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Über den
Tierschutzbeauftragten
der Einrichtung
An das
Regierungspräsidium Tübingen
- Referat 35 Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Anzeige/Mitteilung von Eingriffen und Behandlungen an Tieren
zu wissenschaftlichen Zwecken
Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf das Tierschutzgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. S. 1105)
N a m e und A n s c h r i f t des Antragstellers sowie Tel.-/Fax-Nr. bzw. Piepser:
Angaben zum Versuchsvorhaben
1.1
A
Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens/Mitteilung:
§ 4 Abs. 3 - Tötung von Wirbeltieren ohne Vorbehandlung (z.B. zur Organentnahme) - Mitteilung an den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung gemäß interner
Absprache - der Experimentator ist mit der Weiterleitung an die Behörde einverstanden)
B
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 sowie Satz 4 - Organ-/Gewebeentnahme (ohne Tötung)
für Transplantationen, Kulturen oder In vitro-Untersuchungen
C
§ 8 a - nicht genehmigungspflichtige Tierversuche - in Verbindung mit:
§ 8 Abs. 7 Nr. 1 - gesetzlich vorgeschrieben
§ 8 Abs. 7 Nr. 2 - diagnostische Maßnahmen/Impfstoffprüfungen etc.
§ 8a Abs. 1 - Versuche an Cephalopoden/Dekapoden
D
§ 10 - Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort-, Weiterbildung
E
§ 10 a - Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen,
Produkten oder Organismen
Nicht erfaßt ist die Anzeige von Änderungen in genehmigungspflichtigen Tierversuchen (§ 8 Abs. 7
Satz 2). Diese sind unter Bezugnahme auf den genehmigten Antrag formlos rechtzeitig anzuzeigen.
-21.2
Bezeichnung des Vorhabens
1.3
Zweck der Eingriffe/Behandlungen - im Falle von § 8 Abs. 7 Nr. 1 außerdem
Rechtsgrundlage der Genehmigungsfreiheit
1.4
Beschreibung der Art und Durchführung der Eingriffe und Behandlungen
(inkl. Betäubung)
1.5
Angaben zu den vorgesehenen Tieren
1.5.1 Tierarten und Anzahl der Tiere
1.5.2 Bezugsquelle - Herkunft der Tiere
Gegebenenfalls ist - soweit nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 gefordert - ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 mit Begründung erforderlich, warum nicht eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere
verwendet werden sollen (auf gesondertem Blatt!).
Die Verwendung von Tieren, die aus der Natur entnommen werden sollen, ist zu begründen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1).
1.6
Ort, Beginn (Datum) und voraussichtliche Dauer des Vorhabens:
2
Personen
2.1
Leiter des Vorhabens
2.1.1 Name und Anschrift:
2.1.2 Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung:
2.2
Stellvertretender Leiter des Vorhabens
2.2.1 Name und Anschrift:
-3-
2.2.2 Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung:
2.3
Sonstige Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder
Behandlungen an Tieren vornehmen
2.3.1 Namen der Personen und deren Tätigkeit
2.3.2 Qualifikation (§ 9 Abs. 1) und tierexperimentelle Erfahrung:
(ggf. Hinweis auf eine erteilte Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4)
2.3.3 Namen sonstiger Personen, die Tiere betreuen oder Nachbehandlungen
durchführen:
3.
Mit der Unterschrift verpflichten sich der Leiter und sein Stellvertreter, die Verantwortung
für die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes sowie der einschlägigen Verordnungen und ggf. von Auflagen durch die zuständigen Behörden zu übernehmen, die
Aufzeichnungspflicht gemäß § 9a Abs. 1 zu beachten sowie den Weisungen des Tierschutzbeauftragten Folge zu leisten.
Gleichzeitig wird die Kenntnis des Tierschutzgesetzes bestätigt.
Ort und Datum
....................................................................................
Unterschrift des Leiters des Versuchsvorhabens
.............................................................................
Unterschrift des stellvertretenden Leiters
............................................................................
Sichtvermerk des Tierschutzbeauftragten der Einrichtung
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