Antrag zur Förderung von Reisekosten Büro für Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Development Agency (ADA) Zelinkagasse 2 • 1010 Wien • Österreich Tel.: +43 (01)90399-2577 Fax: +43 (01)90399-1577 [email protected] • www.entwicklung.at ANTRAG Antragsteller(-in) Name und Adresse des Antragstellers, Ansprechperson: Gegenstand des Unternehmens/der Organisation (Produktions- und Leistungsprogramm) bzw. Tätigkeitsbereich: Reiseziel und geplanter Reisetermin: Beschreibung des Reisezweckes und der geplanten Kontakte: Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Förderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. Bund, Land) erhalten? Hat Ihre Firma weitere Geschäftsbeziehungen mit der OEZA/ADA? Wenn ja, welche? Die Förderung der ADA unterliegt den Beihilfevorschriften des Rechts der Europäischen Union und wird als de-minimis-Beihilfe gemäß der "Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen" im Amtsblatt der Euroäischen Union L 379/5 vom 28.12.2006 gewährt. Hat einer der Antragsteller in den letzten drei Jahren Förderungen gemäß dieser Verordnung erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe? Firmenkonto Kontoinhaber: Kontonr.: BLZ: Der/die Antragsteller/in, in der Folge kurz ”Antragsteller”, gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Daten und Informationen, welche zur Bearbeitung und Kontrolle des Ansuchens und in der Folge auch des Förderungsfalles erforderlich sind, an das Büro für Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Development Agency (kurz „ADA-WiPa“), die Organe der Europäische Union, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, die Austrian Development Agency (ADA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und an sonstige mit der Vergabe von Förderungen betraute Stellen weitergegeben und vom ADA-WiPa von diesen Stellen auch solche Daten, Informationen und Auskünfte über andere vom Antragsteller gestellte Förderungsansuchen eingeholt und bei 1 Nähere Informationen unter http://www.oecd.org/dataoecd/43/51/35832713.pdf Förderung von Reisekosten | 2 ANTRAG Mehrfachförderung die in Betracht kommenden sowie bei Insolvenzverfahren die gesetzlich vorgesehenen Stellen über die Entscheidung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der ADA sowie des ADA-WiPa verständigt werden dürfen. Der Antragsteller ist auch mit einer Verständigung der zuständigen Kammer als seiner gesetzlichen Interessenvertretung über die Entscheidung des ADA-WiPa einverstanden. Zu diesem Zweck und in diesem Umgang entbindet der Antragsteller das ADA-WiPa und alle sonstigen betroffenen Institutionen, deren Organe, Beschäftigte und sonst tätige Personen von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, die ADA sowie das ADA-WiPa werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausdrücklich ermächtigt, Daten mit Hilfe von eigenen bzw. fremden Datenverarbeitungsanlagen zu ermitteln, zu verarbeiten, zu benutzen, zu übermitteln und löschen zu lassen. Der Antragsteller bestätigt, dass ihm die Bestimmungen der Förderrichtlinien für private Wirtschaftspartnerschaften in der derzeit geltenden Fassung bekannt sind. Förderung von Reisekosten | 3 ANTRAG Vorzulegen zur Abrechnung des Reisekostenzuschusses bei ADA-WiPa sind (i) Flugtickets und Bordkarten im Original, (ii) die Angabe des Firmenkontos zur Überweisung des Zuschusses, sowie (iii) ein kurzer aussagekräftiger Reisebericht (2-3 Seiten) über Verlauf und Ergebnisse sowie Bewertung für das Potential zur Umsetzung einer ADA-Entwicklungs- oder Unternehmenspartnerschaft. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt automatisch sechs Monate nach dem Datum der Rückreise bei nicht ausreichender Vorlage der geforderten Dokumente. Ort, Datum: Unterschrift des Antragstellers: Ort, Datum: Genehmigt durch das Büro für Wirtschaftspartnerschaften der Austrian Development Agency: Förderung von Reisekosten | 4