Öffentlich - Landratsamt Rems-Murr

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Öffentlich
§2
Gesundheitszentrum Schorndorf; Vorberatung
(Drucksachen 2/2004 und 50/2004)
Landrat Fuchs verweist auf die der Beratung zugrundeliegenden Drucksachen.
Krankenhausdirektorin Seeger erläutert die Konzeption des Gesundheitszentrums am Kreiskrankenhaus Schorndorf.
Anschließend stellt Architekt Stammler die Pläne für das Gesundheitszentrum dar. Die Präsentationen beider Vorträge sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Geschäftsführer der Kreisbaugesellschaft Waiblingen, Herr Braune, beschreibt daraufhin die Bau- und Betriebsorganisation entsprechend der Anlage 2 zur Drucksache 50/2004.
Kreisrat Völker erklärt, er sei begeistert von dem zukunftsfähigen Konzept, dass auf die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft eingehe. Es finde eine Vernetzung von ambulanter und stationärer Struktur statt. Darüber hinaus sei die Verbesserung der Eingangssituation
des Schorndorfer Krankenhauses gelungen. Die Organisation des Vorhabens sei durch die
Einbindung der Kreisbaugesellschaft vorbildlich. Das Areal in Schorndorf habe den Vorteil,
dass die städtebauliche Situation vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten zulasse. Dennoch
möge man eine derartige Planung nicht nur auf Schorndorf begrenzen, sondern ähnliche
Lösungen auch bei einem Nachnutzungskonzept für die Häuser in Backnang und Waiblingen miteinbeziehen. Darüber hinaus bitte er darum, sich Gedanken über die weitere Nutzung des Personalwohnheims Weckerlin-Straße/Damaschkestraße zu machen, auch im
Bezug auf einen Übergang an die Kreisbaugesellschaft.
Kreisrat Weigold ist der Auffassung, durch die Maßnahme erfahre das Kreiskrankenhaus in
Schorndorf eine gewaltige Aufwertung im Hinblick darauf, den Standort für die nächsten 20
Jahre zu sichern. Er spreche sich dafür aus, neben der Kreisbaugesellschaft auch von anderen Baugesellschaften Angebote einzuholen, um den optimalen Preis zu erzielen. Betrüblich
bei der vorgelegten Planung sei, dass der Krankenhausgarten zu 2/3 verloren gehe. Dem
stünden jedoch überwiegend Vorteile entgegen. Erfahrungsgemäß sei das Architekturbüro
Stammler Garant für gelungene Lösungen.
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Kreisrat Kehrer meint, er könne die Euphorie nicht ganz teilen. Er sei der Meinung, Radiologie- und Dialysepraxen seien am Krankenhaus gut platziert. Die Aufnahme weiterer Praxen
bedeute keinen medizinischen Fortschritt. Im Umkreis von etwa 200 Metern um das Krankenhaus in Backnang seien alle erforderlichen Praxen erreichbar. Insofern bildeten die niedergelassenen Praxen in der Umgebung des Krankenhauses heute schon ein integriertes
Gesundheitszentrum. Mit einer Aufnahme solcher Praxen in dem Bereich des Krankenhauses trage man zu einem weiteren Rückgang der Belegung in den Innenstädten bei. Der Immobilienbereich bei den Praxen werde darunter leiden. Auch sehe er keinen Vorteil in einem
gemeinsamen Wartezimmer. Im Übrigen seien viele Dinge, die in der Drucksache als Synergien dargestellt würden, heute schon Realität in niedergelassenen Praxen. Dagegen
würden viele andere Probleme auch weiterhin nicht gelöst. Im Übrigen sei die räumliche
Situation in Backnang schwieriger als in Schorndorf, wo es genügend freie Fläche für einen
Anbau gebe. In Backnang sei lediglich eine Integration in das bestehende Gebäude möglich.
Dies sei eine wesentlich teurere Lösung. Denkbar sei auch ein Gesundheitszentrum in freier
Trägerschaft an einem ganz anderen Ort als im Bereich des Krankenhauses.
Kreisrat Dr. Kasper hält das Modell für zukunftsweisend. Der Standort des Gesundheitszentrums in unmittelbarem Zusammenhang mit einem gut funktionierenden Krankenhaus sei ein
Vorteil für die Patienten, auch beispielsweise wenn Komplikationen bei der ambulanten Behandlung entstünden. Das Krankenhaus in Schorndorf werde dadurch eine gewaltige Aufwertung erfahren. Da der Kreistag um die medizinische Weiterverwendung der Kliniken in
Backnang und Waiblingen bemüht sei, möge man auch für diese Standorte ähnliche Lösungen ins Auge fassen. Dies würde den Kreistag auch der Kritik entheben, getätigte Investitionskosten an diesen beiden Standorten seien verpulvertes Geld.
Kreisrat Weinbrenner hält den Vorschlag für einen begrüßenswertes Konzept. Hierdurch
habe der Landkreis die Möglichkeit, das Marktgeschehen aktiv zu gestalten, anstatt sich von
den Entwicklungen des Marktes beherrschen zu lassen. Er regt an, dass die Kreisbaugesellschaft das Wohnheim am Krankenhaus in Backnang bereits jetzt schon übernehme.
Kreisrätin Gröbner stellt Fragen zu den Baukosten und zur Finanzierung. Sie habe Zweifel
an der Höhe der Kostenschätzung.
Kreisrätin Elser ist der Meinung, das vorgestellte Modell bringe Vorteile für Patienten, Ärzte
und den Kostenträger. Aus diesem Grund stelle die SPD-Fraktion den nachstehenden Antrag, um auch die Menschen in Backnang und Waiblingen an der Qualitätsverbesserung im
Gesundheitswesen teilhaben zu lassen. Sie betont, dass es durchaus Ärzte gebe, die das
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vorgestellte Modell befürworteten, auch wenn manche Ärzte den Wert ihrer eigenen Immobilien im Auge hätten. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, den Patienten in Backnang und
Waiblingen müsse etwas geboten werden, da noch nicht klar sei, wann die Entscheidung
des Kreistags zum Neubau einer Klinik realisiert werde. Deshalb möge man die Vorarbeiten
für ähnliche Modelle in Backnang und Waiblingen gleich beginnen.
Landrat Fuchs erklärt, mit dem Gesundheitszentrum finde eine bessere Abstimmung zwischen stationärem und ambulantem Bereich bei der Behandlung der Patienten statt. Darüber hinaus könne den beteiligten, niedergelassenen Ärzten ein angemessener Hintergrund
geboten werden, um mit den hohen Sicherheitsstandards eines Krankenhauses ambulant
agieren zu können. Dies biete den niedergelassenen Ärzten weitere Möglichkeiten der praktischen Entfaltung. Entsprechend gebe es eine Reihe von hoch motivierten Interessenten,
die das Projekt auf den Weg bringen wollen. Das Vorhaben diene somit dem Interesse von
Patienten, der Medizin und des Kostenträgers. Im Übrigen wolle er darauf hinweisen, dass
es an den Standorten Waiblingen und Backnang ebenfalls Kooperationsgespräche gebe. So
zum Beispiel im Fall des vor kurzem abgeschlossenen Kooperationsvertrags im Bereich der
Magnetresonanztherapie am Kreiskrankenhaus Backnang.
Die Durchführung des Projekts in Zusammenarbeit mit der Kreisbaugesellschaft in Waiblingen biete im Verhältnis zu einer anderen Baugesellschaft weitaus bessere Möglichkeiten
des Realisierens und Kooperierens. Da in den Gremien der Kreisbaugesellschaft der Landrat und Mitglieder des Kreistags seien, habe man so stärkere Einflussmöglichkeiten.
Krankenhausdirektorin Seeger erläutert, bei dem Projekt handle es sich um ein kleineres
Gesundheitszentrum das nicht dazu geeignet sei, der Innenstadt den Praxenbestand zu
entziehen. So sei geplant, nur wenige, solitäre Arztpraxen in das Gesundheitszentrum aufzunehmen, ohne dabei die anderen Praxen zu verärgern. So gebe es beispielsweise in
Schorndorf lediglich eine einzige radiologische Praxis. Diese habe größtes Interesse an einer Aufnahme ins Gesundheitszentrum.
Geschäftsführer Braune erklärt, die Wertfindung für die Immobilien sei in Abstimmung mit
der Kreiskämmerei, der Betriebsleitung der Krankenhäuser und der Gutachterstelle der
Stadt Schorndorf erfolgt. Es sei vorgesehen, die Werte dauerhaft ins Anlagevermögen der
Kreisbaugesellschaft zu übernehmen. Dabei seien sich der Landkreis und die Kreisbaugesellschaft gegenseitig entgegengekommen. So seien bei der Tiefgarage erhebliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich, während nur geringe Mieten gefordert werden könnten. Dies
bedeute, dass das Parkhaus keinen Instandsetzungsanteil erwirtschafte. Hier sei demnach
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keine Rentabilität gegeben und eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen. Insofern sei
hier keine Gewinnmaximierung durch den Landkreis möglich.
Das Personalwohnheim Weckerlinstraße in Schorndorf werde derzeit zur Unterbringung von
Spätaussiedlern genutzt. Über die weitere Verwendung könne zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden werden. Im Falle des Wohnheims in Backnang gebe es keine dauerhafte Nachfrage nach Personalwohnungen. Über die weitere Verwendung des Gebäudes solle deshalb
in acht bis zehn Jahren bei Umsetzung der Beschlüsse des Kreistags beraten werden.
Architekt Stammler erläutert die Kosten des Projekts. Als Orientierung möge ein vergleichbares Objekt in Aalen dienen, das rund 1.000 Euro pro qm Grundfläche gekostet habe. Er halte
dies für einen auskömmlichen, realistischen Wert. Er verweist im Übrigen auf die Erfahrung
seines Büros, das auch in der Vergangenheit eher vorsichtig kalkuliert habe. So seien beim
Bau der Schulturnhalle der Christian-Morgenstern-Schule in Waiblingen 150.000 Euro weniger als veranschlagt erforderlich gewesen.
Landrat Fuchs ergänzt, der Eingangs- und Anmeldebereich des Gesundheitszentrums werde auch für das Krankenhaus genutzt. Aus diesem Grund erhalte die Gesundheits-GmbH
als Bauherr 380.000 Euro aus dem Grundstückserlös. Dafür baue sie u. a. den zentralen
Anmeldebereich.
Geschäftsführer Braune weist auf Nachfrage darauf hin, sowohl Architekt als auch Kreisbaugesellschaft arbeiteten derzeit auf Chance ohne Vergütung, in der Hoffnung, dass das
Projekt realisiert werde. Um die Planung weiter voranzubringen, sei es nun aber erforderlich,
eine Planungsrate zu beschließen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung den Beschlussvorschlag der
Verwaltung:
A) Der Krankenhausbetriebsausschuss empfiehlt dem Verwaltungs-,
Schul-, Kultur- und Sozialausschuss sowie dem Kreistag vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium folgende
Beschlussfassung:
1.
Grundstücksveräußerung
Folgende Grundstücke beim Kreiskrankenhaus Schorndorf wer-
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den aus dem Betriebsvermögen der Rems-Murr-Kliniken an die
Kreisbaugesellschaft Waiblingen veräußert:
1.1. zur erwerbswirtschaftlichen Nutzung vier Grundstücke Flurstücknummer 1161/7, 1161/8, 1161/11 und 1161/12 an der Krummhaarstraße / am Abelweg (insgesamt 2.409 m²), zu einem Kaufpreis von mindestens 780.000,-- €.
1.2. zum dauerhaften Verbleib im dortigen Anlagevermögen mit der
Zweckbindung der vorrangigen Vermietung an Personal des
Kreiskrankenhauses bzw. des Gesundheitszentrums Schorndorf:
1.2.1 Das Grundstück Jakob-Degen-Straße 29 (ca. 2.450 m² Grundstücksfläche), überbaut mit einem Personalwohnheim, zu einem
Kaufpreis in Höhe von 1.400.000,-- €.
1.2.2 Das Grundstück Krummhaarstraße 44/46/48 (ca. 4.270 m²
Grundstücksfläche), überbaut mit familiengerechten Personalwohnungen, zu einem Kaufpreis in Höhe von 900.000,-- €.
1.2.3 Die mit einer erdüberdeckten Tiefgarage unterbaute Fläche
nebst Zufahrt an der Krummhaarstraße, zu einem Kaufpreis in
Höhe von 100.000,-- €.
1.2.4 Die Betriebsleitung wird beauftragt, die entsprechenden Kaufverträge unter Regelung der näheren Einzelheiten abzuschließen.
2.
Gründung von Gesellschaften/ Beteiligungsverhältnisse
Der Rems-Murr-Kreis beteiligt sich mit jeweils 50 % des Stammkapitals an:
2.1
der Rems-Murr-Gesundheitsverwaltungs GmbH
(Beteiligung des Rems-Murr-Kreises: 20.000,-- €) und
2.2
der Rems-Murr-Gesundheits GmbH & Co. KG
(Beteiligung des Rems-Murr-Kreises: 500.000,-- €).
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2.3
Die jeweils andere Hälfte der Gesellschafts- bzw. Kommanditanteile soll die Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH übernehmen.
2.4
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gesellschaftsverträge unter folgenden Maßgaben auszuhandeln und
abzuschließen:
2.4.1 Der Zweck der Verwaltungsgesellschaft (siehe oben 2.1) ist das
Halten des Komplementäranteils an der KG (siehe oben 2.2) und
die Geschäftsführung für die KG.
2.4.2 Der Zweck der KG (siehe oben 2.2) ist hauptsächlich die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen innerhalb des RemsMurr-Kreises, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Pflege von Menschen dienen sowie weitere
damit verbundene Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich
an Unternehmen beteiligen, soweit dies dem Hauptzweck dienlich ist.
2.4.3 Bei der Verwaltungsgesellschaft (siehe oben 2.1) wird ein Aufsichtsrat gebildet, für den ein paritätisches Entsendungsrecht
beider Gesellschafter zu vereinbaren ist.
2.4.4 Die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft (siehe oben
2.1) besteht aus zwei nebenamtlichen Geschäftsführern von denen jeweils ein Geschäftsführer von einem Gesellschafter benannt wird.
2.4.5 Der Rems-Murr-Kreis benennt die/den jeweilige/n Krankenhausdirektor/in der Rems-Murr-Kliniken als Geschäftsführerin für die
Verwaltungsgesellschaft (siehe oben 2.1).
2.4.6 Den Beteiligungen der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH an
der Rems-Murr-Gesundheitsverwaltungs GmbH (s. 2.1) mit
20.000 € und der Rems-Murr-Gesundheits GmbH & Co. KG (s.
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2.2) mit 500.000 € wird zugestimmt.
3.
Grundstücksüberlassung für den Bau des Gesundheitszentrums
Der Rems-Murr-Kreis (Eigenbetrieb Rems-Murr-Kliniken) stellt
der noch zu gründenden Rems-Murr-Gesundheits GmbH & Co.
KG die für den Bau des Gesundheitszentrums erforderliche Fläche im Wege eines 50-jährigen Erbbaurechtes, unter faktischem
Verzicht auf die Erhebung eines Erbbauzinses, zur Verfügung
(gemäß § 92 Abs. 2 der GemO müssen im Wirtschaftsplan der
Rems-Murr-Kliniken nach dem Bruttoprinzip der fiktive Erbpachtzins und Zuschuss ausgewiesen werden.) Der KG wird eine Verlängerungsoption des Pachtverhältnisses eingeräumt.
4.
Verbesserung der Zugangssituation zum Krankenhaus/Beteiligung an den Baukosten
Der Rems-Murr-Kreis (Rems-Murr-Kliniken) beteiligt sich für den
erweiterten Zugangsbereich mit einem Betrag in Höhe von
380.000,-- € an den Baukosten des Gesundheitszentrums
Schorndorf.
5.
Bürgschaftsübernahme
Der Rems-Murr-Kreis übernimmt zu Zwecken der Absicherung
und Beschaffung von Finanzierungsmitteln folgende Kommunalbürgschaften für
5.1
den Grunderwerb nach obiger Ziffer 1.2 (Personalwohnen) bis zu
2.100.000,-- €.
5.2
die Errichtung des Gesundheitszentrums Schorndorf bis zu
4.000.000,-- €.
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6.
Außerplanmäßige Ausgabengenehmigungen
Förderung der Kreiskrankenhäuser
a) HST 2.5100.9300 Erwerb von Beteiligungen 520 000 €
b) HST 2.5100.9870 Zuschuss an Rems-MurrGesundheitsverwaltung u. Co. KG
380 000 €
Die Deckung erfolgt durch Kürzung der Zuschüsse an die Kreiskrankenhäuser im Vermögensplan 2004 um 900 000 € (HST
2.5100.9820)
B)
Der Krankenhausbetriebsausschuss beschließt:
1.
Für die weitere Planung wird eine außerplanmäßige Ausgabe im
Wirtschaftsplan der Rems-Murr-Kliniken in Höhe von 30.000 €
bewilligt.
2.
Nach Gründung der Rems-Murr-Gesundheits GmbH & Co. KG
ist die vorgeleistete Planungsrate durch diese Gesellschaft dem
Eigenbetrieb Rems-Murr-Kliniken zu erstatten.
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
und 2 Enthaltungen:
In Schorndorf soll ein „Gesundheitszentrum“ aufgebaut werden. Dieses
Vorhaben ist sehr zu begrüßen. Es ist aber nicht einzusehen, dass dieser deutliche Fortschritt in der medizinischen Versorgung auf den Raum
Schorndorf beschränkt bleiben soll. Auch in den Räumen Backnang
und Waiblingen haben die Menschen einen Anspruch auf Teilhabe an
der Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen. Deshalb soll auch für
die Krankenhausstandorte Backnang und Waiblingen mit den Vorarbei-
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ten für die Errichtung von Gesundheitszentren begonnen werden.
Selbst wenn in acht bis zehn Jahren ein Krankenhausneubau in Winnenden realisiert sein sollte, sind diese Gesundheitszentren keine Fehlinvestition, sondern ein guter Weg, um die Gleichwertigkeit der medizinischen Versorgung im ganzen Kreisgebiet in den nächsten Jahren
sicherzustellen und Patientenabwanderungen in großem Stil zu verhindern.
Kreisrat Dr. Weigold erklärt zur Abstimmung, er habe sich gegen den SPD-Antrag ausgesprochen, weil er der Meinung sei, zunächst sei abzuwarten, wie es mit den Kliniken in
Waiblingen und Backnang weiter gehe. Eine Untersuchung der Möglichkeiten von Gesundheitszentren an diesen Standorten halte er zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht.
Kreisrat Dr. Kasper erklärt zur Abstimmung, er könne nicht über einen Antrag entscheiden,
der ihm nicht vorliege. Im Übrigen benötige er Zeit, um sich mit dessen Inhalt zu beschäftigen.
Auszüge:
5 Rems-Murr-Kliniken
1 Kreiskämmerei
1 Kreisbaugesellschaft
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