Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 9. Mai 2012 12.108 Rietheim; Auenrenaturierung Chly Rhy; Wiederanbindung Seitenarm und Schaffung von Stillgewässern; Kleinkredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen das Bauprojekt für die Auenrenaturierung Chly Rhy, Wiederanbindung Seitenarm und Schaffung von Stillgewässern in Rietheim mit dem entsprechenden Kreditantrag zur Beschlussfassung. Zusammenfassung Das Auenrenaturierungsprojekt Chly Rhy in Rietheim ist ein wichtiges Teilstück des Auenschutzparks Aargau. Der Kanton ist aufgrund des Richtplans und der Auenverordnung des Bundes verpflichtet die Rheinauen von nationaler Bedeutung in Rietheim zu renaturieren. Die Auenrenaturierung in Rietheim war bereits im vom Grossen Rat 1998 beschlossenen Sachprogramm Auenschutzpark Aargau enthalten. Das Projekt ist Teil der internationalen Bemühungen der Rheinanliegerstaaten den Rhein mit dem Lachs2020Programm wieder ökologisch aufzuwerten und die Lebensgrundlage der Leitart Lachs zu erhalten. Das Auengebiet in Rietheim liegt an der einzigen längeren, von Staustufen freien Fliessstrecke zwischen Bodensee und Basel. Trotz natürlichem Abflussregime im Rhein können aufgrund älterer künstlicher Aufschüttungen keine auendynamischen Prozesse mehr ablaufen. Von den ehemals ausgedehnten Stillwasserbereichen sind nur noch Restflächen vorhanden. Die Hauptelemente des Projekts sind die Wiederanbindung des Seitenarms Chly Rhy an den Rhein, die Schaffung von Stillgewässern und die Entsorgung der künstlichen Aufschüttungen im Auengebiet gemäss Richtplan. Die Rahmenbedingungen des Auenprojekts Chly Rhy wurden in Mediationsverhandlungen mit der Gemeinde Rietheim und der lokalen Bevölkerung festgelegt. Die Ausarbeitung des Bauprojekts wurde eng begleitet von der eigens gegründeten Begleitkommission Auen Rietheim mit Vertretern aus dem Gemeinderat, den direkt betroffenen Landwirten, der Bevölkerung und Pro Natura. -2- Die Aufwertungen des Flussraums bieten einer überdurchschnittlichen Zahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten eine neue Lebensgrundlage und steigern die Attraktivität als Naherholungsraum. -3- Die Rheinauenaufwertung ist von überregionaler Ausstrahlung und erhöht die Qualität der Erholungsräume und damit die Standortqualität des Zurzibiets. Die Projektkosten betragen Fr. 9'380'000.–. Der Nettokostenanteil des Kantons beläuft sich auf Fr. 2'080'000.–. 1. Ausgangslage 1.1 Anlass Die Rheinaue in Rietheim und deren Renaturierung ist ein wichtiges Teilstück des Auenschutzparks Aargau und für den Hochrhein ein äusserst wichtiger gewässerökologischer Trittstein. Der Kanton ist aufgrund des Richtplans und der Auenverordnung des Bundes verpflichtet, national bedeutende Auengebiete als Naturgebiete zu schützen, die Auenlebensräume wiederherzustellen und aufzuwerten. Auen sind äusserst wertvolle Naturgebiete. Über 40 % der einheimischen Pflanzen und Tiere leben in Auen. Flussauen sind "Hotspots" der Biodiversität. Die Auenrenaturierung in Rietheim war bereits im vom Grossen Rat am 13. Januar 1998 beschlossenen Sachprogramm Auenschutzpark Aargau enthalten. Am 24. Oktober 2006 hat der Grosse Rat die Anpassung des Auengebiets Rietheim im Richtplan gutgeheissen. Es wurden 33 ha festgesetzt. 14 ha verblieben im Zwischenergebnis, da noch erhebliche Konflikte ungelöst waren. Abbildung 1: Projektgebiet, Ausschnitt aus der Landeskarte 1:25'000 Das Rietheimer Feld zeichnet sich durch eine aussergewöhnliche Vielfalt von naturräumlichen Gegebenheiten und vom Menschen geprägten Landschaftselementen, aber auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen aus. In einem solch komplexen Raum gilt es, das richtige Verhältnis von Schutz und Nutzung zu finden. Die vielen offenen Fragen zur Nutzung dieses Gebiets sind in Rahmen der vom Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt initiierten Mediation von 2008–2010 geklärt worden. In einer Mediationsvereinbarung einigten sich die Gemeinde Rietheim, Pro Natura Aargau und das Departement Bau, Verkehr -4- und Umwelt auf konkrete Rahmenbedingungen des Auenprojekts Chly Rhy: Der Seitenarm Chly Rhy wird wieder durchflossen, das Auengebiet wird aufgewertet mit neuen Stillgewässern und extensiv bewirtschafteten Offenlandbereichen, der Hauptabschnitt des Rheinuferwegs bleibt passierbar, der Wasserdurchfluss im Seitenarm Chly Rhy wird mittels Drosseleinlaufbauwerk bei Hochwasser begrenzt, die Festsetzung der Gebiete im Zwischenergebnis wird dem Grossen Rat frühestens nach zehn Jahren (Frist gemäss Mediationsvereinbarung) beantragt, sofern sich die Hochwasserschutzvorkehrungen bewähren, die Landbesitzverhältnisse im Auengebiet werden mittels Landabtausch bereinigt. Im Juni 2011 genehmigte die Gemeindeversammlung Rietheim den Landtausch im Sinne der Mediationsvereinbarung. Die Bauherrschaft konstituierte anschliessend eine Begleitkommission "Auen Rietheim" zur gemeinsamen Ausarbeitung und Begleitung des Auenrenaturierungsprojekts mit Vertretern der Gemeinde, Bevölkerung, Landwirten sowie direkt betroffenen Anwohnern. Das vorliegende Projekt ist somit sehr gut mit den lokalen Bedürfnissen koordiniert. Abbildung 2: Bevölkerungsinformation durch Bauherrschaft Auenrenaturierungsprojekt; Mediationsverhandlungen (rechts). 1.2 und Gemeinde über das Handlungsbedarf Die Aue von nationaler Bedeutung in Rietheim bildet das grösste Auengebiet am Rhein im Aargau. Sie liegt an der letzten freien – ungestauten – Fliessstrecke am Hochrhein zwischen Bodensee und Basel. Ein wichtiger Bestandteil dieser Aue ist der Seitenarm Chly Rhy. Der rund 1,5 km lange Seitenarm wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts künstlich vom Rhein abgetrennt und teilweise verfüllt. Seither wird er nur noch bei sehr hohen Wasserständen im Rhein durch Rückstau geflutet. Das ehemals ausgedehnte Feuchtgebiet im Mündungsbereich des Chly Rhys wurde in den 60er-Jahren im Zug des geplanten Kraftwerksbaus aufgefüllt und zerstört. Trotz frei fliessendem Rhein mit regelmässigen Wasserstandschwankungen findet im Auengebiet die für Tiere und Pflanzen wichtige Überflutungsdynamik nicht mehr statt. Die wenigen noch vorhandenen Stillwasserbereiche sind weitgehend verlandet. -5- Abbildung 3: Luftbild Hochwasser 1999: Natürliche Überflutung des Auengebiets Rietheim. Die Rietheimer Aue weist aufgrund ihrer Lage und Ausdehnung ein grosses Renaturierungspotential auf. Die Auenaufwertung ist wichtiger Bestandteil des internationalen "Rhein 2000-Projekts" (aktuelles Folgeprojekt "Lachs 2020") mit dem Ziel, den stark an natürlichen Lebensräumen verarmten Rhein aufzuwerten und die Durchgängigkeit für Wassertiere, insbesondere der Zielart Lachs, wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang spielt auch der in den Chly Rhy mündende Dorfbach von Rietheim eine wichtige Rolle. Der Dorfbach wird künstlich mit grösseren Mengen Grundwasser gespeist. Das Wasser stammt aus den abgesunkenen Salzabbau-Landflächen im Rietheimer Feld, welches abgepumpt werden muss, damit das Ackerland nicht vernässt. Das ständig kühle Frischwasser im Dorfbach garantiert Lachsen ideale Aufwuchsbedingungen. Der Dorfbach ist Aufzuchtgewässer im Rahmen von "Lachs 2020" und es werden regelmässig Junglachse eingesetzt. 1.3 Rechtsgrundlagen Die Auenverordnung des Bundes (Art. 3 ff) verpflichtet den Kanton, national bedeutende Auengebiete zu schützen sowie die Auenlebensräume wiederherzustellen und aufzuwerten. Gemäss Baugesetz (§ 40 Abs. 1 lit. e) haben Kanton und Gemeinden Massnahmen zu treffen, um "die landschaftlich und biologisch bedeutenden Auengebiete des Kantons zu erhalten oder wiederherzustellen". In § 40 Abs. 3 lit. d ist festgehalten, dass der Kanton "die Kosten für den Schutz, die Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten ganz oder teilweise" übernimmt. Das Gebiet ist im kantonalen Richtplan als Auengebiet festgesetzt (33 ha) beziehungsweise als Zwischenergebnis (14 ha) aufgeführt. Gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 18 b Abs. 1) haben die Kantone für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung zu sorgen. -6- Sachprogramm Auenschutzpark Aargau, Schutz- und Aufwertungskonzept 1998–2014 zur Umsetzung des Verfassungsauftrags; vom Grossen Rat beschlossen am 13. Januar 1998. 2. Ziele Mit der Renaturierung der Rheinauen in Rietheim erfüllt der Kanton Aargau seinen gesetzlichen Auftrag gemäss Auenverordnung zum Schutz und Wiederherstellung von natürlichen Auenstandorten. Die Auenrenaturierung in Rietheim ist Bestandteil des 1998 vom Grossen Rat genehmigten Sachprogramms Auenschutzpark Aargau. Durch die Renaturierungsmassnahmen werden die Auendynamik gefördert und damit die Überflutungshäufigkeit in Teilgebieten des Auenperimeters erhöht, die Längs- und Quervernetzung der Gewässer verbessert und ein vielfältiges Auenstandortsmosaik mit Feucht- und Trockenstandorten geschaffen. Diese wiederhergestellten, wertvollen Lebensräume sind Lebensgrundlage für viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Abbildung 4: Bewohner des Auengebiets Rietheim: Eisvogel, Kreuzkröte, Fleischfarbene Orchis. Mit den Naturaufwertungsmassnahmen wird die Attraktivität des Gebiets für Naherholungssuchende erhöht (attraktives neues Wanderwegnetz, neue Wasserflächen, neue Bade- und Rastplätze sowie Informationstafeln). Abbildung 5: Beispiele für Rastplätze und Bademöglichkeiten in den Naherholungsbereichen des Auengebiets. Die Aufwertungsmassnahmen sind mit den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung sowie der Landwirtschaft abgestimmt und stellen mehrheitlich auch einen Mehrgewinn für die Anwohnenden und die Gemeinde dar (Naherholungseinrichtungen, Wegnetz und Zufahrten, zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen für lokale Landwirte, Berücksichtigung der lokalen Landwirte bei Unterhaltsmassnahmen, Abstimmung mit direkt betroffenen Anwohnenden etc.). -7- Die Hochwassergefährdungssituation gemäss kantonaler Gefahrenkarte wird durch die Renaturierungsmassnahmen nicht negativ verändert. 3. Bauprojekt Die Auenrenaturierung Rietheim sieht folgende Hauptmassnahmen vor: Wiederanbindung des rund 1,5 km langen Seitenarms Chly Rhy. Zur Begrenzung der in den Seitenarm einströmenden Wassermenge bei Hochwasser wird ein Drosseleinlaufbauwerk erstellt. Wiederherstellung des ursprünglichen Feuchtgebiets im Mündungsgebiet des Chly Rhys. Mit der Entfernung der künstlichen Auffüllungen aus den 60er-Jahren kann wieder ein Silberweiden-Auenwald aufkommen. Als Ersatz für verlandete Altarme und Giessen werden neue Stillgewässer unterschiedlicher Grösse und Tiefe geschaffen. Schaffung eines Trockenstandorts als Ersatzstandort für ausgedehnte Kies- und Sandbänke als der Rhein noch nicht begradigt war und pendelte. Anpassung und Verlegung von Wander- und Bewirtschaftungswegen inklusive Neubau zweier Holzbrücken über den Chly Rhy für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Gebiets, Verschiebung des heutigen Parkplatzes am Rhein an den Rand des Auengebiets. Schaffung von attraktiver Naherholungsinfrastruktur wie Rastplätze, Aussichtshügel im Zentrum des Gebiets, Aussichtsplattform auf ehemaligem Militärbunker, Informationstafeln. Extensivierung der intensiv genutzten Äcker im Auengebiet (Gras- und Weidenutzung), Reduktion der Nährstoffimmissionen durch Düngeverzicht und Nitratreduktion im Grundwasser. Ausdehnung der wertvollen, kleinflächig noch vorhandenen Riedwiesen. Abbildung 6: Beispielbilder für künftigen Seitenarm Chly Rhy, Stillgewässer, Extensivwiesland 4. Richtplan Die Anpassung des Auengebiets Rietheim im Richtplan hat der Grosse Rat am 24. Oktober 2006 gutgeheissen. Es wurden 33 ha festgesetzt. 14 ha verblieben im Zwischenergebnis, da noch erhebliche Konflikte ungelöst waren. Mit dem am 20. September 2011 neu beschlossenen Richtplan wurden diese Beschlüsse nicht verändert. -8- Das vorliegende Auenprojekt umfasst vorwiegend Massnahmen im festgesetzten Auengebiet. Dazu werden 3 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht. Diese Reduktion der Fruchtfolgeflächen im festgesetzten Auengebiet ist aufgrund von Richtplanbeschluss 1.2, Richtplankapitel L 2.2 vom Grossen Rat zugunsten des Auenschutzparks Aargau bereits freigegeben (Reduktion von 40 ha zugunsten des Auenschutzparks). Im Rahmen der Mediationsverhandlungen konnten alle offenen Konflikte im Gebiet des Zwischenergebnisses bereinigt und gelöst werden. Es handelte sich namentlich um die künftige Passierbarkeit des Rheinuferwegs und die ungeklärten Besitzverhältnisse im Zwischenergebnisbereich. Die ungeklärten Besitzverhältnisse standen auch im Zusammenhang mit der Vorlage zur Schaffung einer Golfplatzzone im Kulturlandplan von Bad Zurzach. Die Golfplatzzone wurde an der Urnenabstimmung vom 7. März 2010 von der Gemeinde Bad Zurzach verworfen. Im Nachgang zum Urnenentscheid konnte Pro Natura die Auenflächen im Zwischenergebnis von der Thermalbad AG erwerben. Die Mediationsteilnehmenden – Vertretungen des Kantons, der Pro Natura, des Gemeinderats Rietheim und der Bevölkerung – einigten sich darauf, die Festsetzung der Zwischenergebnisflächen frühestens nach dem 31. Dezember 2020 dem Grossen Rat zu beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Erfahrungen betreffend die Wirksamkeit der Hochwasserschutzvorkehrungen gesammelt und die erwartete natürliche Entwicklung des wiederangebundenen Chly Rhy überprüft werden. Erst nach Ablauf dieser zehn Jahre, positiven Erfahrungen mit dem Renaturierungsprojekt Chly Rhy und einer Festsetzung durch den Grossen Rat der 14 ha im Zwischenergebnis können allfällige weitere Renaturierungsmassnahmen im Gebiet umgesetzt werden. Vorerst beschränken sich die Massnahmen im Zwischenergebnis auf die im Rahmen der Mediation festgelegten Bereiche. Es sind dies das Seitenarm-Einlaufbauwerk und Stillgewässer als Ersatz für verlandete Altarme. Die beanspruchten 0,8 ha Fruchtfolgeflächen für die Stillgewässer liegen unter 3 ha, womit kein Richtplanbeschluss erforderlich ist. -9- Abbildung 7: Auengebiet Rietheim gemäss Richtplan vom 20. September 2011 (Festsetzung und Zwischenergebnis). 5. Stellungnahme der Gemeinde zum Bauprojekt Die Gemeinde Rietheim steht dem Auenrenaturierungsprojekt positiv gegenüber. Sämtliche Differenzen wurden in den Mediationsverhandlungen von 2008–2010 und in den anschliessenden Begleitkommissionssitzungen ausgeräumt. 6. Öffentliche Auflage Das Projekt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und das Rodungsgesuch gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 werden während 30 Tagen, vom 22. Mai bis 21. Juni 2012, in der Gemeindekanzlei von Rietheim öffentlich aufgelegt. 7. Kosten und Kostenteiler 7.1 Investitionskosten Die Gesamtkosten der Auenrenaturierung Chly Rhy betragen Fr. 9'380'000.–. Davon werden 59,4 % für eigentliche Renaturierungsmassnahmen eingesetzt, 30,2 % werden benötigt für Anpassungen des Wegnetzes, Verbesserung des Erholungsangebots sowie Hochwasserschutzvorkehrungen und 10,4 % sind für Dienstleistungsarbeiten wie Projektierung, Bauleitung etc. notwendig. - 10 - Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag ist mit folgenden Kosten zu rechnen: Bruttokosten Projektierung, Bauleitung, Vermessung Fr. 972'000.– Renaturierung Seitenarm, Entfernung ehemaliger Auffüllungen Fr. 3'888'000.– Altarme, Giessen, Tümpel Fr. 1'685'000.– Einlaufbauwerk und weitere Hochwasserschutzvorkehrungen Fr. 605'000.– Brückenübergänge, Wege, Erholungseinrichtung, Werkleitungsanpassungen, Fr. 1'636'000.– Baustellenerschliessung, Wiederherstellung Zufahrstrassen Fr. 594'000.– Fr. 9'380'000.– Der Kalkulation liegt ein Kostenvoranschlag des Bauprojekts zugrunde, der gemäss SIA-Norm 103, Art. 4.1.32, Ausgabe 2003, eine Genauigkeit von 10 % aufweist. 7.2 Beiträge/Kostenteiler Der Bundesbeitrag in der Höhe von mindestens Fr. 4'800'000.– ist im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen 2012–2015 gesichert. Es sind insgesamt Fr. 2'500'000.– als Beiträge Dritter zugesichert (Pro Natura und weitere private Institutionen). Zusammenfassend ergibt sich für den beantragten Kleinkredit folgende Kostenaufteilung, Preisbasis 31. Dezember 2011, zuzüglich Teuerung: Bruttokosten Fr. 9'380'000.– Bund Fr. 4'800'000.– Beiträge Dritter Fr. 2'500'000.– Kanton (erforderlicher Kleinkredit) Fr. 2'080'000.– 7.3 Finanzhaushaltrechtliche Bestimmungen Gemäss § 18 Abs. 3 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) wird bei der Bestimmung der Zuständigkeit gemäss §§ 19 und 20 Abs. 1 GAF der feststehende Ertrag bis maximal 30 % des geplanten Aufwands angerechnet. Der Nettoaufwand des Kantons zur Beurteilung der Genehmigungsinstanz liegt bei Fr. 6'566'000.–, somit ist eine separate Botschaft an den Grossen Rat erforderlich. - 11 - Der tatsächliche Nettoaufwand des Kantons beträgt Fr. 2'080'000.– und ist somit kleiner als 5 Millionen Franken. Beschlüsse des Grossen Rats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken unterstehen dem Finanzreferendum (§ 63 Abs. 1 lit. d Kantonsverfassung, KV). Die Kreditvorlage untersteht demnach nicht dem fakultativen Referendum, weshalb auch keine Anhörung durchzuführen ist. 7.4 Vergleich mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) Die zukünftigen Investitionen von total Fr. 9'380'000.– verteilen sich voraussichtlich wie folgt und sind entsprechend in den Aufgaben- und Finanzplänen (AFP) 2012–2015 beziehungsweise 2013–2016 eingestellt: Aufgaben- und Finanzplan 2012 2013 2014 Total Ausgaben 800'000 6'180'000 2'400'000 9'380'000 Beiträge 680'000 4'920'000 1'700'000 7'300'000 Nettokosten Kanton 120'000 1'260'000 700'000 2'080'000 7.5 Folgekosten Der Aufwand für den Unterhalt der mit dem Sachprogramm Auenschutzpark Aargau gesicherten und aufgewerteten Gebiete, die im Richtplan festgesetzt sind, wird über das Globalbudget finanziert und entsprechend budgetiert. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe. 7.6 Interessenabwägung und Nachhaltigkeit Bei der Aufgabe handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der die Erhaltung und Förderung der im Aargau heimischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie der Landschaft zum Ziel hat. Die Erfolgskontrollen bereits realisierter Auenaufwertungen zeigen, dass die getroffenen Massnahmen grosse Wirkung zeigen (Steigerung der Artenvielfalt und Populationsgrössen seltener und gefährdeter Arten sowie Attraktivitätssteigerung der Naherholungsgebiete). Dimension Umwelt Die geplante Auenrenaturierung schafft besonders wertvolle, seltene Auenlebensräume (Kiesbänke, Sandflächen, Steilufer etc.), da der Rhein in Rietheim ungestaut frei fliesst, und die Flussauendynamik wiederhergestellt werden kann. Die umfassende Renaturierung des für schweizerische Verhältnisse grossen Auengebiets wird ein überdurchschnittlich vielfältiges, auentypisches Lebensraummosaik wieder entstehen lassen. Neben den Thurauen (Zürich) und der Wutachmündung (Deutschland) gibt es am Hochrhein kaum Möglichkeiten, um naturnahe Auenlebensräume zu schaffen. Das Lebensraummosaik fördert seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten (vgl. Abbildung 8, Biodiversität) und schafft eine attraktive und abwechslungsreiche Landschaft mit vielen Kleinstrukturen. Der Wasserkreislauf und das Wasserregime werden lokal wieder in einen natürlicheren Kreislauf überführt. Dies hat auch eine positive Wirkung auf die Wasserqualität und Wasserregeneration. Durch die Extensivierung der Landwirtschaft gelangen weniger - 12 - unerwünschte Nährstoffe in den Rhein. Vorhandene Altlasten werden projektbedingt saniert, was sich positiv auf die Umweltqualität auswirkt. Die Landwirtschaft verliert knapp 3 ha Fruchtfolgefläche. Dieser Verlust ist bereits im Sachprogramm Auenschutzpark und in den entsprechenden Ausführungen im Richtplan berücksichtigt. Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung werden zugunsten der ökologischen Vielfalt extensiviert. Abbildung 8: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Umwelt. Die Nulllinie entspricht dem Zustand ohne Vorhaben. Positive Punktzahlen entsprechen einer Verbesserung gegenüber der Nulllinie, negative einer Verschlechterung. Die Kriterien in den Graphiken entsprechen den Schlüsselbereichen einer nachhaltigen Entwicklung gemäss Bericht Nachhaltigkeit des Regierungsrats vom März 2009. Dimension Gesellschaft Die Auenlandschaften bieten für die Bevölkerung zugängliche, wertvolle Naherholungsgebiete im Freien. Dies trägt massgeblich zum Wohlbefinden und zur Wohnqualität bei (vgl. Abbildung 9). Die Nähe zur Natur wird in repräsentativen Umfragen immer wieder als wichtiger Standortfaktor für das Wohnen genannt. Die Renaturierung mit den gezielten Elementen für die Naherholung und Information trägt auch zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die einheimische Natur bei (Bildung, Umweltbildung). Abbildung 9: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Gesellschaft - 13 - Dimension Wirtschaft Dem attraktiven Auengebiet kommt auch eine wirtschaftliche Bedeutung zu. Die Aufwertung der Rheinauen von nationaler Bedeutung hat eine positive Ausstrahlung über die Region hinaus und trägt zur Standortattraktivität (Regionale Stärke, vgl. Abbildung 10) und Imageverbesserung im Standortwettbewerb bei. Im Leitbild des Planungsverbands Zurzibiet wird den Bereichen Erholung, Wellness, Gesundheit und Tourismus das grösste Entwicklungspotenzial zugeschrieben. Die Umsetzung des Vorhabens bedingt einmalige Investitionen des Kantons in der Höhe von 2,08 Millionen Franken. Geringe Unterhaltskosten werden über das Globalbudget finanziert. Abbildung 10: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Wirtschaft 8. Zeitplan Nach dem Finanzbeschluss des Grossen Rats ist für das weitere Vorgehen folgender grober Zeitplan vorgegeben: 3. Quartal 2012 ab 4. Quartal 2012 bis 3. Quartal 2013 Projektgenehmigung, Ausschreibung und Vergabe Bauarbeiten Bauausführung Antrag: Für die Auenrenaturierung Chly Rhy, Wiederanbringung Seitenarm und Schaffung von Stillgewässern in Rietheim wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 2'080'000.– (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte: 10 Fluss- und Bachverbau; Stand 31. Dezember 2011; Indexstand 123,2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an. - 14 - Aarau, 9. Mai 2012 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Staatsschreiber: Susanne Hochuli Dr. Peter Grünenfelder Anhang: Übersichtsplan Auenrenaturierung Rietheim - 16 - Anhang zur Botschaft 12.108