Genehmigung, Formular

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Über den
Tierschutzbeauftragten
der Einrichtung
An das
Regierungspräsidium Stuttgart
- Referat 35 Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Anzeige von Eingriffen und Behandlungen an Tieren zu
wissenschaftlichen Zwecken
Alle Paragraphenangaben beziehen sich auf das Tierschutzgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105)
N a m e und A n s c h r i f t des Antragstellers
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
Angaben zum Versuchsvorhaben
1.1
Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens:
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 sowie Satz 4 - Organ-/Gewebeentnahmen (an nicht
vorbehandelten Tieren)
§ 8 a - nicht genehmigungspflichtige Tierversuche - in Verbindung mit:
§ 8 Abs. 7 Nr. 1 - gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtsgrund:................................................................................
§ 8 Abs. 7 Nr. 2 - diagnostische Maßnahmen/Impfstoffprüfungen etc.
§ 8a Abs. 1 - Versuche an Cephalopoden/Dekapoden
§ 10 - Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort-, Weiterbildung
(Sie dürfen nur vorgenommen werden, soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise,
insbesondere durch filmische Darstellungen, erreicht werden kann. Bitte in Nr. 1.3
begründen, warum der Zweck der Eingriffe oder Behandlungen nicht auf
andere Weise erreicht werden kann.)
§ 10 a - Eingriffe und Behandlungen zur Gewinnung/Vermehrung von Stoffen,
Produkten oder Organismen
1.2
Bezeichnung des Vorhabens
2
1.3
Zweck der Eingriffe/Behandlungen - im Falle von § 8 Abs. 7 Nr. 1 außerdem
Rechtsgrundlage der Genehmigungsfreiheit
1.4
Beschreibung der Art und Durchführung der Eingriffe und Behandlungen
(incl. Betäubung)
1.5
Angaben zu den vorgesehenen Tieren
1.5.1 Tierarten und Anzahl der Tiere
1.5.2
Bezugsquelle - Herkunft der Tiere
Gegebenenfalls ist - soweit nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 gefordert - ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach §
9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 mit Begründung erforderlich, warum nicht eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere
verwendet werden sollen (auf gesondertem Blatt!).
Die Verwendung von Tieren, die aus der Natur entnommen werden, ist zu begründen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1).
1.6
Ort, Beginn (Datum) und voraussichtliche Dauer des Vorhabens:
3
2
Personen
2.1
Leiter des Vorhabens
2.1.1 Name und Anschrift:
2.1.2
Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung:
2.2
Stellvertretender Leiter des Vorhabens
2.2.1 Name und Anschrift:
2.2.2
Fachliche Eignung mit Darstellung der tierexperimentellen Erfahrung:
2.3.
Sonstige Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe
oder Behandlungen an Tieren vornehmen
2.3.1 Namen der Personen und deren Tätigkeit
2.3.2 Qualifikation (§ 9 Abs. 1) und tierexperimentelle Erfahrung:
(ggf. Hinweis auf eine erteilte Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4)
4
2.3.3. Namen sonstiger Personen, die Tiere betreuen oder Nachbehandlungen
durchführen:
3.
Mit der Unterschrift verpflichten sich der Leiter und sein Stellvertreter, die Verantwortung für
die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes sowie der einschlägigen Verordnungen und ggf. von Auflagen durch die zuständigen Behörden zu übernehmen und die
Aufzeichnungspflicht gemäß § 9a Abs. 1 zu beachten.
Gleichzeitig wird die Kenntnis des Tierschutzgesetzes bestätigt.
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Ort und Datum
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Unterschrift des Leiters des Versuchsvorhabens
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Unterschrift des stellvertretenden Leiters
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Sichtvermerk des Tierschutzbeauftragten der Einrichtung
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