Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode V. Session 13. Sitzung am 8. Juni 1978 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 609). 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 609). 3. Verlesung des Einlaufes (Seite 610). 4. Verhandlung: Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Mantler (Seite 611); Abstimmung (Seite 612). Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit welchem das NÖ Skischulgesetz, LGBl. Nr. 452/1968, geändert wird. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 612); Abstimmung (Seite 613). Antrag des Bauausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes vom 15. Juni 1967, mit dem Bestimmungen über Camping- und Jugendlagerplätze geschaffen werden (NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetz). Berichterstatter: Abg. Fidesser (Seite 613); Abstimmung (Seite 613). Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner u. a., betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Prokop (Seite 613); Redner: Abg. Pospischil (Seite 614), Abg. Prof. Wallner (Seite 617); Abstimmung (Seite 623). Antrag des Rechtsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Veranstaltungsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Bieder (Seite 623); Abstimmung (Seite 623). Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Reiter u. a., betreffend die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 - F-VG 1948. Berichterstatter: Abg. Romeder (Seite 623); Redner: Abg. Präs. Binder (Seite 625), Abg. Prof. Wallner (Seite 626); Abstimmung (Seite 629). Antrag des Rechtsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete der Straßenpolizei übertragen wird, geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 629); Abstimmung (Seite 630). Antrag des Finanzausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Stangl u. a., betreffend Abänderung des NÖ Getränke- und Speieseeissteuergesetzes 1973, LGB1. 3701. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 630); Redner: Abg. Stangl (Seite 630), Abg. Gindl (Seite 632); Abstimmung (Seite 634). Antrag des Finanzausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter u. a. über die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974. Berichterstatter Abg. Buchinger (Seite 634); Redner: Abg. Präsident Binder (Seite 634), Abg. Romeder (Seite 636); Abstimmung (Seite 639). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt; Aufstockung des Amtsgebäudes. Berichterstatter: Abg. Blochberger (Seite 639); Abstimmung (Seite 639). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der A. ö. Krankenanstalt Gmünd. Berichterstatter: Abg. Leichtfried (Seite 639); Abstimmung (Seite 640). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Zinsenzuschußaktion für MERKANTIL-Darlehen, 4. Tranche. Berichterstatter: Abs. Diettrich (Seite 640; Redner: Abg. Kaiser (Seite 640, Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 643); Abstimmung (Seite 644). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Fremdenverkehrskreditaktion des Bundeslandes NÖ, Aufstockung 1978. Berichterstatter: Abg. Dr. Bernau (Seite 644); Redner: Abg. Diettrich (Seite 646); Abstimmung (Seite 648). Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Ankauf der Liegenschaft Wien IV, Operngasse 21. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 648); Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 649), Landeshauptmann Maurer (Seite 660), Abg. Lechner (Seite 664), Abg. Ing. Kellner (Seite 675), Abg. Leichtfried (Seite 679), Abg. Dr. Bernau (Seite 687), Landesrat Grünzweig (Seite 691), Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 694), Landeshauptmannstellvertreter Czettel (Seite 702), Landeshauptmann Maurer (Seite 704); Abstimmung (Seite 706). Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmann Maurer, Ltg. 523/1 (Seite 707). Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite 707), Abg. Ing. Kellner mit Antrag (Seite 708); Abstimmung (Seite 709). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Das Protokoll ist unbeanstandet geblieben und daher als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Präsident Reiter und Abg. Wiesmayr. Dem Beschluß des Landtages vom 11. Mai 1978 folgend, werde ich die Besprechung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes, betreffend Amtsgebäude auf dem Minoritenplatz-Ballhausplatz, Zahl des Landtages 523/1, am Ende der Sitzung abführen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-551- Vorlage der Landesregierung, betreffend Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden, Aufstockung des Kreditrahmens um 300 Millionen Schilling. Ltg.-557 - Vorlage der Landesregierung, betreffend zweite Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen, Bericht über das Jahr 1977. Ltg.-558 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1977. Ltg.-559 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Umweltschutzanstalt, Landeshaftung für die Aufnahme von Darlehen. Ltg.-567 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Firma Eybl GesmbH, Antrag auf Übernahme der Landeshaftung für Kredite in der Höhe von 50 Millionen Schilling. Ltg.-575 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach, Ausbau der Schule. Ltg.-577 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Antrag auf Übernahme einer Landeshaftung für die Objekte der Ausstellung „Vorarlberg - Kunst und Kultur von der Steinzeit zur Gegenwart“ im Niederösterreichischen Landesmuseum. Ltg.-578 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Höhere Landeslehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe Hollabrunn; Altbestandsanierung und Erweiterung: Genehmigung der Kostenerhöhung. Ltg.-581- Vorlage der Landesregierung, betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der Allgemein-öffentlichen Krankenanstalt Waidhofen an der Thaya. Ltg.-563 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Heilvorkommen- und Kurortegesetz geändert wird. Ltg.-580 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Krankenanstaltengesetz 1975 geändert wird. Ltg.-562 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, über die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen (Niederösterreichisches Sprengelhebammengesetz). Ltg.-569 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden. Ltg.-570 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz geändert wird. Ltg.-571- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Gemeindeverbandsgesetz geändert wird. Ltg.-572 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Kommunalstrukturverbesserungsgesetz 1971 geändert wird. Ltg.-573 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die Verbesserung der Kommunalstruktur in Niederösterreich geändert wird. Ltg.-553 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1977. Ltg.-554 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1977. Ltg.-555 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Landwirtschaftsgesetzes. Ltg.-556 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1977. Ltg.-560 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über landwirtschaftliche Materialseilbahnen geändert wird. Ltg.-565 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Einrichtung der Agrarbehörde Niederösterreich I. Instanz. Ltg.-574 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975. Ltg.-550 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Jugendschutzgesetz geändert wird. Ltg.-566 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Organisation bei der Bezirkshauptmannschaft. Ltg.-568 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Hundeabgabengesetz 1969 geändert wird. Ltg.-561- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes. Ltg.-579 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Kindergartengesetz 1972 geändert wird. Ltg.-582 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Landesjugendwohlfahrtsgesetz geändert wird. Ltg.-552 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes vom 4. Juli 1970 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nur auf das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich erstrecken (NÖ Starkstromwegegesetz). Ltg.-575 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, NÖ Tätigkeitsbericht 1977. Ltg.-564 - Vorlage des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich, betreffend Bericht des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes im zweiten Halbjahr 1977 gemachten Wahrnehmungen. Ltg.-584 - Antrag der Abgeordneten Zimper, Romeder, Dr. Bernau, Buchinger, Blochberger, Dkfm. Höfinger, Wittig, Gindl, Ing. Kellner, Manndorff, Dipl.-Ing. Molzer, Reischer und andere, betreffend Regionalisierung des Fernsehens. Ltg.-583 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abg. Birner, Jirkovsky, Lechner, Leichtfried, Stangl, Thomschitz, Zauner und Genossen über die Förderung des Transportes von Kindern in Kindergärten. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Mantler, die Verhandlung zur Zahl 533 einzuleiten. Berichterstatter Abg. MANTLER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und Herren! Ich habe zu berichten über den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird. Gemäß § 11 des Niederösterreichischen Verlautbarungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 0700-0, hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, daß alle Rechtsvorschriften, die das Niederösterreichische Landesrecht bilden, bis zum 31. Dezember 1978 nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, also in Loser-Blatt-Form, verlautbart sind. Das Gesetz vom 6. Juli 1949 über den Schutz der Kulturpflanzen (Niederösterreichisches Kulturpflanzenschutzgesetz), Landesgesetzblatt Nr. 54, wurde durch das Gesetz vom 14. Mai 1954 geändert und könnte daher durch Wiederverlautbarung in das Lose-Blatt-System übergeführt werden. Das Gesetz trägt in einer Reihe von Bestimmungen der Gemeinden verschiedene Auf gaben bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen auf. Maßnahmen zum Schutze der Kulturpflanzen vor Schädlingen sind keine Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden. Sie fallen also nicht unter die Generalklausel des Art. 118 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und sind daher nicht im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Folgerichtig hat es auch der Landesgesetzgeber unterlassen, die Aufgaben als solche des eigenen Wirkungsbereiches zu bezeichnen. Unbeschadet dessen enthält das Gesetz einige Bestimmungen, die mit der auf der Gemeindeverfassung 1962 gegründeten Gemeindeorganisationen in Übereinstimmung zu bringen sind. So sieht etwa § 2 Abs. 3 letzter Satz die Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses für die Beitragsbemessung vor. § 8 enthält Verpflichtungen der Gemeinden, die mit dem eigenen Wirkungsbereich nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Darüber hinaus finden sich im Text des geltenden Gesetzes eine Reihe von Regelungen, wonach die Pflanzenschutzbehörde „auf Antrag“ oder in einigen Fällen auch „im Einvernehmen“ mit Pflanzenschutzstellen (Bezirksbauernkammern, Landwirtschaftskammer, Bundesanstalt für Pflanzenschutz) vorzugehen haben. Diese Umstände und die Tatsache, daß von der Niederösterreichischen LandesLandwirtschaftskammer die Änderung einiger Regelungen des Gesetzes angeregt wurden, ließen es zunächst zweckmäßig erscheinen, eine Neukonzeption vorzunehmen. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens eines solchen Entwurfes hat sich allerdings ergeben, daß seitens des Bundes eine Änderung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz - das Niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz ist ein Ausführungsgesetz zu den Grundsätzen des Pflanzenschutzgesetzes - in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Der Entwurf eines neuen Niederösterreichischen Kulturpflanzenschutzgesetzes wurde daher bis zur Änderung der grundsatzgesetzlichen Regelungen zurückgestellt. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen lediglich jene Bestimmungen beseitigt werden, die mit der Gemeindeautonomie in Widerspruch stehen. Was die erwähnten Antrags- bzw. Einvernehmungsregelungen anbelangt, sind diese einer verfassungskonformen Interpretation in der Bedeutung zugänglich, daß diese lediglich im Sinne einer Anregung bzw. Anhörung verstanden werden können. Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfes wird angeführt: Zu Ziffer 1. Nach dem letzten Satz des § 2 Abs. 3 obliegt derzeit die Bemessung der Verpflichtung der Grundeigentümer bei behördlich angeordneten gemeinsamen Pflanzenschutzmaßnahmen „der Gemeinde auf Grund eines nach Einholung der Stellungnahme der Bezirksbauernkammer zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses (Stadtrats- bzw. Stadtsenatsbeschlusses)“. Durch die nunmehr vorgesehene Streichung von Textteilen wird bewirkt, daß der Bürgermeister vor seiner Entscheidung eine Stellungnahme der Bezirksbauernkammer, nicht aber einen Gemeinderatsbeschluß einzuholen hat. Für eineTätigkeit des Gemeinderates bleibt, da es sich nicht um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches handelt, kein Raum. Zu Ziffer 2. Sämtliche in den Abs. 1-5 vorgesehenen Maßnahmen, zu welchen die Gemeinden verpflichtet sind, berühren den eigenen Wirkungsbereich. Eine effektvolle Durchführung der Pflanzenschutzmaßnahmen erfordert zugegebenermaßen eine entsprechende Mitwirkung der Gemeinde. Die den Gemeinden aufgetragenen Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Die Durchführung obliegt daher dem Bürgermeister. Zu Ziffer 3. § 13 Abs. 1 des geltenden Gesetzes ermächtigt die Bezirksverwaltungsbehörden, den bekämpfungsverpflichteten Grundeigentümern oder den „Gemeinden“ aufzutragen, Pflanzenschutzmaßnahmen durchzuführen. Dadurch wird der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden berührt. Durch die nunmehr vorgesehene Streichung der Wortgruppe „selbst oder den Gemeinden“ wird dieses Bedenken beseitigt. Für die Anwendung des letzten Satzes bleibt zufolge der vorgeschlagenen Streichung kein Raum mehr. Zu Ziffer 4. § 18 Abs. 3 sieht vor, daß die Gemeinden durch die Landesregierung zu einer Beitragsleistung zu den Kosten der Durchführung dieses Gesetzes herangezogen werden können. Diese Bestimmung berührt sowohl den eigenen Wirkungsbereich, sie ist aber auch mit der Regel des § 2 Bundes-Verfassungsgesetz 1948 nicht vereinbar. Absatz 3 ist daher ersatzlos zu streichen. Ich darf daher im Namen des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, die Verhandlung zur Zahl 534 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die Landtagszahl 534, Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit welchem das NÖ Schischulgesetz geändert wird. Das NÖ Sportgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 5710-0, hat unter anderem den Ausdruck „Sportbeirat“ des NÖ Sportförderungsgesetzes 1968 nicht übernommen. An seine Stelle ist der Ausdruck „Landessportrat“ getreten. Das NÖ Schischulgesetz 1958 sieht jedoch im § 7 vor, daß im Verfahren zur Erteilung einer Schischulbewilligung unter anderem auch der „Sportbeirat“ zu hören ist. Dieser Ausdruck wäre daher durch die Bezeichnung „Landessportrat“ zu ersetzen. Die Strafbestimmungen des 22 des NÖ Schischulgesetzes sehen auch Primärarreststrafen vor. Dies steht jedoch nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang, da nach der Rechtsprechung mit Freiheitsentzug bedrohte Straftatbestände nur zulässig sind, wenn gleichartige mit Freiheitsstrafen bedrohte Tatbestände bereits in Verwaltungsvorschriften enthalten waren, die vor dem 3. September 1958 erlassen wurden. Die betreffende Bestimmung ist daher zu streichen. Gegenüber der früheren Verwendung des Ausdruckes „Ski“ hat sich nun allgemein der Ausdruck „Schi“ durchgesetzt, und es verwenden auch die neueren Landesschischulgesetze bereits diesen Ausdruck. Die Novelle wird daher zum Anlaß genommen, den Text des Gesetzes entsprechend anzupassen. Ich darf daher namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Skischulgesetzes wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf bitten, die Debatte abzuführen und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Niemand ist zum Worte gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Wirtschaftsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Fidesser, die Verhandlung zur Zahl 536 einzuleiten. Berichterstatter Abg. FIDESSER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Zahl 536, Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des Gesetzes vom 5. Juni 1967, mit dem Bestimmungen über Camping- und Jugendlagerplätze geschaffen werden, zu berichten. Die Strafbestimmungen des NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetzes sehen derzeit Primärarreststrafen vor und stehen daher nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang, da nach der Rechtsprechung mit Freiheitsentzug bedrohte Straftatbestände bereits in Verwaltungsvorschriften enthalten waren, die vor dem 3. September 1958 erlassen wurden. Die betreffende Bestimmung ist daher zu streichen. Der Bauausschuß hat sich in seiner Sitzung am 1. Juni 1978 damit beschäftigt und den vorliegenden Regierungsantrag abgeändert. Er hat deshalb eine Änderung der Promulgationsklausel und des Titels des Gesetzes vorgenommen, weil der Ausschuß die Auffassung vertritt, daß auch der Hinweis auf das Beschlußdatum Bestandteil der Promulgationsklausel zu sein hätte. Die vorgesehene Streichung nur der Wortfolge „oder Arrest“ im § 11 Abs. 1 und 2 war zweifellos nicht ausreichend. Daher wurde eine Abänderung vorgenommen. Ich darf den Antrag des Bauausschusses zur Kenntnis bringen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes vom 15. Juni 1967, mit dem Bestimmungen über Camping- und Jugendlagerplätze geschaffen werden (NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetz), wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte, die Debatte abzuführen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Bauausschusses): Angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Prokop, die Verhandlung zur Zahl 529 einzuleiten. Berichterstatter Abg. PROKOP: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf über die Landtagszahl 529, betreffend den Antrag der Abg. Ing. Kellner, Dr. Bernau, BuChleitner, Gindl, Prokop, Ing. Schober, Anzenberger, Diettrich, Fidesser, Kletzl, Steinböck, Zimper und andere, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat im Oktober 1976 den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, beschlossen, und durch den Einspruch der Bundesregierung im November 1976 erscheint es nun angebracht, da in nächster Zeit mit einem Beharrungsbeschluß nicht zu rechnen ist, den faktischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und vorerst seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz nachzukommen. Außerhalb der Ausführungsgesetzgebung wird auf die beachtliche finanzielle Problematik der Vorfinanzierung der Differenz der kassenmäßigen Ausgaben und Einnahmen der Krankenanstalten durch den Rechtsträger aufmerksam gemacht. Im Punkt IV des Antrages wird auf das Problem des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses Lilienfeld hingewiesen und die dringende Erledigung angeregt. Das Verlangen, allein schon aus dem Titel des Gleichheitsgrundsatzes eine Lösung zu finden, die dem Fall Mistelbach ähnlich ist, erscheint gerechtfertigt. Die Krankenanstalt Lilienfeld wird derzeit von einem Krankenhausverband geführt. Der Begriff „Krankenhausverband“ ist nicht im Sinne des Art. 116 Abs. 4 B-VG zu verstehen. Diesbezüglich darf auf den § 70 Abs. 1 NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 verwiesen werden. Im Punkt V wird noch eine lose Einrichtung zur ständigen Kontaktnahme für alle Fragen, die den Problemkreis des Krankenanstaltenwesens in Niederösterreich berühren, vorgeschlagen. Ich darf im Namen des Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird ersucht: 1. die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, damit der Landesgesetzgeber seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz nachzukommen vermag, 2. bei der Bundesregierung, insbesondere bei den Bundesministerien für Gesundheit und Umweltschutz sowie für Finanzen, vorstellig zu werden, daß der Bund aus dem ihm künftig zukommenden Erträgnis aus der erhöhten Umsatzsteuer zumindest den gleichen Anteil wie Länder und Gemeinden für die Deckung des Betriebsabganges leistet, 3. unter der Voraussetzung, daß sich wie unter Z. 2 dargestellt, der Bund über das bisherige Ausmaß an der Deckung des Betriebsabganges beteiligt, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, daß sowohl Land als auch NÖKAS für das jeweils laufende Wirtschaftsjahr auf der Grundlage der Voranschläge der Rechtsträger 80% des präliminierten Betriebsabganges, aufgeteilt auf Vierteljahresraten, mitfinanzieren und 4. die Anregung, wie sie in Z. V dargestellt ist, in Erwägung zu ziehen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Beschlußfassung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Pospischil. Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Aus dem ersten Absatz des zur Debatte stehenden Antrages ist ersichtlich, daß die Landesregierung ersucht wird - die Frau Berichterstatter hat es jetzt auch zum Ausdruck gebracht -, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, damit der Landesgesetzgeber seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz nachzukommen vermag. Nun, ich habe schon im Ausschuß darauf verwiesen, daß der Antrag gerade zu jenem Zeitpunkt dem Landtag zur Behandlung zugewiesen wurde, in dem auch der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, als Regierungsvorlage eingebracht wurde, und heute ist es gewiß, daß diese Vorlage bereits eingebracht ist. Eine sehr eigenartige Vorgangsweise ich wiederhole das, was ich im Ausschuß auch gesagt habe -, die ganz einfach den Schluß zuläßt, eine Alibihandlung gesetzt zu haben, um in der Öffentlichkeit agieren zu können oder hier ins rechte Licht zu kommen. Anders ist diese Vorgangsweise nicht zu verstehen, und der Versuch, zu behaupten, davon keine Kenntnis gehabt zu haben, ist geradezu lächerlich. Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, ganz kurz zur ganzen Problematik des Krankenanstaltengesetzes und der Spitalsfinanzierung bzw. Vorgeschichte Stellung zu nehmen. Am 14. Oktober 1976, das ist bekannt, hat der Landtag die Regierungsvorlage, mit der das Niederösterreichische Krankenanstaltengesetz geändert wurde, mit Mehrheit beschlossen. Die sozialistische Fraktion konnte damals der von der ÖVP abgeänderten Vorlage die Zustimmung nicht geben, weil vom Krankenversicherungsträger ein Pflegegebührenersatz von 80 % verlangt wurde. Dagegen hat auch der Bund, so wie das richtig in der Vorlage zum Ausdruck kommt, Einspruch erhoben und begründet, daß dieser Gesetzesbeschluß im Widerspruch zur grundsatzgesetzlichen Regelung steht. Außerdem wurde auch darauf verwiesen, daß dadurch die ohnehin schon angespannte Finanzsituation der Krankenversicherungsträger in einer nicht mehr vertretbaren Weise belastet würde. In der Folge, meine Damen und Herren, kam es zu Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern unter dem Druck der öffentlichen Meinung und unter dem Vorsitz des Herrn Landeshauptmannes, und auch unter dem Druck der öffentlichen Meinung, vor allem aber der Arbeitnehmervertreter kam es zu keinem Beharrungsbeschluß. Das damals gebildete Gremium ist übereingekommen, die Verhandlungen, betreffend die Spitalsfinanzierung und die Sache halt, die damals im Wege gestanden ist, solange auszusetzen, bis der Bund oder das Verhandlungskomitee, das sich auf der Bundesebene zwischen den Ländervertretern und dem Bund unter Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers zusammengesetzt hat, entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet. Es dürfte allen Damen und Herren des Hohen Hauses auch bekannt sein, daß diese Verhandlungen auf Grund des gewaltigen und auch komplizierten Fragenkomplexes sehr schwierig waren, jetzt aber Gott sei Dank zum Abschluß gekommen sind. Doch wurde in einigen Fragen noch immer nicht völlige Übereinstimmung erzielt, die also später in der Fondsverwaltung letzten Endes zu regeln sein werden. Es gibt also sozusagen noch immer letzte Differenzen zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels. Der Bund möchte nun dem Fonds im Rahmen der einzelnen Länderquoten für die Verteilung freie Hand lassen, damit Schwerpunkte gesetzt werden können, sodaß der Fonds bereits mehr als nur eine Verteilerfunktion hätte. Hiebei sollte der Betrag von 1.100 Millionen Schilling sowohl für Investitionen als auch als Zuschüsse zur laufenden Betriebsführung Verwendung finden. Die Länder hingegen möchten, daß der Schlüssel für die Ermittlung der Länderquoten zugleich auch der Schlüssel für die Verwendung ist. Man hat hier einen Schlüssel von 40 : 60 gefunden. Über die 40 %, das sind 450 Millionen Schilling, soll der Bund für Investitionen verfügen, und die 60%, das sind also 650 Millionen Schilling, sollten den 1.600 Millionen Schilling zugezählt werden und wie diese, also die 1.600 Millionen Schilling, nach dem Abdeckungsprinzip ausbezahlt werden. Hierüber, das habe ich schon angedeutet, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, obwohl man sich am 1. Juni, also genau vor einer Woche, auf der Beamtenebene geeinigt hat, die Vorlage jetzt, so wie ich sie ganz kurz skizziert habe, dem zuständigen Ausschuß im Nationalrat zuzuweisen, und vom 28. Juni bis 30. Juni sollte dann der Nationalrat beschließen. Die eben angedeuteten noch offenen Fragen sollten durch die Fondsverwaltung festgelegt werden. Und wie sehen die Fondsmittel für 1978 aus? Aus Budgetmitteln des Bundes werden 1.090 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, 840 Millionen Schilling als Abgangsdeckung und 250 Millionen Schilling Investitionen. Aus dem dritten Mehrwertsteuersatz werden etwa 797 Millionen Schilling Einnahmen erzielt werden. Diese werden zu zwei Dritteln für die Länder und zu einem Drittel für die Gemeinden aufgeteilt. Der Länderanteil beträgt 475 Millionen Schilling und der Gemeindeanteil 322 Millionen Schilling, insgesamt ist das ein Betrag von 797 Millionen Schilling. Aus der Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage bei der Krankenversicherung werden etwa 810 Millionen Schilling zur Verfügung stehen, sodaß für 1978 Fondsmittel von insgesamt 2.697 Millionen Schilling oder rund 2.700 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Und wie sieht nun die Aufteilung aus? Es wurde, wie ich schon erwähnt habe, ein Schlüssel von 60 zu 40 gefunden, also aufgeteilt in 1.600 Millionen Schilling zu 1.100 Millionen Schilling. Die 1.600 Millionen Schilling werden nach den Vorstellungen der Länder im Sinne der §§ 57 und 59 des Krankenanstaltengesetzes auf die Rechtsträger der Krankenanstalten aufgeteilt, und zwar 90 % AUF Grund der Abgänge und 10 % im Verhältnis der Pflegetage. Über diese Vorgangsweise hat von allem Anfang an Übereinstimmung bestanden, und ist unbestritten und klar. Bei den 1.100 Millionen Schilling bestehen, wie ich eben auch schon erwähnt habe, noch immer die unterschiedlichsten Auffassungen zwischen den Ländern und dem Bund, wobei der Bund also mehr für Investitionen plädiert und die Länder eben mehr auf Seite der Abgangsdeckung ihre Stimme erheben. Übereinstimmung besteht allerdings, daß aus diesem Betrag Länderquoten zu bilden sind, und zwar 40%, das sind 450 Millionen Schilling, nach der Volkszahl und 60%, das sind 650 Millionen Schilling, nach dem Verhältnis der Betriebsabgänge. Auf Grund dieser Berechnungen und der Bundesvorstellung bekäme Niederösterreich nach einem bestimmten Schlüssel - hier wurden 14,8% festgelegt - vom Zweckzuschuß des Bundes von 840 Millionen Schilling einen Betrag von rund 124 Millionen Schilling und 14,8% von 1.400 Millionen Schilling Fondsmittel, das sind 90% auf Grund der Abgänge und der 1.600 Millionen Schilling, das macht für Niederösterreich rund 213 Millionen Schilling aus, und 16,9% von 160 Millionen Schilling, das sind wieder 10 % , wie ich schon erwähnt habe, im Verhältnis der Pflegetage, also wiederum von 1.600 Millionen Schilling, das macht für Niederösterreich rund 27 Millionen Schilling aus. Im gesamten also 240 Millionen Schilling oder ein Plus von 193,21% oder, im Betrag ausgedrückt, rund 115 Millionen Schilling. Die Ländervorstellungen sind zugegebenerweise noch höher, aber der erste Lösungsvorschlag des Bundes in der Spitalsfinanzierung kann sicherlich als positiv bezeichnet werden. Der Bund, meine Damen und Herren, trägt die politische Verantwortung hinsichtlich des dritten Mehrwertsteuersatzes und der Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Grundsätzlich besteht die nunmehr auf zwei Jahre befristete Vereinbarung, und hier gibt es natürlich noch immer Verlängerungsmöglichkeiten, aber grundsätzlich ist man übereingekommen, auf Jahre befristet, einen Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds zwischen Bund und den Ländern zu schaffen. Das ist ein Provisorium, das nicht die Gemeinden oder die Orden als Spitalserhalter betrifft, da für diese gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen und keine Vereinbarungen nach der Bundesverfassung möglich sind. Ziel der Krankenanstaltenfinanzierung hinsichtlich der Betriebskosten ist die Auflassung des Abgangsdeckungssystems und der Übergang zu einem Zuschußsystem. Bis dahin ist natürlich noch ein sehr weiter Weg, und wie Fachleute in Übereinstimmung aussagen, sind als Voraussetzungen für die damit verbundenen Norm- oder Richtkosten Vergleichswerte, die aus der Betriebsführung der Krankenanstalten durch die Kostenrechnung, durch die Leistungsstatistik und durch die verschiedenen Kennzahlen, die dann noch zu entwickeln sind, notwendig. Meine Damen und Herren! Im Lichte dieser Diskussion sollten wir also nicht nur vom Standpunkt einer einseitigen Interessenslage her beurteilen und der Einfachheit halber alles dem Bund zuschieben, sondern vielmehr auch selber bereit sein, dem gesetzgeberischen Auftrag nach dem Krankenanstaltengesetz nachzukommen. Nochmals möchte ich in Erinnerung rufen, daß das Krankenanstaltenwesen gemäß Art. 12 B-VG nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung Bundessache ist, hinsichtlich der Ausführungsgesetzgebung und der Vollziehung ist es nach wie vor Landessache. Aus dieser besonderen kompetenzrechtlichen Konstellation ergeben sich zugegebenermaßen immer wieder Schwierigkeiten, weil trotz einer reichlich vorhandenen Judikatur des Verfassungsgerichtshof es in der Frage, was als Grundsatzgesetz gilt und demnach dem Bundesgesetzgeber zur Regelung zukommt, oder was schon Detailbestimmung ist und demnach dem Landesgesetzgeber zur Regelung überlassen bleiben muß, noch immer Unklarheit besteht und wenig geklärt ist. Daher, meine Damen und Herren, steht auch nirgends geschrieben, daß das Land nicht auch aus eigener Kraft mitfinanzieren kann, besonders dann - und da komme ich jetzt doch wieder auf die Vorlage zu sprechen -, wenn es sowieso nur eine Vorschußleistung oder eine Akontierung sein soll, die von Land und NÖKAS für das laufende Wirtschaftsjahr auf der Grundlage der Voranschläge der Rechtsträger 80% des präliminierten Betriebsabganges, aufgeteilt auf Vierteljahresraten, betragen soll. Wir haben auch im Ausschuß einen dementsprechenden Antrag eingebracht, der eine solche Vorgangsweise ermöglicht und die Gemeinden, soweit diese Rechtsträger sind, in die Lage versetzen würde, eben die notwendigen Vorfinanzierungen zu bewältigen. Im ÖVP-Antrag wird diese Vorgangsweise von zusätzlichen Leistungen des Bundes, wie wir das auch aus den Worten der Frau Berichterstatter gehört haben, abhängig gemacht. Ich habe von dieser Stelle aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon einige Male zu diesem äußerst komplizierten Problem der Krankenhausfinanzierung bzw. dem gesamten Spitalsproblem oder des Krankenanstaltengesetzes gesprochen und darauf verwiesen, daß sich das Gesundheitswesen in Niederösterreich im Vergleich zu anderen Bundesländern finanziell noch nie übernommen hat. Niederösterreich erbringt für das Gesundheitswesen die geringsten Aufwendungen. Die Aufwendungen liegen unter der Hälfte der nächstfolgenden Bundesländer Oberösterreich und Burgenland - ich möchte von Wien nicht reden -, Steiermark leistet auf alle Fälle das Fünffache. Einen guten Vergleich bringen auch die Krankenkassen. Der Aufwand der Krankenkasse für Anstaltspflege lag in den letzten Jahren um 50 Millionen Schilling, um 60 Millionen Schilling, um 70 Millionen Schilling höher, als es etwa der Entwicklung auf dem Beitragssektor entsprochen hätte, wogegen das Land Niederösterreich mit seinem Beitrag für das Gesundheitswesen fast 140 Millionen Schilling hinter der Einnahmenentwicklung geblieben ist. Man muß also diese Tatsachen so sehen, und man kann ganz einfach nicht vorbeidiskutieren oder die Adresse, wie es auch in dieser Vorlage wieder zum Ausdruck kommt, immer wieder an den Bund richten. Aus diesem Grunde können wir, die sozialistische Fraktion, der Ziffer 2 und der Ziffer 3 Ihres Antrages nicht zustimmen. Auch die Ziffer 4 des ÖVP-Antrages ist so unklar und läßt alles offen, sodaß wir auch da unsere Zustimmung nicht geben können. Eine lose Einrichtung, wie das hier in dem Antrag formuliert wird, keineswegs eine Institution, soll in ständiger Kontaktnahme über alle diesen Problemkreis berührenden Fragen ohne besondere organisatorische Maßnahmen beraten. Meine Damen und Herren! In der eingebrachten Regierungsvorlage der Frau Landesrat Körner kommt das anders zum Ausdruck, und dieser Standpunkt wird ins rechte Licht gebracht und kann so vertreten werden. Wir sind aber auch der Meinung, daß natürlich eine solche Einrichtung, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten, die sich mit dem gesamten Problem und mit dem Spitalsproblem im besonderen beschäftigen, geschaffen werden soll. In der Regierungsvorlage heißt es, daß versucht werden sollte, ein Beratungsgremium über allgemeine Spitalsprobleme zu installieren, an dem die maßgeblichen Interessensträger im Spitalswesen beteiligt sind und das der Landesregierung bei der Entscheidung über zukunftsträchtige Maßnahmen im Spitalswesen eine geeignete Hilfeleistung bieten kann. Damit ist etwas anzufangen, und es wird sich jeder auskennen, was damit gemeint ist und wer in diesem Beratungsgremium mitarbeiten soll. In der Regierungsvorlage ist auch das Problem des Krankenhausverbandes Lilienfeld enthalten. Auch diese dringende Angelegenheit soll einer Lösung zugeführt werden. Dabei ist an eine Regelung, wie sie für die Krankenanstalt Mistelbach praktiziert wird, gedacht. Ganz unabhängig von der Lösung des Problems Krankenhaus Lilienfeld, wird der von der Frau Landesrat Körner eingebrachte Gesetzentwurf jene grundsatzgesetzlichen Bestimmungen der zweiten Novelle zum Krankenanstaltengesetz sowie der inzwischen kundgemachten weiteren KAG-Novelle, welche durch die Landesgesetzgebung auszuführen sind und nicht im Zusammenhang mit den erwähnten grundsätzlichen Finanzierungsproblemen stehen, zur Ausführung bringen. Es ist daher, meine Damen und Herren, wenn ich das nochmals wiederholen darf, der ÖVP-Antrag überflüssig, weil ja in der Regierungsvorlage alle wesentlichen Punkte enthalten sind, mit Ausnahme des Finanzierungsproblems, weil wir das Faktum endgültig abzuwarten haben, und weil durch diese Vorlage, die da eingebracht wird, alles gesetzlich geregelt werden kann. Vorschläge zu einer Neuordnung im Spitalswesen kann man auf keinen Fall, so wie es im ÖVP-Antrag heißt, auf diese Art lösen. Lösungsvorschläge, wie sie die ÖVP, und zwar sehr einseitig, im Finanzierungsproblem sieht, sind für uns nicht annehmbar. Daher, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich zum Schluß, weil wir dem ÖVP-Antrag in einigen Punkten nicht unsere Zustimmung geben können, beantrage, daß über die Vorlage, die zur Beratung steht, punkteweise abgestimmt wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Wallner. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Von der Materie, die bei diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, trennen uns etwa zwei Jahre. Es wird sich daher vielleicht als günstig erweisen, hier einen kurzen Rückblick zu halten, gleichzeitig aber dabei auch einige kritische Bemerkungen anzubringen, die innerhalb dieser zwei Jahre gefestigt wurden. Ich bitte Sie, daß ich das vorsichtig wie der Rechnungshof vor dem Hintergrund eines Obersatzes machen darf, den ich der Vereinbarung vom 7. Dezember 1976 entnehme und der lautet, daß die Betreuung der niederösterreichischen Bevölkerung in den Krankenhäusern nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen gewährleistet sein muß und dafür auch die entsprechenden Vorkehrungen geschaffen werden sollen. Vor diesem Satz bitte ich Sie, alle Ausführungen entgegenzunehmen. Am 13.1.1976 lag hier eine Regierungsvorlage auf, zu der zwei Anträge der beiden Parteien eingebracht wurden. Am 26.9.1976 hat sich der Ausschuß damit beschäftigt und am 14.10.1976 wurde das Gesetz beschlossen. Am 30.11.1976 erfolgte der Einspruch der Bundesregierung nach Art. 98 Abs. 2 Bundesverfassungsgesetz, und zwar gegen die §§ 27, Abs. 2 lit. b und 43 Abs. 3 und 58, und das deshalb, um es ganz einfach zu sagen, weil in diesen Paragraphen die 80 %-Vorschrift enthalten war, die der Landtag bei Gewährung von Nachlässen hier gesetzt hat. Seither hat sich nichts in dieser Sache im Landtag entwickelt. Wohl aber haben Verhandlungen stattgefunden, die zwischen dem Land und einer Reihe von Persönlichkeiten geführt wurden, die sich auch aus dem Sozialversicherungsträgersektor zusammengesetzt hat, und die versuchen wollten, eine Partnerschaft aufrechtzuerhalten, die bisher sehr gut funktioniert hat und die, wie ich annehme, in Zukunft nach den letzten Ergebnissen auch wieder funktionieren wird. In diesen Verhandlungen wurden die gesetzlichen Maßnahmen einmal bis 31.5. aufgeschoben und vereinbart, falls hier keine Lösung gefunden werden sollte, daß neuerliche Gespräche stattfinden würden. Ein Vorwurf, daß solche Gespräche nicht stattgefunden hätten, wurde auch im Ausschuß erhoben. Ich darf dazu sagen, meine Damen und Herren, daß wir der Meinung waren und auch der Meinung sind, solche Gespräche müssen diesbezüglich nicht stattfinden, weil zum ersten die gesetzlichen Maßnahmen nicht eingetreten sind, um die es hier gegangen ist, weil zum anderen für die Patienten und für ihre Interessen Klarheit geschaffen werden mußte und zum dritten, weil eine neue Situation entstanden ist, die sozusagen eine Bundeslösung, die weit über Niederösterreich hinausreichte, geschaffen hat; und weil der Antrag, der heute vorliegt, nur eine Ergänzung zu diesem Lösungsvorschlag darstellt, der ohne Zweifel ein ganz anderes Gremium zur Beschlußfassung benötigt, als damals beisammen war. Wie überhaupt, meine Damen und Herren, der Begriff Gremium für diese Versammlung nicht stimmt, weil dort Persönlichkeiten einander getroffen haben, die eine gewisse Sicherheitfür einen Zustand herbeiführen wollten, der in den Augen einiger gefährdet war, und weil dieses Gremium natürlich nicht bis ad infinitum vielleicht mit allen Dingen beschäftigt werden müßte oder sollte, die in diese Materie hineinfallen. Der Abg. Pospischil hat zwei Daten gesagt, und ich darf mich hier seinen Ausführungen anschließen und sie nicht wiederholen. Das ist der 28. Februar 1978, und das ist wahrscheinlich der 1. Juni 1978, an dem eine Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung und die Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds getroffen wurde, eine etwas pikante Zusammenfassung von zwei eigentlich weit auseinanderliegenden Dingen. Ich werde mich noch ein bißchen mit dieser Pikanterie beschäftigen. Noch pikanter scheint mir der Name des Institutes oder der Institution zu sein, die sich ab jetzt mit diesen Problemen beschäftigen wird, „Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds." Ein Name, der so lang wie der Inhalt kompliziert ist! Und wären die finanziellen Mittel, meine Damen und Herren, die dieser Fonds uns allen bringen soll, so umfangreich wie der Name, dann könnten wir alle sehr zufrieden sein! In diesem Fonds gibt es nun eine Reihe von Hinweisen, die auch außerhalb der finanziellen Lösungen sehr interessant sind. Ich möchte nur auf sie hindeuten, ohne sie ausführlich zur Kenntnis zu bringen. Im Art. 3 sind die Aufgaben des Fonds festgelegt und jeder, der eine Krankenanstalt betreibt oder der sie mitfinanziert, wird sich mit diesem Art. 3 sehr eingehend beschäftigen müssen, weil hier Dinge enthalten sind, die weit über das hinausgehen, was ursprünglich etwa mit der Finanzierung gedacht war. Der Art. 4 regelt die Betriebszuschüsse und die sonstigen Zuschüsse und zeigt sehr genau auf, wer und wie er hier so etwas erhalten kann. Interessant ist der Art. 10, weil er auch mit dem Vorschlag der SPÖ im Zusammenhang steht, ob die Gemeinden in diesem Artikel 15 a eingeschlossen werden können. Dort sind nämlich die Mittel des Fonds aufgezählt. Das sind die Beiträge des Bundes und der Länder, weiters nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung - die Gemeinden können also hier nicht eingeschlossen werden - Beiträge der Gemeinden und Mittel gemäß § 447 ASVG, das betrifft die Träger der Krankenversicherung. Der schwierigste Artikel ist der Artikel 15, den der Herr Abg. Pospischil dankenswerterweise in Beträge umgesetzt hat, sodaß wir von den Prozentsätzen weggekommen sind und wissen, worum es geht. Ich darf bitten, daß wir diese Beträge so zur Kenntnis nehmen. Sie entsprechen im wesentlichen dem, was die Verbindungsstelle der Bundesländer seinerzeit als Richtschnur herausgegeben hat, und bringen natürlich eine Verbesserung. Ich möchte allerdings auf den Punkt 5 dieses Artikels hinweisen, der eine große Sorge von den Gemeinden weggenommen hat. So klein er ist, dieser Absatz, so wichtig sind seine Auswirkungen! Er verhindert eine Benachteiligung der Gemeinden insoferne, als der Bund zuerst die Absicht hatte, seine Jahreszahlungen immer für das betreffende Jahr gelten zu lassen. Also für 1976 sollte die damals durchgeführte Zahlung zur Kenntnis genommen werden, und die Gemeinden sollten sich verpflichten, keine Nachforderungen dafür zu stellen, denn der Bund bezieht ja seine Zahlungen immer auf das zweitvorangegangene Jahr. Nun wäre also 1976 auf der Grundlage von 1974 ausbezahlt gewesen, und die Differenz zwischen der Summe aus dem Jahre 1976, die auf 1974 bezogen ist, und der Summe 1978, die auf 1976 bezogen ist, wäre möglicherweise nicht unbeträchtlich gewesen; auf diese Differenz hätten die Gemeinden verzichten und damit 1978 die Mehrleistung aus diesem Fonds belasten müssen, sodaß die eigentliche erste Vollleistung des Fonds erst 1979 eingetreten wäre. Jetzt aber heißt es, daß den Berechnungen die Daten des jeweils zweitvorangegangenen Jahres zugrunde zu legen seien, und damit ist diese Gefahr für die Gemeinden abgewehrt. Es folgt dann im Art. 21 die Regelung für die Sozialversicherung, die wesentlich ist, weil sie den Prozentsatz der Erhöhung ein für allemal festlegt; ob das nun gut oder nicht gut ist, es wird sich dann die jährliche Streiterei erübrigen. Der Beginn wird mit 1. Jänner 1978 festgesetzt, das Provisorium soll 1978 und 1979 dauern. Kündigungen sind möglich, Verlängerungen sind möglich; wenn das nicht eintrifft, tritt der Zustand 1977 wieder ein, eine nicht unbeträchtliche Drohung, meine Damen und Herren, wenn ich daran erinnere, wie überrascht alle waren, als der Bund seine 28%, die für das Jahr 1975 gegolten haben, im Jahre 1976 auf 18,75 wieder gesenkt hat. Ich werde auf einer anderen Stelle noch darauf hinweisen, ich halte es für fast nicht möglich - leider ist es möglich gewesen -, etwas, was man schon besitzt, nicht behalten zu können! Dieser Grundsatz der Gewerkschaft müßte auch auf solche Dinge anwendbar sein, bei denen es um Gemeinden oder um Länder geht. Nun, diese lange Zeit, die jetzt inzwischen vergangen ist, hat Notwendigkeiten erforderlich gemacht, sozusagen Notwendigkeiten, die eigentlich brennende Probleme sind. Der Landesgesetzgeber muß seinen ausführungsgesetzgeberischen Pflichten nachkommen, denn die Aufgaben der zweiten Novelle zum KAG warten noch immer, daß sie in den Spitälern durchgeführt werden. Zum zweiten haben die Gemeinden äußerst schwer unter der Last der Vorfinanzierung zu leiden, insbesondere natürlich die spitalserhaltenden Gemeinden, sodaß es notwendig und günstig wäre, eine finanzielle Entlastung so eintreten zu lassen, daß Land und NÖKAS auf Grund des Voranschlages bereits für das laufende Wirtschaftsjahr auf den präliminierten Betriebsabgang 80 96 mitfinanzieren können und damit eine nicht unwesentliche Erleichterung für die Gemeinden herbeiführen. Das Krankenhaus Lilienfeld wartet nach wie vor auf eine gleiche oder ähnliche Lösung wie Mistelbach. Schließlich und endlich ist eine ständige Kontaktnahme der betroffenen Kreise wesentlich, und eine Einrichtung könnte hier gewisse Mißverständnisse von Haus aus immer beseitigen. Letzten Endes, meine Damen und Herren, wollte versucht werden, daß der Bund aus der Umsatzsteuer den gleichen Anteil wie die Länder und die Gemeinden dazu entrichtet. Und das ist der Inhalt des Antrages! Lassen Sie mich dazu jetzt einige Bemerkungen machen. Durch eine rasche Erledigung wäre es möglich, die Gemeinden aus einer Hauptbelastung, und das ist die Krankenhausfinanzierung, rascher herauszuführen. Wir sprechen so viel über Subsidiarität! Ich glaube, es gibt kein einziges Parteiprogramm, das diesen Begriff nicht in mehr oder weniger deutlicher Form enthält; ich kenne auch kaum eine große Ansprache, in der dieser Begriff nicht vorkommt; ich kenne aber sehr viele Gelegenheiten, bei denen er dort, wo er in die Wirklichkeit umgesetzt werden soll, plötzlich unbekannt ist. Hier wäre ein solcher Fall der Subsidiarität, daß der Größere dort eingreift, wo der Kleinere nicht mehr zur Gänze etwas allein lösen kann. Selbstverständlich haben auch die Krankenhäuser und damit auch die Gemeinden einen Beitrag zu leisten. Er besteht in einer Reihe von Auflagen, die hier auch in dem Fonds enthalten sind, und vor allem in einer Kostenrechnung. Der Sammelbegriff dafür lautet: „Wirtschaftliche Führung“! Diese wirtschaftliche Führung lassen Sie mich kurz mit einigen Begriffen streifen. Abhängig ist die Führung eines solchen Krankenhauses und damit auch die finanzielle Gebarung von der Verweildauer des Patienten. Je kürzer der Patient im Krankenhaus liegt, desto mehr kann ich die Bettenanzahl verringern. Und wenn wir von dem Sachaufwand absehen, der sicherlich auch Einsparungen ermöglicht, aber nur bis zu einem gewissen, gar nicht so hohen Prozentsatz, so kann in einem personalintensiven Betrieb einfach nur beim Personal eingespart werden. Ich frage mich, ob sich schon jemand ernsthaft mit dem Begriff der Arbeitsplatzsicherung auseinandergesetzt hat, wenn diese Rationalisierungsmaßnahmen in die Krankenhäuser kommen; ob sich weiter auch schon jemand genau überlegt hat, inwieweit mit solchen Rationalisierungen das gleiche Angebot an den Patienten gemacht werden und eingehalten werden kann, wie das jetzt ist, und ob nicht zwar möglicherweise am Anfang sehr schöne Summen für die Einsparung herauskommen, letzten Endes aber dann doch gewisse Leistungsabfälle eintreten, die wir eigentlich nicht wollen. Daher ist hier, wie überall dort, wo es sich um eine Leistung handelt, die für jemand erbracht werden soll, sehr genau zu überlegen, ob alle diese Dinge auch immer nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehalten werden können. Kommt dazu, daß natürlich eine besondere Einsparungsmöglichkeit im Begriff der Spezifikation der Krankenhäuser liegt. Wenn es uns gelänge, daß die Patienten jeweils in das Krankenhaus eingeliefert werden, das für sie allein zuständig und ausgerüstet ist, so wäre natürlich schon sehr viel gemacht! Dem steht aber eine Menge entgegen! Und das Wichtigste in meinen Augen scheint das zu sein, daß unsere Ärzte in den Krankenhäusern mehr können, als sie tun dürfen! Das heißt also, daß sie bewußten Auges jemanden, dem sie helfen könnten, weiterziehen lassen müssen, weil ihr Krankenhaus auf diese Behandlung nicht nur nicht in der Einrichtung, sondern auch in der Bezahlung nicht ausgerichtet ist. Und das - ich habe das schon im letzten Jahr einmal gesagt - könnte einmal zur Folge haben, daß unsere momentanen Besetzungsvorstellungen, die von den Kliniken herkommen, einmal eine Änderung erfahren. Denn wenn man jemanden von einer großen Klinik in ein Krankenhaus nach Niederösterreich holt, dann will er ja dort das umsetzen, was er in der Klinik gelernt hat. Wenn er aber durch die Spezifikation nicht in die Lage versetzt wird, könnte es sein, daß die Standardkrankenhäuser einmal unter gewissen Besetzungskomplikationen leiden werden oder aber man einsehen muß, daß bei ihnen immer wiederum diese Spezifikationsgrenzen übertreten werden. Bei all diesen Dingen muß ich mit Schmunzeln an einen Vorschlag denken, den Herr Dkfm. Brooks und ich vor 13 Jahren gemacht haben. Damals haben wir gesagt: Lassen wir einen Musterprozeß vor einem Schiedsgericht abrollen, das allerdings von Unbeteiligten besetzt sein soll, um festzustellen, wie das mit dem Mißtrauen zwischen den Gemeinden als den Rechtsträgern und zwischen den Kassen als den Zahlern besteht. Da wird herauskommen, daß die Gemeinden manches in den Krankenhäusern einsparen und daß die Kassen mehr zahlen können, als sie zahlen. Der Vorschlag hat eine unisono einstimmige Ablehnung erfahren, daß ich mir meinen Teil damals gedacht habe und bis zum heutigen Tag denke. Das Kernproblem scheint mir nach wie vor, daß die Krankenkassen, und Sie gestatten mir diese volkstümliche Abkürzung, daß die Krankenkassen nur 60 % der kostendeckenden Pflegegebühren bezahlen! Damit wird das, was übrig bleibt, denn bezahlt muß es ja werden, auf andere, auf die Öffentlichkeit, auf die Gemeinden, auf die Länder, auf den Bund verschoben, die ja wiederum von denselben Leuten ihre Steuern bekommen, die auch in den Kassen ihre Beiträge bezahlen. Das ist also nur eine Verschiebung! Und als der Landtag 1976 beschlossen hat, daß dieser Bonus nur 20% betragen soll, 80% also abgegolten werden sollten, da hat es geheißen: das ist unmöglich, das erfordert eine Beitragserhöhung, die nicht in Frage kommt, das ist eine Belastung der Versicherten, da wird es Demonstrationen geben, das ist eine billige Entscheidung, die auf dem Rücken der Versicherten getroffen wird! Ja, sogar der Einspruch des Bundeskanzleramtes gegen das Gesetz hat eine ganz interessante Begründung, ganz zum Schluß, die ich zum Vergleich herbeiziehen will. Dort wird nämlich gesagt, aus der Rückwirkung ergibt sich beispielsweise - die Bundesinteressen werden hier verletzt - für das Jahr 1975 für die in Betracht kommenden Krankenversicherungsträger ein Mehraufwand von rund 250 Millionen Schilling und für das Jahr 1976 ein Mehraufwand von rund 300 Millionen Schilling. Die ohnehin schon angespannte Finanzsituation dieser Krankenversicherungsträger würde dadurch in einer nicht mehr vertretbaren Weise belastet werden. 1977, meine Damen und Herren, ist eine solche Erhöhung durchgeführt worden, und es hat überhaupt nichts stattgefunden, es hat niemand etwas dazu gesagt! Es war gar keine Rede mehr von den 200 Millionen Schilling hier, die die Krankenversicherungsträger an den Rand des Abgrundes bringen. Ich weiß schon, daß das nur für Niederösterreich zählt und eine größere Summe für ganz Österreich in Frage kommt, aber es waren 800 Millionen Schilling, die plötzlich in diesen Fonds eingezahlt werden konnten! Und während der Landtag eigentlich nur vorhatte, den Bund dazu zu verhalten, einen Zuschuß des Bundes zur Sozialversicherung ohne eine Erhöhung durchzuführen, das heißt also, seine Kompetenz auszufüllen, ist es jetzt tatsächlich auf dem Rücken der Sozialversicherten ausgetragen worden. (Abg. Ing. Kellner: Ohne ein Wort!) Und jetzt, wenn ich mir meine letzten lateinischen Kenntnisse zusammenkratze, fällt mir ein Sprichwort ein, das heißt: Quod licet Iovi, non licet bovi. Wer möchte aber schon ein Ochse sein - wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Daher muß ich sagen, hier wurde mit zweierlei Maß gemessen! Es war, wofür ich es immer gehalten habe: eine politische Aktion, die jetzt plötzlich ganz anders aussieht. (Abg. Blochberger: Seifenblase!) Lassen Sie mich noch die Haltung des Bundes in dieser Frage kurz streifen. Ich mache das leidenschaftslos, weil die Länder, der Gemeindebund und der Städtebund praktisch, kann man sagen, Herr Kollege Pospischil, schon zugestimmt haben. Ich nehme an, die Landeshauptleute, die im Anhang bereits ausgefüllt sind, haben das schon unterschrieben oder werden es in Bälde tun. Daher kann man nicht mehr dagegen demonstrieren, aber man kann einiges klarstellen. Und dazu gehört: der Bund ist seiner Zuschußaufgabe für die Sozialversicherung nicht nachgekommen, wie wir es vorgehabt haben, sondern er hat eine Erhöhung der Gebühren durchführen lassen. Ich wundere mich - und ich kann das nur damit erklären, daß ich sage, er hat es durchführen lassen -, daß die Krankenkassen die Anrechnung ihres Beitrages auf den Bundesanteil so ohne Widerspruch hinnehmen. Denn der Bund spricht immer, daß seine Anteile auf 1,6 Milliarden Schilling gestiegen sind, in Wirklichkeit ist es aber nur der Beitrag der Kassen. Ob das nun ein Bundesanteil ist, das muß ein Verfassungsjurist entscheiden, für einen Laien, wie ich einer bin, ist er es nicht! Und während man den Kassen hier bescheinigen muß, daß sie der Notwendigkeit Rechnung getragen haben, hat das der Bund ohne Zweifel nicht getan! Er hat von seiner eigenen Steuereinnahme nichts geleistet, aber nicht nur das, da könnte man immer noch auf dem Standpunkt stehen, den der Herr Abg. Pospischil dargelegt hat, daß er keine Kompetenz hätte. Er hat sich sogar seine eigene Aufbringung aus diesen erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen refundieren lassen! Der Bund ist der einzige, der jetzt nichts bezahlt, weil er mehr zurückbekommen hat durch dieses Gesetz als er einzahlt, während die Mittel der Länder und der Gemeinden durch den Bund gebunden wurden, allerdings mit ihrem Einverständnis. Herr Kollege Pospischil hat das gesagt, was öffentlich auch gesagt wird, daß der Beitrag des Bundes die politische Verantwortung für die Steuer sei. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, wer wird daraus fett werden und wird eine einzige Rechnung damit bezahlen können? Ja, man kann es ja einmal probieren - ich werde es in Baden probieren, wenn einmal eine größere Rechnung kommt -, dann mit einem solchen Hinweis zu bezahlen! Es wäre bestenfalls ein schlechter Scherz! (Abg. Pospischil: Von wo hätten Sie das Geld hergenommen, Herr Abg. Wallner?) Ich bin nicht der Bund, bitte. Ich zerbreche mir gewöhnlich den Kopf des anderen nicht, ich habe mit meinem eigenen genug zu tun. Aber es gäbe schon einige Möglichkeiten, Herr Kollege, aber da wollen wir die Kompetenzen nicht übertreten! Es ist hier ähnlich gegangen wie mit vielen. (Abg. Stangl: Nur kritisieren, ist auch wenig!) Ich habe ja schon meine Kritik vorsichtig vorne eingeschlossen, bitte Herr Kollege. Das habe ich vom Rechnungshof gelernt! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Wir haben schon eine Reihe von sogenannten Gesundheitsschillingen mitgemacht, meine Damen und Herren, und ich möchte jetzt sagen, daß diese Art der Regelung eine neue Art dieses Gesundheitsschillings ist, weil der Bund von seinen Einnahmen eigentlich nichts dazugibt, wohl aber die Einnahmen der Länder und der Gemeinden für eine Spitalssteuer bindet aus einer Steuer, die ursprünglich nicht gebunden ist. Und wenn ich mir das und viele Dinge im Fonds ansehe – ich bin dazu nicht berufen, ein entsprechendes Urteil zu geben -, deutet sich zumindest nicht unscharf die Möglichkeit einer sehr dirigistischen Vorgangsweise im Fonds an, die eben darin gipfelt, daß die Mittel anderer verteilt werden! Die Länder und die Gemeinden haben im Gegensatz zu dieser Einstellung des Bundes ihre Anteile hergegeben, und zwar gebunden gegeben. Sie würden ihnen ja auch sonst zustehen, die müßten ja ausbezahlt werden, wobei das Problem des Wasserwirtschaftsfonds dazukommt. Die Gemeinden fördern hier zum erstenmal auch den Wasserwirtschaftsfonds, während eigentlich normalerweise ein umgekehrter Vorgang erwünscht wird. Und der Vorwurf, der bisher immer an die Länder auch seitens des Bundes ging, daß sie die Gemeinden mit ihrer Verteilergewalt in Abhängigkeit und in ihre Hände bekommen wollen, der fällt in diesem Fall sehr klar auf den Bund selber zurück. Nun wäre es völlig falsch, meine Damen und Herren - und daher ist der Einwurf sehr richtig -, wenn man nicht sagen würde, was daraus auch für vernünftige Sachen entstehen und daß auch schon eine grol3e Anzahl von Besserungsbeiträgen geleistet wurden. Wollen wir hier nicht undankbar sein, auch von Seiten der Gemeinden nicht! Wir haben die vorletzte Novelle des Landes, die für die Investitionen und für den Betriebsabgang wesentliche Beiträge gegeben hat. Das war - wer das etwa im Budget einer Gemeinde oder einer Stadt verfolgt - ein wesentlicher Sprung, der sich hier zwei, drei Jahre ausgewirkt hat. Eine Antwort auch auf den Vorwurf des Herrn Abg. Pospischil, daß das Land zu wenig in dieser Sache macht! Aber auch die letzte Novelle des Bundes, die enthalten hat, daß wenigstens kurzfristig bis zu 28% Zuschuß gegeben werden konnten, war hier eine entsprechende Erleichterung. Es ist ein unverständlicher Rückfall, daß wir jetzt wieder nur 18,75% besitzen, und ich würde sagen, der Bund sollte sich ein Beispiel an der Ersten Republik nehmen, wo drei Achtel bei derselben gesetzlichen Situation und der Kompetenzverteilung von ihm geleistet wurde. Und wenn ich jetzt auf den gewerkschaftlichen Grundsatz zurückkomme, daß das, was man einmal gehabt hat, einem nicht mehr weggenommen werden darf, sehe ich, daß die Ziffer 2 unseres Antrages eine unbedingte Notwendigkeit ist, die wir hier vorbringen müssen! (Beifall bei der OVP.) Die Haftungen gehören hier selbstverständlich auch hinein. Während des Finanzausgleiches wird von jedem, der über die Gemeinden spricht, in großartiger Weise immer wieder darauf hingewiesen, daß eigentlich alle sich zu einer „Verschwörung“ zusammentun, um den Gemeinden zu helfen. Eine der Verschwörungen, die niemals funktioniert und zum Austragen kommt! Hier wäre eine solche Möglichkeit, diese Verschwörung zugunsten der Gemeinden durchzuführen: Allerdings bitte, habe ich nichts in diesem Fonds gelesen, was eigentlich eine Voraussetzung des Funktionierens ist, daß die Weiterzahlung der bisherigen Beiträge nämlich selbstverständlich ist und dass das, was da drinnen steht, nur zusätzlich ist. Denn sonst würde das ganze ja nur eine versteckte Art oder sogar eine offene Art der Refundierung sein, und wir verlassen uns hier auf das, was mündlich zugesichert wurde, daß nämlich diese Beiträge weiterlaufen. Lassen Sie mich bitte zum Schluß kommen. Dieser Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds ist also eine Hilfe ohne Bund. Ich würde sagen, eine gelenkte Selbsthilfe, denn es sind ja unsere Mittel, die hier zugeführt werden, mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger, das habe ich schon gesagt. Es tritt selbstverständlich eine Besserung für die Gemeinden ein, aber diese Besserung ist nicht die beste aller Möglichkeiten, insbesondere wird auch bei den Investitionen sich das sehr entscheidend auswirken. Und letzten Endes ist dieser Fonds ein Provisorium, das hoffentlich eine bessere Endlösung findet. Es muß aber jedenfalls rasch gehandelt werden, und daher ist unser Antrag da, um dieses rasche Handeln einzuleiten. Und jetzt komme ich auf das, was der Herr Kollege Pospischil am Anfang gesagt hat, daß also, ich glaube am 6. 6., übrigens der Geburtstag meiner Frau, daher merke ich mir dieses Datum sehr gut, am 6. 6. eine Regierungsvorlage von der Frau Landesrat eingebracht wurde. Ich muß sagen, spät und dennoch mit einer ungeheuren Eile, denn es hat gar keine Begutachtung stattgefunden. Und wenn unser Antrag vom 6. 4. hier in den Verdacht gerät, ein Alibivorgang zu sein, der sich mit dieser Regierungsvorlage beschäftigt, so muß ich sagen, ich sehe hier eine Methode, die zwar eine Methode, aber keine gute Methode ist, daß nämlich immer dann, wenn die ÖVP einen Antrag stellt, in verhältnismäßig kurzer Zeit und natürlich gar nicht, oder mehr oder weniger völlig zufällig in Verbindung damit ein Antrag in Form einer Regierungsvorlage über dasselbe Thema, denselben Inhalt seitens (Abg. Stangl: Was heißt immer?) der SPÖ gestellt wird. Ich werde heute noch auf die Finanzverfassung zurückkommen, wo ein ähnliches Timing mit einem Brief des Herrn Vizekanzlers vorliegt, der ein Jahr Zeit gehabt hat, aber ausgerechnet am Tag vor der Ausschußsitzung seinen Brief geschrieben hat. Aber das gehört nicht hierher, ich habe hier die Krankenanstaltennovelle zu behandeln, dennoch könnten wir uns auch beim Kindergartenproblem um eine solche kleine Nuancierung der Ähnlichkeiten und der Abfolgen in den Terminen unterhalten. Daher, meine Damen und Herren, ist der Punkt 2 und 3 unserer Vorlage äußerst wichtig, weil er einfach die besseren Möglichkeiten gibt, und wenn ich den Antrag der SPÖ hernehme, der auch im Ausschuß aufgelegen hat, so muß ich sagen, der Punkt 2 kann nicht entfallen, weil er wichtig für die Gemeinden ist und wenigstens etwas anstelle der 80% bringen sollte. Bei dem Punkt 3 habe ich schon darauf hingewiesen, daß der Artikel 15 a Bundes-Verfassungsgesetz mit den Gemeinden nicht in Verbindung gebracht werden kann und daher nicht angezogen werden darf, und der vierte Punkt konkretisiert hier eine Einrichtung, über deren Namen selbstverständlich eine Einigung gefunden werden kann. Zwei und drei bitte sind also nicht zu streichen, im Gegenteil, man müßte hier wie der alt0 Cato sagen: ceterum censeo, im übrigen meine ich, dass der Bund von seinen Mehreinnahmen auch etwas beitragen soll! Es fehlt hier das gute Beispiel; es fehlt nicht nur das gute Beispiel, es wird sogar ein schlechtes Beispiel geboten! Und was soll daraus entstehen, wenn im Sinne des Föderalismus sich die Teil- und Gliedstaaten am Gesamtstaat ein solches schlechtes Beispiel nehmen sollten! Wir sollten alles tun, daß so schlechte Beispiele, die die Sitten verderben, nicht einreißen! (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Frau Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. PROKOP: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. Im Zuge der Debatte wurde von Herrn Abg. Pospischil der Antrag auf punkteweise Abstimmung des Antrages gestellt. (Nach Abstimmung über Punkt 1 des Antrages des Gesundheitsausschusses): Angenommen. (Nach Abstimmung über die Punkte 2, 3 und 4 des Antrages des Gesundheitsausschusses): Mit Mehrheit angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Bieder, die Verhandlung zur Zahl 543 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Vorlage der Landesregierung, betreffend die Novellierung des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes, zu berichten. Der § 24 des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes regelt das Weitergelten von Bewilligungen, die auf Grund der bisherigen Vorschriften erteilt wurden. Da solche Bewilligungen nicht mehr in Kraft stehen, kann die Bestimmung entfallen. Obwohl gegenwärtig eine weitreichende Änderung des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes vorbereitet wird, muß die vorliegende Novelle vorweggenommen werden, um eine zeitgerechte Wiederverlautbarung zu ermöglichen und damit dem Erfordernis des § 11 des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes zu genügen. Ich darf daher names des Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Rechtsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Romeder, die Verhandlung zur Zahl 531 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Reiter, Ing. Kellner, Amon, Anzenberger, Auer, Dr. Bernau, Blochberger, Buchinger, Buchleitner, Diettrich, Fidesser, Gindl, Dkfm. Höfinger, Kienberger, Kletzl, Kurzbauer, Mantler, Manndorff, Dipl.-Ing. Molzer, Prokop, Rabl, Reischer, Dipl.-Ing. Robl, Rohrböck, Romeder, Rozum, Ing. Schober, Steinböck, Wallner, Wittig und Zimper, betreffend die Änderung des Finanzverfassungsgesetzes 1948, zu berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 1977 folgenden Beschluß gefaßt: „Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung zu erwirken, daß der beiliegende Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, betreffend die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, dem Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet wird." Dem Beschluß lag ein Antrag derselben Abgeordneten zugrunde, in dem ausgeführt wurde: „Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 ist der verfassungsrechtlichen Situation der Gebietskörperschaften zu diesem Zeitpunkt adäquat. Seit dem Inkrafttreten dieses Bundesverfassungsgesetzes hat sich die verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinden in der gesamtösterreichischen Rechtsordnung maßgeblich geändert. Während der Verfassungsgesetzgeber des Jahres 1920 hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Stellung der Gemeinden bloß ein Programm entwickelt hat, ist erst durch die BundesVerfassungsgesetznovelle 1962 dieses einer Realisierung zugeführt worden. In der bloß programmatischen Erklärung der Verfassung 1920 kommt der höchst bedeutsame Gedanke zum Ausdruck, daß die Gemeinden eine der Keimzellen des Staates sind und der Staat gegenüber dem einzelnen nur eine gewisse subsidiäre Funktion zu erfüllen hat. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bundes und der Länder Weil das Gemeinderecht seit jeher eine staatspolitisch äußerst heikle Angelegenheit war und außerdem im Jahre 1920 keineswegs zu den vordringlichsten Aufgaben zählte, wählte damals das Bundesverfassungsgesetz den Ausweg, ein recht umfängliches Programm für eine zukünftige Neuregelung des gesamten Fragenkomplexes aufzustellen, im übrigen aber alles beim bisherigen zu belassen. Es ist wohl richtig, daß in der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 der finanzielle Wirkungsbereich der Gemeinden, wie sich aus der Formulierung des Artikels 116 Abs. 2 ergibt, ausgeklammert wurde. Diese Bestimmung bezieht sich aber nur auf die Gemeinde selbst, nicht aber auf ihre Stellung im Rahmen der Finanzverfassung und damit des Finanzausgleiches zu anderen Gebietskörperschaften. Das Finanzverfassungsgesetz 1948 hat so gesehen mit der verfassungsrechtlichen Entwicklung seit dieser Zeit, soweit es die Gemeinden trifft, nicht Schritt gehalten. Ist den Gemeinden ein eigener Wirkungsbereich garantiert, dann muß ihnen auch die Möglichkeit geboten werden, wirksam am Zustandekommen des Finanzausgleiches mitwirken zu können. Dies gilt umso mehr, als sich die Aufgabenstellung der Gemeinden seit 1948 ganz entscheidend in Richtung einer Aufgabenvermehrung, vor allem hinsichtlich der Vorsorge in allen Lebensbereichen für die Bevölkerung, geändert hat und die daher so gesehen, diese unmittelbar die Bevölkerung berührenden Interessen im Bereiche des Finanzausgleiches vertreten können müssen. Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind ihren Statuten nach Vereine mit dem Zweck, Interessen der Gemeinden zu vertreten. Daß sie berechtigt waren, an den Verhandlungen über den Finanzausgleich teilzunehmen, entspricht nur einer Übung, jedoch nicht einer Rechtsvorschrift. Eine Vertretung der Gemeinden ist in Anbetracht ihrer Vielzahl im Wege einer unmittelbaren Beteiligung an den Verhandlungen nicht möglich. Daß sie notwendig und gerechtfertigt ist, ist offensichtlich und wurde auch bisher immer allgemein anerkannt. In dem zuliegenden Gesetzentwurf werden daher diese bedeutsamen Organisationen für die Gemeinden verfassungsgesetzlich institutionalisiert. Der Finanzausgleich wurde immer als ein „paktierter“ bezeichnet und de facto auch nur auf Grund einer Vereinbarung zwischen den drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, letztere vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, abgeschlossen. Diesem Faktum soll auch im Finanzverfassungsgesetz 1948 dadurch Rechnung getragen werden, daß ausdrücklich normiert wird, dass die Gebietskörperschaften über ihre öffentlichrechtlichen finanziellen Beziehungen eine Vereinbarung, Finanzausgleich genannt, zu treffen haben. Auch darüber, daß rechtzeitig Verhandlungen über den Finanzausgleich eingeleitet und geführt werden sowie über das Weitergelten des bestehenden Finanzausgleiches für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, hat der Bundesverfassungsgesetzgeber eine Regelung zu treffen. Im ständigen gemeinsamen Ausschuß gemäß § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 sollen je ein Vertreter der Interessensvertretungen der Gemeinden, das sind der Österreichsche Gemeindebund und der Österreichische Städtebund, für den Fall, dass Gemeindeinteressen berührt werden, den Ausschußverhandlungen beigezogen werden. Diese Bestimmung versteht sich vor allem aus 3 1 Abs. 1 und § 2 des Entwurfes. Die im Antrag enthaltenen weiteren Änderungen des Finanz-Verfassungsgesetzes ergeben sich zum einen Teil aus der dargestellten rechtspolitischen Zielsetzung desselben und zum anderen Teil aus legistischen Erwägungen." Der entsprechende Gesetzentwurf, der bereits am 21. April 1977 auch dem Antrag beigelegen ist, liegt auch hier der Vorlage bei. Ich darf daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter ausführen: Bis nun hat die Bundesregierung auf diesen Beschluß des Landtages nicht reagiert. Abgesehen davon, daß ein solcher Beschluß eines Landtages zumindest der Würdigung durch die Bundesregierung wert erscheint und sie sich mit ihm auseinanderzusetzen hätte, ist darin eine Mißachtung der Willensäußerung der gesetzgebenden Körperschaft des größten Bundeslandes Österreichs zu erblicken. Es kann nicht im Interesse der der Bundesverfassung innewohnenden Grundsätze der Kooperation und des Föderalismus gelegen sein, und es muß daher der Vorgangsweise der Bundesregierung, nämlich nicht zu agieren, schärfstem entgegengetreten werden. Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung am 8. Juni mit diesem Aufforderungsantrag befaßt. Ich darf daher namens des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Reiter, Ing. Kellner, Amon und andere folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, im Gegenstande neuerlich bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und zu verlangen, daß, soferne nicht schon gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung eingeleitet wurden, der in der Antragsbegründung zitierte Beschluß des Landtages dem Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet wird.“ Sollte die Bundesregierung nicht bereit sein, dem Verlangen des Landtages Rechnung zu tragen, wäre darauf zu dringen, dass sie ihre Haltung dem Landtag gegenüber begründet. " Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vor zunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Präsident Binder. Abg. Präsident BINDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 1977, so wie wir das nun vom Herrn Berichterstatter gehört haben, über Antrag des Abg. Reiter und andere folgenden Beschluß gefaßt: „Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung zu erwirken, daß der beiliegende Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, betreffend die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, dem Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet wird." Es würde zu weit führen, heute auf die Materie des Gesetzesentwurfes näher einzugehen, da sie ja hinlänglich bekannt ist und außerdem nicht zur Diskussion steht. Zur Debatte steht vielmehr, wie wir das auch der Antragsbegründung entnehmen können, die Beschwerde der Antragsteller, daß die Bundesregierung auf den Beschluß des Landtages vom 21. April 1977 bisher nicht reagiert hat und daß dies eine Mißachtung der Willensäußerung der gesetzgebenden Körperschaft des größten Bundeslandes Österreichs sei. Damit werden Grundsätze der Bundesverfassung verletzt, und man müsse daher der Vorgangsweise der Bundesregierung, nämlich nicht zu agieren, schärfstens entgegentreten. Abgesehen davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß kein Beweis vorliegt, daß die Bundesregierung die Willensäußerung des Landtages von Niederösterreich mißachtet, muß darauf hingewiesen werden, daß die Formulierung der Antragsteller einmal in der Begründung und zum anderen im Antrag selbst unangebracht und ungewöhnlich ist. Man kann mit einer anderen, weniger harten Formulierung sicher das gleiche aussagen, ohne verletzend zu sein. Wenn es aber gegen die sozialdemokratische Bundesregierung geht, scheint der ÖVP keine Formulierung zu hart und zu schlecht zu sein, um sie nicht anzubringen. Das ist anscheinend der neue Stil, von dem man bei der ÖVP glaubt, daß er in der Öffentlichkeit ankommt. Dabei ist sicher gerade das Gegenteil der Fall. Wenn es sich um einen Parteitag oder eine sonstige Versammlungsrede handeln würde, könnte man dagegen nichts einwenden, weil es ja dem einzelnen obliegt, wie er formuliert und was er sagt, bzw. was er glaubt, verantworten zu können. Bei der Begründung des vorliegenden Antrages und im Antrag selbst hätte man aber sicher eine vornehmere Ausdrucksweise bei gleicher Aussage wählen können. Außerdem war und ist die ÖVPMehrheit des NÖ Landtages oftmals nicht so zimperlich, wenn es darum geht, Anträge, die von SPÖAbgeordneten dieses Hohen Hauses eingebracht werden, liegen zu lassen. Wir haben schon oftmals erlebt, daß Anträge von uns ein, zwei, drei und mehr Jahre im Hohen Haus gelegen sind, ohne behandelt worden zu sein. Ich kann mich aber nicht erinnern (Ruf bei der ÖVP.) - das sage ich jetzt, Herr Abgeordneter, und ich gehöre dem Landtag schon immerhin fast 20 Jahre an -, daß wir in einem solchen Fall in einer Form wie Sie reagiert hätten - obwohl auch wir eine bestimmte Meinung über Sie haben -, wenn es Ihnen nicht paßt, daß ein SPÖ-Antrag im Hohen Haus einer Behandlung zugeführt wird. Es kann auch niemand behaupten, daß die Bundesregierung bisher und im Zusammenhang mit dem Landtagsbeschluß vom 21. April 1977 untätig gewesen ist oder sei. Bei einer zweifelsfrei so schwierigen und komplizierten Materie, wie sie nun einmal beim Finanzverfassungsgesetz gegeben ist, können Aspekte eine Rolle spielen, die einen längeren Verhandlungs- und Behandlungszeitraum voraussetzen. Wir alle wissen, wie schwierig zum Beispiel die Finanzausgleichsverhandlungen zu führen sind. Wir erleben das immer wieder und gerade jetzt bei den derzeit laufenden Verhandlungen im neuen Finanzausgleich, der mit 1. Jänner 1979 wirksam werden soll, und weil es gerade in diesem Zusammenhang die Gemeinden betrifft, dürfen wir mit Befriedigung feststellen, daß der Bund und speziell der Finanzminister die beiden Interessenvertretungen der Gemeinden bei den Verhandlungen, nämlich den Österreichischen Gemeindebund und den Städtebund, sehr wohl als Verhandlungspartner zu Kenntnis nimmt. Wenn jemand das Recht der Gemeinden, für sich selbst zu verhandeln, in manchen Fällen anzweifelt und bestreitet, dann sind es immer wieder einzelne Vertreter der Bundesländer, und dagegen müssen wir uns verwahren. Also nicht der Bund ist der, der die beiden Gemeindebünde nicht anerkennt und damit die Gemeinden, sondern vielfach die Bundesländer, die für sich das Recht in Anspruch nehmen wollen, für die Gemeinden zu verhandeln. So ist es ja auch einigermaßen befremdend zu wissen, daß der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich im Zusammenhang mit dem Beschluß der Landtages vom 21.4.1977, betreffend Änderung des Finanzverfassungsgesetzes, also im Gegenstand, ein Schreiben des Finanzministers, das von Herrn Prof. Wallner nun zitiert wurde, datiert vom 24. Mai dieses Jahres, erhalten hat, ohne daß dieses Schreiben Gegenstand der Verhandlungen im Kommunalausschuß oder heute hier im Hohen Haus gewesen wäre. Wie ich gehört habe, wird aber Professor Wallner auf diesen Brief näher eingehen, weil ich weiß, daß er beim Herrn Landeshauptmann eingelangt ist. Ich kenne aber nicht den Inhalt. Damit Sie sehen, meine Damen und Herren von der ÖVP, daß wir vom Grundsatz her einen einmal gefaßten Beschluß konsequent auch weiter vertreten, darf ich namens der SPÖ-Fraktion erklären, daß wir dem vorliegenden Antrag des Kommunalausschusses die Zustimmung geben. Abschließend möchte ich aber folgendes sagen: Ich kann und will Ihnen keine Vorschreibungen machen, wie und in welcher Form Sie einen Antrag stellen und begründen. Ich darf Sie aber bitten, bei künftigen Anträgen anderen Gebietskörperschaften und Institutionen gegenüber richtige Worte zu finden. Das soll nicht anmaßend, sondern freundlich gemeint sein. (Beifall bei der SPÖ). PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Prof. Wallner. Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Entschuldigen Sie, daß ich mich hier scheinbar zu einer Art Alleinunterhalter entwickle, aber es ist damit gleich zu Ende, die Umstände haben es so ergeben, daß die Wortmeldungen so knapp aufeinanderfolgen. Am 17. März 1849 ist das Gemeindegrundsatzgesetz gefaßt worden, eine der wichtigsten Folgen der Revolution von 1848. Da drinnen steht ein Satz, der lautet: „Die freie Gemeinde ist die Grundlage des freien Staates.'' Aus diesem Satz hat sich eine rhetorische und eine praktische Entwicklung abgeleitet. Die rhetorische Entwicklung liegt in den seither wahrscheinlich in die Tausende gehenden Sonntagsreden, die über dieses Problem gehalten wurden, in die ein ungeheures Pathos hineingelegt wurde, wo immer von Gemeinde und von Bürgertum gesprochen wurde, und wo man eigentlich, wenn man das mit der Wirklichkeit vergleicht, sehr rasch das Hohle herausliest. Ich weiß nicht, ob Sie vor einigen Wochen, glaube ich, im Fernsehen Ibsens „Volksfeind“ gesehen haben. Ibsen liebt solche Sachen, und da sind sie auch wieder vorgekommen und da hat man eigentlich sehr rasch die Empfindung gehabt, wie hohl diese Behauptungen sind, wenn sich dahinter nicht etwas Handfesteres verbirgt als eben nur eine Behauptung. Die praktische Entwicklung hat sich in unserer Verfassung 1920 abgespielt, wo verfassungsrechtliche Normen gesetzt wurden, aber weil man damals ganz andere Sorgen hatte, eigentlich keine detaillierte Darstellung des Problems der Gemeinden gegeben wurde. Das ist der Bundesverfassungsgesetznovelle 1962 vorbehalten gewesen, praktisch das innerhalb unserer Verfassung realisiert wurde, was dort als Rahmen angedeutet ist. Dort hat sich jetzt, und seither noch mehr, der Übergang von der Ordnungsgemeinde in die Leistungsgemeinde vollzogen, der Übergang von der Verwaltung in die Dienstleistung und der Übergang von der Aufsicht in das partnerschaftliche Verhältnis. Damit ist uns ganz klar, daß die verfassungsrechtliche Lage und der Standpunkt der Gemeinden sich grundsätzlich geändert hat, denn mit ihrem eigenen Wirkungsbereich, mit ihrer Autonomie unterscheiden sie sich im Jahre 1962 und seither von den Gemeinden des Jahres 1948 sehr stark. Wir haben es einfach nicht mehr mit derselben Gemeinde im verfassungsrechtlichen Sinne zu tun. Sie ist wesentlich konkretisiert worden! Ein wichtiges Kapitel scheint mir dabei der Begriff des Föderalismus zu sein. Wir wissen alle, daß der Föderalismus verfassungsrechtlich aufgefaßt wird als ein Verhältnis des Gesamtstaates zu einem Teilstaat. Aber was wir wollen ist, daß auch die Gemeinden dort einbezogen werden und dass das auf die Gemeinden ausgedehnt wird, dass also das Recht der Praxis nachfolgen muß, wobei der Name eher gleichgültig ist, in meinen Augen zumindest, aber es sollte sich um eine geregelte, um eine gesetzlich geregelte Partnerschaft handeln. Und daher darf ich hier noch einmal die Forderung stellen, die ich auch in der Zusammenfassung am Städtetag gesagt habe. Sie besteht darin, daß die Mitwirkung der Gemeinden an der Willensbildung im Bund und in den Ländern, Herr Präsident Binder, im Bund und in den Ländern, bei kommunal bedeutsamen Angelegenheiten festgelegt und praktiziert wird. Und so festgelegt wird, daß sie auch praktizierbar ist! Zum anderen, daß eine Stärkung der Legitimation der Vertreter der Spitzenverbände durchgeführt wird, das ist der Gemeindebund und der Städtebund. Freilich ist der Föderalismus bei der Gemeinde noch nicht zu Ende. Denn in der Gemeinde muß er sich logisch bis zum Bürger fortsetzen. Der Bürger, das ist ja die Persönlichkeit, die im Kreislauf der Demokratie am Anfang und am Ende steht. Er beauftragt uns ja, seine gesetzgebende Macht auszuüben, und er selber ist es wiederum, der diese Gesetze zurückempfängt und durchführen muß. Das spielt sich vorzüglich und am ehesten kontrollierbar in der Gemeinde ab, sodaß hier ganz neue Aufgabengebiete entstanden sind, wie Lebensqualität, - mehr Lebensqualität; Bürgerbeteiligung -, mehr Bürgerbeteiligung; SelbstverwaItung -, mehr Selbstverwaltung. Diesen Aufgaben entsprechen auch Prinzipien, die ihnen zugeteilt sind; der Lebensqualität das Prinzip der Personalität, der Bürgerbeteiligung des einschränkenden Prinzips der Solidarität und der Selbstverwaltung das Prinzip der Subsidiarität, ein Begriff, den wir schon oft strapaziert haben. Wenn also die Forderung in der Gemeinde lautet: Bürgernähe, dann ist diese Bürgernähe das eigentliche Ziel des Föderalismus, daher muß der Föderalismus auch bis zur Gemeinde hinuntergehen. Er verlangt eine neue Gemeinde! Diese Aufgaben allerdings, die so bedeutsam verändert wurden und die eine viel größere Strukturierung enthalten als alles, was in den Ländern und im Bund seither geschehen ist, verlangen auch, daß eine entsprechende Finanzausstattung geboten werden muß. Das ist überhaupt die Grundvoraussetzung einer kommunalen Selbstverwaltung, wenn sie nicht auf dem Papier stehen soll; denn Geld, das ist gemünzte Freiheit! Wer Geld zur Verfügung hat, auch in einer Gebietskörperschaft, der kann seine Probleme lösen. Aufgaben zuzuweisen, ohne Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, ist eine halbe Sache. Daher muß hier auch unsere Forderung lauten, keine neuen Aufgaben, wer immer sie der Gemeinde geben will, ohne finanzielle Bedeckung, wobei die Gemeinden größten Wert darauf legen, daß sie ihre Interessen dabei selbst verteidigen und zum Ausdruck bringen können, wenn diese Verteilung des Geldes erfolgt; und außerdem keine Maßnahmen, die solche getroffenen Vereinbarungen einseitig und ohne Mitbeteiligung der Gemeinden ändern können. Daher sind unsere Forderungen, Herr Präsident Binder, an den Bund und an die Länder gerichtet, nämlich; nicht eine finanzielle Bevormundung der Gemeinden durchzuführen, keinen Dirigismus walten zu lassen, sondern in den Gemeinden einen Partner mit Rechten zu sehen, nicht aber einen Empfänger aus Gnade. Ich darf hier etwas zitieren, was der Herr Landeshauptmann am Städtetag gesagt hat. Er hat dort gemeint, daß alle drei Gebietskörperschaften einen entsprechenden Anteil und eine Möglichkeit haben sollen, aus der gemeinsamen Masse gemeinsam festzusetzen, wer etwas bekommt. Die Gemeinden, meine Damen und Herren, wollen einfach aus der Klammer heraus, in der sie im Finanzverfassungsgesetz stehen. Dort ist nämlich, ich glaube im § 2, eine der wenigen Stellen, wo die Gemeinden überhaupt genannt werden, und da stehen sie in Klammer hinter den Ländern! Aus diesem Klammerausdruck wollen die Gemeinden heraus, sie wollen, wie man das einmal nach der Revolution 1848 gesagt hat, vom Vorzimmer in den Salon eintreten und nicht in der Antichambre warten, wie das den Herren des Gemeindebundes und des Städtebundes nicht einmal passiert ist, wenn mit den Ländern oder mit dem Bund verhandelt wurde. Ich habe es bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, es war die erste Sitzung eigentlich, so angenehm empfunden, daß Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig - ich bin ein paar Minuten zu früh gekommen und habe die Tür aufgemacht und war erschreckt, was für hohe Persönlichkeiten ich da gesehen habe und habe daher bemerkt, daß ich auf der falschen Sitzung bin, - daß also fünf Minuten vor dem Beginn unserer Sitzung der Landeshauptmann herausgekommen ist und uns gesagt hat, es würde schon geendet und wir dürften den Raum betreten. Das scheint mir der erste Schritt von der Antichambre in den Salon gewesen zu sein! Und wir hoffen, daß das nun auch verfassungsrechtlich geregelt werden kann und auch im finanziellen sich in einem ähnlichen glanzvollen Aufschwung der Gemeinden ausdrücken wird können. Nun, meine Damen und Herren, der Österreichische Gemeindebund und der Städtebund sind eben tatsächlich die Interessenvertreter der Gemeinden. Sie sind jetzt sicherlich immer höchst geachtet bei allen Verhandlungen dabei, aber es ist, wie der Antrag richtig sagt, eine Übung und es ist keine Rechtsvorschrift! Und da man nicht alle Gemeinden wie alle Länder einladen kann zu solchen Verhandlungen, so muß eben eine Repräsentativvertretung da sein, das sind die beiden großen Gemeindevertretungen, Gemeindebund und Städtebund, und das muß institutionalisiert werden. Wir leiten davon ab, daß auch weitaus größere Vertragstreue bei den anderen Partnern des Finanzausgleiches, die Kompetenzkompetenzen besitzen, vorhanden sein wird, wenn die Gemeinden tatsächlich auch nicht mehr in der Klammer stehen, sondern wirklich mitwirken können. Der Finanzausgleich ist immer paktiert, das heißt de facto ist er zwischen drei Gebietskörperschaften abgeschlossen. Und wenn wir jetzt sogar eine Gesetzesausarbeitung sozusagen für den Nationalrat in Vorschlag bringen, so bitte ich, das nicht als Bevormundung dieser hohen gesetzgebenden Körperschaft aufzufassen, sondern als einen Hinweis, daß man sich mit diesen Dingen eingehend beschäftigt hat, und daher keinen leichtfertigen Antrag stellt, wenn man ersucht, daß dieser dort behandelt wird! Lassen Sie mich als Abschluß zum Vorgang etwas sagen. Am 21. April 1977 wurde der Beschluß über einen Antrag der Abg. Reiter, Ing. Kellner und anderer gefaßt, diesen Entwurf der Bundesregierung zu übermitteln, damit sie ihm den Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung weitergibt. Darauf ist keine Antwort erfolgt, meine Damen und Herren! Ich fasse das auch als einen Beitrag zum Föderalismus auf, wenn ein Jahr keine Antwort erfolgt! Jeder unserer Mitbürger hat das Recht, von uns, ich spreche jetzt nicht von einem Amt, sondern von uns persönlich, oft binnen weniger Tage eine Bemerkung zu bekommen, daß man wenigstens seine Angelegenheit zur Kenntnis genommen hat, denn um mehr muß es sich ja nicht handeln. Denn ich bin mit Ihnen einer Meinung, Herr Präsident Binder, daß das eine Materie ist, die man sicherlich nicht übers Knie biegen kann und der Landtag von Niederösterreich hat sich sicherlich nicht der Meinung hingegeben, zwei Wochen darauf ein Gesetz im Nationalrat beschlossen zu erhalten. Aber selbst diese einfache mitbürgerliche Verpflichtung der Antwort wurde hier nicht eingehalten! Ich sage das in einer höflicheren Form, wie Sie das gewünscht haben; ich halte das für ungehörig, für nicht gehörig, bitte! Eine solche gesetzgebende Körperschaft, wie wir sie darstellen, hat nicht einmal die Bestätigung des Einganges dieses Briefes erhalten! Daher haben wir einen neuerlichen Antrag hier heute zur Debatte! Er wurde am 30. März 1978 eingebracht, ich nehme an, es wird Anfang April gewesen sein, als er zugewiesen wurde. Und jetzt lassen Sie mich wiederum eines Zufalles gedenken. Welch ein Zufall! In unmittelbarer Nähe des Termines, zu dem dieser Antrag im Ausschuß behandelt wurde, kam mit Datum vom 24. Mai 1978 ein Brief des Herrn Bundesministers für Finanzen, in dem er nach ungefähr einem Jahr zu dieser Sachlage Stellung nimmt. Er schreibt darin, daß er sie zur Kenntnis nimmt -, das hätte ich mir schon eine Woche später erhofft, und dann bemerkt er, daß eine Neuregelung der Finanzverfassung isoliert nicht gemacht werden kann, daß sie mit dem Forderungsprogramm der Länder ins Einvernehmen zu setzen ist und daß daher Änderungswünsche nur mit diesem Forderungsprogramm gemeinsam behandelt werden können, und zwar zum gegebenen Zeitpunkt. Lassen Sie mich bitte festhalten, daß das Timing, selbst wenn es wirklich zufällig ist, zu Vermutungen berechtigterweise Anlaß geben muß. Und wenn Sie uns gestatten, vermuten wir das! Es ist so wie bei der Krankenanstaltengesetznovelle! Und wir werden beim Kindergarten wiederum auf jene Zufälligkeiten des, heute sagt man das englisch, Timing hinweisen, das ja nicht ungeschickt ist. Nur sollte nicht der Falsche dem Richtigen das Datum in die Schuhe schieben oder besser aus diesen herausziehen, bitte! Zur Antwort selber, zur Antwort, die ein Jahr gebraucht hat, - ich muß also sagen, wirklich eine äußerst eingehende Möglichkeit, unseren Antrag zu studieren - möchte ich festhalten, daß er zur Kenntnis genommen wurde, bitte, er wurde nicht an den Nationalrat weitergegeben, wie wir gebeten haben. Davon steht auch nichts mehr drinnen! Er wird mit dem Forderungsprogramm der Bundesländer in Verbindung gebracht. Es handelt sich aber hier um Gemeinden! Der Landtag hat ja nicht für die Länder etwas unternommen, sondern er hat etwas für die Gemeinden getan und hat eine Forderung des Gemeindebundes und des Städtebundes an den Finanzminister, an die Bundesregierung, an den Nationalrat heranbringen wollen. Daher kann man das sehr wohl isoliert auch von diesem Forderungsprogramm behandeln, und letzten Endes ist der Hinweis auf den gegebenen Zeitpunkt ein sehr vager Begriff, der möglicherweise, ich möchte fast sagen wahrscheinlicherweise, darin besteht, daß er niemals eintritt und demnach nicht gegen diesen Ausdruck verstoßen hätte. Denn der gegebene Zeitpunkt ist dann eben noch nicht eingetreten gewesen! Ich möchte also sagen, meine Damen und Herren, der Brief ist ohne Zweifel zu spät gekommen! Und wenn man dem Antrag vorwirft, daß er zu scharf formuliert ist, muß man dem Herrn Bundesminister für Finanzen, der sich hier liebenswürdigerweise zu einer Antwort bereit erklärt hat, doch vorwerfen, daß er das um ein Dreivierteljahr früher hätte machen können, dann hätte er auch unsere Zustimmung gefunden! Er ist inhaltlich unbefriedigend und ich vermute hier wiederum eine Zeitabsicht, er sollte nämlich, - verständlicherweise sage ich dazu, verständlicherweise und vielleicht ist da nicht einmal nur der Bund alleine zufriedengestellt durch diese Lösung -, verständlicherweise vor den Finanzausgleichsverhandlungen des Jahres 1978 nicht mehr erledigt werden, weil hier unmittelbar Veränderungen stattgefunden hätten, die eben noch zu überprüfen sind. Daher bitte ist es notwendig, daß man diesen Antrag aufrecht erhält, gerade, weil der jetzige Finanzausgleich -, ich werde es deutsch sagen, aber „timing“ ist ein schöner Ausdruck, und außerdem lernt heute jeder Englisch. Nachdem sogar der zweite Klassenzug der Hauptschule jetzt abgeschafft wird und in Hinkunft alle Leute Englisch lernen können, können wir noch mehr Fremdwörter aus dem Englischen hereinnehmen; mit dem Griechischen müssen wir ja aufhören, weil das humanistische Gymnasium ja praktisch nicht mehr existiert und eigentlich nur eine Lebensversicherung für die geworden ist, die hoffen, in einem kleinen Kreis überleben zu können, weil eine Verkürzung der Schülerzahl zur Auflösung der Klassen führen müßte. Entschuldigen Sie diese Abschweifung in das Pädagogische. – Ich möchte also sagen, der jetzige Finanzausgleich zeigt ja in seinen Verhandlungen gerade die Dringlichkeit dieser Sache. Und es wäre ein echter Beitrag zum Föderalismus, wenn so etwas gemacht werden könnte. Und lassen Sie noch offen eines sagen! Ich halte das für wichtiger als das, was der Herr Bundesminister Lanc am Städtetag gesagt hat. Bundesminister Lanc hat nämlich am Städtetag über die Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden gesprochen. Und da muß ich sagen, die Gemeinden, meine sehr geehrten Damen und Herren des Landtages, brauchen nicht mehr Demokratisierung, sie sind nämlich das schönste und das unmittelbarste Beispiel der Demokratie. Ein unmittelbareres gibt es gar nicht mehr! Aber was sie sehr wohl brauchen, das ist das Geld, daß sie ihre Aufgaben lösen können. Und alle Beiträge zum Föderalismus, die auf die Gemeinden abzielen, sollten sich weniger mit der Demokratisierung beschäftigen als mit der Finanzierung bestimmter Dinge. Dann trifft das auf unseren uneingeschränkten Beifall! (Beifall bei der ÖVP.) Die Verteilung -, das war ein schlechtes Timing jetzt, da hätte ich anders reden müssen, daß der Beifall aufbrandet, aber ich wollte es eigentlich gar nicht. Ich freue mich aber, daß das einen solchen Anklang findet, - die Verteilung der Besteuerungsrechte und der ... (Abg. Stangl: Wie leicht man einen Beifall haben kann!) Ich schließe zuerst ab, und sage es Ihnen dann nachher. Ich hätte jetzt nämlich fast etwas gesagt, dann hätte Präsident Binder wieder gemeint, man sollte sich einer höflicheren Ausdrucksweise bedienen! (Beifall bei der ÖVP.) Es ist mir noch geglückt, das zurückzuhalten. Darf ich also diese zwei letzten Sätze noch sagen. Bei der Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge möchten wir also, die Gemeinden mögen so teilnehmen, daß ihre Teilnahme verfassungsgesetzlich gesichert ist. Und aus diesem Grunde muß man, glaube ich, diesen Antrag noch einmal erneuern, und das mit einem sehr, sehr guten Recht! (Beifall der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ROMEDER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Wittig, die Verhandlung zur Zahl 544 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WITTIG: Hoher Landtag! Verursacht durch eine Verordnung der Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, ist es erforderlich, das Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete der Straßen Polizei übertragen wird, zu novellieren. Es soll damit auch die Wiederverlautbarung des neuen Gesetzesbeschlusses ermöglicht werden. Es hat sich der Rechtsausschuß mit der Materie beschäftigt, und ich darf namens des Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete der Straßenpolizei übertragen wird, geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, eine allfällige Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Wort gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Rechtsausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Fux, die Verhandlung zur Zahl 522 einzuleiten. Berichterstatter Abg. FUX: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Stangl, Binder, Dr. Brezovszky, Fux, Pospischil, Thomschitz, Tribaumer, Wedl und andere, betreffend die Abänderung des Niederösterreichischen Getränke- und Speiseeissteuergesetzes 1973, Landesgesetzblatt Nr. 3701, zu berichten. Das Niederösterreichische Getränke- und Speiseeissteuergesetz sieht im § 7 Absatz 2 vor, daß der Abgabepflichtige für jeden Kalendermonat bis zum 15. des darauffolgenden Kalendermonates bei der Gemeinde eine Abgabeerklärung einzureichen und gleichzeitig die Abgabe zu entrichten hat. Das Umsatzsteuergesetz 1972, § 21 Absatz 1, das Alkoholabgabegesetz 1973, § 11 Absatz 1, hingegen sehen vor, daß die Unternehmer binnen einem Kalendermonat und 10 Tagen nach Ablauf dieses Kalendermonates eine Vorauszahlung zu entrichten haben. Dies bedeutet in der Praxis, daß vom gleichen Steuergegenstand die Steuern zu jeweils verschiedenen Terminen fällig werden und führt demnach zu einer nicht unwesentlichen Belastung der Abgabepflichtigen, die sich in der Regel eines Steuerberaters bedienen, dessen durch die Gesetzeslage bedingte Mehrleistungen vom Abgabepflichtigen getragen werden müssen. Eine wesentliche Erleichterung und damit verbundene Entlastung der Wirtschaftstreibenden könnte dadurch erreicht werden, dass die Fälligkeit des Niederösterreichischen Getränke- und Speiseeissteuergesetzes an die in den vergleichbaren Bundesgesetzen normierten Fälligkeiten angepaßt wird. Die durch eine solche Änderung den Gemeinden entstehende Verschiebung des Zeitpunktes der Einnahmen könnte durch eine gesetzliche Normierung von Akontozahlungen, ähnlich wie sie schon bei der Pauschalierung der Abgaben besteht, vermieden werden. Zweifellos gibt es darüber hinaus auch andere Landesabgaben, die gleichartig zu Bundesabgaben sind und bei denen dieselbe Problematik auftritt. Es war daher zu überprüfen, ob nicht auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Bestimmungen über die Einhebung anderer Landesabgaben an gleichartige Normen des Bundes angepaßt werden könnten. Ich erlaube mir namens des Ausschusses, der sich am 1. Juli mit der Angelegenheit befaßt hat, den Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Niederösterreichischen Getränkeund Speiseeissteuergesetzes 1973, Landesgesetzblatt Nr. 3701, wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit landesgesetzliche Bestimmungen über die Einhebung von Landes- oder Gemeindeabgaben ohne zwingenden Grund verschieden zu den Bestimmungen gleichartiger Bundesabgaben sind und gegebenenfalls dem Niederösterreichischen Landtag dahingehende Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, mit welchen zum Zwecke einer Verwaltungsvereinfachung und vor allem einer Entlastung der Wirtschaftstreibenden abgabenrechtliche Bestimmungen des Landes insbesondere hinsichtlich der Fristen an gleichartige Bestimmungen des Bundes angepaßt werden. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Diskussion und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Als einer der Mitunterzeichner des Antrages des sozialistischen Landtagsklubs darf ich hier doch eine kurze Erklärung, wie es zu diesem Antrag gekommen ist, abgeben. Der ursprüngliche Antrag der sozialistischen Fraktion bestand eigentlich aus drei besonderen Hauptpunkten bzw. umfaßte drei Aspekte. Der erste Aspekt, der im Ausschussbericht und daher auch nicht in der Berichterstattung des Herrn Abg. Fux beinhaltet war, war, daß man die Getränkesteuer, kurz gesagt, also die Abgabe für Getränke und Speiseeis, wieder, so wie im Finanzausgleichsgesetz 1967 bemißt, wo es hieß „die entgeltliche Lieferung von Getränken (mit Ausschluß damals noch von Bier und Milch) und Speiseeis wäre, wenn es im Einzelhandel abgesetzt würde, die Bemessungsgrundlage der Abgabe gegenüber den Gemeinden." Wenn ich mir den Zeitenlauf ansehe, in dem diese Definition geändert wurde, Herr Abg. Wallner, dann komme ich auch auf das Wort ,,Vertragstreue", denn im Bundesgesetzblatt Nr. 2 des Jahres 1967, wo das Finanzausgleichsgesetz veröffentlicht wurde, ist man noch bei der Abgabebemessung gegenüber den Gemeinden sozusagen Vertragspartner gewesen. Im selben Jahr hat man dann im Bundesgesetzblatt Nr. 221 diese Definition geändert und aus der sogenannten Abgabesteuer eine Verbrauchssteuer gemacht. Wenn ich das jetzt in die Praxis umsetze, bedeutet das, daß ein Großmarkt, der zum Beispiel Getränke abgesetzt hat, die getränkesteuerpflichtig waren, bzw. auch Eis abgesetzt hat, das speiseeisabgabepflichtig war, die gesamte Abgabe bei Getränken und Speiseeis bei der zuständigen Gemeinde verrechnen mußte. Durch den Erlaß im selben Jahr, also nach dem paktierten Finanzausgleich im Jahre 1967 - nur kurz zur Erinnerung, es gab damals eine monokolore ÖVP-Regierung -, ist dann für manche Gemeinden ein sehr starker Aderlaß eingetreten, weil nicht mehr die Abgabe, sondern der Verbrauch sozusagen entscheidend war, der aber unkontrollierbar ist. Es haben dann eine Menge Großmärkte unter diesem Titel mit den Gemeinden Extraverträge abgeschlossen und haben, obwohl sie im Preis keinen Unterschied gemacht haben, halt für 75% der abgegebenen steuerpflichtigen Getränke an keine der zuständigen Gemeinden Abgaben bezahlt, weil sie gesagt haben, daß der Verbrauch ja nicht in dieser Gemeinde liegt, sondern irgendwo anders. Das betrifft natürlich alle Gemeinden, nicht nur im Umland von Wien, wo gerade heute immer mehr Großmärkte vorhanden sind. Es entgehen daher den Sitzgemeinden aus dieser gemeindeeigenen Steuerfindung Mittel. Ich gebe zu, daß vor allem hier eine Sonderregelung notwendig ist, und das war auch der Grund, daß ich diesen Punkt des Antrages im Finanzausschuß zurückgezogen habe, da hier eine besondere Härte gegenüber unseren Weinbauern entstehen würde, die den sogenannten Haus- und Kellerverkauf haben. Daher, meine Herren, glaube ich – und diese Bitte spreche ich auch aus, obwohl in diesem Antrag und in der heutigen Vorlage im Ausschußbericht dieser Punkt nicht mehr enthalten ist -, müßte bei den Finanzausgleichsverhandlungen doch getrachtet werden, daß auf der einen Seite die Gemeinden zu ihrem Recht kommen, aber auf der anderen Seite auch das Los unserer Weinbauern besonders berücksichtigt wird, sodaß wir beiden Gesichtspunkten Rechnung tragen. Wenn ich jetzt polemisch wäre, würde ich sagen, na ja, die damalige Regierung hat sich anders geholfen, Herr Kollege Wallner, solche Dinge gibt es auch. (Abg . Wallner: Ist auch der Bund gewesen!) Ist auch der Bund, da haben Sie schon recht. Man hat den Weinbauern zwar dadurch geholfen, daß sie der Gemeinde keine Getränkesteuer zahlen mußten, aber man hat dann in ziemlich kurzer Zeit eine 10%ige Weinsteuer eingeführt. Also man hat sich schon in irgendeiner Form geholfen. Ich will aber diese Dinge nicht heraufbeschwören, ich möchte zu den Dingen, die heute aktuell sind, etwas ausführlicher Stellung nehmen. Das Problem ist mit der Zurückziehung dieses Teiles des Antrages, glaube ich, nicht aus der Welt geschafft, und wir Sozialisten sind der Meinung, daß bei den Finanzausgleichsverhandlungen sowohl der Abgabe der Getränke in Großmärkten doch Rechnung getragen wird als auch im Hinblick darauf, daß das Los der Weinbauern besonders berücksichtigt wird und in den Verhandlungen bei der Hausund Kellerabgabe ihren Niederschlag findet. Jetzt ist natürlich durch das Landesgesetz, vor allem gezielt auf alle Gewerbetreibenden, ein Fristenlauf entstanden, wo derselbe Steuergegenstand durch zwei Fristen belastet war. Wenn ich nur kurz erinnern darf. Die Getränke- und Speiseabgabe war nach dem Gesetz gegenüber den Gemeinden bis zum 15. des Folgemonates sowohl mit der Abgabenerklärung als auch mit den Abgaben selbst belastet. Derselbe Steuergegenstand hat nach dem Umsatzsteuergesetz und nach dem Alkoholabgabengesetz dann einen zweiten Fristenlauf gegenüber dem Bund, der den Gewerbetreibenden im nächstfolgenden Monat bis zum 10. die Möglichkeit gibt, abzurechnen. Das hat dazu geführt, daß jene, die sich selbst die Buchhaltung und die Abgabenerklärung gemacht haben, denselben Gegenstand in zwei verschiedenen Fristen zu behandeln hatten, einen bis zum 15. des vorangegangenen Monates, den anderen ca. sechs Wochen nach Ablauf eines Kalendermonates. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, erfolgte unser Antrag. Die bisherige Art der Abgabenerklärung hat sich auch in einer finanziellen Belastung niedergeschlagen, weil für jenen Betrieb, der sich einen Steuerberater engagiert hat, faktisch immer wieder die doppelten Kosten aufgelaufen sind. Ich darf hier noch hinzufügen, daß wir auch ersucht haben, man möge von Seiten der Landesregierung überprüfen, ob es nicht auch in anderen Bereichen der Steuerfindung verschiedene Termine gibt. Das, glaube ich, war aus dem gegebenen Anlaß eine Selbstverständlichkeit. Nun lassen Sie mich noch einige Dinge bemerken. Die sozialistische Fraktion ist nicht jene, die den Antrag um des Antrages Willen oder der Optik wegen stellt. Ich habe diese Dinge schon sehr lange beobachtet, Herr Kollege Kellner, und jetzt stehe ich auf demselben Standpunkt wie der Herr Kollege Wallner. Schauen Sie, ich bin auch der Meinung, daß man, wenn etwas nicht erledigt werden kann, wenigstens Nachricht geben sollte, daß die Angelegenheit in Erledigung bzw. in Behandlung ist oder diese oder jene Absichten verfolgt werden. Ich könnte Ihnen hier gleich einen Brief zeigen, den ich in Ablichtung vor einigen Tagen bekommen habe. Der Brief behandelt den Fall vom 4. September 1976, wo die Kammer der Wirtschaftstreuhänder feststellt, daß sie sich sofort nach dem Einlangen des Begehrens eines Wirtschaftstreuhänders mit den zuständigen Stellen der Niederösterreichischen Landesregierung direkt in Verbindung gesetzt habe und daß bereits mehrere diesbezügliche Besprechungen erfolgten. Die Angelegenheit wurde seitens der NÖ Landesregierung dem fachlich zuständigen Fremdenverkehrsausschuß zugeleitet und steht derzeit dort in Behandlung. Der Brief wurde geschrieben am 21. März 1977, bis heute keine andere Antwort. Ich möchte das jetzt nicht deswegen anziehen, weil der Herr Landeshauptmann nicht da ist, aber Herr Bürgermeister Wallner, geht es Ihnen nicht auch so wie manchem anderen Bürgermeister? Wenn man dem Herrn Landeshauptmann schreibt - ich denke hier vor allem an einen Fall wegen der Rauchfangkehrermaximaltarife und so weiter, der ca. zweieinhalb Jahre zurückliegt -, so hat man nach zweieinhalb Jahren oder drei Jahren auch noch keine Antwort! Die Abgabe von Stellungnahmen ist etwas anderes, als wenn ein Bürgermeister dem Herrn Landeshauptmann schreibt und gewisse Dinge in irgendeiner Form vorschlägt. Ich glaube, es ist auch etwas anderes als ein Gemeinderatsbeschluß. Oder sagt man, im Gemeinderat wurde das nicht behandelt und daher ist die Frist versäumt? Das ist hundert und eins, Herr Kollege Fidesser! Ich glaube, wir sollten uns wirklich in diesem Haus einig sein und nicht nur gewisse Dinge hernehmen, die uns gerade in das politische Konzept passen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses von uns eingebrachten Gesetzentwurfes glauben wir, dass wir den Gewerbetreibenden eine Erleichterung bringen, vor allem jenen Gewerbetreibenden, die die Nahversorgung gewährleisten, und daher werden wir selbstverständlich dem vorliegenden Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Herr Abg. Gindl. Abg. GINDL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag der SPÖFraktion, Landtagszahl 522, zu beraten. Dieser liegt dem Landtag in einer etwas geänderten Form gegenüber der, wie er eingebracht wurde, zur Beschlussfassung vor. Herr Kollege Stangl hat bereits darauf hingewiesen, daß ein Passus, der in besonderer Weise die Weinhauer vor allem in den Buschenschankgebieten schwer betroffen hätte, entfernt werden konnte. Ich möchte darauf verweisen, daß dies auf Antrag der ÖVP-Fraktion bzw. auf Intervention der Weinbauvertretung geschehen ist. Ich stehe aber nicht an, auch zuzugeben, dass sich die SPÖFraktion - Kollege Stangl hat das erwähnt - dieser Meinung angeschlossen hat. Wenn ich davon rede, daß von den Weinhauern dadurch eine neue steuerliche Belastung abgewendet werden konnte, dann hat das sicher seine guten Gründe. Ein Vergleich der Steuern in den weinbautreibenden Ländern Europas besagt, dass wir in Österreich beim Wein die höchsten Steuern bezahlen. Die Steuerbelastung beim Wein in Österreich liegt bei 38 %, in Deutschland bei 1276, nur in einzelnen Gemeinden, die keine zusätzliche Gemeindesteuer einheben, bei 22%, in der Schweiz, die besonders großzügig gegenüber dem Weinbau ist, liegt die Steuerbelastung bei 6% und in Frankreich bei 17,6%. (Abg. Stangl: Wie sind die Förderungen?) Bitte? (Abg. Romeder: Katastrophal!) Die Förderungen sind in der Schweiz wesentlich größer, Herr Kollege, besonders beim Export. Auch in der Bundesrepublik, in Frankreich und in Italien fördert man selbstverständlich die Weine derart, daß wir in den EWG-Ländern mit unseren exportierten oder zu exportierenden Weinen kaum Fuß fassen können, weil die Weine dort so gestützt werden, daß wir mit österreichischen Weinen zu den Preisen, die unseren Hauern halbwegs ein Einkommen sichern würden, nicht ankommen. Dem gegenüber stehen allerdings noch die Sorgen, daß wir in Österreich über außerordentlich große Weinvorräte verfügen. Verschiedentlich wird die Meinung geäußert, das liege in erster Linie daran, daß die Weinhauer in Österreich Weinreben zügellos ausgesetzt hätten. Auch dem Landtag von Niederösterreich kommt man hin und wieder mit dem Vorwurf, er sei bei der Regelung der Weingesetze zu großzügig vorgegangen. Ich habe ja selbst - ich glaube, es war 1974 - Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen. Ein Vergleich mit Ernten und Verbrauch straft eigentlich diese Aussagen Lügen. Die Ernte im Jahre 1977 betrug knapp 2,6 Millionen Hektoliter, 1976 belief sie sich auf 2,9 und 1975 auf 2,7 Millionen Hektoliter. Der Durchschnittsverbrauch der Österreicher liegt pro Kopf zwischen 35 und 36 Liter pro Jahr. Das ist annähernd die gleiche Menge, die wir in Österreich ernten. Würde man dann noch die Exporte abziehen, hätten wir im Inland weniger Wein als wir konsumieren, zumal ja auch die Gäste, die als Fremde zu uns kommen, ganz gern ein Glas oder mehrere Gläser Wein genießen. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, daß man in den letzten Jahren bei der Bewilligung von Importen äußerst großzügig, ich möchte fast sagen leichtsinnig zu Werke gegangen ist. Wenn seit den Jahren 1975 eineinhalb Millionen Hektoliter Wein importiert wurden und dem nur 500.000 Hektoliter Export gegenüberstehen, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir eine gewaltige Menge von Wein vor uns herschieben. Ein Problem, das auch nicht dadurch gelöst werden kann, daß wir zusätzlichen Lagerraum beschaffen. Ich stehe nicht an, der Landesregierung dafür zu danken, daß im Budget dieses Jahres 3 Millionen Schilling für den Lagerraum zur Verfügung gestellt wurden. Das gibt selbstverständlich die Möglichkeit, die Ernten unterzubringen. Aber die Unterbringung allein ist es gar nicht, wir müssen diese Ernte auch absetzen können. Und daher die unabdingbare Forderung, Importe auf ein Mindestmaß einzuschränken. Es muß unser Bestreben sein, in erster Linie das Produkt des österreichischen Weinhauers anzubringen und erst dann Weine aus dem Ausland hereinzulassen. Es muß eine gewisse Bestürzung auslösen, wenn in den letzten Wochen bei den Verhandlungen über das Akkordino trotz heftigen Einspruches der im Weinbau Verantwortlichen die festgesetzten Mengen von 53.000 auf 60.000 Hektoliter erhöht wurden. Man könnte sicherlich sagen, 7.000 Hektoliter sind keine weltbewegende Menge, aber in einem Faß, das bereits am überlaufen ist, tut natürlich jeder Tropfen weh. Das spiegelt sich auch in den Weinpreisen wider. Wenn wir im April 1976 - ich sage hier niederösterreichische Durchschnittspreise – einen Durchschnittspreis von 7,88 Schilling hatten, 1977 7,17 Schilling und 1978 6,54 Schilling, dann ist das ein Beweis dafür, daß die Situation im Weinbau äußerst angespannt ist. Und wie sieht es heuer aus? Ich weiß, dass man nirgends leichter und lieber Prognosen stellt als im Weinbau und daß gerade die Massenmedien nichts lieber weitergeben als Weinprognosen, leider nicht immer zum Vorteil derer, die sie betreffen. Es scheint, als ob zur Zeit draußen ein Ansatz stünde, der uns eine gute Weinernte bescheren könnte. In wenigen Wochen wird die Blüte vorbei sein, und dann wird man endgültig darüber reden können. Das hieße, wir haben Sorge dafür zu tragen, daß diese Ernte untergebracht werden kann, und wir werden an die zuständigen Stellen herantreten müssen, in besonderer Weise auch an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, bezüglich Lagerraum, und vor allen Dingen an den Finanzminister um Aufstockung der Mittel für den Weinwirtschaftsfonds, mit welchen man den Absatz fördern bzw. die Lagermengen entsprechend finanzieren könnte. Gestatten Sie noch eine Aussage zu der oft erhobenen Meinung, ja kann man den Wein nicht sonstwo unterbringen, zum Beispiel als Süßmost? Die derzeitige Situation mit 0,8 ‰, die wir als Weinhauer auch bejahen, erfordert ja, daß soundso viele Menschen eben keinen Wein beim Heurigen, oder wo sie sonst sind, trinken dürfen. Und immer lauter hören wir die Frage: Ist es nicht möglich, mehr Süßmost unter die Menschen zu bringen? Rier ein Vorschlag, den man echt überdenken sollte: Das Buschenschankgesetz in Niederösterreich gestattet den Besitzern von Weingärten, Wein, Sturm, Traubenmost und Traubensaft in ihren Betrieben auszuschenken, soferne Produkte aus dem eigenen Betrieb sind. Nun ist es selbstverständlich, daß zur Zeit der Weinlese alle Buschenschenken oder Weinhauer in der Lage sind, den Interessenten Traubenmost anzubieten. Die Haltbarkeit dieses Produktes ist naturbedingt äußerst gering. Dann setzt die Gärung ein, und nur wenige sind in der Lage, auf Grund der weingesetzlichen Bestimmungen oder auf Grund des Buschenschankgesetzes Traubensaft oder Traubenmost das ganze Jahr über anzubieten, weil sie eben technisch nicht in der Lage sind, eine Konservierung so durchzuführen, daß sie dem Weingesetz entspricht und andererseits den Saft entsprechend haltbar macht. Es wäre wirklich zu überlegen, ob man nicht das Buschenschankgesetz dahingehend novellieren könnte, daß für den Traubenmost in diesem speziellen Fall auch der Zukauf möglich ist, sodaß alkoholfreies Getränk aus Traubensaft das ganze Jahr über dem Konsumenten angeboten werden könnte und eine gewisse Entlastung des Weinmarktes stattfände. Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe mir erlaubt, Ihnen einen kurzen Überblick über die Situation im Weinbau zu geben. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, wenn die Weinhauer gelegentlich an den Landtag bzw. an die Bundesregierung herantreten, ihre Sorgen, die von Jahr zu Jahr dringender werden, zu den Ihren zu machen und lindern zu helfen. Selbstverständlich wird die ÖVP-Fraktion dem vorliegenden Antrag in der Fassung, in der die Bedrohung der Weinhauer ausgeklammert ist, ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. FUX: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 530 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des Finanzausschusses über die Zahl 530, betreffend die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974, berichten. Eingangs wird in der Vorlage die Entwicklung der Landesumlage aufgezeigt, die ich zusammenfassen darf in dem Satz, dass die Landesumlage als Ersatz für früher den Ländern zustehende Besteuerungsrechte eingeführt wurde. Die Länder waren daher auch stets bereit, auf die Landesumlage zu verzichten, verlangten jedoch verständlicherweise die Gewährung der früheren Steuerhoheiten und der damit verbundenen Besteuerungsrechte. Diese Realisierung könnte aber nur durch Änderung des Finanzverfassungsgesetzes 1948 erfolgen. Die Bemühungen der Gemeindevertreter bei den Finanzausgleichsverhandlungen gingen, da eine totale Abschaffung der Landesumlage aus den erwähnten Gründen nicht möglich war, in der Richtung, den Prozentsatz zu senken, was auch durchgeführt wurde, und zwar ursprünglich von 15% bis zum 31. Dezember 1971 auf 14,5% und in der Folge auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes 1973 auf 12,5%. Auf Niederösterreich bezogen, betrug die Landesumlage im Jahre 1977 laut Voranschlag 428 Millionen Schilling, dem gegenüber aber stehen Gesamtförderungsausgaben des Landes für Gemeinden in der Höhe von 1.361,000.000 Schilling. Mit diesen Mitteln wurden also bedeutende Beiträge zum Schulund Kindergartenfonds, zum Ausbau der Krankenanstalten, für Uferschutz- und Regulierungsarbeiten, für die Errichtung von landwirtschaftlichen Wegebauten und für agrarische Operationen gewährt, um nur auf die wichtigsten Vorhaben oder Förderungsmaßnahmen hinzuweisen. Selbstverständlich ist das Land zu derartigen Förderungsausgaben nur imstande, wenn es auch die erforderlichen Einnahmen erzielt. Eine dieser Einnahmen stellt unbestritten die Landesumlage dar, die jedoch im Vergleich zu den seitens des Landes für die Gemeinden erbrachten Gegenleistungen als geringfügig bezeichnet werden muß. Die Vorlage sieht nun vor, daß der § 4 abgeändert wird und lauten soll: „Die Landesumlage ist ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu verwenden." Ich darf daher namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974 wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Präsident Binder. Abg. Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Zahl 530 steht ein Antrag mit Gesetzentwurf zur Beratung, der die Änderung des Landesumlagegesetzes aus 1974 zur Folge hat, und zwar hat der § 4 zu lauten: „Die Landesumlage ist ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zu verwenden." Ich darf vorausschicken, daß die SPÖ-Fraktion diesem Antrag die Zustimmung erteilen wird, und zwar deshalb, weil im Landesbudget 1978 die entsprechende Summe vorgesehen ist und der derzeit geltende Finanzausgleich per 31. Dezember 1978 ausläuft, in dem die Landesumlage mit 12,5% gesetzlich geregelt ist. Davon - und das sage ich ausdrücklich - kann aber nicht abgeleitet werden, daß wir der Landesumlage auch im neuen Finanzausgleich zustimmen werden. Das können wir auch gar nicht, weil sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund in ihrem Forderungsprogramm zum Finanzausgleich, der derzeit verhandelt wird, die Beseitigung der Landesumlage vorgesehen haben. Weshalb hier im Hause ein solcher Antrag überhaupt eingebracht wurde, ist mir unverständlich. Wenn ich dabei berücksichtige oder daran denke, daß es ein Schreiben des Gemeindebundes an die Verbindungsstelle der Bundesländer gibt, in dem vorgeschlagen wird, die Landesumlage auf 8 % herabzusetzen und die verbleibenden 8% in einem Fonds zu verwalten und unter Beiziehung der Gemeindeverbände darüber zu bestimmen, dann muß ich mich wundern, was hier quer durch die Länder oder überhaupt auch fraktionell im Gemeindebund vor sich geht. Das Land wird, wie gesagt, mit diesem Beschluß, den wir heute zu fassen haben, verpflichtet, die Landesumlage ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zu verwenden. Hier eine Feststellung: Das wundert mich deshalb, weil ja schon bisher niemand das Land daran gehindert hat, dies zu tun. Außerdem wird seitens des Landes immer nur dann darauf hingewiesen, wenn vor der Landesumlage die Rede ist, daß nämlich das Land die Gemeinden Niederösterreichs - das ist auch in der Antragsbegründung so ausgeführt – mit einer Summe von 1,3 bis 2 Milliarden Schilling fördert. Es kommt ganz darauf an, wer das sagt. Wenn der Landesfinanzreferent dies sagt, sagt er meistens 1,3 bis 1,4 oder 1,5 Milliarden Schilling, wenn es der Herr Landeshauptmann Maurer sagt, dann sind es vielleicht 1,8 oder 2 Milliarden Schilling. Auch in der Presse war darüber zu lesen. Es wäre daher sehr interessant, welche Zahl denn wirklich richtig ist. Wenn man dann ein bisserl näher hineinschaut, müsste man auch prüfen, was mit den Ausführungen über die Förderung der Gemeinden gemeint ist. Ich glaube, daß es auch hier entsprechende Abstriche geben kann. Und wenn es so ist, daß die Gemeinden schon bisher so viele Förderungsmittel erhalten haben, muß man sich wieder wundern, daß dieser Antrag eingebracht wurde, denn dann muß man den Schluß ziehen, daß die Landesumlage ja schon bisher zur Gänze verwendet wurde. Ich werte es aber als ersten Erfolg unserer bisherigen Forderung nach Beseitigung der Landesumlage, daß die Mehrheit des Hauses mit dem vorliegenden Antrag entsprechend reagiert. Auf keinen Fall gehen wir aber mit der Begründung des Antrages konform, und zwar deshalb nicht, weil die Landesumlage nicht mehr zeitgemäß, außerdem ungerecht und systemwidrig ist. Die Einhebung der Landesumlage steht nämlich mit dem § 4 des Finanzverfassungsgesetzes im Widerspruch. Da heißt es: „Nach dieser Bestimmung hat unter anderem die Einhebung der Landesumlage in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen und ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden." Die Grenzen der Verschuldung und damit die Grenzen der Leistungsfähigkeit für die niederösterreichischen Gemeinden wurden aber bereits überschritten. Es ist sehr interessant, wenn man die Ausführungen von Herrn Professor Wallner im Zusammenhang mit dem Finanzverfassungsgesetz gehört hat, der davon gesprochen hat, daß die Gemeinden finanziell entsprechend ausgestattet werden müßten - ich stimme dem vollinhaltlich zu -, aber dann dürfe es keine finanzielle Bevormundung der Gemeinden geben - so ungefähr hat das gelautet -, bzw. sei es wünschenswert und absolut notwendig, daß die Gemeinden eine finanzielle Selbständigkeit erhalten. Das kann man mit der Landesumlage in Zusammenhang bringen und davon reden, daß eben diese Landesumlage nicht mehr zeitgemäß und außerdem systemwidrig ist. Die Länder sagen nun - sehr interessant -, daß sie einer ersatzlosen Streichung der Landesumlage nicht zustimmen könnten und ein Ausgleich erfolgen müßte, ein Abtausch, wie das genannt wird, mit anderen Steuern, die sonst die Gemeinden erhalten. Sie haben aber den bisherigen Reduzierungen vorerst einmal von 20% auf 15, dann auf 14,5 und letztlich 1973 auf 12,5% zugestimmt und diese Reduzierung, Herr Landesfinanzreferent, bestens verkraftet. Das muß man auch zugeben, und daher kann man davon ableiten, daß auch eine künftige Reduzierung oder eine solche, die mit 1. Jänner 1979 wirksam wird, ebenfalls verkraftet wird bzw. die Landesumlage vielleicht überhaupt beseitigt werden kann. Auch dann, glaube ich, wird die Kasse in Niederösterreich stimmen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Stimmt auch, wie man es nimmt!) Im Gegensatz zu den Ländern waren aber die Gemeinden im Finanzausgleich viel schlechter gestellt, und zwar deshalb, weil die Aufgaben, die die Gemeinden übertragen bekommen haben, nicht mit der finanziellen Ausstattung Schritt gehalten haben. Sie haben Aufgaben bekommen, wurden aber nicht gleichzeitig mit finanziellen Mitteln entsprechend ausgestattet. Die Länder haben sich in dem Zeitraum, in dem der Verschuldungsgrad der Gemeinden immer weiter anstieg – in Niederösterreich beträgt dieser Verschuldungsgrad per Ende 1977 schätzungsweise 11 Milliarden Schilling -, immer mehr entschuldet. Auch das stimmt. Die Gemeinden sind dagegen kaum mehr in der Lage, ihre Aufgaben entsprechend zu bewältigen. Die Forderung nach Beseitigung der Landesumlage ist ja außerdem nicht die einzige, die die Gemeinden an den neuen Finanzausgleich haben, sie ist nur eine unter mehreren. Wenn man zum Beispiel heute von der Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels oder dessen Beseitigung spricht, so müßte man eine genaue Durchrechnung anstellen, wie dieser Schlüssel wirklich aussieht. Bedingt durch den Finanzkraftschlüssel, der zum Beispiel bei der Einhebung der Sozialhilfebeiträge sowie bei der Landesumlage und letztlich auch vom NÖKAS oder im Krankenanstaltensprengel angewendet wird, sieht dieser Bevölkerungsschlüssel nämlich in der Endabrechnung wesentlich anders aus und ist für viele Gemeinden bedeutend günstiger. Auch das muß man sich einmal in dem Zusammenhang anschauen. Niederösterreich ist außerdem das einzige Bundesland unserer Republik, das bei der Einhebung der Landesumlage 50% der Bundesertragsanteile der Gemeinden bei der Besprechung mit heranzieht. Auch das ist meiner Ansicht nach ungerecht und bedeutet immer wieder eine Umverteilung der den Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel. Es gibt in Niederösterreich bereits Gemeinden, die einen sehr hohen Prozentsatz ihrer Ertragsanteile an Landesumlage bezahlen und mehrere Gemeinden, bei denen die Sozialhilfe, die Landesumlage und der NÖKAS-Beitrag bereits mehr ausmachen, als sie Ertragsanteile bekommen. Man muß sich das übrigens ansehen, um festzustellen, ob es verfassungsmäßig überhaupt möglich ist, nämlich, daß eine Gemeinde, im Zusammenhang mit der Landesumlage betrachtet, mehr als die im Gesetz vorgesehenen 12,5% abgezogen bekommt bzw. zu bezahlen hat. Dazu kommt, daß es bei der Vergabe von Förderungsmitteln durch das Land wohl Richtlinien, aber keinen Rechtsanspruch gibt. Manche Gemeinden kommen daher sehr gut zu Rande, wenn es darum geht, solche Mittel zu erhalten, und manche Gemeinden weniger. Das ist im wesentlichen auch der Grund, weshalb man seitens der Mehrheit die Landesumlage beibehalten will. Feststeht, dass der überwiegende Teil der niederösterreichischen Gemeinden stark verschuldet ist, dass es bereits mehrere Gemeinden gibt, die außerordentliche Vorhaben nicht mehr durchführen können, weil sie entweder einen Budgetabgang haben bzw. den Darlehens- und Zinsendienst nicht leisten können. Das ist ein Grund mehr, weshalb wir für die Beseitigung der Landesumlage eintreten. Wenn die Gemeinden nämlich die Landesumlage nicht mehr zahlen brauchen, haben sie die dafür aufzuwendenden Mittel von Haus aus für ihre eigene Kasse und können sie in ihrer eigenen Gemeinde verwenden. Ein einziges Beispiel darf ich als Bürgermeister bringen. Meine Gemeinde bekommt an Bundesertragsanteilen im Jahre 1978 3,477.000 Schilling, zahlt an Landesumlage 702.000 Schilling, an den NÖKAS 529.000 Schilling und Sozialhilfebeiträge in der Höhe von 538.000 Schilling. Das sind zusammen 1,769.000 Schilling, also die Hälfte der Ertragsanteile gehen hier allein für diese drei Punkte weg. Bei dieser Gelegenheit sei vermerkt, ohne heute näher auf diese Materie eingehen zu wollen, daß man bei der nächsten Gelegenheit auch über den Prozentsatz der aufzubringenden Mittel für die Sozialhilfe neuerlich reden muß, und zwar in verschiedener Hinsicht. Ich will aber heute keine Debatte zum Finanzausgleich abführen, sondern wollte in erster Linie unsere Meinung zur Landesumlage zum Ausdruck bringen, von der wir glauben, daß sie nicht zeitgemäß, systemwidrig und für die Gemeinden ungerecht ist. Aus den eingangs genannten Gründen darf ich abschließend nochmals zum Ausdruck bringen, da8 wir dem Antrag des Finanzausschusses die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Romeder. Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, daß die Politik im Staat, in den Ländern, in den Regionen, die Aufgabe hat, die wirtschaftspolitische Entwicklung, die kulturelle und auch die gesellschaftspolitische Entwicklung mit zu steuern und damit auch die Lebensqualität, die Lebenschancen, entsprechend zu beeinflussen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, ist es sicher vor allem auch notwendig, ganz gleich, aus welcher Weltanschauung man diese Politik betreibt, ganz gleich, von welcher Ideologie man ausgeht, daß man über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Ob sie vorhanden sind oder nicht vorhanden sind, hängt sicher von internationalen Verhältnissen ab, aber auch von den politischen Entscheidungen auf jeder Ebene, die in einem Land, in einem Staat getroffen werden. Dann hängt es auch davon ab, wie die Chancen gegeben sind, im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, um auch hier eine entsprechende Lebensqualität zu schaffen. Diese Geldmittel werden in Österreich seit den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg auf Grund des Finanzausgleiches immer wieder von Zeit zu Zeit ausgehandelt und aufgeteilt. Wenn heute im Zusammenhang mit dieser Finanzverfassung gerade auch die Frage der Normierung der Vertretung der Gemeinden hier in den Vordergrund gestellt wurde, darf ich vielleicht nur ganz kurz einen einzigen Satz ergänzend sagen. Präsident Binder hat gemeint, der Bund anerkenne ja die Gemeindevertreter, aber in den Ländern gebe es Schwierigkeiten. Wir dürfen im Lande Niederösterreich mit Stolz sagen, daß gerade die Gemeindevertretungen - darin sind wir uns hoffentlich einig - äußerst anerkannt, rechtlich abgesichert und als Interessensvertretung in der Gemeindeordnung eingebaut sind. Ich glaube, das sollte man nicht vergessen. Man kann nämlich nicht pauschal sagen, die Länder anerkennen nicht die Vertretungen der Gemeinden. Wir würden uns daher nur wünschen, daß das, was wir zu Hause bereits geschaffen haben, auch auf Bundesebene endlich zum Tragen kommt. Das war auch unser Antrag, und ich wollte im Rahmen dieser Vorlage nur ganz kurz noch nachtragen, dass wir hier vorbildlich sind wie in vielen Belangen in Niederösterreich, und daher haben wir diesen Wunsch an den Bund herangetragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute die Frage der Landesumlage durch den Antrag der ÖVP-Abgeordneten mit der Zweckbindung in den Mittelpunkt gestellt wird, dann ist es sicher ein Teilaspekt der wirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Möglichkeiten der Gebietskörperschaften in diesem Lande, in diesem Staat. Die Landesumlage ist nicht alles, sie ist ein Aspekt. Daß hier noch sehr viele andere Dinge mit zum Tragen kommen müssen – mein Vorredner, der Herr Präsident Binder, hat darauf hingewiesen, vor welchen Problemen die Gemeinden in diesem Lande stehen -, glaube ich, ist kein Geheimnis. Hier haben ja auch die zuständigen Vertretungen, Gemeindebund, Städtebund - ich darf gerade für den Gemeindebund ganz kurz an einige Forderungen erinnern -, entsprechende Wünsche an die Länder im Zusammenhang mit Landesumlage, aber auch ganz speziell an den Gesamtstaat, an den Bund, herangetragen. Ich darf nur ganz kurz auf einige Dinge verweisen: Stufenweise Beseitigung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, Beteiligung der Gemeinden an der Körperschaftssteuer, Einführung der Ertragsanteile, Kopfquotenausgleich, dynamische Valorisierung der Fixbeträge, Ersatz des Bedarfsausgleiches oder Steuerkraftausgleich, Wohngemeindenausgleich. Ich glaube daher, die Problematik der Gemeinden ist auch in der Gesamtschau zu sehen, in der Gesamtschau mit den Wünschen an den Gesamtstaat. Es haben mit kleineren Ausnahmen weder die Gemeinden noch die Länder eine eigene Steuerhoheit. Sie sind daher auf den Bund angewiesen, und wir mußten ja gerade in letzter Zeit feststellen, daß der Finanzausgleich auf Grund der Kompetenz-Kompetenz unserer Meinung nach laufend durchbrochen wurde, indem die neuen Steuern nicht dem Finanzausgleich unterworfen wurden, sondern regelmäßig allein vom Bund zur Stopfung von Budgetlöchern, wie wir immer wieder nachlesen und nachprüfen können, verwendet wurden. Gelder, die den Gemeinden und auch den Ländern hätten zugeteilt werden müssen, wenn man nicht von dieser rechtlichen Kompetenz-Kompetenz einseitig Gebrauch gemacht hätte. Wir wären heute auf vielen Ebenen leichter in der Lage, die Probleme der Gemeinden und sicher auch die des Landes im Griff zu haben und das, was die Bevölkerung von uns erwartet, nämlich Problemlösungen, entsprechend in Angriff zu nehmen. Es ist hochinteressant, die Geschichte der Entwicklung der Landesumlage im Rahmen der Finanzverfassung, im Rahmen des Finanzausgleiches, zu sehen. Ich möchte hier nicht auf die Problematik in der Ersten Republik zurückgehen, da ja die jetzige Rechtsbasis größtenteils doch auf das Deutsche Reich zurückgeht. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir alle sehr froh, daß es gelungen ist, diese Landesumlage, die ja praktisch einmal eingetauscht wurde - das wurde bereits von meinen Vorrednern gesagt und es wurde auch vom Berichterstatter darauf hingewiesen -, im Laufe der letzten Finanzausgleichsverhandlungen im Prozentsatz regelmäßig abzustufen. Ich glaube heute, wenn man sich, auch als Gemeindevertreter, nur auf die Landesumlage einschießen und diese als alleinigen Aspekt sehen würde, müßte man fast den Eindruck haben, daß hier rein parteipolitisch vorgegangen wird, daß man die übrigen Forderungen an den Bund vergessen will, daß man ablenken will. Sicher, auch die Neuregelung der Landesumlage ist über alle Parteien hinweg eine Frage, die gelöst werden muß. Wenn aber der Eindruck entsteht, nur darum ginge es, wie das öfter auch in Presseberichten, in Massenmedien, bei Aussagen nachzulesen ist, und daß von anderen Dingen nicht gesprochen wird, dann könnte man fast, wenn man, wie’ der Kollege Stangl immer sagt, demagogisch sein möchte, behaupten, hier stünden parteipolitische Überlegungen im Vordergrund. Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es hochinteressant, daß im Rahmen der angelaufenen Finanzausgleichsverhandlungen, bei Vorgesprächen und so weiter, etwas zu beobachten ist, was vielleicht auch innerhalb der SPÖ zu überlegen sein wird, denn auch Vertreter von Ländern, wo der Finanzreferent von der SPÖ gestellt wird, haben keine große Freude mit der zur Gänze ersatzlosen Beseitigung und Streichung der Landesumlage. Ich verweise auf den Finanzreferenten von Wien, aber speziell vom Burgenland oder von Kärnten. Ja, rechtlich richtig, vom Burgenland und von Kärnten. Lieber Freund Thomschitz, wenn Du sagst, in Niederösterreich sei eben die Aufgabenstellung eine andere, dann seien wir doch gemeinsam so seriös und so gerecht, auch hier einzukalkulieren, daß ja nicht parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man heute die Frage der Landesumlage diskutiert - und gerade unsere Fraktion hat sie eben mit diesem Antrag neu angeschnitten -, dann soll hier von der OVP in diesem Hause, von der ÖVP im Landtag und auch von den ÖVP-Kommunalpolitikern ein Schritt für eine künftige Entwicklung gesetzt werden. Wenn wir uns heute überlegen, daß wir in Niederösterreich, unabhängig von den sonstigen Problemen des Finanzausgleiches, bereit sind, die Landesumlage zweckzubinden, dann sollte man das nicht mit einer Handbewegung vom Tisch fegen und sagen, na ja, bis jetzt behauptet ihr oder ist unbestritten, daß de facto auch für die Gemeinden das Geld verwendet worden ist. Auch das ist eine politische Einstellung, daß dieses Geld bisher für die Gemeinden verwendet wurde. Wir in Niederösterreich vertreten eben die Meinung, es gibt nur eine Harmonie zwischen Gemeinde- und Landespolitik, und nur dann, wenn diese Harmonie stimmt, ist es möglich, eine moderne Entwicklung in diesem Staat zu steuern. Dazu brauchen wir kein Gegeneinander, denn ein Gegeneinander würde auch auf dieser Ebene einen Klassenkampf bedeuten. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Harmonie kann nur gegeben sein, wenn man sich in Sachfragen laufend auseinandersetzt und Problemlösungen sucht, zum Wohle des Landes, zum Wohle der Gemeinden und zum Wohle der Bevölkerung. Man muß ja überlegen, was das Ziel der Landespolitik ist, das muß auch das Ziel der Bundespolitik sein, daß muß auch das Ziel der Gemeindepolitik sein. Vielleicht auch hier eine grundsätzliche Bemerkung. Es unterscheiden uns in der Problematik des Verhältnisses Bund:Land:Gemeinde und somit auch im Zusammenhang mit der Problematik des Finanzausgleiches und der Landesumlage sicher auch weltanschauliche Überlegungen. Das ist kein Geheimnis. Wir verfolgen hier das Prinzip der Subsidiarität und des Föderalismus. Was die kleinere Einheit leisten kann, soll die größere Einheit nicht übernehmen. Wir sind daher nicht für zentralistische Tendenzen zu haben, weil wir der Meinung sind, daß eine günstigere Lösung für unsere Bevölkerung und für den Menschen gegeben ist. Auch beim Seniorengesetz stellen wir heute fest, daß das Land Hilfestellungen gibt und der Schwerpunkt draußen in den Gemeinden liegt. (Abg. Leichtfried: Bei den Senioren schon!) Ich glaube, das anerkennen gerade unsere Senioren, und Sie müssen das ja auch, glaube ich, zur Kenntnis nehmen, sonst hätten Sie nicht im Bezirk Mödling beinahe eine andere Vorgangsweise vorgeschlagen, (Abg. Fürst: Welche denn?) meine sehr geehrten Damen und Herren: daß man nicht mehr bereit ist, den Senioren auch über die Gemeinden hinaus etwas zu bieten. Das wäre nur eine Ergänzung gewesen zu den Aktivitäten auf Gemeindeebene. Hier, meine sehr Geehrten, wird gerade mit dem heutigen Gesetzesvorschlag der Zweckbindung ein ganz gewaltiger Schritt nach vorne getan, denn die Zweckbindung bedeutet praktisch, rechtlich gesehen, einen totalen Verzicht. Wenn sich nämlich das Land als Gesetzgeber nicht selbst verpflichtet, dieses Geld den Gemeinden zu geben, dann kommt es auch wiederum den Gemeinden zugute. Es ist nur eine Sache der Verteilung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier würden wir uns, glaube ich, darüber einig sein: daß auch in diesem Land und im Gesamtstaat Regional- und Strukturpolitik zu betreiben ist, daß auch hier die Weltanschauungsfrage mit zum Tragen zu kommen hat, daß auch für schwächere Regionen, für die schwächeren Gebiete, entsprechend vorzusorgen ist. Es sollen nicht die Reichen reicher werden und die Armen ärmer, sondern alle mitsammen sind wir ein Land und auch ein Gesamtstaat mit gleicher Entwicklung. Aus dieser Überlegung heraus, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man auch hier unsere Wünsche, die wir als Gemeindevertreter von kleinen und von großen Gemeinden, von finanzschwachen und von finanzstarken Gemeinden immer herangetragen haben, sehen. Die Landesumlage ist ein Teilaspekt im Rahmen des gesamten Finanzausgleiches, und wir sind überzeugt, daß es gerade mit diesem Schritt nach vorne möglich ist, eine moderne Entwicklung einzuleiten, zum Wohle unserer niederösterreichischen Gemeinden und damit auch zum Wohle der Bevölkerung in diesem Lande. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Blochberger, die Verhandlung zur Zahl 532 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte namens des Finanzausschusses zur Vorlage, Zahl 532. Diese beschäftigt sich mit der Aufstockung der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Der Zubau ist deshalb erforderlich geworden, weil 1956 81 Bedienstete beschäftigt waren und heute ein Bedienstetenstand von 94 zu registrieren ist. Ein internationaler Vergleich besagt, daß im Durchschnitt 9 bis 12 Quadratmeter pro Bediensteten zu rechnen wären. In der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt ist aber leider nur ein Bereich von 8 Quadratmetern pro Bedienstetem vorhanden. Eine Aufstockung dieses Gebäudes ist daher unbedingt notwendig. Der Lösungsvorschlag, der hier zur Behandlung steht, sieht die Aufstockung des Wohn- und Gendarmerietraktes vor, um Büroräume zu schaffen. Bei Realisierung dieses Vorhabens würde sich die Gesamtnutzfläche um ca. 413 Quadratmeter erhöhen. Die Stadtgemeinde Wr. Neustadt hat mit Bescheid vom 8. März hier bereits die Baubewilligung erteilt. Bei einem umbauten Raum von 1.486 m3 werden sich die Kosten den Projektes laut Schätzung des Gebietsbauamtes auf rund 6 Millionen Schilling belaufen. Ich darf nun namens des Finanzausschusses, meine sehr verehrten Damen und Herren, folgenden Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Für die Aufstockung des Amtsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt wird der Betrag von 6,050.000 Schilling genehmigt. 2. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt mit 3,100.000 Schilling im ersten Jahr, mit 2,950.000 Schilling im zweiten Jahr. 3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Leichtfried, die Verhandlung zur Zahl 535 einzuleiten. Berichterstatter Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Roher Landtag! Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd hat am 6. Oktober 1977 mit Stimmeneinhelligkeit den Ausbau des Krankenhauses Gmünd beschlossen, um einerseits dem im Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen für diese Krankenanstalt vorgesehenen Ausbauplan Rechnung zu tragen und auf der anderen Seite die Anstalt auf einen Standard zu bringen, der den modernen Grundsätzen für den Betrieb einer Krankenanstalt und der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft auf diesem Sektor voll entspricht. Zu diesem Zweck soll bis zum Jahre 1982 ein Neubau im Anstaltsareal errichtet werden, welcher die nicht mehr entsprechenden Gebäudeteile ersetzen soll. Die Kosten für dieses Bauvorhaben werden voraussichtlich 245,600.000 Schilling betragen. Mit Rücksicht auf den großen Umfang der bereits erfolgten Beitragszahlungen und Beitragszusagen für andere Krankenanstalten und die Finanzlage des Landes können vorläufig keine Landesbeiträge flüssig gemacht werden. Der Landesanteil muß daher vorfinanziert werden. Da die Stadtgemeinde Gmünd über keine ausreichenden Baumittel verfügt, ist sie außerdem gezwungen, den restlichen Anteil im Darlehensweg zu finanzieren. Die Stadtgemeinde Gmünd ist am 10. Oktober 1977 mit Rücksicht auf die Notwendigkeit des Krankenhausbaues und die Unmöglichkeit einer anderen Finanzierungsart auf Grund des vorhin erwähnten Gemeinderatsbeschlusses, der auch die Darlehensaufnahme und den Antrag auf Übernahme der Landeshaftung umfaßt, an das Land herangetreten, für ein zur Realisierung des Ausbauvorhabens in der Höhe von 196,500.000 Schilling erforderliches Darlehen die Haftung des Landes Niederösterreich als Bürge und Zahler gemäß § 1375 ABGB zu übernehmen. Dieser Betrag entspricht 80 vom Hundert der Ausbaukosten, womit der anfallende Kostenanteil des Landes Niederösterreich und der Stadtgemeinde Gmünd finanziert werden soll. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, für ein von der Stadtgemeinde Gmünd zum Ausbau ihrer Allgemein-öffentlichen Krankenanstalt aufzunehmendes Darlehen die Haftung des Landes gemäß 5 1357 ABGB bis zur Höhe von 196,500.000 Schilling zu übernehmen. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Diettrich, die Verhandlung zur Zahl 537 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Ich habe namens des Finanzausschusses zur Vorlage 537, Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen, 4. Tranche, zu berichten. Seit 1975 gibt es eine Zinsenzuschussaktion für Merkantil-Darlehen. Für diese erste Tranche wurde ein zu begünstigendes Darlehensvolumen in der Höhe von 50 Millionen Schilling festgesetzt. Es hat im Laufe der Zeit eine sehr beachtliche Entwicklung eingesetzt, und das Interesse für diese Merkantil-Darlehen ist natürlich stetig gestiegen. Es gibt hier auch eine Abwicklung bzw. eine Annuitätenberechnung, und ich habe die Ehre, Ihnen kurz darüber zu berichten. Für 1978 sind 7,187.000 Schilling vorgesehen, 1979 6,718.000 Schilling, 1980 4,375.000 Schilling, 1981 2,343.000 Schilling, 1982 rund eine Million Schilling, und im Jahre 1983 werden diese Darlehen mit 156.000 Schilling getilgt sein. Für die 4. Tranche sind 50 Millionen Schilling notwendig, und ich habe die Ehre, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest:) „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Weiterführung der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen (4.Tranche) in der bisherigen Form bis zu einem Gesamtdarlehensvolumen von 50 Millionen Schilling wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, die geschäftsordnungsmäßige Behandlung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Kaiser. Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Es ist vielleicht bezeichnend für eine raschlebige Zeit und bezeichnend auch dafür, wie sich die Dinge verändern, ohne daß man sie beherrscht. Wir haben innerhalb von drei Jahren nunmehr zum vierten Male eine Vorlage, die sich mit der Frage befaßt, wie man hier eine finanzielle Hilfestellung für einen Bereich geben kann, der unter besonderen Strukturveränderungen leidet. Mit den Förderungsmaßnahmen, die im Jahre 1975 ins Leben gerufen wurden, hat man den Lebensmitteleinzelhandel und auch jene Bereiche, die mit der unmittelbaren Versorgung unserer Bevölkerung zu tun haben, gefördert. Wenn wir heute wieder vor dem Problem stehen, daß die Nachfrage größer ist als die Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu geben, dann ist das bezeichnend dafür, dass wohl im gesamten Land Niederösterreich die Kapazitäten der Verteilungspolitik, der Versorgung angestiegen sind. Allerdings müssen wir gleichzeitig auch feststellen, daß die weißen Flecken in unserem Bundesland immer mehr werden. Wenn die Ziffern stimmen, die die dafür zuständigen Statistiker erhoben haben, dann hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß es im Jahre 1975 180 Orte in Niederösterreich waren, die keinen Greißler mehr gehabt haben, 1976 waren es 202 und 1977 sind es bereits 225. Wir glauben, daß wir mit dieser finanziellen Hilfestellung dieser Entwicklung Einhalt gebieten können, nur stimmt es in der Praxis nicht. Ich glaube daher, liebe Damen und Herren, daß wir in dieser Frage das Problem wohl gemildert, aber bei weitem nicht jene Fakten gesetzt haben, die notwendig gewesen wären, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Wenn man sich die Frage stellt, warum diese Entwicklung so ist, dann gibt es mehrere Gründe dafür. Es ist sicherlich erfreulich, dass es auch im Bereich der selbständig Erwerbstätigen eine Altersversorgung gibt. Erinnern wir uns doch an die früheren Jahre, wo es keine Seltenheit gewesen ist, daß Menschen bis zum 80. Lebensjahr und darüber hinter der Pudel stehen mußten, um ihr Leben fristen zu können. Heute ist es auch dem selbständig Erwerbstätigen möglich, nach getaner Arbeit in seinen wohlverdienten Ruhestand zu treten, und er braucht sich vor dem Alter nicht mehr zu fürchten. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Ein sehr wesentlicher Faktor ist auch, dass man die Kinder der selbständig Erwerbstätigen oft nicht dazu bringen kann, sie nicht motivieren kann, den Betrieb zu übernehmen. Auch für die Kinder von heute bieten sich eine Reihe von Möglichkeiten einem Beruf nachzugehen und sich die Lebensbedingungen zu verbessern. Ich weiß schon, es ist oft für einen Vater oder für eine Mutter, die eine Tochter oder einen Sohn haben, nicht leicht, die jungen Menschen, die manches mit anderen Augen sehen, andere Überlegungen anstellen, für den heimischen Betrieb zu gewinnen. So ergibt sich auch daraus ein zusätzliches Problem für die Generationsnachfolge. Die Struktur im Lebensmittelhandel ist für unsere Verhältnisse leider nicht mehr zeitgerecht. Deshalb meinen wir, meine Damen und Herren, daß eine raschere Anpassung an eine moderne Zeit notwendig wäre. Es hat ja hier eine Untersuchung gegeben, wo gewisse Normen liegen, wo auch der Greißler von heute sehr wohl eine Existenzberechtigung hat und wo auch die Möglichkeit gegeben ist, ein entsprechendes Einkommen zu erzielen, wenn er sich den Markterfordernissen zeitgerecht anpaßt. Ich glaube, daß es notwendig wäre, diese Greißler von der Interessensvertretung her doch ein bisserl besser zu informieren über das, was auf sie zukommt, sie zu unterweisen, sie zu motivieren, was zu geschehen hat, und nicht erst dann, wenn schon gewisse Probleme entstanden sind, zu meinen, man könnte hier noch helfen. Man müßte sie eben betreuen, vorbeugend betreuen und ihnen sagen, daß gewisse Ladeneinheiten nicht mehr zeitgemäß sind, das gewisse Größenordnungen und Ladeneinheiten Voraussetzung sind, um rentable Umsätze zu machen. So hat eine Untersuchung ergeben, daß ein Greißlerladen unter 100 Quadratmeter Verkaufsfläche in Zukunft keine Existenzmöglichkeit mehr haben wird. Es ist bekannt, daß auch der Konsument wählerischer geworden ist. Daher muß auch das Sortiment, abgestimmt auf den Bedarf der Konsumenten, breiter gestreut sein, und außerdem ist es auch ein Gebot der Zeit, von den Bedienungsläden allmählich auf die Selbstbedienung umzustellen, damit auch hier dem Konsumenten das Gefühl gegeben ist, vor einer breiten Palette des Angebotes zu stehen. Und, liebe Damen und Herren, noch eines kommt dazu. Es wird immer deutlicher, dass auch die Zustelldienste notwendig werden. Jene Geschäftsleute, jene Handelsbetriebe, die systematisch mit dieser veränderten Zeit mitgegangen sind, klagen heute nicht darüber, daß ihre Existenz gefährdet ist, klagen nicht darüber, daß sie zu wenig Einkommen haben. Sie bestätigen nur, daß sie flexibler sein müssen und daß sie eben den permanenten und ständigen Kontakt mit ihren Kunden pflegen müssen. Ich habe schon erwähnt, meine Damen und Herren, daß sich die Verbrauchergewohnheiten in den letzten Jahren wesentlich geändert haben. Wenn man sich vor Jahren noch den Kopf zerbrochen hat, wie man die körperliche Struktur verbessern kann und weil im Bewußtsein vieler Menschen die Auffassung geherrscht hat, daß, wenn man etwas korpulenter aussieht, auch das persönliche Ansehen repräsentativer ist, so muß man heute wieder umgekehrt sagen, daß man darauf abzielt, sich gesünder zu ernähren. Für viele, die abnehmen wollen, ist dies ein Problem, und man steuert heute der Olympiafigur zu. Nur gelingt es nicht in den meisten Fällen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ja, meine Damen und Herren, es ist auch bezeichnend, daß bei den Ausgaben der österreichischen Haushalte eine sehr wesentliche Veränderung eingetreten ist. Vor zehn Jahren noch hat man von einem österreichischen Durchschnittseinkommen 37 % für die Ernährung ausgegeben. Heute sind es nur mehr 25 %. Wir müssen auch die sonstige Konzentration in Überlegung stellen. Ich habe hier eine Aufstellung, in der sehr deutlich zum Ausdruck kommt, meine Damen und Herren, welch ein Wandel sich gerade in der Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels ergeben hat. In den letzten sieben Jahren hat sich folgendes Bild verändert: 1970 waren es schon 4.875 Selbstbedienungsläden in Österreich, aber noch immer 15.435 Bedienungsläden. Sieben Jahre später sind die Selbstbedienungsläden auf 6.264 oder 42 % des gesamten Lebensmittelhandelsbereiches angestiegen. Zur gleichen Zeit haben die Bedienungsläden von 15.435 oder 76% auf 58% oder 8.548 abgenommen. Wenn man das auf die Umsatzziffern umlegt, dann bedeutet das, daß im Jahre 1970 ein Selbstbedienungsladen einen jährlichen Umsatz von 4 Millionen Schilling erzielt hat und 1976 bereits von 7 Millionen Schilling, der Bedienungsladen von 1 Million Schilling 1970 auf 1,5 Millionen Schilling, also eine Steigerung um 50%. Sie sehen, meine Damen und Herren, dass es sehr wohl möglich ist, dem Lebensmittelhandel auch die Chance für seine Existenz zu geben, wenn eben bestimmte Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Es ist unbestritten, daß es zu einer harten Konkurrenz zwischen den Supermärkten und den Kleinhändlern kommt. Wir haben ein Raumordnungsgesetz beschlossen, wo wir gemeint haben, daß man damit dieser Entwicklung doch entgegenwirken kann. Die Zeit bestätigt uns, daß wir wohl dieses Gesetz haben, aber dass es zu wenig greift, und es wird vielleicht für die Zukunft notwendig sein, in dieser Richtung neue Gedankengänge gelten zu lassen, damit wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten können. Wir wissen, daß auch die Konsumenten von heute mobiler geworden sind und daß sie ein richtiges Bedürfnis haben, das Einkaufserlebnis in einem Supermarkt vermittelt zu bekommen, aber sie vergessen dabei, daß sie damit in der Nahversorgung Probleme schaffen, wenn es darum geht, Güter des täglichen Bedarfes um die Ecke zu bekommen. Ich glaube, daß eine ständige Kontaktnahme mit jenen Menschen notwendig und zweckmäßig wäre, die in den Gebieten wohnen, wo heute die Frage gestellt wird, wo nehme ich meine Semmel her, wo nehme ich meine Milch her und das sonstige, das ich zum täglichen Leben brauche, um sie dafür zu motivieren, daß sie ihren Bedarf doch auch in unmittelbarer Nähe decken. Meine Damen und Herren! Wenn wir heute diese Vorlage beschließen und damit weitere Möglichkeiten zur Förderung des Lebensmittelhandels geben, dann doch auch einen Appell an diesen Bereich: Man sollte bemüht sein, auch mehr österreichische Waren anzubieten. Man trifft immer die Feststellung, daß das Warenangebot zu einem oft bedenklichen Prozentsatz mit ausländischer Ware durchsetzt ist. Ich glaube, man sollte, wo wir doch mit österreichischen Steuergeldern diesen Menschen eine Hilfestellung geben, an sie appellieren, auch daran zu denken, daß man nur in gemeinsamer Betrachtungsweise mithilft, der österreichischen Wirtschaft dienlich zu sein. Es wurde heute schon Klage darüber geführt, daß, speziell auf den Wein abgestimmt, zu viel Weinimport getätigt wird. Ich teile die Ansicht des Weinbauernvertreters, Kollegen Gindl, aber ich kann mir nicht ganz gut erklären, wie es dann passiert, daß eigentlich in einem Bereich, wo man meinen sollte, daß die eigenen Interessen gewahrt sein sollen, trotzdem solche Weinimporte getätigt werden. Mir liegt hier eine Statistik vor, wo es heißt, daß in den Verbrauchermärkten der Landwirtschaftlichen Genossenschaften 82 Weinsorten aus Frankreich, Italien, Ungarn, Deutschland, Rumänien, Portugal und der Schweiz eingeführt werden. Meine Damen und Herren! Ich sage noch einmal, ich teile die Auffassung, wenn davon die Rede ist, man sollte nach Möglichkeit die inländische Produktion stützen, man sollte alles dazu beitragen, gerade in einer Zeit, wo wir uns bemühen, der Arbeitsplatzsicherung Vorrang zu geben, neue Arbeitsplätze zu schaffen, das Käuferbewußtsein in dem Sinne zu fördern, daß wir eben österreichische Produkte anbieten. Es geht aber nicht an, daß wir auf der einen Seite delegieren, die öffentliche Hand anklagen, kein Instrumentarium geschaffen zu haben, womit wir uns abschirmen, abschützen vor Importwaren, und, wenn es in eigener Sache darum geht, vielleicht eine günstigere Ausgangsposition der Rendite zu erreichen, daß wir das, was wir uns so vorgenommen haben, aus österreichischer Prägung heraus vergessen und es uns dann egal ist, woher die Ware kommt, wichtig für uns ist dann nur, daß wir das entsprechende Ergebnis erzielen! (Abg. Anzenberger: Wer gibt denn die Importlizenzen her? Dafür ist das Ministerium zuständig!) Ja, ich möchte auch, lieber Freund, auf diesen Einwand eingehen. Ich habe nämlich damit gerechnet, daß ihn der Kollege Anzenberger bringen wird, er ist ihn mir schuldig geblieben, und ich danke Dir dafür, daß Du ihn gebracht hast. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß es auch diesbezüglich heftigste Debatten gegeben hat. Ich kann heute mitteilen, daß es bereits innerhalb der österreichischen Konsumgenossenschaft eine Aktion gegeben hat, und es wird Dir vielleicht aufgefallen sein, oder auch nicht, daß es heuer keine ausländischen Wochen mehr gibt und daß man in der Sortimentsbereinigung sehr klug und vorsichtig darangeht - man wird es nicht an die große Glocke hängen können -, den Sortimentsbereich innerhalb der Genossenschaft zu durchforsten. Man hat sehr wohl bereits Weisung gegeben, gerade im landwirtschaftlichen Bereich die österreichischen Produkte vorzuziehen. Meine Damen und Herren, das ist ein Anfang, der eine Fortsetzung finden wird. Es ist ein gutes Beispiel, und vielleicht könnten andere, die heute davon reden, aber es noch immer anders tun, diesem guten Beispiel folgen. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren! Mit der Beschlußfassung dieser Vorlage geben wir den Start für weitere Förderungsmöglichkeiten. In der Vorlage selbst wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß wir, wenn alle bereits eingereichten Anträge bewältigt werden würden, schon wieder am Rande dieses Betrages angelangt wären. Ich glaube daher, Herr Landesrat - das fällt in Ihre Kompetenz -, dass man doch einmal versuchen sollte, fünf oder zehn Jahre vorauszudenken. Ich weiß, wir befinden uns da in einem Experimentierfeld, aber man sollte doch versuchen, nach ausländischen Beispielen, die erprobt und ständig der Realität angepaßt werden, auch in Niederösterreich in der Frage der Nahversorgung neue Wege zu gehen. Das, was wir jetzt tun, ist nämlich nichts anderes als ein Addieren von Problemen, um dann einen Strich zu machen, wenn die Zeit gegeben ist, und zu sagen, na also, jetzt tun wir wieder ein bisserl was! Aber das löst das Problem nicht bei den Wurzeln, das schiebt das Problem nur vor uns her. Die Frage wird sein, wie wird es denn wirklich einmal kommen, wenn nicht nur 200, sondern noch mehr Orte ohne Nahversorgung sind. Es wurde von diesem Rednerpult auch schon erwähnt, daß wir eine Landespolitik betreiben sollen, womit die Lebensbedingungen aller Generationen unserer Menschen im Lande verbessert werden. Wir wissen heute, wo wir unsere Kindergärten brauchen, wir wissen, wo wir unsere Horte brauchen, wo wir unsere Spitäler brauchen, aber wir können unseren älteren Menschen, die nicht mehr so mobil sind, keine Antwort darauf geben, wie sie morgen ihren Lebensunterhalt sichern können, weil sie ganz einfach, wenn sie nicht auf Nachbarschaftshilfe rechnen können, vor der Frage stehen, wo werde ich meine Lebensmittel hernehmen, um den täglichen Bedarf zu bestreiten. Daher, glaube ich, ist es eine Verpflichtung der Landespolitiker, in der Frage mehr zu tun, als nur zu überlegen, wie man finanzielle Hilfe jenen geben kann, die bereit sind, sich der Zeit anzupassen. Das ist sicherlich ein Schritt zur Milderung der Probleme, aber keine endgültige Lösung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abg. Dkfm. Höfinger das Wort. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die betriebswirtschaftlichen Ziffern, die uns bisher über die Entwicklung des ersten Drittels dieses Jahres vorliegen, deuten an, und zwar nicht nur aus den Kleinbetrieben, sondern auch aus den Großbetrieben des Handels, dass das Jahr 1978 eines der schwierigsten Wirtschaftsjahre für diesen Handel in Österreich zu werden droht. Steigende Kosten, insbesondere auf dem Personalsektor, ein nicht geringer werdender Steuerdruck - ich verweise nur auf das Zweite Abgabenänderungsgesetz und noch künftig auf uns zukommende Belastungen; die aus der kommenden Lkw-Steuer resultieren, haben diese Situation nur verschärft. Der Verdrängungswettbewerb zwischen den Großvertriebsfirmen und den mittelständischen Betrieben hält weiter an, und die Bemühungen, mit Hilfe raumordnerischer Maßnahmen, hier etwas Abhilfe zu schaffen, waren nur teilweise von Erfolg begleitet. Ausländische Diskonter rücken weiter in kleine und mittlere Gemeinden vor. Der letzte Stand der Erhebungen der Handelskammer Niederösterreich zeigt, daß sich die Anzahl der Orte bzw. der Katastralen ohne Kaufmann weiterhin vermehrt hat, und zwar ist es einige Zeit lang zu einem Stillstand dieses von Herrn Kollegen Kaiser zitierten Greißlersterbens gekommen, aber insbesondere der Schub, der durch das Abgabenänderungsgesetz eingetreten ist, dieser Griff nach dem Auto, nach dem Handwerkszeug des kleinen Kaufmannes, das er zur täglichen Versorgung braucht, hat diesen Prozeß wieder beschleunigt. Im März 1978 waren schon 258 Orte ohne Kaufmann. Besonders betroffen davon sind - und das haben wir schon mehrmals bestätigt - die Abwanderungsgebiete im Norden und Osten unseres Bundeslandes. Interessant erscheinen in diesem Zusammenhang auch die Kaufkraftkennzahlen, die das Institut für Industrieforschung kürzlich ermittelt hat. Von der Basis 100 als Bundesdurchschnitt ausgehend, liegen die fremdenverkehrsstarken Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg nach der Bundeshauptstadt im oberen Feld, Niederösterreich jedoch mit Kärnten, Oberösterreich und Steiermark unter dem österreichischen Durchschnitt. Daß sich diese verminderte Kaufkraft auf die mittelständischen Betriebe auswirkt, leuchtet jedem Einsichtigen, glaube ich, ein. Die Eigenkapitalbildung der Handelsbetriebe ist durch die Steuerpolitik der Bundesregierung - und das ist der Grund, Herr Kaiser, warum unsere Maßnahmen nur teilweise greifen - kaum mehr gegeben. Insbesondere der Lebensmittelkleinhandel führt einen verzweifelten Kampf um das überleben. Das haben Sie ja auch schon hier gesagt. Viele Betriebsberatungen und Maßnahmen, die das WIFI gesetzt hat, haben bestätigt, daß der Kreditbedarf der Betriebe ungeheuer hoch ist und das Interesse an zinsenbegünstigten Krediten weiterhin anhält, daß die Kreditmöglichkeiten für den Handel im Rahmen der Bundesförderung relativ bescheiden sind. Umso erfreulicher für uns und für den Handel in Niederösterreich war es daher, ja man könnte von einem Meilenstein in der Förderungsentwicklung sprechen, als der Wirtschaftsreferent unseres Landes, Herr Landesrat Schneider, vor drei Jahren die Merkantil-Kreditaktion für die kleinen Kaufleute ins Leben gerufen hat. Die starke Nachfrage hat bewiesen, daß diese Aktion gerade noch zum rechten Zeitpunkt geschaffen wurde, und nacheinander wurden die drei Tranchen vom Landtag beschlossen. Wir stehen nun vor der Beschlussfassung über die vierte Tranche mit einem Förderungsvolumen von 50 Millionen Schilling. Das große Interesse wird auch dadurch dokumentiert, daß für diese vierte Tranche bereits Ansuchen mit einem Kapitalsvolumen von mehr als 41 Millionen Schilling vorliegen. Es sei außerdem noch darauf hingewiesen, daß gerade diese Aktion eine der wenigen, bzw. im Lande die einzige Kreditaktion ist, in deren Rahmen auch Betriebsmittelkredite in die Förderung miteinbezogen werden können. Wir sehen also in dieser Aktion einen wertvollen Beitrag des Landes, erhaltenswerte mittelständische Betriebe zu fördern. Ich möchte die Frage, die Sie angeschnitten haben, Herr Kollege Kaiser, daß die Kinder von Selbständigen vielfach nicht mehr gerne die Betriebe ihrer Eltern übernehmen wollen und daß es Nachfolgeprobleme gibt, das leugnen wir nicht, so beantworten, daß es ihnen auch nicht leicht gemacht wird. Und wiederum nicht durch unsere Schuld, nicht durch die Schuld des Landes Niederösterreich! Es ist die Unternehmer- und betriebsfeindliche Steuer- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, die hier wesentlich dazu beiträgt, daß viele junge Leute nicht mehr die Betriebe übernehmen wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich kann Sie aber beruhigen, es finden sich, Herr Kollege Kaiser, wieder junge Menschen, und wir werden alles tun, das verspreche ich Ihnen von dieser Stelle aus, dass unsere Kinder sehr wohl wieder in unsere Betriebe gehen. Denn wir hoffen eines: dass auch diese Steuer- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung einmal geändert werden kann, durch eine Veränderung der Mehrheit in diesem Lande! (Abg. Leichtfried: Wenn Sie sich einmal die Statistik anschauen, dann sehen Sie, wieviele unter der ÖVP-Regierung zugesperrt haben! - Beifall bei der ÖVP.) Und noch eines. Sie haben gesagt, Herr Kaiser, daß zuviele Importe getätigt wurden durch die übertriebene Einfuhrpolitik, eine übertriebene Liberalisierungspolitik, die nicht von uns, bitte, sondern von Ihrem Freund, Parteifreund Staribacher, gemacht wurde! Ich erinnere nur: Preisdruck und Konsumentenfreundlichkeit, Fernostimporte. (Ruf von Abg. Stangl.) Lieber Kollege Stangl, man soll in erster Linie über Dinge reden, von denen man etwas versteht. Ich rede hier auch nicht über die Lehrerfragen, bitte, seien Sie mir nicht böse. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte hier ganz nüchtern anmerken, lieber Herr Kollege, daß die Textilimporte aus dem Fernen Osten nicht von den kleinen Greißlern oder von den Mittelstandsbetrieben durchgeführt wurden, sondern von den Textilriesen, die meistens roter Provenienz sind. Sie können Ihrem Kollegen aus dem Hohen Haus, der als Geschäftsleiter einer der größten Importfirmen auf dem Textilsektor in Österreich fungiert, schöne Grüße bestellen und die Adresse dorthin richten. (Abg. Kaiser: Haben wir schon gemacht! Heiterkeit.) Wir freuen uns, daß die Einsicht hier vielfach Platz greift. Ich darf abschließend sagen, daß wir diese Merkantil-Aktion nicht als Berieselung, nicht als Gießkannenverteilung, nicht als Geschenk an die kleinen Kaufleute betrachten, sondern als echte Hilfe zur Selbsthilfe und letztlich auch als einen Beitrag, daß die Konsumenten in weiten Gebieten unseres Landes ein Stück echter Lebensqualität erhalten. Mit dem nachdrücklichen Hinweis – meine Herren, ich glaube, Sie werden sich dieser Forderung nicht entziehen können -, daß es auch in Zukunft in diesem Lande möglich gemacht werden soll, diese Förderung fortzusetzen, geben wir der Vorlage gemeinsam gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Abg. Dr. Bernau, die Verhandlung zur Zahl 538 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage betreffend Aufstockung der Fremdenverkehrskreditaktion des Bundeslandes Niederösterreich für das Jahr 1978 zu berichten. Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, wissen, daß diese Fremdenverkehrskreditaktion, die nun seit vielen Jahren läuft und bereits Kredite in der Höhe von 1.360 Millionen Schilling ermöglicht hat, zu einem der wesentlichsten Instrumente für die Erhaltung und für die Förderung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich gehört. Es ist daher nur logisch, daß diese Aktion, die sich bisher so gut eingeführt hat, weiter fortgeführt wird. Der Finanzausschuß hat sich mit dem Fragenkomplex in der letzten Sitzung beschäftigt und der Vorlage seine Zustimmung gegeben. Ich darf annehmen, daß Ihnen der Motivenbericht bekannt ist. Nachdem der Antrag sehr ausführlich gestellt wurde bzw. schriftlich festgehalten ist, darf ich den Motivenbericht damit abkürzen und zugleich zur Verlesung des Antrages kommen. Ich darf namens des Ausschusses den Antrag stellen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Zur Weiterführung der Hilfsaktion für Fremdenverkehrsbetriebe und für Einrichtungen der Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich wird die Niederösterreichische Landesregierung ermächtigt, für die im Rahmen der Tranche 1978 von der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich zu vergebenden Fremdenverkehrskredite die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1346 ABGB zu übernehmen, wobei die Summe der im Rahmen dieser Aktion an die einzelnen Kreditnehmer insgesamt ausbezahlten Beträge den Betrag von 130 Millionen Schilling nicht überschreiten darf. Der Betrag von 130 Millionen Schilling wurde von nachstehenden Kreditinstituten wie folgt zur Verfügung gestellt: a) die Girozentrale und Bank der Österreichischen Sparkassen-AG wird eine Einlage von 40 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres bei der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich tätigen; b) die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien wird eine Einlage in der Höhe von 15 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. auf die Dauer der Laufzeit bei der genannten Anstalt tätigen; c) Die Raiffeisen-Zentralkasse Niederösterreich-Wien wird eine Einlage in der Höhe von 20 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres bei der erwähnten Anstalt tätigen; d) die Landes-Hypothekenbank Niederösterreich selbst wird eine Einlage in der Höhe von 30 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres aufbringen; e) die Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft wird eine Einlage in der Höhe von 15 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25%p.a. bis auf weiteres bei der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich tätigen; f) die Volksbank Baden wird eine Einlage in der Höhe von 10 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres bei der erwähnten Anitalt tätigen. Die Übernahme der Haftung wird jeweils in Form einer Haftungserklärung an die LandesHypothekenbank Niederösterreich erfolgen, nach der sich die Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB auf sämtliche Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Kreditnehmers gegenüber der Anstalt mit der Einschränkung erstrecken wird, daß die Summe der bei den einzelnen Krediten ausbezahlten Beträge den Betrag von 130 Millionen Schilling nicht überschreiten darf. Soferne im Falle einer Zahlungssäumnis die Landes-Hypothekenbank Niederösterreich das Bundesland Niederösterreich nach Verlauf von acht Monaten ab Fälligkeit zur Begleichung des offenen Betrages auffordert, wird das Land die von den Kreditnehmern geschuldeten Beträge bis längstens 12 Monate nach Fälligkeit bezahlen. Die Haftung des Landes Niederösterreich wird, wie bei den bisherigen Tranchen, dadurch abgesichert, da13 jeder Bewerber für einen Fremdenverkehrskredit eine der Landeshaftung konforme Haftung eines örtlichen Geldinstitutes für die vollständige Rückzahlung des Kredites samt Zinsen und etwaigen Spesen dem Bundesland Niederösterreich erbringt. Die mit der Erbringung der Haftungserklärung verbundenen Kosten hat der Kreditnehmer zu tragen. 2. Die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien tätigt ihre Widmungseinlage von 15 Millionen Schilling bei der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich unter der Voraussetzung, daß das Bundesland Niederösterreich als Sicherstellung der Einlage die Abgabenertragsanteile, welche ihm gegenüber dem Bund zustehen, der Zentralsparkasse bis zu einer Höhe von15 Millionen Schilling verpfändet. Das Land erklärt sich daher einverstanden, daß bei Zahlungsverzug auf Aufforderung der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien die jeweils fällige Rückzahlungsrate für die Widmungseinlage von den dem Bundesland Niederösterreich zustehenden Vorschüssen auf die Ertragsanteile vom Bundesministerium für Finanzen zugunsten der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien einbehalten werden. 3. Die Aufbringung des Zinsendienstes erfolgt in der Weise, daß das Land einen Zinsenzuschuß von 3,7596 p.a. für 120 Millionen Schilling und von 7,25% p.a. für einen Betrag von 10 Millionen Schilling leistet, die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich für den gesamten Betrag von 120 Millionen Schilling einen Zinsenzuschuß von 1% p.a. gewährt und das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie einen Zinsenzuschuß von 1% p.a. für die Gesamteinlage von 130 Millionen Schilling zur Verfügung stellt. Die Bedeckung für den Zinsenzuschuß des Landes ist unter VA 1/771305-7430-1978 des Voranschlages gegeben. 4. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen." ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Diettrich. Ich erteile es ihm. Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! (Zwischenrufe von links.) Ja, ja, nur Fremdenverkehr, meine Herrschaften, nur Fremdenverkehr. Ich bin ja auch Obmann, Herr Kollege Stangl, des Fremdenverkehrsverbandes Pittental-Hochwechsel, aber ich bin kein Multifunktionär wie mancher meiner Kollegen der linken Seite. (Abg. Wedl: Das ist ein Zustand, der sich bald ändern kann!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vor allem die Fremdenverkehrswirtschaft - wir haben gerade heute wieder eine Vorlage zu beschließen, die sich natürlich mit dieser Materie sehr intensiv beschäftigt - in ihrer Bedeutung für das Land Niederösterreich wieder einmal herausheben. Wir glauben, daß die partnerschaftliche Arbeit, die auf diesem wichtigen wirtschaftlichen Gebiet vorbildlich geleistet wird, auch manchmal gewürdigt, neu betrachtet, neu interpretiert, aber auch in gewissen neuen Organisationsformen erkennbar werden soll. Kurz soll der Umstand unterstrichen werden, daß auch Niederösterreich in der Verkaufswerbung neue Wege geht. Wir glauben, in dieser Richtung doch im Spitzenfeld der Bundesländer zu liegen, und es ist mir nicht bekannt, daß ein Bundesland, obwohl wir sehr bedeutende Fremdenverkehrsländer haben, etwas ähnliches gemacht hat. Vielleicht ein Wort zur Ausgangssituation. In Niederösterreich buchen ungefähr 10% der Gäste über Reiseveranstalter. Die übrigen Gäste setzen sich entweder brieflich bzw. telefonisch mit ihren Quartiergebern in Verbindung oder fahren sozusagen auf gut Glück in ein Feriengebiet oder einen Ferienort. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Weg zur Buchung oft recht langwierig sein kann: Gebietsprospekt, Ortsprospekt mit Preisliste, Anfragen an mehrere Vermieter, es gibt keine Garantie, ob alle Vermieter antworten, oder keine Zusendung von Hausprospekten, so vorhanden, oder Buchung und dergleichen. Dies hat dazu geführt, daß der niederösterreichische Fremdenverkehr Gäste verloren hat. Verschärft wird die Situation derzeit auch dadurch, daß vor allem die österreichischen und deutschen Reiseveranstalter dazu übergehen, die Österreich-Angebote aus ihren Katalogen stufenweise zu reduzieren. Niederösterreich ist zudem ein Land, in dem die Familienbetriebe, meist Betriebe mit 15 bis 25 Betten, dominieren. Diese Betriebe sind derzeit zum Großteil nicht in der Lage, die vom Reiseveranstalter geforderte Provision - und das ist, meine Damen und Herren, auch ein sehr hartes Geschäft, es sind ungefähr 20 % und eventuelle Druckkostenbeiträge - zu bezahlen. Das ist also auch ein Grund, daß gerade deutsche Reiseveranstalter unsere Angebote mehr oder weniger reduzieren und in ihre Kataloge nicht einbeziehen. Es besteht daher die Notwendigkeit, diese Absatzsituation neu zu überdenken. Die Marktziele wären: die Erleichterung des Buchungsvorganges für den Gast; die Direktbucher müssen besser in den Griff genommen werden; Erreichung eines Bewerbsvorsprunges gegenüber inund ausländischen Wettbewerbern; Reiseveranstalter, die Niederösterreich bereits im Programm haben bzw. in Zukunft in ihr Programm aufnehmen könnten, dürfen nicht verärgert werden, und Reisebüros, die Niederösterreich derzeit bereits aus dem Katalog individuell buchen, sollten dies auch in Zukunft tun. Nun zu den Absatzwegen. Es gibt im Fremdenverkehr grundsätzlich zwei Wege. Ich habe schon gesagt, Buchungen über die Reisebüros, Reiseveranstalter, und direkt über den Betrieb. Diese Gäste werden zum Beispiel mit dem Niederösterreichischen Verkaufskatalog - ich habe ihn hier - schon seit Jahren versorgt. Hier ist das bestehende Angebot in einer drucktechnisch sehr wirksamen Weise dargelegt. Es ist die Basis für alle Reiseveranstaltungen. Jetzt gilt es, diese Direktbuchungen besser in den Griff zu bekommen. Die Fremdenverkehrsabteilung der Landesregierung hat bereits 1977 eine diesbezügliche Konzeption entwickelt. (Die erste ist die Verkaufsregion Niederösterreich-Alpin, die zweite Voralpenland, die dritte Wachau-Nibelungen. Diese drei Verkaufsregionen sollen 1978/79 geschaffen werden. Die Regionen Wienerwald, Waldviertel und Weinviertel wären in den Jahren 1979 und 1980 zu installieren. Jede dieser Regionen ist, rechtlich gesehen, eine Arbeitsgemeinschaft der lokalen Fremdenverkehrsgebietsverbände. Diese fünf Regionen erhalten je einen farbigen Verkaufskatalog. Ich habe also die Ehre mitzuteilen, daß Niederösterreich-Alpin schon gegründet ist. Darin sind die Verbände Bucklige Welt, Pittental-Hochwechsel, Schneeberg-Hohe Wand-Piestingtal, SemmeringRax-Schneealpe vereinigt. Die Firmen, die auf Grund ihrer Ausstattung und der Qualitätserfordernisse, die das Fremdenverkehrsamt verlangt, nun in diese Organisation aufgenommen werden, wobei verschiedene Kriterien bestehen, wie A 1-Zimmer, entsprechende gute Küche, und eines der wichtigsten Dinge, die Preisverläßlichkeit, müssen die Preise 10 oder 12 Monate verbindlich halten. Besonders wichtig ist bei Vollbesatz bzw. Ausbuchung der Übernachtungsmöglichkeiten die Weitergabe der Kunden an den zentralen Verband bzw. an den Kollegen. Die Verkaufskataloge, die sich also nur auf diese Region beziehen, umfassen für NiederösterreichAlpin derzeit 100 Betriebe, die hier mittun und bereits schon verbindlich werben. Die Auflage dieses Verkaufskataloges wird 50.000 Stück pro Jahr sein. Die entsprechenden Fremdenverkehrsverbände, Gebietsfremdenverkehrsverbände, haben auch hier schon die Beschlüsse gefaßt. Es wurde für 1978 das erstemal eine budgetäre Bedeckung für die Organisation Niederösterreich-Alpin vorgesehen. Wir haben heute schon die Möglichkeit, über unser regionales Verkaufsbüro, das in Neunkirchen installiert ist, einen eigenen Geschäftsführer und ein eigenes Sekretariat besitzt, zu arbeiten. Die Kosten - das ist ja letzten Endes auch eine sehr wichtige Sache - werden ungefähr 800.000 Schilling pro Jahr betragen. Die Betriebe leisten 300.000 Schilling, einen Teil finanzieren die Gebietsverbände. Ich habe schon erklärt, wir haben die budgetäre Absicherung für das Jahr 1978 gemacht, und den Rest ersetzt das Amt bzw. teilt das Fremdenverkehrsamt auf. Die Werbung führt die Fremdenverkehrsabteilung durch. Wir haben hier zwei Kanäle der Werbung, wie die Massenmedien, Bundesrepublik Deutschland, Österreich, und vor allem die Werbung bei den Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Wir haben in Niederösterreich das klassische subsidiäre System. Wir haben heute schon sehr viel davon gehört, und ich glaube, es wirkt sich überall aus. Gehen wir von der Basis aus: Der Unternehmer, die nächste Größe ist der Fremdenverkehrsverein, dann kommt die Gemeinde, dann der Fremdenverkehrsverband und schließlich das Land. Parallel dazu haben wir die neue Organisation eines zweiten Verkaufsträgers, also die Gebietsverbände bzw. die regionalen Fremdenverkehrsverbände, die als Zwischenglied ganze Bereiche des Landes betreuen und auch entsprechend wirtschaftlich zur GeItung bringen. Ich darf hier eines noch feststellen: Die Neuorganisation dieser Verkaufswerbung wird sicher dazu beitragen, im internationalen Wettbewerb für Niederösterreich weitere Zuwachsraten zu erwirtschaften. Meine Damen und Herren! Wir können hier erfreulicherweise feststellen, daß wir 1977 trotz der verschiedenen ungünstigen Einflüsse, wie schlechtes Wetter und auch gewisse überregionale Probleme, doch einen Zuwachs von 140.000 Obernachtungen registrieren konnten. Ich glaube, das ist eine Zahl, die auch für das Land als Zuwachs beachtlich ist. Vielleicht darf ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluß noch den Slogan bzw. die Begriffsbestimmung unserer Fremdenverkehrswerbung wieder nahebringen. Es ist Ihnen durch den Niederösterreichprospekt bekannt, daß hier einige sehr provozierende Aussagen gemacht werden. Es beginnt also mit einem sehr schönen Titelblatt, wo es heißt: „Bei uns liegen Sie richtig: richtig erfrischend, richtig sportlich, preiswert und richtig gesund!'' Damit habe ich Ihnen die neue Verkaufssituation dargestellt und möchte Ihnen auch die Mitteilung machen, daß es selbstverständlich ist, daß wir dem Antrag des Berichterstatters gerne die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 540 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des Finanzausschusses über die Zahl 540, Ankauf der Liegenschaft Wien IV., Operngasse 21, berichten. Die Unterbringung der Abteilungen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung erfolgt derzeit in sechs landeseigenen Gebäuden und darüber hinaus in 15 Objekten verschiedener Größenordnung im Raum Wien. Das ist also eine sehr verstreute Unterbringung, und es ist keine Frage, daß diese dezentralisierte Unterbringung eine Erschwernis des Dienstbetriebes mit sich führt. Um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Bediensteten einerseits und andererseits einen rationelleren Dienstbetrieb durchführen zu können, gab es eine Reihe von Überlegungen. Unter anderem wurde also geplant, die Parzelle Minoritenplatz zu verbauen. Es wurde im Jahre 1976 ein internationaler Architektenwettbewerb ausgeschrieben, der die Verbauung des 7.000 Quadratmeter großen Grundstückes zur Folge gehabt hätte. In Anbetracht der aufgetretenen Schwierigkeiten, insbesondere auch deshalb, weil die Einreichung um die Baubewilligung erforderliche Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen mit sich gebracht hätte, beschloß die Landesregierung am 11. Oktober 1977, den Neubau des Amtsgebäudes am Ballhausplatz vorerst nicht auszuführen bzw. die Liegenschaft unter Berücksichtigung der Interessen des Landes Niederösterreich einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Die Schätzung der Liegenschaft Minoritenplatz durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ergab einen Wert von 180 Millionen Schilling. Dem Land Wien und der Republik Österreich wurde der Bauplatz zum Kauf angeboten. Diese waren aber nicht bereit, das Grundstück zum Schätzpreis zu kaufen. In der Folge trat nun die „Operngasse Büro- und Geschäftshaus GesmbH" an das Land heran, einen Rohbau, der anfangs 1979 bezugsfertig ist, in Wien, Operngasse 21, mit insgesamt 19.000 Quadratmetern Büronutzfläche und 170 Pkw-Einstellplätzen dem Land zu verkaufen. Der Wert der Liegenschaft Operngasse 21 beträgt laut Schätzungsgutachten eines ständig gerichtlich beeideten Sachverständigen rund 397 Millionen Schilling. Die Kapazität des genannten Objektes würde nicht nur die Zusammenfassung aller bisher außerhalb von landeseigenen Gebäuden untergebrachten Dienststellen ermöglichen, sondern darüber hinaus eine Auflockerung in diesem Haus bzw. im Bereich der Büros in der Herrengasse ermöglichen. Die von der „Operngasse Büro- und Geschäftshaus-GesmbH" namhaft gemachte „BallhausplatzMinoritenplatz" Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und VerwertungsgesmbH wäre ebenfalls bereit, das Grundstück Ballhausplatz-Minoritenplatz wohl nicht zum Schätzpreis, aber zu einem Preis von 140 Millionen Schilling anzukaufen. Die Durchführung soll nun durch zwei gleichzeitig abzuschließende Rechtsgeschäfte bzw. Kaufverträge erfolgen. Des weiteren wäre es notwendig, insgesamt 13 Millionen Schilling für Adaptierungsarbeiten im Bürohaus Operngasse zur Unterbringung der EDV-Anlage sowie zur Errichtung eines Speisesaales für die Bediensteten und für sonstige Kosten, die üblicherweise vom Benützer zu tragen sind, wie zum Beispiel Installierung einer Telefonanlage, zu bewilligen. Ich darf namens des Finanzausschusses folgenden Antrag vorlegen (liest): „Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht der Landesregierung über die zur Verbesserung der unzulänglichen Raumverhältnisse beim Amt der NÖ Landesregierung zu treffenden Maßnahmen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Ankauf der Liegenschaft Wien IV, Operngasse 21, zum Zwecke der Verwendung als Amtsgebäude für einen Gesamtkaufpreis von 325 Millionen Schilling sowie die im Zusammenhang mit diesem Kauf anfallenden sonstigen Kosten in der Höhe von 13 Millionen Schilling werden genehmigt. 3. Der Verkauf der Liegenschaft Wien I, Ballhausplatz-Minoritenplatz, an die „BallhausplatzMinoritenplatz" Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Abstattung des Kaufpreises von 140 Millionen Schilling in vier Raten zu je 35 Millionen Schilling wird bewilligt, wobei diese Raten am 31. Dezember 1978 und in den Jahren 1980, 1981 und 1982 jeweils am 30. Juni fällig werden und durch eine Bankgarantie der LandesHypothekenbank Niederösterreich abgesichert sind. 4. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 wird für den Erwerb der Liegenschaft Wien IV, Operngasse21, und die im Zusammenhang mit diesem Kauf anfallenden sonstigen Kosten ein Nachtragskredit von 368 Millionen Schilling bewilligt. 5. Die Bedeckung des Nachtragskredites hat durch Einnahmen aus der Veräußerung der Liegenschaft Wien I, Ballhausplatz-Minoritenplatz sowie durch Heranziehung der Haushalts- und der Investitionsrücklage zu erfolgen. 6. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Dr. Brezovszky. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Als der Herr Landeshauptmann am 3. Oktober des Vorjahres einer erstaunten Öffentlichkeit bekanntgab, daß eine Milliarde Schilling für die Sicherung von Arbeitsplätzen in Niederösterreich der Erbauung eines Beamtengebäudes vorzuziehen wäre, gab es viele Menschen, die Überlegungen anstellten, was den Herrn Landeshauptmann dazu gebracht hat, ein anstehendes Problem von heute auf morgen zurückzustellen und sich ein neues Problem zu schaffen, mit dem der Herr Landeshauptmann bis zum heutigen Tag zu kämpfen hat. Es ist völlig unbestritten, dass die Beamtenschaft einen Anspruch hat auf eine zeitgerechte und menschenwürdige Unterbringung. Aber das weiß man ja schon seit 1954, als ein anderes Finanzgenie 200 Millionen Schilling aufgenommen hat, um ein Amtshaus auf dem Monoritenplatz zu bauen. Doch diese 200 Millionen sind irgendwo verbraucht worden, und das Amtsgebäude wurde nicht gebaut. Von 1968 bis zum 3. Oktober 1977 fanden ständig Besprechungen, Beratungen statt, und im Jahre 1976 schien es so weit, daß der Ballhausplatz verbaut wird, weil der internationale Wettbewerb gerade im Auslaufen war. Auf dem Parkplatz Minoritenplatz habe ich einen allseits bekannten und geschätzten Beamten angesprochen und ihm mitgeteilt, der Herr Landeshauptmann habe angekündigt, daß nun der Ballhausplatz verbaut werde, worauf der Beamte erklärt hat: Das glauben Sie aber selber nicht! Als ich ihn dann fragte, ob denn das Wort des Herrn Landeshauptmannes so wenig gelte, sagte er: „Wo ein Kaiser Franz Josef, ein Sigmund Posl, der ja 1924 dieses Gebäude erstellen sollte, ein Viktor Müllner gescheitert ist, da glauben Sie, der Herr Landeshauptmann bringt dort ein Haus hin?" Wir waren daher äußerst interessiert zu hören, wer diesen Ballhausplatz einmal bekommen wird, weil ja der Herr Landeshauptmann schon am 11. Oktober 1977 angekündigt hat, er hätte bereits private Interessenten. Heute wissen wir, daß diese privaten Interessenten sicherlich bekannt waren. Vor knapp 6 Wochen konnte man dann im Kurier lesen „Der kleine Maxi und 400 Millionen Schilling". Niederösterreichische Politiker haben den Ankauf des Landhauses so geschildert, wie sich der kleine Maxi die großen Geschäfte vorstellt. Aber so zum kleinen Maxi wird man den Wähler und Steuerzahler doch nicht stempeln wollen. Eine Zeitung, der Kurier, Herr Landeshauptmann, die Ihnen sicherlich nähersteht als der linken Seite, hat in diesen zwei Sätzen - alles andere kennen Sie ja - ganz eindeutig klargestellt, worum es geht. (Abg. Zimper: So schauen die Klarstellungen aus!) Herr Kollege Zimper, ich glaube, ich habe schon einmal gesagt, die klügsten Zwischenrufe macht der Herr Zimper. Er war schon als Journalist berühmt für seine Artikel, und hier blamiert er sich noch öfters. In den letzten 6 Wochen haben sich unabhängige Zeitungen, der Rundfunk und insgesamt die öffentliche Meinung sehr eingehend mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Aber seit dem 2. Juni dieses Jahres wissen wir endlich, was von dieser öffentlichen Meinung zu halten ist. Eine Meisterleistung eines Volksblattjournalisten, der sich als würdiger Nachfolger von Zimper schon bewährt hat, (Heiterkeit bei der OVP.) hat uns allen die Augen geöffnet, was von der Kritik der Wiener Kirchenzeitung, Nummer 21, vom 28. Mai über die allzu irdische Transaktion Operngasse zu halten ist. Diese ÖVP-Kritik, habe ich festgestellt, gilt pars pro toto. Alle Kritiker sollen in dieser Art heruntergemacht werden, weil sie nur eine Frage stellen: Was steckt wirklich hinter dieser Transaktion? (Abg. Kurzbauer: Nichts!) Wer steckt hinter dieser Transaktion? Sie haben vollkommen recht: Nichts für das Land Niederösterreich, aber sehr viel Geld für diejenigen, die diese Transaktion durchgeführt haben. (Abg. Ing. Kellner: Werden Sie das beweisen können?) Herr Kollege Kellner, ich werde hier sicherlich Dinge darstellen, die in der Öffentlichkeit vielleicht doch eher geglaubt werden als die Geschichte vom kleinen Maxi, wie Sie sich das vorstellen. Was geht diese Transaktion der ÖVP Niederösterreichs wirklich die Allgemeinheit an? Da könnte ja jeder kommen! Was ist das schon für eine Art, Männer, die hinter dieser Aktion stehen, in der Öffentlichkeit zu prüfen, zu kritisieren? Vor allem sind das alles Männer, die diese Transaktion höchst ehrenwert und ganz selbstlos zugunsten dieses Bundeslandes durchgeführt haben und durchführen wollen. Und da kommt dann die unabhängige Presse bis zur Wiener Kirchenzeitung und wagt es, diese Amtshausfrage zu behandeln und wagt zu sagen, das Gruselstück heißt „Der verkaufte Ballhausplatz". Andere Zeitungen schreiben ,,Der verschenkte Ballhausplatz", und Alexander Vodopivec hätte sicherlich sehr viel zu schreiben nach dem Buch „Der verspielte Ballhausplatz", um diese Angelegenheit etwas näher zu beleuchten. Aber vielleicht macht er es in der Sendung „Der vorletzte Kuenringer", vielleicht hören wir dort etwas über diese Dinge, denn an dem Tag, als der Herr Landeshauptmann bestens informiert wurde, war ja auch Herr Alexander Vodopivec im Haus. „Die ÖVP reagiert beleidigt", schreibt die Kirchenzeitung; „Erstens rechtfertigt die Höhe des Betrages die Aufmerksamkeit der schwächeren Partei und der Medien. 355 Millionen Schilling sind an sich kein Pappenstiel, daß man in dieser Weise über sie verfügt, wie das hier geschieht." Und das Kirchenblatt endet dann: „Maurer & Co. müßten, weil sie sagen, alles ist in Ordnung, über verstärkte Kontrolle jubilieren", und man schließt diesen Artikel: „Unser Maurer ist ein Hausherr und ein Grundstückspekulant, könnte man einmal singen." Das war eine perfekte Majestätsbeleidigung, und die Reaktion des Volksblattes am 2. Juni auf Seite 7, wo der Redakteur seine Meinung äußerte, soll dem stenographischen Protokoll einverleibt werden, weil sie einmalig ist in dieser Republik : „Es sei der Kirche natürlich völlig unbenommen, sich auch journalistisch zu betätigen und sich dabei recht irdischer Dinge anzunehmen, wie sie es zuletzt mit einem Artikel in der Wiener Kirchenzeitung über die NÖ Amtshausfrage getan hat. Und wenn dieser Artikel aber so skandalös ausfällt, fragt man sich ernstlich über die journalistische Qualität so einer Zeitung und darf man der Kirche anraten, sich doch lieber um das Seelenheil ihrer anvertrauten Schäfchen zu kümmern. Wenn nicht alles täuscht, hätte sie dabei über und über zu tun: beispielsweise für priesterlichen Nachwuchs zu sorgen oder sich von den Sozialisten nicht systematisch den Religionsunterricht an Schulen untergraben zu lassen. Aber nein, man mischt sich lieber in Sachen, die einen gar nichts angehen, und verbreitet in unverfrorener Weise Falschheiten. Und wenn dann noch der Kirchenzeitungsschreiber ein altes Lied umformuliert in „Unser Maurer ist ein Hausherr und ein Grundstückspekulant", dann sei daran erinnert, daß dieses Lied aus einer Zeit stammt, wo die Kirche unglückseligerweise verbandelt war mit Politik. Daß sich die Kirche aus der Politik zurückgezogen hat, war für sie selbst und auch für den Staat ein Glück. Oder aber, man verzeihe die Vermutung, sind durch die NÖ Amtshauslösung vielleicht recht irdische Interessen der Kirche irgendwo beeinträchtigt? Denn es ist kein Geheimnis, daß die Kirche der kleinste Grundstücksbesitzer und die ärmste Einrichtung in Österreich nicht ist, obwohl ihr Gründer nicht wußte, wo er sein Haupt vor 2000 Jahren zur Ruhe betten sollte." (Ruf bei der ÖVP.) Ich weiß, aber Sie müssen Ihrem Journalisten sagen, er soll aufhören, denn für diese negative journalistische Meisterleistung gebührt ihm der „Ehrenpreis des zerbrochenen Federkiels", denn mehr wäre sie nicht wert. Am 3. Juni 1978 kommt es aber noch viel besser. Aus dem Volksblatt erfahren wir endlich die Wahrheit. (Abg. Kurzbauer: Na Gott sei Dank!) Seit 6 Wochen, seit 8 Wochen, seit Monaten wird gefragt, aber das Volksblatt weiß hier die Wahrheit. Vor allem der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat im Finanzausschuß ganz genau die Wahrheit gesagt, so genau, daß ich ihn hier in aller Öffentlichkeit der Unwahrheit zeihen muß. Und ich werde es auch in aller Öffentlichkeit nachweisen, jemandem, der als Jurist jederzeit Zutritt zu diesen Dokumenten hätte, um sich zu überzeugen, ob es richtig ist oder nicht. Es hat sich ja auch ein Beamter der NÖ Landesregierung überzeugt. Er hat in dem Akt, den ich seinerzeit am 1. Juni im Finanzausschuß zitiert habe, im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierung Einsicht genommen und konnte sich überzeugen, daß der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig die Unwahrheit gesagt hat, denn darauf kommt es nun an, Herr Landeshauptmann. Da bin ich dem Volksblatt wieder dankbar, daß es genau die Stellungnahme, die Sie uns im Finanzausschuß gegeben haben und wo Sie uns mit einem Trick, mit einem Bluff ausspielen wollten, gebracht hat: „Gericht errechnete Baukosten. Das Grundstück wurde im Jahre 1976 von Sauerwein an den jetzigen Besitzer verkauft usw. In einem prozessualen Gutachten über die tatsächlichen Baukosten erkannte das Gericht auf 93 Millionen Schilling ernst zu nehmenden Preis." Falsch, Herr Landeshauptmann! Das Gericht hat überhaupt nicht die Möglichkeit gehabt, über ein Gutachten jedweder Art zu entscheiden. Sie haben das Sachverständigengutachten Michl Müller, das Ihnen der Anwalt der Operngasse-Gesellschaft zugespielt hat, nachdem er erfahren hat, daß sich jemand für die Kosten interessiert hat. Ich kann Ihnen den Anwalt auch nennen, wenn Sie's haben wollen. Sie hätten nur eines machen müssen, Herr Landeshauptmann: das, was Sie in der Volksschule gelernt haben, anzuwenden und auch das, was Sie an der juristischen Fakultät der Universität Wien gelernt haben, nämlich zu lesen und zu verstehen, was es ist! (Heiterkeit von Landeshauptmannstellvertreter Ludwig.) Dann wären Sie nie auf die Idee gekommen, einem Finanzausschuß, wo 31 Mitglieder und 3 Regierungsmitglieder anwesend waren, ein privates Gutachten, das niemals Gegenstand eines Prozesses war, so darzustellen, als wäre es ein prozessuales Gutachten über die tatsächlichen Baukosten, über die das Gericht als ernst zu nehmenden Preis entschieden hat. Ich kann Ihnen auch nachweisen, warum das überhaupt nicht möglich war, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Denn es geht, Herr Landeshauptmannstellvertreter, aus dem Gerichtsakt CCg 143/77, den ich ja zitiert habe, der Gang der Verhandlung betreffend Operngasse 21 hervor, daß die beiden Parteienvertreter um 10.37 Uhr Vergleichsverhandlungen geführt haben und über Ersuchen beider Parteienvertreter die Tagsatzung kurz unterbroch2n wurde. Daraufhin sind sie rausgegangen und haben sich draußen... (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das weiß ich nicht!) Herr Landeshauptmann, ich möchte Ihnen nur eines sagen: Sie können uns nicht die Unwahrheit sagen, Sie können nicht das ganze niederösterreichische Volk mit Unwahrheiten konfrontieren. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Will ich gar nicht! - Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Um das geht es, denn mit Abgeordneten kann man nicht spielen, wie Sie es die ganze Zeit tun, und ich werde Ihnen auch Ihre Rolle noch nachweisen, die Sie in dieser Sache spielen. Um 11.07 Uhr wird die Verhandlung wieder fortgesetzt. Sohin schließen die Parteien einen Vergleich. Das heißt also, meine sehr verehrten Damen und Herren, es konnte überhaupt kein Sachverständigengutachten und schon gar kein prozessuales Gerichtsgutachten über Baukosten etwas aussagen. Das war das, was Sie im Finanzausschuß behauptet haben. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Was habe ich behauptet, bitte? Sie können doch nicht Behauptungen in den Raum stellen!) Soll ich Ihnen das Volksblatt vorlesen? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich werde Ihnen sagen, was ich gesagt habe!) Da steht genau das, was Sie gesagt haben, und es waren 31 Zeugen dabei. Sie wollen doch nicht bestreiten, daß Sie das gesagt haben? (Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Wollen Sie noch einmal die Unwahrheit sagen? Es geht mir darum, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich lasse mir von Ihnen nicht vorwerfen, daß ich die Unwahrheit gesagt habe. Das ist eine Unverschämtheit!) daß in einer so schwerwiegenden Angelegenheit mit offenen Karten gespielt wird. Es geht hier um ein Prinzip. Es geht um ein System. (Abg. Anzenberger: Laßt ihn reden! - Abg. Romeder: Laßt ihm seine Schau machen! - Abg. Anzenberger: Es zahlt sich gar nicht aus!) Es geht darum, der Öffentlichkeit darzustellen, wie in diesem Lande Politik gemacht wird, daß in diesem Lande Abgeordneten die Unwahrheit gesagt wird, obwohl man es jederzeit hätte rechtzeitig überprüfen können, (Abg. Zimper: Sie sagen nicht die Wahrheit!) und ich nehme das gerade einem Juristen am allerwenigsten ab, weil ich genau weiß, welche Ausbildung ein Jurist braucht, damit er Jurist wird, 4 Jahre usw. Sie sind jetz€ seit 26 Jahren in dieser Tätigkeit, und darum nehme ich Ihnen diese Unwahrheit sehr, sehr übel, (Abg. Blochberger: Wie wird es da erst bei Ihnen ausschauen!) nicht meinetwegen, sondern wegen des Ansehens dieses Hohen Hauses und wegen des Ansehens der Demokratie, denn mit Unwahrheiten darf ein Politiker nicht spielen! (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege, Sie haben das eingefädelt. Sie haben die Unterlagen der Presse geliefert. Jetzt sind Sie böse, daß das nicht aufgeht!) Ich habe zuerst nicht genau gewußt, worauf Sie hinauswollen. Ich habe keinen Einfluß auf den Kurier, auf die Kirchenzeitung, auf die Wochenpresse, auf das Profil, auf alle Zeitungen. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, wenn ich so viel Einfluß auf diese Zeitungen hätte, dann wäre ich sehr froh, aber ich bin Abgeordneter (Abg. Anzenberger: Wenn Sie sonst nichts über Zeitungen wissen! Das ist das Ganze, was er immer wieder bringt!) und habe die Presse nicht zu zensurieren. Ich habe nur meine Pflicht als Abgeordneter zu tun, und die werde ich wie seit 14 Jahren auch heute erfüllen. Auch das ist ein Grund, warum ich mich um diese Sache angenommen habe und jedem Zeitungsartikel nachgegangen bin. Es ist richtig, auf die Idee hat mich - das sage ich noch einmal - gerade die Zeitung mit dem kleinen Maxi und dem Steuerzahler, die ich am Anfang zitiert habe, gebracht. Da bin ich hellhörig geworden und bin dieser Sache nachgegangen. (Abg. Anzenberger: Das sagt der kleine Gernegroß!) Schauen Sie, Herr Kollege Anzenberger, Sie haben sich schon in einer anderen Sache in einer Weise benommen - ich möchte die Protokolle hier nicht vorlesen -, die der Würde des Hauses widerspricht. (Abg. Rozum: Das können Sie in Gänserndorf spielen!) Noch etwas. Aber, Herr Kollege Rozum, auch Sie sind in dieser ganzen Sache drinnen. (Abg. Steinböck: Bauring Wien! Da können Sie hineinschauen!) Nach einer Faustregel im Baugeschäft machen die reinen Baumeisterarbeiten 40% der Gesamtbaukosten aus. Sie haben dann auf Grund des angeblichen Gerichtsgutachtens errechnet, daß die Gesamtkosten in der Operngasse auf jeden Fall 225 Millionen ausmachen, daß sich der Grundpreis, der vor 5 Jahren 37 Millionen betragen hat, nach Ihrer Version jetzt auf einmal schon auf 78 Millionen beläuft, dann sind Sie schon bei den 300 Millionen gewesen, und mit den Kreditkosten von 55 Millionen und was da noch alles dabei ist, haben Sie die 355 Millionen beisammen gehabt. Das rechtfertigt also Ihre Regierungsvorlage, den Ankauf des Operngassegebäudes Nr. 21, und rechtfertigt auch die Reduzierung des Preises für den Minoritenplatz von 180 Millionen auf 140 Millionen! Hier sollte man vielleicht doch nach den Hintergründen fragen, und es ist nicht so, wie im Volksblatt gestanden ist, daß wir Sozialisten etwas zu verbergen hätten, es ist auch nicht so, daß wir gegen irgend jemanden unbewiesene Behauptungen in den Raum stellen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Keine unbewiesenen Behauptungen, denn wenn ich etwas behaupte, dann bin ich als Jurist auch gewohnt, den Beweis gleich in einem Zug zu führen, und ich habe Ihnen ja jetzt nachgewiesen, daß Sie die Unwahrheit gesagt haben. (Abg. Romeder: Nichts haben Sie! Die Zeitungen haben Sie zitiert! - Abg. Romeder: Beweise!) Ich weiß, daß die gesamte öffentliche Meinung unrecht hat, daß die ganzen Dinge zufälligerweise entstanden sind. Ich weiß nicht, warum Sie so aufgeregt sind. Schauen Sie, ich habe schon als junger Mensch gelernt: Wer ein schlechtes Gewissen hat, der schreit. (Heiterkeit - Abg. Dr. Bernau: Man kann nicht sagen, Du bist ein Lügner, wenn man nichts beweisen kann!) Jetzt haben Sie wieder die Unwahrheit gesagt. Ich habe gesagt, die „Unwahrheit“, und, Herr Dr. Bernau, Sie sollten wissen, daß es einen Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit gibt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Müßt Ihr uns immer niederschreien, wenn wir etwas zu sagen haben? - Abg. Romeder: Alles muß man sich gefallen lassen!) Meine Damen und Herren! An sich wird es sicherlich noch genügend Zeit geben, um in einer etwas ruhigeren Atmosphäre zu reden. Wir wollen uns nun diese Amtshausgeschichte Operngasse etwas genauer ansehen, auch diejenigen, die sie in einer geradezu mustergültigen strategischen Organisation in dieses Raus zur Entscheidung gebracht haben. Die Hauptbeteiligten an der Transaktion Operngasse-Ballhausplatz-Minoritenplatz kamen mit einer Gesellschaft hoch vom Dachstein her, wo der Aar noch haust: (Abg. Anzenberger: Ein Dichter!) Pilz, Janoschik und Duval. Man hat den Standort verlegt und ein neues Nest gesucht. Dazu brauchte man aber lediglich die Änderung des Gesellschaftszweckes einer 120.000-SchillingGesmbH - das Risikokapital war 120.000 Schilling -, man brauchte dazu ein geeignetes Grundstück, das man ohne Bargeld erwerben kann. Dazu brauchte man aber wieder einen geeigneten Mann, Freund und dergleichen, der auch in einer anderen Funktion Stellvertreter ist. Dazu brauchte man auch einen anerkannten Gesellschaftsvertragsanwalt, einen Wirtschaftsanwalt. Dazu brauchte man einen cleveren Kaufmann, einen cleveren Bauunternehmer - alles Personen, die nicht in Niederösterreich beheimatet sind. Von Kärnten, von Villach kamen sie daher, vom Dachstein. Nur in Niederösterreich haben wir keine geeigneten Unternehmer. Wir haben niemanden, der solche Dinge machen kann, und letztlich ist dann wieder diese Sache, wie wir vom Herrn Landeshauptmann gehört haben, via Hierzenberger und Ludwig beim Herrn Landeshauptmann in der Landesregierung und hier im Landtag gelandet. Aber nun die Chronologie, die an sich sehr viel Arbeit erfordert. (Ruf von Abg. Zimper.) Herr Zimper, Sie waren politisch überhaupt noch nicht auf der Welt ... (Abg. Zimper: Nur der Brezovszky! Ich fürchte, Sie betreiben politisch Selbstmord!) Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, seit der SchönauGeschichte finde ich es unter meiner Würde, mich mit Ihnen ernsthaft auseinanderzusetzen, denn wer mit Menschenleben spielt, mit dem redet man nicht. Am 17. Dezember 1976 erwirbt diese Pilz-Janoschik-Duval-GesmbH. ein Grundstück. Am 17. Dezember bekommt diese GesmbH mit 120.000 Schilling Risikokapital 270 Millionen Schilling Kredit von der Landes-Hypo, und am 28. Dezember ist der erste Akt geschlossen. Im Grundbuch ist der neue Eigentümer, diese GesmbH, die bereits über 270 Millionen Schilling verfügt. Und so geht das munter weiter. Am 17. Mai kommen noch 67 Millionen dazu, und es ist noch kein einziger Ziegelstein verbaut, so werden hier schon Millionenbeträge verwendet. Die Risikosicherung dürfte also allein in den 120.000 Schilling und zum Teil in diesem Grundstück liegen. Nachdem alle diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, gibt es am 8. Juni 1977 einen Gesellschafterwechsel, und auch die Geschäftsführung wechselt. (Ruf bei der ÖVP: Verdächtig! Verdächtig!) Ich habe mich im Ausschuß geirrt. Geschäftsführer wurden Rogner und Zelenka. Ich habe mich geirrt, Herr Kollege, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zelenka, Hierzenberger!) aber wenn Sie 5 Kilogramm Papier durcharbeiten müssen, dann kann das auch einmal vorkommen. (Abg. Romeder: Das ist die Unwahrheit! Jurist, Sie haben sich geirrt! - Unruhe. - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen!) Ich habe wenigstens gesagt, daß ich mich geirrt habe, aber Sie haben bestritten, was Sie gesagt haben. Das unterscheidet uns wesentlich. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Warten Sie, Herr Kollege. Tun Sie mir nicht etwas in den Mund legen!) Am 10.6.1977, es waren 31 Zeugen dabei, die Baubeginnsanzeige, am 1. August 1977 werden die Bauarbeiten Operngasse 21 ausgeschrieben, am 8.9.1977 kommt dann ein Anbot der Firma IsolaLerchbaumer. Die Operngasse-Gesellschaft bestätigt nur, der Herr Generaldirektor Otta und der Herr Dir. Müller schreiben dem Herrn Landeshauptmann, an geblich ist nie ein Anbot eingelangt. Es muß halt wieder der Beklagtenvertreter in seiner Gegenschrift etwas Unwahres gesagt haben, denn dort steht ausdrücklich drinnen, dass die Operngasse-GesmbH. in ihrem Schreiben zugegeben hat - auch hier haben Sie eine Fotokopie aus dem genannten Gerichtsakt -, daß am 8.9.1977 bei der erstbeklagten Partei ein Angebot der Firma Ilbau AG. einging, in dem die Firma Ilbau AG. die Baumeisterarbeiten an dem in Rede stehenden Bauwerk um 49,498.500 Schilling auszuführen bereit ist. Das bestreitet der Herr Generaldirektor Otta angeblich und auch der Herr Dir. Müller. Es steht dann noch in dieser Beklagtenschrift, in dieser Klagebeantwortung: „Da die klagende Partei kein Angebot vorgelegt hat, die zweitbeklagte Partei sich aber in der Lage sah, die Baumeisterarbeiten zum selben Preis, besser gesagt zum Preis von 50 Millionen auszuführen, wurde durch die Operngasse Büro- und Geschäftshaus-GesmbH, an der außer der zweitbeklagten Partei auch die dargestellten Herren Dr. Hierzenberger und Dr. Zelenka beteiligt sind, (Abg. Zimper: Waren Sie nicht im Ausschuß?) der Auftrag zur Ausführung der Baumeisterarbeiten an die Firma Rogner GesmbH an der Robert Rogner als Alleingesellschafter beteiligt ist, zum angeführten Pauschalpreis vergeben." (Abg. Zimper: Das ist ja nichts Neues! Das ist im Ausschuß restlos aufgeklärt worden!) Sehen Sie, Herr Kollege Zimper, im Ausschuß ist davon nicht die Rede gewesen, dass die Operngasse-GesmbH an die Rogner GesmbH zum Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling rechtsverbindlich die Baumeisterarbeiten vergeben hat. (Abg. Zimper: Restlos aufgeklärt worden durch die Worte des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig! - Abg. Stangl: Um das geht es!) Genau darum geht es. Um diese Unwahrheit geht es, die ich auch hier widerlegt habe. (Abg. Zimper: Damit haben Sie schon im Ausschuß argumentiert!) Wenn Sie es noch genauer hören wollen: Die Ing. Rogner-GesmbH. schreibt am 14.9.1977 - auch aus dem Gerichtsakt, ich stelle keine Behauptungen auf, die ich nicht durch Dokumente beweisen kann: „An die Operngasse Büro- und Geschäftshaus GesmbH, Auftragsannahme Operngasse 21. Sehr geehrte Herren! Wir bestätigen hiemit, den Auftrag für die Baumeisterarbeiten zum Pauschalfixpreis von netto 50 Millionen Schilling übernommen zu haben. Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, daß, wenn die andere Baugesellschaft die Ausführung der Baumeisterarbeiten um 5% über unserem Anbot übernimmt, wir unter Ablösung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis Operngasse ausscheiden." (Abg. Zimper: Jetzt können Sie das Gutachten auch haben!) Ich habe Ihnen gerade nachgewiesen, daß das Gutachten völlig bedeutungslos war. Das ist soviel wert wie ihre Zwischenrufe. (Heiterkeit. - Beifall bei der SPÖ. - Ruf bei der ÖVP: Jetzt wissen wir noch immer nicht, wieviel es wert ist!) Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir folgende Situation: 337 Millionen Schilling hat eine Gesellschaft durch die Landeshypothekenanstalt zur Verfügung, die nach ihren Statuten und Satzungen sehr, sehr fragwürdige Geschäfte machte, wir haben eine Firma, wo der Ing. Rogner als Geschäftsführer der Operngasse GesmbH fungiert. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo sind sie alle? Wo waren denn die Sozialisten? - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Ich weiß nicht, ob Sie glauben, daß Sie mit diesen Zwischenrufen je einen Eindruck auf die Zuhörer machen, denn die Zuhörer sind hergekommen, um Argumente zu hören. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das sind doch Verdächtigungen! Wo ist ein Argument? Bis jetzt sind Sie ein Kasperl! - Das wird langsam ein Kasperltheater! - Beifall bei der ÖVP.) Herr Landeshauptmannstellvertreter! Sie sind schon wieder beleidigend. „Das ist ein Kasperl!", das sind wir gewöhnt von Ihnen. Wenn Sie ein gutes Gewissen hätten, wenn Sie... Danke schön. Herr Präsident, ein Kasperl! Ein Abgeordneter wird von einem Regierungsmitglied als Kasperl beschimpft, nur weil er sich bemüht, hier die Zusammenhänge in aller Öffentlichkeit darzustellen. Ich werde halt etwas länger brauchen, Sie werden sich wieder beruhigen, und wir können dann wieder sehr sachlich miteinander reden. (Abg. Romeder: Darauf warten wir! - Abg. Blochberger: Der kleine Maxi tritt im Kasperltheater auf. Das haben Sie zitiert. – Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Ich bin auch gegen Beschimpfungen und Beleidigungen eines Kollegen Blochberger unempfindlich, denn auf diese Stufe stelle ich mich nicht mit Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Stangl: Das ist eine Sauerei, dass sich einer so etwas leisten kann!) Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht aus dem Gerichtsakt eindeutig hervor: Baumeisterarbeiten 50 Millionen Schilling durch schriftliche Auftragsübernahme von der RognerGesmbH übernommen. Sie haben, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, argumentiert: Baumeisterarbeiten betragen 40 % eines Gesamtbauwerkes. Ich selbst bin vorsichtiger. Ich sage, rund ein Drittel. Daher war es auch richtig, als seinerzeit das Anbot, das seriöse Anbot der Firma Ilbau, ausgeschlagen wurde mit dem Argument der Firma Rogner, die Firma Rogner baue das Haus Operngasse 21 um 150 Millionen. Die Firma Ilbau hat erklärt, zu den Bedingungen des Anbotes, zu dem sie noch stehe, würde sie auch heute noch das Haus hinbauen. Sie hat aber dann erklärt, um 150 können wir nicht, sondern um 165 Millionen. Das wäre ein angemessener Preis. Ich habe mit den Kalkulanten gesprochen und auch mit den Ingenieuren der Ilbau, die ja gleich daneben bauen. Sie haben erklärt, bei 165 Millionen Schilling für diese Art von Haus würde ein bürgerlicher Gewinn rausschauen. Das ist also das Faktum. Nun hören wir eines Tages, daß dem Herrn Landeshauptmann ein Geschenk des Himmels ins Landhaus steht. Der Geschenküberbringer ist via Hierzenberger Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der von dem ganzen überhaupt keine Ahnung hat und auch rein „zufällig“ davon erfährt. Da erhebt sich für mich die Frage, wozu er eigentlich, schon seitdem er Landesfinanzreferent ist, im Auftrag der Niederösterreichischen Landesregierung als Aufsichtskommissär in der Hypo sitzt. Er weiß nicht, daß hier eine 120.000-Schilling-Gesellschaft um 65 Millionen Schilling 3.000 m3 Baugrund erwirbt; er weiß nicht, daß die Gesellschaft auf dieses Grundstück ohne sonstige Sicherheiten 337 Millionen Darlehen bewilligt bekommt, und er weiß auch nicht, daß diese Gesellschaft die Absicht hat, ein Gebäude zu bauen, über das man heute in der ganzen Stadt Wien rätselt, was es ursprünglich werden sollte, vom Hotel und vom Hotel bestimmter Art bis zum Bürogebäude wird hier alles vermutet. Diese Vermutungen werden in die Welt gesetzt, weil man nicht mit offenen Karten spielt. (Abg. Fidesser: Was ist mit der Baugenehmigung?) Schauen Sie, wegen der Baugenehmigung würde ich Ihnen raten, noch einige Zeit zu warten. Herr Kollege, es kommen noch Redner von uns und diese werden Ihnen über die Baugenehmigung, über die eingereichten Pläne, die man uns verweigert hat, über den Baubescheid, über die Baubeschreibung berichten. Es wird Ihnen noch sehr, sehr viel erzählt werden, und je ruhiger Sie zuhören, um so besser werden Sie dann sehen, welch ungeheure Zumutung es für den Landtag ist, über diese Sache ohne Unterlagen, mit gezinkten Unterlagen, Herr Landeshauptmann, mit falschen Unterlagen, eine Entscheidung zu treffen! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Sie, Herr Landeshauptmann, haben nämlich dem Landtag von Niederösterreich ein Gutachten, ein angebliches Gutachten, vorgelegt. (Landeshauptmann Maurer: Gezinkte Unterlagen! ich habe es gehört!) Jawohl, der Beweis wird auch geführt werden: (Abg. Blochberger: Das wird notwendig sein!) wie man den Landtag, die Öffentlichkeit und die niederösterreichische Bevölkerung behandelt; daß man sie für dumme Buben hält, denen man eine Fotokopie eines Gutachtens vorlegt, das derselbe Herr Appel für eine Bank erstellt hat, das man dann frisiert hat, und wenn man Seite um Seite vergleicht, sind 18 Seiten gleich wie im Gutachten für die Bank, aber auf den 2 Seiten, die dazu geführt haben, daß diese Bank das Opernhausgebäude für Bürozwecke ungeeignet befunden hat, ist dieser Passus gestrichen, (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das können wir beweisen!) und es wird uns zugemutet, dieses Gutachten ernst zu nehmen. Das haben Sie, Herr Landeshauptmann dem Landtag und damit der Öffentlichkeit vorgelegt. Ein gezinktes Gutachten! (Beifall bei der SPÖ!) Das ist die Art, wie in diesem großen Bundesland Politik gemacht wird, und das ist die Art, wie man glaubt, uns als starke Minderheit behandeln zu können. Das ist die Art, wie man über eine gigantische Transaktion entscheidet. Das ist die Art, mit welchen Papieren wir ausgestattet werden, um hier eine Entscheidung zu treffen. Da werden Pläne hergestellt, die ich einem Fachmann vorgelegt habe. Der hat gesagt: Hören Sie, hat das Ihr Sohn mit 13 Jahren gezeichnet? Die sind ja gar nicht genehmigt und stimmen überhaupt nicht überein mit den Plänen, die eingereicht wurden. Denn es wird völlig anders gebaut, Herr Landeshauptmann, als die uns vorgelegten Unterlagen ausweisen. Das wissen Sie alles nicht? Aus dem Grund haben wir hier diese Diskussion so vorbereitet, dass Ihnen noch die Augen aufgehen werden, Herr Landeshauptmann, und Sie werden heute noch sehen, wie man Sie seit dem 3. Oktober in eine Situation hineingetrieben hat, für die Sie vielleicht gar nichts können. Das möchte ich Ihnen bescheinigen, Herr Landeshauptmann! (Landeshauptmann Maurer: Jetzt haben Sie wenigstens etwas eingeschränkt, aber zuerst haben Sie gesagt „gezinkt"!) Der Beweis wird geliefert, Herr Landeshauptmann, Sie können in den Landesprotokollen seit 1964 nachlesen: Wenn ich eine Behauptung aufgestellt habe, dann habe ich sie auch gleich bewiesen. Wir bekommen, Herr Landeshauptmann, hier Unterlagen, aus denen kein Mensch ersehen kann, ob der Preis für dieses Haus gerechtfertigt ist, aus denen niemand ermessen kann, ob nicht diese 40 Millionen Reduktion beim Ballhausplatz künstlich herbeigeführt wurde, denn ein Schätzungsgutachten lautet ja auf 180 Millionen, und Sie wollen das Grundstück heute um 140 Millionen verkaufen. Sie legen dem Landtag Kaufverträge vor, die man in Juristenkreisen als „Löwenverträge" bezeichnet hat! Sie legen dem Landtag Unterlagen vor, die Ihnen vom Verkäufer übermittelt wurden, wie Sie in den Parteienverhandlungen zugegeben haben: vom Vertreter des Verkäufers, von Herrn Dr. Hierzenberger. Sie legen dem Landtag Dinge vor, über die die Juristenwelt in Wien nur staunt, und sie staunt auch darüber, daß ein Landeshauptmann von Niederösterreich solche Verträge überhaupt zum Gegenstand von Verhandlungen macht! Sie legen dem Landtag von einem pensionierten Hofrat Gutachten vor, der ganz andere Tätigkeiten gemacht hat und der halt einen Preis herausbekommen hat, der passen muß! Sie legen dem Landtag (Abg. Romeder: Das ist eine unerhörte Beschuldigung! Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist eine Ungeheuerlichkeit! - Abg. Reischer: Das sind Ihre Beweise!) ein zweites Gutachten vor, eine Fotokopie! Sie werden sie kriegen, warten Sie, Herr Kollege, warten Sie nur. Sie bekommen heute noch Beweise. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Bis jetzt haben wir noch keine!) Herr Kollege Reischer, aber Kollege Reischer, außer schreien habe ich von Ihnen noch nichts gehört in diesem Haus. Argumente können Sie hier nicht bringen. Sie legen dem Landtag neben diesem Gutachten des Verkäufers der Operngassen-Gesellschaft die Fotokopie eines Gutachtens einer Bank vor, das gezinkt ist, und geben dafür noch 150.000 Schilling Steuergelder her! Diese Fotokopie ist nicht einmal 100 Schilling wert. Aber 150.000 Schilling geben Sie, Herr Landeshauptmann, für diese Fotokopie, gezinkte Fotokopie eines Gutachtens. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wissen Sie, was Sie da tun? Fachleute tun Sie diskriminieren!) Schauen Sie, die Architektenkammer soll sich für Herrn Appel und diese Gutachten interessieren. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das wird sie!) Wir werden, wenn die Architektenkammer es von uns verlangt, die zwei Gutachten als Beweis für die Disqualifikation dieses Architekten vorlegen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Wir haben ein Gutachten verlangt und nicht ein Makulaturpapier, keine Fotokopie eines Gutachtens, das eine andere Bank verlangt hat, und die das Operngassegebäude auf Grund dieses richtigen Gutachtens, das also bei der Bank vollständig war, als Bürogebäude als ungeeignet bezeichnet hat. (Abg. Reischer: Das sind keine Beweise! Verdächtigungen sind das!) Wir haben es in der Hand, Sie bekommen es, Herr Landeshauptmann. (Landeshauptmann Maurer: Wenn der Beweis so ist, wie Eure Behauptung, daJ3 das Gutachten 250.000 Schilling gekostet hat!) Nein, 150.000 Schilling. (Landeshauptmann Maurer: Sie haben es so gesagt!) Herr Landeshauptmann, ich kann Ihnen auch sagen, von wem diese Ziffer stammt. Wissen Sie, von wem diese Ziffer stammt? Sie stammt von Ihrem Nachbarn, denn mein Informant hat sie dem Nachbarn mit 250.000 Schilling genannt, und Sie haben sie berichtigt auf 150.000. Aber für Makulatur (Abg. Romeder: So sind Ihre Informationen! - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) zahlt man nicht 150.000 Schilling, sondern 30 Schilling! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ihre Informationen! - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen. - Abg. Anzenberger: Du haben Sie sich verhört im Telefonat! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Informant Kronenzeitung. - Abg. Anzenberger: Jetzt behauptet er 150.000, das letztemal hat er gesagt 250.000!) Selbstverständlich, ich habe dann aber auch gesagt, es könnte ein Hörfehler gewesen sein. Es war aber kein Hörfehler, sondern es war die Behauptung von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich sage Ihnen dann warum. Jetzt weij3 ich, wer der Informant war. Es gibt nur einen. – Zweiter Präsident gibt das Glockenzeichen.) Herr Landeshauptmannstellvertreter ich habe Ihnen von Anfang an gesagt, ich habe alle Zeitungen, vom Kurier bis zur Wiener Kirchen-Zeitung, gelesen und bin den Behauptungen nachgegangen, um zu erfahren, was Dichtung und was Wahrheit ist, und ich bin daraufgekommen, Herr Landeshauptmann, daß soviel Wahrheit in diesem Artikel drinnen ist, daß man an sich schon auf Grund dieser Wahrheit von diesen Löwenverträgen Abstand nehmen müßte, daß man in diesem Hause noch einmal überlegen sollte, ob man mit solchen Unterlagen, solchen Vorlagen eine Entscheidung über ein 355Millionen-Geschäft treffen soll. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen wir also, daß der Baugrund in der Operngasse 65 Millionen Schilling kostet, daß Ing. Rogner die Gesamtbauarbeiten pauschal um 50 Millionen übernommen hat, daß zwei Drittel Professionistenarbeiten sind, daß das Haus 150 Millionen kostet, plus Grundkosten sind das 215 Millionen, und wenn Sie jetzt wollen, nachdem die Frage umstritten und nicht geklärt ist, schlage ich noch die 18% Mehrwertsteuer dazu, und Sie haben dann einen Preis, der in der Fachwelt akzeptiert wird, so um die 230, 240 Millionen für dieses Haus in der angegebenen Bauweise. Sie haben vielleicht die Aussage des Präsidenten der Sachverständigenvereinigung Österreichs gelesen, der erklärt hat, für dieses Bauwerk seien 10.000 Schilling pro m² angemessen. Sie haben das Gutachten des Herrn Dipl.-Ing. Lüftl gelesen, der erklärt hat, um diesen Generalunternehmerauftrag gehe er barfuß zum Auftraggeber und mache einen Bußgang zu ihm. Sie haben all diese Dinge gelesen, aber Sie haben nicht den Mut, von objektiven Leuten, vielleicht der Architektenkammer vom Herrn Präsidenten der Sachverständigengutachter aus Österreich, ein Gutachten zu verlangen, das sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, aber nicht auf Grund von Bauplänen, mit denen überhaupt nicht gebaut wird. Der zweite schwerwiegende Vorwurf ist ja, daß Herr Architekt Appel das Gutachten nach den Bauplänen des Architekten Petschwar erstellt, aber es wird gar nicht nach diesen Bauplänen gebaut, nicht in der Säulenbauweise, sondern in der Schottenbauweise. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Grundlagen, nach denen der Herr Landeshauptmann, die ÖVP Mitglieder der Landesregierung und, sofern Sie sich nicht besinnen, auch der ÖVP-Klub entscheiden wird. Das sind sehr, sehr ernst zu nehmende Dinge, die hier in aller Öffentlichkeit darzustellen waren. Das sind die Dinge, meine sehr verehrten Damen und Herren, warum wir ohne die Vorlage entsprechender Pläne, die von der Baubehörde genehmigt sind - auch darüber werden Sie heute noch einiges hören -, ohne echte Gutachten, ohne die Baubewilligung, ohne den Bauvertrag des Ing. Rogner, ohne all diese Dinge, die in jedem privaten Leben eine Selbstverständlichkeit sind, der Vorlage nicht zustimmen können. Und würden Sie, Herr Landeshauptmann, nach diesen Grundsätzen Ihre Landwirtschaft geführt haben, Sie wären längst ein abgehauster Bauer und nicht ein tüchtiger Bauer! Herr Landeshauptmann, Sie haben schon einmal gesagt, das Land solle man wie einen gut geführten Bauernhof führen, aber was Sie hier machen, ist gegenüber den Steuerzahlern nicht zu verantworten. Diese 355 Millionen Schilling sind zu einem beträchtlichen Teil eine Verschleuderung von Steuergeldern. Das werfe ich Ihnen vor. (Beifall bei der SPÖ.) Herr Landeshauptmann, Sie haben uns bei den Parteienverhandlungen gesagt, daß Sie von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig auf dieses Geschenk des Himmels aufmerksam gemacht wurden, in Bad Hall. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Stimmt!) Sie haben gesagt, daß Sie auch der Herr Dr. Hierzenberger aufmerksam gemacht hat. Eigenartig, daß man in der Hypo das nicht weiß, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Der Vorstandsdirektor Dr. Otta auch, bitte!) aber nachdem Dr. Hierzenberger bei Ihnen im ÖAAB sehr viele Rollen spielt, ist es, glaube ich, direkt eine Pikanterie zu behaupten: rein zufällig sagte der Hierzenberger, das wäre was für euch, und rein zufällig machten Sie dem Herrn Landeshauptmann dieses Geschenk des Himmels, das eher das Gegenteil von einem Geschenk des Himmels ist! Aber die Landesbeamten werden einmal dort Dienst machen müssen, in einer Anlage, die laut Gutachten Appel nicht klimatisiert ist; laut Gutachten Appel, oder ist das auch falsch? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Lesen Sie das aus dem AppelGutachten vor. Beweisen Sie das. Das ist eine Zumutung!) Sie kriegen das heute noch. Warten Sie, ich kann das nicht meinem Kollegen vorwegnehmen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Lesen Sie das heraus. Ich habe es! - Unruhe.) Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn Sie meine Behauptung als Schweinerei bezeichnen, dann richten Sie sich selbst damit! (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie sagen Unwahrheiten unter dem Deckmantel der Immunität!)Herr Landeshauptmann, ich bin bereit, mich für alle diese Informationen, für alle dieDinge, die ich hier vorbringe, einem objektiven Gericht zu stellen, und werde Ihnen alledie Zeugen anführen, die Ihnen den Beweis bringen, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Jetzt!) daß meine Behauptungen richtig sind. (Abg. Rozum: Da wird sich aber der Appel freuen! - Abg. Romeder: ImHerbst können Sie zum Gericht gehen!) Dem Herrn Appel sage ich das ins Gesicht, wenn er herkommt, denn ich zeige ihm hier, was ergetan hat. Am 3. Mai, meine sehr verehrten Damenund Herren, um 12.00 Uhr mittags, warten wir alle gespannt auf den Herrn Landeshauptmann. Er kommt nicht. Alexander Vodopivec, der den „Verspielten Ballhausplatz" geschrieben hat, hätte eine Story schreiben können über den „Verschenkten Ballhausplatz", aber er war nicht dabei, als der Herr Landeshauptmann bis ins Detail über alles 514 Stunden lang informiert worden ist. So können Sie, Herr Landeshauptmann, auch nicht sagen, Sie seien ahnungslos in dieseSache hineingeraten. Sie wurden von der gutmeinenden Presse, von der gutmeinenden bürgerlichen Presse, denn auf die sozialistische Presse hören Sie nicht, das würde gegen Ihren Strich gehen, (Abg. Romeder: Die sozialistische Presse ist nicht gutmeinend!) Sie wurden von Fachleuten Ihrer Partei aufmerksam gemacht, und Sie haben nicht darauf gehört. Nur mit der einzigen Begründung, ich muß den Ballhausplatz los werden, der ist ein politischer Mühlstein für mich, haben Sie dann die Geschichte von der Milliarde in die Welt gesetzt, die Ihnen ja niemand abgenommen hat, nicht einmal Ihr Nachbar, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der vorgestern in der Presse geschrieben hat: Wo er die Milliarde her hat, das weiß ich selber nicht. (Abg. Anzenberger: Das ist einNiveau!) Schauen Sie, Herr Kollege Anzenberger, mit Ihrem Niveau messe ich mich noch immer. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Reden Sie nur von der Presse! - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmannstellvertreter, das sind hier die Fakten, weshalb ein verantwortungsbewußter Abgeordneter dieser Regierungsvorlage nicht die Zustimmung geben kann, denn Sie haben ja nicht einmal die zum Diensteid verpflichteten Beamten in dieser Sache Aussagenmachen lassen. Sie haben Redeverbot verhängt. Im Ausschuß war weder der Herr Landesamtsdirektor, noch der Herr Hofrat Riemer, noch der Hofrat Kern. (Abg. Dr. Bernau: Was ist denn das schon wieder! Haben Sie Auskunft verlangt? Nicht einmal dem Hofrat Mayer haben Sie eine Frage gestellt, Herr Kollege! Der Diettrich hat zweimal gefragt: Haben Sie noch Fragen? Da haben Sie geschwiegen!) Herr Abgeordneter Bernau, ich kann Ihnen sagen, wir haben im Ausschuß 19 Fragen gehabt, Finanzausschußsitzung 1.6.1978. Warum? Weil wir auf Ihre Polemiken nicht neugierig waren. Wir wollten an Fachleute Fragen richten, die an den Diensteid gebunden sind und die uns auch immer nach bestem Wissen und Gewissen Antworten gegeben haben, aber der Herr Landeshauptmann hat erklärt, die Beamten dürften dort nicht anwesend sein. Sie dürften nicht einmal dem zuständigen Regierungsmitglied - nicht einmal dem zuständigen Regierungsmitglied - Auskunft geben! (Abg. Romeder: Eine Unwahrheit! Beweise, Herr Doktor! Abg. Anzenberger: Jetzt ist er ganz daneben! – Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Herr Präsident, ich werde hier im offenen Haus als Lügner bezeichnet. Ich werde mich auch von dieser Beleidigung nicht abhalten lassen, die Fakten, die ich mir von Fachleuten habe bestätigen lassen, hier vorzutragen, damit die gesamte niederösterreichische und österreichische Bevölkerung erfährt, wie mit Steuergeldern gearbeitet wird. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte nun zusammenfassend folgendes sagen: Die Initiatoren und Organisatoren des Erwerbes und des Baues des Gebäudes Operngasse 21 waren eindeutig Dr. Herbert Janoschik und Franz Duval. Durch die enge Freundschaft des Präsidenten des Wiener Galoppvereines, Dr. Herbert Janoschik, mit dem Vizepräsidenten des Wiener Galoppvereines Heinrich Müller wurden offensichtlich am 17. Dezember 1976 eine Kreditzusage in Höhe von 270 Millionen Schilling und am 17. Mai 1977 weitere 67 Millionen Schilling, insgesamt 337 Millionen, für die Pilz-Janoschik-Duval-GesmbH mit einem Gesellschaftskapital von sage und schreibe 120.000 Schilling bewilligt. Von all diesen außergewöhnlichen Kreditbewilligungen wußte der Aufsichtskommissär der NÖ Landesregierung bei der NÖ Hypo-Bank, Siegfried Ludwig, Landeshauptmannstellvertreter, da er bei jeder Sitzung des Kuratoriums der Hypo persönlich und durch seinen ihm verantwortlichen Stellvertreter vertreten ist. Nach Umbenennung der vorgenannten Gesellschaft auf „Operngasse Büro- u. Geschäftshaus GesmbH" blieben Dr. Janoschik und Duval noch bis zum 8.6.1977 die Geschäftsführer dieser 120.000-Schilling-GesmbH, ab dem 8.6.1977 wurden Ing. Rogner und Richard Zelenka, beide aus Kärnten, neue Geschäftsführer. Obwohl bis zum 8.6.1977 keine einzige Bauhandlung auf dem Grundstück gesetzt wurde, waren bereits 337 Millionen Schilling Kredite bewilligt. Zwei Tage nach der Übernahme der Geschäftsführung durch Ing. Rogner und Zelenka wurde am 10.6.1977 durch die im persönlichen Eigentum stehende Firma Ing. Rogner GesmbH. mit den Bauarbeiten auf dem Grundstück Operngasse begonnen, nachdem die neue Geschäftsführung, nämlich der Herr Ing. Rogner, am 8. Juni den Auftrag seiner persönlichen Firma um den Pauschalbetrag von 220 Millionen Schilling zur schlüsselfertigen Herstellung des Baues vergeben hat. Erst August 1977 wurden die Angebote anderer Firmen eingeholt und am 8.8.1977 um das Anbot der Firma Ilbau für die Baumeisterarbeiten zu einem Pauschalpreis von 49,498.500 Schilling, als bei der Operngasse eingegangen, nachgewiesenermaßen vermehrt. Am 14. September 1977 nahm die Rogner GesmbH den Auftrag für die Baumeisterarbeiten zum Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling von der Operngasse-GesmbH schriftlich an. Da dieser Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling niemals durch einen Gerichtsbeschluß, durch ein gerichtliches Urteil oder während eines Beweisverfahrens in einer Verhandlung beim Handelsgericht Wien abgeändert oder angezweifelt worden ist, steht unwiderleglich fest, daß dieser Pauschalpreis durch die vertragliche Auftragsannahme durch die Rogner GesmbH. auch heute noch feststeht. Da auch Landeshauptmannstellvertreter Ludwig im Finanzausschuß ausdrücklich anerkannt hat, daß die Baumeisterarbeiten rund 113 - er hat 40% gesagt - der Gesamtbaukosten ausmachen, steht eindeutig fest, daß am 14. September 1977 der Bau des Gebäudes Operngasse um rund 150 Millionen Schilling schlüsselfertig übernommen wurde, beziehungsweise durch die eindeutige Erklärung der Firma Ilbau um maximal 165 Millionen Schilling hätte gebaut werden können. Zu diesem Preis stand die Firma Ilbau auch noch am vergangenen Montag. Ich habe gefragt, ob das ein Gefälligkeitsanbot war. Der Kalkulant und sein Chef haben erklärt, daß dieses kalkuliert wurde, daß man bei den Baumeisterarbeiten eine ganz dünne Verdienstspanne gehabt hätte, daß es daher nur gerechtfertigt war, als Generalunternehmer den gesamten Bau zu übernehmen und daß im Preis von 165 Millionen Schilling für ein schlüsselfertiges Gebäude Operngasse 21 ein bürgerlicher Gewinn enthalten wäre. Sie können sich jetzt vorstellen, welchen Gewinn Sie jenen verschaffen, denen Sie 355 Millionen in den Rachen werfen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Bernau: Da ist das Grundstück auch schon dabei. – Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ihr habt ein sehr schlechtes Gewissen, meine Herren!) Herr Dr. Bernau, Ihre Freunde unter den Unternehmern werden sich über die Praktiken des Bundeslandes Niederösterreich freuen, wo man mit einer Firma Geschäfte abschließt, die andere Firmen hinter das Licht führt, denn diese Firma hat am 8. Juni 1977 einen Werkvertrag mit sich selbst abgeschlossen: der Herr Ing. Rogner mit sich selbst, damit ja niemand kontrollieren kann, was da los ist, und die Firma Ilbau, eine seriöse Firma, die in ganz Österreich angesehen ist, die wird mit einem Anbot von 165 Millionen, um 55 Millionen billiger, als Generalunternehmer abgewiesen. Das ist die Politik des Landes Niederösterreich unter der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ.) Die haben Sie zu verantworten. Grundkosten 65 Millionen plus Baumeisterarbeiten von 150 Millionen beziehungsweise 165 Millionen ergeben daher für das Bürogebäude Operngasse 21 Kosten von maximal 215 beziehungsweise 230 Millionen zusätzlich Mehrwertsteuer. Mit Recht fragt die ganze Öffentlichkeit und erst recht eine wachsame Minderheit im Landtag von Niederösterreich: Für welche Zwecke wurde die Differenz des Kredites von 337 Millionen beziehungsweise 355 Millionen Gesamtkaufpreis laut Regierungsvorlage verwendet? 55 Millionen, habe ich Ihnen schon vorgerechnet, beträgt nämlich die Differenz des Anbotes, des seriösen Anbotes der Firma Ilbau von 165 Millionen und dieses Werkvertrages von 220 Millionen, den der Herr Rogner mit sich selbst abgeschlossen hat. Mir hat ein Generaldirektor eines großen Unternehmens gesagt: Na, solche Dinge geschehen also! Wir seriösen Firmen kalkulieren aufs schärfste, und dann werden wir, wenn wir richtig kalkulieren, um 55 Millionen unter Umständen hinters Licht geführt. (Beifall bei der SPÖ.) Im Zuge der Auseinandersetzung über die Höhe der Baukosten, einschließlich des Grundwertes Operngasse 21, hat Landeshauptmannstellvertreter Ludwig am 1. Juni 1978 den gesamten Finanzausschuß und die anwesenden Regierungsmitglieder dadurch irregeführt, daß er ein völlig unverbindliches Privatgutachten als ein vom Gericht rechtsverbindlich anerkanntes Gerichtsgutachten hingestellt hat. Da laut Einsichtnahme in den Gerichtsakt 10 Cg 143/77 eindeutig festgestellt werden konnte, daß das Gericht in diesem Gerichtsverfahren niemals die Baukosten festgestellt hat, hat Landeshauptmannstellvertreter Ludwig die Unwahrheit gesagt. Nachdem im Gerichtsakt 10 Cg 143/77 ein Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung I/AV, Beamter Kalchbrenner, aufliegt und vom Amt der NÖ Landesregierung in den Gerichtsakt Einsicht genommen wurde, müßte es dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig bekannt sein, daß es überhaupt keine gerichtliche Entscheidung über die Baukosten Operngasse 21 gibt. Ein Mitglied der NÖ Landesregierung hat daher eindeutig die Wahrheitspflicht gegenüber den niederösterreichischen Abgeordneten und damit gegenüber der niederösterreichischen Bevölkerung verletzt. (Abg. Zimper: Das hat er ja im Ausschuß gesagt! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das darf nicht wahr sein!) Welches Vertrauen Abgeordnete zu allen anderen Behauptungen eines solchen Regierungsmitgliedes noch haben können, ist eindeutig zu beantworten. Neben der Frage nach dem nachweislichen Verbleib von 140 beziehungsweise 120 Millionen Schilling ist die Eignung des Gebäudes Operngasse 21 für die Zwecke der Landesverwaltung niemals objektiv geprüft worden. Ein Gefälligkeitsgutachten des Prof. Appel für den Herrn Landeshauptmann Maurer ist eine eindeutige Brüskierung frei gewählter Abgeordneter. Dieses Gutachten wurde eindeutig für die Zwecke einer Bank erstellt, wobei auch feststeht, daß es nach den Einreichplänen des Architekten Petschwar und nicht nach der tatsächlichen Bauausführung durch die Firma Rogner erstellt wurde. Das heißt, es ist für Zwecke des Landes Niederösterreich völlig unbrauchbar, wofür der Herr Landeshauptmann die alleinige Verantwortung trägt. (Landeshauptmann Maurer: Gerne!) Abschließend muß festgestellt werden, dass der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich, Andreas Maurer, den Landtag durch die Vorlage des Gefälligkeitsgutachtens von Prof. Appel, welches völlig wertlos ist und wofür der Herr Landeshauptmann laut eigener Mitteilung im Finanzausschuß 150.000 Schilling plus Mehrwertsteuer bezahlt hat, hinters Licht geführt hat. Es steht fest, dass das Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig am 1.6.1978 bei der Errechnung der Baukosten durch das Gericht im konkreten Fall gleichzeitig in derselben Weise gemacht hat. Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Fakten. Das sind Beweise, das sind Aussagen von Männern, die Sorge haben um die Entwicklung in diesem Lande. (Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Es sind Menschen, die Sorge haben um die Betriebe, in denen sie arbeiten. Wenn Sie nämlich mit solchen Methoden vorgehen, von vorne herein 337 Millionen Schilling Kredit zu gewähren, ohne daß man die Gesamtbaukosten und die Grundkosten nachweislich vorlegt und dann Gesamtbaukosten von 150 Millionen in Gerichtsakten festlegt, wenn man dann 65 Millionen Grundkosten hat, dann kann man alle anderen leicht aus dem Wind schlagen. Mir hat einer der Herren, die ich sehr eingehend gefragt habe, erklärt: Der Rogner ist ein Glückspilz. Einmal sollten wir so einen Auftrag bekommen, wo wir gleich 55 Millionen bei den Gesamtkosten verdienen. Dazu ist er noch Geschäftsführer und dann ist er noch Gesellschafter. (Abg. Reischer: Fragen Sie beim Bauring nach, Herr Doktor!) Also hier sind die Möglichkeiten, zu Geld zu kommen, sehr sehr einfach: durch die Politik des Herrn Landeshauptmannes, durch die Politik des Herrn Landeshauptmannstellvertreters, durch die Verhaltensweise des Herrn Heinrich Müller in der Landes-Hypothekenanstalt, durch die Verhaltensweise anderer, die alle der Österreichischen Volkspartei angehören. Das soll in der Öffentlichkeit festgestellt werden. Seit 1968, seit der Affäre um die Conti-Bank, haben wir geglaubt, in diesem Lande hätten sich die Dinge geändert. Wir können heute feststellen, da8 man das viel geschickter macht, denn gegen Janoschik und Duval war Viktor Müllner ein Waisenknabe, sage ich Ihnen. Sie haben Glück, daß Sie einen geviften Mann haben, den Dr. Janoschik, und einen noch geschickteren Rechtsanwalt, Dr. Hierzenberger, und dann noch Ihren Heinrich Müller, die alle zusammen das so machen, daß es dann dem Herrn Landeshauptmann durch Landeshauptmannstellvertreter Ludwig mundgerecht gemacht wird und man der breiten Öffentlichkeit weiszumachen versucht, es sei ein Geschenk des Himmels. Ich sage Ihnen, es ist ein Geschenk des Teufels. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Sozialisten.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Maurer. Ich erteile es ihm. Landeshauptmann MAURER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Traditionen müssen keine Dogmen sein. Ich möchte deshalb eine Tradition dieses Hauses heute durchbrechen. Im Landtag ist es üblich, daß sich ein Regierungsmitglied am Ende der Debatte zu Wort meldet. Wenn ich dies heute anders halte, das heißt, wenn ich mich gleich am Beginn der Aussprache über die Vorlage „Amtshaus in der Operngasse“ in die Diskussion einschalte, dann mag das ungewöhnlich erscheinen. Ich möchte Ihnen aber sagen, es hat dies einen ganz besonderen Grund. Ich möchte erreichen, daß die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt sachlich geführt und nicht ausschließlich von Emotionen bestimmt wird. Der erste Redner der Sozialistischen Partei hat mich in meiner Ansicht wirklich bestärkt, daß diese Gefahr nicht nur gegeben sein könnte, sondern daß sie eigentlich fast schon eingetreten ist. Denn wenn man nur mit Beschuldigungen und Verdächtigungen hier arbeitet und tatsächlich die Beweise schuldig bleibt, ich glaube, da müßte vor allem einem Juristen völlig klar sein, daß hier etwas nicht in Ordnung ist. (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb möchte ich, ehe Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter die Klingen kreuzen, nochmals nüchtern und ganz sachlich feststellen, worum es in Wirklichkeit geht und was bisher wirklich geschehen ist. Ich tue das im Bewußtsein der Verantwortung, die ich trage, und ich tue dies in der Absicht, dem Land Auseinandersetzungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren und in letzter Konsequenz nur schädlich sein können, zu ersparen. Der Erwerb dieses Objektes in der Operngasse und der gleichzeitige Verkauf des Grundstückes auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz sind nämlich vollkommen „transparent“, es gibt hier nichts zu verbergen. Das möchte ich hier laut und deutlich feststellen. (Beifall bei der ÖVP.) Wer etwas anderes behauptet, wer unbewiesene Verdächtigungen in den Raum stellt und wer unbegründete Spekulationen zu einem angeblichen Indizienbeweis umfunktioniert, der tut nichts anderes, als die politische Atmosphäre in unserem Bundesland Niederösterreich unnötig zu vergiften. (Beifall bei der ÖVP.) Auch die Tatsache, lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist ein Wahnsinn!) daß wir in einem Jahr Landtagswahlen haben, ist dafür keine Entschuldigung. Hingegen gibt es Beweise genug dafür, daß es für die Bürger unseres Landes gut ist, wenn alle, die Verantwortung tragen, ihr Mandat als verpflichtenden Auftrag verstehen, stets für dieses Land und seine Bevölkerung zu arbeiten. Um eine objektive Beurteilung der zur Debatte stehenden Regierungsvorlage zu ermöglichen, möchte ich einige Tatsachen in Erinnerung rufen. Ja, die Wahrheit, Herr Landeshauptmannstellvertreter, tut weh, ich weiß es. (Heiterkeit bei den Sozialisten.) Wenn hier etwas anderes gesagt wird, dann tut die Wahrheit, die dann festgestellt wird, der sozialistischen Fraktion weh, jawohl. Das kann ich nachfühlen. Genau vor drei Jahren, im Juni 1975, hatte sich die Landesregierung entschlossen, einen internationalen Architekturwettbewerb für den Neubau eines Amtshauses auf dem BallhausplatzMinoritenplatz auszuschreiben. Dieser internationale Wettbewerb sollte unter anderem auch ein Beitrag zum Jahr des Denkmalschutzes sein. Und es waren vor allem die Vertreter der Sozialistischen Partei, die diesen internationalen Wettbewerb damals vehement gefordert haben. Die Jury, die über die eingereichten Projekte entscheiden sollte, setzte sich überwiegend aus Architekten zusammen, und zwar sowohl aus österreichischen, wie auch aus ausländischen Architekten. Politiker gehörten diesem Gremium nicht an, um auch den leisesten Verdacht einer Einflußnahme von vornherein auszuschalten. In den Wettbewerbsbedingungen war damals ausdrücklich festgelegt worden, daß die von der Gemeinde Wien vorgeschriebene Baulinie höchstens geringfügig überschritten werden dürfte. Trotzdem wurden von der Jury - gegen die Stimmen der Vertreter des Landes – zwei Projekte zugelassen, die eine wesentliche Überschreitung bzw. eine Änderung der Baulinie erforderlich gemacht hätten. Eines dieser Projekte war jenes, das später ebenfalls, meine Damen und Herren, mit Stimmenmehrheit - mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde. Es war von den Architekten Marschalek, Ladstätter und Gantar eingereicht worden. Schon bei den Beratungen der Jury bestand kein Zweifel darüber, daß die Ausführung dieses Projektes eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Wien erfordern würde. Die Vertreter der Gemeinde Wien in der Jury bezeichneten eine solche Änderung innerhalb relativ kurzer Zeit für durchführbar. Sie nannten einen Zeitraum von drei bis längstens neun Monaten. Die Landesregierung hat sich einstimmig entschlossen, das mit dem ersten Preis ausgezeichnete Projekt realisieren zu lassen. Dazu hat sicherlich auch die Tatsache beigetragen, daß der preisgekrönte Entwurf von einem österreichischen Architektenteam eingereicht worden war. Um die Durchführung zu ermöglichen, stellte das Amt der Landesregierung bereits Anfang August 1976 an das Magistrat der Stadt Wien das Ersuchen, die notwendige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes vorzunehmen. Hiefür wäre ein Gemeinderatsbeschluß der Gemeinde Wien notwendig gewesen; dieser ist allerdings bis zum heutigen Tag noch nicht gefaßt worden. Schon im Herbst des Jahres 1977 war auf Grund mehrerer Gespräche und Informationen offenkundig, daß die notwendige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nicht genehmigt wird. Ich habe daher Anfang Oktober 1977 der Landesregierung vorgeschlagen, dieses geplante neue Amtshaus auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz nicht zu bauen, die Möglichkeit einer allfälligen Verwertung des Projektes und der Liegenschaft unter Berücksichtigung der Interessen des Landes Niederösterreich zu prüfen sowie diesbezügliche Verhandlungen mit der Gemeinde Wien, mit dem Bund und mit sonstigen Interessenten einzuleiten. Am 11. Oktober 1977 hat die Landesregierung einen mit meinem Antrag identischen Beschluß gefaßt. Um seine Realisierung möglich zu machen, war es vorerst einmal notwendig, den Wert der Liegenschaft schätzen zu lassen. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger wurde damit beauftragt. Sein Gutachten besagte, daß die Liegenschaft am Ballhausplatz-Minoritenplatz etwa 180 Millionen Schilling wert sei. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von ca. 45.000 Schilling. Ich habe dann das Grundstück zuerst der Stadt Wien zum Schätzpreis angeboten. Bürgermeister Gratz gab jedoch eine ablehnende Antwort. Negativ war auch die Reaktion des Bundes, dem die Liegenschaft ebenfalls offeriert wurde. Bundeskanzler Dr. Kreisky erklärte, der Bund sei nicht einmal daran interessiert, in Verhandlungen einzutreten. In der Folge meldeten sich auch private Kaufinteressenten, die Gespräche mit ihnen zeitigten jedoch kein endgültiges Ergebnis, vor allem deshalb, weil die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des preisgekrönten Projektes entgegenstanden, abschreckend gewirkt haben. Als ich der Landesregierung im Oktober des vorigen Jahres vorschlug, auf den Bau des neuen Amtshauses auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und der hohen Kosten für die Realisierung des preisgekrönten Projektes - allein für die Fassade wäre über den Daumen gepeilt ein Betrag von 150 bis 200 Millionen Schilling erforderlich gewesen - (Landesrat Grünzweig: Das war eine Alternative. Das stimmt ja nicht!) zu verzichten, habe ich mein Wort gegeben, dass für bessere Arbeitsbedingungen der Landesbeamten anderweitig vorgesorgt werden wird. Dieses Versprechen war für mich eine Selbstverständlichkeit, denn viele unserer Mitarbeiter müssen ihren Dienst unter Bedingungen versehen, die man Arbeitnehmern heute kaum noch zumuten kann. (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb, meine Damen und Herren, war das Amt der Landesregierung bemüht, zusätzlich zu den 13 schon jetzt dislozierten Dienststellen neue Büroräume anzumieten. Aus den zahlreichen Offerten wurden drei in die engere Wahl gezogen, ein Projekt der Firma Kleiderbauer im 6. Bezirk, ein Bürohaus der Firma IMMOVEST in der Linken Wienzeile und das Gebäude des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger in der Traungasse im 3. Bezirk. Das letztgenannte Objekt schien für eine zusätzliche Anmietung am geeignetsten. Ich habe deshalb Ende Februar eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten lassen; sie hätte im März dieses Jahres beschlossen werden sollen. Gerade zu diesem Zeitpunkt wurde ich jedoch davon in Kenntnis gesetzt, (Ruf bei der SPÖ: Jetzt kommt der Lichtblick!) daß das Land auch ein im Rohbau bereits fertiggestelltes Bürohaus in der Operngasse erwerben könne, und zwar zu Bedingungen, die sowohl hinsichtlich der Unterbringung der derzeit verstreuten Dienststellen in einem Gebäude als auch hinsichtlich der Kosten als optimal bezeichnet werden müssen. Alle anderslautenden Behauptungen, die in den letzten Wochen verbreitet, und alle Spekulationen, die in diesem Zusammenhang angestellt wurden, widersprechen, meine Damen und Herren, den Tatsachen. Ich muß sie daher nachdrücklich und energisch zurückweisen. (Lebhafter Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Selbstverständlich haben wir nicht die Katze im Sack gekauft. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, kauft niemand die Katze im Sack. So etwas hat es bei mir niemals gegeben und so etwas wird es nicht geben, solange ich Landeshauptmann bin. (Beifall bei den Abgeordneten der ÖVP.) Noch bevor die ersten Vorverhandlungen aufgenommen wurden, haben Mitarbeiter des Amtes der Landesregierung sowohl in das Handelsregister als auch in das Grundbuch Einsicht genommen. Die entsprechenden Grundbuchsauszüge liegen Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor. Daraus können Sie entnehmen, daß Eigentümer der Liegenschaft Operngasse 21 die „Operngasse- Büro- und Geschäftshaus-Ges.m.b.H." ist. Ich brauche wohl nicht besonders zu erwähnen, daß Eintragungen im Grundbuch glaubwürdig sind und daß man daher darauf vertrauen kann - auch darauf, daß auf Grund dieser Eintragungen jedermann Eigentum nach den Grundsätzen eines redlichen Geschäftsverkehrs erwerben kann. Diesem Vertrauensgrundsatz folgend, ist für den redlichen Erwerber eine Prüfung vorangegangener, insbesondere außerbücherlicher Rechtsgeschäfte weder notwendig noch rechtlich von Bedeutung. Aber auch über den Wert des Bürogebäudes bzw. der Liegenschaft in der Operngasse wurden in der letzten Zeit vollkommen falsche Zahlen genannt. Die Verkäufer haben das Schätzungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgelegt; der Grund und das Gebäude werden darin mit rund 397 Millionen Schilling bewertet. Ich habe aber auch ein weiteres Gutachten durch das Land einholen lassen. Und um ganz sicher zu gehen, habe ich damit jenen gerichtlich beeideten Sachverständigen beauftragt, der Pressemeldungen zufolge angeblich behauptet hätte, er beurteile das Gebäude Operngasse 21 ungünstig. Der vom Land beauftragte Sachverständige kam nun zu dem Ergebnis, daß ein Preis von rund 389 Millionen Schilling angemessen ist. (Landesrat Grünzweig: Darauf kommen wir noch, Herr Landeshauptmann!) Das ist das gerichtlich beeidete Sachverständigengutachten, das mir vorliegt. übrigens, Herr Abg. Brezovszky, Sie haben ja die Anregung dazu gegeben (Abg. Dr. Brezovszky: Ein Gutachten, das Makulatur ist!) und ich habe diese Anregung bereitwillig aufgenommen. Beide Gutachten haben damit bestätigt, daß der in der Regierungsvorlage empfohlene Kaufpreis von 355 Millionen Schilling angemessen ist. Sicher kann man alles, auch Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen, in Zweifel ziehen. Man kann es. Ich halte es jedoch politisch nicht nur für unernst, sondern ich halte es – darf ich das offen hier aussprechen und ernst zum Ausdruck bringen - für sehr bedenklich, wenn Behauptungen von Zeitungen plötzlich glaubwürdiger sein sollen als Gutachten von dazu berufenen Experten. Ich halte es für außerordentlich gefährlich, sich auf einen solchen Weg, Herr Abg. Brezovszky, überhaupt zu begeben. Ich jedenfalls baue mehr auf die Seriosität beeideter Sachverständiger (Abg. Wedl: Nein, Privatgutachten!) als auf Schätzungen, die Laien anstellen, noch dazu, wenn damit offensichtlich eine bestimmte Absicht verfolgt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Mit dieser meiner Ansicht, Hohes Haus, stehe ich übrigens nicht allein da. In der ganzen Welt ist es üblich, daß die Gutachten von Sachverständigen und nicht Mutmaßungen oder Milchmädchenrechnungen von Leuten, die sich von sich aus berufen fühlen, den Fachmann zu spielen, als Entscheidungsgrundlage dienen. In den Pressemeldungen der letzten Zeit wurde auch auf ein zivilgerichtliches Verfahren verwiesen, das mit dem Objekt Operngasse 21 in Verbindung stehe. Weil ich zu den Politikern gehöre, die selbst einem unbegründeten Verdacht - Herr Abg. Brezovszky - nachgehen, habe ich auch in diesen Gerichtsakt Einsicht nehmen lassen. In diesem zivilrechtlichen Verfahren ging es um die Bewertung der im Zusammenhang mit dem Objekt Operngasse 21 zu erbringenden Bauleistungen. Dem Gericht lag ebenfalls ein Sachverständigengutachten vor, welches für die reinen Baumeisterleistungen einen Betrag von ca. 100 Millionen Schilling als angemessen angenommen hat. Es ist nun allgemein bekannt - auch hier wurde das bereits erwähnt - und unbestritten, daß die reinen Baumeisterleistungen (Abg. Dr. Brezovszky: Sie müssen aber schlechte Beamte haben, die so etwas sagen!) etwa 35 bis 40% der gesamten Baukosten ausmachen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Schon wieder hineingelegt, Herr Landeshauptmann!) Wenn nun in dem vorher erwähnten Gutachten Gesamtbaukosten von etwa 220 Millionen Schilling angegeben werden, so entspricht dies ziemlich genau den angestellten Berechnungen. Vergleicht man diese Baukosten mit jenen, die der Bund für die Errichtung neuer Amtsgebäude in Wien in den letzten Jahren bezahlt hat, dann ergibt sich nicht nur, daß der Preis für das Gebäude Operngasse 21 angemessen ist, sondern auch, daß er wesentlich unter den Kosten für vergleichbare Bundesobjekte liegt. Diese Feststellung, meine Damen und Herren, gilt vor allem hinsichtlich der Kosten für den Quadratmeter Nettonutzfläche. Der Wert des Objektes in der Operngasse ist aber auch deshalb als optimal zu bezeichnen, weil sich die Verkäufer seinerzeit bereit erklärt haben, die Liegenschaft Ballhausplatz-Minoritenplatz zu einem Kaufpreis von 140 Millionen Schilling zu erwerben. Der Erwerb des Bürohauses in der Operngasse kostet das Land also in Wirklichkeit nur 215 Millionen Schilling. (Abg. Dr. Brezovszky: Das ist doch ein Landesvermögen. Das ist eine Milchmädchenrechnung!) Die neu gegründete „BallhausplatzMinoritenplatz Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und Verwertungs-Ges.m.b.H." hat sich darüber hinaus verpflichtet, alle noch offenen Ansprüche der Architekten Marschalek, Ladstätter und Gantar zu übernehmen. Erinnern Sie sich, darüber wurde in der Finanzausschußsitzung den Damen und Herren ausführlich berichtet. Der Erwerb der Liegenschaft Ballhausplatz-Minoritenplatz durch die neuen Eigentümer ist durch eine Bankgarantie abgesichert. (Landesriat Grünzweig: Wir garantieren uns selber!) Daß die Ihnen, meine Damen und Herren, vorgelegten Kaufvertragsentwürfe nicht dem letzten Stand der Entwicklung Rechnung tragen, liegt daran, daß eben seit ihrer Erstellung weitere Gespräche mit den Verkäufern geführt wurden, und zwar ausschließlich in der Absicht, die Konditionen und die Sicherheiten für das Land wesentlich zu verbessern. Auch das wurde berichtet in der Finanzausschußsitzung. Solche Gespräche wird es auch weiterhin geben, denn der Abschluß der Verträge fällt ja in die Kompetenz der Landesregierung und dort wird der endgültige Beschluß über diese Verträge gefaßt. Selbstverständlich werden alle Details vor der endgültigen Genehmigung nochmals eingehend geprüft werden, selbstverständlich von Fachleuten, bitte sehr. Und ebenso selbstverständlich ist, daß das Land seinen Verpflichtungen erst nachkommen wird, bis die Benützungsbewilligung der zuständigen Stelle der Stadt Wien vorliegt und nicht früher. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erwerb des Bürohauses in der Operngasse ist also, wie ich bereits einleitend festgestellt habe, vollkommen transparent, wenn ich dieses Wort nochmals gebrauchen darf. Es wäre nur zu wünschen, daß in anderen politischen Bereichen ebenso alle Karten offen auf den Tisch gelegt werden wie in diesem Falle. (Beifall bei der ÖVP.) Was ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, darlegte, sind keine Wunschträume, sondern nüchterne Tatsachen. Sie entziehen allen anderslautenden Behauptungen, Mutmaßungen und Spekulationen, die in den letzten Wochen angestellt wurden, den Boden. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, macht sich selber unglaubwürdig. Tatsache ist, daß es der Erwerb des Amtshauses in der Operngasse möglich macht, die Landesverwaltung zu rationalisieren und zu vereinfachen, da die bisher verstreuten Dienststellen in einem Gebäude untergebracht werden können. Tatsache ist, daß durch den Erwerb dieses Hauses in der Operngasse für hunderte Landesbedienstete endlich menschenwürdige Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Tatsache ist, daß der Erwerb des Hauses in der Operngasse das Land de facto nur 215 Millionen Schilling kostet, ein Betrag, (Abg. Wedl und Abg. Dr. Brezovszky: Sie vergessen den Ballhausplatz!) der bei der Realisierung des Projektes auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz fast zur Gänze für die Fassade hätte in Anspruch genommen werden müssen. Tatsache ist, (Zwischenrufe bei den Sozialisten.) daß künftighin (Abg. Dr. Bernau: Hört doch zu!) erhebliche Beträge, die derzeit für die Anmietung fremder Objekte gezahlt werden müssen, eingespart werden können und daß sich somit das Haus in der Operngasse in 15 bis 20 Jahren, so gesehen, selbst amortisieren wird. Und Tatsache ist schließlich auch, daß Budgetmittel in der Höhe von hunderten Millionen Schilling nicht für den Bau eines Amtshauses verwendet werden müssen, sondern daß sie dort eingesetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden, nämlich bei der Arbeitsplatzsicherung. Den Niederschlag finden Sie bereits im heurigen Budget. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenrufe von Abgeordneten der SPÖ.) Aber beruhigen Sie sich, meine Damen und Herren, ich werde darüber in der nächsten Sitzung des Landtages ausführlich berichten. Tatsache ist es also, daß mit einem Schlag drei Dinge erreicht werden: Die Verwaltung immer mehr als Service für die Bevölkerung auszubauen; die Raumnot in den Dienststellen der Landesregierung zu beheben; die Budgetmittel optimal für arbeitsplatzsichernde Investitionen einsetzen zu können. Wie gesagt, das alles sind Tatsachen, die sich letztlich als Vorteile für Niederösterreich erweisen werden. Das wird auch dann der Fall sein, wenn es Leute geben sollte, die diese Tatsache einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich sagc es nochmals, nach sorgfältiger Prüfung sowohl durch Fachleute als auch durch Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen des Amtes der Landesregierung bin ich zur Überzeugung gekommen, dem Landtag mit gutem Gewissen die Annahme dieser Regierungsvorlage empfehlen zu können. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Wedl: Sehr zaghaft!) Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, werden sich gewiß daran erinnern, daß ich unmittelbar nach meiner Wahl zum Landeshauptmann – es war vor ca. zwölf Jahren - mit dem Versprechen angetreten bin, zuerst gründlich auszumisten und dann frisches Stroh einzubringen. (Abg. Dr. Brezovszky: Das sticht! - Abg. Anzenberger: Den Brezovszky sticht es!) Es war, es ist und es bleibt mein Grundsatz und bleibt der Grundsatz meines politischen Handelns, mit jedem Steuerschilling verantwortungsbewußt umzugehen. Verantwortungsbewußtsein, aber auch Korrektheit, das müßten Selbstverständlichkeiten für jeden sein, der eine offizielle Funktion bekleidet. Wenn jemand gegen diese Grundsätze verstößt, habe ich noch nie gezögert, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Was ich aber entschieden ablehne und was ich immer abgelehnt habe, das sind Verdächtigungen, die jeder Grundlage entbehren. Nur wenn jemand Verdächtigungen ausspricht und dafür den Beweis erbringt, dann sind die Konsequenzen, die gezogen werden müssen, gerechtfertigt. Dann freilich, meine Damen und Herren, selbstverständlich unverzüglich. (Abg. Wedl: Hoffentlich ziehen Sie sie heute noch!) Unkorrektheit oder gar Skandale überlassen wir gerne anderen, die können das weitaus besser. Wir, meine Damen und Herren, und das versichere ich dem Hohen Haus, wir werden auch weiterhin dieses unser Haus in Ordnung halten. (Lebhafter und lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich würde sagen, Herr Landeshauptmann, mit einem zündenden Appell an Ihre Kollegen über Arbeitsplatzsicherung und alle möglichen Dinge haben Sie sich hier von der Bühne verabschiedet, haben aber nicht versäumt, vorher einmal zu sagen - ich habe mir das ein bisserl mitgeschrieben -, nur mit Verdächtigungen zu arbeiten, das geht nicht. Herr Landeshauptmann, ich sage Ihnen jetzt gleich folgendes : Das, was ich heute hier sage, sind keine Verdächtigungen, das, was ich heute hier bringe - Sie werden es noch sehen -, sind jene Tatsachen, die Sie nach der Rede unseres Klubobmannes noch immer bestreiten. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da war ja noch nichts!) Wenn für Sie die Gerichtsakte keine Tatsachen sind, in die der Herr Landeshauptmannstellvertreter sogar Einsicht genommen hat, dann weiß ich nicht, was Tatsachen sind. Sie haben weiterhin auch gesagt, es ist alles transparent, es gibt nichts zu verbergen. Ich hoffe es zumindest, Und Sie haben dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel hier zugerufen, die Wahrheit tut weh. Herr Landeshauptmann, ich sage Ihnen jetzt dazu: Als Ihre Kollegen von der Rechten unruhig geworden sind mit Zwischenrufen, als man den Dr. Brezovszky sehr heftig unterbrochen hat, habe ich wirklich nicht das Gefühl gehabt, daß Sie ihn deshalb unterbrochen haben, weil er die Unwahrheit gesagt hat, sondern man hat ihn deshalb unterbrochen, weil er das gesagt hat, was Ihnen unangenehm ist. (Beifall bei der SPÖ.) Sie sagen, Herr Landeshauptmann, daß da wohl manche den Fachmann spielen. Der Kollege Höfinger ist nicht da, sonst hätte ich ihn jetzt ersucht - in meinem Namen, den Abg. Stangl vertrete ich ja nicht -, ob er genehmigt, daß ich als Nichtfachmann oder Nichtganz-Fachmann zu diesen Problemen Stellung nehme. Wenn wir so weit kommen in diesem Haus, meine Damen und Herren, dass jeder Abgeordnete nur dann sprechen kann, werin er Fachmann ist, hoffe ich, daß beispielsweise der Kollege Diettrich als Rauchfangkehrermeister nicht nur mehr zur Gebührenordnung der Rauchfangkehrer sprechen wird. Das wird hoffentlich nicht der Fall sein. Meine Damen und Herren, aber nun zum Thema. In der Regierungsvorlage 540, Ankauf der Liegenschaft Operngasse 21, hat der Herr Landeshauptmann zum Ausdruck gebracht, 15 angemietete Objekte wären nicht rationell. Des weiteren steht in dieser Regierungsvorlage in der Sache Ballhausplatz, die der Herr Landeshauptmann hier eingehend zur Diskussion gestellt bzw. aufgezeigt hat: Schwierigkeiten mit den Bebauungsbestimmungen, keine Entscheidung des Wiener Gemeinderates. All das wurde hier gesagt. Aber die köstliche Formulierung, meine Damen und Herren, die es in dieser Regierungsvorlage gibt, möchte ich wörtlich zitieren: „Als Interessent ist nunmehr die Operngasse Büro- und Geschäftshaus Ges.m.b.H. aufgetreten, welche dem Land ihrerseit ein bereits im Rohbau fertiggestelltes, anfangs 1979 bezugsfertiges Bürohaus zum Kauf angeboten und gleichzeitig einen Kaufinteressenten für die Liegenschaft Ballhausplatz namhaft gemacht hat." Man muß das zweimal lesen, denn man sagt, als Interessent für den Ballhausplatz - so heißt es nämlich - ist die Operngassengesellschaft aufgetreten. Aber es heißt dann, sie macht ihrerseits erst einen Interessenten für diesen Platz namhaft. So ist das in der Regierungsvorlage zu lesen. Wenn man allerdings die Gesellschafter dieser Interessentengruppe jetzt - denn damals war es ja noch keine Gesellschaft - ein bißchen näher durchleuchtet, dann weiß man, daß sie mit der Operngassen-Ges.m.b.H. doch einiges gemeinsam hat. Es wird dann allseits auf die Preise eingegangen; darauf werde ich auch noch eingehen, aber ich möchte jetzt noch eines sagen: Es steht dann in der Regierungsvorlage, es liegen bei die Planunterlagen Ansicht, Schnitt und Grundriß Regelgeschoß, zwei Vertragsentwürfe über den Verkauf Ballhausplatz und den Kauf Operngasse 21. Ich sage jetzt dazu, es fehlen in dieser Regierungsvorlage die normalerweise für einen solchen Bau zu gebende Baubewilligung, eine Baubeschreibung, die jeder kleine Bauwerber in Niederösterreich einzureichen hat, nur die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder haben offenbar kein Recht, eine Baubeschreibung zu sehen, und es fehlt - das sage ich ganz besonders unterstrichen - ein Werkvertrag, aus dem man endlich auch sehen kann, wie der Herr Generalunternehmer diesen Bau auszuführen gedenkt. Und es fehlt auch der Grundrißplan für den ersten Stock, das sollte offensichtlich das große Geheimnis bis zuletzt bleiben. Bezüglich der Verträge, meine Damen und Herren, gibt es einige interessante Tatsachen. Der Abg. Dr. Brezovszky hat schon erwähnt, die Operngassenbüro- und –geschäftshaus Ges.m.b.H. bis zum 3. Mai 1978, also bis vor wenigen Wochen, war einer der Gesellschafter nach Janoschik Herr Dr. Hierzenberger. Er ist am 3. Mai ausgeschieden, ich sage das, um ja nicht wieder in den Verruf zu kommen, etwas falsches gesagt zu haben. Ich weiß es, er ist ausgeschieden mit 3. Mai, wie überhaupt, meine Damen und Herren, diese Operngasse-Ges.m.b.H. äußerst flexibel ist. Da gibt es ein Hinein, ein Heraus, einmal Geschäftsführer, einmal Gesellschafter, da kommt ein Neuer, da kommt Janoschik, Duval, da kommt Hierzenberger, dann scheidet Duval aus als Geschäftsführer, dann scheidet Janoschik als Gesellschafter aus, vor dem Duval ist offenbar der Vater Drbal drinnen, Geschäftsführer sind Janoschik und Duval, dann gehen sie alle weg, denn sie haben bei dieser Operngassen-Ges.m.b.H. offensichtlich ihr Programm erfüllt. Dann kommen sozusagen jene, die Verträge machen, dann ist der Dr. Hierzenberger am Werk. Und dann kommen die dazu, die den Bau durchführen. Da ist wieder die Rogner Ges.m.b.H., ich kenne mich schon sehr gut aus bei der ganzen Sache, möchte ich sagen. Und interessant ist nun, meine Damen und Herren, daß die Operngasse 21 an das Land verkauft wird und der Ballhaus-Minoritenplatz an einige Herren, die auch in der Operngassengesellschaft vertreten waren und sind. Dr. Hierzenberger ist in beiden Gesellschaften vertreten, hier mit 600.000 Einlage, bis zum 3. Mai bei der Operngasse mit 24.000. Heute ist Ing. Rogner oder die Ges.m.b.H. mit 4/5 vertreten in der Operngasse. Und trotzdem der Gesellschafter Dr. Hierzenberger an beiden Dingen beteiligt ist, macht er die Verträge zwischen dem Land und der Operngassen Ges.m.b.H. und macht die Verträge zwischen dem Land und jener Gesellschaft, die sich heute mit dem Ballhausplatz-Minoritenplatz - Verbauung, Geschäftshaus, Bürohaus, ich möchte die ganze Sache gar nicht erwähnen - befaßt. Meine Damen und Herren, auf jeden Fall möchte ich sagen: Es ist einmalig, daß bei solchen Verflechtungen ein Dr. Hierzenberger die Vertragsentwürfe für das Land macht. Ich darf nur eines erwähnen und die Gemeindeordnung Niederösterreichs zitieren. Im § 50 heißt es: „Bürgermeister und Mitglieder der Kollegialorgane sind von der Beratung oder Beschlußfassung wegen Befangenheit ausgeschlossen." Und da wird jetzt aufgezählt vom Geschwisterkind bis zu den Pflegeeltern und so weiter, ich zitiere nur mehr die letzten beiden Absätze: „In Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind, und wenn sonstige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen." Dann, meine Damen und Herren, hat der kleine Gemeinderat draußen in Niederösterreich die Sitzung zu verlassen, darf an den Beratungen nicht teilnehmen. Und ich möchte hier eines sagen, Herr Landeshauptmann. Wenn der Herr Dr. Hierzenberger diese Grenze schon nicht erkannt hat und diese Grenze nicht zu ziehen weiß, Sie als Landeshauptmann - Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, das gilt genauso auch für Sie müssen auf Grund Ihrer Stellung zumindest wissen, daß für solche Rechtsgeschäfte Maßstäbe anzulegen sind, die mindestens das Niveau der Gemeindeordnung für Niederösterreich beinhalten. Das hätte man zu erwarten. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren, bei der Finanzausschußsitzung hat Dr. Brezovszky – ich komme auf den Vertrag, jetzt nur auf einige Punkte - auf die Formulierung der Zahlungsmodalitäten hingewiesen. Ich habe zumindest kritisiert, daß in einem Punkt des Vertrages drinnensteht, daß die Zahlung vom Lande mit 1.1.1979 erfolgt. Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben sich darüber sehr stark aufgeregt und haben gesagt, das stimmt alles nicht, da habe ich schon telefoniert - angeblich telefoniert - und habe gefordert, daß der Kaufpreis erst zu erlegen ist, wenn das Haus fertig ist. Also Zug um Zug, so war Ihre Rede. Im übrigen ist es sehr bezeichnend, daß Ihnen bei der ganzen Sache als Argument dann nichts anderes mehr einfällt, als daß Sie dem Dr. Brezovszky sagen, im übrigen ist der Vertrag ja gar nicht genehmigungspflichtig durch den Landtag. Meine Damen und Herren, das ist ein Argument! Weil er nicht genehmigungspflichtig ist durch den Landtag, ist eh’ alles in Ordnung. Ich möchte dazusagen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, so ist es wieder nicht, denn der Landtag könnte doch die Auflage geben - Ihre Herren Kollegen werden es ja nicht tun - daß zuerst gültige, in Ordnung befundene und von der Rechtsabteilung des Landes Niederösterreich geprüfte Verträge vorgelegt werden, die im Interesse des Landes gelegen sind, und nicht Vertragsentwürfe, aus denen man praktisch überhaupt nichts herauslesen kann als Nachteile für das Land. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Kollege, haben Sie ein Mißtrauen!) Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmann Maurer, ich sage Ihnen nur eines: Es gibt gar keine Sanktionen für die Operngassengesellschaft, es gibt keine Sanktionen, wenn die Operngassengesellschaft Ihren Bau bis 1.1.1979 nicht fertigstellt, es gibt kein Pönale drinnen, gar nichts. Jedem kleinen Gewerbetreibenden, Herr Landesrat Schneider, werden in Niederösterreich von den bösen Gemeinden in Verträgen bei Bauaufträgen weiß Gott was für Pönale aufgebrummt, zumindest formell, aber für die Operngassengesellschaft gilt das ja nicht, denn die ist ja sowieso mit 1.1.1979 nicht fertig. Das wissen wir, das weiß ja jeder, der sich das Gebäude schon angesehen hat und ich habe das. Im Punkt 4, Herr Landeshauptmannstellvertreter, steht drinnen: Sonderwünsche bezüglich der Ausstattung sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Land und Operngassen-Ges.m.b.H., sondern sind in einem direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Land und dem Generalunternehmer, der Rogner Ges.m.b.H., zu vereinbaren. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Was ist da falsch, bitte?) Meine Damen und Herren, da ist alles falsch, Herr Landeshauptmannstellvertreter. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Warum?) Wissen Sie, warum? Weil wir diesem Generalunternehmer ausgeliefert sind! Wenn wenigstens dabeigestanden wäre, zu den derzeit in den Offerten - wenn es solche gibt - enthaltenen Positionen. Aber das steht ja auch nicht drinnen. Also das sind so die kleinen Dinge, auf die man beim Lesen dieser Verträge kommt. (Abg. Anzenberger: Ist das alles?) Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber ich möchte nur eines sagen, Herr Landeshauptmann: Bei einer solchen Vorlage, bei einer Summe von 355 Millionen Schilling, auch wenn Sie 40 Millionen Schilling sozusagen abgehandelt haben, sind das wirkliche Mängel. Der Herr Landeshauptmann Maurer sagt zum Beispiel, es kostet uns jetzt nur 215 Millionen, weil wir 140 einnehmen. Herr Landeshauptmann, seien Sie mir nicht böse, aber ich muß das wirklich jetzt sagen. Bei der Äußerung von Ihnen ist mir folgendes so blitzartig eingefallen. Manchmal sind es vielleicht gar nicht so witzige Dinge und ich bin vielleicht kein so witziger Mensch, aber es ist mir so eingefallen. Wenn sich ein Bauer einen Traktor kauft, der 100.000 Schilling kostet (Abg. Kurzbauer: Das ist ein kleiner!) 100.000 Schilling ist eh nur ein kleiner, ich habe unlängst einen gesehen, der hat 700.000 Schilling gekostet, und der sagt jetzt, der Traktor kostet 100.000 Schilling, ist ein übertragener, er kostet mich aber nur 50.000 Schilling, weil ich habe auch ein Stück Wiese dafür hergegeben. (Beifall bei der SPÖ.) So, Herr Landeshauptmann, ist dieser Vergleich. (Abg. Dr. Bernau: Das ist eine wirtschaftliche Frage!) Herr Dr. Bernau, ich würde Ihnen raten, gehen Sie einmal in einen (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Buchhaltungskurs in das Wifi nach St. Pölten, vielleicht lernen Sie es dort (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dr. Bernau: Sie können diese Frage nicht mit Buchhaltungsfragen vergleichen!) Dann gehen Sie zu mir in die Gemeinde, dort lassen wir Ihnen das anschauen. Meine Damen und Herren, offensichtlich wurden diese Kaufvertragsentwürfe überhaupt nicht geprüft durch die Rechtsabteilung. Man hat den Eindruck, wenn man sich das Ganze so anschaut, als gäbe es in diesem Lande Niederösterreich derzeit weder einen Bausachverständigen noch einen Fachmann für Verträge in der Rechtsabteilung. Ich habe den Eindruck, Herr Landeshauptmann, das machen nur mehr Sie und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Aber gut!) Die Beamten stehen... (Abg. Birner: Die Beamten stehen bei Fuß!) So ähnlich, aber sie brauchen nichts zu prüfen, denn das, was der Hofrat außer Dienst Körner geschätzt hat, ist alles richtig. (Abg. Ing. Kellner: Das war der Grund, weshalb wir einen zweiten genommen haben!) Meine Damen und Herren, ich habe ja nichts dagegen, daß ein ehemaliger Hofrat des Landes Niederösterreich das schätzt. Nur eines muß ich dazusagen: Auftraggeber – das schreibt er selber ist die OperngassenGes.m.b.H. Und, Herr Landeshauptmann, deswegen sage ich Ihnen, daß es eine Zumutung ist, eine solche Vorlage zu machen, weil man das Gutachten, welches vom Architekt Körner im Auftrag der OperngassenGes.m.b.H. erstellt wurde, in die Vorlage für diesen Landtag genommen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist nicht nur nicht üblich. Ich möchte da dem Architekten Körner gar nichts vorwerfen. Keine Verdächtigungen, Herr Landeshauptmann, keine! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Endlich einmal keine!) Aber es ist hier, sehr leisegesagt, unüblich. Und wenn nicht der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel oder Landesrat Grünzweig in der Regierungssitzung ein anderes Gutachten verlangt hätte, dann hätten wir das Körner-Gutachten noch allein. Aber es kommt noch eines - so ein bisserl kritisch muß ich das schon sagen: Architekt Körner ist zwar gerichtlich beeidet, aber wenn wir schon kritisch sind - er ist nicht für dieses Sachgebiet gerichtlich beeidet. Das haben wir auch nachgesehen. Genauso wie der Herr Architekt Appel offensichtlich den Stempel seines Bruders braucht, damit das Ganze in Ordnung geht. Sie können es dann nachprüfen, ich sage keine Unwahrheit. Und nun, meine Damen und Herren, um das Ganze auch so richtig menschlich zu beleuchten, Herr Landeshauptmann, sagen wir, unsere Beamten brauchen humane Arbeitsplätze. Es ist nicht mehr zumutbar für die Beamten. Nun, ich weiß nicht, ob so manche Beamten, wenn sie sich das Gebäude drüben angeschaut haben, eine große Freude haben werden daran. Dazu komme ich aber noch. Aber es ist immer gut, wenn man sagt, humane Arbeitsplätze, Beamte haben Anspruch darauf. Und unsere Sonderwünsche werden schon dementsprechend durch Herrn Generalunternehmer Rogner umgesetzt in die Tat. Nur, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, wage ich ohne Prophet zu sein die Behauptung, daß man da mit den 13 Millionen Schilling nicht durchkommen wird, wenn jetzt tatsächlich das Team - sehr verspätet, Herr Landeshauptmann - antritt, um überhaupt einmal zu prüfen, was da drüben zu tun ist. Ich wage die Behauptung, das wird nur ein Tropfen sein. Aber wir werden ja bei den Jahresabrechnungen Gelegenheit haben, Einsicht zu nehmen, wieviel es wirklich gekostet hat. Und nun, meine Damen und Herren: Minoriten- und Ballhausplatz, Landesgebäude vorgesehen, aus verschiedenen Gründen gestrichen. Da haben wir uns Gedanken darüber gemacht. Was die Eignung des Hauses betrifft, gab es zumindest für die Planer eine bestimmte Aufgabenstellung. Da gibt es eine schöne Formulierung, da heißt es: „Die Projektvorbereitung gliedert sich in Ableitung von Zielgrößen für das Bauvorhaben aus der langfristigen Planung der Entwicklung konkreter technischer Vorgaben für das zu errichtende Bürogebäude. Im Rahmen der Ableitung der Zielgrößen werden auf Grund langfristiger Oberlegungen der zukünftige Flächenbedarf wie auch der allgemeine Standard des Bauwerkes in seiner qualitativen und quantitativen Auslegung sowie der Kostenrahmen selbst festgelegt, folgende Entscheidungen sind notwendig: Festlegung der Mitarbeiterzahl je Funktionsbereich." In der Regierungsvorlage steht drinnen: Einer, zwei, und wenn es notwendig ist, auch drei und vier. „Wahl des Standortes, Festlegung des Bürotyps, Erstellung des Raumprogramms - da sind wir eh groß in Niederösterreich, nur für das Bürohaus haben wir keines - und daraus Ableitung des gesamten Nutzflächenbedarfes und Festlegung der Anforderung und Ausstattung des Standards technischer Systeme." Alles das gilt in unserem Falle, meine Damen und Herren, nicht, denn bei uns geht es darum, das muß gekauft werden, obwohl man nicht weiß - das ist das Interessante – ob dieses Haus tatsächlich echt ein Bürogebäude werden sollte. Denn vor zwei Monaten noch, so hört man, hat man noch immer davon geredet, ob es nicht ein Hotel werden soll. (Abg. Ing . Kellner: Da muß man die Baubewilligung anschauen!) Und wenn man sich die Pläne so ein bisserl anschaut, obwohl man vielleicht laut Diplomkaufmann Höfinger nicht viel versteht, so weiß man zumindest, was ein Stahlbetonskelettbau mit Unterzügen ist und man weiß auch, was eine Schotten oder Scheibenbauweise ist. Und da kommt man darauf, daß zum Beispiel in dem Gutachten des Prof. Appel noch Pläne 1 : 400 liegen, in denen diese Unterzüge und diese Stahlbetonpfeiler enthalten sind, so wie diese Pläne baugenehmigt wurden. Und siehe da, der Plan, der hier in der Regierungsvorlage zu sehen ist, der weiß von all dem nichts. Da ist auf einmal jede zweite Mauer eine tragende, 25 cm starke Stahlbetonmauer, eine tragende Wand. Und da ist jetzt eine Tür durchgebrochen, vielleicht hat man es schon berücksichtigt. Früher war nämlich keine und es ist nichts mehr zu sehen von dem, was ursprünglich im Bauverfahren an Plänen gelegt wurde. Und da heißt es nun, um jetzt auf den Prof. Appel zu kommen. Raumteilung: Soweit diese nach dem gewählten System möglich ist - ich sage gleich, Appel hat diese jetzt gültige Version, die von der Baubehörde noch nicht genehmigt ist, schon zur Grundlage genommen, das ist jetzt letzter Stand -, werden die Trennwände auf Verlangen bauseits gemauert. Raumgrößen beschränkt durch Bausystem Fixwände 25 stark im Achsabstand 7,30 m und dann mit 3,45 m die zweite Variantenmöglichkeit. Die Raumteilung wird auf Verlangen bauseits beigestellt, daher keine flexiblen Trennwände. Das hat er sehr vorsichtig formuliert, ich komme dann auch noch mit einer anderen Ausdrucksweise von ihm. Im Tiefenbereich - weil die Raumtiefen bis zu 8,48 m gehen - keine ausreichende Tageslichtbeleuchtung. In einem neuen, modernen Gebäude für unsere Landesbeamten - humaner Arbeitsplatz - nötige Bauweise? Teilklimatisierung, steht hier drinnen, im Winter Standheizung. Meine Damen und Herren, sehen Sie, ich habe Installateure gefragt, was ist eine Standheizung? Niemand hat mir Auskunft gegeben, man sagte, das haben wir noch nie gehört. Und dann steht drinnen: Im Sommer Kühlsystem, nicht näher beschrieben. Da frage ich mich jetzt, was diese Rogner Ges.m.b.H. macht. Jetzt haben wir einen Werkvertrag, und der Gutachter muß feststellen, daß das Kühlsystem nicht näher beschrieben ist. Was ist jetzt wirklich drinnen im Werkvertrag? Was gibt er uns denn für ein Kühlsystem? Das war meine Frage. Fassadengestaltung noch nicht fixiert. Ja, was ist denn mit dem Werkvertrag? Ich habe geglaubt, es ist alles genau festgelegt. Was wird er uns denn für eine Fassade machen? Herr Professor Appel, Herr Landeshauptmann, jetzt wird es interessant. Keine Verdächtigungen, Tatsachen! Denn es ist Ihnen offensichtlich entgangen, was dem Hofrat Körner nicht entgangen ist, zu seiner Ehre, daß bereits am 28.11.1977 bei der Gemeinde Wien, bei der Baubehörde, eine Abänderung des Bescheides verlangt wurde. Im Bescheid vom 28.11.1977 heißt es dann: In Abänderung der Baugenehmigung gibt es keine mechanische Be- und Entlüftung in den Geschoßen, eine mechanische Be- und Entlüftung ist nur im Kellergeschoß, offensichtlich vielleicht doch wegen der Garagen, denn von der EDV - darauf komme ich noch - wollen wir noch nicht reden. Aber lustig, beim Professor Appel steht geschrieben, in der Baubeschreibung wird auf die Möglichkeit verwiesen, daß die Fenster zu öffnen sind. (Abg. Wedl: Da haben Sie eine Lüftung!) Er hat also noch immer geträumt von der Teilklimatisierung, aber es gib nicht einmal eine mechanische Be- und Entlüftung in den Geschoßen, nur mehr im Keller. Daß in der Landtagsvorlage der Plan mit der Schottenbauweise erliegt, habe ich schon gesagt. Ich komme nun zu den neuesten Untersuchungen, zur menschengerechten Gestaltung von Bürogebäuden. Meine Damen und Herren, man beschäftigt sich ja als Nichtfachmann ein bisserl mit der Literatur, und nachdem ich nicht für die Baufachleute den Neufert zitieren will, der sogar ein Baupapst ist, aber vielleicht doch auf dem Gebiet nicht mehr der Jüngste, habe ich mir den Universitätsprofessor Dipl.-Ing. Dr. techn. Sommer, Institut für Industriebau, und dann den Dipl.-Ing. Dr. techn. Vojda, Vorstand des Arbeitswissenschaftlichen Institutes von Wien, genommen und da steht: „Die Tiefe der Büroräume soll maximal 6 m betragen." Bei uns gehen sie bis zu 8,48 m. Und die Breite mindestens 2,5 m, wir haben entweder 7,30 m oder 3,45 m. Da hat schon eine böse Zunge behauptet, wenn man jetzt den Gang - das ist nämlich der Vorschlag des Prof. Appel - mit den Räumen zu einem Funktionsraum vereinigt, wird dann so ein Hofrat in einem Raum mit 120 m² sitzen müssen. Na ja, das vergönnen wir ihm aber auch nicht ganz. Herr Dr. Bernau, nicht einmal wir beide, nicht wahr? 120 m2 brauchen wir auch nicht. Aber es steht fest, daß diese Raumausnützung absolut nicht günstig ist. Einzelzimmer Mindestbreite 2,40 m, Raumtiefe höchstens 4,80 m; die sich ständig ändernde Bürotechnik bedingt wieder andere Arbeitsplatzgestaltungen. Dieser Veränderung muß sich das Bauwerk in seiner Raumaufteilung anpassen können. Und die EDV-Unterbringung, heißt es in der Regierungsvorlage, erfordert für Konstruktionsmaßnahmen, Doppelboden, Zwischendecke, Maschinenraum, Klimatisierung. 4,10 m Geschoßhöhe. Wissen Sie, wie viel wir im ersten Stock haben? Ich komme dann noch darauf. Es ist, wenn überhaupt, die EDV-Anlage auf Grund der Geschoßhöhe nur im ersten Stock unterzubringen. Wie man das machen wird, das wird eine eigene Sache sein. Wir nehmen also praktisch keine eigenen Studien wie beim Ballhausplatz auf. Die Beurteilungen, die früher zu den Projekten hier gegolten haben, die gelten alle nicht mehr. Wir kaufen ein Bürohaus, wo wir überhaupt keinen Einfluß auf die Bauführung haben. Ich komme nun zu dem Schlußsatz des Gutachtens Prof. Körners. Meine Damen und Herren, der Schlußsatz ist deshalb so wichtig, weil er uns zeigt, daß sich hier der Gutachter wirklich einiges offengelassen hat. Körner schreibt, daß der gemeine Preis von der zur Zeit der Schätzung herrschenden Marktlage abhängt, also von Angebot und Nachfrage; der gemeine Preis ist Zeit- und ortsgebunden, bei einem gestörten Marktmechanismus - eine Störung liegt zum Beispiel vor, wenn keine Preisvergleiche möglich sind - kann jede Schätzung nur eine auf Erfahrung beruhende Annäherung sein. Im § 303 ABGB, sagt er, wird deshalb auch von unschätzbaren Sachen gesprochen. Aus dieser Formulierung kann sich jeder herauslesen, was er für richtig hält, meine Damen und Herren. Wenn ein Gutachter von unschätzbaren Sachen spricht, ist bei ihm alles drinnen. Und er geht dann von einem Bruttonutzflächenpreis von 15.250 Schilling pro Quadratmeter aus und bewertet den Grundkauf mit 69 Millionen Schilling. Meine Damen und Herren, gleich hier ein Wort dazu. Ich möchte das, was Hofrat Körner bezüglich Grundkauf geschrieben hat, absolut akzeptieren, weil er Grundvergleiche angeführt hat und hier eine gewisse Ähnlichkeit nicht abzuleugnen ist. Daß früher einmal der Grund mit 37 Millionen Schilling gekauft und heute der Wert mit 69, bei Herrn Professor Appel sogar mit 78 Millionen Schilling festgestellt wird, ist eine andere Frage, aber dazu kommen wir vielleicht noch. Ich möchte jetzt vielleicht feststellen, 15.250 Schilling, so sagt der Gutachter, ist der Preis, den ein Quadratmeter Bruttonutzfläche kosten wird. Und da gibt es nun eine Fachzeitschrift, anerkannt von der Bundesinnung der Baugewerbe, die Richtwerte aus dem Baukostenindex für den Wohnungsbau herausgibt. Zugrundegelegt wird eine 50-QuadratmeterWohnung, und ich glaube, ich brauche nicht nachzuweisen, daß Wohnungen nicht so rationell zu bauen sind als solche Bürogebäude. Und dieser Baukostenindex - Stand April 1978, da sind sogar die letzten Lohnerhöhungen drinnen - bringt gegenüber den 15.250 Schilling von Körner 11.490 Schilling und wir kämen auf 201 Millionen, mit Grund auf 270 Millionen; Körner kommt auf 397 Millionen. Meine Damen und Herren, dann habe ich mit einigen Bauleuten gesprochen und gesagt, Herr Baumeister, wenn Sie die Richtwerte des Index zugrunde legen Ihrer Kalkulation, da sagte einer sofort, welchen meinen Sie, den vom Bautenministerium oder den von der Innung? Wenn wir nämlich den Index von der Innung rechnen könnten, dann wären wir gut beieinander, aber wenn es der vom Bautenministerium ist, dann ist es nicht so gut. Der von der Innung zugrunde gelegte Wert ist ein guter Wert und das würde ja auch ungefähr in die Preislage kommen, die Dr. Brezovszky hier formuliert hat. Meine Damen und Herren, Körner schreibt auch von der Marktlage und vom Angebot und Nachfrage. Da frage ich mich jetzt wirklich, war die Nachfrage nach diesem Operngassengebäude wirklich so groß? Ich habe den Eindruck, sie ist nicht sehr groß, denn Rogner hat noch immer dort stehen: „Büroräume zu verkaufen." Das steht noch immer dort, wahrscheinlich fürchtet er, der Landtag überlegt es sich noch einmal. Und nun, meine Damen und Herren, zum Gutachten Professor Appel, Herr Landeshauptmann, damit Sie nicht sagen, falsche Verdächtigungen. Dagegen bin ich auch. Der Professor Appel hat in seinem Gutachten einiges an Rechenkunststücken vollbracht, das ist eine Ausdrucksweise von mir, wenn man sich nicht auskennt. Er hat nämlich zuerst 81.000 Kubikmeter umbauten Raum festgestellt und diesen 81.000 Kubikmetern umbauten Raum 2.750 Schilling pro Kubikmeter zugrundegelegt. Dann hat er 16.000 und einiges an Kubikmetern Kellergeschoße mit 2.000 Schilling festgesetzt und diese 33 Millionen Schilling von jenem Betrag, den er aus 81.000 mal 2.750 errechnet hat, abgezogen. Ich sage ausdrücklich, wir haben bisher geglaubt, wenn man sagt, über dem Gehsteig sind es 36.000 Kubikmeter, unter dem Gehsteig sind es 16.000, oben bewerte ich mit 2.750, unten mit 2.000, und das addiert, kommt man auf eine bestimmte Summe. Professor Appel macht das anders. Er beginnt beim umbauten Raum und rechnet den Keller ab. Mit unserer Rechnung kommen wir auf 209,96 Millionen Schilling, er kommt auf 222,75 Millionen Schilling. Ich sage, meine Rechnung ist richtig, die Differenz sind 12,79 Millionen Schilling. Und es ist auch eines interessant, meine Damen und Herren: Beim Gutachten Appel könnte man sagen, es ist kein Schätzungsgutachten. Er teilt das ein in einen Befund und in ein Gutachten. Das eigentliche Gutachten ist nur die Wertung des Befundes. Appel ermittelt, wie dieses Haus ausschaut, macht eine allgemeine Baubeschreibung und nimmt eine Bewertung vor, wobei aber diese Bewertung auch wieder nur eine Tatsachenfeststellung ist. Er zieht aber nicht den Schluß, ob dieses Grundstück oder das Haus soviel wert ist. Es wäre notwendig gewesen, die Angemessenheit zu prüfen, dieser Sache geht er aus dem Weg. Nach einigen anderen Dingen zieht er aus unerfindlichen Gründen das Kellergeschoß ab und kommt dann auf seine Berechnung. Ich habe ihn gestern angerufen, weil ich mich ernst mit der Sache beschäftigt habe, und ich muß sagen, nach einem 20-minütigen Telefongespräch bin ich nicht gescheiter geworden als voher, weil er mir nicht erklären konnte, warum er zu diesen Preisen 10 Millionen Schilling dazurechnet, 10 Millionen rechnet er dazu, bei einer Sache, die der Hofrat Körner nicht macht, 10 Millionen beinhalten Erschließungskosten, die sind aber beim umbauten Raum im wesentlichen schon drinnen. Er rechnet 12% Honorare mit 26 Millionen Schilling und er rechnet für die Finanzierung und Abwicklung weiterhin Kosten von 48,50 Millionen Schilling, eh nicht mehr. Und sehen Sie, dieses Gutachten - das kommt alles noch dazu - ist nicht datiert; es ist kein Datum oben, sodaß man nicht einmal die Preisbasis feststellen kann, in Klammer, Herr Landeshauptmann, Alserbach, mehr braucht man dazu gar nicht zu sagen. Daß diese beiden Schätzungen nicht im entferntesten nach dem Baukostenindex gemacht wurden, wissen wir jetzt schon. Daß die Wohntürme von Erlaa, nach Leo Splett, Präsident der österreichischen Sachverständigen, technisch wesentlich komplizierter, um 11.000 Schilling Bruttofläche erbaut wurden und dass die Kärntner Ilbau schon kalkuliert hat mit 12.500 Schilling, das möchte ich noch dazusagen. Aber, meine Damen und Herren, wie hoch diese beiden Schätzungsgutachten sind, 397 und 389 Millionen, möchte ich an Hand eines einfachen Beispieles erklären, so wie sich das ein Laie etwa ausrechnen könnte. Angenommen, das Land Niederösterreich wäre nicht als 100%iger potenter Interessent aufgetreten, so hätte man vielleicht bei dieser Operngassen-Ges.m.bH. die Notwendigkeit gesehen, dieses Haus zu vermieten. Das ist ja nichts Neues, es wird ja oft so etwas vermietet. „Büroräume zu vermieten", vielleicht steht es sogar oben, ich habe es nicht so genau gelesen. Wenn man jetzt das Gutachten Prof. Appels zugrunde legt, zieht er die Kellerstiege und die Aufzüge und so weiter ab, und am Schluß zählt er sie wieder dazu. Er nimmt keine klare Stellung zur Bruttonutzfläche, Nettonutzfläche oder umbauten Raum. Hier wird immer herumjongliert mit Stiegen und Aufgängen und Aufzügen und so weiter. Aber legen wir die 25.494 Schilling pro Quadratmeter Bruttonutzfläche zugrunde. Der Dr. Brezovszky hat Ihnen schon erzählt, die Finanzierung war ja gesichert. Aber die Finanzierung war so gesichert, daß praktisch kein Groschen vorhanden war, nicht einmal für den Grundkauf. Alles sind sie schuldig. Mit Recht, aber auch aus anderen Gründen, kann ich daher jetzt sagen, diese 25.494 Schilling werden mit 9% verzinst. Das macht im Jahr eine Verzinsung von 2.494 Schilling für einen Quadratmeter aus. Wenn ich das durch 12 dividiere, habe ich im Monat einen Zinsendienst für den Quadratmeter errichteter Bruttonutzfläche von 191 Schilling. Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich glaube, das ist richtig, 191 Schilling pro Quadratmeter Bruttonutzfläche. Mietet sich eine Firma ein 100 Quadratmeter-Büro in diesem Haus, so zahlt sie im Monat zur Abdeckung der Zinsen des Besitzers die Summe von 19.100 Schilling für 100 Quadratmeter Nutzfläche. 19.100 Schilling, da hat der Mieter aber noch nichts bezahlt an Betriebskosten, da hat der Mieter noch nichts bezahlt für den Besitzer, der ja nicht nur die Zinsen seines Kapitals abzudecken hat, sondern das Kapital ja auch zurückzahlen muß. Es ist da noch kein Groschen Amortisation berechnet, das heißt also, meine Damen und Herren, wenn man das so überschlagsmäßig rechnen würde, so zwischen 40.000 und 50.000 Schilling ohne Betriebskosten, müßte ungefähr ein 100 Quadratmeter großer Büroraum kosten, damit der, der das Haus errichtet hat, Zinsen und Kapital zurückzahlen kann, von Gewinn rede ich gar nicht. Und, Herr Landeshauptmann, das ist jetzt das praktische Beispiel, wenn diese von Appel geschätzten 25.494 Schilling pro Quadratmeter Bruttonutzfläche allein für den Zinsendienst fast 20.000 Schilling je 100 Quadratmeter erbringen müssen. Wenn ich das jetzt umlege auf das gesamte Haus, dann wage ich die Behauptung, das Haus ist bei beiden Gutachtern wesentlich zu hoch geschätzt. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist keine Frage. Denn wer sollte sich denn so einen Büroraum leisten können, für 100 Quadratmeter allein Zinsen von 20.000 Schilling im Monat! Was soll denn das für ein Gebäude sein? Welche Qualität hat es denn? Das wissen wir aber ohnehin noch nicht, welche Qualität es haben wird. Aber einen Teil werde ich noch entschlüsseln können heute. Meine Damen und Herren, daß bei dieser Transaktion - Herr Landeshauptmann, im Lexikon steht nichts Schlechtes über „Transaktion", Transaktionen sind geschäftliche Vorgänge und so weiter, ich spreche keine Verdächtigungen aus, ich sage Transaktion, das ist ein geschäftlicher Vorgang in meinen Augen, damit wir uns hier verstehen - daß aber bei dieser Transaktion, und jetzt schon eine kleine Verdächtigung, manches nicht stimmt, das haben nicht die bösen Sozialisten gesagt, da gibt es ganz andere. Es gibt auch Leute, Herr Landeshauptmann, die uns informierten, ohne daß wir sehr weit herumgehen mußten. Es gibt Leute, die aus der Sorge heraus oder aus dem Gefühl, hier geschieht etwas, was geklärt gehört - Sie sind ja für Klärung, haben Sie gesagt - uns manches mitgeteilt haben und da möchte ich jetzt ein paar Punkte nur erwähnen. Das ist das Interessante: Sie haben gesagt, Herr Landeshauptmann, der Grund BallhausplatzMinoritenplatz interessiert mich nicht mehr, der wird verkauft, aus, was da geschieht, ist mir dann egal, ich will ihn loshaben und wir kaufen dafür da drüben. Es ist interessant, es gibt zwei Möglichkeiten, entweder im Amt der NÖ Landesregierung hat irgend jemand die ganze Entwicklung verschlafen und weiß noch nicht, daß wir heute hier - also wir ja nicht, aber die ÖVP - möglicherweise mit Mehrheit den Ankauf dieses Operngassen 21-Gebäudes beschließen werden, oder die Ihre Aussage, Herr Landeshauptmann, ist nicht richtig, daß Sie das Ganze dann nichts mehr angeht, Sie kümmern sich um nichts mehr, Hauptsache, es ist weg. Es heißt zwar, im Interesse des Landes, so heißt es in der Vorlage. Ob das alles im Interesse des Landes sein wird, daß wir nicht wissen, wer dort hinkommt, da möchte ich heute nicht Prophet spielen. Aber auf jeden Fall ist ungefähr vorige Woche ein Antrag gestellt worden bei der Gemeinde Wien um Baulinienfeststellung. Baulinienfeststellung? Wollen wir denn noch bauen oder kommt jetzt eine neue Gesellschaft, die dort bauen will? Also spielt das Land doch mit jenen Leuten oder ist das erste der Fall? Da weiß irgend jemand von einer Abteilung noch nicht, daß es uns eigentlich nichts mehr angeht. Das zweite, das ist nur so klein beleuchtet: Der Landtag hat andere Pläne bekommen als die baubehördlich genehmigten. (Abg. Fidesser: Bisher waren es Verdächtigungen!) Und nun zum Gutachten Appel. Warum fehlt hier die Bewertung? (Abg. Fidesser: Das nennt man genau Verdächtigung. Nur zur Klarstellung!) Herr Landeshauptmann, das ist jetzt keine Verdächtigung, sondern Tatsache. Warum fehlt die Bewertung bei Architekt Appel? Weil der Professor Appel bereits ein Gutachten zu diesem Bau für eine Großbank erstellt hat. Er erstellt - auch keine Verdächtigung, sondern Tatsache - für uns Gutachten zwei unter Weglassung einiger kritischer Wertungen, zu denen er sich ursprünglich bekannt hat. Das heißt also nichts anderes - auch Tatsache und Behauptung von mir -, daß in dem Gutachten, welches das Land bekommen hat, zum Teil Dinge nicht mehr drinnen sind, die im ersten Gutachten stehen. Herr Landeshauptmann, was wollen Sie haben, rot oder grün? (Zeigt zwei Gutachten.) Mir würde das grüne lieber sein, das grüne würde ich Ihnen geben, das rote nicht, aber ich lasse Sie es dann anschauen, damit Sie nicht sagen es stimmt nicht. Wir vergleichen. Sie haben bei Abg. Dr. Brezovszky gesagt, keine Verdächtigungen! Ich sage Ihnen jetzt, wie es tatsächlich ist. Meine Damen und Herren, wenn man da jetzt kombiniert, gibt es zwei Gutachten, gleich nicht nur im Aussehen, auch im Inhalt, nur einiges ist herausgenommen. Und da hat man den Eindruck, ich zumindest, es fehlen Zeilen. Es handelt sich um eine Fotokopie, aber eine Zeile ist nicht da. Wenn man das erste mit dem zweiten vergleicht, weiß man, daß einmal eine solche Zeile da war. Und ich sage jetzt noch etwas, meine Damen und Herren. In unserem Landesgutachten steht drinnen: Teilklimatisierung. Obwohl ich schon gesagt habe, der Architekt Körner hat richtig ausgeführt, zweiter Bescheid, Abänderung, es gibt keine Teilklimatisierung, nicht einmal eine mechanische Be- und Entlüftung, nur im Keller. Professor Appel hat die Teilklimatisierung noch immer drinnen. Nur im ersten Gutachten steht keine Klimatisierung. Und jetzt kommt noch etwas dazu. Wenn man sich das genau anschaut, ich habe nicht einmal eine Lupe gebraucht dazu, so schaut das „Teil" mit Gedankenstrich, das T und das E und das I und das L anders aus als die anderen maschingeschriebenen Typen. Schauen Sie sich unser Gutachten an, Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben es zur Verfügung, bei dieser „Teilklimatisierung“, so glaube ich, sind diese vier Buchstaben auf einer anderen Maschine geschrieben. Meine Damen und Herren, es kommt aber noch etwas anderes. Man müßte eigentlich sagen, in der Branche, aus der der Professor Appel kommt, würde man ein solches Gutachten als Gefälligkeitsgutachten bezeichnen. Daß wir vielleicht 150.000 Schilling – ich glaube, das ist richtig - bezahlt haben sollten, na gut, das soll sich der Herr Landeshauptmann dann mit dem Herrn Professor Appel ausmachen. Meine Damen und Herren, ich bringe nicht Verdächtigungen sondern Tatsachen. (Abg. Fidesser: Bisher waren es nur Verdächtigungen!) Aber ich hoffe, Herr Kollege Fidesser, daß, was es jetzt ist, das sind die Tatsachen. Bleiben wir dabei, einigen wir uns auf die Sprachregelung „Vergleich der Gutachten“. Die beiden Gutachten sind sowohl im Text als auch in den Beilagen durchwegs identisch, das behaupte ich, weil das Gutachten für das Land mit Sicherheit größtenteils eine Kopie des Gutachtens für das Kreditinstitut ist, teilweise wurden Ergänzungen, Weglassungen und Änderungen vorgenommen. Grundsätzlich sind folgende Unterschiede festzuhalten: Bei der Beschreibung der Liegenschaft wird im Gutachten für das Land bereits berücksichtigt, daß das Objekt nicht konsensgemäß errichtet ist, bis jetzt. Mit der Geschoßhöhe stimmt es ja auch nicht. Zweitens wurden Feststellungen, die gegen die Verwendung als Bürogebäude sprechen, weggelassen, bzw. korrigiert. Die Baukosten sind im Gutachten für das Land um genau 10 %, das sind um 20,250.000 Schilling höher angesetzt, obwohl zwischen Erstellung der Gutachten sicher nicht mehr als 6 Monate liegen. Ich glaube, eventuell könnte ich sogar auch den genauen Zeitpunkt eruieren. Feststellung, die gegen die Verwendung als Bürogebäude spricht, Gutachten eins, Bankgutachten, sagen wir so; Gutachten zwei, unseres Gutachten eins: „Raumteilungen. Soweit diese nach dem gewählten Bausystem möglich sind (Scheibenbauweise), werden die Trennwände auf Verlangen bauseits gemauert Keine Flexibilität." Bei uns steht: „Raumteilungen. Soweit diese nach dem gewählten Bausystem möglich sind (Scheibenbauweise), werden die Trennwände auf Verlangen bauseits gemauert." Die Worte „keine Flexibilität" fehlen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hört! Hört!) Raumtiefen. „Unwirtschaftliche Raumtiefen“ steht im Gutachten eins, die Feststellung fehlt bei unserem Gutachten überhaupt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hört! Hört!) Von der Teilklimatisierung habe ich schon berichtet. Bei uns so wie beim anderen heißt es: „Wirtschaftlichkeit, Flexibilität". Gutachten eins: Scheibenbauweise. Fixe, 25 cm starke tragende Wände in voller Tiefe des Gebäudes, Straßen- und Hoftrakt, Achsabstand von 7,3 m lassen keine Flexibilität in der Schaffung von wirtschaftlichen Raumbreiten und Größen zu.“ Bei uns steht: „Wirtschaftlichkeit, Flexibilität“. Aus. Konkret diese Feststellung, Jassen keine Flexibilität in der Schaffung von wirtschaftlichen Raumbreiten und Größen zu", ist in unserem Gutachten nicht mehr drinnen. (Abg. Dr. Brezovszky: Dem gehört die Befugnis entzogen, wenn er ein gefälschtes Gutachten liefert!) Der Kollege Dr. Brezovszky unterbricht mich immer. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wir werden uns noch beschäftigen damit!) Im Gutachten für das Kreditinstitut wird somit eindeutig festgestellt ... (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das muß er uns sagen!) Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, den Vorwurf mache ich Ihnen ja! Wir haben uns damit beschäftigt, Sie hätten sich schon längst damit beschäftigen müssen, bevor wir kaufen, nicht heute beschließen und morgen kaufen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist ja der Vorwurf, den wir Ihnen machen. Das ist ja der Vorwurf; keine Prüfung der Verträge, keine Beamtengutachten. Sonst brauchen wir für jeden Schmarren, hätte ich fast gesagt, Beamtengutachten bei uns in Niederösterreich, für das haben wir keines, weil die Beamten ausgeschaltet wurden, die werden sich freuen darüber. (Lebhafter Beifall bei den Sozialisten.) Ich behaupte auf Grund dieser Aussage: Im ersten Gutachten für das Kreditinstitut wird somit eindeutig festgestellt, daß eine wirtschaftliche Nutzung dieses Gebäudes nicht möglich ist. Das ist die Tatsache. Der nächste Punkt, ich bin noch nicht fertig damit. „Die übergroßen Raumtiefen von 6,9 m", dann geht es weiter so wie bei uns. Bei uns steht aber „Die Raumtiefen von 6,9 m“. Es ist nur ein Wort, eine Wortspielerei, aber ich glaube, die Bedeutung „übergroßer“ Raumtiefen ist ganz anders. „Die Raumhöhen in den Bürogeschoßen von 2,60 m beieinträchtigen die Nutzung der durch die Raumtiefen bedingten Raumgrößen." Klar, mit der Belichtung hängt das zusammen. Wenn ich eine niedrige Decke habe und die Beamten sitzen weiter zur Mitte, dann kriegen sie kein natürliches Tageslicht mehr. Bei uns steht: „Die Raumhöhen in den Bürogeschossen von 2,60 beeinträchtigen die Nutzbarkeit der durch die Raumtiefen bedingten Raumgrößen". Bei uns steht: „Die Raumhöhen in den Bürogeschossen von 2,60 m - bitte, gut aufpassen - entsprechen der Bauordnung Wiens. (Zwischenruf von rechts: Etwa nicht?) Zweifellos sind beide Feststellungen richtig, 2,60 m entsprechen, nur hat die Gemeinde Wien nicht in der Bauordnung drinnen, daß man nicht Räume machen darf, die eben eine gewisse Tiefe haben. Es geht noch weiter. „Die Schaffung von Funktionsräumen, um eine wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, wird durch das Auflassen des Mittelganges erzielt." Und bei uns steht: „Die Schaffung von Funktionsräumen ist möglich und wird diese durch das Auflassen des Mittelganges erzielt." Meine Damen und Herren, jetzt kommt noch etwas dazu. Jeder, der mit Bauen zu tun hat, weiß, daß bei solchen langen Gängen die Baubehörde auch wegen der Feuersicherheit verschiedene Vorschriften macht. Professor Appel sagt, wir kriegen bessere Funktionsgrößen, wenn wir, nachdem das ein Flur ist und links und rechts die Zimmer, wenn wir also den Flur mit den Zimmern zusammenkletten und damit den Flur praktisch auflösen. Er hat nur eines - als Baufachmann sollte er das wissen - vergessen, daß dann natürlich die feuerpolizeilichen Vorschriften völlig umgangen sind und dass die Baubehörde dafür nie eine Genehmigung geben wird. Er sagt das aber auch in unserem Gutachten, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, und wenn Sie einen Beamten gefragt hätten, der etwas versteht davon, wären Sie auch daraufgekommen. Der Professor Appel gibt auch bei uns nur - in der Vorlage hinten - drei Varianten an, sonst gibt er ja nichts an. Er weist ja auch in unserem Gutachten mehr oder weniger darauf hin - wenn man es genau liest, aber das muß man ja nicht -, daß das ungünstig ist. In dem ersten Gutachten wird also festgestellt, dass eine wirtschaftliche Nutzung nur dann möglich ist, wenn der Mittelgang aufgelassen wird. Und jetzt kommt der vorletzte Punkt, meine Damen und Herren, aus diesem Gutachten, bezüglich EDV. Professor Appel muß gewußt haben, daß bei uns laut Regierungsvorlage die Absicht besteht, die EDV-Anlage in die Operngasse 21 zu übersiedeln. Das muß er gewußt haben, denn beim Auftrag an einen Gutachter müßte ja immerhin etwas gesagt werden dazu. Bei uns steht über die EDV nichts. Bei der Bank da steht etwas. Die vom Kreditinstitut geforderten Flächen betragen so und so viel, zur Erfüllung dieser Anforderung werden das Erdgeschoß mit 1.580, der erste Stock mit 1.300, der zweite mit 1.000 und einiges, zusammen über 4.000 Quadratmeter benötigt. Die Unterbringung des Operatorraumes mit rund 700 Quadratmetern ist nur im Erdgeschoß möglich, die Raumhöhe beträgt in diesem einzigen Geschoß des gesamten Baues 2,85 m. Ich habe Ihnen am Beginn der Untersuchungen einen Punkt vorgelesen, da ist gestanden, für EDV-Räume ist 4,10 m die Forderung, dann bringt man diese Decke, diese Doppelböden und all das unter. Wir haben in diesem Gebäude also die EDV nur im ersten Stock. Ich bin wirklich neugierig, wer in diesem ersten Stock sein Leben zubringen wird. Also wenn die EDV hinüber muß, dann wird es die EDV sein. Ich habe den Eindruck, der erste Stock und das Erdgeschoß sind noch Geschosse, wo man die Unterzüge und die Stahlbetonpfeiler hat. Dort hätten wir jetzt nämlich noch die Möglichkeit, zu variieren. Na, wenn wir die EDV hinüberbringen, müßten wir sie also notgedrungen in den ersten Stock geben. Bitte, wir werden ja sehen. Aber jetzt geht es weiter. „Nach Abzug der Höhe des notwendigen Doppelbodens für die Aufstellung der Maschinenanlagen verbleibt eine lichte Raumhöhe von maximal 2,50 m." Alle anderen Betriebsräume im ersten und zweiten Geschoß haben eine lichte Raumhöhe von 2,60 m. Also können wir gar nicht. „Es muß eingehend geprüft werden, ob in den drei Raumtypen, nachfolgend auf Seite 1018 - das ist das, was auch bei uns drinnen ist - ein Betriebsablauf erzielt werden kann." Die Baukosten sind im Gutachten für das Land um genau 10%, das sind 20,250.000 Schilling höher, habe ich schon gesagt. Der umbaute Raum nach Einreichplänen – sehen Sie, das ist ja das Interessante. Man wird ja langsam mißtrauisch und kritisch. Wenn man so das Gutachten eins ein bisserl rechnet, dann kommt man eigentlich darauf, daß der Professor Appel fünf Summen - sind ja nur Millionen, ist ja nicht mehr - von 78 bis 222 anführt; fünf Summen, anstatt daß er auf 222 Millionen Schilling kommt, kommt er glaube ich auf 289. Die Summen sind nicht einmal richtig zusammengezählt, aber das ist die Sorge der Bank, die hat ohnehin nicht gekauft. Ich habe bei uns wohl auch nachgerechnet und bin daraufgekommen, daß zwar die Summen in der Reihenfolge stimmen, nur heißt es bei uns anders, das ist jetzt das Problem, meine Damen und Herren. Bei der Bank hat es geheißen: Nichtklimatisierung - 2.500 Schilling der Quadratmeter – 202 Millionen Schilling. Bei uns heißt es Teilklimatisierung, von ihm aus, da rechnet er 2.750, obwohl er wissen muß, daß diese Teilklimatisierung nach Bauwerkvertrag gar nicht errichtet wird. Sehen Sie, meine Damen und Herren, nun abschließend dazu: Im Appel-Gutachten des Landes ist alles das ausgelassen, was aus irgendeinem Grunde für den Käufer oder auch für den Verkäufer ungünstig ist, also für jeden, der dieses Haus unbedingt erwerben will. Die nachteiligen Dinge sind ausgelassen. Ein Gutachten, für einen anderen erstellt und zufällig in abgeänderter Form weitergereicht. Und da gibt es halt, Herr Landeshauptmann, bei diesen Dingen einige Zufälligkeiten. Einmal beim Gutachten Körner, daß er einmal Landesbeamter war. Die Aussage, Herr Landeshauptmannstellvertreter, na, ein Landesbeamter wird ja nicht und so weiter, die lasse ich nicht gelten. Es ist für mich einfach beunruhigend, wenn eine OperngassenGes.m.b.H. gerade einen ehemaligen Landesbeamten nimmt, denn es gibt so viele Gutachter, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Den Appel wollt Ihr doch auch nicht! Wen hättet Ihr denn wollen? Sagt es doch einmal!) Der Kar1 Appel, die zweite Auflage, möchte ich sagen, das ist die zweite Zufälligkeit. Drittens das Gutachten Müller, welches der Herr Landeshauptmannstellvertreter (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Werde ich heute noch sagen!) nicht richtig, in Unkenntnis oder mit Absicht, das werden Sie uns ja nicht nachweisen, angezogen hat. Und viertens die Verträge Hierzenberger. Und sehen Sie, Herr Landeshauptmann: Ein Geschenk des Himmels? Na ja, ich muß schon sagen, eine Zeitung, die dafür in irgendeiner Form vielleicht eher zuständig ist als ich, hat nicht von dem Geschenk des Himmels geschrieben. Sie hat aber auch die dementsprechende Antwort bekommen, das hat der Dr. Brezovszky schon ausgeführt. Meine Damen und Herren, und nun - verzeihen Sie mir, aber ich bin noch nicht ganz fertig. Weil wir die Zusammenhänge heute, Sie haben es gesagt, Herr Landeshauptmann - klar auP den Tisch legen. Keine Verleumdungen, keine Verdächtigungen, ich bin auch dafür. Ich stelle auch nur fest, Dr. Brezovszky hat gesagt, vom Dachstein hoch, da kam ich her und so weiter. (Abg. Anzenberger: Von Göstling kam ich her!) Ich sage jetzt, es gibt zwischen dem Lande Niederösterreich und dem Herrn Dr. Hierzenberger eine Reihe von Kontakten. Einmal jetzt durch die Verträge, das zweitemal durch den Ankauf Operngasse. Wenn diese Kontakte, meine Damen und Herren, zu gering erscheinen, darf ich noch ergänzend mitteilen, falls es jemand noch nicht weiß, daß der Dr. Hierzenberger, von dem der Herr Landeshauptmannstellvertreter sagt, er ist eine Kanone im Gesellschaftsrecht, vielleicht, seit 1.1.1978 auch Syndikus der LandesHypothekenbank Niederösterreich ist. Das hat aber nichts mit Sünde zu tun, das weiß ich schon. (Heiterkeit im Hause.) Daß er im Prozeß Müllner die ÖVP vertreten hat, das sage ich nur so nebenbei für jene, die es nicht wissen sollten. Ich stelle Tatsachen fest, ja! Daß er außerdem, meine Damen und Herren, auch noch zahlreiche Aufsichtsratsposten hat, (Abg. Anzenberger: Das noch dazu, so wie bei der SPÖ!) und zwar einmal Bauwerbe- und Anlagenverwaltung-Ges.m.b.H, ursprünglich AG, jetzt eine Ges.m.b.H. mit 8 oder 9 Tochtergesellschaften. Na ja, sämtliche Anteile, Sie dürfen dreimal raten, wem die gehören. Sie gehören dem ÖAAB. Daneben war er noch Aufsichtsrat der Feichtnerbank. Ich bin vorsichtig, er hat offensichtlich Freude an Beteiligungen, denn er sitzt auch mit dem Duval und Janoschik - ich muß es mir immer merken - in der Eisenstädter Tiefgarage. Die Beteiligung am Ballhausplatz, na ja, da werden wir vielleicht heute noch etwas hören dazu, und er macht die Verträge des Landes, das habe ich auch schon gesagt. Und wem die Kompliziertheit dieser Transaktion auffällt - viermal 35 Millionen Schilling zahlt diese neue Gesellschaft - na ja, meine Damen und Herren, für komplizierte Kreditdinge bei der Hypo ist ja bekanntlich immer der Syndikus zuständig. Ich nehme doch an, daß Syndikus Dr. Hierzenberger und Gesellschafter Hierzenberger Wege und Mittel finden wird, daß man hier eine Finanzierung zustande bringt, die sich gewaschen hat. So wie bei der Operngassen-Ges.m.b.H., das ist doch für mich gar keine Frage. Und sehen Sie, hier werden also Zusammenhänge offenbar, die eine Reihe von Kombinationen geradezu provozieren. Es gibt Zufälle, hier müßte ich ab& schon fast sagen, das kann nicht mehr Zufall sein, daß an Kauf und Verkauf fast die gleichen Personen beteiligt sind, zumindest vorher und nachher und so weiter. Da wird ein Verkäufer vom Käufer in Anspruch genommen, Gutachten werden widerspruchslos vom Land zur Kenntnis genommen, da kommt der Dr. Hierzenberger, macht die Vertragsentwürfe und wenn es, meine Damen und Herren, und wenn es nicht so geworden wäre - ich habe ja gesagt, flexibel, daß der Dr. Hierzenberger am 3. Mai aus dieser Operngassen-Ges.m.b.H. ausgeschieden ist als Gesellschafter mit 24.000 Schilling - so würden wir heute sagen, daß der Dr. Hierzenberger als Gesellschafter der Operngassengesellschaft faktisch mit Landtagsbeschluß und in weiterer Folge anteilsmäßig jene 355 Millionen Schilling erhält, die der Landtag möglicherweise beschließen wird. Anteilsmäßig, er ist aber am 3. Mai ausgeschieden. Herr Landeshauptmann, Sie verlangen praktisch, daß diese ganzen Zusammenhänge, Hierzenberger, Operngasse, Hypo und so weiter, die von der Öffentlichkeit nicht als Zufall hingenommen werden, von uns für einen Zufall gehalten werden. Sie wollen von uns praktisch verlangen, daß das, was heute beschlossen wird - das verlangen Sie auch von der Öffentlichkeit -, alles als hundertprozenige Lösung anerkannt wird, die ohne irgendwelche Unkorrektheiten zustande kommt und außerdem noch ein gutes Geschäft ist. Das wollen Sie uns doch noch sagen. Herr Landeshauptmann, wenn diese Sitzung vor einem Monat gewesen wäre, dann hätte ich vielleicht daran gezweifelt, ob Sie tatsächlich zu dem kleinen Kreis der Informierten gehören. Heute aber muß ich sagen, bin ich mir sicher, daß Sie hundertprozentig über alle diese Dinge, die wir heute aufgezeigt haben, Bescheid wissen und daher sind Sie (Beifall bei der SPÖ. – Landeshauptmann Maurer: Bin ich auch!) Herr Landeshauptmann, hätten Sie uns gesagt, reden wir darüber, setzen wir uns zusammen, holen wir unsere Fachleute, prüfen wir, dann wäre vielleicht dort oder da ein Konsens erreichbar gewesen. (Landeshauptmann Maurer: Auf wen wollt Ihr denn sonst losgehen als auf mich? Das ist doch ein Wahlkampf!) Aber uns einfach vor die vollendeten Tatsachen zu stellen, einfach ein Gutachten hinzulegen, einfach eine Regierungsvorlage einzubringen, wo überhaupt verschiedene Dinge fehlen, das ist tatsächlich eine Sache, die man nicht zur Kenntnis nehmen kann. Es wird einfach gekauft, obwohl Sie, Herr Landeshauptmann genau wissen, daß Sie aus Ihren Kreisen, von Ihren Parteifreunden, aus der Wirtschaft, von Leuten, die etwas verstehen von diesen Dingen, auf vieles aufmerksam gemacht wurden und Ihnen manches gesagt wurde. (Landeshauptmann Maurer: Sie werden es j a wissen!) Aber offensichtlich sind Sie schon zu weit drinnen gewesen in der Sache. Sie wurden, das möchte ich fast sagen, am Anfang vor vollendete Tatsachen gestellt; als Sie dann informiert wurden und alles wußten, da war es zu spät. Heute wissen Sie alles und wollen das hier durchsetzen. Na, mit Leidenschaft haben Sie es nicht vertreten, das muß ich sagen, denn mir ist da einiges abgegangen bei diesen Dingen. Ich frage Sie wirklich, wer zwingt uns heute, dieses Haus zu kaufen? Warten wir doch, bis es fertiggestellt ist, wir haben Zeit zur Eignungsprüfung. Sie kaufen und es wird erst dann geprüft, das ist der Unterschied. Das ist so ungefähr wie früher einmal, meine Damen und Herren. Wenn die bösen Sozialisten in Niederösterreich etwas von Raumplanung gesprochen haben, dann sind Sie manchmal fast rabiat geworden. Heute reden Sie immer wieder von Raumplanung und Raumordnung. Wenn wir von Planung reden, müßten wir doch vorher prüfen. Wir prüfen aber nicht, wir kaufen heute. Auf Grund dieser Situation, meine Damen und Herren, glaube ich, kann die sozialistische Fraktion auf keinen Fall diesem Kauf ihre Zustimmung geben. Herr Landeshauptmann, die Tatsachen, die ich heute festgestellt habe, sind hier. Sie können dann am Ende der Sitzung mit mir gehen, ich zeige Ihnen das. Wenn Sie das jetzt noch nicht glauben, Herr Landeshauptmann (Landeshauptmann Maurer: Beweise!), dann ist es mir leider nicht möglich gewesen, Sie zu überzeugen. Mehr Beweise kann man doch nicht mehr bringen. (Landeshauptmann Maurer: ich bin gerne verantwortlich. Selbstverständlich!) Herr Landeshauptmann Maurer, ich sage Ihnen, das was ich hier gesagt habe, kann ich beweisen. Und offensichtlich ist Ihnen das, was ich gesagt habe, ziemlich nahegegangen, (Landeshauptmann Maurer: Das war aber keine Offenbarung!) und das soll ja auch der Fall sein. (Landeshauptmann Maurer: Ich habe nur geduldig zugehört!) Vielleicht werden Sie sich bei anderen Dingen einmal überlegen, ob man nicht die Dinge besser machen könnte. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Ing. Kellner das Wort. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ein gutgläubiger Mensch bis vor Beginn der heutigen Sitzung nicht gewusst hätte, wie sich die Dinge in den kommenden Wochen und Monaten in diesem Lande entwickeln sollen, wenn er jenen nicht glaubte, die sagen, daß im kommenden Wahlkampf die beiden Spitzenmänner der Österreichischen Volkspartei, Landeshauptmann Maurer und Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, vernasert werden sollen bis zum letzten, ich glaube, der muß doch heute, wenn er hier zugehört hat, ganz klar erkannt haben, wohin die Katze läuft. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben spätestens bei der Finanzausschußsitzung erlebt, wie ernst sie angebotene Argumente nehmen, mit welchen Argumenten Juristen arbeiten. Beispiel: Dem Herrn nr. Brezovszky wurde vom Landeshauptmannstellvertreter Ludwig angeboten, die Abänderungen der Kaufverträge, die bekanntlich die Regierung zu beschließen hat und die als Entwürfe hier beigelegt sind, zu besprechen. Der Präsidialvorstand Hofrat Dr. Mayer wurde ersucht, diese Abänderungen bekanntzugeben. Das wurde abgelehnt, man hat sich gar nicht interessiert dafür. Und es wird Sie sicherlich interessieren, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ein gelernter Jurist Einrichtungen unseres Rechtsstaates Österreich bewertet. Es war nämlich für den Abbruch der Verhandlungen während der Finanzausschußsitzung folgende Argumentation des Herrn Dr. Brezovszky: Gehen Sie ins Grundbuch, überprüfen Sie die Grundbuchseintragungen, dann sind wir bereit, mit Ihnen weiterzureden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ungeheuerlich. Es ist ungeheuerlich, wenn man sich in Österreich auf eine unmißverständliche Eintragung im Grundbuch nicht mehr verlassen kann, wenn man als Staatsbürger zweifeln muß daran, ob die Eintragung im Grundbuch rechtskräftig dort verankert ist und überhaupt einer Überprüfung bedarf. Das waren Fakten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wir schon bei der Finanzausschußsitzung erleben mußten. Bitte, was ist heute passiert? Es wird uns beispielsweise der Vorwurf gemacht, daß ein Gutachter, den der Herr Landeshauptmann das gebe ich ohne weiteres zu, deswegen beauftragt hat, weil man der Meinung war, man sollte gerade den Appel nehmen - der Wink ist sogar von Ihnen gekommen (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Aber der nicht!) bereits bekannt dafür war, daß er in der Frage eine Meinung abgegeben hätte, die nicht so liegen könnte, wie es sich die Österreichische Volkspartei in diesem Landtag vorstellt. Landeshauptmann Maurer hat den Professor Appel beauftragt, dieses Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten liegt nun vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin ein biederer Landwirtschaftslehrer, aber wenn ich mich als Staatsbürger der Republik Österreich nicht mehr darauf verlassen kann, was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger auf den Tisch legt und unterschreibt, dann frage ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, was in diesem Staate noch als Beweismittel zu gelten hat. (Beifall bei der ÖVP.) Wie sehr Sie auch hier wieder mit Unterstellungen arbeiten, werde ich Ihnen auch gleich sagen. Vielleicht habe ich es nicht ganz richtig mitgehört, aber es ist gesagt worden, daß dieser Appel einen Stempel seines Bruders verwendet. Das ist ja herausgerufen worden. Ich darf Sie bitten, sich das Deckblatt des Gutachtens anzuschauen. Falls Sie es nicht mitbekommen, so darf ich Ihnen das sagen, daß auf der rechten Seite dieses Deckblattes ein Stempel darauf ist mit der Unterschrift des Professor F. Karl Appel und dass links ein Stempel drauf ist vom Dipl.-Ing. Günter Appel. Es wurde also dieses Gutachten von zwei Personen namens Appel unterschrieben. Hier zu unterstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß der Appel sich also ... (Abg. Leichtfried: Nichts anderes ist gesagt worden!) Es ist gesagt worden, Appel hat sich hier einen anderen Stempel ausgeborgt. Sehen Sie, Kollege Leichtfried, das ist ja das Empörende für mich, daß von Anfang an bis jetzt, bis zu dieser Minute, mit Halbwahrheiten hier gearbeitet wird, mit Unterstellungen hier gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich muß Ihnen eines sagen und das sagt jetzt der Abgeordnete Hans Kellner hier in diesem Haus: Es ist eine meiner trübsten Stunden nach 25jähriger Tätigkeit im öffentlichen Leben in einer Gemeinde, nach 9 Jahren im Landtag, daß man sich so etwas an Unterstellungen hier gefallen lassen muß, weil Euch scheinbar nur ein Ziel voransteht, der Maurer und der Ludwig müssen in diesem Land unglaubwürdig werden, weil Ihr mit dem, was Ihr an Leistungen auf den Tisch habt legen können, keine Erfolge erzielen habt können. (Abg. Romeder: Diese Aussagen! Diese Verdächtigungen!) Das wollen wir hier festhalten. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Der Landeshauptmann geht darauf nicht ein! - Landeshauptmann Maurer: Was soll ich tun? - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Uns zusammenschimpfen!) Lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter, es wird nicht ein Problem aufgezeigt, sondern ich sage es auch hier noch einmal, daß Dinge behauptet werden, die unwahr sind, die bestenfalls halbwahr sind, etwa das Deckblatt von Appel, um nur ein Beispiel zu nennen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, reden wir auch konkret vom Inhalt. Da darf ich Ihnen jetzt folgendes sagen: Es gibt einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der ein Sachverständigengutachten hier vorgelegt hat. Wenn irgendetwas bei einem Vergleich nicht stimmen sollte, hat sich dieser Mann - bitte schön, er ist gerichtlich beeidet und nicht dem Kellner oder dem Czettel vereidet - als gerichtlich beeideter Sachverständiger vor der zuständigen Stelle entsprechend zu rechtfertigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jener Herr, der heute in dieser unqualifizierten Art und Weise hier genannt wurde, (Abg. Dr. Bernau: drei!) oder drei Herren nicht eine entsprechende Konsequenz ziehen. Wenn Sie es nicht tun, werde ich persönlich dafür sorgen und werde ihnen sagen, sie sollen es machen und sollen sich diese Dinge als ehrliche Menschen - meiner Auffassung nach - überhaupt nicht gefallen lassen. Denn diese Dinge, die hier in den Raum gestellt werden, soll der überprüfen, der dazu befugt ist, das ist ein Gericht in einem Rechtsstaat. (Beifall im Hause.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir sehr deutlich hier festhalten. Und wenn wir schon reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, reduzieren wir doch das ganze Problem auf jenen Bereich, wo es hingehört. Was geschieht denn um Gottes Willen? Das Land Niederösterreich sucht aus den bekannten Gründen ein Bürogebäude. Es gibt eine Firma, die bietet uns ein Bürogebäude an. Wir gehen ins Grundbuch und schauen uns an, wem gehört die Liegenschaft. Im Grundbuch steht drinnen, sie gehört dem Baumeister Rogner zu 80% und einem gewissen Herrn Zelenka zu 20 %. Man geht her und erkundigt sich, wer sind diese Leute? Nicht einmal das müßte ich als Staatsbürger machen, denn ob jemand in Ordnung ist oder nicht in Ordnung ist, das ist eine moralische Wertfrage, aber keine andere. Aber wir erkundigen uns, ob hinter diesen Leuten andere Menschen stehen. Es heißt nein. Wir lassen Gutachten erstellen; nachdem uns ein Gutachten gebracht wird, lassen wir ein zweites Gutachten erstellen, von einem Kritiker. Beide Gutachten liegen vor, zur Debatte steht die Summe; sie nennen beide eine Summe, die halbwegs vertretbar ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren ich möchte nicht Dinge wiederholen, die heute schon gesagt wurden. Eines verstehe ich bitte schön langsam auch nicht mehr. Das Gericht hat eine Entscheidung gefällt, als sich die Firma mit einem Kontrahenten um Bausummen gestritten hat. Was dort herauskam, wissen wir. Bei den Rohbaukosten hat seinerzeit zwischen 90 und 100 Millionen Schilling als indirekter Gerichtsvergleich herauskommen müssen, bitte schön. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist eine Formulierung!) Natürlich, weil ein Vergleich geschlossen wurde seinerzeit, der zu einer Abschlagssumme von 2,6 Millionen Schilling führte. Das war auch die Ziffer, die vom Landeshauptmannstellvertreter Ludwig bei der Finanzausschußsitzung genannt wurde. Er hat damals gesagt, es sind normalerweise 2% zu vergüten, das wurde hier gemacht. Das ist das eine. Das ist nicht in Ordnung? Der Rohbau darf nur 40 Millionen Schilling kosten, damit ich es mir jetzt ausrechnen kann mit zwei Dritteln oder 60’36, damit ich auf die Summe komme, von der hier immer geträumt wird? Dann gibt es zwei Gutachter. Sie sind beide schlechte Gutachter, weil auch sie nicht das herausbringen, was man von ihnen verlangt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und weil man das bei der Österreichischen Volkspartei im Lande Niederösterreich schon voraussetzen muß. Wenn ich auf einmal erfahren habe, daß da ohnehin alles nicht stimmt, dann frage ich mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie es möglich ist, daß von Bundes- und Landesdienststellen in den letzten Monaten in Wien Häuser gebaut wurden, die in einer Größenordnung zwischen 20.000 und 30.000 Schilling pro verrechenbarer Einheit bewertet wurden. Ich kann Ihnen in Erinnerung rufen, daß beim neuen Gebäude des Rechnungshofes – ich nehme an, daß die Institution des Rechnungshofes außer Streit gestellt wird und man also nicht annimmt, daß dort Gefälligkeitsgutachten oder andere Dinge passieren -, welches zwischen 1975 und 1977 gebaut wurde, ein Quadratmeternettopreis von 30.881 Schilling errechnet wurde in der offiziellen Abrechnung. Ob das stimmt oder nicht stimmt habe ich nicht zu bewerten. Bitte schön, das ist eine Summe, die auf dem Tisch gelegen ist. Wir haben bekanntlich rund 20.000 Schilling Kosten. Die Wiener Allianz hat beispielsweise ein Gebäude, das Sie alle kennen - es liegt etwas außerhalb des Zentrums, wiegt aber von der Ausstattung her sicher wieder hier manches gegenüber dem Grundpreis auf - fertiggestellt mit 25.000 Schilling pro Quadratmeter. Dann wurde am Wiener Parkring, Ecke Weihburggasse, mit 30.334 Schilling pro Quadratmeter ein Grundstück angekauft, und darauf dort ein Gebäude errichtet. Wenn ich mir alle diese Ziffern anschaue, vom Rechnungshof angefangen bis zur Versicherung, so bewegen sich alle weit über den Summen unserer Gutachter, egal, ob es sich um jenen Gutachter handelt, den man nicht nehmen kann, weil er ein pensionierter Hofrat der Landesregierung ist, den aber gar nicht die Landesregierung genommen hat, sondern derjenige, der dort verkauft, oder ob wir jenen Gutachter hernehmen, von dem wir eine Qualifikation heute einige Male gehört haben, die ich nicht wiederholen will und der zu einer ähnlichen Summe kommt. Dann passt die Sache auch nicht. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.) Jetzt muß ich Sie also fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie uns das aufklären können: Wenn ein Bau von einer Firma oder einer Institution errichtet wird, die Ihnen nahesteht oder gegen die nichts zu sagen ist von Ihrer Seite aus gesehen ist das völlig in Ordnung, auch dann, wenn die Kosten um ein Drittel höher sind als bei uns. Nur weil das Land Niederösterreich unserer Auffassung nach imstande ist, unter sehr günstigen Voraussetzungen alle jene Dienststellen in einem Gebäude zu vereinigen, die als Außendienststellen bisher doch mit einigen Schwierigkeiten für die Besucher verbunden sind, seien es nun Funktionäre oder eben andere Niederösterreicher, die in einer Dienststelle des Landes zu tun haben, oder die Beamten selbst. Wenn wir zentralisieren wollen, wenn wir zentral gestalten wollen, ist das selbstverständlich Ihrer Auffassung nach nicht in Ordnung. Ich darf Sie also bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Dinge doch auch aus diesem Gesichtswinkel heraus zu betrachten. Vielleicht habe ich mich verhört, Kollege Lechner, mag sein; ich bin gerne bereit, mich zu korrigieren, wenn ich mich verhört habe. Sie haben das Appel-Gutachten hergenommen. Ich bin bei Gott nicht der Verteidiger des Appel, aber ich möchte nur wissen, ob ich mich nicht verhört habe. Sie haben irgendjemand eingeladen - ich habe mich daher betroffen gefühlt - nachzurechnen, welche Summe herauskommt, wenn man die 81.000 Quadratmeter, (Abg. Lechner: Kubikmeter!) Entschuldigung, das war ein Versprecher, 81.000 Kubikmeter mit dem Preis, der hier drinnen angegeben ist, nämlich 2.750 Schilling, multipliziert. Und wenn ich richtig gehört habe, haben Sie gesagt, es können die 222 Millionen dabei nicht herauskommen. Ich habe das nachgerechnet. (Abg. Lechner: Das ist das Gutachten Nr. 1, Herr Kollege! Sie verwechseln das!) Herr Kollege Lechner, darf ich Sie fragen, warum Sie von Gutachten eins und Gutachten zwei reden? Ich habe als Abgeordneter des Niederösterreichischen Landtages ein mir vom Landeshauptmann zur Verfügung gestelltes Gutachten, das jenen Wortlaut hat, der mir vorliegt. Ich darf Ihnen eines sagen, Herr Kollege Leichtfried, ich wäre an Ihrer Stelle sehr vorsichtig, wenn ich sage, in dem Gutachten sind Radierungen drinnen, es könnte sein, daß mit einer anderen Schreibmaschine (Abg. Lechner: Von Radierungen haben wir nicht geredet!) Worte eingesetzt wurden. (Abg. Romeder: Aber von der Schreibmaschine!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für mich ungeheuerlich. (Abg. Romeder: Solche Auslassungen gehören vor Gericht!) Ich frage Sie, warum reden Sie von zwei Gutachten? Das Land Niederösterreich hat vom Herrn Professor Appel ein Gutachten erhalten, dafür wurde er bezahlt, das wurde in Auftrag gegeben, das hat er unterschrieben und dafür, Herr Kollege Lechner, ist der Herr Landeshauptmann als Auftraggeber verantwortlich. Für dieses Gutachten und für sonst überhaupt nichts. (Beifall bei der ÖVP.) Das nehmen Sie bitte schön zur Kenntnis und reden Sie da nicht von einem anderen Gutachten! (Abg. Lechner: Sie können noch so schreien, es gibt doch ein zweites!) Das ist möglich, Herr Kollege Lechner. Ich nehme überhaupt an, daß der Herr Professor Appel als gerichtlich beeideter Sachverständiger um Gottes Willen bis jetzt schon mehr als ein Gutachten gemacht hat. Na, ganz selbstverständlich! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hat er das?) Das nehme ich an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie also bitten, Fakten auf den Tisch zu legen. Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, darf ich jetzt fragen, wo ist das Faktum, wenn hier behauptet wird, das Gutachten eins unterscheidet sich vom Gutachten zwei des Herrn Professor Appel? (Abg. Lechner: Eine halbe Stunde habe ich darüber geredet!) Entschuldigen Sie, für mich als Abgeordneter des Landes Niederösterreich existiert ein Gutachten, das adressiert ist an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Für dieses Gutachten wurde ein Honorar bezahlt. Das Gutachten interessiert mich, nicht aber, ob ein zweites, ein drittes und ein viertes Gutachten da ist. Ja, ich frage Sie, von wo nehmen Sie das her, daß Ihres einen Bezug haben soll, daß eines da war? (Abg. Lechner: Ich zeige es Ihnen ja!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, (Abg. Lechner: Das wollt Ihr ja nicht sehen!) Was brauchen Sie mir ein Gutachten zeigen? Herr Kollege Lechner, das ist die Art der Argumentation, die Sie betreiben, daß Sie alles vom Rechtsstandpunkt her in Frage stellen. Zum Beispiel hat Herr Dr. Brezovszky, ich darf es nur der Pikanterie wegen wiederholen, glatt im Ausschuß erklärt, er braucht Zeit, wir sollen das vertagen, damit das Grundbuch überprüft werden kann wegen einer Grundbuchseintragung. Hören Sie, ich bin noch immer ganz weg, daß ein Jurist so etwas überhaupt nur denken kann. Seien Sie mir nicht böse, da stürzt ja morgen rechtlich gesehen die Welt zusammen, wenn solche Dinge in der Konsequenz durchgedacht möglich sind, wenn ich mir Eintragungen in öffentliche Bücher, die durch einen Gerichtsbeschluß abgesichert sind, als Hans Kellner, als gelernter Landwirtschaftslehrer beispielsweise anschauen muß, um zu bewerten, ob diese Eintragungen richtig sind. Das kann ich nicht verstehen. (Abg. Lechner: Das tun Sie dramatisieren!) Aber Herr Kollege Lechner, das ist es ja, daß Sie nur Halbwahrheiten auf den Tisch legen. Natürlich weiß jeder von uns aus der Zeitung, daß der Herr Appel schon früher ein Gutachten erstellt hat, in dem er angeblich das Projekt nicht lobend beschrieben hat. Das war doch der Grund, daß man gesagt hat, nehmen wir einen Kritiker. Natürlich, nehmen wir einen Kritiker, damit man uns nicht sagen kann, Ihr habt Euch einen Freund geholt (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Seid doch froh, da6 wir Euch das sagen!) Der Herr Professor Appel erstellt ein Gutachten und dann werde ich gefragt, ob ich das Gutachten eins mit dem Gutachten zwei verglichen habe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie mir nicht böse, das kann ich halt noch immer nicht verstehen. Ich kann verstehen, daß Sie mit einer Konsequenz sondergleichen das, was Ihnen an Image in diesem Lande fehlt - meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie mir nicht böse - aufholen müssen. (Abg. Lechner: Seien wir froh!) Jenen Männern in Niederösterreich, die mit dem Aufstieg und Aufbau in diesem Lande so eng verbunden sind, wollen Sie selbstverständlich das Wasser abgraben. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das sind unfaire Behauptungen! - Abg. Romeder: Das sind Fakten durch Ihr Verhalten! Zwischenrufe von Abg. Anzenberger. - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie können nur schimpfen, Herr Anzenberger! - Abg. Anzenberger: Auch wenn es der Lechner ist!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, bleiben wir gleich dabei. Ich kann jetzt nicht schwören, ob das ein Inserat oder sonst eine Einschaltung war. Es war jedenfalls eine bezahlte Einschaltung in einer Zeitung, wo drinnengestanden ist, der Niederösterreich-Plan der Sozialisten und der Dr. Kreisky haben in Niederösterreich den Umschwung in der Form gebracht, daß Niederösterreich zum Agrarland Nummer eins und zum Industrieland Nummer eins geworden ist. Sehen Sie, das habe ich gesehen in einem Gasthaus und da haben die Leute gelacht. Und daher verstehe ich Sie, daß Sie jene Männer heruntersetzen müssen, denen man zutraut, dass die Entwicklung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine gute war und denen man auch zutraut, daß diese Entwicklung auch in Zukunft eine bessere sein wird als in jenen Ländern, wo Sie mit diesen Halbheiten herumgehen. (Landesrat Grünzweig: Zur Suche können Sie nicht reden!) Herr Landesrat Grünzweig, ich habe mehr zur Sache gesprochen als meine Vorredner, denn die haben nämlich nur eines gemacht, Herr Landeshauptmannstellvertreter: Behauptungen hier in den Raum gestellt und Halbwahrheiten in den Raum gestellt. Sie haben damit gerechnet, daß niemand imstande ist, diese Dinge abzuschätzen und nachzuprüfen. Wenn man das, was heute hier von Ihnen geboten wurde, aus dieser Schau heraus betrachtet, dann weiß man genau, von wo es kommt. Meine Fraktion wird sich nicht schwer tun, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Leichtfried das Wort. Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die alten Strategen haben immer gesagt, Angriff ist die beste Verteidigung. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Deswegen greift Ihr an!) Was sich aber die Österreichische Volkspartei heute und in den letzten Tagen geleistet hat, kann man nicht einmal als ein Rückzugsgefecht oder den Versuch einer Rechtfertigung bezeichnen. Der Abg. Kellner hat versucht, Argumente, die von den Sozialisten hier in zwei Stunden vorgebracht worden sind, in 15 Minuten zu zerlegen. Das ist Ihnen nicht gelungen, Herr Abg. Kellner. Sie versuchen, sich hier an Kleinigkeiten festzuklammern, um zu beweisen, es ist ja eh alles nicht wahr, und zwar nach dem System, dann hinüberzuzeigen und zu sagen, dort ist ja alles nicht in Ordnung. Das gleiche gilt für Ihren Versuch, dem Kollegen Lechner zu unterstellen, daß er hinsichtlich dieser Stempelgeschichte dem Landtag etwas Unrichtiges gesagt hat. Den Abgeordneten ist bekanntgegeben worden, daß der Baurat Architekt Professor Karl Appel vom Land Niederösterreich den Auftrag erhalten hat, ein Schätzungsgutachten zu erstellen. Nun, meine Damen und Herren, wenn Sie sich dieses Gutachten ansehen, werden Sie feststellen, daß der Professor Karl Appel kein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist, sodaß es notwendig gewesen ist, dieses Gutachten, damit es überhaupt als solches anerkannt werden kann, mit einem zweiten Stempel zu versehen, nämlich mit dem Stempel des Dip1.-Ing. Günter Appel. Das hat der Abg. Lechner hier behauptet und sonst gar nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist die ganze Wahrheit, Herr Abg. Kellner! Sie haben mit Halbwahrheiten gearbeitet! (Beifall bei der SPÖ) Ich mache Ihnen noch einmal das Angebot des Abg. Lechner, setzen Sie sich mit ihm nach der Landtagssitzung zusammen, beurteilen Sie die beiden Gutachten und sagen Sie dann, ob Sie noch in der Lage sind, die Behauptung aufrecht zu erhalten, daß dieses Gutachten die Grundlage für die heutige Entscheidung sein kann. (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmann Maurer: Nicht allein!) Meine Damen und Herren, es zeigt sich auch heute im parlamentarischen Raum, dass die Österreichische Volkspartei den Widerstreit der Meinungen gar nicht sucht. Mit einer Oberflächlichkeit, mit einer vorgetäuschten Selbstsicherheit, wie Sie das jetzt getan haben, Herr Abg. Kellner und auch mit einer Portion Arroganz wird versucht, das unangenehme Problem der Operngasse einfach vom Tisch zu wischen. Ich darf Ihnen aber sagen, auf diese billige Art und Weise wird es Ihnen nicht gelingen, die zur Diskussion stehenden Probleme zu lösen. Wenn man den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes und des Abg. Kellner zugehört hat, ist man fast versucht zu glauben, dass hier eine große Verschwörung der Sozialisten im Gange sei, verbrüdert mit der Kirche und der bürgerlichen Presse. (Abg. Romeder: Verbrüdert mit der Kirche ist doch ein wenig zu viel!) Sie haben heute schon ein paar mal gelacht, dann sind Sie immer ganz ruhig geworden und man konnte plötzlich feststellen, daß Sie eigentlich diese ganzen Zusammenhänge nicht kennen. Sie verlassen sich nur auf eines, nämlich auf Ihre Mehrheit in diesem Hause. Ob das gut sein wird für die Zukunft, das wird sich noch zeigen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ). Sie meinen also, daß hier eine Verschwörung der Sozialisten, verbrüdert mit der Kirche und der bürgerlichen Presse - ich werde darauf noch zu sprechen kommen - vor sich geht und daß die zur Diskussion stehenden Geschäfte nur so von Sauberkeit blitzen. Nur die Öffentlichkeit will das alles, von den Sozialisten schlecht informiert, nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist Ihre Meinung. Ja, meine Damen und Herren, die Öffentlichkeit glaubt auch nicht an diese Sauberkeit (Abg. Blochberger: Das ist ein Prophet!) und es ist zweifellos ein Fehler, wenn eine Partei, die durch Jahrzehnte gewohnt ist, die Macht und Mehrheit auszuüben, sich in einer so sensiblen Frage undurchsichtiger Geschäfte auf die Abstimmungsmaschine verläßt. Daß dies heute wahrscheinlich trotz alledem wiederum funktionieren wird, das werden wir ja in einigen Stunden erleben. Sie werden damit weder die Sozialisten überzeugen, noch werden Sie das öffentliche Gewissen beruhigen oder, meine Damen und Herren, zum Schweigen bringen. Das Kapitel dieser Geschäfte wird heute nicht abgeschlossen. Es wird erst abgeschlossen sein, wenn auch die letzte Frage eine klare Beantwortung erfahren hat, und viele Fragen, viele Fragen, Herr Landeshauptmann, werden heute bei der Beschlußfassung noch offen sein. Sie, Herr Landeshauptmann, haben durch Ihr Vorgehen das Land und den Landtag in diese schwierige, unfreundliche Situation gebracht, Herr Abg. Kellner, das muß man hier sagen. (Beifall bei der SPÖ.) Und Sie werden daher auch die volle Verantwortung dafür zu tragen haben. (Landeshauptmann Maurer: Das höre ich schon fünfmal! - Ich sagte es ja!) Unabhängig davon werden wir Ihnen immer wieder sagen, daß Sie dafür verantwortlich sind, unabhängig davon (Landeshauptmann Maurer: Ja was soll ich denn noch machen?), ob Ihnen die Tragweite bewußt ist und Sie die Zusammenhänge durchschauen - die Informationen wurden Ihnen jedenfalls gegeben oder ob Sie einfach von geschäftstüchtigen Leuten in diese Machenschaften eingebunden worden sind. Bei so vielen vorhandenen Informationen müßte letzten Endes auch ein Landeshauptmann in der Lage sein, die Undurchsichtigkeit der geschäftlichen Vorgänge zu erkennen, und er müßte auch ein Gefühl dafür haben, was man dem politischen Gegner und was man der Öffentlichkeit noch zumuten kann. (Beifall bei der SPÖ.) Niemand ist allwissend, auch der Landeshauptmann von Niederösterreich nicht. (Abg. Romeder: Aber die SPÖ.) Und deshalb hat er eine ganze Reihe von gutbezahlten Fachleuten, die ihm zugeordnet sind, und es wäre nicht nur ein Recht, sondern in einer so schwierigen Frage die Pflicht, den Rat dieser Fachleute einzuholen. Sie, Herr Landeshauptmann, haben diesen Grundsatz gröblichst mißachtet und haben, anstatt zu hören und sich auch einmal belehren zu lassen, einen Maulkorberlaß für Ihre Hofräte herausgegeben. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass die Öffentlichkeit wohl nicht wissen durfte, was Fachleute des Hauses zu diesen sonderbaren Geschäften zu sagen haben. Und es wird schon stimmen, wenn man Ihnen heute vorwirft, daß die Landes-ÖVP kritische Stimmen mit politisch unmündigen Landesbürgern verwechselt. Wer nicht im Sinne der Österreichischen Volkspartei mitmacht, wer den Mut hat, auch kritisch zu denken, kritisch zu sprechen oder zu schreiben, wird von Ihnen einfach als Querulant, Dummkopf, Außenseiter oder Chaotiker abgestempelt. (Abg. Romeder: Das sind doch Unterstellungen!) Das ist eine Unterstellung, meine Damen und Herren, die Ihnen tausend Wähler von Melk zum Eggenburger Parteitag als Memorandum zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie über diese tausend Wähler lachen, ist das Ihr Problem. (Landeshauptmann Maurer: Habe ich das auch gesagt? - Ruf bei der SPÖ: Zuhören!) Dieses Verhalten, meine Damen und Herren, zeigen Sie auch im Niederösterreichischen Landtag. Es war höchst interessant, im Finanzausschufi die Meinung des Herrn Landeshauptmannes über jene Journalisten zu hören, die in den letzten Wochen den Mut gehabt haben, den Landesfürsten von Niederösterreich zu kritisieren. Der Landeshauptmann zeigte sich im Finanzausschuß empört über die gegebenen Informationen und verlangte mehr Verantwortungsbewußtsein von den Journalisten, etwa nach dem Grundsatz, wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe, Herr Landeshauptmann. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Landeskorrespondenz vom 31. Mai 1978 hinweisen, die darüber berichtete, daß der Verband der Auslandsjournalisten auf Einladung des Landeshauptmannes Maurer eine Fahrt durch das östliche Weinviertel gemacht hat. Abends gab Maurer in Matzen einen Empfang und er lud laut Korrespondenz die Presse ein, sich auch weiterhin mit niederösterreichischen Themen zu beschäftigen. Ich frage Sie nun, wenn es dann die Journalisten tun, ist es Ihnen dann nicht recht? Hätten Sie, meine Damen und Herren, hätten Sie, Herr Landeshauptmann, auf die ersten warnenden Zeichen gehört, die Ihnen schon sehr fühzeitig und von allen Seiten - es ist heute gesagt worden, auch von Ihren Parteifreunden - immer wieder zugegangen sind, wäre die heutige Auseinandersetzung nicht notwendig. So aber sind Sie für uns und für viele denkende Niederösterreicher, Herr Landeshauptmann, unglaubwürdig geworden! (Landeshauptmann Maurer: Das werden Sie noch sehen!) Sie sind auch unglaubwürdig, Herr Landeshauptmann, (Abg. Romeder: Das ist doch Demagogie!) weil Sie den Niederösterreichern am 3. Oktober 1977, wohl noch unter dem Schock und dem Eindruck der schlechten Wahlergebnisse aus dem Burgenland, eine Milliarde Schilling für die Arbeitsplatzsicherung versprochen haben und bis heute nicht bereit gewesen sind, konkret über die Einlösung dieses Versprechens zu reden. (Beifall bei der SPÖ.) Im Gegenteil, Sie versuchen, durch Manipulationen den Niederösterreichern einzureden, daß die Milliarde Schilling bereits flüssiggemacht worden ist. Das meine Damen und Herren, ist eine grobe Unwahrheit und eine Täuschung der Landesbürger, die wir uns nicht gefallen lassen. Am 3. Oktober 1977 haben Sie, Herr Landeshauptmann, in einer Pressekonferenz erklärt, daß es in einer Zeit, in der jeder Schilling für die Sicherung von Arbeitsplätzen gebraucht wird, nicht angebracht ist, Millionen von Schillingen für ein Bürohaus auszugeben. Es wäre unverantwortlich, sagte der Landeshauptmann, anders zu handeln. Mit der heutigen Vorlage, um Ihre eigenen Worte zu gebrauchen, handeln Sie damit unverantwortlich gegenüber den Niederösterreichern. (Beifall bei der SPÖ.) Der Landeshauptmann hat weiters festgestellt, daß der eingesparte Betrag, rund eine halbe Milliarde Schilling, wozu noch der Erlös aus dem angestrebten Grundstücksverkauf kommt, als Beitrag des Landes voll und ganz zur Arbeitsplatzbeschaffung verwendet wird. Der Landesregierung und auch in der Öffentlichkeit wurde noch berichtet, daß aus dem Verkauf des 4.000 Quadratmeter großen Grundstückes im Zentrum von Wien 500 Millionen Schilling erwartet werden. (Landeshauptmann Maurer: Haben Sie das gehört?) Der Herr Landeshauptmann hat das gesagt, wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie ihm das sagen. (Landeshauptmann Maurer: Haben Sie das gehört, ja oder nein? - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo haben Sie das her?) Deshalb, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, hat das Volksblatt das geschrieben! Herr Landeshauptmann, ja oder nein? „Eine Milliarde für Arbeitsplätze" ist am Dienstag, dem 3. Oktober, in der Zeitung gestanden. Eine Milliarde, das haben Sie den Niederösterreichern versprochen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Romeder: Vorlesen!) Wenn Sie wollen, dann lese ich Ihnen jetzt auch diesen Artikel vor. (Abg. Romeder und Abgeordnete der ÖVP: Vorlesen! Vorlesen! Vorlesen!) Ich lese Ihnen dann diesen Artikel selbstverständlich vor. (Landeshauptmann Maurer: Wo sind die 500 Millionen?) Ich komme noch darauf. Auf Worte sind nun Taten gefolgt. (Abg. Romeder: Unwahrheiten spricht er! - Der Redner liest:) „Landeshauptmann Maurer beantragt heute bei der Sitzung der Niederösterreichischen Landesregierung, das geplante neue Amtshaus am Minoritenplatz in Wien nicht zu bauen. Maurer begründet vor Journalisten: In einer Zeit, in der jeder Schilling notwendig für die Sicherung von Arbeitsplätzen gebraucht wird, scheint es nicht angebracht, Millionen von Schillingen für ein solches Bauvorhaben auszugeben. Der eingesparte Betrag, rund eine halbe Milliarde Schilling, dazu noch der Erlös für den angestrebten Grundstückverkauf, werde als Beitrag des Landes Niederösterreich voll und ganz zur Arbeitsplatzbeschaffung verwendet." Und oben steht: „Eine Milliarde für die Arbeitsplatzbeschaffung." (Beifall bei der ÖVP.) Daher Herr Landeshauptmann, sollen Sie zu dieser Milliarde auch stehen. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, ist der Landeshauptmann auf eine Milliarde Schilling für die Arbeitsplatzsicherung gekommen. Und Sie haben dieser Version letzten Endes ja auch bis zum 6. Juni, nämlich genau bis vorgestern, in keiner Weise widersprochen. Nun aber versuchen auch Sie, eine Kindesweglegung zu machen und meinen zur allgemeinen Überraschung nun in einem Artikel der Presse, Sie wissen nicht, wie er auf diese eine Milliarde gekommen ist, nämlich der Maurer. Sie wissen es plötzlich nicht, wie er auf diese eine Milliarde gekommen ist! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich werde es Ihnen sagen!) Und das, meine Damen und Herren, neun Monate, nachdem Maurer diesen Gag angebracht hat, denn mehr, meine Damen und Herren, ist es bis zum heutigen Tag nicht gewesen. Aber das ist nicht alles. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig wirft dem Landeshauptmann auch Fehler vor, die er begangen hat, vor allem den Fehler, daß er mit dem Thema des Amtshauses allein in die Öffentlichkeit gegangen ist. In diesen Aussagen - meine Damen und Herren, Sie werden es natürlich sofort bestreiten - zeigen sich doch sehr tiefgreifende Zerwürfnisse innerhalb der ÖVP, (Abg. Romeder: Das Kätzchen ist geboren!) über die man auch durch den heutigen Versuch einer Einheitsfront nicht hinwegtäuschen kann. (Abg. Romeder: Gott sei Dank, das ist der Amtshausbau!) Nicht nur die Sozialisten und die Massenmedien werfen dem Landeshauptmann im Zusammenhang mit der heutigen Vorlage grobe Fehler vor, auch die engsten Mitarbeiter, meine Damen und Herren, die Sie mit einem Maulkorberlaß erreichen konnten, sagen sehr offen, daß Sie diese Politik weder verantworten wollen noch verstehen. Nicht in Ordnung ist aber auch die Tatsache, daß sich der Landeshauptmann mit allerhand Manipulationen von der Arbeitsplatzmilliarde freisprechen will und sich selbst, wie ich noch beweisen werde, die Absolution erteilt. Ich möchte Ihnen daher gerne einige Pressestimmen vom Oktober 1977 in Erinnerung rufen. (Abg. Romeder: Auch in der AZ sind keine Fakten!) Ich weiß nicht, was Sie von der Handelskammerzeitung und vom ÖVP-Blatt halten, Herr Abg. Romeder, die ich jetzt als Zeugen aufrufe, oder was Sie von den Niederösterreichischen Nachrichten halten, das ist Ihre Sache. Für mich ist es eine Grundlage dafür, daß Landeshauptmann Maurer - das wurde auch in diesem Hause niemals bestritten - den Niederösterreichern diese Milliarde zugesagt hat. So schrieb das Volksblatt vom 4. Oktober und man sollte sich doch auf diese Zeitung verlassen können, Herr Landeshauptmann, dass eben eine Milliarde Schilling für Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt wird und dass das Land auf den Amtshausbau verzichtet. Im Oktober 1977 war es also nicht opportun, Millionen von Schillingen für ein Amtshaus auszugeben. Was, Herr Landeshauptmann, hat sich in den letzten neun Monaten so sehr geändert? Ich stelle diese Frage an Sie und ich bitte Sie, diese auch zu beantworten. Haben wir die 50.000 Arbeitsplätze schon geschaffen, daß wir uns nunmehr den Luxus einer Tintenburg leisten können und auf die Milliarde Schilling für die Arbeitsplatzsicherung verzichten? Ich glaube, die wirtschaftliche Situation wird das nicht rechtfertigen. Aber nicht nur das Volksblatt hat damals jubiliert und berichtet, auch die KronenZeitung informierte die Leser, daß sich Maurer und Ludwig 500 Millionen Schilling durch den Verkauf des Grundstückes erwarten - nachzulesen in der Kronen-Zeitung, Sie haben das niemals dementiert und Sie wollen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß der Käufer auch sämtliche Architekten- und Planungshonorare zusätzlich zu diesen 500 Millionen Schilling übernimmt. Auch an diese Aussagen möchte ich Sie im Zusammenhang mit der heutigen Vorlage erinnern und ich werde später noch darauf zurückkommen. Schon vorsichtiger gibt sich der Landeshauptmann in seiner sonntäglichen Plauschrede vom 16. Oktober 1977. (Abg. Romeder: Plauschrede! Da schau her, Herabsetzungen!) Na ja, wenn der Herr Landeshauptmann sich herausnimmt, hier einem Vertreter der Regierung zu sagen, er spricht Larifari, dann sage ich, der Herr Landeshauptmann macht halt sein Plauscherl, das wird mir also auch noch gestattet sein. (Landeshauptmann Maurer: Das ist Ihr Niveau! - Abg. Wedl: Plauscherl ist ja ganz schön!) Sie sollten sich also deswegen nicht aufregen. Andererseits, sagte der Landeshauptmann, wäre es ein Trugschluß daß der genannte Betrag nunmehr sofort zur Verfügung steht, denn abgesehen von einer mehrjährigen Verteilung wäre ja die Landesregierung in jedem Fall vor der Frage gestanden, wie diese Mittel überhaupt aufgebracht werden können. Nach dem Bluff, Herr Landeshauptmann, der Ihnen zweifellos, das wollen wir gerne zugeben, am 3. Oktober 1977 gelungen ist, wollten Sie sich aber von Ihren Zusagen Schritt für Schritt wiederum absetzen. Auch in der Handelskammerzeitung - der Abg. Romeder wird doch um Gottes Willen die Handelskammerzeitung hier nicht verdächtigen, daß sie etwas berichtet, was nicht den Tatsachen entspricht - heißt es (liest): „Allein durch den Verzicht auf den Bau des neuen Amtshauses und den Verkauf des Grundstückes kann in den nächsten Jahren ein Betrag von einer Milliarde Schilling eingespart werden und Interessenten für das Baugelände sind bereits in ausreichender Anzahl vorhanden, teilt uns der Landeshauptmann mit." Und schließlich, meine Damen und Herren, darf ich Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, auch zitieren, und zwar die Anfragebeantwortung vom 14. November 1977, wo Sie unter Punkt drei folgendes feststellen: „Auf Grund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation in Österreich, die Wirtschaftsenquete in Laa an der Thaya am 22. September dieses Jahres hat es bestätigt, ist es derzeit die vordringlichste Aufgabe, jeden verfügbaren Schilling für die Sicherung der bestehenden und für die Schaffung der bis 1981 in Niederösterreich erforderlichen 50.000 zusätzlichen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Wenn die Verantwortung hiefür auch in erster Linie der Bundesregierung zufällt, hätte es die Landesregierung unter diesen Umständen nicht verantworten können, in den kommenden Jahren aus dem jeweiligen Budget mehrere hundert Millionen für den Bau eines neuen Amtshauses abzuzweigen." Das, Herr Landeshauptmannstellvertreter, haben Sie am 14. November dem Niederösterreichischen Landtag mitgeteilt und ich frage Sie, ob Sie es heute verantworten können, daß hunderte Millionen Schilling der Arbeitsplatzsicherung in Niederösterreich entzogen werden? Diese Frage werden wir Ihnen immer wieder stellen müssen. Meine Damen und Herren, noch im Herbst 1977 haben Sie Herr Landeshauptmannstellvertreter, den Standpunkt mitvertreten, es sei für die Beamten besser - ich weiß nicht, ob Sie den Artikel jetzt noch gelten lassen, wo das zu lesen stand - schlechter zu sitzen als stempeln zu gehen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Freilich. Alles lasse ich gelten!) Nunmehr zeigen Sie ausgelöst auch durch die bevorstehenden Personalvertretungswahlen, wie wandelbar Sie eigentlich sind. Sie bezeichnen das neue Bürohaus als einen günstigen Gelegenheitskauf, der eine Art Arbeitnehmerförderung darstelle, weil auch die Beamten ein Anrecht auf eine gute Unterkunft haben. Dagegen haben wir gar nichts zu sagen. Natürlich haben sie Anspruch! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Na sicher!) Aber es geht ja hier, Herr Landeshauptmann, um die Wertung, was vordringlicher war, und es geht auch darum, ob Sie zu Ihren Aussagen vom 17. November stehen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Jawohl! - Beifall bei der SPÖ.) Was gilt nun, Herr Landeshauptmannstellvertreter? Wann haben Sie Ihrer Überzeugung gehorchend die Wahrheit gesagt? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zu später Stunde hören Sie das!) Als Sie sich für die Arbeitsplätze oder als Sie sich für die Tintenburg entschieden haben? Wie immer auch die Antwort ausfällt, Sie sind bereit - das ist auch eine sehr interessante Rechnung - für einen modernisierten, aber nicht zusätzlichen Arbeitsplatz in Wien 300.000 Schilling auszugeben, während Sie das Grenzland mit der Bagatelle von 13.000 und 20.000 Schilling abspeisen. Das muß auch gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. - Landeshauptmann Maurer: Der Bund tut gar nichts fürs Grenzland!) Und mitunter gar nichts, Herr Landeshauptmann, das stimmt auch. (Beifall bei der SPÖ.) Obwohl man also ursprünglich die Milliarde versprochen hat und später dann sagte, das Geld wäre gar nicht da, versucht man in den letzten Wochen aus sehr durchsichtigen Gründen, den Landesbürgern in Niederösterreich nun einzureden, daß die Amtshausmilliarde bereits der Arbeitsplatzsicherung zugeführt worden ist, eine Milliarde, Herr Landeshauptmann, die das Land nach den Aussagen des Finanzreferenten und nach Ihren eigenen Aussagen gar nicht hat. Das Volksblatt schrieb vor einigen Wochen darüber: „Das ist doch nichts als reine Demagogie, jeder weiß doch, daß die Milliarde nirgendwo liegt." Und ich frage Sie nun, wie ist es möglich, daß man eine Milliarde, die man eigentlich nach Ihren Aussagen gar nicht hat, bereits investieren und ausgeben konnte? Ich glaube, diese Frage ist doch äußerst aufklärungsbedürftig. (Landeshauptmann Maurer: Sie haben lauter berechtigte Fragen! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie haben lauter schöne Fragen!) Ich habe schon in meinem Diskussionsbeitrag, Herr Landeshauptmann, zur PRO-INDUSTRIE-Aktion darauf hingewiesen, dass das Land Niederösterreich zu dieser Aktion im Jahre 1978 außer den transferierten Arbeitsmarktförderungsmitteln, die über den BIF zur PRO-INDUSTRIE-Aktion gekommen sind, in Wahrheit nur einen Betrag von 675.000 Schilling aus dem Budget zusteuert. Das, meine Damen und Herren, kann nicht der Ersatz für die Amtshausmilliarde gewesen sein. Weder wir noch die Niederösterreicher werden sich dadurch täuschen lassen, daß man einfach versucht, den jährlichen Zuwachs im Budget, der durch die Geldverdünnung selbstverständlich begründet ist, als zusätzliche Arbeitsplatzförderung zu werten. Auch das ist geschehen. In einer Pressekonferenz, die der Landeshauptmann Mitte Mai in Trautmannsdorf gab, wurde neuerlich die irreführende Behauptung aufgesellt, daß bereits im Budget 1978 um 400 Millionen Schilling mehr an arbeitsplatzintensiven Mitteln enthalten sind, in Blickrichtung auf die Milliarde. Durch die Aufstockung der PRO-INDUSTRIEAktion auf 900 Millionen Schilling - so Maurer - ergibt sich praktisch die oft zitierte Amtshausmilliarde. Weder das eine, meine Damen und Herren, noch das andere ist richtig. Hier versuchen Sie, die Niederösterreicher auf ganz einfache Art und Weise zu täuschen und sagen ihnen die Unwahrheit, denn im ersteren Fall handelt es sich um einen bescheidenen Zinsenzuschuß im Jahre 1978, eben diese 675.000 Schilling, in der Folge rund 65 Millionen Schilling, wenn die PRO-INDUSTRIE-Aktion voll zum Tragen gekommen ist, und in dem anderen Fall - meine Damen und Herren, ich habe das bereits festgestellt - handelt es sich um den normalen Zuwachs, um die Erweiterung des Budgets, wie es auch auf allen anderen Gebieten selbstverständlich geschehen ist. Mit diesem Verhalten haben Sie, Herr Landeshauptmann, um wiederum Ihre eigenen Worte zu gebrauchen, die Glaubwürdigkeit der Politik schwer erschüttert. Denn, so sagten Sie einmal, was soll man von einem Politiker halten, der heute nicht mehr weiß, was er gestern gesprochen hat und der sich morgen an das nicht mehr erinnern kann, was er heute sagt. (Beifall bei der SPÖ.) Ich frage das auch Sie, Herr Landeshauptmann. (Landeshauptmann Maurer: Das ist der Bundeskanzler Kreisky!) Anstatt einer Arbeitsplatzmilliarde, (Abg. Romeder: Reden Sie vom Kreisky!) anstatt der versprochenen Sicherung der Arbeitsplätze in Niederösterreich werden Sie hunderte Millionen Schilling dafür verwenden, um eine wie Sie selbst immer wieder gesagt haben, gegenwärtig nicht vordringliche Tintenburg zu erwerben. Wie wandelbar, wie vergeßlich der Herr Landeshauptmann sein kann, geht auch sehr deutlich aus dem Motivenbericht hervor. Auf Seite 2 der Vorlage wird festgestellt: „In Anbetracht aufgetretener Schwierigkeiten, insbesondere auch deshalb, weil die zur Einreichung um die Baubewilligung erforderliche Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach mehr als einem Jahr noch immer nicht vorlag, beschloß die Landesregierung, den Neubau eines Amtsgebäudes am Ballhausplatz nicht durchzuführen.'' Damit wird sehr deutlich ausgesprochen, was man sowieso schon von den Dächern gepfiffen hat. Der Verzicht auf den Amtshausbau auf dem Ballhausplatz ist nicht aus der Sorge um die Arbeitsplätze Niederösterreichs entstanden und damit wird auch klar und deutlich, warum Sie heute den Eiertanz um die Amtshausmilliarde aufführen. (Beifall bei der SPÖ.) Heute kann man daher auch die Äußerung des Landeshauptmannes vom Oktober 1977 anders verstehen, als er meinte, daß bereits Interessenten als Käufer für den Ballhausplatz-Minoritenplatz vorhanden wären. Nachdem der Verzicht auf den Amtshausbau selbst in Ihren eigenen Reihen nur einigen wenigen bekannt war, nicht einmal der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat dazugehört, finde ich die Tatsache, daß bereits damals Kaufinteressenten vorhanden waren, sehr interessant. Es besteht daher, Herr Landeshauptmann, der begründete Verdacht, dass schon damals ein Zusammenhang zwischen dem Verzicht und dam Bau in der Operngasse bestanden hat. (Beifall bei der SPÖ.) Es war daher weder ein Blitz aus heiterem Himmel, als Sie auf den Amtshausbau verzichtet haben, wie es ebenso kein Zufall oder kein Geschenk des Himmels war, als man versuchte, das bisher unanbringliche Haus in der Operngasse dem Land Niederösterreich anzudrehen. Mit dem Kauf des Gebäudes in der Operngasse wird nun auch der Ballhausplatz, wie es das Profil nennt, verscherberlt. Während man bisher von einem Verkaufspreis von 500 Millionen Schilling gesprochen hat, regt das den Dr. Bernau und seinen Kollegen Romeder jetzt sehr auf, weil es eben nicht 500 Millionen sind. (Abg. Dr. Bernau: Das ist lächerlich!) Man ist aus welchen Gründen immer nunmehr bereit, ein für den Käufer sehr großzügiges Kaufanbot zur Kenntnis zu nehmen. (Landeshauptmann Maurer: Da fragen Sie diejenigen, die sich beworben haben!) Ja, Herr Landeshauptmann, dann müssen Sie halt sagen, daß das Phantasiezahlen waren, die Sie damals der Öffentlichkeit präsentiert haben. (Landeshauptmann Maurer: Ich habe nie gesagt, daß das 500 Millionen wert ist!) Sie haben es nie berichtigt, Sie haben immer von der Milliarde gesprochen und haben auch in der Landesregierung davon gesprochen, daß Sie damit rechnen, daß Sie 500 Millionen Schilling bekommen werden. (Abg. Anzenberger: Czettel hat von der Milliarde geredet!) Aber Ihr Höhenflug wurde ja sehr rasch beendet, als Sie dann das Schätzungsgutachten bekommen haben. Dieses Schätzungsgutachten hat auf 180 Millionen Schilling gelautet und nunmehr sind Sie trotz dieses Schätzungsgutachtens über 180 Millionen Schilling bereit, auf weitere 40 Millionen Schilling zu verzichten und dieses Grundstück an eine Gesellschaft zu verkaufen, die zum Zeitpunkt der Vorlage überhaupt noch nicht existent gewesen ist. Warum, so werden sich viele fragen, sind Maurer und Ludwig bereit, das Grundstück um 40 Millionen Schilling unter dem Schätzpreis abzugeben? Sie hätten ja auch das Land Wien oder die Bundesregierung fragen können, ob sie nicht bereit gewesen wären, nunmehr um 140 Millionen Schilling einzusteigen. (Landeshauptmann Maurer: Die haben ja gar nicht verhandeln wollen!) Sie haben gar nicht verhandelt, na ja, da hören wir es ja. Die Antwort darauf ist ganz einfach. Weil nämlich diese Reduzierung des Kaufpreises beiden nützt, dem Käufer des Bürohauses und dem Erwerber des Grundstückes auf dem Ballhausplatz. Als Gegengeschäft, meine Damen und Herren, für den reduzierten Kaufpreis war auch die Operngassengesellschaft bereit, den von ihr verlangten überhöhten Preis von 395 Millionen Schilling auf 355 Millionen Schilling zu senken. Damit sollte es den Käufern wohl leichter fallen, den Kaufpreis auch in der Öffentlichkeit zu begründen und zu sagen, es sind ja eh nur 355 Millionen Schilling. In Wahrheit, das soll man hier auch klar und deutlich sagen, bezahlen wir für die Operngasse 395 Millionen Schilling, weil sie andererseits beim Ballhausplatz auf 40 Millionen Schilling verzichtet haben. (Beifall bei der SPÖ.) Die Käufer des Grundstückes auf dem Ballhausplatz ersparen sich aber durch diese Manipulation Gebühren und Steuern, sodaß eigentlich das Land Niederösterreich durch diese Verträge einer Steuerhinterziehung Vorschub leistet; das kann man sehr laut und deutlich sagen, weil eben der Schätzwert auf 180 Millionen Schilling gestanden ist und Sie aus den hier aufgezeigten Gründen bereit waren, auf 40 Millionen Schilling zu verzichten. Es ist nun sicherlich interessant zu erfahren, wer denn jene Hintermänner sind, die sich hinter der Ballhausplatz-Minoritenplatz-Geschäftshauserrichtungs- und Verwertungsgesellschaft, die eine so großzügige Behandlung durch das Land Niederösterreich erfährt, verbergen. Das hat man ja nicht gewußt. Ich habe bereits gesagt, diese Gesellschaft hat überhaupt nicht existiert und man hat sie bereits in die Verträge aufgenommen, hat bereits den Beschluß der Landesregierung herbeigeführt und hat diesen Antrag dem Niederösterreichischen Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt. Eine Oberflächlichkeit, meine Damen und Herren, die man einfach nicht zur Kenntnis nehmen kann. Für die Kenner der Branche gab es aber bei dieser Frage, wer denn die Hintermänner sind, keine Überraschung. Alte bekannte Namen, die von der Wiener Kirchenzeitung zum Teil als Baulöwen bezeichnet werden und denen die Kirchenzeitung nachsagt, daß sie eng, sehr eng mit einigen Landesgrößen befreundet und verbandelt sind. Das, meine Damen und Herren, sind nun die Herren, die in dieser Gesellschaft aufscheinen, am 12. Mai 1978 ist die Eintragung beim Handelsregister unter der Zahl B 22.194 erfolgt, der Gesellschaftervertrag wurde am 24. April abgeschlossen: Geschäftsführer sind Dkfm. Kurt Hamptil, Architekt Roland Möbius und ein Dr. Herbert Janoschik schon einmal irgendwo gehört, meine Damen und Herren? - und ein Franz Duval, wie könnte es denn anders sein? Und die Gesellschafterliste darf man nicht vergessen. Drei Millionen Schilling, jubiliert das Volksblatt, das ist eine potente Gesellschaft, der man auch Kredite geben kann, da sind Kredite nicht in Gefahr. Ein Stammkapital, eine Einlage von drei Millionen Schilling. Nun, meine Damen und Herren, einbezahlt sind nur 750.000 Schilling von diesen drei Millionen. Und die Gesellschafterliste kann ich nun ergänzen: Neben dem Herrn Duval, neben den Herren Hamptil, Janoschik und Möbius finden Sie nun auch den Generalunternehmer Rogner und vor allem finden Sie natürlich Ihren Vertrauensmann Hierzenberger. Der gehört einfach dazu. Und es kann ja, meine Damen und Herren, kein Zufall sein, daß man bei allen diesen Transaktionen immer wiederum auf die gleichen Personen stößt, die nach Meinung der Kirchenzeitung auch politisch eine sehr wichtige Rolle innerhalb der Volkspartei, der Mehrheitspartei, spielen und bedeutende Machtpositionen in einer Reihe zum Großteil der ÖVP gehöriger Betriebe ausüben. Wir haben es in diesem Land schon einmal erlebt, wohin diese Verfilzungen und Verflechtungen führen, und man sollte daher solche Vorwürfe, wie sie hier in den Raum gestellt werden und auch von der öffentlichen Meinung präsentiert werden, ernster nehmen, als Sie das bisher getan haben. Das spinnennetzartige verstrickte Wirtschaftsimperium des ÖAAB in Niederösterreich, um es sehr deutlich zu sagen, zeigt, daß die Fäden bei einem Mann zusammenlaufen, der nicht nur Finanzreferent des ÖAAB ist, sondern auch die sehr wichtige Position eines Direktors der Niederösterreichischen Landeshypothekenanstalt ausübt. Das Imperium des Bankdirektors reicht bis in die Erbmasse Viktor Müllners zurück, heißt es in Publikationen der letzten Tage. Ich möchte nur versuchen, aufzuzeigen, welche gefährlichen Verflechtungen hier ans Tageslicht kommen. Auch unter diesem Aspekt ist unser Mißtrauen zu verstehen, welches wir der heutigen Vorlage entgegenbringen. Wir Pflichten dem Profil bei, wenn es vermeint, daß es ungewöhnlich ist, daß Pfandbriefbanken 100 %ige Finanzierungen vornehmen. Das gilt, wenn Sie wollen, auch für die Bankgarantie von seiten der Landeshypothekenanstalt im Land Niederösterreich, die als Kaufpreisgarantie für den Ballhausplatz in der Höhe von 140 Millionen Schilling angeboten worden ist. Nachdem das Land Niederösterreich letztlich gegenüber der Landeshypothekenanstalt voll haftet, heißt es, daß das Land Niederösterreich indirekt das materielle Risiko dieses Rechtsgeschäftes übernimmt. Dazu, meine Damen und Herren, kommt aber auch das politische Risiko, welches darin liegt, daß der Minoritenplatz zum Gegenstand spekulativer Geschäfte wird, was bei dem bekannten Personenkreis letztlich nicht ausgeschlossen werden kann. Es steht für die Sozialistische Fraktion daher fest, daß das Land Niederösterreich durch diese offensichtlich von langer Hand vorbereiteten Transaktionen einen schweren Nachteil erleiden wird. Solange Sie auf diese Fragen keine klare Antwort geben, solange Sie vor allem auch keine klare Antwort darauf geben, wie es um das Verbleiben der etwa 120 bis 140 Millionen Schilling bestellt ist, die letzten Endes in der Operngasse nicht begründet werden können, muß weiterhin der Verdacht aufrecht erhalten werden, daß das Grundstück Ballhausplatz-Minoritenplatz weit unter seinem Wert durch die ÖVP-Mehrheit Niederösterreichs verschleudert wird. Da der Aufsichtskommissär der Landesregierung bei der Kreditgebung für die Operngassen-GesmbH im Ausmaß von 337 Millionen Schilling von seinem im § 18 Abs. 4 der Satzung der Landeshypothekenanstalt aufgezählten Recht des Einspruches nicht Gebrauch gemacht hat, ist das Bundesland Niederösterreich offensichtlich nunmehr gezwungen, eine Rettungsaktion durch den Ankauf eines für Amtszwecke völlig ungeeigneten Amtsgebäudes in der Operngasse 21 durchzuführen. Damit übernimmt die Österreichische Volkspartei in Niederösterreich schwerste Verantwortung für eine unzweckmäßige, unwirtschaftliche und nicht sparsame Verwendung von Steuergeldern. Wenn nun der Regierungskommissär zu solchen Geschäften nichts anderes zu sagen weiß, als „das ist ein Bankgeschäft und ein Bankrisiko", so muß ich ihn berichtigen, denn in diesem Falle ist es vor allem auch ein Risiko des Landes Niederösterreich. Beim Verkauf des Ballhausplatzes ist man aber auch in anderen Bereichen sehr großzügig vorgegangen. Obwohl das Land Niederösterreich zur Erfüllung seiner Aufgaben mit zum Teil hochverzinslichen Darlehen arbeiten muß, kann der Kaufpreis für den Ballhausplatz in vier Jahresraten bezahlt werden. Eine Verzinsung des Kaufpreises findet nicht statt. Eine großzügige Regelung des Landes Niederösterreich gegenüber der bereits vorgestellten ehrenwerten Gesellschaft. Die Gesellschaft erhält auch das Recht, sofort grundbücherlicher Eigentümer zu werden und hat damit die Möglichkeit, meine Damen und Herren, wahrscheinlich wieder durch die Landeshypothekenanstalt, das Grundstück zu belasten und mit Hilfe dieser Gelder im Geiste der Baulöwen andere Spekulationsgeschäfte zu tätigen, während der Kaufpreis dem Land Niederösterreich bis zum Jahre 1982 schuldig geblieben oder nur in Raten bezahlt wird. Der Repräsentant der Landeshypothekenanstalt, Direktor Müller, ist dabei nicht kleinlich und man hört, daß der bereit war, einem Höchstbetragspfandrecht von 200 Millionen Schilling für den Ballhausplatz zuzustimmen. Hier ergibt sich nun die Frage, hat das Land Niederösterreich den Ballhausplatz verschleudert oder werden hier Bankgeschäfte abgewickelt, die letztlich auch Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, als den zuständigen Verantwortlichen interessieren müßten. Bei allen diesen Geschäften und Transaktionen, die von der Presse in den letzten Tagen eher zwielichtig hingestellt worden sind, treffen wir immer wieder die gleichen Personen. Man kann daher schon von einem bestehenden Imperium sprechen. Das Imperium des Direktor Müller reicht von der Landeshypothekenanstalt bis in die Sekretariate des ÖAAB. Das ist sicher nicht verboten und es ist das Recht jedes Staatsbürgers, sich auch politisch zu betätigen. Nur darf Politik und Geschäft nicht verflochten sein, dann wird es eine Gefahr, meine Damen und Herren, und davor wollen wir Sie warnen. Wo immer Dr. Hierzenberger ist, kann man zumeist auch Direktor Müller antreffen. Im Bankhaus Feuchtner, solange es existiert, bei der Heimatwerbung, bei der BBA mit ihren acht Betrieben und einer ganzen Reihe weiterer Gesellschaften, die heute größtenteils schon aufgezählt worden sind. Wie interessant sich hier Geschäfte abwickeln, darf ich Ihnen nur an einem einzigen Beispiel bei der Heimatwerbung sagen. Wenn so zufällig die Heimatwerbung einen Kredit von der Landeshypothekenanstalt aufnimmt und der Geschäftsführer der Heimatwerbung ein dementsprechendes Ansuchen beim Direktor Müller der Landeshypothekenanstalt einbringt, dann wird das der Direktor Müller befürworten und wird dem Geschäftsführer Müller bei der Heimatwerbung mitteilen, daß sein Kredit bewilligt worden ist. Ich möchte jetzt gar nicht behaupten aber es könnte doch immer hin sein, daß die Landeshypothekenanstalt auch Werbeaufträge an die Heimatwerbung vergibt, daß also der Direktor Müller der Landeshypothekenanstalt größere Werbeaufträge an die Heimatwerbung, an den Geschäftsführungsgesellschafter Direktor Müller vergibt, daß dieser Gesellschafter und Geschäftsführer die Aufträge bei der Heimatwerbung durchführt, die Rechnung dann dem Direktor Müller von der Landeshypothekenanstalt schickt, der Direktor Müller bezahlt dann den Betrag an die Heimatwerbung und der Geschäftsführer Müller nimmt das Geld der Landeshypothekenanstalt in Empfang. Das sind die Geschäfte, die hier gemacht werden, das sind die Verflechtungen von Politik und Geschäft, meine Damen und Herren. Diese Dinge muß man doch auch hier sehr deutlich aufzeigen. Es ergibt sich nun die berechtigte Frage, inwieweit ein Bankdirektor auf Grund der in den Zeitungen, insbesondere im Profil, aufgezeigten Zusammenhänge und der auch heute hier im Landtag aufgezeigten Zusammenhänge, wo Politik und Geschäfte ineinanderfließen, für die Landeshypothekenanstalt und für das Land noch tragbar ist. Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, tragen hier als Regierungskommissär nicht nur eine Mitverantwortung, Sie tragen die Hauptverantwortung und die parteipolitische Partnerschaft sollte Sie dabei nicht behindern, Ordnung zu schaffen und die Dinge wiederum ins rechte Lot zu bringen. Nun, meine Damen und Herren, darf ich Ihnen auf Grund der Vorbringen des Dr. Brezovszky, der klaren Beweise, die Ihnen der Abg. Lechner dargelegt hat, und auf Grund meiner Ausführungen noch einmal das Anbot machen, das alles zu überdenken, bevor Sie den letzten Schritt tun. Stellen Sie diese Vorlage zurück, prüfen Sie noch einmal ganz genau, ob Sie das, was Sie heute tun wollen, auch wirklich verantworten können. (Beifall bei den Sozialisten.) Der Bau auf dem Minoritenplatz wurde seinerzeit eingestellt, weil es wichtiger ist, in Niederösterreich neue Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die für diesen Zweck zugesagte Amtshausmilliarde hat man den Niederösterreichern bisher vorenthalten. Der Kauf in der Operngasse widerspricht dieser Politik, ist durch seinen Kaufpreis nicht gerechtfertigt und nützt in erster Linie nur einigen Spekulanten. Das ganze Geschäft ist risikoreich und geht ausschließlich zu Lasten des Landes Niederösterreich. Die Sozialisten sind weder bereit, auf die Amtshausmilliarde zu verzichten, noch sind sie bereit, solchen fragwürdigen Geschäften die Zustimmung zu geben. Dafür tragen Sie allein die Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. Dr. Bernau ist der nächste Redner zur vorliegenden Geschäftszahl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei hat vor ungefähr einer Stunde hier erwähnt, er kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß nicht das Thema Ankauf des Objektes in der Operngasse hier zur Diskussion steht, sondern einzig und allein, dass der Wahlkampf heute in diesem Hohen Haus begonnen werden soll und daß man sich bemüht, nach Möglichkeit die Führungsspitze der Volkspartei in Schwierigkeiten zu bringen oder zu diffamieren. Wenn es eines Beweises bedurft hätte, meine Damen und Herren, dann haben Sie ihn durch das Maschinengewehr des Herrn Abg. Leichtfried soeben bekommen. Es erübrigt sich wirklich und ist auch gar nicht möglich, auf die Argumentation des Herrn Abg. Leichtfried einzugehen, weil kein Mensch in der Lage ist, diesen Ausführungen überhaupt zu folgen in der Fülle, wie er sie hervorbringt. Und ich überlege mir sehr, mein seinerzeit gegebenes Wort einzuhalten, mich mit den letzten Ausführungen des Abg. Leichtfried anläßlich der PRO-INDUSTRIE-Aktion nochmals zu beschäftigen, denn wenn man das heute gehört hat, dann weiß man, dass hier nicht das ernstliche Bestreben gegeben war - bitte, ich sage das -, für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern daß man hier bestrebt war, Demagogie zu betreiben in einer Art und Weise, meine Damen und Herren, die ich für das Hohe Haus nicht würdig halte. Und wenn ich jetzt die Frage stellen darf, was dieses Angebot ist, das hier am Schluß mit viel Eifer vorgebracht wurde, dann ist es auch wieder nicht ernst gemeint. Ich habe mich bemüht, in dieser Debatte, die jetzt schon fast fünf Stunden währt, wirklich die Argumente zu hören und auf sie aufzupassen. Ich muß Ihnen sagen, an Argumenten ist nicht das vorgebracht worden, was für oder gegen den Kauf dieses Hauses spricht, sondern es ist immer auf Nebenkriegsschauplätze abgelenkt worden, beispielsweise ob der Herr Professor Appel berechtigt ist oder ein richtiges Gutachten gegeben hat, ob der Herr Hofrat Körner ein richtiges Gutachten abgegeben hat, oder der Herr Michael Müller ein richtiges Gutachten abgegeben hat. Ja, meine Damen und Herren, hier wurde der Landtag zu einem Tribunal umgeformt, wo man versucht hat, bitte schön, sich richterliche Funktionen anzueignen. Meine Damen und Herren, wer immer in diesem Staat einen Beruf hat und wer immer in diesem Staat gerichtlich beeidet wird, dem muß Vertrauen geschenkt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und wem man es nicht schenken kann, meine Damen und Herren, dem sollen die Gerichte das Vertrauen entziehen. Aber keinesfalls können wir hier als Laien darüber Recht sprechen. Das ist meine felsenfeste Meinung. Wenn der Herr Professor Appel falsch urteilt, dann soll, bitte schön, seine Standesvertretung sich darum kümmern. Wenn der Herr Michael Müller falsch arbeitet, dann soll das ebenfalls seine Standesvertretung machen, dasselbe gilt für Hofrat Körner. Wenn aber immerhin drei Fachgutachten vorliegen, meine Damen und Herren, die praktisch das gleiche aussagen, dann möchte ich doch fragen, wer diese Vermessenheit hat zu sagen, die lügen alle. Das würde ich mich, meine verehrten Damen und Herren, nicht getrauen zu sagen. Und wenn ich dann höre - das ist das einzige, was ich mir von diesem Redeschwall, der heute auf uns niedergeprasselt ist, gemerkt habe - daß das Amtsgebäude um 165 Millionen Schilling gebaut werden könnte, dann rechnen Sie zurück, das bedeutet einen Quadratmeterpreis von 9.000 Schilling. Kommentar überflüssig! Wer in diesem Land um 9.000 Schilling heute noch bauen kann, bitte, der soll es tun, das soll er uns einmal zeigen. Und das ist die Berechnung, die uns der Herr Dr. Brezovszky vorgelegt hat. (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr Dr. Brezovszky hat hier bitte erklärt, das habe ich mir aufgeschrieben, (Abg. Romeder: Hört doch zu, was er sagt!) dieses Gebäude kann um 165 Millionen Schilling auch heute noch gebaut werden. Dividieren Sie das durch die Quadratmeter, dann kommen genau 9.700 Schilling heraus. Wer das kann, bitte, der soll das machen. Meine Damen und Herren, ich kann diese Dinge, die hier gemacht worden sind, daher nicht ernst nehmen. Das Problem reduziert sich auf drei ganz einfache Fragen. Aber seien Sie mir nicht böse, wenn ich hier die Mutmaßung ausspreche, Sie wollten sich mit Sachfragen nicht auseinandersetzen. Das wird man sehr gut verstehen, meine Damen und Herren. Sie sollen ganz einfach heute hier den Wahlkampf eröffnen und Sie haben die fixe Idee, meine Herren von der sozialistischen Seite ... (Abg. Stangl: Jedesmal, wenn wir nicht tun, was Ihr wollt, heißt es, daß wir einen Wahlkampf machen!) Darf ich Ihnen sagen, Herr Abg. Stangl, Sie haben die fixe Idee, Sie oder Ihre Freunde in Ihrer Partei, daß Sie der Österreichischen Volkspartei heute mitteilen müssen, daß sie korrupt ist und daß es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer hat das gesagt?) Gerade hat der Abg. Leichtfried uns mitgeteilt, daß hier gewisse Verflechtungen sind. Bitte schön, das Wort „korrupt" hat er nicht gebraucht, das nehme ich zurück, (Abg. Romeder: Dem Inhalt nach!) aber Sie wollten uns doch heute in sehr langen Worten klarmachen, daß die Redlichkeit weder beim Herrn Landeshauptmann Maurer noch beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig gegeben ist. Ich sage Ihnen, meine Herrschaften, diese beiden Herren können sich jederzeit vor den Wähler hinstellen. Sie werden ihre Redlichkeit unter Beweis stellen und ich habe nicht die geringste Sorge, daß dabei ein Makel an diesen beiden Männern hängenbleibt. Das sage ich Ihnen heute, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Und wenn Sie glauben, daß es in der ÖVP den immer wieder behaupteten Streit um die Köpfe gibt, der auch heute hier angeklungen ist, darf ich Ihnen die Versicherung abgeben, bei uns sind die Fronten klar und unsere Kandidaten sind klar und die österreichischen Wähler und die niederösterreichischen Wähler werden in knapp einem Jahr darüber die Entscheidung zu treffen haben. Wir schauen dieser Entscheidung mit durchaus ruhigem Gewissen entgegen bitte schön. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine heroische Rede!) Nein, keine heroische Rede, sondern ich wollte nur eines sagen: Die ganzen Debatten, die heute von diesem Pult aus gemacht worden sind, haben nur die fixe Idee, bei der ÖVP stinkt es und das müssen wir der ÖVP anhängen. (Lancleshauptmannstellvertreter Czettel: In der Operngasse!) Und jetzt darf ich die drei ganz leichten Fragen beantworten. Ist das Projekt geeignet? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Nein!) Das ist die Frage Nummer eins. Da sagt Ihr nein. Bitte schön, ich habe es mir auch angeschaut, ich sage sehr wohl ja. (Abg. Stangl: Welche Pläne haben Sie zur Verfügung gehabt?) Ich bin vor allem in das Haus hineingegangen, meine Damen und Herren. Ich habe ja vorher ein wenig Technik studiert und habe es angeschaut; ich kann Ihnen sagen, das Haus ist sehr wohl geeignet. Ich finde es sehr gut. Aber darüber kann man natürlich streiten. Richtig ist, was der Herr Abg. Lechner angeführt hat, daß heute die Wissenschaft sagt, es ist gut, wenn das Verhältnis der Breite zur Tiefe 1 : 1,5 ist. Meine Damen und Herren, das kann ich durchaus machen, wenn ich ein Bauwerk im freien Gelände errichte, beispielsweise wie seinerzeit die NEWAG, die schon so oft zitiert wurde, draußen ein Gebäude errichtet hat. Wenn ich aber einen vorgegebenen Bauplatz habe, Herr Kollege, mit Verbauungsverpflichtungen, habe ich Trakttiefen einzuhalten, die die Baubehörde verlangt, dann kommen auch andere Raumtiefen heraus. Ein Verhältnis der Zimmerbreite von 3,50 m zu durchschnittlich 7,50 m Länge ist zwar nicht 1 : 1,5 es ist aber 1 : 2 und das ist ein auf der ganzen Welt durchaus übliches Maß. Zur Höhe von 2,60 m, meine Damen und Herren, ist zu sagen, daß heute nirgends mehr bei Bürogebäuden anders gebaut wird, auch nicht in der berühmten UNO-City, wo unter uns gesagt, der Quadratmeterpreis nicht 25.000 Schilling, sondern 50.000 Schilling beträgt. (Abg. Stangl: Das ist kein Vergleich!) Na ja, geht in Ordnung, das ist kein Vergleich, ich habe es ja nur am Rande erwähnt. Aber der Vergleich mit den 2,60 m Raumhöhe, bitte schön, der besteht überall, die Bürogebäude werden mit 2,60 m gebaut. Daß sicherlich dieses Bürogebäude, was die Tragtiefe betrifft, nicht ideal ist, zugegeben. Aber ich wage zu behaupten, daß es durchaus geeignet ist. Nummer eins. Nummer zwei, was den Preis betrifft: Es werden ja noch heute diverse Preisvergleiche hier genannt werden, ich darf Ihnen sagen, ich habe mich sehr wohl hingesetzt und habe mir angeschaut, was so die Preise sind für die diversen Bürogebäude, die in den letzten Jahren in Österreich gebaut worden sind. Es kommt immer wieder auf denselben Preis heraus, wir liegen bei einem Nettopreis von 14.000 bis 16.000 Schilling. Und wenn Sie das, bitte schön, mit der Nutzfläche multiplizieren, kommen die 250 oder 260 Millionen Schilling heraus. Dann müssen Sie halt leider die Mehrwertsteuer dazurechnen und dann müssen Sie den Grundstückspreis dazurechnen. Und noch etwas möchte ich Ihnen sagen. Man kann nämlich jetzt noch eine ganze Menge dazuschreiben. Wenn Sie selber das Glück gehabt haben sollten, ein Haus zu bauen, ein Einfamilienhaus beispielsweise, und Sie bauen das um 2 Millionen Schilling, dann werden Sie wahrscheinlich auch nicht in der Lage gewesen sein, diese zwei Millionen Schilling hinzulegen. Ich zum Beispiel war es nicht, sondern ich habe wie viele andere Österreicher einen Bausparvertrag abgeschlossen. Und wenn ich dann dieses Raus fertiggebaut habe, das hat mich also zwei Millionen Schilling gekostet, mein Bausparvertrag ausgenommen, und dann habe ich plötzlich aus irgendwelchen Gründen die Gelegenheit woanders ein Haus zu kriegen - ich erbe es oder sonst irgendwas - und ich will jetzt mein Haus verkaufen, dann, meine Damen und Herren, werde ich einem Käufer, der zu mir kommt, nicht sagen, Du wirst mir jetzt vorrechnen, wieviel der Quadratmeterpreis ist, sondern ich werde ihm sagen, ich habe soviel dafür bezahlt, ich habe soviel Vorfinanzierung damit zu übernehmen gehabt, nämlich die Kredite, die ich aufgenommen habe, und das ist der Wert, um den ich verkaufen will, meine Damen und Herren. (Abg. Leichtfried: Das kriegen Sie aber nicht!) Das, bitte schön, ist eine Frage des Angebotes und Nachfrage, zugegeben. Darüber muß man verhandeln und ich weiß das auch, das wurde in der Regierung ja schon erwähnt, die Verträge sind auch noch nicht geschlossen und das ist ja in der Ausschußsitzung gesagt worden, meine Damen und Herren. Was macht denn der Landtag? Der Landtag von Niederösterreich hat doch nur der Regierung die Ermächtigung zu geben und die Voraussetzung zu schaffen, daß die Gelder bereitgestellt sind. Er hat doch nicht den Vertrag hier zu beschließen. Das lehnen wir doch ab, weil der Landtag dazu gar nicht in der Lage ist, dazu ist die Regierung da. Die Regierung hat ihre Fachleute, bitte schön und wenn ich gehört habe, daß die Fachleute bisher nicht beschäftigt worden seien, dann weiß ich, dass der Hofrat Riemer damit beschäftigt war, dass der Hofrat Mayer damit beschäftigt war, dass die Baudirektion damit beschäftigt war und daß der Hofrat Kern damit beschäftigt war. Es stimmt also nicht, bitte schön. (Abg. Lechner: Wissen Sie auch, was diese zu dem Vertrag gesagt haben?) Dieser Vertrag bitte... (Abg. Stangl: Brief und Gegenbrief kommt noch dazu!) Herr Abg. Lechner, dieser Vertrag, der Ihnen heute vorliegt - das hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig anläßlich der Finanzausschußsitzung sehr deutlich gesagt - ist ein Vertragsentwurf, der dem Landtag deswegen zugemittelt wurde, damit man sich orientieren kann, worum es geht. Aber er hat ausdrücklich gesagt, dass hier noch Verhandlungen stattfinden. Auch der Herr Landeshauptmann hat das sehr deutlich gesagt. Wenn heute da und dort Verdachtsmomente aufgetaucht sind, bin ich überzeugt, wird das der Landeshauptmann selbstverständlich prüfen, weil es ein Wahnsinn wäre, nicht zu prüfen. Aber bitte schön, die Verdachtsmomente waren halt leider nicht sehr dicht, sondern es waren Mutmaßungen, es waren Dinge, wo man ununterbrochen Zeitungen zitiert hat. Herr Abg. Lechner, das eindrucksvollste, das gebe ich zu, war Ihre Wortmeldung, weil Sie uns gezeigt haben, daß es ein anderes Fachgutachten als das des Prof. Appel gibt. Aber das haben doch nicht wir zu verantworten, meine Damen und Herren. Wir haben dieses Fachgutachten eingeholt, weil das anläßlich einer Besprechung des Parteienunterhändlerkomitees vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel verlangt wurde; wir haben so einem Verlangen immer noch Rechnung getragen. Dort wurde über dieses Projekt gesprochen, meine Damen und Herren. Es ist nicht so, wie es heute hier den Anschein hatte, als ob die ÖVP da überhaupt mit dem politischen Gegner keinen Kontakt gehabt hätte. Wir sind beisammengesessen, wir haben geredet, der Herr Landesrat Grünzweig hat Fragen gestellt, der Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat sie beantwortet. Es ist sehr ruhig, emotionslos, in durchaus gängiger Art darüber gesprochen worden, meine Damen und Herren. Es hat dann die Finanzausschußsitzung gegeben. Dort hat der Abg. Diettrich als Vorsitzender des Finanzausschusses gefragt, nachdem Ludwig und Landeshauptmann Maurer Aufklärung gegeben haben, bitte gibt es noch weitere Fragen. Es hat sich niemand gemeldet. Hofrat Mayer war dort anwesend, er ist nämlich der Fachberater für den Ankauf von Grundstücken und für dieses Projekt. Dann hat der Abg. Diettrich ein zweitesmal gefragt, bitte gibt es noch Anfragen. Es hat keine Fragen gegeben. Und am nächsten Tag müssen wir in der Zeitung lesen, dass die Anfragen nicht beantwortet wurden, wir müssen in der Zeitung lesen, daß die Beamten gar nicht zugezogen wurden, daß über die Beamten ein Maulkorberlaß verhängt wurde. Also was stimmt denn da, meine Damen und Herren? Sie waren ja alle dabei in der Finanzausschußsitzung. Na, hat es jemand verlangt? Sagen Sie mir eine Finanzausschußsitzung, wo der Hofrat Reimer dort sitzt, wo der Hofrat Kern dort sitzt! (Abg. Lechner: Das haben wir getan!) Meine Damen und Herren, beim Budget ist das etwas anderes, aber ich muß wirklich mich sehr wundern. Wenn ein Abgeordneter verlangt, den oder jenen Fachbeamten zu hören, dann ist doch noch nie anders verfahren worden, als daß der Mann geholt wurde. Wenn Sie mir das abstreiten, meine Damen und Herren, dann höre ich auf zu reden, nicht wahr. (Beifall bei der ÖVP. Zahlreiche Zwischenrufe von links - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Darf ich das auch klarstellen. Der Abg. Brezovszky hat, nachdem die Erklärungen da waren, gesagt, man soll das Projekt zurückstellen wegen der drei Punkte. Ich hoffe, er weiß es noch. Das eine war, daß er gesagt hat, man soll in die Gerichtsakten Einsicht nehmen. Dazu habe ich dann selber erklärt, was wollen Sie anderes finden als das, was uns Ludwig gezeigt hat, daß dort nämlich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, daß dort das Fachgutachten des Herrn Michael Müller vorgelegen ist. Ludwig hat erzählt, dort hat es nichts Neues gegeben, und auch Sie haben uns heute diesbezüglich nichts Neues erzählt. Das zweite war, glaube ich, daß er gesagt hat, man soll das Grundbuch überprüfen. Meine Damen und Herren, da habe ich dem Dr. Brezovszky dort gesagt - Sie erinnern sich vielleicht -, was sollen wir denn im Grundbuch überprüfen, wohin kommen wir da in Österreich? Ich brauche das nicht zu erwähnen, das hat heute schon der Abg. Kellner angeführt: Was im Grundbuch steht, hat zu gelten! Stellen Sie sich einmal vor, wenn ich mir heute' ein Grundstück kaufe, nehme ich ins Grundbuch Einsicht und sehe den Vorbesitzer. Dann kaufe ich, und jetzt kommt auf einmal einer und sagt, mein Herr, der hat es ja unrechtmäßig erworben, Sie müssen das Grundstück wieder zurückgeben. Na, meine Damen und Herren, da wäre es mit der Rechtssicherheit in Österreich schlecht bestellt. Das war also kein Argument, zurückzustellen. Und das dritte war wegen des Vertrages. Dazu hat Ludwig sehr deutlich gesagt, meine Herren, das ist ein Vertragsentwurf, da gibt es schon eine ganze Reihe von zusätzlichen Bestimmungen, die hat er auch aufgezählt, und wir sind noch gar nicht am Ende. Bitte, ich sage noch einmal: Heute hat es jemand, ich glaube Sie waren es, Kollege Leichtfried, so dargestellt, als würde sozusagen jetzt hier der Kauf beschlossen. Bitte schön, meine Damen und Herren, hier wird vom Hohen Landtag beschlossen, das Geld für den Kauf zur Verfügung zu stellen. Aber den Kauf muß die Landesregierung beschließen und sie muß auch die Verträge machen. In der Landesregierung wird es zweifellos noch Gelegenheit geben, auch über diese Verträge zu sprechen. Ich würde mich sehr wundern, wenn in der Landesregierung diese Verträge nicht behandelt würden. Und darum, meine Damen und Herren, reden wir darüber! (Abg. Leichtfried: Der Abg. Bernkopf war der Auffassung, daß wir das im kleinen Kreis besprechen!) Nicht wahr, dann sind die drei Regierungsmitglieder der Sozialistischen Partei genauso wie die vier der Österreichischen Volkspartei anwesend, da kann man darüber reden. (Landeshauptrnannstellvertreter Czettel: Unseren Antrag habt ihr abgewiesen!) Aber dort wird dann geredet, meine Damen und Herren, und nicht polemisiert und das halte ich für viel wichtiger (Beifall bei der ÖVP.) Ansonsten haben wir gehört von den wirtschaftlichen Verflechtungen. Es ist mir gar nicht angenehm, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß ich da mit anderen Dingen zurückschlagen soll, aber ich habe zufällig eine sehr interessante Eintragung von der Druck- und Verlagsanstalt Gutenberg. Dort steht also: Name des Gesellschafters Hans Czettel, Minister außer Dienst, Landeshauptmannstellvertreter; Stammeinlage voll einbezahlt, 1,875.000 Schilling. Ich gratuliere Dir, daß Du so reich bist, so viel Geld zu haben. Danke schön. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist alles in Ordnung bei Dir? - Beifall bei der ÖVP. Abg. Anzenberger: Wir haben gerade gehört, wo die Kapitalisten sitzen! – Landeshauptmannstellvertreter Czettel: W o sind die Kapitalisten? Ich werde es Euch gleich sagen! - Abg. Blochberger: Der Androsch!) ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem erteile ich dem Herrn Landesrat GrünZweig das Wort. Landesrat GRUNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, zur letzten Feststellung des Herrn Abg. Dr. Bernau wird der angesprochene Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel noch Stellung nehmen. Ich darf nur ganz kurz als Regierungsmitglied vielleicht doch einige Bemerkungen zur gegenständlichen Vorlage machen, aus der Sicht eines mit der Materie durch Jahre hindurch Befaßten. Zunächst einmal die Feststellung – ich glaube, darüber sind wir uns klar, meine Damen und Herren -, daß die Vorlage als solche dem sogenannten Alserbacherlaß rein formell nicht entspricht. Das ist eine Bemängelung, die in der Regel in allen übrigen Fällen glatt zur Zurückweisung einer solchen Vorlage führt. Wenn ein Landesregierungsmitglied eine solche Vorlage einbringt und sie ist nicht entsprechend belegt, etwa eben durch klare Verträge, die erst nachgereicht werden, wird diese Vorlage dem zuständigen Landesregierungsmitglied zur Ergänzung zurückgestellt. (Beifall bei der SPÖ.) Das geschieht hier nicht, hier weicht man also von einer Richtlinie, die sich die Landesregierung, der Finanzausschuß und der Landtag selber gegeben haben, entscheidend ab. Das muß eine besondere Bedeutung haben. Ich weiß nicht, warum das geschieht, wahrscheinlich, weil es Ihnen so dringlich ist, daß Sie diese Dinge nicht nachbringen können. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt eine kurze Feststellung treffe, die Sie vielleicht etwas erregt; nur en Passant, weil ich lange genug in dem Haus bin und gewisse Ereignisse, gewisse Debatten verfolgt habe. Wenn man die heutige Debatte verfolgt hat, dann erinnert man sich doch an vergangene Landtagssitzungen, die in einer etwas dunklen Periode der niederösterreichischen Landesgeschichte, der Nachkriegszeit eben, stattgefunden haben. Die Ursachen, daß solche Erinnerungen aufsteigen, daß man das wieder ins Gedächtnis bekommt, sind die Hintergründe dieser Angelegenheit, aber auch die Vorgeschichte, die Begleitumstände und die Vorgangsweise der Mehrheit in dieser Sache. Ich habe Sie jetzt - am Anfang überhaupt - spöttisch, zynisch lachen gehört, sodaß ich Sie bitte, sich das zu überlegen, denn in einigen Jahren schauen die Dinge anders aus und da weiß man manches besser als man es jetzt weiß. (Abg. Anzenberger: Das gilt aber für Sie genauso!) Na sicher, aber wenn Sie alle diesen Informationsstand hätten, den einige Herren von Ihnen haben, wenn Sie die ganzen Dinge so beurteilen könnten, wie sie sich uns etwa darstellen, würden Sie wahrscheinlich auch anders reden und uns nicht unterstellen, daß wir mit dieser Angelegenheit sozusagen den Wahlkampf eröffnet hätten. (Abg. Anzenberger und Abg. Blochberger: Na, na!) Ich frage mich nun, wer die Eröffnung dieses Wahlkampfes dann provoziert hat. Ich darf vielleicht auch kurz zur Vorgeschichte kommen, soweit sie sich, wie gesagt, aus der Sicht der Landesregierung darstellt. Als die Niederösterreichische Landesregierung am 18. Februar 1975 mit einem Beschluß das Ende der Debatte über eine eigene niederösterreichische Landeshauptstadt festgestellt hat und das für uns kein Verhandlungsgegenstand mehr war, hat sich natürlich - das haben wir selbstverständlich auch eingesehen - die Notwendigkeit einer entsprechenden Vorsorge für die Unterbringung der Landesverwaltung in Wien ergeben. Die zwangsweise Folge, nachdem wir gesagt haben, wir gehen nicht nach Niederösterreich hinaus mit der Landesverwaltung, die Debatte über eine Landeshauptstadt wird abgebrochen, war: Was geschieht jetzt in Wien mit der Landesverwaltung? Daher hat die Sozialistische Partei der Verwertung des landeseigenen Grundstückes am Ballhausplatz zugestimmt, weil wir auch der Auffassung waren, daß es sinnvoll gewesen wäre, hier im Zentrum neben der Herrengasse, neben dem Minoritenplatz eine doch optimalere Zentralisierung der Verwaltung in einer sehr günstigen Lage, im Regierungsviertel, zu erhalten. Und jetzt auch ein ganz offenes Wort zu dem was Sie uns immer wieder vorhalten. Selbstverständlich bekennen wir uns dazu, daß wir einem Internationalen Wettbewerb das Wort geredet haben, denn die Qualität dieses Baugrundes hat eben ganz besondere Vorkehrungen erfordert. Ich weiß nicht, ob ich das Beispiel jenes Landesbeamten schon zitiert habe, der in einer solchen Sitzung gesagt hat, na, ich weiß nicht, warum da so viele Geschichten gemacht werden, da stellen wir einfach eine Planke auf während der Bauzeit, lesen dann ein halbes Jahr keine Zeitung und die Sache hat sich. Also so hat man sich die Verbauung vorgestellt, um wörtlich zu zitieren. (Abg. Dr. Bernau: Wer?) Bitte, es waren genügend Zeugen bei dieser Besprechung, die hier befragt werden könnten, es war ein Beamter der Landesregierung. So einfach ging es nicht und man hat sich dann den Argumenten angeschlossen. (Zwischenruf: Einstimmig!) Richtig, es ist dann zu einem Einvernehmen gekommen und daher halten wir uns bitte gegenseitig nicht vor, dass der Internationale Wettbewerb kompliziert war, daß er mühselig war, daß er kostspielig war. Selbstverständlich ist so etwas keine einfache Sache. Aber ich darf doch darauf hinweisen, das ist schon durchgeklungen, dass von diesem Gebäude eine ganz besondere Qualifikation verlangt worden ist und dass hier ein Gutachten eines maßgeblichen deutschen Sachverständigen eingeholt worden ist, der die sechs preisgekrönten Objekte beurteilen mußte hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, ihrer inneren Organisation, der Aufgliederung der Arbeitsplätze in Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenräume, dem Abmaß der Raumtiefe, der Verteilung der zusammengehörigen Räume zu einem Raumverbund; alle diese Dinge mußten hier sehr genau qualifiziert werden. Die maximale Raumtiefe, die Fassadenlänge auf einen Raum, alles das ist berücksichtigt worden. Und es war daher klar, daß durch diese aufwendigen Ansprüche an dieses Haus die Zahl der unterzubringenden Dienstnehmer immer mehr reduziert wurde. Zuerst hat man 1.000, dann 800, dann 700 und zuletzt etwa 600 Arbeitsplätze in diesem Haus schaffen wollen, eben auf Grund der hohen Ansprüche an die entsprechenden Räume. Es sind also höchstqualifizierte Arbeitsplätze und Räumlichkeiten gewesen, die hier geschaffen werden hätten sollen. Ich glaube, daß die Verbauung des Ballhausplatzes - das ist kein Ressentiment von mir - im Hinblick auf die Entwicklung für das Land die wesentlich sinnvollere Lösung gewesen wäre im Hinblick auf die Nähe der Beamtenschaft zur Landesregierung, zum Landtag. Und ich sage Ihnen auch, Herr Landeshauptmann - darauf haben Sie in Ihrer Rede, glaube ich, nicht bezug genommen, sicher bewußt nicht -, daß der Verbauung keine unüberwindlichen Hindernisse entgegengestanden wären. Ich darf Sie erinnern an das Gespräch, das Sie in meiner Gegenwart mit dem Herrn Bürgermeister von Wien in der Schallaburg geführt haben in derselben Angelegenheit, wobei faktisch, darauf haben Sie sich wiederholt berufen, die Zusage vorgelegen ist, daß diese Sache bereinigt wird. (Landeshauptmann Maurer: Sie ist nicht bereinigt worden!) Sie haben es ja nicht abgewartet, Herr Landeshauptmann, aber Sie haben ganz genau gewußt, daß das positiv erledigt wird, weil Sie das immer wieder auch zitiert haben. Sie haben die Besprechung mit dem Herrn Bürgermeister Gratz wiederholt angeführt. Und die Probleme der Fassadengestaltung, die hier angezogen worden sind, die Zahl, die genannt wurde, das war eine Alternative, die überhaupt noch nicht genehmigt war, die unter anderen Alternativen eben zur Debatte stand. Sie nehmen nun die aufwendigste Variante heraus und es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen die Erklärung an den Haaren herbeigezogen worden ist. In dem Stadium, wo alles im Fluß war - ich habe schon seinerzeit erwähnt, der zuständige Beamte war in meinem Büro und wußte gar nichts davon, daß nun in der Politik die Entscheidung gefallen ist - haben Sie der Öffentlichkeit gegenüber die Erklärung abgegeben, daß das Amtsgebäude auf dem Minoritenplatz nicht gebaut wird. Mit dieser Erklärung, Herr Landeshauptmann, die Sie in dieser Form abgegeben haben, beginnt es. Das ist ja, glaube ich, der entscheidende Bruch in der ganzen Angelegenheit, darin sehen wir einen groben Vertrauensbruch der Sozialistischen Regierungsfraktion gegenüber, ein einseitiges Verlassen eines gemeinsamen Weges, der bis dahin gegangen wurde in dieser Sache, denn Sie haben noch am 15. Februar 1977 erklärt, die ÖVPRegierungsmitglieder werden in dieser Sache keinen Alleingang unternehmen. Ein halbes Jahr vorher! Und dann sind Sie an die Öffentlichkeit gegangen, ohne mit uns zu reden. Das ist ein Bruch des Vertrauens, der Zusammenarbeit, die bis dahin auf diesem Gebiete selbstverständlich war. Auch hier sind wir nicht wehleidig. Das ist eine Feststellung. Ich stelle nüchtern fest, daß eben die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Landesregierung, wenn Sie wollen, Herr Landeshauptmann, schmäler geworden ist, denn wir müssen jede Äußerung, die Sie machen, in Hinkunft im Lichte dieser Haltung immer wieder überprüfen. Das ist eine sehr harte Feststellung, die ich hier treffe, aber das muß man Ihnen ins Gesicht sagen. Wenn Sie das einmal machen, wer bürgt uns dafür, daß Sie das morgen nicht wieder tun? (Beifall bei der SPÖ.) Ich beurteile daher auch die Ereignisse, die nun folgen, in dieser Hinsicht und in diesem Lichte. Meine Kollegen haben ja vieles an Hintergründen ausgeleuchtet und ich möchte die Argumente nicht wiederholen. Sie wollen sie ja nicht hören, Sie bezeichnen sie als Halbwahrheiten und alles, was Sie nicht hören wollen, darüber gehen Sie hinweg und sagen, wir wollen politische Propaganda betreiben. Aber vielleicht ein Gedanke noch. Meinen Sie nicht, daß hier auch eine Chance vertan wurde, eine Chance für eine vernünftige Verwaltungsreform? Das war es ja, was Sie gesagt haben. Na schön, wir trauern diesem Ballhausplatz nicht nach, es sind halt andere Gesichtspunkte, aber da muß man doch zuerst über diese Gesichtspunkte reden. Was brauchen wir jetzt noch an Beamten in Wien, das wäre ja zuerst festzustellen gewesen, und was können wir nach Niederösterreich hinausgeben? Das haben Sie nicht getan. Sie haben eine so große Chance für die Dezentralisierung unserer Verwaltung vertan. Alle Bemühungen um eine Verbesserung der Effizienz der Verwaltung, die ja durchaus begrüßenswert sind - gerade der jetzige Landesamtsdirektor hat auf dem Gebiet Enormes geleistet -, sind ja faktisch fragwürdig, wenn man solche ad hoc-Entscheidungen trifft. Ich glaube, Herr Raumordnungsreferent, auch alle Bestrebungen einer sinnvollen Raumordnung, denn Sie können mir nicht sagen, dass dieser Entscheidung auch nur eine Idee einer Raumordnung zugrunde liegt. Diese Entscheidung wurde von ganz anderen Gesichtspunkten beeinflußt als von raumordnerischen, auf die Sie sich so viel zugute halten, mit der Sie täglich nach Niederösterreich hinausgehen und den Leuten weiß Gott was vorsagen. Die entscheidenden Fragen, die mit Raumordnung zu tun haben, sollen eben auf diese billige, auf diese fragwürdige Art gelöst werden. [Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.) Bei so grundsätzlichen Fragen, meine Damen und Herren, warten wir auf ein Geschenk des Himmels. Bei der Raumordnungspolitik in Niederösterreich, die wir betreiben, warten wir auf Geschenke des Himmels. Ich glaube, das ist ein bissel viel verlangt. Da ist der Himmel in anderen Bereichen überfordert, wenn er Ihnen schon hier entgegengekommen ist, Herr Landeshauptmann. Vielleicht! Aber jetzt, Herr Landeshauptmann, von mir aus gesehen noch eine sehr unangenehme Angelegenheit. Einige Kollegen haben es schon angezogen, das mit dem Maulkorb. Darf ich das vielleicht dem Hohen Landtag vortragen. Sie waren nicht in der letzten Regierungssitzung, das hätten wir sonst dort austragen können. Aber nun muß ich das wohl heute hier tun. Ich habe vor einigen Tagen den Leiter der Gruppe Hochbau ersucht, er möchte mir über seine Tätigkeit in diesem Arbeitsteam, das unter Ihrer Leitung konstituiert wurde - es wurde ja der Landesregierung bekanntgegeben - berichten. Und darauf hat er mir erklärt: Sehr geehrter Herr Landesrat, es tut mir leid, aber ich kann Ihnen darüber nicht berichten, weil der Herr Landeshauptmann die Weisung gegeben hat, daß keine Auskünfte zu erteilen sind. (Abg. Dr. Brezovszky: Da sind die Beamten entrechtet!) Ich glaube, Herr Landeshauptmann, da kann es sich nur um ein Missverständnis drehen, denn es gibt ja eine Kompetenzverteilung, die rechtens ist in der Landesregierung, es gibt eine politische Verantwortung und niemand anderer als der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat diese politische Verantwortung gegenüber dem Hochbaureferenten vor einiger Zeit im Landtag eigenartig geltend gemacht. Auch als Vorsitzender eines Baubeirates, der Sie ja in einem anderen Zusammenhang sind, in Vöslau, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Bei dieser Anfragebeantwortung haben Sie dann gesagt, wendet Euch an den Landesrat Grünzweig, das ist der zuständige Leiter der Hochbauabteilung. Wenn ein Beamter im Baubeirat sitzt, muß ich doch wenigstens wissen, was er da drinnen tut. Der Herr Landeshauptmann verbietet Ihnen das. (Beifall bei der SPÖ.) Das wäre an sich eine grobe Verletzung der Geschäftsordnung, Herr Landeshauptmann, und auch eine grobe Verletzung der Parteienübereinkunft im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung. Ich weiß nicht, ob diese Angelegenheit schon so ausufert jetzt, daß es sogar schon in diesen Bereich hineinreicht. Ich kann es mir nicht vorstellen, daher würde ich Sie sehr ersuchen, das zu ändern. Die Beamten sind ja bekanntlich einem starken Gesinnungsdruck ausgesetzt und erhalten nun auch einen Maulkorb. Aber, Herr Landeshauptmann, Beamte sind eben keine Leibeigenen. (Lebhafter Beifall bei den Sozialisten), die Sie allein nach Ihrem Gutdünken lenken und dirigieren können. (Abg. Anzenberger: Liegt auf der gleichen Linie wie der Brezovszky!) Was heißt auf der gleichen Linie? (Abg. Anzenberger: Leibeigene usw. Ist alles gleich!) Natürlich! Habe ich den Beamten verboten, daß sie dem zuständigen Referenten Auskünfte erteilen, habe ich das getan oder der Herr Landeshauptmann? Daß ich mich dagegen zur Wehr setze, ist nicht nur mein gutes Recht, sondern meine Pflicht als Landesregierungsmitglied. (Beifall bei der SPÖ.) Der Herr Kollege Kellner hat gemeint, die ÖVP-Fraktion wird sich nicht schwer tun, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. Ich bin nicht ganz überzeugt, daß sich die ÖVP-Fraktion nicht schwer tun wird, das weiß ich sehr genau aus den Äußerungen einiger Mitglieder der ÖVP-Fraktion. Aber bitte, ich möchte hier nicht indiskret sein. Ich meine aber, daß es sich die ÖVP auch nicht zu leicht machen darf, wenn sie sich schon nicht schwer tut, denn es bleibt Ihnen, meine Damen und Herren, vorbehalten, eine so zentrale Frage der Landesverwaltung sehr übereilt und im Alleingang unter Bruch gegebener Zusagen mit Mehrheit nun zu entscheiden. Schauen Sie, wir haben doch eigentlich in den letzten zwei Jahren verhältnismäßig konstruktiv über die Landesverfassung, über das LandesGrundsatzgesetz geredet und sind zu einem Konsens gekommen. Eine Konsensbereitschaft besteht auf beiden Seiten und ich glaube, diese Frage der Situierung der Landesverwaltung in Wien ist auch so eine Grundsatzfrage. Ich sehe hier fast einen Konnex, ohne daß ich einen daraus machen will. Es ist abgesprochen, selbstverständlich, aber moralisch sehe ich einen, vor allem im Hinblick drauf, was jetzt stattgefunden hat. Sie entscheiden sich wieder für den Weg der Konfrontation. Damit wird Niederösterreich nicht nur im konkreten Fall zu Schaden kommen, davon bin ich zutiefst überzeugt, meine Damen und Herren, darüber werden wir auch im gegebenen Fall in den nächsten Jahren sprechen, wenn alles das auszutragen ist, was sich bei diesem Bau abzeichnet. Darüber werden wir sicher sprechen. Auf Sicht gesehen werden auch der notwendige Zusammenarbeitswille und die Möglichkeiten, wieder ein gemeinsames, konstruktives, vertrauensvolles Gespräch führen zu können, dabei zu Schaden kommen. Und das, meine ich, wollen wir doch alle miteinander nicht im Interesse Niederösterreichs. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig. Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst möchte ich ganz energisch die Unterstellung zurückweisen, ich hätte den Finanzausschuß, Herr Dr. Brezovszky und Herr Abg. Leichtfried, unrichtig informiert, denn ich glaube, auch unter dem Deckmantel der Immunität kann man nicht soweit gehen. Für meine Person werde ich wissen, was ich tue. Ich nehme nur an, bei der Lesung des Protokolls werden das auch andere wissen, Herr Dr. Brezovszky, denn was Sie hier ausgeführt haben mit den Gutachtern, das spottet jeder Beschreibung. Und einleitend noch etwas. Die letzten Analysen, die hier vorliegen, sind Ihnen genauso bekannt wie uns und mir. Und da heißt es: „Eine glücklos agierende SPÖ in Niederösterreich." Also müssen Sie ein Feindbild aufbauen und das bedeutet, jene Männer zu diskriminieren, die momentan auf Grund aller Untersuchungsergebnisse positiv und gut liegen; Maurer und Ludwig gehören also heruntergemacht, verehrte Damen und Herren, daß sie unglaubwürdig werden. Aber das werden Ihnen die Freunde nicht abnehmen. (Beifall bei der ÖVP.) Und nun, verehrte Damen und Herren, zu dieser Entstehungsgeschichte „Ballhausplatz.“ Wie ist es dazu gekommen? Darf ich von meiner Warte her das noch einmal wiederholen. Ich habe, glaube ich, das sehr deutlich im Finanzausschuß gesagt, und ich habe einleitend gesagt, Herr Dr. Brezovszky, entweder Sie sind der Informant für das „Profil“ oder Sie informieren sich aus dem „Profil“. Ich möchte es von einer anderen Warte her erörtern. Ich habe, glaube ich, ganz deutlich dort gesprochen und möchte das hier im Hohen Haus vor der Presse und vor Zeugen wiederholen, damit auch dieser Eindruck verwischt wird. Verehrte Damen und Herren, die Entstehungsgeschichte „Ballhausplatz“ ist geschildert worden. Es gab diesen Wettbewerb, es gab die Jury, es gab im Jahre 1976 den Antrag an die Gemeinde Wien, die Fluchtlinie zu ändern, weil eben das Projekt in den Minoritenplatz hineinreicht. Bis zur heutigen Stunde ist über diese Fluchtlinie im Wiener Gemeinderat nicht abgehandelt worden. Und im Herbst des vergangenen Jahres hat nach Ihrer Version der Maurer was Schlechtes getan, als er erklärte, wenn da nichts weitergeht, dann hören wir auf. Ja, das hat er getan. (Zwischenrufe von links: Und eine Milliarde versprochen!) Ich komme schon auf Ihre Milliarde zu sprechen. Und er hat dann im Oktober des vergangenen Jahres ... (Abg. Wedl: Das stimmt nicht!) er hat im vergangenen Herbst auch erklärt, das Grundstück wird verwertet, und er hat erklärt, die Beamten bekommen bessere Unterkünfte. Ich glaube, es ist deutlich aus der heutigen Rede des Herrn Landeshauptmannes durchgeklungen, daß sich unsere Beamten – Herr Amtsdirektor Dr. Schneider, Stellvertreter Dr. Speiser, Hofrat Dr. Mayer – bemüht haben, Unterkünfte zu bekommen. Es sind mehrere Projekte angeboten worden, drei kamen in die engere Wahl und Mitte März wäre es so weit gewesen, daß wir das Haus in der Traungasse um einen Quadratmetermietpreis von rund 85 Schilling angemietet hätten. In dieser Zeit, ich gestehe es offen, kam es zum Gespräch mit Generaldirektor Dr. Otta, Vorstandsdirektor Müller und Dr. Hierzenberger. Sie haben erklärt, das Haus in der Operngasse hat 19.000 Quadratmeter, wir haben bis jetzt 30 Interessenten, wollt Ihr nicht einen Teil des Hauses kaufen oder wollt Ihr Euch einmieten? Dieses Gespräch war im März. Bei einem zweiten Gespräch habe ich erklärt, jawohl, wir könnten dem nähertreten, wenn auch diese Gesellschaft, die Bürohausgesellschaft Operngasse bitte, bereit wäre, den Grund am Minoritenplatz zu kaufen. Diese Gespräche sind auch von den Beamten Hofrat Dr. Mayer, Hofrat Dr. Riemer und dem Leiter der Rechtsabteilung, Hofrat Dr. Kern geführt worden. Und dann sind Gespräche geführt worden, wie geht es weiter. Dabei haben die Beamten berichtet, daß zwei Gutachten vorhanden sind. Das eine Gutachten ist vom Verkäufer, der Operngassengesellschaft; es stammt zufällig von einem Landesbediensteten und ich nehme an, daß dieser Landesbedienstete in der Endphase sein eigenes Land, seinen eigenen Brotgeber nicht beschwindeln wird. Ein zweites Gutachten wurde vom Land für den Ballhausplatz-Minoritenplatz von Biletti eingeholt, es lautete auf 180 Millionen Schilling. Im Zuge dieser Gespräche, bei denen ich nicht dabei war, damit Sie sich auskennen, sondern die auf Beamtenebene geführt wurden, kam es dann zu dem Arrangement, was wäre, wenn wir hier nachgeben, denn diese Gesellschaft hat erklärt, um 180 Millionen Schilling ist der Grund zu teuer, da können wir ihn nicht verwerten, und hat 140 Millionen Schilling geboten. (Abg. Lechner: Welche Gesellschaft, Herr Landeshauptmann!) Die Bürohausgesellschaft bitte, vertreten durch den Dr. Hierzenberger als Rechtsanwalt. (Abg. Lechner: Die hat es damals noch gar nicht gegeben!) Na, wer baut denn das Haus in der Operngasse, Kollege Lechner, wer baut es denn? Mit Dr. Hierzenberger haben wir in dieser Phase verhandelt. (Abg. Lechner: Die Bürohausgesellschaft kauft ja nicht den Ballhausplatz!) Warten Sie nur, ich werde Sie schon aufklären. (Abg. Lechner: Sie haben mit einer Gesellschaft verhandelt, die es noch gar nicht gegeben hat!) Na, warten Sie ein bissel, lassen Sie sich doch einmal was schildern, (Abg. Romeder: Er ist so nervös, der Lechner. Er erwartet es nicht!) sonst sagen Sie morgen wieder, ich hätte etwas Falsches gesagt, und das will ich nicht. Und da habe ich erklärt, wenn der Grund am Minoritenplatz zu teuer ist, dann ist dem Land auch das Bürohaus zu teuer, denn wenn man früher 395 Millionen Schilling laut Schätzungsgutachten hergenommen hat, und das andere Schätzungsgutachten auf 180 Millionen lautet, dann bleiben unter dem Strich 215 Millionen über. Wenn Sie billiger kaufen wollen, dann wollen wir auch billiger kaufen; meine Erklärung war, über die 215 Millionen Schilling wird nicht gegangen. Und dann kam es zu einem Arrangement. Bekanntlich braucht man für einen Vertrag zwei Partner, beide müssen zustimmen und keiner kann diktieren. Es wird heute die Behauptung aufgestellt, da gibt es billigere Projekte, das ist zu teuer. Bitte, wo sind diese Projekte? Bitte, her damit! Wir wollen ein Problem für unsere Landesbediensteten lösen und wir wollen das Service für die Niederösterreicher verbessern. Das Projekt gibt es nicht, bitte. Hunderte Anrufe kamen in den letzten Tagen, Architekten, Juristen, Realitätenvermittler und noch und noch. Wo ist bitte ein Projekt? Wenn dieses Projekt zu teuer ist, dann lassen Sie mich auch einige Worte dazu sagen. Ein Geschäft in der Endphase wird auch in Zukunft ein Geschäft bleiben. Es ist wurscht, wer dieses Geschäft abwickelt. Und jetzt kam es dazu, daß gesagt wurde, es muß noch ein Gutachten her. Bei den Parteiengesprächen hat es geheißen, das erste Gutachten hat ein Landesbediensteter gemacht, der Körner, da muß ein anderes her. Ich höre Sie, Herr Dr. Brezovszky, noch reden. Jetzt hat der Herr Landeshauptmann Maurer einen Begutachter vorgeschlagen, der das Operngassenprojekt schon einmal kritisiert hat, lesen Sie doch im „Kurier“ nach. Da haben wir gesagt, her mit ihm, der soll einmal sagen, was es nun wert ist. Kaum war das Gutachten da und lautete auf 389 Millionen Schilling, haben Sie gesagt, das interessiert uns nicht. Und dann habe ich gesagt, es existiert noch ein drittes Gutachten, und zwar von einem Prozeß, den die Union angestrengt hat. Wieso sind wir überhaupt auf das Gespräch Union gekommen? Die UnionBaugesellschaft war Grundeigentümer und hat den Grund weiterverkauft an die Invest. Ich habe Ihnen gesagt, wer die Invest ist, eine Tochter der Infra; dort sind sozialistische Funktionäre vorhanden und ich nehme nicht an, daß es dort zu einem Scheingeschäft gekommen wäre und daß man gesetzliche Bestimmungen hintergangen hätte, um den Staat zu schädigen. Sie haben vom Luftgeschäft gesprochen. Na und dann ist auf einmal der Prozeß und was ist in diesem Kaufvertrag drinnen? Das lesen Sie auch aus diesem Gerichtsakt. Eine Bauvereinbarung, denn die Invest hat sich verpflichten müssen, wenn sie baut, um rund 100 Millionen Bauaufträge an die Union zu geben. Es sollte an die Pfaff verkauft werden, da wurde nicht zugestimmt, das war ein deutsches Unternehmen. Dann hat der Sauerwein außerbücherlich erworben und anschließend auf einmal diese Operngassen GesmbH. Und dann kam es bitte zu dem Bauauftrag. Ich nehme an, Herr Dr. Brezovszky - ich wiederhole das, was ich im Ausschuß gesagt habe -, daß Sie auch das Klagebegehren von Dr. Weninger im Auftrag der Union-Baugesellschaft gelesen haben. In diesem Begehren heißt es unter anderem auch, daß das Offert der Ilbau - ich habe es hergezeigt, ich möchte es wiederholen, es ist das Original bitte – mit 49,498.500 Schilling zu niedrig sei. Wenn man dem nachgeht, hört man, daß die Geschäftsführer der Ilbau Freunde sind vom Rogner. Und der Rogner hat zufällig ein zweites Gutachten mit 50 Millionen Schilling hergegeben. Jetzt hat er gesagt: Unionbau, ich habe ein Gutachten bekommen mit 49,5, selber eines erstellt mit 50, wenn Du willst kannst Du auf Grund der Bauvereinbarung um 5% teurer einsteigen. Darauf hat die Unionbau gesagt, das ist ja unmöglich, wir können nicht um 52,5 Millionen oder 53 Millionen Schilling bauen. In diesem Zusammenhang ist ein Gutachten erstellt worden, ich wiederhole, das Gutachten von Dipl.-Ing. Michael Müller, wo die Unionbau nachweist, daß es Scheingutachten der Ilbau sind. (Landesrat Grünzweig: Scheinofferte, haben Sie gesagt!) Scheinofferte bitte, entschuldige, ich berichtige mich, und das geht aus der Klageschrift hervor. (Abg. Dr. Brezovszky: Ich war aber dort, und die haben gesagt, das sei eine reelle Sache!) Moment einmal, ich kann Ihnen die Klage, wenn Sie es wollen, wörtlich vorlesen. Da heißt es dann weiter - wenn Sie das selber gelesen haben, müßten Sie es wissen: Zuerst wurde am 11. 8. ein Gutachten angeboten und mit Schreiben vom 14. 9. 1977 gab dann die erstbeklagte Partei der Klägerin bekannt, dass die Zweitbeklagte ein Anbot von 50 Millionen Schilling gelegt hat. Wir haben jetzt drei Gutachten, ich gebe Ihnen dann noch ein viertes warten Sie noch einen Moment. (Abg. Stangl: Sie haben vorgeworfen, daß der Brezovszky den Akt nicht gelesen hat, sonst wäre er auf das Gutachten gestoßen!) Ich würde nicht dreinreden, Herr Kollege, Sie sind doch im Ausschuß so schmähstad geworden, dass Sie keine Fragen gestellt haben. Ich komme noch darauf. (Unruhe im Hause. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Also dann heißt es in der Klage - um nicht mißverstanden zu werden, in der Klage der Union gegen die Bürohaus-GesmbH, ich lese Ihnen das bitte vor, damit Sie es wissen: (Abg. Dr. Brezovszky: Ihre Version ist neu!) Ich habe dieselben Unterlagen, ich habe keine anderen. (Abg. Stangl: Aber gesagt haben Sie es nicht!) „Die klagende Partei hat unabhängig von den vor der ersten und zweitbeklagten Partei genannten Preisen selbst eine Kalkulation des Projektes vorgenommen und ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß zu dem von Robert Rogner als Geschäftsführer der Rogner GesmbH angebotenen und als Geschäftsführer der erstbeklagten Partei der klagenden Partei bekanntgegebenen Preis die Erbringung der laut Vergabebedingungen notwendigen Werke ganz und gar unmöglich ist. Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, da8 viel mehr ein Werklohn ..." (Zwischenrufe von links.) Na, wollen Sie jetzt gar kein Gutachten mehr akzeptieren, dem Körner seines nicht, dem Appel seines nicht, was wollen Sie jetzt? Ich lese Ihnen die Klage vor und dann das andere. (Abg. Dr. Brezovszky: Im Volksblatt steht, das Gericht ...") Also: ,,... daß ein Werklohn von 90 Millionen Schilling angemessen erscheint." Es heißt weiter, wenn jemand unter diesem Preis anbietet, arbeitet er ruinös und wird ein solches Anbot nicht einem ernst zu nehmenden Bestbieter zugerechnet. Jetzt haben Sie bitte 397 Millionen vom Körner, 389 Millionen vom Appel und hier einen Baupreis hochgerechnet von 95 Millionen Schilling. Ich habe erklärt, wir nehmen nur 90 Millionen Schilling und nehmen die Baumeisterleistungen an mit 40%; wenn ich hochrechne, bin ich bei den 220 Millionen, wenn ich die Mehrwertsteuer dazurechne, sind es rund 40 Millionen mehr, und wenn ich den Grundpreis dazurechne, dann bin ich dort, wo die drei Gutachter sind. Und ich glaube, verehrte Damen und Herren, zwei gerichtlich beeidete Gutachter im Auftrage des Verkäufers und des Käufers und einer im Zuge eines Gerichtsverfahrens, auch ein gerichtlich beeideter bitte, (Abg. Fux: Herr Landeshauptmann, einen, der mir ein Offert mit 50 Millionen und dann eines mit 90 Millionen gibt, den schmeiße ich hinaus!) um das geht es einmal. (Abg. Fux: Vom Land wird es aber gezahlt!) Herr Bürgermeister, leuchtet Ihnen das nicht ein, wie die Rogner-GesmbH einen für 50 Millionen bekommen hätte? Wir haben Mitte 1977 mit der Situation nichts zu tun gehabt und damals sind diese Sachen geschehen. Wenn Sie heute jeden Fachmann fragen, dann kommen Sie nicht auf 165 Millionen Schilling, sondern auf 220, 230 Millionen Schilling. Das sind einmal die Fakten und die wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen. Nun darf ich mich weiter mit den Ausführungen auseinandersetzen. Im Zuge des Prozesses ist es zu einem Vergleich gekommen. In diesem Vergleich haben sie einen Verdienstentgang in Höhe dieser Summe angenommen und haben sich auch geeinigt. Ob die Vergleichspartner auf den Gang hinausgegangen sind oder im Gerichtssaal verhandelten, bitte, das kann ich nicht beantworten. Das hat der Kollege Brezovszky gesagt, daß sie um 10,15 Uhr auf den Gang hinausgegangen sind und sich um 10 Uhr soundso geeinigt haben. (Abg. Fux: Sie haben gesagt, daß der Rogner ein 50 Millionen-Bauangebot gemacht hat!) Mag sein, bitte. (Zwischenrufe – Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Jetzt wird soviel davon gesprochen, dass die Hypo, die Böse, 337 Millionen Schilling Kredit gegeben hat. Und da heißt es, was hat der Regierungskommissär gemacht? Der Vorstand hat einstimmig dort beschlossen, daß es sich hier um ein Geschäft handelt, das abgesichert ist; einstimmig bitte, auch mit der Stimme des Herrn Dr. Neder von der SPÖ. Daraufhin hat sich das Kuratorium damit beschäftigt, fünf Kuratoriumsmitglieder sind der ÖVP zugehörig, drei der SPÖ. Es wurde auch dort einstimmig beschlossen und wenn einmal beide Organe einstimmig beschließen, ohne Gegenstimme bitte, erwarten Sie dann, daß der Regierungskommissär sagt, hallo, das geht nicht Und ich darf Ihnen noch ein weiteres verraten. (Abg. Leichtfried: Haben Sie dagegen gestimmt?) Der Regierungskommissär hat mitzustimmen, Herr Leichtfried! (Abg. Dr. Brezovszky: Es gibt Satzungsbestimmungen, ob dagegen grundsätzlich gehandelt wurde!) Das ist richtig, aber der Prüfungsbericht der Hypo für das Jahr 1977, den ich Ihnen vorlesen möchte, besagt: „Unsere Überprüfung des Geschäftsberichtes ergab keine Beanstandungen. Da auch gegen die Buchführung und den daraus entwickelten Jahresabschluß zum 31. Dezember 1977 unsererseits keine Einwendungen zu erheben sind, haben wir den folgenden, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt." Sie wollen da etwas aufbauen, was hinten und vorne nicht paßt, bitte. Und dieser Prüfungsbericht ist in der letzten Kuratoriumssitzung wieder einstimmig beschlossen worden. Also, was wollen Sie bitte? Was wollen Sie? Sie wollen unbedingt einen Skandal, der nicht existiert. Verehrte Damen und Herren, vielleicht weiter. Jetzt haben Sie gesagt, das Gutachten kostet 150.000 Schilling. Na, selbstverständlich 150.000 Schilling, bringen Sie ein billigeres! Sie haben gesagt, es ist 30.000 Schilling nicht wert oder so ähnlich. (Abg. Dr. Brezovszky: Das ist eine Photokopie!) Das sind Behauptungen, aber da soll es bekanntlich auch Tarife geben und nach diesen Tarifen wird letztlich honoriert. Ich hoffe nur, Kollege Dr. Brezovszky, daß nicht der Dipl.-Ing. Dr. Appel das durchliest, was Sie sagen, und dass Sie nicht vielleicht bei Gericht aussagen müssen und beweisen müssen, was Sie tun. Ich sage das nur. (Abg. Dr. Brezovszky: Wir warten auf den Prozeß!) Abwarten bitte. Und was ist weiter? Alles, was ich im Finanzausschuß gesagt habe, Herr Doktor, haben Sie nicht zur Kenntnis genommen. Heute haben Sie mit den Verträgen angefangen. Dem Feindsbild wurde auch der Leichtsinn aufgesetzt, daß es so weitergeht. Der böse Maurer und der böse Ludwig haben schon wieder etwas gemacht. (Abg. Stangl: Ihr habt lauter solche Ansichten!) Das sind Vertragsentwürfe, bitte, darf ich es noch einmal sagen, damit Klarheit herrscht. Ich habe im Ausschuß folgendes gesagt und ich möchte das auch wiederholen, damit es nicht bitte Unklarheiten gibt: Am 27. April hat die Österreichische Volkspartei in Neunkirchen den Landesparteirat durchgeführt und dort habe ich die Vertragsentwürfe zum ersten mal in die Hand bekommen und durchgelesen. Dabei haben wir festgestellt, daß Passagen drinnen sind, die wir nicht akzeptieren werden. Zum Beispiel steht im Entwurf drinnen, das Land zahlt am 1. Jänner die 355 Millionen Schilling und wir kriegen ein fertiges Haus, mehr nicht. Weil Sie betonen, Sie sind ein Jurist,muß ich sagen, ich nehme an, ich habe auch ein bisse1 was mitgekriegt. Ich habe das gelesen und gesagt, was nützt das, ein fertiges Haus, wir wollen ein Haus, das kollaudiert ist und für welches die Benützungsbewilligung vorliegt. (Abg. Stangl: Das steht aber nicht drinnen!) Ich wiederhole bitte, das ist ein Entwurf! Wie oft soll ich das noch sagen?(Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Erst Zug um Zug werden wir bezahlen. (Zwischenrufe von Abg. Stangl.) Kollege Stangl, wir kennen uns viel zu lange! Ich habe gehört, wer streitet, setzt sich ins Unrecht, ich möchte nicht, daß Du Dich ins Unrecht setzt. Ich darf folgendes wiederholen: Wir haben festgestellt, daß diese Passage in den Kaufvertrag hineinkommt. Ich habe erklärt, der Kaufvertrag kommt in die Landesregierung, die Landesregierungsmitglieder werden kontrollieren, ob das drinnen ist. (Abg. Stangl: Da ist ein Brief auch da, hast Du erklärt!) Jawohl, ich habe gesagt, auf Grund meines Anrufes von Neunkirchen an den Dr. Hierzenberger, daß wir das drinnen haben wollen, ist ein Brief des Dr. Hierzenberger, an das Land gekommen - die Federführung obliegt dem Vortr. Hofrat Dr. Mayer - wo er sagt, jawohl, das kommt hinein. Jetzt komme ich wieder darauf zurück, warum Sie das bisher nicht gefragt haben. Der Hofrat Dr. Mayer als Federführender war anwesend und wenn der Hofrat Dr. Riener nicht anwesend war, werden Sie doch gestatten, daß ein Kriegsversehrter mit seiner Organisation nach Jugoslawien fährt, (Abg. Stangl: Ich habe ja nicht gesagt, daß er nicht fahrien darf!) und daß der Stellvertreter Dr. Höbart ihn dort vertreten hat. Auch an Dr. Höbart ist keine Frage gestellt worden. Herr Kollege Lechner, wenn Sie heute behaupten, dort kann keiner rein in den Ausschuß, muß ich feststellen, die Zuständigen waren anwesend. (Abg. Lechner: Ich habe sie nicht gesehen!) Na, dann kaufen Sie sich Augengläser. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Hat sie nicht gesehen. Ist schon recht! - Zwischenrufe von links. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Dazu wird der Landeshauptmann Maurer Stellung nehmen. Also ich glaube, das sind Vertragsentwürfe und diese Entwürfe werden geändert, das habe ich ganz deutlich auch dort gesagt. (Abg. Stangl: Wozu haben wir die Unterlagen bekommen?) Also ich hoffe, daß ich die zuständigen Beamten beigezogen habe, damit das auch aufgeklärt ist. (Abg. Thomschitz: Die dürfen ja nichts sagen!) Haben Sie gefragt bitte? Haben Sie gefragt? Und jetzt sagt der Kollege Brezovszky, das Appel-Gutachten enthält überhaupt nichts von der Klimatisierung. (Abg. Thomschitz: Grünzweig hat es gesagt! - Abg. Anzenberger: Ich glaube, das hat der Lechner gesagt!) Nein, nein, paßt auf. Keine Klimatisierung. Darauf habe ich gesagt, bitte nachschauen. Sie haben darauf gesagt, Sie haben es nicht mit. Daher möchte ich Ihnen sagen, was unter der Kennziffer 1004 über die Klimatisierung steht. Da steht bitte Teilklimatisierung. Wieso kommt es zur Teilklimatisierung? Schauen Sie sich bitte den Werkvertrag an, dort reden wir von einer Vollklimatisierung. Da in dieses Haus die EDV hinein soll, sagen die Fachleute, daß in einzelnen Stockwerken in der Hitzeperiode vielleicht die Kühlleistung abgesenkt werden muß, weil eben die EDV einen großen Teil der Kühlung benötigt. Und daher steht das drinnen. Das ganze Haus ist klimatisiert. (Abg. Lechner: Im Baubescheid steht nichts!) Schauen Sie sich bitte den Werkvertrag an, Herr Kollege Lechner, Sie haben dauernd vom Werkvertrag gesprochen. (Abg. Lechner: Wir haben ihn ja nicht gesehen! - Abg. Romeder: Aber davon geredet!) Das ist Ihr Kaffee bitte. Also Sie haben davon gesprochen, ohne ihn zu kennen. Wenn Sie den Werkvertrag, Seite 6, durchlesen, finden Sie dort auch wieder die Entlüftung. (Abg. Leichtfried: Baubehördlich ist das alles nicht genehmigt!) Also, da muß ich jetzt eines sagen: Das ganze Feindbild Leichtfried wird zusammenbrechen. Die Gemeinde Wien hat das genehmigt, die Gemeinde Wien hat den Rohbaubescheid gegeben. Also, was heißt das jetzt? Zuerst haben Sie gesagt, die Invest hat dort Scheingeschäfte gemacht. Das sind Sozialisten bitte. Die Gemeinde Wien hat die Baubewilligung gegeben und den Rohbaubescheid. Das sind bitte keine Schwarzen im Magistrat. Lesen Sie bitte weiter durch. (Abg. Stangl: So kann man nicht arbeiten. Ein Baubescheid ist nicht bestreitbar!) Na, Sie wollen die Wahrheit nicht haben, Sie kennen nicht die Zusammenhänge, Sie wollen das nicht wissen. Und jetzt erläutere ich. Sie haben gesagt, um Gottes Willen, da werden 337 Millionen Schilling eingebracht. Ja, wie wird denn ein Projekt gesichert, bitte? Bei Baubeginn muß ich wissen, wie finanziere ich die Geschichte. Das haben die alle gemacht und daher kam es zu dieser Zuzählung. Die Hypo hat ordnungsgemäß gehandelt, dazu muß ich mich bekennen. Verehrte Damen und Herren, Sie haben da sehr viele weitere Sachen gebracht. Also die Mieten sind zu hoch, ist in diesen Raum gestellt worden. Und der Kollege Lechner - ich glaube, er war es - hat gesagt, da sind zwei Gutachten, der Appel hat eines für ein Kreditinstitut erstellt, ob das Haus geeignet ist, und hier für ein Bürohaus. Und innerhalb von sechs Monaten, wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, hat sich das Ganze um 10% erhöht. Darf ich Ihnen jetzt etwas Pikantes am Rande erzählen. Dieser Landtag hat im Dezember die Schule Baden genehmigt mit 50 Millionen Schilling. Und vorgestern hat der Kollege Grünzweig das Projekt in die Landesregierung bringen wollen, nicht mit 50 Millionen Schilling, sondern mit 98 Millionen Schilling, eine 100%ige Erhöhung. Wie wird das vertreten, meine Herren? Das ist natürlich in Ordnung, aber hier wird eine Gaunerei gesucht. Sehen Sie, da wird man gespielt in diesem Haus? Innerhalb von sechs Monaten 100%! Wie wird das erklärt bitte? Und ich will als Finanzreferent auch wissen, (Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) wie sich diese Preise errechnen, und der Hohe Landtag wird sich damit auseinandersetzen. Verehrte Damen und Herren, ich darf dann ganz genau aufpassen müssen! Was wird dann weitergehen. Also, da habe ich einmal die Beamten. Da ist ja ein Bild aufgestellt worden, die Beamten hätten nichts zu reden. Selbstverständlich reden sie überall mit, die Techniker seit langem schon. Die Techniker reden mit, Herr Lechner, darf ich Ihnen das sagen, dann jene, die für die Installationen zuständig sind. Diese Techniker reden mit, es reden die Juristen mit, es reden alle mit. Wenn wir das Haus kaufen, dann wollen wir nämlich wenigstens in diesem Stadium mitreden, damit wir am 31. Dezember 1978 jene Einbauten vorfinden, die wir bezahlen. Mit Reden allein ist nichts zu machen, Herr Kollege Lechner, und wenn Sie noch so apathisch daherreden. Na, und was ist jetzt weiter? Syndikus Dr. Hierzenberger? (Abg. Lechner: Ist es beschlossen oder nicht?) Ja, das ist beschlossen worden im Kuratorium, er ist aber bis zur Stunde nicht bestellt. Darf ich das richtigstellen, bis zur Stunde nicht bestellt. Es ist hier die Behauptung aufgestellt worden, am 1. Jänner ist er bestellt worden. Er ist nicht bestellt bis zur Stunde, Herr Kollege Lechner. Ich habe gesagt, es ist beschlossen, aber er ist nicht bestellt. (Zwischenruf von links: Mit Mehrheit beschlossen?) Das weiß ich nicht, das kann mit Mehrheit beschlossen sein, da ist ja nichts dabei. Es gibt mehrheitliche und einheitliche Beschlüsse. Verehrte Damen und Herren, Leichtfried sagt etwas vom undurchsichtigen Geschäft. Bitte sagen Sie konkret, was ist undurchsichtig, was haben Sie nicht bekommen? Wo bekommen Sie nicht die Aufklärung? Bitte, das den Niederösterreichern zu sagen. Landtag und Land, heißt es da, kommen in eine unerfreuliche Situation, Fachleute werden nicht herangezogen. Lauter Behauptungen von dieser Stelle, die null und nichtig sind und nicht zutreffen. Und dann hat man sogar gewachelt mit der Broschüre des Melker ehemaligen Bürgermeisters Wedl, der Parteitag in Eggenburg wird sich damit beschäftigen, was kommt da heraus? Darf ich Ihnen verraten, kein einziges Wort wurde dort darüber gesprochen, weil wir die Meinung vertreten, daß wir uns in ein schwebendes Verfahren nicht einmengen sollen, weder beim Gericht noch in der Verwaltung noch bei Parteiinstanzen. Es wird erst Ende Juni über dieses Faktum abgehandelt und erst dann werden wir reden. Aber, Herr Kollege, Sie sagen, schaut, was da geschehen ist. Da ist eine zweite Partei mit 1.000 Stimmen und diese ÖVP. Na, lassen Sie uns doch die Sorgen selber austragen innerhalb der Partei. Wenn Sie glauben, dass Sie da Kapital schlagen, ich wünsche Ihnen recht viel Glück. Und, verehrte Damen und Herren, Sie sagen unanbringlich. Unanbringlich? Also das Haus wäre lOO%ig angebracht worden. 30 Bewerber waren da und ich darf Ihnen noch verraten, daß ein Kreditinstitut 390 Millionen Schilling geboten hat, erkundigen Sie sich. Fachleute der Banken, die am letzten Samstag bei der CA-Eröffnung in Wiener Neustadt waren, die nicht meiner Fraktion angehören, haben gesagt, da stehen unsere auf der Seife, das haben sie nicht durchschaut, daß sie sich auf so ein Ringelspiel einlassen. Etliche Namen, hochgestellte Bankfachleute Ihrer Partei. Ich werde sie Ihnen, wenn Sie wollen, vorstellen. Sehen Sie, das sind Sachen, worüber man nachdenken muß, wenn man ein Feindbild entwickeln will, einen Skandal inszenieren will. Das ist in der ersten Phase echt gelungen. Und wenn Sie die Profil-Geschichten durchlesen, was steht denn drinnen, bitte? Daß wir 19.000 Quadratmeter kaufen um 12.500 Schilling! Wenn Sie das multiplizieren, dann sind Sie bei 237 Millionen Schilling plus Grund, plus Mehrwertsteuer, also sind Sie wieder dort. Und das haben Sie zum Anlaßfall genommen und haben gesagt, hurra, da ist etwas passiert. Dann ist zufällig einmal eine Notiz in der Kirchenzeitung und das nehmen Sie als Aufhänger und sagen, diese Kirchenzeitung und so weiter. Wir bekennen uns zur freien Presse und wenn die Presse etwas schreibt, dann soll sie es schreiben, wenn sie es verantworten kann. Wenn sie es nicht verantworten kann, muß sie auch geradestehen. Schauen Sie, das sind Sachen, die sind geschrieben und daher haben Sie es gelesen. Aber mir hat ein Journalist gesagt, von wo er gewisse Informationen bekommt. Die kommen nicht aus dem ÖVP-Lager. Sehen Sie und da haben Sie aufbauen wollen, ja, da haben Sie aufbauen wollen. Und jetzt sehen die Kollegen, die Geschichte geht nicht auf, da gibt es keinen Skandal, da gibt es nichts zu verschweigen, da gibt es keine Parteispende. Der ÖAAB hat gewisse Betriebe, selbstverständlich. Der ÖAAB hat 100.000 Mitglieder und ein Kapital von einer Million Schilling, also jedes Mitglied 10 Schilling. Und das bekennen wir nach außen, wir tun nicht versteckenspielen, daß irgendwer die Million nehmen muß, sondern wir legen sie auf den Tisch, wir bekennen uns dazu. Jeder in diesem Staat kann Eigentum haben, jeder in diesem Staat kann Betriebe haben und jeder in diesem Staat kann Geschäfte machen, wenn sie gesetzlich vertretbar sind. (Beifall bei der ÖVP.) Und da wollen Sie aufbauen jetzt, hurra, der ÖAAB! Verehrte Damen und Herren, daher glaube ich, daß die Spekulatin in Nichts zerrinnt, daß nur die Verdächtigungen und die unterschwelligen Sachen bleiben. Ich brauche nur den heutigen Kurier zu lesen und da muß ich fragen, warum ich nichts gehört habe vom Kollegen Grünzweig, wenn ich lese, daß er hier folgendes gesagt hat – ich zitiere wortwörtlich: „Für die SPÖ-Mannschaft ist es ein Skandal, der so ein bisschen nach Müllner duftet. Nur sagen darf man es nicht.“ Ja, warum denn nicht, bitte? Wenn es einer ist, dann aufzeigen! Kulturlandesrat Leopold Grünzweig zwischen Tür und Angel: „Na ja, wissen täte man schon viel, aber es ist so schwer beweisbar.“ Das sind doch bitte Hiebe unter der Gürtellinie, das kann doch nicht der politische Stil in diesem Lande sein nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Na, und jetzt geht es weiter. Was ist mit der Milliarde, bitte? Hier hat Landeshauptmann Maurer glaube ich vor einigen Wochen erklärt, jawohl, die kommt in die niederösterreichische Wirtschaft, damit eben die Aufträge vorhanden sind. Und er hat konkrete Vorschläge gemacht. Ich wiederhole, Maurer hat Vorschläge gemacht, auch wenn Sie sagen ein Plauscherl. Uns ist die Investition in Niederösterreich und die Arbeitsplatzsicherung viel zu ernst, als daß wir nur ein Plauscherl machen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Viel zu ernst. Ich habe bei der Enquete in Laa vorgeschlagen, daß wir unsere Arbeitsplatzsicherungsprämien von 14.000 und 20.000 auf 50.000 erhöhen, wenn der Bund dasselbe gibt. Und im Dezember haben wir den Bund ersucht, schriftlich ersucht, er soll mithelfen. Nicht einmal eine Antwort haben wir bekommen bis heute. (Abg. Leichtfried: In Niederösterreich ist ohnehin das Geld übriggeblieben. Sie haben es gekürzt!) Da schau her! Herr Kollege, ich habe immer geglaubt, Sie sind ein Abgeordneter des Landes. Warum gehen Sie nicht mit, daß der Bund dasselbe tut dort in den Grenzregionen. Nein, da tun Sie nichts, meine Herren. (Abg. Romeder: Androsch mit der leeren Tasche!) Na, wie schaut es denn aus mit der Milliarde? Darf ich folgendes wiederholen, damit ich auch Ihren Unmut zufriedenstelle: Sie haben erwähnt, der Landeshauptmann Maurer hat gesagt, das heurige Budget ist um 400 Millionen Schilling mehr aufgefettet, um Investitionen durchzuführen. Das nehme ich weg, bitte, damit Sie nicht wieder etwas zum Kritisieren haben. Und da lese ich Ihnen jetzt etwas vor. „Was will die SPÖ", am 27. 4. 1978 unterschrieben von den Kollegen Czettel und Grünzweig. „Was will die SPÖ? Die SPÖ schlägt vor, ein Fünfjahresinvestitionsförderungskonzept auszuarbeiten, demzufolge in den Jahren 1978 bis einschließlich 1982 über die bisherigen Investitionsausgaben des Landes hinaus zusätzlich insgesamt eine Milliarde Schilling aus Budgetmitteln der Investitionsförderung im Bereich Industrie, Gewerbe, Fremdenverkehr, Landwirtschaft zugeführt werden soll. Dieses Investitionsförderungskonzept soll vorwiegend der Überwindung wirtschaftlicher Strukturschwächen des Landes dienen." Na, da sehen Sie, daß die Zusammenarbeit in der Regierung klappt, wir haben uns echte Gedanken gemacht. Ja, da lacht er der Czettel, echte Gedanken gemacht, wie werden wir investieren? Rasch bitte, früher als in fünf Jahren, darf ich Ihnen das auch sagen. Früher als in fünf Jahren; weil wir 50.000 Arbeitsplätze brauchen. Sie alle wissen, daß sehr wenig investiert wird zur Zeit. Wir haben kein Wellental, aber wir haben eine derartige Lustlosigkeit der gesamten Wirtschaft und da sind sicher nicht nur wir schuld. Oder wollen Sie auch sagen, die ÖVP? Wir haben auf Bundesebene seit dem Jahre 1970 nicht die Verantwortung, sondern das ist eine SPÖ-Alleinregierung. Schauen Sie, da hat der Kollege Schneider eine PRO-INDUSTRIE-Aktion ins Leben gerufen, der Kreditapparat stellt 900 Millionen Schilling zur Verfügung und das Land gewährt die Zinsen. Allein in den nächsten fünf Jahren brauchen wir für die Zinsengewährung für diese Post und Sparte 66 Millionen Schilling. (Abg. Lechner: Heuer haben wir 6 Millionen gebraucht!) Zweitens haben Sie heute eine MERKANTIL-Aktion beschlossen, darf ich Ihnen sagen, daß wir dafür in einem Jahr wieder 12,5 Millionen Schilling brauchen. Eine Fremdenverkehrskreditaktion bitte, Volumen 130 Millionen Schilling an Budgetmitteln und 26 Millionen Schilling Zinsenzuschüsse. Ich will Ihnen nur die echten Ziffern und Zahlen geben. Im Landtag haben Sie die Aufstockung der Finanzsonderaktion von 1,2 Milliarden Schilling auf 1,5 Milliarden Schilling, einen 5 %igen Zinsenzuschuß auf 5 Jahre für diese 300 Millionen Schilling, das sind 75 Millionen Schilling. Mit der Verbesserung auf dem Gebiete der Hausstandsgründung wird sich der Hohe Landtag demnächst beschäftigen. Na, das sind 125 Millionen Schilling. Dann zusätzliche Maßnahmen auQ dem Gebiete der Wohnbauförderung. Wir sehen, daß tausende Fälle nicht erledigt sind, und werden ganz kurzfristig 250 Millionen Schilling hineingeben. Wenn Sie jetzt nur das zusammenzählen, so haben Sie rund 700 oder 750 Millionen Schilling, daß ich nicht etwas Falsches sagen. Na, und dann weiter bitte. Im Rahmen der Budgetausweitung in den nächsten fünf Jahren werden wir uns ja auseinandersetzen müssen mit zusätzlich ... (Abg. Lechner: 130 Millionen sind nicht zusätzlich, die gab es noch jedes Jahr!) Herr Kollege sagen Sie das nicht so lautstark an diesem Rednerpult, daß der Bund auch zusätzlich was tut. (Abg. Lechner: Sie reden ja von zusätzlich! - Abg. Leichtfried: Wir reden von der Milliarde in Niederösterreich!) Und jetzt kommt der Schul- und Kindergartenfonds, da werden wir etwas Zusätzliches hineinpumpen, kurzfristig bitte. Wir werden für den landwirtschaftlichen Wegebau, Wasserbau, Wohnbau und den Schulbau sehr rasch etwas dazugeben. Wir werden dem Gemeindeinvestitionsfonds helfen und wir werden Investitionen rasch tätigen müssen auf dem Gesundheitssektor und auf dem Sozialsektor. Wenn Sie das ganze hernehmen, verehrte Damen und Herren, auch Altenheimbauten, dann werden Sie ganz kurzfristig die Milliarde Schilling, die Sie so lautstark verlangen, haben. Wir machen keine Luftgeschäfte. Es kommen keine leeren Ankündigungen, sondern was gesagt wird, wird gehalten im Interesse der Bevölkerung und im Interesse des Landes. (Beifall bei der ÖVP.) Und daher, verehrte Damen und Herren, eine Bitte. Müssen diese Untergriffe getätigt werden? Müssen diese Verdächtigungen in den Raum gestellt werden, daß jene Männer, die wie ich glaube verantwortungsbewußt eine saubere Finanzpolitik, verantwortungsbewußt eine saubere Landesführung getätigt haben, nun in der Öffentlichkeit hingestellt werden, als wären sie Gauner (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer sagt denn das?) Herr Kollege, Czettel, (Unruhe bei der ÖVP.) was sollen Sie denn sonst damit erreichen. Ich könnte Ihnen, verehrte Damen und Herren, an Hand von vielen Beispielen belegen, der Mehrheitsfraktion in diesem Lande ist es darauf angekommen, die Probleme zu lösen und wir haben sie gemeinsam gelöst. Wir haben die Strukturen verändert und mit Unterstützung aller Niederösterreicher sind wir auf vielen Gebieten die Nummer eins geworden. Nicht durch das Streiten, sondern durch das Arbeiten, durch das gemeinsame Arbeiten. Und jetzt muß ein Jahr vor der Wahl diese Gemeinsamkeit verlassen werden? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer verläßt sie denn?) Na, was war denn da heute festzustellen? (Abg. Dr. Brezovszky: Sie haben selbst gesagt, der Landeshauptmann ist abgesprungen!) Schauen Sie, tun Sie mir das nicht in den Mund legen. (Abg. Dr. Brezovszky: Die Presse schreibt das!) Schauen Sie, ich bin ein Zeitungsleser (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) und akzeptiere, was in der Presse steht, aber lassen Sie mich auch etwas sagen. Ich glaube, wir sollten in diese Gemeinsamkeit zurückkehren, denn von nichts wird wieder nichts. Wir sind stolz bei den Sonntagsreden, Agrarland geblieben, Industrieland geworden, Sozialland geworden zu sein. Verehrte Damen und Herren, wenn die Bevölkerung von Niederösterreich das Theater heute angehört hätte, dann glaube ich, müssten viele Wähler zweifeln, ob diese Gangart die richtige ist. Wir glauben, daß hier sehr verantwortungsbewußt gehandelt wurde. Die Fakten wurden auf den Tisch gelegt, sie sind transparent. Wenn Sie etwas wissen wollen, schauen Sie nach. Aber Herr Kollege, Ihnen kann ich geben, was ich will, Sie sagen, nichts haben Sie. Da hört sich alles auf und die ÖVPFraktion ist der Meinung, daß diese rund 900 bis 1.000 Dienstnehmer, so viele werden es sein, in moderne Büroräumlichkeiten kommen. (Abg. Dr. Brezovszky: Haben Sie mich widerlegt?) Aber nicht nur versprechen, in zehn Jahren. Im Jahre 1979 kommen sie dorthin! Es gibt unendlich viele Wünsche aus der Beamtenschaft und die Beamtenschaft dieses Hauses wird es zu würdigen wissen und auch die Niederösterreicher, wenn sie nicht mehr in 13 und 14 Dienststellen in Wien herumirren, sondern nur in eine zentrale Dienststelle gehen. Entweder hier in die Herrengasse mit den umliegenden Gebäuden oder in der Operngasse. Und noch etwas, damit es nicht untergeht. Es wurde von den Mieten gesprochen und da hat es geheißen - ich glaube, der Lechner hat es gesagt -, 180 Schilling müssen wir zahlen in einem Fall. Wir zahlen schon über 200 Schilling für einen Quadratmeter bitte. Wir zahlen jährlich 10 Millionen Schilling Miete und hätten wir die Traungasse angemietet, wären weitere 5 Millionen dazugekommen. 15 Millionen Schilling, das heißt, in 14 Jahren haben wir allein durch die Miete den Kaufpreis abgegolten. Und wenn Sie das auch nicht gelten lassen wollen, dann muß ich sagen, ich kann als Finanzreferent nur die nackten Ziffern und Zahlen auf den Tisch legen und bitten, diese Ziffern und Zahlen zu überprüfen und nicht hinter jeder Tat, die gesetzt wird, etwas Unehrenhaftes zu sehen. Dagegen muß ich mich in aller Form und in aller Öffentlichkeit verwahren und ich kann nur sagen, wir sind nach wie vor der Auffassung, daß es hier um ein gutes Bürohaus geht, dass unsere Bediensteten dankbar in dieses Bürohaus einziehen und daß letztlich, verehrte Damen und Herren, alle wieder froh sein werden, daß das Problem, das 60 Jahre lang diskutiert wurde, nun endlich gelöst ist. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel. Landeshauptmannstellvertreter CZETTEL: Meine Damen und Herren! Es kommt ja bei Debatten in diesem Haus immer wieder vor, daß manche Redner in ihrer Argumentation Ursachen und Wirkungen nicht richtig unterscheiden. Kollege Ludwig, eine Klarstellung: Daß wir überhaupt eine Amtshausdebatte haben, die seit Monaten latent dahinbrennt und heute halt einen Höhepunkt erreicht hat, dafür können wir Sozialisten wirklich nichts. Ich behaupte hier und werde es gleich nachweisen, schuld daran ist der Herr Landeshauptmann. Man muß es aussprechen und nicht heute so tun, als würden wir da jetzt - wie haben Sie gesagt - riesige politische Absichten verfolgen. Also gut, eine Partei kann ja politische Absichten verfolgen. Aber wenn Sie mir jetzt gesagt haben und unseren Rednern da in die Schuhe schieben, daß wir jetzt den Landeshauptmann und seinen Stellvertreter wie hat es geheißen - der Gaunerei bezichtigen wollen, gut dann reden wir über das. (Abg. Dr. Bernau: Habe ich nicht gesagt!) Kollege Bernau, ich danke für den Versuch, mich der Gaunerei zu bezichtigen. Ich argumentiere auf der gleichen Ebene, auf der soeben argumentiert worden ist. Ich will das nur klarstellen, meine Herren, seien Sie heute nicht so zimperlich, aus einem ganz bestimmten Grund. Herr Landeshauptmann, wir sind jetzt zehn Jahre miteinander in der Landesregierung und jetzt ermahnen Sie uns zur Zusammenarbeit, die angeblich gestört ist. Ich muß das noch einmal in Erinnerung rufen. Der Herr Landeshauptmann hat damals, als er diesen Alleingang unternommen hat, als Begründung angeführt, wir haben jetzt eine schreckliche wirtschaftliche Situation und es müssen durch dieses Opfer einen entscheidenden Beitrag des Landes zur wesentlichen Belebung bringen. Noch weiter ist er gegangen, ich könnte das alles zitieren. Er hat sogar auf ein Argument, daß doch die Beamten diese Räume brauchen, sehr mutig geantwortet und gemeint, na ja, das Schicksal der Arbeitslosigkeit ist härter als schlechte Arbeitsplätze. Ich bringe jetzt die ganze Auseinandersetzung auf einen einfachen Nenner, Herr Landeshauptmann. Wir haben damals erklärt, wir könnten es uns leicht machen, für uns ist die ganze Debatte um das neue Landhaus erledigt. Grünzweig hat gesagt, er glaubt dem Maurer nichts mehr, ich habe gesagt, Schluß, Ihr könnt machen, was Ihr wollt, beschließt dieses Amtshaus, mit uns braucht Ihr nicht zu rechnen. Ich rede heute für unsere politische Ordnung, ich lasse also allen Background, der emporgewirbelt wurde, beiseite; ich argumentiere mit dem gleichen Argument, mit dem der Herr Landeshauptmann im Oktober argumentiert hat. Wir haben zur Zeit wahrhaftig andere Sorgen, als ein neues Amtshaus in Niederösterreich oder in Wien zu bauen. Und jetzt dieser Versuch, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, mit dieser Rechnung das gutzumachen wollen. Der Landeshauptmann hat ja wirklich - auch in der Regierung hat er es gesagt, Ihr wart ja alle dabei - von den ersparten Baukosten - nicht das, was wir ohnehin alle Jahre mehr vorsehen müssen für die Wirtschaft, wie das jetzt so dargestellt worden ist -, dem Erlös aus dem Grundverkauf und dem ersparten Zinsenertrag gesprochen. Er hat in einer lockeren Stunde gesagt, daß das sogar mehr als eine Milliarde ist; ich habe das auch nachgewiesen, ich will ihn da gar nicht so beim Wort nehmen, das war wahrscheinlich ein Fehler, sodaß er gleich nachher im Protokoll diese Korrektur durchgeführt hat. Aber da ist es ja um mehr gegangen als um das, was da jetzt gesagt worden ist, nämlich zusätzlich zu Beginn des Jahres um den Betrag, der dadurch frei wird, daß wir eben das Amtshaus nicht bauen. (Landesrat Bierbaum: Was heißt zusätzlich? Das ist das, was man mehr gibt!) Aber mein Herr, Sie wissen doch genau, was dann passiert ist. Und Sie wissen genau, dass es damals - die Ursachen sind jetzt sekundär - aus Emotion geschehen ist, und das werfe ich Ihnen jetzt vor. Nur um Ihrer Partei einen Vorteil zu verschaffen, haben Sie damals versucht, mit dieser Erklärung ein Wahlkampfklima zu schaffen und jetzt werfen Sie uns das vor. (Beifall bei der SPÖ.) Eine zweite Angelegenheit, Herr Landeshauptmann, die ich heute einmal klarstellen möchte. Damals hat der Landeshauptmann auch öffentlich erklärt, daß die Landesregierung darüber unterrichtet worden ist – wie steht es so schön auch im Rundfunk-Interview -, daß bereits Interessenten da sind, was die Verwertung des Grundstückes betrifft. Kollege Leichtfried hat schon darauf hingewiesen. Er ist sogar so weit gegangen, daß er gesagt hat, soweit man es jetzt überblicken kann, gibt es hier fast bindende Zusagen. Ich hoffe, er redet noch, vielleicht kann man heute wirklich hören, wer im Oktober vorigen Jahres schon da war und welche bindenden Zusagen für die Verwertung des Grundes vorlagen. Gerüchte sind nämlich auch eine Reihe gelaufen, daß es die Hypothekenanstalt wäre und daß die Geschäftemacherseite jetzt an die Oberfläche gekommen ist. Vielleicht kann man diese Klarstellung, Herr Landeshauptmann, einmal hören. Er muß damals ja gewußt haben, wer diese Leute sind, die jetzt dieses Grundstück verwerten. Das ist das zweite. Und nun das dritte. Meine Herren, Sie regen sich soviel auf. Ich habe heute nichts anderes gemacht, als die Baubehörde in Wien angerufen. Ich war der Meinung, irgendwer in dem Amt wird doch wenigstens bei so einer Streiterei, noch dazu, wo man Beamte hingeschickt hat, dieses Bürogebäude zu besichtigen, auf die Idee gekommen sein, zu fragen, wie schaut denn das bei der Baubehörde aus? Ich habe heute authentische Auskünfte von der zuständigen Abteilung der Baubehörde bekommen. Auskunft eins: Eine Besichtigung hat ergeben, daß dort ein Bau vor sich geht, der nicht den Plänen entspricht, die die Grundlage für die Baugenehmigung gewesen sind. Ich bitte Sie, prüfen Sie das. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zug um Zug, bitte!) Ich teile das nur mit, ich bin ja gar nicht verantwortlich, ich hätte vorausgesetzt, Sie hätten das vorbereitet. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zug um Zug, bitte!) Der Bauherr wurde beauftragt, zunächst einmal Auswechslungspläne zu bringen. Ich wurde zweitens von einem Umstand informiert, der ein bisse1 lustig klingt, aber vielleicht eine sehr ernste Bedeutung für das Haus haben kann. Auch nicht mein Kaffee. Der Mann hat dort, glaube ich, bei einem Stiegenhaus durch vierzehn Geschoße jede Stufe zu hoch gebaut. Das ist nicht reparabel. Die Verordnung schreibt eine bestimmte Maximalhöhe vor, da kann keiner Dispens erteilen, denn rutscht einer auf der Stiege aus, und bricht sich den Fuß, würde die Baubehörde wegen Nichteinhaltung der baubehördlichen Bestimmungen belangt. Ja, meine Herren, ich weiß, für Sie ist das uninteressant. Der Herr Landeshauptmann sagt ja selber, das ist wurscht. Ich schaue nur ins Grundbuch, brauche nur ein Gutachten, wozu ich auch noch etwas sagen werde, und alles herum interessiert mich nicht. Ich sehe darin nur ein Kriterium, in welcher Art hudri-wudri und wischi-waschi Eile Sie das Ganze betrieben haben. Als Gemeindeaufsichtsreferent und zugleich als der Behördenvertreter des Baurechtes in diesem Land könnte ich auf eine Prüfung nicht verzichten. Wenn zu mir eine Aufsichtsbeschwerde kommt, die ich überprüfen muß, verlangt man von unserem Beamten, daß sie alles bis ins Kleinste überprüfen. Und da geht jetzt so ein Geschäft vor sich, wo man darauf verzichtet. Ich werde jetzt zu dem dritten Gutachten Stellung nehmen, damit das klargestellt wird und damit da keine unnötigen Verdächtigungen, auf Sie bezogen, angestellt werden können. Ich bin gestern auf die Idee gekommen zu fragen, wo denn dieser berühmte Sachverständige, den ich gar nicht persönlich kenne und den ich - ich weiß, wie gefährlich das ist, wenn man über einen Menschen so etwas sagt gar nicht in ein schiefes Licht bringen will, ähnliche Aufgaben schon erfüllt hat. Da habe ich gehört, bei der Länderbank. Bitte, damit das gleich klargestellt wird, ich habe den Generaldirektor angerufen, ob ich dieses Gutachten haben kann. Das ist noch gar nicht so lange her, das war vor der Jahreswende, vor einigen Monaten. Und er gibt mir das Gutachten, ich habe es hier. Dieser Vergleich, den mein Freund Lechner angestellt hat, ist überprüfbar. Ich glaube gar nicht, daß manipuliert worden ist. Es ist für mich unfaßbar, daß man sich da wen nimmt, nur weil er kritisiert hat, von dem man weiß, daß er, wie das auch durch die Stempel jetzt während der Debatte zutage getreten ist, selber gar kein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist. Das haben wir auch nicht gewußt, meine Damen und Herren. Wie Freund Grünzweig in der Parteienverhandlung gefragt hat, ob Sie nicht auf die Idee gekommen sind, ein zweites Gutachten einzuholen, hat der Dr. Bernau gemeint, selbstverständlich, machen wir. Und da hat der Landeshauptmann gesagt, wir haben es schon getan, wir haben gleich den Appel genommen. Das war Ihre Erfindung! Ich weiß, daß der Herr sicherlich, wenn er hört, was wir ihm hier vorwerfen, seine Konsequenzen ziehen wird. Und ich fordere ihn von dieser Stelle sogar dazu auf, denn da geht es ja um mehr, meine Damen und Herren. Aber wir teilen Ihnen heute mit, was da geschehen ist. Seien Sie froh, daß wir Ihnen das mitteilen, schimpfen Sie uns nicht zusammen deswegen, weil wir uns offensichtlich mehr den Kopf zerbrochen haben als Sie über dieses Rechtsgeschäft, das hier stattfinden soll. Und nun das letzte, was ich noch sagen möchte, es muß ja ausgesprochen werden, Nämlich die Art, wie es der Herr Landeshauptmann macht, ganz gleich, was es in letzter Zeit ist, den drohenden Finger zu erheben und zu sagen, wehe, wenn Ihr da nicht die Zusammenarbeit, sondern die Konfrontation wollt. Ja, was haben wir denn wirklich angestellt? Klar war bis jetzt, daß Sie mit der Zustimmung der Sozialistischen Partei in dieser Frage gar nicht rechnen konnten. Wenn wer unter Ihnen sitzt, der nach dem, was der Herr Landeshauptmann am 3. Oktober angestellt hat, noch geglaubt hat, wir gehen noch einmal mit Ihnen in dieser Frage mit, der war ein kleiner Illusionist. Sie und wir könnten es einfach machen: Wir haben zur Zeit andere Sorgen. Oder einfacher formuliert: Von der Dringlichkeit her brauchen wir jetzt viel mehr Initiative und Kraft zur Sicherung der Arbeitsplätze als zur Errichtung neuer Bürogebäude. Da sind wir uns, glaube ich, einig. (Beifall bei der SPÖ. – Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Eben da spür’ ich nichts. Da spüre ich keine Kraft. Wo ist die?) Und ich könnte mir vorstellen, Herr Landeshauptmann Maurer, daß diese Drohung an uns, keine Zusammenarbeit, bei Gelegenheit wieder zurücktönen wird, soweit kennen wir uns. Ich traue mir zu sagen, Herr Landeshauptmann, wenn in den letzten Jahren einer abgesprungen ist und wiederholt die Kurve aus der Zusammenarbeit genommen hat, dann war es der Landeshauptmann von Niederösterreich. Diesen historischen Vorwurf kann ich Ihnen in dieser Stunde nicht ersparen. Daher hat er das moralische Recht verloren, bei so einer hitzigen Auseinandersetzung uns zu mahnen, wir sollten bei der Stange bleiben. Kommt Ihr wieder zurück auf die Basis. Ich kann eines sagen: Wenn man mit dem Tempo, mit dem dieses Thema, dieser Kauf, weg mit hudri-wudri, erledigt wird und mit der Kraft, mit der da stundenlang über etwas gestritten wird, von dem die Leute nur den Eindruck kriegen, um Gottes Willen, was ist da los, wenn man mit dieser konzentrierten Energie an die Erfüllung der wirtschaftspolitischen Aufgaben gehen würde, hätten wir wirklich dem Land mehr gedient als den paar Spekulanten, die ein Geschäft machen wollen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Maurer. Landeshauptmann MAURER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige Klarstellungen hier vornehmen, weil da immer Ausdrücke in den Raum gestellt werden, die sogar sehr schön klingen. Ich kann mir vorstellen, dass es bei der Presse zum Beispiel sehr schön klingt, wenn man ihr das hinwirft und sagt, da gibt es einen Maulkorberlaß. Sehr schön, wunderbar, Maulkorberlaß! (Landesrat Grünzweig: Eine Weisung gibt es!) Das ist etwas anderes. Hier ist aber das Wort gefallen, ich erinnere mich genau. Bitte sehr, ich habe der Regierung berichtet, zweimal, daß ein Komitee unter meinem Vorsitz erstellt wird. Ich habe die Personen genannt, die ihm angehören, und vertrete die Auffassung dabei, daß sie in diesen Fragen natürlich mir unterstehen. Ja, das kann doch nicht wahr sein, dass dieser Kreis zwar mir untersteht, daß ich die Verantwortung trage, aber vom politischen Referenten, aus dessen Referat er ist, dann Weisungen bezieht. Das kann doch nicht möglich sein, Herr Landesrat. (Abg. Dr. Brezovszky: Herr Landeshauptmann, das steht in der Landesverfassung!) Ich werde mir das genau anschauen, Herr Abgeordneter! Wir werden uns das genau anschauen. Jawohl, ich habe diesen Beamten die Weisung erteilt, daß sie in diesen Fragen mir unterstehen. Ich nehme auch jetzt noch an, daß sie unsere Ansicht auch im Sinne der Verfassung, im Sinne der Geschäftsleitung, im Sinne der Berichterstattung der Regierung als einen Beschluß auffassen, der zur Kenntnis genommen wurde, oder müssen wir es reparieren. Ich werde es genau prüfen. (Landesrat Grünzweig: Dann müssen wir reparieren!) Herr Landesrat, ich werde genau prüfen, ob das den Gegebenheiten entspricht. Wenn ich eine Weisung gegeben habe, die nicht richtig ist, nehme ich sie wieder zurück. Das sage ich ganz ernsthaft. Ich meine aber, das ist nicht die Frage, denn sonst wäre in der letzten Regierungssitzung wahrscheinlich das, wie Sie gesagt haben, zur Sprache gekommen. Das ist der sogenannte Maulkorberlaß, der hier besteht. Anders kann es ja auch nicht sein, meine Damen und Herren, denn hier geht es ja um die Überwachung und da sind gar keine Geheimnisse an und für sich. (Landesrat Grünzweig: Was haben Sie denn zu verbergen?) Moment, ich komme schon noch darauf, warum das geschehen ist. Sehen Sie, es kann doch nicht so sein, daß hier ein Beratungskomitee vorhanden ist und von einzelnen Komiteemitgliedern Äußerungen in der Öffentlichkeit gemacht werden in verschiedene Richtungen. Ich bin heute schon ein bisserl vorsichtig, insoferne, als es dann Halbwahrheiten gibt, Halbwahrheiten, die von Ihnen ausgehen. Da muß man vorsichtig sein und ich bin auch sehr vorsichtig geworden, Herr Landesrat. Es ist Ihr gutes Recht, daß Sie vorsichtig sind, Sie haben es hier zum Ausdruck gebracht. Ich bin es auch und deshalb habe ich wohlweislich gesagt, moment, das ist meine Angelegenheit, der Regierung wurde berichtet, es wurde akzeptiert und dieses Komitee untersteht natürlich mir. Und nun werden wir prüfen, ob es hier ein Weisungsrecht gibt oder keines, ob es der Geschäftsordnung entspricht oder nicht. Da kennen wir gar nichts. Wenn sich ergibt, daß das nicht möglich ist, werden wir einen anderen Weg gehen, das sage ich hier ganz offen. Um diese Frage gleich auszuräumen, sage ich das auch hier vor der Presse, weil viele Interesse haben, daß jeder hier Auskunft erteilt. Im wesentlichen geht es ja bei den Beratungen um die Raumeinteilung und um die Überwachung der Baumaßnahmen, die noch durchzuführen sind, wie Ludwig das hier zum Ausdruck gebracht hat. Sonst um gar nichts, nicht um Gutachten und ich weiß nicht was. Darum geht es in diesem Komitee überhaupt nicht, sondern um die Vorhaben, über die ich auch der Regierung berichtet habe. Bitte schön, ich bin auch gerne bereit, jeweils der Regierung Rede und Antwort zu stehen, was in dem Komitee geschieht. Da ist ja nichts zu verbergen. Was anderes soll verhindert werden, und das habe ich auch hier zum Ausdruck gebracht. Herr Landesrat, ich denke doch, Sie gehen um einen Schritt zu weit. Sie sagen das in aller Ruhe, so um die Kurve sprechen Sie aber von einem Gesinnungsdruck. Ich bitte, mir den Gesinnungsdruck hier zu erklären, mir zu sagen, was man darunter versteht. (Landesrat Grünzweig: Ja, ja!) Ja, ich hätte es halt gerne gewußt. Was versteht man denn darunter? Was heißt hier Gesinnungsdruck? Wer fühlt sich hier diesem Gesinnungsdruck und derlei Dingen mehr ausgesetzt? Das hätte ich wirklich gerne gewußt. Das ist eine Verdächtigung, die hier zum Ausdruck gebracht wird, wohl mit lächelnder Miene, aber sie entbehrt nicht der Härte in ihrem Inhalt. Ich habe das schon genau durchgehört, Herr Landesrat. Ich weiß nicht, einer der Herren Abgeordneten hat ganz kalt hier gesagt, in der Regierung hätte ich berichtet, daß dieses Grundstück 500 Millionen Schilling wert ist. Ich bitte, mir zu sagen, wer von den Regierungsmitgliedern diesen Bericht gehört hat. Das würde mich wirklich interessieren. Nicht einmal Vertreter der Presse haben das gehört, obwohl es ein Journalist geschrieben hat, was ich ja nicht verhindern kann. Ich habe von dem Wert des Baugrundes gesprochen, der dann auf 180 Millionen Schilling geschätzt worden ist. über die Interessenten gebe ich gerne Auskunft. Also bitte, die Universale hat sich interessiert, aber sehr ernstlich waren wir mit der Porr soweit, die großes Interesse gehabt hätte. Letzten Endes ist es dann an dem sehr hohen Grundpreis gescheitert. Auch anderen Baufirmen, die mir geschrieben haben, war der Grundpreis bei diesem Grundstück zu hoch, das darf ich offen sagen. Zweitens stellen sich die meisten dieser Firmen vor, daß wir einen Teil der Räume dann zurückmieten. Das war auch eine Sache, mit der wir uns in der Regierung befaßt haben. Einmal haben wir darüber geredet, ob wir nicht die Absicht haben, Räume wieder zurückzukaufen; natürlich habe ich diese Frage mit Nein beantwortet. Die Verhandlungen mit diesen Firmen sind daher gescheitert, weil sie sich vorgestellt haben, einen Teil der Räume würde das Land zurückmieten. Hier war ich natürlich nicht einmal bereit, eine Rückmietung in Aussicht zu stellen, weil es für mich jetzt eine grundsätzliche Bindung gibt. Nun bitte zu dem Fachgutachten Appel. Ich habe schon in einem Pressegespräch zum Ausdruck gebracht, daß ich auf den Professor Appel gar nicht gekommen wäre. Aber er hat angeblich ein Gutachten erstellt; ich habe es nicht gekannt, ich habe es nicht verlangt, ich kann es ja auch nicht verlangen, sondern ich will ein eigenes Gutachten haben vom Professor Appel. Die Damen und Herren, die bei meiner Pressekonferenz damals dabei waren, werden sich erinnern: Als der Vorwurf erhoben wurde, da gibt es ein negatives Fachgutachten über den Bau, habe ich damals spontan aus dem Stegreif gesagt, das mag schon sein, aber es ist ein gewaltiger Unterschied bei der Beurteilung der Trennwände und vieler dieser Dinge mehr, überhaupt bei der Beurteilung eines Hauses, ob es für einen Bankbetrieb in Anspruch genommen wird, oder ob es für einen Amtsbetrieb in Anspruch genommen wird. Das verändert doch die Situation ganz wesentlich. Ich gebe ja einem Fachgutachter den Auftrag und ich habe nur gesagt, für welche Zwecke diese Beurteilung durchgeführt werden soll, für den Amtsbetrieb, den wir ohne Repräsentationsräume und dergleichen mehr für das Land benötigen. Und dieses Gutachten, Herr Abg. Brezovszky, lag dann vor. Mit dem habe ich es zu tun, ich habe kein anderes in der Hand gehabt. Der Architekt Appel wird es schon wissen, ich weiß es nicht, warum der die Beurteilung in einer anderen Form vorgenommen hat, gewisse Kriterien für die Bank anders eingeschätzt hat als für den Amtsbetrieb. (Zwischenrufe von Zinks: Warum streicht er dann?) Was heißt, warum streicht er? Schauen Sie, die EDV-Anlage, darf ich Ihnen das ganz offen sagen, hätte hier eingebaut werden müssen, so wie sie auch drüben eingebaut wird, weil ja drüben die Vorsorge dazu nicht getroffen wurde. Daher war dasHaus so einzuschätzen, wie dieses Gutachten aussagt. Den Inhalt des Gutachtens habe ja nicht ich erstellt, sondern den hat der Professor Appel erstellt. Wenn der Vorwurf gemacht wird hier entspricht einiges nicht dem sogenannten Alserbacherlaß, könnten wir reden und streiten, ob der Alserbacherlaß wirklich im Sinne der Verfassung richtig ist. (Abg. Dr. Brezovszky: Noch gilt er!) Das ist ein Beschluß, das ist schon in Ordnung, wir haben aber auch schon geredet in der Regierung, ob er wirklich richtig ist. (Landesrat Grünzweig: Nur für die Sozialisten gilt er nicht?) Die Auflagen, die sich der Landtag gegeben hat, kann er in Einzelbeschlüssen auch abändern. Letzten Endes geschieht das auch, meine Damen und Herren, in der Regierung, und zwar bei den verschiedensten Anlässen. Ich möchte sie heute nicht besonders aufzählen, aber es geschieht. Richtlinien werden in Einzelfällen von der Regierung, die diese Richtlinien beschlossen hat, abgeändert. Ich halte das an und für sich für richtig. Hier wurde auch zum Ausdruck gebracht, es sei eine große Chance versäumt worden. Ich weiß nicht, was für eine. Dezentralisierung irgendwohin? Dieses Rezept hat mir bis heute noch keiner gesagt, wie diese Dinge laufen könnten, Herr Landesrat, (Landesrat Grünzweig: Ich habe ja gar nicht darüber geredet!) wenn man einzelne Referate, ich denke an den Wohnbau, nach Klosterneuburg legt, die Straßenbauabteilung nach St. Pölten und irgendeinen anderen Teil nach Wr. Neustadt. Wie die Dinge dann laufen könnten, ist mir unerklärlich. Eines steht fest und das hat der Landeshauptmannstellvertreter Czettel auch hier bestätigt, oder Landesrat Grünzweig hat es gesagt: Wir haben uns geeinigt, daß die Gründung einer Landeshauptstadt im Sinne einer Verlegung der Amtsräume und der Regierung in der ferneren Zukunft liegt. Das können wir nicht beurteilen, daher muß etwas anderes geschehen. Und jetzt waren wir schon nahe bei der Anmietung, die nicht wenig Geld gekostet hätte, die Beträge sind hier bereits genannt worden. Bei angemieteten Räumen muß man investieren, ohne Investition geht das nicht, das ist nicht möglich, weil sie fast nackt und leer sind und umgeändert werden müssen. Und dann habe ich einen Mietraum, für den ich jährlich so und so viel bezahlen muß. Und nun bietet sich, ich wiederhole es noch einmal, diese Möglichkeit, als Eigentum ein Haus zu erwerben, wo ich alle diese Sorgen auf Sicht nicht mehr habe. Wo mir dann Fachleute erklären, es ist geeignet, wo der Landesamtsdirektor auf den man sich beruft, mir sagt, jawohl, ich habe mir das angesehen, es entspricht der Verwaltung. Man kann die rund 13 Außenstellen auch in anderen Umgruppierungen - ich muß offen sagen, daß ich das vorhabe - sinnvoll zusammenfassen, unabhängig jetzt, ob sie hier untergebracht sind oder woanders. Ja, das ist die Chance, die wir jetzt haben, die 13 Außenstellen möglichst alle aufzulassen - ich sage möglichst, wahrscheinlich wird es für alle möglich sein -, um sie an einer Stelle unterzubringen und hier wirklich eine Konzentration, eine Arbeitsmöglichkeit und bessere Räume für die Beamten zu schaffen. Das ist der ganzen Idee zugrunde gelegen und sonst nichts, das sage ich auch nach dieser turbulenten Sitzung, die mit vielen Angriffen bestückt war. Wissen Sie, wenn man hier sagt, der Landeshauptmann arbeitet mit einem gezinkten Gutachten! Bitte, ich arbeite nicht mit gezinkten Gutachten. (Zwischenrufe) Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel einigen wir uns, daß wir morgen im Domblatt nachlesen, was der Dr. Brezovszky gesagt hat. Einigen wir uns, ich will gar nicht streiten darüber. Ich habe es gehört. (Zwischenrufe. - Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Zu meinem Sitz gewendet hat der Abg. Brezovszky gesagt: Sie arbeiten mit gezinkten Gutachten! Bitte, lesen wir es morgen nach, es wird sich herausstellen, Herr Abgeordneter, was Sie hier gesagt haben. Sehen Sie, das ist doch eine Ausdrucksweise, wenn ich so sagen darf, die der Würde des Hauses nicht ganz gerecht wird. Ich sage abschließend, ich glaube, daß es richtig ist, daß man diese Konzentration vornimmt. Ich glaube, daß alle Vorkehrungen getroffen sind, die in dieser Angelegenheit zu treffen waren, und daß der Rest noch getroffen wird. Ich bin gerne bereit, all die Vorwürfe, die hier erhoben wurden, genau zu prüfen, bevor ein Vertragsabschluß zustande kommt. Ich glaube, daß es richtig ist, daß wir dieses Haus für das Land in Anspruch nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Debatte zur Zahl 540 ist genau nach sechs Stunden zu Ende. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß Sie einverstanden sind, nachdem es 0 Uhr ist, daß ich darauf verzichte. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. Abg. LEICHTFRIED: Ich stelle gemäß § 52 der Geschäftsordnung den Antrag, über die Vorlage Operngasse 21 eine namentliche Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Der Abg. Leichtfried hat den Antrag gestellt, über die Vorlage Zahl 540 die namentliche Abstimmung durchzuführen. Bitte meine Damen und Herren, darüber abzustimmen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Das ist nicht die Mehrheit. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Mit Mehrheit angenommen. (Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Abg. Dr. BREZOVSZKY: Zur Geschäftsordnung! Das ist falsch, Herr Präsident. Sie müssen namentlich abstimmen lassen, wenn es wenigstens 9 Mitglieder verlangen. PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich habe abstimmen lassen. (Abg. Dr. Brezovszky: Sie müssen das gemäß § 52 tun. Gesetzlich gilt die Geschäftsordnung für Sie auch! - Unruhe. - Präsident Dipl.-lng. Robl gibt das Glockenzeichen.) Meine Damen und Herren! Bitte ich kann mich nur verständigen, wenn es ruhig ist, weil die Lautsprecheranlage ausgefallen ist. Es wurde gemäß § 44 der Antrag gestellt, daß eine namentliche Abstimmung durchzuführen ist. Ich habe darüber abstimmen lassen. Bei der Abstimmung hat sich ergeben, daß die Mehrheit dagegen ist. Der Klubobmann der Sozialistischen Fraktion hat nun auf § 52 Abs. 2 aufmerksam gemacht, in dem es heißt, daß der Vorsitzende diese namentliche Abstimmung durchzuführen hat, wenn wenigstens neun Mitglieder des Hauses begehren. Ich trage also der Geschäftsordnung Rechnung und werde die namentliche Abstimmung durchführen. Ich bitte jetzt um Verlesung der Namen und Austeilung der Stimmzettel. Ich bitte alle Abgeordneten, die Plätze einzunehmen. Die Stimmzettel, die jetzt ausgeteilt werden, tragen die Namen der Damen und Herren Abgeordneten. Wenn Sie mit ja stimmen, dann ist dies der blaugrüne Stimmzettel, und wenn Sie mit nein stimmen, dann ist das der rötliche Stimmzettel. (Nach Austeilung der Stimmzettel): Die Stimmzettel sind nun ausgeteilt. Bitte, die Damen und Herren auf ihren Sitzen zu verbleiben und jetzt nicht mit der Galerie Gespräche zu führen. Ich habe vorhin gebeten, daß die Damen und Herren Abgeordneten während der namentlichen Abstimmung auf den Sitzen verbleiben. Bitte jetzt die Stimmzettel einzusammeln. (Nach dem Einsammeln der Stimmzettel): Die Namen werden nicht verlesen, sondern die Abgeordneten haben die Stimmzettel mit ihrem Namen und können mit ja oder mit nein stimmen. Die Stimmenabgabe ist damit beendet. Ich bitte, die Stimmzettel zu zählen. (Nach dem Zählen der Stimmzettel): Die Stimmenzählung und Auswertung ist somit beendet. Für das Geschäftsstück Zahl 540 wurden 29 ja- und 24 nein-Stimmen abgegeben. Damit ist der Antrag des Finanzausschusses mit Mehrheit angenommen. In der letzten Sitzung des Landtages wurde der Antrag gestellt, über die schriftliche Beantwortung der Anfrage des Herrn Landeshauptmannes Maurer, Zahl des Landtages 52311, eine Besprechung abzuführen. Wir gelangen daher zur Besprechung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes, Zahl des Landtages 523/1. Zum Worte gemeldet hat sich Herr Dr. Brezovszky. Abg. Dr. BREZOVSZKY: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Nachdem nach der Geschäftsordnung zur Anfragebeantwortung Stellung zu nehmen ist, weil auch ein Antrag gestellt werden muß, werde ich ganz kurz zur Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Stellung nehmen. Ich darf aber vielleicht vorher in einigen Sätzen zu Bemerkungen in dieser Debatte im gleichen Gegenstand etwas sagen. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat da zwei-, dreimal von Konsequenzen, persönlichem Prozeß und so weiter gesprochen. Ich möchte nur eines sagen: Jeder Abgeordnete ist nur seinen Wählern verantwortlich und niemals einem Regierungsmitglied. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie können aber auch im Interesse der Wähler keine Verdächtigungen aussprechen!) Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen uns diese Vorlage angeschaut, wir haben unsere sachlichen Argumente vorgebracht. Aber wenn da in dem Ton gesprochen wird, da bin ich empfindlich. Genauso bin ich empfindlich, wenn jemand, so wie es im Ausschuß passiert ist, so etwas unterstellen will. Ich bin für alles, ja, ich bin bekannt dafür, daß ich vom Sport komme. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Daß Sie austeilen und nichts einstecken. Wie eine Mimose sind Sie!) Nein, nein, ich komme vom Sport, beinhart, ja, für jeden Schlag, den ich kriege, zwei zurück und ich bin quitt. Herr Landeshauptmannstellvertreter, in der Weise möchte ich es auch in Zukunft halten. Was in der Auseinandersetzung war, das war; irgendwie dann so ein bisserl unterschwellig drohen, da bin ich empfindlich. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Nicht drohen! Das Protokoll wird man sich ja noch durchlesen können!) Sicherlich, das steht jedem frei. Zur Anfragebeantwortung, Herr Landeshauptmann, möchte ich folgendes sagen: Sie haben in der Anfragebeantwortung vom 10. Mai Bezug genommen auf Punkt 3 der Anfragebeantwortung vom 14. November. Schauen Sie, wir haben sehr bewußt diese Anfrage zweimal in kurzer Zeit gestellt, weil wir das Gefühl gehabt haben, mit dem Ballhausplatz ist irgend etwas, weil immer wieder davon gesprochen wurde. Wir wollten Sie auch festlegen. Und, Herr Landeshauptmann, Sie beziehen sich jetzt bei der Anfragebeantwortung auf den Punkt 3 Ihrer gegebenen Antwort vom 14. November. Darf ich Ihnen diese Antwort wiederholen, weil sie im Widerspruch steht zu dem Beschluß, dem die Mehrheit vorher gefaßt hat. Sie haben am 14. November im Punkt 3 wortwörtlich erklärt: „Auf Grund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation in Österreich, und die Wirtschaftsenquete in Laa an der Thaya am 22. September dieses Jahres hat dies bestätigt, ist es derzeit, die vordringlichste Aufgabe, jeden verfügbaren Schilling für die Sicherung der bestehenden und für die Schaffung der bis 1981 in Niederösterreich erforderlichen 50.000 zusätzlichen Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn die Verantwortung hiefür auch in erster Linie der Bundesregierung zufällt, hätte es die Landesregierung unter diesen Umständen nicht verantworten können, in den kommenden Jahren aus dem jeweiligen Budget mehrere hunderte Millionen Schilling für den Bau eines neuen Amtsgebäudes abzuzweigen. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die letzte Prognose des Institutes für Wirtschaftsforschung haben Sie in dieser Überzeugung bestätigt." Und nun, Herr Landeshauptmann, machen Sie zwei Minuten vorher ganz etwas anderes. Sie bauen jetzt das Amtshaus. (Landeshauptmann Maurer: Ich kaufe eines!) Entschuldigen Sie, es werden jetzt 355 Millionen Schilling für ein neues Amtshaus verwendet, ja oder nein? Und hier geben Sie uns Abgeordneten die Antwort, daß Sie nicht hunderte Millionen Schilling für ein neues Amtshaus geben. Also ich glaube, einen größeren Widerspruch, Herr Landeshauptmann, kann es gar nicht geben. Entweder Sie geben uns eine unrichtige Anfragebeantwortung oder Sie ziehen diesen Punkt 3 zurück. Wir können auf keinen Fall diese Anfragebeantwortung zur Kenntnis nehmen. Ich darf abschließend zu dieser heute sicherlich sehr interessanten Diskussion sagen, wir haben sehr selten so viele Leute, die bis zum Schluß da sind. Offensichtlich hat das also die Menschen interessiert, weil die Probleme wirklich grundlegender Art sind und weil sie auch zeigen, wenn man den Weg der Zusammenarbeit verläßt, daß es da sehr viele Klippen gibt. Wir würden Sie bitten, daß Sie diesen Weg der Zusammenarbeit wieder finden. Ich möchte aber auch auf eines hinweisen. Was immer ein Abgeordneter nach bestem Wissen und Gewissen sagt, macht er nicht um seinetwillen oder um der Regierung willen, sondern er macht es im Interesse der Menschen. (Abg. Fidesser: Oder um bösartige Unterstellungen zu machen!) Herr Kollege Fidesser, Ihre Zwischenrufe sind ja charakteristisch für Sie. Es ist am besten, man gibt Ihnen darauf keine Antwort. (Abg. Wedl: Wie der Schelm ist, so denkt er! - Abg. Wallner: Das war ein WedlSatz!) Ich möchte heute abschließend aus dem Buch von Kennedy „Zivilcourage“ etwas sagen. Das betrifft jeden einzelnen und ich persönlich bekenne mich auch zu dieser Passage. Kennedy, der sich sehr auseinandersetzt mit Menschen, die zu ihrer Überzeugung stehen, auch wenn es nicht opportun ist, erklärt in diesem Buch: „Herr Präsident, wenn jemand Mitglied dieses Hohen Hauses wird, läßt er sich nichts von den schweren Prüfungen träumen, denen er sich unweigerlich damit aussetzt. Wieviel Standhaftigkeit er braucht, um den Verlockungen zu widerstehen, die täglich auf ihn eindringen, wie er lernen muß, seine Empfindlichkeit zu beherrschen, wenn er unverdient verletzt wird, wie er immer wieder in seiner Seele den Kampf zwischen den natürlichen Bedürfnissen nach öffentlicher Anerkennung und seinem Pflichtgefühl gegenüber der Allgemeinheit austragen muß. Wie schwer die Last der Ungerechtigkeit ist, die er selbst von jenen zu tragen hat, die ihm Freund sein sollten, Verdächtigung seiner Beweggründe, den Hohn und Spott der Unwissenheit und der Bosheit, all den Schimpf, die enttäuschte parteiische und persönliche Böswilligkeit auf sein ungeschütztes Haupt häufen. All das, Herr Präsident, muß er, wenn er sich treu bleiben will, unerschüttert ertragen lernen und standhaft weiter seiner Pflicht folgen. Ihm hilft dabei nur der Gedanke, daß ihn die Zeit rechtfertigen werde. Und selbst wenn dies nicht eintrifft, wird er sich damit zufrieden geben, daß all sein Hoffen und Streben, ja sogar sein Ruf nicht ins Gewicht fallen sollte gegenüber der Wohlfahrt des Volkes, dessen Schicksal stets bewachen und zu verteidigen seine Aufgabe ist." Das gilt auch für uns alle in diesem Landtag. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet hat sich Herr Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Nach Auffassung der Österreichischen Volkspartei ist die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes im Punkt 1 ausreichend. In den Punkten 2, 3 und 4 wird auf die Vorlage verwiesen und auch Punkt 5 der Anfrage ist ausreichend. Ich stelle daher den Antrag, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Debatte ist damit geschlossen. Bei der Besprechung wurde vom Abg. Ing. Kellner der Antrag gestellt, daß die Anfragebeantwortung ausreichend und damit zur Kenntnis zu nehmen ist. Der Abg. Dr. Brezovszky hat keinen Antrag gestellt, er hat nur festgestellt, daß er die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen wird. Ich lasse daher abstimmen über den Antrag des Abg. Ing. Kellner, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung um 0.22 Uhr.)