Grosser Rat - beim Kanton Aargau

Werbung
Art. 2475
27. Februar 2001
186. Sitzung
27. Februar 2001, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 188 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Ammann Karin, Aarau; Baur Josef, Villmergen; Bron-Maurer
Silvia, Schöftland; Damann Sepp, Magden; Fischer-Moor Julius, Oftringen; Frey Ernst,
Kaiseraugst; Groves Martin, Nussbaumen; Jakober Kurt, Zuzgen; Knörr Werner, Aarau;
Plüss Bruno, Rheinfelden; Rothlin Werner, Wohlen AG
Unentschuldigt abwesend: Gersbach Hans-Ulrich, Dr., Baden-Rütihof
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 186. Ratssitzung der
laufenden Legislaturperiode.
2475 Postulat der Fraktion der Grünen betreffend
Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmer entlang der Transitachsen und zur
Bekämpfung des LSVA-Schleichverkehrs auf den
aargauischen
Kantonsund
Gemeindestrassen;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von der Fraktion der Grünen wird folgendes Postulat
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, zusammen mit den
örtlichen Behörden Sofortmassnahmen zu ergreifen und
gesetzliche und verkehrstechnische Vorkehrungen zu
Gunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer
(Fussgängerinnen/Fussgänger,
Radfahrerinnen/Radfahrer,
Mofafahrerinnen/Mofafahrer,
speziell auch Schülerinnen/Schüler und ältere Leute) zu
treffen. Ziel ist, dass der Lastwagen-Transitverkehr auf den
Autobahnen bleibt bzw. wieder auf die Autobahnen
zurückgeleitet wird.
LSVA-bedingte Abkürzungsfahrten wie z.B. über die
Staffelegg oder via die Strecke Kölliken-Sursee seien mit
geeigneten Massnahmen möglichst zu unterbinden.
Begründung:
Mit der Einführung der LSVA lohnt es sich offenbar für
einige Fuhrunternehmen, auf die Kantons- und
Gemeindestrassen auszuweichen und damit einige
Fahrkilometer einzusparen. Folgen sind erhöhte Gefährdung
der schwächeren Verkehrsteilnehmer, eine gestiegene
Belastung
der
betroffenen
Ortschaften
durch
Luftverschmutzung, Verkehrsbehinderung und Lärm sowie
massiv steigende Schäden an den Fahrbahnen. Neben der
Gefährdung der Gesundheit und der Belästigung fallen auch
erhebliche Kosten an. Die Belagsschäden steigen in der
dritten Potenz des Bodendrucks - ein 40-Tonner richtet also
fast drei Mal mehr Schaden an als ein 28-Tonner.
Als betroffener Bürger und Steuerzahler darf man von der
Transportbranche - nachdem man für teures Geld
Autobahnen zur Entlastung der Ortschaften bereitgestellt hat
- ein rücksichtsvolleres Verhalten erwarten. Dieses benötigt
bei einigen offenbar ein wenig Unterstützung.
Einige Kantone haben bereits zu Massnahmen gegriffen.
Eine Auswahl:
- Graubünden gibt seinen Gemeinden die volle Freiheit,
Strassenabschnitte für 40-Tonner zu sperren. Sie müssen
lediglich bei der Kantonspolizei die entsprechenden Signale
beantragen - eine Formsache.
- Im Kanton Bern wurden rund 70 Teilstücke des
Kantonsstrassen-Netzes
mit
Gewichtsbeschränkungen
zwischen 18 und 32 Tonnen belegt. Faktisch ist das Berner
Oberland damit nicht nur für 40-, sondern auch für 34Tonner völlig geschlossen.
- Einen regelrechten Aufstand gegen die 40-Tonner proben
die Luzerner Gemeinden. 70 Prozent der 107 Luzerner
Gemeinden haben Anfang Jahr beim Kanton beantragt, sie
möchten ihre Gemeinde- und Güterstrassen vollständig für
40-Tonner sperren. Im Luzerner Grossen Rat verlangt eine
gemeinsame Motion von Mitgliedern verschiedener
Fraktionen
von
SVP
bis
Grünem
Bündnis
"Sofortmassnahmen zum Schutz der schwächsten
Verkehrsteilnehmer".
"Wir wollen die Strassen für die schweren Brummer
unattraktiv
machen",
umschreibt
der
Trienger
Gemeindeammann Franz Kost das Motto. "Wir empfehlen
den Bauern und den Velofahrern, mit ihren Gefährten auf
der Hauptstrasse zu bleiben, auch wenn sie den Lastwagen
den Weg versperren".
Bevor es so weit kommen muss, dass die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden für einwenig mehr Vernunft ihr
Leben riskieren, ersuchen wir die Regierung, schnell
wirksame politische Lösungen zu präsentieren, um das
Ärgernis LSVA-Schleichverkehr gründlich aus der Welt zu
räumen.
Quellen: Facts Nr. 7 vom 15.2.2001, Aargauer Zeitung vom
16.2.2001, Homepage des Grossen Rates des Kantons
3852
186. Grossratssitzung vom 27. Februar 2001 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 14. März 2001
Luzern
www.lu.ch/PublicationenCM/pdf/vorstoesse/m
2476 Interpellation Susanne Weiersmüller-Scheuzger,
Rohr, betreffend Kantonalkonferenz; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, wird folgende
Interpellation eigereicht:
Text :
Der Regierungsrat wird ersucht, in folgenden Punkten
Klarheit zu schaffen:
- Wie setzen sich die Kosten von Fr. 200'000.-- genau
zusammen, die für die Durchführung der Kantonalkonferenz
beantragt werden?
- In welchen Bereichen sind kostengünstigere Varianten und
Möglichkeiten für Einsparungen möglich?
- Ist eine Änderung des Schulgesetzes (mit einer
Volksabstimmung) nötig, wenn die Kantonalkonferenz
abgeschafft würde, und wann wäre eine solche geplant?
- Ist es rechtlich korrekt, dass der Aargauische Lehrerinnenund Lehrerverband das Recht auf die Empfehlung von
Mitgliedern
in
den
Erziehungsrat
von
der
Kantonalkonferenz
"erben"
könnte,
wenn
keine
Schulgesetzänderung erfolgen würde?
Begründung :
Die Lehrerschaft hat sich klar für eine Beibehaltung der
Lehrerkonferenz ausgesprochen. Es ist daher angezeigt,
unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage
unseres Kantons, nach Kompromissen zu suchen, um die
Kantonalkonferenz beibehalten zu können. Zudem gilt es,
die rechtlichen Konsequenzen einer Abschaffung zu klären.
2477 Interpellation Susanne Weiersmüller-Scheuzger,
Rohr, betreffend hängige Antwort auf das Postulat
(rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers") vom
19.9.2000; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, wird folgende
Interpellation eigereicht:
Text und Begründung:
Gute fünf Monate sind seit der Eingabe meines Postulats
vom 19.9.2000 bezüglich einer raschen Realisierung des
"Staffeleggzubringers" vergangen. Der Regierungsrat hat bis
heute nicht zum Postulat Stellung genommen. Dabei wäre er
gesetzlich verpflichtet, dies innert vier Monaten zu tun (vgl.
§ 42 Abs. 1 GVG-AG). Ansonsten wäre ein
Fristverlängerungsbegehren zu stellen (vgl. § 73 GO-AG).
Der Staffeleggzubringer ist zurzeit das einzige,
einsprachenbereinigte und rechtskräftige Strassenbauprojekt,
an dem mit der Realisierung noch nicht begonnen wurde.
Die Realisation muss mit hoher Priorität vorangetrieben
werden.
Hiermit fordere ich den Regierungsrat auf, mein Postulat zu
beantworten.
284.pdf
2478 Kleine Anfrage Peter Zubler, Aarau, betreffend
fällige Antwort auf Postulat (rasche Realisierung des
"Staffeleggzubringers" NK 107) vom 19.9.2000;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Peter Zubler, Aarau, wird die folgende Kleine Anfrage
eingereicht:
Text und Begründung:
Am 19.9.2000 habe ich ein Postulat bezüglich der raschen
Realisierung des längst bereinigten Bauprojektes
"Staffeleggzubringer" eingereicht. Bis anhin ist eine
Antwort seitens Regierungsrat ausgeblieben. Dies obwohl er
gesetzlich dazu verpflichtet wäre, innert einer Frist von vier
Monaten auf ein Postulat zu antworten.
Ich stütze mich auf den § 42 Abs. 1 des GVG-AG und
ersuche den Regierungsrat, baldmöglichst zum hängigen
Postulat Stellung zu nehmen.
2479 Orkan "Lothar" vom 26. Dezember 1999;
mittelfristige
Massnahmen
zur
Behebung
der
Waldschäden und zur Verhütung von Folgeschäden;
Kenntnisnahme;
Bewilligung
eines
Verpflichtungskredites;
fakultatives
Referendum;
Auftrag an Staatskanzlei
(Vorlage vom 18. Oktober 2000 des Regierungsrates)
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der
Staatsrechnungskommission: Der Orkan "Lothar" vom 26.
Dezember 1999 hat in den Schweizer Waldungen Schäden
in einem noch nie gesehenen Ausmass angerichtet.
Gesamtschweizerisch wurden 13 Mio. Kubikmeter Holz zu
Boden geworfen, im Aargau immerhin 1,25 Mio.
Kubikmeter.
Besprechung
in
der
Kommission:
Die
Staatsrechnungskommission behandelte dieses Geschäft am
Dienstag, den 19. Dezember 2000 zwischen 17.10 Uhr und
18.40 Uhr bei einer Präsenz von 15 Mitgliedern.
Die Kommission liess sich im Beisein von Herrn Dr. Heinz
Kaspar, Leiter Abteilung Wald, und Herrn Robert Häfner,
Mitarbeiter Abteilung Wald, über die Situation und die
getroffenen
Massnahmen
informieren.
Bei
den
Sofortmassnahmen standen und stehen Unterstützung der
Vermarktung und die werterhaltende Lagerung des
Sturmholzes im Vordergrund. Zahlungen zum Aufrüsten des
Holzes sind nicht vorgesehen. Die mittelfristigen
Massnahmen stellen die Wiederbewaldung von rund 3000
Hektaren in den Vordergrund. Dabei sollen einheimische
und standortgerechte Baumarten im Mittelpunkt stehen.
Der Bruttokredit beträgt 15,1 Mio. Franken. Davon trägt der
Kanton 8,9 Mio. Franken und die Gemeinden 6,3 Mio.
Franken Die Bundessubventionen von zusätzlich 10 Mio.
Franken stehen in direktem Zusammenhang mit den
Massnahmen des Kantons. Die Zahlungen erstrecken sich
bis zum Jahre 2005 mit Schwerpunkt 2003 und 2004. Von
Privatwaldbesitzem sind 444 Gesuche eingegangen. Für die
3853
Art. 2475
Wiederbewaldung sollen 6'500 Franken pro Hektare
aufgewendet werden. Ferner erfährt die Kommission, dass
in 12 Gemeinden 25 und mehr Prozent der Waldfläche am
15-25%, bei 81 Gemeinden 5-15% und bei 103 Gemeinden
weniger als 5%.
Fragen aus der Mitte der Kommission befassten sich mit
folgenden Themen:
- Was heisst Wiederbewaldung konkret?
- Höhe der Entschädigung und die Kriterien?
- Wären andere Arten der Entschädigung als für die
Wiederbewaldung denkbar?
- Art der Auszahlung der Beiträge?
- Wie hoch ist das Sparpotenzial in dieser Vorlage. Erholt
sich der Wald nicht von selbst?
- Wurden die Massnahmen mit den Waldeigentümern
besprochen?
In der Antwort der Regierung wurde darauf hingewiesen,
dass die ausgeschütteten Beiträge die Aufwendungen bei
weitem nicht deckten. Private erhalten aus dem
Elementarschädenfonds noch zusätzlich 4'000 Franken pro
Hektare. Der Kanton setzt auf ¾ der Waldfläche auf
Naturverjüngung. In einer gewissen Phase braucht es aber
immer Pflege und Regulierung. Auf dem Rest der Fläche ist
eine gezielte Wiederbewaldung notwendig, wobei Eichen
und seltene Baumarten auf geeigneten Standorten bevorzugt
angepflanzt werden sollen. Die pauschale Art der
Beitragszahlung sei günstiger als die klassischen Projekte.
Es wird vermutlich 2-3 Kategorien als pauschale
Flächenbeiträge mit einfachen Zielvereinbarungen geben.
Auf diese Weise kann am ehes-ten ein geduldiges Vorgehen
gefördert werden. 70 Hektare Sturmschadenfläche werden
ins
Naturschutzprogramm
integriert.
Die
gute
Zusammenarbeit mit dem Waldwirtschaftsverband wird
allseits gelobt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen.
Vorsitzender: Es liegt ein Antrag auf Rückweisung vor.
Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten: Eine Mehrheit
der Fraktion der Grünen beantragt Ihnen die Rückweisung
dieses Finanzgeschäftes. Obwohl wir die ökologischen
Komponenten der Botschaften vollumfänglich begrüssen,
sind wir mit den vorgesehen Reparatur- und
Abgeltungszahlungen nicht einverstanden. Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, die Waldbesitzer und
Waldbesitzerinnen
für
ihre
Pflegeleistungen
zu
entschädigen: 1. Symptombekämpfung, wie es die
vorgeschlagene Entschädigung an die Wiederaufforstung
vorsieht und 2. langfristige Massnahmen. Bei diesen könnte
Holz als Energieträger und als Rohstoff verstärkt gefördert
werden, wie es übrigens das Postulat von Herrn Plüss vom
7. März 2000 verlangt. Gleichzeitig würde der Einsatz von
Holz als Energieträger zur Reduktion des gesamten
Schadstoffeintrages führen und so die Widerstandskraft des
Waldes stärken. Die Regierung hat sich für die 1. Variante
entschieden. Während einer Kommissionssitzung wurde das
Geschäft unter ziemlichem Zeitdruck beraten. Viele Fragen
blieben offen. Anfangs Jahr erschienen zudem neue
Erkenntnisse zum Zustand des Waldes, der SanaSilvaBericht. Darin sind die Zusammenhänge von Säure- und
Stickstoffeintrag auf das Wachstum der Bäume beschrieben.
27. Februar 2001
Boden liegt, bei weiteren 22 Gemeinden beträgt der
Schadensanteil
Wollen wir nun soviel Geld in Reparaturmassnahmen investieren, ohne die neuen Aspekte einfliessen zu lassen? Jetzt
nur Aufforstungsarbeiten abgelten und kein Geld
beispielsweise
für
die
Verminderung
des
Schadstoffausstosses zu sprechen, finden wir zu einseitig. In
der heutigen Finanzknappheit des Kantons erwarten wir eine
ganzheitliche Vorlage, damit das investierte Geld so
effizient wie möglich eingesetzt und unser Wald so
langfristig wie möglich geschützt werden kann. Der nächste
"Lothar" kommt bestimmt! Wir sind daher der Meinung, die
Regierung soll das Geschäft zurücknehmen und dem
Grossen Rat eine ausgewogene Vorlage, vor allem mit
Massnahmen zur Reduktion des Schadstoffeintrages
vorlegen! Die Grünen beantragen die Rückweisung dieses
Geschäftes.
Hans Feldmann-Huggenberger, Boniswil: Ich spreche im
Namen der SVP-Fraktion. Naturgemäss fand dieses
Geschäft in unserer Fraktion reges Interesse, sind wir doch
in verschiedenen Beziehungen mit dem einheimischen
Naturprodukt Holz verbunden. Das Ergebnis unserer
Gesamtbeurteilung ergab, dass es sich bei dieser Vorlage um
eine zweckmässige Botschaft handelt mit einem
Verpflichtungskredit entsprechend der angespannten
finanziellen Situation unseres Kantons. Dieser Kredit ist aus
der Sicht der Folgekosten, welche die Waldeigentümerinnen
und Waldeigentümer mittel- bis langfristig zu tragen haben,
zwar bescheiden, aber trotzdem wertvoll, obwohl die
Gesamtkosten bei Kanton und Gemeinden auch stark ins
Gewicht fallen werden. Sinnvoll und geschickt erachten wir
auch den Umstand, dass mit diesem Antrag die
Bundesbeiträge für die "Lothar"-Folgekosten abgeholt
werden. "Lothar" hat als aussergewöhnliches Naturereignis
bei der Schadensbewältigung viele und ganz verschiedene
Ansprüche und Erwartungen geschaffen. Soweit möglich
scheint uns, ist ein Gleichgewicht der Interessen der
Ökologie und der Ökonomie gefunden worden. Dieses
Zeichen der Solidarität zur Behebung der Folgen ist
angebracht. Unsere Fraktion ist deshalb für Eintreten und
stimmt den Anträgen zu. Wir gewichten dabei besonders
auch das öffentliche Interesse an der Walderhaltung sehr
hoch. Dabei haben wir die Bedeutung des Waldes als
Bestandteil unserer Kulturlandschaft, als Regler unseres
Wasserhaushaltes, als Verhinderer von Bodenerosionen, als
beliebtes Naherholungsgebiet und besonders auch als
Lieferant
unseres
nachwachsenden,
einheimischen
Rohstoffes Holz gewürdigt.
Zusätzliche Bemerkungen:
1. Bei der Umsetzung sind die besonderen Strukturen bei
den aargauischen Privatwaldbesitzern zu berücksichtigen. Es
handelt sich in unserem Kanton um eine grosse Anzahl von
Eigentümern mit in der Regel kleinen Waldparzellen. Wir
erwarten deshalb, dass auch kleine Schadensparzellen in die
Entschädigung einbezogen werden.
2. Bei der Beurteilung der Beitragshöhe von ungefähr 6'500
Franken pro Hektare ist die lange Nachwuchszeit des
Waldes zu bedenken. Bei 40 Jahren ergeben sich pro
Hektare und Jahr noch 162,5 Franken return of investment,
was zeigt, wie bescheiden diese Investitionshilfe für die
Auffors-tung, die Pflege, die Umwandlung bei
3854
27. Februar 2001
Art. 2476-2479
standortgerechten Beständen und die Verhinderung von
Folgekosten ist.
Bewältigung des "Lotharereignisses" ausrichten! Wie
erwähnt: Unsere Fraktion ist für Eintreten.
3. Schliesslich möchten wir dem aargauischen
Waldwirtschaftsverband und seinen Verantwortlichen sowie
den Forstwirtschaftbetrieben ein Lob für die bisherige
Ihnen die Regierung einen Kredit von 15,1 Mio. Franken,
der gedeckt wird durch 6,3 Mio. Franken Beiträge der
Gemeinden und 8,9 Mio. Franken durch die völlig leere und
ausgetrocknete Kasse des Kantons Aargau. Gleichzeitig löst
dieser Kredit Bundesmittel von 10 Mio. Franken aus. Ob
diese Mittel auf Gemeinde- oder Kantonsebene überhaupt
vorhanden sind bzw. ob das nötig ist, stelle ich hier in Frage.
Nach der Diskussion von heute Morgen musste ich
feststellen, dass kein - überhaupt kein - Spielraum für diese
Ausgabe vorhanden ist. Seit einigen Wochen predigen Sie
von der bürgerlichen Fraktion landauf und landab ihre
Visionen vom Sparen und Steuersenken. Sie reden auch
davon, Gemeinden mit neuen Belastungen zu verschonen.
Selbstverständlich habe ich auch nachgelesen, dass diese
Belastung der Gemeinden im Dekret vorgesehen ist und die
Gemeinden in dieser Frage keine Mitsprache haben. Sie
bekommen einfach die Rechnung! Mit Holz sei man
verbunden, hat Herr Feldmann gerade vorher gesagt. Ich
habe das Gefühl, dass ihre Fraktion, Herr Feldmann, vor
allem mit dem Staatssäckel verbunden ist. Es ist beim Wald
für die Bewirtschaftung eine Zeitspanne von rund 100
Jahren in die Betrachtung einzubeziehen. Der Wald ist damit
langfristig zu beurteilen und nicht in einer Zeitspanne von 5
Jahren. Wenn man die Antworten der Regierung auf die
konzentrierten Vorstösse aus der SVP-Fraktion vom 4.
Januar 2000 nachliest, darf ich Folgendes zitieren: "Im
Vordergrund stehen deshalb nicht ökologische, sondern
ökonomische Schäden. Zwangsnutzungen verursachen in
der Regel höhere Holzerntekosten als Normalnutzungen."
Oder: "Für einzelne besonders stark geschädigte
Ortsbürgergemeinden, die über keine finanziellen Reserven
verfügen, können sich die Frage nach dem Überleben des
Forstbetriebes stellen. Die zahlreichen privaten Waldbesitzer
kleiner Waldparzellen, deren gesamter Holzvorrat am Boden
liegt, trifft das Sturmereignis hart. Doch bedroht es sie
angesichts des bescheidenen, einkommensrelevanten
Gewichts des Waldeigentums in ihrer wirtschaftlichen
Existenz kaum." Oder: "Umgekehrt gefährdet das
Liegenlassen von Holz in aller Regel die Walderhaltung
nicht. Spezielle Massnahmen sind vor allem dann angezeigt,
wenn sie Folgeschäden erfolgreich vermindern helfen."
Martin Troller-Zumsteg, Münchwilen: Ich spreche im
Namen der SP-Fraktion. Mit der Botschaft "Lothar"
beantragt
Damit ist die Hauptstossrichtung der Vorlage falsch und
verfehlt. Es ist zudem aus staatspolitischen Gründen falsch,
mit Geldern aller Einwohnergemeinden einigen finanziell
darbenden Ortsbürgergemeinden über die Runden zu helfen.
Dass rund 18% des Kredites Privaten zufliessen soll, ist
verfehlt. Nachdem die privaten Waldeigentümer aus dem
Fonds für nichtversicherbare Elemtarschäden pro Hektare
bereits 4'000 Franken zugesichert bekommen haben, sollen
hier noch einmal 4'000 Franken zugesichert werden. Mit
einer wesentlich höheren Priorität sind Anstrengungen für
die Verwertung des Rohstoffes Holz zu unterstützen!
Solange Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen für den
natürlich nachwachsenden Rohstoff Absatzprobleme haben,
können auch die notwendigen Massnahmen nicht finanziert
werden. Zäumen Sie das Pferd nicht am Schwanz auf und
treten Sie nicht auf dieses Geschäft ein!
Schlagflächen sollen von grobem Astmaterial und Schlagresten aber nur gesäubert werden, wo dies aus Gründen der
Arbeitssicherheit, der Bestandeserneuerung und des
Forstschutzes wirklich nötig ist. Neben der hohen Kosten
sprechen auch Aspekte der Artenvielfalt und des
Umweltschutzes gegen die vollständigen Räumungen der
Flächen. Verfolgt man die Publikationen in den
Fachorganen zum Thema "Lothar" wie beispielsweise im
Organ "Wald und Holz", so zeigt sich, dass in den
allermeisten Fällen auf einen natürliche Verjüngung
gewartet werden kann. Es wird sogar empfohlen, 3-8 Jahre
abzuwarten bis man abschätzen kann, ob mit der natürlichen
Verjüngung das Waldbauziel erreicht werden kann oder
nicht. Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass 1999, das
Jahr vor "Lothar", ein äusserst samenreiches Jahr war. Alles
in allem ist es nicht dringend notwendig, Pflanzmassnahmen
zu treffen!
3853
Herbert H. Scholl, Zofingen: Ich spreche im Namen der
FDP-Fraktion. Die "Lotharvorlage" war in unserer Fraktion
nicht unumstritten. Vor allem finanzielle Bedenken wurden
geäussert. Schliesslich hat sich eine Mehrheit unserer
Fraktion positiv für diese Vorlage ausgesprochen. Sie hat
insbesondere die Massnahmen im Schwerpunktbereich der
Wiederbewaldung als notwendiges Werk der Solidarität in
unserem Kanton beurteilt. Die Fraktionsmehrheit hat auch
beurteilt, dass die Bundesgelder vor allem in andere
Kantone fliessen und es deshalb notwendig ist, in diesem
schweizweiten Solidaritätswerk mitzumachen. Ich bitte Sie
deshalb - nicht im Namen der einstimmigen, aber doch
mehrheitlichen FDP-Fraktion dieser Vorlage zuzustimmen!
Anita Wilhelm, Neuenhof: Ich spreche im Namen der
SD/FP/EDU-Fraktion. Wir sind für Eintreten auf die
Vorlage. Der Orkan "Lothar" hat enorme Flächen Wald
verwüstet, Bäume geknickt oder mitsamt ihren
Wurzelstöcken umgekippt. Das vertraute Landschaftsbild
war vielerorts kaum mehr erkennbar. Vor allem für
Waldbesitzer ein trauriger Anblick!
Ökologisch gesehen ist es allerdings keine Katastrophe. Es
ist uns klar, dass die öffentliche Hand die Forstämter und
Waldbesitzer nicht nur beratend und koordinierend, sondern
auch finanziell unterstützen muss. Andererseits hat der Wald
vielfältige Funktionen - nicht nur als Holzlieferant - sondern
auch als Erholungsraum und als Lebensgrundlage einer
vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt. Hier bietet sich die
Gelegenheit Ökonomie und Ökologie miteinander zu
verknüpfen und die Wiederbewaldungsmassnahmen mit
einer Aufwertung des Waldlebensraumes zu verbinden.
Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die
finanziellen Mittel nicht einfach als Schadensvergütung,
sondern als Beiträge zur Wiederbewaldung womöglich
durch
Naturverjüngung
oder
durch
Pflanzung
standortgerechter Bäume im Sinne einer nachhaltigen und
naturnahen Entwicklung zu verstehen sind. Damit können
frühere Fehler korrigiert und das Waldökosytem aufgewertet
werden. Dadurch wird gleichzeitig die Artenvielfalt
gefördert. Ein besonderer Anreiz wird auch durch die
vorgesehenen besonderen Zuschläge für die Umwandlung in
Art. 2479
27. Februar 2001
naturnahe Bestände und die Förderung von seltenen
Baumarten geschaffen. Ein weiterer positiver Aspekt der
Vorlage ist das unbürokratische Vorgehen bei der
Feststellung der beitragsberechtigten Flächen anhand der
Luftbildauswertung und die Zusicherung der Beiträge durch
eine einfache Vereinbarung mit den Waldeigentümern.
Wir finden es auch gerecht, dass die Waldbesitzer mit
Schadenflächen ab ca. 20 Aren gleichermassen in den
Genuss der Beiträge kommen. Wir stimmen der Vorlage
einstimmig zu.
ter war es der Orkan "Lothar". Die Konsequenzen sind meist
ähnlich: 1. Allgemeines Aufschreien; 2. Ruf nach
Massnahmen; 3. Griff in den Finanztopf. Wir wären somit
beim Thema "Lothar" in der Phase 3 angelangt. Dazwischen
gibt es meist so eine Zwischenphase; diese heisst:
Allgemeines
Gejammer
über
die
Finanzen.
Selbstverständlich, auch wir wollen mitkämpfen, denn die
Massnahmen sind gut. Wir können ja lesen, dass es
sinnvolle Massnahmen sind. Wir haben aber ein kleines
Problem: der Finanztopf ist einfach nicht so gross und sein
Volumen wurde ja in der letzten Zeit durch die
Steuergesetzrevision und anderen Anpassungen noch
zusätzlich optimiert. Gerechte Lösungen sind nun einmal
schwierig und das gerade in einem Feld, im dem die
Betroffenheit sehr unterschiedlich ist. Wir sind gezwungen,
den Weg der mittleren Unzufriedenheit zu gehen.
und Gemeinden ergeben dann den Kredit von 25 Mio.
Franken. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
tragen noch erhebliche Restkosten. Gemessen am Wert des
Waldes für die gesamte Bevölkerung ist dieser
Kantonsbeitrag sicher nicht übertrieben, kann aber
akzeptiert werden.
Es freut uns natürlich, dass die Vorlage das natürliche
Interesse der SVP gefunden hat. Es erstaunt uns natürlich,
dass sie nicht das natürliche Vorgehen der SVP gefunden
hat. Wir sehen uns leider nun dazu gezwungen, diesen
Schritt zu tun und schlagen Ihnen eine Kürzung des
Verpflichtungskredites um 10% vor. Ich denke, dass das hier
diskutiert werden muss. Wir empfehlen also, auf diese
Vorlage einzutreten und werden den Antrag stellen, den
Verpflichtungskredit zu kürzen!
Vorsitzender: Wir kommen damit zu den Einzelvotanten.
Erwin
Berger,
Boswil:
Der
aargauische
Waldwirtschaftsverband AWV, in dessen Auftrag ich hier
als Präsident spreche, begrüsst die Vorlage und kann sich in
wesentlichen Teilen den Anträgen des Regierungsrates
anschliessen. Die finanzielle Lage der Waldeigentümer und
Waldeigentümerinnen ist mit dem Orkan "Lothar"
dramatisch geworden. Schon vor dem Sturm kämpften viele
Waldeigentümer (Betriebe) für eine ausgeglichene
Rechnung. Der Preiseinbruch bei vielen Sortimenten ist
existenzgefährdend. So waren die durchschnittlichen
Holzpreise im Jahre 2000 verglichen mit dem Vorjahr sicher
um ca. 40% tiefer ausgefallen. Die teilweise erheblichen
Substanzverluste und die hohen Wiederherstellungskosten
werden viele überfordern. Verschiedene Waldeigentümer
sind auch bereit, einzelne Flächen der Natur zu überlassen.
Der grössere Teil der Flächen muss jedoch der weiteren
Nutzung wieder zugeführt werden.
Die Vorlage, über die wir heute zu entscheiden haben, ist
nun überfällig, liegen doch seit dem Ereignis bereits bald 14
Monate hinter uns. Ich habe manchmal den Eindruck, dass
bereits viele so denken: Der "Lothar" ist vorbei, ein schöner
Teil des Holzes ist weg, was wollen wir noch mehr!
Diese Vorlage hätte meines Erachtens mindestens vor 6
Monaten hier im Plenum behandelt werden müssen.
Der Kanton Aargau will sich mit rund 8,9 Mio. Franken an
der Bewältigung der Schäden - insbesondere der
Wiederbewaldung - beteiligen. Weitere Beiträge von Bund
Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich spreche für die EVPFraktion. Jeweils über den Winter kommen die Stürme.
Diesen Winter war es der Sturm ABAKABA. Letzten Win-
Mit den in der Botschaft gestellten Anträgen sind wir
grösstenteils einverstanden. Ich werde jedoch bei Antrag 1
einen Antrag um Verkürzung des Auszahlungsmodus um 1
Jahr stellen. Bei Antrag 2 werde ich einen Zusatzantrag
stellen bezüglich der Bestandeskarten, ohne jedoch den
Gesamtkredit zu erhöhen. Zur Verhütung und Bewältigung
von Folgeschäden (Borkenkäfer, Windfälle, Sonnenbrand)
sind in der Botschaft keine Beiträge vorgesehen. Von den
Revierförstern und Waldeigentümern wird aber eine
intensive Überwachung und rasche Räumung von
Gefahrenherden erwartet, um die Folgeschäden möglichst zu
minimieren. Der AWV als Vertreter der Waldeigentümer
erwartet, dass bei grossen Nachfolgeschäden Zusatzkredite
aufgrund der dannzumaligen Lage beantragt und auch
gesprochen werden.
Zum Schluss bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit
mit der Abteilung Wald während der schwierigen Zeit nach
"Lothar" sowie für den spontanen Beschluss des
Regierungsrates vom 24. Februar 2000 für die
Sofortmassnahmen und die Unterstützung des AWV als
Vertreter der Waldeigentümer. Ich bitte Sie, auf die Vorlage
einzutreten und in der Detailberatung meinen Anträgen
zuzustimmen! Ich bitte Sie, dies auch im Namen der CVPFraktion.
Hans Lüscher, Muhen: Zunächst bedanke ich mich bei all
jenen Verantwortlichen, die zur Behebung der
Sturmschäden an vorderster Front mitgearbeitet haben, beim
Forstpersonal für die gefährlichen Räumungsarbeiten, dem
Zivilschutz, der unterstützend wirkte, aber auch beim Militär
und den Privatpersonen, die daran beteiligt waren. Besten
Dank für den Einsatz!
Es liegt nun endlich ein Massnahmenpaket vor, welches
aufzeigt, mit welchem Betrag man die Waldeigentümer zu
unterstützen gedenkt. Es ist eine Unterstützung und keine
eigentliche Entschädigung. Der Kanton Aargau hat als
einziger Kanton der Schweiz keinen Rappen an das Aufrüsten von Sturmholz bezahlt. Alle andern Kantone haben das
vom Bund bereitgestellte Geld abgeholt, der Kanton Aargau
hat nichts bekommen und damit auch der Waldbesitzer
nicht. Der Holzertrag hätte wenigstens die Rüstkosten
decken sollen. Das ist aber mit den heutigen Holzpreisen
nicht mehr der Fall.
Im vorliegenden Massnahmenpaket geht es um Beträge an
die Wiederbewaldung dieser Schadenflächen, die Pflege des
Jungwuchses bis ins Jahr 2005 und die Folgeschäden und
was diese Massnahmen kosten dürfen. Grundsätzlich bin ich
mit der Stossrichtung einverstanden. Mir ist aber klar - wie
3854
27. Februar 2001
Art. 2479
sicher allen, die etwas von Wald verstehen -, dass das ein
absolutes Sparpaket ist, mit welchem nur das absolut Nötigste gemacht werden kann bzw. an vielen Orten nicht
einmal das. Die Schadensfläche im Aargauer Wald wird auf
über 3'000 ha geschätzt. Diese Fläche ist bestimmt grösser
als kleiner. Streu- und Folgeschäden sind hierbei nicht
berücksichtigt. In diesem Massnahmenpaket werden von
Kanton und Gemeinden zusammen etwas über 15 Mio.
Franken für die Wiederbewaldung dieser grossen
Schadensflächen vorgesehen. In diesem Betrag ist die
Pflanzung, wo keine Naturverjüngung zustande kommt, die
Mutterbäume fehlen oder die Verdornung überhand nimmt,
eingeschlossen inklusive die Pflege bis ins Jahr 2005.
dann um. Vor etwa 3 Wochen wurde beispielsweise im
Auensteiner Wald ein Mann bei der Arbeit von einem
stürzenden Baum erschlagen. Sie sehen, die Folgeschäden
sind enorm!
Richard Plüss, Lupfig: Dass wir Förster mit vielen Aussagen
unserer Obrigkeit zur Bewältigung der Sturmkatastrophe
"Lothar" nicht einverstanden sind, war in den letzten Tagen
der Tagespresse zu entnehmen. Für mich eigentlich
unverständlich, wenn Bundesforstinstanzen davon sprechen
können, die "Lotharkatastrophe" habe für die Forstwirtschaft
nur geringe Auswirkungen. Tatsache ist, dass sich die
Holzpreise per Datum des Ereignisses um die Hälfte
reduzierten und mit dem Holzverkauf praktisch keine gossen
Reserven für die Wiederbewaldungen und die
Wiederherstellung des Umfeldes geschaffen werden
konnten. Diese Kantonsbeiträge werden nur "ein Tropfen
auf den heissen Stein" sein!
Ich appeliere deshalb an die Solidarität der Bevölkerung,
auch später noch zur Walderhaltung die nötigen finanziellen
Mittel zur Verfügung zu stellen. Den Waldeigentümern und
Waldeigentümerinnen verbleibt so oder so ein grosser
Verlust. Für viele wird es eine Existenzfrage werden.
Zu Herrn Troller: Es geht hier nicht nur um Wald und
Bäume, sondern auch um Menschen, die bei jedem Wetter
im Wald draussen arbeiten und zu unserem kostbaren Gut
Wald Sorge tragen. Die Anzahl der Forstleute sind auf
einem Minimum unten und man darf diese nicht noch weiter
reduzieren. Deshalb muss man dafür sorgen, dass die
finanziellen Mittel da sind. Erstens gibt es Arbeit und
zweitens sorgen wir für die Zukunft des Waldes, so dass
unsere zukünftigen Generationen auch wieder Wald haben.
Ich habe noch 3 Fragen an die Frau Finanzdirektorin:
1. Laut dem neuen Waldgesetz unterscheidet man nicht
mehr zwischen Privatwald und öffentlichem Wald. Es sind
Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen. Damit sollen
alle gleich gehalten werden. Wenn man die Fläche, für
welche diese Beiträge nun vorgesehen sind, zu gross ansetzt,
gehen viele Besitzer von Privatwald leer aus und das wäre
ungerecht. Es gibt unter diesen doch auch viele, für welche
der Privatwald ein Einkommen ist, das sie brauchen. Es ist
ja nicht ein Ersatz des Holzes, sondern es ist ja so, dass diese
dafür schauen sollen, dass es wieder Wald gibt. Meine
Frage: Ab welcher Fläche bzw. ab wievielen Aren gedenkt
man Beiträge zu gewähren?
2. Im Massnahmenpaket ist ein Betrag von 1 Mio. Franken
für die Kasse der kantonalen Wildschadenskasse vorgesehen
für die Verhütung von Wildschäden wie Schutz vor Verbiss
und Fegschäden in den grossen Schadensflächen. Meine
Frage: Wird dieser Betrag zweckgebunden für jene
Wildschadensverhütungsmassnahmen
in
diesen
Schadensflächen verwendet? Sollte das nicht der Fall sein,
dann behalte ich mir vor, einen entsprechenden Antrag zu
stellen.
3. In der Botschaft auf Seite 6 unter Punkt 4 sind 12 Mio.
Franken für die Wiederbewaldung eingesetzt. Meiner
Überzeugung nach soll nur derjenige unterstützt werden, der
Auslagen hat, Zeit und Materialkosten investiert und für die
Walderhaltung sorgt. Meine Frage: Ist es so, dass Beiträge
an die Wiederbewaldung geknüpft sind?
Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen und bitte Sie,
auf die Botschaft einzutreten!
3855
Kaum abschätzbar sind die Schäden an den noch stehenden
Bäumen rund um diese Schadensgebiete herum, denn die
meisten sind geschädigt. Durch den Sturm sind diese Bäume
derart gebogen worden, dass sie auf der Druckseite
Stauchungen aufweisen, so dass das Holz entwertet und als
Bauholz nicht mehr zu verwerten ist. Auch jene Bäume, die
noch stehen, stehen labil. Beim kleinsten Wind fallen sie
Es war von der Sache her richtig, dass im Aargau keine
Beiträge zur Finanzierung der Aufrüstung freigestellt
wurden. Mit diesem guten Spargedanken sind die
Forstbetriebe und der Kanton Aargau aber doppelt gestraft,
indem andere Kantone Bundesbeiträge für Aufrüstungen
abholen und trotzdem in den vollen Genuss von
Aufforstungsbeiträgen kommen.
Entscheidende, frontfremde Fachstellen beschönigen die
ganze Situation und sprechen bei der Wiederbewaldung nur
noch von Naturverjüngung. Ich gehe davon aus, dass unser
Kantonsoberförster
mir
doch
beipflichtet,
dass
Naturverjüngung nur dort stattfinden kann, wo die
Standortsvoraussetzung der Mutterbäume stimmen und der
entsprechende verjüngungsfreundliche Boden vorherrscht.
Als Folge der Sturmkatastrophe geht es aber in vielen Fällen
darum, an windexponierten Lagen und bei falschen
Standortsvoraussetzungen mittels künstlicher Verjüngung
entsprechend das richtige Pflanzenmaterial einzubringen.
Diese Massnahmen haben ihren Preis und verlangen einige
Jahre Pflege!
Mich stört auch, dass Beiträge zugesichert wurden bei
Schadholzflächen, die nicht aufgerüstet sind und
liegengelassen werden. Für mich existiert immer noch die
Lebensphilosophie, für Arbeit gibt es Geld, für Nichtstun
gibt es nichts! Wer Holz aufgerüstet hat, der hat eine
Wirtschaftskette in Gang gebracht, die unserer Gesellschaft
Arbeitsplätze und Steuern einbringt. Bäume fressende
Borkenkäfer bringen kein Geld, nein im Gegenteil, sie
werden bei entsprechender Wetterlage in den nächsten
Jahren noch die Restbestände massiv schwächen. Nach jeder
Sturmkatastrophe verursachen wir finanzielle FeuerwehrLösch-übungen. Eigentlich wäre es viel sinnvoller, wenn der
Kanton hinter der Holzverwendung und der Holzenergieförderung stünde. Mit dieser sanften Unterstützung
wäre ein grosser Teil der Schadholzmengen wirksamer und
ohne finanzielle Einbussen zu bewältigen! Denken wir
daran, der nächste Sturm kommt bestimmt! "Lothar" ist bei
Einigen heute schon vergessen und wir werden bis zur
nächsten Katastrophe wieder nichts Vorbeugendes
Art. 2479
unternehmen. Ich hoffe, dass ich mit meinem Postulat am
nächs-ten Dienstag entsprechende Signale dafür auslösen
kann!
In diesem Sinne kann ich der Vorlage zustimmen. Ich
appelliere an Sie, den Rückweisungs- und den
Streichungsantrag abzulehnen, da diese Vorlage bereits eine
Sparvorlage ist!
Hansruedi Brun, Merenschwand: Der Sturm "Lothar" liegt
bereits mehr als ein Jahr zurück. Heute und in letzter Zeit
hatte sich dieser Rat hier mit einem anderen Sturm
auseinanderzusetzen, mit dem Sturm des Personals nämlich.
Ob dieser auch Orkanstärke hatte oder nicht, diese Frage
Schäden ausmacht. Wenn ich vom Paket von 500 Mio.
Franken, das der Bund geschnürt hat, 10% nehme, dann
wären das 50 Mio. Franken. Wenn ich unsere Botschaft lese,
dann stelle ich fest, dass rund 10 Mio. Franken von diesen
Mitteln in den Kanton Aargau fliessen sollen. Ich darf
feststellen, dass der Kanton Aargau bei der Forderung an
den Bund eigentlich sehr zurückhaltend ist, wenn rund 2%
der zur Verfügung gestellten Bundesmittel in den Kanton
Aargau kommen.
Ich will aber trotzdem die vom Kanton Aargau gewählte
Strategie unterstützen. Das Schwergewicht liegt nämlich in
der Wiederbewaldung, der Pflege der betroffenen Gebiete,
in der Strategie: Nachhaltig und zukunftsgerichtet. Ich
glaube, dass man das festhalten darf. Ich will noch einen
anderen Hinweis machen: Die aargauischen Forstkassen und
damit vorwiegend auch Ortsbürgergemeinden sind
gefordert, wenn sie Sturmholzflächen ansetzen, über Jahre
pflegen müssen und erst noch weniger Holz ernten können.
Dafür sprechen wir nun diese Mittel und nachher ist fertig.
Wenn ich bedenke, dass Durchforstungen, Strasse- und
Wegunterhalt und die Administration nicht kostendeckend
sind, wobei man nicht vergessen darf, dass der Wald doch
eine wichtige Erholungs-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion
wahrnimmt.
Wo es Verlierer gibt (Waldbesitzer) gibt es auf der anderen
Seite auch Gewinner und das will ich auch ungeschminkt
äussern. Es stimmt mich nachdenklich, wenn die
Ankaufspreise bei Sägereien 35% billiger sind, die
Schnittholzpreise ab der Sägerei dann aber genau gleich
hoch sind, dann muss ich feststellen, dass das vermutlich
jene sind, die daraus Kapital schlagen konnten. Ich bitte Sie,
den Anträgen zuzustimmen!
Zum Rückweisungsantrag: Man kann doch nicht von
Zeitdruck reden, wenn es nun über ein Jahr gedauert hat, bis
diese Botschaft vorliegt. Neue Aspekte, so glaube ich, kann
man nicht erwarten. Diese neuen Aspekte sind im
Waldgesetz bereits festgeschrieben und auch in dieser
Botschaft hat man diese Naturverjüngung usw. erwähnt und
betont, dass man diese nach Möglichkeit aufnimmt.
Herr Troller, ich finde es eigentlich schade, wenn man diese
Verbindung Personal und Wald knüpft. Immerhin möchte
ich festhalten, dass bisher im Kanton Aargau praktisch noch
keine Beiträge an die Grundeigentümer ausbezahlt wurden.
Dass man durch natürliche Verjüngung, wie sie gefordert
wurde, einfach alles sein lassen könne, das funktioniert
nicht, wenn mehrere Hektaren am Boden liegen! Dann muss
mit dem besten Willen angesetzt und gepflegt werden. Ich
bitte Sie, den Anträgen zuzustimmen!
27. Februar 2001
lasse ich einmal offen. Die Forstbetriebe im Kanton Aargau
waren in den letzten Jahren enorm gefordert und sie leisteten
ein enormes Arbeitspensum. Hier darf man den Mitarbeitern
auf allen Stufen einmal Danke sagen. Ich möchte einige
Gedanken zu diesem Paket anfügen und bitte Sie, dieses
"Minipaket" zu unterstützen. Ein Hinweis zur Botschaft auf
Seite 6: Dort heisst es ganz klar, dass die hier zur Verfügung
gestellten Mittel niemals alle Aufwände abdecken können.
Das stimmt so.
Ich will einen Hinweis auf die gesamten Schäden der ganzen
Schweiz machen: In der Schweiz lagen rund 13 Mio.
Kubikmeter Holz am Boden. Wir im Kanton Aargau hatten
rund 1,3 Mio. Kubikmeter zu beklagen, was rund 10% der
Hans Bösch, Sins: Ich will auf einige Aspekte aufmerksam
machen. Mir geht es in erster Linie um das Vertrauen zu
diesen kantonalen Forstfachleuten, die diese Vorlage
vorbereitet haben. Die einzelnen Punkte sind daraus
ersichtlich. Was noch zu sagen ist wegen den Finanzen:
Klar, 15 Mio. Franken, aber denken wir daran, dass das Geld
im Kanton bleibt. Wenn wir Holz importieren, dann ist das
nicht mehr da. Oder wenn wir Energie importieren, dann ist
diese nicht mehr da. Wir müssen doch daran denken, dass
unser Wald der umweltfreundlichste Energiespender,
Erholungsort und Baustofflieferant ist. Auch die
Zelluloseindustrie ist hin und wieder einmal froh, wenn sie
20 oder 30 Jahre altes Holz zur Verwertung bekommt. Wenn
man es nicht hat, dann wird es einfach von irgendwo
hergeführt und ob das dann ökologisch ist, das sei
dahingestellt. Jene haben Recht, die sagen, dass 100 Jahre
die Dimension sei, die für den Wald gelte! Das ist aber nicht
absolut zu verstehen, denn das kann teilweise richtig sein,
aber nur zum Teil!
René JeanRichard, Lenzburg: Ich freue mich natürlich
ausserordentlich, wieder einmal von einem Beispiel der
Verzichtsplanung der CVP zu hören. Ich freue mich ebenso
ausserordentlich über die Sparinitiative der SVP. Ich habe es
eigentlich nicht anders erwartet: Der heutige Morgen ist
spurlos an uns vorbeigegangen! Wir haben es unserem
Personal zugemutet, dass sie Verständnis haben für unsere
finanzielle Situation im Kanton, dass sie selbstverständlich
hervorragend arbeiten, aber dass man ihnen leider leider bei
all ihren Problemen nicht helfen könne. Momentan ist
Wahlkampf und wir reden von einer cleveren und ehrlichen
Politik. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen einmal etwas zum
Thema clevere Politik sage: Clever ist eine Politik, die allen
gibt und niemandem nimmt. Wir sind zwar dafür, dass man
gibt, aber wir sind ja nicht dafür, dass wir mit den Steuern
raufgehen! Ehrliche Politik - und das sage ich ausdrücklich ist das, was die SP macht, die sagt: Wir wollen mehr Steuern
und wir wollen auch mehr verteilen! Ehrliche Politik ist
auch, wenn man sagt, wir wollen nicht mehr Steuern und wir
wollen auch nicht mehr verteilen! Ich erwarte von Ihnen
allen mit mir zusammen selbstverständlich, dass wir hier
drin eine ehrliche Politik machen und also nicht mehr
ausgeben, als wir haben! Wir haben es nun mal nicht,
obwohl ich allen Förstern und Forstbetrieben gerne mit ein
paar Millionen Franken helfen würde. Es tut mir leid, aber
die 10% von Herrn Bialek helfen nicht, um eine ehrlichere
Politik zu machen! Ehrliche Politik ist, wenn man sagt, wir
haben das Geld nicht und wir können es euch nicht geben!
Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten: Die Voten
haben gezeigt, dass die Vorlage zuwenig in der Kommission
diskutiert werden konnte. Die Ausführungen von Herrn
3856
27. Februar 2001
Art. 2479
Plüss: langfristige Förderung von Holz als Energieträger und
Rohstoff unterstütze ich voll und ganz. Ich verstehe daher
nicht, warum er gegen die Rückweisung ist. Mit einem Teil
dieses Geldes könnte der langfristige Absatz von Holz
gefördert werden. Man könnte 2 Fliegen auf einen Streich
schlagen. Damit der Meinungsbildungsprozess stattfinden
kann, bitte ich Sie noch einmal, die Vorlage
zurückzuweisen!
gilt nicht zu Unrecht als Vorreiterkanton bei der naturnahen
Bewirtschaftung der Waldflächen und auch im
Waldnaturschutz. Jene, die gelegentlich die NZZ
aufschlagen, konnten kürzlich einen entsprechenden Artikel
im Inlandteil lesen. Ich habe mich heute gefragt, ob wir
früher hätten Antrag stellen sollen für diese Gelder, als der
Schock von "Lothar" und den angerichteten Schäden noch
ganz neu war.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus
dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Wir haben uns für ein anderes Vorgehen entschieden. Wir
wollten zuerst sorgfältig abklären, was es denn wirklich
braucht! Wir haben einige Sofortmassnahmen ergriffen, die
der Waldwirtschaft sehr geholfen haben, ohne dass sie viel
gekostet haben. Auf der anderen Seite müssen wir jetzt in
anderen Zeiträumen denken. Bis ein Wald wieder oben ist,
geht es mindestens 40 Jahre. Das sind 10 Amtsperioden des
abholen. In diesem Saale wurde schon verschiedentlich
beanstandet, dass wir offenbar zu ungeschickt seien, um
diese Mittel beim Bund abzuholen. Jetzt wäre eine
Gelegenheit und erst noch für einen guten Zweck!
Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Was
bedeutet für Sie eigentlich Wald? Was bedeutet es für Sie,
wenn der Wald wie beispielsweise bei Windisch der
Habsburgwald einfach am Boden liegt? Der Kanton Aargau
Grossen Rates. Solange ist meines Wissens nie eine
Grossrätin oder ein Grossrat hier gewesen. Aber es gibt
Förster, die haben es erlebt, dass sie die kleinen Bäume
gepflanzt und gepflegt haben und am Schluss sahen, wie
"Lothar" sie wieder umgeworfen hat. Wir müssen auch unter
dieser Perspektive und nicht einfach unter kurzfristigem
Aktivismus denken! Natürlich gibt es beim Wald noch
andere Anliegen als die Wiederbewaldung. Die nachhaltige
Nutzung und Förderung dieser Nutzung ist etwas ganz
Wichtiges. Aber wenn Sie die Holznutzung fördern, dann
nützt das jetzt weder den Wäldern, die am Boden liegen,
noch den Waldbesitzern, die die Wälder nicht mehr pflegen
können. Man soll diese beiden Dinge weder vermischen
noch gegeneinander ausspielen.
Wir haben hier also nicht irgendeine Finanzvorlage, sondern
eine Vorlage, die Ihnen einen Vorschlag macht, wie wir
unter Einbezug der Bundesgelder nachhaltig unseren
Aargauer Wald wieder auf die Beine stellen können. Dabei
geht es auch darum, standortgerechte Arten wieder
einzuführen und vor allem auch um die Förderung von
Laubbaumarten. Ich hatte den Eindruck in der Debatte, dass
nicht alle Leute wissen, was Wiederbewaldung eigentlich
bedeutet. In einzelnen Voten hatte ich den Eindruck es
besteht die Meinung, man pflanze da kleine Tännchen und
dann ist die Sache erledigt! Weder das eine noch das andere
stimmt. Der grösste Teil der Wiederbewaldung erfolgt über
die sogenannte Naturverjüngung, Herr Troller. Die Samen,
die von den Bäumen fallen, geben dann wieder kleine
Bäumchen. Das Problem ist nur, dass dort, wo Föhren
standen und eigentlich Eichen stehen sollten, keine Eichen
wachsen, wenn die Föhrensamen im Boden sind. Deshalb
braucht es an gewissen Orten - man rechnet mit etwa einem
Viertel der Fläche - auch Pflanzungen.
Mit den Beiträgen - und hier komme ich zu einer Frage von
Herrn Lüscher - soll in aller erster Linie die Waldpflege
bezahlt werden, weil der Preis der Bäumchen im Vergleich
mit den vielen Jahren der Pflege vernachlässigbar ist. Wenn
Sie in der Botschaft genau lesen, dann sehen Sie dort, dass
die Waldbesitzer sowieso mindestens 30% der Kosten selbst
tragen müssen. Hier möchten wir also ermöglichen, dass
über viele Jahre hinweg eine naturnahe Wiederbewaldung
auch finanziell möglich wird. Wenn Sie finanziell nicht
unterstützt wird, dann kann auch nicht passieren, dass wir
am Schluss wieder naturnahe Wälder im Kanton Aargau
haben, sondern Sie werden dann ihren Sonntagsspaziergang
in den Brombeerranken beenden, die niemand mehr
weggeräumt hat. Wir möchten auch die Bundesmittel zu
Gunsten der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
3857
Zu den Fragen von Herrn Lüscher: Natürlich möchten wir
die Minimalflächen nicht zu gross lassen, so dass möglichst
viele hier zu ihrem Geld kommen. Je mehr Sie kürzen, desto
grösser werden die Flächen sein, denn dann müssen wir uns
auf die grossen konzentrieren. Die Einlagen in die
Waldschadenskasse sind gemäss Antrag der Botschaft
gebunden für Schäden aus der "Lotharkatastrophe". Wir
schätzen im Moment, dass es 1 Mio. Franken kosten wird.
Vielleicht ist es dann am Schluss auch weniger.
Dürfen wir heute Nachmittag einen solchen Kredit
bewilligen, wenn wir heute Morgen die Personalvorlagen so
entschieden haben, wie es der Regierungsrat beantragt hat?
Niemand hat heute Morgen gesagt, dass es für das Personal
keine Mittel gibt, sondern es gibt die Mittel, um die
Marktzulagen zu bezahlen, wo das nötig ist. Sie werden hier
auch noch mit Nachtragskrediten konfrontiert werden. Ich
denke, dass die Solidaritäten in diesem Saal dann wieder
etwas anders sind, als im jetzigen Moment. Wir werden ja
auch noch weitere Korrekturen durchführen.
Auch ich bin für eine ehrliche Politik, Herr JeanRichard,
aber das, was wir pro Jahr mehr ausgeben werden für unser
Personal, das ist zu Recht mehr, als das, was wir hier als
Jahrestranchen haben für etwas, das uns auch ganz wichtig
ist, nämlich unsere natürliche Umwelt! Der Wald ist ein Teil
der natürlichen Umwelt. Dort, wo er zu einer reinen
Produktionsmaschine verkommen ist - und es gibt solche
Bereiche - haben wir jetzt - frivol gesagt - dank "Lothar" die
Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Das aber können wir
nur, wenn wir minimale Mittel zur Verfügung haben. Wir
haben in dieser Vorlage bewusst Prioritäten bei der
Wiederbewaldung gesetzt, damit wir dort etwas
Vernünftiges machen können. Ich bitte Sie, den Anträgen
von Regierung und Kommission zu folgen und einzutreten!
Vorsitzender: Eintreten ist bestritten. Zudem liegt von
Patricia Schreiber namens der Fraktion der Grünen ein
Antrag auf Rückweisung vor.
Abstimmung:
Der Rückweisungsantrag Schreiber wird mit grosser
Mehrheit, bei 28 befürwortenden Stimmen, abgelehnt.
Vorsitzender: Martin Troller beantragt Nichteintreten.
Art. 2479
Abstimmung:
Eintreten auf die Vorlage wird mit grosser Mehrheit
beschlossen.
Detailberatung
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der
Staatsrechnungskommission: Zu 2. Ausgangslage wird die
Frage gestellt, welche Erfahrungen mit der Folienlagerung
gemacht wurden. Die Bilanz stünde noch offen, lautete die
Antwort. Es seien Pilzschäden beobachtet worden.
Zu 3.3.1 Wiederbewaldung der Schadensfläche wird die
Frage gestellt, welche Rolle die unter a-d aufgeführten Ziele
bei der Beitragsberechnung spielen. Diese Ziele gälten
insgesamt und würden für die Grundpauschale
Abstimmung über die Anträge:
Zu Antrag 2 wurde die Meinung geäussert, dass an Private
keine Auszahlungen zu erfolgen hätten. Ein anderslautender
Antrag wurde aber nicht gestellt. In der Schlussabstimmung
wurde das Geschäft mit 8 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen
und 2 Absenzen genehmigt. Ich bedanke mich an dieser
Stelle für die zuständige Regierungsrätin und bei der
Abteilung Wald.
1. Zusammenfassung, 2. Ausgangslage, 3. Kantonale
Massnahmen
Zustimmung
4. Notwendige finanzielle Mittel
Vorsitzender: Hierzu liegt ein Antrag vor.
Marcel Züger, Umiken: Ich habe 2 Anträge gestellt, die ich
einzeln begründen werde. Zunächst geht es um die Beträge
der Wiederbewaldung, die mit 12 Mio. Franken eingesetzt
sind. Ich beantrage eine Reduktion auf 2 Mio. Franken.
Stellen Sie sich vor, wir hätten einen Urwald, der friedlich
vor sich hinwächst. Plötzlich kommt "Lothar" und fährt wie
ein Hobel durch die Landschaft. Auch der natürlichste Wald
beugt sich vor dieser Gewalt. Die Bäume liegen am Boden.
Was aber passiert dann? Das ist doch die zentrale Frage, der
wir hier nachgehen müssen. Dieses Stadium, wo alles am
Boden liegt, das ist im Wirtschaftswald wie im Urwald
genau dasselbe. Es gibt in der Tat auch Erfahrungen, was
passiert, wenn so ein Sturm durch das Land fegte. Das gibt
es aus Deutschland, das gibt es vom Vivian, der vor 10
Jahren die Alpen heimgesucht hat. Heute, nach 10 Jahren,
kann man feststellen, dass die sich selbst überlassenen
Flächen die beste Verjüngung haben. Wo weiter genutzt
werden soll, da ist es wie in jedem Wald, der heute auch
verjüngt wurde, da kann der Förster eine Auslese treffen und
entscheiden, welche Bäume er fördern will und kann diesen
Wald wieder in eine Nutzung nehmen. Der Förster hat so "Lothar" hin oder her - eine vitale Verjüngung, auf die er
wieder zurückgreifen kann. Auch die dickste Buche braucht
bei uns vielleicht 20 Jahre, bis sie zersetzt ist. Wenn der
Förster wieder nutzen will, hat er also keine Bedrohung
seiner Arbeiter zu befürchten. Auch die Spaziergänger
haben keine Probleme damit.
Vor etwas mehr als einem Jahr gab es einige Vorstösse zu
diesem Thema. Damals ging es erst einmal darum, Ruhe zu
27. Februar 2001
vorausgesetzt. Für die Umwandlung in naturnahe Bestände
und für die Förderung von seltenen Baumarten seien
Zuschläge vorgesehen.
Zu 4. Notwendige finanzielle Mittel, wird die Meinung
geäussert, dass wir mit den finanziellen Massnahmen zu
weit gingen. Auch wurde es als störend empfunden, dass
nicht betroffene Gemeinden mitbezahlen müssten und zwar
nach
dem
Einwohnerprinzip
und
nicht
nach
Finanzkraftkriterien. Die Antwort ging dahin, dass nur 11
Franken pro Einwohnerin und Einwohner ausbezahlt würde
und dass dieses Vorgehen mit den Regelungen im
Waldgesetz übereinstimme.
bewahren und bedacht vorzugehen. Allerdings sind dennoch
einige Forstbetriebe reingefahren und haben alles geräumt
und haben genau 2 Dinge getan: 1. Sie haben den Holzmarkt
zerstört. Das waren die, die sofort genutzt haben und den
Holzmarkt überschwemmten. Dadurch konnte auch
wertvolles Holz nicht zum eigentlichen Marktwert verkauft
werden.
2. Es wurde der Natur ins Handwerk gepfuscht. Es wurden
die natürlichen Mechanismen der Wiederbewaldung klar
behindert. Mit der Vorlage belohnen wir also jene, die
überstützt handelten. Jene die besonnen waren, sind jetzt die
Betrogenen, vor allem dann, wenn auch noch die
Gemeinden Beiträge zahlen müssen. Jetzt müssen auch jene
bezahlen, die das Holz liegen liessen. Diese fühlen sich zu
Recht hinters Licht geführt. Diese 12 Mio. Franken sind
nicht nötig! Mit 2 Mio. Franken haben wir die Möglichkeit,
auf Spezialfälle zu reagieren. Ich bitte Sie also, meinem
Antrag auf Reduktion dieser künstlichen Wiederbewaldung
zuzustimmen! Schaffen Sie damit Platz für die natürliche
Wiederbewaldung. Das war der erste Antrag.
Zum zweiten Antrag: Dieser verlangt die Streichung der
Einlage von 1 Mio. Franken in die Wildschadenskasse. Dort
geht es eingentlich um genau das gleiche Thema. Es sollen
Jungbäume vor dem Verbiss geschützt werden. Haben Sie
wirklich Angst, dass diese paar Rehe die ganze Verjüngung
wegfressen würden? Jede Weide, auf der Kühe oder Schafe
bedeutend dichter stehen als Tiere im Wald, wenn dort nicht
eingegriffen wird, keine Weidpflege betrieben wird, dann
wächst so manche Weide schlicht und einfach zu. Wenn ein
grösserer Windwurf passiert, dann explodiert die
Verjüngung. Auch wenn die Rehe eine Menge abfressen
mögen, einen solchen Heisshunger um mit all diesen jungen
Bäumen fertig zu werden, das bringen auch die nicht auf!
Wenn wir gar noch die Äste liegen gelassen haben, dann ist
der Verbissschutz schon da und es braucht keine Zäune zum
Schutz. Das Gewirr der Äste und Bäume schützt die jungen
Pflanzen und die Verjüngung gedeiht bestens. Wenn das
Licht kommt, dann kommen auch die Brombeeren. Was sind
aber Brombeeren? Das ist etwas, was die Bäume beschützt
und die Bäume - zumindest gewisse Arten - schaffen den
Weg hindurch und die Rehe werden davon abgehalten. Auch
hier haben wir die Gelegenheit, die Natur selbst machen zu
lassen. Also: Geben wir nicht Geld aus für etwas, das die
Natur selbst regelt. Ich bitte Sie also, meinen beiden
Anträgen zuzustimmen!
Hans Lüscher, Muhen: Ich muss immer wieder staunen, wie
viele Spezialisten wir haben. Herr Züger, Sie müssen mich
3858
27. Februar 2001
entschuldigen, aber hier verstehen Sie nun wirklich gar
nichts! Zur Wiederbewaldung: Es ist sicher so, dass man
dort, wo es möglich ist, die Naturverjüngung kommen lässt.
Das ist klar und das ist an vielen Orten wirklich der Fall. Es
gibt aber auch Orte, an denen man einfach bepflanzen muss,
sonst hat man wieder Fichten. Ich denke da etwa an den
Boowald im Raum Zofingen. Wenn man dort nichts pflanzt,
dann hat man Fichten, die nicht standortgerecht sind. Dort,
wo man Naturverjüngung zulässt, muss man den jungen
Bäumchen Platz machen zum Wachsen. Sonst haben wir
dort zuletzt einfach nur Unkraut. Es ist möglich, dass es in
100 Jahren da und dort wieder einen Baum gibt, aber es gibt
keinen standortgerechten Wald mehr!
Zur Wildschadenskasse: Meiner Meinung nach ist der
Betrag von 1 Mio. Franken bescheiden. Wenn man die
einheimischen und standortgerechten Baumarten haben will,
dann muss man diese halt auch schützen! Es muss nicht
auch um Zellulose herzustellen. Dieser Baum da, den ich
hier habe, ist 60 Jahre alt, also ein halbes Baumalter und wir
wissen nicht mehr, wohin mit dem Holz! Unser Rohstoff
Holz, der vor unserer Tür wächst, wird vernachlässigt; das
ist unverantwortlich! Ich persönlich bin der Überzeugung,
dass dann, wenn dieser Baum da 120 Jahre alt ist, wir
wieder einen Holzmangel haben werden. Deshalb müssen
wir jetzt dafür sorgen, dass wir wieder einen guten Wald mit
einem guten Bestand bekommen. Ein Wald, der die
Funktion als Holzproduzent erfüllt aber auch all die andern
Funktionen.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus
dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Ich bin sehr
froh, dass der Bildungsdirektor zugehört hat. Vielleicht
macht er sich ein paar Gedanken über den
Naturkundeunterricht in unseren Schulen. Da könnte man
vielleicht noch ein paar Dinge über den Wald erzählen und
wie der Wald lebt, so dass das nachher in breiteren
Bevölkerungsschichten und damit auch im Grossen Rat
bekannt ist.
Es wird beantragt, die Summe für die Wiederbewaldung auf
2 Mio. Franken zusammenzustreichen. Wenn Sie den
Beitrag des Kantons streichen, dann gehen auch die Beiträge
der Gemeinden und die Beiträge des Bundes proportional
nach unten, d.h. Sie haben am Schluss noch insgesamt einen
Sechstel für das Ganze. Dass dies nirgends hinreicht ist klar,
und dass man sich dann die Frage stellen muss, ob es
überhaupt noch einen Sinn macht, das sei hier am Rande
erwähnt.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass diese
Wiederbewaldungsbeiträge nicht einfach für Flächen
gedacht sind, die irgendjemand ausgeräumt hat. Das ist
durchaus auch für die Flächen gedacht, wo das Holz
liegengeblieben ist. Ich gebe Herrn Züger Recht, dass bei
Flächen, wo man mindestens einen Teil des Holzes liegen
lässt, die Naturverjüngung durchaus besser vorankommt.
Das Problem ist nur, dass Sie diesen Wald praktisch nicht
mehr nutzen können. Ich erinnere mich an den Anfang der
Debatte, wo man davon gesprochen hat, dass wir endlich
unser Holz wieder besser nutzen sollten. Irgendwo muss
man die innere Logik dann auch noch behalten. Es geht
nicht um eine künstliche Wiederbewaldung, sondern um die
Unterstützung der Naturverjüngung und um das
3859
Art. 2479
überall sein, aber an einigen Orten ist es unumgänglich.
Dazu gehört beispielsweise auch die Eiche. Diese wird
abgeäst und wenn sie etwas grösser ist gefegt.
Gestern war ich am Holzen im Wald und da ist mir dieses
"Rugeli" in die Finger gekommen. Ich zählte die Jahrringe
und es waren 60. Ich kann mich sehr gut an diese 60 Jahre
zurückerinnern. Als dieses Bäumchen ein kleiner Sämling
war, hatten wir Holzmangel und damals gab es einen
Holzweibel, der am Mittwoch und Samstag im Wald
unterwegs war und kontrollierte, ob jemand Holz auflud, das
noch grün waren oder länger als 1 Meter. Wenn das der Fall
war, leerte der Holzweibel den Wagen wieder aus. Nachher
kam die Zeit, wo die Industrie Holz suchte und Angst hatte,
zuwenig Holz als Rohstoff zu bekommen. Die Hespa
beispielsweise kaufte im Elsass Land und pflanzte Pappeln
aus zur Herstellung von Zellulose. In Chile haben sie
Wälder
gekauft,
Auspflanzen standortgerechter Baumarten dort, wo die
entsprechenden Samen gar nicht vorhanden sind. Dazu
braucht es nun einfach gewisse Mittel. Ich bitte Sie, den
Betrag so stehen zu lassen, wie er jetzt ist!
Ich erinnere Sie daran, dass wir mit der Zustimmung der SP
ein Waldgesetz verabschiedeten, in welchem wir uns
verpflichtet haben, den Wald zu erhalten, zu schützen und
aufzuwerten; namentlich als Teil einer naturnahen,
vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und
Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes
sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Zur Wildschadenskasse: Wenn wir diesen Betrag streichen,
bürden wir sowohl den Gemeinden, den Waldeigentümern
wie auch den Jagdgesellschaften wesentliche Mehrkosten
auf. Die vorher geäusserte Aussage, dass die paar Rehe die
kleinen Bäume schon nicht kaputt machen würden, ist so
falsch, wie sie nur sein kann! Ich schlage Ihnen vor, Herr
Züger, mal in so einen Jungwuchs reinzugehen und zu
schauen, was die Rehe so anrichten. Hier braucht es einen
Schutz! Sicher braucht es den nicht überall, aber es gibt
Bereiche, da kommt der Wald nicht mehr hoch, wenn man
ihn nicht schützt. Hier geht es darum, in bescheidenem
Ausmass eine gewisse Hilfestellung zu leisten, so dass die
Massnahmen bei der Wiederbewaldung nicht zwecklos sind,
weil eben die Rehe kommen und sich verköstigen. Wir
haben - entgegen der Annahmen der Grünen Fraktion - diese
Vorlage sehr gut überlegt und wir bitten Sie, hier die
finanziellen Mittel so zu genehmigen, wie sie beantragt
sind!
Marcel Züger, Umiken: Offenbar scheint sich mein
Biologenauge etwas zu unterscheiden von dem anderer.
Möglicherweise war auch der Biologieunterricht an der
Schule schlecht, aber ich denke, dass 4 Jahre ETH mir doch
einiges gezeigt haben, zumal das mein Studienfach war.
Frau Mörikofer hat mich gebeten, in einen Jungwuchs zu
gehen, um zu sehen, was die Rehe dort so anrichten. Genau
das habe ich ja getan und deshalb habe ich ja auch gesagt,
dass die Rehe nicht alles vernichten. Sie haben weiter
gesagt, dass ein nichtgeräumter Wald nicht mehr in Nutzung
genommen werden könne. Das mag heute und morgen so
sein, aber das ist ein sehr kurzfristiges Denken. Wir wissen
alle, was mit einem Baum passiert, der liegenbleibt. Der ist
in 20 Jahren nicht mehr derselbe und in 30 Jahren finden Sie
den gar nicht mehr. Es wurde auch dieses Wort
'standortgerecht' gebraucht. Was heisst das genau? Das
Art. 2479
heisst doch nichts anderes, als dass es genau dem Standort
entspricht. Was aber ist der Standort? Das ist nicht nur der
Boden, sondern die ganze Umgebung, die Bäume
drumherum und das Wild. Wenn ein Baum vielleicht noch
keimen, aber nicht bestehen kann, dann ist er ganz einfach
nicht standortgerecht.
Ich bitte Sie: Gehen Sie einmal in die Natur und betrachten
Sie eine Fläche, in die nicht massiv eingegriffen wurde.
Irgendetwas passiert immer! Um eine naturgerechte
Landschaft brauchen wir uns bestimmt keine Sorgen zu
machen, wenn wir nicht eingreifen!
Vorsitzender: Wir bereinigen die beiden Anträge. Antrag 1:
Kürzung der Beiträge an Wiederbewaldung von 12 Mio. auf
2 Mio. Franken. Antrag 2: Streichung der Einlage von 1
Mio. Franken in die Wildschadenskasse.
Abstimmung:
Der Antrag 1 Züger wird mit 94 Stimmen gegen eine
Minderheit abgelehnt.
er ist einfach gekommen und hat uns Schäden hinterlassen.
Ich bin aber auch Vertreter der Waldeigentümer und
Waldeigentümerinnen und für deren Anliegen kämpfe ich
heute.
Wie bei der Eintretensdebatte bereits angekündigt stelle ich
zu Antrag 1 folgenden Antrag: "Der im Antrag 1
beabsichtigte Realisierungszeitraum vom Jahr 2000-2005
soll um 1 Jahr gekürzt werden."
Es ist nun bereits ein Jahr her, seit der Sturm "Lothar" in
unseren Waldungen grosse Schäden angerichtet hat. Nach
den Vorschlägen des Regierungsrates werden erste
Auszahlungen an die geschädigten Waldbesitzer frühestens
im Jahr 2002 erfolgen, also 2 Jahre nach den Schäden und
würden dann auf 4 Jahre verteilt. Es ist auch sicher, dass im
Jahr 2002 nicht alle Geschädigten in den Genuss einer
Auszahlung kommen können. Gegen die erstmalige
Auszahlung im Jahr 2002 habe ich nichts einzuwenden. Das
Budget ist ja bereits verabschiedet. Ich bin aber der Meinung
dass dann, wenn die Auszahlungen gestartet werden, diese
innerhalb von 3 Jahren erledigt sein müssen. Es geht hier
also lediglich um die Verkürzung des vorgeschlagenen
Auszahlungsmodus' um ein Jahr. Dieser Antrag ist meines
Erachtens sowohl für die Kantons- als auch die
Gemeindefinanzen verkraftbar, auch wenn die Frau
Finanzdirektorin hier vermutlich anderer Meinung sein wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Die geschädigten
Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen werden Ihnen
dankbar sein.
Zu Antrag 2: Unter Punkt 2.3 lit. c in der Botschaft wird
über die Auswertung der vom Bund zur Verfügung
gestellten Luftbilder und fachlicher Grundlagen für die
Planung der Wiederbewaldung berichtet. Diese gemachten
Aussagen sind für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
zu unverbindlich und können so nicht akzeptiert werden.
Der Schlusssatz in der Botschaft heisst: "Noch offen ist, wie
weit es mit den knappen zur Verfügung stehenden Mitteln
gelingt, parallel zur Schadenkartierung mindestens für die
hauptbetroffenen
Gebiete
eine
brauchbare,
neue
Bestandeskarte zu erstellen." Die Bestandeskarte ist das
wichtigste
Planungsinstrument
sowohl
für
die
Waldeigentümer als auch für die kantonalen Forstdienste.
Der AWV als Vertreter der Waldeigentümer möchte klar
27. Februar 2001
Abstimmung:
Für den Antrag von Regierung und Kommission: 87
Stimmen.
Für Antrag 2 Züger auf Streichung: 38 Stimmen.
5. Rechtliche Grundlagen und Unterstützung durch den
Bund
Zustimmung
Vorsitzender: Damit haben wir diese Vorlage durchberaten.
Rückkommen wird nicht verlangt. Wir kommen zu den
Anträgen. Zu Antrag 1 liegt eine Wortmeldung bzw. 2
Anträge vor.
Erwin Berger, Boswil: Einige Worte noch zu Herrn
JeanRichard. Ich weiss, dass ich der CVP-Fraktion angehöre
und wir gelegentlich auch von Verzichtsplanung reden. Hier
beim "Lothar" stösst die Verzichtsplanung aber an ihre
Grenzen: Keiner von uns hat sich den "Lothar" gewünscht;
bestätigt haben, dass die Bestandeskarte aus der
Luftbildinterpretation innerhalb des Kreditrahmens für das
ganze Schadengebiet des Kantons erstellt wird. Nach
meinen Erkundigungen reichen die Mittel offenbar für die
Aufnahmen
und
Auswertungen
der
grösseren
Schadenflächen, so dass mit weiteren 50'000-80'000
Franken zu rechnen ist, um alle weiteren Flächen noch zu
erfassen. Dieser Betrag muss jedoch im Gesamtkredit von
15,1 Mio. Franken enthalten sein. Es wäre wirklich schade,
wenn nur die grösseren Flächen erfasst würden und die
Bestandeskarten so nur lückenhaft erstellt würden. Weder
der Kanton noch die Gemeinden würden mehr belastet. Mit
diesem Vorschlag würden an die einzelnen geschädigten
Waldeigentümer ca. 25 Franken weniger ausbezahlt. Der
errechnete Beitrag von ca. 6'500 Franken pro Hektare
Schadenfläche ist auch so noch absolut annehmbar und mit
anderen Kantonen vergleichbar.
Mein Antrag lautet somit: "Im Verpflichtungskredit von
15,1 Mio. Franken sind die Aufwendungen der
Bestandeskarte aus der Luftbildinterpretation für das ganze
Schadengebiet des Kantons enthalten." Ich danke, wenn Sie
diesem Antrag zustimmen!
Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich habe einen Antrag zum
Antrag 2, Verpflichtungskredit. Man darf die Sache schon
nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Schaden ist gross
und auch die Chance, etwas Richtiges zu tun ist auch gross:
1. Für die Umwelt und 2. für die Waldwirtschaft. Wir
wissen nicht, wie der Holzbedarf in 40-100 Jahren ist. Wenn
wir nichts tun, gibt es Wald oder vermutlich Urwald. Aber
wollen wir wirklich im Urwald leben? Der Antrag der
Regierung ist 15,1 Mio. Franken. Wir stellen die Frage, ob
10% weniger nicht auch richtig wären?
Der Antrag der EVP-Fraktion ist, die Zahl von 15,1 Mio.
Franken in Antrag 2 der Regierung durch die Zahl 13,6 Mio.
Franken zu ersetzen.
Wenn Sie beispielsweise auf Seite 7 sehen, dass diese 12
Mio. Franken für das Maximum der Bundesbeiträge
bestimmt sind, dann müssen Sie natürlich ehrlicherweise
sagen, dass wir nicht in allen Bereichen immer das
Maximum der Bundesbeträge herausholen wollen. Wir sind
auch an anderen Orten gezwungen, etwas sparsamer zu sein.
3860
27. Februar 2001
Wir möchten nicht konkret sagen, wo das gemacht werden
muss. Vermutlich hat es zur Konsequenz, dass die
betragsberechtigte Fläche dann etwas grösser ist, als das im
Moment geplant ist. Aber auch mit diesen 90%, die dann
noch übrigbleiben, kann doch noch recht viel Gutes getan
werden. Stimmen Sie also diesem Antrag zu!
Richard Plüss, Lupfig: Der Antrag 1 von Herrn Berger tönt
sehr sympathisch. Für mich als Förster und Betriebsleiter ist
er eigentlich zu befürworten. Er beinhaltet aber den
Zeitraum der Arbeiten von 2000-2005 und nicht nur die
Auszahlung. Die Auszahlungen erfolgen in der Regel ein
Jahr danach. Die Arbeiten beginnen erst jetzt in diesem
Frühling bzw. im nächsten Herbst. In grossen
Schadensgebieten laufen die bis ins Jahr 2002. Dann
kommen in der Regel 3 Jahre Jungwuchspflege. Dafür
brauchen wir eben diesen Zeithorizont von 5 Jahren. Einen
Zahlungsmodus um ein Jahr verkürzt ist sehr sympatisch,
aber eine rein finanzpolitische Frage. Für die Abwicklung
wäre es eigentlich besser, einen kurzen Zahlungsmodus zu
wählen. Ich meine aber, dass es nicht so wichtig ist, wie der
Zahlungsmodus genau gewählt wird. Wir Förster und
Forstbetriebe können mit beidem leben.
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus
dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der
Staatsrechnungskommission: Der von Herrn Berger gestellte
Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Die
Diskussion mit einigen Kommissionsmitgliedern hat aber
ergeben, dass in der Kommission die Meinung herrscht, dass
diese Lösung, wie sie in der Botschaft vorgesehen ist,
bevorzugt werden soll. Wenn wir das bis zum Jahr 2004
konzentrieren, dann könnte im Jahr 2005 irgendein
Nachtragskreditbegehren daherkommen.
Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wir haben
heute sehr oft schon von den langen Zeiträumen gesprochen,
die beim Wald eine Rolle spielen. Ich bitte Sie, diese
Zeiträume auch bei der Auszahlung der Beiträge zu
beachten. Wir haben im Finanzplan ohnehin grössere
Schwierigkeiten in Richtung Budgetausgleich zu kommen.
Dies ist ja auch der CVP immer ein grosses Anliegen.
Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass wir diese
Zahlungen über einen grösseren Zeitraum verteilen können.
Das ist ein finanzpolitisches Anliegen, das aber der
Waldwirtschaft in keiner Art und Weise schadet, weil sich
diese Pflegemassnahmen ja auch über einen längeren
Zeitraum erstrecken. Bleiben Sie also beim Zeitraum von
2000-2005!
Bezüglich des Antrags von Herrn Berger bezüglich der
Schadenskartierung habe ich keine Mühe. Wir haben das in
der Regierung zwar nicht besprochen, ich denke aber, wenn
man das im Verpflichtungskredit einschliessen kann und
dann die andern Beiträge etwas kürzen muss, dann macht
das durchaus Sinn. Die Mehrkosten dürften nicht viel grösser sein, weil die Bilder ja schon vorhanden sind. Man muss
diesen Auftrag nicht mehr vergeben, man muss die Bilder
nur noch auswerten.
Zum Antrag von Herrn Bialek und der Kürzung von 10%:
Was solls? Wir stellen Ihnen einen Antrag, der Nägel mit
Köpfen machen will. Natürlich geht der Kanton Aargau
auch nicht unter, wenn Sie 10% kürzen. Ich frage aber, was
passiert dann beim nächsten Mal, wenn ein Herzensanliegen
3861
Art. 2479
Zum 2. Antrag von Herrn Berger: Auch dieser Antrag ist
sehr sympathisch; das ist unser Arbeitsinstrument draussen
im Wald für die Betriebsleitung. Aber es gibt private
Unternehmen, die auch Investitionen getätigt haben für
solche Luftbildinterpretationen und der Kanton darf nicht in
Konkurrenz treten mit privaten Unternehmen. Wenn der
Kanton diese Dienstleistung anbietet, dann soll der Kanton
dies nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anbieten,
sondern eben in Konkurrenz, in einer richtigen Konkurrenz,
in einer richtigen Entschädigung. Damit könnte der Kanton
auch gewisse Einnahmen für die Investitionen, die er gehabt,
tätigen.
Zum Antrag von Herrn Bialek: Diese Kürzung kann ich auf
keinen Fall unterstützen. Diese Vorlage ist schon eine
massive Sparvorlage. Der Kanton Aargau hat von Anfang an
auf Geld für die Aufrüstung verzichtet. Andere Kantone
haben diese Gelder und haben zusätzliche Gelder für die
Aufforstungen. Wir haben nur einen Teil der Gelder für die
Aufforstungen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Kürzungsantrag
abzulehnen!
einer anderen Fraktion drankommt, dann kommt dieser
Antrag auch wieder drunter. Ich denke, dass es hier keinen
Sinn macht zu kürzen. Die Abteilung Wald hat aufgrund der
Schadensmeldungen sorgfältig abgeklärt, wieviel Geld wir
brauchen, um vernünftige Massnahmen machen zu können.
Wir haben für einmal versucht, das so zu steuern, dass wir
auch die Bundesbeiträge voll abholen können zu Gunsten
des Aargauer Waldes. Ich beantrage Ihnen mit der
Regierung und der Kommission, dass wir jetzt beim
vorgeschlagenen Betrag bleiben!
Vorsitzender: Wir bereinigen die Anträge. Zu Antrag 1 von
Regierung und Kommission: Hier beantragt Herr Berger,
dass die Zahl 2005 auf 2004 geändert wird.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt dem Antrag 1 von Regierung
und Kommission zu.
Vorsitzender: Antrag 2: Herr Berger hat signalisiert, dass er
seinen Antrag aufrechterhält, egal wie das Resultat beim
Antrag von Herrn Dr. Bialek ausfällt. Damit bereinigen wir
zunächst den Antrag von Herrn Dr. Bialek auf Kürzung der
Beiträge um 10% von 15,1 Mio. Franken auf 13,6 Mio.
Franken.
Abstimmung:
Für den Antrag von Regierung und Kommission (15,1 Mio.
Franken): 84 Stimmen.
Für den Antrag Dr. Bialek (13,6 Mio. Franken): 68
Stimmen.
Vorsitzender: Damit kommen wir zum 2. Antrag von Herrn
Berger, der den Antrag 2 von Regierung und Kommission
wie folgt ergänzen will: "Im Verpflichtungskredit von 15,1
Mio. Franken sind die Aufwendungen der Bestandeskarte
aus der Luftbildinterpretation für das ganze Schadengebiet
des Kantons enthalten."
Abstimmung:
Für den Ergänzungsantrag Berger: 45 Stimmen.
Dagegen: 24 Stimmen.
Art. 2479
Vorsitzender: Damit ist auch Antrag 2 der Botschaft
bereinigt. Wir kommen zu den Anträgen 3, 4 und 5. Dazu
liegen keine Wortmeldungen vor. Wir befinden darüber.
Abstimmung:
Für die Anträge 3, 4 und 5: 103 Stimmen.
Dagegen: 24 Stimmen.
Vorsitzender: Damit kommen wir zur Schlussabstimmung
über alle 5 Anträge
Schlussabstimmung:
Für die Vorlage mit den Anträgen 1-5, wie sie aus der
Beratung hervorgegangen sind: 93 Stimmen.
Dagegen: 45 Stimmen.
Beschluss:
1.
Das vorliegende Massnahmenpaket zur Behebung der durch
den Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden und zur
Verhütung von Folgeschäden mit dem beabsichtigten
Realisierungszeitraum 2000-2005 wird zur Kenntnis
genommen.
5.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss Ziffer 2 dem
fakultativen Referendum nach § 63 Abs. 1 lit. c der
Kantonsverfassung untersteht.
6.
Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt
beauftragt.
2480 Dekret über die Errichtung und Organisation der
Fachhochschule Gesundheit und Soziale Arbeit
(Fachhochschuldekret II, AFHD II); Änderung;
Genehmigung bzw. Beschlussfassung
(Vorlage vom 20. Dezember 2000 des Regierungsrates samt
Änderungsanträgen vom 11. Januar 2001 der nichtständigen
Kommission "Fachhochschulen", denen der Regierungsrat
zustimmt)
Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Oswald Merkli, Chef
Abteilung Erwachsenen- und Lehrerbildung, und heisse ihn
herzlich willkommen. Er hat auf der Regierungsbank zur
Beratung dieses Geschäftes Einsitz genommen.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der
nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Die
Spezialkommission Fachhochschulen hat an zwei Sitzungen
im Dezember 2000 und Januar 2001 dieses brisante und
emotionsgeladene Geschäft behandelt. Es geht hierbei
einerseits um die Errichtung des Direktionsbereiches
Pädagogik, andererseits um den schmerzlichen Verzicht auf
den Direktionsbereich Gesundheit.
Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes bzw. des
Departementes Bildung, Kultur und Sport, wie es heute
heisst, hat uns wie gewohnt auch über die generellen
27. Februar 2001
2.
Es wird dafür ein Verpflichtungskredit von 15,1 Mio.
Franken bewilligt.
Im Verpflichtungskredit von 15,1 Mio. Franken sind die
Aufwendungen
der
Bestandeskarte
aus
der
Luftbildinterpretation für das ganze Schadengebiet des
Kantons enthalten.
3.
Die Gemeinden haben sich an den Beiträgen für die
Wiederbewaldung und für die Verhütung von Folgeschäden
im Rahmen dieses Massnahmenpaketes gemäss § 6
Walddekret zu beteiligen.
4.
Die ausgewiesenen, durch "Lothar" bedingten Zusatzkosten
der kantonalen Wildschadenskasse werden durch eine
einmalige Einlage in die Wildschadenskasse im Rahmen
dieses Verpflichtungskredites gedeckt.
Entwicklungen im Fachhochschulbereich im Aargau und in
der Nordwestschweiz informiert. Da seit der letzten
Kommissionssitzung schon wieder bald 2 Monate vergangen
sind, verzichte ich diesmal auf die Berichterstattung zu
diesem Bereich, in der Annahme, dass meine Informationen
schon nicht mehr aktuell sind. Ich bitte den Herrn
Regierungsrat, im Sinne von Verfahrensökonomie, den
Grossen Rat direkt über die neuesten Entwicklungen und
Resultate im Aargau und in der Nordwestschweiz zu
informieren!
Zum Inhalt der Botschaft 00.434: Um was geht es überhaupt
in dieser zweiteiligen Vorlage? Um die Errichtung des
Direktionsbereiches Pädagogik und um den Verzicht auf den
Direktionsbereich Gesundheit.
Zur Pädagogik: Gemäss Beschluss der Regierung vom
31. Mai 2000 - vom Grossen Rat im Rahmen der GKLLDiskussion im Dezember 2000 zustimmend zur Kenntnis
genommen
sollen
die
Aargauer
Lehrerbildungsinstitutionen zu Beginn des kommendes
Schuljahres zusammengeführt und als Direktionsbereich
Pädagogik in die Fachhochschule II, Gesundheit und Soziale
Arbeit,
integriert
werden.
Inskünftig
werden
gesamtschweizerisch Lehrerdiplome nur noch anerkannt
werden, wenn sie von Hochschulen ausgestellt sind. Wohl
sind bei uns die ersten Fachhochschulstudiengänge
Pädagogik erst für das Jahr 2003 geplant, die aktuellen
Rechtsgrundlagen behalten somit Gültigkeit für die
Lehrerbildung bis zum Abschluss der ersten FachhochschulStudienabgänge, voraussichtlich im Jahre 2006.
Für die heutigen Studiengänge treten somit keine
materiellen Änderungen ein. Neu ist lediglich die
Zusammenfassung der vier Institute (HPL Zofingen,
Seminar Brugg, Didaktikum und Lehramtsschule sowie
Sektion Fortbildung des BKS) zu einem einzigen
Direktionsbereich unter der Leitung des Fachhochschulrates.
Die Überführung an die Fachhochschule ermöglicht eine
gesamtschweizerische Anerkennung der heutigen Aargauer
Abschlüsse. Weil die heutigen Lehrpläne und Inhalte
3862
27. Februar 2001
offensichtlich genügen, kann das Anerkennungsverfahren
eingeleitet werden, sobald die Lehrerbildungsinstitutionen
formell der Fachhochschule angegliedert sind. Und das soll
heute mit dieser Dekretsänderung geschehen. Für die
Primarlehrkräfte ist dies erst möglich, wenn der Ausbau von
2 auf 3 Jahren vollzogen ist.
Verzicht auf den Direktionsbereich Gesundheit: Mit viel
Zuversicht, Pionierwillen und Engagement haben wir 1998
den Direktionsbereich Gesundheit gegründet, in der
Überzeugung, in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz
eine Marktlücke gefunden zu haben und damit eine
zukunftsträchtige Ausbildung im Gesundheitsbereich
anbieten zu können. Schon bald nach dem Start musste die
schmerzliche Erfahrung gemacht werden, dass die aufgrund
der ersten Evaluation geplante Anpassung des Konzeptes
durch die Sanitätsdirektorenkonferenz blockiert wurde und
zwar durch die inzwischen eingeleiteten neuerlichen
Diskussionen um die Bildungssystematik bei den
Gesundheitsberufen
und
damit
auch
die
Fachhochschulprofile. Das veränderte Umfeld und die
wachsende Konkurrenz führten zum langsamen Sterben des
noch
jungen
und
hegebedürftigen
Pflänzleins
"Fachhochschule Gesundheit". Dass dabei Fehler und
Unterlassungen in diversen Bereichen geschehen sind,
bestreitet niemand. Ich komme in der Berichterstattung über
die Diskussion in der Kommission noch darauf zurück. In
der Folge mussten im Jahre 2000 der Studiengang
- Die Frage, was mit den im Gesundheitsbereich frei werden
Stellen geschehen soll und wie fest und verbindlich wir
heute über die Festschreibung dieser Stellen befinden sollen.
- Die Absichten hinter der Errichtung der Fachhochschule
Pädagogik.
Das Problem Fachhochschule Gesundheit: Die geplante
Schliessung des Fachhochschul-Bereiches Gesundheit führte
zu langen, kropfleerenden Diskussionen; phasenweise
wurden
auch
die
bereits
anlässlich
der
Kantonalisierungsdebatte gehörten Vor- und Anwürfe
wiederholt. Einige waren mit dem vorliegenden Geschäft in
verschiedenster Hinsicht nicht einverstanden und stellten
nochmals die Frage nach der Verantwortlichkeit und nach
den Konsequenzen für die Verantwortlichen für dieses
Debakel. Die Kommission liess sich dann zum Glück darauf
besinnen, dass wir keine PUK sind und auch keinen Auftrag
vom Büro des Grossen Rates haben, in dieser Hinsicht aktiv
zu werden. Immerhin konnten wir feststellen, dass auch von
Seiten des Departementes Fehler und Fehleinschätzungen
nicht abgestritten wurden und es nicht darum geht, nun
irgendetwas zu mauscheln und zu vertuschen, sondern in
diesem sehr unangenehmen Prozess für die Studierenden als
Hauptbetroffene eine optimale Lösung zu suchen.
Anzufügen ist noch, dass das BKS und der heutige
Fachhochschulrat erst seit einem Jahr für diesen Bereich
zuständig sind und sie wurden schnell nach Übernahme der
Verpflichtung aktiv und haben gehandelt.
Tatsache ist, dass die Sanitätsdirektorenkonferenz schon
wieder eine Änderung der Bildungssystematik für die
Gesundheitsberufe beschliesst (das Profil Pflege, noch kaum
den Kinderschuhen entwachsen seit 1996, wurde im
November 2000 umgekrempelt verabschiedet): einerseits
eine zweijährige Fachhochschul-Ausbildung im Anschluss
an
die
Berufsausbildung
zur
Krankenschwester/Krankenpfleger,
andererseits
eine
3863
Art. 2479
"Therapie" wegen fehlender Nachfrage geschlossen werden
und im Studiengang "Pflege" konnten keine neuen Klassen
gebildet werden.
Da im Jahre 2002 voraussichtlich das neue Profil im
Gesundheitsbereich in Kraft treten wird, wird sich die
Konkurrenzsituation auf dem Schweizer Markt noch
verschärfen (wenn beispielsweise Bern FachhochschulAusbildungen in viersemestrigen Curricula anbietet, wird es
für den Aargau mit dem sechssemestrigen Angebot noch
schwieriger). So kommt der Regierungsrat zum Schluss, uns
diesen harten, aber konsequenten Weg des "Endes mit
Schrecken", an Stelle des "Schreckens ohne Ende"
vorzuschlagen.
Im Übrigen haben wir mit der Zustimmung zur
Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches im Grundsatz
bereits Kenntnis genommen von diesen harten Fakten.
Nun zur Diskussion in der Kommission: Die Diskussion in
der Kommission war sehr heftig, aber auch umfassend und
kann zusammenfassend in die folgenden Bereiche eingeteilt
werden:
- Die Probleme rund um den Direktionsbereich Gesundheit,
- eine Diskussion, die wir streckenweise schon bei der
Kantonalisierungsdebatte geführt hatten und die in der
Kommission nochmals entflammte.
vierjährige Fachhochschul-Ausbildung mit integrierter
Berufsausbildung. Wohlwissend, dass die Schweiz die
Bologna-Erklärung unterschrieben hat, wohlwissend, dass
schon heute im Raum steht, die Gesundheitsberufe ebenfalls
dem BBT anzugliedern. Zur Erinnerung: die BolognaAbkommen gehen von sechssemestrigen FachhochschulCurricula aus und trennen die Grundausbildung auf
Sekundarstufe II von der Fachhochschulausbildung im
Tertiärbereich. In Bern weiss offensichtlich auch heute noch
die rechte Hand nicht, was die Linke tut! Die Kommission
reagiert mit Erstaunen, Ratlosigkeit, Kopfschütteln, zum
Teil auch Fassungslosigkeit auf diese Mitteilung!
Ein zweites grosses Fragezeichen setzte die Kommission in
Bezug auf die Wünsche der Aargauer Regierung in Sachen
Kooperation bzw. Verhandlungen mit Bern. Wir achten den
Optimismus der Regierung, wagen aber Zweifel
anzubringen, ob diese Kooperation nun tatsächlich auch von
Bern und/oder Basel gewünscht wird, oder ob es nicht
eigentliches Wunschdenken des Aargaus ist. Es wurde uns
mitgeteilt, dass Bern es wohl wünsche, aber noch nicht
bereit sei, und dass Basel es wünsche, aber nur im
wissenschaftlichen Bereich. Ein von Dr. Max Brentano
gestellter Antrag, der Aargau solle keine längerfristigen
Verpflichtungen
ausserhalb
der
Fachhochschule
Nordwestschweiz eingehen, wurde zwar abgelehnt,
allerdings mehr, weil es schlecht wäre, im heutigen
Zeitpunkt solche Vorentscheide zu zementieren, die
beispielsweise auch eine Zusammenarbeit mit der
Innerschweiz im Bereich Pädagogik verhindern würde.
Zusammenarbeit und Koordination sind sehr wichtig, ob der
in der Botschaft skizzierte Weg allerdings der richtige ist, ist
fraglich. Ein Indiz dafür, dass die Berner auf unsere guten
Ratschläge keinen Wert legen, ist sicher auch die Tatsache,
dass für das geplante Nachdiplomstudium Managed Care für welches die Nachfrage vorhanden gewesen wäre - eine
Zusammenarbeit mit Bern nicht möglich war und deshalb
Art. 2480
kürzlich relativ kurzfristig auf dessen Durchführung
verzichtet wurde.
Das Problem der frei werdenden Stellen: Über das Ansinnen
der Regierung, die mit dem Auslaufen der Studiengänge am
Direktionsbereich Gesundheit frei werdenden Stellen und
finanziellen Mittel - mit Ausnahme des nichtbeanspruchten
Aufbaukredites - der Fachhochschule insgesamt zur
Verfügung zu stellen, hat die Kommission lange hin und her
beraten. Es mag ja ehr- und redlich gemeint sein, auf diesem
Wege etwas Gutes für die Fachhochschule tun zu wollen.
Die Kommission war sich aber bald einmal einig, dass es so
nicht gehen kann und wir so à la Salamitaktik den Grossen
Rat von der Budgethoheit für das Jahr 2002 einfach
ausklammern. Wir haben diesen Stellen für das Jahr 2001
zugestimmt und müssen uns für das kommende Jahr an den
ordentlichen Budgetierungsprozess halten. Die Kommission
ist der Meinung, dass der Fachhochschulbereich gestärkt
werden soll, die Stellen übernommen werden sollten, wir
aber heute den Grossen Rat nicht über die Budgetperiode
hinaus binden dürfen. Deshalb auch der neue Antrag 2.
Das Problem Fachhochschule Pädagogik: Zu Beginn der
Diskussion über die Errichtung des FachhochschulBereiches Pädagogik war eine Partei der Meinung, dass der
Grosse Rat die Gesamtkonzeption Lehrerbildung noch gar
nicht beschlossen habe und es damit nicht rechtens sei, jetzt
schon diesen Schritt vorzunehmen. Sie waren der Meinung,
dass wir erst einen Verpflichtungskredit genehmigt und die
Leitsätze zur Kenntnis genommen haben, nicht aber den
Entscheid,
die
Pädagogik
inskünftig
auf
Fachhochschulebene zu führen. Zusätzlich wurde auch die
dass das Ganze teilweise dilettantisch aufgebaut wurde, dass
es keine Verbindungen zum Ausland gegeben hätte, denn
eine Fachhochschule für Gesundheit ist nur in der Schweiz
etwas Neues; in andern Ländern gibt es das schon. Es
konnte auch nicht kommuniziert werden, was diese
Fachhochschule für eine Bedeutung hätte. Letztlich wurde
dann nur noch der Marktwert diskutiert bzw. es wurde
gesagt, es sei kein Bedarf vorhanden, weil sich die Leute
nicht angemeldet hätten. Tatsache ist aber, und das ist nicht
von der Hand zu weisen, dass nach einem Jahr
Fachhochschule Gesundheit verlangt wurde, dass die Leute
ein Vollzeitstudium machen und dieses auch noch selbst
berappen. Kein Wunder, dass die Nachfrage nachlässt. Das
ist in den anderen Fachhochschulbereichen meistens nicht
der Fall. Meis-tens steht ein Betrieb dahinter, der mithilft,
diese Ausbildung zu finanzieren, die Leute freistellt. Die
Fachhochschule für Wirtschaft hat für Frauen extra
Wochenendkurse von Donnerstag bis Samstag mit
Kinderbetreuung errichtet, weil sie gesehen haben, dass sie
die Leute sonst nicht kriegen. Das hat man alles nicht
gemacht notabene in einem frauenspezifischen Gebiet!
Trotzdem gibt es 50 Leute, die sich für diesen Bildungsgang
angemeldet haben und diesen Bildungsgang auf sich
nehmen. Jetzt findet man, man muss diese Fachhochschule
für Gesundheit schliessen. Das ist der halbe Weg. Die
Kommissionsmitglieder haben es des öftern gehört, dass wir
uns 6 Fachhochschulbereiche nicht leisten können. Jetzt
versucht man irgendwo abzubauen. Bei der Gesundheit hat
man den Widerstand am geringsten eingeschätzt und das ist
scheinbar wirklich so. Der Widerstand ist massiv
zusammengeschmolzen. Irgendeinmal aber kommt das
Soziale dran und irgendeinmal die Gestaltung und dann sind
wir bei diesen beiden Fachhochschulen Technik und
27. Februar 2001
Frage in den Raum gestellt, was mit den jetzigen
Dozierenden geschehe, nachdem die Lehrerbildung
insgesamt dem Fachhochschulrat unterstellt und die
Studierenden im Speziellen fortan Angehörige der
Fachhochschulen seien. Interessant sei in diesem
Zusammenhang vor allem die finanzielle, d.h. lohnrelevante
Seite. Bis zum Beginn der zweiten Sitzung waren diese
Missverständnisse dann aus dem Weg geräumt und nachdem
auch
die
Frage
nach
den
Lohnauswirkungen
zufriedenstellend
beantwortet
wurde,
konnte
die
Kommission diesem Teil der Vorlage zustimmen. Ich
wiederhole es hier gerne noch einmal und zitiere die
Antwort des Erziehungsdirektors: "Allein die Tatsache, dass
die Lehrerbildung auf Fachhochschulebene angehoben wird,
hat keine direkten Lohnkonsequenzen."
Nach gewalteter ausführlicher Diskussion ist die
Kommission mit 12 zu 1 Stimmen eingetreten. Der
Rückweisungsantrag von Geri Müller hatte damit keinen
Erfolg.
Vorsitzender: Es liegt ein Rückweisungsantrag vor.
Geri Müller, Baden: Nach der heftigen Debatte heute
Morgen ist es eigentlich schade oder eben auch
bezeichnend, dass sich dieser Kanton nicht mit dieser Frage
befassen möchte und das mit Abwesenheit im Saal
demonstriert. Wir haben uns eingehend noch einmal mit der
Frage befasst, welches Signal ausgesendet wird, wenn man
die Fachhochschule für Gesundheit schliesst. Der
Niedergang der Fachhochschule für Gesundheit liegt gemäss
Fachleuten
darin,
Wirtschaft, die auch massive Quersubventionen aus der
Wirtschaft erhalten. In der Zeitung war von 17 Mio. Franken
pro Jahr die Rede. Davon haben die anderen
Fachhochschulbereiche nichts.
Wir haben in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz diese
6 Bereiche moniert und dem Volk vorgelegt und gezeigt,
dass wir eine gesamtheitliche Fachhochschule gründen
wollen. Nun haben wir die ersten finanziellen Probleme und
schon beginnen wir an diesem Gedanken zu sägen. Das ist
das, was unschön ist und das ist auch das, was von den
Fachverbänden nicht verstanden wird. Wir haben das
Gefühl, dass da genauer beurteilt werden sollte, weshalb
eine Fachhochschule geschlossen worden ist. Deshalb stelle
ich hier noch einmal diesen Rückweisungsantrag.
Es kommt noch eine weitere Frage hinzu: Was gedenkt man
nun mit diesem eingesparten Geld zu tun? Man hat bisher
noch nicht viel in die Fachhochschule für Gesundheit investiert. Das Geld, das man dort jetzt freispielt, wird ein
Tropfen auf den heissen Stein in die restliche
Fachhochschule sein. Das wissen alle, die die Zahlen
gesehen haben. Die bewegen sich im einstelligen
Prozentbereich. Das Problem ist einfach, dass wir zwar eine
Fachhochschule wollten, dafür aber kein Geld auszugeben
bereit waren. Jetzt fangen wir einfach an einer Ecke an
abzubauen und erst noch ausgerechnet an jener Ecke, die in
der Schweiz eigentlich ein Unikum darstellt. Es gibt keine
Konkurrenz auf der Fachhochschulebene. Das ist einfach
nicht wahr! An der Universität Basel brauchen Sie eine
Matura, um Pflege zu studieren und Sie machen dort etwas
anderes als in Aarau. Das WEG ist ebenfalls keine
Konkurrenz, obwohl man dieses zu kopieren versucht hat.
Es war keine Konkurrenz, denn die Anmeldungen waren da.
3864
27. Februar 2001
Alle diese Überlegungen haben auch dazu geführt, dass man
die Erwartungen anzuschauen versucht hat. Die Erwartung
war wirklich eine Entkrampfung bei der personellen
Situation. Die Pflege hat tatsächlich ein Problem, sich zu
rechtfertigen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie
das beispielsweise in nordischen Ländern der Fall ist. Wenn
sich diese Pflege begründen könnte auf eine eigene
Vorstellung, dann hätte auch das Pflegewesen eine ganz
andere Bedeutung bekommen. Das wäre eigentlich dann die
Fortsetzung der heute morgigen Debatte, die wir heute früh
geführt haben. Die Pflege braucht mehr Unterstützung und
eine andere Ausrichtung.
In diesem Zusammenhang bin ich nun schon sehr froh, dass
auch Herr Regierungsrat Hasler die Debatte mitverfolgt. Ich
habe ihn sehr vermisst in der Kommission; ich habe die
Gesundheitskommission sehr vermisst, die diesen
Fachbereich einfach weggleiten liess. Plötzlich war sie nicht
mehr zuständig, sondern nur noch das BKS. Geben Sie
dieser Geschichte noch einmal Zeit! Zeit, um
herauszufinden, wo der Hase im Pfeffer lag, damit dann
wirklich investiert werden kann. Ich will hier auch nicht
mogeln. Es geht um sehr viel Geld, das man investieren
müsste, aber der Kanton Aargau würde damit in die Zukunft
investieren. Wenn Sie diese Vorlage nun zurückweisen,
schaffen Sie vielleicht eine Möglichkeit, um eine Option für
die Zukunft zu starten. Ich bitte Sie also, diese Rückweisung
zu unterstützen!
Vorsitzender: Ich mache Sie frühzeitig darauf aufmerksam,
dass ich im Sinn habe, dieses Geschäft heute zu Ende zu
beraten. Ich kann es nicht verantworten, dieses Geschäft
auch noch auf die nächste Sitzung zu übertragen.
Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln: Ich spreche im
Namen der SP-Fraktion. Der "Lotharsturm" ist vorbei.
erstaunt, dass ein mit soviel Elan und Pioniergeist
gestartetes Projekt, das schweizweit erste und einzige seiner
Art, nach nur so kurzer Zeit von den politisch
Verantwortlichen wieder fallen gelassen wird. In Bern gibt
es schon lange Pläne für eine Fachhochschule Gesundheit.
Nun werden dort die sistierten Pläne aus den Schubladen
geholt. Es ist doch einfach sonderbar, dass ein anderer
Kanton sowie mehrere westschweizer Kantone sich daran
machen, eine Ausbildung auf die Beine zu stellen, die im
Kanton Aargau eingestellt wird, angeblich wegen zu
geringer Nachfrage.
Wir von der SP-Fraktion erachten die Schliessung der
Fachhochschule für Gesundheit nach wie vor als falsch und
bedauern die bereits fortgeschrittene Entwicklung und den
Image-Schaden für den Kanton Aargau, welcher sich nun
nicht mehr aufhalten lässt. Unbestritten ist, dass die
laufenden Studiengänge "Pflege" zu Ende geführt werden
müssen. Wir haben auch einen entsprechenden Paragraphen.
Nebst der Bereitstellung der finanziellen Mittel braucht es
aber für die Studierenden zusätzliche Sicherheiten. Nach wie
vor ist die eidgenössische Anerkennung der Diplome an der
Fachhochschule für soziale Arbeit Direktionsbereich
Gesundheit nicht gesichert. Die Studierenden der laufenden
Studiengänge belastet und verunsichert die ungeklärte
Situation stark. Sie haben das dreijährige Vollzeitstudium
mit dem klaren Ziel begonnen, einen eidgenössisch
anerkannten Fachhochschulabschluss zu erlangen. Es fragt
sich nun, was der Kanton unternimmt, damit dieses Ziel
erreicht werden kann. Es gibt verschiedene Kriterien, die
3865
Art. 2480
Unsere Kolleginnen und Kollegen sind zum Kaffee gestürmt
und jetzt kommen sie zurück. Ich hoffe, dass sie auch im
Café die wichtigen Passagen vom Referat der
Kommissionspräsidentin und von dem, was eben Herr
Müller gesagt hat, mitbekommen haben! Es ist in
Fachkreisen unbestritten, dass es im Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe in Zukunft vermehrt
hochqualifiziertes Personal braucht. Trotzdem beerdigen wir
mit dieser Dekretsänderung hier und heute die erste
Fachhochschule für Gesundheit der Schweiz, die im Herbst
1998 in Aarau eröffnet wurde. Offizielle Begründung:
Strukturelle Probleme und Veränderungen in der
Bildungssystematik hätten zum Scheitern geführt. In
Wirklichkeit ist es doch so, dass die Mehrheit dieses
Parlamentes das Geld lieber in den prestigeträchtigeren
Bereich der Wirtschaft und der Technik investiert, statt in
eine Fortführung oder Modifizierung des kleinen, von
Frauen dominierten Gesundheitsbereiches. Warum sonst
haben Kommission und Parlament kein Interesse an einer
genaueren Untersuchung der Vorgänge rund um das
Scheitern dieses Direktionsbereiches gezeigt, - eine
Untersuchung, wie sie von der SP-Fraktion, den Grünen und
den Studierenden an der Fachhochschule für Gesundheit
gefordert worden ist? Hätte eine solche Untersuchung
vielleicht ein etwas differenzierteres Bild gegeben, so dass
andere Schlüsse wie beispielsweise eine Konzeptänderung
bei gleichzeitiger Erhaltung der Fachhochschule Gesundheit
hätten gezogen werden müssen? Selbst wenn es einer
Neukonzeption bedürfte, hätte man auf den bisherigen
Investitionen und dem Know-How, das wir in diesem
Bereich haben, aufbauen können. Im Berner Bund zeigt sich
die Journalistin Katharina Schindler in ihrem Artikel "Kühn
gestartet,
hart
gestürzt"
darüber
erfüllt sein müssen, um das Fachhochschulstudium mit
eidgenössischer Anerkennung abschliessen zu können. Ein
Kriterium bezieht sich auf die Vielfalt des Lehrkörpers, die
gewährleistet sein muss. Ein anderes Kriterium betrifft die
fachliche Qualität der laufenden Studiengänge. Gerade
wieder hat ein Dozent gekündigt. Die Verunsicherung unter
den Studierenden ist deshalb gross. Bezüglich dieser Frage
hat Frau Widmer heute Morgen eine Interpellation
eingereicht.
Nebst dem Verzicht auf eine eigenständige Weiterführung
des Direktionsbereichs Gesundheit beinhaltet die
vorliegende Dekretsänderung mit der Errichtung eines
Direktionsbereiches
Pädagogik
auch
noch
etwas
Innovatives. Die SP-Fraktion hat sich seit Jahren für die
Fachhochschule
Pädagogik stark gemacht und begrüsst deshalb die Errichtung
des Direktionsbereiches Pädagogik als ersten und
unabdingbaren Schritt. Oberstes Ziel muss es bleiben,
weitere Kantone der Nordwest- oder auch der Innerschweiz
in die Fachhochschule einzubinden. Die neuen Studiengänge
sollen im Sommer 2003 beginnen. Mit diesem Zeitpunkt ist
der
Kanton
Aargau
gegenüber
den
meisten
Nachbarkantonen leicht in Verzug. Es geschieht aber - und
deshalb bin ich gegen eine Rückweisung - gerade noch
rechtzeitig, um in der Konkurrenz bestehen zu können.
Angesichts der drängenden Zeit der Schaffung gesetzlicher
Grundlagen zur Errichtung der Fachhochschule Pädagogik
und wegen der Tatsache, dass der Regierungsrat und die
Mehrheit des Parlaments keine Absicht hat, die
Art. 2480
Fachhochschule Gesundheit weiterzuführen, sondern deren
Schliessung bereits eingeleitet hat, sind wir für Eintreten
und unterstützen die Anträge 1 und 2 der Botschaft. Wir
bitten Sie, dies ebenso zu tun!
Rainer Kaufmann, Rupperswil: Ich spreche im Namen der
FDP-Fraktion. Wir sind für Eintreten.
1. Errichtung eines Direktionsbereichs Pädagogik: Die FDP
unterstützt die Zusammenfassung der 4 Institute zu einem
Direktionsbereich Pädagogik unter der Leitung des
Fachhochschulrates. Die aargauische Lehrerbildung braucht
die Hochschulreife. Die Konkurrenzfähigkeit muss
vorhanden sein. Die Ausbildung in die Zukunft muss
gesichert sein. Die Anpassung des vorliegenden Dekretes ist
also ein klarer Weg in die Zukunft, den wir unterstützen.
2. Verzicht auf eine eigenständige Weiterführung des
Direktionsbereiches
Gesundheit:
Rückblick
und
Ausgangslage: 1998 wurde auf der Basis des Profils der
Sanitätsdirektorenkonferenz mit viel Engagement die
Fachhochschule Gesundheit gestartet. Die SDK hatte klar
gesagt, dass sie hinter dem Projekt steht und es unterstützt.
Es wurde ohne Marketingkonzept und ohne Marktanalyse
gestartet, operativ dem Schweizerischen Roten Kreuz
unterstellt mit der Zielsetzung, ca. 290 Studenten pro Jahr zu
haben und 1,9 Mio. Franken Kosten. Das wurde leider nicht
so wie man sich das vorgestellt hatte. Im Jahr 2000 wurden
die 8,2 Stellen kantonalisiert, d.h. mit 10% Lohnerhöhung
übernommen. Die
heutige Lagebeurteilung zeigt
bedauerlicherweise, dass der Bereich Gesundheit nicht mehr
fortgeführt werden kann. Wir wissen aber, dass der
Gesundheitsmarkt ein Expansionsmarkt ist. Wir wissen aber
leider auch, dass diese Fachhochschule Gesundheit im
Markt falsch positioniert ist. Die FDP muss leider Ja sagen
zu dieser Abdankung.
3. Was passiert ab 2001 mit den auslaufenden 8,2 Stellen,
die nicht mehr benötigt werden? Die FDP ist klar dagegen,
dass man mit dem Kanton Bern zusammenarbeitet und dort
Fachhochschulbereich einzusetzen. Die grosse Mehrheit der
SVP lehnt dies ab. Somit wird der Antrag 2 der Kommission
mehrheitlich abgelehnt. Ich ersuche Sie, auf das Geschäft
einzutreten und den Rückweisungsantrag der Grünen
abzulehnen!
Dr. Max Brentano, Brugg: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Wir unterstützen die Vorlage, wie sie Ihnen von
der Kommission und der Regierung präsentiert wird. Wir
unterstützen
insbesondere
die
Schaffung
des
Direktionsbereiches Pädagogik im Hinblick auf die
Freizügigkeit der Lehrerschaft, damit die Lehrerbildung im
Kanton Aargau dem schweizerischen Niveau angepasst
wird.
Zur Frage des Direktionsbereiches Gesundheit und dessen
Aufgabe: Wir haben die Diskussion bereits im letzten
Dezember breit geführt. Der Grosse Rat ist zum Schluss
gekommen, dass dieser Direktionsbereich in der Form, in
der er vorgesehen ist und bereits gelaufen ist, nicht
existenzfähig ist. Dies nicht etwa, weil der Kanton Aargau
besonders geizig gewesen wäre, sondern weil die Nachfrage
klar und eindeutig ungenügend gewesen ist. Die Ursache ist
darin zu suchen, dass die Politik der SDK einerseits, vor
allem auch die Unterstützung des Schweizerischen Roten
Kreuzes, welches für die Ausbildung zuständig war,
abgebrochen ist und damit eigentlich die Grundlage,
27. Februar 2001
mit einer Minderheitsbeteiligung wieder ein Engagement
aufbaut, das vielleicht gar nicht gewünscht ist. Ein KnowHow-Transfer, sofern der gewünscht wird, ist sinnvoll zu
unterstützen; aber eine weitergehende Unterstützung
erachten wir nicht als sinnvoll, sie entspricht auch nicht den
Leitsätzen, die wir beschlossen haben.
Die FDP ist für eine Stärkung der Fachhochschule, aber nur
für eine Fachhochschule mit einem Gesamtkonzept. Die
Mehrheit der FDP ist dagegen, dass wir diese 8,2 Stellen
einfach übernehmen, ohne dass dem Grossen Rat ein Master
Plan mit allen Konsequenzen vorliegt. Fazit: Die FDPFraktion ist für die Dekretsanpassungen. Sie ist aber gegen
Antrag 2.
Walter Gloor, Niederlenz: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Wir sind für Eintreten auf die Botschaft. Wir
anerkennen die zeitgerechte Zustellung der Botschaft mit
den 2 Änderungen des Dekretes über die Errichtung und
Organisation der Fachhochschule. Der Direktionsbereich
Pädagogik wird neu in das Dekret aufgenommen. Am
19. Dezember wurden die Leitsätze GKLL beschlossen.
Danach wird die Lehrerausbildung auf Fachhochschulebene
angeboten und die 4 Institute werden in einem einzigen
Direktionsbereich zusammengeführt. Alles, was aus der
Umsetzung dieser Leitsätze erfolgt, muss in den Bereichen,
für welche der Grosse Rat zuständig ist, diesem vorgelegt
werden. Die SVP wird ein Auge auf die Stellenanzahl und
die Finanzen haben. Heute haben wir 2 Dekrete. In der
Fraktion wurde die Frage gestellt, wieso nicht ein 3. Dekret
für die Pädagogik?
Zum Zweiten: Wir verzichten auf eine eigenständige
Weiterführung des Bereiches Gesundheit. Im Weiteren
erwarten wir, dass die noch laufenden Studiengänge
gewährleistet sind und die eidgenössische Anerkennung für
die Diplome eingeholt wird. Der Regierungsrat beantragt,
die frei werdenden Stellen zur Stärkung der Schwerpunkte
im
übrigen
weshalb diese Schule auch gegründet wurde, dieser
entzogen wurde. Gleichzeitig tauchten in der Schweiz
andere Angebote auf, die offenbar genügend attraktiv waren,
um unsere Schule zu konkurrenzieren. Es ist deshalb, Herr
Leitch, sicher gut, in diesem Rat Visionen zu haben. Aber es
ist auch in unserer Verantwortung, die Fakten zur Kenntnis
zu nehmen und die Schlüsse daraus zu ziehen. Das müssen
wir hier nun leider tun und diese Schule, so wie sie sich
anbietet, als nicht existenzfähig beurteilen.
Die Mittelzuteilung: Ich höre, dass sich eine Mehrheit der
SVP und der FDP gegen eine Bindung der eingesparten
Mittel einsetzt. Ich kann das nicht verstehen im Kontext der
Diskussionen um die Leitsätze zur Fachhochschule. Wir
haben immer gesagt und einen Leitsatz sogar korrigiert, dass
die Investitionen im Fachhochschulbereich nicht primär in
die Breite, sondern ganz besonders auch in die Tiefe und in
den Forschungsbereich fortgeschrieben werden sollen.
Wenn wir heute die Gelegenheit haben zu dokumentieren,
dass wir der Meinung sind, dass die hier freiwerdenden
Mittel im gleichen Bereich eingesetzt werden und auf der
Basis der ordentlichen Planung der Mittel, der Budgetierung
und Projektplanung, dann ist diesem Antrag lediglich der
Gedanke zugrunde gelegt und in der Kommission gegen
eine Stimme angenommen worden, dass die frei werdenden
Mittel im Breich Fachhochschule zur Stärkung dieser
Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz eben eingesetzt
3866
27. Februar 2001
Art. 2480
werden sollen. Ich bitte Sie, hier unsere Vision und unsere
konkrete Planung auch zu vollziehen und diese
Willenserklärung zu geben, so wie es die CVP-Fraktion tut,
welche sowohl die Dekretsänderungen wie auch die beiden
Anträge von Kommission und Regierung unterstützt.
Gesamtkonzept Lehrerinnen und Lehrerbildung. Das war
vor nicht allzulanger Zeit Ende letzten Jahres. Was wir hier
nun im Dekret haben den Pädagogikbereich betreffend ist im
Prinzip nur die logische und konsequente Umsetzung
unserer Beschlüsse in dieser Gesamtkonzeption.
Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich spreche im Namen der EVPFraktion. 2 Teile liegen vor uns: 1. Integration der
Pädagogik; diese Diskussion wurde im Rahmen der GKLL
schon geführt und hier geht es lediglich noch um die
Umsetzung. Dazu gibt es eigentlich nicht mehr viel zu
sagen, denn wir sind damit ja einverstanden.
Wir haben über die Probleme "Fachhochschule Gesundheit",
die Gründe dieser Probleme und die Ursachen und
Zusammenhänge schon sehr ausführlich diskutiert. Wir
haben das bei der Vorlage Kantonalisierung des Bereiches
Gesundheit getan mit einer umfassenden Vorlage. Es ist
müssig, diese Diskussion noch einmal zu führen. Im
Widerspruch zu Herrn Müller möchte ich aber mit aller
Deutlichkeit sagen: Es sind durchaus äussere Faktoren, die
eben zu den Problemen im Fachhochschulbereich
Gesundheit geführt haben. Das ist bestätigt durch das
Gutachten Ludi, das die Problemsituation des
Gesundheitsbereiches ausleuchten sollte. Es wird dadurch
bestätigt, dass uns die SDK ausdrücklich gesagt hat, unser
Konzept sei gut, aber eben das Umfeld hat sich verändert
und das Interesse ist geschwunden. Diese Diskussion muss
nun nicht ein drittes Mal geführt werden.
2. Verzicht auf den Bereich Gesundheit; auch diese
Diskussion wurde ja bereits geführt. Hier sind nun die
Konsequenzen. Es ist eine Summe von Umfeld, operativer
und strategischer Führung, die zunächst kein gescheites
Resultat gab. Welches nun wirklich der ausschlaggebende
Teil war, ist uns nicht ganz klar. Das Resultat ist aber da.
Die Schule hat so keinen Bestand. Mindestens die
Konsequenzen sind in dem Sinne konsequent. Die
Abschlüsse sollen sauber gemacht werden können. Die
Leute, die etwas an Zeit und Geld investiert haben, sollen
eine Ausbildung dafür erhalten. Die Grundlagen werden
geschaffen und man versucht möglichst noch eine gute
Situation für den Lehrkörper herbeizuführen. Man versucht
nichts Halbes und ich denke, es ist auch konsequent, dass
man die nun freiwerdenden Mittel in der Fachhochschule
belässt. Es geht ja nicht in erster Linie darum, dass man das
ganze Projekt Fachhochschule schwächt, sondern es geht
darum, dass man den Bereich, der nun Schwierigkeiten hat,
abbaut, aber dass man nicht die Ressourcen rausnimmt. In
diesem Sinne ist die EVP für Eintreten und Zustimmung zu
diesen Anträgen. Wir können höchstens noch sagen: Leider,
denn im Moment bleibt keine Alternative!
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr zur
Eintretensdebatte vor. Die Diskussion ist geschlossen.
Landammann Peter Wertli: Über Pädagogik haben wir
beraten und entschieden im Zusammenhang mit dem
Mit der Rückweisung erweisen Sie der Sache keinen Dienst.
Sie verzögern nur die Problemlösung und wir werden
trotzdem nicht zu einem anderen Schluss kommen. Ich bitte
Sie deshalb, auf dieses Geschäft einzutreten!
Zum 2. Antrag: Ich meine, dass auch dieser Antrag nicht
sachgerecht ist. Um was geht es? Wir haben in diesem Rat
verschiedentlich deutlich Ja gesagt zur Fachhochschule. Wir
haben ebenso deutlich gesagt, dass wir selbstverständlich für
unsere Fachhochschule die eidgenössische Anerkennung
wollen. Wir sind das den Studierenden schuldig. Damit wir
das erreichen, müssen wir Anforderungen und Auflagen
erfüllen. Wir müssen in den 4 Leistungsbereichen der
Fachhochschul Lehre, angewandte Forschung und
Entwicklung, Dienstleistung und Weiterbildung den
Leistungsausweis erbringen, dass wir den Anforderungen
genügen. Für die Erfüllung dieser Auflagen und damit wir
überhaupt Fachhochschule sein können und vom Bund die
eidgenössische Anerkennung erhalten, müssen wir
finanzielle und personelle Mittel einsetzen.
Wie sieht es nun in der Fachhochschule aus? Wir haben
damals, als wir die Grundsätze der Fachhochschulplanung in
diesem Rat beraten haben, aufgezeigt, welche Mittel
eingesetzt werden müssen, um die hohen Anforderungen
auch erfüllen zu können. Wir haben konkret für das Jahr
3867
Ich äussere mich daher zu den gestellten Anträgen. Zur
Rückweisung: Eine Rückweisung um allenfalls den
Fachhochschulbereich Gesundheit zu retten, das ist keine
Lösung. Wir haben gesagt, dass es hierzu neue und andere
Konzepte braucht. Wir waren dazu bereits an der Arbeit und
haben das dann eingestellt. Es braucht erhebliche zusätzliche
Mittel, das sagt auch das Gutachten von Herrn Ludi. Es ist
eben so, Herr Müller, dass Basel für uns eine Konkurrenz
war. In den beiden ersten Studiengängen Absolventen mit
Maturaabschluss; im 3. Jahr hatten wir keine Interessenten
mehr dafür, weil die eben nach Basel in den Studiengang
gingen. Wir haben die Zeit und die Mittel nicht, um das
überbrücken zu können. Sie selbst haben auch im
Fachhochschulbereich eine Konzentration gefordert. Wir
können nun nicht in der Breite diese Mittel einsetzen, die
uns dann im Fachhochschulbereich fehlen.
2001 37 Mio. Franken geplant, um den Ausbau der
Fachhochschulen realisieren zu können. Nun hat uns die
Realität eingeholt und wir können diese 37 Mio. Franken
nicht einsetzen, sondern nur rund 32 Mio.. Damit fehlen also
rund 5 Mio. Franken im Fachhochschulbereich. Es geht nun
darum, dass wir diese wenigen Mittel, die im
Gesundheitsbereich frei werden, einsetzen können, um die
bestehenden Defizite, die uns vom Bund signalisiert worden
sind im Bereich angewandte Forschung und Entwicklung,
Gestaltung, Wirtschaft und soziale Arbeit mindern zu
können. Das ist die Voraussetzung, damit wir die
Anerkennung erhalten. Ich bitte Sie also, das zu
ermöglichen! Das entspricht dem Gebot der Konzentration
der Kräfte, dem Gebot, die Mittel umzulagern und nicht
einfach neue, zusätzliche Mittel auszuschütten!
Natürlich haben wir im Fachhochschulbereich eine Planung!
Wir haben eine Zielplanung, eine Projektplanung und eine
Finanzplanung. Aber weder die Fachhochschulkommission
des
Grossen
Rates
ist
Führungsorgan
dieser
Fachhochschule, es ist nicht einmal der Regierungsrat,
sondern wir haben einen hochkarätigen Fachhochschulrat ich nehme mich persönlich selbstverständlich von dieser
Qualifikation aus. Das ist die strategische Führung und sie
muss im Rahmen ihrer Führungsaufgabe über diesen
Mitteleinsatz befinden und entscheiden.
Art. 2480
Ich bitte Sie, diese wenigen Stellen, die im
Gesundheitsbereich
frei
werden,
an
den
Fachhochschulbereich zu geben, damit wir dort die Defizite
ausräumen können! Über das Budget können Sie immer
noch steuernd eingreifen. Aber wir brauchen diese Mittel im
Fachhochschulbereich. Ich bitte Sie, in diesem Sinne
einzutreten!
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Es liegt aber ein
Antrag auf Rückweisung vor.
Abstimmung:
Der Antrag auf Rückweisung wird von einer grossen
Mehrheit abgelehnt.
27. Februar 2001
Pädagogik die Überführung der Anstellungen. ..." Weiter
unten wird das immer so formuliert.
Vorsitzender: Dieser Antrag ist unbestritten.
Zustimmung
§§ 7 Abs. 2, 13, 16 Abs. 1, 2, 4, 5 und 7, 18 Abs. 4 und 6, 21
Marginalie, Abs. 1 und 2, 25, 26, 27 Abs. 1, 3 und 4, 28 Abs.
1, 29 Abs. 1, 31a , 32 Abs. 1, II.
Zustimmung
Vorsitzender: Wir sind damit am Schluss der
Detailberatung. Rückkommen wird nicht verlangt. Damit
kommen wir zu den Anträgen auf Seite 1.
Vorsitzender: Wir sind damit auf die Vorlage eingetreten.
Feststellung: In der ganzen Detailberatung haben wir keine
Abweichung zwischen Regierung und Kommission.
Antrag 1
Detailberatung
Antrag 2
Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der
nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Ich habe
mich entschieden, angesichts der vorgerückten Stunde nur
noch dort etwas zu sagen, wo anderslautende Anträge von
Ihnen gestellt werden. Sonst bin ich der Meinung, dass ich
das im Kommissionsreferat genügend ausgedeutscht habe.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der
nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Ich habe
Ihnen beim Eintreten schon von dieser Änderung berichtet.
Die Kommission will nicht auf das Budget 2002 vorgreifen
und schlägt Ihnen deshalb diese Änderung vor. Herr
Kaufmann hat den Streichungsantrag bereits in der
Kommission gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich finde,
dass es schade wäre, wenn wir diesem Antrag heute
zustimmen würden, weil wir damit ein falsches Signal
aussenden! Wenn es so gewesen wäre, dass die Regierung
gar nichts zu diesem Bereich gesagt hätte und diese Stellen
ja dann sowieso bewilligt gewesen wären bis Ende Jahr und
das BKS diese Stellen auch für andere Aufgaben hätte
brauchen können, dann hätte das nichts ausgemacht. Wenn
wir aber heute sagen, dass wir das nicht wollen, dann senden
wir falsche Signale aus, dass wir die andern
Fachhochschulbereiche nicht stärken wollen. Das war nie
die Meinung weder der Kommission noch des Grossen
Rates, dass man die dringend notwendigen Investitionen in
allen
andern
Bereichen
nicht
I., Titel, §§ 1, 2, 3 lit. b und f
Zustimmung
§4
Zustimmung zur Aufhebung
§ 5 Abs. 2 und 3
Zustimmung
§ 5 Abs. 4
Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Es ist eigentlich ein
redaktioneller Antrag. Es müsste doch eigentlich heissen:
"Der Regierungsrat regelt für den Direktionsbereich
machen wolle. Wenn wir diesen Antrag nun ablehnen, dann
sagen wir dies faktisch und das wäre falsch. Deshalb hat die
Kommission auch so lange nach einer neuen Formulierung
gerungen, damit man nicht die falschen Signale aussendet.
Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag nicht stattzugeben!
Zustimmung
Walter Markwalder, Würenlos: Es geht uns keinesfalls
darum, falsche Signale auszusenden. Es geht darum,
Klarheit zu schaffen und nicht einfach Stellen zu
übernehmen, die noch nicht ganz präzis bestimmt sind. In
diesem Sinne stellt Ihnen die SVP-Fraktion den Antrag auf
Streichung des Antrages 2. Zur Begründung: Mit seinem
Beschluss zur Botschaft betreffend Kantonalisierung des
Gesundheitsbereiches hat der Grosse Rat am 28. November
2000 für das Studienjahr 2000/2001 feste Stellen im Umfang
von 525% sowie Lehraufträge und Aushilfsstellen im
Umfang von 295% bewilligt. Er hat sich auch klar dahin
geäussert,
dass
die
angefangenen
Ausbildungen
ordnungsgemäss abgeschlossen werden können.
ist folgerichtig, klar und nachvollziehbar. Eine Einsetzung
der frei werdenden personellen und finanziellen Mittel im
Rahmen der ordentlichen Planung im Bereich der
Fachhochschule mit einer "Sollen-Absicht" ist unpräzis und
zuwenig begründet. Mittel auf Reserve zu binden im
vorgeschlagenen Sinn ist auch in der öffentlichen
Verwaltung kein wirtschaftliches Handeln und entspricht
nicht den haushälterischen Grundsätzen. Die im
Gesamtbericht "Ziele der kantonalen Fachhochschulpolitik"
Botschaft 99132 postulierten Leitsätze entsprechen einer
Absichtserklärung, welche weitere Verhandlungen und
Abklärungen mit Solothurn, Basel-Land und Basel-Stadt
nötig machen. Bevor daraus nicht Ergebnisse vorliegen und
Konsequenzen, die das Parlament besprechen kann, ist eine
vorauseilende Überführung der frei werdenden Stellen nicht
angebracht. Werden neue personelle und finanzielle Mittel
notwendig, sind diese dem Parlament über konkrete Anträge
zur Beurteilung und Beschlussfassung zu unterbreiten. Die
Fraktion der SVP empfiehlt Ihnen praktisch einstimmig,
diesen Antrag 2 zu streichen.
Mit dem Beschluss zur Aufhebung des Direktionsbereiches
Gesundheit entfallen nach dem ordnungsgemässen
Abschluss der Studiengänge auch die dafür gesprochenen
Stellen und finanziellen Verpflichtungen. Dieses Vorgehen
Geri Müller, Baden: Die Stellen, die nicht ausgewiesen
worden sind, lesen Sie im Protokoll der Kommission nach.
Das Opfer der Fachhochschule Gesundheit macht nur dann
einen Sinn, wenn Sie diesen Abschnitt auf Seite 9 ganz oben
Vorsitzender: Es liegt ein Streichungsantrag vor.
3868
27. Februar 2001
lesen, wo gesagt wird, dass die Mittel für andere Bereiche
freigespielt würden. Alles andere würde diese Geschichte
wirklich absolut sinnlos machen. Ich bitte Sie, diesen Antrag
abzulehnen!
Rainer Kaufmann, Rupperswil: Das Ziel ist klar: Wir wollen
eine Stärkung der Fachhochschule. Die Frage ist, wie wir
diesen Weg gehen wollen. Wir können dem
Fachhochschulrat vertrauen, wie wir das bei der Gesundheit
gemacht haben und dann ab und zu mal etwas absegnen, die
Kommission wird zur Abdankungskommission und der
Grosse Rat wird zur Abdankungsgesellschaft. Mein Weg ist
eigentlich so, wie man ihn als Unternehmer normalerweise
immer geht. Man erstellt zuerst ein Gesamtkonzept, ein
Masterplan mit sämtlichen Investitionen, Prioritäten und
Schwerpunkten, so wie wir es aus dem Leitsatz 4 der
Fachhochschulpolitik kennen und dann kann man einen
Stellenplan machen. Ich bin absolut für die Stärkung der
Fachhochschule; aber ich bin dagegen, dass man nun
einfach 8,2 Stellen rüberschiebt; das ist der Weg der
Regierung: Zuerst bewilligen wir Stellen und dann staunen
wir, was dabei rauskommt. Wir müssen doch klar zuerst ein
Gesamtkonzept haben, das dem Rat vorliegt und dann
können wir darüber entscheiden, ob wir das so wollen!
Dr. Max Brentano, Brugg: Es steht, dass die frei werdenden
personellen und finanziellen Mittel im Rahmen der
ordentlichen Planung übergeführt werden. Das ist ein
Signal, genau wie wir es in den Leitsätzen gesetzt haben. Es
gibt einen ausserordentlichen Teil, dass nämlich bereits
Mitte dieses Jahres ein Jahrgang der Schule ausläuft. Da
geht es darum, dass im Rahmen der ordentlichen Planung
der Fachhochschulrat diese Ressourcen weiterführen kann
über dieses Jahr. Ich bitte Sie, hier keine Diskontinuität
aufkommen zu lassen und zu dem zu stehen, was Sie ohne
Unterlass sagen, nämlich: die Fachhochschule Aargau
Nordwestschweiz zu stärken!
Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus
dem Plenum vor.
Landammann Peter Wertli: Herr Kaufmann: Sie haben die
Fachhochschule und die Führungsorganisation nicht
ziellen Mittel stehen mit Ausnahme des Aufbaukredites
Gesundheit der Fachhochschule Aargau insgesamt zur
Verfügung.
Art. 2480
begriffen. Von Seiten des Bundes wird gesagt: Eure
Fachhochschule muss selbständig, flexibel und eigenständig
werden. Wir haben massive Defizite und nun kommt noch
der Gros-se Rat und will bei der einzelnen Stelle sagen, wo
man diese einsetzt. Das ist keine Fachhochschulpolitik!
Wir brauchen diese Stellen! Wir haben Defizite in der
angewandten Forschung, weil wir Mittel gemäss
Finanzplanung nicht einsetzen können. Uns fehlen diese 5
Mio. Franken im Finanzplan. Nun haben wir die
Möglichkeit, wenigs-tens teilweise zunächst 4 und später
vielleicht nochmals 4 weitere Stellen einzusetzen. Geben Sie
uns diese Mittel, damit wir unsere Defizite aufholen können
und die eidgenössische Anerkennung erreichen!
Abstimmung:
Für den Antrag 2 gemäss Kommission und Regierung: 97
Stimmen.
Für den Streichungsantrag Markwalder: 49 Stimmen
Schlussabstimmung:
Für die Dekretsänderung, wie sie aus den Beratungen
hervorgegangen ist: 138 Stimmen.
Dagegen: 6 Stimmen.
Beschluss:
1.
Die Änderung des Dekretes über die Errichtung und
Organisation der Fachhochschule Gesundheit und Soziale
Arbeit (Fachhochschuldekret II, AFHD II) wird zum
Beschluss erhoben.
2.
Die mit dem Auslaufen der Studiengänge am
Direktionsbereich Gesundheit frei werdenden Stellen (im
Umfang der vom Grossen Rat am 28. November 2000 für
das Studienjahr 2000/2001 bewilligten 525% festen Stellen
und 295% Stellen für Lehraufträge und Aushilfsstellen)
sowie
finanIch wünsche allen, die sich einer Wiederwahl stellen, für das
nächste Wochenende viel Erfolg! Ich wünsche Ihnen allen
einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen.
Vorsitzender: Ich danke der Kommission für die geleistete
(Schluss der Sitzung: 17.15 Uhr.)
Arbeit. Das Geschäft ist damit erledigt.
_________________________________________________
3869
Herunterladen