Eröffnung der ökumenischen Kampagne 2008: Damit das Recht auf Nahrung kein frommer Wunsch bleibt. Hintergrund zur Kampagne Wo ist das Recht auf Nahrung verankert? „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen…“, heisst es in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Jahr 1966 haben 150 Staaten den Pakt über die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte ratifiziert, der das Recht auf Nahrung ausdrücklich erwähnt. Die Schweiz und das Recht auf Nahrung Die Schweiz hat immer schon das Recht auf Nahrung gefördert. Sie hatte bei der Ausarbeitung dieses Rechts durch die Welternährungsorganisation FAO entscheidenden Anteil Seit sieben Jahren berichtet der Schweizer Jean Ziegler als Uno-Sonderberichterstatter über die Situation des Rechts auf Nahrung. Bei der Behandlung der Sozialrechte beim Wirtschafts- und Sozialrat Ecosoc hingegen ist die Rolle der Schweiz zwiespältig. Aktuell diskutiert in Genf eine Arbeitsgruppe ein fakultatives Protokoll der Ecosoc. Einzelpersonen sollen ihre Rechte einklagen können. Die Schweizer Delegation will ein Schlupfloch öffnen: Die Unterzeichnerstaaten sollen frei wählen können, welche Rechte einklagbar sein sollen und welche nicht. Damit will die Schweiz „Sozialrechte à la carte“ ermöglichen. Recht auf Nahrung auf dem Land Zugang zu fruchtbarem Land, Wasser, Wald oder Küstenregionen sind die Basis für eine sichere, gesunde und ausreichende Ernährung auf dem Land. Langfristige Nutzungsrechte, Schutz vor dem Agrobusiness oder vor industrieller Waldnutzung bzw. Fischerei und die Bevorzugung von Klein- und Familienbetrieben sind wichtig. Das Recht auf Nahrung verlangt von den Staaten eine aktive und nachhaltige Landwirtschaftspolitik, die über Reformen auch Landlosen und indigenen Gruppen den Zugang zu den notwendigen Ressourcen sichert. Recht auf Nahrung in der Stadt Auch in der Stadt haben Menschen kleine Gärten oder Nutzpflanzen in Kübeln. Doch das reicht selten und es braucht zusätzliche Einkommensquellen. Um das Recht auf Nahrung in der Stadt zu stärken, braucht es starke Sozialsysteme und die Sicherung der Arbeitsrechte. Was ist Ernährungssouveränität? Es ist das Recht aller Völker, ihre Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik selber zu definieren und ihr Mass an Selbstversorgung zu bestimmen. Ernährungssouveränität fordert eine Handelspolitik, welche das Recht der Völker auf Nahrung und sichere, gesunde und ökologisch nachhaltige Produktion stützt. Die lokale Landwirtschaft soll vor Dumpingimporten geschützt werden. Das Beispiel der entwickelten Gesellschaften im Norden zeigt, dass Souveränität und soziale Sicherheit die wirtschaftliche Entwicklung nicht behindern, sondern sie fördern. Sind Recht auf Nahrung und Ernährungssouveränität synonyme Begriffe? Das Recht auf Nahrung ist eine rechtliche Norm. Das Konzept der Ernährungssouveränität dagegen ist ein politisches Konzept, ein Forderungskatalog von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Beide Ansätze anerkennen die wichtige Rolle von Landlosen, Indigenen (Stammesvölker, Ursprungsbevölkerungen), Fischern und Kleinbäuerinnen bei der Bekämpfung des Hungers. In der Anwendung können gleiche Forderungen abgeleitet werden. Was sagen die Kirchen zum Recht auf Nahrung? Die Prinzipien christlicher Sozialethik, also des Gemeinwohls, der Nachhaltigkeit und der Subsidiarität gelten auch für die Ernährungssouveränität und das Recht auf Nahrung. Das Prinzip Gemeinwohl fordert Existenzsicherung und ein Leben in Würde für Bauern des Südens wie des Nordens. Das der Nachhaltigkeit fordert die sorgsame Nutzung der Natur als Lebensraum und Nahrungsquelle z.B. durch den Verzicht auf synthetische, langwirksame Pestizide oder Gentechnik und das Verbot der Patentierung von Lebewesen. Subsidiarität fordert die Stärkung der Kleinbetriebe sowie die Förderung der Regionalisierung gegenüber Zentralisierungstendenzen. Quellen: Via Campesina (www.viacampesina.org), 1 FIAN (www.fian.de), MERS (www.humanrights.ch), Fachkonzepte Fastenopfer (www.fastenopfer.ch).