SenGesUmV II C 11 Herr Dr. Promnitz Tel. 9025-2234 Januar 2009 Umfang der einzureichenden Prüfungsunterlagen für eine Einzelfalluntersuchung nach § 3c in Verbindung mit Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz - UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205) mit den Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Richtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EGRichtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) 2 Allgemeines Zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c in Verbindung mit Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind nachfolgend zusammengestellte Angaben erforderlich und der Genehmigungsbehörde (Sachbearbeiter: SenGesUmV II C 11) schriftlich zur Prüfung vorzulegen. Die geforderten Angaben beziehen sich hauptsächlich auf immissionsschutzrechtliche Verfahren für nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen, können jedoch auch in sinngemäßer Anwendung für wasserrechtliche Verfahren herangezogen werden. Die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen erfolgte für eine Vorprüfung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Neuanlage nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). In Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben können insbesondere bei Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG einzelne Angaben entbehrlich sein; dies ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die notwendigen Angaben nur den Regelfall abdecken. Für atypische Fälle sind nach Absprache mit der Behörde die dafür erforderlichen Angaben zu ergänzen. Um ein eindeutiges und vollständiges Bild des Projektes zu erhalten, ist zu jeder geforderten Angabe eine Aussage zu treffen; für nicht betroffene Merkmale bedarf es daher der Fehlanzeige. Da nach § 3c Abs. 1 Satz 3 UVPG bei einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls auch zu berücksichtigen ist, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, können in Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben auch Angaben für eine technische Beurteilung erforderlich sein. Um dazu aussagefähige Unterlagen einzureichen, ist eine enge Anlehnung an den später zu erstellenden Genehmigungsantrag sinnvoll. Nach Festlegung durch den zuständigen technischen Sachbearbeiter der Arbeitsgruppe SenGesUmV II C 4 kann es erforderlich sein, die im Formblatt der Antragsunterlagen für Genehmigungsanträge nach dem BundesImmissionsschutz-gesetz BImSchG enthaltenen Formulare Nr. 3. bis 14. vollständig oder teilweise diesem Antrag beizufügen. Die Anzahl der Antragsformulare ist mit der Behörde abzustimmen (Regelfall 5fach). Antragsformular im Internet unter: www.berlin.de/sen/umwelt/service/formulare/de/umwelt/uvpg.shtml einzureichenden 3 Verzeichnis der Abkürzungen UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz WHG - Wasserhaushaltsgesetz BWG - Berliner Wassergesetz 4. BImSchV - Vierte Verordnung zum genehmigungsbedürftige Anlagen) BImSchG (Verordnung über 4 1. Allgemeine Angaben zum Projekt (bitte auch Nr. 4, Formular 1 beachten) 1.1. 1.2. Angaben zum Projektträger / Betreiber - Name / Firma / Postanschrift - Telefon / Fax - Ansprechpartner Angaben zum Standort des Projektes - 1.3. 1.4. Art und Zweck des Projektes - Bezeichnung, Nr./Spalte Anhang 4. BImSchV - charakteristische Kapazitätsangaben mit genauer Abgrenzung von Istund Planzustand bei Änderungsverfahren - Auflistung aller bereits erteilten Genehmigungen / Erlaubnisse / Bewilligungen / Zulassungen / Planfeststellungen / Plangenehmigungen (mit Angabe des Datums)nach: - § 4 BImSchG (Neugenehmigung) - § 16 BImSchG (Änderungsgenehmigung) - § 15 Abs. 1 BImSchG - § 7 WHG - § 7a (1) WHG (Erlaubnis zur Abwassereinleitung) - § 8 WHG (Bewilligung) - § 18c WHG (Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen) - § 19a WHG (Genehmigung von Rohrleitungen) - § 31 (2) WHG (Planfeststellungsverfahren) - § 31 (3) WHG (Plangenehmigungsverfahren) - § 38 BWG (Genehmigung von Abwasseranlagen) - § 62 BWG (Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern) - § 77 BWG (Duldung der Durchleitung von Wasser und Abwasser) (Anzeige) (Erlaubnis) Wasserversorgungs- und Art des beabsichtigten immissionsschutzrechtlichen Verfahrens - 1.5. Postanschrift Neu- oder Änderungsgenehmigung Kurzbeschreibung des Projektes (bitte auch Nr. 4, Formulare 3. beachten) - mit Angaben zum Bau und zum Betrieb - mit genauer Abgrenzung Änderungsverfahren von Ist- und Planzustand bei 5 2. Angaben zu Projektmerkmalen (Bei Änderungsverfahren genaue Abgrenzung von Ist- und Planzustand) 2.1. Größe des Projektes 2.1.1. Bedarf an Grund und Boden 2.1.2. 2.1.3. - Gesamtfläche - bebaute Fläche - befestigte/versiegelte Fläche Art und Umfang der baulichen Maßnahmen - kurze Baubeschreibung - Bauart und Bauweise - Umbau-, Abriss- und Neubaumaßnahmen - Menge an Bodenaushub - Bauhöhe Art und Umfang der notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen/leitungen - Energieversorgung (bitte auch Nr. 4, Formulare 13. beachten) - Wärmenutzung - Abwasserentsorgung / -behandlung (bitte auch Nr. 4, Formulare 9. beachten) - Entwässerungsanlagen - Be- und Entlüftungsanlagen (bitte auch Nr. 4, Formulare 13. beachten) 2.1.4. Lageplan des Betriebsgeländes/Projektes 2.2. Nutzung natürlicher Ressourcen durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes ( Kurzbeschreibung der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes; bitte auch Nr. 4, Formular 14 beachten) - Veränderung des Landschaftsbildes (z.B. Errichtung von Gebäuden auf Freiflächen, Errichtung von Schornsteinen, Silos, Masten) - Umfang der Zerstörung des Pflanzenbestands, geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe - Auswirkungen auf die Fauna / Lebensraumgefährdung - Auswirkungen auf das Grundwasser (z.B. Grundwasserabsenkung, Schadstoffeintrag, Altlastenmobilisierung) - Auswirkungen auf das Oberflächenwasser (z.B. Verlegung eines Gewässers, Schadstoffeintrag, Regenwasserableitung) - Auswirkungen auf den Boden (z.B. Zerstörung des Oberbodens oder des gewachsenen Bodens, Schadstoffeintrag, Versiegelung) 6 2.3. - Auswirkungen auf Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet) Wasserschutzgebiet, - Auswirkungen auf die Luftqualität und Temperaturveränderungen, CO2-Emissionen) das - Eingriffe in die Erholungsnutzung - Nutzung von Energie und Trinkwasser, Verbrauch von Erdölprodukten Klima (z.B. Abfallerzeugung durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes (bitte auch Nr. 4, Formulare 9. beachten) - Angaben zur Abfallvermeidung (Art der Vermeidung, Grund der Unzumutbarkeit der Vermeidung) - Angaben zur Abfallverwertung (Art der Verwertung, Grund der Unzumutbarkeit der Verwertung) - Angaben zur Abfallbeseitigung (Art der Beseitigung) - Art und Menge der erzeugten Abfälle (besonders überwachungsbedürftige und überwachungsbedürftige Abfälle, Zuordnung Verwertung/Beseitigung, Jahresmenge) - Angaben zum Abwasser Abwasserbehandlung) (Art der Entsorgung, Einleitung, 2.4. Umweltverschmutzung und Belästigungen durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes 2.4.1. Emittierte Luftschadstoffe (bitte auch Nr. 4, Formulare 5. u. 6. beachten) 2.4.2. - staubförmige Emissionen - Emissionen anorganischer und organischer Stoffe - Gesamtkohlenstoff - krebserzeugende Stoffe - Gerüche - Beachtung diffuser Quellen Lärmemissionen / Erschütterungen (bitte auch Nr. 4, Formulare 7. beachten) - 2.4.3. 2.4.4. absehbare Überschreitung von Lärmrichtwerten Einfluss auf den Boden - Beeinträchtigung der Bodenfunktion - Änderung der Bodenstruktur / Bodenverdichtung - Schadstoffeintrag - Flächenverbrauch Einfluss auf das Grundwasser - Grundwasserabsenkung 7 2.4.5. 2.4.6. - Änderung der Grundwasserqualität - Schadstoffeintrag Einfluss auf das Oberflächenwasser - Veränderungen bei Fließgewässern und stehenden Gewässern - Schadstoffeintrag Einfluss auf Kultur- und Sachgüter - Einfluss auf Baudenkmäler - Einfluss auf Stadt- und Ortsbilder - Einfluss durch Bodenabsenkungen und Erschütterungen, Setzungsrisse 2.5. Unfallrisiko durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien 2.5.1. Projekt-/Anlagenbereiche mit Unfallrisiko 2.5.2. - Auflistung mit allgemeinen Angaben - Art des Unfallrisikos projekt- bzw. anlagenbezogene Stoffdaten mit relevantem Unfallrisiko (bitte auch Nr. 4, Formulare 4. beachten) - Eingangs-, Zwischen- und Ausgangsstoffe (Art, Menge) - gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach dem Chemikaliengesetz - Angaben zur Umweltgefährlichkeit mit Gefährlichkeitsmerkmalen 2.5.3. Angaben zu BImSchV) Anlagen und Stoffen der Störfall-Verordnung (12. (bitte auch Nr. 4, Formulare 8. beachten) 2.5.4. - Anlagenzuordnung - Angaben zu den relevanten Stoffen (Stoffdaten, Menge, Eigenschaften) Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (bitte auch Nr. 4, Formulare 10. beachten) - Art und Menge der wassergefährdenden Stoffe (Bezeichnung, Lagermenge, Durchsatzmenge, Wassergefährdungsklasse) - Art des Umgangs mit den wassergefährdenden Stoffen (Herstellen, Behandeln, Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Transportieren) - Bauart, Aufstellort, Lagerbehältern - Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Überfüllsicherung, Rückhaltemaßnahme, Bruchsicherung) Ausführung und Fassungsvermögen von Abdichtung, 8 2.5.5. Unfallrisiko im Bereich des Brand- und Explosionsschutzes (bitte auch Nr. 4, Formular 12. beachten) 2.5.6. - besonders brand- und explosionsgefährdete Bereiche (z.B. Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten) - besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz Unfallrisiko im Bereich des Arbeitsschutzes (bitte auch Nr. 4, Formulare 11. beachten) - Einsatz von Stoffen der Gefahrstoffverordnung (Art der Stoffe, Gefährdungsmerkmale, Einstufung) - Angaben zur AnlagenDampfkesselanlagen) und Gerätesicherheit 2.6. Kumulierung mit anderen Projekten 2.6.1. Beschreibung der Umgebung im Umkreis von 3 km 2.6.2. 2.6.3. 2.6.4. (Druckbehälter, - Art der Bebauung und Nutzung - Bebauungsdichte und -höhe - Einstufung bzw. Ausweisung des Gebiets entspr. Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan - ausgewiesene Gemeinbedarfs- und Sonderbauflächen (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Erholungsgebiete) Angabe / Bezeichnung aller im Umkreis von 3 km vorhandenen, in Bau befindlichen und geplanten gewerblichen und industriellen Anlagen - insbesondere Beachtung gleichartiger Projekte / Emittenten - insbesondere Beachtung anderer gewerblicher und industrieller Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt - Beschwerdesituation im zu beurteilenden Gebiet insbesondere in Hinblick auf die eigene Anlage Aussagen zu möglichen Vorbelastungen - Luftverunreinigungen - Lärm - Erschütterungen - Altlasten Lageplan mit Umgebung des Projektes (ca. 3x3 km) 9 3. Angaben zum Projektstandort (Angaben für die Vorhabensfläche und die Umgebung im Umkreis von 3 km, Informationstiefe in Abhängigkeit von den zu besorgenden Umweltauswirkungen) 3.1. 3.2. 3.3. bestehende Landnutzung - Nutzungsart (z.B. Wiese, Wald, Siedlungsgebiet, Industriegelände) - Erholungsnutzung - Beschreibung des Landschaftsbildes Reichtum, Qualität Ressourcen und landwirtschaftliche Regenerationsfähigkeit der Nutzfläche, natürlichen - Bestand / Art und Alter der Vegetation / Artenvielfalt (z.B. geschlossener Bestand, Einzelbestand, Feuchtgebiet) - Bestand / Art der Fauna / Artenvielfalt - Angaben zu vorhandenen Biotopen - ausgewiesene Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet) - Bodenart und Grundwasser (z.B. Sand- od. Lehmboden, Bodenstruktur, Grundwasserflurabstand, Grundwasserqualität, Grundwassernutzung) - Vorhandensein und Nutzung von Oberflächengewässern (z.B. Gräben, Bach, Teich) - Luftqualität und Klima Wasserschutzgebiet, Belastbarkeit der Natur unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete - Feuchtgebiete - Waldgebiete - Reservate und Naturparks - durch die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten ausgewiesene Schutzgebiete und von den EU-Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinien 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) und 92/43/EWG (Fauna-FloraHabitat-Richtlinie) ausgewiesene besondere Schutzgebiete - Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind - Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte - historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften - Denkmale, Denkmalensemble, Bodendenkmale