Art. 1566 4. November 2003 112. Sitzung 4. November 2003, 10.00 Uhr Vorsitzende: Barbara Roth, Erlinsbach Protokollführer: Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 180 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 20 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Biffiger Gregor, Berikon; Bodmer Thomas, Wettingen; Bossard Martin, Kölliken; Brizzi Simona, Ennetbaden; Brun Ursula, Rheinfelden; Emmenegger Kurt, Baden; Frey Karl, Dr., Wettingen; Haber Johanna, Dr., Menziken; Käser André, Stein; Kaufmann-Tanner Elsbeth, Schöftland; Lüem Daniel, Hendschiken; Lüscher Edith, Staufen; Lüthi Benedikt, Lenzburg; Mösch Anton, Frick; Schenkel Fabian, Bergdietikon; StüssiLauterburg Jürg, Dr., Windisch; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Weiersmüller-Scheuzger Susanne, Buchs; Werthmüller Ernst, Holziken; Zollinger-Keller Ursula, Untersiggenthal Vorsitzende: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 112. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 1566 Mitteilungen Vorsitzende: Heute feiert Herr Stephan Wullschleger, Strengelbach, seinen Geburtstag. (1971). Ich wünsche Dir, Stephan, alles Gute und gratuliere Dir ganz herzlich zum heutigen Wiegenfest! Gerne überreiche ich Dir unser Geschenk! (Beifall). Auf Antrag des Gesundheitsdepartements hat das Büro gestützt auf § 18 Spitalgesetz beschlossen, 2 nebenamtliche Richterinnen-/Richterstellen am Verwaltungsgericht zur erstmaligen Besetzung auszuschreiben. Im Anschluss an die Wahlvorbereitungen werden die entsprechenden Anträge dem Plenum zu gegebener Zeit unterbreitet. Das Büro wird den Gegenbesuch bei der Ratsleitung des Grossen Rates des Kantons Tessin am 16. Februar 2004 durchführen. Und bereits wurde auch der Besuch beim Büro des Grossen Rates Thurgau vereinbart: er findet am 5. Mai 2004 statt. Im Hinblick auf die Geschäfts- und Sitzungsplanung bis Ende 2003 hat das Büro beschlossen, dass alles daran gesetzt werden soll, damit die beiden gewichtigen Vorlagen "Voranschlag 2004 und Entlastungsmassnahmen" noch in diesem Jahr durch den Rat beraten und verabschiedet werden können. Zu diesem Zweck sollen am 9. und 16. Dezember je drei Ratssitzungen durchgeführt werden. Bitte reservieren Sie sich die Sitzungszeiten: Am 9. Dezember von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr und am 16. Dezember von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr! In diesem Zusammenhang bitte ich - insbesondere die Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten - zu beachten, dass die Quartalskonferenz vom 9. Dezember 2003 auf den 13. Januar 2004 verschoben werden musste. Wie ich Ihnen bereits letzten Dienstag mitgeteilt habe, hat letzten Dienstag um 18.00 Uhr der FC-Grossrat in Kölliken gegen den FC-Landrat Waldshut gespielt. Durch die lautstarke und vor allem moralische Unterstützung durch die Grossratspräsidentin sowie den Herrn Landammann Peter C. Beyeler und verschiedene Mitglieder des Büros und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei hat der FC-Grossrat den FC-Landrat Waldshut mit 4:1 Toren bezwungen. (Beifall). - Torschützen waren: Daniel Lüem, Adrian Ackermann, Manfred Dubach und Herr Altgrossrat Patrick Fischer. Obwohl ich nicht viel von Fussball verstehe, das Spiel war wirklich spannend! Allerdings hatten vor allem die Zuschauer und Zuschauerinnen etwas mit den kalten Temperaturen zu kämpfen. Glücklicherweise hat eine Kollegin aus Waldshut daran gedacht, etwas mitzunehmen, wodurch wir uns während des Spiels von innen erwärmen konnten! Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rats: Urteil: Gemäss Urteil vom 27. August 2003 im Beschwerdeverfahren der Anna Huser, Wettingen, gegen den Beschluss des Grossen Rats vom 21. Mai 2002 betreffend Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Wettingen hat das Verwaltungsgericht u.a. wie folgt erkannt: a) In teilweiser Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird Ziff. 2 des Genehmigungsbeschlusses des Grossen Rats vom 21. Mai 2002 insoweit aufgehoben, als die Parzellen Nr. 891 und 3364 (teilweise) der Nichtbauzone Spezialzone "Geisswies" zugewiesen werden. b) Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrats vom 3. April 2002 wird vollumfänglich aufgehoben. c) Die Sache wird an die Einwohnergemeinde Wettingen zum neuen Planungsentscheid im Sinn der Erwägungen zurückgewiesen. Verordnungen zum Vollzug von Bundesrecht im Sinne von § 91 Abs. 2bis KV: Die Staatskanzlei teilt mit, dass der Regierungsrat mit Beschluss vom 15. Oktober 2003 folgende Verordnung verabschiedet hat: - Vollziehungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in der Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 15. Oktober 2003 (SAR 811.621) 2418 4. November 2003 Die Geschäftsprüfungskommission wird mit dem Wortlaut dieser Verordnung separat bedient. Infolge Abwesenheit des Interpellanten muss das Geschäft unter Ziffer 20 (03.56) Interpellation Thomas Bodmer betreffend neues Steuergesetz von der Traktandenliste abgesetzt werden. Ebenfalls hat Herr Martin Bossard, Kölliken, uns mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen heute Morgen nicht an der Ratssitzung teilnehmen kann. Somit muss Traktandum 5, Geschäft (03.62) Postulat Martin Bossard, ebenfalls abgesetzt werden. 1567 Neueingänge 1. Nachtrags- und Verpflichtungskreditbegehren 2003, II. Teil. Vorlage des Regierungsrats vom 22. Oktober 2003. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 2. Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung (DAP); Änderung. Vorlage des Regierungsrats vom 22. Oktober 2003. - Geht an die Gesundheitskommission. 3. Dekrete im Bereich Strafrechtspflege; Aufhebung bzw. Änderung. Vorlage des Regierungsrats vom 22. Oktober 2003. - Geht an die Justizkommission. 1568 Motion der SVP-Fraktion betreffend ersatzlose Streichung der Informationsdienste und Kommunikationsabteilung der einzelnen Departemente und Übertragung dieser Aufgabe an die bestehende Kommunikationsabteilung der Staatskanzlei; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SVP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Informationsdienste und Kommunikationsabteilungen der einzelnen Departemente ersatzlos zu streichen und diese Aufgabe der bestehenden Kommunikationsabteilung der Staatskanzlei zu übertragen. Vorbemerkung: Im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Finanzen des Kantons Aargau wäre der Regierungsrat seit längerem gefordert, die Tätigkeiten der Verwaltung auf Doppelspurigkeiten zu überprüfen. Leider scheint der Regierungsrat noch nicht besonders fündig geworden zu sein. Es ist deshalb offensichtlich unumgänglich, dass der Grosse Rat dem Regierungsrat Hilfestellung leistet. Begründung: Es fällt auf, dass aus den Kommunikationsabteilungen einzelner Departemente nach wie vor beinahe täglich mehr und minder sinnvolle Verlautbarungen erfolgen. Jedes Departement verfügt über eine eigene PR-Maschine, auch Kommunikationsdienst genannt. Mit der Zusammenlegung dieser Dienste kann eine Triage der eingehenden Kommunikationsbedürfnisse der einzelnen 2419 Art. 1567-1569 Departemente auf Relevanz, Dringlichkeit und Notwendigkeit erfolgen. Die Weiterleitung an die Medien erfolgt koordiniert. Die Motionärin geht davon aus, dass die bestehenden Strukturen in der Staatskanzlei nicht ausgebaut werden und somit ein beträchtlicher Spareffekt erzielt werden kann. 1569 Motion Walter Forrer, FDP, Oberkulm, betreffend Reduktion der Regelungsdichte und Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); Einreichung und schriftliche Begründung Von Walter Forrer, FDP, Oberkulm, und 23 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat eine Vorlage bzw. einen Massnahmenkatalog zu unterbreiten, welcher einen Abbau von bürokratischen und administrativen Belastungen für KMU enthält. Begründung: Von den 307'000 marktwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz beschäftigen 99.7% weniger als 250 Personen und entsprechen damit der Definition eines kleineren und mittleren Unternehmens (KMU). Nur rund 1'000 Betriebe beschäftigen 250 oder mehr Personen. Die KMU bilden somit das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Sie stellen über zwei Drittel aller Arbeitsplätze und tragen damit entscheidend zu unserem Wohlstand bei. Es sind die KMU, die auch in wirtschaftlich rezessiven Zeiten als stabilisierender Faktor unserer Volkswirtschaft wirken und damit wesentlich zum Erhalt des Sozialstaates Schweiz beitragen. Es ist naheliegend, dass die KMU auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen sind, um erfolgreich und innovativ agieren zu können. Zu einem KMU-freundlichen Umfeld gehören - nebst einer tragbaren Steuerbelastung auch administrative und bürokratische Aufwendungen, welche sich auf ein notwendiges Mass beschränken und einen optimalen Kompromiss in der Wechselbeziehung zwischen Wirtschaft und Staat darstellen. Der Bund hat dies erkannt und versucht schon seit einiger Zeit ein besseres Geschäftsumfeld für die Wirtschaft, insbesondere aber für die KMU zu schaffen. Im Mai des laufenden Jahres hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die weitere Stossrichtung für die Grundzüge einer Politik dargelegt, welche auf die Bedürfnisse der KMU abgestimmt ist. Durch so genannte "KMU-Verträglichkeits-tests", Empfehlungen an die Behörden, durch das "Forum KMU" und die Einrichtung der Regulierungsfolgenabschätzung soll dafür gesorgt werden, dass Bundesrecht aus der Perspektive der KMU untersucht und konzipiert wird. Ohne Anstrengungen auf Kantonsebene ist allerdings kaum eine wirkungsvolle Entlastung zu erreichen, sind doch die kantonalen Behörden oft mit dem Vollzug von Bundesvorschriften beauftragt. Der Grossteil der Art. 1566 4. November 2003 administrativen Hürden, welche KMU zu überwinden haben, liegt auf kantonaler und kommunaler Ebene. administrativen Belastungen der KMU durch kantonale Behörden Die Wirtschaftskammer Baselland hat denn auch am 18. September 2003 zwei Initiativen lanciert, um die und die Verwaltung abzubauen und die Regulierungsdichte zu reduzieren. Gleichzeitig soll - analog zu dem vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Bundesebene vor vier Jahren geschaffenen Instrumentarium - eine "Regulierungsfolgenabschätzung" eingeführt und weitere Massnahmen getroffen werden. Das Seco hat die kantonalen Initiativen der Wirtschaftskammer Baselland ausdrücklich begrüsst. Arbeitsinspektorat, Ausländerbewilligungen, Berufsbildung, Preisanschreibepflicht, Statistik soweit es um die Volkswirtschaft geht; - Baupolizei, mit dem Bauen verbundene Auflagen im Bereich Umwelt, Lärm, Luft, Wasser, Abfall, Natur- und Heimatschutz, Verkehrserschliessung. Wie in der gesamten Schweiz erreichen auch im Kanton Aargau die Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten einen Anteil von 99.7%. Gar 83.1% der Beschäftigten arbeiten in KMU. Die Aargauer Regierung hat sich denn auch für KMU-freundliche Rahmenbedingungen ausgesprochen, insbesondere deren Stabsstelle für Wirtschaftsfragen. Als positives Beispiel kann auch die Koordinationsstelle Baugesuch im kantonalen Baudepartement genannt werden. Bezüglich weiterer Verbesserungen der administrativen Rahmenbedingungen ist es jedoch bei Absichtserklärungen geblieben. Es ist festzustellen, dass auch im Kanton Aargau Unternehmen immer mehr Geld und Zeit aufwenden müssen, um behördliche Auflagen zu erfüllen. Es drängen sich Massnahmen auf, die dafür sorgen, dass KMU: - von aufwändigem, oft unsinnigem behördlichen Papierkrieg entlastet werden und die Regelungsdichte sowie die administrative Belastung für KMU, aber auch für die Kleinst- und Kleinunternehmen, so gering wie möglich gehalten wird; - eine KMU-Verträglichkeit von Erlassen und Gesetzen sichergestellt erhalten, durch welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit betroffen sind; - von Vereinfachungen und Beschleunigungen von Verfahren, beispielsweise durch Vereinfachung von Formularen, Festlegen von Bearbeitungsfristen etc., profitieren; - für einzelne Vorhaben weniger Stellen und Verwaltungsabteilungen angehen müssen; - weniger Aufwand betreiben müssen, der bei der Beschaffung der Informationen und bei der Umsetzung der einzuhaltenden Vorschriften entsteht; - wieder mehr Zeit für ihr Kerngeschäft gewinnen: Den Betrieb führen, Aufträge akquirieren, Innovationen entwickeln und neue Absatzkanäle erschliessen; - im härter werdenden Wettbewerb auch im Ausland konkurrenzfähig anbieten können; - alles in allem auch ihre Arbeitsplätze sichern und ausbauen können - und auch mehr in die Berufsbildung eines qualitativ hochstehenden Nachwuchses investieren können. Die Verbindungen der KMU mit kantonalen Behörden und damit mögliche Bereiche für Vereinfachungen im administrativen Bereich sind in erster Linie: Familienausgleichskassen, Anerkennung einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch die AHV-Kassen oder die BVG-Aufsicht im Sozialversicherungsbereich; Quellensteuern, Lohnausweise, der kantonale Fiskalbereich; - Handelsregister, Betreibungswesen; 2420 1570 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Mediation in Zusammenhang mit dem Fluglärm und Vertretung des Kantons Aargau "mit einer Stimme"; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, einerseits für eine starke, regional breit abgestützte Vertretung des Kantons Aargau bei der von Bundesrat Moritz Leuenberger in Aussicht gestellten Mediation in Zusammenhang mit dem Fluglärm rund um den Flughafen Zürich-Kloten und anderseits für "eine Stimme Aargau" besorgt zu sein. Zudem ist die Zusammenarbeit mit Verbündeten grenzüberschreitend (national wie international) mit allen Mitteln in die Wege zu leiten. Begründung: In Zusammenhang mit dem demnächst anlaufenden Mediationsprozess stellen sich aus Sicht des Kantons Aargau verschiedene Fragen, so namentlich bezüglich breiter Präsenz angesichts der direkten Nachbarschaft zum Flughafen Zürich-Kloten. Dieses Postulat stützt den Regierungsrat in seinen Bemühungen zur Erreichung dieses Ziels - sowohl beim Bundesrat wie beim Regierungsrat des Kantons Zürich. Die Mediation ohne starke Präsenz der nationalen und internationalen Nachbarschaft käme einer Alibi-Übung erster Güte gleich. Deshalb ist es erforderlich, dass der Regierungsrat zusätzlich zur angemessenen Präsenz seine Kräfte dafür verwendet, die Vertretung des Ostaargaus gezielt aufzubauen und zu "einer Stimme Aargau" zu formieren. Gelingt es, die Kantone östlich des Kantons Zürich und ennet der Grenze (Land Baden-Württemberg) mit ins Boot zu nehmen, erhöhen sich die Chancen, echt mitreden zu können. 1571 Interpellation Kurt Emmenegger, SP, Baden, betreffend drohende Massenentlassungen im Fricktal; Einreichung und schriftliche Begründung Von Kurt Emmenegger, SP, Baden, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: Begründung: und 29 folgende 4. November 2003 Am 13. Oktober hat die Bauwerk Parkett AG mit Sitz in St. Margrethen angekündigt, dass sie die Verlagerung ihres Werkes mit 60 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in Wittnau AG nach St. Margrethen prüft, weil sie durch den starken Preisdruck durch ausländische Mitbewerber Kosteneinsparungen vornehmen muss. Die Wittnauer Belegschaft arbeitet zurzeit Alternativen zur Verlagerung aus. Kurz darauf macht das Gerücht die Runde, dass die Arbeitsplatzabbau ist umso schwerwiegender, als er sich auf eine Region konzentriert (Oberes Fricktal), aber noch mehr, als er sich auf produktive Arbeitsplätze bezieht, die auch weniger qualifizierten Arbeiterinnen/Arbeiter ein Auskommen bieten. Text: Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welcher Form wird sich die Aargauer Regierung für den Erhalt der Arbeitsplätze einsetzen? 2. Wurden schon Kontakte mit der Bauwerk Parkett AG, der DSM und den betroffenen Gemeinden geknüpft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 1572 Interpellation Oliver Flury, SVP, Lenzburg, betreffend Unterstützung des Kantons Aargau für den Abstimmungskampf für das Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket des Bundes; Einreichung und schriftliche Begründung Von Oliver Flury, SVP, Lenzburg, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: An der Sitzung vom 2. September 2003 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau mit einem Stimmenverhältnis von 111 gegen 59 Stimmen beschlossen, die vom Regierungsrat beantragte Ergreifung des Referendums gegen das Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Eheund Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgabe vom 20. Juni 2003 nicht zu unterstützen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Regierungsrat trotz des eindeutigen Ergebnisses der Abstimmung des Grossen Rates das Kantonsreferendum in irgendeiner Weise unterstützen wird. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Plant der Regierungsrat das Referendum a. mit Steuergeldern b. mit Geldern aus dem Lotteriefonds c. mit organisatorischen Hilfen d. mit Äusserungen in der Presse e. im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) f. anderweitig zu unterstützen? 2. Welche Konsequenzen hätte eine allfällige Unterstützung des Referendums durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in politischer und finanzieller 2419 Art. 1567-1569 holländische DSM, welche vor kurzem die Roche-VitaminProduktion übernommen hat, Entlassungen unter anderem auch am ehemaligen Roche-Vitamin-Standort in Sisseln plant. Die Vertragsgewerkschaften bereiten zurzeit eine Demonstration gegen die drohenden Entlassungen vor. Innerhalb kurzer Zeit droht im Fricktal ein massiver Abbau von Arbeitsplätzen. Dieser Hinsicht für die zukünftige Beziehung zur KdK für den Kanton Aargau? 3. Welche staatpolitischen Auswirkungen hätte eine Unterstützung des Referendums durch den Regierungsrat und/oder der KdK im Zusammenspiel der Institutionen Volk, Grosser Rat, Regierungsrat und der Konferenz der Kantonsregierungen? 1573 Interpellation Markus Leimbacher, SP, Villigen, betreffend geheime Bunker im Kanton Aargau und deren Finanzierung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Markus Leimbacher, SP, Villigen, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 28 folgende Text und Begründung: Die WELTWOCHE schreibt in ihrer Ausgabe 44/03, dass der Kanton Bern im Worblental, hinter dem Schlösschen Utzigen, welches heute als Wohn- und Pflegeheim benutzt wird, einen Regierungsratbunker gebaut habe, welcher bis heute geheim geblieben sei. Die Kredite in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe seien "sorgsam versteckt" worden. In den elektronischen Medien wurde in der Folge davon gesprochen, dass insgesamt 18 der 26 Kantone auf Geheiss des Bundesrates vor 20 bis 30 Jahren solche geheime Bunker gebaut hätten und dass mehrheitlich die Kosten weder durch das Kantonsparlament bewilligt noch diese in irgendeiner Form öffentlich gemacht worden seien. Auch der Kanton Aargau habe einen (oder mehrere) geheime(n) Bunker erstellt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass auch der Kanton Aargau auf Geheiss des Bundesrates einen oder mehrere "geheime(n) Bunker" erstellt hat? 2. Falls die Frage 1 mit "ja" beantwortet wird: a) Wer hat den entsprechenden Auftrag erteilt? b) Zu welchem Zeitpunkt wurden diese(r) Bunker erstellt? c) Um wie viele Bunker handelt es sich? d) Welchen Zweck sollte(n) diese(r) Bunker erfüllen? e) Welchen Zweck erfüllen/t diese(r) Bunker heute? f) Wer sorgt für den Unterhalt dieser Objekte? 3. Falls die Frage 1 mit "ja" beantwortet wird: a) Wie wurde die Finanzierung dieser Objekte abgewickelt? b) In welcher Höhe hat sich der Kanton Aargau an den Kosten für die Erstellung dieses(r) Bunker beteiligt? c) Wer hat den Kredit für die Erstellung dieses(r) Bunker bewilligt und freigegeben? Falls der Grosse Rat nicht miteinbezogen war: Weshalb nicht? Art. 1570-1571 4. November 2003 d) Wurde der Grosse Rat in das Bewilligungsverfahren miteinbezogen? Falls nein: Weshalb nicht? e) Wie wurden die Kosten für die Erstellung des(r) Bunker verbucht? Wurden diese in der Staatsrechnung ausgewiesen? Falls ja: unter welchen Konti? f) Falls die Kosten für die Erstellung dieses(r) Bunker nicht in der Staatsrechnung ausgewiesen wurden: Weshalb nicht? Aus welcher "Kasse" wurde deren Erstellung bezahlt? 1574 Interpellation Emanuele Soldati, SP, Staufen, betreffend Zunahme der Invaliditätsfälle im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Emanuele Soldati, SP, Staufen, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Interpellation eingereicht: und 30 folgende Es vergeht kein Tag, an dem Medien nicht von der massiven Zunahme bei der Invalidenversicherung berichten. Die Zunahme der Invaliditätsfälle ist zu einem gewichtigen sozialpolitischen Thema geworden. Die Entwicklungen werden oft von populistischen Kommentaren begleitet, Lösungsansätze werden dabei nur selten aufgezeigt. Mit Interpellation 03.284 vom 28. Oktober ersucht nun Bruno Bertschi, Wohlen, den Regierungsrat um Beantwortung von Fragen insbesondere in Bezug auf Umfang der Zunahme bei der IV, deren demografische Verteilung und deren Kosten. Das Problem scheint somit allseits erkannt. Nicht - oder nur teilweise - angesprochen werden jedoch Fragen nach den Ursachen und Möglichkeiten sowie Massnahmen zu deren Behebung. Die kostentreibenden Auswirkungen einer wirtschaftlichen Rezession im Bereich der IV sind evident. Eine schlechte Wirtschaftslage und der zunehmende Wettbewerb senken die Bereitschaft der Arbeitgeber, Behinderte weiter zu beschäftigen oder neu anzustellen. Steigendem Spar- und Zeitdruck fallen behindertengerechte Arbeitsplätze zum Opfer. Ebenso verheerend sind die demografischen Einflüsse. Die Versicherungskosten steigen mit dem Alter des Verunfallten dramatisch an. Per 1. Januar 2004 wird die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG) in Kraft gesetzt. Die IV-Stellen haben danach bis 1. Januar 2005 Zeit, um sogenannte regionale ärztliche Dienste (RAD) einzurichten. Diese Dienste sollen sich aus Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen setzen. Als zentrale Anliegen stehen die Überprüfung der IVEntscheide sowie die baldmöglichste berufliche Wiedereingliederung im Vordergrund (Eingliederung vor Rente). Diese soll unter anderem in drei Teilbereichen verbessert werden. des Rechts im Bereich 1. Welches sind aus der Sicht des Regierungsrates die wichtigsten Einflussfaktoren, welche zu einer Zunahme der Invaliditätsfälle im Aargau führten? 2. Wie sieht die Zunahme der Invaliditätsfälle im Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen aus? 3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zunahme bei der Arbeitslosigkeit und der Invaliditätsfälle? Text und Begründung: - Ausdehnung Weiterbildung. g) Laufen oder liefen für den Kanton seit der Erstellung dieses(r) Bunker Kosten für dessen(deren) Unterhalt auf? h) Falls die Frage unter lit. g) hiervor mit "ja" beantwortet wird: Werden diese jeweils im Voranschlag und in der Staatsrechnung ausgewiesen? Falls ja: Unter welchen Konti? Falls nein: Wieso nicht und aus welcher "Kasse" werden diese Kosten bezahlt? berufliche Verbesserung der Unterstützung bei Stellensuche/Platzierung (Einbezug der Arbeitgeber). der - Verbesserte Zusammenarbeit unter den Institutionen. Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung nachstehender Fragen: 4. Welche Mittel wurden in den letzten Jahren in Renten und welche in Massnahmen zur Eingliederung (Berufsberatung, Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit, Arbeitsvermittlung, Hilfsmittel, besondere medizinische Eingliederungsmassnahmen) eingesetzt? 5. Welchen Einfluss kann das berufliche und soziale Umfeld der Betroffenen auf den Genesungsverlauf und das Resultat und damit auch auf die Kosten haben? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat mit einem frühzeitigen und ganzheitlichen Ansatz einerseits für die Betroffenen bessere Lösungen zu finden (Federführung an einer Stelle; bei Bedarf Beizug von Spezialisten, inkl. Stellenvermittler, Berufsberater, Sozialarbeiter), andererseits Fehlentwicklungen einzudämmen und hiermit die Sozialwerke insgesamt nachhaltig zu entlasten? 1575 Interpellation Milly Stöckli, SVP, Muri, betreffend Kontrolle bei Verdacht auf Cannabis- oder Marihuanakonsum beim Führen eines Motorfahrzeuges; Einreichung und schriftliche Begründung Von Milly Stöckli, SVP, Muri, und 43 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Nach neuen experimentellen Untersuchungen kann kaum ein vernünftiger Zweifel mehr daran bestehen, dass Cannabis und Marihuana die fahrrelevanten Leistungen und damit das sichere Führen eines Motorwagens negativ beeinflussen. Im Gegensatz zum Alkohol, welcher selten mit dem Ziel, einen Rauschzustand zu erreichen, hingegen häufig nach Landessitte in kleinen Mengen zu Mahlzeiten genossen wird, will der Konsument von Drogen durch den Konsum der psychoaktiven Substanz durchwegs einen bewusstseinveränderten Zustand erreichen. Der Cannabisund Marihuanakonsument, lenkt er in diesem Zustand ein Fahrzeug, nimmt seine Fahrunfähigkeit zumindest in Kauf. Bei einem kombinierten Konsum von Cannabis und Marihuana mit anderen Psychotropen Substanzen wie Alkohol oder Medikamenten muss grundsätzlich von einer gegenseitigen Wirkungsverstärkung ausgegangen werden, welche die zur Fahrunfähigkeit führende Beeinträchtigung aber in erheblichem Masse verstärkt. 2420 4. November 2003 Aus diesen Gründen bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird bei einer Routinekontrolle angesichts von Anzeichen einer Bewusstseinsveränderung auf Cannabisoder Marihuanakonsum getestet? 2. Wie wird der Test durchgeführt? 6. Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt? 1576 Interpellation Sämi Richner, EVP, Auenstein, vom 1. Juli 2003 betreffend Fallbearbeitungstarife bei den Bezirksämtern und Bezirksgerichten; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 1419 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 3. September 2003: Zu Frage 1: Das Dekret über die Verfahrenskosten (Verfahrenskostendekret, VKD) vom 24. November 1987 (SAR 221.150) gelangt nach § 1 Abs. 1 für alle Verfahren der Rechtspflege zur Anwendung. Die Gebühren, welche die Bezirksämter und die Bezirksgerichte für Straf- und Strafbefehlsverfahren sowie für Zivilund Verwaltungsverfahren erheben, richten sich dementsprechend nach den Ansätzen des Verfahrenskostendekrets. Die Gebühren der Bezirksämter richten sich darüber hinaus nach der Verordnung über die Gebühren der Bezirksämter vom 19. März 1984 (SAR 661.132). Die Verordnung bestimmt die Gebührenansätze für Inpflichtnahmen, die nicht von Amtes wegen vorzunehmen sind, für die Ausstellung von Leichenpässen, für die Akteneinsicht bei Strafverfahren durch Versicherungsgesellschaften und andere nichtbeteiligte Dritte sowie für alle übrigen Amtshandlungen gemäss § 1 Abs. 1 des Dekretes über die durch den Staat zu beziehenden Gebühren vom 23. November 1977 (SAR 661.110), soweit nicht die Unentgeltlichkeit des Verfahrens gilt. Die weiteren Gebühren der Bezirksämter und Bezirksgerichte richten sich nach den Ansätzen der Verordnung über die Kanzleigebühren vom 14. Oktober 1991 (SAR 661.113). Zu Frage 2: Die Ansätze können dem VKD und den erwähnten Verordnungen entnommen werden. Die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 zeigen anhand des Strafverfahrens auf, wie die Gebühren im Einzelfall festgelegt werden. Die Zuständigkeit der strafrichterlichen Behörden bestimmt sich nach den Regeln des Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung, StPO) vom 11. November 1958. Die Gebühren bestimmen sich entsprechend der Art des Verfahrens und werden von der in der Sache zuständigen Instanz innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens nach dem Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache bemessen (§ 3 VKD). Zu a) 2421 Art. 1572-1573 3. Was kostet dieser Cannabis- oder Marihuanatest? 4. Wer bezahlt die Kosten? 5. Gibt es einen Richtwert beim Cannabis- oder Marihuanakonsum, der das Führen eines Motorfahrzeuges noch gewährleisten kann? Die Bezirksamtmänner und deren Stellvertreter sind gestützt auf § 5 Abs. 1 StPO zuständig als Strafbefehlsrichter strafbare Handlungen abzuwandeln, wenn eine Freiheitsstrafe von höchstens neunzig Tagen, die Verbindung einer Freiheitsstrafe von höchstens neunzig Tagen mit einer Busse oder eine Busse allein in Betracht fällt. Die Gebühren für Strafbefehlsverfahren einschliesslich Vorverfahren belaufen sich dabei nach § 15 Abs. 1 VDK auf Fr. 39.-bis Fr. 1'560.--. Art. 1574-1575 Zu b) und c) Der Präsident des Bezirksgerichts kann gemäss § 5a StPO als Einzelrichter eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten, allenfalls verbunden mit einer Busse, oder eine Busse allein aussprechen und ambulante oder, mit Einverständnis des Verurteilten, stationäre Massnahmen gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 StGB anordnen. Das Gesamtgericht beurteilt sodann gemäss § 6 StPO alle nicht in die Zuständigkeit einer anderen Behörde fallenden Strafsachen. Die Gerichtsgebühren für das Strafverfahren vor den Bezirksgerichten (Einzelrichter und Gesamtgericht) einschliesslich des Vorverfahrens betragen gemäss § 17 VDK zwischen Fr. 130.-- und Fr. 6'510.--. Zu Frage 3: Die Gebühren richten sich für sämtliche Bezirksämter und Bezirksgerichte nach den oben genannten Rechtsgrundlagen. Die für den konkreten Fall innerhalb der vorgegebenen Rahmen anzusetzenden Gebühren werden dabei gemäss § 3 Abs. 1 VDK nach dem Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache bemessen. Die bei Strafverfahren auferlegten Bussen und erhobenen Gebühren müssen zudem in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Gebühren können sodann bei ausserordentlich zeitraubenden Fällen oder bei mutwilligem oder trölerischem Verhalten einer Partei nach § 3 Abs. 2 VDK bis auf das Doppelte des für ein Verfahren vorgesehenen Höchstbetrags bemessen werden. Sie können gestützt auf § 3 Abs. 3 VDK angemessen reduziert werden, sofern die Gebühr für den Zahlungspflichtigen eine untragbare Härte bedeutet. 4. November 2003 Zu Frage 4: Die Gebühren für Verfahren der Rechtspflege wurden letztmals mit Verordnung des Regierungsrats vom 20. November 2002 über die Anpassung der frankenmässig festgesetzten Beträge des Verfahrenskostendekrets an die Teuerung angepasst. Die neuen Gebührenansätze traten auf den 1. Januar 2003 in Kraft. Der Kostendeckungsgrad der Justizbehörden liegt auch nach der teuerungsbedingten Anpassung der Ansätze gesamthaft unter 50%. Die Ansätze sind damit nach wie vor gesetzeskonform. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'163.--. Vorsitzende: Mit Datum vom 28. Oktober 2003 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats nicht befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1577 Willy Nyffenegger, FDP, Beinwil am See, und Guido Weber, CVP, Spreitenbach; Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rates Willy Nyffenegger, FDP, Beinwil am See, (anstelle von Philipp Müller, Reinach) und Guido Weber, CVP, Spreitenbach, (anstelle von Ruth Humbel Näf, Baden) werden in Pflicht genommen. Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme 1578 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen; Kenntnisnahme Vorsitzende: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2003 gestützt auf § 12 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes folgende Wahlen in eigener Kompetenz (unter Vorbehalt von §12 Abs. 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes) vorgenommen: - Staatsrechnungskommission Wahl von Peter Voser, Killwangen (anstelle von Verena Zehnder, Würenlos) Wahl von Dr. Marcel Guignard, Aarau (anstelle von Philipp Müller, Reinach) - Kommission für Umwelt und Gewässer Wahl von Roland Häusel, Rheinfelden (anstelle von Hansruedi Abbühl, Oberkulm) - Begnadigungskommission Wahl von Roland Stöckli, Boswil (anstelle von Sonja Kindler, Rheinfelden) - Einbürgerungskommission Wahl von Paul Wachter, Kaiseraugst (anstelle von Sonja Kindler, Rheinfelden) - Petitionenkommission Wahl von Max Chopard-Acklin, Obersiggenthal (anstelle von Sonja Kindler, Rheinfelden) 1579 Parlamentarische Initiative Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten-Friedlisberg, vom 28. Oktober 2003 betreffend Änderung des Ladenschlussgesetzes (LSG); Überweisung an neu zu bildende nichtständige Kommission (vgl. Art. 1543 hievor) Vorsitzende: Gemäss § 44 des Geschäftsverkehrsgesetzes entscheidet der Grosse Rat darüber, ob er die Initiative vorläufig unterstützt. Lieni Füglistaller, SVP, Rudolfstetten-Friedlisberg: Sie haben natürlich recht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Genau wie Sie habe ich an den Gesetzesberatungen zur Änderung des Ladenschlussgesetzes 2001 und 2002 teilgenommen. Und genau wie Sie habe ich kaum jemals an die Tankstellen-Shops gedacht, noch habe ich mir allzu viele Gedanken gemacht über die heutigen Bedürfnisse der arbeitenden Konsumentinnen und Konsumenten. Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1940 und haben es teilweise im Jahre 2002 etwas modernisiert. Das alte restriktivere Gesetz wurde eher liberaler gehandhabt als das neue eher liberalere Gesetz. Leider kennt der Gesetzgeber im Aargau keine zwingende Erfolgskontrolle eines eingeführten Erlasses, sonst hätten wir wohl alle miteinander festgestellt, dass die nun geltende Regelung bezüglich der 2422 4. November 2003 bekannten Thematik unzweckmässig ist und einer Änderung bedarf. Damit diese Anpassung schnell eingeführt werden kann, habe ich auf das Instrument der parlamentarischen Initiative gegriffen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf hier sozusagen über 30'000 Konsumentinnen und Konsumenten, welche die Petition unterschrieben haben, vertreten. Ich darf aber auch die über 50 Tankstellenshopbetreiber und rund 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Lassen Sie mich 5 Gründe aufzählen, warum die vorliegende Änderung erfolgen muss: 1. Der Umstand, dass die Petition mit über 30'000 Unterschriften in nur 10 Tagen zusammen kam, ist wohl einzigartig im Kanton Aargau! Die Unterzeichnenden sind alles Konsumentinnen und Konsumenten, Kunden und Kundinnen dieser Tankstellenshops. - Leute also, die nicht durch den Staat in ihren Bedürfnissen eingeschränkt werden wollen. Menschen, die die Dienstleistung dieser "Lädeli um die Ecke" schätzen, - froh sind, wenn sie nach ihrem Feierabend noch rasch das Notwendigste für den täglichen Bedarf einkaufen können. 2. Vielerorts sind diese modernen "Tante Emma-Läden" in die regionale Infrastruktur der Versorgung eingebunden. Die Berücksichtigung lokaler Lieferanten - sei es der Metzger, der Beck, seien es Landwirtschaftsbetriebe oder lokale Käsereien - ist meistens eine Selbstverständlichkeit, ja gehört zu diesem kundennahen Service. Dass dabei auch noch Fischereipatente, Grüngutvignetten und Abfallsäcke der zuständigen Gemeinde verkauft werden, ist auch von der Philosophie dieser Shopbetreiber nachvollziehbar. Für einige Bäckereien sind diese Tankstellenshops nicht Konkurrenten geworden, sondern deren wieder mit dem Abbau der administrativen Arbeiten für die KMU? 5. Wollen wir wirklich, dass im Aargau rund 100 Teilzeitstellen gestrichen werden? Teilzeitstellen, welche für viele Familien einen gewünschten Nebenverdienst ergeben. Der Vater betreut an einem Abend die Kinder und die Mutter arbeitet 2-3 Stunden im Shop. So funktioniert das! Fragen Sie selber bei diesen Arbeitnehmenden nach! Sie konnten das Engagement vor einer Woche selber feststellen. Da wollen Menschen ihre Arbeitsstelle behalten und nicht durch gesetzliche Massnahmen, die erst noch unsinnig sind, ihren Job verlieren. Durch solche Einschränkungen fördern wir auch die Abhängigkeiten zum Staat, ist es doch einfacher, die hohle Hand bei der Sozialhilfe oder der Arbeitslosenversicherung zu machen, als eben eigenverantwortlich durch solche Zusatzeinkommen die eigene Situation zu verbessern. Wir selber vernichten zudem Steuersubstrat! Nebst der zu entrichtenden Einkommenssteuer der Arbeitnehmenden büssen die Shops ca. 3,5 bis 4 Mio. Umsatz ein. Die Gewinne der Shopbetreiber sind kleiner und die Steuern sind dann halt einfach auch tiefer. Wenn die Gewerkschaften nun einfach so vom Leder ziehen und gegen diese Liberalisierung sind, weil das Verkaufspersonal darunter zu leiden habe, so tun sie das aus einer falschen Optik! Selbstverständlich redet man nicht mit 2423 Art. 1576-1577 Verkaufsaussenstellen. Die Kleinen helfen sich also da gegenseitig. 3. Es ist nicht so, dass diese Tankstellenshops Läden von multinationalen Grosskonzernen sind, sondern sie sind eben auch KMU-Betriebe, KMUs, denen man in diesem Land so helfen will in ihrer Entwicklung. Wollen wir nun diese KMU-Betriebe im eigenen Kanton schlechter stellen als in den angrenzenden Kantonen? Wollen wir den Kanton Aargau diesbezüglich unattraktiver machen? Die Folge ist einfach: Die Konsumentinnen und Konsumenten sind heute mobil genug und fahren halt dann 10-20 Minuten, um ihren kleinen Einkauf zu tätigen. Das ist ja ökonomischer und ökologischer Unsinn, werden Sie sagen. Aber es ist halt eine Tatsache! Wollen Sie den KMU wirklich helfen, dann müssen Sie auch gleichlange Spiesse schaffen zu den Bahnhof-Shops und Betrieben auf Bahngelände. Da gilt nämlich das Eisenbahngesetz. Die Grossverteiler haben diese Lücke bereits entdeckt und mieten oder kaufen sich auf bahneigenen Gebäuden und Grundstücken ein. 4. Da der Gemeinderat für die Bewilligung der Öffnungszeiten zuständig ist, kann auf die örtlichen Gegebenheiten bestens Rücksicht genommen werden. Daneben müssen noch eine ganze Reihe von gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden: Lebensmittelverordnung, Arbeitsgesetz, Lärmschutzverordnung usw., genügend Rechtsgrundlagen, um Bewilligungen dort nicht zu gewähren, wo die Umsetzung eben schwierig würde. Sogar das Seco mischt sich noch ein und will für die Sonntagsarbeit eine Checkliste ausgefüllt wissen, mit sechs entsprechenden Fragen. So nebenbei: Wie ist das schon den Betroffenen, selbstverständlich auch nicht mit den Patrons dieser Tankstellenshops. Schlussfolgerung: Helfen Sie mit, den Aargau vorwärts zu bringen! Helfen Sie mit, Arbeitsplätze zu schaffen durch entsprechende Rahmenbedingungen! Helfen Sie mit, den Bedürfnissen unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen! Unterstützen Sie meinen Vorstoss! Setzen wir die zwei kleinen, ausformulierten Gesetzesparagraphen raschmöglichst um! Ich danke Ihnen dafür. Paul Fischer, Grüne, Dottikon: Das Anliegen der Tankstellenshops ist in der Grünen Fraktion mehrheitlich auf Verständnis gestossen. Wir sind mehrheitlich für Überweisung mit gewissen Vorbehalten. Es ist für uns klar, dass dieser Text für uns noch nicht der endgültige Text ist. Dieser müsste noch von einer Kommission überarbeitet werden. Ein Anliegen, das von uns berücksichtigt werden muss, ist, dass der öffentliche Verkehr nicht schlechter behandelt werde als der private Verkehr: also die Läden in den Bahnhöfen müssen gleichgestellt werden wie die Tankstellenshops. Es ist für uns wichtig, dass hier keine Benachteiligung passiert. Die Bedenken der Gewerkschaften nehmen wir durchaus ernst. So müssen die Öffnungszeiten auf absoluter Freiwilligkeit beruhen. D.h. niemand darf gezwungen werden und zwar dies in dreifacher Hinsicht: weder darf jemand gezwungen werden, den Laden offen zu halten, noch darf das Verkaufspersonal gezwungen werden, zu diesen Zeiten zu arbeiten, noch können die Konsumentinnen und Konsumenten gezwungen werden, zu dieser Zeit einzukaufen. Art. 1578-1579 Also alles beruht auf Freiwilligkeit, was durch diese Vorlage gewährleistet sein muss. Es ist für uns sinnvoll, dass nicht der Staat diese Sachen reguliert, sondern dass das als lokale Angelegenheit zwischen den Betroffenen reguliert wird, indem man Angebot und Nachfrage optimiert. Das eidgenössische Arbeitsgesetz darf durch diese Regelung nicht unterlaufen werden. Es muss so oder so eingehalten werden. Ebenso ist für uns erforderlich, dass die Lärmschutz- und Zonenvorschriften eingehalten werden. In diesem Sinne unterstützen wir die vorläufige Überweisung dieser parlamentarischen Initiative, unter der Bedingung, dass sie noch überarbeitet werden muss. Josef Bürge, CVP, Baden: Die vorliegende parlamentarische Initiative ist ein tauglicher Versuch, die in den letzten Jahren gefällten Entscheide von Grossrat und Aargauer Volk mindestens zum Teil nachzubessern und näher an die gelebte Realität heranzuführen. Zur Erinnerung nur zwei Hinweise: 1. Herr Grossrat Rudolf Kalt, Spreitenbach, hat bereits vor 5 Jahren eine Öffnung des antiquierten Ladenschlussgesetzes postuliert. Er ist in diesem Rat unterlegen mit der Hauptbegründung, das Personal werde ungeschützt der Willkür seiner gewerblichen Patrons ausgeliefert. Das ist ein Zitat, aber ich nenne den Urheber nicht. Im Übrigen sei der Konsum zu begrenzen und der Ausbau von Macht von Lebensmittel-Grosskonzernen nicht noch mehr zu fördern! 2. Nach Einführung eines umfassenden Schutzes des Personals durch das eidgenössische Arbeitsgesetz, das auch mein Vorredner bereits zitiert hat, habe ich selber vor gut 2 Jahren motioniert mit der Absicht, das 63-jährige Ladenschlussgesetz aus dem Zweiten Weltkrieg - man höre! - ersatzlos zu streichen. Ich bin mit diesem Vorhaben unterlegen, nicht zuletzt deshalb, weil der Regierung eine sanfte Revision der Gesetzgebung angezeigter erschien und weil die Ratsmehrheit der Regierung folgte. gesetz und im Obligationenrecht ist sichergestellt, dass die Stellung der Arbeitnehmenden nicht verschlechtert wird. Der Vorstoss verweist ausdrücklich auf diese Vorschriften und regt nicht an, diese zu ändern. Somit unterstützen wir die weitere Behandlung dieser Initiative und laden das Plenum ein, heute der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen! Max Chopard-Acklin, SP, Obersiggenthal: Nur 10 Monate nach Inkrafttreten wollen die Tankstellenshop-Besitzer und Lieni Füglistaller schon wieder eine Änderung des glücklichen Ladenschlussgesetzes. Sollte dieser Politstil Schule machen, dann gute Nacht mit den Staatsfinanzen! Stellen Sie sich vor: ein Gesetz - eben erst vom Regierungsrat und vom Grossen Rat in zweifacher Lesung behandelt und in einer Volksabstimmung verabschiedet soll, kaum in Kraft, schon wieder revidiert werden! Ob so viel finanzpolitisch betrachteter Ineffizienz müsste eigentlich Lieni Füglistallers Fraktionskollege Walter Markwalder Bauchschmerzen bekommen! Woher kommt diese Zwängerei? Die TankstellenshopsBetreiber seien empört, hört man, denn sie sind selbstverständlich auch dem Ladenschlussgesetz unterstellt und haben die Ladentür an Werktagen ebenfalls um 21.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 19.00 Uhr zu schliessen, wie in allen anderen Läden, - und das ist gut! 4. November 2003 Die Initiative Lieni Füglistaller bezweckt nun, in einem Teil der immer noch geltenden Gesetzgebung der Ladenschliessung statt der Ladenöffnung unbeabsichtigte Fehlentwicklungen - z.B. die Sortimentsunterteilung - zu eliminieren und das Ganze kundenfreundlicher zu legiferieren. Eine klare Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben, wenn auch nicht zu verkennen ist, dass es innerhalb des Gewerbes zumindest lokal zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, z.B. bezüglich Bäcker, Metzger, Getränkeanbieter und den Take-awayshops ohne Tankstellenangliederung. Das ist eigentlich die Folge der früheren Entscheide. Wer weiss, vielleicht kommen wir dann nochmals auf den Abschaffungsvorstoss zurück! Ich darf Sie höflichst bitten, die Parlamentarische Initiative Lieni Füglistaller zu unterstützen! Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen: Unsere Fraktion unterstützt die Parlamentarische Initiative von Lieni Füglistaller. Hauptsächlich haben uns 3 Gründe zu dieser Stellungnahme geführt: 1. Der liberale Grund: Vorschriften, die die Freiheit und die Selbstverantwortung von Personen unnötigerweise einschränken, sollen aufgehoben werden! Insbesondere aber sollen Personen, die in unserem Land arbeiten wollen, nicht daran gehindert werden! Das hat unser Land in seiner heutigen Verfassung überhaupt nicht nötig! 2. Der föderalistische Grund: Mit der Zuteilung der Kompetenz für längere Öffnungszeiten an die Gemeinderäte wird sichergestellt, dass diese Entscheidungen sachgerecht und unter Würdigung der lokalen Verhältnisse getroffen werden. Die Einzelfallgerechtigkeit kann hier greifen. 3. Der soziale Grund: Mit den umfassenden Schutzvorschriften auf Bundesebene für Arbeitnehmende im ArbeitsDas ist normal. Tankstellenshops sind Ladenketten von internationalen Erdölkonzernen oder von Coop und Migros. Ein Fraktionskollege sagte mir, wieso soll der Coop im Dorf um 19.00 Uhr schliessen und der Coop an der Tankstelle soll bis Mitternacht offenhalten? Das hat nichts mit gleich langen Spiessen zu tun, das wäre eine neue Ungerechtigkeit. Zudem unterstehen diese Läden dem kantonalen Ladenschlussgesetz - das haben wir alle so entgegengenommen - und auch dem schweizerischen Arbeitsgesetz! Das wurde schon von Vorrednern gesagt! Was Ihnen Lieni Füglistaller jetzt suggerieren will, ist etwas ganz anderes. Er will Ihnen die heutigen Ausnahmebewilligungen für Autobahnraststätten und Bahnhöfe als künftige Regel für sämtliche Tankstellenshops und Kioske verkaufen. Das geht nicht! Die Forderungen der Tankstellenshops, in deren Dienst er steht, sprengen jeden Rahmen! Auf deren Petition werden tägliche Öffnungszeiten bis Mitternacht und dies an 365 Tagen gefordert! Auf dieser Petition ist kein Wort zum Arbeitnehmerschutz, kein Wort zur Nachtruhestörung - in der schönen Stadt Baden, Herr Bürge - kein Wort zu familien- und gesellschaftspolitischen Konsequenzen, liebe CVP, kein Wort davon, dass die Sonntage und die Feiertage mit einem Pinselstrich den Werktagen gleichgesetzt werden sollen! Denken Sie auch an die Auswirkungen, an die Zulieferbetriebe! Was heisst das für das Transportgewerbe oder für weitere Betriebe? Ein Domino-Effekt ist zu erwarten. 2424 4. November 2003 Das Stimmvolk sei sich nicht bewusst gewesen, worüber man abstimme, hört man. Das wird auch im Vorstoss von Lieni Füglistaller behauptet. Dann kommt's noch dicker: das Parlament und offenbar auch Leute in der Kommission hätten auch nicht gewusst, worüber sie da abgestimmt haben. Erinnern wir uns! Bei der Abstimmung im letzten November ging es um's Paket Aufgabenteilung KantonGemeinden, Gatt I! Darin enthalten war eine Verlängerung der Öffnungszeiten auch im Winter bis 21.00 Uhr, im Sommer kannten wir das ja schon. Für kontroverse Diskussionen und einen hohen Nein-Stimmenanteil in der Volksabstimmung sorgte damals ausschliesslich der Umstand, dass die Gewerkschaften dieses Paket bekämpften mit der Argumentation, jetzt müsse das Verkaufspersonal noch länger arbeiten und es sei der Anfang einer SalamiTaktik zu befürchten. Kirchliche Kreise sowie Teile der CVP und der EVP, aber auch einige SP-Kolleginnen und Kollegen liessen sich damals zwischen der ersten und der zweiten Lesung im Parlament mit einem regierungsrätlichen Kompromissvorschlag beruhigen; er stammte von Herrn Kurt Wernli. Dieser sah vor, dass die Öffnungszeiten statt wie in erster Lesung noch geplant - bis 22.00 Uhr neu nur bis 21.00 Uhr ausgeweitet werden. Zudem kamen noch Verbesserungen betreffend Sonn- und Feiertagen hinzu. Wir hatten das hier in diesem Rat diskutiert. Auch die FDP und die SVP stimmten dem zu! Und heute? Nur ein paar Monate danach verlangen die Tankstellenshops offene Türen an 365 Tagen bis 24.00 Uhr. Das Ganze sieht sehr nach einer "Salamitaktik" aus. Hat man erst den kleinen Finger, will man gleich die ganze Hand! Jene, die damals im Parlament und bei der anschliessenden Volksabstimmung an den Kompromiss glaubten, der da geboren wurde, müssen sich heute als die von der anderen Hälfte für "dumm Verkaufte" vorkommen! Was da abläuft, ist keine Art zu politisieren! Zudem unterstehen auch die Aargauer Tankstellenshops dem zes innerhalb eines Jahres ab! Ich bitte Sie, aus all diesen Gründen auch im Namen der SP-Fraktion, dieser Parlamentarischen Initiative betreffend Ladenschlussgesetz keine Folge zu leisten! Liliane Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der Mehrheit der EVP-Fraktion. Vor einigen Monaten beschwerten sich Anwohner einer Tankstelle in Wettingen über diesen ständigen Lärm am späten Abend. Mit der Bewilligung der Öffnungszeit von Tankstellenshops bis 24.00 Uhr wird diesen Menschen nicht entgegengekommen, nein, es würde sogar noch schlimmer werden. Tankstellenshops haben es auch in sich, schnell dorthin zu fahren, also eine Extrafahrt, weil man beispielsweise die Spaghettisauce vergessen hat, die man doch gerade jetzt braucht. Doch bitteschön: Wie viele kochen noch nach 21.00 Uhr? Und auch wenn: Ich glaube, jeder hätte da genug Einfallsreichtum, um sonst irgendetwas aus den bestehenden Lebensmitteln in seiner Wohnung zu kochen. Doch nicht nur aus diesem Grund werden Tankstellenshops rege gebraucht. Auch für einen Schokoriegel oder eine Packung Zigaretten oder eine Cola werden sie häufig genutzt, was man aber nicht unbedingt kaufen würde, wenn es diese Shops nicht um diese Uhrzeit gäbe. Wenn Tankstellenshops länger geöffnet hätten, heisst das nicht, dass Umsatzeinbussen vorprogrammiert wären. Vielleicht wegen 3-4 Schokoriegeln, Colas und Zigarettenpäckchen schon. 2425 Art. 1579 schweizerischen Arbeitsgesetz. Dieses Gesetz besagt z.B., dass in diesen Shops an Sonntagen nur Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden dürfen. Weiter müssen sie an verkehrsreichen Hauptverkehrswegen liegen und ihr Warenangebot darf lediglich Reisebedarf für unterwegs umfassen. Schon diese Bestimmungen werden heute nicht in allen Shops eingehalten. Dazu kommt, dass gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz die Sonn- und Feiertage nicht einfach den Werktagen gleichgestellt werden können, wie es die Petition verlangt. Ich muss es an dieser Stelle noch einmal wiederholen: Auch ich vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Über die Arbeitsbedingungen dieser Menschen wird kein Wort verloren! Das Personal steht nicht unter dem Schutz eines Gesamt-Arbeitsvertrages. Und ein kantonaler Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel besteht im Kanton Aargau auch noch nicht. Genau in diese Richtung zielt ein Vorstoss von mir, den ich am 9. September 2003 eingereicht habe. Wir werden darüber auch noch sprechen. Sind die Initiantinnen und Initianten dieses Begehrens denn auch bereit, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Anstellungsbedingungen auszuhandeln und zu unterschreiben, wie es in allen anderen Branchen seit Jahrzehnten üblich ist und sich auch bewährt hat? Nun, die Vereinigung Aargauischer Tankstellenshopbetreiber, die jüngst gegründet wurde, wird demnächst ein Schreiben von den Gewerkschaften erhalten. Ich bin gespannt auf die Antwort. Solange solche Fragen nicht gleichberechtigt behandelt und vorangetrieben werden, werden sich die Gewerkschaften und mit ihnen alle sozialen Kräften gegen diese massive - ich betone massive Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten des Personals wehren. Danach - also wenn wir Gesamtarbeitsverträge hätten - können wir weitersehen. Ich verurteile diese Zwängerei und Salamitaktik und lehne eine 2. Revision des LadenschlussgesetDoch ein Brot oder Abfalleimersäcke werden immer noch während der Tageszeiten gekauft. Ich bitte Sie, diese Initiative abzulehnen! Übrigens, ich hätte lieber, wenn diese Tante-Emma-Lädelis noch bestehen würden, - diese hätten wenigstens noch Charakter und Persönlichkeit! Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten. Milly Stöckli, SVP, Muri: Wir haben in Muri seit ca. einem halben Jahr einen Tankstellenshop, der von der Landi geführt wird. Ich habe dort mit den Frauen, die eine Anstellung gefunden haben, gesprochen. Diese Angestellten haben mir erklärt, dass sie in diesem Shop eine Stelle gefunden haben, dank der sie sich einen Zustupf in ihre Kasse erarbeiten können. Vor allem aber können sie einen Job ausführen, in dem sie mit Kleinkindern zu Hause sich den Tag hindurch den Kindern widmen und am Abend, wenn der Vater zu Hause ist, für ein paar Stunden ihrer Arbeit nachgehen. Dadurch können Kinder tagsüber von der Mutter betreut werden und 1-2 Mal in der Woche abends vom Vater. Hier spreche ich als Mutter: Für die Väter ist es eine Bereicherung, wenn auch sie sich 1-2 Mal in der Woche den Kindern alleine und ohne Aufsicht der Mutter zuwenden können. Was ich auch noch anfügen möchte ist, dass es auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter gibt, die es schätzen, wenn sie nach der Arbeit, wenn andere Einkaufsläden geschlossen sind, ihr frisches Brot oder Art. 1579 frisches Gemüse einkaufen können. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Initiative zu unterstützen! Otto Wertli, CVP, Aarau: Es gibt aus meiner Sicht ideelle und politische Gründe, welche zur Ablehnung der Initiative führen. Die Bedeutung des Konsums als Basis des persönlichen Glücks ist aus individueller und gesellschaftlicher Sicht ein Fehlschluss. Aber schon zu Zeiten der Römer wollte man mit "Brot und Spielen" von den wahren Problemen ablenken. Ich könnte weiter die Auswirkungen aufzeigen auf Umwelt und Lärm, auf Familie und das gesellschaftliche Leben, aber das haben wir ja eben erst kürzlich hier in diesem Saal schon getan. Es gibt aber auch politische Gründe, warum ich wenig Verständnis für diese Initiative habe. Dieser Vorstoss kommt kurz nachdem dieser Rat hier eine sehr grundsätzliche Diskussion zum Thema Ladenöffnungszeiten bzw. des Ladenschlusses geführt hat. Der Vorstoss hat Widersprüche in sich. Während im Text die Tankstellenshops für die Reisenden gedacht sind, erwähnt die Begründung die Rolle als "Dorfladen". Wenn wir feststellen, wie die Grossverteiler hier eingestiegen sind, dann kann man sich die Entwicklung auch vorstellen. Schliesslich: Wenn ein Tankstellenshop am Dorfrand mit einem Sortiment, das andere Läden auch haben, offen halten kann, warum soll dann der Laden neben dem Kino im Stadtzentrum nicht ebenfalls offen halten? Warum hier so ungleiche Lösungen? Die gesamtwirtschaftliche Rechnung geht auch nicht auf. Geld, das in den Tankstellenshops ausgegeben wird, wird nicht an anderen Orten ausgegeben. Oder: Es wird an beiden Orten ausgegeben und erscheint dann in einer volkswirtschaftlichen Bilanz als Privatschulden. Man kann denselben Franken auf ehrbare Weise nur einmal ausgeben. Aus diesen verschiedenen Gründen stimme ich der Initiative nicht zu. Markus Kunz, CVP, Frick: Für mich war das Resultat der letzten Ladenschlussgesetzgebung keine Überraschung. Ich wollte keine weitere Verzerrung des Marktes und deshalb habe ich es so unterstützt, wie es durchgekommen war. über den Zeitrahmen der zukünftigen Öffnung und über die Auswahl der Branchen noch in der Kommission diskutiert werden kann. So wie die Änderung des Ladenschlussgesetzes jetzt aufgegleist wird, gibt es klar eine weitere Verzerrung des Marktes. Dem muss eine allfällige Kommission Rechnung tragen. Das Thema ist die Gleichbehandlung aller! Fredy Böni, SVP, Möhlin: Es gibt ja auch ein Sprichwort, Herr Chopard: Man kann auch gescheiter werden! Das haben nicht nur 30’000 Leute, die die Petition unterschrieben haben, gezeigt, sondern auch verschiedene Ratsmitglieder. Wenn wir das Gefühl haben, wir könnten unsere Konsumenten mit eingeschränkten Öffnungszeiten in ein Schema zwängen, dann denken wir einfach falsch. Der Konsument hat längstens anders entschieden. Herr Kunz: 1. Sie sollten das besonders wissen! Sie haben seit Jahren eine Bäckerei, die am Sonntag geöffnet hat. Schauen Sie mal in Ihr Sortiment bitte! Dieses Sortiment hat sich den Konsumentinnen und Konsumenten angepasst. Oder gehört neuerdings Mineralwasser zu einem Grundbedürfnis, das man am Sonntag in einer Bäckerei kaufen muss? 2. Es ist kein Problem für einen Bäckermeister einen CaféBetrieb zu eröffnen und nachher nicht an die Ladenschlusszeiten gebunden zu sein. Es ist einfach so: Die 4. November 2003 Verständnis habe ich für jene der 87 Unterzeichnenden, welche jede Möglichkeit nutzen, die Ladenöffnungszeiten zu liberalisieren und den potentiellen Kunden nicht vorschreiben wollen, wann sie einkaufen müssen. Kein Verständnis habe ich für jene, welche die Parlamentarische Initiative aufgrund der aufgeführten Argumente der Shopbetreiber unterstützt haben. Dies ist nämlich eine Mogelpackung! Weshalb? Man redet von 100 Teilzeitstellen, welche verloren gehen könnten. 1. Fakt ist, dass der Konsument grundsätzlich das Geld nur einmal ausgeben kann. Eine Verschiebung der Realitäten im Markt generiert andernorts wieder genau gleich viele Arbeitsplätze. Es wird eine sehr kleine Minderheit sein, welche nachts noch den Weg ausserkantonal einkaufen zu gehen, unter das Auto oder die Füsse nimmt. 2. Die Shopbetreiber führten an, dass sie Wert auf die lokale und regionale Provenienz ihrer Produkte legen. Dass ich nicht lache! Es ist eine sehr kleine Minderheit. Bisher kenne ich nur wenige solche Shops, welche das Gebäck vom örtlichen Bäcker oder Metzger anbieten. Meistens bietet man Teka-Produkte von Hiestand oder anderen Anlieferer an, welche - man staune - teilweise sogar aus Polen eingeführt werden. 3. Diese Vorlage wird unter dem Deckmantel von TanteEmma-Läden - eine weitere Verzerrung des Marktes - zu Gunsten der Grossverteiler und Ölmultis, aber auf Kosten der kleinen und mittleren Betriebe in den Dörfern gehen. Genau jenen Betrieben, welche eben noch Lehrstellen anbieten und ebenso wertvolle Arbeitsplätze schaffen. Ich bin aber nicht so naiv, Herr Füglistaller, dass ich nicht sehe, dass hier ein Bedürfnis vorhanden ist, die Ladenöffnungszeiten in diese Richtung zu liberalisieren. Jede Liberalisierung, auch nur in kleinen Schritten, wird aber vorab den Grossverteilern zu Gute kommen, weil sie mehr Ressourcen haben, Personal einzusetzen. Trotzdem: Ich unterstütze den Parlamentarischen Vorstoss unter der Voraussetzung, dass Konsumenten entscheiden letztendlich wo sie was einkaufen. Unter diesem Aspekt sollten wir eigentlich Grösse zeigen und generell auf ein Ladenschlussgesetz verzichten, generell! Der Gemeinderat ist in diesem Fall entscheidend. Er entscheidet letztendlich unter allen Aspekten - auch denen der Sozialverträglichkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen -, ob es richtig ist, die Öffnungszeiten so zu belassen. Warum verkennt die SP und die EVP diesen Umstand? Nachtruhestörung! Da höre ich wohl nicht gut. Ich habe ein altes Haus an einer Strasse. Wir haben uns daran gewöhnt. Die Nachtruhe mit Tankstellen haben wir nicht erst seit gestern und vorgestern. Getankt wird 24 Stunden und 365 Tage im Jahr und ich hoffe, das ist verständlich genug. Noch etwas zu den Multinationalen: Ich habe ja Verständnis. Aber schauen Sie die Coop-Läden an: sie werden im Franchising-System geführt. Oder schauen Sie hier auf die Tribüne: Sind hier Tankstellenbesitzer ohne Gesichter? Sind das nicht Tante-Emmas? Nein, sie sind es nicht, es sind Multinationale, die im Aargau das Geld verdienen. Schauen Sie sie doch an, Sie können sie ja nachher befragen. So, ich meine, das sind Gründe genug. Die Meinungen sind ja bereits gemacht. Es bringt also nicht 2426 4. November 2003 mehr viel. Wir sollten das anpacken und sollten diese moderaten Änderungen auch vornehmen! Ernst Flückiger, SD, Oftringen: Ist das nicht beschämend, wenn wir schon nach weniger als einem Jahr das von uns gemachte Gesetz über den Ladenschluss schon wieder abändern müssen? Im Gegensatz dazu: Das vorhergehende Gesetz bestand über 40 Jahre. Jetzt sollten wir da schon wieder etwas ändern. Wir haben das Volk an die Urne bemüht und es hat dem so zugestimmt. Jetzt wollen wir über die Hintertüre wieder etwas abändern. Es wird gesagt, es gäbe neue Arbeitsplätze. Nur das Bauamt wird neue Arbeitsplätze generieren, weil jeder die Scheibe runterkurbelt und seinen Müll aus dem Auto wirft. Ich bitte Sie, diese Parlamentarische Initiative von Lieni Füglistaller abzulehnen! Dies im Namen aller Dorfgeschäfte, im Namen der Rechtsgleichheit, im Namen aller Hausfrauen, die noch zu Fuss in den Dorfladen gehen wollen, weil dieser nämlich bald zugehen wird. Viele ältere Menschen wollen auch noch in den Dorfladen. Auch im Namen aller Wirte, die auch noch gerne Kundschaft am Abend hätten, denn die Jungen werden sich an den Tankstellen mit diesen Getränkedosen eindecken und auf öffentlichen Plätzen ihre Treffs abhalten. Am Morgen kann dann das Bauamt diese Plätze wieder reinigen lassen. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Offensichtlich sind die Gipfeli des Herrn Kunz nicht von gleicher Qualität wie die von Hiestand, was ich allerdings eigentlich bezweifeln würde, denn ein Bäcker bringt sie besser hin. Oder Herr Kunz ist ein schlechter Verkäufer und kriegt es nicht hin, dass er dem Tankstellenshop seine Gipfeli verkaufen kann. Ich jedenfalls kenne eine Bauersfrau, die einem einzigen Tankstellenshop 50'000 Eier liefert. Dies als Vorbemerkung. An die Herren Gewerkschafter der von mir aus rechten, aber sonst eher linken Seite: Wir hatten letzte Woche ein Novum vor diesem Hause! Es demonstrierten zum 1. Mal Leute, die arbeiten wollen. Ist Ihnen das aufgefallen? Es gibt also tatsächlich Leute, die demonstrieren noch, damit sie arbeiten dürfen. Hätte Herr Chopard, statt sich von diesen Leuten abzuwenden, mit diesen Leuten gesprochen, dann hätte er unschwer feststellen können, dass es sich dabei nicht um die zusätzlich zur Familie am Abend noch arbeiten gehen müssen, Sie wissen doch ganz genau, Frau Stöckli, wie überlastet wir Frauen doch ohnehin schon sind. Dann singen Sie noch ein Lied dafür! Ich kann das nicht verstehen. Zuerst schafft diese Gesellschaft Working Poor, Leute, die, wenn sie voll arbeiten, nicht genug verdienen, und dann schafft man eben solche Jobs, wo man sich noch einen sogenannten Zustupf verdienen kann. Zustupf, das habe ich zur Genüge erlebt in meiner Jugend. Ich bin mit einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, die voll gearbeitet hat und die auch immer noch einen Zustupf brauchte. Ich weiss nämlich, wovon ich rede! Ich werde mich wehren bis zu meinem letzten Atemzug gegen solche Ausbeutungen! Zu den Tankstellen: Das Nötige hat eigentlich Herr Markus Kunz schon gesagt und auch Herr Otto Wertli. Herr Kunz stimmt trotzdem zu, auch dies ist unverständlich. Ich kann Ihnen nur soviel sagen: Bei vielen dieser Läden, die es natürlich schon gibt, und zwar völlig illegal, muss man die Zapfstelle suchen! Meistens ist sie gar nicht vorhanden. D.h. es ist wirklich "Salamitaktik", was Sie hier betreiben. Sie wissen das schon. Sie können noch lange so blöd grinsen, 2427 Art. 1579 multinationale Unternehmensmanager handelte, sondern um Herr und Frau von der Strasse, also Leute, die in diesen Jobs arbeiten und übrigens sehr sympathisch die kleinen Backwaren überreichten. Also Herr Chopard: Fragen Sie sich doch einmal, welche Arbeitnehmer Sie hier vertreten? Vertreten Sie denn nur noch jene, die nicht arbeiten wollen, was ich schon lange befürchte! Markt, Herr Chopard, Markt haben Sie und Ihre Genossen noch nie begriffen, denn sonst hätte es in Ihrem System nicht im Winter Badehosen und im Sommer Pelzmäntel gegeben! Markt heisst, dass sich Angebot und Nachfrage von selbst regulieren. D.h. auch, dass wenn niemand arbeiten will, dann kommt auch niemand, um in diesen Shops zu arbeiten und wenn niemand etwas kaufen will, dann kommt auch niemand, um etwas zu kaufen. Wenn wir wissen, dass sich der Markt von selbst reguliert, dann überlassen wir doch bitte die Wahlfreiheit dem Konsumenten! Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Wir haben es soeben gemerkt: Um Parlamentarier zu werden - ich sage jetzt nicht, um Parlamentarier der SVP zu werden - braucht es überhaupt keine Voraussetzungen. Soviel zu den unqualifizierten, beleidigenden und selbstverständlich falschen Worten des Herrn Glarner, der all jene Leute beleidigt, die ihre Arbeit tun zu geringerem Lohn, als er es tut, und diese Arbeit trotzdem mit Engagement tun. Wir weisen auch mit aller Kraft die Behauptung zurück, dass am letzten Dienstag zum 1. Mal Leute demonstriert hätten, die arbeiten wollen! Wenn Leute vor diesem Haus demonstrieren - übrigens ein verfassungsmässiges Recht -, dann tun sie es, weil sie sich wehren. Sie wehren sich auch, aber Sie wehren sich mit Beleidigungen, und das akzeptieren wir nicht! Zur Sache: Ich weiss natürlich auch, dass diese Initiative bereits überwiesen ist. Besonders enttäuscht ist die SP von den Grünen. Unverständlich! Die Grünen haben den Markt nicht begriffen. Soviel zum Markt. Wenn in diesem Haus von Liberalismus die Rede ist, und dann noch vom Geschäftsführer des Gewerbeverbands, dann ist Ausbeutung gemeint. Ausbeutung, was meine ich damit? Wenn Frau Stöckli hier berichtet von diesen armen Frauen, Herr Giezendanner, es nützt nichts! Wahrheit ist Wahrheit. Ausbeutung ist Ausbeutung und wir wollen das nicht! Vorsitzende: Es liegt ein Ordnungsantrag vor. Rolf Urech, FP, Hallwil: Ich stelle hier den Ordnungsantrag: Abbruch der Diskussion und Abstimmung. Die Meinungen sind gemacht. Bevor wir uns noch weitere Schelten und Beleidigungen anhören von Partei zu Partei und sogar Juniorpartner werden noch beleidigt, bitte ich Sie, diese Diskussion abzubrechen und abzustimmen! Abstimmung: Dem Ordnungsantrag Urech wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. Sämi Richner, EVP, Auenstein: Ich habe mich schon lange gemeldet und ich habe das Recht hier zu sprechen und ich spreche auch noch. Die Argumente, die gebracht wurden, vor allem von Herrn Füglistaller, kann man auf einen kurzen Nenner bringen: Wenn es Geld gibt, ist es gut und wenn es Jobs gibt, ist es auch gut. Für mich reicht das alleine aber nicht. Der Mensch lebt nämlich nicht vom Brot bzw. Geld Art. 1579 alleine. Zeit zu haben für einander, das ist heute Mangelware! Ich denke, dass das eine weitere Aushöhlung der Ruhezeiten ist. Schauen wir das doch mal an: Samstags die Läden um 21.00 Uhr zu schliessen, das ist also nicht zuviel verlangt. Ebenso am Sonntag um 19.00 Uhr. Dass man das noch als Argument braucht, dass Arbeitende noch Einkaufen gehen können, das ist für mich absolut kein Argument. Diese können immer noch einkaufen gehen, denn am andern Morgen ist alles wieder offen. Dann kann der Schichtarbeiter einkaufen gehen. Das ist absolut kein Argument. Ich stimme dieser Parlamentarischen Initiative nicht zu. Der Mensch - vielleicht auch jene, die einen Zustupf brauchen - bräuchte vielleicht eher eine Zustupf an Zuwendung. Ein wenig Zeit haben miteinander, das ist in der heutigen Zeit wichtig! Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. Gemäss § 44 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes sind 80 Mitglieder notwendig, die die Initiative vorläufig unterstützen. 4. November 2003 Abstimmung: Für die Initiative: 121 Stimmen. Dagegen: 43 Stimmen. Vorsitzende: Die Parlamentarische Initiative wird damit einer neuzubildenden, nichtständigen Kommission zur Prüfung des Inhaltes und zum Bericht und Antrag an das Plenum zugestellt. In diesem Zusammenhang bitte ich die Mitglieder des Büros nach Ende der jetzigen Sitzung sich noch schnell hier vorne zu versammeln, weil es eine Differenz betreffend Grösse dieser Kommission gibt. Das Geschäft ist damit erledigt. Traktandum 5 ist wie angekündigt abgesetzt. 1580 Interpellation Kurt Rüegger, SVP, Rothrist, vom 24. Juni 2003 betreffend Drainasphaltbeläge bei der Sanierung der A1 zwischen Suhr und Safenwil sowie der A2 ab Oftringen bis Kantonsgrenze AG/LU; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1401 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 17. September 2003: Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichten die Betreiber der Strassen bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu Sanierungsmassnahmen. Dabei sind dem Stand der Technik entsprechende Lösungen zu prüfen, welche die Emissionen an der Quelle reduzieren. Dieser Grundsatz wurde bei der Erneuerung der A1 1998/1999 angewendet. Zu Frage 1: Der Drainbelag befindet sich gemäss Detailaufnahmen gesamthaft in einem guten bis sehr guten Zustand, es kann aus heutiger Sicht mit der erwarteten Lebensdauer von 10 Jahren gerechnet werden. Dies gilt nicht für den Abschnitt Suhr/Gränichen bis Oberentfelden (Einbau 1998): Der Belag wurde am 9. Februar 1999 durch Lastwagen mit Schneeketten beschädigt, die Kornausbrüche können nicht repariert werden, stellen jedoch zur Zeit kein Sicherheitsproblem dar. Mit dem Bundesamt für Strassen wurde 1999 beschlossen, den beschädigten Belag nicht auszuwechseln, solange die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet ist. Die finanziellen Mittel für einen Ersatz sind reserviert, doch soll die Restlebensdauer optimal ausgenützt und die Sanierung erst bei effektivem Bedarf ausgelöst werden. Dieser Entscheid war richtig, der beschädigte Belag hat inzwischen seine halbe Lebensdauer erreicht. Die erwarteten Ergebnisse bezüglich tieferer Lärmwerte sind gemäss den durchgeführten Messungen erreicht oder gar übertroffen - auch auf dem beschädigten Teilstück Suhr/Gränichen. Die Messungen vom Juni 2003 bestätigen dies eindrücklich. Zu Frage 2: Der Regierungsrat auf Empfehlung der Abteilung Tiefbau und mit Zustimmung des Bundesamts für Strassen. Damit liessen sich für 17'000 m² Lärmschutzwände Investition und Unterhalt einsparen. Zu Frage 3: Für die Belagserneuerung wurde erstmals eine Gesamtkostenberechnung für einen Zeitraum von 50 Jahren erstellt. Durch den Einbau des Drainbelags konnten im 2428 4. November 2003 Bereich Lärmschutz für diesen Zeitraum 31 Mio. Franken gespart werden. Der höhere Bedarf für Werterhalt (kürzere Lebensdauer) und Betrieb (Winterdienst, Reinigung) wurde mit 27 Mio. Franken ermittelt. Auf 50 Jahre hochgerechnet ergibt dies Minderkosten von 4 Mio. Franken. Die vorher bekannten und aufgelisteten Vor- und Nachteile haben sich weitgehend bestätigt, nicht voraussehbar waren die Schneekettenschäden. Zu Frage 4: Der Einbau des Drainbelags im Rahmen des Versuchs auf der A1 war insgesamt positiv. Die 1996 getroffenen Annahmen stimmen nach wie vor. Der Drainbelag auf der A1 befindet sich nach knapp der halben Lebensdauer gesamthaft in einem guten bis sehr guten Zustand. Zu Frage 5: An einzelnen Extremtagen mit ganz speziellen klimatischen Bedingungen ist der Winterdienst auf Drainbelägen zwar problematischer, eine Schwarzräumung jedoch immer möglich. In der Kostenvergleichsrechnung beim Beschluss 1996 hat das Baudepartement mit einem erhöhten Winterdiensteinsatz gerechnet, nämlich mit einer Verdoppelung der Einsätze (Mehraufwand 100%). Seit Beginn im Jahre 1999 bis heute mussten im Durchschnitt lediglich 35% mehr Einsätze geleistet werden. Im gleichen Ausmass ist auch der Salzverbrauch höher. Art. 1580 zitiere eine Aussage von Herrn Prof. Schellenberg vom Institut für Materialprüfung in Rottweil, eine europäische Kapazität im Belagsbau (Zitat): "Mit den Verkaufsargumenten für Drainasphalt oder Flüsterbeläge wird Unsinn erzählt und es werden Unwahrheiten verbreitet. Strassenlärm kann mit den heutigen Fahrzeugen und Bereifungen nur mittels Lärmschutzwänden reduziert werden. Drainasphaltbeläge sind nicht wirtschaftlich, da sie alle 6-8 Jahre ersetzt werden müssen und bezüglich Winterdienst unzumutbare Aufwendungen mit extremer Belastung verursachen." Dies meine Stellungnahme zu diesen Antworten! Ich bin mit der Antwort des Regierungsrates überhaupt nicht zufrieden! Vorsitzende: Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 1581 Postulat Margrit Kuhn, SP, Wohlen, vom 1. Juli 2003 betreffend Anstossfinanzierung von Kinderbetreuungs-Institutionen; Rückzug (vgl. Art. 1437 hievor) Zu Frage 6: Obsolet. Antrag des Regierungsrats vom 27. August 2003: Zu Frage 7: Eine nötige Sanierung würde über den baulichen Unterhalt Nationalstrassen in Absprache mit dem Bund und mit einer Bundesbeteiligung von zur Zeit 83% Bundesanteil abgewickelt. Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: Zu Frage 8: Wie aus der Beantwortung der übrigen Fragen hervor geht, kann nicht von einer unerfreulichen Situation gesprochen werden. Die Verantwortung tragen der Regierungsrat und der Bund. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'753.--. Kurt Rüegger, SVP, Rothrist: Fachexperten aus der ganzen Schweiz pilgern zur A1, um den fehlerhaften Belag zu besichtigen. Die Beschädigung der Deckschicht durch Schneekettenfahrzeuge ist klar abgegrenzt. Sie hat mit dem Hauptteil der Schäden am Deckbelag überhaupt nichts zu tun. Das zeigt das Beispiel der Einfahrt Aarau West. Selbst das ASTRA hat erkannt, dass der Belag sehr mangelhaft ist und stellt fest, dass eine Teilfläche mit einer anderen Zusammensetzung wesentlich weniger Schäden aufweist als diejenige, wo der Drainasphalt mit Zusatz eines speziellen Bindemittels eingebaut wurde. Die Schadenursache liegt denn auch im Speziellen beim in diese Sickerschicht eindringenden Wassers. Als Folge dieser Erkenntnis hat das ASTRA eine Weisung erlassen, dass auf Brücken keine Drainasphaltbeläge mehr ausgeführt werden dürfen. Die Kostenberechnung ist unglaubwürdig. Fachgremien haben erkannt, dass Lärmemissionen nicht mit einem Belag zu dämpfen sind, da primär der Fahrwind und die äusseren Geräusche der Fahrzeuge wahrnehmbar sind. Als Konsequenz davon werden in Deutschland und Österreich seit ungefähr 5 Jahren keine Drainasphaltbeläge mehr eingebaut. Doch selbst der Kanton Aargau vertritt irrigerweise die Meinung, dass mit Drainasphalt - und in unserem Kanton wurde ja auch der Name Flüsterbelag kreiert - dem Lärm zu Leibe gerückt werden kann. Ich 2429 1. Die Anstossfinanzierung des Bundes für Kinderbetreuungs-Institutionen erfolgt, wie bereits in der Beantwortung des Postulats der SP-Fraktion vom 26. März 2002 (02.82) dargelegt, direkt auf Gesuch der Trägerschaft der Einrichtung an das BSV. Der Kanton wird von diesem zum Vorhaben angehört. Die Anstossfinanzierung hat in der Folge im Aargau ein recht gutes Echo erhalten; es wurden bisher rund 30 Gesuche beim BSV eingereicht, was sicherlich auch auf die umfassende Information durch die mit der Sache befassten Stellen zurückgeführt werden darf. Es wurde damals auch auf die Ressourcensituation mit folgenden Worten hingewiesen: "Es bleibt schliesslich darauf hinzuweisen, dass angesichts der fehlenden personellen und der ausserordentlich knappen finanziellen Ressourcen das Engagement des Kantons in diesem Bereich auf das Allernotwendigste beschränkt bleiben muss. So verfügt der Kantonale Sozialdienst nicht über die für eine aktivere Rolle erforderliche personelle Kapazität, und auch die vorgesehenen Finanzmittel bleiben gemäss Finanzplan beschränkt." An dieser Situation hat sich grundsätzlich nichts geändert. Das SPG sieht vor, dass zwischen der Trägerschaft einer Einrichtung der familienergänzenden Kinderbetreuung und den Gemeinden, welche das Angebot nutzen wollen, eine Leistungsvereinbarung getroffen wird. Der Kanton hat in diesem Kontext keine Möglichkeit und auch keine Verpflichtung, vermittelnd einzugreifen. Wenn beide Parteien einer solchen Leistungsvereinbarung ausdrücklich eine Mediatorenrolle des Kantons wünschen, wird sich der Kantonale Sozialdienst diesem Wunsch nicht verschliessen. In den Beratungen des neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) war ausdrücklich eine verstärkte Einmischung kantonaler Stellen in die Aufgabenerfüllung Art. 1581 der Gemeinden abgelehnt worden. Aus diesem Grunde, aber Regierungsrat für seine Amtsstellen keinen aktiven Handlungsbedarf. 2. Von der Anstossfinanzierung des Bundes zu unterscheiden ist die gemäss SPG - und früher gemäss SHG - ausgerichtete Betriebssubvention an Einrichtungen der familien-ergänzenden Kinderbetreuung. Diese erfolgte seit 1982 bis Ende 2002 nach dem alten Sozialhilfegesetz. Mit dem SPG und in der dazugehörenden Verordnung wurden die Bedingungen für eine solche Subventionierung geändert, indem neu ein grosser Teil der Betriebsaufwendungen als anrechenbar bezeichnet und der Abschluss von Vereinbarungen mit den Nutzergemeinden verlangt wird. Allerdings verzichtet das Gesetz auf eine Klausel, welche es ermöglichen würde, bis zum Abschluss solcher Vereinbarungen eine Übergangssubventionierung vorzunehmen. Damit fehlen für eine überbrückende Subventionierung gemäss Vorschlag der Postulantin die rechtlichen Grundlagen. Die Kosten zur Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'160.--. Margrit Kuhn, SP, Wohlen: Ich wollte mich vor allem an den Herrn Gesundheitsdirektor wenden. Jetzt weiss ich nicht, wie ich das machen soll! Vorsitzende: Wir werden schauen, dass er kommt! Margrit Kuhn, SP, Wohlen: Wir haben in diesem Parlament einmal das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz beschlossen. Das wurde vom Gesundheitsdepartement in der Verordnung völlig pervertiert. Das ist ganz klar der Fehler des Herrn Regierungsrates Ernst Hasler. Diese Umsetzung ist völlig falsch. Deshalb ist es mir auch wichtig, dass er da ist. Wir haben dazu 2 hängige Vorstösse der Grünen und der CVP. Vor 2 Wochen haben sich die Sozial- und Fürsorgedirektoren zu ihrer Konferenz getroffen und ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass unser Gesundheitsdirektor dort nicht anwesend war. An dieser Konferenz haben die Direktorinnen und Direktoren dringend appelliert, dass sich die Kantone für die Einrichtung von Kinderbetreuungsinstitutionen einsetzen und damit auch die Anstossfinanzierungen des Bundes abholen. Aber im Kanton Aargau ist dieser politische Wille offenbar nicht wirklich da. Es wird nicht wirklich konstruktiv gearbeitet, so dass Betreuungsinstitutionen bestehen bleiben können. Es gibt welche, denen die Schliessung droht. Darum ging es mir bei diesem Postulat. Die gesetzliche Grundlage, die das Gesundheitsdepartement vermisst, ist ja gerade die Anstossfinanzierung des Bundes, die will, dass Betreuungsinstitutionen geschaffen und nicht geschlossen werden. Ich bin sehr enttäuscht über die Antwort und die Haltung der Verwaltung und des Regierungsrates. Ich erspare mir aber diese hilflosen, gleichlautenden und gleichgültigen Argumente des Regierungsrates und ziehe das Postulat zurück! Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Frau Kuhn: So geht das nicht! Ich war an der Konferenz. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass beim Bund von 130 Gesuchen, die eingereicht wurden, 30 aus dem Kanton Aargau sind. Eine grosse Mehrzahl also gegenüber den anderen Kantonen. Das zeigt, dass unsere Informationskampagne zur Anstossfinanzierung voll gegriffen hat. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! 4. November 2003 auch wegen der erwähnten Ressourcenknappheit, sieht der Vorsitzende: Das Postulat wurde zurückgezogen. Das Geschäft ist damit erledigt. 1582 Interpellation der SP-Fraktion vom 6. Mai 2003 betreffend Qualität und Umfang der Leistungen in den Kantonsspitälern nach deren Privatisierung; Beantwortung und Erledigung. (vgl. Art. 1300 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 18. Juni 2003: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hält fest, dass die kantonalen Spitäler nicht privatisiert, sondern verselbstständigt werden. Das Schreiben vom 14. April 2003 betraf die Budgetrichtlinien 2004. Es handelt sich dabei um die normale und eingebürgerte Massnahme, dass im Zusammenhang mit der Verarbeitung des Voranschlags, auch das qualitative und quantitative Leistungsniveau der einzelnen Häuser überprüft werden muss. Mit der Verselbstständigung, wie dies die Interpellanten vermuten, hat der Brief und die darin zitierte Aussage keinen Bezug. Zu Frage 2: Der Regierungsrat vermag keine Widersprüche zu erkennen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 804.--. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Die Abstimmung über die Spitalprivatisierung ist längst vorbei, der Mist ist geführt. Im Moment müssen wir uns bereits mit den Folgen der Privatisierung der Spitäler herumschlagen: Selbst arbeitsrechtliche Selbstverständlichkeiten müssen erklärt werden - dem Departement nämlich -, und mit den neu vorgelegten Sparmassnahmen des Kantons ist auch der Betrieb der Spital AGs betroffen. Schon von daher ist eine Qualitätsminderung zu befürchten. Man hört bereits von Apparaturen, die längst ersetzt werden sollten und nicht ersetzt werden können. Das ist ein Gefahrenpotential für die Patientinnen und Patienten, man hört ebenso, dass bei der Pflege gespart wird und beispielsweise Leute, die operiert wurden, nicht mehr lange genug auf der Intensivstation oder im Aufwachraum bleiben können, weil dort eben teure Pflege stattfindet. Diese Leute werden viel zu früh in die Abteilungen verlegt, wo nicht die nötigen Apparaturen und auch nicht das richtige Know-How vorhanden ist. Wir wissen aus verschiedenen internationalen Studien, dass damit die Sterblichkeit erhöht wird, und offenbar will das auch der Kanton Aargau in Kauf nehmen. Man spricht in gewissen Ländern wie England von 25% mehr Toten aus solchen Spargründen. In den Spitälern herrscht angesichts der unklaren Zukunft Unsicherheit bei denen, die den Betrieb durchziehen müssen, womit nicht die Direktion gemeint ist und auch nicht der Verwaltungsrat. Der Grosse Rat hat, indem er am 6. Mai dieser Interpellation die Dringlichkeit nicht gewährt hat, die nötige Transparenz in der Sache verweigert. In der Interpellation ging es darum, dass laut Schreiben aus dem Gesundheitsdepartement für 2004 (Zitat): "Unter Umständen das aktuelle quantitative 2430 4. November 2003 Art. 1582 und qualitative Leistungsniveau nicht mehr erreicht werden kann" (Zitatende) -, was - wie gesagt - nun wohl auch so sein wird. Büssen müssen es einmal mehr die, die nichts dafür können: die Patientinnen und Patienten und das Personal. einfach gemacht. Sie diskutieren über Terminologisches und streiten im Übrigen ihre früheren Aussagen in dem zitierten Brief ab bzw. spielen diese herunter, ganz nach dem Motto: Was geht mich der Dreck an, den ich gestern erzählt habe? Was soll man dazu sagen? Auf diesem tiefen Niveau kann man nicht einmal streiten. Wir stellen fest, dass mit der Beantwortung die berechtigten Anliegen des Volks im Gesundheitswesen nicht ernst genommen werden, denn mit der Privatisierung kann dieses sich auch nicht mehr wehren. Dies ist zynisch! Eine solche Beantwortung einer Interpellation beleidigend. Wir sind damit in keiner Weise zufrieden! ist Vorsitzende: Die Interpellantin ist von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 1583 Interpellation der SP-Fraktion vom 25. März 2003 betreffend Greenpeace-Aktion im KKW Leibstadt; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1212 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 25. Juni 2003: 1. Grundsätzliche Vorbemerkung zum Thema "Sicherheit": Wir verweisen mit aller Deutlichkeit auf unsere Antwort vom 18. Februar 2003 zur Interpellation der SP-Fraktion vom 22. Oktober 2002 betreffend der Greenpeace-Aktion vom 5. September 2002 im KKW Beznau. Dennoch: vertiefte Ausführungen lohnen sich zum Thema Sicherheit und Sicherung der Kernkraftwerke, und deshalb äussern wir uns nochmals zu dieser Thematik: Die Anforderungen an die Sicherungsmassnahmen der schweizerischen Kernanlagen werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Energie (BFE), Sektion KE, festgelegt und periodisch überprüft. Dazu hat das BFE die Richtlinie KE-R-01 "Sicherung von Kernanlagen und Kernmaterialien" (Grundlagenrichtlinie) und zusammen mit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Richtlinie HSK-R-49/KE-R-15 "Sicherheitstechnische Anforderungen an die Sicherung von Kernanlagen" erlassen. Ein Ruf nach neuen "Papieren" (siehe Frage 3) ist deshalb fehl am Platz. Aus Gründen der Vertraulichkeit erfolgt bezüglich Massnahmen und Dispositiven keine Information der Öffentlichkeit. Immerhin kann festgestellt werden, dass die Sicherheitskräfte eines Kernkraftwerks sehr wohl zu unterscheiden wissen zwischen Aktionen, welche von den Organisatoren selbst als friedlich dargestellt werden (!) und böswilligen Übergriffen mit Anwendung von Gewalt. Nicht von ungefähr sind diese Betriebswächter bewaffnet. Am 13. März 2003 stand für die Sicherungskräfte des Kernkraftwerks Leibstadt sofort fest, dass es sich um Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace und nicht 2431 Das Gesundheitsdepartement und die Regierung haben es sich in der verspäteten Beantwortung der Interpellation sehr um Terroristen handelte. Die jeweiligen Abwehrmassnahmen erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Der Zaun zur Abgrenzung des Kraftwerksareals übernimmt die Funktion der Alarmierung bei fehlbaren Übergriffen. Er ist nicht gebaut, um Personen an einem Eindringen zu hindern. Ein gezieltes Übersteigen von mehreren Personen gleichzeitig an verschiedenen Orten lässt sich nicht verhindern. Im Zentrum steht der Schutz des eigentlichen Kraftwerkblocks. Auch bei der jüngsten Aktion von Greenpeace stand der sichere Betrieb der Anlage zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Auch das ordnungsgemässe Funktionieren der Sicherheitssysteme war zu keiner Zeit in Frage gestellt oder beeinträchtigt. 2. Antworten zu den gestellten Fragen Zu Frage 1: Am 13. März 2003, 07.37 Uhr, meldete der Sicherheitschef des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) dem Polizeikommando Aargau das Auftauchen von GreenpeaceAktivisten. Das Polizeikommando schickte sofort mehrere Patrouillen vor Ort. Die Kraftwerksleitung hatte ihrerseits bereits intern Gross-Alarm ausgelöst. Um 7.57 Uhr wurde der Pikett-Offizier informiert, der daraufhin den Polizeikommandanten orientierte. Dieser benachrichtigte seinerseits den Regierungsrat und die Bundesbehörden. Zu Frage 2: Ja. Die Aktion zeigte erneut auf, dass die Konfrontation der KKL-Sicherheitsbeauftragten mit den vergleichsweise friedlichen Greenpeace-Aktivisten mit Umsicht und Verhältnismässigkeit bewältigt wurde. Nebst einem einzelnen kurzen Einsatz eines Tränengassprays beschränkten sich die Massnahmen auf die Verhinderung des Zutritts in sensible Bereiche. Zu Frage 3: Die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke (nicht nur derjenigen auf Aargauer Boden!) ist gegeben. Der Regierungsrat sieht sich nicht veranlasst, in Bern beim BFE oder bei der HSK in Villigen vorstellig zu werden. Zu Frage 4: Wie bereits in der ersten Beantwortung erläutert, gehören die Planungen und Vorbereitungen zur Terrorabwehr zu den Hauptaufgaben der Kantonspolizei und der KKW-Leitungen. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der letzten Interpellation verwiesen. Am 20. März 2003 fand die periodische (seit Juni 2001 geplante) Gesamtnotfallübung IRIS statt. "Übungsobjekt" war dieses Jahr das KKW Beznau. Bei dieser Übung, waren neben diversen Bundesstellen, das grenznahe Ausland sowie der Kantonale Führungsstab Aargau involviert. Der Schlussbericht der Übung liegt zum heutigem Zeitpunkt noch nicht vor. An dieser Stelle verweisen wir ebenfalls auf die jüngsten Abklärungen der HSK, welche am 3. April 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden und auf dem Internet (www.hsk.psi.ch) abgerufen werden können. Art. 1583 4. November 2003 Zu Frage 5: Auch hier verweisen wir auf die Beantwortung der letzten diesbezüglichen Interpellation. Als "unbefriedigende Situation" kann die Lage nicht bezeichnet werden. Eine eher friedliche Greenpeace-Aktion ist nicht mit einem Terroranschlag zu vergleichen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'609.--. 1. Die Regierung hält fest, dass die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke gegeben sei. Das hoffen wir natürlich alle - wir wissen es aber nicht mit letzter Sicherheit. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass sich die Aargauer Behörden im Hinblick auf den unerwünschten gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Kloten sehr grosse Sorgen machen - und eigenartigerweise unter anderem damit argumentieren, die Konzentration der Kernkraftwerke im entsprechenden Anfluggebiet sei hoch. Wird damit nicht auch impliziert, dass die Gefährdung eine erhöhte ist? Ist die Argumentation, wonach einerseits die Sicherheit der AKW gegeben sei und andrerseits der gekröpfte Nordanflug mit dem Argument bekämpft wird, es würden zu viele AKW überflogen, nicht eine doppelbödige? Was soll jetzt gelten und was sollen wir glauben? (vgl. Art. 1141 hievor) 2. Es wird salopp festgehalten, die Sicherheitskräfte eines Kernkraftwerkes wüssten sehr wohl zu unterscheiden zwischen Aktionen, die friedlich seien und solchen, welche böswillige Übergriffe mit Anwendung von Gewalt darstellen würden. Am 13. März sei sofort festgestanden, dass es sich um eine friedliche Aktion der Umweltorganisation Greenpeace handeln würde. Wenn es nur so einfach wäre! Glaubt denn die Regierung tatsächlich, dass sich allfällige Terroristen zum vorneherein als solche zu erkennen geben würden? Sozusagen mit schwarzen Masken und Maschinenpistolen? Und allenfalls als solche angeschrieben? Ich glaube kaum, dass es heute noch Leute gibt, welche sich solchen Illusionen hingeben. Vielmehr dürfte es bekannt sein, dass allfällige Terroristen alle nur erdenklichen Tricks kennen, um unerkannt an ihr Zielobjekt zu kommen - vielleicht halt auch in Kleidern der Greenpeace-Aktivisten. Ich kann dann nur hoffen, dass die Sicherheitskräfte genügend aufmerksam sind und sich nicht aufs Glatteis führen lassen. Die Haltung der Regierung in diesem Punkte erscheint mir etwas sorglos. 3. Wir erachten es als wichtig, dass die Sicherheitskonzepte jederzeit auf den neuesten Stand gebracht werden, die mit der Sicherheit betrauten Personen gründlich geschult, ausund weitergebildet werden. Wir verlangen auch, dass die Behörden in einem ständigen Kontakt mit anderen Stellen bleibt und diesen auch sucht, sei es mit der HSK oder dem BFE. Unterbleibt dies, so ist der Sicherheitsstandard gefährdet. Zusammenfassend sind wir mit Regierungsrats teilweise zufrieden. der Antwort des Vorsitzende: Die Interpellantin ist von der Antwort teilweise befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1584 Postulat Otto Wertli, CVP, Aarau, vom 25. Februar 2003 betreffend Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber; Ablehnung Markus Leimbacher, SP, Villigen: Die Antwort des Regierungsrates zu unserer Interpellation ist sehr aufschlussreich und bedenkenswert, und zwar in verschiedener Hinsicht: Antrag des Regierungsrats vom 20. August 2003: Der Regierungsrat lehnt das Postulat mit folgender Begründung ab: 1. In der Beantwortung des Postulats Ursi Arpagaus (02.327) führte der Regierungsrat u.a. folgendes aus: "Für die grosse Mehrzahl der Asylsuchenden ist der Aufenthalt im Kanton Aargau zeitlich begrenzt. … Der Aufenthaltszweck von Asylsuchenden ist primär das Durchlaufen des Asylverfahrens. Nach Angaben des Bundes wird dieses in 75% der Fälle nach drei Monaten erstinstanzlich abgeschlossen. Während dieser Zeit geht es in erster Linie darum, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller für die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Massnahmen zur Verfügung stehen. Diese erste Aufenthaltsphase lässt in der Regel nicht zu, dass die Asylsuchenden bereits Ausbildungsund Beschäftigungsprogramme besuchen. Die praktische Erfahrung des Kantonalen Sozialdienstes zeigt ausserdem, dass die Betroffenen kurz nach der Einreise in die Schweiz wegen der fehlenden Sprachkenntnisse nicht erfolgreich an den A&B Programmen teilnehmen könnten. Die Frage der Zulassung zu Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen steht in einem Zusammenhang mit den Artikeln 43 und 75 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998. Diese beiden Bestimmungen verankern das Erwerbsverbot während den ersten drei Monaten nach dem Einreichen des Asylgesuches und nach Ablauf der mit dem rechtskräftig negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist. Die Regelung geht zurück auf eine Teilrevision des vorherigen Asylgesetzes Ende der achtziger Jahre und soll das Asylverfahren für all jene unattraktiv machen, die ihr Gesuch nicht aus einem Schutzbedürfnis stellen, sondern diesen Weg wählen, um rasch Arbeit zu erhalten." Zu ergänzen bleibt, dass die Motivationszulage, die in den Beschäftigungsprogrammen neben den Fürsorgeleistungen ausgerichtet wird, von den Asylsuchenden als willkommener (wenn auch geringer) Lohn betrachtet wird, der gegebenenfalls für die Abzahlung von Schulden oder für die Unterstützung Angehöriger im Heimatstaat eingesetzt wird. 2. Da wirtschaftliche Gründe bei einem überwiegenden Teil der Asylsuchenden Anlass für ihre Flucht aus dem Heimatland waren, bilden alle Möglichkeiten, zu zusätzlichen Einkünften im Zielland zu kommen, einen starken Anreiz für Fluchtwillige (Pull-Faktor). Je rascher solche Möglichkeiten geboten werden und je höher die Einkünfte ausfallen, desto kräftiger wird der Anreiz und damit die Attraktivität unseres Landes als Zieldestination. Mit der dreimonatigen Wartefrist - die wie erwähnt auch 2432 4. November 2003 noch andere Gründe hat - kann dieser Anreiz etwas gedämpft werden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine Beschäftigung oder eine Arbeitsbewilligung eindeutige integrative Signale beinhalten und der Widerstand gegen den Vollzug einer Ausweisung wird zudem in solchen Fällen grösser wird. 3. Es ist nicht zu erwarten, dass Asylsuchende die Motivationszulage (Fr. 15.-- pro Tag) als Beitrag an ihre Unterstützungskosten abgeben. Ein direkter Entzug der Entschädigung zugunsten der Fürsorgekosten würde die höhere Entschädigungen ausgerichtet. Es ist somit auch unrealistisch zu erwarten, dass gemeinnützige Arbeiten zum Preis von Motivationszulagen erledigt werden. Der Misserfolg, solcher in der Vergangenheit durchgeführter Vorhaben, zeigt dies deutlich auf. 4. Beschäftigungsprogramme, wie sie von dafür spezialisierten Organisationen - z.B. Stollenwerkstatt, Wendepunkt, Circle 4, Storchenstrasse, Profora, ARPA, Machbar - angeboten werden und Beschäftigungen, wie sie Gemeinden anbieten könnten - z.B. Mithilfe bei kommunalen Arbeiten in Wald, Strassen- oder Schulhausreinigung, Abfuhr, Sammlungen oder Helferdienste in kommunalen Altersheimen etc. - sind grundsätzlich unterschiedlich orientiert. Während die ersten immer auch einen rückkehrorientierten Aspekt und einen Ausbildungsanteil aufweisen, sind letztere doch reine Hilfsarbeiten, welche von beruflich schwach qualifizierten Teilnehmenden ausgeführt werden können. Der Aspekt der Konkurrenzierung bedarf einer differenzierten Betrachtungsweise. Tatsache ist, dass einige Beschäftigungsprogramme der traditionellen Anbieter Tätigkeiten beinhalten, welche bisher von Behinderteneinrichtungen ausgeführt wurden (Konfektionierung von Versandartikeln oder Papeteriewaren, Zusammentragen und Couvertieren von Abstimmungsunterlagen, Verpackungsarbeiten, Montagearbeiten) und diesen heute fehlen. Andere Arbeiten werden durch Asylsuchende ausgeführt, während Arbeitslose daneben ihre Taggelder oder Bedürftige Sozialhilfe beziehen, weil gewisse Tätigkeiten als unzumutbar abgelehnt werden. Sicherlich konkurrenzieren Asylsuchende in Beschäftigungsprogrammen kaum "white collar"- Berufe. 5. Erfahrungen in Gemeinden, Betrieben und bei Programmanbietern zeigen, dass Asylsuchende erst einmal Grundbegriffe der deutschen Sprache kennen müssen, bevor sie eingesetzt werden können. Daneben ist es in der Regel unabdingbar, dass sie bei der Arbeit betreut werden. Viele sind den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten nicht gewohnt. In solchen Fällen ist jeweils das Unfallrisiko erheblich. Dazu kommt eine grundsätzlich andere Einstellung zur Arbeit, welche oft eine selbstständige, unbeaufsichtigte Tätigkeit verhindert. Viele der gut gemeinten Einsatzprogramme sind so nach kurzer Zeit wieder aufgegeben worden. 6. Personen, welche infolge Unzulässigkeit oder Unzumutbarkeit ihrer Ausschaffung eine längerfristige Aufenthaltsperspektive haben, werden in der Regel vorläufig aufgenommen. Es ist die Absicht des Regierungsrats, diese Personen prioritär in Beschäftigungsprogramme aufzunehmen. Wie bis anhin 2433 Art. 1584 ausgeführte Arbeit in die Nähe der verbotenen Zwangsarbeit rücken. Die Motivationszulage ist ausdrücklich nicht als Lohn deklariert und untersteht auch nicht der sozialversicherungstechnischen Abgabepflicht, da sie unter den jeweiligen Grenzbeträgen liegt. Heute können gewisse Programme, wie z.B. Erntehilfe-Einsätze, mangels Freiwilligen nicht mehr durchgeführt werden, da die Zulage als nicht ausreichend betrachtet wird. Um noch Freiwillige zu rekrutieren, werden von den landwirtschaftlichen Betrieben unter der Hand erhalten sie ebenso die Möglichkeit, sich im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Personen mit einem hängigen Asylverfahren sollen nicht oder nur beschränkt zu Beschäftigungsprogrammen mit klar rückkehrorientiertem Inhalt zugelassen werden. Ferner dürfen Personen, welche der Pflicht zur Ausreise nicht nachgekommen sind, keine Beschäftigungsprogramme mehr besuchen und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen. Diese letzte Regelung gilt bereits heute. 7. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot des Kantonalen Sozialdienstes, welches er im Auftrag des BFF mit zahlreichen, oben bereits erwähnten Anbietern erstellt hat und welches noch durch eigene Deutschkurse (Anfänger- und Intensivkurse, Alphabetisierungskurse) ergänzt wird, ausreichend ist, um das in Punkt 6 geschilderte Teilnehmersegment abzudecken. Sollten sich bezüglich Zuwanderung völlig neue Perspektiven ergeben, so kann das Angebot innert kurzer Frist entsprechend angepasst werden. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'650.--. Otto Wertli, CVP, Aarau: Seit der Einreichung des seinerzeitigen Postulates von Frau Arpagaus mit ähnlicher Zielrichtung, aber auch mit entscheidenden Unterschieden und meinem Postulat bzw. der heutigen Beratung ist einige Zeit verstrichen und einiges ist in Bewegung gekommen. Die Zürcher Stadtregierung publizierte ein Asylmanifest. Ein Element darin sind vermehrte Beschäftigungsprogramme. In erster Linie sind damit nützliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit gemeint, die weder Gewerbe noch private Unternehmen konkurrenzieren und Dienstleistungen, die heute aus Kostengründen nicht erbracht werden. Ich selber denke da an Arbeiten wie das Putzen im öffentlichen Raum. Wir stellen fest, dass Städte zu verslummen drohen: Überall Abfälle und die städtischen Dienste werden dem kaum Herr. Sie kennen die versprayten Wände und Einrichtungen. Es könnten Waldwege unterhalten und Strassenränder gepflegt werden. Es gibt vielleicht Arbeit an Grossanlässen usw. Ich spreche von einfachen Arbeiten, welche nicht mehr Gefahr bieten als der Alltag mit den Risiken in Freizeit, Verkehr und Haushalt. Das Vorgehen und die Vorschläge der Zürcher Stadtregierung fand positives Echo im Städteverband und in der Städteinitiative Sozialpolitik, wo 40 Sozialvorsteher und Sozialvorsteherinnen aus Städten zusammengeschlossen sind. Der Herr Stadtpräsident Elmar Ledergerber aus Zürich, wie auch beispielsweise unser Stadtammann von Aarau, Herr Marcel Guignard, in einem Spontaninterview in Tele M1, haben gesagt, dass es in den Städten durchaus vermehrt Arbeitsangebote geben würde, Art. 1584 die sinnvoll wären und der Stadt dienen könnten. Zürich hat denn auch vermehrt solche Plätze in Beschäftigungsprogrammen geschaffen. Es macht keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken und zu meinen, mit einem Beschäftigungsverbot oder fehlenden Angeboten könne man die Einreise von Asylanten in unser Land beeinflussen. Tatsache ist, dass diese Menschen hier sind und das oft während langer Zeit. Schaffen wir Beschäftigungsmöglichkeiten mit gemeinnütziger Arbeit, als Alternative zum Herumhängen! Zu den Kosten: Programme sind nicht gratis. Das ist mir durchaus bewusst. Es braucht die Programmvorbereitung und die Begleitung. Es gibt die Kosten der Motivationszuschläge. Es entsteht aber auf der Gegenseite Aber wir unternehmen etwas gegen die Untätigkeit, das Herumhängen von Menschen, die nun einmal hier sind. Denken wir auch an das Sprichwort: "Müssiggang ist aller Laster Anfang"! Denken wir daran, welche gesundheitlichen Folgen Untätigkeit haben kann. Es werden keine sich illegal in unserem Land aufhaltende Asylbewerbe beschäftigt. Wer einen rechtskräftigen Ausreisebeschluss unserer Behörden hat, wird nicht beschäftigt. Beschäftigungsprogramme bringen auch uns, der Schweizer Bevölkerung etwas, nämlich in Form von Leistungen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das Anliegen Beschäftigung in gemeinnütziger Arbeit als Alternative zum Nichtstun aufnehmen und meinem Postulat zustimmen, das ich aufrechterhalten will. Martin Sommerhalder, SVP, Schmiedrued: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. In der Antwort des Regierungsrats ist zu entnehmen, aus welchen Gründen dieses Postulat nicht entgegengenommen werden kann. 1. Die Teilrevision des Asylgesetzes Ende der 80-er Jahre soll das Asylverfahren unattraktiver machen für Gesuchsteller, die nicht aus Schutzbedürfnis gestellt werden, sondern um Arbeit zu erhalten. 2. Je rascher die Möglichkeit geboten wird, einer Beschäftigung nachzugehen, umso attraktiver wird unser Land als Zieldestination für Wirtschaftsflüchtlinge. 3. Asylsuchende können meist nicht in Betrieben und bei Programmanbietern eingebunden werden. Dies aus folgenden Gründen: Sprache, Arbeitsmoral, Unfallrisiko und Unselbständig. Viele Einsatzprogramme wurden so nach kurzer Zeit aufgegeben. Ich glaube, unsere Asylpolitik muss grundlegend überdacht werden. Wir gehen einer verheerenden Entwicklung entgegen. Der Asylbereich trägt nur im geringsten Masse zu der hohen Einwanderung bei. Die Anerkennungsquote beträgt in den letzten Jahren nur 6%-10% der gestellten Asylgesuche. Die Fluchtbewegungen in die Schweiz erfolgen heute nur noch zu einem kleinen Teil aus Verfolgung oder kriegerischen Staaten. Unser Asylgesetz wird nicht vollumfänglich umgesetzt und wird aufs gröbste hintergangen. Seit 3 Jahren sind die Asylgesuchszahlen in der Schweiz drastisch gestiegen. Im Jahr 2002 wurden über 26% mehr Gesuche gestellt als im Vorjahr. Mit rund 8'000 Gesuchen stammt mittlerweile der grösste Teil aus dem afrikanischen Kontinent. Von da erwartet uns noch eine 4. November 2003 auch eine Leistung. Beispielsweise sauberere öffentliche Plätze, von Unkraut gesäuberte Strassenränder usw. Diese Leistungen stehen den Kosten für die Motivationszulage gegenüber. Die Asylrechnung in der Staatsrechnung zeigt einen positiven Saldo von rund 6 Mio. Franken. Diese Rechnung beinhaltet die Gelder, welche der Bund den Kantonen für die Betreuung im Asylbereich zur Verfügung stellt. Hier haben wir einen Überschuss. Wir bekommen mehr Geld als wir unmittelbar für die Betreuung ausgeben. Nutzen wir also einen Teil dieses Überschusses zur Organisation und Begleitung von vermehrten Beschäftigungsprogrammen! Wir holen mit solchen Beschäftigungsprogrammen keine zusätzlichen Leute in die Schweiz, die sind ja schon hier. gewaltige Zunahme, wenn wir das weiterhin nicht in den Griff bekommen oder wollen. Im Asylbereich geben wir auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden, Jahr für Jahr 2 Milliarden Franken aus. Und das im Verhältnis für einige wenige Privilegierte aus armen Ländern. Man stelle sich vor, was mit diesem Geld an Ort und Stelle für tausende Arme und Kranke getan werden könnte und nicht nur für wenige, die sich bei uns ein schönes Leben machen auf Grund unserer katastrophalen Asylpolitik. Aus all diesen Gründen lehnt die SVP dieses Postulat einstimmig ab und empfiehlt Ihnen, das auch zu tun! Liliane Studer, EVP, Wettingen: Ich spreche im Namen der mehrheitlichen EVP-Fraktion. Ein Kollege von uns im Kanton Zürich, der in seinem Betrieb immer Asylbewerber beschäftigt, meint zu seinen Erfahrungen: Ich empfinde immer wieder vor allem den persönlichen Kontakt im gemeinsamen Arbeiten für beide Seiten als Bereicherung und ich bin überzeugt von der Wirkung. Beschäftigungsprogramm bedeutet nicht, dass Asylbewerber automatisch in der Schweiz bleiben oder die Attraktivität der Schweiz oder unseres Kantons für Asylbewerber noch grösser wird. Nein! Für uns ist es ein Ansatz, die Asylproblematik auf einem anderen Weg anzugehen als bis anhin. Warum also Beschäftigungsprogramme? Diese fördern ein neues Umdenken der Asylbewerber und der eigenen Situation aus verschiedenen Gründen. Beispielsweise dadurch, weil sie einmal ihre Gedanken auf etwas anderes richten können als nur auf ihre Situation, in welcher sie gerade drinstehen. Beschäftigungsprogramme können auch dazu genutzt werden, jenen Asylbewerbern, die wieder in ihr Land zurückkehren müssen, etwas Sinnvolles weiterzugeben, das sie in ihren Ländern anwenden können. Beschäftigungsprogramme helfen auch, die Langeweile dieser Menschen im täglichen Nichtstun zu überwinden. Somit stehen diese auch nicht auf der Strasse herum oder werden eventuell sogar in kriminelle Angelegenheiten involviert. Dass man aus Langeweile oder Nichtstun auf dumme Gedanken kommt, ist nicht nur ein Problem der Asylbewerber. Diese Programme helfen aber auch uns, indem diese Asylsuchenden Arbeiten erledigen, die wir Schweizer nicht tun möchten oder wollen. Zugegeben: Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber bedeutet einen finanziellen Aufwand. Auch braucht es gute und umfassende Betreuung durch motiviertes Personal, was eine Grundvoraussetzung für ein gutes Gelingen ist. Ich stelle aber die Wirkung in den Vordergrund, gerade auch darum, 2434 4. November 2003 weil gegenüber den Beschäftigten klare Erwartungen geäussert und durchgesetzt werden müssen. Ich bitte Sie, diesem Anliegen eine Chance zu geben! Ursi Arpaguas, SP, Rudolfstetten-Friedlisberg: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Die SP Fraktion unterstützt das Postulat für mehr Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber. Im Kanton Zürich werden bereits vermehrt solche Programme angeboten und man hört nichts Negatives darüber. Der Kanton Aargau selbst hat gute Erfahrungen damit - als die Asylbewerber bei der Kirschenernte eingesetzt wurden, waren die betreffenden Landwirte anschliessend mehr als zufrieden. In der Antwort des Regierungsrates wird einmal mehr behauptet, eine Beschäftigung der Asylbewerber würde einen starken Anreiz für weitere Fluchtwillige darbieten. Ich denke aber, die Politik der Von Beschäftigungsprogrammen profitieren alle - es gibt keinen Grund, das Postulat nicht zu überweisen. Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen! Geri Müller, Grüne, Baden: Was Herr Wertli hier verlangt, ist doch eigentlich etwas ganz Einfaches und absolut Nachvollziehbares: Leute, die nichts machen dürfen, sollen etwas machen können! Es geht hier nicht um Arbeitsplätze, sondern um Beschäftigungsprogramme. Leute sollen sich also beschäftigen, damit der Tag vorbei geht. Wenn Sie die Antwort des Regierungsrates lesen, dann staune ich: "Bei der grossen Mehrzahl der Asylsuchenden sei der Aufenthalt im Kanton Aargau zeitlich begrenzt. Der Aufenthaltszweck von Asylsuchenden sei primär das Durchlaufen des Asylverfahrens." Aber so einfach geht es nicht! Es sind vielleicht Wirtschaftsflüchtlinge! Das ist vielleicht so. Die einen kommen aus Zentralafrika, kämpfen in ihren Ländern um ihre Existenz, die wir vor Jahrhunderten ausgebeutet haben. Andere kommen aus der Bundesrepublik Deutschland. Gut, die brauchen keine Beschäftigungsprogramme, die fahren Rennautos und haben ihre Beschäftigung. Es sind tatsächlich teilweise Wirtschaftsflüchtlinge gemäss Asylgesetz und gemäss internationaler Flüchtlingskonvention! Warum ist das so? Weil sich die Diktatoren nicht mehr die Mühe geben und die Leute nicht mehr persönlich verfolgen, sondern die Leute nach Gruppen verfolgen. Damit haben sie sich den Asylzweck bereits verwirkt. Daran diese Leute aufzuhängen, das ist der falsch Weg! Herr Wertli möchte diese Leute beschäftigen, weil er eben weiss, was passiert, wenn wir diese Leute nicht beschäftigen. Wir wissen es alle, was passiert, wenn junge Männer beschäftigungslos den Abend verbringen. Da spielt die Hautfarbe oder der Pass in der Tasche absolut keine Rolle! Schauen Sie doch einmal, wie ein RS-Abend abgeht. Beschäftigung ist eine wichtige Sinngebung des Alltags, eine Struktur. Wenn Sie sagen, die ersten 3 Monate sind die Leute mit dem Durchlaufen des Asylverfahrens beschäftigt, dann sieht das so aus: Der Eine bekommt eine Strafanzeige wegen illegalem Übertritt der Grenze. Dieses Papier in der Hand, das er nicht lesen kann, denn er kommt aus dem Iran und auch der Betreuer kann ihm nicht helfen, denn er kann weder iranisch noch englisch. Also geht er mit diesem Zettel nach hinten. Das ist der Alltag und sonst dreht man den ganzen Tag die Daumen. Irgendwann muss man zum Arzt gehen und 3 oder 4 Tage später nochmals eine 2435 Art. 1584 Abschreckung ist gescheitert. Die Asylgesetzgebung wurde kontinuierlich verschärft - ohne grosse Wirkung auf weniger Gesuche. Die Schweiz kann anscheinend nicht unattraktiv gemacht werden. Wenn wir uns fragen, warum gerade die kleine Schweiz von vielen Asylsuchenden gewählt wird, so gibt es darauf sicher verschiedenen Antworten - eine mögliche ist auch, sie reisen ins Land der Fluchtgelder ihrer jeweiligen Herrscher oder Diktatoren. Die Beschäftigungsprogramme konkurrenzieren nicht den Arbeitsmarkt. Es geht um Arbeiten, die sonst nicht gemacht werden. Herr Wertli hat ein paar Beispiele aufgeführt. Wenn wir Asylbewerber (zum grossen Teil junge Männer) nicht beschäftigen, verzichten wir auf ihre Arbeitskraft, verdammen sie zur Untätigkeit und die Gefahr, dass sie sich dann mit etwas "Falschem" beschäftigen ist sehr gross. Untersuchung machen. Das kann doch nicht das sein, was die Leute beruhigt! Effekt ist, dass die Leute mehrheitlich medizinisch betreut werden müssen, weil sie teilweise auch unter Depressionen leiden. Das ist auch ein Effekt und der ist nicht kostenneutral. Das sind dann diese 2 Milliarden, die jetzt da moniert werden. Dank diesen Verschärfungen haben wir es soweit gebracht, dass wir Schweizer Angestellte zu 2 Mia. Umsatz kommen. Diese 2 Mia. gehen nicht an die Asylbewerber, sondern an die Ärzte, Juristen und Leute, die sich mit der heutigen Situation im Asylbereich beschäftigen müssen. Das sind diese 2 Mia. Was Herr Wertli will, ist diese Leute zu beschäftigen. Das kostet ein bisschen etwas, aber niemals soviel, wie eine "Aktion Forte" dann kostet, was sowieso mit den reduzierten polizeilichen Kräften gar nicht zu schaffen ist. Also: Wenn Sie jetzt langfristig und wirtschaftlich denken, dann lassen Sie doch die Leute etwas tun! Und sonst beschäftigen Sie halt die Kantonspolizei. Das kann es aber nicht sein! Noch etwas zur Privilegierung: Ich kann das nicht mehr hören! Ich bitte Sie, Kontakt mit diesen Leuten aufzunehmen. Es kommen tatsächlich die jüngsten Leute. Jetzt frage ich Sie: Wenn wirklich jemand aus der Schweiz flüchten müsste, wen würden Sie schicken? Die Ärmsten und die Kranken oder die Besten und die Fittesten? Das ist die Frage der Privilegien und deshalb sind es meistens auch junge Männer. Aber nicht nur. Es sind auch Frauen mit Kindern. Die sehen Sie einfach nicht so gut, weil die meistens im Zentrum bleiben und sich nicht rauswagen. Aber gehen Sie bitte einmal vor Ort schauen, was das für Leute sind! Die Schweiz unattraktiv machen? Sie sind wirklich auf dem besten Weg, das zu machen mit den Entlastungsmassnahmen usw. Die Schweiz wird schon noch unattraktiv werden. Es ist aber immer noch tausend Mal attraktiver als die Situation in Zentralafrika beispielsweise. Ich bitte Sie, hier jetzt wirklich einmal die Vernunft einzuschalten! Herr Wertli ist sicher kein Radikaler. Er ist ein vernünftig denkender Mensch, der jetzt einen Vorstoss macht, der Sinn macht, dass das jetzt gemacht wird, um spätere Folgekosten zu sparen. Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir lehnen das Postulat ab. Bei Beschäftigungsprogrammen ergeben sich 2 Probleme: 1. Die Teilnahme kann nicht erzwungen werden, da gemäss der von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtskonvention Art. 1584 EMRK Artikel 4 Pflicht- oder Zwangsarbeit nicht erlaubt ist. Es braucht also einen Geldanreiz, um Leute überhaupt in solche Programme bringen zu können. 2. Beschäftigungsprogramme sind teuer. Sie erfordern Strukturen, also Staatsangestellte zur Leitung der Programme, Maschinen, Transportfahrzeuge, Büroverwaltung usw. Diese müssen auf unbestimmte und immer wieder wechselnde Zahl von Teilnehmern ausgerichtet werden. All diese Personalund Materialressourcen kosten Geld. Arbeitsprogramme, das ist hier als Beispiel genannt worden, für Asylsuchende in der Stadt Zürich sind eben ein abschreckendes Beispiel. Für die Dauer von 20 Monaten werden mit einem Aufwand von 1,5 Mio. Franken an Steuergeldern gerade mal 100 Asylsuchende in Arbeitsprogrammen beschäftigt. Die Leute werden im Dienste der Stadtverwaltung dort eingesetzt, wo die Finanzmittel für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen nicht ausreichen. Die Stadt Zürich beherbergt rund 3'000 Asylsuchende. 100 von ihnen, als Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Die Leute in einem solchen Beschäftigungsprogramm erhalten 15 Franken pro Tag "Motivationszulage". Das wäre für uns vielleicht hier in der Schweiz eine "Zulage". In den Herkunftsländern dieser Leute ist das kaufkraftmässig das 10-20-fache. Wenn er dieses Geld nach Hause schickt, kann eine ganze Grossfamilie buchstäblich wie ein König leben. Wenn diese Programme Schule machen würden, dann müsste auch noch etwas anderes gemacht werden: Dann müssten die Arbeitgeber wie öffentliche Ämter usw. mindestens noch 5 Franken pro Tag an den Bund abliefern, damit der Bundesrat genügend Gelder hat, um für diese Motivation, die hier in der Schweiz herrscht, in den Herkunftsländern genügend Werbung machen kann. So schön leben Asylanten bei uns. Kommt nur! Ihr könnt nachher wie die Könige leben bei euch zu Hause. Zu Frau Arpagaus und dem Argument, dass man mit solchen Beschäftigungsprogrammen meist junge Leute von der Strasse wegbringt oder eben, dass sie nichts Dümmeres tun, gemeint ist vermutlich, dass sie keine Drogen handeln. Die Aktion in Aarau wurde vorhin erwähnt. Ich glaube kaum, dass sich jemand für 15 Franken pro Tag vom Drogenhandel abbringen lässt. Auch ein Kleindealer dealt diese Summe innert Minutenfrist. Ich bin also selbstverständlich gegen die Überweisung des Postulats. Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Zum Votum von Herrn Forrer: Ich möchte seine 3 Argumente kurz zerpflücken. 1. Durchsetzung nicht erzwingbar: Wenn wir alles in diesem Staat nur noch danach messen können, ob wir unsere staatlichen Haltungen erzwingen können, dann stehen wir oft mit dem Rücken zur Wand. Ich finde, das ist kein hinreichendes Argument, Beschäftigungsprogramme nicht zuzulassen. Ich gehe allerdings auch nicht soweit zu behaupten - wie das mal über den Konzentrationslagern stand - "Arbeit macht frei". Ich erwarte nicht, dass sich diese Asylbewerbenden nun furchtbar frei fühlen, indem sie bei uns vielleicht irgendwelche von uns als niedrig angesehenen Arbeiten verrichten. Einen Silberschweif um diese Betätigungsfelder sehe ich nicht. 2. Zu teuer: Natürlich spricht die FDP immer von den Kosten. Wir könnten auch mal vom Nutzen für diesen Staat sprechen. Es gibt genügend kleinere Tätigkeiten, die erledigt 4. November 2003 etwas mehr als 3%, werden mit über 1,4 Mio. Franken für Dienstleistungen eingesetzt, obwohl eigentlich die Geldmittel für diese Leistungen fehlen. Die auf diese Weise beschäftigten Asylsuchenden erhalten 300-400 Franken Motivationszulage pro Monat. Durch diesen finanziellen Anreiz wird die Schweiz als Fluchtzielland noch attraktiver. Wenn das Beispiel Schule machen würde und alleine in Zürich alle Asylsuchenden in derart teuren Beschäftigungsprogrammen eingebunden würden, beliefen sich die Kosten für die Stadt Zürich pro Jahr rein rechnerisch auf über 25 Mio. Franken. Für die ganze Schweiz wären es gar rund 450 Mio. Franken. Eine glaubwürdige Asylpolitik braucht keine derart teuren Beschäftigungsprogramme. Es ist sachdienlicher, wenn sich die Asylsuchenden, so wie das der Regierungsrat aufgezeigt hat, für Befragungen über ihre Flüchtlingseigenschaften zur Verfügung halten und die Entscheide rasch und konsequent vollzogen werden können. Die FDP bittet Sie um Ablehnung des Postulates! werden könnten. Die Stadt Zürich hat es vorgemacht und in der Vorlage sind die Arbeiten aufgeführt, um welche es sich hier handeln könnte. Wir könnten durchaus auch den Nutzen sehen und das entsprechend einsetzen. 3. Attraktivität des Fluchtlandes Schweiz: Ich bitte Sie! Wer zu Fuss durch die Wüste geflüchtet ist, wer mit einer Schaluppe das Mittelmeer überquert hat, der hat das nicht gemacht, um hier vielleicht mit 15 Franken abgespiesen zu werden. Das ist ein lächerliches Argument, hier zu behaupten, das Fluchtland Schweiz würde attraktiver durch so eine Beschäftigungstätigkeit. Ich finde die Argumente, die gegen diese Vorlage angebracht wurden, sind nicht hinreichend und ich bitte Sie, die Vorlage zu unterstützen! Vorsitzende: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Regierungsrat Ernst Hasler, SVP: Der Regierungsrat beantragt Ihnen wie damals beim Vorstoss von Frau Arpagaus Ablehnung des Vorstosses. Die schriftliche Begründung haben wir Ihnen zugestellt. Ich kann nur folgende Ergänzungen machen: Auch in der Zwischenzeit tagte die schweizerische Asylkonferenz. Dort hat Frau Bundesrätin Metzler eine Auslegeordnung gemacht und die Kantone konnten sich immer in Zweierdelegationen frei über ihre Situation und über ihre Probleme äussern. Dort wurde auch das Projekt vom Kanton Zürich vorgestellt. Ich sehe durchaus, dass es für eine städtische Situation, vielleicht durch die besondere Situation etwas für sich hat. Immerhin sei darauf hingewiesen, dass ein gewaltiger Medienaufwand dahintersteht. Wenn man aber schaut, was hinterher passiert ist aus diesem Projekt, so mache ich gewisse Fragezeichen. Die überwiegende Mehrheit aller anwesenden Regierungsräte haben ganz klar geäussert, dass sie am dreimonatigen Arbeitsverbot festhalten wollen. Das war eine überaus grosse Mehrheit. Dazu ist zu sagen, dass während dieser 3 Monate Arbeiten mit Asylsuchenden möglich sind, nämlich gemeinnützige Arbeiten usw. Allerdings muss ich auch hier sagen - und das kennen sicher einige Gemeindevertreter hier, die schon solche gemeinnützigen Projekte durchgeführt haben - dass der Aufwand sehr hoch ist für die Betreuung und dass die Frage der Betreuung, des Aufwandes auch bezüglich der Kommunikation und Verständigung sehr problematisch ist. Das Projekt Kirschenernte, das hier genannt wurde, habe ich 2436 4. November 2003 mir auch angesehen. Ich habe festgestellt, dass das eine gute Sache ist. Aber jetzt kommen die Probleme von einer anderen Seite: Wir stellen fest, dass es nicht mehr mit diesen 15 Franken Motivationszulage geht, weil die Leute nicht kommen, wenn sie keine höheren Beiträge bekommen. Hier haben wir das Problem, denn mit dieser Situation kommen wir in Konflikt mit dem Gesetz. Ich bitte darum, wenn Gemeindevertreter damit Erfahrungen gemacht haben, diese hier vielleicht auch noch zu äussern. Das ist sehr schwierig durchzusetzen. Zusammenfassend wollen wir also festhalten, dass jene, die vorläufig aufgenommen sind und die eine Bewilligung haben, dass wir jene in Beschäftigungsprogramme aufnehmen wollen. Es kommt dazu, dass wir feststellen und das wurde auch von Frau Bundesrätin Metzler eindrücklich dargelegt -, wie viele Arbeitsplätze wir im niederschwelligen Bereich in der Schweiz haben. Sie merken heute, wenn Sie über Behindertenwerkstätten reden, wie diese Probleme haben, überhaupt solche niederschwelligen Arbeiten zu finden, um die Leute zu Erachtens - auch wenn das von Herrn Wertli gut gemeint ist - keinen anderen Weg beschliessen! Frau Studer: Der von Ihnen dargelegte Fall aus der Praxis kann nicht ein solcher Fall sein, sonst wäre es vom Gesetz her strafbar. Es muss sich also um einen Asylbewerber handeln, der schon 3 Monate in der Schweiz war. Sonst stimmt etwas nicht. Frau Arpagaus: Selbstverständlich hat man in der Asylpolitik unheimliche Differenzen. In diesem sensiblen Bereich gibt es alle Meinungen im ganzen Spektrum. Da sind wir uns einig. Aber worüber wir auch einig sind ist, dass wir irgendwann über die Frage der Migration in unserem Land diskutieren müssen. Das darf ja nicht sein, dass wir alle diese Fragen und Probleme über den Asylbereich abwickeln mit über 90% Ablehnung im Schnitt der letzten Jahre. Das ist ein unwürdiges System, das wir hier aufgebaut haben mit allen Problemen, die damit zusammenhängen. Wir müssen irgendwann zusammen diskutieren - bei allen Differenzen die wir haben - wir wir auf Bundesebene mit dieser Migration umgehen wollen und was die Zielsetzung in unserem Land ist. An dieser Frage werden wir nicht vorbeikommen. Diese Diskussion müsste eigentlich einsetzen! Herr Forrer hat aus Sicht der FDP die Frage der Aufwendungen für Beschäftigungsprogramme aufgegriffen. Hier kommt natürlich die Verknüpfung, dass diese Beschäftigungsprogramme bei uns künstlich aufgebaut werden müssten, weil wir ja nicht einfach so Beschäftigung haben. Diese Plätze müssten wir finanzieren und subventionieren. Im Kanton Zürich ist das ein Problem, das sie im Moment nicht zu lösen wissen, wenn sie in dieser Art, wie sie es mit grossem Medienaufwand angekündigt haben, weiterfahren wollen. Gesamthaft gesehen ist das Anliegen erkannt, aber die Begründung, warum wir dieses Anliegen vom Regierungsrat her weiterhin ablehnen, habe ich versucht, mit einigen zusätzlichen Punkten zu der schriftlichen Erklärung hier darzulegen In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Vorstoss abzulehnen! Abstimmung: 2437 Art. 1584 beschäftigen. Das Gleiche gilt übrigens bei den Arbeitslosenprojekten. Mit einem solchen Projekt entsteht natürlich eine gewisse Konkurrenzsituation, die wir beachten müssen. Es geht, Herr Nationalrat Müller, darum, dieses Arbeitsverbot von 3 Monaten aufrecht zu erhalten, damit man diese Frist nutzt, um die Durchführung des Verfahrens sicherzustellen, damit die Gesuchsteller bereit sind, diese Befragungen und Abklärungen zu machen. Das dauert in der Regel mindestens 8 Wochen, um dieses Verfahren durchzuführen. Dann sei auch darauf hingewiesen: wir wissen, dass über 90% aus wirtschaftlichen Gründen in unser Land kommen. Auch von Fachleuten wurde darauf hingewiesen, dass mit solchen Massnahmen Anreize geschaffen würden, die sich natürlich sofort herumsprechen würden. Ich weise auch darauf hin, dass mittlerweile alle umliegenden Staaten verschärfte Massnahmen in Kraft gesetzt haben. Der Druck auf unser Land wird zunehmen. Deshalb dürfen wir hier meines Das Postulat Wertli wird mit klarer Mehrheit, bei 46 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. 1585 Dekret über die Zivilstandskreise; Genehmigung bzw. Beschlussfassung (Vorlage vom 10. September 2003 des Regierungsrats) Marcel Züger, SP, Umiken, Vizepräsident der nichtständigen Kommission Nr. 7 "Zivilstandswesen": Die Beratung des Dekrets dauerte gerade mal eine gute halbe Stunde; Änderungsanträge wurden keine gestellt. So kann ich mich mit ein paar erläuternden Worte bescheiden: Die Vorlage entspricht nicht exakt der ursprünglichen Intention der Kommission. Im Laufe der Gesetzesberatung war die Meinung zum Ausdruck gekommen, etwa ein Dutzend Zivilstandsämter einzurichten. Nun sind es deren 20. Diese Vermehrung kann als logische Konsequenz des vom Grossen Rat beschlossenen Gesetzes betrachtet werden. Die Gemeinden hatten sich selbst zu arrangieren und die Regierung hat die Vorschläge 1 zu 1 übernommen. Auch wenn ob des Resultats nicht reihum Stürme der Begeisterung ausbrechen, so mögen die gemachten Erfahrungen zuversichtlich stimmen. Zum einen schliesst sich Bergdietikon der Stadt Dietikon an. Diesem Novum der Kooperation über die Kantonsgrenze hinweg kommt Pilotcharakter zu, und alle Beteiligten können nur davon profitieren. Die Gemeinden mussten sich zusammenraufen und ihre Interessen mit jenen ihrer Nachbarn in Einklang bringen. Teilweise flogen ein paar Späne, was ja nun mal passieren kann, wenn gehobelt wird, und die Auseinandersetzung scheint allen gut getan und keine bleibenden Schäden hinterlassen zu haben. Auf einem leicht überschaubaren Übungsfeld konnten so wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Schliesslich kann festgehalten werden, dass das Dekret nicht in Stein gemeisselt ist. Wenn es die Gegebenheiten erfordern sollten, so kann der Grosse Rat die Kreiseinteilung mit geringem Aufwand neu festlegen. Art. 1585 In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 8 zu 0 Stimmen angenommen. Ein Grossrat enthielt sich der Stimme. Mir bleibt zum Schluss, allen zu danken. In den Dank einschliessen will ich die Grossratskommission und die Regierung, speziell aber auch die Herren und Damen in der Verwaltung und auch all jene, die sich in den Gemeinden mit der Thematik beschäftigt haben. Vorsitzende: Wir kommen zum Eintreten. Stillschweigendes Eintreten haben die SD/FP-Fraktion, die SP-Fraktion sowie die FDP-Fraktion signalisiert. Jörg Hunn, SVP, Riniken: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Mit dem Dekret wird eine mehrheitlich vernünftige Regionalisierung des Zivilstandswesens geschaffen. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Zentralisierung und Einverleibung in die kantonale Verwaltung entstehen nun 20 übersichtliche, regionale Zivilstandskreise. Damit bleibt die Nähe zu den Kundinnen und Kunden gewährleistet. Allen regierungsrätlichen Unkenrufen zum Trotz haben sich die Gemeinden innert nützlicher Frist einigen können und zweckmässige Lösungen gefunden. Das freut mich! Die 4. November 2003 Gemeinderäte haben einmal mehr bewiesen, dass sie bereit und in der Lage sind, in Sachbereichen zusammenzuarbeiten. Noch eine allgemeine Bemerkung zum Thema, aber nicht direkt zu diesem Dekret: Die vom Bund verordnete Professionalisierung des Zivilstandswesens, die gar nicht nötig gewesen wäre, kostet in Zukunft deutlich mehr Geld als bisher. Und das in einer Zeit, wo alle sparen müssen. So günstig wie bisher wird das Zivilstandswesen nie mehr sein. Nicht zu reden von der bisherigen Datensicherheit, die mit der zentralen Datensicherung nicht mehr gewährleistet sein wird. Die SVP ist mit dem Dekret einverstanden. Ich bitte Sie, die Vorschläge der Gemeinden zu respektieren und dem Dekret über die Zivilstandskreise zuzustimmen! Vorsitzende: Wir kommen zu den Einzelvoten. Hans Bürge, EVP, Safenwil: Leider muss ich mit einem regionalen Problem an Sie gelangen, aber da nun einmal der Grosse Rat dafür zuständig ist, gehört es hier hin. Ich spreche auch im Auftrag der grossen Mehrheit der Mitglieder der Gemeindeammännervereinigung des Bezirks Zofingen. Das ganze Konzept mit den Zivilstandskreisen hat einen Fehler. Standorte, wo viel geboren und gestorben wird, haben aufgrund der vielen Mutationen höhere Kosten zu tragen. Das sind nun einmal Standorte, die Spitäler und Geburtskliniken beheimaten. Schliessen sich nun Gemeinden in einem guten Mix aus Spitalstandortgemeinden und anderen zusammen, so werden die Kosten innerhalb dieser Gruppe gut und gerecht verteilt. Schliessen sich aber wenige, egoistische Nichtspitalgemeinden zusammen, fahren diese zu Lasten der anderen besser. Purer Egoismus und unsolidarisches Verhalten - so geschehen eben in unserem Bezirk Zofingen durch die Gemeinden Aarburg und Oftringen. Alle Bemühungen der Organe der übrigen Gemeinden, diese beiden Gemeinden zur Solidarität zu bewegen haben nichts gefruchtet. Bekannt wurde in diesen Diskussionen nur, dass noch personelle Antipathien bisheriger Stelleninhaber im Spiele sind. Am liebsten würde ich Ihnen unter diesen Voraussetzungen die Ablehnung des Zivilstandskreises Aarburg-Oftringen beantragen. Aber ich habe mich schon seit jeher für die Stärkung der Gemeindeautonomie eingesetzt und beachte auch bei dieser Einzelfrage meine Haltung. Ich kann Ihnen also keinen ablehnenden Antrag stellen. Aber: Ich demonstriere dann mit meinem eigenen Stimmverhalten, dass ich eine solche Unsolidarität nicht akzeptieren kann und mit mir die meisten anderen Gemeinden unsres Bezirkes und natürlich hoffe ich, dass dies einige Grossräte und Grossrätinnen mit mir gleichtun! Gemeinde ein Teilpensum, das in der Gemeindekanzlei ausgeübt wurde. Das Trauzimmer steht im Gemeindehaus zur Verfügung. Es kann kostenmässig weitgehend vernachlässigt werden. Ebenfalls die Personalkosten, da wir seit Beginn der neuen Ordnung ja nicht ein Teilpensum dafür reduzieren können. Wir haben also bis jetzt - ohne detaillierte Kosten zu erheben - maximal ca. 20'000 Franken pro Jahr für unser Zivilstandswesen aufgewendet. Neu sind wir kostenpflichtig an die amtsführende Gemeinde Baden und erhalten jährlich dann eine Rechnung über 12 Franken pro Einwohner. Das macht über 70'000 Franken, die wir neu zu bezahlen haben. Ich mache hier keinen Vorwurf an die amtsführende Gemeinde Baden. Ich möchte nur darstellen, wohin diese Zusammenlegung führt. Hans Killer, SVP, Untersiggenthal: Ich spreche nicht im Auftrag der Gemeindeammännervereinigung des Bezirks Baden. Wir haben hier ein Beispiel von Zusammenlegungen von Verwaltungsbereichen, wie sie auch in anderen Themenbereichen denkbar sind oder wären. Leider sind die Ergebnisse nicht so, wie wir sie hier im Saal erhofft haben. Dies aus finanzieller Sicht. Wir installieren hier neue, sinnvolle Zivilstandskreiseinteilungen. Ich möchte Ihnen die Nachteile dieser neuen Einteilung am Beispiel meiner Gemeinde Untersiggenthal darstellen, einer Gemeinde mit 6'300 Einwohnern. Bisher war das Zivilstandsamt in der Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Die Regierung legt Ihnen das Dekret zur Entscheidung vor und zwar unverändert nach der Anhörung bei den Gemeinden. Obwohl, ich will das nicht verhehlen, in 3 Fällen, - und hier teile ich die Auffassung von Herrn Bürge - im einen Fall, aber es gibt noch 2 weitere Fälle, man durchaus sagen kann, das ist keine sehr sinnvolle, zweckmässige Lösung. Aber die Regierung akzeptiert den Entscheid 1. des Grossen Rates und 2. des Volkes, dass die Zuständigkeit zur Bildung der Zivilstandskreise letztlich von den Gemeinden her erfolgen Was ist zu tun und was läuft hier falsch, dass solche Effekte entstehen? Wenn wir statt zu optimieren, den Apparat mehr aufblähen und mehr Kosten verursachen, wirft das ein äusserst schlechtes Licht für allfällige weitere Kooperationen oder Regionalisierungen in anderen Bereichen. Ich frage den Herrn Innendirektor an, was an dieser Kostenexplosion Schuld ist? Sind es nur die Bundesvorgaben, die wir zu erfüllen haben oder sind andere Gründe dahinter zu erwarten? Ich mache mir sonst, wenn das der Stil und die Wirkung ist von Kooperationen, für künftige Optimierungen oder Kooperationszusammenlegungen Sorgen. Vorsitzende: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum vor. 2438 4. November 2003 Art. 1585 soll. Sie finanzieren das auch. Deshalb wollen wir uns da auch nicht weiter einmischen. Was hingegen klar ist, sind die Bundesvorgaben, die massgeblich für die jetzt vorliegende Lösung sind. Hingegen bin ich nicht ganz der gleichen Auffassung wie Herr Hunn, dass die Datensicherheit jetzt neu gefährdet werde. Im Gegenteil! Mit der Einführung des INFOSTARSystems soll ebengerade diese Datensicherheit gewährleistet werden. Bisher hatten wir ja lediglich die rein administrative Vollzugssituation, dass die Leute das auf einen Bogen eingetragen haben und die Fehlerquellen sind dadurch nicht unbedingt vermeidbar. Letzte Bemerkung: Immerhin habe ich im innerkantonalen Vergleich festgestellt, dass es Kantone gibt, die wesentlich weiter gegangen sind als der Kanton Aargau. Beispielsweise der Kanton Wallis, der flächenmässig ein grosser Kanton mit komplizierten Talschaften aufweist, aber die sehr regionalisierte Lösung eingeführt hat und offenbar hat das dort überhaupt keine Wellen geschlagen. Keine einzigen! Was Herr Killer hier fragt, kann ich so nicht beantworten, weil ich natürlich nicht nachvollziehen kann, wie die Berechnungsgrundlagen in der Gemeinde Untersiggenthal aussehen und wie sich dann die mit der Gemeinde Baden vereinbarte Lösung präsentiert. Ich kenne allerdings Beispiele, wo man durchaus sagen kann, dass offenbar die Kostensituation einigermassen ausgeglichen sei, wenn man die Stellenprozente abzählt. Aber wie gesagt, das kann ich hier nicht beantworten. Vorsitzende: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten. Damit sind wir auf die Vorlage eingetreten. Wir kommen zur Detailberatung. Zur Botschaft liegen keine Wortmeldungen vor. Detailberatung Titel, Ingress, §§ 1, 2 und 3 Zustimmung Das Dekret über die Zivilstandskreise wird, wie es aus den Beratungen hervorgegangen ist, mit klarer Mehrheit zum Beschluss erhoben. Vorsitzende: Das Dekret ist gutgeheissen und das Geschäft damit erledigt. Ich schliesse die Sitzung an dieser Stelle und wünsche allen einen guten Appetit! Ich bitte die Mitglieder des Büros, sich noch schnell hier bei mir zu treffen! Die Sitzung ist geschlossen. Schlussabstimmung: (Schluss der Sitzung: 12.30 Uhr.) _______________________________________________ 2439