RE_art110

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
26.9.2011
B7-0529/2011
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage in Palästina
Kyriacos Triantaphyllides, Patrick Le Hyaric, Bairbre de Brún, Jean-Luc
Mélenchon, Willy Meyer, Nikolaos Chountis, Lothar Bisky, Helmut
Scholz, Sabine Wils, Marie-Christine Vergiat, Jacky Hénin, Søren Bo
Søndergaard, Marisa Matias, Miguel Portas, Sabine Lösing, Ilda
Figueiredo, João Ferreira
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
RE\878491DE.doc
DE
PE472.713v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B7-0530
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Palästina
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die maßgeblichen VN-Resolutionen, insbesondere die Resolutionen der
VN-Generalversammlung 181 (1947) und 194 (1948) sowie die Resolutionen des VNSicherheitsrates 242 (1967) und 338 (1973),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009 zum
Friedensprozess im Nahen Osten,
– unter Hinweis auf die Zusammenfassung des Vorsitzes der Sitzung des Ad-hocVerbindungsausschusses vom 13. April 2011 in Brüssel,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer
Resolution 181 vom 29. November 1947 beschloss, zwei Staaten auf dem früheren
Mandatsgebiet Palästina zu schaffen;
B. in der Erwägung, dass der Staat Israel in der Folge gemäß der Resolution 181 anerkannt
und am 11. Mai 1949 als Mitglied in die VN aufgenommen wurde, während der Staat
Palästina bislang nicht anerkannt wurde und auch kein Mitglied der VN ist;
C. in der Erwägung, dass Palästina ein ständiger Beobachter ohne Mitgliedstatus in der VNGeneralversammlung ist;
D. in der Erwägung, dass der palästinensische Präsident Mahmud Abbas am 23. September
2011 formell beim VN-Generalsekretär einen Antrag auf Mitgliedschaft Palästinas in den
VN gestellt hat;
E. in der Erwägung, dass das unveräußerliche Recht des palästinensischen Volkes auf
Selbstbestimmung und einen eigenen Staat außer Frage steht, ebenso wie das
Existenzrecht des Staates Israel;
F. in der Erwägung, dass die Errichtung eines palästinensischen Staates dem internationalen
Frieden und der Sicherheit dient, dass sie eine Zwei-Staaten-Lösung ermöglicht und der
Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen gemäß den Schlussfolgerungen des Rates
zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 8. Dezember 2009 und vom 13. Dezember
2010 den Boden bereitet;
G. in der Erwägung, dass die Fortschritte des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas
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DE
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und des Premierministers Salam Fayyad in Bezug auf die Errichtung eines Staates von
verschiedenen internationalen Akteuren gebilligt wurden, einschließlich des Ad-hocVerbindungsausschusses, des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank;
H. in der Erwägung, dass die EU in den Schlussfolgerungen des Rates wiederholt ihre
Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung mit einem Staat Israel und einem
unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina
bekräftigt hat, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, dass sie die
Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern
gefordert und erklärt hat, dass keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch
hinsichtlich Jerusalems, anerkannt werden sollten, die nicht zwischen beiden Seiten
vereinbart worden sind;
1. fordert die unverzügliche Anerkennung eines palästinensischen Staates und die
Genehmigung des Antrags auf Mitgliedschaft in den VN;
2. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung auf der
Grundlage der vor 1967 bestehenden Grenzen und Jerusalem als Hauptstadt beider
Staaten, mit dem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen,
zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina, die Seite an Seite in Frieden und
Sicherheit leben;
3. erkennt den Erfolg der Bemühungen des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas
und des Premierministers Salam Fayyad um die Errichtung eines Staates an, die bewiesen
haben, dass Palästina bereit für einen souveränen Staat ist, und begrüßt diesen Erfolg;
4. fordert die EU und die EU-Mitgliedstaaten auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu
unternehmen, um gemäß früheren Erklärungen die Anerkennung des Staates Palästina in
den Grenzen von 1967, auch hinsichtlich Jerusalems, sowie seine Aufnahme als
Vollmitglied der VN zu unterstützen;
5. fordert die unverzügliche Beendigung aller Siedlungsaktivitäten;
6. fordert die internationale Gemeinschaft einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten
auf, ihr starkes Engagement für die Sicherheit sowohl des Staates Israel als auch der
palästinensischen Gebiete zu bekräftigen;
7. bekräftigt seine Unterstützung für das Recht palästinensischer Flüchtlinge, gemäß der
Resolution der VN-Generalversammlung 194 (1948) zurückzukehren;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der VNGeneralversammlung, dem VN-Generalsekretär, dem Präsidenten der Palästinensischen
Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat, dem Ministerpräsidenten Israels und
der Knesset zu übermitteln.
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