
Kindern. Die sehen Sie einfach nicht so gut, weil die
meistens im Zentrum bleiben und sich nicht rauswagen.
Aber gehen Sie bitte einmal vor Ort schauen, was das für
Leute sind!
Die Schweiz unattraktiv machen? Sie sind wirklich auf dem
besten
Weg,
das
zu
machen
mit
den
Entlastungsmassnahmen usw. Die Schweiz wird schon noch
unattraktiv werden. Es ist aber immer noch tausend Mal
attraktiver als die Situation in Zentralafrika beispielsweise.
Ich bitte Sie, hier jetzt wirklich einmal die Vernunft
einzuschalten! Herr Wertli ist sicher kein Radikaler. Er ist
ein vernünftig denkender Mensch, der jetzt einen Vorstoss
macht, der Sinn macht, dass das jetzt gemacht wird, um
spätere Folgekosten zu sparen.
Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich spreche im Namen der
FDP-Fraktion. Wir lehnen das Postulat ab. Bei
Beschäftigungsprogrammen ergeben sich 2 Probleme: 1. Die
Teilnahme kann nicht erzwungen werden, da gemäss der
von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtskonvention
Art. 1584
EMRK Artikel 4 Pflicht- oder Zwangsarbeit nicht erlaubt
ist. Es braucht also einen Geldanreiz, um Leute überhaupt in
solche Programme bringen zu können.
2. Beschäftigungsprogramme sind teuer. Sie erfordern
Strukturen, also Staatsangestellte zur Leitung der
Programme,
Maschinen,
Transportfahrzeuge,
Büroverwaltung usw. Diese müssen auf unbestimmte und
immer wieder wechselnde Zahl von Teilnehmern
ausgerichtet
werden.
All
diese
Personalund
Materialressourcen kosten Geld. Arbeitsprogramme, das ist
hier als Beispiel genannt worden, für Asylsuchende in der
Stadt Zürich sind eben ein abschreckendes Beispiel. Für die
Dauer von 20 Monaten werden mit einem Aufwand von 1,5
Mio. Franken an Steuergeldern gerade mal 100
Asylsuchende in Arbeitsprogrammen beschäftigt. Die Leute
werden im Dienste der Stadtverwaltung dort eingesetzt, wo
die Finanzmittel für die Erbringung öffentlicher
Dienstleistungen nicht ausreichen. Die Stadt Zürich
beherbergt rund 3'000 Asylsuchende. 100 von ihnen, als
Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Die Leute in einem
solchen Beschäftigungsprogramm erhalten 15 Franken pro
Tag "Motivationszulage". Das wäre für uns vielleicht hier in
der Schweiz eine "Zulage". In den Herkunftsländern dieser
Leute ist das kaufkraftmässig das 10-20-fache. Wenn er
dieses Geld nach Hause schickt, kann eine ganze
Grossfamilie buchstäblich wie ein König leben. Wenn diese
Programme Schule machen würden, dann müsste auch noch
etwas anderes gemacht werden: Dann müssten die
Arbeitgeber wie öffentliche Ämter usw. mindestens noch 5
Franken pro Tag an den Bund abliefern, damit der Bundesrat
genügend Gelder hat, um für diese Motivation, die hier in
der Schweiz herrscht, in den Herkunftsländern genügend
Werbung machen kann. So schön leben Asylanten bei uns.
Kommt nur! Ihr könnt nachher wie die Könige leben bei
euch zu Hause.
Zu Frau Arpagaus und dem Argument, dass man mit solchen
Beschäftigungsprogrammen meist junge Leute von der
Strasse wegbringt oder eben, dass sie nichts Dümmeres tun,
gemeint ist vermutlich, dass sie keine Drogen handeln. Die
Aktion in Aarau wurde vorhin erwähnt. Ich glaube kaum,
dass sich jemand für 15 Franken pro Tag vom Drogenhandel
abbringen lässt. Auch ein Kleindealer dealt diese Summe
innert Minutenfrist. Ich bin also selbstverständlich gegen die
Überweisung des Postulats.
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Zum Votum von Herrn
Forrer: Ich möchte seine 3 Argumente kurz zerpflücken. 1.
Durchsetzung nicht erzwingbar: Wenn wir alles in diesem
Staat nur noch danach messen können, ob wir unsere
staatlichen Haltungen erzwingen können, dann stehen wir
oft mit dem Rücken zur Wand. Ich finde, das ist kein
hinreichendes Argument, Beschäftigungsprogramme nicht
zuzulassen. Ich gehe allerdings auch nicht soweit zu
behaupten - wie das mal über den Konzentrationslagern
stand - "Arbeit macht frei". Ich erwarte nicht, dass sich diese
Asylbewerbenden nun furchtbar frei fühlen, indem sie bei
uns vielleicht irgendwelche von uns als niedrig angesehenen
Arbeiten verrichten. Einen Silberschweif um diese
Betätigungsfelder sehe ich nicht.
2. Zu teuer: Natürlich spricht die FDP immer von den
Kosten. Wir könnten auch mal vom Nutzen für diesen Staat
sprechen. Es gibt genügend kleinere Tätigkeiten, die erledigt
4. November 2003
etwas mehr als 3%, werden mit über 1,4 Mio. Franken für
Dienstleistungen eingesetzt, obwohl eigentlich die
Geldmittel für diese Leistungen fehlen. Die auf diese Weise
beschäftigten Asylsuchenden erhalten 300-400 Franken
Motivationszulage pro Monat. Durch diesen finanziellen
Anreiz wird die Schweiz als Fluchtzielland noch attraktiver.
Wenn das Beispiel Schule machen würde und alleine in
Zürich
alle
Asylsuchenden
in
derart
teuren
Beschäftigungsprogrammen eingebunden würden, beliefen
sich die Kosten für die Stadt Zürich pro Jahr rein
rechnerisch auf über 25 Mio. Franken. Für die ganze
Schweiz wären es gar rund 450 Mio. Franken. Eine
glaubwürdige Asylpolitik braucht keine derart teuren
Beschäftigungsprogramme. Es ist sachdienlicher, wenn sich
die Asylsuchenden, so wie das der Regierungsrat aufgezeigt
hat, für Befragungen über ihre Flüchtlingseigenschaften zur
Verfügung halten und die Entscheide rasch und konsequent
vollzogen werden können. Die FDP bittet Sie um
Ablehnung des Postulates!
werden könnten. Die Stadt Zürich hat es vorgemacht und in
der Vorlage sind die Arbeiten aufgeführt, um welche es sich
hier handeln könnte. Wir könnten durchaus auch den Nutzen
sehen und das entsprechend einsetzen.
3. Attraktivität des Fluchtlandes Schweiz: Ich bitte Sie! Wer
zu Fuss durch die Wüste geflüchtet ist, wer mit einer
Schaluppe das Mittelmeer überquert hat, der hat das nicht
gemacht, um hier vielleicht mit 15 Franken abgespiesen zu
werden. Das ist ein lächerliches Argument, hier zu
behaupten, das Fluchtland Schweiz würde attraktiver durch
so eine Beschäftigungstätigkeit. Ich finde die Argumente,
die gegen diese Vorlage angebracht wurden, sind nicht
hinreichend und ich bitte Sie, die Vorlage zu unterstützen!
Vorsitzende: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus
dem Plenum vor.
Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Der Regierungsrat
beantragt Ihnen wie damals beim Vorstoss von Frau
Arpagaus Ablehnung des Vorstosses. Die schriftliche
Begründung haben wir Ihnen zugestellt. Ich kann nur
folgende Ergänzungen machen: Auch in der Zwischenzeit
tagte die schweizerische Asylkonferenz. Dort hat Frau
Bundesrätin Metzler eine Auslegeordnung gemacht und die
Kantone konnten sich immer in Zweierdelegationen frei
über ihre Situation und über ihre Probleme äussern. Dort
wurde auch das Projekt vom Kanton Zürich vorgestellt. Ich
sehe durchaus, dass es für eine städtische Situation,
vielleicht durch die besondere Situation etwas für sich hat.
Immerhin sei darauf hingewiesen, dass ein gewaltiger
Medienaufwand dahintersteht. Wenn man aber schaut, was
hinterher passiert ist aus diesem Projekt, so mache ich
gewisse Fragezeichen. Die überwiegende Mehrheit aller
anwesenden Regierungsräte haben ganz klar geäussert, dass
sie am dreimonatigen Arbeitsverbot festhalten wollen. Das
war eine überaus grosse Mehrheit. Dazu ist zu sagen, dass
während dieser 3 Monate Arbeiten mit Asylsuchenden
möglich sind, nämlich gemeinnützige Arbeiten usw.
Allerdings muss ich auch hier sagen - und das kennen sicher
einige Gemeindevertreter hier, die schon solche
gemeinnützigen Projekte durchgeführt haben - dass der
Aufwand sehr hoch ist für die Betreuung und dass die Frage
der Betreuung, des Aufwandes auch bezüglich der
Kommunikation und Verständigung sehr problematisch ist.
Das Projekt Kirschenernte, das hier genannt wurde, habe ich
2436
4. November 2003
mir auch angesehen. Ich habe festgestellt, dass das eine gute
Sache ist. Aber jetzt kommen die Probleme von einer
anderen Seite: Wir stellen fest, dass es nicht mehr mit diesen
15 Franken Motivationszulage geht, weil die Leute nicht
kommen, wenn sie keine höheren Beiträge bekommen. Hier
haben wir das Problem, denn mit dieser Situation kommen
wir in Konflikt mit dem Gesetz. Ich bitte darum, wenn
Gemeindevertreter damit Erfahrungen gemacht haben, diese
hier vielleicht auch noch zu äussern. Das ist sehr schwierig
durchzusetzen.
Zusammenfassend wollen wir also festhalten, dass jene, die
vorläufig aufgenommen sind und die eine Bewilligung
haben, dass wir jene in Beschäftigungsprogramme
aufnehmen wollen. Es kommt dazu, dass wir feststellen und das wurde auch von Frau Bundesrätin Metzler
eindrücklich dargelegt -, wie viele Arbeitsplätze wir im
niederschwelligen Bereich in der Schweiz haben. Sie
merken heute, wenn Sie über Behindertenwerkstätten reden,
wie
diese
Probleme
haben,
überhaupt
solche
niederschwelligen Arbeiten zu finden, um die Leute zu
Erachtens - auch wenn das von Herrn Wertli gut gemeint ist
- keinen anderen Weg beschliessen!
Frau Studer: Der von Ihnen dargelegte Fall aus der Praxis
kann nicht ein solcher Fall sein, sonst wäre es vom Gesetz
her strafbar. Es muss sich also um einen Asylbewerber
handeln, der schon 3 Monate in der Schweiz war. Sonst
stimmt etwas nicht.
Frau Arpagaus: Selbstverständlich hat man in der
Asylpolitik unheimliche Differenzen. In diesem sensiblen
Bereich gibt es alle Meinungen im ganzen Spektrum. Da
sind wir uns einig. Aber worüber wir auch einig sind ist,
dass wir irgendwann über die Frage der Migration in
unserem Land diskutieren müssen. Das darf ja nicht sein,
dass wir alle diese Fragen und Probleme über den
Asylbereich abwickeln mit über 90% Ablehnung im Schnitt
der letzten Jahre. Das ist ein unwürdiges System, das wir
hier aufgebaut haben mit allen Problemen, die damit
zusammenhängen. Wir müssen irgendwann zusammen
diskutieren - bei allen Differenzen die wir haben - wir wir
auf Bundesebene mit dieser Migration umgehen wollen und
was die Zielsetzung in unserem Land ist. An dieser Frage
werden wir nicht vorbeikommen. Diese Diskussion müsste
eigentlich einsetzen!
Herr Forrer hat aus Sicht der FDP die Frage der
Aufwendungen für Beschäftigungsprogramme aufgegriffen.
Hier kommt natürlich die Verknüpfung, dass diese
Beschäftigungsprogramme bei uns künstlich aufgebaut
werden müssten, weil wir ja nicht einfach so Beschäftigung
haben. Diese Plätze müssten wir finanzieren und
subventionieren. Im Kanton Zürich ist das ein Problem, das
sie im Moment nicht zu lösen wissen, wenn sie in dieser Art,
wie sie es mit grossem Medienaufwand angekündigt haben,
weiterfahren wollen.
Gesamthaft gesehen ist das Anliegen erkannt, aber die
Begründung, warum wir dieses Anliegen vom Regierungsrat
her weiterhin ablehnen, habe ich versucht, mit einigen
zusätzlichen Punkten zu der schriftlichen Erklärung hier
darzulegen In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Vorstoss
abzulehnen!
Abstimmung:
2437
Art. 1584
beschäftigen. Das Gleiche gilt übrigens bei den
Arbeitslosenprojekten. Mit einem solchen Projekt entsteht
natürlich eine gewisse Konkurrenzsituation, die wir
beachten müssen.
Es geht, Herr Nationalrat Müller, darum, dieses
Arbeitsverbot von 3 Monaten aufrecht zu erhalten, damit
man diese Frist nutzt, um die Durchführung des Verfahrens
sicherzustellen, damit die Gesuchsteller bereit sind, diese
Befragungen und Abklärungen zu machen. Das dauert in der
Regel mindestens 8 Wochen, um dieses Verfahren
durchzuführen.
Dann sei auch darauf hingewiesen: wir wissen, dass über
90% aus wirtschaftlichen Gründen in unser Land kommen.
Auch von Fachleuten wurde darauf hingewiesen, dass mit
solchen Massnahmen Anreize geschaffen würden, die sich
natürlich sofort herumsprechen würden. Ich weise auch
darauf hin, dass mittlerweile alle umliegenden Staaten
verschärfte Massnahmen in Kraft gesetzt haben. Der Druck
auf unser Land wird zunehmen. Deshalb dürfen wir hier
meines
Das Postulat Wertli wird mit klarer Mehrheit, bei 46
befürwortenden Stimmen, abgelehnt.
1585 Dekret über die Zivilstandskreise; Genehmigung
bzw. Beschlussfassung
(Vorlage vom 10. September 2003 des Regierungsrats)
Marcel Züger, SP, Umiken, Vizepräsident der
nichtständigen Kommission Nr. 7 "Zivilstandswesen": Die
Beratung des Dekrets dauerte gerade mal eine gute halbe
Stunde; Änderungsanträge wurden keine gestellt. So kann
ich mich mit ein paar erläuternden Worte bescheiden: Die
Vorlage entspricht nicht exakt der ursprünglichen Intention
der Kommission. Im Laufe der Gesetzesberatung war die
Meinung zum Ausdruck gekommen, etwa ein Dutzend
Zivilstandsämter einzurichten. Nun sind es deren 20. Diese
Vermehrung kann als logische Konsequenz des vom
Grossen Rat beschlossenen Gesetzes betrachtet werden. Die
Gemeinden hatten sich selbst zu arrangieren und die
Regierung hat die Vorschläge 1 zu 1 übernommen.
Auch wenn ob des Resultats nicht reihum Stürme der
Begeisterung ausbrechen, so mögen die gemachten
Erfahrungen zuversichtlich stimmen. Zum einen schliesst
sich Bergdietikon der Stadt Dietikon an. Diesem Novum der
Kooperation über die Kantonsgrenze hinweg kommt
Pilotcharakter zu, und alle Beteiligten können nur davon
profitieren.
Die Gemeinden mussten sich zusammenraufen und ihre
Interessen mit jenen ihrer Nachbarn in Einklang bringen.
Teilweise flogen ein paar Späne, was ja nun mal passieren
kann, wenn gehobelt wird, und die Auseinandersetzung
scheint allen gut getan und keine bleibenden Schäden
hinterlassen zu haben. Auf einem leicht überschaubaren
Übungsfeld konnten so wichtige Erfahrungen gesammelt
werden. Schliesslich kann festgehalten werden, dass das
Dekret nicht in Stein gemeisselt ist. Wenn es die
Gegebenheiten erfordern sollten, so kann der Grosse Rat die
Kreiseinteilung mit geringem Aufwand neu festlegen.
Art. 1585
In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 8 zu 0
Stimmen angenommen. Ein Grossrat enthielt sich der
Stimme. Mir bleibt zum Schluss, allen zu danken. In den
Dank einschliessen will ich die Grossratskommission und
die Regierung, speziell aber auch die Herren und Damen in
der Verwaltung und auch all jene, die sich in den
Gemeinden mit der Thematik beschäftigt haben.
Vorsitzende: Wir kommen zum Eintreten. Stillschweigendes
Eintreten haben die SD/FP-Fraktion, die SP-Fraktion sowie
die FDP-Fraktion signalisiert.
Jörg Hunn, SVP, Riniken: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Mit dem Dekret wird eine mehrheitlich
vernünftige Regionalisierung des Zivilstandswesens
geschaffen. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen
Zentralisierung und Einverleibung in die kantonale
Verwaltung entstehen nun 20 übersichtliche, regionale
Zivilstandskreise. Damit bleibt die Nähe zu den Kundinnen
und Kunden gewährleistet.
Allen regierungsrätlichen Unkenrufen zum Trotz haben sich
die Gemeinden innert nützlicher Frist einigen können und
zweckmässige Lösungen gefunden. Das freut mich! Die
4. November 2003
Gemeinderäte haben einmal mehr bewiesen, dass sie bereit
und
in
der
Lage
sind,
in
Sachbereichen
zusammenzuarbeiten.
Noch eine allgemeine Bemerkung zum Thema, aber nicht
direkt zu diesem Dekret: Die vom Bund verordnete
Professionalisierung des Zivilstandswesens, die gar nicht
nötig gewesen wäre, kostet in Zukunft deutlich mehr Geld
als bisher. Und das in einer Zeit, wo alle sparen müssen. So
günstig wie bisher wird das Zivilstandswesen nie mehr sein.
Nicht zu reden von der bisherigen Datensicherheit, die mit
der zentralen Datensicherung nicht mehr gewährleistet sein
wird.
Die SVP ist mit dem Dekret einverstanden. Ich bitte Sie, die
Vorschläge der Gemeinden zu respektieren und dem Dekret
über die Zivilstandskreise zuzustimmen!
Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten.
Hans Bürge, EVP, Safenwil: Leider muss ich mit einem
regionalen Problem an Sie gelangen, aber da nun einmal der
Grosse Rat dafür zuständig ist, gehört es hier hin. Ich
spreche auch im Auftrag der grossen Mehrheit der
Mitglieder
der Gemeindeammännervereinigung des Bezirks Zofingen.
Das ganze Konzept mit den Zivilstandskreisen hat einen
Fehler. Standorte, wo viel geboren und gestorben wird,
haben aufgrund der vielen Mutationen höhere Kosten zu
tragen. Das sind nun einmal Standorte, die Spitäler und
Geburtskliniken beheimaten. Schliessen sich nun
Gemeinden
in
einem
guten
Mix
aus
Spitalstandortgemeinden und anderen zusammen, so werden
die Kosten innerhalb dieser Gruppe gut und gerecht verteilt.
Schliessen
sich
aber
wenige,
egoistische
Nichtspitalgemeinden zusammen, fahren diese zu Lasten der
anderen besser. Purer Egoismus und unsolidarisches
Verhalten - so geschehen eben in unserem Bezirk Zofingen
durch die Gemeinden Aarburg und Oftringen. Alle
Bemühungen der Organe der übrigen Gemeinden, diese
beiden Gemeinden zur Solidarität zu bewegen haben nichts
gefruchtet. Bekannt wurde in diesen Diskussionen nur, dass
noch personelle Antipathien bisheriger Stelleninhaber im
Spiele sind. Am liebsten würde ich Ihnen unter diesen
Voraussetzungen die Ablehnung des Zivilstandskreises
Aarburg-Oftringen beantragen. Aber ich habe mich schon
seit jeher für die Stärkung der Gemeindeautonomie
eingesetzt und beachte auch bei dieser Einzelfrage meine
Haltung. Ich kann Ihnen also keinen ablehnenden Antrag
stellen. Aber: Ich demonstriere dann mit meinem eigenen
Stimmverhalten, dass ich eine solche Unsolidarität nicht
akzeptieren kann und mit mir die meisten anderen
Gemeinden unsres Bezirkes und natürlich hoffe ich, dass
dies einige Grossräte und Grossrätinnen mit mir gleichtun!
Gemeinde ein Teilpensum, das in der Gemeindekanzlei
ausgeübt wurde. Das Trauzimmer steht im Gemeindehaus
zur Verfügung. Es kann kostenmässig weitgehend
vernachlässigt werden. Ebenfalls die Personalkosten, da wir
seit Beginn der neuen Ordnung ja nicht ein Teilpensum
dafür reduzieren können. Wir haben also bis jetzt - ohne
detaillierte Kosten zu erheben - maximal ca. 20'000 Franken
pro Jahr für unser Zivilstandswesen aufgewendet. Neu sind
wir kostenpflichtig an die amtsführende Gemeinde Baden
und erhalten jährlich dann eine Rechnung über 12 Franken
pro Einwohner. Das macht über 70'000 Franken, die wir neu
zu bezahlen haben. Ich mache hier keinen Vorwurf an die
amtsführende Gemeinde Baden. Ich möchte nur darstellen,
wohin diese Zusammenlegung führt.
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal: Ich spreche nicht im
Auftrag der Gemeindeammännervereinigung des Bezirks
Baden. Wir haben hier ein Beispiel von Zusammenlegungen
von Verwaltungsbereichen, wie sie auch in anderen
Themenbereichen denkbar sind oder wären. Leider sind die
Ergebnisse nicht so, wie wir sie hier im Saal erhofft haben.
Dies aus finanzieller Sicht. Wir installieren hier neue,
sinnvolle Zivilstandskreiseinteilungen. Ich möchte Ihnen die
Nachteile dieser neuen Einteilung am Beispiel meiner
Gemeinde Untersiggenthal darstellen, einer Gemeinde mit
6'300 Einwohnern. Bisher war das Zivilstandsamt in der
Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Die Regierung legt
Ihnen das Dekret zur Entscheidung vor und zwar
unverändert nach der Anhörung bei den Gemeinden.
Obwohl, ich will das nicht verhehlen, in 3 Fällen, - und hier
teile ich die Auffassung von Herrn Bürge - im einen Fall,
aber es gibt noch 2 weitere Fälle, man durchaus sagen kann,
das ist keine sehr sinnvolle, zweckmässige Lösung. Aber die
Regierung akzeptiert den Entscheid 1. des Grossen Rates
und 2. des Volkes, dass die Zuständigkeit zur Bildung der
Zivilstandskreise letztlich von den Gemeinden her erfolgen
Was ist zu tun und was läuft hier falsch, dass solche Effekte
entstehen? Wenn wir statt zu optimieren, den Apparat mehr
aufblähen und mehr Kosten verursachen, wirft das ein
äusserst schlechtes Licht für allfällige weitere
Kooperationen oder Regionalisierungen in anderen
Bereichen. Ich frage den Herrn Innendirektor an, was an
dieser Kostenexplosion Schuld ist? Sind es nur die
Bundesvorgaben, die wir zu erfüllen haben oder sind andere
Gründe dahinter zu erwarten? Ich mache mir sonst, wenn
das der Stil und die Wirkung ist von Kooperationen, für
künftige
Optimierungen
oder
Kooperationszusammenlegungen Sorgen.
Vorsitzende: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus
dem Plenum vor.
2438
4. November 2003
Art. 1585
soll. Sie finanzieren das auch. Deshalb wollen wir uns da
auch nicht weiter einmischen.
Was hingegen klar ist, sind die Bundesvorgaben, die
massgeblich für die jetzt vorliegende Lösung sind.
Hingegen bin ich nicht ganz der gleichen Auffassung wie
Herr Hunn, dass die Datensicherheit jetzt neu gefährdet
werde. Im Gegenteil! Mit der Einführung des INFOSTARSystems soll ebengerade diese Datensicherheit gewährleistet
werden. Bisher hatten wir ja lediglich die rein administrative
Vollzugssituation, dass die Leute das auf einen Bogen
eingetragen haben und die Fehlerquellen sind dadurch nicht
unbedingt vermeidbar.
Letzte Bemerkung: Immerhin habe ich im innerkantonalen
Vergleich festgestellt, dass es Kantone gibt, die wesentlich
weiter gegangen sind als der Kanton Aargau. Beispielsweise
der Kanton Wallis, der flächenmässig ein grosser Kanton
mit komplizierten Talschaften aufweist, aber die sehr
regionalisierte Lösung eingeführt hat und offenbar hat das
dort überhaupt keine Wellen geschlagen. Keine einzigen!
Was Herr Killer hier fragt, kann ich so nicht beantworten,
weil ich natürlich nicht nachvollziehen kann, wie die
Berechnungsgrundlagen in der Gemeinde Untersiggenthal
aussehen und wie sich dann die mit der Gemeinde Baden
vereinbarte Lösung präsentiert. Ich kenne allerdings
Beispiele, wo man durchaus sagen kann, dass offenbar die
Kostensituation einigermassen ausgeglichen sei, wenn man
die Stellenprozente abzählt. Aber wie gesagt, das kann ich
hier nicht beantworten.
Vorsitzende: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Damit sind wir auf die Vorlage eingetreten. Wir kommen
zur Detailberatung. Zur Botschaft liegen keine
Wortmeldungen vor.
Detailberatung
Titel, Ingress, §§ 1, 2 und 3
Zustimmung
Das Dekret über die Zivilstandskreise wird, wie es aus den
Beratungen hervorgegangen ist, mit klarer Mehrheit zum
Beschluss erhoben.
Vorsitzende: Das Dekret ist gutgeheissen und das Geschäft
damit erledigt. Ich schliesse die Sitzung an dieser Stelle und
wünsche allen einen guten Appetit! Ich bitte die Mitglieder
des Büros, sich noch schnell hier bei mir zu treffen!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schlussabstimmung:
(Schluss der Sitzung: 12.30 Uhr.)
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