Universitätseinheit Universität Zürich Universitätseinheit Adresse CH-8000 Zürich Telefon +41 44 000 00 00 Telefax +41 44 000 00 00 www.universitätseinheit.uzh.ch Allgemeine Vertragsbedingungen vom 15. Mai 2016 1. Administration 1.1 Spezielle Medien wie Beamer, Notebook, AV-Rack, Tape-/CD-Player, Foto- und Videokamera müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Programmleitung reserviert werden. 2. Abwicklung 2.1 Die Dozentin bzw. der Dozent führt eine Liste der anwesenden Personen pro Kurstag. 2.2 Die Beurteilung der Veranstaltung/en und der Dozentin bzw. des Dozenten durch die Teilnehmenden werden mittels von der Programmleitung zur Verfügung gestellter Fragebogen durchgeführt. Die Fragebogen sind der Programmleitung nach Beendigung der Veranstaltung/en auszuhändigen. Die Dozentin bzw. der Dozent erhält Einsicht in die Evaluation. 2.3 Die Verantwortlichen des Studiengangs können Einblick in die Veranstaltung/en nehmen und diese wie auch die Dozentin bzw. den Dozenten evaluieren. 2.4 Eine allfällige von der Dozentin bzw. dem Dozenten verantwortete personelle Unterstützung kann nur entschädigt werden, wenn sie im Dienstleistungsvertrag explizit aufgeführt ist. Sonst ist eine solche personelle Unterstützung mit dem Pauschalhonorar abgegolten und gibt kein Anrecht auf zusätzliche Spesen- oder Reiseentschädigungen. 3. Honorarauszahlung 3.1 Es liegt in der Verantwortung der Dozentin bzw. des Dozenten der Programmleitung die für die Honorarauszahlung notwendigen Angaben (siehe 3.2, 3.3 oder 3.4) zu übermitteln. Die Zahlung des Honorars durch das Programm erfolgt nach restlos erbrachter Dienstleistung und nach Erhalt aller zur Auszahlung notwendigen Informationen bzw. nach Rechnungseingang auf das von der Dozentin bzw. dem Dozenten angegebene Konto. 3.2 Selbständigerwerbende Dozierende stellen eine Rechnung inkl. MWST-Nummer an das Programm und legen eine Bestätigung der Ausgleichskasse über die selbständige Erwerbstätigkeit bei. 3.3 In der Schweiz angestellte Dozierende teilen der verantwortlichen Person des Programms Ihre Bankverbindung (IBAN), Privat-Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand und Nationalität (falls nicht Schweizer/in inkl. einer Kopie der Niederlassungsbewilligung) mit. Ausserdem wird von Personen, die nicht an der Universität Zürich angestellt sind, eine Kopie des SV-Ausweises benötigt. Das Honorarformular wird vom Programm ausgefüllt. 3.4 Dozierende mit Wohnsitz im Ausland stellen eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung an das Programm. 3.5 Spesen müssen auf der Rechnung separat aufgestellt und mit Originalquittungen belegt werden. Als Spesen können Transportkosten, Mittagessen oder Fotokopierarbeiten verrechnet werden. Spesenentschädigungen richten sich nach dem Spesenreglement der Universität Zürich. Seite 1/2 15.05.2016 Universitätseinheit 3.6 Eine Unterkunft für auswärtige Dozierende mit nicht zumutbarem Anfahrtsweg wird vom Programm organisiert und vergütet. 4. Annullation 4.1 Die Programmleitung behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. ungenügende Anzahl Anmeldungen) vom Vertrag ohne Kostenfolge zurückzutreten. Dies muss der Dozentin bzw. dem Dozenten spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. 5. Allgemeines 5.1 Spezielle Vereinbarungen zu den allgemeinen Vertragsbedingungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Ohne spezielle Vereinbarungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen. Gegenüber den allgemeinen Vertragsbedingungen sind die im Vertrag formulierten Abweichungen rechtsgültig. 5.2 Der Vertrag ist von der verantwortlichen Person des Programms und der Dozentin bzw. dem Dozenten rechtsgültig im Doppel zu unterzeichnen und zu datieren. 5.3 Gerichtsstand ist Zürich. Zur Anwendung kommt schweizerisches Recht. Seite 2/2 15.05.2016