Pressemeldung des Bündnisses „Rettet den Volksentscheid“ zur Novellierung der Volksgesetzgebung Das Gesetz der CDU erschwert Volksinitiativen und hebelt die direkte Demokratie aus. Das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“ wehrt sich mit zwei Volksinitiativen. Ein breites Bündnis aus Initiativen, Vereinen, DGB-Gewerkschaften und Parteien hat zwei Volksinitiativen gestartet, die ein Ziel verfolgen: die direkte Demokratie in Hamburg zu erhalten und auszubauen. Bei der ersten Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ geht es um den Erhalt bewährter Verfahrensbedingungen wie etwa die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren, die der CDU-Senat mit seinem neuen Gesetz abschaffen will. Bei der zweiten, verfassungsändernden Volksinitiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ geht es im Wesentlichen um die Verbindlichkeit von Volksentscheiden und die Absenkung der hohen Quoren bei Volksentscheiden. Um das Ziel der ersten Volksinitiative de facto durchzusetzen, ist die zweite Volksinitiative nötig, um den Senat per Verfassungsänderung zur Umsetzung des Volksentscheids zu zwingen. Die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiativen zu dem CDU-Vorhaben, die Volksgesetzgebung zu erschweren: Frank Teichmüller, Vertreter der Gewerkschaften im Bündnis: „Die vielen Menschen, die sich in den letzten Jahren bei Volksabstimmungen engagiert haben, fühlen sich doppelt verschaukelt: durch die Art und Weise, wie sich der Senat über den LBK-Volksentscheid hinweg gesetzt hat, und durch die Pläne der CDU, Volksabstimmungen per Gesetz praktisch unmöglich zu machen. Darüber ist die Empörung so groß, dass wir zuversichtlich sind, nicht nur mit der ersten Volksinitiative erfolgreich zu sein, sondern auch die verfassungs-ändernde Hürde für unseren zweiten Gesetzentwurf zu schaffen. Die Menschen wollen endlich echte Volksentscheide.“ Angelika Gardiner, Mehr Demokratie e.V.: „Wir wollen weiterhin Eintragungen für das Volksbegehren auf der Straße sammeln dürfen. Wenn die Bürger/innen erst in versteckte Amtsstuben laufen müssen, um ihr demokratisches Recht wahrnehmen zu können, kann es eine Regierung nicht sehr ernst meinen mit der Volksgesetzgebung. Die Vermutung wird noch durch die Absicht der CDU erhärtet, den Volksentscheid künftig von Wahltagen abkoppeln zu wollen. Das ist inakzeptabel, dagegen wehrt sich unser Bündnis mit der Volksinitiative ,Rettet den Volksentscheid’. Die CDU macht Volksabstimmungen noch schwerer, als sie es vor 1998 waren. Dabei haben damals über 540 000 Bürgerinnen und Bürger für eine Verbesserung der Volksgesetzgebung votiert. Auch die CDU hatte deshalb versprochen, Volksabstimmungen zu erleichtern. Was jetzt passiert, ist der bewusste Bruch dieses Versprechens – auch wenn die CDU scheinheilig mit angeblichen Verfahrensvereinfachungen argumentiert. In Wahrheit sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger erschwert werden.“ Jürgen Mackensen, Vertreter der Patriotischen Gesellschaft in den Initiativen zum Volksentscheid: „Die Patriotische Gesellschaft steht für den Grundgedanken bürgerschaftlichen Engagements. Bürgerschaftliches Engagement fordert auch der Senat. (z. B. in den Leitlinien für „Metropole Hamburg - Wachsende Stadt“). Bürgerschaftliches Engagement hat zwei Facetten: Die eine ist, sich für Andere und die Gemeinschaft einzusetzen, ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Das will auch der Senat. Und das ist gut so! Die andere Facette ist politisches Mitentscheiden. Mit Volksentscheiden können die Bürger an politischen Entscheidungsprozessen aktiv teilnehmen (Dazu steht leider in den Leitlinien des Senats nichts). Dabei entsteht wirkliche Identifikation der Menschen mit ihrem Gemeinwesen. Das breite Bündnis von Bürgerinitiativen und Organisationen, das hinter den Volksinitiativen steht, umfasst Wähler aller demokratischen Parteien. Nichtwähler, denen unser Gemeinwesen gleichgültig ist, gibt es dabei nicht.“ Gegenüberstellung der Argumente Position der CDU (wörtlich entnommen aus „Einblicke kompakt“ – Ausgabe Dezember 2004) Position und Gegenargumente des Bündnisses „Rettet den Volksentscheid“ Wir wollen ...ein einfacheres und kostengünstigeres Volksabstimmungsverfahren ermöglichen ohne dabei die Beteiligungsrechte der Bürger einzuschränken. Die CDU hat Volksabstimmungen noch schwerer gemacht, als sie es vor 1998 waren. Dabei haben damals über 540 000 Bürgerinnen und Bürger für eine Verbesserung der Volksgesetzgebung votiert. Auch die CDU hatte deshalb versprochen, Volksabstimmungen zu erleichtern. Was jetzt passiert, ist Heute müssen zum Beispiel bei der Durchführung der bewusste Bruch dieses Versprechens – auch wenn eines Volksentscheids dieselben Vorkehrungen die CDU scheinheilig mit angeblichen getroffen werden wie bei einer Bürgerschaftswahl. Verfahrensvereinfachungen argumentiert. In Wahrheit sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger erschwert und Das verursacht erhebliche Kosten.. Kosten gesenkt werden. Gerade um die Kosten nicht ausufern zu lassen, verlangt das Bündnis die Beibehaltung von Volksentscheiden an Wahltagen – genau diese Kopplung aber will die CDU abschaffen. Bislang haben die Initiatoren bei der Durchführung des Volksbegehrens die Möglichkeit, zusätzlich zu den zuständigen Dienststellen selbst Unterschriften zu sammeln. ...wollen wir, dass Unterschriften ausschließlich in amtlichen Stellen gesammelt werden. Wenn bei Volksbegehren nicht mehr wie bisher auf der Straße Eintragungen gesammelt werden dürfen, ist das der Tod der direkten Demokratie. Das zeigen die Erfahrungen praktisch überall dort, wo nur die Amtseintragung erlaubt ist. Demokratie findet nicht in Amtsstuben statt, sondern dort, wo die Menschen leben: auf Straßen und Plätzen. In Hamburg gab es bis 2001 bei Volksbegehren nur die Möglichkeit der Eintragung in amtlichen Stellen, wobei diese immerhin auch an einem Sonntag geöffnet hatten. Ebenso wurden jedem Abstimmungsberechtigten schon beim Volksbegehren Briefwahlunterlagen zugesandt. Auch das ist in dem neuen Gesetzentwurf der CDU nicht vorgesehen. Damit stellt er sogar eine Verschlechterung gegenüber der Situation dar, die 1998 verbessert werden sollte. Auch die CDU hatte es versprochen! Insgesamt zielen die CDU-Vorschläge darauf ab, die Sammlung von Eintragungen für die Initiatoren zu vereiteln und damit Volksbegehren scheitern zu lassen. In letzter Zeit haben professionelle Unterschriftensammler oft starken sozialen Druck auf die Stimmberechtigten ausüben können. Sozialer Druck kann nie ganz ausgeschlossen werden, ist aber bei mündigen Bürgern kaum vorstellbar. Von sozialem Druck kann jedenfalls keine Rede sein, wenn man den Passanten den Gesetzentwurf erklärt und ihnen weitere Informationen anbietet. Außerdem geht es bei Volksbegehren (2. Stufe) noch nicht um wahlähnliche Abstimmungen. Bei letzteren wäre sozialer Druck wirklich bedenklich – deswegen gibt es Wahlkabinen bei geheimen Wahlen und Abstimmungen. Wenn Volksentscheide künftig nur noch mit vereinfachter Briefwahl stattfinden sollen, wäre die Möglichkeit sozialen Drucks (z.B. in Familien) außerdem ungleich bedenklicher. Auch gibt es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, wenn die Einhaltung dieser Vorschriften weiterhin ausschließlich in der Hand der Initiatoren läge. Deshalb wollen wir, dass Unterschriften ausschließlich in amtlichen Stellen gesammelt werden. Ferner sollen Eintragungslisten durch einzelne Eintragungsformulare ersetzt werden. Bislang Das Argument der datenschutzrechtlichen Bedenken ist vorgeschoben. In der jüngsten Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte deutlich gemacht, dass es gegen die Sammlung von Eintragungen auf Listen keine datenschutzrechtlichen Einwände gibt. Außerdem: Warum wendet die CDU dieses Argument nur bei Volksbegehren an und nicht schon bei Volksinitiativen, für kann ein umfassender Datenschutz nicht ermöglicht werden, da Abstimmungsberechtigte bei der Eintragung in die Liste erfahren, wer noch das Volksbegehren unterstützt hat. die ebenfalls öffentlich Unterschriftenlisten herumgehen? Es gab und gibt im Übrigen auch von der CDU immer wieder öffentliche Infostände, bei denen Unterschriften für oder gegen politische Entscheidungen gesammelt werden. Kann man da etwa nicht lesen, wer vor einem auf der Liste steht? Die Eintragungslisten durch einzelne Eintragungsformulare ersetzen zu wollen bedeutet zudem mehr Bürokratie und Materialaufwand. Gleichzeitig soll die Eintragungszeit um mindestens eine Woche verlängert werden, um den Abstimmungsberechtigten mehr Zeit einzuräumen, das Volksbegehren durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle zu unterstützen. Dass auch die CDU die Eintragungsdauer von zwei auf drei Wochen verlängern will, begrüßt das Bündnis – allerdings nur unter Beibehaltung der freien Eintragungsmöglichkeiten auf Straßen und Plätzen. Diese Verlängerung ermöglicht es auch kleineren Initiativen mit geringeren finanziellen und personellen Mitteln, erfolgreiche Volksbegehren durchzuführen. Bislang konnten die Volksentscheide zeitgleich mit ohnehin stattfindenden allgemeinen Wahlen durchgeführt werden. Werden Volksentscheide von allgemeinen Wahlen abgekoppelt, sind die Erfolgsaussichten wegen geringerer Mobilisierungskraft deutlich schlechter. Genau das scheint die CDU zu beabsichtigen. Es ist auch eine bloße Bei der Vielzahl der anstehenden Volksentscheide Behauptung, dass in Zukunft mit einer Flut von wird dies künftig aber nicht gewährleistet werden Volksentscheiden zu rechnen sei. 1. startet niemand eine können. Volksinitiative aus Spaß, sondern nur, wenn es um wirklich wichtige Entscheidungen geht. 2. sind zunächst die Hürden Wir wollen deshalb auf eine aufwendigere Volksinitiative mit 10 000 Unterschriften und Volksbegehren Durchführung in Abstimmungslokalen mit mit 61 000 Eintragungen zu nehmen, bevor es überhaupt ehrenamtlichen Abstimmungshelfern verzichten zum Volksentscheid kommen kann. Wer einmal eine und die Briefabstimmung wesentlich erleichtern. Volksinitiative gestartet hat, weiß, dass ein ungeheurer Kraftaufwand nötig ist, um zur dritten Stufe der Volksgesetzgebung zu gelangen. Das Bündnis will, dass Volksentscheide weiterhin an einem Wahltag stattfinden, ist dies nicht möglich, soll die Briefwahlabstimmung erleichtert werden. So sollen allen wahlberechtigten Hamburger/innen mit einem Informationsheft auch gleichzeitig die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt werden. Das spart sogar Kosten. Auch der Aufwand zur Durchführung eines Volksentscheids lässt sich in Kürze erheblich reduzieren. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auch eine elektronische StimmAuswertung vorzunehmen. Damit werden dann deutlich weniger Abstimmungshelfer benötigt. Die Einführung eines Kopplungsverbots (Volksentscheid mit allgemeiner Wahl) würde beide demokratischen Elemente - die Neubildung des Parlaments und den Volksentscheid – stärker zur Geltung bringen. Volksentscheide würden dann nicht mehr hinter den dominierenden allgemeinen Wahlen zurücktreten und bloße Anhängsel sein. Die Trennung der beiden Willensäußerungen gibt jeder Entscheidung mehr Gewicht. Bei bisherigen Volksentscheiden, die mit einer Wahl zusammen stattfanden, war jedem Hamburger Wahlbürger klar, dass es für zwei verschiedene Dinge abzustimmen galt. Allgemeine Wahl und Volksentscheid stehen jeweils für sich, nur dass am selben Tag darüber abgestimmt wird, was sogar Kosten spart. Schließlich sind auch die Wahl- und Volksabstimmungsunterlagen deutlich voneinander getrennt und die Informationen im Vorfeld einer Wahl und eines Volksentscheids umfangreich. Von der Volksinitiative bis zum Volksentscheid ist es ein langer Weg – innerhalb von rund zwei Jahren werden die meisten Hamburger mitbekommen haben, um was es bei dem Volksentscheid geht. In sofern weiß jeder Wähler um das Gewicht seiner Entscheidung und kann am Wahltag frei wählen, ob und wie er sich am Volksentscheid beteiligen will oder nicht. 1. Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ Die Kernpunkte der Gesetzesvorlage zur Änderung des Durchführungsgesetzes - Eintragungen zum Volksbegehren sollen auch weiterhin auf Straßen und Plätzen möglich sein - Der Eintragungszeitraum beim Volksbegehren soll von zwei auf drei Wochen erweitert werden - Der Volksentscheid soll an einem Wahltag stattfinden, ist dies nicht möglich, soll die Briefwahlabstimmung erleichtert werden. So sollen allen wahlberechtigten Hamburger/innen mit einem Informationsheft auch gleichzeitig die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt werden. - Volksinitiatoren sollen künftig einen Anspruch auf (Rechts)Beratung durch die Stadt erhalten 2. Volksinitiative: „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs zur Änderung der Hamburgischen Verfassung § 50: - Entscheidungen des Volkes über Sachfragen, die nicht als Gesetze formuliert wurden, sollen genauso verbindlich sein wie vom Volk beschlossene Gesetze. Entscheidungen des Volkes sollen nicht deswegen unzulässig sein, weil sie finanzwirksam sind. Andernfalls wäre kaum ein Volksentscheid zulässig. Ausgeschlossen sind nur Volksinitiativen über Haushaltpläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen sowie Dienst- und Versorgungsbezüge. - Volksentscheide sollen grundsätzlich am Tag einer Wahl stattfinden. Damit wird eine möglichst hohe Beteiligung der Wahlberechtigten angestrebt. - Die notwendige Mindestbeteiligung für rechtwirksame Volksentscheide (das sogenannte Zustimmungsquorum) wird für Verfassungsänderungen von jetzt 50 auf 35 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt, bei anderen Entscheidungen (z.B. einfachen Gesetzen) von jetzt 20 auf 17,5 Prozent. Damit wird die Volksgesetzgebung anwendungsfreundlicher. Die Hürden bleiben zwar immer noch sehr hoch (international sind keine Hürden üblich), aber sie werden für Verfassungsänderungen erstmals praktikabel und sichern zugleich, das Verfassungsänderungen die Ausnahme bleiben. - Bindungswirkung: Wenn Entscheidungen des Volkes von der Bürgerschaft aufgehoben oder verändert werden sollen, kann das Volk in einem vereinfachten Verfahren darüber entscheiden, ob es damit einverstanden ist. - Volksbegehren: Sofern die Bürgerschaft nicht innerhalb von drei Monaten das von der Volksinitiative beantragte Gesetz verabschiedet oder einen Beschluss gefasst hat, der der anderen Vorlage vollständig entspricht *, können die Volksinitiatoren die Durchführung eines Volksentscheides beantragen und den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage hierzu in überarbeiteter Form einreichen. *Gerade bei „Bildung ist keine Ware“ gibt es jetzt den Fall, dass dem Volksbegehren zwar zum Schein und der Form nach Recht gegeben wurde, inhaltlich jedoch nicht. - Volksentscheide: Sollte die Bürgerschaft einen Volksentscheid durch ein eigenes Gesetz aufheben oder verändern, so tritt dieses Änderungsgesetz nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. Innerhalb dieser Frist können 2,5 Prozent der Hamburger Wahlberechtigten (es müssen nicht die Initiatoren der ursprünglichen Volksinitiative sein) vom Senat einen Volksentscheid über dieses Änderungsgesetz verlangen. In diesem Fall tritt das Änderungsgesetz nicht vor Abschluss des Volksentscheids in Kraft. Zwar ist es nach wie vor möglich, dass die Bürgerschaft Volksentscheide aufhebt, allerdings kann sie nach dieser neuen Gesetzesvorlage nun gezwungen werden, das Volk über diese Aufhebung oder Änderung des Volksentscheides zu befragen – auf dem Wege eines erneuten Volksentscheids. Infos und Unterschriftenlisten: Für beide Gesetzentwürfe der Initiative „Rettet den Volksentscheid“ werden bis zum 20. Februar parallel Unterschriften gesammelt. Unterschriftenlisten zum Download gibt es unter www.mehr-demokratie-hamburg.de, www.rettet-den-volksentscheid.de sowie www.dgb-hamburg.de. INFOSTAND am Freitag, 11. Februar 05 Gerhart-Hauptmannplatz vor „Uhren-Weiss“ Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg, Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter Ver.di und Bernhard Janssen, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hamburg werden am Freitag, 11.2.05 von 12.00 bis 14.00 Uhr an einem Infostand auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz über die Volksinitiativen informieren und Unterschriften sammeln. Infos: Claudia Falk, DGB Hamburg, T: 2858-247, mobil: 0151-14277197, Angelika Gardiner, Mehr Demokratie e.V: T: 31769100,