Art. 2475 27. Februar 2001 186. Sitzung 27. Februar 2001, 14.00 Uhr Vorsitzender: Hans Ulrich Fischer, Meisterschwanden Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 188 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder, ohne Entschuldigung 2 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Ammann Karin, Aarau; Baur Josef, Villmergen; Bron-Maurer Silvia, Schöftland; Damann Sepp, Magden; Fischer-Moor Julius, Oftringen; Frey Ernst, Kaiseraugst; Groves Martin, Nussbaumen; Jakober Kurt, Zuzgen; Knörr Werner, Aarau; Plüss Bruno, Rheinfelden; Rothlin Werner, Wohlen AG Unentschuldigt abwesend: Gersbach Hans-Ulrich, Dr., Baden-Rütihof Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 186. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 2475 Postulat der Fraktion der Grünen betreffend Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer entlang der Transitachsen und zur Bekämpfung des LSVA-Schleichverkehrs auf den aargauischen Kantonsund Gemeindestrassen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird ersucht, zusammen mit den örtlichen Behörden Sofortmassnahmen zu ergreifen und gesetzliche und verkehrstechnische Vorkehrungen zu Gunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer (Fussgängerinnen/Fussgänger, Radfahrerinnen/Radfahrer, Mofafahrerinnen/Mofafahrer, speziell auch Schülerinnen/Schüler und ältere Leute) zu treffen. Ziel ist, dass der Lastwagen-Transitverkehr auf den Autobahnen bleibt bzw. wieder auf die Autobahnen zurückgeleitet wird. LSVA-bedingte Abkürzungsfahrten wie z.B. über die Staffelegg oder via die Strecke Kölliken-Sursee seien mit geeigneten Massnahmen möglichst zu unterbinden. Begründung: Mit der Einführung der LSVA lohnt es sich offenbar für einige Fuhrunternehmen, auf die Kantons- und Gemeindestrassen auszuweichen und damit einige Fahrkilometer einzusparen. Folgen sind erhöhte Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer, eine gestiegene Belastung der betroffenen Ortschaften durch Luftverschmutzung, Verkehrsbehinderung und Lärm sowie massiv steigende Schäden an den Fahrbahnen. Neben der Gefährdung der Gesundheit und der Belästigung fallen auch erhebliche Kosten an. Die Belagsschäden steigen in der dritten Potenz des Bodendrucks - ein 40-Tonner richtet also fast drei Mal mehr Schaden an als ein 28-Tonner. Als betroffener Bürger und Steuerzahler darf man von der Transportbranche - nachdem man für teures Geld Autobahnen zur Entlastung der Ortschaften bereitgestellt hat - ein rücksichtsvolleres Verhalten erwarten. Dieses benötigt bei einigen offenbar ein wenig Unterstützung. Einige Kantone haben bereits zu Massnahmen gegriffen. Eine Auswahl: - Graubünden gibt seinen Gemeinden die volle Freiheit, Strassenabschnitte für 40-Tonner zu sperren. Sie müssen lediglich bei der Kantonspolizei die entsprechenden Signale beantragen - eine Formsache. - Im Kanton Bern wurden rund 70 Teilstücke des Kantonsstrassen-Netzes mit Gewichtsbeschränkungen zwischen 18 und 32 Tonnen belegt. Faktisch ist das Berner Oberland damit nicht nur für 40-, sondern auch für 34Tonner völlig geschlossen. - Einen regelrechten Aufstand gegen die 40-Tonner proben die Luzerner Gemeinden. 70 Prozent der 107 Luzerner Gemeinden haben Anfang Jahr beim Kanton beantragt, sie möchten ihre Gemeinde- und Güterstrassen vollständig für 40-Tonner sperren. Im Luzerner Grossen Rat verlangt eine gemeinsame Motion von Mitgliedern verschiedener Fraktionen von SVP bis Grünem Bündnis "Sofortmassnahmen zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer". "Wir wollen die Strassen für die schweren Brummer unattraktiv machen", umschreibt der Trienger Gemeindeammann Franz Kost das Motto. "Wir empfehlen den Bauern und den Velofahrern, mit ihren Gefährten auf der Hauptstrasse zu bleiben, auch wenn sie den Lastwagen den Weg versperren". Bevor es so weit kommen muss, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmenden für einwenig mehr Vernunft ihr Leben riskieren, ersuchen wir die Regierung, schnell wirksame politische Lösungen zu präsentieren, um das Ärgernis LSVA-Schleichverkehr gründlich aus der Welt zu räumen. Quellen: Facts Nr. 7 vom 15.2.2001, Aargauer Zeitung vom 16.2.2001, Homepage des Grossen Rates des Kantons 3852 186. Grossratssitzung vom 27. Februar 2001 (Nachmittag) / 1. Entwurfexemplar vom 14. März 2001 Luzern www.lu.ch/PublicationenCM/pdf/vorstoesse/m 2476 Interpellation Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, betreffend Kantonalkonferenz; Einreichung und schriftliche Begründung Von Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, wird folgende Interpellation eigereicht: Text : Der Regierungsrat wird ersucht, in folgenden Punkten Klarheit zu schaffen: - Wie setzen sich die Kosten von Fr. 200'000.-- genau zusammen, die für die Durchführung der Kantonalkonferenz beantragt werden? - In welchen Bereichen sind kostengünstigere Varianten und Möglichkeiten für Einsparungen möglich? - Ist eine Änderung des Schulgesetzes (mit einer Volksabstimmung) nötig, wenn die Kantonalkonferenz abgeschafft würde, und wann wäre eine solche geplant? - Ist es rechtlich korrekt, dass der Aargauische Lehrerinnenund Lehrerverband das Recht auf die Empfehlung von Mitgliedern in den Erziehungsrat von der Kantonalkonferenz "erben" könnte, wenn keine Schulgesetzänderung erfolgen würde? Begründung : Die Lehrerschaft hat sich klar für eine Beibehaltung der Lehrerkonferenz ausgesprochen. Es ist daher angezeigt, unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage unseres Kantons, nach Kompromissen zu suchen, um die Kantonalkonferenz beibehalten zu können. Zudem gilt es, die rechtlichen Konsequenzen einer Abschaffung zu klären. 2477 Interpellation Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, betreffend hängige Antwort auf das Postulat (rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers") vom 19.9.2000; Einreichung und schriftliche Begründung Von Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr, wird folgende Interpellation eigereicht: Text und Begründung: Gute fünf Monate sind seit der Eingabe meines Postulats vom 19.9.2000 bezüglich einer raschen Realisierung des "Staffeleggzubringers" vergangen. Der Regierungsrat hat bis heute nicht zum Postulat Stellung genommen. Dabei wäre er gesetzlich verpflichtet, dies innert vier Monaten zu tun (vgl. § 42 Abs. 1 GVG-AG). Ansonsten wäre ein Fristverlängerungsbegehren zu stellen (vgl. § 73 GO-AG). Der Staffeleggzubringer ist zurzeit das einzige, einsprachenbereinigte und rechtskräftige Strassenbauprojekt, an dem mit der Realisierung noch nicht begonnen wurde. Die Realisation muss mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Hiermit fordere ich den Regierungsrat auf, mein Postulat zu beantworten. 284.pdf 2478 Kleine Anfrage Peter Zubler, Aarau, betreffend fällige Antwort auf Postulat (rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" NK 107) vom 19.9.2000; Einreichung und schriftliche Begründung Von Peter Zubler, Aarau, wird die folgende Kleine Anfrage eingereicht: Text und Begründung: Am 19.9.2000 habe ich ein Postulat bezüglich der raschen Realisierung des längst bereinigten Bauprojektes "Staffeleggzubringer" eingereicht. Bis anhin ist eine Antwort seitens Regierungsrat ausgeblieben. Dies obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre, innert einer Frist von vier Monaten auf ein Postulat zu antworten. Ich stütze mich auf den § 42 Abs. 1 des GVG-AG und ersuche den Regierungsrat, baldmöglichst zum hängigen Postulat Stellung zu nehmen. 2479 Orkan "Lothar" vom 26. Dezember 1999; mittelfristige Massnahmen zur Behebung der Waldschäden und zur Verhütung von Folgeschäden; Kenntnisnahme; Bewilligung eines Verpflichtungskredites; fakultatives Referendum; Auftrag an Staatskanzlei (Vorlage vom 18. Oktober 2000 des Regierungsrates) Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der Staatsrechnungskommission: Der Orkan "Lothar" vom 26. Dezember 1999 hat in den Schweizer Waldungen Schäden in einem noch nie gesehenen Ausmass angerichtet. Gesamtschweizerisch wurden 13 Mio. Kubikmeter Holz zu Boden geworfen, im Aargau immerhin 1,25 Mio. Kubikmeter. Besprechung in der Kommission: Die Staatsrechnungskommission behandelte dieses Geschäft am Dienstag, den 19. Dezember 2000 zwischen 17.10 Uhr und 18.40 Uhr bei einer Präsenz von 15 Mitgliedern. Die Kommission liess sich im Beisein von Herrn Dr. Heinz Kaspar, Leiter Abteilung Wald, und Herrn Robert Häfner, Mitarbeiter Abteilung Wald, über die Situation und die getroffenen Massnahmen informieren. Bei den Sofortmassnahmen standen und stehen Unterstützung der Vermarktung und die werterhaltende Lagerung des Sturmholzes im Vordergrund. Zahlungen zum Aufrüsten des Holzes sind nicht vorgesehen. Die mittelfristigen Massnahmen stellen die Wiederbewaldung von rund 3000 Hektaren in den Vordergrund. Dabei sollen einheimische und standortgerechte Baumarten im Mittelpunkt stehen. Der Bruttokredit beträgt 15,1 Mio. Franken. Davon trägt der Kanton 8,9 Mio. Franken und die Gemeinden 6,3 Mio. Franken Die Bundessubventionen von zusätzlich 10 Mio. Franken stehen in direktem Zusammenhang mit den Massnahmen des Kantons. Die Zahlungen erstrecken sich bis zum Jahre 2005 mit Schwerpunkt 2003 und 2004. Von Privatwaldbesitzem sind 444 Gesuche eingegangen. Für die 3853 Art. 2475 Wiederbewaldung sollen 6'500 Franken pro Hektare aufgewendet werden. Ferner erfährt die Kommission, dass in 12 Gemeinden 25 und mehr Prozent der Waldfläche am 15-25%, bei 81 Gemeinden 5-15% und bei 103 Gemeinden weniger als 5%. Fragen aus der Mitte der Kommission befassten sich mit folgenden Themen: - Was heisst Wiederbewaldung konkret? - Höhe der Entschädigung und die Kriterien? - Wären andere Arten der Entschädigung als für die Wiederbewaldung denkbar? - Art der Auszahlung der Beiträge? - Wie hoch ist das Sparpotenzial in dieser Vorlage. Erholt sich der Wald nicht von selbst? - Wurden die Massnahmen mit den Waldeigentümern besprochen? In der Antwort der Regierung wurde darauf hingewiesen, dass die ausgeschütteten Beiträge die Aufwendungen bei weitem nicht deckten. Private erhalten aus dem Elementarschädenfonds noch zusätzlich 4'000 Franken pro Hektare. Der Kanton setzt auf ¾ der Waldfläche auf Naturverjüngung. In einer gewissen Phase braucht es aber immer Pflege und Regulierung. Auf dem Rest der Fläche ist eine gezielte Wiederbewaldung notwendig, wobei Eichen und seltene Baumarten auf geeigneten Standorten bevorzugt angepflanzt werden sollen. Die pauschale Art der Beitragszahlung sei günstiger als die klassischen Projekte. Es wird vermutlich 2-3 Kategorien als pauschale Flächenbeiträge mit einfachen Zielvereinbarungen geben. Auf diese Weise kann am ehes-ten ein geduldiges Vorgehen gefördert werden. 70 Hektare Sturmschadenfläche werden ins Naturschutzprogramm integriert. Die gute Zusammenarbeit mit dem Waldwirtschaftsverband wird allseits gelobt. Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Vorsitzender: Es liegt ein Antrag auf Rückweisung vor. Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten: Eine Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt Ihnen die Rückweisung dieses Finanzgeschäftes. Obwohl wir die ökologischen Komponenten der Botschaften vollumfänglich begrüssen, sind wir mit den vorgesehen Reparatur- und Abgeltungszahlungen nicht einverstanden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen für ihre Pflegeleistungen zu entschädigen: 1. Symptombekämpfung, wie es die vorgeschlagene Entschädigung an die Wiederaufforstung vorsieht und 2. langfristige Massnahmen. Bei diesen könnte Holz als Energieträger und als Rohstoff verstärkt gefördert werden, wie es übrigens das Postulat von Herrn Plüss vom 7. März 2000 verlangt. Gleichzeitig würde der Einsatz von Holz als Energieträger zur Reduktion des gesamten Schadstoffeintrages führen und so die Widerstandskraft des Waldes stärken. Die Regierung hat sich für die 1. Variante entschieden. Während einer Kommissionssitzung wurde das Geschäft unter ziemlichem Zeitdruck beraten. Viele Fragen blieben offen. Anfangs Jahr erschienen zudem neue Erkenntnisse zum Zustand des Waldes, der SanaSilvaBericht. Darin sind die Zusammenhänge von Säure- und Stickstoffeintrag auf das Wachstum der Bäume beschrieben. 27. Februar 2001 Boden liegt, bei weiteren 22 Gemeinden beträgt der Schadensanteil Wollen wir nun soviel Geld in Reparaturmassnahmen investieren, ohne die neuen Aspekte einfliessen zu lassen? Jetzt nur Aufforstungsarbeiten abgelten und kein Geld beispielsweise für die Verminderung des Schadstoffausstosses zu sprechen, finden wir zu einseitig. In der heutigen Finanzknappheit des Kantons erwarten wir eine ganzheitliche Vorlage, damit das investierte Geld so effizient wie möglich eingesetzt und unser Wald so langfristig wie möglich geschützt werden kann. Der nächste "Lothar" kommt bestimmt! Wir sind daher der Meinung, die Regierung soll das Geschäft zurücknehmen und dem Grossen Rat eine ausgewogene Vorlage, vor allem mit Massnahmen zur Reduktion des Schadstoffeintrages vorlegen! Die Grünen beantragen die Rückweisung dieses Geschäftes. Hans Feldmann-Huggenberger, Boniswil: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Naturgemäss fand dieses Geschäft in unserer Fraktion reges Interesse, sind wir doch in verschiedenen Beziehungen mit dem einheimischen Naturprodukt Holz verbunden. Das Ergebnis unserer Gesamtbeurteilung ergab, dass es sich bei dieser Vorlage um eine zweckmässige Botschaft handelt mit einem Verpflichtungskredit entsprechend der angespannten finanziellen Situation unseres Kantons. Dieser Kredit ist aus der Sicht der Folgekosten, welche die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mittel- bis langfristig zu tragen haben, zwar bescheiden, aber trotzdem wertvoll, obwohl die Gesamtkosten bei Kanton und Gemeinden auch stark ins Gewicht fallen werden. Sinnvoll und geschickt erachten wir auch den Umstand, dass mit diesem Antrag die Bundesbeiträge für die "Lothar"-Folgekosten abgeholt werden. "Lothar" hat als aussergewöhnliches Naturereignis bei der Schadensbewältigung viele und ganz verschiedene Ansprüche und Erwartungen geschaffen. Soweit möglich scheint uns, ist ein Gleichgewicht der Interessen der Ökologie und der Ökonomie gefunden worden. Dieses Zeichen der Solidarität zur Behebung der Folgen ist angebracht. Unsere Fraktion ist deshalb für Eintreten und stimmt den Anträgen zu. Wir gewichten dabei besonders auch das öffentliche Interesse an der Walderhaltung sehr hoch. Dabei haben wir die Bedeutung des Waldes als Bestandteil unserer Kulturlandschaft, als Regler unseres Wasserhaushaltes, als Verhinderer von Bodenerosionen, als beliebtes Naherholungsgebiet und besonders auch als Lieferant unseres nachwachsenden, einheimischen Rohstoffes Holz gewürdigt. Zusätzliche Bemerkungen: 1. Bei der Umsetzung sind die besonderen Strukturen bei den aargauischen Privatwaldbesitzern zu berücksichtigen. Es handelt sich in unserem Kanton um eine grosse Anzahl von Eigentümern mit in der Regel kleinen Waldparzellen. Wir erwarten deshalb, dass auch kleine Schadensparzellen in die Entschädigung einbezogen werden. 2. Bei der Beurteilung der Beitragshöhe von ungefähr 6'500 Franken pro Hektare ist die lange Nachwuchszeit des Waldes zu bedenken. Bei 40 Jahren ergeben sich pro Hektare und Jahr noch 162,5 Franken return of investment, was zeigt, wie bescheiden diese Investitionshilfe für die Auffors-tung, die Pflege, die Umwandlung bei 3854 27. Februar 2001 Art. 2476-2479 standortgerechten Beständen und die Verhinderung von Folgekosten ist. Bewältigung des "Lotharereignisses" ausrichten! Wie erwähnt: Unsere Fraktion ist für Eintreten. 3. Schliesslich möchten wir dem aargauischen Waldwirtschaftsverband und seinen Verantwortlichen sowie den Forstwirtschaftbetrieben ein Lob für die bisherige Ihnen die Regierung einen Kredit von 15,1 Mio. Franken, der gedeckt wird durch 6,3 Mio. Franken Beiträge der Gemeinden und 8,9 Mio. Franken durch die völlig leere und ausgetrocknete Kasse des Kantons Aargau. Gleichzeitig löst dieser Kredit Bundesmittel von 10 Mio. Franken aus. Ob diese Mittel auf Gemeinde- oder Kantonsebene überhaupt vorhanden sind bzw. ob das nötig ist, stelle ich hier in Frage. Nach der Diskussion von heute Morgen musste ich feststellen, dass kein - überhaupt kein - Spielraum für diese Ausgabe vorhanden ist. Seit einigen Wochen predigen Sie von der bürgerlichen Fraktion landauf und landab ihre Visionen vom Sparen und Steuersenken. Sie reden auch davon, Gemeinden mit neuen Belastungen zu verschonen. Selbstverständlich habe ich auch nachgelesen, dass diese Belastung der Gemeinden im Dekret vorgesehen ist und die Gemeinden in dieser Frage keine Mitsprache haben. Sie bekommen einfach die Rechnung! Mit Holz sei man verbunden, hat Herr Feldmann gerade vorher gesagt. Ich habe das Gefühl, dass ihre Fraktion, Herr Feldmann, vor allem mit dem Staatssäckel verbunden ist. Es ist beim Wald für die Bewirtschaftung eine Zeitspanne von rund 100 Jahren in die Betrachtung einzubeziehen. Der Wald ist damit langfristig zu beurteilen und nicht in einer Zeitspanne von 5 Jahren. Wenn man die Antworten der Regierung auf die konzentrierten Vorstösse aus der SVP-Fraktion vom 4. Januar 2000 nachliest, darf ich Folgendes zitieren: "Im Vordergrund stehen deshalb nicht ökologische, sondern ökonomische Schäden. Zwangsnutzungen verursachen in der Regel höhere Holzerntekosten als Normalnutzungen." Oder: "Für einzelne besonders stark geschädigte Ortsbürgergemeinden, die über keine finanziellen Reserven verfügen, können sich die Frage nach dem Überleben des Forstbetriebes stellen. Die zahlreichen privaten Waldbesitzer kleiner Waldparzellen, deren gesamter Holzvorrat am Boden liegt, trifft das Sturmereignis hart. Doch bedroht es sie angesichts des bescheidenen, einkommensrelevanten Gewichts des Waldeigentums in ihrer wirtschaftlichen Existenz kaum." Oder: "Umgekehrt gefährdet das Liegenlassen von Holz in aller Regel die Walderhaltung nicht. Spezielle Massnahmen sind vor allem dann angezeigt, wenn sie Folgeschäden erfolgreich vermindern helfen." Martin Troller-Zumsteg, Münchwilen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Mit der Botschaft "Lothar" beantragt Damit ist die Hauptstossrichtung der Vorlage falsch und verfehlt. Es ist zudem aus staatspolitischen Gründen falsch, mit Geldern aller Einwohnergemeinden einigen finanziell darbenden Ortsbürgergemeinden über die Runden zu helfen. Dass rund 18% des Kredites Privaten zufliessen soll, ist verfehlt. Nachdem die privaten Waldeigentümer aus dem Fonds für nichtversicherbare Elemtarschäden pro Hektare bereits 4'000 Franken zugesichert bekommen haben, sollen hier noch einmal 4'000 Franken zugesichert werden. Mit einer wesentlich höheren Priorität sind Anstrengungen für die Verwertung des Rohstoffes Holz zu unterstützen! Solange Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen für den natürlich nachwachsenden Rohstoff Absatzprobleme haben, können auch die notwendigen Massnahmen nicht finanziert werden. Zäumen Sie das Pferd nicht am Schwanz auf und treten Sie nicht auf dieses Geschäft ein! Schlagflächen sollen von grobem Astmaterial und Schlagresten aber nur gesäubert werden, wo dies aus Gründen der Arbeitssicherheit, der Bestandeserneuerung und des Forstschutzes wirklich nötig ist. Neben der hohen Kosten sprechen auch Aspekte der Artenvielfalt und des Umweltschutzes gegen die vollständigen Räumungen der Flächen. Verfolgt man die Publikationen in den Fachorganen zum Thema "Lothar" wie beispielsweise im Organ "Wald und Holz", so zeigt sich, dass in den allermeisten Fällen auf einen natürliche Verjüngung gewartet werden kann. Es wird sogar empfohlen, 3-8 Jahre abzuwarten bis man abschätzen kann, ob mit der natürlichen Verjüngung das Waldbauziel erreicht werden kann oder nicht. Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass 1999, das Jahr vor "Lothar", ein äusserst samenreiches Jahr war. Alles in allem ist es nicht dringend notwendig, Pflanzmassnahmen zu treffen! 3853 Herbert H. Scholl, Zofingen: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Die "Lotharvorlage" war in unserer Fraktion nicht unumstritten. Vor allem finanzielle Bedenken wurden geäussert. Schliesslich hat sich eine Mehrheit unserer Fraktion positiv für diese Vorlage ausgesprochen. Sie hat insbesondere die Massnahmen im Schwerpunktbereich der Wiederbewaldung als notwendiges Werk der Solidarität in unserem Kanton beurteilt. Die Fraktionsmehrheit hat auch beurteilt, dass die Bundesgelder vor allem in andere Kantone fliessen und es deshalb notwendig ist, in diesem schweizweiten Solidaritätswerk mitzumachen. Ich bitte Sie deshalb - nicht im Namen der einstimmigen, aber doch mehrheitlichen FDP-Fraktion dieser Vorlage zuzustimmen! Anita Wilhelm, Neuenhof: Ich spreche im Namen der SD/FP/EDU-Fraktion. Wir sind für Eintreten auf die Vorlage. Der Orkan "Lothar" hat enorme Flächen Wald verwüstet, Bäume geknickt oder mitsamt ihren Wurzelstöcken umgekippt. Das vertraute Landschaftsbild war vielerorts kaum mehr erkennbar. Vor allem für Waldbesitzer ein trauriger Anblick! Ökologisch gesehen ist es allerdings keine Katastrophe. Es ist uns klar, dass die öffentliche Hand die Forstämter und Waldbesitzer nicht nur beratend und koordinierend, sondern auch finanziell unterstützen muss. Andererseits hat der Wald vielfältige Funktionen - nicht nur als Holzlieferant - sondern auch als Erholungsraum und als Lebensgrundlage einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt. Hier bietet sich die Gelegenheit Ökonomie und Ökologie miteinander zu verknüpfen und die Wiederbewaldungsmassnahmen mit einer Aufwertung des Waldlebensraumes zu verbinden. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die finanziellen Mittel nicht einfach als Schadensvergütung, sondern als Beiträge zur Wiederbewaldung womöglich durch Naturverjüngung oder durch Pflanzung standortgerechter Bäume im Sinne einer nachhaltigen und naturnahen Entwicklung zu verstehen sind. Damit können frühere Fehler korrigiert und das Waldökosytem aufgewertet werden. Dadurch wird gleichzeitig die Artenvielfalt gefördert. Ein besonderer Anreiz wird auch durch die vorgesehenen besonderen Zuschläge für die Umwandlung in Art. 2479 27. Februar 2001 naturnahe Bestände und die Förderung von seltenen Baumarten geschaffen. Ein weiterer positiver Aspekt der Vorlage ist das unbürokratische Vorgehen bei der Feststellung der beitragsberechtigten Flächen anhand der Luftbildauswertung und die Zusicherung der Beiträge durch eine einfache Vereinbarung mit den Waldeigentümern. Wir finden es auch gerecht, dass die Waldbesitzer mit Schadenflächen ab ca. 20 Aren gleichermassen in den Genuss der Beiträge kommen. Wir stimmen der Vorlage einstimmig zu. ter war es der Orkan "Lothar". Die Konsequenzen sind meist ähnlich: 1. Allgemeines Aufschreien; 2. Ruf nach Massnahmen; 3. Griff in den Finanztopf. Wir wären somit beim Thema "Lothar" in der Phase 3 angelangt. Dazwischen gibt es meist so eine Zwischenphase; diese heisst: Allgemeines Gejammer über die Finanzen. Selbstverständlich, auch wir wollen mitkämpfen, denn die Massnahmen sind gut. Wir können ja lesen, dass es sinnvolle Massnahmen sind. Wir haben aber ein kleines Problem: der Finanztopf ist einfach nicht so gross und sein Volumen wurde ja in der letzten Zeit durch die Steuergesetzrevision und anderen Anpassungen noch zusätzlich optimiert. Gerechte Lösungen sind nun einmal schwierig und das gerade in einem Feld, im dem die Betroffenheit sehr unterschiedlich ist. Wir sind gezwungen, den Weg der mittleren Unzufriedenheit zu gehen. und Gemeinden ergeben dann den Kredit von 25 Mio. Franken. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer tragen noch erhebliche Restkosten. Gemessen am Wert des Waldes für die gesamte Bevölkerung ist dieser Kantonsbeitrag sicher nicht übertrieben, kann aber akzeptiert werden. Es freut uns natürlich, dass die Vorlage das natürliche Interesse der SVP gefunden hat. Es erstaunt uns natürlich, dass sie nicht das natürliche Vorgehen der SVP gefunden hat. Wir sehen uns leider nun dazu gezwungen, diesen Schritt zu tun und schlagen Ihnen eine Kürzung des Verpflichtungskredites um 10% vor. Ich denke, dass das hier diskutiert werden muss. Wir empfehlen also, auf diese Vorlage einzutreten und werden den Antrag stellen, den Verpflichtungskredit zu kürzen! Vorsitzender: Wir kommen damit zu den Einzelvotanten. Erwin Berger, Boswil: Der aargauische Waldwirtschaftsverband AWV, in dessen Auftrag ich hier als Präsident spreche, begrüsst die Vorlage und kann sich in wesentlichen Teilen den Anträgen des Regierungsrates anschliessen. Die finanzielle Lage der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen ist mit dem Orkan "Lothar" dramatisch geworden. Schon vor dem Sturm kämpften viele Waldeigentümer (Betriebe) für eine ausgeglichene Rechnung. Der Preiseinbruch bei vielen Sortimenten ist existenzgefährdend. So waren die durchschnittlichen Holzpreise im Jahre 2000 verglichen mit dem Vorjahr sicher um ca. 40% tiefer ausgefallen. Die teilweise erheblichen Substanzverluste und die hohen Wiederherstellungskosten werden viele überfordern. Verschiedene Waldeigentümer sind auch bereit, einzelne Flächen der Natur zu überlassen. Der grössere Teil der Flächen muss jedoch der weiteren Nutzung wieder zugeführt werden. Die Vorlage, über die wir heute zu entscheiden haben, ist nun überfällig, liegen doch seit dem Ereignis bereits bald 14 Monate hinter uns. Ich habe manchmal den Eindruck, dass bereits viele so denken: Der "Lothar" ist vorbei, ein schöner Teil des Holzes ist weg, was wollen wir noch mehr! Diese Vorlage hätte meines Erachtens mindestens vor 6 Monaten hier im Plenum behandelt werden müssen. Der Kanton Aargau will sich mit rund 8,9 Mio. Franken an der Bewältigung der Schäden - insbesondere der Wiederbewaldung - beteiligen. Weitere Beiträge von Bund Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich spreche für die EVPFraktion. Jeweils über den Winter kommen die Stürme. Diesen Winter war es der Sturm ABAKABA. Letzten Win- Mit den in der Botschaft gestellten Anträgen sind wir grösstenteils einverstanden. Ich werde jedoch bei Antrag 1 einen Antrag um Verkürzung des Auszahlungsmodus um 1 Jahr stellen. Bei Antrag 2 werde ich einen Zusatzantrag stellen bezüglich der Bestandeskarten, ohne jedoch den Gesamtkredit zu erhöhen. Zur Verhütung und Bewältigung von Folgeschäden (Borkenkäfer, Windfälle, Sonnenbrand) sind in der Botschaft keine Beiträge vorgesehen. Von den Revierförstern und Waldeigentümern wird aber eine intensive Überwachung und rasche Räumung von Gefahrenherden erwartet, um die Folgeschäden möglichst zu minimieren. Der AWV als Vertreter der Waldeigentümer erwartet, dass bei grossen Nachfolgeschäden Zusatzkredite aufgrund der dannzumaligen Lage beantragt und auch gesprochen werden. Zum Schluss bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit mit der Abteilung Wald während der schwierigen Zeit nach "Lothar" sowie für den spontanen Beschluss des Regierungsrates vom 24. Februar 2000 für die Sofortmassnahmen und die Unterstützung des AWV als Vertreter der Waldeigentümer. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung meinen Anträgen zuzustimmen! Ich bitte Sie, dies auch im Namen der CVPFraktion. Hans Lüscher, Muhen: Zunächst bedanke ich mich bei all jenen Verantwortlichen, die zur Behebung der Sturmschäden an vorderster Front mitgearbeitet haben, beim Forstpersonal für die gefährlichen Räumungsarbeiten, dem Zivilschutz, der unterstützend wirkte, aber auch beim Militär und den Privatpersonen, die daran beteiligt waren. Besten Dank für den Einsatz! Es liegt nun endlich ein Massnahmenpaket vor, welches aufzeigt, mit welchem Betrag man die Waldeigentümer zu unterstützen gedenkt. Es ist eine Unterstützung und keine eigentliche Entschädigung. Der Kanton Aargau hat als einziger Kanton der Schweiz keinen Rappen an das Aufrüsten von Sturmholz bezahlt. Alle andern Kantone haben das vom Bund bereitgestellte Geld abgeholt, der Kanton Aargau hat nichts bekommen und damit auch der Waldbesitzer nicht. Der Holzertrag hätte wenigstens die Rüstkosten decken sollen. Das ist aber mit den heutigen Holzpreisen nicht mehr der Fall. Im vorliegenden Massnahmenpaket geht es um Beträge an die Wiederbewaldung dieser Schadenflächen, die Pflege des Jungwuchses bis ins Jahr 2005 und die Folgeschäden und was diese Massnahmen kosten dürfen. Grundsätzlich bin ich mit der Stossrichtung einverstanden. Mir ist aber klar - wie 3854 27. Februar 2001 Art. 2479 sicher allen, die etwas von Wald verstehen -, dass das ein absolutes Sparpaket ist, mit welchem nur das absolut Nötigste gemacht werden kann bzw. an vielen Orten nicht einmal das. Die Schadensfläche im Aargauer Wald wird auf über 3'000 ha geschätzt. Diese Fläche ist bestimmt grösser als kleiner. Streu- und Folgeschäden sind hierbei nicht berücksichtigt. In diesem Massnahmenpaket werden von Kanton und Gemeinden zusammen etwas über 15 Mio. Franken für die Wiederbewaldung dieser grossen Schadensflächen vorgesehen. In diesem Betrag ist die Pflanzung, wo keine Naturverjüngung zustande kommt, die Mutterbäume fehlen oder die Verdornung überhand nimmt, eingeschlossen inklusive die Pflege bis ins Jahr 2005. dann um. Vor etwa 3 Wochen wurde beispielsweise im Auensteiner Wald ein Mann bei der Arbeit von einem stürzenden Baum erschlagen. Sie sehen, die Folgeschäden sind enorm! Richard Plüss, Lupfig: Dass wir Förster mit vielen Aussagen unserer Obrigkeit zur Bewältigung der Sturmkatastrophe "Lothar" nicht einverstanden sind, war in den letzten Tagen der Tagespresse zu entnehmen. Für mich eigentlich unverständlich, wenn Bundesforstinstanzen davon sprechen können, die "Lotharkatastrophe" habe für die Forstwirtschaft nur geringe Auswirkungen. Tatsache ist, dass sich die Holzpreise per Datum des Ereignisses um die Hälfte reduzierten und mit dem Holzverkauf praktisch keine gossen Reserven für die Wiederbewaldungen und die Wiederherstellung des Umfeldes geschaffen werden konnten. Diese Kantonsbeiträge werden nur "ein Tropfen auf den heissen Stein" sein! Ich appeliere deshalb an die Solidarität der Bevölkerung, auch später noch zur Walderhaltung die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Den Waldeigentümern und Waldeigentümerinnen verbleibt so oder so ein grosser Verlust. Für viele wird es eine Existenzfrage werden. Zu Herrn Troller: Es geht hier nicht nur um Wald und Bäume, sondern auch um Menschen, die bei jedem Wetter im Wald draussen arbeiten und zu unserem kostbaren Gut Wald Sorge tragen. Die Anzahl der Forstleute sind auf einem Minimum unten und man darf diese nicht noch weiter reduzieren. Deshalb muss man dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel da sind. Erstens gibt es Arbeit und zweitens sorgen wir für die Zukunft des Waldes, so dass unsere zukünftigen Generationen auch wieder Wald haben. Ich habe noch 3 Fragen an die Frau Finanzdirektorin: 1. Laut dem neuen Waldgesetz unterscheidet man nicht mehr zwischen Privatwald und öffentlichem Wald. Es sind Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen. Damit sollen alle gleich gehalten werden. Wenn man die Fläche, für welche diese Beiträge nun vorgesehen sind, zu gross ansetzt, gehen viele Besitzer von Privatwald leer aus und das wäre ungerecht. Es gibt unter diesen doch auch viele, für welche der Privatwald ein Einkommen ist, das sie brauchen. Es ist ja nicht ein Ersatz des Holzes, sondern es ist ja so, dass diese dafür schauen sollen, dass es wieder Wald gibt. Meine Frage: Ab welcher Fläche bzw. ab wievielen Aren gedenkt man Beiträge zu gewähren? 2. Im Massnahmenpaket ist ein Betrag von 1 Mio. Franken für die Kasse der kantonalen Wildschadenskasse vorgesehen für die Verhütung von Wildschäden wie Schutz vor Verbiss und Fegschäden in den grossen Schadensflächen. Meine Frage: Wird dieser Betrag zweckgebunden für jene Wildschadensverhütungsmassnahmen in diesen Schadensflächen verwendet? Sollte das nicht der Fall sein, dann behalte ich mir vor, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 3. In der Botschaft auf Seite 6 unter Punkt 4 sind 12 Mio. Franken für die Wiederbewaldung eingesetzt. Meiner Überzeugung nach soll nur derjenige unterstützt werden, der Auslagen hat, Zeit und Materialkosten investiert und für die Walderhaltung sorgt. Meine Frage: Ist es so, dass Beiträge an die Wiederbewaldung geknüpft sind? Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen und bitte Sie, auf die Botschaft einzutreten! 3855 Kaum abschätzbar sind die Schäden an den noch stehenden Bäumen rund um diese Schadensgebiete herum, denn die meisten sind geschädigt. Durch den Sturm sind diese Bäume derart gebogen worden, dass sie auf der Druckseite Stauchungen aufweisen, so dass das Holz entwertet und als Bauholz nicht mehr zu verwerten ist. Auch jene Bäume, die noch stehen, stehen labil. Beim kleinsten Wind fallen sie Es war von der Sache her richtig, dass im Aargau keine Beiträge zur Finanzierung der Aufrüstung freigestellt wurden. Mit diesem guten Spargedanken sind die Forstbetriebe und der Kanton Aargau aber doppelt gestraft, indem andere Kantone Bundesbeiträge für Aufrüstungen abholen und trotzdem in den vollen Genuss von Aufforstungsbeiträgen kommen. Entscheidende, frontfremde Fachstellen beschönigen die ganze Situation und sprechen bei der Wiederbewaldung nur noch von Naturverjüngung. Ich gehe davon aus, dass unser Kantonsoberförster mir doch beipflichtet, dass Naturverjüngung nur dort stattfinden kann, wo die Standortsvoraussetzung der Mutterbäume stimmen und der entsprechende verjüngungsfreundliche Boden vorherrscht. Als Folge der Sturmkatastrophe geht es aber in vielen Fällen darum, an windexponierten Lagen und bei falschen Standortsvoraussetzungen mittels künstlicher Verjüngung entsprechend das richtige Pflanzenmaterial einzubringen. Diese Massnahmen haben ihren Preis und verlangen einige Jahre Pflege! Mich stört auch, dass Beiträge zugesichert wurden bei Schadholzflächen, die nicht aufgerüstet sind und liegengelassen werden. Für mich existiert immer noch die Lebensphilosophie, für Arbeit gibt es Geld, für Nichtstun gibt es nichts! Wer Holz aufgerüstet hat, der hat eine Wirtschaftskette in Gang gebracht, die unserer Gesellschaft Arbeitsplätze und Steuern einbringt. Bäume fressende Borkenkäfer bringen kein Geld, nein im Gegenteil, sie werden bei entsprechender Wetterlage in den nächsten Jahren noch die Restbestände massiv schwächen. Nach jeder Sturmkatastrophe verursachen wir finanzielle FeuerwehrLösch-übungen. Eigentlich wäre es viel sinnvoller, wenn der Kanton hinter der Holzverwendung und der Holzenergieförderung stünde. Mit dieser sanften Unterstützung wäre ein grosser Teil der Schadholzmengen wirksamer und ohne finanzielle Einbussen zu bewältigen! Denken wir daran, der nächste Sturm kommt bestimmt! "Lothar" ist bei Einigen heute schon vergessen und wir werden bis zur nächsten Katastrophe wieder nichts Vorbeugendes Art. 2479 unternehmen. Ich hoffe, dass ich mit meinem Postulat am nächs-ten Dienstag entsprechende Signale dafür auslösen kann! In diesem Sinne kann ich der Vorlage zustimmen. Ich appelliere an Sie, den Rückweisungs- und den Streichungsantrag abzulehnen, da diese Vorlage bereits eine Sparvorlage ist! Hansruedi Brun, Merenschwand: Der Sturm "Lothar" liegt bereits mehr als ein Jahr zurück. Heute und in letzter Zeit hatte sich dieser Rat hier mit einem anderen Sturm auseinanderzusetzen, mit dem Sturm des Personals nämlich. Ob dieser auch Orkanstärke hatte oder nicht, diese Frage Schäden ausmacht. Wenn ich vom Paket von 500 Mio. Franken, das der Bund geschnürt hat, 10% nehme, dann wären das 50 Mio. Franken. Wenn ich unsere Botschaft lese, dann stelle ich fest, dass rund 10 Mio. Franken von diesen Mitteln in den Kanton Aargau fliessen sollen. Ich darf feststellen, dass der Kanton Aargau bei der Forderung an den Bund eigentlich sehr zurückhaltend ist, wenn rund 2% der zur Verfügung gestellten Bundesmittel in den Kanton Aargau kommen. Ich will aber trotzdem die vom Kanton Aargau gewählte Strategie unterstützen. Das Schwergewicht liegt nämlich in der Wiederbewaldung, der Pflege der betroffenen Gebiete, in der Strategie: Nachhaltig und zukunftsgerichtet. Ich glaube, dass man das festhalten darf. Ich will noch einen anderen Hinweis machen: Die aargauischen Forstkassen und damit vorwiegend auch Ortsbürgergemeinden sind gefordert, wenn sie Sturmholzflächen ansetzen, über Jahre pflegen müssen und erst noch weniger Holz ernten können. Dafür sprechen wir nun diese Mittel und nachher ist fertig. Wenn ich bedenke, dass Durchforstungen, Strasse- und Wegunterhalt und die Administration nicht kostendeckend sind, wobei man nicht vergessen darf, dass der Wald doch eine wichtige Erholungs-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion wahrnimmt. Wo es Verlierer gibt (Waldbesitzer) gibt es auf der anderen Seite auch Gewinner und das will ich auch ungeschminkt äussern. Es stimmt mich nachdenklich, wenn die Ankaufspreise bei Sägereien 35% billiger sind, die Schnittholzpreise ab der Sägerei dann aber genau gleich hoch sind, dann muss ich feststellen, dass das vermutlich jene sind, die daraus Kapital schlagen konnten. Ich bitte Sie, den Anträgen zuzustimmen! Zum Rückweisungsantrag: Man kann doch nicht von Zeitdruck reden, wenn es nun über ein Jahr gedauert hat, bis diese Botschaft vorliegt. Neue Aspekte, so glaube ich, kann man nicht erwarten. Diese neuen Aspekte sind im Waldgesetz bereits festgeschrieben und auch in dieser Botschaft hat man diese Naturverjüngung usw. erwähnt und betont, dass man diese nach Möglichkeit aufnimmt. Herr Troller, ich finde es eigentlich schade, wenn man diese Verbindung Personal und Wald knüpft. Immerhin möchte ich festhalten, dass bisher im Kanton Aargau praktisch noch keine Beiträge an die Grundeigentümer ausbezahlt wurden. Dass man durch natürliche Verjüngung, wie sie gefordert wurde, einfach alles sein lassen könne, das funktioniert nicht, wenn mehrere Hektaren am Boden liegen! Dann muss mit dem besten Willen angesetzt und gepflegt werden. Ich bitte Sie, den Anträgen zuzustimmen! 27. Februar 2001 lasse ich einmal offen. Die Forstbetriebe im Kanton Aargau waren in den letzten Jahren enorm gefordert und sie leisteten ein enormes Arbeitspensum. Hier darf man den Mitarbeitern auf allen Stufen einmal Danke sagen. Ich möchte einige Gedanken zu diesem Paket anfügen und bitte Sie, dieses "Minipaket" zu unterstützen. Ein Hinweis zur Botschaft auf Seite 6: Dort heisst es ganz klar, dass die hier zur Verfügung gestellten Mittel niemals alle Aufwände abdecken können. Das stimmt so. Ich will einen Hinweis auf die gesamten Schäden der ganzen Schweiz machen: In der Schweiz lagen rund 13 Mio. Kubikmeter Holz am Boden. Wir im Kanton Aargau hatten rund 1,3 Mio. Kubikmeter zu beklagen, was rund 10% der Hans Bösch, Sins: Ich will auf einige Aspekte aufmerksam machen. Mir geht es in erster Linie um das Vertrauen zu diesen kantonalen Forstfachleuten, die diese Vorlage vorbereitet haben. Die einzelnen Punkte sind daraus ersichtlich. Was noch zu sagen ist wegen den Finanzen: Klar, 15 Mio. Franken, aber denken wir daran, dass das Geld im Kanton bleibt. Wenn wir Holz importieren, dann ist das nicht mehr da. Oder wenn wir Energie importieren, dann ist diese nicht mehr da. Wir müssen doch daran denken, dass unser Wald der umweltfreundlichste Energiespender, Erholungsort und Baustofflieferant ist. Auch die Zelluloseindustrie ist hin und wieder einmal froh, wenn sie 20 oder 30 Jahre altes Holz zur Verwertung bekommt. Wenn man es nicht hat, dann wird es einfach von irgendwo hergeführt und ob das dann ökologisch ist, das sei dahingestellt. Jene haben Recht, die sagen, dass 100 Jahre die Dimension sei, die für den Wald gelte! Das ist aber nicht absolut zu verstehen, denn das kann teilweise richtig sein, aber nur zum Teil! René JeanRichard, Lenzburg: Ich freue mich natürlich ausserordentlich, wieder einmal von einem Beispiel der Verzichtsplanung der CVP zu hören. Ich freue mich ebenso ausserordentlich über die Sparinitiative der SVP. Ich habe es eigentlich nicht anders erwartet: Der heutige Morgen ist spurlos an uns vorbeigegangen! Wir haben es unserem Personal zugemutet, dass sie Verständnis haben für unsere finanzielle Situation im Kanton, dass sie selbstverständlich hervorragend arbeiten, aber dass man ihnen leider leider bei all ihren Problemen nicht helfen könne. Momentan ist Wahlkampf und wir reden von einer cleveren und ehrlichen Politik. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen einmal etwas zum Thema clevere Politik sage: Clever ist eine Politik, die allen gibt und niemandem nimmt. Wir sind zwar dafür, dass man gibt, aber wir sind ja nicht dafür, dass wir mit den Steuern raufgehen! Ehrliche Politik - und das sage ich ausdrücklich ist das, was die SP macht, die sagt: Wir wollen mehr Steuern und wir wollen auch mehr verteilen! Ehrliche Politik ist auch, wenn man sagt, wir wollen nicht mehr Steuern und wir wollen auch nicht mehr verteilen! Ich erwarte von Ihnen allen mit mir zusammen selbstverständlich, dass wir hier drin eine ehrliche Politik machen und also nicht mehr ausgeben, als wir haben! Wir haben es nun mal nicht, obwohl ich allen Förstern und Forstbetrieben gerne mit ein paar Millionen Franken helfen würde. Es tut mir leid, aber die 10% von Herrn Bialek helfen nicht, um eine ehrlichere Politik zu machen! Ehrliche Politik ist, wenn man sagt, wir haben das Geld nicht und wir können es euch nicht geben! Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten: Die Voten haben gezeigt, dass die Vorlage zuwenig in der Kommission diskutiert werden konnte. Die Ausführungen von Herrn 3856 27. Februar 2001 Art. 2479 Plüss: langfristige Förderung von Holz als Energieträger und Rohstoff unterstütze ich voll und ganz. Ich verstehe daher nicht, warum er gegen die Rückweisung ist. Mit einem Teil dieses Geldes könnte der langfristige Absatz von Holz gefördert werden. Man könnte 2 Fliegen auf einen Streich schlagen. Damit der Meinungsbildungsprozess stattfinden kann, bitte ich Sie noch einmal, die Vorlage zurückzuweisen! gilt nicht zu Unrecht als Vorreiterkanton bei der naturnahen Bewirtschaftung der Waldflächen und auch im Waldnaturschutz. Jene, die gelegentlich die NZZ aufschlagen, konnten kürzlich einen entsprechenden Artikel im Inlandteil lesen. Ich habe mich heute gefragt, ob wir früher hätten Antrag stellen sollen für diese Gelder, als der Schock von "Lothar" und den angerichteten Schäden noch ganz neu war. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Wir haben uns für ein anderes Vorgehen entschieden. Wir wollten zuerst sorgfältig abklären, was es denn wirklich braucht! Wir haben einige Sofortmassnahmen ergriffen, die der Waldwirtschaft sehr geholfen haben, ohne dass sie viel gekostet haben. Auf der anderen Seite müssen wir jetzt in anderen Zeiträumen denken. Bis ein Wald wieder oben ist, geht es mindestens 40 Jahre. Das sind 10 Amtsperioden des abholen. In diesem Saale wurde schon verschiedentlich beanstandet, dass wir offenbar zu ungeschickt seien, um diese Mittel beim Bund abzuholen. Jetzt wäre eine Gelegenheit und erst noch für einen guten Zweck! Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Was bedeutet für Sie eigentlich Wald? Was bedeutet es für Sie, wenn der Wald wie beispielsweise bei Windisch der Habsburgwald einfach am Boden liegt? Der Kanton Aargau Grossen Rates. Solange ist meines Wissens nie eine Grossrätin oder ein Grossrat hier gewesen. Aber es gibt Förster, die haben es erlebt, dass sie die kleinen Bäume gepflanzt und gepflegt haben und am Schluss sahen, wie "Lothar" sie wieder umgeworfen hat. Wir müssen auch unter dieser Perspektive und nicht einfach unter kurzfristigem Aktivismus denken! Natürlich gibt es beim Wald noch andere Anliegen als die Wiederbewaldung. Die nachhaltige Nutzung und Förderung dieser Nutzung ist etwas ganz Wichtiges. Aber wenn Sie die Holznutzung fördern, dann nützt das jetzt weder den Wäldern, die am Boden liegen, noch den Waldbesitzern, die die Wälder nicht mehr pflegen können. Man soll diese beiden Dinge weder vermischen noch gegeneinander ausspielen. Wir haben hier also nicht irgendeine Finanzvorlage, sondern eine Vorlage, die Ihnen einen Vorschlag macht, wie wir unter Einbezug der Bundesgelder nachhaltig unseren Aargauer Wald wieder auf die Beine stellen können. Dabei geht es auch darum, standortgerechte Arten wieder einzuführen und vor allem auch um die Förderung von Laubbaumarten. Ich hatte den Eindruck in der Debatte, dass nicht alle Leute wissen, was Wiederbewaldung eigentlich bedeutet. In einzelnen Voten hatte ich den Eindruck es besteht die Meinung, man pflanze da kleine Tännchen und dann ist die Sache erledigt! Weder das eine noch das andere stimmt. Der grösste Teil der Wiederbewaldung erfolgt über die sogenannte Naturverjüngung, Herr Troller. Die Samen, die von den Bäumen fallen, geben dann wieder kleine Bäumchen. Das Problem ist nur, dass dort, wo Föhren standen und eigentlich Eichen stehen sollten, keine Eichen wachsen, wenn die Föhrensamen im Boden sind. Deshalb braucht es an gewissen Orten - man rechnet mit etwa einem Viertel der Fläche - auch Pflanzungen. Mit den Beiträgen - und hier komme ich zu einer Frage von Herrn Lüscher - soll in aller erster Linie die Waldpflege bezahlt werden, weil der Preis der Bäumchen im Vergleich mit den vielen Jahren der Pflege vernachlässigbar ist. Wenn Sie in der Botschaft genau lesen, dann sehen Sie dort, dass die Waldbesitzer sowieso mindestens 30% der Kosten selbst tragen müssen. Hier möchten wir also ermöglichen, dass über viele Jahre hinweg eine naturnahe Wiederbewaldung auch finanziell möglich wird. Wenn Sie finanziell nicht unterstützt wird, dann kann auch nicht passieren, dass wir am Schluss wieder naturnahe Wälder im Kanton Aargau haben, sondern Sie werden dann ihren Sonntagsspaziergang in den Brombeerranken beenden, die niemand mehr weggeräumt hat. Wir möchten auch die Bundesmittel zu Gunsten der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer 3857 Zu den Fragen von Herrn Lüscher: Natürlich möchten wir die Minimalflächen nicht zu gross lassen, so dass möglichst viele hier zu ihrem Geld kommen. Je mehr Sie kürzen, desto grösser werden die Flächen sein, denn dann müssen wir uns auf die grossen konzentrieren. Die Einlagen in die Waldschadenskasse sind gemäss Antrag der Botschaft gebunden für Schäden aus der "Lotharkatastrophe". Wir schätzen im Moment, dass es 1 Mio. Franken kosten wird. Vielleicht ist es dann am Schluss auch weniger. Dürfen wir heute Nachmittag einen solchen Kredit bewilligen, wenn wir heute Morgen die Personalvorlagen so entschieden haben, wie es der Regierungsrat beantragt hat? Niemand hat heute Morgen gesagt, dass es für das Personal keine Mittel gibt, sondern es gibt die Mittel, um die Marktzulagen zu bezahlen, wo das nötig ist. Sie werden hier auch noch mit Nachtragskrediten konfrontiert werden. Ich denke, dass die Solidaritäten in diesem Saal dann wieder etwas anders sind, als im jetzigen Moment. Wir werden ja auch noch weitere Korrekturen durchführen. Auch ich bin für eine ehrliche Politik, Herr JeanRichard, aber das, was wir pro Jahr mehr ausgeben werden für unser Personal, das ist zu Recht mehr, als das, was wir hier als Jahrestranchen haben für etwas, das uns auch ganz wichtig ist, nämlich unsere natürliche Umwelt! Der Wald ist ein Teil der natürlichen Umwelt. Dort, wo er zu einer reinen Produktionsmaschine verkommen ist - und es gibt solche Bereiche - haben wir jetzt - frivol gesagt - dank "Lothar" die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Das aber können wir nur, wenn wir minimale Mittel zur Verfügung haben. Wir haben in dieser Vorlage bewusst Prioritäten bei der Wiederbewaldung gesetzt, damit wir dort etwas Vernünftiges machen können. Ich bitte Sie, den Anträgen von Regierung und Kommission zu folgen und einzutreten! Vorsitzender: Eintreten ist bestritten. Zudem liegt von Patricia Schreiber namens der Fraktion der Grünen ein Antrag auf Rückweisung vor. Abstimmung: Der Rückweisungsantrag Schreiber wird mit grosser Mehrheit, bei 28 befürwortenden Stimmen, abgelehnt. Vorsitzender: Martin Troller beantragt Nichteintreten. Art. 2479 Abstimmung: Eintreten auf die Vorlage wird mit grosser Mehrheit beschlossen. Detailberatung Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der Staatsrechnungskommission: Zu 2. Ausgangslage wird die Frage gestellt, welche Erfahrungen mit der Folienlagerung gemacht wurden. Die Bilanz stünde noch offen, lautete die Antwort. Es seien Pilzschäden beobachtet worden. Zu 3.3.1 Wiederbewaldung der Schadensfläche wird die Frage gestellt, welche Rolle die unter a-d aufgeführten Ziele bei der Beitragsberechnung spielen. Diese Ziele gälten insgesamt und würden für die Grundpauschale Abstimmung über die Anträge: Zu Antrag 2 wurde die Meinung geäussert, dass an Private keine Auszahlungen zu erfolgen hätten. Ein anderslautender Antrag wurde aber nicht gestellt. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 8 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 2 Absenzen genehmigt. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die zuständige Regierungsrätin und bei der Abteilung Wald. 1. Zusammenfassung, 2. Ausgangslage, 3. Kantonale Massnahmen Zustimmung 4. Notwendige finanzielle Mittel Vorsitzender: Hierzu liegt ein Antrag vor. Marcel Züger, Umiken: Ich habe 2 Anträge gestellt, die ich einzeln begründen werde. Zunächst geht es um die Beträge der Wiederbewaldung, die mit 12 Mio. Franken eingesetzt sind. Ich beantrage eine Reduktion auf 2 Mio. Franken. Stellen Sie sich vor, wir hätten einen Urwald, der friedlich vor sich hinwächst. Plötzlich kommt "Lothar" und fährt wie ein Hobel durch die Landschaft. Auch der natürlichste Wald beugt sich vor dieser Gewalt. Die Bäume liegen am Boden. Was aber passiert dann? Das ist doch die zentrale Frage, der wir hier nachgehen müssen. Dieses Stadium, wo alles am Boden liegt, das ist im Wirtschaftswald wie im Urwald genau dasselbe. Es gibt in der Tat auch Erfahrungen, was passiert, wenn so ein Sturm durch das Land fegte. Das gibt es aus Deutschland, das gibt es vom Vivian, der vor 10 Jahren die Alpen heimgesucht hat. Heute, nach 10 Jahren, kann man feststellen, dass die sich selbst überlassenen Flächen die beste Verjüngung haben. Wo weiter genutzt werden soll, da ist es wie in jedem Wald, der heute auch verjüngt wurde, da kann der Förster eine Auslese treffen und entscheiden, welche Bäume er fördern will und kann diesen Wald wieder in eine Nutzung nehmen. Der Förster hat so "Lothar" hin oder her - eine vitale Verjüngung, auf die er wieder zurückgreifen kann. Auch die dickste Buche braucht bei uns vielleicht 20 Jahre, bis sie zersetzt ist. Wenn der Förster wieder nutzen will, hat er also keine Bedrohung seiner Arbeiter zu befürchten. Auch die Spaziergänger haben keine Probleme damit. Vor etwas mehr als einem Jahr gab es einige Vorstösse zu diesem Thema. Damals ging es erst einmal darum, Ruhe zu 27. Februar 2001 vorausgesetzt. Für die Umwandlung in naturnahe Bestände und für die Förderung von seltenen Baumarten seien Zuschläge vorgesehen. Zu 4. Notwendige finanzielle Mittel, wird die Meinung geäussert, dass wir mit den finanziellen Massnahmen zu weit gingen. Auch wurde es als störend empfunden, dass nicht betroffene Gemeinden mitbezahlen müssten und zwar nach dem Einwohnerprinzip und nicht nach Finanzkraftkriterien. Die Antwort ging dahin, dass nur 11 Franken pro Einwohnerin und Einwohner ausbezahlt würde und dass dieses Vorgehen mit den Regelungen im Waldgesetz übereinstimme. bewahren und bedacht vorzugehen. Allerdings sind dennoch einige Forstbetriebe reingefahren und haben alles geräumt und haben genau 2 Dinge getan: 1. Sie haben den Holzmarkt zerstört. Das waren die, die sofort genutzt haben und den Holzmarkt überschwemmten. Dadurch konnte auch wertvolles Holz nicht zum eigentlichen Marktwert verkauft werden. 2. Es wurde der Natur ins Handwerk gepfuscht. Es wurden die natürlichen Mechanismen der Wiederbewaldung klar behindert. Mit der Vorlage belohnen wir also jene, die überstützt handelten. Jene die besonnen waren, sind jetzt die Betrogenen, vor allem dann, wenn auch noch die Gemeinden Beiträge zahlen müssen. Jetzt müssen auch jene bezahlen, die das Holz liegen liessen. Diese fühlen sich zu Recht hinters Licht geführt. Diese 12 Mio. Franken sind nicht nötig! Mit 2 Mio. Franken haben wir die Möglichkeit, auf Spezialfälle zu reagieren. Ich bitte Sie also, meinem Antrag auf Reduktion dieser künstlichen Wiederbewaldung zuzustimmen! Schaffen Sie damit Platz für die natürliche Wiederbewaldung. Das war der erste Antrag. Zum zweiten Antrag: Dieser verlangt die Streichung der Einlage von 1 Mio. Franken in die Wildschadenskasse. Dort geht es eingentlich um genau das gleiche Thema. Es sollen Jungbäume vor dem Verbiss geschützt werden. Haben Sie wirklich Angst, dass diese paar Rehe die ganze Verjüngung wegfressen würden? Jede Weide, auf der Kühe oder Schafe bedeutend dichter stehen als Tiere im Wald, wenn dort nicht eingegriffen wird, keine Weidpflege betrieben wird, dann wächst so manche Weide schlicht und einfach zu. Wenn ein grösserer Windwurf passiert, dann explodiert die Verjüngung. Auch wenn die Rehe eine Menge abfressen mögen, einen solchen Heisshunger um mit all diesen jungen Bäumen fertig zu werden, das bringen auch die nicht auf! Wenn wir gar noch die Äste liegen gelassen haben, dann ist der Verbissschutz schon da und es braucht keine Zäune zum Schutz. Das Gewirr der Äste und Bäume schützt die jungen Pflanzen und die Verjüngung gedeiht bestens. Wenn das Licht kommt, dann kommen auch die Brombeeren. Was sind aber Brombeeren? Das ist etwas, was die Bäume beschützt und die Bäume - zumindest gewisse Arten - schaffen den Weg hindurch und die Rehe werden davon abgehalten. Auch hier haben wir die Gelegenheit, die Natur selbst machen zu lassen. Also: Geben wir nicht Geld aus für etwas, das die Natur selbst regelt. Ich bitte Sie also, meinen beiden Anträgen zuzustimmen! Hans Lüscher, Muhen: Ich muss immer wieder staunen, wie viele Spezialisten wir haben. Herr Züger, Sie müssen mich 3858 27. Februar 2001 entschuldigen, aber hier verstehen Sie nun wirklich gar nichts! Zur Wiederbewaldung: Es ist sicher so, dass man dort, wo es möglich ist, die Naturverjüngung kommen lässt. Das ist klar und das ist an vielen Orten wirklich der Fall. Es gibt aber auch Orte, an denen man einfach bepflanzen muss, sonst hat man wieder Fichten. Ich denke da etwa an den Boowald im Raum Zofingen. Wenn man dort nichts pflanzt, dann hat man Fichten, die nicht standortgerecht sind. Dort, wo man Naturverjüngung zulässt, muss man den jungen Bäumchen Platz machen zum Wachsen. Sonst haben wir dort zuletzt einfach nur Unkraut. Es ist möglich, dass es in 100 Jahren da und dort wieder einen Baum gibt, aber es gibt keinen standortgerechten Wald mehr! Zur Wildschadenskasse: Meiner Meinung nach ist der Betrag von 1 Mio. Franken bescheiden. Wenn man die einheimischen und standortgerechten Baumarten haben will, dann muss man diese halt auch schützen! Es muss nicht auch um Zellulose herzustellen. Dieser Baum da, den ich hier habe, ist 60 Jahre alt, also ein halbes Baumalter und wir wissen nicht mehr, wohin mit dem Holz! Unser Rohstoff Holz, der vor unserer Tür wächst, wird vernachlässigt; das ist unverantwortlich! Ich persönlich bin der Überzeugung, dass dann, wenn dieser Baum da 120 Jahre alt ist, wir wieder einen Holzmangel haben werden. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, dass wir wieder einen guten Wald mit einem guten Bestand bekommen. Ein Wald, der die Funktion als Holzproduzent erfüllt aber auch all die andern Funktionen. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Ich bin sehr froh, dass der Bildungsdirektor zugehört hat. Vielleicht macht er sich ein paar Gedanken über den Naturkundeunterricht in unseren Schulen. Da könnte man vielleicht noch ein paar Dinge über den Wald erzählen und wie der Wald lebt, so dass das nachher in breiteren Bevölkerungsschichten und damit auch im Grossen Rat bekannt ist. Es wird beantragt, die Summe für die Wiederbewaldung auf 2 Mio. Franken zusammenzustreichen. Wenn Sie den Beitrag des Kantons streichen, dann gehen auch die Beiträge der Gemeinden und die Beiträge des Bundes proportional nach unten, d.h. Sie haben am Schluss noch insgesamt einen Sechstel für das Ganze. Dass dies nirgends hinreicht ist klar, und dass man sich dann die Frage stellen muss, ob es überhaupt noch einen Sinn macht, das sei hier am Rande erwähnt. Ich weise noch einmal darauf hin, dass diese Wiederbewaldungsbeiträge nicht einfach für Flächen gedacht sind, die irgendjemand ausgeräumt hat. Das ist durchaus auch für die Flächen gedacht, wo das Holz liegengeblieben ist. Ich gebe Herrn Züger Recht, dass bei Flächen, wo man mindestens einen Teil des Holzes liegen lässt, die Naturverjüngung durchaus besser vorankommt. Das Problem ist nur, dass Sie diesen Wald praktisch nicht mehr nutzen können. Ich erinnere mich an den Anfang der Debatte, wo man davon gesprochen hat, dass wir endlich unser Holz wieder besser nutzen sollten. Irgendwo muss man die innere Logik dann auch noch behalten. Es geht nicht um eine künstliche Wiederbewaldung, sondern um die Unterstützung der Naturverjüngung und um das 3859 Art. 2479 überall sein, aber an einigen Orten ist es unumgänglich. Dazu gehört beispielsweise auch die Eiche. Diese wird abgeäst und wenn sie etwas grösser ist gefegt. Gestern war ich am Holzen im Wald und da ist mir dieses "Rugeli" in die Finger gekommen. Ich zählte die Jahrringe und es waren 60. Ich kann mich sehr gut an diese 60 Jahre zurückerinnern. Als dieses Bäumchen ein kleiner Sämling war, hatten wir Holzmangel und damals gab es einen Holzweibel, der am Mittwoch und Samstag im Wald unterwegs war und kontrollierte, ob jemand Holz auflud, das noch grün waren oder länger als 1 Meter. Wenn das der Fall war, leerte der Holzweibel den Wagen wieder aus. Nachher kam die Zeit, wo die Industrie Holz suchte und Angst hatte, zuwenig Holz als Rohstoff zu bekommen. Die Hespa beispielsweise kaufte im Elsass Land und pflanzte Pappeln aus zur Herstellung von Zellulose. In Chile haben sie Wälder gekauft, Auspflanzen standortgerechter Baumarten dort, wo die entsprechenden Samen gar nicht vorhanden sind. Dazu braucht es nun einfach gewisse Mittel. Ich bitte Sie, den Betrag so stehen zu lassen, wie er jetzt ist! Ich erinnere Sie daran, dass wir mit der Zustimmung der SP ein Waldgesetz verabschiedeten, in welchem wir uns verpflichtet haben, den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten; namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zur Wildschadenskasse: Wenn wir diesen Betrag streichen, bürden wir sowohl den Gemeinden, den Waldeigentümern wie auch den Jagdgesellschaften wesentliche Mehrkosten auf. Die vorher geäusserte Aussage, dass die paar Rehe die kleinen Bäume schon nicht kaputt machen würden, ist so falsch, wie sie nur sein kann! Ich schlage Ihnen vor, Herr Züger, mal in so einen Jungwuchs reinzugehen und zu schauen, was die Rehe so anrichten. Hier braucht es einen Schutz! Sicher braucht es den nicht überall, aber es gibt Bereiche, da kommt der Wald nicht mehr hoch, wenn man ihn nicht schützt. Hier geht es darum, in bescheidenem Ausmass eine gewisse Hilfestellung zu leisten, so dass die Massnahmen bei der Wiederbewaldung nicht zwecklos sind, weil eben die Rehe kommen und sich verköstigen. Wir haben - entgegen der Annahmen der Grünen Fraktion - diese Vorlage sehr gut überlegt und wir bitten Sie, hier die finanziellen Mittel so zu genehmigen, wie sie beantragt sind! Marcel Züger, Umiken: Offenbar scheint sich mein Biologenauge etwas zu unterscheiden von dem anderer. Möglicherweise war auch der Biologieunterricht an der Schule schlecht, aber ich denke, dass 4 Jahre ETH mir doch einiges gezeigt haben, zumal das mein Studienfach war. Frau Mörikofer hat mich gebeten, in einen Jungwuchs zu gehen, um zu sehen, was die Rehe dort so anrichten. Genau das habe ich ja getan und deshalb habe ich ja auch gesagt, dass die Rehe nicht alles vernichten. Sie haben weiter gesagt, dass ein nichtgeräumter Wald nicht mehr in Nutzung genommen werden könne. Das mag heute und morgen so sein, aber das ist ein sehr kurzfristiges Denken. Wir wissen alle, was mit einem Baum passiert, der liegenbleibt. Der ist in 20 Jahren nicht mehr derselbe und in 30 Jahren finden Sie den gar nicht mehr. Es wurde auch dieses Wort 'standortgerecht' gebraucht. Was heisst das genau? Das Art. 2479 heisst doch nichts anderes, als dass es genau dem Standort entspricht. Was aber ist der Standort? Das ist nicht nur der Boden, sondern die ganze Umgebung, die Bäume drumherum und das Wild. Wenn ein Baum vielleicht noch keimen, aber nicht bestehen kann, dann ist er ganz einfach nicht standortgerecht. Ich bitte Sie: Gehen Sie einmal in die Natur und betrachten Sie eine Fläche, in die nicht massiv eingegriffen wurde. Irgendetwas passiert immer! Um eine naturgerechte Landschaft brauchen wir uns bestimmt keine Sorgen zu machen, wenn wir nicht eingreifen! Vorsitzender: Wir bereinigen die beiden Anträge. Antrag 1: Kürzung der Beiträge an Wiederbewaldung von 12 Mio. auf 2 Mio. Franken. Antrag 2: Streichung der Einlage von 1 Mio. Franken in die Wildschadenskasse. Abstimmung: Der Antrag 1 Züger wird mit 94 Stimmen gegen eine Minderheit abgelehnt. er ist einfach gekommen und hat uns Schäden hinterlassen. Ich bin aber auch Vertreter der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen und für deren Anliegen kämpfe ich heute. Wie bei der Eintretensdebatte bereits angekündigt stelle ich zu Antrag 1 folgenden Antrag: "Der im Antrag 1 beabsichtigte Realisierungszeitraum vom Jahr 2000-2005 soll um 1 Jahr gekürzt werden." Es ist nun bereits ein Jahr her, seit der Sturm "Lothar" in unseren Waldungen grosse Schäden angerichtet hat. Nach den Vorschlägen des Regierungsrates werden erste Auszahlungen an die geschädigten Waldbesitzer frühestens im Jahr 2002 erfolgen, also 2 Jahre nach den Schäden und würden dann auf 4 Jahre verteilt. Es ist auch sicher, dass im Jahr 2002 nicht alle Geschädigten in den Genuss einer Auszahlung kommen können. Gegen die erstmalige Auszahlung im Jahr 2002 habe ich nichts einzuwenden. Das Budget ist ja bereits verabschiedet. Ich bin aber der Meinung dass dann, wenn die Auszahlungen gestartet werden, diese innerhalb von 3 Jahren erledigt sein müssen. Es geht hier also lediglich um die Verkürzung des vorgeschlagenen Auszahlungsmodus' um ein Jahr. Dieser Antrag ist meines Erachtens sowohl für die Kantons- als auch die Gemeindefinanzen verkraftbar, auch wenn die Frau Finanzdirektorin hier vermutlich anderer Meinung sein wird. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Die geschädigten Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen werden Ihnen dankbar sein. Zu Antrag 2: Unter Punkt 2.3 lit. c in der Botschaft wird über die Auswertung der vom Bund zur Verfügung gestellten Luftbilder und fachlicher Grundlagen für die Planung der Wiederbewaldung berichtet. Diese gemachten Aussagen sind für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zu unverbindlich und können so nicht akzeptiert werden. Der Schlusssatz in der Botschaft heisst: "Noch offen ist, wie weit es mit den knappen zur Verfügung stehenden Mitteln gelingt, parallel zur Schadenkartierung mindestens für die hauptbetroffenen Gebiete eine brauchbare, neue Bestandeskarte zu erstellen." Die Bestandeskarte ist das wichtigste Planungsinstrument sowohl für die Waldeigentümer als auch für die kantonalen Forstdienste. Der AWV als Vertreter der Waldeigentümer möchte klar 27. Februar 2001 Abstimmung: Für den Antrag von Regierung und Kommission: 87 Stimmen. Für Antrag 2 Züger auf Streichung: 38 Stimmen. 5. Rechtliche Grundlagen und Unterstützung durch den Bund Zustimmung Vorsitzender: Damit haben wir diese Vorlage durchberaten. Rückkommen wird nicht verlangt. Wir kommen zu den Anträgen. Zu Antrag 1 liegt eine Wortmeldung bzw. 2 Anträge vor. Erwin Berger, Boswil: Einige Worte noch zu Herrn JeanRichard. Ich weiss, dass ich der CVP-Fraktion angehöre und wir gelegentlich auch von Verzichtsplanung reden. Hier beim "Lothar" stösst die Verzichtsplanung aber an ihre Grenzen: Keiner von uns hat sich den "Lothar" gewünscht; bestätigt haben, dass die Bestandeskarte aus der Luftbildinterpretation innerhalb des Kreditrahmens für das ganze Schadengebiet des Kantons erstellt wird. Nach meinen Erkundigungen reichen die Mittel offenbar für die Aufnahmen und Auswertungen der grösseren Schadenflächen, so dass mit weiteren 50'000-80'000 Franken zu rechnen ist, um alle weiteren Flächen noch zu erfassen. Dieser Betrag muss jedoch im Gesamtkredit von 15,1 Mio. Franken enthalten sein. Es wäre wirklich schade, wenn nur die grösseren Flächen erfasst würden und die Bestandeskarten so nur lückenhaft erstellt würden. Weder der Kanton noch die Gemeinden würden mehr belastet. Mit diesem Vorschlag würden an die einzelnen geschädigten Waldeigentümer ca. 25 Franken weniger ausbezahlt. Der errechnete Beitrag von ca. 6'500 Franken pro Hektare Schadenfläche ist auch so noch absolut annehmbar und mit anderen Kantonen vergleichbar. Mein Antrag lautet somit: "Im Verpflichtungskredit von 15,1 Mio. Franken sind die Aufwendungen der Bestandeskarte aus der Luftbildinterpretation für das ganze Schadengebiet des Kantons enthalten." Ich danke, wenn Sie diesem Antrag zustimmen! Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich habe einen Antrag zum Antrag 2, Verpflichtungskredit. Man darf die Sache schon nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Schaden ist gross und auch die Chance, etwas Richtiges zu tun ist auch gross: 1. Für die Umwelt und 2. für die Waldwirtschaft. Wir wissen nicht, wie der Holzbedarf in 40-100 Jahren ist. Wenn wir nichts tun, gibt es Wald oder vermutlich Urwald. Aber wollen wir wirklich im Urwald leben? Der Antrag der Regierung ist 15,1 Mio. Franken. Wir stellen die Frage, ob 10% weniger nicht auch richtig wären? Der Antrag der EVP-Fraktion ist, die Zahl von 15,1 Mio. Franken in Antrag 2 der Regierung durch die Zahl 13,6 Mio. Franken zu ersetzen. Wenn Sie beispielsweise auf Seite 7 sehen, dass diese 12 Mio. Franken für das Maximum der Bundesbeiträge bestimmt sind, dann müssen Sie natürlich ehrlicherweise sagen, dass wir nicht in allen Bereichen immer das Maximum der Bundesbeträge herausholen wollen. Wir sind auch an anderen Orten gezwungen, etwas sparsamer zu sein. 3860 27. Februar 2001 Wir möchten nicht konkret sagen, wo das gemacht werden muss. Vermutlich hat es zur Konsequenz, dass die betragsberechtigte Fläche dann etwas grösser ist, als das im Moment geplant ist. Aber auch mit diesen 90%, die dann noch übrigbleiben, kann doch noch recht viel Gutes getan werden. Stimmen Sie also diesem Antrag zu! Richard Plüss, Lupfig: Der Antrag 1 von Herrn Berger tönt sehr sympathisch. Für mich als Förster und Betriebsleiter ist er eigentlich zu befürworten. Er beinhaltet aber den Zeitraum der Arbeiten von 2000-2005 und nicht nur die Auszahlung. Die Auszahlungen erfolgen in der Regel ein Jahr danach. Die Arbeiten beginnen erst jetzt in diesem Frühling bzw. im nächsten Herbst. In grossen Schadensgebieten laufen die bis ins Jahr 2002. Dann kommen in der Regel 3 Jahre Jungwuchspflege. Dafür brauchen wir eben diesen Zeithorizont von 5 Jahren. Einen Zahlungsmodus um ein Jahr verkürzt ist sehr sympatisch, aber eine rein finanzpolitische Frage. Für die Abwicklung wäre es eigentlich besser, einen kurzen Zahlungsmodus zu wählen. Ich meine aber, dass es nicht so wichtig ist, wie der Zahlungsmodus genau gewählt wird. Wir Förster und Forstbetriebe können mit beidem leben. Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum vor. Die Diskussion ist geschlossen. Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden, Referent der Staatsrechnungskommission: Der von Herrn Berger gestellte Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Die Diskussion mit einigen Kommissionsmitgliedern hat aber ergeben, dass in der Kommission die Meinung herrscht, dass diese Lösung, wie sie in der Botschaft vorgesehen ist, bevorzugt werden soll. Wenn wir das bis zum Jahr 2004 konzentrieren, dann könnte im Jahr 2005 irgendein Nachtragskreditbegehren daherkommen. Landstatthalter Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez: Wir haben heute sehr oft schon von den langen Zeiträumen gesprochen, die beim Wald eine Rolle spielen. Ich bitte Sie, diese Zeiträume auch bei der Auszahlung der Beiträge zu beachten. Wir haben im Finanzplan ohnehin grössere Schwierigkeiten in Richtung Budgetausgleich zu kommen. Dies ist ja auch der CVP immer ein grosses Anliegen. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass wir diese Zahlungen über einen grösseren Zeitraum verteilen können. Das ist ein finanzpolitisches Anliegen, das aber der Waldwirtschaft in keiner Art und Weise schadet, weil sich diese Pflegemassnahmen ja auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Bleiben Sie also beim Zeitraum von 2000-2005! Bezüglich des Antrags von Herrn Berger bezüglich der Schadenskartierung habe ich keine Mühe. Wir haben das in der Regierung zwar nicht besprochen, ich denke aber, wenn man das im Verpflichtungskredit einschliessen kann und dann die andern Beiträge etwas kürzen muss, dann macht das durchaus Sinn. Die Mehrkosten dürften nicht viel grösser sein, weil die Bilder ja schon vorhanden sind. Man muss diesen Auftrag nicht mehr vergeben, man muss die Bilder nur noch auswerten. Zum Antrag von Herrn Bialek und der Kürzung von 10%: Was solls? Wir stellen Ihnen einen Antrag, der Nägel mit Köpfen machen will. Natürlich geht der Kanton Aargau auch nicht unter, wenn Sie 10% kürzen. Ich frage aber, was passiert dann beim nächsten Mal, wenn ein Herzensanliegen 3861 Art. 2479 Zum 2. Antrag von Herrn Berger: Auch dieser Antrag ist sehr sympathisch; das ist unser Arbeitsinstrument draussen im Wald für die Betriebsleitung. Aber es gibt private Unternehmen, die auch Investitionen getätigt haben für solche Luftbildinterpretationen und der Kanton darf nicht in Konkurrenz treten mit privaten Unternehmen. Wenn der Kanton diese Dienstleistung anbietet, dann soll der Kanton dies nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anbieten, sondern eben in Konkurrenz, in einer richtigen Konkurrenz, in einer richtigen Entschädigung. Damit könnte der Kanton auch gewisse Einnahmen für die Investitionen, die er gehabt, tätigen. Zum Antrag von Herrn Bialek: Diese Kürzung kann ich auf keinen Fall unterstützen. Diese Vorlage ist schon eine massive Sparvorlage. Der Kanton Aargau hat von Anfang an auf Geld für die Aufrüstung verzichtet. Andere Kantone haben diese Gelder und haben zusätzliche Gelder für die Aufforstungen. Wir haben nur einen Teil der Gelder für die Aufforstungen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Kürzungsantrag abzulehnen! einer anderen Fraktion drankommt, dann kommt dieser Antrag auch wieder drunter. Ich denke, dass es hier keinen Sinn macht zu kürzen. Die Abteilung Wald hat aufgrund der Schadensmeldungen sorgfältig abgeklärt, wieviel Geld wir brauchen, um vernünftige Massnahmen machen zu können. Wir haben für einmal versucht, das so zu steuern, dass wir auch die Bundesbeiträge voll abholen können zu Gunsten des Aargauer Waldes. Ich beantrage Ihnen mit der Regierung und der Kommission, dass wir jetzt beim vorgeschlagenen Betrag bleiben! Vorsitzender: Wir bereinigen die Anträge. Zu Antrag 1 von Regierung und Kommission: Hier beantragt Herr Berger, dass die Zahl 2005 auf 2004 geändert wird. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt dem Antrag 1 von Regierung und Kommission zu. Vorsitzender: Antrag 2: Herr Berger hat signalisiert, dass er seinen Antrag aufrechterhält, egal wie das Resultat beim Antrag von Herrn Dr. Bialek ausfällt. Damit bereinigen wir zunächst den Antrag von Herrn Dr. Bialek auf Kürzung der Beiträge um 10% von 15,1 Mio. Franken auf 13,6 Mio. Franken. Abstimmung: Für den Antrag von Regierung und Kommission (15,1 Mio. Franken): 84 Stimmen. Für den Antrag Dr. Bialek (13,6 Mio. Franken): 68 Stimmen. Vorsitzender: Damit kommen wir zum 2. Antrag von Herrn Berger, der den Antrag 2 von Regierung und Kommission wie folgt ergänzen will: "Im Verpflichtungskredit von 15,1 Mio. Franken sind die Aufwendungen der Bestandeskarte aus der Luftbildinterpretation für das ganze Schadengebiet des Kantons enthalten." Abstimmung: Für den Ergänzungsantrag Berger: 45 Stimmen. Dagegen: 24 Stimmen. Art. 2479 Vorsitzender: Damit ist auch Antrag 2 der Botschaft bereinigt. Wir kommen zu den Anträgen 3, 4 und 5. Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Wir befinden darüber. Abstimmung: Für die Anträge 3, 4 und 5: 103 Stimmen. Dagegen: 24 Stimmen. Vorsitzender: Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über alle 5 Anträge Schlussabstimmung: Für die Vorlage mit den Anträgen 1-5, wie sie aus der Beratung hervorgegangen sind: 93 Stimmen. Dagegen: 45 Stimmen. Beschluss: 1. Das vorliegende Massnahmenpaket zur Behebung der durch den Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden und zur Verhütung von Folgeschäden mit dem beabsichtigten Realisierungszeitraum 2000-2005 wird zur Kenntnis genommen. 5. Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss Ziffer 2 dem fakultativen Referendum nach § 63 Abs. 1 lit. c der Kantonsverfassung untersteht. 6. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. 2480 Dekret über die Errichtung und Organisation der Fachhochschule Gesundheit und Soziale Arbeit (Fachhochschuldekret II, AFHD II); Änderung; Genehmigung bzw. Beschlussfassung (Vorlage vom 20. Dezember 2000 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 11. Januar 2001 der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen", denen der Regierungsrat zustimmt) Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Oswald Merkli, Chef Abteilung Erwachsenen- und Lehrerbildung, und heisse ihn herzlich willkommen. Er hat auf der Regierungsbank zur Beratung dieses Geschäftes Einsitz genommen. Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Die Spezialkommission Fachhochschulen hat an zwei Sitzungen im Dezember 2000 und Januar 2001 dieses brisante und emotionsgeladene Geschäft behandelt. Es geht hierbei einerseits um die Errichtung des Direktionsbereiches Pädagogik, andererseits um den schmerzlichen Verzicht auf den Direktionsbereich Gesundheit. Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes bzw. des Departementes Bildung, Kultur und Sport, wie es heute heisst, hat uns wie gewohnt auch über die generellen 27. Februar 2001 2. Es wird dafür ein Verpflichtungskredit von 15,1 Mio. Franken bewilligt. Im Verpflichtungskredit von 15,1 Mio. Franken sind die Aufwendungen der Bestandeskarte aus der Luftbildinterpretation für das ganze Schadengebiet des Kantons enthalten. 3. Die Gemeinden haben sich an den Beiträgen für die Wiederbewaldung und für die Verhütung von Folgeschäden im Rahmen dieses Massnahmenpaketes gemäss § 6 Walddekret zu beteiligen. 4. Die ausgewiesenen, durch "Lothar" bedingten Zusatzkosten der kantonalen Wildschadenskasse werden durch eine einmalige Einlage in die Wildschadenskasse im Rahmen dieses Verpflichtungskredites gedeckt. Entwicklungen im Fachhochschulbereich im Aargau und in der Nordwestschweiz informiert. Da seit der letzten Kommissionssitzung schon wieder bald 2 Monate vergangen sind, verzichte ich diesmal auf die Berichterstattung zu diesem Bereich, in der Annahme, dass meine Informationen schon nicht mehr aktuell sind. Ich bitte den Herrn Regierungsrat, im Sinne von Verfahrensökonomie, den Grossen Rat direkt über die neuesten Entwicklungen und Resultate im Aargau und in der Nordwestschweiz zu informieren! Zum Inhalt der Botschaft 00.434: Um was geht es überhaupt in dieser zweiteiligen Vorlage? Um die Errichtung des Direktionsbereiches Pädagogik und um den Verzicht auf den Direktionsbereich Gesundheit. Zur Pädagogik: Gemäss Beschluss der Regierung vom 31. Mai 2000 - vom Grossen Rat im Rahmen der GKLLDiskussion im Dezember 2000 zustimmend zur Kenntnis genommen sollen die Aargauer Lehrerbildungsinstitutionen zu Beginn des kommendes Schuljahres zusammengeführt und als Direktionsbereich Pädagogik in die Fachhochschule II, Gesundheit und Soziale Arbeit, integriert werden. Inskünftig werden gesamtschweizerisch Lehrerdiplome nur noch anerkannt werden, wenn sie von Hochschulen ausgestellt sind. Wohl sind bei uns die ersten Fachhochschulstudiengänge Pädagogik erst für das Jahr 2003 geplant, die aktuellen Rechtsgrundlagen behalten somit Gültigkeit für die Lehrerbildung bis zum Abschluss der ersten FachhochschulStudienabgänge, voraussichtlich im Jahre 2006. Für die heutigen Studiengänge treten somit keine materiellen Änderungen ein. Neu ist lediglich die Zusammenfassung der vier Institute (HPL Zofingen, Seminar Brugg, Didaktikum und Lehramtsschule sowie Sektion Fortbildung des BKS) zu einem einzigen Direktionsbereich unter der Leitung des Fachhochschulrates. Die Überführung an die Fachhochschule ermöglicht eine gesamtschweizerische Anerkennung der heutigen Aargauer Abschlüsse. Weil die heutigen Lehrpläne und Inhalte 3862 27. Februar 2001 offensichtlich genügen, kann das Anerkennungsverfahren eingeleitet werden, sobald die Lehrerbildungsinstitutionen formell der Fachhochschule angegliedert sind. Und das soll heute mit dieser Dekretsänderung geschehen. Für die Primarlehrkräfte ist dies erst möglich, wenn der Ausbau von 2 auf 3 Jahren vollzogen ist. Verzicht auf den Direktionsbereich Gesundheit: Mit viel Zuversicht, Pionierwillen und Engagement haben wir 1998 den Direktionsbereich Gesundheit gegründet, in der Überzeugung, in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz eine Marktlücke gefunden zu haben und damit eine zukunftsträchtige Ausbildung im Gesundheitsbereich anbieten zu können. Schon bald nach dem Start musste die schmerzliche Erfahrung gemacht werden, dass die aufgrund der ersten Evaluation geplante Anpassung des Konzeptes durch die Sanitätsdirektorenkonferenz blockiert wurde und zwar durch die inzwischen eingeleiteten neuerlichen Diskussionen um die Bildungssystematik bei den Gesundheitsberufen und damit auch die Fachhochschulprofile. Das veränderte Umfeld und die wachsende Konkurrenz führten zum langsamen Sterben des noch jungen und hegebedürftigen Pflänzleins "Fachhochschule Gesundheit". Dass dabei Fehler und Unterlassungen in diversen Bereichen geschehen sind, bestreitet niemand. Ich komme in der Berichterstattung über die Diskussion in der Kommission noch darauf zurück. In der Folge mussten im Jahre 2000 der Studiengang - Die Frage, was mit den im Gesundheitsbereich frei werden Stellen geschehen soll und wie fest und verbindlich wir heute über die Festschreibung dieser Stellen befinden sollen. - Die Absichten hinter der Errichtung der Fachhochschule Pädagogik. Das Problem Fachhochschule Gesundheit: Die geplante Schliessung des Fachhochschul-Bereiches Gesundheit führte zu langen, kropfleerenden Diskussionen; phasenweise wurden auch die bereits anlässlich der Kantonalisierungsdebatte gehörten Vor- und Anwürfe wiederholt. Einige waren mit dem vorliegenden Geschäft in verschiedenster Hinsicht nicht einverstanden und stellten nochmals die Frage nach der Verantwortlichkeit und nach den Konsequenzen für die Verantwortlichen für dieses Debakel. Die Kommission liess sich dann zum Glück darauf besinnen, dass wir keine PUK sind und auch keinen Auftrag vom Büro des Grossen Rates haben, in dieser Hinsicht aktiv zu werden. Immerhin konnten wir feststellen, dass auch von Seiten des Departementes Fehler und Fehleinschätzungen nicht abgestritten wurden und es nicht darum geht, nun irgendetwas zu mauscheln und zu vertuschen, sondern in diesem sehr unangenehmen Prozess für die Studierenden als Hauptbetroffene eine optimale Lösung zu suchen. Anzufügen ist noch, dass das BKS und der heutige Fachhochschulrat erst seit einem Jahr für diesen Bereich zuständig sind und sie wurden schnell nach Übernahme der Verpflichtung aktiv und haben gehandelt. Tatsache ist, dass die Sanitätsdirektorenkonferenz schon wieder eine Änderung der Bildungssystematik für die Gesundheitsberufe beschliesst (das Profil Pflege, noch kaum den Kinderschuhen entwachsen seit 1996, wurde im November 2000 umgekrempelt verabschiedet): einerseits eine zweijährige Fachhochschul-Ausbildung im Anschluss an die Berufsausbildung zur Krankenschwester/Krankenpfleger, andererseits eine 3863 Art. 2479 "Therapie" wegen fehlender Nachfrage geschlossen werden und im Studiengang "Pflege" konnten keine neuen Klassen gebildet werden. Da im Jahre 2002 voraussichtlich das neue Profil im Gesundheitsbereich in Kraft treten wird, wird sich die Konkurrenzsituation auf dem Schweizer Markt noch verschärfen (wenn beispielsweise Bern FachhochschulAusbildungen in viersemestrigen Curricula anbietet, wird es für den Aargau mit dem sechssemestrigen Angebot noch schwieriger). So kommt der Regierungsrat zum Schluss, uns diesen harten, aber konsequenten Weg des "Endes mit Schrecken", an Stelle des "Schreckens ohne Ende" vorzuschlagen. Im Übrigen haben wir mit der Zustimmung zur Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches im Grundsatz bereits Kenntnis genommen von diesen harten Fakten. Nun zur Diskussion in der Kommission: Die Diskussion in der Kommission war sehr heftig, aber auch umfassend und kann zusammenfassend in die folgenden Bereiche eingeteilt werden: - Die Probleme rund um den Direktionsbereich Gesundheit, - eine Diskussion, die wir streckenweise schon bei der Kantonalisierungsdebatte geführt hatten und die in der Kommission nochmals entflammte. vierjährige Fachhochschul-Ausbildung mit integrierter Berufsausbildung. Wohlwissend, dass die Schweiz die Bologna-Erklärung unterschrieben hat, wohlwissend, dass schon heute im Raum steht, die Gesundheitsberufe ebenfalls dem BBT anzugliedern. Zur Erinnerung: die BolognaAbkommen gehen von sechssemestrigen FachhochschulCurricula aus und trennen die Grundausbildung auf Sekundarstufe II von der Fachhochschulausbildung im Tertiärbereich. In Bern weiss offensichtlich auch heute noch die rechte Hand nicht, was die Linke tut! Die Kommission reagiert mit Erstaunen, Ratlosigkeit, Kopfschütteln, zum Teil auch Fassungslosigkeit auf diese Mitteilung! Ein zweites grosses Fragezeichen setzte die Kommission in Bezug auf die Wünsche der Aargauer Regierung in Sachen Kooperation bzw. Verhandlungen mit Bern. Wir achten den Optimismus der Regierung, wagen aber Zweifel anzubringen, ob diese Kooperation nun tatsächlich auch von Bern und/oder Basel gewünscht wird, oder ob es nicht eigentliches Wunschdenken des Aargaus ist. Es wurde uns mitgeteilt, dass Bern es wohl wünsche, aber noch nicht bereit sei, und dass Basel es wünsche, aber nur im wissenschaftlichen Bereich. Ein von Dr. Max Brentano gestellter Antrag, der Aargau solle keine längerfristigen Verpflichtungen ausserhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz eingehen, wurde zwar abgelehnt, allerdings mehr, weil es schlecht wäre, im heutigen Zeitpunkt solche Vorentscheide zu zementieren, die beispielsweise auch eine Zusammenarbeit mit der Innerschweiz im Bereich Pädagogik verhindern würde. Zusammenarbeit und Koordination sind sehr wichtig, ob der in der Botschaft skizzierte Weg allerdings der richtige ist, ist fraglich. Ein Indiz dafür, dass die Berner auf unsere guten Ratschläge keinen Wert legen, ist sicher auch die Tatsache, dass für das geplante Nachdiplomstudium Managed Care für welches die Nachfrage vorhanden gewesen wäre - eine Zusammenarbeit mit Bern nicht möglich war und deshalb Art. 2480 kürzlich relativ kurzfristig auf dessen Durchführung verzichtet wurde. Das Problem der frei werdenden Stellen: Über das Ansinnen der Regierung, die mit dem Auslaufen der Studiengänge am Direktionsbereich Gesundheit frei werdenden Stellen und finanziellen Mittel - mit Ausnahme des nichtbeanspruchten Aufbaukredites - der Fachhochschule insgesamt zur Verfügung zu stellen, hat die Kommission lange hin und her beraten. Es mag ja ehr- und redlich gemeint sein, auf diesem Wege etwas Gutes für die Fachhochschule tun zu wollen. Die Kommission war sich aber bald einmal einig, dass es so nicht gehen kann und wir so à la Salamitaktik den Grossen Rat von der Budgethoheit für das Jahr 2002 einfach ausklammern. Wir haben diesen Stellen für das Jahr 2001 zugestimmt und müssen uns für das kommende Jahr an den ordentlichen Budgetierungsprozess halten. Die Kommission ist der Meinung, dass der Fachhochschulbereich gestärkt werden soll, die Stellen übernommen werden sollten, wir aber heute den Grossen Rat nicht über die Budgetperiode hinaus binden dürfen. Deshalb auch der neue Antrag 2. Das Problem Fachhochschule Pädagogik: Zu Beginn der Diskussion über die Errichtung des FachhochschulBereiches Pädagogik war eine Partei der Meinung, dass der Grosse Rat die Gesamtkonzeption Lehrerbildung noch gar nicht beschlossen habe und es damit nicht rechtens sei, jetzt schon diesen Schritt vorzunehmen. Sie waren der Meinung, dass wir erst einen Verpflichtungskredit genehmigt und die Leitsätze zur Kenntnis genommen haben, nicht aber den Entscheid, die Pädagogik inskünftig auf Fachhochschulebene zu führen. Zusätzlich wurde auch die dass das Ganze teilweise dilettantisch aufgebaut wurde, dass es keine Verbindungen zum Ausland gegeben hätte, denn eine Fachhochschule für Gesundheit ist nur in der Schweiz etwas Neues; in andern Ländern gibt es das schon. Es konnte auch nicht kommuniziert werden, was diese Fachhochschule für eine Bedeutung hätte. Letztlich wurde dann nur noch der Marktwert diskutiert bzw. es wurde gesagt, es sei kein Bedarf vorhanden, weil sich die Leute nicht angemeldet hätten. Tatsache ist aber, und das ist nicht von der Hand zu weisen, dass nach einem Jahr Fachhochschule Gesundheit verlangt wurde, dass die Leute ein Vollzeitstudium machen und dieses auch noch selbst berappen. Kein Wunder, dass die Nachfrage nachlässt. Das ist in den anderen Fachhochschulbereichen meistens nicht der Fall. Meis-tens steht ein Betrieb dahinter, der mithilft, diese Ausbildung zu finanzieren, die Leute freistellt. Die Fachhochschule für Wirtschaft hat für Frauen extra Wochenendkurse von Donnerstag bis Samstag mit Kinderbetreuung errichtet, weil sie gesehen haben, dass sie die Leute sonst nicht kriegen. Das hat man alles nicht gemacht notabene in einem frauenspezifischen Gebiet! Trotzdem gibt es 50 Leute, die sich für diesen Bildungsgang angemeldet haben und diesen Bildungsgang auf sich nehmen. Jetzt findet man, man muss diese Fachhochschule für Gesundheit schliessen. Das ist der halbe Weg. Die Kommissionsmitglieder haben es des öftern gehört, dass wir uns 6 Fachhochschulbereiche nicht leisten können. Jetzt versucht man irgendwo abzubauen. Bei der Gesundheit hat man den Widerstand am geringsten eingeschätzt und das ist scheinbar wirklich so. Der Widerstand ist massiv zusammengeschmolzen. Irgendeinmal aber kommt das Soziale dran und irgendeinmal die Gestaltung und dann sind wir bei diesen beiden Fachhochschulen Technik und 27. Februar 2001 Frage in den Raum gestellt, was mit den jetzigen Dozierenden geschehe, nachdem die Lehrerbildung insgesamt dem Fachhochschulrat unterstellt und die Studierenden im Speziellen fortan Angehörige der Fachhochschulen seien. Interessant sei in diesem Zusammenhang vor allem die finanzielle, d.h. lohnrelevante Seite. Bis zum Beginn der zweiten Sitzung waren diese Missverständnisse dann aus dem Weg geräumt und nachdem auch die Frage nach den Lohnauswirkungen zufriedenstellend beantwortet wurde, konnte die Kommission diesem Teil der Vorlage zustimmen. Ich wiederhole es hier gerne noch einmal und zitiere die Antwort des Erziehungsdirektors: "Allein die Tatsache, dass die Lehrerbildung auf Fachhochschulebene angehoben wird, hat keine direkten Lohnkonsequenzen." Nach gewalteter ausführlicher Diskussion ist die Kommission mit 12 zu 1 Stimmen eingetreten. Der Rückweisungsantrag von Geri Müller hatte damit keinen Erfolg. Vorsitzender: Es liegt ein Rückweisungsantrag vor. Geri Müller, Baden: Nach der heftigen Debatte heute Morgen ist es eigentlich schade oder eben auch bezeichnend, dass sich dieser Kanton nicht mit dieser Frage befassen möchte und das mit Abwesenheit im Saal demonstriert. Wir haben uns eingehend noch einmal mit der Frage befasst, welches Signal ausgesendet wird, wenn man die Fachhochschule für Gesundheit schliesst. Der Niedergang der Fachhochschule für Gesundheit liegt gemäss Fachleuten darin, Wirtschaft, die auch massive Quersubventionen aus der Wirtschaft erhalten. In der Zeitung war von 17 Mio. Franken pro Jahr die Rede. Davon haben die anderen Fachhochschulbereiche nichts. Wir haben in der Botschaft zum Fachhochschulgesetz diese 6 Bereiche moniert und dem Volk vorgelegt und gezeigt, dass wir eine gesamtheitliche Fachhochschule gründen wollen. Nun haben wir die ersten finanziellen Probleme und schon beginnen wir an diesem Gedanken zu sägen. Das ist das, was unschön ist und das ist auch das, was von den Fachverbänden nicht verstanden wird. Wir haben das Gefühl, dass da genauer beurteilt werden sollte, weshalb eine Fachhochschule geschlossen worden ist. Deshalb stelle ich hier noch einmal diesen Rückweisungsantrag. Es kommt noch eine weitere Frage hinzu: Was gedenkt man nun mit diesem eingesparten Geld zu tun? Man hat bisher noch nicht viel in die Fachhochschule für Gesundheit investiert. Das Geld, das man dort jetzt freispielt, wird ein Tropfen auf den heissen Stein in die restliche Fachhochschule sein. Das wissen alle, die die Zahlen gesehen haben. Die bewegen sich im einstelligen Prozentbereich. Das Problem ist einfach, dass wir zwar eine Fachhochschule wollten, dafür aber kein Geld auszugeben bereit waren. Jetzt fangen wir einfach an einer Ecke an abzubauen und erst noch ausgerechnet an jener Ecke, die in der Schweiz eigentlich ein Unikum darstellt. Es gibt keine Konkurrenz auf der Fachhochschulebene. Das ist einfach nicht wahr! An der Universität Basel brauchen Sie eine Matura, um Pflege zu studieren und Sie machen dort etwas anderes als in Aarau. Das WEG ist ebenfalls keine Konkurrenz, obwohl man dieses zu kopieren versucht hat. Es war keine Konkurrenz, denn die Anmeldungen waren da. 3864 27. Februar 2001 Alle diese Überlegungen haben auch dazu geführt, dass man die Erwartungen anzuschauen versucht hat. Die Erwartung war wirklich eine Entkrampfung bei der personellen Situation. Die Pflege hat tatsächlich ein Problem, sich zu rechtfertigen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie das beispielsweise in nordischen Ländern der Fall ist. Wenn sich diese Pflege begründen könnte auf eine eigene Vorstellung, dann hätte auch das Pflegewesen eine ganz andere Bedeutung bekommen. Das wäre eigentlich dann die Fortsetzung der heute morgigen Debatte, die wir heute früh geführt haben. Die Pflege braucht mehr Unterstützung und eine andere Ausrichtung. In diesem Zusammenhang bin ich nun schon sehr froh, dass auch Herr Regierungsrat Hasler die Debatte mitverfolgt. Ich habe ihn sehr vermisst in der Kommission; ich habe die Gesundheitskommission sehr vermisst, die diesen Fachbereich einfach weggleiten liess. Plötzlich war sie nicht mehr zuständig, sondern nur noch das BKS. Geben Sie dieser Geschichte noch einmal Zeit! Zeit, um herauszufinden, wo der Hase im Pfeffer lag, damit dann wirklich investiert werden kann. Ich will hier auch nicht mogeln. Es geht um sehr viel Geld, das man investieren müsste, aber der Kanton Aargau würde damit in die Zukunft investieren. Wenn Sie diese Vorlage nun zurückweisen, schaffen Sie vielleicht eine Möglichkeit, um eine Option für die Zukunft zu starten. Ich bitte Sie also, diese Rückweisung zu unterstützen! Vorsitzender: Ich mache Sie frühzeitig darauf aufmerksam, dass ich im Sinn habe, dieses Geschäft heute zu Ende zu beraten. Ich kann es nicht verantworten, dieses Geschäft auch noch auf die nächste Sitzung zu übertragen. Thomas Leitch, Hermetschwil-Staffeln: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Der "Lotharsturm" ist vorbei. erstaunt, dass ein mit soviel Elan und Pioniergeist gestartetes Projekt, das schweizweit erste und einzige seiner Art, nach nur so kurzer Zeit von den politisch Verantwortlichen wieder fallen gelassen wird. In Bern gibt es schon lange Pläne für eine Fachhochschule Gesundheit. Nun werden dort die sistierten Pläne aus den Schubladen geholt. Es ist doch einfach sonderbar, dass ein anderer Kanton sowie mehrere westschweizer Kantone sich daran machen, eine Ausbildung auf die Beine zu stellen, die im Kanton Aargau eingestellt wird, angeblich wegen zu geringer Nachfrage. Wir von der SP-Fraktion erachten die Schliessung der Fachhochschule für Gesundheit nach wie vor als falsch und bedauern die bereits fortgeschrittene Entwicklung und den Image-Schaden für den Kanton Aargau, welcher sich nun nicht mehr aufhalten lässt. Unbestritten ist, dass die laufenden Studiengänge "Pflege" zu Ende geführt werden müssen. Wir haben auch einen entsprechenden Paragraphen. Nebst der Bereitstellung der finanziellen Mittel braucht es aber für die Studierenden zusätzliche Sicherheiten. Nach wie vor ist die eidgenössische Anerkennung der Diplome an der Fachhochschule für soziale Arbeit Direktionsbereich Gesundheit nicht gesichert. Die Studierenden der laufenden Studiengänge belastet und verunsichert die ungeklärte Situation stark. Sie haben das dreijährige Vollzeitstudium mit dem klaren Ziel begonnen, einen eidgenössisch anerkannten Fachhochschulabschluss zu erlangen. Es fragt sich nun, was der Kanton unternimmt, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Es gibt verschiedene Kriterien, die 3865 Art. 2480 Unsere Kolleginnen und Kollegen sind zum Kaffee gestürmt und jetzt kommen sie zurück. Ich hoffe, dass sie auch im Café die wichtigen Passagen vom Referat der Kommissionspräsidentin und von dem, was eben Herr Müller gesagt hat, mitbekommen haben! Es ist in Fachkreisen unbestritten, dass es im Bereich der nichtärztlichen Gesundheitsberufe in Zukunft vermehrt hochqualifiziertes Personal braucht. Trotzdem beerdigen wir mit dieser Dekretsänderung hier und heute die erste Fachhochschule für Gesundheit der Schweiz, die im Herbst 1998 in Aarau eröffnet wurde. Offizielle Begründung: Strukturelle Probleme und Veränderungen in der Bildungssystematik hätten zum Scheitern geführt. In Wirklichkeit ist es doch so, dass die Mehrheit dieses Parlamentes das Geld lieber in den prestigeträchtigeren Bereich der Wirtschaft und der Technik investiert, statt in eine Fortführung oder Modifizierung des kleinen, von Frauen dominierten Gesundheitsbereiches. Warum sonst haben Kommission und Parlament kein Interesse an einer genaueren Untersuchung der Vorgänge rund um das Scheitern dieses Direktionsbereiches gezeigt, - eine Untersuchung, wie sie von der SP-Fraktion, den Grünen und den Studierenden an der Fachhochschule für Gesundheit gefordert worden ist? Hätte eine solche Untersuchung vielleicht ein etwas differenzierteres Bild gegeben, so dass andere Schlüsse wie beispielsweise eine Konzeptänderung bei gleichzeitiger Erhaltung der Fachhochschule Gesundheit hätten gezogen werden müssen? Selbst wenn es einer Neukonzeption bedürfte, hätte man auf den bisherigen Investitionen und dem Know-How, das wir in diesem Bereich haben, aufbauen können. Im Berner Bund zeigt sich die Journalistin Katharina Schindler in ihrem Artikel "Kühn gestartet, hart gestürzt" darüber erfüllt sein müssen, um das Fachhochschulstudium mit eidgenössischer Anerkennung abschliessen zu können. Ein Kriterium bezieht sich auf die Vielfalt des Lehrkörpers, die gewährleistet sein muss. Ein anderes Kriterium betrifft die fachliche Qualität der laufenden Studiengänge. Gerade wieder hat ein Dozent gekündigt. Die Verunsicherung unter den Studierenden ist deshalb gross. Bezüglich dieser Frage hat Frau Widmer heute Morgen eine Interpellation eingereicht. Nebst dem Verzicht auf eine eigenständige Weiterführung des Direktionsbereichs Gesundheit beinhaltet die vorliegende Dekretsänderung mit der Errichtung eines Direktionsbereiches Pädagogik auch noch etwas Innovatives. Die SP-Fraktion hat sich seit Jahren für die Fachhochschule Pädagogik stark gemacht und begrüsst deshalb die Errichtung des Direktionsbereiches Pädagogik als ersten und unabdingbaren Schritt. Oberstes Ziel muss es bleiben, weitere Kantone der Nordwest- oder auch der Innerschweiz in die Fachhochschule einzubinden. Die neuen Studiengänge sollen im Sommer 2003 beginnen. Mit diesem Zeitpunkt ist der Kanton Aargau gegenüber den meisten Nachbarkantonen leicht in Verzug. Es geschieht aber - und deshalb bin ich gegen eine Rückweisung - gerade noch rechtzeitig, um in der Konkurrenz bestehen zu können. Angesichts der drängenden Zeit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Errichtung der Fachhochschule Pädagogik und wegen der Tatsache, dass der Regierungsrat und die Mehrheit des Parlaments keine Absicht hat, die Art. 2480 Fachhochschule Gesundheit weiterzuführen, sondern deren Schliessung bereits eingeleitet hat, sind wir für Eintreten und unterstützen die Anträge 1 und 2 der Botschaft. Wir bitten Sie, dies ebenso zu tun! Rainer Kaufmann, Rupperswil: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir sind für Eintreten. 1. Errichtung eines Direktionsbereichs Pädagogik: Die FDP unterstützt die Zusammenfassung der 4 Institute zu einem Direktionsbereich Pädagogik unter der Leitung des Fachhochschulrates. Die aargauische Lehrerbildung braucht die Hochschulreife. Die Konkurrenzfähigkeit muss vorhanden sein. Die Ausbildung in die Zukunft muss gesichert sein. Die Anpassung des vorliegenden Dekretes ist also ein klarer Weg in die Zukunft, den wir unterstützen. 2. Verzicht auf eine eigenständige Weiterführung des Direktionsbereiches Gesundheit: Rückblick und Ausgangslage: 1998 wurde auf der Basis des Profils der Sanitätsdirektorenkonferenz mit viel Engagement die Fachhochschule Gesundheit gestartet. Die SDK hatte klar gesagt, dass sie hinter dem Projekt steht und es unterstützt. Es wurde ohne Marketingkonzept und ohne Marktanalyse gestartet, operativ dem Schweizerischen Roten Kreuz unterstellt mit der Zielsetzung, ca. 290 Studenten pro Jahr zu haben und 1,9 Mio. Franken Kosten. Das wurde leider nicht so wie man sich das vorgestellt hatte. Im Jahr 2000 wurden die 8,2 Stellen kantonalisiert, d.h. mit 10% Lohnerhöhung übernommen. Die heutige Lagebeurteilung zeigt bedauerlicherweise, dass der Bereich Gesundheit nicht mehr fortgeführt werden kann. Wir wissen aber, dass der Gesundheitsmarkt ein Expansionsmarkt ist. Wir wissen aber leider auch, dass diese Fachhochschule Gesundheit im Markt falsch positioniert ist. Die FDP muss leider Ja sagen zu dieser Abdankung. 3. Was passiert ab 2001 mit den auslaufenden 8,2 Stellen, die nicht mehr benötigt werden? Die FDP ist klar dagegen, dass man mit dem Kanton Bern zusammenarbeitet und dort Fachhochschulbereich einzusetzen. Die grosse Mehrheit der SVP lehnt dies ab. Somit wird der Antrag 2 der Kommission mehrheitlich abgelehnt. Ich ersuche Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Rückweisungsantrag der Grünen abzulehnen! Dr. Max Brentano, Brugg: Ich spreche im Namen der CVPFraktion. Wir unterstützen die Vorlage, wie sie Ihnen von der Kommission und der Regierung präsentiert wird. Wir unterstützen insbesondere die Schaffung des Direktionsbereiches Pädagogik im Hinblick auf die Freizügigkeit der Lehrerschaft, damit die Lehrerbildung im Kanton Aargau dem schweizerischen Niveau angepasst wird. Zur Frage des Direktionsbereiches Gesundheit und dessen Aufgabe: Wir haben die Diskussion bereits im letzten Dezember breit geführt. Der Grosse Rat ist zum Schluss gekommen, dass dieser Direktionsbereich in der Form, in der er vorgesehen ist und bereits gelaufen ist, nicht existenzfähig ist. Dies nicht etwa, weil der Kanton Aargau besonders geizig gewesen wäre, sondern weil die Nachfrage klar und eindeutig ungenügend gewesen ist. Die Ursache ist darin zu suchen, dass die Politik der SDK einerseits, vor allem auch die Unterstützung des Schweizerischen Roten Kreuzes, welches für die Ausbildung zuständig war, abgebrochen ist und damit eigentlich die Grundlage, 27. Februar 2001 mit einer Minderheitsbeteiligung wieder ein Engagement aufbaut, das vielleicht gar nicht gewünscht ist. Ein KnowHow-Transfer, sofern der gewünscht wird, ist sinnvoll zu unterstützen; aber eine weitergehende Unterstützung erachten wir nicht als sinnvoll, sie entspricht auch nicht den Leitsätzen, die wir beschlossen haben. Die FDP ist für eine Stärkung der Fachhochschule, aber nur für eine Fachhochschule mit einem Gesamtkonzept. Die Mehrheit der FDP ist dagegen, dass wir diese 8,2 Stellen einfach übernehmen, ohne dass dem Grossen Rat ein Master Plan mit allen Konsequenzen vorliegt. Fazit: Die FDPFraktion ist für die Dekretsanpassungen. Sie ist aber gegen Antrag 2. Walter Gloor, Niederlenz: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Wir sind für Eintreten auf die Botschaft. Wir anerkennen die zeitgerechte Zustellung der Botschaft mit den 2 Änderungen des Dekretes über die Errichtung und Organisation der Fachhochschule. Der Direktionsbereich Pädagogik wird neu in das Dekret aufgenommen. Am 19. Dezember wurden die Leitsätze GKLL beschlossen. Danach wird die Lehrerausbildung auf Fachhochschulebene angeboten und die 4 Institute werden in einem einzigen Direktionsbereich zusammengeführt. Alles, was aus der Umsetzung dieser Leitsätze erfolgt, muss in den Bereichen, für welche der Grosse Rat zuständig ist, diesem vorgelegt werden. Die SVP wird ein Auge auf die Stellenanzahl und die Finanzen haben. Heute haben wir 2 Dekrete. In der Fraktion wurde die Frage gestellt, wieso nicht ein 3. Dekret für die Pädagogik? Zum Zweiten: Wir verzichten auf eine eigenständige Weiterführung des Bereiches Gesundheit. Im Weiteren erwarten wir, dass die noch laufenden Studiengänge gewährleistet sind und die eidgenössische Anerkennung für die Diplome eingeholt wird. Der Regierungsrat beantragt, die frei werdenden Stellen zur Stärkung der Schwerpunkte im übrigen weshalb diese Schule auch gegründet wurde, dieser entzogen wurde. Gleichzeitig tauchten in der Schweiz andere Angebote auf, die offenbar genügend attraktiv waren, um unsere Schule zu konkurrenzieren. Es ist deshalb, Herr Leitch, sicher gut, in diesem Rat Visionen zu haben. Aber es ist auch in unserer Verantwortung, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und die Schlüsse daraus zu ziehen. Das müssen wir hier nun leider tun und diese Schule, so wie sie sich anbietet, als nicht existenzfähig beurteilen. Die Mittelzuteilung: Ich höre, dass sich eine Mehrheit der SVP und der FDP gegen eine Bindung der eingesparten Mittel einsetzt. Ich kann das nicht verstehen im Kontext der Diskussionen um die Leitsätze zur Fachhochschule. Wir haben immer gesagt und einen Leitsatz sogar korrigiert, dass die Investitionen im Fachhochschulbereich nicht primär in die Breite, sondern ganz besonders auch in die Tiefe und in den Forschungsbereich fortgeschrieben werden sollen. Wenn wir heute die Gelegenheit haben zu dokumentieren, dass wir der Meinung sind, dass die hier freiwerdenden Mittel im gleichen Bereich eingesetzt werden und auf der Basis der ordentlichen Planung der Mittel, der Budgetierung und Projektplanung, dann ist diesem Antrag lediglich der Gedanke zugrunde gelegt und in der Kommission gegen eine Stimme angenommen worden, dass die frei werdenden Mittel im Breich Fachhochschule zur Stärkung dieser Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz eben eingesetzt 3866 27. Februar 2001 Art. 2480 werden sollen. Ich bitte Sie, hier unsere Vision und unsere konkrete Planung auch zu vollziehen und diese Willenserklärung zu geben, so wie es die CVP-Fraktion tut, welche sowohl die Dekretsänderungen wie auch die beiden Anträge von Kommission und Regierung unterstützt. Gesamtkonzept Lehrerinnen und Lehrerbildung. Das war vor nicht allzulanger Zeit Ende letzten Jahres. Was wir hier nun im Dekret haben den Pädagogikbereich betreffend ist im Prinzip nur die logische und konsequente Umsetzung unserer Beschlüsse in dieser Gesamtkonzeption. Dr. Roland Bialek, Buchs: Ich spreche im Namen der EVPFraktion. 2 Teile liegen vor uns: 1. Integration der Pädagogik; diese Diskussion wurde im Rahmen der GKLL schon geführt und hier geht es lediglich noch um die Umsetzung. Dazu gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen, denn wir sind damit ja einverstanden. Wir haben über die Probleme "Fachhochschule Gesundheit", die Gründe dieser Probleme und die Ursachen und Zusammenhänge schon sehr ausführlich diskutiert. Wir haben das bei der Vorlage Kantonalisierung des Bereiches Gesundheit getan mit einer umfassenden Vorlage. Es ist müssig, diese Diskussion noch einmal zu führen. Im Widerspruch zu Herrn Müller möchte ich aber mit aller Deutlichkeit sagen: Es sind durchaus äussere Faktoren, die eben zu den Problemen im Fachhochschulbereich Gesundheit geführt haben. Das ist bestätigt durch das Gutachten Ludi, das die Problemsituation des Gesundheitsbereiches ausleuchten sollte. Es wird dadurch bestätigt, dass uns die SDK ausdrücklich gesagt hat, unser Konzept sei gut, aber eben das Umfeld hat sich verändert und das Interesse ist geschwunden. Diese Diskussion muss nun nicht ein drittes Mal geführt werden. 2. Verzicht auf den Bereich Gesundheit; auch diese Diskussion wurde ja bereits geführt. Hier sind nun die Konsequenzen. Es ist eine Summe von Umfeld, operativer und strategischer Führung, die zunächst kein gescheites Resultat gab. Welches nun wirklich der ausschlaggebende Teil war, ist uns nicht ganz klar. Das Resultat ist aber da. Die Schule hat so keinen Bestand. Mindestens die Konsequenzen sind in dem Sinne konsequent. Die Abschlüsse sollen sauber gemacht werden können. Die Leute, die etwas an Zeit und Geld investiert haben, sollen eine Ausbildung dafür erhalten. Die Grundlagen werden geschaffen und man versucht möglichst noch eine gute Situation für den Lehrkörper herbeizuführen. Man versucht nichts Halbes und ich denke, es ist auch konsequent, dass man die nun freiwerdenden Mittel in der Fachhochschule belässt. Es geht ja nicht in erster Linie darum, dass man das ganze Projekt Fachhochschule schwächt, sondern es geht darum, dass man den Bereich, der nun Schwierigkeiten hat, abbaut, aber dass man nicht die Ressourcen rausnimmt. In diesem Sinne ist die EVP für Eintreten und Zustimmung zu diesen Anträgen. Wir können höchstens noch sagen: Leider, denn im Moment bleibt keine Alternative! Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr zur Eintretensdebatte vor. Die Diskussion ist geschlossen. Landammann Peter Wertli: Über Pädagogik haben wir beraten und entschieden im Zusammenhang mit dem Mit der Rückweisung erweisen Sie der Sache keinen Dienst. Sie verzögern nur die Problemlösung und wir werden trotzdem nicht zu einem anderen Schluss kommen. Ich bitte Sie deshalb, auf dieses Geschäft einzutreten! Zum 2. Antrag: Ich meine, dass auch dieser Antrag nicht sachgerecht ist. Um was geht es? Wir haben in diesem Rat verschiedentlich deutlich Ja gesagt zur Fachhochschule. Wir haben ebenso deutlich gesagt, dass wir selbstverständlich für unsere Fachhochschule die eidgenössische Anerkennung wollen. Wir sind das den Studierenden schuldig. Damit wir das erreichen, müssen wir Anforderungen und Auflagen erfüllen. Wir müssen in den 4 Leistungsbereichen der Fachhochschul Lehre, angewandte Forschung und Entwicklung, Dienstleistung und Weiterbildung den Leistungsausweis erbringen, dass wir den Anforderungen genügen. Für die Erfüllung dieser Auflagen und damit wir überhaupt Fachhochschule sein können und vom Bund die eidgenössische Anerkennung erhalten, müssen wir finanzielle und personelle Mittel einsetzen. Wie sieht es nun in der Fachhochschule aus? Wir haben damals, als wir die Grundsätze der Fachhochschulplanung in diesem Rat beraten haben, aufgezeigt, welche Mittel eingesetzt werden müssen, um die hohen Anforderungen auch erfüllen zu können. Wir haben konkret für das Jahr 3867 Ich äussere mich daher zu den gestellten Anträgen. Zur Rückweisung: Eine Rückweisung um allenfalls den Fachhochschulbereich Gesundheit zu retten, das ist keine Lösung. Wir haben gesagt, dass es hierzu neue und andere Konzepte braucht. Wir waren dazu bereits an der Arbeit und haben das dann eingestellt. Es braucht erhebliche zusätzliche Mittel, das sagt auch das Gutachten von Herrn Ludi. Es ist eben so, Herr Müller, dass Basel für uns eine Konkurrenz war. In den beiden ersten Studiengängen Absolventen mit Maturaabschluss; im 3. Jahr hatten wir keine Interessenten mehr dafür, weil die eben nach Basel in den Studiengang gingen. Wir haben die Zeit und die Mittel nicht, um das überbrücken zu können. Sie selbst haben auch im Fachhochschulbereich eine Konzentration gefordert. Wir können nun nicht in der Breite diese Mittel einsetzen, die uns dann im Fachhochschulbereich fehlen. 2001 37 Mio. Franken geplant, um den Ausbau der Fachhochschulen realisieren zu können. Nun hat uns die Realität eingeholt und wir können diese 37 Mio. Franken nicht einsetzen, sondern nur rund 32 Mio.. Damit fehlen also rund 5 Mio. Franken im Fachhochschulbereich. Es geht nun darum, dass wir diese wenigen Mittel, die im Gesundheitsbereich frei werden, einsetzen können, um die bestehenden Defizite, die uns vom Bund signalisiert worden sind im Bereich angewandte Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Wirtschaft und soziale Arbeit mindern zu können. Das ist die Voraussetzung, damit wir die Anerkennung erhalten. Ich bitte Sie also, das zu ermöglichen! Das entspricht dem Gebot der Konzentration der Kräfte, dem Gebot, die Mittel umzulagern und nicht einfach neue, zusätzliche Mittel auszuschütten! Natürlich haben wir im Fachhochschulbereich eine Planung! Wir haben eine Zielplanung, eine Projektplanung und eine Finanzplanung. Aber weder die Fachhochschulkommission des Grossen Rates ist Führungsorgan dieser Fachhochschule, es ist nicht einmal der Regierungsrat, sondern wir haben einen hochkarätigen Fachhochschulrat ich nehme mich persönlich selbstverständlich von dieser Qualifikation aus. Das ist die strategische Führung und sie muss im Rahmen ihrer Führungsaufgabe über diesen Mitteleinsatz befinden und entscheiden. Art. 2480 Ich bitte Sie, diese wenigen Stellen, die im Gesundheitsbereich frei werden, an den Fachhochschulbereich zu geben, damit wir dort die Defizite ausräumen können! Über das Budget können Sie immer noch steuernd eingreifen. Aber wir brauchen diese Mittel im Fachhochschulbereich. Ich bitte Sie, in diesem Sinne einzutreten! Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Es liegt aber ein Antrag auf Rückweisung vor. Abstimmung: Der Antrag auf Rückweisung wird von einer grossen Mehrheit abgelehnt. 27. Februar 2001 Pädagogik die Überführung der Anstellungen. ..." Weiter unten wird das immer so formuliert. Vorsitzender: Dieser Antrag ist unbestritten. Zustimmung §§ 7 Abs. 2, 13, 16 Abs. 1, 2, 4, 5 und 7, 18 Abs. 4 und 6, 21 Marginalie, Abs. 1 und 2, 25, 26, 27 Abs. 1, 3 und 4, 28 Abs. 1, 29 Abs. 1, 31a , 32 Abs. 1, II. Zustimmung Vorsitzender: Wir sind damit am Schluss der Detailberatung. Rückkommen wird nicht verlangt. Damit kommen wir zu den Anträgen auf Seite 1. Vorsitzender: Wir sind damit auf die Vorlage eingetreten. Feststellung: In der ganzen Detailberatung haben wir keine Abweichung zwischen Regierung und Kommission. Antrag 1 Detailberatung Antrag 2 Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Ich habe mich entschieden, angesichts der vorgerückten Stunde nur noch dort etwas zu sagen, wo anderslautende Anträge von Ihnen gestellt werden. Sonst bin ich der Meinung, dass ich das im Kommissionsreferat genügend ausgedeutscht habe. Doris Fischer-Taeschler, Seengen, Präsidentin der nichtständigen Kommission "Fachhochschulen": Ich habe Ihnen beim Eintreten schon von dieser Änderung berichtet. Die Kommission will nicht auf das Budget 2002 vorgreifen und schlägt Ihnen deshalb diese Änderung vor. Herr Kaufmann hat den Streichungsantrag bereits in der Kommission gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich finde, dass es schade wäre, wenn wir diesem Antrag heute zustimmen würden, weil wir damit ein falsches Signal aussenden! Wenn es so gewesen wäre, dass die Regierung gar nichts zu diesem Bereich gesagt hätte und diese Stellen ja dann sowieso bewilligt gewesen wären bis Ende Jahr und das BKS diese Stellen auch für andere Aufgaben hätte brauchen können, dann hätte das nichts ausgemacht. Wenn wir aber heute sagen, dass wir das nicht wollen, dann senden wir falsche Signale aus, dass wir die andern Fachhochschulbereiche nicht stärken wollen. Das war nie die Meinung weder der Kommission noch des Grossen Rates, dass man die dringend notwendigen Investitionen in allen andern Bereichen nicht I., Titel, §§ 1, 2, 3 lit. b und f Zustimmung §4 Zustimmung zur Aufhebung § 5 Abs. 2 und 3 Zustimmung § 5 Abs. 4 Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Es ist eigentlich ein redaktioneller Antrag. Es müsste doch eigentlich heissen: "Der Regierungsrat regelt für den Direktionsbereich machen wolle. Wenn wir diesen Antrag nun ablehnen, dann sagen wir dies faktisch und das wäre falsch. Deshalb hat die Kommission auch so lange nach einer neuen Formulierung gerungen, damit man nicht die falschen Signale aussendet. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag nicht stattzugeben! Zustimmung Walter Markwalder, Würenlos: Es geht uns keinesfalls darum, falsche Signale auszusenden. Es geht darum, Klarheit zu schaffen und nicht einfach Stellen zu übernehmen, die noch nicht ganz präzis bestimmt sind. In diesem Sinne stellt Ihnen die SVP-Fraktion den Antrag auf Streichung des Antrages 2. Zur Begründung: Mit seinem Beschluss zur Botschaft betreffend Kantonalisierung des Gesundheitsbereiches hat der Grosse Rat am 28. November 2000 für das Studienjahr 2000/2001 feste Stellen im Umfang von 525% sowie Lehraufträge und Aushilfsstellen im Umfang von 295% bewilligt. Er hat sich auch klar dahin geäussert, dass die angefangenen Ausbildungen ordnungsgemäss abgeschlossen werden können. ist folgerichtig, klar und nachvollziehbar. Eine Einsetzung der frei werdenden personellen und finanziellen Mittel im Rahmen der ordentlichen Planung im Bereich der Fachhochschule mit einer "Sollen-Absicht" ist unpräzis und zuwenig begründet. Mittel auf Reserve zu binden im vorgeschlagenen Sinn ist auch in der öffentlichen Verwaltung kein wirtschaftliches Handeln und entspricht nicht den haushälterischen Grundsätzen. Die im Gesamtbericht "Ziele der kantonalen Fachhochschulpolitik" Botschaft 99132 postulierten Leitsätze entsprechen einer Absichtserklärung, welche weitere Verhandlungen und Abklärungen mit Solothurn, Basel-Land und Basel-Stadt nötig machen. Bevor daraus nicht Ergebnisse vorliegen und Konsequenzen, die das Parlament besprechen kann, ist eine vorauseilende Überführung der frei werdenden Stellen nicht angebracht. Werden neue personelle und finanzielle Mittel notwendig, sind diese dem Parlament über konkrete Anträge zur Beurteilung und Beschlussfassung zu unterbreiten. Die Fraktion der SVP empfiehlt Ihnen praktisch einstimmig, diesen Antrag 2 zu streichen. Mit dem Beschluss zur Aufhebung des Direktionsbereiches Gesundheit entfallen nach dem ordnungsgemässen Abschluss der Studiengänge auch die dafür gesprochenen Stellen und finanziellen Verpflichtungen. Dieses Vorgehen Geri Müller, Baden: Die Stellen, die nicht ausgewiesen worden sind, lesen Sie im Protokoll der Kommission nach. Das Opfer der Fachhochschule Gesundheit macht nur dann einen Sinn, wenn Sie diesen Abschnitt auf Seite 9 ganz oben Vorsitzender: Es liegt ein Streichungsantrag vor. 3868 27. Februar 2001 lesen, wo gesagt wird, dass die Mittel für andere Bereiche freigespielt würden. Alles andere würde diese Geschichte wirklich absolut sinnlos machen. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen! Rainer Kaufmann, Rupperswil: Das Ziel ist klar: Wir wollen eine Stärkung der Fachhochschule. Die Frage ist, wie wir diesen Weg gehen wollen. Wir können dem Fachhochschulrat vertrauen, wie wir das bei der Gesundheit gemacht haben und dann ab und zu mal etwas absegnen, die Kommission wird zur Abdankungskommission und der Grosse Rat wird zur Abdankungsgesellschaft. Mein Weg ist eigentlich so, wie man ihn als Unternehmer normalerweise immer geht. Man erstellt zuerst ein Gesamtkonzept, ein Masterplan mit sämtlichen Investitionen, Prioritäten und Schwerpunkten, so wie wir es aus dem Leitsatz 4 der Fachhochschulpolitik kennen und dann kann man einen Stellenplan machen. Ich bin absolut für die Stärkung der Fachhochschule; aber ich bin dagegen, dass man nun einfach 8,2 Stellen rüberschiebt; das ist der Weg der Regierung: Zuerst bewilligen wir Stellen und dann staunen wir, was dabei rauskommt. Wir müssen doch klar zuerst ein Gesamtkonzept haben, das dem Rat vorliegt und dann können wir darüber entscheiden, ob wir das so wollen! Dr. Max Brentano, Brugg: Es steht, dass die frei werdenden personellen und finanziellen Mittel im Rahmen der ordentlichen Planung übergeführt werden. Das ist ein Signal, genau wie wir es in den Leitsätzen gesetzt haben. Es gibt einen ausserordentlichen Teil, dass nämlich bereits Mitte dieses Jahres ein Jahrgang der Schule ausläuft. Da geht es darum, dass im Rahmen der ordentlichen Planung der Fachhochschulrat diese Ressourcen weiterführen kann über dieses Jahr. Ich bitte Sie, hier keine Diskontinuität aufkommen zu lassen und zu dem zu stehen, was Sie ohne Unterlass sagen, nämlich: die Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz zu stärken! Vorsitzender: Es liegen keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum vor. Landammann Peter Wertli: Herr Kaufmann: Sie haben die Fachhochschule und die Führungsorganisation nicht ziellen Mittel stehen mit Ausnahme des Aufbaukredites Gesundheit der Fachhochschule Aargau insgesamt zur Verfügung. Art. 2480 begriffen. Von Seiten des Bundes wird gesagt: Eure Fachhochschule muss selbständig, flexibel und eigenständig werden. Wir haben massive Defizite und nun kommt noch der Gros-se Rat und will bei der einzelnen Stelle sagen, wo man diese einsetzt. Das ist keine Fachhochschulpolitik! Wir brauchen diese Stellen! Wir haben Defizite in der angewandten Forschung, weil wir Mittel gemäss Finanzplanung nicht einsetzen können. Uns fehlen diese 5 Mio. Franken im Finanzplan. Nun haben wir die Möglichkeit, wenigs-tens teilweise zunächst 4 und später vielleicht nochmals 4 weitere Stellen einzusetzen. Geben Sie uns diese Mittel, damit wir unsere Defizite aufholen können und die eidgenössische Anerkennung erreichen! Abstimmung: Für den Antrag 2 gemäss Kommission und Regierung: 97 Stimmen. Für den Streichungsantrag Markwalder: 49 Stimmen Schlussabstimmung: Für die Dekretsänderung, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist: 138 Stimmen. Dagegen: 6 Stimmen. Beschluss: 1. Die Änderung des Dekretes über die Errichtung und Organisation der Fachhochschule Gesundheit und Soziale Arbeit (Fachhochschuldekret II, AFHD II) wird zum Beschluss erhoben. 2. Die mit dem Auslaufen der Studiengänge am Direktionsbereich Gesundheit frei werdenden Stellen (im Umfang der vom Grossen Rat am 28. November 2000 für das Studienjahr 2000/2001 bewilligten 525% festen Stellen und 295% Stellen für Lehraufträge und Aushilfsstellen) sowie finanIch wünsche allen, die sich einer Wiederwahl stellen, für das nächste Wochenende viel Erfolg! Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. Vorsitzender: Ich danke der Kommission für die geleistete (Schluss der Sitzung: 17.15 Uhr.) Arbeit. Das Geschäft ist damit erledigt. _________________________________________________ 3869