Art. 342 11. Dezember 2001 21. Sitzung 11. Dezember 2001, 10.00 Uhr Vorsitzender: Hans Bürge-Ramseier, Safenwil Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 191 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 7 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Bigler Judith, Rupperswil; Giezendanner Benjamin, Rothrist; Jehle Ulrich, Etzgen; Keller Damian, Endingen; Keller Reinhard, Seon; Schreiber-Rebmann Patricia, Wegenstetten; Werthmüller Ernst, Holziken Unentschuldigt abwesend: Moser Joerg, Fislisbach; Zehnder-Rahm Verena, Würenlos Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 21. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 342 Mitteilungen Vorsitzender: Erleichtert kann ich feststellen, dass der Samichlaus niemanden von uns mitgenommen hat. Er hat mir allerdings mitgeteilt, dass er da und dort eine Rute hat verteilen müssen und einige eigentlich ein Kohlenschaufellager im Schwarzwald verdient hätten, schon nur wegen des unruhigen Verhaltens im Grossratssaal! Aber da wir nun alle noch hier sind, haben wir nun wieder ein Jahr Zeit, es besser zu machen. Im Hinblick auf die besonders folgenschweren Entscheide, die wir heute zu fällen haben, hoffe ich sehr, dass uns nur das Beste gelingen wird. Diesmal hat der Verband der Elektroinstallationsfirmen Samichlaus gespielt und an unseren Plätzen wohl symbolhaft einen Phasenprüfer hingelegt. Damit wollen Sie uns offenbar vor Spannungen warnen oder es ist der feine Hinweis, dass dem Grossen Rat ein Licht aufgehen möge. Offenbar ist bis jetzt im Umfeld der Bildung vorwiegend Wechselstrom geflossen, Schulstandort einmal hier, einmal dort. Heute müssen wir zu einem Gleichstrom kommen, der, so hoffe ich, vom Minus zum Plus fliesst. Ich bedanke mich wohl in Ihrer aller Namen bei den Elektroinstallationsfirmen für die nette Geste. Gestatten Sie mir, dass ich als Grossratspräsident zu einem verwerflichen Vorfall kurz Stellung nehme. Wie Sie alle wissen, wurde unsere Ratskollegin und gewählte Präsidentin der Justizkommission, Frau Ursula Padrutt, mit einem anonymen Brief attackiert. Wie immer man auch zu ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer Stellung bzw. Vorgehen als Präsidentin der Justizkommission stehen mag: anonyme Briefe sind in keinem Fall ein akzeptables Mittel der Kritik. Wir dürfen und sollen kritisieren, aber offen! Anonymität zeugt von Unkultur und ist verwerflich. Besonders betrüblich ist, wenn anonyme Attacken zudem noch persönlich verletzend sind. Ein solches Vorgehen ist aufs Schärfste zu verurteilen. Es schadet der Justiz und der Politik immens und zeugt von der Hinterhältigkeit und vom miesen Charakter der Urheberschaft. Uns bleibt nur zu hoffen, dass diese bald herausgefunden wird und einer gerechten Strafe, sei es justiziell oder moralisch zugeführt werden kann! Ich komme zu etwas Erfreulicherem: Ich gratuliere den beiden Ratsmitgliedern Frau Regula Fiechter und Herrn Urs Wälchli zum Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen beiden zum heutigen Fest und wünsche Ihnen im Namen aller Ratsmitglieder privat und beruflich alles Gute in einer hoffnungsvollen Zukunft! Ich hoffe, dass trotz oder gerade wegen der Ratsarbeit der heutige Tag wirklich zu einem Freudentag wird! Als kleine Erinnerung an Ihre Zeit im Kantonsparlament übergebe ich Ihnen gerne eine CD der Aarauer Turmbläser. Leider ist heute früh ein kleines Missgeschick passiert: Das Glas Wasser hier wurde leider umgestossen und die Verpackung hat dadurch etwas Schaden genommen. Sollte sich der Inhalt nicht mehr hören lassen, dann melden Sie sich bitte bei mir. (Beifall) Traktandum 6 Interpellation Richard Plüss kann gestrichen werden. Diese Interpellation ist erledigt, der Interpellant hat dieser Erledigung zugestimmt. Liegen Wortmeldungen zur Traktandenliste vor? Das ist nicht der Fall. Damit werden wir gemäss vorliegender Traktandenliste vorgehen. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: Vom 27. November 2001 an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bern, zum Vorentwurf der parlamentarischen Initiative Altlasten, Untersuchungskosten (Baumberger) Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassung samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassung kann im Übrigen im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rates: Entscheide: Gemäss Urteil vom 26. Oktober 2001 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Fredi Liechti, Brugg, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 13. Januar 1998, betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Windisch, gutgeheissen. Der Beschluss des Grossen Rates und der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates vom 29. Oktober 1997 sind insoweit aufgehoben worden, als sie das Gebäude Nr. 191 A auf der Parzelle Nr. 795 unter Volumenschutz stellen. Das Gebäude Nr. 191 A auf der Parzelle Nr. 795 wird aus dem Volumenschutz gemäss § 31 Abs. 2 BNO entlassen. Gemäss Urteil vom 26. Oktober 2001 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Urs Rey, Birmenstorf, Bruno 433 11. Dezember 2001 Rey, Birmenstorf, und Kurt Rey, Windisch, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 13. Januar 1998, betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Windisch, abgewiesen. Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal; Corina Eichenberger-Walther, FDP, Kölliken; Markus Leimbacher, SP, Villigen; Fraktionserklärungen Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal, Erklärung für die CVP-Fraktion: Die CVP-Fraktion und auch ich persönlich sind sehr betroffen über die Vorgänge am Obergericht. Die persönlichen Verunglimpfungen gegen die Präsidentin der Justizkommission erfüllen mich mit Sorge, ist doch einmal mehr nicht nur die Person von Frau Padrutt, sondern auch eine ganze Familie betroffen. Anonyme Briefe sind zu verurteilen! Unser Staat nimmt grossen Schaden durch diese Missstimmung zwischen den Gewalten. Die notwendigen Untersuchungen sollen nun angegangen und die Ursachen eliminiert werden! Danach muss unser Parlament endlich von der emotionalen Ebene weg auf die Sachebene kommen. Wir dürfen uns nicht nur um Personen am Obergericht beschäftigen. Das Obergericht hat gute, fachliche Qualität und leistet auch gute Arbeit. Die Speditivität des Obergerichtes soll trotzdem verbessert werden. Interkantonale Vergleiche bestätigen aber vor allem die Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit des Obergerichtes. Was eher zu wünschen übrig lässt, ist die Einfühlsamkeit und die Freundlichkeit des Obergerichtes. Das hat aber nichts damit zu tun, dass nicht gute Arbeit geleistet wird. Einmal mehr wird durch diese Sache unser Image unterwandert. Was nützt es, wenn wir Säulenhausgespräche führen und Imageförderung betreiben für den Kanton Aargau und sie werden dauernd durch solche Sachen unterwandert. Die Wahrnehmung des Kantons Aargau von aussen ist sehr schlecht, aber auch das Vertrauen innerhalb des Kantons geht verloren. Wir müssen uns nicht wundern, wenn die Beschwerden zunehmen und die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in unsere Justiz hat. Ich hoffe sehr, dass wir wieder zu unseren Sachgeschäften zurückkehren können! Corina Eichenberger-Walther, FDP, Kölliken, Erklärung der FDP-Fraktion: Die FDP-Fraktion ist in grosser Sorge über die Vorgänge am Obergericht. Sie verurteilt die Vorgehensweise, wie sie mit der Streuung dieser anonymen Schreiben geschehen ist. Diese greifen nicht nur die Justizkommissionspräsidentin, sondern auch die ganze Justizkommission und die aargauische Justiz an. Es ist ein Vorgehen primitivster Art und schlechtes Marketing für den Kanton Aargau. Die FDP-Fraktion fordert eine rasche und effiziente Untersuchung und Klärung der Herkunft dieser anonymen Vorwürfe. Der Kanton und dessen Justiz werden in ein schlechtes Licht gerückt, indem institutionalisierte Behörden und deren qualitativ gute Arbeit auf perfide Weise verunglimpft werden. Die Urheberschaft der anonymen Schreiben ist so schnell wie möglich festzustellen und die Unsicherheit im Aargauischen Obergericht - auch was das Verfahren gegen Oberrichter Schwartz anbelangt - so schnell wie möglich und rechtsstaatlich fair abzuklären! Markus Leimbacher, SP, Villigen, Erklärung der SPFraktion: Mit Bestürzung haben wir Ende der letzten Woche zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Präsidentin der grossrätlichen Justizkommission mit einem inhaltlich inakzeptablen, anonym abgefassten Schreiben verunglimpft 434 Art. 343-344 wurde. Die SP und - wie wir davon ausgehen - alle Fraktionen in diesem Rat verurteilen diesen rechtsstaatlich höchst bedenklichen Akt aufs Schärfste. Dieser galt wohl einerseits der Person von Ursula Padrutt selber. Anderseits stellt dieses Schreiben einen Angriff auf die Justizkommission und deren ausgezeichnete Arbeit in den letzten Monaten dar. Auch wenn deren Präsident oder Präsidentin Mitglied einer anderen Partei wäre, müssen heute alle demokratischen Kräfte in diesem Kanton zusammenstehen und sich gegen derartige Machenschaften zur Wehr setzen! Die heutige Justizkommission nimmt eine in der Vergangenheit vernachlässigte Aufsicht des Parlamentes über die Justizorgane wahr. Dass dies für einige Justizpersonen neu und unbequem ist, ist verständlich. Wenn aber - durch wen auch immer - mittels anonymen Schreiben diese wichtige Arbeit behindert oder gar verhindert werden soll, so muss mit aller Konsequenz und mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln dagegen angegangen werden. Die SP hat deshalb gestern, als die Behörden nicht von sich aus tätig wurden, beim Bezirksamt Aarau wegen des Offizialdeliktes der Amtsgeheimnisverletzung eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht und erwartet, dass diese unverzüglich und mit der notwendigen Konsequenz behandelt und das Parlament umfassend über die Ergebnisse orientiert wird. Es kann und darf nicht sein, dass der oder die Urheber des Schandschreibens ungeschoren davonkommen oder die Angelegenheit versandet! 343 Neueingänge Strukturreform der Volksschule des Kantons Aargau "Stresa". Vorlage des Regierungsrates vom 27. November 2001. - Geht an die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur. 344 Postulat Oliver Flury, SVP, Lenzburg, betreffend organisatorische Einordung des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) in der Kantonalen Verwaltung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Oliver Flury, SVP, Lenzburg, und 49 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Grundlagen für eine organisatorische Neueinordnung des AGIS zu schaffen. Folgende Eckdaten sind vollumfänglich zu berücksichtigen: 1. Das AGIS erbringt Dienstleistungen für die Kantonale Verwaltung. 2. Es ist ein klar formulierter Aufgabenkatalog aufzustellen. 3. Das AGIS erbringt seine Leistungen effizient, kostengünstig, koordiniert und bedarfsgerecht. 4. Das AGIS ist dem Vermessungsamt unterzuordnen. Art. 345 Begründung: Heute ist das AGIS (Aarg. Geoinformationssystem) organisatorisch der Stabsstelle Informatik (KAI), welche der Staatskanzlei untergeordnet ist, zugeteilt. Die Leistungserbringung dieser Fachstelle erfolgt in den einzelnen Departementen, welche Bedarf an geografischen Daten anmelden. Bis heute fehlt ein klarer Aufgabenkatalog. Dadurch entwickelt sich eine Eigendynamik der Fachstelle und in den einzelnen Abteilungen. Die Tätigkeiten des AGIS erfolgen dementsprechend unkoordiniert und expansiv. Aus diesen Gründen muss diese Fachstelle zentral geführt und departementsübergreifend koordiniert werden. Die eidgenössischen Vorschriften fordern Folgendes: "Die Vermessungsaufsicht leitet, überwacht und verifiziert die Arbeiten der amtlichen Vermessung; sie sorgt für die Koordination der amtlichen Vermessung mit anderen Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen." (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV § 42 Abs. 2) Deshalb liegt es nahe, dass das AGIS dem Vermessungsamt untergeordnet wird. Dieses Amt ist mit dem Umgang mit Informationssystemen bestens vertraut und garantiert somit den effizienten Einsatz dieses wertvollen Verwaltungsinstrumentes, in dem es seine Tätigkeiten koordiniert, Doppelspurigkeiten verhindert und allfällige Kosteneinsparungen realisiert. Somit werden optimale Grundlagen für die Einführung von WOV, eine entwicklungsfähige Struktur und eine zentrale Anlaufsstelle für Geodaten der Kantonalen Verwaltung geschaffen. 345 Postulat Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf, betreffend Einführung eines einheitlichen Finanzierungs- und Qualitätssicherungssystems in den Spitälern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf, und 19 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, für die auf der Spitalliste aufgeführten Akutspitäler im Aargau ein einheitliches Finanzierungs- und Qualitätssicherungssystem einzuführen. Dabei ist die verbindliche Einführung von "mipp" (Modell integrierter Patientenpfade) für alle Spitäler zu prüfen. Begründung: Noch haben wir eine qualitativ gute Spitalversorgung. Das Gesundheitswesen, insbesondere der Spitalbereich steht jedoch unter einem enormen Kostendruck, was die Qualität der Behandlungen negativ beeinträchtigen könnte. Generell wird ein Wechsel von der Defizitdeckung zur Leistungsfinanzierung vorgenommen. Der Systemwechsel ist grund- 11. Dezember 2001 sätzlich zu begrüssen. Die heutigen Grundlagen sind jedoch völlig ungenügend um einen Leistungs- und Qualitätsvergleich unter den Spitälern vornehmen zu können. Für eine echte Leistungsfinanzierung ist aber ein Benchmarking bezüglich der erbrachten Leistungen, deren Qualität und Kosten unerlässlich. Damit fundierte Leistungsvergleiche zwischen den Spitälern, auch unter Berücksichtigung der Leistungsaufträge wie Aufnahmepflicht und Notfalldienst rund um die Uhr, überhaupt gemacht werden können, muss Transparenz geschaffen werden, müssen einheitliche Voraussetzungen bezüglich der Standards, der Messinhalte und der Messinstrumente definiert und angewendet werden. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt Qualitätssicherung und Kostentrans-parenz. Insbesondere im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung gemäss KVG-Revision sind entsprechende Vorbereitungen unerlässlich. Die Spitäler müssen ihre Leistungen transparent dokumentieren können. Bezüglich der Finanzierung stehen auf gesamtschweizerischer Ebene insbesondere drei Modelle APDRG (All Patients Diagnosis Related Groups), PLT (Abteilungsfallpauschalen für medizinische Leistungen, Tagespauschalen für Pflege und Hotellerie) und "mipp" (Modell integrierter Patientenpfade) zur Diskussion. Verschiedene Kantone haben sich für ein einheitliches, innerkantonal flächendeckendes System entschieden, welches in den Spitälern eingeführt wird oder bereits eingeführt worden ist. "mipp" (Modell integrierter Patientenpfade) wurde vom Kantonsspital Aarau entwickelt. Seit längerer Zeit werden für die Behandlung der Patientinnen und Patienten Behandlungs- und Pflegestandards definiert. "mipp" bringt im Vergleich zu den anderen Systemen den Vorteil, dass Finanzierung, Leistungserstellung und Qualitätsmessung ganzheitlich betrachtet werden können. Es werden Standards gesetzt, die messbar und quantifizierbar sind und zudem Handlungsansätze für permanente Verbesserungen sowohl in qualitativer wie in wirtschaftlicher Hinsicht bieten. "mipp" ist daher auch ein Führungsinstrument. Die Behandlungskosten werden planbar und steuerbar, sowohl für das Spital als auch für die Versicherer und Behörden, welche die entstandenen Kosten letztlich bezahlen müssen. Zwischen dem KSA und den Krankenversicherern besteht ein Pilotvertrag, gemäss welchem die Taxen der Krankenversicherer auf definierten Behandlungspfaden basieren. Die Versicherer sind bereit, das Pilotprojekt weiterzuführen und auszubauen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass "mipp" auf schweizerischer Ebene gute Marktchancen hat. Praktisch alle Kantone befassen sich zurzeit mit der Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung, mit Qualitätssicherungs- und Abgeltungsmodellen. Im Kanton Aargau wird die Entscheidung für ein einheitliches Spitalfinanzierungsinstrument im Rahmen des Projektes Spitallandschaft, aber auch im Rahmen der Verselbständigung der Kantonsspitäler notwendig werden. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit eines solchen Vorhabens ist eine klare Haltung der Regierung, welches Abgeltungs- und Qualitätssicherungsinstrument im Kanton Aargau eingeführt werden soll, dringend angezeigt. 435 11. Dezember 2001 346 Interpellation Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom 21. August 2001 betreffend Loslösung Fachhochschulstandorte/Berufsschulstandorte; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 161 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 17. Oktober 2001: Zu den meisten der vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt die Botschaft zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen STAKS ausführlich Stellung. Der Regierungsrat kann sich infolgedessen auf Zusammenfassungen und Ergänzungen beschränken. Zu Frage 1: Es geht nicht um eine rechtliche Frage, sondern um die politische Frage, ob der Grosse Rat gewillt ist, angesichts der neuen Rahmenbedingungen im Fachhochschulbereich auf seinen bisherigen Entscheid zurückzukommen. Der Regierungsrat weist im Übrigen darauf hin, dass der Grosse Rat selbst in seinem Beschluss vom 9. Januar 2001 einen Zusammenhang zur Fachhochschulstandortfrage hergestellt hat. In dem vom Grossen Rat beschlossenen Leitsatz 3 heisst es nämlich: "Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Berufsbildung und des definitiven Standortentscheides für die Fachhochschulen kann auf der Basis des Szenarios STABILO zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Szenario REGIO, CENTRO oder einem neuen Szenario eine stärkere Konzentration der Berufsschulstandorte realisiert werden." Zu Frage 2: Er ist verpflichtend, soweit er nicht durch einen weiteren Grossratsentscheid - gemäss dem oben erwähnten, vom Grossen Rat ebenfalls beschlossenen Leitsatz 3 des Standortkonzeptes für die Berufsschulen - geändert wird. Im Übrigen steht die Interpretation des Interpellanten zu Leitsatz 3 nach Überzeugung des Regierungsrates im Widerspruch zum Wortlaut des Leitsatzes 3: Wenn dort davon gesprochen wird, dass "mit dem Szenario REGIO [...] eine stärkere Konzentration der Berufsschulstandorte realisiert werden" könne, so kann damit nicht lediglich das Vermeiden von Fehlinvestitionen in den Berufsschulstandort Brugg bei einem Entscheid zugunsten eines FH-Standortes Aarau, sondern nur den Verzicht auf Berufsschulen in Brugg (genau dies bedeutet ja REGIO) gemeint sein. Zu Frage 3: Von einer Ungerechtigkeit kann nach Überzeugung des Regierungsrates nicht die Rede sein. Brugg, obwohl gemäss kantonalem Richtplan nur ein Regionalzentrum, ist heute mit kantonalen Einrichtungen versehen wie kein anderes Zentrum mit Ausnahme der Kantonshauptstadt. Gemäss Raumordnungskonzept des Kantons sind Einrichtungen von gesamtkantonaler Bedeutung nach Möglichkeit in den beiden Hauptzentren Aarau oder Baden zu konzentrieren. Würde nun die Fachhochschule in Brugg konzentriert, rechtfertigt dies eine Umverteilung anderer Einrichtungen in Brugg, sofern dies aus sachlichen Gründen sinnvoll ist. Genau dies, nämlich dass eine Umverteilung der Berufsschulstandorte sinnvoll ist, zeigt Szenario REGIO auf. Bei Aarau als Hauptzentrum ist dagegen eine Konzentration kantonaler Einrichtungen gemäss kantonalem Raumordnungskonzept geboten. 436 Art. 346 Zu Frage 4: Die Zahlenverhältnisse in der Vernehmlassung haben eindeutig für STABILO gesprochen. Auffällig ist allerdings, dass sich viele Verbände und Gemeinden nicht für ein Szenario entscheiden konnten. Der für die Berufsschulfrage zentrale Verband, der Aargauische Gewerbeverband, hat mit dem Argument der Schulqualität für REGIO argumentiert. Von den grossen Parteien haben die CVP und die FDP ebenfalls für REGIO argumentiert. Die Grossratsdiskussion zum Berufsschulstandortkonzept zeigte für den Regierungsrat, dass man allgemein mit STABILO wenig glücklich ist, dies aber unter den damals gegebenen regionalpolitischen Rahmenbedingungen als die gangbarste Lösung akzeptierte. Nachdem nun diese regionalpolitischen Rahmenbedingungen mit dem Antrag des Regierungsrates für den Fachhochschulstandort BruggWindisch in Frage stehen, muss aus Sicht des Regierungsrates und in Übereinstimmung mit dem oben zitierten Leitsatz 3 des Berufsschulstandortkonzeptes auch nochmals über die Verteilung der Berufsschulstandorte entschieden werden. Zu Frage 5: Der Regierungsrat nimmt sämtliche Beteiligte, nicht nur die Betroffenen, in ihren Anliegen ernst. Dies zeigte sich, indem - die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule mit allen Beteiligten Konsultationsgespräche führte; - Bedenken und Vorstellungen der Verbände bei der Ausarbeitung der Berufsschul-Richtplanentwürfe im Rahmen des Gesamtkonzepts so weit als möglich berücksichtigt wurden; - auf Einladung des Aargauischen Gewerbeverbands der Bildungsdirektor und Mitarbeitende des Departements Bildung, Kultur und Sport mit den betroffenen Verbandsvertretern Gespräche geführt haben. Dabei wurde wiederholt auf die Erkenntnisse im Rahmen der Erarbeitung des Berufsschulstandortkonzepts BEST hingewiesen, dass bezüglich Verkehrszeiten und Erreichbarkeit bei den verschiedenen Szenarien nur geringe zeitliche Unterschiede für die Benutzer/innen bestehen. Verkehrsargumente können deshalb nicht massgebend geltend gemacht werden. Was die infrastrukturellen Argumente betrifft, zeigt REGIO auf, dass dieses unter Berücksichtigung der Devestitionen die kostengünstigste Variante, auch gegenüber STABILO, darstellt. Zu Frage 6: Die Lehrstellensituation hat sich seit dem Höhepunkt der Lehrstellenkrise im Jahr 1995 mit zusätzlich 2'300 Lehrverhältnissen erheblich entschärft. Zur Zeit sind im Aargau wieder mehr als 14'000 Lehrverhältnisse zu verzeichnen. Von einer quantitativen Knappheit kann, mit Ausnahme in einigen Bereichen (Informatik, KV) momentan nicht gesprochen werden; vielmehr ist die Frage der Qualität der Lehrverhältnisse und damit die nachhaltige Sicherung in den Vordergrund gerückt. Wie bereits unter 5) angesprochen, erachtet der Regierungsrat es aufgrund der geringen Unterschiede bei der Erreichbarkeit der Schulstandorte als unwahrscheinlich, dass qualitativ hochstehende Ausbildungsbetriebe keine Lehrstellen mehr anbieten. Dies umso mehr, als in den durch die Konzentration auf REGIO möglichen Kompetenzzentren auch schulisch noch qualitativ hochstehender ausgebildet werden kann. Der Regierungsrat setzt deshalb alles daran, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden an möglichen neuen Standorten gute Voraussetzungen zu schaffen. Art. 347 Die Erfahrung bei der Aufhebung der gewerblichindustriellen Berufsschule Reinach und der kaufmännischen Berufsschule Laufenburg zeigte, dass in der Folge kein Einbruch bei den Lehrverhältnissen festzustellen war. Gleiches war im Zusammenhang mit der Reduktion von 6 auf 4 Schulstandorte vorgenommenen Schulortsumteilungen bei den Berufen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie festzustellen: Auf Schuljahr 1999/2000 wurden mehr als 50 Polymechaniker-Konstrukteur-Lehrlinge von Rheinfelden und Wohlen nach Baden, Lenzburg, Aarau und Zofingen, umgeteilt. Entgegen damals geäusserten Befürchtungen trat keine Verringerung der Lehrverhältnisse ein. Vielmehr wurde seither die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben vereinfacht und die Klassenbewirtschaftung konnte optimiert werden. Von einer möglichen Benachteiligung der Lehrbetriebe kann deshalb nicht die Rede sein. Zu Frage 7: Die Regionen hatten im Zuge der Vernehmlassung zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen STAKS im Jahr 2000 Gelegenheit, zur Standortfrage Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat vor seinem Standortentscheid mit dem Stadtrat Brugg und dem Gemeinderat Windisch das Gespräch aufgenommen. Der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch haben dem Regierungsrat schriftlich versichert, dass sie den Standortvorentscheid des Regierungsrates auch bezüglich Standort Berufsschulen mittragen. Im Übrigen geht der Regierungsrat davon aus, dass die Regionen im Grossen Rat vertreten und somit in den Entscheidungspross involviert sind. Zu Frage 8: Nach § 16 EG BBG überträgt der Regierungsrat die Führung der öffentlichen Berufsschulen Gemeinden, Berufsverbänden, gemeinnützigen Organisationen oder Betrieben. Gemäss § 17 EG BBG entscheidet der Regierungsrat über die Errichtung von Berufsschulen. Er bezeichnet den Standort, soweit sie nicht von Gemeinden geführt werden. Er kann Berufsschulen aufheben, sofern das Bedürfnis gemäss Berufsschul-Richtplan nicht mehr gegeben ist. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'087.--. Vorsitzender: Mit Datum vom 25. Oktober 2001 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates nicht befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 347 Interpellation Dr. Daniel Heller, FDP, Aarau, vom 21. August 2001 betreffend Sicherstellung von qualitativ ausreichenden Entscheidgrundlagen zu Handen des Grossen Rates bezüglich künftiger Fachhochschulpolitik des Kantons Aargau; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 157 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 26. September 2001: Zu den meisten der vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt die Botschaft zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen STAKS ausführlich Stellung. Der 11. Dezember 2001 Regierungsrat kann sich infolgedessen auf Zusammenfassungen und Ergänzungen beschränken. Zu Frage 1: Mit dem Regierungsrat des Kantons Solothurn konnte Ende 1999 eine gemeinsame Absichtserklärung zur Bildung einer gemeinsamen Fachhochschule vereinbart werden. Kernelement war die Konzentration der gemeinsamen Fachhochschule auf einen Doppelstandort Aarau-Olten sowie eine Konzentration insbesondere der Bereiche Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit auf je einen Standort. Im Zuge der im Jahr 2000 laufenden, intensiven Verhandlungen zeigte sich indessen, dass die gemeinsame Absichtserklärung von den beiden Regierungen unterschiedlich interpretiert wurde: Während die Aargauer Seite eine echte organisatorische Fusion der beiden FH samt einer Konzentration der Fachbereiche anstrebte, tendierte die Solothurner Seite - unter dem Eindruck erheblicher Kulturdifferenzen zwischen den beiden FH - zu einem Zusammenarbeitsvertrag, der zwei weiterhin selbständige FH mit einem gemeinsamen Fachhochschulrat vorgesehen hätte. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat diese Position nicht zuletzt auch mit dem Argument vertreten, dass damit die beiden Basel von Anfang an in die engere Zusammenarbeit einbezogen werden könnten. Diese Ausgangslage sowie das im Frühling 2001 von den beiden Basel in Reaktion auf die strategischen Vorarbeiten von Aargau und Solothurn angemeldete Interesse, in die Verhandlungen miteinbezogen zu werden, führte dazu, dass Aargau und Solothurn die beiden Basel in die Verhandlungen einbezogen. Dazu entwickelten sie die weniger weitgehende Vertragslösung als gemeinsamen Vorschlag. Durch den Einbezug der beiden Basel erfuhr jedoch die Form der angestrebten vertieften Zusammenarbeit eine weitere Abschwächung. Denn die Diskussion mit den beiden Basel hat ergeben, dass diese politisch noch immer unter dem Eindruck der schwierigen bikantonalen Fusion des Technikums Muttenz mit der HWV Basel stehen. Eine weitere interkantonale Vertragsregelung ist für sie daher zur Zeit politisch nicht opportun. Vielmehr möchten sie zunächst auf dem inhaltlichen Weg einer gemeinsamen Strategiebildung der drei Fachhochschulen in der Nordwestschweiz weiter kommen, um daraus auf politischer Ebene bessere Argumente für eine weitere Fusion zu erhalten. Angesichts dieser Ausgangslage sind Aargau und Solothurn zum Schluss gekommen, dass es besser sei (und auch den Resultaten der Vernehmlassung zur gemeinsamen Absichtserklärung entspreche), mit den beiden Basel eine rechtlich unverbindlichere, dafür aber zu einer gemeinsamen Strategiebildung führende Lösung abzuschliessen, als ohne die beiden Basel eine Vertragslösung zu erreichen - zumal diese aus Aargauer Sicht wenig befriedigend gewesen wäre. Alle vier Partner sind sich bewusst, dass die gefundene Lösung noch nicht das Endziel darstellen kann. Sie erwarten jedoch, dass die nun anlaufende gemeinsame Strategiebildung die inhaltlichen Voraussetzungen für eine stärkere rechtliche Verbindung ergeben wird. Insgesamt haben die Verhandlungen gezeigt, dass die Zeit für eine eigentliche Fusion noch nicht reif ist, dass aber alle Seiten nun bereit sind, konkrete Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit zu machen. Zudem teilen alle Partner die Einsicht, dass die heutige Zusammenarbeitsform längerfris- 437 11. Dezember 2001 tig nicht genügen wird. Für den Regierungsrat bleibt daher die Fusion der drei Fachhochschulen zu einer einzigen Institution nicht nur erklärtes Fernziel, sondern er ist auch zuversichtlich, dass dieses letztlich realisiert werden kann. Zu Frage 2: Der Regierungsrat verweist dazu auf die ausführlichen Erörterungen in der Botschaft zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen. Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat im Dezember 1999 die Standortvariante "alle FH-Bereiche in Aarau" und "Pädagogik in Brugg-Windisch, die übrigen FH-Bereiche in Aarau" in die Vernehmlassung geschickt. Grund für diesen Vorschlag war das Ziel der Bildung einer gemeinsamen Fachhochschule zusammen mit dem Kanton Solothurn und einer möglichst weitgehenden Standortkonzentration. Nach Auswertung der Vernehmlassungsresultate hat der Regierungsrat öffentlich erklärt, dass nun weitere Standortvarianten untersucht und dazu insbesondere auch eine vertiefte Evaluation und Bewertung unter fachlich-strategischen Aspekten stattfinden würde. Ausgehend von dieser Evaluation sind für die Neubeurteilung der Standortvarianten folgende Gründe massgeblich: - Die Vernehmlassung zur gemeinsamen Absichtserklärung der Regierungen Aargau und Solothurn im Frühling 2000 hat ergeben, dass die Standortvarianten "Konzentration aller FH-Bereiche in Aarau" resp. "Konzentration von Pädagogik in Brugg-Windisch und der übrigen FH-Bereiche in Aarau" allgemein kontrovers beurteilt werden und wenig Unterstützung finden. - Die zwischenzeitlich erfolgten interkantonalen Verhandlungen haben ergeben, dass eine Fusion mit Solothurn samt entsprechender Konzentration der FH-Bereiche nicht realisierbar ist, sondern allenfalls auf längere Sicht eine Fusion aller drei Fachhochschulen denkbar ist. Damit fehlt das für den Regierungsrat seinerzeit ausschlaggebende Argument für eine Verlagerung der bisherigen FH-Bereiche nach Westen. Denn die Auswirkungen einer Verlagerung nach Westen auf das bisherige Einzugsgebiet der Fachhochschule sind durchaus offen. Der Standort Brugg-Windisch hat dagegen den Vorteil, eine verstärkte Erschliessung des Wirtschaftsraums Zürich zu ermöglichen. - Aufgrund der vertieften Evaluation der verschiedenen Standortvarianten und nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die Frage der Finanzierung und der notwendigen Neuinvestitionen stärker gewichtet. Die Resultate in diesem Bereich sprechen eindeutig für die Lösung Brugg-Windisch. - Die vertieften fachlichen Strategieüberlegungen im Rahmen des Projektes Zusammenarbeit Aargau-Solothurn haben dazu geführt, dass der Regierungsrat die fachlichen Vorteile einer Campus-Lösung unter Einschluss der Pädagogik besonders hoch gewichtet. Zu Frage 4: Die wesentlichen Passagen lauten zusammengefasst: Ausgangslage Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der bestehenden Lehrerbildungseinrichtungen zu einer umfassenden Lehrerbildungsstätte hat der Regierungsrat beschlossen, dafür prioritär den Standort Aarau vorzusehen. Der Stadtrat von 438 Art. 347 Aarau begrüsst diesen Grundsatzbeschluss als im Interesse der Stadt liegend. Rahmenbedingungen, Bedürfnisse, Ziele Der Aufbau eines Aargauischen Lehrerbildungszentrums erfolgt in zwei Schritten: 1. Stufe 1997: Bildung eines Kleinen Lehrerbildungszentrums (mit Didaktikum und Lehramtsschule). 2. Stufe ca. ab 2003: Realisierung eines Grossen Lehrerbildungszentrums mit wünschbarem Standort Bahnhofüberbauung Nord. Gegenseitige Verpflichtungen 1. Die Parteien verpflichten sich, mit gemeinsamen Kräften darauf hinzuarbeiten, dass für die Stufen 1 und 2 geeignete Lösungen gefunden werden können. 2. Der Kanton verpflichtet sich, das Kleine Lehrerbildungszentrum nur solange aufrechtzuerhalten, bis ein definitiver Standort für das Grosse Lehrerbildungszentrum bezogen werden kann. Entsprechende Nutzungsbefristungen sind im Rahmen der Baubewilligungsverfahren zu regeln. 3. Zur Förderung der Untersuchungen und der Projektierungen im Hinblick auf die Realisierung des definitiven Standorts beteiligt sich der Kanton an der Projektierungs- und Promotionsgesellschaft Bahnhof Aarau gemäss separatem Konsortialvertrag mit 15%. 4. Unter den genannten Umständen ist die Stadt Aarau bereit, für die Realisierung der ersten Stufe entsprechende Bau- bzw. Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Bindungsvorbehalt Die vorliegende Vereinbarung kann die unterzeichnenden Behörden nur unter dem Vorbehalt notwendiger Beschlüsse übergeordneter Organe sowie entgegenstehender Rechter legitimer Dritter (insbesondere Baueinsprecher) binden. Sollte jedoch ein Vereinbarungsteil wegen dieses Vorbehalts nicht realisiert werden können, ist diesbezüglich eine möglichst vereinbarungsadäquate Ersatzlösung zu suchen und das Gesamtziel der Vereinbarung weiterhin anzustreben. Zu Frage 5: Den von den einzelnen Direktionsbereichen erreichten Stand, die geplante weitere Strategie und das künftige Portfolio der FH Aargau erörtert ausführlich die zeitgleich zugeleitete Botschaft zum Dekret über die Errichtung und Organisation der FH Aargau (Fusion der beiden bisherigen Aargauer Fachhochschulen). Gemäss dem im der erwähnten Botschaft dargestellten Portfolio wird sich die FH Aargau in Zukunft auf fünf Direktionsbereiche (Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Soziale Arbeit, Pädagogik) und innerhalb dieser Direktionsbereiche auf insgesamt elf Kompetenzschwerpunkte beschränken und fokussieren (vgl. den Botschaftstext, Ziff. 2.2.4.). Die Erweiterung oder der Aufbau neuer Kompetenzschwerpunkte soll grundsätzlich zusammen mit den zwei PartnerFachhochschulen in der Nordwestschweiz erfolgen. Mit dem Aufbau neuer Studiengänge in Schnittbereich traditioneller Disziplinen (Industrial Design, Bauprozessmanagement, Wirtschaftsingenieurwesen, weitere Studiengänge in Prüfung) will sich die FH Aargau ein grösseres Studierendenpotenzial erschliessen. Dabei sollen neue Studiengänge künftig grundsätzlich nur noch zusammen mit den beiden anderen Partner-FH (FH-Solothurn und FH beider Basel) Art. 348-349 entwickelt und angeboten werden, so dass Kosten minimiert und das Einzugsgebiet maximiert werden. Es ist allgemein zu erwarten, dass die fachliche Entwicklung weiter an Dynamik zunehmen wird, so dass das heutige Angebots- und Kompetenzprofil einem stetigen und raschen Wandel unterworfen sein wird. Hochschulen, die in diesem Wandel bestehen können, müssen erstens so flexibel sein, dass sie Angebot und Kompetenzschwerpunkte wenn nötig rasch neu ausrichten können. Sie müssen zweitens die notwendige fachliche Breite haben, um neue fachliche Entwicklungen aufnehmen zu können. Und sie müssen drittens die notwendige fachliche Tiefe haben, um in ausgewählten Kompetenzschwerpunkten die Entwicklung selbst mitprägen zu können. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die FH Aargau dank der erwähnten Strategie der Fokussierung und Erneuerung, die eingebettet und gestützt wird durch die zunehmende Einführung von gemeinsamen Angeboten und Kompetenzschwerpunkten in der FH Nordwestschweiz, eine genügende Basis besitzt, um in allen Bereichen grundsätzlich in der Entwicklung mithalten zu können. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'029.--. Vorsitzender: Mit Datum vom 14. November 2001 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 348 Wahlen; Peter Voellmy, Küttigen, als Mitglied des Kuratoriums; Dr. Monika Fehlmann, Buchs, als Mitglied des Erziehungsrates Vorsitzender. Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen: Rudolf Kalt, Spreitenbach, Präsident; Stephan Wullschleger, Strengelbach, Maja Wanner, Würenlos, Simona Brizzi, Wettingen, Dr. Roland Bialek, Buchs, Martin Bossard, Kölliken, Kurt Aeschbach, Dürrenäsch. Die Vorschläge des Büros lauten: Wahl eines Mitgliedes des Kuratoriums anstelle von Thea Dumsch, Zürich: Ulrich Bodamer, Zürich, oder Peter Voellmy, Küttigen. Wahl eines Mitgliedes des Erziehungsrates anstelle von Urs Haeny, Oberwil-Lieli: Dr. Monika Fehlmann, Buchs. (Die Stimmzettel werden ausgeteilt und nach angemessener Frist wieder eingesammelt.) Ergebnis der Wahlen Es wurden 186 Stimmzettel ausgeteilt. 11. Dezember 2001 Wahl als Mitglied des Kuratoriums Eingegangene Stimmzettel 186, leer 3, gültige Stimmzettel 183, absolutes Mehr 92. Gewählt ist mit 100 Stimmen: Peter Voellmy, Küttigen. Ferner hat Stimmen erhalten: Ulrich Bodamer 82. Wahl als Mitglied des Erziehungsrates Eingegangene Stimmzettel 185, leer 15, gültige Stimmzettel 170, absolutes Mehr 86. Gewählt ist mit 160 Stimmen: Dr. Monika Fehlmann, Buchs. 349 Begnadigungsgesuche; Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zur Behandlung von 3 Gesuchen durch Begnadigungskommission; Behandlung von 2 Gesuchen durch Grossen Rat; Zustimmung zu den Anträgen der Kommission Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Die Begnadigungskommission hat am 20. November 2001 die ihr zugewiesenen Gesuche behandelt. Von den 13 Mitgliedern waren deren 12 anwesend, womit das vorgeschriebene Quorum von 2/3 der Mitglieder erreicht war. Von den 3 Gesuchen, die in die Kompetenz der Kommission fielen, wurden 2 abgelehnt, eines wurde im Umfange der beantragten Teilbegnadigung gutgeheissen. Der Grosse Rat hat nun die Möglichkeit, die Entscheide über diese Gesuche an sich zu ziehen; andernfalls bleibt es beim Entscheid der Kommission. Vorsitzender: Will jemand die Entscheide zu den Fällen 4, 5 oder 6 an den Rat ziehen. Das ist nicht der Fall. Damit ist das so erledigt. Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: In die Kompetenz des Grossen Rates fallen die Gesuche Nr. 7 und 8. Im 1. Fall war der Gesuchsteller 1993 wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und Falschbeurkundung, Verfügung über gepfändete Sachen, ungetreuer Geschäftsführung sowie Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus abzüglich Untersuchungshaft sowie zu einer Busse verurteilt worden. Eine 3 Jahre zuvor wegen wiederholter Veruntreuung bedingt ausgefällte Gefängnisstrafe von 8 Monaten musste zufolge Nichtbewährung widerrufen werden. Schliesslich hat auch eine Gefängnisstrafe von 45 Tagen wegen Dienstversäumnis vorgelegen. Der Petent wurde im Herbst 1994 gestützt auf positive Führungsberichte vorzeitig entlassen; für den nicht verbüssten Strafrest von einem Jahr und 36 Tagen wurde ihm eine zweijährige Probezeit auferlegt. Der Petent delinquierte erneut: Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden, zum Teil begangen während der Progressionsstufe der Halbfreiheit, zum Teil während der Probezeit; für diese Delikte wurde eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren ausgesprochen, unter Anrechnung von 226 Tagen Untersuchungshaft. Gestützt auf das neue Strafurteil hat das Departement des Innern die im Herbst 1994 ge439 11. Dezember 2001 währte vorzeitige Entlassung widerrufen und den nicht verbüssten Strafrest von einem Jahr und 36 Tagen als vollziehbar erklärt. Der Petent verbüsst diesen Strafrest zusammen mit der dreijährigen Freiheitsstrafe des Bezirksgerichtes Uster in der halboffenen Anstalt Saxerriet in Salez SG; das ordentliche Strafende fällt auf den 29. Juni 2004 und eine bedingte Entlassung wird von den Strafvollzugsdiensten des Kantons Zürich per 17. Februar 2003 zu prüfen sein. Der Petent beantragt den gnadenweisen Erlass der widerrufenen und zum Vollzug angeordneten Reststrafe von einem Jahr und 36 Tagen. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, dass die dem Widerrufsentscheid aus dem Kanton Aargau zu Grunde liegenden Straftaten allesamt in der Zeit zwischen 1989 und 1992 begangen worden seien, diejenigen, die im Kanton Zürich zur Aburteilung geführt haben, in den Jahren 1994 und 1995. Durch den langen Zeitablauf bestehe zur Tat kein sinnvoller Zusammenhang mehr und die Strafzwecke seien weitgehend hinfällig geworden. Seit Oktober 1995 habe er ein absolut legales und rechtsgetreues Verhalten an den Tag gelegt. Er sei seit September 1996 verheiratet und seit Dezember 1997 Vater einer Tochter; seine Ehefrau sei amerikanische Staatsbürgerin; er beabsichtige, in die USA auszureisen. Die Kommission erachtet den Petenten als nicht begnadigungswürdig, hat er doch nicht nur während der Probezeit, sondern sogar während der Halbfreiheitsphase erneut delinquiert; während des Ermittlungsverfahrens für diese Delikte hat sich der Petent nach Ungarn und in die USA abgesetzt und konnte erst im Dezember 1998 bei der Einreise aus den USA verhaftet und abermals in Untersuchungshaft gesetzt werden. Nach Auffassung der Kommission liegen auch keine Kommiserationsgründe vor: Die Trennung von seiner Familie und die Unsicherheit, aufgrund der ausgewiesenen Vorstrafen für die USA überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, sind Nebenfolgen einer Verurteilung, welche nach der aargauischen Begnadigungspraxis nicht berücksichtigt werden können. In Übereinstimmung mit dem Departement des Innern beantragt die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen die Abweisung des Begnadigungsgesuches. Vorsitzender: Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über den Antrag der Kommission ab. Abstimmung: Der Antrag der Kommission wird mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Im Gesuchsfall Nr. 8 wurde der Gesuchsteller wegen mehrfacher versuchter Erpressung und Brandstiftung, begangen im Alter von 19 Jahren, im Februar 2000 (bestätigt durch Obergericht und Bundesgericht) zu 2 Jahren Gefängnis, unter Anrechung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 22 Tagen, und zu fünf Jahren Landesverweisung bedingt verurteilt. Im Begnadigungsgesuch wird beantragt, es sei auf den Vollzug der mit dem Obergerichtsurteil ausgesprochenen Freiheitsstrafe zu verzichten; eventuell sei die Freiheitsstrafe teilweise zu erlassen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Gesuchsteller habe sich seit längerer Zeit an seiner festen Arbeitsstelle bewährt und sich sozial und familiär vollumfänglich integriert; er habe sich 440 Art. 350 durch seine Arbeitsleistung quasi selber resozialisiert; sein berufliches und wirtschaftliches Fortkommen sei gesichert. Die Kommission erachtet den Gesuchsteller als begnadigungswürdig, weil er durch Persönlichkeit, Charakter, Verhalten und Lebensführung erwarten lässt, dass er zur Einsicht gekommen ist und fähig ist, inskünftig ein geordnetes und rechtschaffenes Leben zu führen. Für die Kommission fiel ins Gewicht, dass der Petent seine Straftaten genau dann verübt hatte, als seine familiären und persönlichen Verhältnisse in Folge der Trennung seiner Eltern angespannt waren, er zudem arbeitslos und demzufolge auch orientierungslos war. Sobald er wieder Arbeit hatte, ist er nicht mehr negativ aufgefallen und führt seither einen klaglosen und rechtschaffenen Lebenswandel. Gemäss konstanter Praxis liegt ein Kommiserationsgrund vor, wenn der Gesuchsteller einen inneren Reifeprozess durchgemacht hat und sich seither im Leben bewährt hat. In Übereinstimmung mit dem Departement des Innern stellt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Antrag auf Begnadigung: Die Gefängnisstrafe von 2 Jahren sei gnadenhalber bedingt zu erlassen bei einer Probezeit von 3 Jahren. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Abstimmung: Dem Antrag auf Begnadigung wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. 350 Nachtragskreditbegehren 2001, II.Teil; Verpflichtungskredite; Bewilligung (Vorlage vom 24. Oktober 2001 des Regierungsrates samt Änderungsantrag vom 23. November 2001 der Staatsrechnungskommission, dem der Regierungsrat zustimmt) Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der Gesamtumfang der Nachtragskredite I und II für das Jahr 2001 fällt mit total rund 52 Mio. Franken etwas weniger ins Gewicht als im Vorjahr. Dies könnte also durchaus positiv interpretiert werden. Für das Gesamtergebnis in der Jahresrechnung 2001 ist aber nicht die Höhe der Summe der Nachtragskredite entscheidend, sondern der Umfang der gleichzeitig reduzierten Aufwendungen, der sogenannten Kompensationen. Die enger gewordene Budgetierung, und das damit einhergehende schwierige Werden von Kompensationsmöglichkeiten wird in der Botschaft mehrmals erwähnt. Diese Tatsache ist richtig. Es kann aber nicht angehen, den enger werdenden Spielraum im finanziellen Jahresbetrieb des Kantons durch nicht kompensierbare Nachtragskredite zu unterlaufen. Weniger Spielraum erfordert in diesem Sinne also mehr Bemühen und grössere Anstrengungen beim Finden von Kompensationen. Die zusätzliche Belastung der Jahresrechnung macht rund 55,3 Mio. Franken aus. Davon sind zur Zeit der Botschaftserarbeitung 27,9 Mio. Franken andernorts entfallen. Es würden ohne Zusatzkompensationen also über 27 Mio. Franken mehr Ausgaben getätigt. Dies darf nicht zum Ziel erklärt werden. Nachtragskredite sind im kantonalen Haus- Art. 350 halt unvermeidlich, sie erlauben der Regierung, relativ kurzfristig auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Aber nach dem Motto, dass nur ausgegeben werden kann, was eingenommen wird, ist die Verpflichtung zu Kompensation, eine hohe und mit aller Kraft anzustrebende. Die Beratungen in der SRK haben an der Sitzung vom 23. November stattgefunden. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Vorsitzender: Wir kommen damit zum Eintreten. Ihr stillschweigendes Eintreten hat die SD/FP-Fraktion und die SPFraktion. Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir haben die Vorlage beraten und stimmen der korrigierten Vorlage zu. Insbesondere stehen wir hinter der Kürzung beim Baudepartement betreffend Rückzahlung an das Kraftwerk Windisch. Den Fragestellungen "Verjährung" resp. "an wen der Betrag auszuzahlen ist", wurde zu wenig Beachtung geschenkt, da die ehemalige Besitzerin dieses Kraftwerkes ja nicht mehr existiert. Nachtragskredite sind eigentlich undankbare Vorlagen, da das Geld ja bereits ausgegeben ist. Das sind die Posten mit dem Kreuz. Die CVP misst den Nachtragskrediten immer auch indikativen Charakter bei. Bei diesen Nachtragskrediten hier können wir 2 grosse Problemkreise ausmachen: Der eine ist beim Gesundheitsdepartement mit 9,5 Mio., die für Regionalspitäler verlangt werden. Diese haben nicht nur mit den Fallzahlen an sich zu tun, sondern es kommen auch Verschiebungen zum Vorschein, die von Kantonsspitälern an Regionalspitäler passieren. Wir stellen also fest, dass nicht alle Spitäler im Kanton Aargau voll operativ und operationsfähig sind. Hier ist Handlungsbedarf angesagt und wie wir gehört haben, wird bereits auch gehandelt. Die zweite Problemkreis betrifft die Lehrer-, Witwen- und Waisenkasse. Das ist schon ein Dauerproblem, das wir schon lange vor uns herschieben. Auch in diesem Bereich müssen wir schnell handeln. Wir können da nicht ständig mit Nachtragskrediten an diesem Werk herumflicken. Hier sind in Zukunft mutige Schritte gefragt! Philipp Müller, FDP, Reinach: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Nach dem Rückzug eines Kreditbegehrens des Baudepartementes in der Höhe von 436'000 Franken beläuft sich das 2. Nachtragskreditbegehren auf 25,6 Mio. Franken. Die angeforderte zweite Tranche an Zahlungskrediten ist von 2 Merkmalen geprägt. Zum einen von der bis dato äusserst geringen indirekten Kompensation von lediglich rund 2,7 Millionen Franken und zum andern von der Tatsache, dass über 22 Millionen oder 86 Prozent vom Regierungsrat bereits disponiert sind. Durch die Sondervorlage Prämienverbilligung, den NK 1 und den NK 2 ergibt sich ein zusätzlicher Kreditbedarf für das Jahr 2001 in der Höhe von 55 Mio. Franken. Nach Berücksichtigung aller bis heute bekannten Kompensationen verbleiben ungedeckte Mehrausgaben von 27 Millionen. Falls die Einnahmen im laufenden Jahr nicht massiv über dem Voranschlag liegen, wird die heurige Rechnung - zusammen mit dem budgetierten Defizit - einen Fehlbetrag von über 93 Mio. Franken ausweisen. Die FDP geht daher davon aus, dass noch massive Anstrengungen unternommen 11. Dezember 2001 werden, um die noch nicht kompensierten Nachtragskredite deutlich zu reduzieren. Die Genehmigung von Nachtragskrediten ist zu einem Ritual geworden. Insbesondere im nächsten Jahr werden wir den Finanzdirektor daher an das Versprechen gegenüber der Staatsrechnungskommission erinnern müssen, wonach die Sparmassnahmen im Budget 2002 keinesfalls mit Nachtragskrediten kompensiert werden sollen. Für heute beugt sich die FDP den finanzpolitischen Zwängen und beantragt Zustimmung zu den Nachtragskrediten 2001, 2. Teil und zum neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2,28 Mio. Franken. Vorsitzender: Es liegt zum Eintreten keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Die andern Fraktionen, die ich nicht erwähnt habe, haben ebenfalls stillschweigendes Eintreten signalisiert. Die Diskussion ist damit geschlossen. Regierungsrat Roland Brogli, CVP: Etwas Grundsätzliches: Mit den Nachtragskreditvorlagen werden gemäss Finanzrecht dem Grossen Rat die zusätzlichen Zahlungskredite und die neuen Verpflichtungskredite zwischen 1 und 3 Mio. zum Beschluss unterbreitet. Zusätzliche Zahlungskredite sind dann notwendig, wenn die Zahlungskredite gemäss Voranschlag nicht ausreichen und die zusätzlichen Ausgaben notwendig und dringend sind. Der Regierungsrat will die zusätzlichen Ausgaben mit anderen Minderausgaben und Mehreinnahmen wenn immer möglich kompensieren, so dass daraus keine Mehrbelastung des Haushaltes resultiert. Neue Verpflichtungskredite sind dann notwendig, wenn Verpflichtungen für einen bestimmten Zweck und für eine bestimmte Summe für mehrere Jahre eingegangen werden sollen. Solange die Verpflichtungskredite nicht gesprochen sind, bleiben die dafür vorgesehenen Zahlungskredite gesperrt. Zur Vorlage: Die zusätzlich beantragten Zahlungskredite belaufen sich gemäss Antrag des Regierungsrates bereinigt auf rund 25,6 Mio. Franken. Sie liegen damit um 3 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Aber verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 1997-1999 ist die Summe fast 15 Mio. Franken tiefer. Es ist im Gegensatz zu einer Behauptung noch nicht alles Geld ausgegeben, das hier mit Nachtragskrediten anbegehrt wird. Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren 2001 1. Teil von 9,8 Mio. Franken, der Sondervorlage für Prämienverbilligungen der Krankenversicherung von 15 Mio. Franken sowie den Kreditübertragungen von 4,4 Mio. Franken belaufen sich die gesamten Nachtragskredite des Jahres 2001 auf knapp 55 Mio. Franken. Davon konnten - und das ist jetzt wichtig für die Kompensationsaussagen - bis Ende September 2001 28 Mio. Franken kompensiert werden. Die restliche Kompensation sollte noch bis Ende dieses Jahres möglich sein, damit der Rechnungsabschluss 2001 das budgetierte Defizit von 58,4 Mio. Franken nicht überschreitet! Wir nehmen also die Verpflichtung zur Kompensation sehr ernst! Eine grosse Unsicherheit allerdings stellen dabei die Rechnungsabschlüsse der Kantonsspitäler Aarau und Baden dar. Ich bitte Sie, den Anträgen des Regierungsrates zuzustimmen! Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten, wir sind somit eingetreten. 441 11. Dezember 2001 Detailberatung Vorsitzender: Ich möchte die Beratung anhand des Anhangs 1 der Botschaft durchführen. Wir kommen zum Nachtragskreditbegehren auf Seite 7 der Botschaft. 1 Gesetzgebung/Regierung/Staatskanzlei Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Die Mehraufwendungen innerhalb der regierungsrätlichen Kompetenzsumme für Abgangsgeschenke an austretende Regierungsmitglieder wurden als in dieser Grössenordnung üblich begründet. Wechsel in der Regierungszusammensetzung können in der Regel nicht vorhergesehen und demzufolge auch nicht budgetiert werden. Im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Mehrausgaben auf das neue Scheidungsrecht auf Bundesstufe, aber auch die Erhöhung des Anwaltstarifes zurückgeführt. Hier müssen die Anstrengungen für das Einbringen von Rückforderungen verstärkt werden. 3 Departement Bildung, Kultur und Sport Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der Höheraufwand für die Lehrkräfterekrutierung ist im Unterangebot an ausgebildeten Pädagogen begründet. Die steuerliche Begünstigung bei der Kapitalauszahlung von Rentenleistungen hat zu einem kleinen Boom in diesem Bereich geführt: Die Möglichkeiten der Frühpensionierung sind vermehrt genutzt worden. Diese Begründungen können sowohl für die Ruhegehälter wie für die Freizügigkeitsleistungen angewendet werden. Diese Austrittsmodalitäten entsprechen den Reglementen der Vorsorgewerke. Ein Dauerthema bis zur Bereinigung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist der Umgang mit versprochenen Beiträgen an Schulbauten. Die Höhe des Betrages hängt vom Eingang der Bauabrechnungen ab. Die Kommission ist der Meinung, dass der Kanton seine Zahlungsversprechen zeitgerecht einhalten soll. Der Beitrag an die Kindertagesstätte für die Kantonsschulen Baden und Wettingen dient der Lösung einer Notsituation im Bereich der Besetzung offener Lehrerstellen. Diese Fr. 30'000.-- sind einmalig, ausdrücklich unpräjudiziell für andere Lehrstätten, und als Starthilfe zu verstehen. 4 Finanzdepartement Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Um in der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung weiter zu kommen, müssen externe Fachexperten beigezogen werden. Von den Gesamtaufwendungen von Fr. 440'000.-- gehen Fr. 231'000.-- zu Lasten der Rechnung 2001. Einmal mehr wird darauf hingewiesen, dass der Kanton mit koordinierten Stellenausschreibungen Geld im Insertionsbereich sparen könnte. Der sog. "Departementsförderalismus" muss abgelegt werden! Die SRK erwartet, dass dieses Sparpotenzial jetzt genutzt wird. 5 Gesundheitsdepartement Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der grösste der NK II stellt der Gesundheitsbereich dar. Mit über 10,3 Mio. Franken bei lediglich Fr. 813'500.-- Kompensationen bleiben in der dargestellten Situation fast 9,5 Mio. Franken als Mehrausgaben zu Lasten der Rechnung 2001. Der Beitrag an ausserkantonale Schulen im Gesundheitsbereich schwankt stark, weil nicht vorher442 Art. 350 sehbar ist, wie viele aargauische Ausbildungswillige sich in Nachbarkantonen ihr Wissen aneignen. Die Beiträge an die Regionalspitäler müssen um 9,5 Mio. Franken erhöht werden. Einerseits wird dabei eine weitere Kostensteigerung im Gesundheitswesen sichtbar, anderseits muss das Gesundheitsdepartement den Wechsel von Defizitdeckung zu Abgeltung nach Fallpauschalen noch regeln. In diesem Betrag sind noch Restzahlungen aus den Defiziten des Vorjahres enthalten. Auch weil die Taxvereinbarung noch auf tieferen Lohnkosten basiert, sind zusätzliche Differenzen entstanden. Beim Beitrag an die Kinderkrippen wurde nach der rechtlichen Grundlage gefragt. Ein Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 1987 auf der Grundlage von § 5 des Säuglingsfürsorgegesetzes bilde hier Basis. Die Kommission hat einen gewissen "Return" dieser eingesetzten Mittel erkannt. 6 Baudepartement Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: In diesem Departement werden alle Nachtragskredite kompensiert. Im Bereich der Wasserwirtschaft wurde die Position 3199, die Wasserzinszahlungen betreffend, vom Departement zurückgezogen. Es kam in der Subkommission der Eindruck auf, diese Position sei, vor allem in Bezug auf Verjährung, zu wenig gut abgeklärt. Für die Sondermülldeponie Kölliken wird mit den beantragten 3,5 Mio. Franken der unterbruchfreie Projektablauf gesichert. Für die Fliessgewässer sollen gemäss Bundeswunsch sog. ökomorphologische Aufnahmen gemacht werden. Diese Kartierungsaufwendungen werden vom Bund mitfinanziert. Aber nur wenn sie bis zum Jahr 2004 abgeschlossen sind. Daher rechtfertigt sich ein schnelleres Vorgehen. Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum vor. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Position 3199 zurückgezogen ist. Wir kommen dann in der Abstimmung noch dazu. 7 Kantonale Justizbehörden Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Die amtlichen Honorare für die unentgeltliche Rechtspflege kosten Fr. 409'000.-- mehr als vorgesehen. Die Begründung liegt, wie bereits unter Kapitel I erwähnt, vor allem im neuen Scheidungsrecht und in der Erhöhung des Anwalttarifs. Vorsitzender: Damit haben wir die Beratungen der zusätzlichen Zahlungskredite abgeschlossen. Anhang II Verpflichtungskreditbegehren Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Beim Verpflichtungskredit gemäss Anhang 2 der Botschaft handelt es sich um eine vorgezogene Sofortmassnahme beim Kantonsspital Baden. Scheinbar sind die elektrischen haustechnischen Anlagen in einem derart schlechten Zustand, dass die Sicherheit des Betriebes im Kantonsspital Baden in Frage gestellt wird. Mit den Aufwendungen für den Ersatz der Mittelspannungsanlage (Fr. 1'050'000.--), dem Ersatz der Niederspannungs-Hauptverteilung (Fr. 780'000.--) und der Erneuerung der Brandmeldeanlage (Fr. 250'000.--) werden auch Fr. 200'000.-- Honorare nötig. Alle diese Kosten fallen beim Umfang von künftigen Gesamtsanierungen dann weg. In diesem Sinne waren diese Kosten in der SRK unbestritten. Art. 351 Gesamthaft gesehen, scheinen alle Nachtragskredite mit Ausnahme der Pos. 3199 im Bereich Wasserwirtschaft, welcher zurückgezogen wurde, aus Sicht der SRK begründet. Was noch verbleibt, ist die Aufgabe der möglichst grossen Kompensation, um das Jahresergebnis nicht zu verschlechtern. Die SRK hat beiden Anträgen in der Botschaft mit je 15 zu 0 Stimmen, bei 2 Abwesenden zugestimmt. Vorsitzender: Damit haben wir die Beratung der einzelnen Positionen abgeschlossen. Liegen zur Botschaft Wortmeldungen vor ? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte Sie, die orange Synopse zur Hand zu nehmen! Da keine Opposition entstanden ist, schlage ich Ihnen vor, über beide Anträge gemeinsam abzustimmen. Dagegen widersetzt sich niemand. Abstimmung: Beide Anträge werden mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: 1. Die Nachtragskredite II. Teil zu Lasten der Rechnung 2001 in der Höhe von Fr. 25'651'600.-- werden bewilligt. 2. Der neue Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 2'280'000.-- wird bewilligt. Vorsitzender: Ich danke dem Präsidenten und den Mitgliedern der Subkommission für Ihre Arbeit. Das Geschäft ist damit erledigt. 351 Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen (STAKS); Anpassung des kantonalen Richtplans; Beginn der Detailberatung (vgl. Art. 341 hievor) Vorsitzender: Wir haben zu diesem Geschäft um die 40 Wortmeldungen. In Anbetracht dieser grossen Anzahl bitte ich alle Referentinnen und Referenten dringend, sich kurz zu fassen, möglichst keine Wiederholungen zu bringen und die Zuhörer bitte ich, wirklich zuzuhören! Ich erläutere nochmals, wie ich die Beratung vorgesehen habe. Sie haben in der Botschaft diese einzelnen Kapitel 0, 1, 2 usw. und in jedem Kapitel mit Ausnahme von Kapitel 0 gibt es eine Position Anträge. In diesen Anträgen möchten wir die materiellen Anträge einbringen und darüber befinden. Der Staatsschreiber ist damit beauftragt, die Hauptanträge, die Sie auf Seite 28 finden, entsprechend den Beschlüssen, die wir während der Beratung der einzelnen Kapitel gefasst haben, anzupassen. Also bitte konzentrieren Sie sich mit ihren Anträgen auf die einzelnen Kapitel und nicht auf die Hauptanträge. Diese werden durch den Staatsschreiber entsprechend den Ergebnissen der Beratung verfasst bzw. angepasst. Wir haben das Eintreten in der letzten Beratung beschlossen. Ich bitte Sie, jetzt die Botschaft zur Hand zu nehmen. Ich rufe die einzelnen Kapitel auf. 11. Dezember 2001 Detailberatung 1. Fachhochschulen Dr. Marcel Guignard, FDP, Aarau: Als Aarauer Stadtammann ist man auch Vertreter der Kantonshauptstadt und als solcher ein Stückweit auch Vertreter und Bannerträger des Kantons gegen aussen. Die Erfüllung dieses Standortmarketingauftrages ist in letzter Zeit gewiss nicht einfacher geworden. Eine Kantonshauptstadt, die sich in der Beurteilung einer grossen Mehrheit der massgebenden politischen Repräsentanz des Kantons als Standort für die Platzierung der höchsten kantonalen Bildungsstätte nicht eignen soll, hat es nicht einfach. Auch bei künftigen im Kantonsgebiet nur an einem Ort anzubietenden Institutionen wird es die Kantonshauptstadt nach der Debatte vom letzten Dienstag in Zukunft schwer haben. Denn für jede solche Einrichtung wird sich immer irgendwo im Kanton eine freie Wiese oder eine Industriebrache finden lassen (vgl. Rekrutierungszentrum). Der heutige Standortentscheid bei den Fachhochschulen hat also auch etwas zu tun mit der Haltung dieses Kantons zu seinen Hauptzentren, insbesondere zu seiner Hauptstadt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich der Kanton schwer tut mit seinen Zentren, speziell auch mit seiner Hauptstadt. Dieser regionalpolitisch fokussierte politische Mainstream garantiert zwar innerkantonal weitgehend den regionalen Frieden und Ausgleich, belässt uns aber im interkantonalen Spiegelbild weiterhin das Etikett des Mittelmasses und der Provinz. Wenn sich dann wie im vorliegenden Fall zur Skepsis gegenüber der Zentrenförderung noch das Motiv der Besitzstandswahrung um jeden Preis gesellt, dann bleiben selbst im Richtplan beschlossene Grundsätze Makulatur, von der man im konkreten Anwendungsfall abweicht. Politik hat, wie wir ebenfalls wissen, viel zu tun mit Persönlichkeiten und mit Kommunikation. Und so werde auch ich persönlich. Wir alle schätzen den neuen Bildungsdirektor als einen Mann, der weiss, was er will und der seinen Willen auch durchzusetzen versteht. Er ist auch ein Meister der Kommunikation. Und so ist es Ihm gelungen, dieser Botschaft über weite Teile einen Anstrich von objektiver Interessenabwägung zu verleihen, ohne allzu offensichtlich erkennen zu lassen, dass die Botschaft genau auf das hinauslaufen musste, was er persönlich zum vornherein wollte. Auch die SVP wusste längst vor der Publikation dieser Botschaft, was sie wollte. Ich übrigens auch. So viel zur angeblich objektiven Entscheidfindung in der Politik. Spätestens seit der Vernehmlassung zum STAKS im Jahre 1999 ist der Standort Windisch zu einem politischen Axiom erster Güte geworden: Ein Wegzug der Technik von Windisch wird in weiten Kreisen als völlig unmöglich bezeichnet. Unter diesem zum vornherein stark eingeschränkten Gesichtswinkel wurden dann in der regierungsrätlichen Botschaft sämtliche Kriterien einer vermeintlich objektiven Standortevaluation bewertet. Eine herausragende Rolle spielte dabei die Campus-Idee. Diese Idee ist Gegenstand von seitenlanger Schwärmerei geworden, wie das eigentlich nur in einem Nichthochschulkanton möglich ist. Alle Hochschulen wissen durchaus um die Wichtigkeit des Angebotes interdisziplinärer Studiengänge. Sie wissen aber ebenso gut, dass sich die fakul- 443 11. Dezember 2001 tätsübergreifenden Kontakte in der Realität in Grenzen halten - schon gar, wenn die Studierenden nur tagsüber an der Hochschule weilen - und dass jede Hochschule, wenn sie wächst, früher oder später sich von der Idylle des Campus baulich entfernt. Besonders interessant ist im Rahmen dieses "Hohen Liedes" über den Campus, mit welcher Nonchalance die Campus-Idee im BIGA-Bereich (Technik, Wissenschaft, Gestaltung) ad calendas graecas vertagt wird. Hier wird von den Studierenden im Raum der Nordwestschweiz ohne weiteres auf unabsehbare Zeit hinaus physische und geistige Mobilität erwartet. Aber, wie wir wissen, wird es ja auch im Kanton Aargau noch weit mehr als 10 Jahre oder 3 Studentengenerationen dauern, bis die Campus-Idylle in Windisch steht. Und in der Zwischenzeit wird die Fachhochschule Pädagogik in Zofingen bleiben müssen und dabei die schwere Aufgabe zu bewältigen haben, sich in relativ peripherer Lage zu behaupten gegen die Konkurrenz aus Basel, Zürich, Luzern und Solothurn, alles Standorte, die wegen der ab dem Jahre 2003 auch vom Kanton Aargau vereinbarten Freizügigkeit auch im Bereich Pädagogik zu scharfen und attraktiven Konkurrenten werden. Vor allem aber eignet sich die Campus-Idee zur quantitativen Aufrüstung des politischen MussStandortes Windisch. Denn nur mit der Realisierung der Campus-Idee erhält die nordwestschweizerische BIGAFiliale Technik in Windisch mit nach wie vor ungesichertem Portfolio quantitativ überhaupt einigermassen das nötige Gewicht. Und so musste sich ja aus dem Ruf "Zrugg nach Brugg" zwangsläufig der Ruf "Alles nach Brugg" ergeben. Lange Zeit, und mit entsprechendem Erfolg für die Meinungsbildung, wurde das im kostenbewussten Kanton Aargau schlagende Argument verbreitet, ein Campus dürfe schon deshalb nur in Windisch errichtet werden, weil ein Aarauer Campus doppelt so teuer zu stehen käme. Dieses Scheinargument sollte nun endlich vom Tisch sein! Denn ein Vergleich der massgebenden Nettoinvestitionen (nicht der Neuinvestitionen) zeigt, dass unter dem Strich alle Varianten ungefähr gleichviel kosten, nämlich plus minus 200 Mio. Franken. Nach den einschlägigen Erfahrungen mit dem Kunsthaus und dem NATURAMA interessiert eigentlich nur noch, wie gross der finanzielle Beitrag der Regio BruggWindisch im Falle eines Zuschlages ausfällt. Das Umfeld des anvisierten Campus in Windisch bezeichnet selbst der Regierungsrat als "dürftig". Nur zieht er daraus nicht die nötigen Konsequenzen für seinen Entscheid! Dabei ist es eine Binsenwahrheit, dass die Studierenden bei der Wahl des Studienortes das Umfeld mitberücksichtigen. Windisch wird es dabei schwer haben in der unmittelbaren Nachbarschaft des attraktiven urbanen Zürich. Aarau bietet diesbezüglich für die Schule und die Studierenden mit der Kantonsbibliothek, mit dem Kunsthaus, mit dem Naturama und mit einer breiten Palette von attraktiven kulturellen Angeboten mehr! Schliesslich wirft die Standortfrage die letztlich staatspolitische Frage auf, wo eine Fachhochschule Aargau unter den Aspekten der Bedeutung für den gesamten Kanton zu platzieren ist. Der Regierungsrat liefert die Antwort auf Seite 17 der Beilage zur STAKS-Botschaft selber. Ich zitiere: "Unter dem Aspekt Bedeutung für den Kanton und Vereinbarkeit mit der kantonalen Richtplanung schneidet die Lösung Campus Aarau deutlich besser und eine Aufteilung auf zwei Standorte etwas besser ab als ein Cam444 Art. 351 pus Brugg-Windisch. Das Raumordnungskonzept des Kantons verlangt, dass öffentliche Einrichtungen, die von ihrer Bedeutung her innerhalb des Kantons nur an einem Standort angeboten werden können, grundsätzlich in den kantonalen Hauptzentren Aarau oder Baden-Wettingen angesiedelt werden. Diesem Grundsatz entspricht nur die Lösung Aarau. Ein Campus in Aarau würde die Kantonshauptstadt stärken und könnte möglicherweise zur Bildung eines eigenen Mittellandzentrums zwischen Bern und Zürich beitragen. Ein Standort Brugg-Windisch dürfte hingegen primär vom Wirtschaftsraum Zürich-West profitieren und als Entlassungsstandort von Zürich wirken." (Zitatende) Nach diesen Ausführungen versteht man nicht, weshalb ein Regierungsrat, der über den regionalen Disputen stehen und das Gesamtwohl des Kantons im Auge haben sollte, sich mit seinen Anträgen derart in Widerspruch setzt zu den vom Grossen Rat mit der Richtplanung erst kürzlich gutgeheissenen Intentionen und dabei - das muss hier auch gesagt sein ohne weitere Skrupel einen Vertrag mit der Kantonshauptstadt bricht, der auf eben diesem Richtplan basiert. Ich ersuche deshalb diesen Rat, von seinen vor gar nicht allzu langer Zeit gefassten eigenen Richtplanbeschlüssen nicht schon wieder abzuweichen, d.h. Remedur zu schaffen, und bei seinem Entscheid die Gesamtsicht zu wahren. Für einmal geht es weniger darum, innerkantonal den berühmtberüchtigten regionalpolitischen Ausgleich zu wahren, so etwa nach dem Motto: In Aarau das Kunsthaus und das NATURAMA, dafür in Windisch die Fachhochschule. Es geht auch nicht um einen Beitrag an die Aarauer Stadtentwicklung am Bahnhof. Das Vorprojekt von Theo Hotz eignet sich nämlich durchaus auch für andere Nutzungen, auch solche, die eine höhere Wertschöpfung erzielen als eine pädagogische Fachhochschule. Von Bedeutung ist im vorliegenden Geschäft vielmehr die staatspolitische Wirkung dieses Entscheides. Es geht nämlich um die Kardinalfrage, ob dieser Kanton die sich ihm nicht so bald wieder bietende grosse Chance nutzen will, durch eine gezielte Stärkung seiner Kantonshauptstadt, die Bildung eines eigenständigen aargauischen Mittellandzentrums im Spannungsfeld Zürich-Bern-Basel zu fördern und damit die Stellung des Kantons im Aussenverhältnis zu stärken, oder aber einmal mehr sein interkantonales Ausstrahlungspotenzial aus regionalpolitischen Gründen verzettelt. Ich stelle Ihnen deshalb zusammenfassend folgende Anträge: a) Hauptantrag: Ziffer 2 des regierungsrätlichen Antrages sei wie folgt neu zu formulieren: "Der Grosse Rat bestimmt Aarau als Standort der Aargauer Fachhochschule." b) Eventualantrag (im Falle der Ablehnung des Hauptantrages): Ziffer 2 des regierungsrätlichen Antrages sei wie folgt neu zu formulieren: "Der Grosse Rat bestimmt BruggWindisch und Aarau als Fachhochschul-Standorte". Vorsitzender: Darf ich Sie bitten, Herr Dr. Guignard, Ihre Anträge so zu formulieren, dass wir bei diesem Kapitel 1 entscheiden können. Ich habe eingangs gesagt, dass die Hauptanträge durch den Herrn Staatsschreiber nachgeführt werden. Sonst können wir keine geordnete Debatte führen. Wir haben uns geeinigt, - er wird es anpassen. Art. 351 Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Herr Dr. Guignard hat gesagt, Aarau stünde im richtigen Dreieck. Ich hoffe, dass bald der Regierungsrat, der Herr Erziehungsdirektor im rechten Licht steht. Die Sonne kommt nämlich hier rüber und ich hoffe, dass sein Konzept auch bald von der Sonne bestrahlt sein wird! Ich möchte mich für einen Doppelstandort BruggAarau aussprechen. Die Campus-Idee in Brugg Windisch wäre eine optimale Wahl, wenn ein Fachhochschulbetrieb bloss als Bildungsinstitution bezüglich Standort, Kosten und Synergie zu beurteilen wäre. Doch die Fachhochschule hat auch Strukturfolgen, diese bereiten mir Sorge. Die unterkritische Grösse einer Fachhochschule - man spricht von vorerst etwa 2'000 und mittelfristig etwa 4'000 Studenten - ist gemessen an Bruggs Mantelbevölkerung von 9'500 Einwohnern und 6'500 Einwohnern in Brugg ziemlich disproportional. An anderen Universitäten - etwa Göttingen - stellte man ab etwa 15% Studentenanteil ein Manko an Wohnraum und Infrastruktur fest. In kleinen Gemeinwesen wie Brugg kippen öffentliche Ordnung und städtisches Gleichgewicht mit überproportionaler Präsenz noch rascher. Darum haben wir in der Schweiz generell und im Aargau speziell für Monokulturen wenig übrig. Wir versuchten bislang, eine Anhäufung von Soldaten, Ausländern, Touristen, Rentnern oder Studenten in Städten oder Dörfern abzudämpfen. Der Schweizer ist kein Herdentier. Ghettos meidet er und sie. Infrastruktur dazu schafften wir eigentlich nie, jedenfalls nicht im Tourismus, auch nicht in unseren Hauptorten. Warum also hocken wir ausgerechnet bei der Fachhochschule der "Big-is beautifull"-Haltung auf? Die aufgeflammte Campus-Diskussion verherrlicht für den Aargau absolut untypische Dimensionen und Konzentrationen. Dass uns nach Höherem strebt, kann ich ja verstehen. Ich denke aber, bei der Genese einer Fachhochschule Nordwestschweiz sollte fairerweise der Blick auf dezentrale Möglichkeiten gewahrt bleiben, welche unseren sozio-ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen entsprechen. Ich stelle wohlgemerkt nicht das ehrliche Engagement zu Gunsten eines Zusammengehens von naturwissenschaftlichen mit humanistischen Idealen in einer Gesamthochschule in Abrede. Das Modell ist in der Theorie O.K.. Nähe zwischen Technik und Sozialem begrüssen auch wir Grünen. Diese Nähe muss man jedoch inhaltlich schaffen. Nachbarschaft und gemeinsamer Mittagstisch reichen hier leider keineswegs. Aus der Praxis der Stadtgeschichte ebenso wie aus der Technologiefolgenabschätzung ist bekannt, dass öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur und einseitig vertretene urbane Aktivitäten zerstörerische Sprengkraft für einen Standort entwickeln können: das kennen Sie selber von Strassen, Bahnlinien, Einkaufszentren oder Sondermülldeponien. Kaum gross und nahe genug herangeführt - wünscht man sie auf die grüne Wiese oder in den Nachbar-ort. Stichworte hierzu wären auch WEF Davos, Eurogate oder Mega-Hub Zürich. Mir fehlt auf jeden Fall beim vorgelegten Campus-Konzept eine Ausdeutschung der stadtstrukturellen Folgen. Schon gar nicht können wir Grünen uns für die skizzierte Tabula-RasaLösung bei den Berufsschulen erwärmen. Sie will die funktionierende Einrichtung Berufsschule Brugg atomisieren und in den Regionen versenken. Dass dabei die Demobilisierungskosten unberücksichtigt sind, die in Brugg bei einer 11. Dezember 2001 Schliessung der Berufsschulen in Millionenhöhe entstehen, sei bloss am Rande erwähnt. Infrastruktur scheitert oder verslumt grundsätzlich dann, wenn sie der urbanen Morphologie nicht angepasst ist. Kein Baum entwickelt Blattwerk und Früchte ohne entsprechendes Wurzelwerk. In Brugg-Windisch ist der urbane Wurzelballen für einen Fachhochschul-Baum mit allen 5 Disziplinen unterdimensioniert. Auch wenn Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit Ihre Meinung schon gemacht haben, darf ich Ihnen die Vorteile eines Twin-Campus Brugg-Aarau noch einmal näherbringen: 1. Der Doppelstandort-Campus Brugg-Aarau ist kein regionalpolitischer Kniefall, Frau Doris Fischer, sondern Einsicht in die höhere Flexibilität und längerfristig bessere Wirtschaftlichkeit dezentraler Strukturen. 2. Das duale Fachhochschulsystem Brugg-Aarau ist keine Halbheit, Herr Beat Unternährer: Sie selber haben 2 Lungenflügel und Nieren sowie paarweise Ohren, Augen und andere Organe. Lebenswichtiges verlieh Ihnen die Natur doppelt. Warum sollte ein humanistisch-naturwissenschaftlich gesplitteter Twin-Campus Brugg-Aarau unter einer Leitung weniger funktionieren als ein Mega-Campus an einem Standort? 3. Es entsteht auch kein Imageschaden bei einem Doppelstandort - wie Sie kokett behaupten, Frau Esther Egger. Viel evidenter ist Imagegewinn. Das weiss jedes Unternehmen, welches neben dem Mutterhaus Filialen betreibt. Denn damit bündelt man Kompetenz, verdoppelt Goodwill, erhöht Erreichbarkeit und Vernetzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, steigen sie runter von der plakativen Campus-Diskussion! Atmen Sie durch! Entscheiden Sie für Lösungen, die unserer Besiedlungsstruktur und Kultur entsprechen! Die Affinität zwischen Fachhochschule und Wirtschaft ist für den Ostaargau ebenso logisch, wie eine Einbindung von staatlichen Institutionen und sozialen Einrichtungen für den Westaargau bei den pädagogischen und sozialen Berufen naheliegend ist. Doppelstandort Brugg-Aarau heisst darum die Antwort, die Brugg-Windisch vor einem Studenten-Ghetto bewahrt und die Weiterführung der dortigen Berufsschule ermöglicht. Otto Wertli, CVP, Aarau: Wir sind in einer weiteren Phase aus unseren ehemaligen höheren Fachschulen Fachhochschulen zu bilden. Hochschulen also. Ich betone das deshalb, weil in aller Regel Hochschulen in den kantonalen Zentren geschaffen werden und dies nicht zufällig. Hochschulen brauchen ein spezifisches Umfeld wie Bibliotheken, kulturelle Einrichtungen, Fachstellen, Institutionen verschiedenster Art, eine ausgebaute Infrastruktur usw.. Dies erklärt auch, dass die Hochschule St. Gallen in St. Gallen und nicht in Wil oder in Flawil steht, die Uni Neuenburg in der Kantonshauptstadt Neuenburg und nicht in Uhrenmetropole Le Locle, die Uni Lausanne eben in Lausanne und nicht in Morges oder Rolle. Sie können diese Liste beliebig weiterführen. Dieses Umfeld, welches für eine Hochschule mit Lehre, Forschung und Dienstleisung von Bedeutung ist, ist in Aarau vorhanden. Die Stadt Aarau hat teilweise zusammen mit dem Kanton, die Planung für die Aufnahme der Fachhochschule vorangetrieben und aufgezeigt, dass die Realisierung mit vorteilhaften Standort im Gebiet des Bahnhofs Aarau möglich ist 445 11. Dezember 2001 und dies innerhalb eines kürzeren Zeitraumes, was die Neubauten anbelangt. Aarau ist als Standort prädestiniert im Zusammengehen mit den 3 andern Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn, welche den Verbund Fachhochschulen Nordwestschweiz bilden. Mit dem öffentlichen Verkehr beispielsweise ist Aarau direkt mit allen Kantonshauptorten der erwähnten Kantone verbunden. Dieser Standortvorteil, ist mit Solothurn, dem natürlichen Kooperationspartner, ganz besonders augenfällig. Dass Solothurn der naheliegendste Kooperationspartner ist, zeigt sich aus der Geschichte. Für diese Kooperation ist Aarau nun mal der geeignete Standort. Beispiele für die Zusammenarbeit: Die 1. HWV für den Aargau war die HWV Aargau-Solothurn. Aargauerinnen und Aargauer besuchten während Jahren die Verkehrsschule in Olten. Sie bevorzugten diese sogar gegenüber eigenen Bemühungen im Kanton. Die Kantonsschule Aarau war Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der angrenzenden solothurnischen Bezirke. Über den Bildungsbereich hinaus sind Regionaljournal Aargau-Solothurn mit Sitz in Aarau notabene, Schulblatt Aargau-Solothurn, Migros Aargau-Solothurn heute Migros Aare, Begriffe, die sich eingebürgert haben und die die natürliche Zusammenarbeit der beiden Kantone aufzeigen, eine Ausrichtung also nach dem Osten. Nun werden im Aargau und in Solothurn auch noch die Printmedien zusammengeführt. Wenn wir die Kooperation im Fachhochschulbereich ernsthaft fördern und Synergien überkantonal nutzen wollen, dann ist und bleibt Aarau der geeignetere Standort. Ich habe dies in zahlreichen Beispielen in Bezug auf Solothurn aufgezeigt, ich habe aber auch die Verbindung von Aarau mit den Hauptorten der beiden Basel erwähnt. Wenn der Rat tatsächlich alle Bereiche an einem Standort zusammenführen will, dann tun wir dies doch in Aarau! Aarau ist für die Aufnahme der Fachhochschule besser vorbereitet. Aarau hat das entsprechende Umfeld. Aarau ist bestens eingebettet in das geographische Dreieck Solothurn, beide Basel und Aargau. Sollte die Fachhochschule als Gesamtes nicht in Aarau errichtet werden, dann zeigt sich, dass für den Bereich Pädagogik im Verbund mit Sozialem Aarau geeignet bleibt. Viele der Aargumente, welche ich vorgängig für Aarau als Standort der gesamten Fachhochschule aufgezeigt habe, gelten in ausgesprochenem Masse für die Pädagogik. Pädagogik hat in Aarau einen Schwerpunkt seit jeher und behält ihn auch heute noch. Ich erinnere an die Lehrerinnenbildung am Seminar, später am pädagogisch sozialen Gymnasium, das Didaktikum mit SEREAL und der pädagogischen Weiterbildungsstufe, das schweizerische Institut für Bildungswissenschaften und natürlich auch unser Bildungsdepartement. Aarau hat Einrichtungen, welche für die Pädagogik von besonderer Bedeutung sind: Die Kantonsbibliothek, das Kunsthaus, das NATURAMA, Fachstellen für Umwelterziehung und Museumspädagogik und in unmittelbarem Umfeld eine grosse Anzahl von Schulen jeder Stufe, geeignet für die Praxis. Es wird darauf hingewiesen, dass der interdisziplinäre Bereich bei einem Doppelstandort reduziert wird. Bleiben wir doch Realos! Studierende wollen zielstrebig ihr Studium abschliessen. Jene von uns, welche solche universalen Schulen besucht haben, sollen doch bitte überlegen, wie sie diese Vielfalt der Disziplinen genutzt oder vor allem vielleicht 446 Art. 351 nicht genutzt haben! Überlegen wir aber auch, welchen Ruf Hochschulen wie die ETH oder St. Gallen genies-sen! Diese beiden bieten auch nicht die gesamte Palette der Wissensgebiete als Studiengänge an. Sie holen das Interdisziplinäre in ihre Studiengänge hinein. Ich habe in meinem vorangehenden Teil des Votums die natürliche Kooperation mit Solothurn hervorgehoben und erwähnt, dass bei dieser Zusammenarbeit der Standort Aarau klar von Vorteil ist. Der Bildungsbereich ist kantonal geregelt. Wir im Aargau hier in diesem Rat betonen das immer wieder, wenn wir Bestrebungen der EDK und NWEDK kritisieren, weil der Bildungsbereich doch eben eine kantonale Sache ist. Solothurn hat ein dem Aargau ähnliches Bildungssystem. Kooperation ist also möglich, dies eben bei einem Standort Aarau für die Pädagogik. Schliesslich noch ein letzter Gedanke: Es ist wirtschaftspolitisch unklug, die Kantonshauptstadt noch zu schwächen, indem man ihr im Hochschulbereich das noch wegnimmt oder verlagert, was sie mit SEREAL oder dem Didaktikum schon hat. Kantone brauchen Zentren von überregionaler und überkantonaler Bedeutung, um im wirtschaftspolitischen Wettbewerb mitreden zu können. Da ist die Kantonshauptstadt der richtige Ort mit überkantonaler Bedeutung! Wählen wir Aarau nicht aus regionalpolitischen Gründen als Standort für die Pädagogik, sondern auch aus gesamtwirtschaftlichen und bildungspolitischen Gründen! Nutzen wir das günstige Umfeld, welches Aarau in ganz besonderem Masse für den Fachhochschulbereich Pädagogik hat! Und wenn ich das Communiqué zur neuen Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Nordwestschweizer Fachhochschulen (immer noch im Plural) vom 23. November 2001 lese, dann steht dort fettgedruckt: "Vereinbarung über die Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen im Bereich Technik, Wirtschaft und Gestaltung." Nichts von Pädagogik und Sozialem! Also ist hier die Verbindung aller Bereiche doch nicht so eng und zwingend, wie uns das glaubhaft gemacht werden will. Ein eigener Standort für die Pädagogik ist nicht weltfremd oder anachronistisch, sondern durchaus realistisch. Dieser Realität trägt der Standort Aarau für die Pädagogik und ebenfalls mit dem Sozialen zusammen am besten Rechnung: Aarau als Ort für die Gesamtlösung oder dann als Teil des Doppelstandortes! Eva Eliassen, Grüne, Wettingen: Entgegen der Berichterstattung in der AZ von letzter Woche bin ich für den Campus mit einem einzigen Standort. Ich bin allerdings auch für die Erhaltung der Berufsschule in Brugg. Der einzige Standort eignet sich wahrscheinlich besser in Brugg-Windisch als in Aarau. Aber wichtiger als diese sachlichen Überlegungen ist mir eine Vision, die ich von den Planern und Machern dieser Fachhochschule Aargau mitbekommen habe und zwar aus allen 5 Studienrichtungen. Vor einigen Jahren wurde den Berufsberatern und Berufsberaterinnen des Kantons, zu deren Kreis ich gehöre, im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die zu gründende Fachhochschule Aargau die geplante Philosophie dieser Hochschule vorgestellt: Diese Leute hatten eine Vision von einer Hochschule, wie es sie in der Schweiz noch nicht gab, wo die Interdisziplinarität und fächerübergreifende Curriculae nicht nur eine wohlklingende Absichtserklärung waren. Es wurde beispielsweise postuliert, dass sich eine Wirtschaftsstudentin Credits (also Studiennachweise) holt in der Gestaltung und der Technik, um damit beispielsweise komplexe Probleme der visuellen Art. 351 Kommunikation, wie sie die moderne Werbung verbreitet, übergeordnet angehen zu können. Oder Technikerinnen und Gestalter müssten das Vermarkten ihrer Produkte nicht allein dem Fachwissen von Wirtschaftsfachleuten überlassen. Ich könnte die Beispiele beliebig weiterspinnen. Ganz sachlich: Würde heute schon unser Campus bestehen, hätten unsere Mittelschulen keinen Rekrutierungsnotstand für Wirtschafts- und Informatiklehrer und -lehrerinnen: - und den haben Sie, ganz akut! Es gäbe dann nämlich Pädagogen, die im Nebenfach Informatik belegt haben und Wirtschaftsstudenten, die in der Pädagogik hospitieren. Wenn heute eine Schreinerin gesucht wird, oder ein Konditor oder ein Informatikerin, verlangt der Arbeitgeber Schlüsselkompetenzen und nicht mehr nur sauberes Hobeln und Fräsen, es werden keine Lehrlinge mehr ausgebildet, sondern Lebensunternehmer (ABB Originalton). Diese Terminologie war vor 15 Jahren noch weitgehend unbekannt. Heute werden selbstverständlich neue Modelle der Zusammenarbeit vorausgesetzt in der Arbeitswelt, es fand ein Umdenken statt. Die Gesellschaft von morgen wird Fachleute brauchen, die über mehr als nur Fachwissen verfügen. Betriebswirtschafter, die soziologische Vorgänge deuten und handhaben können, Pädagoginnen, die wissen, wie die moderne Technik funktioniert und wie sie diese Funktion ihren Schülern und Schülerinnen nahe bringen können; Gestalter, die wirtschaftliche Gesetzmässigkeiten einschätzen können. Und von allen wird verlangt werden, dass sie dies auch kommunizieren können; d.h. auf deutsch, dass sie reden können miteinander und ihren Mitarbeiterinnen diese Sachverhalte nachvollziehbar erklären können. Dafür müssen zukünftige Fachhochschullehrgänge anders angeboten werden als bisher, nämlich so wie es die Vision der Fachhochschulplaner skizzierte. In dieser Absicht pflegt die Fachhochschule Brugg auch heute schon eine sehr entwickelte Kultur der Zusammenarbeit, nicht nur intern, sondern auch mit anderen Fachhochschulen, wie auch mit der Wirtschaft und Industrie und mit Universitäten im Ausland. Und die Reformer der Fachhochschule Pädagogik, Herr Wertli, wünschen sich, da mitziehen zu können. Die Projektbeteiligten der Reform Fachhochschule Pädagogik sind vehemente Befürworter des einen Campus! In Brugg blieb es aber nicht bei der Vision: es wird ihr so weit als heute schon möglich nachgelebt. Ein Beispiel sind die fast revolutionär daherkommenden Studiengänge zum Wirtschaftsingenieur oder zur Bauprozessmanagerin. Ich war mit Susanne Weiersmüller und Thomas Leitch dieses Jahr im Auftrag der Bildungskommission dort und diese beiden Kollegen werden Ihnen meinen Eindruck bestätigen können. Damit aber dieser Crossover der Fakultäten praktiziert werden kann, müssen die Studierenden Anregung von Andersdenkenden schon im Studienalltag mitbekommen! In der ganzen Diskussion wurde bisher sehr wenig von der Forschung gesprochen: die Fachhochschule hat einen Forschungsauftrag. Ich stelle mir Crossover-Forschungsteams aus 3, 4 oder 5 verschiedenen Studienrichtungen als ausserordentlich spannend und fruchtbar vor. Ein Forschungsprojekt beispielsweise, um den Kommunikationsnotstand nach einer Fusion oder nach dem Konkurs in Grossbetrieben zu analysieren und zu beheben. Oder ein Forschungsprojekt zur Wirtschaftlichkeit von Alternativ- oder Ergänzungsenergie, das noch gleichzeitig beinhaltet, wie wir Politiker geschult werden könnten, damit wir die Zusammenhänge verstehen. 11. Dezember 2001 Diese Art von Forschung und von Hochschulphilosophie wird vielleicht nicht verhindert, wenn wir 2 Standorte haben, aber sie wird durch die räumliche Distanz nicht gefördert, sie wird mit Sicherheit erschwert, - denken Sie nur an unsere Terminprobleme in den Kommissionen! Wir haben die Chance, diese Fachhochschule am selben Ort mit den gesellschaftlich sehr sensiblen Bereichen Pädagogik und Soziales zu bereichern und Fachleute hervorzubringen, wie die Gesellschaft von morgen sie brauchen wird. Wir haben überdies in den Planungsgremien dieser Fachhochschulen in allen Bereichen Leute, die diese Philosophie der Interdisziplinarität umsetzen wollen und können. Koryphäen mit einer Vision. Machen wir es möglich! Springen wir über unsere regionalpolitischen Schatten und geben wir unserem Kanton die Chance sich zu profilieren mit einer zukunftsgerichteten, in dieser Form einmaligen Studienstätte! Geben wir dem one-and-only-campus in Brugg-Windisch diese Chance! Rolf Alder, FDP, Brugg: Ich spreche als Einzelvotant zum Fachhochschulstandort Brugg-Windisch. Ich mache keine Replik zu Herrn Guignard, der die Sicht der Kantonshauptstadt dargelegt hat und ich halte mich an die Aufforderung des Präsidenten, mich möglichst kurz zu halten. Ich möchte Ihnen nur einige Informationen geben zur Entscheidungsfindung, Informationen, die bis anhin nie irgendwo aufgetaucht sind. Gestatten Sie mir aber vorgängig 2 Bemerkungen zu den Voten der Herren Bialek und Heller vom vergangenen Dienstag: Es ist ja schon seltsam, wa Sie alles über die Region Brugg-Windisch und im Speziellen über Brugg und Windisch herausgefunden haben. In diesem Zusammenhang stellt sich ja schon die Frage, ob tatsächlich für die Führung einer Fachhochschule zwingend eine Kantonsbibliothek oder ein Lehrmittelverlag in unmittelbarer Nähe sein muss. Die elektronischen Mittel zur Datenübermittlung lassen grüssen! Ist die Region wirklich eine kulturelle Wüste? Ich nehme an, dass Sie am vergangenen Wochenende am Konzert von Züri West im Salzhaus waren und in der Zwischenzeit ihre Meinung gründlich revidieren mussten! Nun aber zu den Informationen: 1. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Windisch haben am 2. Dezember einen Kredit von fast 2,5 Mio. Franken für die Gestaltung des Bahnhofplatzes Süd des Bahnhofes Brugg bewilligt. Dies ist ein klares Signal, dass die Bevölkerung bereit ist, finanzielle Mittel für das Umfeld der Fachhochschule zu sprechen. 2. Vor über einem Jahr haben die Stadt Brugg und die Gemeinde Windisch das gesamte Markthallenareal für fast 3 Mio. Franken erworben, - erworben für den Campus der Fachhochschule Aargau. Das erstandene Gelände stellen die beiden Gemeinden dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung. 3. Die Anpassung der Bau- und Zonenordnung in Windisch ist für das gesamte Markthallenareal in einer 1. Phase im Gang. Die 2. Phase ist in Vorbereitung. Der Genehmigung dürfte nichts mehr im Wege stehen. Die gesamten Kosten dieser Planungsarbeiten trägt die Gemeinde Windisch. Noch ein Wort zur Vision "Mitte", die übrigens schon mehrmals in den Medien dargestellt wurde: Diese Vision "Mitte" bearbeitet die Planung über den gesamten Perimeter 447 11. Dezember 2001 und das Umgelände des Fachhochschulcampus. Unter anderem werden unter kompetenter Führung die Themen Sport, Freizeit, Kultur und Hotelerie bearbeitet. Damit die Verbindungen zu allen Entscheidungsträgern sichergestellt sind, haben der Kanton, die SBB, Postauto Aargau, das Gewerbe, die Industrie sowie die tangierten Grundeigentümer in der Planungsgruppe Einsitz genommen. Hier werden Rahmenbedingungen geschaffen, die auch für private Investoren äusserst attraktiv sind. Auch hier bestreiten die beiden Gemeinden sämtliche Planungskosten alleine. Art. 351 Schliesslich gilt es in diesem Zusammenhang auch noch die am 23. September dieses Jahres bewilligte Frei- und Strassenraumgestaltung der Stadt Brugg zu erwähnen. Immerhin handelt es sich um ein Bauvorhaben von über 12 Mio. Franken, das zweifellos die Attraktivität des Bezirkshauptortes steigern wird. bend war. Von daher spielt es keine Rolle, ob für den Standort Sins, Mumpf, Aarau oder Wiliberg in Frage käme. Wichtig ist, was diese Fachhochschule bietet. Ich verstehe natürlich den Drang der Aarauer, die die Fachhochschule in Aarau wollen. Ich verstehe die Aarauer, die stramm hinter dem Reichsadler stehen und dafür sorgen wollen, dass die Fachhochschule nach Aarau kommt. Aber: Le Locle, Yverdon, Vevey, St. Maurice, Sierre, Visp, Riggisberg, Zollikofen, Wädenswil, Oensingen, Olten, Muttenz, Horw, Rohrschach, Buchs, Mano, Ganoppio und Brugg-Windisch, das sind alles Fachhochschulstandorte und trotzdem ist keiner eine Kantonshauptstadt. Wenn wir hier über Schwerpunkte diskutieren, dann kann man sich schon fragen, ob es sinnvoll ist über Distanzen von 15 Kilometern zwischen Aarau und Brugg zu diskutieren. Natürlich kann man darüber philosophieren und sagen, das eine oder das andere sei richtig. Aber es bringt uns meines Erachtens nicht näher ans Ziel. Wie Sie sehen, sind die beiden Gemeinden daran, die Rahmenbedingungen, sofern sie noch nicht gegeben sind, zu formen und die Region sputet sich, so wie es die Fraktionssprecher am letzten Dienstag gefordert haben. Ich bitte Sie, diese Informationen in Ihre Entscheidung über den Fachhochschulstandort einfliessen zu lassen! Die Campus-Idee finde ich persönlich eine phantastische Idee. Ich hatte wärend der Studienzeit die Möglichkeit, an einem Campus in den USA zu sein. Zusammen mit der Dozentenschaft, mit dem Umfeld in dieser Parkanlage habe ich diese Zeit sehr genossen und sie ist mir bleibend in Erinnerung. Margrit Wahrstätter-Blatter, EVP, Wettingen: Die Fraktion der EVP stellt Ihnen den Antrag auf Doppelstandort. In meinem Eintretensvotum habe ich das schon gesagt. Wir wollen den Schwerpunkt Technik in Brugg-Windisch und den Schwerpunkt Pädagogik in Aarau. Gründe dazu, vor allem für den Direktionsbereich Pädagogik in Aarau, habe ich genannt. Das Umfeld für Forschung und Entwicklung ist in Aarau ideal. Die Konkurrenzsituation, in die der Direktionsbereich Pädagogik im Speziellen in Zukunft gestellt werden wird, wird in Aarau auch eine Öffnung erfahren im Hinblick auf die Fachhochschule Nordwestschweiz. Zusammenlegungen von Studiengängen sind besser möglich. Stellen Sie sich einmal vor, nun wollen wir zwischen Bahnlinie und Bahnhofstrasse in Ruhe und nach ergonomischen Grundsätzen den Geist bewegen. Das einzige, das angeregt wird, sind vermutlich die Nerven der Studentenschaft, die einen Parkplatz suchen. Zum Standort Campus in Brugg-Windisch haben wir eine spezielle Frage: Wir haben heute ein Traktandum auf der Liste zu den Ausbaumöglichkeiten auf dem Gebiet, wo archäologische Ausgrabungen stattfinden. Frage: Ist geprüft worden, ob auf dem Gebiet, wo die Neubauten erstellt werden sollen, nicht noch auf römische Gräber oder andere Bauten gestossen wird? Wenn das der Fall sein sollte, was soll uns das kosten und was sind die zeitlichen Konsequenzen davon? Ich stelle zusammenfassend noch einmal den Antrag auf Doppelstandort. D.h. dass wir auf Seite 14 beantragen werden zu Punkt 1 Aarau Fachhochschule Pädagogik und zu Punkt 2 Brugg-Windisch Fachhochschule Wirtschaft und Technik. Zu den Punkten 21 Aarau und 24 werden wir keinen speziellen Antrag stellen, da sind wir mit der Kommission einverstanden. Vorsitzender: Ich kann Ihnen mitteilen, dass diese Version sich genau mit dem Eventualantrag von Herrn Guignard deckt. Rainer Kaufmann, FDP, Rupperswil: Was ist entscheidend für den Fachhochschulstandort? Vor über 20 Jahren stellte ich mir dieselbe Frage als angehender Student. Für mich war klar: Ich wähle jenen Standort, der mir die beste Qualität bietet, der mir schlussendlich einen Diplomausweis gibt, der im Markt am besten besteht. Für mich war klar, dass die Wertschöpfung direkt nach dem Diplomstudium massge- 448 Ich bitte Sie, die vorgeschlagene Lösung Campus BruggWindisch zu unterstützen. Es ist sicher nicht die beste Lösung, aber es ist zur Zeit und jetzt die optimale Lösung. Sie ist ausbaufähig und vermutlich bezahlbar und entwicklungsfähig. Brugg soll der Standort sein! Brugg soll sich mit lebendigen und kreativen Hirnzellen füllen und ich hoffe, dass Sie mit Innovation und etwas mehr Charme in die Zukunft gehen! Vorsitzender: Es liegt ein Ordnungsantrag vor. Rolf Urech, FP, Hallwil: Ich habe nochmals die Rednerliste beim Präsidenten angeschaut und es sind wieder neue Eingänge gekommen und ich glaube, die Meinungen sind gemacht. Die Leute, die eingeschrieben sind, können noch reden. Aber wir müssen uns hier nicht profilieren. Wir könnten jetzt schon abstimmen und das Resultat wäre jetzt das Gleiche wie in 2 Stunden. Ich bitte Sie um Abbruch der Diskussion! Vorsitzender: Wir stimmen über den Ordnungsantrag ab. Abstimmung: Der Ordnungsantrag wird mit grosser Mehrheit angenommen. Vorsitzender: Damit brechen wir die Diskussion ab, nachdem die Rednerliste mit den bereits eingetragenen Rednern und Rednerinnen abgetragen ist. Daniel Knecht, FDP, Windisch: Ich bitte Sie, den Antrag 2 unverändert zu belassen und dann zu beschliessen. Ich will nicht alles, was schon gesagt wurde, hier nocheinmal wiederholen. Deshalb möchte ich mich kurz zur Idee des Campus und zum angeblich so dürftigen Umfeld äussern. Art. 351 1. Zum Campus: In meinem Leben habe ich viele Schulen besucht und Vor- und Nachteile kennengelernt. Im Gegensatz zu Vielen kenne ich auch die Vorteile eines Campus, nämlich Studieren und Wohnen in einem interdisziplinären Umfeld. Ich studierte unter anderem an der ETH Lausanne am alten Standort an der Avenue du Cours und ausserhalb in Dorigny und wohnte im Studentenheim. Wir konnten die Nähe von Uni, ETH und Studentenheim ausnützen, Kontakte über die Disziplinen hinaus knüpfen, aber auch Tag und Nacht zusammen arbeiten und lernen. Der Standort Brugg-Windisch bietet uns die Möglichkeit, einen solchen Campus kostengünstig zu entwickeln. Dafür braucht es eine kritische Masse an Studenten. Das fehlte mit einem Doppelstandort Brugg-Aarau. Es wurde als Begründung für den Doppelstandort auch das Beispiel der ETH Hönggerberg und der ETH Zürich Zentrum genannt. Auch dieses Beispiel kenne ich aus eigener Erfahrung. Der so hochgelobte Standort Hönggerberg hiess bei uns Studenten damals: "das Kloster". Abgelegen und halt etwas einsam. Einige meiner Mitstudenten gingen damals so weit, ab und zu ins Zentrum zu gehen und die Pharmacievorlesungen zu besuchen, weil es dort eben nicht nur Burschen gab. Es braucht also eine gute Durchmischung und es braucht auch eine kritische Masse an Studenten. BruggWindisch böte diese Möglichkeit. 2. Zum dürftigen Umfeld: Es ist so. Steigen Sie in BruggWindisch aus dem Zug, so ist der Anblick wenig erbauend. Aber wie immer hat eine solche Angelegenheit auch ihr Gutes! Eine Gestaltung und ein Aufbruch ist möglich. Und genau das passiert in dieser Region: der Aufbruch in den Gemeinden Brugg und Windisch ist spürbar! In Windisch hat das Volk die Neugestaltung des Bahnhofplatzes wuchtig angenommen. In seltener Einmütigkeit beplanen Brugg und Windisch gemeinsam diese Areale neu. Die Stimmung im Volk hilft und das Ziel ist klar: ein Ruck geht durch die Region! Aber auch etwas anderes ist passiert und da spreche ich auch in eigener Sache: Irgendjemand muss ja dann auch den Antrieb geben und muss hinter diesen Projekten stehen, diese voran bringen und investieren und finanzieren. Die Region Brugg verfügt über eine aktive Unternehmerschaft, wie Sie ja sicher im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Fachhochschulen und um die Berufsschulen erfahren durften. Unsere lokalen Unternehmer stehen bereit und sind gewillt, bei dieser Entwicklung des Umfeldes mitzumachen und zu investieren. Das sind keine Lippenbekenntnisse, sondern es sind klare Absichten, an denen Sie auch mich als Unternehmervertreter einmal messen können. Der Kanton Aargau hat jetzt die einmalige Chance, die Weichen jetzt richtig zu stellen. Der Fachhochschulstandort BruggWindisch ist richtig. Tun wir also das Richtige! Andrea-Ursina Müller, FDP, Küttigen: Aus Sicht der Zürcherinnen und Zürcher werden wir Aargauerinnen und Aargauer schon beinahe zu den Bernern gezählt; umgekehrt betrachten uns die Bernerinnen und Berner als Zürcher und Zürcherinnen. Und in beinahe jeder Analyse oder Charakteristik des Aargaus beklagen wir die Wahrnehmung des Kantons als mittelmässig, zuwenig beachtet, ohne ausstrahlendes Zentrum und als Durchfahrtsgebiet zwischen Bern und Zürich. Sogar als Expo-Signet wählen wir eine Autobahnausfahrt. Der Zwischenruf unsererseits, dass nämlich zwischen den Grossaglomerationen Bern und Zürich noch 11. Dezember 2001 ein starker Kanton Aargau liegt, sollte eigentlich nicht notwendig sein. Leider wird dieser Zwischenruf aber weiterhin nötig bleiben - die heutige Diskussion beweist es einmal mehr! Zugegeben, das ist eine eher emotionale Argumentation. Aber im Kern beschreibt sie das, was hier einmal mehr zu passieren droht. Unser aller Anliegen als Parlament des Kantons Aargau und nicht als Regionalvertretungen von einzelnen Bezirken und Ortschaften, sollte es eigentlich sein, auch der überregionalen Bedeutung unseres Kantons durch eine sinnvolle Standortpolitik endlich angemessen Rechnung zu tragen. Dazu gehört die Stärkung der Zentren des Kantons, insbesondere unserer Kantonshauptstadt. Leider wird seit Jahren trotz schönen Absichtserklärungen und klaren Richtplanungsgrundlagen laufend das Gegenteil getan! Die Infrastrukturen werden flächendeckend - nach dem Motto "Allen etwas!" verteilt. Beharrlich sorgen wir dafür, dass der Kanton ohne eigentliches Zentrum bleibt und insgesamt im eidgenössischen Kontext wenig wahrgenommen wird. Dabei hat der Grosse Rat im Richtplan vor wenigen Jahren klar festgeschrieben, dass überregionale Institutionen und Funktionen in die Kantonshauptstadt gehören. Und was ist denn eine Fachhochschule anderes, als eine sogar überkantonal bedeutsame Institution? Die Notwendigkeit und Bedeutung einer starken Kantonshauptstadt ist in den umliegenden Kantonen kein Diskussionsthema, sondern unbestrittenen und selbstverständlich. Darum haben auch alle umliegenden Kantone stärkere Zentren. Für einmal sollte ob der Bedeutung der Vorlage auch bei uns das regionalpolitische Geplänkel beiseite geschoben werden! Insbesondere der Grosse Rat muss sich die Frage stellen, welche Bedeutung der Fachhochschul-Standortentscheid für unseren Kanton im Aussenverhältnis hat, speziell im Verhältnis zu den umliegenden Kantonen. Sowohl der Botschaft des Regierungsrates als auch der Beilage zur Botschaft kann eine Tatsache klar entnommen werden: Die Lösung Campus Aarau schneidet für die Bedeutung des Kantons Aargau und für die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der kantonalen Richtplanung deutlich besser ab als eine Campuslösung Windisch! Ich stelle mir als Neuling im Rat die Frage, weshalb wir einmal mehr vorsätzlich beabsichtigen, unsere Kantonshauptstadt zu vernachlässigen, anstatt sie zu stärken und sie als kantonales Hauptzentrum endlich aufzuwerten! Es ist für mich unter keinem Titel einsehbar, weshalb stattdessen ein regionaler Standort zum Zuge kommen soll, welcher sich zudem mit den vorhandenen bildungspolitisch bedeutsamen Infrastrukturen von Aarau - wie Bibliotheken, Museen, Kunsthaus usw. - nicht messen kann. Das Umfeld in BruggWindisch sei - so die Argumentation der Brugg Befürworter - nahezu idyllisch und mit seiner ganzen Umgebung geradezu ideal für einen Fachhochschulcampus. Die Anlage liegt wohlverstanden zwischen der Psychiatrischen Klinik, den Gleisanlagen und den Kabelwerken Brugg auf einem ehemaligen Schlachthofareal. Für mein Verständnis ist dieser Standort weder idyllisch noch für ein Bildungsangebot auf Hochschulstufe besonders prädestiniert. Da würde ich als Studentin doch eher das kulturelle Umfeld und den Puls des Stadtlebens - wie dies die Kantonshauptstadt bietet - als nähere Umgebung vorziehen. Tragen Sie also für einmal zur Stärkung unseres Kantons bei und springen sie über Ihren Schatten! Jeder erfolgreiche 449 11. Dezember 2001 Kanton siedelt seine Hochschule an der attraktivsten Lage im Zentralort oder in der Kantonshauptstadt an. Die aargauische Strategie der möglichst flächendeckenden Verteilung nach dem Motto "allen von allem etwas", führt zu schwachen Lösungen und zu einem von aussen als wenig bedeutend wahrgenommenen Kanton zwischen grossen Zentren. Stimmen Sie unter Berücksichtigung der genannten Argumente dem Antrag von Marcel Guignard zu und fixieren sie als Campus-Standort der Aargauer Fachhochschule die Kantonshauptstadt! Geri Müller, Grüne, Baden: Letzte Woche wurde vor allem im Schlussteil der Debatte der Blick auf die Gesamtheit der Dinge gerichtet. Ich möchte dort anknüpfen und in Stichworten zusammenfassen, was zur Konklusion führen soll. Was ist bedeutend für eine Fachhochschule? Wir haben jetzt Voten für den West- und solche für den Ostteil gehört. Wichtig ist das Portfolio. Der Bundesrat wird über ein Portfolio entscheiden und nicht über den Standort, über die Anzahl Kneipen, Theateranlagen usw.. Er wird sich fragen, welche Dinge wo doziert werden. Darüber wissen wir heute noch nichts. Wir diskutieren jetzt über die Schachtel, die wir irgendwo hinstellen; der Inhalt kommt dann später. Das Zweite, was für den Bund entscheidend sein wird: Der Bund, Herr Kaufmann, wird nicht diese Fachhochschulen, die Sie aufgezählt haben, bewilligen. Die Fachhochschule Riggisberg ist ein Teil der Fachhochschule Bern. Es wird so heissen: Fachhochschule Bern, Abteilung Riggisberg. Diese 6 Studierenden dort sind Studierende der Fachhochschule Bern. Letztlich wird es 7 Fachhochschulen in diesem Land geben, da bin ich ziemlich überzeugt. Ich würde sogar sagen, es gibt eher zwei: eine französischsprachige und eine deutschsprachige. Es geht also auch um eine kritische Masse. Sie werden doch nicht eine Fachhochschule für 1'000 Studierende bewilligen können. Wie wollen Sie jetzt plötzlich diese kritische Masse, die bei 4'000 Studierenden angesiedelt ist, nach Brugg-Windisch holen? Wie wollen Sie von den aktuell 15'000 Studierenden 4'000, also rund einen Viertel, nach Brugg-Windisch bringen? Wenn Sie diesen Satz erhöhen, haben Sie einen Achtel. D.h. also, eine Fachhochschule Nordwestschweiz müsste sich auf diese 4'000 minimal konzentrieren. Also müssten wir von einer Fachhochschule Nordwestschweiz sprechen und nicht von Windisch, Brugg oder Kölliken. Daraus ableiten müssen wir die Zusammenarbeit und Zusammenwirken mit den anderen Fachhochschulen suchen. Ganz konkret sind wir den beiden Basel und Solothurn zugeordnet. Wenn wir jetzt die Fachhochschule in den Osten setzen, dann setzen wir uns aus diesem politisch empfindlichen Zentrum raus, welches eben mit Solothurn zusammengehören würde. Der Standort ist also letztlich eine sekundäre Frage. Es kommt darauf an, welche Disziplin dann in Aarau doziert werden würde, welche in Basel und welche in Olten. 3. Es kommt auf die Kooperation mit anderen Universitäten und Fachhochschulen an. Sie wissen, dass schon heute die Fachhochschulen teilweise mit Universitäten aus England oder Holland kooperieren. Diese Diskussion der Distanz spielt hier keine Rolle. Wir werden ja demnächst das Budget besprechen und bestimmen, wem wir welche Mittel zusprechen. Damit sind wir bei der Frage, wie wir die Betriebsmittel dieser Fach- 450 Art. 351 hochschule zusammen mit den Studierenden verbinden. Auch da ist es schlichtweg utopisch, dass der Aargau alleine eine Fachhochschule betreibt. Das ist nicht finanzierbar! Wenn wir uns da ausserhalb des Zentrums setzen und uns verpflichten, das auch wirklich zu betreiben und wenn dann das Gleiche passiert wie mit der Fachhochschule Gesundheit, wo wir nach 2-3 Betriebsjahren sagen müssen, tut uns leid, wir haben kein Geld mehr und müssen den Laden schliessen. Das Ziel müsste also eine Kooperation sein, so dass wir die kritische Grösse erreichen. Die ist absolut unabdingbar, das hat der Bundesrat unmissverständlich gesagt. Wir müssen weiter dafür schauen, dass die Kooperation meinetwegen über Solothurn und Basel hinaus mit den Nachbarkantonen funktioniert! Der Entscheid, heute nach Brugg zu gehen, wäre ein völlig falscher Entscheid. Wir müssen Signale setzen, dass die Kooperation funktioniert. In diesem Sinne werde ich den Antrag von Herrn Guignard unterstützen. Sollte dieser Schiffbruch erleiden, so frage ich Sie: Wäre es denn tragisch, wenn es eine Fachhochschule Aarau gäbe mit einem Bereich Windisch? Keiner redet davon, die Hallerhallen nach Aarau zu zügeln. Es ist kein Problem, wenn der Briefkasten in Aarau steht und ein Teil der Studierenden in Windisch arbeitet. In diesem Sinne also dann auch Unterstützung eines Twin-Campus! Heinrich Hochuli, SVP, Aarau: Ich rede als Einzelvotant und bin in meiner Fraktion ein Rufer in der Wüste. Wir sind im Begriff, den Kanton und seine Hauptstadt zu schwächen. Mit dem Standort Brugg wird ein Weg in Richtung Zürich beschritten. Eine Fachhochschule wird ein Zentrum stärken, sowohl wirtschaftlich, wie auch ausbildungsmässig. Mit dem Standort Brugg aber ist es der Ort Zürich und der Ostaargau wird gestärkt. Brugg wird sich in Richtung Zürich orientieren. Man erwartet auch Studierende aus Zürich, was ich persönlich nicht glaube. Zwischen Zürich-Brugg und Bern gibt es kein Zentrum. Wir vergeben die Chance, dass im Mittelland neben den genannten Zentren Zürich und Bern eine Mitte entstehen könnte aus dem Raum Aarau Olten. Wir sind wohl im Begriff, den Kanton Aargau zu verregionalisieren! Brugg kann kein Zentrum werden. Die wirtschaftliche Stärke fehlt. Beim Standort Brugg werden die Studierenden aus dem unteren Fricktal wohl nach Basel ziehen. Die Solothurner werden ihre Ausbildung in Basel machen. Wir investieren Millionen in eine Fachhochschule und stehen voll in der Konkurrenz. Aus folgenden Gründen bin ich überzeugt, dass der Standort Aarau auf lange Sicht besser ist als Brugg: 1. Stärkung einer Kantonshauptstadt und Unterstützung eines Wirtschaftsraumes zwischen Zürich und Bern. 2. Sehr gutes Einzugsgebiet für die Studierenden aus dem Kanton Solothurn. Wir wollen nicht nur eine Fachhochschule für den Aargau, sondern eine für die Nordwestschweiz. Es geht mir nicht nur um Aarau als Ort, sondern um die Stärkung des Kantons und des Wirtschaftsraumes Mittelland. Ich bitte Sie sehr, diese Punkte nochmals zu überlegen und die Vorteile des Standortes Aarau zu sehen und dem Antrag Dr. Guignard zuzustimmen! Vorsitzender: Die Liste der eingeschriebenen Rednerinnen und Redner ist abgetragen. Ich frage aber trotzdem noch: Haben wir niemanden vergessen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist die Diskussion geschlossen. Art. 351 Richard Plüss, SVP, Lupfig, Präsident der Kommission Bildung, Kultur und Sport: Ich komme noch einmal auf die Abstimmungsresultate der Kommission zurück. Die Variante Doppelstandort wurde auch in der Kommission ins Spiel gebracht, war aber für die Kommission aus fachlichen, pädagogischen und sachlichen Argumenten nicht akzeptabel und wurde deshalb nicht als Variante zur Abstimmung gebracht. In der Kommission wurde entschieden zwischen einem einzigen Zusammenschluss der Fachhochschule entweder auf dem Platze Aarau oder auf dem Standort BruggWindisch. In Abwägung aller Standortvorteile und aller Argumente von fachlicher und pädagogischer Sicht überwiegt der Standort Brugg-Windisch deutlich, auch im Hinblick der finanziellen Auswirkungen und des möglichen Entwicklungspotenzials. Deshalb entschied sich die Kommission mit 13 Ja zu 3 Nein bei einem abwesenden Mitglied eindeutig für den Fachhochschulstandort Campus BruggWindisch. Regierungsrat Rainer Huber, CVP: Mit Interesse habe ich diese Voten gehört, die lückenlos durchaus verständlich und nachvollziehbar für mich sind. Ich möchte zu Beginn einen Ausschnitt aus dem Votum von Herrn Dr. Daniel Heller vom 9. Januar dieses Jahres zitieren: "Nur eine Gesamtbetrachtung mit der Möglichkeit von Kompensationen würde ermöglichen, dass die dazu notwendigen, wesentlichen Standortverschiebungen durch Kompensationen oder Abtausche in unserem regional verzettelten Kanton politisch überhaupt möglich würden. Ein gewisser Regionalchauvinismus - entzündet an der Fachhochschulstandortfrage - hat dann diesem strategischen Ansatz das Genick gebrochen." Es gibt Wunder! Heute besteht für Sie die Möglichkeit, diesen Genickbruch rückgängig zu machen, wenn wir jetzt die Weichen richtig stellen und heute die Standortfragen der kantonalen Schulen gesamtheitlich angehen. Ich gehe kurz auf das Votum von Herrn Dr. Guignard ein: Als Stadtammann hat er natürlich die Pflicht von seinen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern übernommen, dieses Votum in dieser Form abzugeben. Es ist für mich verständlich. Ich will aber klarstellen, dass es nicht eine vermeintliche Objektivität war, die zum Entscheid der Aargauer Regierung geführt hat. Es war das Resultat eines sehr eingehenden Entscheidfindungsprozesses, der sehr intensiv geführt wurde, zunächst von meinem Amtsvorgänger und ab Amtsantritt auch von mir. Es sind auch nicht gesuchte Bestätigungen von persönlich vorher gefassten Meinungen. Überhaupt nicht! Ich habe mir diese Meinung zu diesem Standort mit Hilfe meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch im Gespräch mit anderen Kantonen, aber auch innerhalb der Regierung in intensiven Diskussionen gebildet. Es kann keine Rede sein von Voreingenommenheit oder von vermeintlicher Objektivität, sonst hätten wir ja in der Beilage nicht so deutlich ausgeführt, dass gemessen an den Richtplananforderungen der Standort Aarau oder der Doppelstandort wesentlich besser abschliessen würden. Das soll auch ein Ausdruck echter Objektivität sein! Der Doppelstandort wurde von einzelnen Votantinnen und Votanten angeführt. Ein Doppelstandort ist - abgesehen von den Kosten - auch von der Flexibilität her nicht die Lösung, die wir im Aargau in unserer höchsten Bildungsanstalt - die wir als Nichtuniversitätskanton bauen und errichten können - anstreben. Die Flexibilität schränken wir sehr stark ein mit 11. Dezember 2001 einem Doppelstandort, wo wir beinahe departementsgenau festlegen, wo wieviele Quadratmeter für was bereitstehen sollen. Und das in einer Fachhochschullandschaft, die - das müssen Sie mir zugestehen - sich in den letzten Jahren, und vermutlich auch in den kommenden Jahren, mit einer sehr eindrücklichen Dynamik entwickelt hat und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa. Da müssen wir dabei sein! Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen! Über Kosten haben wir vieles gehört und gelesen. Heute stelle ich nun mit Überraschung fest, dass alles gleich teuer ist. Ich halte fest, dass wir unsere Zahlen mehrfach überprüft haben. Die heutigen Zahlen zeigen ganz klar, wenn wir das wirklich objektiv aufzeigen, dass die Investitionskosten für einen Campus in Aarau in der Bandbreite von 220-240 Mio. liegen werden und dass die Kosten für einen vergleichbaren Campus in Brugg-Windisch bei 160-200 Mio. liegen werden. Während den Voten habe ich noch 10 Mio. dazugetan. Vorher waren es 160-190 Mio. Franken. Den Streubereich habe ich zu Ungusten eines Campusses Windisch erhöht! Der Zeithorizont spielt in der Realisierung dieser Fachhochschule sicher eine Rolle, aber nicht eine entscheidende. Und doch: Auch bei der Zeitfrage können wir sagen, dass wir 2005 mit einer Campus-Lösung Windisch mit abgeschlossener Sanierung der vorhandenen Bauten 50% des Flächenbedarfs bezugsbereit realisiert hätten. Bei der Lösung Campus Aarau sprechen wir von rund einem Drittel der Fläche, der in der gleichen Zeit realisiert werden kann. Noch eine Ergänzung zur Bewertung des Umfeldes: Ich bin nicht von Brugg und nicht von Windisch. Ich möchte im Zusammenhang mit dem Schlachthofareal einfach darauf hinweisen, dass meines Wissens das Centre Pompidou auch nicht auf einem alten Museumsboden gebaut wurde, sondern in einer Verkaufshalle, die wohl ihren Charme gehabt hat, vielleicht noch einen grösseren Charme als die Markthalle in Brugg-Windisch. Für die Fachhochschule Pädagogik ist ein Campus zwingend. Berufsfeld und Lehrerbildung müssen näher zusammenrücken. Das bestätigen Fachleute aus dem Bereich der Pädagogik genau so wie Fachleute, die im wirtschaftlichen, technischen oder gestalterischen Bereich in der Ausbildung tätig sind. Die interdisziplinären Lehrveranstaltungen, das gegenseitige Austauschen von Wissen und Können, aber auch - und da müssen wir gerade in der Verantwortung für unsere Volksschule ganz nachhaltig daran denken - dort, wo es darum geht, das Image des Lehrerberufes wieder aufzumöbeln, die Akzeptanz dieser Berufsgruppe auf ein Niveau bringen, wo andere Staaten schon lange sind. Wir sind in dieser Akzeptanz nur schlichtes Mittelmass und das genügt nicht für die Zukunft unserer Bildungslandschaft. Wir brauchen diese Zusammenführung, werden doch in Technik, Wirtschaft und Gestaltung Prozesse immer komplexer. Welcher Absolvent eines Lehrganges an dieser Fachhochschule muss nicht früher oder später pädagogische Fähigkeiten aufweisen, wenn es darum geht, in einer Projektgruppe drin vielleicht komplexe Prozesse zu erklären. Was ist da näherliegend als die Wissensvermittlung. Das ist schlussendlich die Kernkompetenz der Pädagogik. Beide Seiten profitieren von dieser Nähe; und diese kann nicht ersetzt werden durch elektronische Kommunikationsmittel. Ich kenne verschiedene Videokonferenzeinrichtungen, die für 451 11. Dezember 2001 Art. 351 viel Geld eingerichtet wurden, um Kosten zu sparen. Nach wenigen Jahren wurde der Betrieb bei den meisten wieder eingestellt. Der persönliche Kontakt, die persönliche Nähe in der gemeinsamen Arbeit lässt sich auch heute, in diesem Jahrtausend und in diesem Jahrhundert nicht durch elektronische Kontakte ersetzen. Was wären wir für eine arme Gesellschaft, wenn wir an das glauben würden! Diese Nähe ist zwingend. Ein Abtrennen der Pädagogik in einen Doppelstandort wäre ein Rückschritt und Sie wären damit mitverantwortlich für die weitere Entwicklung des Images des Lehrerberufes! Die Strategie der Fachhochschule Aargau verlangt einen Campus. Die Fachhochschule Aargau soll innerhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz eine Mehrspartenfachhochschule und nicht einfach nur ein Verbund von verschiedenen Fachhochschulbereichen sein. Die fachliche Integration verlangt auch eine räumliche Konzentration. Die Lehrangebote sind zunehmend studienübergreifend. Gemeinsame Vorlesungen und Projekte müssen gepflegt werden können. Nur der Campus schafft schlussendlich eine echte Hochschulidentität und Hochschulkultur, wie wir sie im Aargau wollen! Wenn die Frage gestellt wird, wo denn unsere Partner sind? Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass eine Fachhochschule Aargau nur als Teil einer starken Fachhochschule Nordwestschweiz eine Überlebenschance im Markt haben wird. Ein Markt, der über unsere Kantonsgrenzen und über die Landesgrenzen hinaus geht. Deshalb haben wir grosse Anstrengungen unternommen in den letzten Monaten - mit Erfolg -, die Zusammenarbeit nicht mit dem kleinsten Partner in diesem Umfeld, mit Solothurn, sondern eben in echter Zusammenarbeit mit der Nordwestschweiz, den beiden Basel, voranzutreiben. Zeugnis davon gibt die Zusammenarbeitsvereinbarung, wie wir sie am 22. November noch einmal auf Regierungsebene unterschrieben haben. Eine Zusammenarbeitserklärung, die über das bisherige Mass ganz deutlich hinausgeht, wo auch Mittel gesprochen werden. Wir haben einen Innovationsfonds, wo jeder der Partner 150'000 Franken pro Jahr einbezahlt, um eben innovative Projekte, die zu einem Zusammenführen der Fachhochschulen beitragen, zu fördern. Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, die auch festhält, dass eine gemeinsame Geschäftsstelle geschaffen werden soll. Das sind klare Signale, die nicht nur hier in diesem Saal gehört werden, sondern auch in Bern. Ich zitiere gerne aus einem Brief des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes von Herrn Bundesrat Couchepin, mit Datum vom 10. Dezember dieses Jahres: "Mit Freude und Genugtuung haben wir von der Kooperationssitzung vom 22. November und der unterzeichneten Vereinbarung der 4 Nordwestschweizerkantone über die verstärkte Zusammenarbeit in der Fachhochschulfrage Kenntnis genommen. (...) Die von der Aargauer Regierung beschlossene innerkantonale Konzentration aller Fachhochschulbereiche in einem Campus erfüllt sicherlich die Anforderungen im Bereich der Kosten- und Qualitätsentwicklung sowie der Interdisziplinarität. Sie ist eine entscheidende Voraussetzung für die organisatorische Zusammenführung der Teilschulen in der Fachhochschule Nordwestschweiz. Wie unsere Besprechung es bestätigt hat, sind wir vom Nutzen einer grösseren Nähe zwischen Bildung und Wirtschaft überzeugt. (...) Der damit aufgezeigte Weg bringt die Nordwestschweiz der Anerkennung der Fachhochschule einen grossen Schritt näher." Meine Damen und Herren, diese Worte sind sehr deutlich! Sie zeigen, wo die Prioritäten liegen. Das sind Worte, auf die wir uns konzentrieren müssen bei der Zukunftsweichenstellung. Bedenken Sie, dass wir mit dem Standortentscheid Strukturen für die nächsten 20 oder sogar 50 Jahre schaffen! Korrekturen eines strategischen Fehlentscheides sind nicht mehr möglich. Daher kann nur die flexibelste Lösung angemessen sein. Daher ist es oberstes Gebot, dass die Standortfrage der Strategie folgen muss und nicht umgekehrt! Alles andere ist unsachgemäss und wäre ein kapitaler Fehlentscheid auf Kosten späterer Generationen. Warum soll der Aargau mit einer halbherzigen, zweitklassigen Lösung leben, wenn wir jetzt die Chance haben, die beste Lösung für unseren Kanton zu wählen? Vorsitzender: Damit wir die Übersicht nicht verlieren, bitte ich Sie, die Botschaft auf Seite 14 aufzuschlagen. Damit wir genau wissen, über was wir abstimmen, halte ich fest, was für Anträge vorliegen. Herr Dr. Guignard hat den Antrag so umgearbeitet, dass er auf Seite 14 platziert werden könnte. Das würde heissen, wenn wir Aarau als Standort des Campus wählen würden, dann würde die Position 9 rechte Spalte einfach Brugg-Windisch durch Aarau ersetzt. Diese beiden Anträge werde ich gegenüberstellen. In einer 2. Abstimmung - falls Brugg-Windisch da obsiegt würde der Eventualabstimmung von Herrn Dr. Guignard, der gleichlautend ist mit dem Antrag von Frau Wahrstätter und Herrn Miloni, zur Abstimmung gebracht, der dazu führen würde, dass die Lehrerbildung, also Pädagogik nach Aarau käme. Soweit sollte eigentlich die Ausgangslage klar sein. Wir führen eine Abstimmung durch über die Position 9 rechte Spalte. Ich frage zuerst, wer Brugg-Windisch unterstützt und dann in zweiter Abstimmung die Aarauer Position. Abstimmung: Für Brugg-Windisch als Standort Fachhochschule Aargau mit den notwendigen Aus- und Neubauten: 161 Stimmen. Für den Standort Aarau: 25 Stimmen. Vorsitzender: Damit haben wir noch nicht über den Campus bestimmt und kommen zu diesem Eventualantrag, getragen von mehreren Votantinnen und Votanten. Da würde es mit Abs. 1, der jetzt im Regierungsantrag gestrichen ist, dann heissen: "1. Aarau Standort Fachhochschule Aargau, Direktionsbereich Pädagogik und Soziales mit den notwendigen Bauten." Das ist auch korrespondierend mit den Anträgen Wahrstätter und Miloni. Abstimmung: Für den Eventualantrag Dr. Guignard: 19 Stimmen. Dagegen: 164 Stimmen. Vorsitzender: Sie haben den Doppelstandort verworfen und damit der Campus-Lösung in Brugg-Windisch zugestimmt. Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass der Hauptantrag Seite 28 Ziffer 2 stehen bleibt wie von der Regierung vorgeschlagen und von der Kommission bestätigt. Damit schliesse ich die Morgensitzung. Ich erinnere die Büromitglieder daran, dass wir noch kurz zusammenkommen müssen. Wir beginnen am Nachmittag pünktlich um 14.00 Uhr. (Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr.) ________________________________________________ 452