Hintergrund zur Kampagne

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Eröffnung der
ökumenischen Kampagne 2008:
Damit das Recht auf Nahrung
kein frommer Wunsch bleibt.
Hintergrund zur Kampagne
Wo ist das Recht auf Nahrung verankert?
„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl
gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige
soziale Leistungen…“, heisst es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Jahr
1966 haben 150 Staaten den Pakt über die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte
ratifiziert, der das Recht auf Nahrung ausdrücklich erwähnt.
Die Schweiz und das Recht auf Nahrung
Die Schweiz hat immer schon das Recht auf Nahrung gefördert. Sie hatte bei der Ausarbeitung dieses
Rechts durch die Welternährungsorganisation FAO entscheidenden Anteil Seit sieben Jahren
berichtet der Schweizer Jean Ziegler als Uno-Sonderberichterstatter über die Situation des Rechts auf
Nahrung. Bei der Behandlung der Sozialrechte beim Wirtschafts- und Sozialrat Ecosoc hingegen ist
die Rolle der Schweiz zwiespältig. Aktuell diskutiert in Genf eine Arbeitsgruppe ein fakultatives
Protokoll der Ecosoc. Einzelpersonen sollen ihre Rechte einklagen können. Die Schweizer Delegation
will ein Schlupfloch öffnen: Die Unterzeichnerstaaten sollen frei wählen können, welche Rechte
einklagbar sein sollen und welche nicht. Damit will die Schweiz „Sozialrechte à la carte“ ermöglichen.
Recht auf Nahrung auf dem Land
Zugang zu fruchtbarem Land, Wasser, Wald oder Küstenregionen sind die Basis für eine sichere,
gesunde und ausreichende Ernährung auf dem Land. Langfristige Nutzungsrechte, Schutz vor dem
Agrobusiness oder vor industrieller Waldnutzung bzw. Fischerei und die Bevorzugung von Klein- und
Familienbetrieben sind wichtig. Das Recht auf Nahrung verlangt von den Staaten eine aktive und
nachhaltige Landwirtschaftspolitik, die über Reformen auch Landlosen und indigenen Gruppen den
Zugang zu den notwendigen Ressourcen sichert.
Recht auf Nahrung in der Stadt
Auch in der Stadt haben Menschen kleine Gärten oder Nutzpflanzen in Kübeln. Doch das reicht selten
und es braucht zusätzliche Einkommensquellen. Um das Recht auf Nahrung in der Stadt zu stärken,
braucht es starke Sozialsysteme und die Sicherung der Arbeitsrechte.
Was ist Ernährungssouveränität?
Es ist das Recht aller Völker, ihre Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik selber zu definieren und ihr
Mass an Selbstversorgung zu bestimmen. Ernährungssouveränität fordert eine Handelspolitik, welche
das Recht der Völker auf Nahrung und sichere, gesunde und ökologisch nachhaltige Produktion stützt.
Die lokale Landwirtschaft soll vor Dumpingimporten geschützt werden. Das Beispiel der entwickelten
Gesellschaften im Norden zeigt, dass Souveränität und soziale Sicherheit die wirtschaftliche
Entwicklung nicht behindern, sondern sie fördern.
Sind Recht auf Nahrung und Ernährungssouveränität synonyme Begriffe?
Das Recht auf Nahrung ist eine rechtliche Norm. Das Konzept der Ernährungssouveränität dagegen
ist ein politisches Konzept, ein Forderungskatalog von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Beide
Ansätze anerkennen die wichtige Rolle von Landlosen, Indigenen (Stammesvölker,
Ursprungsbevölkerungen), Fischern und Kleinbäuerinnen bei der Bekämpfung des Hungers. In der
Anwendung können gleiche Forderungen abgeleitet werden.
Was sagen die Kirchen zum Recht auf Nahrung?
Die Prinzipien christlicher Sozialethik, also des Gemeinwohls, der Nachhaltigkeit und der Subsidiarität
gelten auch für die Ernährungssouveränität und das Recht auf Nahrung. Das Prinzip Gemeinwohl
fordert Existenzsicherung und ein Leben in Würde für Bauern des Südens wie des Nordens. Das der
Nachhaltigkeit fordert die sorgsame Nutzung der Natur als Lebensraum und Nahrungsquelle z.B.
durch den Verzicht auf synthetische, langwirksame Pestizide oder Gentechnik und das Verbot der
Patentierung von Lebewesen. Subsidiarität fordert die Stärkung der Kleinbetriebe sowie die Förderung
der Regionalisierung gegenüber Zentralisierungstendenzen.
Quellen: Via Campesina (www.viacampesina.org),
1 FIAN (www.fian.de), MERS
(www.humanrights.ch), Fachkonzepte Fastenopfer (www.fastenopfer.ch).
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