Über den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung An das Regierungspräsidium Tübingen - Referat 35 Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Anzeige/Mitteilung von Eingriffen und Behandlungen an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. S. 1105) N a m e und A n s c h r i f t des Antragstellers sowie Tel.-/Fax-Nr. bzw. Piepser: Angaben zum Versuchsvorhaben 1.1 A Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens/Mitteilung: § 4 Abs. 3 - Tötung von Wirbeltieren ohne Vorbehandlung (z.B. zur Organentnahme) - Mitteilung an den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung gemäß interner Absprache - der Experimentator ist mit der Weiterleitung an die Behörde einverstanden) B § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 sowie Satz 4 - Organ-/Gewebeentnahme (ohne Tötung) für Transplantationen, Kulturen oder In vitro-Untersuchungen C § 8 a - nicht genehmigungspflichtige Tierversuche - in Verbindung mit: § 8 Abs. 7 Nr. 1 - gesetzlich vorgeschrieben § 8 Abs. 7 Nr. 2 - diagnostische Maßnahmen/Impfstoffprüfungen etc. § 8a Abs. 1 - Versuche an Cephalopoden/Dekapoden D § 10 - Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort-, Weiterbildung E § 10 a - Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen Nicht erfaßt ist die Anzeige von Änderungen in genehmigungspflichtigen Tierversuchen (§ 8 Abs. 7 Satz 2). Diese sind unter Bezugnahme auf den genehmigten Antrag formlos rechtzeitig anzuzeigen. -21.2 Bezeichnung des Vorhabens 1.3 Zweck der Eingriffe/Behandlungen - im Falle von § 8 Abs. 7 Nr. 1 außerdem Rechtsgrundlage der Genehmigungsfreiheit 1.4 Beschreibung der Art und Durchführung der Eingriffe und Behandlungen (inkl. Betäubung) 1.5 Angaben zu den vorgesehenen Tieren 1.5.1 Tierarten und Anzahl der Tiere 1.5.2 Bezugsquelle - Herkunft der Tiere Gegebenenfalls ist - soweit nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 gefordert - ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 mit Begründung erforderlich, warum nicht eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere verwendet werden sollen (auf gesondertem Blatt!). Die Verwendung von Tieren, die aus der Natur entnommen werden sollen, ist zu begründen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1). 1.6 Ort, Beginn (Datum) und voraussichtliche Dauer des Vorhabens: 2 Personen 2.1 Leiter des Vorhabens 2.1.1 Name und Anschrift: 2.1.2 Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung: 2.2 Stellvertretender Leiter des Vorhabens 2.2.1 Name und Anschrift: -3- 2.2.2 Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung: 2.3 Sonstige Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren vornehmen 2.3.1 Namen der Personen und deren Tätigkeit 2.3.2 Qualifikation (§ 9 Abs. 1) und tierexperimentelle Erfahrung: (ggf. Hinweis auf eine erteilte Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4) 2.3.3 Namen sonstiger Personen, die Tiere betreuen oder Nachbehandlungen durchführen: 3. Mit der Unterschrift verpflichten sich der Leiter und sein Stellvertreter, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes sowie der einschlägigen Verordnungen und ggf. von Auflagen durch die zuständigen Behörden zu übernehmen, die Aufzeichnungspflicht gemäß § 9a Abs. 1 zu beachten sowie den Weisungen des Tierschutzbeauftragten Folge zu leisten. Gleichzeitig wird die Kenntnis des Tierschutzgesetzes bestätigt. Ort und Datum .................................................................................... Unterschrift des Leiters des Versuchsvorhabens ............................................................................. Unterschrift des stellvertretenden Leiters ............................................................................ Sichtvermerk des Tierschutzbeauftragten der Einrichtung