Mitteilung - Universität Zürich

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Universitätseinheit
Universität Zürich
Universitätseinheit
Adresse
CH-8000 Zürich
Telefon +41 44 000 00 00
Telefax +41 44 000 00 00
www.universitätseinheit.uzh.ch
Allgemeine Vertragsbedingungen
vom 15. Mai 2016
1.
Administration
1.1 Spezielle Medien wie Beamer, Notebook, AV-Rack, Tape-/CD-Player, Foto- und Videokamera müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Programmleitung
reserviert werden.
2.
Abwicklung
2.1 Die Dozentin bzw. der Dozent führt eine Liste der anwesenden Personen pro Kurstag.
2.2 Die Beurteilung der Veranstaltung/en und der Dozentin bzw. des Dozenten durch die Teilnehmenden werden mittels von der Programmleitung zur Verfügung gestellter Fragebogen
durchgeführt. Die Fragebogen sind der Programmleitung nach Beendigung der Veranstaltung/en auszuhändigen. Die Dozentin bzw. der Dozent erhält Einsicht in die Evaluation.
2.3 Die Verantwortlichen des Studiengangs können Einblick in die Veranstaltung/en nehmen
und diese wie auch die Dozentin bzw. den Dozenten evaluieren.
2.4 Eine allfällige von der Dozentin bzw. dem Dozenten verantwortete personelle Unterstützung
kann nur entschädigt werden, wenn sie im Dienstleistungsvertrag explizit aufgeführt ist.
Sonst ist eine solche personelle Unterstützung mit dem Pauschalhonorar abgegolten und
gibt kein Anrecht auf zusätzliche Spesen- oder Reiseentschädigungen.
3.
Honorarauszahlung
3.1 Es liegt in der Verantwortung der Dozentin bzw. des Dozenten der Programmleitung die für
die Honorarauszahlung notwendigen Angaben (siehe 3.2, 3.3 oder 3.4) zu übermitteln. Die
Zahlung des Honorars durch das Programm erfolgt nach restlos erbrachter Dienstleistung
und nach Erhalt aller zur Auszahlung notwendigen Informationen bzw. nach Rechnungseingang auf das von der Dozentin bzw. dem Dozenten angegebene Konto.
3.2 Selbständigerwerbende Dozierende stellen eine Rechnung inkl. MWST-Nummer an das
Programm und legen eine Bestätigung der Ausgleichskasse über die selbständige Erwerbstätigkeit bei.
3.3 In der Schweiz angestellte Dozierende teilen der verantwortlichen Person des Programms Ihre Bankverbindung (IBAN), Privat-Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand und Nationalität (falls nicht Schweizer/in inkl. einer Kopie der Niederlassungsbewilligung) mit. Ausserdem wird von Personen, die nicht an der Universität Zürich angestellt sind, eine Kopie des
SV-Ausweises benötigt. Das Honorarformular wird vom Programm ausgefüllt.
3.4 Dozierende mit Wohnsitz im Ausland stellen eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung an das Programm.
3.5 Spesen müssen auf der Rechnung separat aufgestellt und mit Originalquittungen belegt
werden. Als Spesen können Transportkosten, Mittagessen oder Fotokopierarbeiten verrechnet werden. Spesenentschädigungen richten sich nach dem Spesenreglement der Universität Zürich.
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Universitätseinheit
3.6 Eine Unterkunft für auswärtige Dozierende mit nicht zumutbarem Anfahrtsweg wird vom
Programm organisiert und vergütet.
4.
Annullation
4.1 Die Programmleitung behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. ungenügende
Anzahl Anmeldungen) vom Vertrag ohne Kostenfolge zurückzutreten. Dies muss der Dozentin bzw. dem Dozenten spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per Brief, Fax
oder E-Mail mitgeteilt werden.
5.
Allgemeines
5.1 Spezielle Vereinbarungen zu den allgemeinen Vertragsbedingungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Ohne spezielle Vereinbarungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen. Gegenüber den allgemeinen Vertragsbedingungen sind die im Vertrag formulierten
Abweichungen rechtsgültig.
5.2 Der Vertrag ist von der verantwortlichen Person des Programms und der Dozentin bzw.
dem Dozenten rechtsgültig im Doppel zu unterzeichnen und zu datieren.
5.3 Gerichtsstand ist Zürich. Zur Anwendung kommt schweizerisches Recht.
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