Nationaler Grosser Preis von Sargans

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3. Nationaler GP von Sargans 2004
Reglement
www.GPvonSargans.ch
1. Ziel
Der Nationale GP von Sargans ist die erste offene Jungrinderschau der Schweiz. Die Ausstellung
2004 präsentiert die hoffnungsvollsten Braunvieh-Jungtiere aus der ganzen Schweiz. Sie ist das
Schaufenster der besten Jungtier-Genetik beim Schweizer Braunvieh für die Besucher aus dem Inund Ausland.
2. Zeit und Ort
Der GP von Sargans findet statt:
Samstag, 13. November 2004 in der Markthalle Sargans
3. Tagesprogramm
Auffuhr:
12.00 bis 16.00 Uhr
Rangierung: Ab 19.30 Uhr (Richter: Andreas Aebi)
Dazwischen: Showblocks
4. Umfang
Es werden maximal 120 Tiere ausgestellt.
5. Alterskategorien
Alter:
mind. 9 Monate, höchstens 30 Monate
Geboren: 15. Mai 2002 bis 15. Februar 2004
Trächtigkeit: Die Tiere dürfen höchstens 8 Monate trächtig sein (belegt nach dem 15. März 2004)
Abteilungen: Es werden 10 Abteilungen gebildet
6. Anmeldung
Es sind 120 Startplätze für die Tiere zu vergeben. Grundvoraussetzung ist der fristgerechte
Eingang der Anmeldung. Pro Betrieb können maximal 2 Startplätze reserviert werden.
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:
 Ab dem 20. August 2004 bis spätestens am 22. August 2004 kann die gewünschte Zahl
der Startplätze für die Tiere mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular mitgeteilt
werden: Anmeldeformular siehe www.GpvonSargans.ch oder bei der Landwirtschaftlichen
Schule Salez (081/758 13 00).
Berücksichtigt werden Anmeldungen welche bis spätestens am 22. August 2004 per Fax
oder bis spätestens am 23. August 2004 per Post (Poststempel 20. oder 21. August 2004)
eintreffen.
Die Startplätze werden wie folgt vergeben:
Mindestens einen Startplatz erhalten (sofern fristgerecht angemeldet):
 Betriebe, die auf der Warteliste für den GP 2003 waren
 Teilnehmer des GP 2003, von denen mindestens ein Tier in den Rängen 1-4 platziert war
 Jedes OK Mitglied kann über 2 Startplätze frei verfügen
Zwei Startplätze erhalten (sofern fristgerecht angemeldet):
 Jene Betriebe, die beim GP 2003 einen Abteilungssieg erringen konnten
Bei der Vergabe der restlichen Startplätze entscheidet das Los.

Ende August 2004 erhalten die Betriebe mit mindestens einem zugeteilten Startplatz einen
Einzahlungsschein zur Bezahlung der Auffuhrgebühr. Erst nach Bezahlung der
Auffuhrgebühr ist die Anmeldung definitiv und die angemeldeten Betriebe erhalten die
Startnummern zugeschickt. Die Auffuhrgebühr muss bis spätestens am Montag, 20.
September 2004 einbezahlt sein.
Spätestens bis am Mittwoch, 20. Oktober 2004 muss das Tier angemeldet werden:
Einsenden des Abstammungsausweises und der Startnummer an: Landw. Schule, Reto
Grünenfelder, 9465 Salez.
Es ist also möglich, dass das Tier nicht aus dem ursprünglich gemeldeten Betrieb stammt.
An der Ausstellung können pro Betrieb maximal 2 Tiere ausgestellt werden.
Tiere, die nicht im Katalog aufgeführt sind, können nicht am GP teilnehmen.
7. Auffuhrgebühr
Es wird folgende Auffuhrgebühr erhoben: Fr. 100.- pro Startplatz.
Die Auffuhrgebühr dient zur Deckung der Infrastrukturkosten (Hallenmiete, Tribüne, Beleuchtung,
Lautsprecheranlage, Heizung. Diese betrugen im 2003 total Fr. 12'000.-).
8. Ausstellerpreise
Jeder Aussteller-Betrieb erhält:
 eine attraktive Plakette
 die farbige, laminierte A3-Stalltafel (Die Stalltafeln werden vom Organisator angefertigt)
 1 Tierkatalog
 1 Gratiseintritt
 einen speziellen Erinnerungspreis
Die Besitzer der Abteilungssiegerinnen erhalten je einen Gratis-Startplatz (Gratis-Tieranmeldung)
für den 4. GP von Sargans im Jahr 2005 zugesichert.
9. Betreuung / Vorführen der Tiere
Jeder Aussteller ist selber für die Betreuung, Fütterung (Dürrfutter steht zur Verfügung) und das
Vorführen der Tiere verantwortlich. Falls ein Tier im Ring den Ablauf der Rangierung massgeblich
behindert, so wird es von der Rangierung ausgeschlossen.
Für das Waschen und Stylen der Tiere steht ein separater Raum zur Verfügung.
10. Versicherung / Transport
Der Transport und die Versicherung der Tiere ist Sache der Aussteller.
11. Seuchenpolizeiliche Vorschriften
Seuchenpolizeiliche Vorschriften nach den Weisungen des Kantonalen Veterinäramt St. Gallen
werden den Ausstellern in geeigneter Form mitgeteilt.
12. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die Bestimmungen dieses Reglements. Darin nicht
vorgesehene Fälle regelt das OK.
Die Besitzer und Betreuer der Tiere verpflichten sich, die Bestimmungen des ASR-Reglements
betreffend Bereitstellung und Auffuhr von Ausstellungstieren strikte einzuhalten (siehe
CHbraunvieh 12/2003).
4. Mai 2004
GP von Sargans 2004
Das OK
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