EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014 Plenarsitzungsdokument 26.9.2011 B7-0529/2011 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Lage in Palästina Kyriacos Triantaphyllides, Patrick Le Hyaric, Bairbre de Brún, Jean-Luc Mélenchon, Willy Meyer, Nikolaos Chountis, Lothar Bisky, Helmut Scholz, Sabine Wils, Marie-Christine Vergiat, Jacky Hénin, Søren Bo Søndergaard, Marisa Matias, Miguel Portas, Sabine Lösing, Ilda Figueiredo, João Ferreira im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\878491DE.doc DE PE472.713v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0530 Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Palästina Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, – unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, – unter Hinweis auf die maßgeblichen VN-Resolutionen, insbesondere die Resolutionen der VN-Generalversammlung 181 (1947) und 194 (1948) sowie die Resolutionen des VNSicherheitsrates 242 (1967) und 338 (1973), – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 zum Friedensprozess im Nahen Osten, – unter Hinweis auf die Zusammenfassung des Vorsitzes der Sitzung des Ad-hocVerbindungsausschusses vom 13. April 2011 in Brüssel, – gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 181 vom 29. November 1947 beschloss, zwei Staaten auf dem früheren Mandatsgebiet Palästina zu schaffen; B. in der Erwägung, dass der Staat Israel in der Folge gemäß der Resolution 181 anerkannt und am 11. Mai 1949 als Mitglied in die VN aufgenommen wurde, während der Staat Palästina bislang nicht anerkannt wurde und auch kein Mitglied der VN ist; C. in der Erwägung, dass Palästina ein ständiger Beobachter ohne Mitgliedstatus in der VNGeneralversammlung ist; D. in der Erwägung, dass der palästinensische Präsident Mahmud Abbas am 23. September 2011 formell beim VN-Generalsekretär einen Antrag auf Mitgliedschaft Palästinas in den VN gestellt hat; E. in der Erwägung, dass das unveräußerliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat außer Frage steht, ebenso wie das Existenzrecht des Staates Israel; F. in der Erwägung, dass die Errichtung eines palästinensischen Staates dem internationalen Frieden und der Sicherheit dient, dass sie eine Zwei-Staaten-Lösung ermöglicht und der Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 8. Dezember 2009 und vom 13. Dezember 2010 den Boden bereitet; G. in der Erwägung, dass die Fortschritte des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas PE472.713v01-00 DE 2/3 RE\878491DE.doc und des Premierministers Salam Fayyad in Bezug auf die Errichtung eines Staates von verschiedenen internationalen Akteuren gebilligt wurden, einschließlich des Ad-hocVerbindungsausschusses, des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank; H. in der Erwägung, dass die EU in den Schlussfolgerungen des Rates wiederholt ihre Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung mit einem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina bekräftigt hat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, dass sie die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern gefordert und erklärt hat, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkannt werden sollten, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind; 1. fordert die unverzügliche Anerkennung eines palästinensischen Staates und die Genehmigung des Antrags auf Mitgliedschaft in den VN; 2. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der vor 1967 bestehenden Grenzen und Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, mit dem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben; 3. erkennt den Erfolg der Bemühungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas und des Premierministers Salam Fayyad um die Errichtung eines Staates an, die bewiesen haben, dass Palästina bereit für einen souveränen Staat ist, und begrüßt diesen Erfolg; 4. fordert die EU und die EU-Mitgliedstaaten auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um gemäß früheren Erklärungen die Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen von 1967, auch hinsichtlich Jerusalems, sowie seine Aufnahme als Vollmitglied der VN zu unterstützen; 5. fordert die unverzügliche Beendigung aller Siedlungsaktivitäten; 6. fordert die internationale Gemeinschaft einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf, ihr starkes Engagement für die Sicherheit sowohl des Staates Israel als auch der palästinensischen Gebiete zu bekräftigen; 7. bekräftigt seine Unterstützung für das Recht palästinensischer Flüchtlinge, gemäß der Resolution der VN-Generalversammlung 194 (1948) zurückzukehren; 8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der VNGeneralversammlung, dem VN-Generalsekretär, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat, dem Ministerpräsidenten Israels und der Knesset zu übermitteln. RE\878491DE.doc 3/3 PE472.713v01-00 DE