Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Art. 342
11. Dezember 2001
21. Sitzung
11. Dezember 2001, 10.00 Uhr
Vorsitzender:
Hans Bürge-Ramseier, Safenwil
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 191 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 7 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Bigler Judith, Rupperswil; Giezendanner Benjamin, Rothrist; Jehle
Ulrich, Etzgen; Keller Damian, Endingen; Keller Reinhard, Seon; Schreiber-Rebmann
Patricia, Wegenstetten; Werthmüller Ernst, Holziken
Unentschuldigt abwesend: Moser Joerg, Fislisbach; Zehnder-Rahm Verena, Würenlos
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 21. Ratssitzung
der laufenden Legislaturperiode.
342
Mitteilungen
Vorsitzender: Erleichtert kann ich feststellen, dass der Samichlaus niemanden von uns mitgenommen hat. Er hat mir
allerdings mitgeteilt, dass er da und dort eine Rute hat verteilen müssen und einige eigentlich ein Kohlenschaufellager
im Schwarzwald verdient hätten, schon nur wegen des unruhigen Verhaltens im Grossratssaal! Aber da wir nun alle
noch hier sind, haben wir nun wieder ein Jahr Zeit, es besser
zu machen. Im Hinblick auf die besonders folgenschweren
Entscheide, die wir heute zu fällen haben, hoffe ich sehr,
dass uns nur das Beste gelingen wird. Diesmal hat der Verband der Elektroinstallationsfirmen Samichlaus gespielt und
an unseren Plätzen wohl symbolhaft einen Phasenprüfer
hingelegt. Damit wollen Sie uns offenbar vor Spannungen
warnen oder es ist der feine Hinweis, dass dem Grossen Rat
ein Licht aufgehen möge. Offenbar ist bis jetzt im Umfeld
der Bildung vorwiegend Wechselstrom geflossen, Schulstandort einmal hier, einmal dort. Heute müssen wir zu
einem Gleichstrom kommen, der, so hoffe ich, vom Minus
zum Plus fliesst. Ich bedanke mich wohl in Ihrer aller Namen bei den Elektroinstallationsfirmen für die nette Geste.
Gestatten Sie mir, dass ich als Grossratspräsident zu einem
verwerflichen Vorfall kurz Stellung nehme. Wie Sie alle
wissen, wurde unsere Ratskollegin und gewählte Präsidentin
der Justizkommission, Frau Ursula Padrutt, mit einem anonymen Brief attackiert. Wie immer man auch zu ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer Stellung bzw. Vorgehen als Präsidentin der Justizkommission stehen mag: anonyme Briefe
sind in keinem Fall ein akzeptables Mittel der Kritik. Wir
dürfen und sollen kritisieren, aber offen! Anonymität zeugt
von Unkultur und ist verwerflich. Besonders betrüblich ist,
wenn anonyme Attacken zudem noch persönlich verletzend
sind. Ein solches Vorgehen ist aufs Schärfste zu verurteilen.
Es schadet der Justiz und der Politik immens und zeugt von
der Hinterhältigkeit und vom miesen Charakter der Urheberschaft. Uns bleibt nur zu hoffen, dass diese bald herausgefunden wird und einer gerechten Strafe, sei es justiziell oder
moralisch zugeführt werden kann!
Ich komme zu etwas Erfreulicherem: Ich gratuliere den
beiden Ratsmitgliedern Frau Regula Fiechter und Herrn Urs
Wälchli zum Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen beiden zum
heutigen Fest und wünsche Ihnen im Namen aller Ratsmitglieder privat und beruflich alles Gute in einer hoffnungsvollen Zukunft! Ich hoffe, dass trotz oder gerade wegen der
Ratsarbeit der heutige Tag wirklich zu einem Freudentag
wird! Als kleine Erinnerung an Ihre Zeit im Kantonsparlament übergebe ich Ihnen gerne eine CD der Aarauer Turmbläser. Leider ist heute früh ein kleines Missgeschick passiert: Das Glas Wasser hier wurde leider umgestossen und
die Verpackung hat dadurch etwas Schaden genommen.
Sollte sich der Inhalt nicht mehr hören lassen, dann melden
Sie sich bitte bei mir. (Beifall)
Traktandum 6 Interpellation Richard Plüss kann gestrichen
werden. Diese Interpellation ist erledigt, der Interpellant hat
dieser Erledigung zugestimmt. Liegen Wortmeldungen zur
Traktandenliste vor? Das ist nicht der Fall. Damit werden
wir gemäss vorliegender Traktandenliste vorgehen.
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden:
Vom 27. November 2001 an das Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Bern, zum
Vorentwurf der parlamentarischen Initiative Altlasten, Untersuchungskosten (Baumberger)
Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassung
samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassung kann im Übrigen im Internet (www.ag.ch)
abgerufen werden.
Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des
Grossen Rates: Entscheide: Gemäss Urteil vom 26. Oktober
2001 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Fredi
Liechti, Brugg, gegen den Beschluss des Grossen Rates vom
13. Januar 1998, betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde
Windisch, gutgeheissen. Der Beschluss des Grossen Rates
und der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates vom
29. Oktober 1997 sind insoweit aufgehoben worden, als sie
das Gebäude Nr. 191 A auf der Parzelle Nr. 795 unter Volumenschutz stellen. Das Gebäude Nr. 191 A auf der Parzelle Nr. 795 wird aus dem Volumenschutz gemäss § 31 Abs. 2
BNO entlassen.
Gemäss Urteil vom 26. Oktober 2001 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Urs Rey, Birmenstorf, Bruno
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11. Dezember 2001
Rey, Birmenstorf, und Kurt Rey, Windisch, gegen den
Beschluss des Grossen Rates vom 13. Januar 1998, betreffend Nutzungsplanung der Gemeinde Windisch, abgewiesen.
Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal; Corina Eichenberger-Walther, FDP, Kölliken; Markus Leimbacher, SP, Villigen; Fraktionserklärungen
Esther Egger-Wyss, CVP, Obersiggenthal, Erklärung für die
CVP-Fraktion: Die CVP-Fraktion und auch ich persönlich
sind sehr betroffen über die Vorgänge am Obergericht. Die
persönlichen Verunglimpfungen gegen die Präsidentin der
Justizkommission erfüllen mich mit Sorge, ist doch einmal
mehr nicht nur die Person von Frau Padrutt, sondern auch
eine ganze Familie betroffen. Anonyme Briefe sind zu verurteilen! Unser Staat nimmt grossen Schaden durch diese
Missstimmung zwischen den Gewalten. Die notwendigen
Untersuchungen sollen nun angegangen und die Ursachen
eliminiert werden! Danach muss unser Parlament endlich
von der emotionalen Ebene weg auf die Sachebene kommen. Wir dürfen uns nicht nur um Personen am Obergericht
beschäftigen. Das Obergericht hat gute, fachliche Qualität
und leistet auch gute Arbeit. Die Speditivität des Obergerichtes soll trotzdem verbessert werden. Interkantonale
Vergleiche bestätigen aber vor allem die Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit des Obergerichtes. Was eher zu
wünschen übrig lässt, ist die Einfühlsamkeit und die Freundlichkeit des Obergerichtes. Das hat aber nichts damit zu tun,
dass nicht gute Arbeit geleistet wird.
Einmal mehr wird durch diese Sache unser Image unterwandert. Was nützt es, wenn wir Säulenhausgespräche führen
und Imageförderung betreiben für den Kanton Aargau und
sie werden dauernd durch solche Sachen unterwandert. Die
Wahrnehmung des Kantons Aargau von aussen ist sehr
schlecht, aber auch das Vertrauen innerhalb des Kantons
geht verloren. Wir müssen uns nicht wundern, wenn die
Beschwerden zunehmen und die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in unsere Justiz hat. Ich hoffe sehr, dass wir wieder
zu unseren Sachgeschäften zurückkehren können!
Corina Eichenberger-Walther, FDP, Kölliken, Erklärung
der FDP-Fraktion: Die FDP-Fraktion ist in grosser Sorge
über die Vorgänge am Obergericht. Sie verurteilt die Vorgehensweise, wie sie mit der Streuung dieser anonymen
Schreiben geschehen ist. Diese greifen nicht nur die Justizkommissionspräsidentin, sondern auch die ganze Justizkommission und die aargauische Justiz an. Es ist ein Vorgehen primitivster Art und schlechtes Marketing für den Kanton Aargau. Die FDP-Fraktion fordert eine rasche und effiziente Untersuchung und Klärung der Herkunft dieser anonymen Vorwürfe. Der Kanton und dessen Justiz werden in
ein schlechtes Licht gerückt, indem institutionalisierte Behörden und deren qualitativ gute Arbeit auf perfide Weise
verunglimpft werden. Die Urheberschaft der anonymen
Schreiben ist so schnell wie möglich festzustellen und die
Unsicherheit im Aargauischen Obergericht - auch was das
Verfahren gegen Oberrichter Schwartz anbelangt - so
schnell wie möglich und rechtsstaatlich fair abzuklären!
Markus Leimbacher, SP, Villigen, Erklärung der SPFraktion: Mit Bestürzung haben wir Ende der letzten Woche
zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Präsidentin der
grossrätlichen Justizkommission mit einem inhaltlich inakzeptablen, anonym abgefassten Schreiben verunglimpft
434
Art. 343-344
wurde. Die SP und - wie wir davon ausgehen - alle Fraktionen in diesem Rat verurteilen diesen rechtsstaatlich höchst
bedenklichen Akt aufs Schärfste.
Dieser galt wohl einerseits der Person von Ursula Padrutt
selber. Anderseits stellt dieses Schreiben einen Angriff auf
die Justizkommission und deren ausgezeichnete Arbeit in
den letzten Monaten dar. Auch wenn deren Präsident oder
Präsidentin Mitglied einer anderen Partei wäre, müssen
heute alle demokratischen Kräfte in diesem Kanton zusammenstehen und sich gegen derartige Machenschaften zur
Wehr setzen!
Die heutige Justizkommission nimmt eine in der Vergangenheit vernachlässigte Aufsicht des Parlamentes über die
Justizorgane wahr. Dass dies für einige Justizpersonen neu
und unbequem ist, ist verständlich. Wenn aber - durch wen
auch immer - mittels anonymen Schreiben diese wichtige
Arbeit behindert oder gar verhindert werden soll, so muss
mit aller Konsequenz und mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln dagegen angegangen
werden.
Die SP hat deshalb gestern, als die Behörden nicht von sich
aus tätig wurden, beim Bezirksamt Aarau wegen des Offizialdeliktes der Amtsgeheimnisverletzung eine Strafanzeige
gegen Unbekannt eingereicht und erwartet, dass diese unverzüglich und mit der notwendigen Konsequenz behandelt
und das Parlament umfassend über die Ergebnisse orientiert
wird. Es kann und darf nicht sein, dass der oder die Urheber
des Schandschreibens ungeschoren davonkommen oder die
Angelegenheit versandet!
343
Neueingänge
Strukturreform der Volksschule des Kantons Aargau
"Stresa". Vorlage des Regierungsrates vom 27. November
2001.
- Geht an die Kommission für Erziehung, Bildung und
Kultur.
344 Postulat Oliver Flury, SVP, Lenzburg, betreffend
organisatorische Einordung des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) in der Kantonalen
Verwaltung; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Oliver Flury, SVP, Lenzburg, und 49 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Grundlagen für eine
organisatorische Neueinordnung des AGIS zu schaffen.
Folgende Eckdaten sind vollumfänglich zu berücksichtigen:
1. Das AGIS erbringt Dienstleistungen für die Kantonale
Verwaltung.
2. Es ist ein klar formulierter Aufgabenkatalog aufzustellen.
3. Das AGIS erbringt seine Leistungen effizient, kostengünstig, koordiniert und bedarfsgerecht.
4. Das AGIS ist dem Vermessungsamt unterzuordnen.
Art. 345
Begründung:
Heute ist das AGIS (Aarg. Geoinformationssystem) organisatorisch der Stabsstelle Informatik (KAI), welche der
Staatskanzlei untergeordnet ist, zugeteilt. Die Leistungserbringung dieser Fachstelle erfolgt in den einzelnen Departementen, welche Bedarf an geografischen Daten anmelden.
Bis heute fehlt ein klarer Aufgabenkatalog. Dadurch entwickelt sich eine Eigendynamik der Fachstelle und in den
einzelnen Abteilungen. Die Tätigkeiten des AGIS erfolgen
dementsprechend unkoordiniert und expansiv.
Aus diesen Gründen muss diese Fachstelle zentral geführt
und departementsübergreifend koordiniert werden.
Die eidgenössischen Vorschriften fordern Folgendes:
"Die Vermessungsaufsicht leitet, überwacht und verifiziert
die Arbeiten der amtlichen Vermessung; sie sorgt für die
Koordination der amtlichen Vermessung mit anderen Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen." (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV § 42 Abs. 2)
Deshalb liegt es nahe, dass das AGIS dem Vermessungsamt
untergeordnet wird. Dieses Amt ist mit dem Umgang mit
Informationssystemen bestens vertraut und garantiert somit
den effizienten Einsatz dieses wertvollen Verwaltungsinstrumentes, in dem es seine Tätigkeiten koordiniert, Doppelspurigkeiten verhindert und allfällige Kosteneinsparungen
realisiert. Somit werden optimale Grundlagen für die Einführung von WOV, eine entwicklungsfähige Struktur und
eine zentrale Anlaufsstelle für Geodaten der Kantonalen
Verwaltung geschaffen.
345 Postulat Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf,
betreffend Einführung eines einheitlichen Finanzierungs- und Qualitätssicherungssystems in den Spitälern;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Ruth Humbel Näf, CVP, Birmenstorf, und 19 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, für die auf der Spitalliste
aufgeführten Akutspitäler im Aargau ein einheitliches Finanzierungs- und Qualitätssicherungssystem einzuführen.
Dabei ist die verbindliche Einführung von "mipp" (Modell
integrierter Patientenpfade) für alle Spitäler zu prüfen.
Begründung:
Noch haben wir eine qualitativ gute Spitalversorgung. Das
Gesundheitswesen, insbesondere der Spitalbereich steht
jedoch unter einem enormen Kostendruck, was die Qualität
der Behandlungen negativ beeinträchtigen könnte. Generell
wird ein Wechsel von der Defizitdeckung zur Leistungsfinanzierung vorgenommen. Der Systemwechsel ist grund-
11. Dezember 2001
sätzlich zu begrüssen. Die heutigen Grundlagen sind jedoch
völlig ungenügend um einen Leistungs- und Qualitätsvergleich unter den Spitälern vornehmen zu können. Für eine
echte Leistungsfinanzierung ist aber ein Benchmarking
bezüglich der erbrachten Leistungen, deren Qualität und
Kosten unerlässlich. Damit fundierte Leistungsvergleiche
zwischen den Spitälern, auch unter Berücksichtigung der
Leistungsaufträge wie Aufnahmepflicht und Notfalldienst
rund um die Uhr, überhaupt gemacht werden können, muss
Transparenz geschaffen werden, müssen einheitliche Voraussetzungen bezüglich der Standards, der Messinhalte und
der Messinstrumente definiert und angewendet werden.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt Qualitätssicherung und Kostentrans-parenz. Insbesondere im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung gemäss KVG-Revision
sind entsprechende Vorbereitungen unerlässlich. Die Spitäler müssen ihre Leistungen transparent dokumentieren können. Bezüglich der Finanzierung stehen auf gesamtschweizerischer Ebene insbesondere drei Modelle APDRG (All
Patients Diagnosis Related Groups), PLT (Abteilungsfallpauschalen für medizinische Leistungen, Tagespauschalen
für Pflege und Hotellerie) und "mipp" (Modell integrierter
Patientenpfade) zur Diskussion. Verschiedene Kantone
haben sich für ein einheitliches, innerkantonal flächendeckendes System entschieden, welches in den Spitälern eingeführt wird oder bereits eingeführt worden ist.
"mipp" (Modell integrierter Patientenpfade) wurde vom
Kantonsspital Aarau entwickelt. Seit längerer Zeit werden
für die Behandlung der Patientinnen und Patienten Behandlungs- und Pflegestandards definiert. "mipp" bringt im Vergleich zu den anderen Systemen den Vorteil, dass Finanzierung, Leistungserstellung und Qualitätsmessung ganzheitlich betrachtet werden können. Es werden Standards gesetzt,
die messbar und quantifizierbar sind und zudem Handlungsansätze für permanente Verbesserungen sowohl in qualitativer wie in wirtschaftlicher Hinsicht bieten. "mipp" ist daher
auch ein Führungsinstrument. Die Behandlungskosten werden planbar und steuerbar, sowohl für das Spital als auch für
die Versicherer und Behörden, welche die entstandenen
Kosten letztlich bezahlen müssen.
Zwischen dem KSA und den Krankenversicherern besteht
ein Pilotvertrag, gemäss welchem die Taxen der Krankenversicherer auf definierten Behandlungspfaden basieren. Die
Versicherer sind bereit, das Pilotprojekt weiterzuführen und
auszubauen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass
"mipp" auf schweizerischer Ebene gute Marktchancen hat.
Praktisch alle Kantone befassen sich zurzeit mit der Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung, mit
Qualitätssicherungs- und Abgeltungsmodellen. Im Kanton
Aargau wird die Entscheidung für ein einheitliches Spitalfinanzierungsinstrument im Rahmen des Projektes Spitallandschaft, aber auch im Rahmen der Verselbständigung der
Kantonsspitäler notwendig werden. Im Hinblick auf die
erforderliche Vorbereitungszeit eines solchen Vorhabens ist
eine klare Haltung der Regierung, welches Abgeltungs- und
Qualitätssicherungsinstrument im Kanton Aargau eingeführt
werden soll, dringend angezeigt.
435
11. Dezember 2001
346 Interpellation Richard Plüss, SVP, Lupfig, vom
21. August 2001 betreffend Loslösung Fachhochschulstandorte/Berufsschulstandorte; Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 161 hievor)
Antwort des Regierungsrates vom 17. Oktober 2001:
Zu den meisten der vom Interpellanten gestellten Fragen
nimmt die Botschaft zum Standortkonzept kantonale und
berufsbildende Schulen STAKS ausführlich Stellung. Der
Regierungsrat kann sich infolgedessen auf Zusammenfassungen und Ergänzungen beschränken.
Zu Frage 1: Es geht nicht um eine rechtliche Frage, sondern
um die politische Frage, ob der Grosse Rat gewillt ist, angesichts der neuen Rahmenbedingungen im Fachhochschulbereich auf seinen bisherigen Entscheid zurückzukommen.
Der Regierungsrat weist im Übrigen darauf hin, dass der
Grosse Rat selbst in seinem Beschluss vom 9. Januar 2001
einen Zusammenhang zur Fachhochschulstandortfrage
hergestellt hat. In dem vom Grossen Rat beschlossenen
Leitsatz 3 heisst es nämlich: "Unter Berücksichtigung der
Entwicklung der Berufsbildung und des definitiven Standortentscheides für die Fachhochschulen kann auf der Basis des
Szenarios STABILO zu einem späteren Zeitpunkt mit dem
Szenario REGIO, CENTRO oder einem neuen Szenario eine
stärkere Konzentration der Berufsschulstandorte realisiert
werden."
Zu Frage 2: Er ist verpflichtend, soweit er nicht durch einen
weiteren Grossratsentscheid - gemäss dem oben erwähnten,
vom Grossen Rat ebenfalls beschlossenen Leitsatz 3 des
Standortkonzeptes für die Berufsschulen - geändert wird.
Im Übrigen steht die Interpretation des Interpellanten zu
Leitsatz 3 nach Überzeugung des Regierungsrates im Widerspruch zum Wortlaut des Leitsatzes 3: Wenn dort davon
gesprochen wird, dass "mit dem Szenario REGIO [...] eine
stärkere Konzentration der Berufsschulstandorte realisiert
werden" könne, so kann damit nicht lediglich das Vermeiden von Fehlinvestitionen in den Berufsschulstandort Brugg
bei einem Entscheid zugunsten eines FH-Standortes Aarau,
sondern nur den Verzicht auf Berufsschulen in Brugg (genau
dies bedeutet ja REGIO) gemeint sein.
Zu Frage 3: Von einer Ungerechtigkeit kann nach Überzeugung des Regierungsrates nicht die Rede sein. Brugg, obwohl gemäss kantonalem Richtplan nur ein Regionalzentrum, ist heute mit kantonalen Einrichtungen versehen wie
kein anderes Zentrum mit Ausnahme der Kantonshauptstadt.
Gemäss Raumordnungskonzept des Kantons sind Einrichtungen von gesamtkantonaler Bedeutung nach Möglichkeit
in den beiden Hauptzentren Aarau oder Baden zu konzentrieren. Würde nun die Fachhochschule in Brugg konzentriert, rechtfertigt dies eine Umverteilung anderer Einrichtungen in Brugg, sofern dies aus sachlichen Gründen
sinnvoll ist. Genau dies, nämlich dass eine Umverteilung der
Berufsschulstandorte sinnvoll ist, zeigt Szenario REGIO auf.
Bei Aarau als Hauptzentrum ist dagegen eine Konzentration
kantonaler Einrichtungen gemäss kantonalem Raumordnungskonzept geboten.
436
Art. 346
Zu Frage 4: Die Zahlenverhältnisse in der Vernehmlassung
haben eindeutig für STABILO gesprochen. Auffällig ist
allerdings, dass sich viele Verbände und Gemeinden nicht
für ein Szenario entscheiden konnten. Der für die Berufsschulfrage zentrale Verband, der Aargauische Gewerbeverband, hat mit dem Argument der Schulqualität für REGIO
argumentiert. Von den grossen Parteien haben die CVP und
die FDP ebenfalls für REGIO argumentiert.
Die Grossratsdiskussion zum Berufsschulstandortkonzept
zeigte für den Regierungsrat, dass man allgemein mit
STABILO wenig glücklich ist, dies aber unter den damals
gegebenen regionalpolitischen Rahmenbedingungen als die
gangbarste Lösung akzeptierte. Nachdem nun diese regionalpolitischen Rahmenbedingungen mit dem Antrag des
Regierungsrates für den Fachhochschulstandort BruggWindisch in Frage stehen, muss aus Sicht des Regierungsrates und in Übereinstimmung mit dem oben zitierten Leitsatz
3 des Berufsschulstandortkonzeptes auch nochmals über die
Verteilung der Berufsschulstandorte entschieden werden.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat nimmt sämtliche Beteiligte,
nicht nur die Betroffenen, in ihren Anliegen ernst. Dies
zeigte sich, indem
- die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule mit allen
Beteiligten Konsultationsgespräche führte;
- Bedenken und Vorstellungen der Verbände bei der Ausarbeitung der Berufsschul-Richtplanentwürfe im Rahmen des
Gesamtkonzepts so weit als möglich berücksichtigt wurden;
- auf Einladung des Aargauischen Gewerbeverbands der
Bildungsdirektor und Mitarbeitende des Departements Bildung, Kultur und Sport mit den betroffenen Verbandsvertretern Gespräche geführt haben.
Dabei wurde wiederholt auf die Erkenntnisse im Rahmen
der Erarbeitung des Berufsschulstandortkonzepts BEST
hingewiesen, dass bezüglich Verkehrszeiten und Erreichbarkeit bei den verschiedenen Szenarien nur geringe zeitliche
Unterschiede für die Benutzer/innen bestehen. Verkehrsargumente können deshalb nicht massgebend geltend gemacht
werden. Was die infrastrukturellen Argumente betrifft, zeigt
REGIO auf, dass dieses unter Berücksichtigung der Devestitionen die kostengünstigste Variante, auch gegenüber
STABILO, darstellt.
Zu Frage 6: Die Lehrstellensituation hat sich seit dem Höhepunkt der Lehrstellenkrise im Jahr 1995 mit zusätzlich
2'300 Lehrverhältnissen erheblich entschärft. Zur Zeit sind
im Aargau wieder mehr als 14'000 Lehrverhältnisse zu
verzeichnen. Von einer quantitativen Knappheit kann, mit
Ausnahme in einigen Bereichen (Informatik, KV) momentan nicht gesprochen werden; vielmehr ist die Frage der
Qualität der Lehrverhältnisse und damit die nachhaltige
Sicherung in den Vordergrund gerückt. Wie bereits unter 5)
angesprochen, erachtet der Regierungsrat es aufgrund der
geringen Unterschiede bei der Erreichbarkeit der Schulstandorte als unwahrscheinlich, dass qualitativ hochstehende
Ausbildungsbetriebe keine Lehrstellen mehr anbieten. Dies
umso mehr, als in den durch die Konzentration auf REGIO
möglichen Kompetenzzentren auch schulisch noch qualitativ
hochstehender ausgebildet werden kann. Der Regierungsrat
setzt deshalb alles daran, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden an möglichen neuen Standorten gute
Voraussetzungen zu schaffen.
Art. 347
Die Erfahrung bei der Aufhebung der gewerblichindustriellen Berufsschule Reinach und der kaufmännischen
Berufsschule Laufenburg zeigte, dass in der Folge kein
Einbruch bei den Lehrverhältnissen festzustellen war. Gleiches war im Zusammenhang mit der Reduktion von 6 auf 4
Schulstandorte vorgenommenen Schulortsumteilungen bei
den Berufen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie
festzustellen: Auf Schuljahr 1999/2000 wurden mehr als 50
Polymechaniker-Konstrukteur-Lehrlinge von Rheinfelden
und Wohlen nach Baden, Lenzburg, Aarau und Zofingen,
umgeteilt. Entgegen damals geäusserten Befürchtungen trat
keine Verringerung der Lehrverhältnisse ein. Vielmehr
wurde seither die Zusammenarbeit zwischen Schulen und
Betrieben vereinfacht und die Klassenbewirtschaftung konnte optimiert werden. Von einer möglichen Benachteiligung
der Lehrbetriebe kann deshalb nicht die Rede sein.
Zu Frage 7: Die Regionen hatten im Zuge der Vernehmlassung zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende
Schulen STAKS im Jahr 2000 Gelegenheit, zur Standortfrage Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat vor seinem
Standortentscheid mit dem Stadtrat Brugg und dem Gemeinderat Windisch das Gespräch aufgenommen. Der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch haben dem Regierungsrat schriftlich versichert, dass sie den Standortvorentscheid des Regierungsrates auch bezüglich Standort Berufsschulen mittragen.
Im Übrigen geht der Regierungsrat davon aus, dass die
Regionen im Grossen Rat vertreten und somit in den Entscheidungspross involviert sind.
Zu Frage 8: Nach § 16 EG BBG überträgt der Regierungsrat
die Führung der öffentlichen Berufsschulen Gemeinden,
Berufsverbänden, gemeinnützigen Organisationen oder
Betrieben. Gemäss § 17 EG BBG entscheidet der Regierungsrat über die Errichtung von Berufsschulen. Er bezeichnet den Standort, soweit sie nicht von Gemeinden geführt
werden. Er kann Berufsschulen aufheben, sofern das Bedürfnis gemäss Berufsschul-Richtplan nicht mehr gegeben
ist.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'087.--.
Vorsitzender: Mit Datum vom 25. Oktober 2001 hat sich der
Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrates nicht befriedigt erklärt. Das
Geschäft ist somit erledigt.
347 Interpellation Dr. Daniel Heller, FDP, Aarau, vom
21. August 2001 betreffend Sicherstellung von qualitativ
ausreichenden Entscheidgrundlagen zu Handen des
Grossen Rates bezüglich künftiger Fachhochschulpolitik
des Kantons Aargau; Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 157 hievor)
Antwort des Regierungsrates vom 26. September 2001:
Zu den meisten der vom Interpellanten gestellten Fragen
nimmt die Botschaft zum Standortkonzept kantonale und
berufsbildende Schulen STAKS ausführlich Stellung. Der
11. Dezember 2001
Regierungsrat kann sich infolgedessen auf Zusammenfassungen und Ergänzungen beschränken.
Zu Frage 1: Mit dem Regierungsrat des Kantons Solothurn
konnte Ende 1999 eine gemeinsame Absichtserklärung zur
Bildung einer gemeinsamen Fachhochschule vereinbart
werden. Kernelement war die Konzentration der gemeinsamen Fachhochschule auf einen Doppelstandort Aarau-Olten
sowie eine Konzentration insbesondere der Bereiche Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit auf je einen Standort.
Im Zuge der im Jahr 2000 laufenden, intensiven Verhandlungen zeigte sich indessen, dass die gemeinsame Absichtserklärung von den beiden Regierungen unterschiedlich
interpretiert wurde: Während die Aargauer Seite eine echte
organisatorische Fusion der beiden FH samt einer Konzentration der Fachbereiche anstrebte, tendierte die Solothurner
Seite - unter dem Eindruck erheblicher Kulturdifferenzen
zwischen den beiden FH - zu einem Zusammenarbeitsvertrag, der zwei weiterhin selbständige FH mit einem gemeinsamen Fachhochschulrat vorgesehen hätte. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat diese Position nicht zuletzt
auch mit dem Argument vertreten, dass damit die beiden
Basel von Anfang an in die engere Zusammenarbeit einbezogen werden könnten.
Diese Ausgangslage sowie das im Frühling 2001 von den
beiden Basel in Reaktion auf die strategischen Vorarbeiten
von Aargau und Solothurn angemeldete Interesse, in die
Verhandlungen miteinbezogen zu werden, führte dazu, dass
Aargau und Solothurn die beiden Basel in die Verhandlungen einbezogen. Dazu entwickelten sie die weniger weitgehende Vertragslösung als gemeinsamen Vorschlag.
Durch den Einbezug der beiden Basel erfuhr jedoch die
Form der angestrebten vertieften Zusammenarbeit eine
weitere Abschwächung. Denn die Diskussion mit den beiden
Basel hat ergeben, dass diese politisch noch immer unter
dem Eindruck der schwierigen bikantonalen Fusion des
Technikums Muttenz mit der HWV Basel stehen. Eine
weitere interkantonale Vertragsregelung ist für sie daher zur
Zeit politisch nicht opportun. Vielmehr möchten sie zunächst auf dem inhaltlichen Weg einer gemeinsamen Strategiebildung der drei Fachhochschulen in der Nordwestschweiz weiter kommen, um daraus auf politischer Ebene
bessere Argumente für eine weitere Fusion zu erhalten.
Angesichts dieser Ausgangslage sind Aargau und Solothurn
zum Schluss gekommen, dass es besser sei (und auch den
Resultaten der Vernehmlassung zur gemeinsamen Absichtserklärung entspreche), mit den beiden Basel eine rechtlich
unverbindlichere, dafür aber zu einer gemeinsamen Strategiebildung führende Lösung abzuschliessen, als ohne die
beiden Basel eine Vertragslösung zu erreichen - zumal diese
aus Aargauer Sicht wenig befriedigend gewesen wäre.
Alle vier Partner sind sich bewusst, dass die gefundene
Lösung noch nicht das Endziel darstellen kann. Sie erwarten
jedoch, dass die nun anlaufende gemeinsame Strategiebildung die inhaltlichen Voraussetzungen für eine stärkere
rechtliche Verbindung ergeben wird.
Insgesamt haben die Verhandlungen gezeigt, dass die Zeit
für eine eigentliche Fusion noch nicht reif ist, dass aber alle
Seiten nun bereit sind, konkrete Schritte zur Vertiefung der
Zusammenarbeit zu machen. Zudem teilen alle Partner die
Einsicht, dass die heutige Zusammenarbeitsform längerfris-
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11. Dezember 2001
tig nicht genügen wird. Für den Regierungsrat bleibt daher
die Fusion der drei Fachhochschulen zu einer einzigen
Institution nicht nur erklärtes Fernziel, sondern er ist auch
zuversichtlich, dass dieses letztlich realisiert werden kann.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat verweist dazu auf die ausführlichen Erörterungen in der Botschaft zum Standortkonzept kantonale und berufsbildende Schulen.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat im Dezember 1999 die
Standortvariante "alle FH-Bereiche in Aarau" und "Pädagogik in Brugg-Windisch, die übrigen FH-Bereiche in Aarau"
in die Vernehmlassung geschickt. Grund für diesen Vorschlag war das Ziel der Bildung einer gemeinsamen Fachhochschule zusammen mit dem Kanton Solothurn und einer
möglichst weitgehenden Standortkonzentration.
Nach Auswertung der Vernehmlassungsresultate hat der
Regierungsrat öffentlich erklärt, dass nun weitere Standortvarianten untersucht und dazu insbesondere auch eine vertiefte Evaluation und Bewertung unter fachlich-strategischen
Aspekten stattfinden würde. Ausgehend von dieser Evaluation sind für die Neubeurteilung der Standortvarianten folgende Gründe massgeblich:
- Die Vernehmlassung zur gemeinsamen Absichtserklärung
der Regierungen Aargau und Solothurn im Frühling 2000
hat ergeben, dass die Standortvarianten "Konzentration aller
FH-Bereiche in Aarau" resp. "Konzentration von Pädagogik
in Brugg-Windisch und der übrigen FH-Bereiche in Aarau"
allgemein kontrovers beurteilt werden und wenig Unterstützung finden.
- Die zwischenzeitlich erfolgten interkantonalen Verhandlungen haben ergeben, dass eine Fusion mit Solothurn samt
entsprechender Konzentration der FH-Bereiche nicht realisierbar ist, sondern allenfalls auf längere Sicht eine Fusion
aller drei Fachhochschulen denkbar ist. Damit fehlt das für
den Regierungsrat seinerzeit ausschlaggebende Argument
für eine Verlagerung der bisherigen FH-Bereiche nach
Westen. Denn die Auswirkungen einer Verlagerung nach
Westen auf das bisherige Einzugsgebiet der Fachhochschule
sind durchaus offen. Der Standort Brugg-Windisch hat
dagegen den Vorteil, eine verstärkte Erschliessung des
Wirtschaftsraums Zürich zu ermöglichen.
- Aufgrund der vertieften Evaluation der verschiedenen
Standortvarianten und nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse
der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die Frage der
Finanzierung und der notwendigen Neuinvestitionen stärker
gewichtet. Die Resultate in diesem Bereich sprechen eindeutig für die Lösung Brugg-Windisch.
- Die vertieften fachlichen Strategieüberlegungen im Rahmen des Projektes Zusammenarbeit Aargau-Solothurn haben
dazu geführt, dass der Regierungsrat die fachlichen Vorteile
einer Campus-Lösung unter Einschluss der Pädagogik besonders hoch gewichtet.
Zu Frage 4: Die wesentlichen Passagen lauten zusammengefasst:
Ausgangslage
Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der bestehenden
Lehrerbildungseinrichtungen zu einer umfassenden Lehrerbildungsstätte hat der Regierungsrat beschlossen, dafür
prioritär den Standort Aarau vorzusehen. Der Stadtrat von
438
Art. 347
Aarau begrüsst diesen Grundsatzbeschluss als im Interesse
der Stadt liegend.
Rahmenbedingungen, Bedürfnisse, Ziele
Der Aufbau eines Aargauischen Lehrerbildungszentrums
erfolgt in zwei Schritten: 1. Stufe 1997: Bildung eines Kleinen Lehrerbildungszentrums (mit Didaktikum und Lehramtsschule).
2. Stufe ca. ab 2003: Realisierung eines Grossen Lehrerbildungszentrums mit wünschbarem Standort Bahnhofüberbauung Nord.
Gegenseitige Verpflichtungen
1. Die Parteien verpflichten sich, mit gemeinsamen Kräften
darauf hinzuarbeiten, dass für die Stufen 1 und 2 geeignete
Lösungen gefunden werden können.
2. Der Kanton verpflichtet sich, das Kleine Lehrerbildungszentrum nur solange aufrechtzuerhalten, bis ein definitiver
Standort für das Grosse Lehrerbildungszentrum bezogen
werden kann. Entsprechende Nutzungsbefristungen sind im
Rahmen der Baubewilligungsverfahren zu regeln.
3. Zur Förderung der Untersuchungen und der Projektierungen im Hinblick auf die Realisierung des definitiven Standorts beteiligt sich der Kanton an der Projektierungs- und
Promotionsgesellschaft Bahnhof Aarau gemäss separatem
Konsortialvertrag mit 15%.
4. Unter den genannten Umständen ist die Stadt Aarau
bereit, für die Realisierung der ersten Stufe entsprechende
Bau- bzw. Ausnahmebewilligungen zu erteilen.
Bindungsvorbehalt
Die vorliegende Vereinbarung kann die unterzeichnenden
Behörden nur unter dem Vorbehalt notwendiger Beschlüsse
übergeordneter Organe sowie entgegenstehender Rechter
legitimer Dritter (insbesondere Baueinsprecher) binden.
Sollte jedoch ein Vereinbarungsteil wegen dieses Vorbehalts
nicht realisiert werden können, ist diesbezüglich eine möglichst vereinbarungsadäquate Ersatzlösung zu suchen und
das Gesamtziel der Vereinbarung weiterhin anzustreben.
Zu Frage 5: Den von den einzelnen Direktionsbereichen
erreichten Stand, die geplante weitere Strategie und das
künftige Portfolio der FH Aargau erörtert ausführlich die
zeitgleich zugeleitete Botschaft zum Dekret über die Errichtung und Organisation der FH Aargau (Fusion der beiden
bisherigen Aargauer Fachhochschulen).
Gemäss dem im der erwähnten Botschaft dargestellten
Portfolio wird sich die FH Aargau in Zukunft auf fünf Direktionsbereiche (Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Soziale
Arbeit, Pädagogik) und innerhalb dieser Direktionsbereiche
auf insgesamt elf Kompetenzschwerpunkte beschränken und
fokussieren (vgl. den Botschaftstext, Ziff. 2.2.4.). Die Erweiterung oder der Aufbau neuer Kompetenzschwerpunkte
soll grundsätzlich zusammen mit den zwei PartnerFachhochschulen in der Nordwestschweiz erfolgen.
Mit dem Aufbau neuer Studiengänge in Schnittbereich
traditioneller Disziplinen (Industrial Design, Bauprozessmanagement, Wirtschaftsingenieurwesen, weitere Studiengänge in Prüfung) will sich die FH Aargau ein grösseres Studierendenpotenzial erschliessen. Dabei sollen neue Studiengänge künftig grundsätzlich nur noch zusammen mit den beiden
anderen Partner-FH (FH-Solothurn und FH beider Basel)
Art. 348-349
entwickelt und angeboten werden, so dass Kosten minimiert
und das Einzugsgebiet maximiert werden.
Es ist allgemein zu erwarten, dass die fachliche Entwicklung
weiter an Dynamik zunehmen wird, so dass das heutige
Angebots- und Kompetenzprofil einem stetigen und raschen
Wandel unterworfen sein wird. Hochschulen, die in diesem
Wandel bestehen können, müssen erstens so flexibel sein,
dass sie Angebot und Kompetenzschwerpunkte wenn nötig
rasch neu ausrichten können. Sie müssen zweitens die notwendige fachliche Breite haben, um neue fachliche Entwicklungen aufnehmen zu können. Und sie müssen drittens die
notwendige fachliche Tiefe haben, um in ausgewählten
Kompetenzschwerpunkten die Entwicklung selbst mitprägen
zu können.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die FH Aargau dank
der erwähnten Strategie der Fokussierung und Erneuerung,
die eingebettet und gestützt wird durch die zunehmende
Einführung von gemeinsamen Angeboten und Kompetenzschwerpunkten in der FH Nordwestschweiz, eine genügende
Basis besitzt, um in allen Bereichen grundsätzlich in der
Entwicklung mithalten zu können.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'029.--.
Vorsitzender: Mit Datum vom 14. November 2001 hat sich
der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt.
348 Wahlen; Peter Voellmy, Küttigen, als Mitglied des
Kuratoriums; Dr. Monika Fehlmann, Buchs, als Mitglied des Erziehungsrates
Vorsitzender. Das Wahlbüro setzt sich wie folgt zusammen:
Rudolf Kalt, Spreitenbach, Präsident; Stephan Wullschleger,
Strengelbach, Maja Wanner, Würenlos, Simona Brizzi,
Wettingen, Dr. Roland Bialek, Buchs, Martin Bossard,
Kölliken, Kurt Aeschbach, Dürrenäsch.
Die Vorschläge des Büros lauten:
Wahl eines Mitgliedes des Kuratoriums anstelle von Thea
Dumsch, Zürich: Ulrich Bodamer, Zürich, oder Peter Voellmy, Küttigen.
Wahl eines Mitgliedes des Erziehungsrates anstelle von Urs
Haeny, Oberwil-Lieli: Dr. Monika Fehlmann, Buchs.
(Die Stimmzettel werden ausgeteilt und nach angemessener
Frist wieder eingesammelt.)
Ergebnis der Wahlen
Es wurden 186 Stimmzettel ausgeteilt.
11. Dezember 2001
Wahl als Mitglied des Kuratoriums
Eingegangene Stimmzettel 186, leer 3, gültige Stimmzettel
183, absolutes Mehr 92.
Gewählt ist mit 100 Stimmen: Peter Voellmy, Küttigen.
Ferner hat Stimmen erhalten: Ulrich Bodamer 82.
Wahl als Mitglied des Erziehungsrates
Eingegangene Stimmzettel 185, leer 15, gültige Stimmzettel
170, absolutes Mehr 86.
Gewählt ist mit 160 Stimmen: Dr. Monika Fehlmann,
Buchs.
349 Begnadigungsgesuche; Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zur Behandlung von 3 Gesuchen durch Begnadigungskommission; Behandlung von 2 Gesuchen
durch Grossen Rat; Zustimmung zu den Anträgen der
Kommission
Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Die Begnadigungskommission hat am
20. November 2001 die ihr zugewiesenen Gesuche behandelt. Von den 13 Mitgliedern waren deren 12 anwesend,
womit das vorgeschriebene Quorum von 2/3 der Mitglieder
erreicht war.
Von den 3 Gesuchen, die in die Kompetenz der Kommission
fielen, wurden 2 abgelehnt, eines wurde im Umfange der
beantragten Teilbegnadigung gutgeheissen. Der Grosse Rat
hat nun die Möglichkeit, die Entscheide über diese Gesuche
an sich zu ziehen; andernfalls bleibt es beim Entscheid der
Kommission.
Vorsitzender: Will jemand die Entscheide zu den Fällen 4, 5
oder 6 an den Rat ziehen. Das ist nicht der Fall. Damit ist
das so erledigt.
Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: In die Kompetenz des Grossen Rates
fallen die Gesuche Nr. 7 und 8. Im 1. Fall war der Gesuchsteller 1993 wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher
Urkundenfälschung und Falschbeurkundung, Verfügung
über gepfändete Sachen, ungetreuer Geschäftsführung sowie
Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus abzüglich
Untersuchungshaft sowie zu einer Busse verurteilt worden.
Eine 3 Jahre zuvor wegen wiederholter Veruntreuung bedingt ausgefällte Gefängnisstrafe von 8 Monaten musste
zufolge Nichtbewährung widerrufen werden. Schliesslich
hat auch eine Gefängnisstrafe von 45 Tagen wegen Dienstversäumnis vorgelegen. Der Petent wurde im Herbst 1994
gestützt auf positive Führungsberichte vorzeitig entlassen;
für den nicht verbüssten Strafrest von einem Jahr und 36
Tagen wurde ihm eine zweijährige Probezeit auferlegt.
Der Petent delinquierte erneut: Gewerbsmässiger Betrug,
mehrfache Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung,
ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und
Unterdrückung von Urkunden, zum Teil begangen während
der Progressionsstufe der Halbfreiheit, zum Teil während
der Probezeit; für diese Delikte wurde eine Zuchthausstrafe
von 3 Jahren ausgesprochen, unter Anrechnung von 226
Tagen Untersuchungshaft. Gestützt auf das neue Strafurteil
hat das Departement des Innern die im Herbst 1994 ge439
11. Dezember 2001
währte vorzeitige Entlassung widerrufen und den nicht
verbüssten Strafrest von einem Jahr und 36 Tagen als vollziehbar erklärt. Der Petent verbüsst diesen Strafrest zusammen mit der dreijährigen Freiheitsstrafe des Bezirksgerichtes
Uster in der halboffenen Anstalt Saxerriet in Salez SG; das
ordentliche Strafende fällt auf den 29. Juni 2004 und eine
bedingte Entlassung wird von den Strafvollzugsdiensten des
Kantons Zürich per 17. Februar 2003 zu prüfen sein.
Der Petent beantragt den gnadenweisen Erlass der widerrufenen und zum Vollzug angeordneten Reststrafe von einem
Jahr und 36 Tagen. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, dass die dem Widerrufsentscheid aus dem
Kanton Aargau zu Grunde liegenden Straftaten allesamt in
der Zeit zwischen 1989 und 1992 begangen worden seien,
diejenigen, die im Kanton Zürich zur Aburteilung geführt
haben, in den Jahren 1994 und 1995. Durch den langen
Zeitablauf bestehe zur Tat kein sinnvoller Zusammenhang
mehr und die Strafzwecke seien weitgehend hinfällig geworden. Seit Oktober 1995 habe er ein absolut legales und
rechtsgetreues Verhalten an den Tag gelegt. Er sei seit September 1996 verheiratet und seit Dezember 1997 Vater einer
Tochter; seine Ehefrau sei amerikanische Staatsbürgerin; er
beabsichtige, in die USA auszureisen.
Die Kommission erachtet den Petenten als nicht begnadigungswürdig, hat er doch nicht nur während der Probezeit,
sondern sogar während der Halbfreiheitsphase erneut delinquiert; während des Ermittlungsverfahrens für diese Delikte
hat sich der Petent nach Ungarn und in die USA abgesetzt
und konnte erst im Dezember 1998 bei der Einreise aus den
USA verhaftet und abermals in Untersuchungshaft gesetzt
werden. Nach Auffassung der Kommission liegen auch
keine Kommiserationsgründe vor: Die Trennung von seiner
Familie und die Unsicherheit, aufgrund der ausgewiesenen
Vorstrafen für die USA überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, sind Nebenfolgen einer Verurteilung,
welche nach der aargauischen Begnadigungspraxis nicht
berücksichtigt werden können.
In Übereinstimmung mit dem Departement des Innern beantragt die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen die Abweisung
des Begnadigungsgesuches.
Vorsitzender: Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Wir
stimmen über den Antrag der Kommission ab.
Abstimmung:
Der Antrag der Kommission wird mit grosser Mehrheit
gutgeheissen.
Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Im Gesuchsfall Nr. 8 wurde der Gesuchsteller wegen mehrfacher versuchter Erpressung und Brandstiftung, begangen im Alter von 19 Jahren, im Februar 2000
(bestätigt durch Obergericht und Bundesgericht) zu 2 Jahren
Gefängnis, unter Anrechung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 22 Tagen, und zu fünf Jahren Landesverweisung bedingt verurteilt.
Im Begnadigungsgesuch wird beantragt, es sei auf den
Vollzug der mit dem Obergerichtsurteil ausgesprochenen
Freiheitsstrafe zu verzichten; eventuell sei die Freiheitsstrafe
teilweise zu erlassen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Gesuchsteller habe sich seit
längerer Zeit an seiner festen Arbeitsstelle bewährt und sich
sozial und familiär vollumfänglich integriert; er habe sich
440
Art. 350
durch seine Arbeitsleistung quasi selber resozialisiert; sein
berufliches und wirtschaftliches Fortkommen sei gesichert.
Die Kommission erachtet den Gesuchsteller als begnadigungswürdig, weil er durch Persönlichkeit, Charakter, Verhalten und Lebensführung erwarten lässt, dass er zur Einsicht gekommen ist und fähig ist, inskünftig ein geordnetes
und rechtschaffenes Leben zu führen. Für die Kommission
fiel ins Gewicht, dass der Petent seine Straftaten genau dann
verübt hatte, als seine familiären und persönlichen Verhältnisse in Folge der Trennung seiner Eltern angespannt waren,
er zudem arbeitslos und demzufolge auch orientierungslos
war. Sobald er wieder Arbeit hatte, ist er nicht mehr negativ
aufgefallen und führt seither einen klaglosen und rechtschaffenen Lebenswandel. Gemäss konstanter Praxis liegt ein
Kommiserationsgrund vor, wenn der Gesuchsteller einen
inneren Reifeprozess durchgemacht hat und sich seither im
Leben bewährt hat.
In Übereinstimmung mit dem Departement des Innern stellt
die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung
Antrag auf Begnadigung: Die Gefängnisstrafe von 2 Jahren
sei gnadenhalber bedingt zu erlassen bei einer Probezeit von
3 Jahren.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum
vor.
Abstimmung:
Dem Antrag auf Begnadigung wird mit grosser Mehrheit
zugestimmt.
350 Nachtragskreditbegehren 2001, II.Teil; Verpflichtungskredite; Bewilligung
(Vorlage vom 24. Oktober 2001 des Regierungsrates samt
Änderungsantrag vom 23. November 2001 der Staatsrechnungskommission, dem der Regierungsrat zustimmt)
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der Gesamtumfang der Nachtragskredite
I und II für das Jahr 2001 fällt mit total rund 52 Mio. Franken etwas weniger ins Gewicht als im Vorjahr. Dies könnte
also durchaus positiv interpretiert werden. Für das Gesamtergebnis in der Jahresrechnung 2001 ist aber nicht die Höhe
der Summe der Nachtragskredite entscheidend, sondern der
Umfang der gleichzeitig reduzierten Aufwendungen, der
sogenannten Kompensationen.
Die enger gewordene Budgetierung, und das damit einhergehende schwierige Werden von Kompensationsmöglichkeiten wird in der Botschaft mehrmals erwähnt. Diese Tatsache
ist richtig. Es kann aber nicht angehen, den enger werdenden
Spielraum im finanziellen Jahresbetrieb des Kantons durch
nicht kompensierbare Nachtragskredite zu unterlaufen.
Weniger Spielraum erfordert in diesem Sinne also mehr
Bemühen und grössere Anstrengungen beim Finden von
Kompensationen.
Die zusätzliche Belastung der Jahresrechnung macht rund
55,3 Mio. Franken aus. Davon sind zur Zeit der Botschaftserarbeitung 27,9 Mio. Franken andernorts entfallen. Es
würden ohne Zusatzkompensationen also über 27 Mio.
Franken mehr Ausgaben getätigt. Dies darf nicht zum Ziel
erklärt werden. Nachtragskredite sind im kantonalen Haus-
Art. 350
halt unvermeidlich, sie erlauben der Regierung, relativ
kurzfristig auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Aber nach
dem Motto, dass nur ausgegeben werden kann, was eingenommen wird, ist die Verpflichtung zu Kompensation, eine
hohe und mit aller Kraft anzustrebende. Die Beratungen in
der SRK haben an der Sitzung vom 23. November stattgefunden. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Vorsitzender: Wir kommen damit zum Eintreten. Ihr stillschweigendes Eintreten hat die SD/FP-Fraktion und die SPFraktion.
Dr. Andreas Brunner, CVP, Oberentfelden: Ich spreche im
Namen der CVP-Fraktion. Wir haben die Vorlage beraten
und stimmen der korrigierten Vorlage zu. Insbesondere
stehen wir hinter der Kürzung beim Baudepartement betreffend Rückzahlung an das Kraftwerk Windisch. Den Fragestellungen "Verjährung" resp. "an wen der Betrag auszuzahlen ist", wurde zu wenig Beachtung geschenkt, da die ehemalige Besitzerin dieses Kraftwerkes ja nicht mehr existiert.
Nachtragskredite sind eigentlich undankbare Vorlagen, da
das Geld ja bereits ausgegeben ist. Das sind die Posten mit
dem Kreuz. Die CVP misst den Nachtragskrediten immer
auch indikativen Charakter bei. Bei diesen Nachtragskrediten hier können wir 2 grosse Problemkreise ausmachen: Der
eine ist beim Gesundheitsdepartement mit 9,5 Mio., die für
Regionalspitäler verlangt werden. Diese haben nicht nur mit
den Fallzahlen an sich zu tun, sondern es kommen auch
Verschiebungen zum Vorschein, die von Kantonsspitälern
an Regionalspitäler passieren. Wir stellen also fest, dass
nicht alle Spitäler im Kanton Aargau voll operativ und
operationsfähig sind. Hier ist Handlungsbedarf angesagt und
wie wir gehört haben, wird bereits auch gehandelt. Die
zweite Problemkreis betrifft die Lehrer-, Witwen- und Waisenkasse. Das ist schon ein Dauerproblem, das wir schon
lange vor uns herschieben. Auch in diesem Bereich müssen
wir schnell handeln. Wir können da nicht ständig mit Nachtragskrediten an diesem Werk herumflicken. Hier sind in
Zukunft mutige Schritte gefragt!
Philipp Müller, FDP, Reinach: Ich spreche im Namen der
FDP-Fraktion. Nach dem Rückzug eines Kreditbegehrens
des Baudepartementes in der Höhe von 436'000 Franken
beläuft sich das 2. Nachtragskreditbegehren auf 25,6 Mio.
Franken.
Die angeforderte zweite Tranche an Zahlungskrediten ist
von 2 Merkmalen geprägt. Zum einen von der bis dato
äusserst geringen indirekten Kompensation von lediglich
rund 2,7 Millionen Franken und zum andern von der Tatsache, dass über 22 Millionen oder 86 Prozent vom Regierungsrat bereits disponiert sind.
Durch die Sondervorlage Prämienverbilligung, den NK 1
und den NK 2 ergibt sich ein zusätzlicher Kreditbedarf für
das Jahr 2001 in der Höhe von 55 Mio. Franken. Nach Berücksichtigung aller bis heute bekannten Kompensationen
verbleiben ungedeckte Mehrausgaben von 27 Millionen.
Falls die Einnahmen im laufenden Jahr nicht massiv über
dem Voranschlag liegen, wird die heurige Rechnung - zusammen mit dem budgetierten Defizit - einen Fehlbetrag
von über 93 Mio. Franken ausweisen. Die FDP geht daher
davon aus, dass noch massive Anstrengungen unternommen
11. Dezember 2001
werden, um die noch nicht kompensierten Nachtragskredite
deutlich zu reduzieren. Die Genehmigung von Nachtragskrediten ist zu einem Ritual geworden. Insbesondere im
nächsten Jahr werden wir den Finanzdirektor daher an das
Versprechen gegenüber der Staatsrechnungskommission
erinnern müssen, wonach die Sparmassnahmen im Budget
2002 keinesfalls mit Nachtragskrediten kompensiert werden
sollen.
Für heute beugt sich die FDP den finanzpolitischen Zwängen und beantragt Zustimmung zu den Nachtragskrediten
2001, 2. Teil und zum neuen Verpflichtungskredit in der
Höhe von 2,28 Mio. Franken.
Vorsitzender: Es liegt zum Eintreten keine Wortmeldung
aus dem Plenum vor. Die andern Fraktionen, die ich nicht
erwähnt habe, haben ebenfalls stillschweigendes Eintreten
signalisiert. Die Diskussion ist damit geschlossen.
Regierungsrat Roland Brogli, CVP: Etwas Grundsätzliches:
Mit den Nachtragskreditvorlagen werden gemäss Finanzrecht dem Grossen Rat die zusätzlichen Zahlungskredite und
die neuen Verpflichtungskredite zwischen 1 und 3 Mio. zum
Beschluss unterbreitet. Zusätzliche Zahlungskredite sind
dann notwendig, wenn die Zahlungskredite gemäss Voranschlag nicht ausreichen und die zusätzlichen Ausgaben
notwendig und dringend sind. Der Regierungsrat will die
zusätzlichen Ausgaben mit anderen Minderausgaben und
Mehreinnahmen wenn immer möglich kompensieren, so
dass daraus keine Mehrbelastung des Haushaltes resultiert.
Neue Verpflichtungskredite sind dann notwendig, wenn
Verpflichtungen für einen bestimmten Zweck und für eine
bestimmte Summe für mehrere Jahre eingegangen werden
sollen. Solange die Verpflichtungskredite nicht gesprochen
sind, bleiben die dafür vorgesehenen Zahlungskredite gesperrt.
Zur Vorlage: Die zusätzlich beantragten Zahlungskredite
belaufen sich gemäss Antrag des Regierungsrates bereinigt
auf rund 25,6 Mio. Franken. Sie liegen damit um 3 Mio.
Franken höher als im Vorjahr. Aber verglichen mit dem
Durchschnitt der Jahre 1997-1999 ist die Summe fast 15
Mio. Franken tiefer. Es ist im Gegensatz zu einer Behauptung noch nicht alles Geld ausgegeben, das hier mit Nachtragskrediten anbegehrt wird.
Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren 2001 1. Teil
von 9,8 Mio. Franken, der Sondervorlage für Prämienverbilligungen der Krankenversicherung von 15 Mio. Franken
sowie den Kreditübertragungen von 4,4 Mio. Franken belaufen sich die gesamten Nachtragskredite des Jahres 2001 auf
knapp 55 Mio. Franken. Davon konnten - und das ist jetzt
wichtig für die Kompensationsaussagen - bis Ende September 2001 28 Mio. Franken kompensiert werden. Die restliche Kompensation sollte noch bis Ende dieses Jahres möglich sein, damit der Rechnungsabschluss 2001 das budgetierte Defizit von 58,4 Mio. Franken nicht überschreitet! Wir
nehmen also die Verpflichtung zur Kompensation sehr
ernst! Eine grosse Unsicherheit allerdings stellen dabei die
Rechnungsabschlüsse der Kantonsspitäler Aarau und Baden
dar. Ich bitte Sie, den Anträgen des Regierungsrates zuzustimmen!
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten, wir sind somit eingetreten.
441
11. Dezember 2001
Detailberatung
Vorsitzender: Ich möchte die Beratung anhand des Anhangs
1 der Botschaft durchführen. Wir kommen zum Nachtragskreditbegehren auf Seite 7 der Botschaft.
1 Gesetzgebung/Regierung/Staatskanzlei
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Die Mehraufwendungen innerhalb der
regierungsrätlichen Kompetenzsumme für Abgangsgeschenke an austretende Regierungsmitglieder wurden als in
dieser Grössenordnung üblich begründet. Wechsel in der
Regierungszusammensetzung können in der Regel nicht
vorhergesehen und demzufolge auch nicht budgetiert werden. Im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege werden
die Mehrausgaben auf das neue Scheidungsrecht auf Bundesstufe, aber auch die Erhöhung des Anwaltstarifes zurückgeführt. Hier müssen die Anstrengungen für das Einbringen von Rückforderungen verstärkt werden.
3 Departement Bildung, Kultur und Sport
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der Höheraufwand für die Lehrkräfterekrutierung ist im Unterangebot an ausgebildeten Pädagogen begründet. Die steuerliche Begünstigung bei der
Kapitalauszahlung von Rentenleistungen hat zu einem kleinen Boom in diesem Bereich geführt: Die Möglichkeiten der
Frühpensionierung sind vermehrt genutzt worden. Diese
Begründungen können sowohl für die Ruhegehälter wie für
die Freizügigkeitsleistungen angewendet werden. Diese
Austrittsmodalitäten entsprechen den Reglementen der
Vorsorgewerke.
Ein Dauerthema bis zur Bereinigung der Aufgabenteilung
zwischen Kanton und Gemeinden ist der Umgang mit versprochenen Beiträgen an Schulbauten. Die Höhe des Betrages hängt vom Eingang der Bauabrechnungen ab. Die
Kommission ist der Meinung, dass der Kanton seine Zahlungsversprechen zeitgerecht einhalten soll. Der Beitrag an
die Kindertagesstätte für die Kantonsschulen Baden und
Wettingen dient der Lösung einer Notsituation im Bereich
der Besetzung offener Lehrerstellen. Diese Fr. 30'000.-- sind
einmalig, ausdrücklich unpräjudiziell für andere Lehrstätten,
und als Starthilfe zu verstehen.
4 Finanzdepartement
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Um in der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung weiter zu kommen, müssen externe Fachexperten beigezogen werden. Von den Gesamtaufwendungen von
Fr. 440'000.-- gehen Fr. 231'000.-- zu Lasten der Rechnung
2001. Einmal mehr wird darauf hingewiesen, dass der Kanton mit koordinierten Stellenausschreibungen Geld im Insertionsbereich sparen könnte. Der sog. "Departementsförderalismus" muss abgelegt werden! Die SRK erwartet, dass
dieses Sparpotenzial jetzt genutzt wird.
5 Gesundheitsdepartement
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Der grösste der NK II stellt der Gesundheitsbereich dar. Mit über 10,3 Mio. Franken bei lediglich
Fr. 813'500.-- Kompensationen bleiben in der dargestellten
Situation fast 9,5 Mio. Franken als Mehrausgaben zu Lasten
der Rechnung 2001. Der Beitrag an ausserkantonale Schulen
im Gesundheitsbereich schwankt stark, weil nicht vorher442
Art. 350
sehbar ist, wie viele aargauische Ausbildungswillige sich in
Nachbarkantonen ihr Wissen aneignen. Die Beiträge an die
Regionalspitäler müssen um 9,5 Mio. Franken erhöht werden. Einerseits wird dabei eine weitere Kostensteigerung im
Gesundheitswesen sichtbar, anderseits muss das Gesundheitsdepartement den Wechsel von Defizitdeckung zu Abgeltung nach Fallpauschalen noch regeln. In diesem Betrag
sind noch Restzahlungen aus den Defiziten des Vorjahres
enthalten. Auch weil die Taxvereinbarung noch auf tieferen
Lohnkosten basiert, sind zusätzliche Differenzen entstanden.
Beim Beitrag an die Kinderkrippen wurde nach der rechtlichen Grundlage gefragt. Ein Regierungsratsbeschluss aus
dem Jahr 1987 auf der Grundlage von § 5 des Säuglingsfürsorgegesetzes bilde hier Basis. Die Kommission hat einen
gewissen "Return" dieser eingesetzten Mittel erkannt.
6 Baudepartement
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: In diesem Departement werden alle
Nachtragskredite kompensiert. Im Bereich der Wasserwirtschaft wurde die Position 3199, die Wasserzinszahlungen
betreffend, vom Departement zurückgezogen. Es kam in der
Subkommission der Eindruck auf, diese Position sei, vor
allem in Bezug auf Verjährung, zu wenig gut abgeklärt. Für
die Sondermülldeponie Kölliken wird mit den beantragten
3,5 Mio. Franken der unterbruchfreie Projektablauf gesichert.
Für die Fliessgewässer sollen gemäss Bundeswunsch sog.
ökomorphologische Aufnahmen gemacht werden. Diese
Kartierungsaufwendungen werden vom Bund mitfinanziert.
Aber nur wenn sie bis zum Jahr 2004 abgeschlossen sind.
Daher rechtfertigt sich ein schnelleres Vorgehen.
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung aus dem Plenum
vor. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Position
3199 zurückgezogen ist. Wir kommen dann in der Abstimmung noch dazu.
7 Kantonale Justizbehörden
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Die amtlichen Honorare für die unentgeltliche Rechtspflege kosten Fr. 409'000.-- mehr als vorgesehen. Die Begründung liegt, wie bereits unter Kapitel I
erwähnt, vor allem im neuen Scheidungsrecht und in der
Erhöhung des Anwalttarifs.
Vorsitzender: Damit haben wir die Beratungen der zusätzlichen Zahlungskredite abgeschlossen.
Anhang II Verpflichtungskreditbegehren
Hans Killer, SVP, Untersiggenthal, Referent der Staatsrechnungskommission: Beim Verpflichtungskredit gemäss Anhang 2 der Botschaft handelt es sich um eine vorgezogene
Sofortmassnahme beim Kantonsspital Baden. Scheinbar sind
die elektrischen haustechnischen Anlagen in einem derart
schlechten Zustand, dass die Sicherheit des Betriebes im
Kantonsspital Baden in Frage gestellt wird. Mit den Aufwendungen für den Ersatz der Mittelspannungsanlage (Fr.
1'050'000.--), dem Ersatz der Niederspannungs-Hauptverteilung (Fr. 780'000.--) und der Erneuerung der Brandmeldeanlage (Fr. 250'000.--) werden auch Fr. 200'000.-- Honorare
nötig. Alle diese Kosten fallen beim Umfang von künftigen
Gesamtsanierungen dann weg. In diesem Sinne waren diese
Kosten in der SRK unbestritten.
Art. 351
Gesamthaft gesehen, scheinen alle Nachtragskredite mit
Ausnahme der Pos. 3199 im Bereich Wasserwirtschaft,
welcher zurückgezogen wurde, aus Sicht der SRK begründet. Was noch verbleibt, ist die Aufgabe der möglichst
grossen Kompensation, um das Jahresergebnis nicht zu
verschlechtern.
Die SRK hat beiden Anträgen in der Botschaft mit je 15 zu 0
Stimmen, bei 2 Abwesenden zugestimmt.
Vorsitzender: Damit haben wir die Beratung der einzelnen
Positionen abgeschlossen. Liegen zur Botschaft Wortmeldungen vor ? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte Sie, die orange Synopse zur Hand zu nehmen! Da keine Opposition
entstanden ist, schlage ich Ihnen vor, über beide Anträge
gemeinsam abzustimmen. Dagegen widersetzt sich niemand.
Abstimmung:
Beide Anträge werden mit grosser Mehrheit gutgeheissen.
Beschluss:
1.
Die Nachtragskredite II. Teil zu Lasten der Rechnung 2001
in der Höhe von Fr. 25'651'600.-- werden bewilligt.
2.
Der neue Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr.
2'280'000.-- wird bewilligt.
Vorsitzender: Ich danke dem Präsidenten und den Mitgliedern der Subkommission für Ihre Arbeit. Das Geschäft ist
damit erledigt.
351 Standortkonzept kantonale und berufsbildende
Schulen (STAKS); Anpassung des kantonalen Richtplans; Beginn der Detailberatung
(vgl. Art. 341 hievor)
Vorsitzender: Wir haben zu diesem Geschäft um die 40
Wortmeldungen. In Anbetracht dieser grossen Anzahl bitte
ich alle Referentinnen und Referenten dringend, sich kurz zu
fassen, möglichst keine Wiederholungen zu bringen und die
Zuhörer bitte ich, wirklich zuzuhören!
Ich erläutere nochmals, wie ich die Beratung vorgesehen
habe. Sie haben in der Botschaft diese einzelnen Kapitel 0,
1, 2 usw. und in jedem Kapitel mit Ausnahme von Kapitel 0
gibt es eine Position Anträge. In diesen Anträgen möchten
wir die materiellen Anträge einbringen und darüber befinden. Der Staatsschreiber ist damit beauftragt, die Hauptanträge, die Sie auf Seite 28 finden, entsprechend den Beschlüssen, die wir während der Beratung der einzelnen
Kapitel gefasst haben, anzupassen. Also bitte konzentrieren
Sie sich mit ihren Anträgen auf die einzelnen Kapitel und
nicht auf die Hauptanträge. Diese werden durch den Staatsschreiber entsprechend den Ergebnissen der Beratung verfasst bzw. angepasst. Wir haben das Eintreten in der letzten
Beratung beschlossen. Ich bitte Sie, jetzt die Botschaft zur
Hand zu nehmen. Ich rufe die einzelnen Kapitel auf.
11. Dezember 2001
Detailberatung
1. Fachhochschulen
Dr. Marcel Guignard, FDP, Aarau: Als Aarauer Stadtammann ist man auch Vertreter der Kantonshauptstadt und als
solcher ein Stückweit auch Vertreter und Bannerträger des
Kantons gegen aussen. Die Erfüllung dieses Standortmarketingauftrages ist in letzter Zeit gewiss nicht einfacher geworden. Eine Kantonshauptstadt, die sich in der Beurteilung
einer grossen Mehrheit der massgebenden politischen Repräsentanz des Kantons als Standort für die Platzierung der
höchsten kantonalen Bildungsstätte nicht eignen soll, hat es
nicht einfach.
Auch bei künftigen im Kantonsgebiet nur an einem Ort
anzubietenden Institutionen wird es die Kantonshauptstadt
nach der Debatte vom letzten Dienstag in Zukunft schwer
haben. Denn für jede solche Einrichtung wird sich immer
irgendwo im Kanton eine freie Wiese oder eine Industriebrache finden lassen (vgl. Rekrutierungszentrum).
Der heutige Standortentscheid bei den Fachhochschulen hat
also auch etwas zu tun mit der Haltung dieses Kantons zu
seinen Hauptzentren, insbesondere zu seiner Hauptstadt. Es
ist ein offenes Geheimnis, dass sich der Kanton schwer tut
mit seinen Zentren, speziell auch mit seiner Hauptstadt.
Dieser regionalpolitisch fokussierte politische Mainstream
garantiert zwar innerkantonal weitgehend den regionalen
Frieden und Ausgleich, belässt uns aber im interkantonalen
Spiegelbild weiterhin das Etikett des Mittelmasses und der
Provinz. Wenn sich dann wie im vorliegenden Fall zur
Skepsis gegenüber der Zentrenförderung noch das Motiv der
Besitzstandswahrung um jeden Preis gesellt, dann bleiben
selbst im Richtplan beschlossene Grundsätze Makulatur,
von der man im konkreten Anwendungsfall abweicht. Politik hat, wie wir ebenfalls wissen, viel zu tun mit Persönlichkeiten und mit Kommunikation. Und so werde auch ich
persönlich. Wir alle schätzen den neuen Bildungsdirektor als
einen Mann, der weiss, was er will und der seinen Willen
auch durchzusetzen versteht. Er ist auch ein Meister der
Kommunikation.
Und so ist es Ihm gelungen, dieser Botschaft über weite
Teile einen Anstrich von objektiver Interessenabwägung zu
verleihen, ohne allzu offensichtlich erkennen zu lassen, dass
die Botschaft genau auf das hinauslaufen musste, was er
persönlich zum vornherein wollte. Auch die SVP wusste
längst vor der Publikation dieser Botschaft, was sie wollte.
Ich übrigens auch. So viel zur angeblich objektiven Entscheidfindung in der Politik.
Spätestens seit der Vernehmlassung zum STAKS im Jahre
1999 ist der Standort Windisch zu einem politischen Axiom
erster Güte geworden: Ein Wegzug der Technik von Windisch wird in weiten Kreisen als völlig unmöglich bezeichnet. Unter diesem zum vornherein stark eingeschränkten
Gesichtswinkel wurden dann in der regierungsrätlichen
Botschaft sämtliche Kriterien einer vermeintlich objektiven
Standortevaluation bewertet.
Eine herausragende Rolle spielte dabei die Campus-Idee.
Diese Idee ist Gegenstand von seitenlanger Schwärmerei
geworden, wie das eigentlich nur in einem Nichthochschulkanton möglich ist. Alle Hochschulen wissen durchaus um
die Wichtigkeit des Angebotes interdisziplinärer Studiengänge. Sie wissen aber ebenso gut, dass sich die fakul-
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tätsübergreifenden Kontakte in der Realität in Grenzen
halten - schon gar, wenn die Studierenden nur tagsüber an
der Hochschule weilen - und dass jede Hochschule, wenn sie
wächst, früher oder später sich von der Idylle des Campus
baulich entfernt. Besonders interessant ist im Rahmen dieses
"Hohen Liedes" über den Campus, mit welcher Nonchalance
die Campus-Idee im BIGA-Bereich (Technik, Wissenschaft,
Gestaltung) ad calendas graecas vertagt wird. Hier wird von
den Studierenden im Raum der Nordwestschweiz ohne
weiteres auf unabsehbare Zeit hinaus physische und geistige
Mobilität erwartet.
Aber, wie wir wissen, wird es ja auch im Kanton Aargau
noch weit mehr als 10 Jahre oder 3 Studentengenerationen
dauern, bis die Campus-Idylle in Windisch steht. Und in der
Zwischenzeit wird die Fachhochschule Pädagogik in Zofingen bleiben müssen und dabei die schwere Aufgabe zu
bewältigen haben, sich in relativ peripherer Lage zu behaupten gegen die Konkurrenz aus Basel, Zürich, Luzern und
Solothurn, alles Standorte, die wegen der ab dem Jahre 2003
auch vom Kanton Aargau vereinbarten Freizügigkeit auch
im Bereich Pädagogik zu scharfen und attraktiven Konkurrenten werden. Vor allem aber eignet sich die Campus-Idee
zur quantitativen Aufrüstung des politischen MussStandortes Windisch. Denn nur mit der Realisierung der
Campus-Idee erhält die nordwestschweizerische BIGAFiliale Technik in Windisch mit nach wie vor ungesichertem
Portfolio quantitativ überhaupt einigermassen das nötige
Gewicht. Und so musste sich ja aus dem Ruf "Zrugg nach
Brugg" zwangsläufig der Ruf "Alles nach Brugg" ergeben.
Lange Zeit, und mit entsprechendem Erfolg für die Meinungsbildung, wurde das im kostenbewussten Kanton Aargau schlagende Argument verbreitet, ein Campus dürfe
schon deshalb nur in Windisch errichtet werden, weil ein
Aarauer Campus doppelt so teuer zu stehen käme. Dieses
Scheinargument sollte nun endlich vom Tisch sein! Denn
ein Vergleich der massgebenden Nettoinvestitionen (nicht
der Neuinvestitionen) zeigt, dass unter dem Strich alle Varianten ungefähr gleichviel kosten, nämlich plus minus 200
Mio. Franken. Nach den einschlägigen Erfahrungen mit dem
Kunsthaus und dem NATURAMA interessiert eigentlich nur
noch, wie gross der finanzielle Beitrag der Regio BruggWindisch im Falle eines Zuschlages ausfällt. Das Umfeld
des anvisierten Campus in Windisch bezeichnet selbst der
Regierungsrat als "dürftig". Nur zieht er daraus nicht die
nötigen Konsequenzen für seinen Entscheid! Dabei ist es
eine Binsenwahrheit, dass die Studierenden bei der Wahl
des Studienortes das Umfeld mitberücksichtigen. Windisch
wird es dabei schwer haben in der unmittelbaren Nachbarschaft des attraktiven urbanen Zürich. Aarau bietet diesbezüglich für die Schule und die Studierenden mit der Kantonsbibliothek, mit dem Kunsthaus, mit dem Naturama und
mit einer breiten Palette von attraktiven kulturellen Angeboten mehr!
Schliesslich wirft die Standortfrage die letztlich staatspolitische Frage auf, wo eine Fachhochschule Aargau unter den
Aspekten der Bedeutung für den gesamten Kanton zu platzieren ist. Der Regierungsrat liefert die Antwort auf Seite 17
der Beilage zur STAKS-Botschaft selber.
Ich zitiere: "Unter dem Aspekt Bedeutung für den Kanton
und Vereinbarkeit mit der kantonalen Richtplanung schneidet die Lösung Campus Aarau deutlich besser und eine
Aufteilung auf zwei Standorte etwas besser ab als ein Cam444
Art. 351
pus Brugg-Windisch. Das Raumordnungskonzept des Kantons verlangt, dass öffentliche Einrichtungen, die von ihrer
Bedeutung her innerhalb des Kantons nur an einem Standort
angeboten werden können, grundsätzlich in den kantonalen
Hauptzentren Aarau oder Baden-Wettingen angesiedelt
werden. Diesem Grundsatz entspricht nur die Lösung Aarau.
Ein Campus in Aarau würde die Kantonshauptstadt stärken
und könnte möglicherweise zur Bildung eines eigenen Mittellandzentrums zwischen Bern und Zürich beitragen. Ein
Standort Brugg-Windisch dürfte hingegen primär vom
Wirtschaftsraum Zürich-West profitieren und als Entlassungsstandort von Zürich wirken." (Zitatende)
Nach diesen Ausführungen versteht man nicht, weshalb ein
Regierungsrat, der über den regionalen Disputen stehen und
das Gesamtwohl des Kantons im Auge haben sollte, sich mit
seinen Anträgen derart in Widerspruch setzt zu den vom
Grossen Rat mit der Richtplanung erst kürzlich gutgeheissenen Intentionen und dabei - das muss hier auch gesagt sein ohne weitere Skrupel einen Vertrag mit der Kantonshauptstadt bricht, der auf eben diesem Richtplan basiert.
Ich ersuche deshalb diesen Rat, von seinen vor gar nicht
allzu langer Zeit gefassten eigenen Richtplanbeschlüssen
nicht schon wieder abzuweichen, d.h. Remedur zu schaffen,
und bei seinem Entscheid die Gesamtsicht zu wahren. Für
einmal geht es weniger darum, innerkantonal den berühmtberüchtigten regionalpolitischen Ausgleich zu wahren, so
etwa nach dem Motto: In Aarau das Kunsthaus und das
NATURAMA, dafür in Windisch die Fachhochschule. Es
geht auch nicht um einen Beitrag an die Aarauer Stadtentwicklung am Bahnhof. Das Vorprojekt von Theo Hotz
eignet sich nämlich durchaus auch für andere Nutzungen,
auch solche, die eine höhere Wertschöpfung erzielen als eine
pädagogische Fachhochschule.
Von Bedeutung ist im vorliegenden Geschäft vielmehr die
staatspolitische Wirkung dieses Entscheides. Es geht nämlich um die Kardinalfrage, ob dieser Kanton die sich ihm
nicht so bald wieder bietende grosse Chance nutzen will,
durch eine gezielte Stärkung seiner Kantonshauptstadt, die
Bildung eines eigenständigen aargauischen Mittellandzentrums im Spannungsfeld Zürich-Bern-Basel zu fördern und
damit die Stellung des Kantons im Aussenverhältnis zu
stärken, oder aber einmal mehr sein interkantonales Ausstrahlungspotenzial aus regionalpolitischen Gründen verzettelt.
Ich stelle Ihnen deshalb zusammenfassend folgende Anträge:
a) Hauptantrag: Ziffer 2 des regierungsrätlichen Antrages sei
wie folgt neu zu formulieren: "Der Grosse Rat bestimmt
Aarau als Standort der Aargauer Fachhochschule."
b) Eventualantrag (im Falle der Ablehnung des Hauptantrages): Ziffer 2 des regierungsrätlichen Antrages sei wie folgt
neu zu formulieren: "Der Grosse Rat bestimmt BruggWindisch und Aarau als Fachhochschul-Standorte".
Vorsitzender: Darf ich Sie bitten, Herr Dr. Guignard, Ihre
Anträge so zu formulieren, dass wir bei diesem Kapitel 1
entscheiden können. Ich habe eingangs gesagt, dass die
Hauptanträge durch den Herrn Staatsschreiber nachgeführt
werden. Sonst können wir keine geordnete Debatte führen. Wir haben uns geeinigt, - er wird es anpassen.
Art. 351
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Herr Dr. Guignard hat gesagt, Aarau stünde im richtigen Dreieck. Ich hoffe, dass bald
der Regierungsrat, der Herr Erziehungsdirektor im rechten
Licht steht. Die Sonne kommt nämlich hier rüber und ich
hoffe, dass sein Konzept auch bald von der Sonne bestrahlt
sein wird! Ich möchte mich für einen Doppelstandort BruggAarau aussprechen.
Die Campus-Idee in Brugg Windisch wäre eine optimale
Wahl, wenn ein Fachhochschulbetrieb bloss als Bildungsinstitution bezüglich Standort, Kosten und Synergie zu beurteilen wäre. Doch die Fachhochschule hat auch Strukturfolgen, diese bereiten mir Sorge. Die unterkritische Grösse
einer Fachhochschule - man spricht von vorerst etwa 2'000
und mittelfristig etwa 4'000 Studenten - ist gemessen an
Bruggs Mantelbevölkerung von 9'500 Einwohnern und
6'500 Einwohnern in Brugg ziemlich disproportional. An
anderen Universitäten - etwa Göttingen - stellte man ab etwa
15% Studentenanteil ein Manko an Wohnraum und Infrastruktur fest. In kleinen Gemeinwesen wie Brugg kippen
öffentliche Ordnung und städtisches Gleichgewicht mit
überproportionaler Präsenz noch rascher.
Darum haben wir in der Schweiz generell und im Aargau
speziell für Monokulturen wenig übrig. Wir versuchten
bislang, eine Anhäufung von Soldaten, Ausländern, Touristen, Rentnern oder Studenten in Städten oder Dörfern abzudämpfen. Der Schweizer ist kein Herdentier. Ghettos meidet
er und sie. Infrastruktur dazu schafften wir eigentlich nie,
jedenfalls nicht im Tourismus, auch nicht in unseren Hauptorten. Warum also hocken wir ausgerechnet bei der Fachhochschule der "Big-is beautifull"-Haltung auf? Die aufgeflammte Campus-Diskussion verherrlicht für den Aargau
absolut untypische Dimensionen und Konzentrationen. Dass
uns nach Höherem strebt, kann ich ja verstehen. Ich denke
aber, bei der Genese einer Fachhochschule Nordwestschweiz sollte fairerweise der Blick auf dezentrale Möglichkeiten gewahrt bleiben, welche unseren sozio-ökonomischen
und strukturellen Rahmenbedingungen entsprechen.
Ich stelle wohlgemerkt nicht das ehrliche Engagement zu
Gunsten eines Zusammengehens von naturwissenschaftlichen mit humanistischen Idealen in einer Gesamthochschule
in Abrede. Das Modell ist in der Theorie O.K.. Nähe zwischen Technik und Sozialem begrüssen auch wir Grünen.
Diese Nähe muss man jedoch inhaltlich schaffen. Nachbarschaft und gemeinsamer Mittagstisch reichen hier leider
keineswegs. Aus der Praxis der Stadtgeschichte ebenso wie
aus der Technologiefolgenabschätzung ist bekannt, dass
öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur und einseitig vertretene urbane Aktivitäten zerstörerische Sprengkraft für einen
Standort entwickeln können: das kennen Sie selber von
Strassen, Bahnlinien, Einkaufszentren oder Sondermülldeponien. Kaum gross und nahe genug herangeführt - wünscht
man sie auf die grüne Wiese oder in den Nachbar-ort.
Stichworte hierzu wären auch WEF Davos, Eurogate oder
Mega-Hub Zürich.
Mir fehlt auf jeden Fall beim vorgelegten Campus-Konzept
eine Ausdeutschung der stadtstrukturellen Folgen. Schon gar
nicht können wir Grünen uns für die skizzierte Tabula-RasaLösung bei den Berufsschulen erwärmen. Sie will die funktionierende Einrichtung Berufsschule Brugg atomisieren und
in den Regionen versenken. Dass dabei die Demobilisierungskosten unberücksichtigt sind, die in Brugg bei einer
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Schliessung der Berufsschulen in Millionenhöhe entstehen,
sei bloss am Rande erwähnt.
Infrastruktur scheitert oder verslumt grundsätzlich dann,
wenn sie der urbanen Morphologie nicht angepasst ist. Kein
Baum entwickelt Blattwerk und Früchte ohne entsprechendes Wurzelwerk. In Brugg-Windisch ist der urbane Wurzelballen für einen Fachhochschul-Baum mit allen 5 Disziplinen unterdimensioniert. Auch wenn Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit Ihre Meinung schon gemacht haben, darf ich
Ihnen die Vorteile eines Twin-Campus Brugg-Aarau noch
einmal näherbringen:
1. Der Doppelstandort-Campus Brugg-Aarau ist kein regionalpolitischer Kniefall, Frau Doris Fischer, sondern Einsicht
in die höhere Flexibilität und längerfristig bessere Wirtschaftlichkeit dezentraler Strukturen.
2. Das duale Fachhochschulsystem Brugg-Aarau ist keine
Halbheit, Herr Beat Unternährer: Sie selber haben 2 Lungenflügel und Nieren sowie paarweise Ohren, Augen und
andere Organe. Lebenswichtiges verlieh Ihnen die Natur
doppelt. Warum sollte ein humanistisch-naturwissenschaftlich gesplitteter Twin-Campus Brugg-Aarau unter einer
Leitung weniger funktionieren als ein Mega-Campus an
einem Standort?
3. Es entsteht auch kein Imageschaden bei einem Doppelstandort - wie Sie kokett behaupten, Frau Esther Egger. Viel
evidenter ist Imagegewinn. Das weiss jedes Unternehmen,
welches neben dem Mutterhaus Filialen betreibt. Denn
damit bündelt man Kompetenz, verdoppelt Goodwill, erhöht
Erreichbarkeit und Vernetzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, steigen sie runter von der
plakativen Campus-Diskussion! Atmen Sie durch! Entscheiden Sie für Lösungen, die unserer Besiedlungsstruktur und
Kultur entsprechen! Die Affinität zwischen Fachhochschule
und Wirtschaft ist für den Ostaargau ebenso logisch, wie
eine Einbindung von staatlichen Institutionen und sozialen
Einrichtungen für den Westaargau bei den pädagogischen
und sozialen Berufen naheliegend ist. Doppelstandort
Brugg-Aarau heisst darum die Antwort, die Brugg-Windisch
vor einem Studenten-Ghetto bewahrt und die Weiterführung
der dortigen Berufsschule ermöglicht.
Otto Wertli, CVP, Aarau: Wir sind in einer weiteren Phase
aus unseren ehemaligen höheren Fachschulen Fachhochschulen zu bilden. Hochschulen also. Ich betone das deshalb, weil in aller Regel Hochschulen in den kantonalen
Zentren geschaffen werden und dies nicht zufällig. Hochschulen brauchen ein spezifisches Umfeld wie Bibliotheken,
kulturelle Einrichtungen, Fachstellen, Institutionen verschiedenster Art, eine ausgebaute Infrastruktur usw.. Dies
erklärt auch, dass die Hochschule St. Gallen in St. Gallen
und nicht in Wil oder in Flawil steht, die Uni Neuenburg in
der Kantonshauptstadt Neuenburg und nicht in Uhrenmetropole Le Locle, die Uni Lausanne eben in Lausanne und nicht
in Morges oder Rolle. Sie können diese Liste beliebig weiterführen. Dieses Umfeld, welches für eine Hochschule mit
Lehre, Forschung und Dienstleisung von Bedeutung ist, ist
in Aarau vorhanden.
Die Stadt Aarau hat teilweise zusammen mit dem Kanton,
die Planung für die Aufnahme der Fachhochschule vorangetrieben und aufgezeigt, dass die Realisierung mit vorteilhaften Standort im Gebiet des Bahnhofs Aarau möglich ist
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11. Dezember 2001
und dies innerhalb eines kürzeren Zeitraumes, was die Neubauten anbelangt. Aarau ist als Standort prädestiniert im
Zusammengehen mit den 3 andern Kantonen Basel-Stadt,
Basel-Land und Solothurn, welche den Verbund Fachhochschulen Nordwestschweiz bilden. Mit dem öffentlichen
Verkehr beispielsweise ist Aarau direkt mit allen Kantonshauptorten der erwähnten Kantone verbunden. Dieser
Standortvorteil, ist mit Solothurn, dem natürlichen Kooperationspartner, ganz besonders augenfällig. Dass Solothurn der
naheliegendste Kooperationspartner ist, zeigt sich aus der
Geschichte. Für diese Kooperation ist Aarau nun mal der
geeignete Standort. Beispiele für die Zusammenarbeit: Die
1. HWV für den Aargau war die HWV Aargau-Solothurn.
Aargauerinnen und Aargauer besuchten während Jahren die
Verkehrsschule in Olten. Sie bevorzugten diese sogar gegenüber eigenen Bemühungen im Kanton. Die Kantonsschule Aarau war Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der
angrenzenden solothurnischen Bezirke.
Über den Bildungsbereich hinaus sind Regionaljournal
Aargau-Solothurn mit Sitz in Aarau notabene, Schulblatt
Aargau-Solothurn, Migros Aargau-Solothurn heute Migros
Aare, Begriffe, die sich eingebürgert haben und die die
natürliche Zusammenarbeit der beiden Kantone aufzeigen,
eine Ausrichtung also nach dem Osten. Nun werden im
Aargau und in Solothurn auch noch die Printmedien zusammengeführt. Wenn wir die Kooperation im Fachhochschulbereich ernsthaft fördern und Synergien überkantonal
nutzen wollen, dann ist und bleibt Aarau der geeignetere
Standort. Ich habe dies in zahlreichen Beispielen in Bezug
auf Solothurn aufgezeigt, ich habe aber auch die Verbindung
von Aarau mit den Hauptorten der beiden Basel erwähnt.
Wenn der Rat tatsächlich alle Bereiche an einem Standort
zusammenführen will, dann tun wir dies doch in Aarau!
Aarau ist für die Aufnahme der Fachhochschule besser
vorbereitet. Aarau hat das entsprechende Umfeld. Aarau ist
bestens eingebettet in das geographische Dreieck Solothurn,
beide Basel und Aargau.
Sollte die Fachhochschule als Gesamtes nicht in Aarau
errichtet werden, dann zeigt sich, dass für den Bereich Pädagogik im Verbund mit Sozialem Aarau geeignet bleibt.
Viele der Aargumente, welche ich vorgängig für Aarau als
Standort der gesamten Fachhochschule aufgezeigt habe,
gelten in ausgesprochenem Masse für die Pädagogik. Pädagogik hat in Aarau einen Schwerpunkt seit jeher und
behält ihn auch heute noch. Ich erinnere an die Lehrerinnenbildung am Seminar, später am pädagogisch sozialen Gymnasium, das Didaktikum mit SEREAL und der pädagogischen Weiterbildungsstufe, das schweizerische Institut für
Bildungswissenschaften und natürlich auch unser Bildungsdepartement.
Aarau hat Einrichtungen, welche für die Pädagogik von
besonderer Bedeutung sind: Die Kantonsbibliothek, das
Kunsthaus, das NATURAMA, Fachstellen für Umwelterziehung und Museumspädagogik und in unmittelbarem
Umfeld eine grosse Anzahl von Schulen jeder Stufe, geeignet für die Praxis.
Es wird darauf hingewiesen, dass der interdisziplinäre Bereich bei einem Doppelstandort reduziert wird. Bleiben wir
doch Realos! Studierende wollen zielstrebig ihr Studium
abschliessen. Jene von uns, welche solche universalen Schulen besucht haben, sollen doch bitte überlegen, wie sie diese
Vielfalt der Disziplinen genutzt oder vor allem vielleicht
446
Art. 351
nicht genutzt haben! Überlegen wir aber auch, welchen Ruf
Hochschulen wie die ETH oder St. Gallen genies-sen! Diese
beiden bieten auch nicht die gesamte Palette der Wissensgebiete als Studiengänge an. Sie holen das Interdisziplinäre in
ihre Studiengänge hinein.
Ich habe in meinem vorangehenden Teil des Votums die
natürliche Kooperation mit Solothurn hervorgehoben und
erwähnt, dass bei dieser Zusammenarbeit der Standort Aarau
klar von Vorteil ist. Der Bildungsbereich ist kantonal geregelt. Wir im Aargau hier in diesem Rat betonen das immer
wieder, wenn wir Bestrebungen der EDK und NWEDK
kritisieren, weil der Bildungsbereich doch eben eine kantonale Sache ist. Solothurn hat ein dem Aargau ähnliches
Bildungssystem. Kooperation ist also möglich, dies eben bei
einem Standort Aarau für die Pädagogik.
Schliesslich noch ein letzter Gedanke: Es ist wirtschaftspolitisch unklug, die Kantonshauptstadt noch zu schwächen,
indem man ihr im Hochschulbereich das noch wegnimmt
oder verlagert, was sie mit SEREAL oder dem Didaktikum
schon hat. Kantone brauchen Zentren von überregionaler
und überkantonaler Bedeutung, um im wirtschaftspolitischen Wettbewerb mitreden zu können. Da ist die Kantonshauptstadt der richtige Ort mit überkantonaler Bedeutung!
Wählen wir Aarau nicht aus regionalpolitischen Gründen als
Standort für die Pädagogik, sondern auch aus gesamtwirtschaftlichen und bildungspolitischen Gründen! Nutzen wir
das günstige Umfeld, welches Aarau in ganz besonderem
Masse für den Fachhochschulbereich Pädagogik hat! Und
wenn ich das Communiqué zur neuen Vereinbarung zur
Zusammenarbeit der Nordwestschweizer Fachhochschulen
(immer noch im Plural) vom 23. November 2001 lese, dann
steht dort fettgedruckt: "Vereinbarung über die Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen im Bereich Technik,
Wirtschaft und Gestaltung." Nichts von Pädagogik und
Sozialem! Also ist hier die Verbindung aller Bereiche doch
nicht so eng und zwingend, wie uns das glaubhaft gemacht
werden will. Ein eigener Standort für die Pädagogik ist nicht
weltfremd oder anachronistisch, sondern durchaus realistisch. Dieser Realität trägt der Standort Aarau für die Pädagogik und ebenfalls mit dem Sozialen zusammen am
besten Rechnung: Aarau als Ort für die Gesamtlösung oder
dann als Teil des Doppelstandortes!
Eva Eliassen, Grüne, Wettingen: Entgegen der Berichterstattung in der AZ von letzter Woche bin ich für den Campus
mit einem einzigen Standort. Ich bin allerdings auch für die
Erhaltung der Berufsschule in Brugg. Der einzige Standort
eignet sich wahrscheinlich besser in Brugg-Windisch als in
Aarau. Aber wichtiger als diese sachlichen Überlegungen ist
mir eine Vision, die ich von den Planern und Machern dieser
Fachhochschule Aargau mitbekommen habe und zwar aus
allen 5 Studienrichtungen. Vor einigen Jahren wurde den
Berufsberatern und Berufsberaterinnen des Kantons, zu
deren Kreis ich gehöre, im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die zu gründende Fachhochschule Aargau
die geplante Philosophie dieser Hochschule vorgestellt:
Diese Leute hatten eine Vision von einer Hochschule, wie es
sie in der Schweiz noch nicht gab, wo die Interdisziplinarität
und fächerübergreifende Curriculae nicht nur eine wohlklingende Absichtserklärung waren. Es wurde beispielsweise
postuliert, dass sich eine Wirtschaftsstudentin Credits (also
Studiennachweise) holt in der Gestaltung und der Technik,
um damit beispielsweise komplexe Probleme der visuellen
Art. 351
Kommunikation, wie sie die moderne Werbung verbreitet,
übergeordnet angehen zu können. Oder Technikerinnen und
Gestalter müssten das Vermarkten ihrer Produkte nicht
allein dem Fachwissen von Wirtschaftsfachleuten überlassen. Ich könnte die Beispiele beliebig weiterspinnen. Ganz
sachlich: Würde heute schon unser Campus bestehen, hätten
unsere Mittelschulen keinen Rekrutierungsnotstand für
Wirtschafts- und Informatiklehrer und -lehrerinnen: - und
den haben Sie, ganz akut! Es gäbe dann nämlich Pädagogen,
die im Nebenfach Informatik belegt haben und Wirtschaftsstudenten, die in der Pädagogik hospitieren.
Wenn heute eine Schreinerin gesucht wird, oder ein Konditor oder ein Informatikerin, verlangt der Arbeitgeber Schlüsselkompetenzen und nicht mehr nur sauberes Hobeln und
Fräsen, es werden keine Lehrlinge mehr ausgebildet, sondern Lebensunternehmer (ABB Originalton). Diese Terminologie war vor 15 Jahren noch weitgehend unbekannt.
Heute werden selbstverständlich neue Modelle der Zusammenarbeit vorausgesetzt in der Arbeitswelt, es fand ein
Umdenken statt. Die Gesellschaft von morgen wird Fachleute brauchen, die über mehr als nur Fachwissen verfügen.
Betriebswirtschafter, die soziologische Vorgänge deuten und
handhaben können, Pädagoginnen, die wissen, wie die
moderne Technik funktioniert und wie sie diese Funktion
ihren Schülern und Schülerinnen nahe bringen können;
Gestalter, die wirtschaftliche Gesetzmässigkeiten einschätzen können. Und von allen wird verlangt werden, dass sie
dies auch kommunizieren können; d.h. auf deutsch, dass sie
reden können miteinander und ihren Mitarbeiterinnen diese
Sachverhalte nachvollziehbar erklären können.
Dafür müssen zukünftige Fachhochschullehrgänge anders
angeboten werden als bisher, nämlich so wie es die Vision
der Fachhochschulplaner skizzierte. In dieser Absicht pflegt
die Fachhochschule Brugg auch heute schon eine sehr entwickelte Kultur der Zusammenarbeit, nicht nur intern, sondern auch mit anderen Fachhochschulen, wie auch mit der
Wirtschaft und Industrie und mit Universitäten im Ausland.
Und die Reformer der Fachhochschule Pädagogik, Herr
Wertli, wünschen sich, da mitziehen zu können. Die Projektbeteiligten der Reform Fachhochschule Pädagogik sind
vehemente Befürworter des einen Campus!
In Brugg blieb es aber nicht bei der Vision: es wird ihr so
weit als heute schon möglich nachgelebt. Ein Beispiel sind
die fast revolutionär daherkommenden Studiengänge zum
Wirtschaftsingenieur oder zur Bauprozessmanagerin. Ich
war mit Susanne Weiersmüller und Thomas Leitch dieses
Jahr im Auftrag der Bildungskommission dort und diese
beiden Kollegen werden Ihnen meinen Eindruck bestätigen
können. Damit aber dieser Crossover der Fakultäten praktiziert werden kann, müssen die Studierenden Anregung von
Andersdenkenden schon im Studienalltag mitbekommen!
In der ganzen Diskussion wurde bisher sehr wenig von der
Forschung gesprochen: die Fachhochschule hat einen Forschungsauftrag. Ich stelle mir Crossover-Forschungsteams
aus 3, 4 oder 5 verschiedenen Studienrichtungen als ausserordentlich spannend und fruchtbar vor. Ein Forschungsprojekt beispielsweise, um den Kommunikationsnotstand nach
einer Fusion oder nach dem Konkurs in Grossbetrieben zu
analysieren und zu beheben. Oder ein Forschungsprojekt zur
Wirtschaftlichkeit von Alternativ- oder Ergänzungsenergie,
das noch gleichzeitig beinhaltet, wie wir Politiker geschult
werden könnten, damit wir die Zusammenhänge verstehen.
11. Dezember 2001
Diese Art von Forschung und von Hochschulphilosophie
wird vielleicht nicht verhindert, wenn wir 2 Standorte haben,
aber sie wird durch die räumliche Distanz nicht gefördert,
sie wird mit Sicherheit erschwert, - denken Sie nur an unsere
Terminprobleme in den Kommissionen!
Wir haben die Chance, diese Fachhochschule am selben Ort
mit den gesellschaftlich sehr sensiblen Bereichen Pädagogik
und Soziales zu bereichern und Fachleute hervorzubringen,
wie die Gesellschaft von morgen sie brauchen wird. Wir
haben überdies in den Planungsgremien dieser Fachhochschulen in allen Bereichen Leute, die diese Philosophie der
Interdisziplinarität umsetzen wollen und können. Koryphäen
mit einer Vision. Machen wir es möglich! Springen wir über
unsere regionalpolitischen Schatten und geben wir unserem
Kanton die Chance sich zu profilieren mit einer zukunftsgerichteten, in dieser Form einmaligen Studienstätte! Geben
wir dem one-and-only-campus in Brugg-Windisch diese
Chance!
Rolf Alder, FDP, Brugg: Ich spreche als Einzelvotant zum
Fachhochschulstandort Brugg-Windisch. Ich mache keine
Replik zu Herrn Guignard, der die Sicht der Kantonshauptstadt dargelegt hat und ich halte mich an die Aufforderung
des Präsidenten, mich möglichst kurz zu halten.
Ich möchte Ihnen nur einige Informationen geben zur Entscheidungsfindung, Informationen, die bis anhin nie irgendwo aufgetaucht sind. Gestatten Sie mir aber vorgängig 2
Bemerkungen zu den Voten der Herren Bialek und Heller
vom vergangenen Dienstag: Es ist ja schon seltsam, wa Sie
alles über die Region Brugg-Windisch und im Speziellen
über Brugg und Windisch herausgefunden haben. In diesem
Zusammenhang stellt sich ja schon die Frage, ob tatsächlich
für die Führung einer Fachhochschule zwingend eine Kantonsbibliothek oder ein Lehrmittelverlag in unmittelbarer
Nähe sein muss. Die elektronischen Mittel zur Datenübermittlung lassen grüssen! Ist die Region wirklich eine kulturelle Wüste? Ich nehme an, dass Sie am vergangenen Wochenende am Konzert von Züri West im Salzhaus waren und
in der Zwischenzeit ihre Meinung gründlich revidieren
mussten!
Nun aber zu den Informationen: 1. Die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger der Gemeinde Windisch haben am
2. Dezember einen Kredit von fast 2,5 Mio. Franken für die
Gestaltung des Bahnhofplatzes Süd des Bahnhofes Brugg
bewilligt. Dies ist ein klares Signal, dass die Bevölkerung
bereit ist, finanzielle Mittel für das Umfeld der Fachhochschule zu sprechen.
2. Vor über einem Jahr haben die Stadt Brugg und die Gemeinde Windisch das gesamte Markthallenareal für fast 3
Mio. Franken erworben, - erworben für den Campus der
Fachhochschule Aargau. Das erstandene Gelände stellen die
beiden Gemeinden dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung.
3. Die Anpassung der Bau- und Zonenordnung in Windisch
ist für das gesamte Markthallenareal in einer 1. Phase im
Gang. Die 2. Phase ist in Vorbereitung. Der Genehmigung
dürfte nichts mehr im Wege stehen. Die gesamten Kosten
dieser Planungsarbeiten trägt die Gemeinde Windisch.
Noch ein Wort zur Vision "Mitte", die übrigens schon
mehrmals in den Medien dargestellt wurde: Diese Vision
"Mitte" bearbeitet die Planung über den gesamten Perimeter
447
11. Dezember 2001
und das Umgelände des Fachhochschulcampus. Unter anderem werden unter kompetenter Führung die Themen Sport,
Freizeit, Kultur und Hotelerie bearbeitet. Damit die Verbindungen zu allen Entscheidungsträgern sichergestellt sind,
haben der Kanton, die SBB, Postauto Aargau, das Gewerbe,
die Industrie sowie die tangierten Grundeigentümer in der
Planungsgruppe Einsitz genommen. Hier werden Rahmenbedingungen geschaffen, die auch für private Investoren
äusserst attraktiv sind. Auch hier bestreiten die beiden Gemeinden sämtliche Planungskosten alleine.
Art. 351
Schliesslich gilt es in diesem Zusammenhang auch noch die
am 23. September dieses Jahres bewilligte Frei- und Strassenraumgestaltung der Stadt Brugg zu erwähnen. Immerhin
handelt es sich um ein Bauvorhaben von über 12 Mio. Franken, das zweifellos die Attraktivität des Bezirkshauptortes
steigern wird.
bend war. Von daher spielt es keine Rolle, ob für den Standort Sins, Mumpf, Aarau oder Wiliberg in Frage käme. Wichtig ist, was diese Fachhochschule bietet. Ich verstehe natürlich den Drang der Aarauer, die die Fachhochschule in
Aarau wollen. Ich verstehe die Aarauer, die stramm hinter
dem Reichsadler stehen und dafür sorgen wollen, dass die
Fachhochschule nach Aarau kommt. Aber: Le Locle, Yverdon, Vevey, St. Maurice, Sierre, Visp, Riggisberg, Zollikofen, Wädenswil, Oensingen, Olten, Muttenz, Horw, Rohrschach, Buchs, Mano, Ganoppio und Brugg-Windisch, das
sind alles Fachhochschulstandorte und trotzdem ist keiner
eine Kantonshauptstadt. Wenn wir hier über Schwerpunkte
diskutieren, dann kann man sich schon fragen, ob es sinnvoll
ist über Distanzen von 15 Kilometern zwischen Aarau und
Brugg zu diskutieren. Natürlich kann man darüber philosophieren und sagen, das eine oder das andere sei richtig. Aber
es bringt uns meines Erachtens nicht näher ans Ziel.
Wie Sie sehen, sind die beiden Gemeinden daran, die Rahmenbedingungen, sofern sie noch nicht gegeben sind, zu
formen und die Region sputet sich, so wie es die Fraktionssprecher am letzten Dienstag gefordert haben. Ich bitte Sie,
diese Informationen in Ihre Entscheidung über den Fachhochschulstandort einfliessen zu lassen!
Die Campus-Idee finde ich persönlich eine phantastische
Idee. Ich hatte wärend der Studienzeit die Möglichkeit, an
einem Campus in den USA zu sein. Zusammen mit der
Dozentenschaft, mit dem Umfeld in dieser Parkanlage habe
ich diese Zeit sehr genossen und sie ist mir bleibend in
Erinnerung.
Margrit Wahrstätter-Blatter, EVP, Wettingen: Die Fraktion
der EVP stellt Ihnen den Antrag auf Doppelstandort. In
meinem Eintretensvotum habe ich das schon gesagt. Wir
wollen den Schwerpunkt Technik in Brugg-Windisch und
den Schwerpunkt Pädagogik in Aarau. Gründe dazu, vor
allem für den Direktionsbereich Pädagogik in Aarau, habe
ich genannt. Das Umfeld für Forschung und Entwicklung ist
in Aarau ideal. Die Konkurrenzsituation, in die der Direktionsbereich Pädagogik im Speziellen in Zukunft gestellt
werden wird, wird in Aarau auch eine Öffnung erfahren im
Hinblick auf die Fachhochschule Nordwestschweiz. Zusammenlegungen von Studiengängen sind besser möglich.
Stellen Sie sich einmal vor, nun wollen wir zwischen Bahnlinie und Bahnhofstrasse in Ruhe und nach ergonomischen
Grundsätzen den Geist bewegen. Das einzige, das angeregt
wird, sind vermutlich die Nerven der Studentenschaft, die
einen Parkplatz suchen.
Zum Standort Campus in Brugg-Windisch haben wir eine
spezielle Frage: Wir haben heute ein Traktandum auf der
Liste zu den Ausbaumöglichkeiten auf dem Gebiet, wo
archäologische Ausgrabungen stattfinden. Frage: Ist geprüft
worden, ob auf dem Gebiet, wo die Neubauten erstellt werden sollen, nicht noch auf römische Gräber oder andere
Bauten gestossen wird? Wenn das der Fall sein sollte, was
soll uns das kosten und was sind die zeitlichen Konsequenzen davon?
Ich stelle zusammenfassend noch einmal den Antrag auf
Doppelstandort. D.h. dass wir auf Seite 14 beantragen werden zu Punkt 1 Aarau Fachhochschule Pädagogik und zu
Punkt 2 Brugg-Windisch Fachhochschule Wirtschaft und
Technik. Zu den Punkten 21 Aarau und 24 werden wir
keinen speziellen Antrag stellen, da sind wir mit der Kommission einverstanden.
Vorsitzender: Ich kann Ihnen mitteilen, dass diese Version
sich genau mit dem Eventualantrag von Herrn Guignard
deckt.
Rainer Kaufmann, FDP, Rupperswil: Was ist entscheidend
für den Fachhochschulstandort? Vor über 20 Jahren stellte
ich mir dieselbe Frage als angehender Student. Für mich war
klar: Ich wähle jenen Standort, der mir die beste Qualität
bietet, der mir schlussendlich einen Diplomausweis gibt, der
im Markt am besten besteht. Für mich war klar, dass die
Wertschöpfung direkt nach dem Diplomstudium massge-
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Ich bitte Sie, die vorgeschlagene Lösung Campus BruggWindisch zu unterstützen. Es ist sicher nicht die beste Lösung, aber es ist zur Zeit und jetzt die optimale Lösung. Sie
ist ausbaufähig und vermutlich bezahlbar und entwicklungsfähig. Brugg soll der Standort sein! Brugg soll sich mit
lebendigen und kreativen Hirnzellen füllen und ich hoffe,
dass Sie mit Innovation und etwas mehr Charme in die
Zukunft gehen!
Vorsitzender: Es liegt ein Ordnungsantrag vor.
Rolf Urech, FP, Hallwil: Ich habe nochmals die Rednerliste
beim Präsidenten angeschaut und es sind wieder neue Eingänge gekommen und ich glaube, die Meinungen sind gemacht. Die Leute, die eingeschrieben sind, können noch
reden. Aber wir müssen uns hier nicht profilieren. Wir könnten jetzt schon abstimmen und das Resultat wäre jetzt das
Gleiche wie in 2 Stunden. Ich bitte Sie um Abbruch der
Diskussion!
Vorsitzender: Wir stimmen über den Ordnungsantrag ab.
Abstimmung:
Der Ordnungsantrag wird mit grosser Mehrheit angenommen.
Vorsitzender: Damit brechen wir die Diskussion ab, nachdem die Rednerliste mit den bereits eingetragenen Rednern
und Rednerinnen abgetragen ist.
Daniel Knecht, FDP, Windisch: Ich bitte Sie, den Antrag 2
unverändert zu belassen und dann zu beschliessen. Ich will
nicht alles, was schon gesagt wurde, hier nocheinmal wiederholen. Deshalb möchte ich mich kurz zur Idee des Campus und zum angeblich so dürftigen Umfeld äussern.
Art. 351
1. Zum Campus: In meinem Leben habe ich viele Schulen
besucht und Vor- und Nachteile kennengelernt. Im Gegensatz zu Vielen kenne ich auch die Vorteile eines Campus,
nämlich Studieren und Wohnen in einem interdisziplinären
Umfeld. Ich studierte unter anderem an der ETH Lausanne
am alten Standort an der Avenue du Cours und ausserhalb in
Dorigny und wohnte im Studentenheim. Wir konnten die
Nähe von Uni, ETH und Studentenheim ausnützen, Kontakte über die Disziplinen hinaus knüpfen, aber auch Tag und
Nacht zusammen arbeiten und lernen.
Der Standort Brugg-Windisch bietet uns die Möglichkeit,
einen solchen Campus kostengünstig zu entwickeln. Dafür
braucht es eine kritische Masse an Studenten. Das fehlte mit
einem Doppelstandort Brugg-Aarau.
Es wurde als Begründung für den Doppelstandort auch das
Beispiel der ETH Hönggerberg und der ETH Zürich Zentrum genannt. Auch dieses Beispiel kenne ich aus eigener
Erfahrung. Der so hochgelobte Standort Hönggerberg hiess
bei uns Studenten damals: "das Kloster". Abgelegen und halt
etwas einsam. Einige meiner Mitstudenten gingen damals so
weit, ab und zu ins Zentrum zu gehen und die Pharmacievorlesungen zu besuchen, weil es dort eben nicht nur Burschen gab. Es braucht also eine gute Durchmischung und es
braucht auch eine kritische Masse an Studenten. BruggWindisch böte diese Möglichkeit.
2. Zum dürftigen Umfeld: Es ist so. Steigen Sie in BruggWindisch aus dem Zug, so ist der Anblick wenig erbauend.
Aber wie immer hat eine solche Angelegenheit auch ihr
Gutes! Eine Gestaltung und ein Aufbruch ist möglich. Und
genau das passiert in dieser Region: der Aufbruch in den
Gemeinden Brugg und Windisch ist spürbar! In Windisch
hat das Volk die Neugestaltung des Bahnhofplatzes wuchtig
angenommen. In seltener Einmütigkeit beplanen Brugg und
Windisch gemeinsam diese Areale neu. Die Stimmung im
Volk hilft und das Ziel ist klar: ein Ruck geht durch die
Region!
Aber auch etwas anderes ist passiert und da spreche ich auch
in eigener Sache: Irgendjemand muss ja dann auch den
Antrieb geben und muss hinter diesen Projekten stehen,
diese voran bringen und investieren und finanzieren. Die
Region Brugg verfügt über eine aktive Unternehmerschaft,
wie Sie ja sicher im Zusammenhang mit den Diskussionen
um die Fachhochschulen und um die Berufsschulen erfahren
durften. Unsere lokalen Unternehmer stehen bereit und sind
gewillt, bei dieser Entwicklung des Umfeldes mitzumachen
und zu investieren. Das sind keine Lippenbekenntnisse,
sondern es sind klare Absichten, an denen Sie auch mich als
Unternehmervertreter einmal messen können. Der Kanton
Aargau hat jetzt die einmalige Chance, die Weichen jetzt
richtig zu stellen. Der Fachhochschulstandort BruggWindisch ist richtig. Tun wir also das Richtige!
Andrea-Ursina Müller, FDP, Küttigen: Aus Sicht der Zürcherinnen und Zürcher werden wir Aargauerinnen und
Aargauer schon beinahe zu den Bernern gezählt; umgekehrt
betrachten uns die Bernerinnen und Berner als Zürcher und
Zürcherinnen. Und in beinahe jeder Analyse oder Charakteristik des Aargaus beklagen wir die Wahrnehmung des
Kantons als mittelmässig, zuwenig beachtet, ohne ausstrahlendes Zentrum und als Durchfahrtsgebiet zwischen Bern
und Zürich. Sogar als Expo-Signet wählen wir eine Autobahnausfahrt. Der Zwischenruf unsererseits, dass nämlich
zwischen den Grossaglomerationen Bern und Zürich noch
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ein starker Kanton Aargau liegt, sollte eigentlich nicht notwendig sein. Leider wird dieser Zwischenruf aber weiterhin
nötig bleiben - die heutige Diskussion beweist es einmal
mehr!
Zugegeben, das ist eine eher emotionale Argumentation.
Aber im Kern beschreibt sie das, was hier einmal mehr zu
passieren droht. Unser aller Anliegen als Parlament des
Kantons Aargau und nicht als Regionalvertretungen von
einzelnen Bezirken und Ortschaften, sollte es eigentlich
sein, auch der überregionalen Bedeutung unseres Kantons
durch eine sinnvolle Standortpolitik endlich angemessen
Rechnung zu tragen. Dazu gehört die Stärkung der Zentren
des Kantons, insbesondere unserer Kantonshauptstadt. Leider wird seit Jahren trotz schönen Absichtserklärungen und
klaren Richtplanungsgrundlagen laufend das Gegenteil
getan! Die Infrastrukturen werden flächendeckend - nach
dem Motto "Allen etwas!" verteilt. Beharrlich sorgen wir
dafür, dass der Kanton ohne eigentliches Zentrum bleibt und
insgesamt im eidgenössischen Kontext wenig wahrgenommen wird. Dabei hat der Grosse Rat im Richtplan vor wenigen Jahren klar festgeschrieben, dass überregionale Institutionen und Funktionen in die Kantonshauptstadt gehören.
Und was ist denn eine Fachhochschule anderes, als eine
sogar überkantonal bedeutsame Institution?
Die Notwendigkeit und Bedeutung einer starken Kantonshauptstadt ist in den umliegenden Kantonen kein Diskussionsthema, sondern unbestrittenen und selbstverständlich.
Darum haben auch alle umliegenden Kantone stärkere Zentren. Für einmal sollte ob der Bedeutung der Vorlage auch
bei uns das regionalpolitische Geplänkel beiseite geschoben
werden! Insbesondere der Grosse Rat muss sich die Frage
stellen, welche Bedeutung der Fachhochschul-Standortentscheid für unseren Kanton im Aussenverhältnis hat, speziell
im Verhältnis zu den umliegenden Kantonen.
Sowohl der Botschaft des Regierungsrates als auch der
Beilage zur Botschaft kann eine Tatsache klar entnommen
werden: Die Lösung Campus Aarau schneidet für die Bedeutung des Kantons Aargau und für die Übereinstimmung
mit den Grundsätzen der kantonalen Richtplanung deutlich
besser ab als eine Campuslösung Windisch!
Ich stelle mir als Neuling im Rat die Frage, weshalb wir
einmal mehr vorsätzlich beabsichtigen, unsere Kantonshauptstadt zu vernachlässigen, anstatt sie zu stärken und sie
als kantonales Hauptzentrum endlich aufzuwerten! Es ist für
mich unter keinem Titel einsehbar, weshalb stattdessen ein
regionaler Standort zum Zuge kommen soll, welcher sich
zudem mit den vorhandenen bildungspolitisch bedeutsamen
Infrastrukturen von Aarau - wie Bibliotheken, Museen,
Kunsthaus usw. - nicht messen kann. Das Umfeld in BruggWindisch sei - so die Argumentation der Brugg Befürworter
- nahezu idyllisch und mit seiner ganzen Umgebung geradezu ideal für einen Fachhochschulcampus. Die Anlage liegt
wohlverstanden zwischen der Psychiatrischen Klinik, den
Gleisanlagen und den Kabelwerken Brugg auf einem ehemaligen Schlachthofareal. Für mein Verständnis ist dieser
Standort weder idyllisch noch für ein Bildungsangebot auf
Hochschulstufe besonders prädestiniert. Da würde ich als
Studentin doch eher das kulturelle Umfeld und den Puls des
Stadtlebens - wie dies die Kantonshauptstadt bietet - als
nähere Umgebung vorziehen.
Tragen Sie also für einmal zur Stärkung unseres Kantons bei
und springen sie über Ihren Schatten! Jeder erfolgreiche
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Kanton siedelt seine Hochschule an der attraktivsten Lage
im Zentralort oder in der Kantonshauptstadt an. Die aargauische Strategie der möglichst flächendeckenden Verteilung
nach dem Motto "allen von allem etwas", führt zu schwachen Lösungen und zu einem von aussen als wenig bedeutend wahrgenommenen Kanton zwischen grossen Zentren.
Stimmen Sie unter Berücksichtigung der genannten Argumente dem Antrag von Marcel Guignard zu und fixieren sie
als Campus-Standort der Aargauer Fachhochschule die
Kantonshauptstadt!
Geri Müller, Grüne, Baden: Letzte Woche wurde vor allem
im Schlussteil der Debatte der Blick auf die Gesamtheit der
Dinge gerichtet. Ich möchte dort anknüpfen und in Stichworten zusammenfassen, was zur Konklusion führen soll.
Was ist bedeutend für eine Fachhochschule? Wir haben jetzt
Voten für den West- und solche für den Ostteil gehört.
Wichtig ist das Portfolio. Der Bundesrat wird über ein Portfolio entscheiden und nicht über den Standort, über die
Anzahl Kneipen, Theateranlagen usw.. Er wird sich fragen,
welche Dinge wo doziert werden. Darüber wissen wir heute
noch nichts. Wir diskutieren jetzt über die Schachtel, die wir
irgendwo hinstellen; der Inhalt kommt dann später.
Das Zweite, was für den Bund entscheidend sein wird: Der
Bund, Herr Kaufmann, wird nicht diese Fachhochschulen,
die Sie aufgezählt haben, bewilligen. Die Fachhochschule
Riggisberg ist ein Teil der Fachhochschule Bern. Es wird so
heissen: Fachhochschule Bern, Abteilung Riggisberg. Diese
6 Studierenden dort sind Studierende der Fachhochschule
Bern. Letztlich wird es 7 Fachhochschulen in diesem Land
geben, da bin ich ziemlich überzeugt. Ich würde sogar sagen, es gibt eher zwei: eine französischsprachige und eine
deutschsprachige. Es geht also auch um eine kritische Masse. Sie werden doch nicht eine Fachhochschule für 1'000
Studierende bewilligen können. Wie wollen Sie jetzt plötzlich diese kritische Masse, die bei 4'000 Studierenden angesiedelt ist, nach Brugg-Windisch holen? Wie wollen Sie von
den aktuell 15'000 Studierenden 4'000, also rund einen
Viertel, nach Brugg-Windisch bringen? Wenn Sie diesen
Satz erhöhen, haben Sie einen Achtel. D.h. also, eine Fachhochschule Nordwestschweiz müsste sich auf diese 4'000
minimal konzentrieren. Also müssten wir von einer Fachhochschule Nordwestschweiz sprechen und nicht von Windisch, Brugg oder Kölliken. Daraus ableiten müssen wir die
Zusammenarbeit und Zusammenwirken mit den anderen
Fachhochschulen suchen. Ganz konkret sind wir den beiden
Basel und Solothurn zugeordnet. Wenn wir jetzt die Fachhochschule in den Osten setzen, dann setzen wir uns aus
diesem politisch empfindlichen Zentrum raus, welches eben
mit Solothurn zusammengehören würde.
Der Standort ist also letztlich eine sekundäre Frage. Es
kommt darauf an, welche Disziplin dann in Aarau doziert
werden würde, welche in Basel und welche in Olten.
3. Es kommt auf die Kooperation mit anderen Universitäten
und Fachhochschulen an. Sie wissen, dass schon heute die
Fachhochschulen teilweise mit Universitäten aus England
oder Holland kooperieren. Diese Diskussion der Distanz
spielt hier keine Rolle.
Wir werden ja demnächst das Budget besprechen und bestimmen, wem wir welche Mittel zusprechen. Damit sind
wir bei der Frage, wie wir die Betriebsmittel dieser Fach-
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hochschule zusammen mit den Studierenden verbinden.
Auch da ist es schlichtweg utopisch, dass der Aargau alleine
eine Fachhochschule betreibt. Das ist nicht finanzierbar!
Wenn wir uns da ausserhalb des Zentrums setzen und uns
verpflichten, das auch wirklich zu betreiben und wenn dann
das Gleiche passiert wie mit der Fachhochschule Gesundheit, wo wir nach 2-3 Betriebsjahren sagen müssen, tut uns
leid, wir haben kein Geld mehr und müssen den Laden
schliessen. Das Ziel müsste also eine Kooperation sein, so
dass wir die kritische Grösse erreichen. Die ist absolut unabdingbar, das hat der Bundesrat unmissverständlich gesagt.
Wir müssen weiter dafür schauen, dass die Kooperation
meinetwegen über Solothurn und Basel hinaus mit den
Nachbarkantonen funktioniert! Der Entscheid, heute nach
Brugg zu gehen, wäre ein völlig falscher Entscheid. Wir
müssen Signale setzen, dass die Kooperation funktioniert. In
diesem Sinne werde ich den Antrag von Herrn Guignard
unterstützen. Sollte dieser Schiffbruch erleiden, so frage ich
Sie: Wäre es denn tragisch, wenn es eine Fachhochschule
Aarau gäbe mit einem Bereich Windisch? Keiner redet
davon, die Hallerhallen nach Aarau zu zügeln. Es ist kein
Problem, wenn der Briefkasten in Aarau steht und ein Teil
der Studierenden in Windisch arbeitet. In diesem Sinne also
dann auch Unterstützung eines Twin-Campus!
Heinrich Hochuli, SVP, Aarau: Ich rede als Einzelvotant
und bin in meiner Fraktion ein Rufer in der Wüste. Wir sind
im Begriff, den Kanton und seine Hauptstadt zu schwächen.
Mit dem Standort Brugg wird ein Weg in Richtung Zürich
beschritten. Eine Fachhochschule wird ein Zentrum stärken,
sowohl wirtschaftlich, wie auch ausbildungsmässig. Mit
dem Standort Brugg aber ist es der Ort Zürich und der
Ostaargau wird gestärkt. Brugg wird sich in Richtung Zürich
orientieren. Man erwartet auch Studierende aus Zürich, was
ich persönlich nicht glaube. Zwischen Zürich-Brugg und
Bern gibt es kein Zentrum. Wir vergeben die Chance, dass
im Mittelland neben den genannten Zentren Zürich und Bern
eine Mitte entstehen könnte aus dem Raum Aarau Olten.
Wir sind wohl im Begriff, den Kanton Aargau zu verregionalisieren! Brugg kann kein Zentrum werden. Die wirtschaftliche Stärke fehlt. Beim Standort Brugg werden die
Studierenden aus dem unteren Fricktal wohl nach Basel
ziehen. Die Solothurner werden ihre Ausbildung in Basel
machen. Wir investieren Millionen in eine Fachhochschule
und stehen voll in der Konkurrenz.
Aus folgenden Gründen bin ich überzeugt, dass der Standort
Aarau auf lange Sicht besser ist als Brugg:
1. Stärkung einer Kantonshauptstadt und Unterstützung
eines Wirtschaftsraumes zwischen Zürich und Bern.
2. Sehr gutes Einzugsgebiet für die Studierenden aus dem
Kanton Solothurn. Wir wollen nicht nur eine Fachhochschule für den Aargau, sondern eine für die Nordwestschweiz. Es
geht mir nicht nur um Aarau als Ort, sondern um die Stärkung des Kantons und des Wirtschaftsraumes Mittelland.
Ich bitte Sie sehr, diese Punkte nochmals zu überlegen und
die Vorteile des Standortes Aarau zu sehen und dem Antrag
Dr. Guignard zuzustimmen!
Vorsitzender: Die Liste der eingeschriebenen Rednerinnen
und Redner ist abgetragen. Ich frage aber trotzdem noch:
Haben wir niemanden vergessen? Das scheint nicht der Fall
zu sein. Damit ist die Diskussion geschlossen.
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Richard Plüss, SVP, Lupfig, Präsident der Kommission
Bildung, Kultur und Sport: Ich komme noch einmal auf die
Abstimmungsresultate der Kommission zurück. Die Variante Doppelstandort wurde auch in der Kommission ins Spiel
gebracht, war aber für die Kommission aus fachlichen,
pädagogischen und sachlichen Argumenten nicht akzeptabel
und wurde deshalb nicht als Variante zur Abstimmung
gebracht.
In der Kommission wurde entschieden zwischen einem
einzigen Zusammenschluss der Fachhochschule entweder
auf dem Platze Aarau oder auf dem Standort BruggWindisch. In Abwägung aller Standortvorteile und aller
Argumente von fachlicher und pädagogischer Sicht überwiegt der Standort Brugg-Windisch deutlich, auch im Hinblick der finanziellen Auswirkungen und des möglichen
Entwicklungspotenzials. Deshalb entschied sich die Kommission mit 13 Ja zu 3 Nein bei einem abwesenden Mitglied
eindeutig für den Fachhochschulstandort Campus BruggWindisch.
Regierungsrat Rainer Huber, CVP: Mit Interesse habe ich
diese Voten gehört, die lückenlos durchaus verständlich und
nachvollziehbar für mich sind. Ich möchte zu Beginn einen
Ausschnitt aus dem Votum von Herrn Dr. Daniel Heller
vom 9. Januar dieses Jahres zitieren: "Nur eine Gesamtbetrachtung mit der Möglichkeit von Kompensationen würde
ermöglichen, dass die dazu notwendigen, wesentlichen
Standortverschiebungen durch Kompensationen oder Abtausche in unserem regional verzettelten Kanton politisch überhaupt möglich würden. Ein gewisser Regionalchauvinismus
- entzündet an der Fachhochschulstandortfrage - hat dann
diesem strategischen Ansatz das Genick gebrochen."
Es gibt Wunder! Heute besteht für Sie die Möglichkeit,
diesen Genickbruch rückgängig zu machen, wenn wir jetzt
die Weichen richtig stellen und heute die Standortfragen der
kantonalen Schulen gesamtheitlich angehen.
Ich gehe kurz auf das Votum von Herrn Dr. Guignard ein:
Als Stadtammann hat er natürlich die Pflicht von seinen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern übernommen, dieses
Votum in dieser Form abzugeben. Es ist für mich verständlich. Ich will aber klarstellen, dass es nicht eine vermeintliche Objektivität war, die zum Entscheid der Aargauer Regierung geführt hat. Es war das Resultat eines sehr eingehenden Entscheidfindungsprozesses, der sehr intensiv geführt wurde, zunächst von meinem Amtsvorgänger und ab
Amtsantritt auch von mir. Es sind auch nicht gesuchte Bestätigungen von persönlich vorher gefassten Meinungen.
Überhaupt nicht! Ich habe mir diese Meinung zu diesem
Standort mit Hilfe meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
auch im Gespräch mit anderen Kantonen, aber auch innerhalb der Regierung in intensiven Diskussionen gebildet. Es
kann keine Rede sein von Voreingenommenheit oder von
vermeintlicher Objektivität, sonst hätten wir ja in der Beilage nicht so deutlich ausgeführt, dass gemessen an den
Richtplananforderungen der Standort Aarau oder der Doppelstandort wesentlich besser abschliessen würden. Das soll
auch ein Ausdruck echter Objektivität sein!
Der Doppelstandort wurde von einzelnen Votantinnen und
Votanten angeführt. Ein Doppelstandort ist - abgesehen von
den Kosten - auch von der Flexibilität her nicht die Lösung,
die wir im Aargau in unserer höchsten Bildungsanstalt - die
wir als Nichtuniversitätskanton bauen und errichten können
- anstreben. Die Flexibilität schränken wir sehr stark ein mit
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einem Doppelstandort, wo wir beinahe departementsgenau
festlegen, wo wieviele Quadratmeter für was bereitstehen
sollen. Und das in einer Fachhochschullandschaft, die - das
müssen Sie mir zugestehen - sich in den letzten Jahren, und
vermutlich auch in den kommenden Jahren, mit einer sehr
eindrücklichen Dynamik entwickelt hat und zwar nicht nur
in der Schweiz, sondern in ganz Europa. Da müssen wir
dabei sein! Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen
lassen!
Über Kosten haben wir vieles gehört und gelesen. Heute
stelle ich nun mit Überraschung fest, dass alles gleich teuer
ist. Ich halte fest, dass wir unsere Zahlen mehrfach überprüft
haben. Die heutigen Zahlen zeigen ganz klar, wenn wir das
wirklich objektiv aufzeigen, dass die Investitionskosten für
einen Campus in Aarau in der Bandbreite von 220-240 Mio.
liegen werden und dass die Kosten für einen vergleichbaren
Campus in Brugg-Windisch bei 160-200 Mio. liegen werden. Während den Voten habe ich noch 10 Mio. dazugetan.
Vorher waren es 160-190 Mio. Franken. Den Streubereich
habe ich zu Ungusten eines Campusses Windisch erhöht!
Der Zeithorizont spielt in der Realisierung dieser Fachhochschule sicher eine Rolle, aber nicht eine entscheidende. Und
doch: Auch bei der Zeitfrage können wir sagen, dass wir
2005 mit einer Campus-Lösung Windisch mit abgeschlossener Sanierung der vorhandenen Bauten 50% des Flächenbedarfs bezugsbereit realisiert hätten.
Bei der Lösung Campus Aarau sprechen wir von rund einem
Drittel der Fläche, der in der gleichen Zeit realisiert werden
kann.
Noch eine Ergänzung zur Bewertung des Umfeldes: Ich bin
nicht von Brugg und nicht von Windisch. Ich möchte im
Zusammenhang mit dem Schlachthofareal einfach darauf
hinweisen, dass meines Wissens das Centre Pompidou auch
nicht auf einem alten Museumsboden gebaut wurde, sondern
in einer Verkaufshalle, die wohl ihren Charme gehabt hat,
vielleicht noch einen grösseren Charme als die Markthalle in
Brugg-Windisch.
Für die Fachhochschule Pädagogik ist ein Campus zwingend. Berufsfeld und Lehrerbildung müssen näher zusammenrücken. Das bestätigen Fachleute aus dem Bereich der
Pädagogik genau so wie Fachleute, die im wirtschaftlichen,
technischen oder gestalterischen Bereich in der Ausbildung
tätig sind. Die interdisziplinären Lehrveranstaltungen, das
gegenseitige Austauschen von Wissen und Können, aber
auch - und da müssen wir gerade in der Verantwortung für
unsere Volksschule ganz nachhaltig daran denken - dort, wo
es darum geht, das Image des Lehrerberufes wieder aufzumöbeln, die Akzeptanz dieser Berufsgruppe auf ein Niveau
bringen, wo andere Staaten schon lange sind. Wir sind in
dieser Akzeptanz nur schlichtes Mittelmass und das genügt
nicht für die Zukunft unserer Bildungslandschaft. Wir brauchen diese Zusammenführung, werden doch in Technik,
Wirtschaft und Gestaltung Prozesse immer komplexer.
Welcher Absolvent eines Lehrganges an dieser Fachhochschule muss nicht früher oder später pädagogische Fähigkeiten aufweisen, wenn es darum geht, in einer Projektgruppe
drin vielleicht komplexe Prozesse zu erklären. Was ist da
näherliegend als die Wissensvermittlung. Das ist schlussendlich die Kernkompetenz der Pädagogik. Beide Seiten
profitieren von dieser Nähe; und diese kann nicht ersetzt
werden durch elektronische Kommunikationsmittel. Ich
kenne verschiedene Videokonferenzeinrichtungen, die für
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viel Geld eingerichtet wurden, um Kosten zu sparen. Nach
wenigen Jahren wurde der Betrieb bei den meisten wieder
eingestellt. Der persönliche Kontakt, die persönliche Nähe
in der gemeinsamen Arbeit lässt sich auch heute, in diesem
Jahrtausend und in diesem Jahrhundert nicht durch elektronische Kontakte ersetzen. Was wären wir für eine arme
Gesellschaft, wenn wir an das glauben würden!
Diese Nähe ist zwingend. Ein Abtrennen der Pädagogik in
einen Doppelstandort wäre ein Rückschritt und Sie wären
damit mitverantwortlich für die weitere Entwicklung des
Images des Lehrerberufes!
Die Strategie der Fachhochschule Aargau verlangt einen
Campus. Die Fachhochschule Aargau soll innerhalb der
Fachhochschule Nordwestschweiz eine Mehrspartenfachhochschule und nicht einfach nur ein Verbund von verschiedenen Fachhochschulbereichen sein. Die fachliche Integration verlangt auch eine räumliche Konzentration. Die Lehrangebote sind zunehmend studienübergreifend. Gemeinsame
Vorlesungen und Projekte müssen gepflegt werden können.
Nur der Campus schafft schlussendlich eine echte Hochschulidentität und Hochschulkultur, wie wir sie im Aargau
wollen! Wenn die Frage gestellt wird, wo denn unsere Partner sind? Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass eine
Fachhochschule Aargau nur als Teil einer starken Fachhochschule Nordwestschweiz eine Überlebenschance im Markt
haben wird. Ein Markt, der über unsere Kantonsgrenzen und
über die Landesgrenzen hinaus geht. Deshalb haben wir
grosse Anstrengungen unternommen in den letzten Monaten
- mit Erfolg -, die Zusammenarbeit nicht mit dem kleinsten
Partner in diesem Umfeld, mit Solothurn, sondern eben in
echter Zusammenarbeit mit der Nordwestschweiz, den
beiden Basel, voranzutreiben. Zeugnis davon gibt die Zusammenarbeitsvereinbarung, wie wir sie am 22. November
noch einmal auf Regierungsebene unterschrieben haben.
Eine Zusammenarbeitserklärung, die über das bisherige
Mass ganz deutlich hinausgeht, wo auch Mittel gesprochen
werden. Wir haben einen Innovationsfonds, wo jeder der
Partner 150'000 Franken pro Jahr einbezahlt, um eben innovative Projekte, die zu einem Zusammenführen der Fachhochschulen beitragen, zu fördern. Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, die auch festhält, dass eine gemeinsame Geschäftsstelle geschaffen werden soll. Das sind klare Signale,
die nicht nur hier in diesem Saal gehört werden, sondern
auch in Bern. Ich zitiere gerne aus einem Brief des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes von Herrn Bundesrat Couchepin, mit Datum vom 10. Dezember dieses Jahres:
"Mit Freude und Genugtuung haben wir von der Kooperationssitzung vom 22. November und der unterzeichneten
Vereinbarung der 4 Nordwestschweizerkantone über die
verstärkte Zusammenarbeit in der Fachhochschulfrage
Kenntnis genommen. (...) Die von der Aargauer Regierung
beschlossene innerkantonale Konzentration aller Fachhochschulbereiche in einem Campus erfüllt sicherlich die Anforderungen im Bereich der Kosten- und Qualitätsentwicklung
sowie der Interdisziplinarität. Sie ist eine entscheidende
Voraussetzung für die organisatorische Zusammenführung
der Teilschulen in der Fachhochschule Nordwestschweiz.
Wie unsere Besprechung es bestätigt hat, sind wir vom
Nutzen einer grösseren Nähe zwischen Bildung und Wirtschaft überzeugt. (...) Der damit aufgezeigte Weg bringt die
Nordwestschweiz der Anerkennung der Fachhochschule
einen grossen Schritt näher."
Meine Damen und Herren, diese Worte sind sehr deutlich!
Sie zeigen, wo die Prioritäten liegen. Das sind Worte, auf
die wir uns konzentrieren müssen bei der Zukunftsweichenstellung. Bedenken Sie, dass wir mit dem Standortentscheid
Strukturen für die nächsten 20 oder sogar 50 Jahre schaffen!
Korrekturen eines strategischen Fehlentscheides sind nicht
mehr möglich. Daher kann nur die flexibelste Lösung angemessen sein. Daher ist es oberstes Gebot, dass die Standortfrage der Strategie folgen muss und nicht umgekehrt! Alles
andere ist unsachgemäss und wäre ein kapitaler Fehlentscheid auf Kosten späterer Generationen. Warum soll der
Aargau mit einer halbherzigen, zweitklassigen Lösung
leben, wenn wir jetzt die Chance haben, die beste Lösung
für unseren Kanton zu wählen?
Vorsitzender: Damit wir die Übersicht nicht verlieren, bitte
ich Sie, die Botschaft auf Seite 14 aufzuschlagen. Damit wir
genau wissen, über was wir abstimmen, halte ich fest, was
für Anträge vorliegen. Herr Dr. Guignard hat den Antrag so
umgearbeitet, dass er auf Seite 14 platziert werden könnte.
Das würde heissen, wenn wir Aarau als Standort des Campus wählen würden, dann würde die Position 9 rechte Spalte
einfach Brugg-Windisch durch Aarau ersetzt. Diese beiden
Anträge werde ich gegenüberstellen.
In einer 2. Abstimmung - falls Brugg-Windisch da obsiegt würde der Eventualabstimmung von Herrn Dr. Guignard,
der gleichlautend ist mit dem Antrag von Frau Wahrstätter
und Herrn Miloni, zur Abstimmung gebracht, der dazu
führen würde, dass die Lehrerbildung, also Pädagogik nach
Aarau käme. Soweit sollte eigentlich die Ausgangslage klar
sein.
Wir führen eine Abstimmung durch über die Position 9
rechte Spalte. Ich frage zuerst, wer Brugg-Windisch unterstützt und dann in zweiter Abstimmung die Aarauer Position.
Abstimmung:
Für Brugg-Windisch als Standort Fachhochschule Aargau
mit den notwendigen Aus- und Neubauten: 161 Stimmen.
Für den Standort Aarau: 25 Stimmen.
Vorsitzender: Damit haben wir noch nicht über den Campus
bestimmt und kommen zu diesem Eventualantrag, getragen
von mehreren Votantinnen und Votanten. Da würde es mit
Abs. 1, der jetzt im Regierungsantrag gestrichen ist, dann
heissen: "1. Aarau Standort Fachhochschule Aargau, Direktionsbereich Pädagogik und Soziales mit den notwendigen
Bauten." Das ist auch korrespondierend mit den Anträgen
Wahrstätter und Miloni.
Abstimmung:
Für den Eventualantrag Dr. Guignard: 19 Stimmen.
Dagegen: 164 Stimmen.
Vorsitzender: Sie haben den Doppelstandort verworfen und
damit der Campus-Lösung in Brugg-Windisch zugestimmt.
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass der Hauptantrag Seite 28 Ziffer 2 stehen bleibt wie von der Regierung
vorgeschlagen und von der Kommission bestätigt.
Damit schliesse ich die Morgensitzung. Ich erinnere die
Büromitglieder daran, dass wir noch kurz zusammenkommen müssen. Wir beginnen am Nachmittag pünktlich um
14.00 Uhr.
(Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr.)
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