1 SenGesUmV II C 11 Herr Dr. Promnitz Tel. 9025

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SenGesUmV II C 11
Herr Dr. Promnitz
Tel. 9025-2234
Januar 2009
Umfang der einzureichenden Prüfungsunterlagen für
eine Einzelfalluntersuchung nach § 3c in Verbindung
mit
Anlage
2
des
Gesetzes
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz - UVPG)
vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205)
mit den Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung
der UVP-Richtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EGRichtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001
(BGBl. I S. 1950)
2
Allgemeines
Zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c in Verbindung mit Anlage
2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind nachfolgend
zusammengestellte
Angaben
erforderlich
und
der
Genehmigungsbehörde
(Sachbearbeiter: SenGesUmV II C 11) schriftlich zur Prüfung vorzulegen. Die
geforderten Angaben beziehen sich hauptsächlich auf immissionsschutzrechtliche
Verfahren für nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen, können jedoch auch in
sinngemäßer Anwendung für wasserrechtliche Verfahren herangezogen werden.
Die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen erfolgte für eine Vorprüfung im
Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Neuanlage nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). In Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben können
insbesondere bei Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG einzelne
Angaben entbehrlich sein; dies ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Dabei ist zu beachten, dass die notwendigen Angaben nur den Regelfall abdecken. Für
atypische Fälle sind nach Absprache mit der Behörde die dafür erforderlichen Angaben
zu ergänzen. Um ein eindeutiges und vollständiges Bild des Projektes zu erhalten, ist
zu jeder geforderten Angabe eine Aussage zu treffen; für nicht betroffene Merkmale
bedarf es daher der Fehlanzeige.
Da nach § 3c Abs. 1 Satz 3 UVPG bei einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls
auch zu berücksichtigen ist, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des
Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich
ausgeschlossen werden, können in Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben auch
Angaben für eine technische Beurteilung erforderlich sein. Um dazu aussagefähige
Unterlagen einzureichen, ist eine enge Anlehnung an den später zu erstellenden
Genehmigungsantrag sinnvoll. Nach Festlegung durch den zuständigen technischen
Sachbearbeiter der Arbeitsgruppe SenGesUmV II C 4 kann es erforderlich sein, die im
Formblatt der Antragsunterlagen für Genehmigungsanträge nach dem BundesImmissionsschutz-gesetz BImSchG enthaltenen Formulare Nr. 3. bis 14. vollständig
oder
teilweise
diesem
Antrag
beizufügen.
Die
Anzahl
der
Antragsformulare ist mit der Behörde abzustimmen (Regelfall 5fach).
Antragsformular im Internet unter:
www.berlin.de/sen/umwelt/service/formulare/de/umwelt/uvpg.shtml
einzureichenden
3
Verzeichnis der Abkürzungen
UVPG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz)
BImSchG
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
WHG
- Wasserhaushaltsgesetz
BWG
- Berliner Wassergesetz
4. BImSchV -
Vierte
Verordnung
zum
genehmigungsbedürftige Anlagen)
BImSchG
(Verordnung
über
4
1.
Allgemeine Angaben zum Projekt
(bitte auch Nr. 4, Formular 1 beachten)
1.1.
1.2.
Angaben zum Projektträger / Betreiber
-
Name / Firma / Postanschrift
-
Telefon / Fax
-
Ansprechpartner
Angaben zum Standort des Projektes
-
1.3.
1.4.
Art und Zweck des Projektes
-
Bezeichnung, Nr./Spalte Anhang 4. BImSchV
-
charakteristische Kapazitätsangaben mit genauer Abgrenzung von Istund Planzustand bei Änderungsverfahren
-
Auflistung aller bereits erteilten Genehmigungen / Erlaubnisse /
Bewilligungen / Zulassungen / Planfeststellungen / Plangenehmigungen
(mit Angabe des Datums)nach:
-
§ 4 BImSchG
(Neugenehmigung)
-
§ 16 BImSchG (Änderungsgenehmigung)
-
§ 15 Abs. 1 BImSchG
-
§ 7 WHG
-
§ 7a (1) WHG (Erlaubnis zur Abwassereinleitung)
-
§ 8 WHG
(Bewilligung)
-
§ 18c WHG
(Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen)
-
§ 19a WHG
(Genehmigung von Rohrleitungen)
-
§ 31 (2) WHG (Planfeststellungsverfahren)
-
§ 31 (3) WHG (Plangenehmigungsverfahren)
-
§ 38 BWG
(Genehmigung von
Abwasseranlagen)
-
§ 62 BWG
(Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern)
-
§ 77 BWG (Duldung der Durchleitung von Wasser und Abwasser)
(Anzeige)
(Erlaubnis)
Wasserversorgungs-
und
Art des beabsichtigten immissionsschutzrechtlichen Verfahrens
-
1.5.
Postanschrift
Neu- oder Änderungsgenehmigung
Kurzbeschreibung des Projektes
(bitte auch Nr. 4, Formulare 3. beachten)
-
mit Angaben zum Bau und zum Betrieb
-
mit
genauer
Abgrenzung
Änderungsverfahren
von
Ist-
und
Planzustand
bei
5
2.
Angaben zu Projektmerkmalen
(Bei Änderungsverfahren genaue Abgrenzung von Ist- und Planzustand)
2.1.
Größe des Projektes
2.1.1.
Bedarf an Grund und Boden
2.1.2.
2.1.3.
-
Gesamtfläche
-
bebaute Fläche
-
befestigte/versiegelte Fläche
Art und Umfang der baulichen Maßnahmen
-
kurze Baubeschreibung
-
Bauart und Bauweise
-
Umbau-, Abriss- und Neubaumaßnahmen
-
Menge an Bodenaushub
-
Bauhöhe
Art und Umfang der notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen/leitungen
-
Energieversorgung
(bitte auch Nr. 4, Formulare 13. beachten)
-
Wärmenutzung
-
Abwasserentsorgung / -behandlung
(bitte auch Nr. 4, Formulare 9. beachten)
-
Entwässerungsanlagen
-
Be- und Entlüftungsanlagen
(bitte auch Nr. 4, Formulare 13. beachten)
2.1.4.
Lageplan des Betriebsgeländes/Projektes
2.2.
Nutzung natürlicher Ressourcen durch die Errichtung und den Betrieb
des Projektes
( Kurzbeschreibung der Eingriffe in Natur und Landschaft durch die
Errichtung und den Betrieb des Projektes; bitte auch Nr. 4, Formular 14
beachten)
-
Veränderung des Landschaftsbildes (z.B. Errichtung von Gebäuden auf
Freiflächen, Errichtung von Schornsteinen, Silos, Masten)
-
Umfang der Zerstörung des Pflanzenbestands, geplante Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe
-
Auswirkungen auf die Fauna / Lebensraumgefährdung
-
Auswirkungen auf das Grundwasser (z.B. Grundwasserabsenkung,
Schadstoffeintrag, Altlastenmobilisierung)
-
Auswirkungen auf das Oberflächenwasser (z.B. Verlegung eines
Gewässers, Schadstoffeintrag, Regenwasserableitung)
-
Auswirkungen auf den Boden (z.B. Zerstörung des Oberbodens oder des
gewachsenen Bodens, Schadstoffeintrag, Versiegelung)
6
2.3.
-
Auswirkungen
auf
Schutzgebiete
(z.B.
Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet)
Wasserschutzgebiet,
-
Auswirkungen
auf
die
Luftqualität
und
Temperaturveränderungen, CO2-Emissionen)
das
-
Eingriffe in die Erholungsnutzung
-
Nutzung von Energie und Trinkwasser, Verbrauch von Erdölprodukten
Klima
(z.B.
Abfallerzeugung durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes
(bitte auch Nr. 4, Formulare 9. beachten)
-
Angaben zur Abfallvermeidung (Art der Vermeidung, Grund der
Unzumutbarkeit der Vermeidung)
-
Angaben zur Abfallverwertung (Art der Verwertung, Grund der
Unzumutbarkeit der Verwertung)
-
Angaben zur Abfallbeseitigung (Art der Beseitigung)
-
Art
und
Menge
der
erzeugten
Abfälle
(besonders
überwachungsbedürftige
und
überwachungsbedürftige
Abfälle,
Zuordnung Verwertung/Beseitigung, Jahresmenge)
-
Angaben
zum
Abwasser
Abwasserbehandlung)
(Art
der
Entsorgung,
Einleitung,
2.4.
Umweltverschmutzung und Belästigungen durch die Errichtung und
den Betrieb des Projektes
2.4.1.
Emittierte Luftschadstoffe
(bitte auch Nr. 4, Formulare 5. u. 6. beachten)
2.4.2.
-
staubförmige Emissionen
-
Emissionen anorganischer und organischer Stoffe
-
Gesamtkohlenstoff
-
krebserzeugende Stoffe
-
Gerüche
-
Beachtung diffuser Quellen
Lärmemissionen / Erschütterungen
(bitte auch Nr. 4, Formulare 7. beachten)
-
2.4.3.
2.4.4.
absehbare Überschreitung von Lärmrichtwerten
Einfluss auf den Boden
-
Beeinträchtigung der Bodenfunktion
-
Änderung der Bodenstruktur / Bodenverdichtung
-
Schadstoffeintrag
-
Flächenverbrauch
Einfluss auf das Grundwasser
-
Grundwasserabsenkung
7
2.4.5.
2.4.6.
-
Änderung der Grundwasserqualität
-
Schadstoffeintrag
Einfluss auf das Oberflächenwasser
-
Veränderungen bei Fließgewässern und stehenden Gewässern
-
Schadstoffeintrag
Einfluss auf Kultur- und Sachgüter
-
Einfluss auf Baudenkmäler
-
Einfluss auf Stadt- und Ortsbilder
-
Einfluss durch Bodenabsenkungen und Erschütterungen, Setzungsrisse
2.5.
Unfallrisiko durch die Errichtung und den Betrieb des Projektes,
insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien
2.5.1.
Projekt-/Anlagenbereiche mit Unfallrisiko
2.5.2.
-
Auflistung mit allgemeinen Angaben
-
Art des Unfallrisikos
projekt- bzw. anlagenbezogene Stoffdaten mit relevantem Unfallrisiko
(bitte auch Nr. 4, Formulare 4. beachten)
-
Eingangs-, Zwischen- und Ausgangsstoffe (Art, Menge)
-
gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach dem Chemikaliengesetz
-
Angaben zur Umweltgefährlichkeit mit Gefährlichkeitsmerkmalen
2.5.3.
Angaben zu
BImSchV)
Anlagen und Stoffen der Störfall-Verordnung (12.
(bitte auch Nr. 4, Formulare 8. beachten)
2.5.4.
-
Anlagenzuordnung
-
Angaben zu den relevanten Stoffen (Stoffdaten, Menge, Eigenschaften)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(bitte auch Nr. 4, Formulare 10. beachten)
-
Art und Menge der wassergefährdenden Stoffe (Bezeichnung,
Lagermenge, Durchsatzmenge, Wassergefährdungsklasse)
-
Art des Umgangs mit den wassergefährdenden Stoffen (Herstellen,
Behandeln, Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Transportieren)
-
Bauart, Aufstellort,
Lagerbehältern
-
Sicherheitsvorkehrungen
(z.B.
Überfüllsicherung,
Rückhaltemaßnahme, Bruchsicherung)
Ausführung
und
Fassungsvermögen
von
Abdichtung,
8
2.5.5.
Unfallrisiko im Bereich des Brand- und Explosionsschutzes
(bitte auch Nr. 4, Formular 12. beachten)
2.5.6.
-
besonders brand- und explosionsgefährdete Bereiche (z.B. Umgang mit
brennbaren Flüssigkeiten)
-
besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz
Unfallrisiko im Bereich des Arbeitsschutzes
(bitte auch Nr. 4, Formulare 11. beachten)
-
Einsatz von Stoffen der Gefahrstoffverordnung (Art der Stoffe,
Gefährdungsmerkmale, Einstufung)
-
Angaben zur AnlagenDampfkesselanlagen)
und
Gerätesicherheit
2.6.
Kumulierung mit anderen Projekten
2.6.1.
Beschreibung der Umgebung im Umkreis von 3 km
2.6.2.
2.6.3.
2.6.4.
(Druckbehälter,
-
Art der Bebauung und Nutzung
-
Bebauungsdichte und -höhe
-
Einstufung bzw. Ausweisung des Gebiets entspr. Bebauungsplan bzw.
Flächennutzungsplan
-
ausgewiesene Gemeinbedarfs- und Sonderbauflächen (z.B. Schulen,
Krankenhäuser, Erholungsgebiete)
Angabe / Bezeichnung aller im Umkreis von 3 km vorhandenen, in Bau
befindlichen und geplanten gewerblichen und industriellen Anlagen
-
insbesondere Beachtung gleichartiger Projekte / Emittenten
-
insbesondere Beachtung anderer gewerblicher und industrieller Anlagen
mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
-
Beschwerdesituation im zu beurteilenden Gebiet insbesondere in
Hinblick auf die eigene Anlage
Aussagen zu möglichen Vorbelastungen
-
Luftverunreinigungen
-
Lärm
-
Erschütterungen
-
Altlasten
Lageplan mit Umgebung des Projektes (ca. 3x3 km)
9
3.
Angaben zum Projektstandort
(Angaben für die Vorhabensfläche und die Umgebung im Umkreis von 3 km,
Informationstiefe
in
Abhängigkeit
von
den
zu
besorgenden
Umweltauswirkungen)
3.1.
3.2.
3.3.
bestehende Landnutzung
-
Nutzungsart (z.B. Wiese, Wald,
Siedlungsgebiet, Industriegelände)
-
Erholungsnutzung
-
Beschreibung des Landschaftsbildes
Reichtum, Qualität
Ressourcen
und
landwirtschaftliche
Regenerationsfähigkeit
der
Nutzfläche,
natürlichen
-
Bestand / Art und Alter der Vegetation / Artenvielfalt (z.B. geschlossener
Bestand, Einzelbestand, Feuchtgebiet)
-
Bestand / Art der Fauna / Artenvielfalt
-
Angaben zu vorhandenen Biotopen
-
ausgewiesene
Schutzgebiete
(z.B.
Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet)
-
Bodenart und Grundwasser (z.B. Sand- od. Lehmboden, Bodenstruktur,
Grundwasserflurabstand, Grundwasserqualität, Grundwassernutzung)
-
Vorhandensein und Nutzung von Oberflächengewässern (z.B. Gräben,
Bach, Teich)
-
Luftqualität und Klima
Wasserschutzgebiet,
Belastbarkeit der Natur unter besonderer Berücksichtigung folgender
Gebiete
-
Feuchtgebiete
-
Waldgebiete
-
Reservate und Naturparks
-
durch die Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten ausgewiesene
Schutzgebiete und von den EU-Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinien
79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) und 92/43/EWG (Fauna-FloraHabitat-Richtlinie) ausgewiesene besondere Schutzgebiete
-
Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten
Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind
-
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte
-
historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften
-
Denkmale, Denkmalensemble, Bodendenkmale
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