Autor: Titel: Quelle: Summary: Schlagwörter: Bewertung des Informationsge haltes auf einer Skala von 1-10: schriftliche Kurzbewertung: Axel König (CDU) Eine Internetstrategie für die Politik Prospekt der UID (Union in Deutschland-Informationsdienst der Christlich Demokratischen Union Deutschlands), erschienen:13.9.2001 Die CDU ist in ihrer Dokumentation 28/2001 „Eine Internetstrategie für die Politik“ der Meinung, dass das Internet für eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Bürgern und dem Staat durchaus nutzbar sein könnte. Das Internet könne laut den Autoren zu einer größeren Wirkkraft und Serviceorientierung beitragen. Ebenso können durch das Internet die Bürger besser informiert und die politische Teilnahme gesteigert werden. Jedoch ist der CDU auch klar, dass das Internet kein Heilmittel für die Politikverdrossenheit und für den z.T. fehlenden oder schwachen Kontakt von Partei und Bevölkerung ist. Um die Parteiverdrossenheit und den Mangel an Interesse für das politische Geschehen zu beheben, sollten nach Ansicht der CDU zunächst alle Möglichkeiten für eine Kommunikation mittels Internet genutzt werden, damit der Bürger die Chance hat, seine Meinung und seinen Willen mitzuteilen. Jedoch müssen auch alle anderen sonstigen Möglichkeiten wie z.B. der persönliche Kontakt zu den Politikern erhalten bleiben. Des Weiteren sollten natürlich auch Informationsangebote zu allen politischen Entscheidungen dem Bürger im Netz zur Verfügung stehen. Politikverdrossenheit, Internet als Mittel zur verbesserten Information und Kommunikation 6 Verständliche Formulierungen, auf die Meinung der CDU bezogen, informativ, übersichtliche Strukturierung Aufgaben: 1. Arbeiten Sie die Position der CDU in Bezug auf das Internet heraus. 2. Wie beurteilen Sie die Chancen im Falle einer Realisierung der von der CDU gemachten Vorschläge Politikverdrossenheit abbauen zu können. E-Government: Mehr Bytes für die Bürger Die Stärken des Internets für eine Verbesserung der Interaktion zwischen Staat und Bürger nutzbar zu machen, ist nicht nur eine berechtigte Erwartung der Bürger, sondern auch eine staatliche Pflicht. In der öffentlichen Verwaltung kann das Internet zu einer größeren Effizienz und Serviceorientierung beitragen (E-Administration). Im Bereich der politischen Prozesse kann es für mehr Information und Partizipation genutzt werden (E-Demokratie). Das Internet ist kein Allheilmittel gegen Bürgerferne und Politikverdrossenheit. Aber es ist eine große Chance die Teilhabe des einzelnen Bürgers an der modernen Massendemokratie zu stärken. E-Administration 1. Die Vernetzung der öffentlichen Verwaltung erfordert eine umfassende Neustrukturierung. Hierarchien müssen abgebaut, Kompetenz neu definiert werden. 2. Die öffentliche Verwaltung ist zu verpflichten, das Internet als Mittel zur Verbesserung der Serviceorientierung, zur Kosteneinsparung (E-Procurement) und zur Konzentration auf Kernaufgaben zu nutzen. 3. Die vernetzten Verwaltungseinheiten müssen unabhängig von Zuständigkeit über eine zentrale Startseite erreichbar sein, von der auch mehrere Behördenschritte gebündelt erledigt werden können. 4. Über die individuelle Bearbeitung jeder Anfrage muss der Bürger zu allen Lebenssituationen die relevanten Informationen und Links finden. Die Verwaltung sollte darüber hinaus das Internet nutzen, um von sich aus aktive Dienstleistung anzubieten. So könnte beispielsweise mit einer E-Mail auf den Ablauf der Gültigkeitspflicht von Ausweisen hingewiesen werden. 5. Neben dem Internet müssen alternative Zugänge zur Verwaltung für die Bürger erhalten bleiben. Die sich anschließenden Verwaltungsprozesse sind vollständig über das Internet abzuwickeln, um die notwendige Effizienz zu erzielen. E-Demokratie 6. Alle kommunikativen Möglichkeiten des Internets müssen genutzt werden, um den Bürger stärker am Meinungs- und Willensbildungsprozess beteiligen. 7. Umfassende allgemeine und spezifische Informationsangebote zu allen politischen Entscheidungen sollten selbstverständlicher Bestandteil des Internetsauftrittes öffentlicher Institutionen sein. 8. Verwaltungsverfahren und politische Entscheidungsprozesse sollten soweit wie möglich online gestellt werden. 9. Unter strikter Wahrung aller verfassungsrechtlicher Prinzipien und technischer Sicherheitsanforderungen sollte die elektronische Stimmenabgabe schrittweise in öffentliche Wahlverfahren als Zusatzangebot eingeführt werden.