Stellungnahme des VDAB zu den Kontrollen der Nationalen Stelle

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Stellungnahme des VDAB zu den Kontrollen der Nationalen
Stelle zur Verhütung von Folter in Deutschen Altenpflegeheimen
Zu den Kontrollen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und den damit
einhergehenden
öffentlichen
Diskussionen
um
die
Missstände
in
den
Altenpflegeeinrichtungen gibt der VDAB als Vertreter der privaten professionelle Pflege die
vorliegende Stellungnahme ab. Die professionelle Pflege hat es nicht verdient, einmal mehr
unter Generalverdacht zu stehen. Angemessener wäre es, ihr Vertrauen und Wertschätzung für
ihre tägliche Arbeit entgegen zu bringen. Der Verband möchte zu diesem Zweck dazu
beitragen, die Arbeit der Stelle in der öffentlichen Diskussion richtig einzuordnen.
1. Kontrollen haben nichts mit Verdachtsmomenten zu tun, sondern sind Folge
internationalen Vereinbarungen.
Der VDAB findet es wichtig festzustellen, worum es sich bei den Kontrollen der Nationalen
Stelle zur Verhütung von Folter eigentlich geht. Es ist ein Missverständnis zu glauben, die
Kontrollen würden auf Basis eines konkreten Verdachtsmoments durchgeführt. Die Aktivitäten
der Stelle gehen auf ein internationales Abkommen der Vereinten Nationen zurück. Das
Hauptaugenmerk dieses Abkommens liegt in der Verhütung von Folter in solchen Ländern, in
denen Folter durch staatliche Institutionen bedauerlicherweise noch an der Tagesordnung ist.
Länder wie Deutschland gehen lediglich mit gutem Beispiel voran. Hier prüft die Stelle Orte und
Einrichtungen, wie Polizei, Bundeswehrkasernen etc., an denen freiheitsentziehende
Maßnahmen vorkommen können.
2. Praxis und Motiv freiheitsentziehender Maßnahmen in Altenpflegeheimen haben nichts mit
Folter zu tun.
Der VDAB fordert dazu auf, in der öffentlichen Diskussion sensibel mit dem Begriff „Folter“
umzugehen und nicht leichtfertig in den Dienst populistischer Skandalisierung zu stellen. Dies
kann dazu führen, eine ganze Berufsgruppe unbegründet in Verruf zu bringen. Der VDAB
bezweifelt, ob die Praxis freiheitsentziehender Maßnahmen, die Anlass für die Kontrollen in
Altenpflegeheimen sind, überhaupt Kontrollen durch die Antifolterstelle rechtfertigen. Denn
während sich Folter über systematischen und willkürlichen Gewalteinsatz zum Zweck des
Folternden oder seiner Auftraggeber definiert, dienen freiheitsentziehenden Maßnahmen
einem anderen Zweck: sie dienen dem Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Pflegebedürftigen. Des Weiteren gibt es irreführende Vorstellungen darüber, was in der
professionellen Pflege die übliche Praxis solcher Maßnahmen ist. Häufig ist dies eben nicht die
„Fixierung“ des Bewohners am Bett. Eine weitaus größere Rolle spielen technologische
Nachverfolgungssysteme bspw. durch den Einsatz von Funkarmbändern und Sensormatten.
Diese Maßnahmen anzuwenden liegt außerdem nicht im Ermessen der Pflegenden, sondern
braucht die richterliche Genehmigung. Der VDAB stellt in Frage, ob sich aus Motiv und Praxis
dieser Maßnahmen rechtfertigen lässt, dass Altenpflegeeinrichtungen überhaupt in den
Katalog der von der „Antifolterstelle“ zu prüfenden Institutionen gehören.
3. Der Schutz von personenbezogenen Daten und Persönlichkeitsrechten muss gewährleistet
bleiben.
Der VDAB fordert dazu auf, die Kontrollen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter nicht
über die im Gesetz verankerten Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der Heimbewohner zu
stellen. Es ist unklar, welche konkreten Zugriffsrechte vor Ort durch das Fakultativprotokoll des
Übereinkommens der Vereinten Nationen, auf die die Einrichtung der Nationalen Stelle
zurückgeht, resultieren. Es ist bedenklich, dass die Stelle bei den Landesministerien die
Einsicht in die Daten aus den Versorgungsverträgen anfragt oder laut dem Fakultativprotokoll
ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen personenbezogene Daten erheben darf. Es kann
auch nicht sein, dass die Stelle uneingeschränkt Zugang in die Einrichtungen und bspw. in die
Wohnbereiche der Heimbewohner hat.
4. Auch in der Pflege muss gelten, dass von Einzel- nicht auf Regelfälle geschlossen werden
kann.
Der VDAB leugnet nicht Einzelfälle, bei denen es zu widerrechtlichen Maßnahmen in
Altenpflegeheimen gekommen ist. Die Unternehmen der professionellen Pflege stehen
allerdings an vorderster Front bei dem Bemühen, solche Fälle von persönlichen Fehlverhalten
aufzuklären und unbedingt zu verhindern. Allein die Wahrnehmung der unternehmerischen
Verantwortung gebietet es, solche Fälle aufzuklären. Der Verband verwahrt sich jedoch
dagegen, dass Misshandlung in der Pflege der Regelfall sein soll.
5. Die überbordenden bürokratischen Anforderungen an die Pflege in Deutschland führen zu
einer Fehlsteuerung vorhandener Ressourcen.
Der VDAB fordert dazu auf, die strukturellen Defizite der Pflege wieder verstärkt öffentlich zu
diskutieren. Medien, Politiker und Verbände laufen zu häufig Gefahr, aus Einzelfällen von
Misshandlungen in der Altenpflege auf fehlende oder mangelhafte Kontrollen zu schließen. Um
Missverständnisse zu vermeiden: Die Kontrollen sind mangelhaft, aber nicht, weil es ihnen an
Frequenz oder Ausführlichkeit fehlt. Das Gegenteil ist der Fall. Die sachgerechte Anwendung
freiheitsentziehender Maßnahmen in Altenpflegeheimen, die Anlass der Kontrollen der
„Antifolterstelle“ ist, wird bereits doppelt durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst (MDK)
kontrolliert. Und dies ist nur ein Bruchteil einer Unmenge an Kontrollen und bürokratisch
betriebenem Aufwand, die jene Mittel aufzehren, die andernorts fehlen, um der professionellen
Pflege wieder Luft zum Atmen zu geben. Ein Blick auf die Zahlen zeigen, dass dies derzeit nicht
so ist: Allein 100 Millionen Euro fließen jährlich allein in die Kontrollen der Heime durch den
MDK. Die von der Fachzeitschrift Care konkret im letzten Jahr veröffentlichten Daten des
Statistischen Bundesamtes zum Bürokratieaufwand in der Pflege zeigen, dass täglich
deutschlandweit 68.000 Pflegekräfte ausschließlich für die Bewältigung bürokratischer
Aufwände eingesetzt werden müssen, ohne überhaupt eine tatsächliche Pflegeleistung
erbringen zu können. Die Attraktivität des Berufes wird durch diese Zustände deutlich
verringert und leidet zusätzlich an der Misstrauenskultur gegen die Pflegenden.
Fazit:
Mit Blick auf diese Hintergründe erinnert der VDAB all jene, die die zusätzlichen Kontrollen der
Antifolterstelle begrüßen, daran, dass das bürokratische und mentale Budget der Pflege zur
Genüge ausgeschöpft ist. Der Verband wünscht sich in Zukunft eine um Sachlichkeit bemühte
öffentliche Begleitung der Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch Politik
und der Medien.
Kontakt:
VDAB Hauptstadtbüro
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Fax 030 2005 9079 19
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Verantwortlich für den Inhalt: Bundesvorstand des VDAB
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
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