Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode

Werbung
Landtag von NÖ, X. Gesetzgebungsperiode
V. Session
13. Sitzung am 8. Juni 1978
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Dipl.-Ing. Robl (Seite 609).
2. Abwesenheitsanzeige (Seite 609).
3. Verlesung des Einlaufes (Seite 610).
4. Verhandlung:
Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf,
mit dem das niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg.
Mantler (Seite 611); Abstimmung (Seite 612).
Antrag des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit
welchem das NÖ Skischulgesetz, LGBl. Nr. 452/1968, geändert wird. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer
(Seite 612); Abstimmung (Seite 613).
Antrag des Bauausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf über die
Änderung des Gesetzes vom 15. Juni 1967, mit dem Bestimmungen über Camping- und
Jugendlagerplätze geschaffen werden (NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetz). Berichterstatter:
Abg. Fidesser (Seite 613); Abstimmung (Seite 613).
Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner u. a., betreffend
den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird.
Berichterstatter: Abg. Prokop (Seite 613); Redner: Abg. Pospischil (Seite 614), Abg. Prof. Wallner
(Seite 617); Abstimmung (Seite 623).
Antrag des Rechtsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem
das NÖ Veranstaltungsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Bieder (Seite 623); Abstimmung
(Seite 623).
Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Reiter u. a., betreffend die
Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 - F-VG 1948. Berichterstatter: Abg. Romeder (Seite
623); Redner: Abg. Präs. Binder (Seite 625), Abg. Prof. Wallner (Seite 626); Abstimmung (Seite 629).
Antrag des Rechtsausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem
das Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die
Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete der Straßenpolizei übertragen wird,
geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 629); Abstimmung (Seite 630).
Antrag des Finanzausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Stangl u. a.,
betreffend Abänderung des NÖ Getränke- und Speieseeissteuergesetzes 1973, LGB1. 3701.
Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 630); Redner: Abg. Stangl (Seite 630), Abg. Gindl (Seite 632);
Abstimmung (Seite 634).
Antrag des Finanzausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter u. a.
über die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974. Berichterstatter Abg. Buchinger (Seite 634);
Redner: Abg. Präsident Binder (Seite 634), Abg. Romeder (Seite 636); Abstimmung (Seite 639).
Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Bezirkshauptmannschaft Wr.
Neustadt; Aufstockung des Amtsgebäudes. Berichterstatter: Abg. Blochberger (Seite 639);
Abstimmung (Seite 639).
Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Übernahme der
Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der A. ö. Krankenanstalt Gmünd. Berichterstatter: Abg.
Leichtfried (Seite 639); Abstimmung (Seite 640).
Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Zinsenzuschußaktion für
MERKANTIL-Darlehen, 4. Tranche. Berichterstatter: Abs. Diettrich (Seite 640; Redner: Abg. Kaiser
(Seite 640, Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 643); Abstimmung (Seite 644).
Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Fremdenverkehrskreditaktion
des Bundeslandes NÖ, Aufstockung 1978. Berichterstatter: Abg. Dr. Bernau (Seite 644); Redner: Abg.
Diettrich (Seite 646); Abstimmung (Seite 648).
Antrag des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend Ankauf der Liegenschaft Wien
IV, Operngasse 21. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 648); Redner: Abg. Dr. Brezovszky (Seite
649), Landeshauptmann Maurer (Seite 660), Abg. Lechner (Seite 664), Abg. Ing. Kellner (Seite 675),
Abg. Leichtfried (Seite 679), Abg. Dr. Bernau (Seite 687), Landesrat Grünzweig (Seite 691),
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig (Seite 694), Landeshauptmannstellvertreter Czettel (Seite
702), Landeshauptmann Maurer (Seite 704); Abstimmung (Seite 706).
Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmann Maurer, Ltg. 523/1 (Seite 707). Redner: Abg. Dr.
Brezovszky (Seite 707), Abg. Ing. Kellner mit Antrag (Seite 708); Abstimmung (Seite 709).
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten
Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Das Protokoll ist unbeanstandet geblieben und
daher als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Präsident
Reiter und Abg. Wiesmayr.
Dem Beschluß des Landtages vom 11. Mai 1978 folgend, werde ich die Besprechung der
Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes, betreffend Amtsgebäude auf dem
Minoritenplatz-Ballhausplatz, Zahl des Landtages 523/1, am Ende der Sitzung abführen.
Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes.
SCHRIFTFÜHRER (liest):
Ltg.-551- Vorlage der Landesregierung, betreffend Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden,
Aufstockung des Kreditrahmens um 300 Millionen Schilling.
Ltg.-557 - Vorlage der Landesregierung, betreffend zweite Zinsenzuschußaktion für INVESTDarlehen, Bericht über das Jahr 1977.
Ltg.-558 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1977.
Ltg.-559 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Umweltschutzanstalt, Landeshaftung für die
Aufnahme von Darlehen.
Ltg.-567 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Firma Eybl GesmbH, Antrag auf Übernahme der
Landeshaftung für Kredite in der Höhe von 50 Millionen Schilling.
Ltg.-575 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach,
Ausbau der Schule.
Ltg.-577 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Antrag auf Übernahme einer Landeshaftung für
die Objekte der Ausstellung „Vorarlberg - Kunst und Kultur von der Steinzeit zur Gegenwart“ im
Niederösterreichischen Landesmuseum.
Ltg.-578 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Höhere Landeslehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe Hollabrunn; Altbestandsanierung und Erweiterung: Genehmigung der Kostenerhöhung.
Ltg.-581- Vorlage der Landesregierung, betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen
zum Ausbau der Allgemein-öffentlichen Krankenanstalt Waidhofen an der Thaya.
Ltg.-563 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Heilvorkommen- und Kurortegesetz geändert wird.
Ltg.-580 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Krankenanstaltengesetz 1975 geändert wird.
Ltg.-562 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, über die Sicherung des
Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen (Niederösterreichisches
Sprengelhebammengesetz).
Ltg.-569 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Gliederung des
Landes Niederösterreich in Gemeinden.
Ltg.-570 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz geändert wird.
Ltg.-571- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Gemeindeverbandsgesetz geändert wird.
Ltg.-572 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Kommunalstrukturverbesserungsgesetz 1971 geändert wird.
Ltg.-573 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über die
Verbesserung der Kommunalstruktur in Niederösterreich geändert wird.
Ltg.-553 - Vorlage der Landesregierung, betreffend Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen
der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1977.
Ltg.-554 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds;
Bericht über die Gebarung im Jahre 1977.
Ltg.-555 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ
Landwirtschaftsgesetzes.
Ltg.-556 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht
über die Gebarung im Jahre 1977.
Ltg.-560 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz über
landwirtschaftliche Materialseilbahnen geändert wird.
Ltg.-565 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Einrichtung der
Agrarbehörde Niederösterreich I. Instanz.
Ltg.-574 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des
Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975.
Ltg.-550 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ
Jugendschutzgesetz geändert wird.
Ltg.-566 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Organisation bei der
Bezirkshauptmannschaft.
Ltg.-568 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Hundeabgabengesetz 1969 geändert wird.
Ltg.-561- Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des
Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes.
Ltg.-579 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Kindergartengesetz 1972 geändert wird.
Ltg.-582 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Landesjugendwohlfahrtsgesetz geändert wird.
Ltg.-552 - Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des
Gesetzes vom 4. Juli 1970 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nur auf das Gebiet des
Bundeslandes Niederösterreich erstrecken (NÖ Starkstromwegegesetz).
Ltg.-575 - Vorlage der Landesregierung, betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, NÖ Tätigkeitsbericht
1977.
Ltg.-564 - Vorlage des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich, betreffend
Bericht des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes im zweiten
Halbjahr 1977 gemachten Wahrnehmungen.
Ltg.-584 - Antrag der Abgeordneten Zimper, Romeder, Dr. Bernau, Buchinger, Blochberger, Dkfm.
Höfinger, Wittig, Gindl, Ing. Kellner, Manndorff, Dipl.-Ing. Molzer, Reischer und andere, betreffend
Regionalisierung des Fernsehens.
Ltg.-583 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abg. Birner, Jirkovsky, Lechner, Leichtfried, Stangl,
Thomschitz, Zauner und Genossen über die Förderung des Transportes von Kindern in Kindergärten.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Wir
gelangen zur Beratung der Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abg. Mantler, die Verhandlung zur
Zahl 533 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. MANTLER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine Damen und
Herren! Ich habe zu berichten über den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Niederösterreichische
Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird.
Gemäß § 11 des Niederösterreichischen Verlautbarungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 0700-0, hat
die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, daß alle Rechtsvorschriften, die das
Niederösterreichische Landesrecht bilden, bis zum 31. Dezember 1978 nach den Bestimmungen
dieses Gesetzes, also in Loser-Blatt-Form, verlautbart sind.
Das Gesetz vom 6. Juli 1949 über den Schutz der Kulturpflanzen (Niederösterreichisches
Kulturpflanzenschutzgesetz), Landesgesetzblatt Nr. 54, wurde durch das Gesetz vom 14. Mai 1954
geändert und könnte daher durch Wiederverlautbarung in das Lose-Blatt-System übergeführt werden.
Das Gesetz trägt in einer Reihe von Bestimmungen der Gemeinden verschiedene Auf gaben bei der
Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen auf. Maßnahmen zum Schutze der Kulturpflanzen vor
Schädlingen sind keine Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der
in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die
Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden. Sie fallen also nicht unter die
Generalklausel des Art. 118 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und sind daher nicht im eigenen
Wirkungsbereich zu besorgen. Folgerichtig hat es auch der Landesgesetzgeber unterlassen, die
Aufgaben als solche des eigenen Wirkungsbereiches zu bezeichnen.
Unbeschadet dessen enthält das Gesetz einige Bestimmungen, die mit der auf der
Gemeindeverfassung 1962 gegründeten Gemeindeorganisationen in Übereinstimmung zu bringen
sind. So sieht etwa § 2 Abs. 3 letzter Satz die Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses für die
Beitragsbemessung vor. § 8 enthält Verpflichtungen der Gemeinden, die mit dem eigenen
Wirkungsbereich nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Darüber hinaus finden sich im Text des
geltenden Gesetzes eine Reihe von Regelungen, wonach die Pflanzenschutzbehörde „auf Antrag“
oder in einigen Fällen auch „im Einvernehmen“ mit Pflanzenschutzstellen (Bezirksbauernkammern,
Landwirtschaftskammer, Bundesanstalt für Pflanzenschutz) vorzugehen haben.
Diese Umstände und die Tatsache, daß von der Niederösterreichischen LandesLandwirtschaftskammer die Änderung einiger Regelungen des Gesetzes angeregt wurden, ließen es
zunächst zweckmäßig erscheinen, eine Neukonzeption vorzunehmen. Im Zuge des
Begutachtungsverfahrens eines solchen Entwurfes hat sich allerdings ergeben, daß seitens des
Bundes eine Änderung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz - das
Niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz ist ein Ausführungsgesetz zu den Grundsätzen des
Pflanzenschutzgesetzes - in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Der Entwurf eines neuen
Niederösterreichischen Kulturpflanzenschutzgesetzes wurde daher bis zur Änderung der
grundsatzgesetzlichen Regelungen zurückgestellt. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen lediglich jene
Bestimmungen beseitigt werden, die mit der Gemeindeautonomie in Widerspruch stehen.
Was die erwähnten Antrags- bzw. Einvernehmungsregelungen anbelangt, sind diese einer
verfassungskonformen Interpretation in der Bedeutung zugänglich, daß diese lediglich im Sinne einer
Anregung bzw. Anhörung verstanden werden können.
Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfes wird angeführt:
Zu Ziffer 1. Nach dem letzten Satz des § 2 Abs. 3 obliegt derzeit die Bemessung der Verpflichtung der
Grundeigentümer bei behördlich angeordneten gemeinsamen Pflanzenschutzmaßnahmen „der
Gemeinde auf Grund eines nach Einholung der Stellungnahme der Bezirksbauernkammer zu
fassenden Gemeinderatsbeschlusses (Stadtrats- bzw. Stadtsenatsbeschlusses)“. Durch die nunmehr
vorgesehene Streichung von Textteilen wird bewirkt, daß der Bürgermeister vor seiner Entscheidung
eine Stellungnahme der Bezirksbauernkammer, nicht aber einen Gemeinderatsbeschluß einzuholen
hat. Für eineTätigkeit des Gemeinderates bleibt, da es sich nicht um eine Angelegenheit des eigenen
Wirkungsbereiches handelt, kein Raum.
Zu Ziffer 2. Sämtliche in den Abs. 1-5 vorgesehenen Maßnahmen, zu welchen die Gemeinden
verpflichtet sind, berühren den eigenen Wirkungsbereich. Eine effektvolle Durchführung der
Pflanzenschutzmaßnahmen erfordert zugegebenermaßen eine entsprechende Mitwirkung der
Gemeinde.
Die den Gemeinden aufgetragenen Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Die
Durchführung obliegt daher dem Bürgermeister.
Zu Ziffer 3. § 13 Abs. 1 des geltenden Gesetzes ermächtigt die Bezirksverwaltungsbehörden, den
bekämpfungsverpflichteten Grundeigentümern oder den „Gemeinden“ aufzutragen,
Pflanzenschutzmaßnahmen durchzuführen. Dadurch wird der eigene Wirkungsbereich der
Gemeinden berührt. Durch die nunmehr vorgesehene Streichung der Wortgruppe „selbst oder den
Gemeinden“ wird dieses Bedenken beseitigt. Für die Anwendung des letzten Satzes bleibt zufolge der
vorgeschlagenen Streichung kein Raum mehr.
Zu Ziffer 4. § 18 Abs. 3 sieht vor, daß die Gemeinden durch die Landesregierung zu einer
Beitragsleistung zu den Kosten der Durchführung dieses Gesetzes herangezogen werden können.
Diese Bestimmung berührt sowohl den eigenen Wirkungsbereich, sie ist aber auch mit der Regel des
§ 2 Bundes-Verfassungsgesetz 1948 nicht vereinbar. Absatz 3 ist daher ersatzlos zu streichen.
Ich darf daher im Namen des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das
Niederösterreichische Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird, wird in der vom Ausschuß
beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses
Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen daher gleich zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den
Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Kurzbauer, die Verhandlung zur Zahl 534 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zu berichten über die
Landtagszahl 534, Vorlage der Landesregierung, betreffend den Gesetzentwurf, mit welchem das NÖ
Schischulgesetz geändert wird.
Das NÖ Sportgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 5710-0, hat unter anderem den Ausdruck „Sportbeirat“
des NÖ Sportförderungsgesetzes 1968 nicht übernommen. An seine Stelle ist der Ausdruck
„Landessportrat“ getreten.
Das NÖ Schischulgesetz 1958 sieht jedoch im § 7 vor, daß im Verfahren zur Erteilung einer
Schischulbewilligung unter anderem auch der „Sportbeirat“ zu hören ist. Dieser Ausdruck wäre daher
durch die Bezeichnung „Landessportrat“ zu ersetzen.
Die Strafbestimmungen des 22 des NÖ Schischulgesetzes sehen auch Primärarreststrafen vor. Dies
steht jedoch nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang, da nach der
Rechtsprechung mit Freiheitsentzug bedrohte Straftatbestände nur zulässig sind, wenn gleichartige
mit Freiheitsstrafen bedrohte Tatbestände bereits in Verwaltungsvorschriften enthalten waren, die vor
dem 3. September 1958 erlassen wurden. Die betreffende Bestimmung ist daher zu streichen.
Gegenüber der früheren Verwendung des Ausdruckes „Ski“ hat sich nun allgemein der Ausdruck
„Schi“ durchgesetzt, und es verwenden auch die neueren Landesschischulgesetze bereits diesen
Ausdruck. Die Novelle wird daher zum Anlaß genommen, den Text des Gesetzes entsprechend
anzupassen.
Ich darf daher namens des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Skischulgesetzes wird in der vom
Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf bitten, die Debatte abzuführen und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Niemand ist zum Worte gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des
Wirtschaftsausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Fidesser, die Verhandlung zur Zahl 536 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. FIDESSER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Zahl 536, Entwurf
eines Gesetzes über die Änderung des Gesetzes vom 5. Juni 1967, mit dem Bestimmungen über
Camping- und Jugendlagerplätze geschaffen werden, zu berichten.
Die Strafbestimmungen des NÖ Camping- und Jugendlagerplatzgesetzes sehen derzeit
Primärarreststrafen vor und stehen daher nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im
Einklang, da nach der Rechtsprechung mit Freiheitsentzug bedrohte Straftatbestände bereits in
Verwaltungsvorschriften enthalten waren, die vor dem 3. September 1958 erlassen wurden. Die
betreffende Bestimmung ist daher zu streichen.
Der Bauausschuß hat sich in seiner Sitzung am 1. Juni 1978 damit beschäftigt und den vorliegenden
Regierungsantrag abgeändert. Er hat deshalb eine Änderung der Promulgationsklausel und des Titels
des Gesetzes vorgenommen, weil der Ausschuß die Auffassung vertritt, daß auch der Hinweis auf das
Beschlußdatum Bestandteil der Promulgationsklausel zu sein hätte. Die vorgesehene Streichung nur
der Wortfolge „oder Arrest“ im § 11 Abs. 1 und 2 war zweifellos nicht ausreichend. Daher wurde eine
Abänderung vorgenommen.
Ich darf den Antrag des Bauausschusses zur Kenntnis bringen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes vom 15. Juni 1967, mit dem
Bestimmungen über Camping- und Jugendlagerplätze geschaffen werden (NÖ Camping- und
Jugendlagerplatzgesetz), wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses
Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte, die Debatte abzuführen und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des
Bauausschusses): Angenommen.
Ich ersuche die Frau Abg. Prokop, die Verhandlung zur Zahl 529 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. PROKOP: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich darf über die Landtagszahl 529, betreffend den Antrag der Abg. Ing. Kellner, Dr. Bernau,
BuChleitner, Gindl, Prokop, Ing. Schober, Anzenberger, Diettrich, Fidesser, Kletzl, Steinböck, Zimper
und andere, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das NÖ Krankenanstaltengesetz 1974
geändert wird, berichten.
Der Landtag von Niederösterreich hat im Oktober 1976 den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ
Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, beschlossen, und durch den Einspruch der
Bundesregierung im November 1976 erscheint es nun angebracht, da in nächster Zeit mit einem
Beharrungsbeschluß nicht zu rechnen ist, den faktischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und
vorerst seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die
zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz nachzukommen.
Außerhalb der Ausführungsgesetzgebung wird auf die beachtliche finanzielle Problematik der
Vorfinanzierung der Differenz der kassenmäßigen Ausgaben und Einnahmen der Krankenanstalten
durch den Rechtsträger aufmerksam gemacht.
Im Punkt IV des Antrages wird auf das Problem des Allgemeinen öffentlichen Krankenhauses
Lilienfeld hingewiesen und die dringende Erledigung angeregt. Das Verlangen, allein schon aus dem
Titel des Gleichheitsgrundsatzes eine Lösung zu finden, die dem Fall Mistelbach ähnlich ist, erscheint
gerechtfertigt. Die Krankenanstalt Lilienfeld wird derzeit von einem Krankenhausverband geführt. Der
Begriff „Krankenhausverband“ ist nicht im Sinne des Art. 116 Abs. 4 B-VG zu verstehen.
Diesbezüglich darf auf den § 70 Abs. 1 NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 verwiesen werden.
Im Punkt V wird noch eine lose Einrichtung zur ständigen Kontaktnahme für alle Fragen, die den
Problemkreis des Krankenanstaltenwesens in Niederösterreich berühren, vorgeschlagen.
Ich darf im Namen des Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht:
1. die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, damit der Landesgesetzgeber
seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die zweite
Novelle zum Krankenanstaltengesetz nachzukommen vermag,
2. bei der Bundesregierung, insbesondere bei den Bundesministerien für Gesundheit und
Umweltschutz sowie für Finanzen, vorstellig zu werden, daß der Bund aus dem ihm künftig
zukommenden Erträgnis aus der erhöhten Umsatzsteuer zumindest den gleichen Anteil wie Länder
und Gemeinden für die Deckung des Betriebsabganges leistet,
3. unter der Voraussetzung, daß sich wie unter Z. 2 dargestellt, der Bund über das bisherige Ausmaß
an der Deckung des Betriebsabganges beteiligt, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, daß
sowohl Land als auch NÖKAS für das jeweils laufende Wirtschaftsjahr auf der Grundlage der
Voranschläge der Rechtsträger 80% des präliminierten Betriebsabganges, aufgeteilt auf
Vierteljahresraten, mitfinanzieren und
4. die Anregung, wie sie in Z. V dargestellt ist, in Erwägung zu ziehen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Beschlußfassung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Pospischil.
Abg. POSPISCHIL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Aus dem ersten Absatz
des zur Debatte stehenden Antrages ist ersichtlich, daß die Landesregierung ersucht wird - die Frau
Berichterstatter hat es jetzt auch zum Ausdruck gebracht -, entsprechende gesetzgeberische
Maßnahmen einzuleiten, damit der Landesgesetzgeber seiner ausführungsgesetzgeberischen Pflicht
gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die zweite Novelle zum Krankenanstaltengesetz
nachzukommen vermag.
Nun, ich habe schon im Ausschuß darauf verwiesen, daß der Antrag gerade zu jenem Zeitpunkt dem
Landtag zur Behandlung zugewiesen wurde, in dem auch der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 geändert wird, als Regierungsvorlage eingebracht wurde, und
heute ist es gewiß, daß diese Vorlage bereits eingebracht ist. Eine sehr eigenartige Vorgangsweise ich wiederhole das, was ich im Ausschuß auch gesagt habe -, die ganz einfach den Schluß zuläßt,
eine Alibihandlung gesetzt zu haben, um in der Öffentlichkeit agieren zu können oder hier ins rechte
Licht zu kommen. Anders ist diese Vorgangsweise nicht zu verstehen, und der Versuch, zu
behaupten, davon keine Kenntnis gehabt zu haben, ist geradezu lächerlich.
Aber, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, ganz kurz zur ganzen Problematik des
Krankenanstaltengesetzes und der Spitalsfinanzierung bzw. Vorgeschichte Stellung zu nehmen. Am
14. Oktober 1976, das ist bekannt, hat der Landtag die Regierungsvorlage, mit der das
Niederösterreichische Krankenanstaltengesetz geändert wurde, mit Mehrheit beschlossen. Die
sozialistische Fraktion konnte damals der von der ÖVP abgeänderten Vorlage die Zustimmung nicht
geben, weil vom Krankenversicherungsträger ein Pflegegebührenersatz von 80 % verlangt wurde.
Dagegen hat auch der Bund, so wie das richtig in der Vorlage zum Ausdruck kommt, Einspruch
erhoben und begründet, daß dieser Gesetzesbeschluß im Widerspruch zur grundsatzgesetzlichen
Regelung steht. Außerdem wurde auch darauf verwiesen, daß dadurch die ohnehin schon
angespannte Finanzsituation der Krankenversicherungsträger in einer nicht mehr vertretbaren Weise
belastet würde.
In der Folge, meine Damen und Herren, kam es zu Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern unter dem Druck der öffentlichen Meinung und unter dem Vorsitz des Herrn
Landeshauptmannes, und auch unter dem Druck der öffentlichen Meinung, vor allem aber der
Arbeitnehmervertreter kam es zu keinem Beharrungsbeschluß. Das damals gebildete Gremium ist
übereingekommen, die Verhandlungen, betreffend die Spitalsfinanzierung und die Sache halt, die
damals im Wege gestanden ist, solange auszusetzen, bis der Bund oder das Verhandlungskomitee,
das sich auf der Bundesebene zwischen den Ländervertretern und dem Bund unter Vorsitz des Herrn
Bundeskanzlers zusammengesetzt hat, entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet.
Es dürfte allen Damen und Herren des Hohen Hauses auch bekannt sein, daß diese Verhandlungen
auf Grund des gewaltigen und auch komplizierten Fragenkomplexes sehr schwierig waren, jetzt aber
Gott sei Dank zum Abschluß gekommen sind. Doch wurde in einigen Fragen noch immer nicht völlige
Übereinstimmung erzielt, die also später in der Fondsverwaltung letzten Endes zu regeln sein werden.
Es gibt also sozusagen noch immer letzte Differenzen zwischen dem Bund und den Ländern
hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels.
Der Bund möchte nun dem Fonds im Rahmen der einzelnen Länderquoten für die Verteilung freie
Hand lassen, damit Schwerpunkte gesetzt werden können, sodaß der Fonds bereits mehr als nur eine
Verteilerfunktion hätte. Hiebei sollte der Betrag von 1.100 Millionen Schilling sowohl für Investitionen
als auch als Zuschüsse zur laufenden Betriebsführung Verwendung finden.
Die Länder hingegen möchten, daß der Schlüssel für die Ermittlung der Länderquoten zugleich auch
der Schlüssel für die Verwendung ist. Man hat hier einen Schlüssel von 40 : 60 gefunden. Über die 40
%, das sind 450 Millionen Schilling, soll der Bund für Investitionen verfügen, und die 60%, das sind
also 650 Millionen Schilling, sollten den 1.600 Millionen Schilling zugezählt werden und wie diese, also
die 1.600 Millionen Schilling, nach dem Abdeckungsprinzip ausbezahlt werden. Hierüber, das habe ich
schon angedeutet, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, obwohl man sich am 1. Juni,
also genau vor einer Woche, auf der Beamtenebene geeinigt hat, die Vorlage jetzt, so wie ich sie ganz
kurz skizziert habe, dem zuständigen Ausschuß im Nationalrat zuzuweisen, und vom 28. Juni bis 30.
Juni sollte dann der Nationalrat beschließen. Die eben angedeuteten noch offenen Fragen sollten
durch die Fondsverwaltung festgelegt werden. Und wie sehen die Fondsmittel für 1978 aus?
Aus Budgetmitteln des Bundes werden 1.090 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, 840 Millionen
Schilling als Abgangsdeckung und 250 Millionen Schilling Investitionen. Aus dem dritten
Mehrwertsteuersatz werden etwa 797 Millionen Schilling Einnahmen erzielt werden. Diese werden zu
zwei Dritteln für die Länder und zu einem Drittel für die Gemeinden aufgeteilt. Der Länderanteil beträgt
475 Millionen Schilling und der Gemeindeanteil 322 Millionen Schilling, insgesamt ist das ein Betrag
von 797 Millionen Schilling.
Aus der Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage bei der Krankenversicherung werden etwa 810
Millionen Schilling zur Verfügung stehen, sodaß für 1978 Fondsmittel von insgesamt 2.697 Millionen
Schilling oder rund 2.700 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Und wie sieht nun die Aufteilung
aus?
Es wurde, wie ich schon erwähnt habe, ein Schlüssel von 60 zu 40 gefunden, also aufgeteilt in 1.600
Millionen Schilling zu 1.100 Millionen Schilling. Die 1.600 Millionen Schilling werden nach den
Vorstellungen der Länder im Sinne der §§ 57 und 59 des Krankenanstaltengesetzes auf die
Rechtsträger der Krankenanstalten aufgeteilt, und zwar 90 % AUF Grund der Abgänge und 10 % im
Verhältnis der Pflegetage. Über diese Vorgangsweise hat von allem Anfang an Übereinstimmung
bestanden, und ist unbestritten und klar.
Bei den 1.100 Millionen Schilling bestehen, wie ich eben auch schon erwähnt habe, noch immer die
unterschiedlichsten Auffassungen zwischen den Ländern und dem Bund, wobei der Bund also mehr
für Investitionen plädiert und die Länder eben mehr auf Seite der Abgangsdeckung ihre Stimme
erheben.
Übereinstimmung besteht allerdings, daß aus diesem Betrag Länderquoten zu bilden sind, und zwar
40%, das sind 450 Millionen Schilling, nach der Volkszahl und 60%, das sind 650 Millionen Schilling,
nach dem Verhältnis der Betriebsabgänge. Auf Grund dieser Berechnungen und der
Bundesvorstellung bekäme Niederösterreich nach einem bestimmten Schlüssel - hier wurden 14,8%
festgelegt - vom Zweckzuschuß des Bundes von 840 Millionen Schilling einen Betrag von rund 124
Millionen Schilling und 14,8% von 1.400 Millionen Schilling Fondsmittel, das sind 90% auf Grund der
Abgänge und der 1.600 Millionen Schilling, das macht für Niederösterreich rund 213 Millionen Schilling
aus, und 16,9% von 160 Millionen Schilling, das sind wieder 10 % , wie ich schon erwähnt habe, im
Verhältnis der Pflegetage, also wiederum von 1.600 Millionen Schilling, das macht für Niederösterreich
rund 27 Millionen Schilling aus. Im gesamten also 240 Millionen Schilling oder ein Plus von 193,21%
oder, im Betrag ausgedrückt, rund 115 Millionen Schilling.
Die Ländervorstellungen sind zugegebenerweise noch höher, aber der erste Lösungsvorschlag des
Bundes in der Spitalsfinanzierung kann sicherlich als positiv bezeichnet werden. Der Bund, meine
Damen und Herren, trägt die politische Verantwortung hinsichtlich des dritten Mehrwertsteuersatzes
und der Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Grundsätzlich besteht
die nunmehr auf zwei Jahre befristete Vereinbarung, und hier gibt es natürlich noch immer
Verlängerungsmöglichkeiten, aber grundsätzlich ist man übereingekommen, auf Jahre befristet, einen
Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds zwischen Bund und den Ländern zu schaffen. Das ist ein
Provisorium, das nicht die Gemeinden oder die Orden als Spitalserhalter betrifft, da für diese
gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen und keine Vereinbarungen nach der
Bundesverfassung möglich sind.
Ziel der Krankenanstaltenfinanzierung hinsichtlich der Betriebskosten ist die Auflassung des
Abgangsdeckungssystems und der Übergang zu einem Zuschußsystem. Bis dahin ist natürlich noch
ein sehr weiter Weg, und wie Fachleute in Übereinstimmung aussagen, sind als Voraussetzungen für
die damit verbundenen Norm- oder Richtkosten Vergleichswerte, die aus der Betriebsführung der
Krankenanstalten durch die Kostenrechnung, durch die Leistungsstatistik und durch die
verschiedenen Kennzahlen, die dann noch zu entwickeln sind, notwendig.
Meine Damen und Herren! Im Lichte dieser Diskussion sollten wir also nicht nur vom Standpunkt einer
einseitigen Interessenslage her beurteilen und der Einfachheit halber alles dem Bund zuschieben,
sondern vielmehr auch selber bereit sein, dem gesetzgeberischen Auftrag nach dem
Krankenanstaltengesetz nachzukommen. Nochmals möchte ich in Erinnerung rufen, daß das
Krankenanstaltenwesen gemäß Art. 12 B-VG nur hinsichtlich der Grundsatzgesetzgebung
Bundessache ist, hinsichtlich der Ausführungsgesetzgebung und der Vollziehung ist es nach wie vor
Landessache. Aus dieser besonderen kompetenzrechtlichen Konstellation ergeben sich
zugegebenermaßen immer wieder Schwierigkeiten, weil trotz einer reichlich vorhandenen Judikatur
des Verfassungsgerichtshof es in der Frage, was als Grundsatzgesetz gilt und demnach dem
Bundesgesetzgeber zur Regelung zukommt, oder was schon Detailbestimmung ist und demnach dem
Landesgesetzgeber zur Regelung überlassen bleiben muß, noch immer Unklarheit besteht und wenig
geklärt ist.
Daher, meine Damen und Herren, steht auch nirgends geschrieben, daß das Land nicht auch aus
eigener Kraft mitfinanzieren kann, besonders dann - und da komme ich jetzt doch wieder auf die
Vorlage zu sprechen -, wenn es sowieso nur eine Vorschußleistung oder eine Akontierung sein soll,
die von Land und NÖKAS für das laufende Wirtschaftsjahr auf der Grundlage der Voranschläge der
Rechtsträger 80% des präliminierten Betriebsabganges, aufgeteilt auf Vierteljahresraten, betragen
soll.
Wir haben auch im Ausschuß einen dementsprechenden Antrag eingebracht, der eine solche
Vorgangsweise ermöglicht und die Gemeinden, soweit diese Rechtsträger sind, in die Lage versetzen
würde, eben die notwendigen Vorfinanzierungen zu bewältigen. Im ÖVP-Antrag wird diese
Vorgangsweise von zusätzlichen Leistungen des Bundes, wie wir das auch aus den Worten der Frau
Berichterstatter gehört haben, abhängig gemacht.
Ich habe von dieser Stelle aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon einige Male zu
diesem äußerst komplizierten Problem der Krankenhausfinanzierung bzw. dem gesamten
Spitalsproblem oder des Krankenanstaltengesetzes gesprochen und darauf verwiesen, daß sich das
Gesundheitswesen in Niederösterreich im Vergleich zu anderen Bundesländern finanziell noch nie
übernommen hat. Niederösterreich erbringt für das Gesundheitswesen die geringsten Aufwendungen.
Die Aufwendungen liegen unter der Hälfte der nächstfolgenden Bundesländer Oberösterreich und
Burgenland - ich möchte von Wien nicht reden -, Steiermark leistet auf alle Fälle das Fünffache.
Einen guten Vergleich bringen auch die Krankenkassen. Der Aufwand der Krankenkasse für
Anstaltspflege lag in den letzten Jahren um 50 Millionen Schilling, um 60 Millionen Schilling, um 70
Millionen Schilling höher, als es etwa der Entwicklung auf dem Beitragssektor entsprochen hätte,
wogegen das Land Niederösterreich mit seinem Beitrag für das Gesundheitswesen fast 140 Millionen
Schilling hinter der Einnahmenentwicklung geblieben ist. Man muß also diese Tatsachen so sehen,
und man kann ganz einfach nicht vorbeidiskutieren oder die Adresse, wie es auch in dieser Vorlage
wieder zum Ausdruck kommt, immer wieder an den Bund richten.
Aus diesem Grunde können wir, die sozialistische Fraktion, der Ziffer 2 und der Ziffer 3 Ihres Antrages
nicht zustimmen. Auch die Ziffer 4 des ÖVP-Antrages ist so unklar und läßt alles offen, sodaß wir auch
da unsere Zustimmung nicht geben können. Eine lose Einrichtung, wie das hier in dem Antrag
formuliert wird, keineswegs eine Institution, soll in ständiger Kontaktnahme über alle diesen
Problemkreis berührenden Fragen ohne besondere organisatorische Maßnahmen beraten.
Meine Damen und Herren! In der eingebrachten Regierungsvorlage der Frau Landesrat Körner kommt
das anders zum Ausdruck, und dieser Standpunkt wird ins rechte Licht gebracht und kann so vertreten
werden. Wir sind aber auch der Meinung, daß natürlich eine solche Einrichtung, bestehend aus
Fachleuten und Persönlichkeiten, die sich mit dem gesamten Problem und mit dem Spitalsproblem im
besonderen beschäftigen, geschaffen werden soll. In der Regierungsvorlage heißt es, daß versucht
werden sollte, ein Beratungsgremium über allgemeine Spitalsprobleme zu installieren, an dem die
maßgeblichen Interessensträger im Spitalswesen beteiligt sind und das der Landesregierung bei der
Entscheidung über zukunftsträchtige Maßnahmen im Spitalswesen eine geeignete Hilfeleistung bieten
kann. Damit ist etwas anzufangen, und es wird sich jeder auskennen, was damit gemeint ist und wer
in diesem Beratungsgremium mitarbeiten soll.
In der Regierungsvorlage ist auch das Problem des Krankenhausverbandes Lilienfeld enthalten. Auch
diese dringende Angelegenheit soll einer Lösung zugeführt werden. Dabei ist an eine Regelung, wie
sie für die Krankenanstalt Mistelbach praktiziert wird, gedacht. Ganz unabhängig von der Lösung des
Problems Krankenhaus Lilienfeld, wird der von der Frau Landesrat Körner eingebrachte
Gesetzentwurf jene grundsatzgesetzlichen Bestimmungen der zweiten Novelle zum
Krankenanstaltengesetz sowie der inzwischen kundgemachten weiteren KAG-Novelle, welche durch
die Landesgesetzgebung auszuführen sind und nicht im Zusammenhang mit den erwähnten
grundsätzlichen Finanzierungsproblemen stehen, zur Ausführung bringen.
Es ist daher, meine Damen und Herren, wenn ich das nochmals wiederholen darf, der ÖVP-Antrag
überflüssig, weil ja in der Regierungsvorlage alle wesentlichen Punkte enthalten sind, mit Ausnahme
des Finanzierungsproblems, weil wir das Faktum endgültig abzuwarten haben, und weil durch diese
Vorlage, die da eingebracht wird, alles gesetzlich geregelt werden kann. Vorschläge zu einer
Neuordnung im Spitalswesen kann man auf keinen Fall, so wie es im ÖVP-Antrag heißt, auf diese Art
lösen. Lösungsvorschläge, wie sie die ÖVP, und zwar sehr einseitig, im Finanzierungsproblem sieht,
sind für uns nicht annehmbar.
Daher, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich zum Schluß, weil wir dem ÖVP-Antrag in
einigen Punkten nicht unsere Zustimmung geben können, beantrage, daß über die Vorlage, die zur
Beratung steht, punkteweise abgestimmt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Wallner.
Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Von der Materie, die bei diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, trennen uns etwa zwei Jahre.
Es wird sich daher vielleicht als günstig erweisen, hier einen kurzen Rückblick zu halten, gleichzeitig
aber dabei auch einige kritische Bemerkungen anzubringen, die innerhalb dieser zwei Jahre gefestigt
wurden. Ich bitte Sie, daß ich das vorsichtig wie der Rechnungshof vor dem Hintergrund eines
Obersatzes machen darf, den ich der Vereinbarung vom 7. Dezember 1976 entnehme und der lautet,
daß die Betreuung der niederösterreichischen Bevölkerung in den Krankenhäusern nach den
modernsten medizinischen Erkenntnissen gewährleistet sein muß und dafür auch die entsprechenden
Vorkehrungen geschaffen werden sollen. Vor diesem Satz bitte ich Sie, alle Ausführungen
entgegenzunehmen.
Am 13.1.1976 lag hier eine Regierungsvorlage auf, zu der zwei Anträge der beiden Parteien
eingebracht wurden. Am 26.9.1976 hat sich der Ausschuß damit beschäftigt und am 14.10.1976
wurde das Gesetz beschlossen.
Am 30.11.1976 erfolgte der Einspruch der Bundesregierung nach Art. 98 Abs. 2
Bundesverfassungsgesetz, und zwar gegen die §§ 27, Abs. 2 lit. b und 43 Abs. 3 und 58, und das
deshalb, um es ganz einfach zu sagen, weil in diesen Paragraphen die 80 %-Vorschrift enthalten war,
die der Landtag bei Gewährung von Nachlässen hier gesetzt hat.
Seither hat sich nichts in dieser Sache im Landtag entwickelt. Wohl aber haben Verhandlungen
stattgefunden, die zwischen dem Land und einer Reihe von Persönlichkeiten geführt wurden, die sich
auch aus dem Sozialversicherungsträgersektor zusammengesetzt hat, und die versuchen wollten,
eine Partnerschaft aufrechtzuerhalten, die bisher sehr gut funktioniert hat und die, wie ich annehme, in
Zukunft nach den letzten Ergebnissen auch wieder funktionieren wird. In diesen Verhandlungen
wurden die gesetzlichen Maßnahmen einmal bis 31.5. aufgeschoben und vereinbart, falls hier keine
Lösung gefunden werden sollte, daß neuerliche Gespräche stattfinden würden. Ein Vorwurf, daß
solche Gespräche nicht stattgefunden hätten, wurde auch im Ausschuß erhoben. Ich darf dazu sagen,
meine Damen und Herren, daß wir der Meinung waren und auch der Meinung sind, solche Gespräche
müssen diesbezüglich nicht stattfinden, weil zum ersten die gesetzlichen Maßnahmen nicht
eingetreten sind, um die es hier gegangen ist, weil zum anderen für die Patienten und für ihre
Interessen Klarheit geschaffen werden mußte und zum dritten, weil eine neue Situation entstanden ist,
die sozusagen eine Bundeslösung, die weit über Niederösterreich hinausreichte, geschaffen hat; und
weil der Antrag, der heute vorliegt, nur eine Ergänzung zu diesem Lösungsvorschlag darstellt, der
ohne Zweifel ein ganz anderes Gremium zur Beschlußfassung benötigt, als damals beisammen war.
Wie überhaupt, meine Damen und Herren, der Begriff Gremium für diese Versammlung nicht stimmt,
weil dort Persönlichkeiten einander getroffen haben, die eine gewisse Sicherheitfür einen Zustand
herbeiführen wollten, der in den Augen einiger gefährdet war, und weil dieses Gremium natürlich nicht
bis ad infinitum vielleicht mit allen Dingen beschäftigt werden müßte oder sollte, die in diese Materie
hineinfallen.
Der Abg. Pospischil hat zwei Daten gesagt, und ich darf mich hier seinen Ausführungen anschließen
und sie nicht wiederholen. Das ist der 28. Februar 1978, und das ist wahrscheinlich der 1. Juni 1978,
an dem eine Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung und die
Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds getroffen wurde, eine etwas pikante Zusammenfassung von
zwei eigentlich weit auseinanderliegenden Dingen. Ich werde mich noch ein bißchen mit dieser
Pikanterie beschäftigen.
Noch pikanter scheint mir der Name des Institutes oder der Institution zu sein, die sich ab jetzt mit
diesen Problemen beschäftigen wird, „Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds." Ein Name, der so
lang wie der Inhalt kompliziert ist! Und wären die finanziellen Mittel, meine Damen und Herren, die
dieser Fonds uns allen bringen soll, so umfangreich wie der Name, dann könnten wir alle sehr
zufrieden sein!
In diesem Fonds gibt es nun eine Reihe von Hinweisen, die auch außerhalb der finanziellen Lösungen
sehr interessant sind. Ich möchte nur auf sie hindeuten, ohne sie ausführlich zur Kenntnis zu bringen.
Im Art. 3 sind die Aufgaben des Fonds festgelegt und jeder, der eine Krankenanstalt betreibt oder der
sie mitfinanziert, wird sich mit diesem Art. 3 sehr eingehend beschäftigen müssen, weil hier Dinge
enthalten sind, die weit über das hinausgehen, was ursprünglich etwa mit der Finanzierung gedacht
war. Der Art. 4 regelt die Betriebszuschüsse und die sonstigen Zuschüsse und zeigt sehr genau auf,
wer und wie er hier so etwas erhalten kann.
Interessant ist der Art. 10, weil er auch mit dem Vorschlag der SPÖ im Zusammenhang steht, ob die
Gemeinden in diesem Artikel 15 a eingeschlossen werden können. Dort sind nämlich die Mittel des
Fonds aufgezählt. Das sind die Beiträge des Bundes und der Länder, weiters nach Maßgabe einer
besonderen bundesgesetzlichen Regelung - die Gemeinden können also hier nicht eingeschlossen
werden - Beiträge der Gemeinden und Mittel gemäß § 447 ASVG, das betrifft die Träger der
Krankenversicherung.
Der schwierigste Artikel ist der Artikel 15, den der Herr Abg. Pospischil dankenswerterweise in
Beträge umgesetzt hat, sodaß wir von den Prozentsätzen weggekommen sind und wissen, worum es
geht. Ich darf bitten, daß wir diese Beträge so zur Kenntnis nehmen. Sie entsprechen im wesentlichen
dem, was die Verbindungsstelle der Bundesländer seinerzeit als Richtschnur herausgegeben hat, und
bringen natürlich eine Verbesserung.
Ich möchte allerdings auf den Punkt 5 dieses Artikels hinweisen, der eine große Sorge von den
Gemeinden weggenommen hat. So klein er ist, dieser Absatz, so wichtig sind seine Auswirkungen! Er
verhindert eine Benachteiligung der Gemeinden insoferne, als der Bund zuerst die Absicht hatte,
seine Jahreszahlungen immer für das betreffende Jahr gelten zu lassen. Also für 1976 sollte die
damals durchgeführte Zahlung zur Kenntnis genommen werden, und die Gemeinden sollten sich
verpflichten, keine Nachforderungen dafür zu stellen, denn der Bund bezieht ja seine Zahlungen
immer auf das zweitvorangegangene Jahr.
Nun wäre also 1976 auf der Grundlage von 1974 ausbezahlt gewesen, und die Differenz zwischen der
Summe aus dem Jahre 1976, die auf 1974 bezogen ist, und der Summe 1978, die auf 1976 bezogen
ist, wäre möglicherweise nicht unbeträchtlich gewesen; auf diese Differenz hätten die Gemeinden
verzichten und damit 1978 die Mehrleistung aus diesem Fonds belasten müssen, sodaß die
eigentliche erste Vollleistung des Fonds erst 1979 eingetreten wäre. Jetzt aber heißt es, daß den
Berechnungen die Daten des jeweils zweitvorangegangenen Jahres zugrunde zu legen seien, und
damit ist diese Gefahr für die Gemeinden abgewehrt.
Es folgt dann im Art. 21 die Regelung für die Sozialversicherung, die wesentlich ist, weil sie den
Prozentsatz der Erhöhung ein für allemal festlegt; ob das nun gut oder nicht gut ist, es wird sich dann
die jährliche Streiterei erübrigen. Der Beginn wird mit 1. Jänner 1978 festgesetzt, das Provisorium soll
1978 und 1979 dauern. Kündigungen sind möglich, Verlängerungen sind möglich; wenn das nicht
eintrifft, tritt der Zustand 1977 wieder ein, eine nicht unbeträchtliche Drohung, meine Damen und
Herren, wenn ich daran erinnere, wie überrascht alle waren, als der Bund seine 28%, die für das Jahr
1975 gegolten haben, im Jahre 1976 auf 18,75 wieder gesenkt hat. Ich werde auf einer anderen Stelle
noch darauf hinweisen, ich halte es für fast nicht möglich - leider ist es möglich gewesen -, etwas, was
man schon besitzt, nicht behalten zu können! Dieser Grundsatz der Gewerkschaft müßte auch auf
solche Dinge anwendbar sein, bei denen es um Gemeinden oder um Länder geht.
Nun, diese lange Zeit, die jetzt inzwischen vergangen ist, hat Notwendigkeiten erforderlich gemacht,
sozusagen Notwendigkeiten, die eigentlich brennende Probleme sind. Der Landesgesetzgeber muß
seinen ausführungsgesetzgeberischen Pflichten nachkommen, denn die Aufgaben der zweiten
Novelle zum KAG warten noch immer, daß sie in den Spitälern durchgeführt werden.
Zum zweiten haben die Gemeinden äußerst schwer unter der Last der Vorfinanzierung zu leiden,
insbesondere natürlich die spitalserhaltenden Gemeinden, sodaß es notwendig und günstig wäre,
eine finanzielle Entlastung so eintreten zu lassen, daß Land und NÖKAS auf Grund des
Voranschlages bereits für das laufende Wirtschaftsjahr auf den präliminierten Betriebsabgang 80 96
mitfinanzieren können und damit eine nicht unwesentliche Erleichterung für die Gemeinden
herbeiführen.
Das Krankenhaus Lilienfeld wartet nach wie vor auf eine gleiche oder ähnliche Lösung wie Mistelbach.
Schließlich und endlich ist eine ständige Kontaktnahme der betroffenen Kreise wesentlich, und eine
Einrichtung könnte hier gewisse Mißverständnisse von Haus aus immer beseitigen. Letzten Endes,
meine Damen und Herren, wollte versucht werden, daß der Bund aus der Umsatzsteuer den gleichen
Anteil wie die Länder und die Gemeinden dazu entrichtet. Und das ist der Inhalt des Antrages!
Lassen Sie mich dazu jetzt einige Bemerkungen machen. Durch eine rasche Erledigung wäre es
möglich, die Gemeinden aus einer Hauptbelastung, und das ist die Krankenhausfinanzierung, rascher
herauszuführen. Wir sprechen so viel über Subsidiarität! Ich glaube, es gibt kein einziges
Parteiprogramm, das diesen Begriff nicht in mehr oder weniger deutlicher Form enthält; ich kenne
auch kaum eine große Ansprache, in der dieser Begriff nicht vorkommt; ich kenne aber sehr viele
Gelegenheiten, bei denen er dort, wo er in die Wirklichkeit umgesetzt werden soll, plötzlich unbekannt
ist.
Hier wäre ein solcher Fall der Subsidiarität, daß der Größere dort eingreift, wo der Kleinere nicht mehr
zur Gänze etwas allein lösen kann. Selbstverständlich haben auch die Krankenhäuser und damit auch
die Gemeinden einen Beitrag zu leisten. Er besteht in einer Reihe von Auflagen, die hier auch in dem
Fonds enthalten sind, und vor allem in einer Kostenrechnung. Der Sammelbegriff dafür lautet:
„Wirtschaftliche Führung“! Diese wirtschaftliche Führung lassen Sie mich kurz mit einigen Begriffen
streifen.
Abhängig ist die Führung eines solchen Krankenhauses und damit auch die finanzielle Gebarung von
der Verweildauer des Patienten. Je kürzer der Patient im Krankenhaus liegt, desto mehr kann ich die
Bettenanzahl verringern. Und wenn wir von dem Sachaufwand absehen, der sicherlich auch
Einsparungen ermöglicht, aber nur bis zu einem gewissen, gar nicht so hohen Prozentsatz, so kann in
einem personalintensiven Betrieb einfach nur beim Personal eingespart werden. Ich frage mich, ob
sich schon jemand ernsthaft mit dem Begriff der Arbeitsplatzsicherung auseinandergesetzt hat, wenn
diese Rationalisierungsmaßnahmen in die Krankenhäuser kommen; ob sich weiter auch schon
jemand genau überlegt hat, inwieweit mit solchen Rationalisierungen das gleiche Angebot an den
Patienten gemacht werden und eingehalten werden kann, wie das jetzt ist, und ob nicht zwar
möglicherweise am Anfang sehr schöne Summen für die Einsparung herauskommen, letzten Endes
aber dann doch gewisse Leistungsabfälle eintreten, die wir eigentlich nicht wollen. Daher ist hier, wie
überall dort, wo es sich um eine Leistung handelt, die für jemand erbracht werden soll, sehr genau zu
überlegen, ob alle diese Dinge auch immer nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehalten
werden können. Kommt dazu, daß natürlich eine besondere Einsparungsmöglichkeit im Begriff der
Spezifikation der Krankenhäuser liegt.
Wenn es uns gelänge, daß die Patienten jeweils in das Krankenhaus eingeliefert werden, das für sie
allein zuständig und ausgerüstet ist, so wäre natürlich schon sehr viel gemacht! Dem steht aber eine
Menge entgegen! Und das Wichtigste in meinen Augen scheint das zu sein, daß unsere Ärzte in den
Krankenhäusern mehr können, als sie tun dürfen! Das heißt also, daß sie bewußten Auges jemanden,
dem sie helfen könnten, weiterziehen lassen müssen, weil ihr Krankenhaus auf diese Behandlung
nicht nur nicht in der Einrichtung, sondern auch in der Bezahlung nicht ausgerichtet ist. Und das - ich
habe das schon im letzten Jahr einmal gesagt - könnte einmal zur Folge haben, daß unsere
momentanen Besetzungsvorstellungen, die von den Kliniken herkommen, einmal eine Änderung
erfahren. Denn wenn man jemanden von einer großen Klinik in ein Krankenhaus nach
Niederösterreich holt, dann will er ja dort das umsetzen, was er in der Klinik gelernt hat. Wenn er aber
durch die Spezifikation nicht in die Lage versetzt wird, könnte es sein, daß die Standardkrankenhäuser
einmal unter gewissen Besetzungskomplikationen leiden werden oder aber man einsehen muß, daß
bei ihnen immer wiederum diese Spezifikationsgrenzen übertreten werden.
Bei all diesen Dingen muß ich mit Schmunzeln an einen Vorschlag denken, den Herr Dkfm. Brooks
und ich vor 13 Jahren gemacht haben. Damals haben wir gesagt: Lassen wir einen Musterprozeß vor
einem Schiedsgericht abrollen, das allerdings von Unbeteiligten besetzt sein soll, um festzustellen, wie
das mit dem Mißtrauen zwischen den Gemeinden als den Rechtsträgern und zwischen den Kassen
als den Zahlern besteht. Da wird herauskommen, daß die Gemeinden manches in den
Krankenhäusern einsparen und daß die Kassen mehr zahlen können, als sie zahlen. Der Vorschlag
hat eine unisono einstimmige Ablehnung erfahren, daß ich mir meinen Teil damals gedacht habe und
bis zum heutigen Tag denke.
Das Kernproblem scheint mir nach wie vor, daß die Krankenkassen, und Sie gestatten mir diese
volkstümliche Abkürzung, daß die Krankenkassen nur 60 % der kostendeckenden Pflegegebühren
bezahlen! Damit wird das, was übrig bleibt, denn bezahlt muß es ja werden, auf andere, auf die
Öffentlichkeit, auf die Gemeinden, auf die Länder, auf den Bund verschoben, die ja wiederum von
denselben Leuten ihre Steuern bekommen, die auch in den Kassen ihre Beiträge bezahlen.
Das ist also nur eine Verschiebung! Und als der Landtag 1976 beschlossen hat, daß dieser Bonus nur
20% betragen soll, 80% also abgegolten werden sollten, da hat es geheißen: das ist unmöglich, das
erfordert eine Beitragserhöhung, die nicht in Frage kommt, das ist eine Belastung der Versicherten, da
wird es Demonstrationen geben, das ist eine billige Entscheidung, die auf dem Rücken der
Versicherten getroffen wird!
Ja, sogar der Einspruch des Bundeskanzleramtes gegen das Gesetz hat eine ganz interessante
Begründung, ganz zum Schluß, die ich zum Vergleich herbeiziehen will. Dort wird nämlich gesagt, aus
der Rückwirkung ergibt sich beispielsweise - die Bundesinteressen werden hier verletzt - für das Jahr
1975 für die in Betracht kommenden Krankenversicherungsträger ein Mehraufwand von rund 250
Millionen Schilling und für das Jahr 1976 ein Mehraufwand von rund 300 Millionen Schilling. Die
ohnehin schon angespannte Finanzsituation dieser Krankenversicherungsträger würde dadurch in
einer nicht mehr vertretbaren Weise belastet werden.
1977, meine Damen und Herren, ist eine solche Erhöhung durchgeführt worden, und es hat überhaupt
nichts stattgefunden, es hat niemand etwas dazu gesagt! Es war gar keine Rede mehr von den 200
Millionen Schilling hier, die die Krankenversicherungsträger an den Rand des Abgrundes bringen. Ich
weiß schon, daß das nur für Niederösterreich zählt und eine größere Summe für ganz Österreich in
Frage kommt, aber es waren 800 Millionen Schilling, die plötzlich in diesen Fonds eingezahlt werden
konnten! Und während der Landtag eigentlich nur vorhatte, den Bund dazu zu verhalten, einen
Zuschuß des Bundes zur Sozialversicherung ohne eine Erhöhung durchzuführen, das heißt also,
seine Kompetenz auszufüllen, ist es jetzt tatsächlich auf dem Rücken der Sozialversicherten
ausgetragen worden. (Abg. Ing. Kellner: Ohne ein Wort!) Und jetzt, wenn ich mir meine letzten
lateinischen Kenntnisse zusammenkratze, fällt mir ein Sprichwort ein, das heißt: Quod licet Iovi, non
licet bovi. Wer möchte aber schon ein Ochse sein - wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei
der ÖVP.) Daher muß ich sagen, hier wurde mit zweierlei Maß gemessen! Es war, wofür ich es immer
gehalten habe: eine politische Aktion, die jetzt plötzlich ganz anders aussieht. (Abg. Blochberger:
Seifenblase!)
Lassen Sie mich noch die Haltung des Bundes in dieser Frage kurz streifen. Ich mache das
leidenschaftslos, weil die Länder, der Gemeindebund und der Städtebund praktisch, kann man sagen,
Herr Kollege Pospischil, schon zugestimmt haben. Ich nehme an, die Landeshauptleute, die im
Anhang bereits ausgefüllt sind, haben das schon unterschrieben oder werden es in Bälde tun. Daher
kann man nicht mehr dagegen demonstrieren, aber man kann einiges klarstellen. Und dazu gehört:
der Bund ist seiner Zuschußaufgabe für die Sozialversicherung nicht nachgekommen, wie wir es
vorgehabt haben, sondern er hat eine Erhöhung der Gebühren durchführen lassen. Ich wundere mich
- und ich kann das nur damit erklären, daß ich sage, er hat es durchführen lassen -, daß die
Krankenkassen die Anrechnung ihres Beitrages auf den Bundesanteil so ohne Widerspruch
hinnehmen. Denn der Bund spricht immer, daß seine Anteile auf 1,6 Milliarden Schilling gestiegen
sind, in Wirklichkeit ist es aber nur der Beitrag der Kassen. Ob das nun ein Bundesanteil ist, das muß
ein Verfassungsjurist entscheiden, für einen Laien, wie ich einer bin, ist er es nicht!
Und während man den Kassen hier bescheinigen muß, daß sie der Notwendigkeit Rechnung getragen
haben, hat das der Bund ohne Zweifel nicht getan! Er hat von seiner eigenen Steuereinnahme nichts
geleistet, aber nicht nur das, da könnte man immer noch auf dem Standpunkt stehen, den der Herr
Abg. Pospischil dargelegt hat, daß er keine Kompetenz hätte. Er hat sich sogar seine eigene
Aufbringung aus diesen erhöhten Mehrwertsteuereinnahmen refundieren lassen! Der Bund ist der
einzige, der jetzt nichts bezahlt, weil er mehr zurückbekommen hat durch dieses Gesetz als er
einzahlt, während die Mittel der Länder und der Gemeinden durch den Bund gebunden wurden,
allerdings mit ihrem Einverständnis.
Herr Kollege Pospischil hat das gesagt, was öffentlich auch gesagt wird, daß der Beitrag des Bundes
die politische Verantwortung für die Steuer sei. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, wer wird
daraus fett werden und wird eine einzige Rechnung damit bezahlen können? Ja, man kann es ja
einmal probieren - ich werde es in Baden probieren, wenn einmal eine größere Rechnung kommt -,
dann mit einem solchen Hinweis zu bezahlen! Es wäre bestenfalls ein schlechter Scherz! (Abg.
Pospischil: Von wo hätten Sie das Geld hergenommen, Herr Abg. Wallner?) Ich bin nicht der Bund,
bitte. Ich zerbreche mir gewöhnlich den Kopf des anderen nicht, ich habe mit meinem eigenen genug
zu tun. Aber es gäbe schon einige Möglichkeiten, Herr Kollege, aber da wollen wir die Kompetenzen
nicht übertreten! Es ist hier ähnlich gegangen wie mit vielen. (Abg. Stangl: Nur kritisieren, ist auch
wenig!) Ich habe ja schon meine Kritik vorsichtig vorne eingeschlossen, bitte Herr Kollege. Das habe
ich vom Rechnungshof gelernt! (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Wir haben schon eine Reihe von sogenannten Gesundheitsschillingen mitgemacht, meine Damen und
Herren, und ich möchte jetzt sagen, daß diese Art der Regelung eine neue Art dieses
Gesundheitsschillings ist, weil der Bund von seinen Einnahmen eigentlich nichts dazugibt, wohl aber
die Einnahmen der Länder und der Gemeinden für eine Spitalssteuer bindet aus einer Steuer, die
ursprünglich nicht gebunden ist. Und wenn ich mir das und viele Dinge im Fonds ansehe – ich bin
dazu nicht berufen, ein entsprechendes Urteil zu geben -, deutet sich zumindest nicht unscharf die
Möglichkeit einer sehr dirigistischen Vorgangsweise im Fonds an, die eben darin gipfelt, daß die Mittel
anderer verteilt werden!
Die Länder und die Gemeinden haben im Gegensatz zu dieser Einstellung des Bundes ihre Anteile
hergegeben, und zwar gebunden gegeben. Sie würden ihnen ja auch sonst zustehen, die müßten ja
ausbezahlt werden, wobei das Problem des Wasserwirtschaftsfonds dazukommt. Die Gemeinden
fördern hier zum erstenmal auch den Wasserwirtschaftsfonds, während eigentlich normalerweise ein
umgekehrter Vorgang erwünscht wird. Und der Vorwurf, der bisher immer an die Länder auch seitens
des Bundes ging, daß sie die Gemeinden mit ihrer Verteilergewalt in Abhängigkeit und in ihre Hände
bekommen wollen, der fällt in diesem Fall sehr klar auf den Bund selber zurück.
Nun wäre es völlig falsch, meine Damen und Herren - und daher ist der Einwurf sehr richtig -, wenn
man nicht sagen würde, was daraus auch für vernünftige Sachen entstehen und daß auch schon eine
grol3e Anzahl von Besserungsbeiträgen geleistet wurden. Wollen wir hier nicht undankbar sein, auch
von Seiten der Gemeinden nicht! Wir haben die vorletzte Novelle des Landes, die für die Investitionen
und für den Betriebsabgang wesentliche Beiträge gegeben hat. Das war - wer das etwa im Budget
einer Gemeinde oder einer Stadt verfolgt - ein wesentlicher Sprung, der sich hier zwei, drei Jahre
ausgewirkt hat. Eine Antwort auch auf den Vorwurf des Herrn Abg. Pospischil, daß das Land zu wenig
in dieser Sache macht!
Aber auch die letzte Novelle des Bundes, die enthalten hat, daß wenigstens kurzfristig bis zu 28%
Zuschuß gegeben werden konnten, war hier eine entsprechende Erleichterung. Es ist ein
unverständlicher Rückfall, daß wir jetzt wieder nur 18,75% besitzen, und ich würde sagen, der Bund
sollte sich ein Beispiel an der Ersten Republik nehmen, wo drei Achtel bei derselben gesetzlichen
Situation und der Kompetenzverteilung von ihm geleistet wurde. Und wenn ich jetzt auf den
gewerkschaftlichen Grundsatz zurückkomme, daß das, was man einmal gehabt hat, einem nicht mehr
weggenommen werden darf, sehe ich, daß die Ziffer 2 unseres Antrages eine unbedingte
Notwendigkeit ist, die wir hier vorbringen müssen! (Beifall bei der OVP.) Die Haftungen gehören hier
selbstverständlich auch hinein.
Während des Finanzausgleiches wird von jedem, der über die Gemeinden spricht, in großartiger
Weise immer wieder darauf hingewiesen, daß eigentlich alle sich zu einer „Verschwörung“
zusammentun, um den Gemeinden zu helfen. Eine der Verschwörungen, die niemals funktioniert und
zum Austragen kommt! Hier wäre eine solche Möglichkeit, diese Verschwörung zugunsten der
Gemeinden durchzuführen: Allerdings bitte, habe ich nichts in diesem Fonds gelesen, was eigentlich
eine Voraussetzung des Funktionierens ist, daß die Weiterzahlung der bisherigen Beiträge nämlich
selbstverständlich ist und dass das, was da drinnen steht, nur zusätzlich ist. Denn sonst würde das
ganze ja nur eine versteckte Art oder sogar eine offene Art der Refundierung sein, und wir verlassen
uns hier auf das, was mündlich zugesichert wurde, daß nämlich diese Beiträge weiterlaufen.
Lassen Sie mich bitte zum Schluß kommen. Dieser Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds ist also
eine Hilfe ohne Bund. Ich würde sagen, eine gelenkte Selbsthilfe, denn es sind ja unsere Mittel, die
hier zugeführt werden, mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger, das habe ich schon gesagt. Es
tritt selbstverständlich eine Besserung für die Gemeinden ein, aber diese Besserung ist nicht die beste
aller Möglichkeiten, insbesondere wird auch bei den Investitionen sich das sehr entscheidend
auswirken. Und letzten Endes ist dieser Fonds ein Provisorium, das hoffentlich eine bessere
Endlösung findet. Es muß aber jedenfalls rasch gehandelt werden, und daher ist unser Antrag da, um
dieses rasche Handeln einzuleiten.
Und jetzt komme ich auf das, was der Herr Kollege Pospischil am Anfang gesagt hat, daß also, ich
glaube am 6. 6., übrigens der Geburtstag meiner Frau, daher merke ich mir dieses Datum sehr gut,
am 6. 6. eine Regierungsvorlage von der Frau Landesrat eingebracht wurde. Ich muß sagen, spät und
dennoch mit einer ungeheuren Eile, denn es hat gar keine Begutachtung stattgefunden. Und wenn
unser Antrag vom 6. 4. hier in den Verdacht gerät, ein Alibivorgang zu sein, der sich mit dieser
Regierungsvorlage beschäftigt, so muß ich sagen, ich sehe hier eine Methode, die zwar eine
Methode, aber keine gute Methode ist, daß nämlich immer dann, wenn die ÖVP einen Antrag stellt, in
verhältnismäßig kurzer Zeit und natürlich gar nicht, oder mehr oder weniger völlig zufällig in
Verbindung damit ein Antrag in Form einer Regierungsvorlage über dasselbe Thema, denselben
Inhalt seitens (Abg. Stangl: Was heißt immer?) der SPÖ gestellt wird.
Ich werde heute noch auf die Finanzverfassung zurückkommen, wo ein ähnliches Timing mit einem
Brief des Herrn Vizekanzlers vorliegt, der ein Jahr Zeit gehabt hat, aber ausgerechnet am Tag vor der
Ausschußsitzung seinen Brief geschrieben hat. Aber das gehört nicht hierher, ich habe hier die
Krankenanstaltennovelle zu behandeln, dennoch könnten wir uns auch beim Kindergartenproblem um
eine solche kleine Nuancierung der Ähnlichkeiten und der Abfolgen in den Terminen unterhalten.
Daher, meine Damen und Herren, ist der Punkt 2 und 3 unserer Vorlage äußerst wichtig, weil er
einfach die besseren Möglichkeiten gibt, und wenn ich den Antrag der SPÖ hernehme, der auch im
Ausschuß aufgelegen hat, so muß ich sagen, der Punkt 2 kann nicht entfallen, weil er wichtig für die
Gemeinden ist und wenigstens etwas anstelle der 80% bringen sollte.
Bei dem Punkt 3 habe ich schon darauf hingewiesen, daß der Artikel 15 a Bundes-Verfassungsgesetz
mit den Gemeinden nicht in Verbindung gebracht werden kann und daher nicht angezogen werden
darf, und der vierte Punkt konkretisiert hier eine Einrichtung, über deren Namen selbstverständlich
eine Einigung gefunden werden kann. Zwei und drei bitte sind also nicht zu streichen, im Gegenteil,
man müßte hier wie der alt0 Cato sagen: ceterum censeo, im übrigen meine ich, dass der Bund von
seinen Mehreinnahmen auch etwas beitragen soll! Es fehlt hier das gute Beispiel; es fehlt nicht nur
das gute Beispiel, es wird sogar ein schlechtes Beispiel geboten! Und was soll daraus entstehen,
wenn im Sinne des Föderalismus sich die Teil- und Gliedstaaten am Gesamtstaat ein solches
schlechtes Beispiel nehmen sollten! Wir sollten alles tun, daß so schlechte Beispiele, die die Sitten
verderben, nicht einreißen! (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Frau Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. PROKOP: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. Im Zuge der Debatte wurde von Herrn
Abg. Pospischil der Antrag auf punkteweise Abstimmung des Antrages gestellt.
(Nach Abstimmung über Punkt 1 des Antrages des Gesundheitsausschusses): Angenommen.
(Nach Abstimmung über die Punkte 2, 3 und 4 des Antrages des Gesundheitsausschusses): Mit
Mehrheit angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Bieder, die Verhandlung zur Zahl 543 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. BIEDER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Vorlage der
Landesregierung, betreffend die Novellierung des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes, zu
berichten.
Der § 24 des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes regelt das Weitergelten von
Bewilligungen, die auf Grund der bisherigen Vorschriften erteilt wurden. Da solche Bewilligungen nicht
mehr in Kraft stehen, kann die Bestimmung entfallen.
Obwohl gegenwärtig eine weitreichende Änderung des Niederösterreichischen
Veranstaltungsgesetzes vorbereitet wird, muß die vorliegende Novelle vorweggenommen werden, um
eine zeitgerechte Wiederverlautbarung zu ermöglichen und damit dem Erfordernis des § 11 des
Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes zu genügen.
Ich darf daher names des Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz geändert
wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses
Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlung einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des
Rechtsausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Romeder, die Verhandlung zur Zahl 531 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Reiter, Ing. Kellner, Amon, Anzenberger, Auer, Dr. Bernau, Blochberger, Buchinger,
Buchleitner, Diettrich, Fidesser, Gindl, Dkfm. Höfinger, Kienberger, Kletzl, Kurzbauer, Mantler,
Manndorff, Dipl.-Ing. Molzer, Prokop, Rabl, Reischer, Dipl.-Ing. Robl, Rohrböck, Romeder, Rozum,
Ing. Schober, Steinböck, Wallner, Wittig und Zimper, betreffend die Änderung des
Finanzverfassungsgesetzes 1948, zu berichten.
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 1977 folgenden Beschluß gefaßt: „Die
Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung zu erwirken, daß der beiliegende Entwurf
eines Bundesverfassungsgesetzes, betreffend die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948,
dem Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet
wird."
Dem Beschluß lag ein Antrag derselben Abgeordneten zugrunde, in dem ausgeführt wurde:
„Das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 ist der verfassungsrechtlichen Situation der
Gebietskörperschaften zu diesem Zeitpunkt adäquat. Seit dem Inkrafttreten dieses
Bundesverfassungsgesetzes hat sich die verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinden in der
gesamtösterreichischen Rechtsordnung maßgeblich geändert.
Während der Verfassungsgesetzgeber des Jahres 1920 hinsichtlich der verfassungsrechtlichen
Stellung der Gemeinden bloß ein Programm entwickelt hat, ist erst durch die BundesVerfassungsgesetznovelle 1962 dieses einer Realisierung zugeführt worden. In der bloß
programmatischen Erklärung der Verfassung 1920 kommt der höchst bedeutsame Gedanke zum
Ausdruck, daß die Gemeinden eine der Keimzellen des Staates sind und der Staat gegenüber dem
einzelnen nur eine gewisse subsidiäre Funktion zu erfüllen hat. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des
Bundes und der Länder
Weil das Gemeinderecht seit jeher eine staatspolitisch äußerst heikle Angelegenheit war und
außerdem im Jahre 1920 keineswegs zu den vordringlichsten Aufgaben zählte, wählte damals das
Bundesverfassungsgesetz den Ausweg, ein recht umfängliches Programm für eine zukünftige
Neuregelung des gesamten Fragenkomplexes aufzustellen, im übrigen aber alles beim bisherigen zu
belassen.
Es ist wohl richtig, daß in der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962 der finanzielle Wirkungsbereich
der Gemeinden, wie sich aus der Formulierung des Artikels 116 Abs. 2 ergibt, ausgeklammert wurde.
Diese Bestimmung bezieht sich aber nur auf die Gemeinde selbst, nicht aber auf ihre Stellung im
Rahmen der Finanzverfassung und damit des Finanzausgleiches zu anderen Gebietskörperschaften.
Das Finanzverfassungsgesetz 1948 hat so gesehen mit der verfassungsrechtlichen Entwicklung seit
dieser Zeit, soweit es die Gemeinden trifft, nicht Schritt gehalten. Ist den Gemeinden ein eigener
Wirkungsbereich garantiert, dann muß ihnen auch die Möglichkeit geboten werden, wirksam am
Zustandekommen des Finanzausgleiches mitwirken zu können. Dies gilt umso mehr, als sich die
Aufgabenstellung der Gemeinden seit 1948 ganz entscheidend in Richtung einer
Aufgabenvermehrung, vor allem hinsichtlich der Vorsorge in allen Lebensbereichen für die
Bevölkerung, geändert hat und die daher so gesehen, diese unmittelbar die Bevölkerung berührenden
Interessen im Bereiche des Finanzausgleiches vertreten können müssen.
Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind ihren Statuten nach
Vereine mit dem Zweck, Interessen der Gemeinden zu vertreten. Daß sie berechtigt waren, an den
Verhandlungen über den Finanzausgleich teilzunehmen, entspricht nur einer Übung, jedoch nicht
einer Rechtsvorschrift. Eine Vertretung der Gemeinden ist in Anbetracht ihrer Vielzahl im Wege einer
unmittelbaren Beteiligung an den Verhandlungen nicht möglich. Daß sie notwendig und gerechtfertigt
ist, ist offensichtlich und wurde auch bisher immer allgemein anerkannt. In dem zuliegenden
Gesetzentwurf werden daher diese bedeutsamen Organisationen für die Gemeinden
verfassungsgesetzlich institutionalisiert.
Der Finanzausgleich wurde immer als ein „paktierter“ bezeichnet und de facto auch nur auf Grund
einer Vereinbarung zwischen den drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, letztere
vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,
abgeschlossen. Diesem Faktum soll auch im Finanzverfassungsgesetz 1948 dadurch Rechnung
getragen werden, daß ausdrücklich normiert wird, dass die Gebietskörperschaften über ihre öffentlichrechtlichen finanziellen Beziehungen eine Vereinbarung, Finanzausgleich genannt, zu treffen haben.
Auch darüber, daß rechtzeitig Verhandlungen über den Finanzausgleich eingeleitet und geführt
werden sowie über das Weitergelten des bestehenden Finanzausgleiches für den Fall, daß eine
Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, hat der Bundesverfassungsgesetzgeber
eine Regelung zu treffen.
Im ständigen gemeinsamen Ausschuß gemäß § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 sollen je ein
Vertreter der Interessensvertretungen der Gemeinden, das sind der Österreichsche Gemeindebund
und der Österreichische Städtebund, für den Fall, dass Gemeindeinteressen berührt werden, den
Ausschußverhandlungen beigezogen werden.
Diese Bestimmung versteht sich vor allem aus 3 1 Abs. 1 und § 2 des Entwurfes.
Die im Antrag enthaltenen weiteren Änderungen des Finanz-Verfassungsgesetzes ergeben sich zum
einen Teil aus der dargestellten rechtspolitischen Zielsetzung desselben und zum anderen Teil aus
legistischen Erwägungen."
Der entsprechende Gesetzentwurf, der bereits am 21. April 1977 auch dem Antrag beigelegen ist, liegt
auch hier der Vorlage bei. Ich darf daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter ausführen:
Bis nun hat die Bundesregierung auf diesen Beschluß des Landtages nicht reagiert.
Abgesehen davon, daß ein solcher Beschluß eines Landtages zumindest der Würdigung durch die
Bundesregierung wert erscheint und sie sich mit ihm auseinanderzusetzen hätte, ist darin eine
Mißachtung der Willensäußerung der gesetzgebenden Körperschaft des größten Bundeslandes
Österreichs zu erblicken. Es kann nicht im Interesse der der Bundesverfassung innewohnenden
Grundsätze der Kooperation und des Föderalismus gelegen sein, und es muß daher der
Vorgangsweise der Bundesregierung, nämlich nicht zu agieren, schärfstem entgegengetreten werden.
Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung am 8. Juni mit diesem Aufforderungsantrag befaßt.
Ich darf daher namens des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Reiter, Ing.
Kellner, Amon und andere folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, im Gegenstande neuerlich
bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und zu verlangen, daß, soferne nicht schon
gesetzgeberische Maßnahmen der Bundesregierung eingeleitet wurden, der in der
Antragsbegründung zitierte Beschluß des Landtages dem Nationalrat als Vorlage der
Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet wird.“
Sollte die Bundesregierung nicht bereit sein, dem Verlangen des Landtages Rechnung zu tragen,
wäre darauf zu dringen, dass sie ihre Haltung dem Landtag gegenüber begründet. "
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vor zunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Präsident
Binder.
Abg. Präsident BINDER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 1977, so wie wir das nun vom Herrn
Berichterstatter gehört haben, über Antrag des Abg. Reiter und andere folgenden Beschluß gefaßt:
„Die Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung zu erwirken, daß der beiliegende Entwurf
eines Bundesverfassungsgesetzes, betreffend die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948,
dem Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet
wird."
Es würde zu weit führen, heute auf die Materie des Gesetzesentwurfes näher einzugehen, da sie ja
hinlänglich bekannt ist und außerdem nicht zur Diskussion steht. Zur Debatte steht vielmehr, wie wir
das auch der Antragsbegründung entnehmen können, die Beschwerde der Antragsteller, daß die
Bundesregierung auf den Beschluß des Landtages vom 21. April 1977 bisher nicht reagiert hat und
daß dies eine Mißachtung der Willensäußerung der gesetzgebenden Körperschaft des größten
Bundeslandes Österreichs sei. Damit werden Grundsätze der Bundesverfassung verletzt, und man
müsse daher der Vorgangsweise der Bundesregierung, nämlich nicht zu agieren, schärfstens
entgegentreten.
Abgesehen davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß kein Beweis vorliegt, daß die
Bundesregierung die Willensäußerung des Landtages von Niederösterreich mißachtet, muß darauf
hingewiesen werden, daß die Formulierung der Antragsteller einmal in der Begründung und zum
anderen im Antrag selbst unangebracht und ungewöhnlich ist. Man kann mit einer anderen, weniger
harten Formulierung sicher das gleiche aussagen, ohne verletzend zu sein. Wenn es aber gegen die
sozialdemokratische Bundesregierung geht, scheint der ÖVP keine Formulierung zu hart und zu
schlecht zu sein, um sie nicht anzubringen.
Das ist anscheinend der neue Stil, von dem man bei der ÖVP glaubt, daß er in der Öffentlichkeit
ankommt. Dabei ist sicher gerade das Gegenteil der Fall. Wenn es sich um einen Parteitag oder eine
sonstige Versammlungsrede handeln würde, könnte man dagegen nichts einwenden, weil es ja dem
einzelnen obliegt, wie er formuliert und was er sagt, bzw. was er glaubt, verantworten zu können. Bei
der Begründung des vorliegenden Antrages und im Antrag selbst hätte man aber sicher eine
vornehmere Ausdrucksweise bei gleicher Aussage wählen können. Außerdem war und ist die ÖVPMehrheit des NÖ Landtages oftmals nicht so zimperlich, wenn es darum geht, Anträge, die von SPÖAbgeordneten dieses Hohen Hauses eingebracht werden, liegen zu lassen. Wir haben schon oftmals
erlebt, daß Anträge von uns ein, zwei, drei und mehr Jahre im Hohen Haus gelegen sind, ohne
behandelt worden zu sein. Ich kann mich aber nicht erinnern (Ruf bei der ÖVP.) - das sage ich jetzt,
Herr Abgeordneter, und ich gehöre dem Landtag schon immerhin fast 20 Jahre an -, daß wir in einem
solchen Fall in einer Form wie Sie reagiert hätten - obwohl auch wir eine bestimmte Meinung über Sie
haben -, wenn es Ihnen nicht paßt, daß ein SPÖ-Antrag im Hohen Haus einer Behandlung zugeführt
wird.
Es kann auch niemand behaupten, daß die Bundesregierung bisher und im Zusammenhang mit dem
Landtagsbeschluß vom 21. April 1977 untätig gewesen ist oder sei. Bei einer zweifelsfrei so
schwierigen und komplizierten Materie, wie sie nun einmal beim Finanzverfassungsgesetz gegeben
ist, können Aspekte eine Rolle spielen, die einen längeren Verhandlungs- und Behandlungszeitraum
voraussetzen. Wir alle wissen, wie schwierig zum Beispiel die Finanzausgleichsverhandlungen zu
führen sind. Wir erleben das immer wieder und gerade jetzt bei den derzeit laufenden Verhandlungen
im neuen Finanzausgleich, der mit 1. Jänner 1979 wirksam werden soll, und weil es gerade in diesem
Zusammenhang die Gemeinden betrifft, dürfen wir mit Befriedigung feststellen, daß der Bund und
speziell der Finanzminister die beiden Interessenvertretungen der Gemeinden bei den
Verhandlungen, nämlich den Österreichischen Gemeindebund und den Städtebund, sehr wohl als
Verhandlungspartner zu Kenntnis nimmt.
Wenn jemand das Recht der Gemeinden, für sich selbst zu verhandeln, in manchen Fällen anzweifelt
und bestreitet, dann sind es immer wieder einzelne Vertreter der Bundesländer, und dagegen müssen
wir uns verwahren. Also nicht der Bund ist der, der die beiden Gemeindebünde nicht anerkennt und
damit die Gemeinden, sondern vielfach die Bundesländer, die für sich das Recht in Anspruch nehmen
wollen, für die Gemeinden zu verhandeln. So ist es ja auch einigermaßen befremdend zu wissen, daß
der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich im Zusammenhang mit dem Beschluß der
Landtages vom 21.4.1977, betreffend Änderung des Finanzverfassungsgesetzes, also im
Gegenstand, ein Schreiben des Finanzministers, das von Herrn Prof. Wallner nun zitiert wurde, datiert
vom 24. Mai dieses Jahres, erhalten hat, ohne daß dieses Schreiben Gegenstand der Verhandlungen
im Kommunalausschuß oder heute hier im Hohen Haus gewesen wäre. Wie ich gehört habe, wird
aber Professor Wallner auf diesen Brief näher eingehen, weil ich weiß, daß er beim Herrn
Landeshauptmann eingelangt ist. Ich kenne aber nicht den Inhalt.
Damit Sie sehen, meine Damen und Herren von der ÖVP, daß wir vom Grundsatz her einen einmal
gefaßten Beschluß konsequent auch weiter vertreten, darf ich namens der SPÖ-Fraktion erklären, daß
wir dem vorliegenden Antrag des Kommunalausschusses die Zustimmung geben. Abschließend
möchte ich aber folgendes sagen:
Ich kann und will Ihnen keine Vorschreibungen machen, wie und in welcher Form Sie einen Antrag
stellen und begründen. Ich darf Sie aber bitten, bei künftigen Anträgen anderen
Gebietskörperschaften und Institutionen gegenüber richtige Worte zu finden. Das soll nicht anmaßend,
sondern freundlich gemeint sein. (Beifall bei der SPÖ).
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Prof. Wallner.
Abg. Prof. WALLNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!
Entschuldigen Sie, daß ich mich hier scheinbar zu einer Art Alleinunterhalter entwickle, aber es ist
damit gleich zu Ende, die Umstände haben es so ergeben, daß die Wortmeldungen so knapp
aufeinanderfolgen. Am 17. März 1849 ist das Gemeindegrundsatzgesetz gefaßt worden, eine der
wichtigsten Folgen der Revolution von 1848. Da drinnen steht ein Satz, der lautet: „Die freie
Gemeinde ist die Grundlage des freien Staates.'' Aus diesem Satz hat sich eine rhetorische und eine
praktische Entwicklung abgeleitet. Die rhetorische Entwicklung liegt in den seither wahrscheinlich in
die Tausende gehenden Sonntagsreden, die über dieses Problem gehalten wurden, in die ein
ungeheures Pathos hineingelegt wurde, wo immer von Gemeinde und von Bürgertum gesprochen
wurde, und wo man eigentlich, wenn man das mit der Wirklichkeit vergleicht, sehr rasch das Hohle
herausliest. Ich weiß nicht, ob Sie vor einigen Wochen, glaube ich, im Fernsehen Ibsens „Volksfeind“
gesehen haben. Ibsen liebt solche Sachen, und da sind sie auch wieder vorgekommen und da hat
man eigentlich sehr rasch die Empfindung gehabt, wie hohl diese Behauptungen sind, wenn sich
dahinter nicht etwas Handfesteres verbirgt als eben nur eine Behauptung. Die praktische Entwicklung
hat sich in unserer Verfassung 1920 abgespielt, wo verfassungsrechtliche Normen gesetzt wurden,
aber weil man damals ganz andere Sorgen hatte, eigentlich keine detaillierte Darstellung des
Problems der Gemeinden gegeben wurde. Das ist der Bundesverfassungsgesetznovelle 1962
vorbehalten gewesen, praktisch das innerhalb unserer Verfassung realisiert wurde, was dort als
Rahmen angedeutet ist. Dort hat sich jetzt, und seither noch mehr, der Übergang von der
Ordnungsgemeinde in die Leistungsgemeinde vollzogen, der Übergang von der Verwaltung in die
Dienstleistung und der Übergang von der Aufsicht in das partnerschaftliche Verhältnis. Damit ist uns
ganz klar, daß die verfassungsrechtliche Lage und der Standpunkt der Gemeinden sich grundsätzlich
geändert hat, denn mit ihrem eigenen Wirkungsbereich, mit ihrer Autonomie unterscheiden sie sich im
Jahre 1962 und seither von den Gemeinden des Jahres 1948 sehr stark. Wir haben es einfach nicht
mehr mit derselben Gemeinde im verfassungsrechtlichen Sinne zu tun. Sie ist wesentlich konkretisiert
worden! Ein wichtiges Kapitel scheint mir dabei der Begriff des Föderalismus zu sein. Wir wissen alle,
daß der Föderalismus verfassungsrechtlich aufgefaßt wird als ein Verhältnis des Gesamtstaates zu
einem Teilstaat. Aber was wir wollen ist, daß auch die Gemeinden dort einbezogen werden und dass
das auf die Gemeinden ausgedehnt wird, dass also das Recht der Praxis nachfolgen muß, wobei der
Name eher gleichgültig ist, in meinen Augen zumindest, aber es sollte sich um eine geregelte, um eine
gesetzlich geregelte Partnerschaft handeln. Und daher darf ich hier noch einmal die Forderung stellen,
die ich auch in der Zusammenfassung am Städtetag gesagt habe. Sie besteht darin, daß die
Mitwirkung der Gemeinden an der Willensbildung im Bund und in den Ländern, Herr Präsident Binder,
im Bund und in den Ländern, bei kommunal bedeutsamen Angelegenheiten festgelegt und praktiziert
wird. Und so festgelegt wird, daß sie auch praktizierbar ist! Zum anderen, daß eine Stärkung der
Legitimation der Vertreter der Spitzenverbände durchgeführt wird, das ist der Gemeindebund und der
Städtebund. Freilich ist der Föderalismus bei der Gemeinde noch nicht zu Ende. Denn in der
Gemeinde muß er sich logisch bis zum Bürger fortsetzen. Der Bürger, das ist ja die Persönlichkeit, die
im Kreislauf der Demokratie am Anfang und am Ende steht. Er beauftragt uns ja, seine
gesetzgebende Macht auszuüben, und er selber ist es wiederum, der diese Gesetze zurückempfängt
und durchführen muß. Das spielt sich vorzüglich und am ehesten kontrollierbar in der Gemeinde ab,
sodaß hier ganz neue Aufgabengebiete entstanden sind, wie Lebensqualität, - mehr Lebensqualität;
Bürgerbeteiligung -, mehr Bürgerbeteiligung; SelbstverwaItung -, mehr Selbstverwaltung. Diesen
Aufgaben entsprechen auch Prinzipien, die ihnen zugeteilt sind; der Lebensqualität das Prinzip der
Personalität, der Bürgerbeteiligung des einschränkenden Prinzips der Solidarität und der
Selbstverwaltung das Prinzip der Subsidiarität, ein Begriff, den wir schon oft strapaziert haben. Wenn
also die Forderung in der Gemeinde lautet: Bürgernähe, dann ist diese Bürgernähe das eigentliche
Ziel des Föderalismus, daher muß der Föderalismus auch bis zur Gemeinde hinuntergehen. Er
verlangt eine neue Gemeinde!
Diese Aufgaben allerdings, die so bedeutsam verändert wurden und die eine viel größere
Strukturierung enthalten als alles, was in den Ländern und im Bund seither geschehen ist, verlangen
auch, daß eine entsprechende Finanzausstattung geboten werden muß. Das ist überhaupt die
Grundvoraussetzung einer kommunalen Selbstverwaltung, wenn sie nicht auf dem Papier stehen soll;
denn Geld, das ist gemünzte Freiheit! Wer Geld zur Verfügung hat, auch in einer Gebietskörperschaft,
der kann seine Probleme lösen. Aufgaben zuzuweisen, ohne Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, ist
eine halbe Sache. Daher muß hier auch unsere Forderung lauten, keine neuen Aufgaben, wer immer
sie der Gemeinde geben will, ohne finanzielle Bedeckung, wobei die Gemeinden größten Wert darauf
legen, daß sie ihre Interessen dabei selbst verteidigen und zum Ausdruck bringen können, wenn diese
Verteilung des Geldes erfolgt; und außerdem keine Maßnahmen, die solche getroffenen
Vereinbarungen einseitig und ohne Mitbeteiligung der Gemeinden ändern können. Daher sind unsere
Forderungen, Herr Präsident Binder, an den Bund und an die Länder gerichtet, nämlich; nicht eine
finanzielle Bevormundung der Gemeinden durchzuführen, keinen Dirigismus walten zu lassen,
sondern in den Gemeinden einen Partner mit Rechten zu sehen, nicht aber einen Empfänger aus
Gnade. Ich darf hier etwas zitieren, was der Herr Landeshauptmann am Städtetag gesagt hat. Er hat
dort gemeint, daß alle drei Gebietskörperschaften einen entsprechenden Anteil und eine Möglichkeit
haben sollen, aus der gemeinsamen Masse gemeinsam festzusetzen, wer etwas bekommt. Die
Gemeinden, meine Damen und Herren, wollen einfach aus der Klammer heraus, in der sie im
Finanzverfassungsgesetz stehen. Dort ist nämlich, ich glaube im § 2, eine der wenigen Stellen, wo die
Gemeinden überhaupt genannt werden, und da stehen sie in Klammer hinter den Ländern! Aus
diesem Klammerausdruck wollen die Gemeinden heraus, sie wollen, wie man das einmal nach der
Revolution 1848 gesagt hat, vom Vorzimmer in den Salon eintreten und nicht in der Antichambre
warten, wie das den Herren des Gemeindebundes und des Städtebundes nicht einmal passiert ist,
wenn mit den Ländern oder mit dem Bund verhandelt wurde. Ich habe es bei den letzten
Finanzausgleichsverhandlungen, es war die erste Sitzung eigentlich, so angenehm empfunden, daß
Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig - ich bin ein paar Minuten zu früh gekommen und habe
die Tür aufgemacht und war erschreckt, was für hohe Persönlichkeiten ich da gesehen habe und habe
daher bemerkt, daß ich auf der falschen Sitzung bin, - daß also fünf Minuten vor dem Beginn unserer
Sitzung der Landeshauptmann herausgekommen ist und uns gesagt hat, es würde schon geendet
und wir dürften den Raum betreten. Das scheint mir der erste Schritt von der Antichambre in den
Salon gewesen zu sein! Und wir hoffen, daß das nun auch verfassungsrechtlich geregelt werden kann
und auch im finanziellen sich in einem ähnlichen glanzvollen Aufschwung der Gemeinden ausdrücken
wird können.
Nun, meine Damen und Herren, der Österreichische Gemeindebund und der Städtebund sind eben
tatsächlich die Interessenvertreter der Gemeinden. Sie sind jetzt sicherlich immer höchst geachtet bei
allen Verhandlungen dabei, aber es ist, wie der Antrag richtig sagt, eine Übung und es ist keine
Rechtsvorschrift! Und da man nicht alle Gemeinden wie alle Länder einladen kann zu solchen
Verhandlungen, so muß eben eine Repräsentativvertretung da sein, das sind die beiden großen
Gemeindevertretungen, Gemeindebund und Städtebund, und das muß institutionalisiert werden. Wir
leiten davon ab, daß auch weitaus größere Vertragstreue bei den anderen Partnern des
Finanzausgleiches, die Kompetenzkompetenzen besitzen, vorhanden sein wird, wenn die Gemeinden
tatsächlich auch nicht mehr in der Klammer stehen, sondern wirklich mitwirken können. Der
Finanzausgleich ist immer paktiert, das heißt de facto ist er zwischen drei Gebietskörperschaften
abgeschlossen. Und wenn wir jetzt sogar eine Gesetzesausarbeitung sozusagen für den Nationalrat in
Vorschlag bringen, so bitte ich, das nicht als Bevormundung dieser hohen gesetzgebenden
Körperschaft aufzufassen, sondern als einen Hinweis, daß man sich mit diesen Dingen eingehend
beschäftigt hat, und daher keinen leichtfertigen Antrag stellt, wenn man ersucht, daß dieser dort
behandelt wird! Lassen Sie mich als Abschluß zum Vorgang etwas sagen. Am 21. April 1977 wurde
der Beschluß über einen Antrag der Abg. Reiter, Ing. Kellner und anderer gefaßt, diesen Entwurf der
Bundesregierung zu übermitteln, damit sie ihm den Nationalrat als Vorlage der Bundesregierung
weitergibt.
Darauf ist keine Antwort erfolgt, meine Damen und Herren! Ich fasse das auch als einen Beitrag zum
Föderalismus auf, wenn ein Jahr keine Antwort erfolgt! Jeder unserer Mitbürger hat das Recht, von
uns, ich spreche jetzt nicht von einem Amt, sondern von uns persönlich, oft binnen weniger Tage eine
Bemerkung zu bekommen, daß man wenigstens seine Angelegenheit zur Kenntnis genommen hat,
denn um mehr muß es sich ja nicht handeln. Denn ich bin mit Ihnen einer Meinung, Herr Präsident
Binder, daß das eine Materie ist, die man sicherlich nicht übers Knie biegen kann und der Landtag von
Niederösterreich hat sich sicherlich nicht der Meinung hingegeben, zwei Wochen darauf ein Gesetz im
Nationalrat beschlossen zu erhalten. Aber selbst diese einfache mitbürgerliche Verpflichtung der
Antwort wurde hier nicht eingehalten! Ich sage das in einer höflicheren Form, wie Sie das gewünscht
haben; ich halte das für ungehörig, für nicht gehörig, bitte! Eine solche gesetzgebende Körperschaft,
wie wir sie darstellen, hat nicht einmal die Bestätigung des Einganges dieses Briefes erhalten! Daher
haben wir einen neuerlichen Antrag hier heute zur Debatte! Er wurde am 30. März 1978 eingebracht,
ich nehme an, es wird Anfang April gewesen sein, als er zugewiesen wurde. Und jetzt lassen Sie mich
wiederum eines Zufalles gedenken. Welch ein Zufall! In unmittelbarer Nähe des Termines, zu dem
dieser Antrag im Ausschuß behandelt wurde, kam mit Datum vom 24. Mai 1978 ein Brief des Herrn
Bundesministers für Finanzen, in dem er nach ungefähr einem Jahr zu dieser Sachlage Stellung
nimmt. Er schreibt darin, daß er sie zur Kenntnis nimmt -, das hätte ich mir schon eine Woche später
erhofft, und dann bemerkt er, daß eine Neuregelung der Finanzverfassung isoliert nicht gemacht
werden kann, daß sie mit dem Forderungsprogramm der Länder ins Einvernehmen zu setzen ist und
daß daher Änderungswünsche nur mit diesem Forderungsprogramm gemeinsam behandelt werden
können, und zwar zum gegebenen Zeitpunkt. Lassen Sie mich bitte festhalten, daß das Timing, selbst
wenn es wirklich zufällig ist, zu Vermutungen berechtigterweise Anlaß geben muß. Und wenn Sie uns
gestatten, vermuten wir das! Es ist so wie bei der Krankenanstaltengesetznovelle! Und wir werden
beim Kindergarten wiederum auf jene Zufälligkeiten des, heute sagt man das englisch, Timing
hinweisen, das ja nicht ungeschickt ist. Nur sollte nicht der Falsche dem Richtigen das Datum in die
Schuhe schieben oder besser aus diesen herausziehen, bitte! Zur Antwort selber, zur Antwort, die ein
Jahr gebraucht hat, - ich muß also sagen, wirklich eine äußerst eingehende Möglichkeit, unseren
Antrag zu studieren - möchte ich festhalten, daß er zur Kenntnis genommen wurde, bitte, er wurde
nicht an den Nationalrat weitergegeben, wie wir gebeten haben. Davon steht auch nichts mehr
drinnen! Er wird mit dem Forderungsprogramm der Bundesländer in Verbindung gebracht. Es handelt
sich aber hier um Gemeinden! Der Landtag hat ja nicht für die Länder etwas unternommen, sondern
er hat etwas für die Gemeinden getan und hat eine Forderung des Gemeindebundes und des
Städtebundes an den Finanzminister, an die Bundesregierung, an den Nationalrat heranbringen
wollen. Daher kann man das sehr wohl isoliert auch von diesem Forderungsprogramm behandeln, und
letzten Endes ist der Hinweis auf den gegebenen Zeitpunkt ein sehr vager Begriff, der möglicherweise,
ich möchte fast sagen wahrscheinlicherweise, darin besteht, daß er niemals eintritt und demnach nicht
gegen diesen Ausdruck verstoßen hätte. Denn der gegebene Zeitpunkt ist dann eben noch nicht
eingetreten gewesen!
Ich möchte also sagen, meine Damen und Herren, der Brief ist ohne Zweifel zu spät gekommen! Und
wenn man dem Antrag vorwirft, daß er zu scharf formuliert ist, muß man dem Herrn Bundesminister
für Finanzen, der sich hier liebenswürdigerweise zu einer Antwort bereit erklärt hat, doch vorwerfen,
daß er das um ein Dreivierteljahr früher hätte machen können, dann hätte er auch unsere Zustimmung
gefunden! Er ist inhaltlich unbefriedigend und ich vermute hier wiederum eine Zeitabsicht, er sollte
nämlich, - verständlicherweise sage ich dazu, verständlicherweise und vielleicht ist da nicht einmal nur
der Bund alleine zufriedengestellt durch diese Lösung -, verständlicherweise vor den
Finanzausgleichsverhandlungen des Jahres 1978 nicht mehr erledigt werden, weil hier unmittelbar
Veränderungen stattgefunden hätten, die eben noch zu überprüfen sind. Daher bitte ist es notwendig,
daß man diesen Antrag aufrecht erhält, gerade, weil der jetzige Finanzausgleich -, ich werde es
deutsch sagen, aber „timing“ ist ein schöner Ausdruck, und außerdem lernt heute jeder Englisch.
Nachdem sogar der zweite Klassenzug der Hauptschule jetzt abgeschafft wird und in Hinkunft alle
Leute Englisch lernen können, können wir noch mehr Fremdwörter aus dem Englischen
hereinnehmen; mit dem Griechischen müssen wir ja aufhören, weil das humanistische Gymnasium ja
praktisch nicht mehr existiert und eigentlich nur eine Lebensversicherung für die geworden ist, die
hoffen, in einem kleinen Kreis überleben zu können, weil eine Verkürzung der Schülerzahl zur
Auflösung der Klassen führen müßte. Entschuldigen Sie diese Abschweifung in das Pädagogische. –
Ich möchte also sagen, der jetzige Finanzausgleich zeigt ja in seinen Verhandlungen gerade die
Dringlichkeit dieser Sache. Und es wäre ein echter Beitrag zum Föderalismus, wenn so etwas
gemacht werden könnte. Und lassen Sie noch offen eines sagen! Ich halte das für wichtiger als das,
was der Herr Bundesminister Lanc am Städtetag gesagt hat. Bundesminister Lanc hat nämlich am
Städtetag über die Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden gesprochen. Und da muß ich
sagen, die Gemeinden, meine sehr geehrten Damen und Herren des Landtages, brauchen nicht mehr
Demokratisierung, sie sind nämlich das schönste und das unmittelbarste Beispiel der Demokratie. Ein
unmittelbareres gibt es gar nicht mehr! Aber was sie sehr wohl brauchen, das ist das Geld, daß sie
ihre Aufgaben lösen können. Und alle Beiträge zum Föderalismus, die auf die Gemeinden abzielen,
sollten sich weniger mit der Demokratisierung beschäftigen als mit der Finanzierung bestimmter
Dinge. Dann trifft das auf unseren uneingeschränkten Beifall! (Beifall bei der ÖVP.) Die Verteilung -,
das war ein schlechtes Timing jetzt, da hätte ich anders reden müssen, daß der Beifall aufbrandet,
aber ich wollte es eigentlich gar nicht. Ich freue mich aber, daß das einen solchen Anklang findet, - die
Verteilung der Besteuerungsrechte und der ... (Abg. Stangl: Wie leicht man einen Beifall haben kann!)
Ich schließe zuerst ab, und sage es Ihnen dann nachher. Ich hätte jetzt nämlich fast etwas gesagt,
dann hätte Präsident Binder wieder gemeint, man sollte sich einer höflicheren Ausdrucksweise
bedienen! (Beifall bei der ÖVP.) Es ist mir noch geglückt, das zurückzuhalten. Darf ich also diese zwei
letzten Sätze noch sagen. Bei der Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge
möchten wir also, die Gemeinden mögen so teilnehmen, daß ihre Teilnahme verfassungsgesetzlich
gesichert ist. Und aus diesem Grunde muß man, glaube ich, diesen Antrag noch einmal erneuern, und
das mit einem sehr, sehr guten Recht! (Beifall der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. ROMEDER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Wittig, die Verhandlung zur Zahl 544 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. WITTIG: Hoher Landtag! Verursacht durch eine Verordnung der
Bundesregierung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden, ist es erforderlich, das
Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die
Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete der Straßen Polizei übertragen wird, zu
novellieren. Es soll damit auch die Wiederverlautbarung des neuen Gesetzesbeschlusses ermöglicht
werden. Es hat sich der Rechtsausschuß mit der Materie beschäftigt, und ich darf namens des
Rechtsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz, womit den Bundespolizeikommissariaten St.
Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt die Vollziehung bestimmter Angelegenheiten auf dem Gebiete
der Straßenpolizei übertragen wird, geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung
genehmigt.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, eine allfällige Debatte einzuleiten und die Abstimmung
vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Da niemand zum Wort gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des
Rechtsausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Fux, die Verhandlung zur Zahl 522 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. FUX: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Stangl, Binder, Dr. Brezovszky, Fux, Pospischil, Thomschitz, Tribaumer, Wedl und
andere, betreffend die Abänderung des Niederösterreichischen Getränke- und
Speiseeissteuergesetzes 1973, Landesgesetzblatt Nr. 3701, zu berichten.
Das Niederösterreichische Getränke- und Speiseeissteuergesetz sieht im § 7 Absatz 2 vor, daß der
Abgabepflichtige für jeden Kalendermonat bis zum 15. des darauffolgenden Kalendermonates bei der
Gemeinde eine Abgabeerklärung einzureichen und gleichzeitig die Abgabe zu entrichten hat.
Das Umsatzsteuergesetz 1972, § 21 Absatz 1, das Alkoholabgabegesetz 1973, § 11 Absatz 1,
hingegen sehen vor, daß die Unternehmer binnen einem Kalendermonat und 10 Tagen nach Ablauf
dieses Kalendermonates eine Vorauszahlung zu entrichten haben. Dies bedeutet in der Praxis, daß
vom gleichen Steuergegenstand die Steuern zu jeweils verschiedenen Terminen fällig werden und
führt demnach zu einer nicht unwesentlichen Belastung der Abgabepflichtigen, die sich in der Regel
eines Steuerberaters bedienen, dessen durch die Gesetzeslage bedingte Mehrleistungen vom
Abgabepflichtigen getragen werden müssen.
Eine wesentliche Erleichterung und damit verbundene Entlastung der Wirtschaftstreibenden könnte
dadurch erreicht werden, dass die Fälligkeit des Niederösterreichischen Getränke- und
Speiseeissteuergesetzes an die in den vergleichbaren Bundesgesetzen normierten Fälligkeiten
angepaßt wird. Die durch eine solche Änderung den Gemeinden entstehende Verschiebung des
Zeitpunktes der Einnahmen könnte durch eine gesetzliche Normierung von Akontozahlungen, ähnlich
wie sie schon bei der Pauschalierung der Abgaben besteht, vermieden werden.
Zweifellos gibt es darüber hinaus auch andere Landesabgaben, die gleichartig zu Bundesabgaben
sind und bei denen dieselbe Problematik auftritt. Es war daher zu überprüfen, ob nicht auch aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Bestimmungen über die Einhebung anderer
Landesabgaben an gleichartige Normen des Bundes angepaßt werden könnten.
Ich erlaube mir namens des Ausschusses, der sich am 1. Juli mit der Angelegenheit befaßt hat, den
Antrag zu stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Niederösterreichischen Getränkeund Speiseeissteuergesetzes 1973, Landesgesetzblatt Nr. 3701, wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit landesgesetzliche Bestimmungen über
die Einhebung von Landes- oder Gemeindeabgaben ohne zwingenden Grund verschieden zu den
Bestimmungen gleichartiger Bundesabgaben sind und gegebenenfalls dem Niederösterreichischen
Landtag dahingehende Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, mit welchen
zum Zwecke einer Verwaltungsvereinfachung und vor allem einer Entlastung der
Wirtschaftstreibenden abgabenrechtliche Bestimmungen des Landes insbesondere hinsichtlich der
Fristen an gleichartige Bestimmungen des Bundes angepaßt werden.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Diskussion und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Stangl.
Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Als einer der
Mitunterzeichner des Antrages des sozialistischen Landtagsklubs darf ich hier doch eine kurze
Erklärung, wie es zu diesem Antrag gekommen ist, abgeben. Der ursprüngliche Antrag der
sozialistischen Fraktion bestand eigentlich aus drei besonderen Hauptpunkten bzw. umfaßte drei
Aspekte.
Der erste Aspekt, der im Ausschussbericht und daher auch nicht in der Berichterstattung des Herrn
Abg. Fux beinhaltet war, war, daß man die Getränkesteuer, kurz gesagt, also die Abgabe für Getränke
und Speiseeis, wieder, so wie im Finanzausgleichsgesetz 1967 bemißt, wo es hieß „die entgeltliche
Lieferung von Getränken (mit Ausschluß damals noch von Bier und Milch) und Speiseeis wäre, wenn
es im Einzelhandel abgesetzt würde, die Bemessungsgrundlage der Abgabe gegenüber den
Gemeinden."
Wenn ich mir den Zeitenlauf ansehe, in dem diese Definition geändert wurde, Herr Abg. Wallner, dann
komme ich auch auf das Wort ,,Vertragstreue", denn im Bundesgesetzblatt Nr. 2 des Jahres 1967, wo
das Finanzausgleichsgesetz veröffentlicht wurde, ist man noch bei der Abgabebemessung gegenüber
den Gemeinden sozusagen Vertragspartner gewesen. Im selben Jahr hat man dann im
Bundesgesetzblatt Nr. 221 diese Definition geändert und aus der sogenannten Abgabesteuer eine
Verbrauchssteuer gemacht. Wenn ich das jetzt in die Praxis umsetze, bedeutet das, daß ein
Großmarkt, der zum Beispiel Getränke abgesetzt hat, die getränkesteuerpflichtig waren, bzw. auch Eis
abgesetzt hat, das speiseeisabgabepflichtig war, die gesamte Abgabe bei Getränken und Speiseeis
bei der zuständigen Gemeinde verrechnen mußte.
Durch den Erlaß im selben Jahr, also nach dem paktierten Finanzausgleich im Jahre 1967 - nur kurz
zur Erinnerung, es gab damals eine monokolore ÖVP-Regierung -, ist dann für manche Gemeinden
ein sehr starker Aderlaß eingetreten, weil nicht mehr die Abgabe, sondern der Verbrauch sozusagen
entscheidend war, der aber unkontrollierbar ist. Es haben dann eine Menge Großmärkte unter diesem
Titel mit den Gemeinden Extraverträge abgeschlossen und haben, obwohl sie im Preis keinen
Unterschied gemacht haben, halt für 75% der abgegebenen steuerpflichtigen Getränke an keine der
zuständigen Gemeinden Abgaben bezahlt, weil sie gesagt haben, daß der Verbrauch ja nicht in dieser
Gemeinde liegt, sondern irgendwo anders. Das betrifft natürlich alle Gemeinden, nicht nur im Umland
von Wien, wo gerade heute immer mehr Großmärkte vorhanden sind. Es entgehen daher den
Sitzgemeinden aus dieser gemeindeeigenen Steuerfindung Mittel. Ich gebe zu, daß vor allem hier
eine Sonderregelung notwendig ist, und das war auch der Grund, daß ich diesen Punkt des Antrages
im Finanzausschuß zurückgezogen habe, da hier eine besondere Härte gegenüber unseren
Weinbauern entstehen würde, die den sogenannten Haus- und Kellerverkauf haben.
Daher, meine Herren, glaube ich – und diese Bitte spreche ich auch aus, obwohl in diesem Antrag
und in der heutigen Vorlage im Ausschußbericht dieser Punkt nicht mehr enthalten ist -, müßte bei den
Finanzausgleichsverhandlungen doch getrachtet werden, daß auf der einen Seite die Gemeinden zu
ihrem Recht kommen, aber auf der anderen Seite auch das Los unserer Weinbauern besonders
berücksichtigt wird, sodaß wir beiden Gesichtspunkten Rechnung tragen. Wenn ich jetzt polemisch
wäre, würde ich sagen, na ja, die damalige Regierung hat sich anders geholfen, Herr Kollege Wallner,
solche Dinge gibt es auch. (Abg . Wallner: Ist auch der Bund gewesen!) Ist auch der Bund, da haben
Sie schon recht. Man hat den Weinbauern zwar dadurch geholfen, daß sie der Gemeinde keine
Getränkesteuer zahlen mußten, aber man hat dann in ziemlich kurzer Zeit eine 10%ige Weinsteuer
eingeführt. Also man hat sich schon in irgendeiner Form geholfen. Ich will aber diese Dinge nicht
heraufbeschwören, ich möchte zu den Dingen, die heute aktuell sind, etwas ausführlicher Stellung
nehmen.
Das Problem ist mit der Zurückziehung dieses Teiles des Antrages, glaube ich, nicht aus der Welt
geschafft, und wir Sozialisten sind der Meinung, daß bei den Finanzausgleichsverhandlungen sowohl
der Abgabe der Getränke in Großmärkten doch Rechnung getragen wird als auch im Hinblick darauf,
daß das Los der Weinbauern besonders berücksichtigt wird und in den Verhandlungen bei der Hausund Kellerabgabe ihren Niederschlag findet. Jetzt ist natürlich durch das Landesgesetz, vor allem
gezielt auf alle Gewerbetreibenden, ein Fristenlauf entstanden, wo derselbe Steuergegenstand durch
zwei Fristen belastet war. Wenn ich nur kurz erinnern darf.
Die Getränke- und Speiseabgabe war nach dem Gesetz gegenüber den Gemeinden bis zum 15. des
Folgemonates sowohl mit der Abgabenerklärung als auch mit den Abgaben selbst belastet. Derselbe
Steuergegenstand
hat nach dem Umsatzsteuergesetz und nach dem Alkoholabgabengesetz dann einen zweiten
Fristenlauf gegenüber dem Bund, der den Gewerbetreibenden im nächstfolgenden Monat bis zum 10.
die Möglichkeit gibt, abzurechnen. Das hat dazu geführt, daß jene, die sich selbst die Buchhaltung
und die Abgabenerklärung gemacht haben, denselben Gegenstand in zwei verschiedenen Fristen zu
behandeln hatten, einen bis zum 15. des vorangegangenen Monates, den anderen ca. sechs Wochen
nach Ablauf eines Kalendermonates. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, erfolgte unser Antrag.
Die bisherige Art der Abgabenerklärung hat sich auch in einer finanziellen Belastung
niedergeschlagen, weil für jenen Betrieb, der sich einen Steuerberater engagiert hat, faktisch immer
wieder die doppelten Kosten aufgelaufen sind. Ich darf hier noch hinzufügen, daß wir auch ersucht
haben, man möge von Seiten der Landesregierung überprüfen, ob es nicht auch in anderen Bereichen
der Steuerfindung verschiedene Termine gibt. Das, glaube ich, war aus dem gegebenen Anlaß eine
Selbstverständlichkeit.
Nun lassen Sie mich noch einige Dinge bemerken. Die sozialistische Fraktion ist nicht jene, die den
Antrag um des Antrages Willen oder der Optik wegen stellt. Ich habe diese Dinge schon sehr lange
beobachtet, Herr Kollege Kellner, und jetzt stehe ich auf demselben Standpunkt wie der Herr Kollege
Wallner. Schauen Sie, ich bin auch der Meinung, daß man, wenn etwas nicht erledigt werden kann,
wenigstens Nachricht geben sollte, daß die Angelegenheit in Erledigung bzw. in Behandlung ist oder
diese oder jene Absichten verfolgt werden.
Ich könnte Ihnen hier gleich einen Brief zeigen, den ich in Ablichtung vor einigen Tagen bekommen
habe. Der Brief behandelt den Fall vom 4. September 1976, wo die Kammer der
Wirtschaftstreuhänder feststellt, daß sie sich sofort nach dem Einlangen des Begehrens eines
Wirtschaftstreuhänders mit den zuständigen Stellen der Niederösterreichischen Landesregierung
direkt in Verbindung gesetzt habe und daß bereits mehrere diesbezügliche Besprechungen erfolgten.
Die Angelegenheit wurde seitens der NÖ Landesregierung dem fachlich zuständigen
Fremdenverkehrsausschuß zugeleitet und steht derzeit dort in Behandlung. Der Brief wurde
geschrieben am 21. März 1977, bis heute keine andere Antwort. Ich möchte das jetzt nicht deswegen
anziehen, weil der Herr Landeshauptmann nicht da ist, aber Herr Bürgermeister Wallner, geht es
Ihnen nicht auch so wie manchem anderen Bürgermeister? Wenn man dem Herrn Landeshauptmann
schreibt - ich denke hier vor allem an einen Fall wegen der Rauchfangkehrermaximaltarife und so
weiter, der ca. zweieinhalb Jahre zurückliegt -, so hat man nach zweieinhalb Jahren oder drei Jahren
auch noch keine Antwort!
Die Abgabe von Stellungnahmen ist etwas anderes, als wenn ein Bürgermeister dem Herrn
Landeshauptmann schreibt und gewisse Dinge in irgendeiner Form vorschlägt. Ich glaube, es ist auch
etwas anderes als ein Gemeinderatsbeschluß. Oder sagt man, im Gemeinderat wurde das nicht
behandelt und daher ist die Frist versäumt? Das ist hundert und eins, Herr Kollege Fidesser! Ich
glaube, wir sollten uns wirklich in diesem Haus einig sein und nicht nur gewisse Dinge hernehmen, die
uns gerade in das politische Konzept passen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses von uns eingebrachten
Gesetzentwurfes glauben wir, dass wir den Gewerbetreibenden eine Erleichterung bringen, vor allem
jenen Gewerbetreibenden, die die Nahversorgung gewährleisten, und daher werden wir
selbstverständlich dem vorliegenden Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Herr Abg. Gindl.
Abg. GINDL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag der SPÖFraktion, Landtagszahl 522, zu beraten. Dieser liegt dem Landtag in einer etwas geänderten Form
gegenüber der, wie er eingebracht wurde, zur Beschlussfassung vor. Herr Kollege Stangl hat bereits
darauf hingewiesen, daß ein Passus, der in besonderer Weise die Weinhauer vor allem in den
Buschenschankgebieten schwer betroffen hätte, entfernt werden konnte.
Ich möchte darauf verweisen, daß dies auf Antrag der ÖVP-Fraktion bzw. auf Intervention der
Weinbauvertretung geschehen ist. Ich stehe aber nicht an, auch zuzugeben, dass sich die SPÖFraktion - Kollege Stangl hat das erwähnt - dieser Meinung angeschlossen hat. Wenn ich davon rede,
daß von den Weinhauern dadurch eine neue steuerliche Belastung abgewendet werden konnte, dann
hat das sicher seine guten Gründe.
Ein Vergleich der Steuern in den weinbautreibenden Ländern Europas besagt, dass wir in Österreich
beim Wein die höchsten Steuern bezahlen. Die Steuerbelastung beim Wein in Österreich liegt bei 38
%, in Deutschland bei 1276, nur in einzelnen Gemeinden, die keine zusätzliche Gemeindesteuer
einheben, bei 22%, in der Schweiz, die besonders großzügig gegenüber dem Weinbau ist, liegt die
Steuerbelastung bei 6% und in Frankreich bei 17,6%. (Abg. Stangl: Wie sind die Förderungen?) Bitte?
(Abg. Romeder: Katastrophal!) Die Förderungen sind in der Schweiz wesentlich größer, Herr Kollege,
besonders beim Export. Auch in der Bundesrepublik, in Frankreich und in Italien fördert man
selbstverständlich die Weine derart, daß wir in den EWG-Ländern mit unseren exportierten oder zu
exportierenden Weinen kaum Fuß fassen können, weil die Weine dort so gestützt werden, daß wir mit
österreichischen Weinen zu den Preisen, die unseren Hauern halbwegs ein Einkommen sichern
würden, nicht ankommen.
Dem gegenüber stehen allerdings noch die Sorgen, daß wir in Österreich über außerordentlich große
Weinvorräte verfügen. Verschiedentlich wird die Meinung geäußert, das liege in erster Linie daran,
daß die Weinhauer in Österreich Weinreben zügellos ausgesetzt hätten. Auch dem Landtag von
Niederösterreich kommt man hin und wieder mit dem Vorwurf, er sei bei der Regelung der
Weingesetze zu großzügig vorgegangen. Ich habe ja selbst - ich glaube, es war 1974 - Gelegenheit
gehabt, dazu Stellung zu nehmen. Ein Vergleich mit Ernten und Verbrauch straft eigentlich diese
Aussagen Lügen. Die Ernte im Jahre 1977 betrug knapp 2,6 Millionen Hektoliter, 1976 belief sie sich
auf 2,9 und 1975 auf 2,7 Millionen Hektoliter. Der Durchschnittsverbrauch der Österreicher liegt pro
Kopf zwischen 35 und 36 Liter pro Jahr. Das ist annähernd die gleiche Menge, die wir in Österreich
ernten. Würde man dann noch die Exporte abziehen, hätten wir im Inland weniger Wein als wir
konsumieren, zumal ja auch die Gäste, die als Fremde zu uns kommen, ganz gern ein Glas oder
mehrere Gläser Wein genießen. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, daß man in den letzten
Jahren bei der Bewilligung von Importen äußerst großzügig, ich möchte fast sagen leichtsinnig zu
Werke gegangen ist. Wenn seit den Jahren 1975 eineinhalb Millionen Hektoliter Wein importiert
wurden und dem nur 500.000 Hektoliter Export gegenüberstehen, dann dürfen wir uns nicht wundern,
wenn wir eine gewaltige Menge von Wein vor uns herschieben. Ein Problem, das auch nicht dadurch
gelöst werden kann, daß wir zusätzlichen Lagerraum beschaffen.
Ich stehe nicht an, der Landesregierung dafür zu danken, daß im Budget dieses Jahres 3 Millionen
Schilling für den Lagerraum zur Verfügung gestellt wurden. Das gibt selbstverständlich die
Möglichkeit, die Ernten unterzubringen. Aber die Unterbringung allein ist es gar nicht, wir müssen
diese Ernte auch absetzen können. Und daher die unabdingbare Forderung, Importe auf ein
Mindestmaß einzuschränken. Es muß unser Bestreben sein, in erster Linie das Produkt des
österreichischen Weinhauers anzubringen und erst dann Weine aus dem Ausland hereinzulassen. Es
muß eine gewisse Bestürzung auslösen, wenn in den letzten Wochen bei den Verhandlungen über
das Akkordino trotz heftigen Einspruches der im Weinbau Verantwortlichen die festgesetzten Mengen
von 53.000 auf 60.000 Hektoliter erhöht wurden. Man könnte sicherlich sagen, 7.000 Hektoliter sind
keine weltbewegende Menge, aber in einem Faß, das bereits am überlaufen ist, tut natürlich jeder
Tropfen weh. Das spiegelt sich auch in den Weinpreisen wider. Wenn wir im April 1976 - ich sage hier
niederösterreichische Durchschnittspreise – einen Durchschnittspreis von 7,88 Schilling hatten, 1977
7,17 Schilling und 1978 6,54 Schilling, dann ist das ein Beweis dafür, daß die Situation im Weinbau
äußerst angespannt ist.
Und wie sieht es heuer aus? Ich weiß, dass man nirgends leichter und lieber Prognosen stellt als im
Weinbau und daß gerade die Massenmedien nichts lieber weitergeben als Weinprognosen, leider
nicht immer zum Vorteil derer, die sie betreffen. Es scheint, als ob zur Zeit draußen ein Ansatz stünde,
der uns eine gute Weinernte bescheren könnte. In wenigen Wochen wird die Blüte vorbei sein, und
dann wird man endgültig darüber reden können. Das hieße, wir haben Sorge dafür zu tragen, daß
diese Ernte untergebracht werden kann, und wir werden an die zuständigen Stellen herantreten
müssen, in besonderer Weise auch an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
bezüglich Lagerraum, und vor allen Dingen an den Finanzminister um Aufstockung der Mittel für den
Weinwirtschaftsfonds, mit welchen man den Absatz fördern bzw. die Lagermengen entsprechend
finanzieren könnte.
Gestatten Sie noch eine Aussage zu der oft erhobenen Meinung, ja kann man den Wein nicht sonstwo
unterbringen, zum Beispiel als Süßmost? Die derzeitige Situation mit 0,8 ‰, die wir als Weinhauer
auch bejahen, erfordert ja, daß soundso viele Menschen eben keinen Wein beim Heurigen, oder wo
sie sonst sind, trinken dürfen. Und immer lauter hören wir die Frage: Ist es nicht möglich, mehr
Süßmost unter die Menschen zu bringen? Rier ein Vorschlag, den man echt überdenken sollte:
Das Buschenschankgesetz in Niederösterreich gestattet den Besitzern von Weingärten, Wein, Sturm,
Traubenmost und Traubensaft in ihren Betrieben auszuschenken, soferne Produkte aus dem eigenen
Betrieb sind. Nun ist es selbstverständlich, daß zur Zeit der Weinlese alle Buschenschenken oder
Weinhauer in der Lage sind, den Interessenten Traubenmost anzubieten. Die Haltbarkeit dieses
Produktes ist naturbedingt äußerst gering. Dann setzt die Gärung ein, und nur wenige sind in der
Lage, auf Grund der weingesetzlichen Bestimmungen oder auf Grund des Buschenschankgesetzes
Traubensaft oder Traubenmost das ganze Jahr über anzubieten, weil sie eben technisch nicht in der
Lage sind, eine Konservierung so durchzuführen, daß sie dem Weingesetz entspricht und
andererseits den Saft entsprechend haltbar macht. Es wäre wirklich zu überlegen, ob man nicht das
Buschenschankgesetz dahingehend novellieren könnte, daß für den Traubenmost in diesem
speziellen Fall auch der Zukauf möglich ist, sodaß alkoholfreies Getränk aus Traubensaft das ganze
Jahr über dem Konsumenten angeboten werden könnte und eine gewisse Entlastung des
Weinmarktes stattfände.
Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe mir erlaubt, Ihnen einen kurzen Überblick
über die Situation im Weinbau zu geben. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, wenn die Weinhauer
gelegentlich an den Landtag bzw. an die Bundesregierung herantreten, ihre Sorgen, die von Jahr zu
Jahr dringender werden, zu den Ihren zu machen und lindern zu helfen. Selbstverständlich wird die
ÖVP-Fraktion dem vorliegenden Antrag in der Fassung, in der die Bedrohung der Weinhauer
ausgeklammert ist, ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. FUX: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 530 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des
Finanzausschusses über die Zahl 530, betreffend die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes
1974, berichten.
Eingangs wird in der Vorlage die Entwicklung der Landesumlage aufgezeigt, die ich zusammenfassen
darf in dem Satz, dass die Landesumlage als Ersatz für früher den Ländern zustehende
Besteuerungsrechte eingeführt wurde. Die Länder waren daher auch stets bereit, auf die
Landesumlage zu verzichten, verlangten jedoch verständlicherweise die Gewährung der früheren
Steuerhoheiten und der damit verbundenen Besteuerungsrechte. Diese Realisierung könnte aber nur
durch Änderung des Finanzverfassungsgesetzes 1948 erfolgen.
Die Bemühungen der Gemeindevertreter bei den Finanzausgleichsverhandlungen gingen, da eine
totale Abschaffung der Landesumlage aus den erwähnten Gründen nicht möglich war, in der
Richtung, den Prozentsatz zu senken, was auch durchgeführt wurde, und zwar ursprünglich von 15%
bis zum 31. Dezember 1971 auf 14,5% und in der Folge auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes
1973 auf 12,5%.
Auf Niederösterreich bezogen, betrug die Landesumlage im Jahre 1977 laut Voranschlag 428
Millionen Schilling, dem gegenüber aber stehen Gesamtförderungsausgaben des Landes für
Gemeinden in der Höhe von 1.361,000.000 Schilling. Mit diesen Mitteln wurden also bedeutende
Beiträge zum Schulund Kindergartenfonds, zum Ausbau der Krankenanstalten, für Uferschutz- und
Regulierungsarbeiten, für die Errichtung von landwirtschaftlichen Wegebauten und für agrarische
Operationen gewährt, um nur auf die wichtigsten Vorhaben oder Förderungsmaßnahmen
hinzuweisen.
Selbstverständlich ist das Land zu derartigen Förderungsausgaben nur imstande, wenn es auch die
erforderlichen Einnahmen erzielt. Eine dieser Einnahmen stellt unbestritten die Landesumlage dar, die
jedoch im Vergleich zu den seitens des Landes für die Gemeinden erbrachten Gegenleistungen als
geringfügig bezeichnet werden muß.
Die Vorlage sieht nun vor, daß der § 4 abgeändert wird und lauten soll: „Die Landesumlage ist
ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu verwenden."
Ich darf daher namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Landesumlagegesetzes 1974
wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Präsident
Binder.
Abg. Präsident BINDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses!
Mit der Zahl 530 steht ein Antrag mit Gesetzentwurf zur Beratung, der die Änderung des
Landesumlagegesetzes aus 1974 zur Folge hat, und zwar hat der § 4 zu lauten: „Die Landesumlage
ist ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zu
verwenden." Ich darf vorausschicken, daß die SPÖ-Fraktion diesem Antrag die Zustimmung erteilen
wird, und zwar deshalb, weil im Landesbudget 1978 die entsprechende Summe vorgesehen ist und
der derzeit geltende Finanzausgleich per 31. Dezember 1978 ausläuft, in dem die Landesumlage mit
12,5% gesetzlich geregelt ist.
Davon - und das sage ich ausdrücklich - kann aber nicht abgeleitet werden, daß wir der
Landesumlage auch im neuen Finanzausgleich zustimmen werden. Das können wir auch gar nicht,
weil sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund in ihrem Forderungsprogramm zum
Finanzausgleich, der derzeit verhandelt wird, die Beseitigung der Landesumlage vorgesehen haben.
Weshalb hier im Hause ein solcher Antrag überhaupt eingebracht wurde, ist mir unverständlich. Wenn
ich dabei berücksichtige oder daran denke, daß es ein Schreiben des Gemeindebundes an die
Verbindungsstelle der Bundesländer gibt, in dem vorgeschlagen wird, die Landesumlage auf 8 %
herabzusetzen und die verbleibenden 8% in einem Fonds zu verwalten und unter Beiziehung der
Gemeindeverbände darüber zu bestimmen, dann muß ich mich wundern, was hier quer durch die
Länder oder überhaupt auch fraktionell im Gemeindebund vor sich geht.
Das Land wird, wie gesagt, mit diesem Beschluß, den wir heute zu fassen haben, verpflichtet, die
Landesumlage ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden bzw.
Gemeindeverbände zu verwenden. Hier eine Feststellung: Das wundert mich deshalb, weil ja schon
bisher niemand das Land daran gehindert hat, dies zu tun. Außerdem wird seitens des Landes immer
nur dann darauf hingewiesen, wenn vor der Landesumlage die Rede ist, daß nämlich das Land die
Gemeinden Niederösterreichs - das ist auch in der Antragsbegründung so ausgeführt – mit einer
Summe von 1,3 bis 2 Milliarden Schilling fördert. Es kommt ganz darauf an, wer das sagt. Wenn der
Landesfinanzreferent dies sagt, sagt er meistens 1,3 bis 1,4 oder 1,5 Milliarden Schilling, wenn es der
Herr Landeshauptmann Maurer sagt, dann sind es vielleicht 1,8 oder 2 Milliarden Schilling. Auch in
der Presse war darüber zu lesen.
Es wäre daher sehr interessant, welche Zahl denn wirklich richtig ist. Wenn man dann ein bisserl
näher hineinschaut, müsste man auch prüfen, was mit den Ausführungen über die Förderung der
Gemeinden gemeint ist. Ich glaube, daß es auch hier entsprechende Abstriche geben kann. Und
wenn es so ist, daß die Gemeinden schon bisher so viele Förderungsmittel erhalten haben, muß man
sich wieder wundern, daß dieser Antrag eingebracht wurde, denn dann muß man den Schluß ziehen,
daß die Landesumlage ja schon bisher zur Gänze verwendet wurde. Ich werte es aber als ersten
Erfolg unserer bisherigen Forderung nach Beseitigung der Landesumlage, daß die Mehrheit des
Hauses mit dem vorliegenden Antrag entsprechend reagiert. Auf keinen Fall gehen wir aber mit der
Begründung des Antrages konform, und zwar deshalb nicht, weil die Landesumlage nicht mehr
zeitgemäß, außerdem ungerecht und systemwidrig ist. Die Einhebung der Landesumlage steht
nämlich mit dem § 4 des Finanzverfassungsgesetzes im Widerspruch. Da heißt es: „Nach dieser
Bestimmung hat unter anderem die Einhebung der Landesumlage in Übereinstimmung mit der
Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen und ist darauf Bedacht zu nehmen, daß
die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden."
Die Grenzen der Verschuldung und damit die Grenzen der Leistungsfähigkeit für die
niederösterreichischen Gemeinden wurden aber bereits überschritten. Es ist sehr interessant, wenn
man die Ausführungen von Herrn Professor Wallner im Zusammenhang mit dem
Finanzverfassungsgesetz gehört hat, der davon gesprochen hat, daß die Gemeinden finanziell
entsprechend ausgestattet werden müßten - ich stimme dem vollinhaltlich zu -, aber dann dürfe es
keine finanzielle Bevormundung der Gemeinden geben - so ungefähr hat das gelautet -, bzw. sei es
wünschenswert und absolut notwendig, daß die Gemeinden eine finanzielle Selbständigkeit erhalten.
Das kann man mit der Landesumlage in Zusammenhang bringen und davon reden, daß eben diese
Landesumlage nicht mehr zeitgemäß und außerdem systemwidrig ist. Die Länder sagen nun - sehr
interessant -, daß sie einer ersatzlosen Streichung der Landesumlage nicht zustimmen könnten und
ein Ausgleich erfolgen müßte, ein Abtausch, wie das genannt wird, mit anderen Steuern, die sonst die
Gemeinden erhalten. Sie haben aber den bisherigen Reduzierungen vorerst einmal von 20% auf 15,
dann auf 14,5 und letztlich 1973 auf 12,5% zugestimmt und diese Reduzierung, Herr
Landesfinanzreferent, bestens verkraftet. Das muß man auch zugeben, und daher kann man davon
ableiten, daß auch eine künftige Reduzierung oder eine solche, die mit 1. Jänner 1979 wirksam wird,
ebenfalls verkraftet wird bzw. die Landesumlage vielleicht überhaupt beseitigt werden kann. Auch
dann, glaube ich, wird die Kasse in Niederösterreich stimmen. (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Stimmt auch, wie man es nimmt!)
Im Gegensatz zu den Ländern waren aber die Gemeinden im Finanzausgleich viel schlechter gestellt,
und zwar deshalb, weil die Aufgaben, die die Gemeinden übertragen bekommen haben, nicht mit der
finanziellen Ausstattung Schritt gehalten haben. Sie haben Aufgaben bekommen, wurden aber nicht
gleichzeitig mit finanziellen Mitteln entsprechend ausgestattet. Die Länder haben sich in dem
Zeitraum, in dem der Verschuldungsgrad der Gemeinden immer weiter anstieg – in Niederösterreich
beträgt dieser Verschuldungsgrad per Ende 1977 schätzungsweise 11 Milliarden Schilling -, immer
mehr entschuldet. Auch das stimmt. Die Gemeinden sind dagegen kaum mehr in der Lage, ihre
Aufgaben entsprechend zu bewältigen.
Die Forderung nach Beseitigung der Landesumlage ist ja außerdem nicht die einzige, die die
Gemeinden an den neuen Finanzausgleich haben, sie ist nur eine unter mehreren. Wenn man zum
Beispiel heute von der Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels oder dessen Beseitigung
spricht, so müßte man eine genaue Durchrechnung anstellen, wie dieser Schlüssel wirklich aussieht.
Bedingt durch den Finanzkraftschlüssel, der zum Beispiel bei der Einhebung der Sozialhilfebeiträge
sowie bei der Landesumlage und letztlich auch vom NÖKAS oder im Krankenanstaltensprengel
angewendet wird, sieht dieser Bevölkerungsschlüssel nämlich in der Endabrechnung wesentlich
anders aus und ist für viele Gemeinden bedeutend günstiger. Auch das muß man sich einmal in dem
Zusammenhang anschauen.
Niederösterreich ist außerdem das einzige Bundesland unserer Republik, das bei der Einhebung der
Landesumlage 50% der Bundesertragsanteile der Gemeinden bei der Besprechung mit heranzieht.
Auch das ist meiner Ansicht nach ungerecht und bedeutet immer wieder eine Umverteilung der den
Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel. Es gibt in Niederösterreich bereits Gemeinden, die einen
sehr hohen Prozentsatz ihrer Ertragsanteile an Landesumlage bezahlen und mehrere Gemeinden, bei
denen die Sozialhilfe, die Landesumlage und der NÖKAS-Beitrag bereits mehr ausmachen, als sie
Ertragsanteile bekommen. Man muß sich das übrigens ansehen, um festzustellen, ob es
verfassungsmäßig überhaupt möglich ist, nämlich, daß eine Gemeinde, im Zusammenhang mit der
Landesumlage betrachtet, mehr als die im Gesetz vorgesehenen 12,5% abgezogen bekommt bzw. zu
bezahlen hat.
Dazu kommt, daß es bei der Vergabe von Förderungsmitteln durch das Land wohl Richtlinien, aber
keinen Rechtsanspruch gibt. Manche Gemeinden kommen daher sehr gut zu Rande, wenn es darum
geht, solche Mittel zu erhalten, und manche Gemeinden weniger. Das ist im wesentlichen auch der
Grund, weshalb man seitens der Mehrheit die Landesumlage beibehalten will. Feststeht, dass der
überwiegende Teil der niederösterreichischen Gemeinden stark verschuldet ist, dass es bereits
mehrere Gemeinden gibt, die außerordentliche Vorhaben nicht mehr durchführen können, weil sie
entweder einen Budgetabgang haben bzw. den Darlehens- und Zinsendienst nicht leisten können.
Das ist ein Grund mehr, weshalb wir für die Beseitigung der Landesumlage eintreten. Wenn die
Gemeinden nämlich die Landesumlage nicht mehr zahlen brauchen, haben sie die dafür
aufzuwendenden Mittel von Haus aus für ihre eigene Kasse und können sie in ihrer eigenen
Gemeinde verwenden. Ein einziges Beispiel darf ich als Bürgermeister bringen. Meine Gemeinde
bekommt an Bundesertragsanteilen im Jahre 1978 3,477.000 Schilling, zahlt an Landesumlage
702.000 Schilling, an den NÖKAS 529.000 Schilling und Sozialhilfebeiträge in der Höhe von 538.000
Schilling. Das sind zusammen 1,769.000 Schilling, also die Hälfte der Ertragsanteile gehen hier allein
für diese drei Punkte weg.
Bei dieser Gelegenheit sei vermerkt, ohne heute näher auf diese Materie eingehen zu wollen, daß
man bei der nächsten Gelegenheit auch über den Prozentsatz der aufzubringenden Mittel für die
Sozialhilfe neuerlich reden muß, und zwar in verschiedener Hinsicht. Ich will aber heute keine Debatte
zum Finanzausgleich abführen, sondern wollte in erster Linie unsere Meinung zur Landesumlage zum
Ausdruck bringen, von der wir glauben, daß sie nicht zeitgemäß, systemwidrig und für die Gemeinden
ungerecht ist. Aus den eingangs genannten Gründen darf ich abschließend nochmals zum Ausdruck
bringen, da8 wir dem Antrag des Finanzausschusses die Zustimmung geben. (Beifall
bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Romeder.
Abg. ROMEDER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kein
Geheimnis, daß die Politik im Staat, in den Ländern, in den Regionen, die Aufgabe hat, die
wirtschaftspolitische Entwicklung, die kulturelle und auch die gesellschaftspolitische Entwicklung mit
zu steuern und damit auch die Lebensqualität, die Lebenschancen, entsprechend zu beeinflussen.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, ist es sicher vor allem auch notwendig, ganz gleich, aus
welcher Weltanschauung man diese Politik betreibt, ganz gleich, von welcher Ideologie man ausgeht,
daß man über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Ob sie vorhanden sind oder nicht vorhanden
sind, hängt sicher von internationalen Verhältnissen ab, aber auch von den politischen
Entscheidungen auf jeder Ebene, die in einem Land, in einem Staat getroffen werden. Dann hängt es
auch davon ab, wie die Chancen gegeben sind, im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, um
auch hier eine entsprechende Lebensqualität zu schaffen. Diese Geldmittel werden in Österreich seit
den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg auf Grund des Finanzausgleiches immer wieder von Zeit zu
Zeit ausgehandelt und aufgeteilt.
Wenn heute im Zusammenhang mit dieser Finanzverfassung gerade auch die Frage der Normierung
der Vertretung der Gemeinden hier in den Vordergrund gestellt wurde, darf ich vielleicht nur ganz kurz
einen einzigen Satz ergänzend sagen. Präsident Binder hat gemeint, der Bund anerkenne ja die
Gemeindevertreter, aber in den Ländern gebe es Schwierigkeiten. Wir dürfen im Lande
Niederösterreich mit Stolz sagen, daß gerade die Gemeindevertretungen - darin sind wir uns
hoffentlich einig - äußerst anerkannt, rechtlich abgesichert und als Interessensvertretung in der
Gemeindeordnung eingebaut sind. Ich glaube, das sollte man nicht vergessen. Man kann nämlich
nicht pauschal sagen, die Länder anerkennen nicht die Vertretungen der Gemeinden. Wir würden uns
daher nur wünschen, daß das, was wir zu Hause bereits geschaffen haben, auch auf Bundesebene
endlich zum Tragen kommt. Das war auch unser Antrag, und ich wollte im Rahmen dieser Vorlage nur
ganz kurz noch nachtragen, dass wir hier vorbildlich sind wie in vielen Belangen in Niederösterreich,
und daher haben wir diesen Wunsch an den Bund herangetragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute die Frage der Landesumlage durch den Antrag
der ÖVP-Abgeordneten mit der Zweckbindung in den Mittelpunkt gestellt wird, dann ist es sicher ein
Teilaspekt der wirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Möglichkeiten der
Gebietskörperschaften in diesem Lande, in diesem Staat. Die Landesumlage ist nicht alles, sie ist ein
Aspekt. Daß hier noch sehr viele andere Dinge mit zum Tragen kommen müssen – mein Vorredner,
der Herr Präsident Binder, hat darauf hingewiesen, vor welchen Problemen die Gemeinden in diesem
Lande stehen -, glaube ich, ist kein Geheimnis. Hier haben ja auch die zuständigen Vertretungen,
Gemeindebund, Städtebund - ich darf gerade für den Gemeindebund ganz kurz an einige
Forderungen erinnern -, entsprechende Wünsche an die Länder im Zusammenhang mit
Landesumlage, aber auch ganz speziell an den Gesamtstaat, an den Bund, herangetragen.
Ich darf nur ganz kurz auf einige Dinge verweisen: Stufenweise Beseitigung des abgestuften
Bevölkerungsschlüssels, Beteiligung der Gemeinden an der Körperschaftssteuer, Einführung der
Ertragsanteile, Kopfquotenausgleich, dynamische Valorisierung der Fixbeträge, Ersatz des
Bedarfsausgleiches oder Steuerkraftausgleich, Wohngemeindenausgleich. Ich glaube daher, die
Problematik der Gemeinden ist auch in der Gesamtschau zu sehen, in der Gesamtschau mit den
Wünschen an den Gesamtstaat. Es haben mit kleineren Ausnahmen weder die Gemeinden noch die
Länder eine eigene Steuerhoheit. Sie sind daher auf den Bund angewiesen, und wir mußten ja gerade
in letzter Zeit feststellen, daß der Finanzausgleich auf Grund der Kompetenz-Kompetenz unserer
Meinung nach laufend durchbrochen wurde, indem die neuen Steuern nicht dem Finanzausgleich
unterworfen wurden, sondern regelmäßig allein vom Bund zur Stopfung von Budgetlöchern, wie wir
immer wieder nachlesen und nachprüfen können, verwendet wurden. Gelder, die den Gemeinden und
auch den Ländern hätten zugeteilt werden müssen, wenn man nicht von dieser rechtlichen
Kompetenz-Kompetenz einseitig Gebrauch gemacht hätte. Wir wären heute auf vielen Ebenen leichter
in der Lage, die Probleme der Gemeinden und sicher auch die des Landes im Griff zu haben und das,
was die Bevölkerung von uns erwartet, nämlich Problemlösungen, entsprechend in Angriff zu nehmen.
Es ist hochinteressant, die Geschichte der Entwicklung der Landesumlage im Rahmen der
Finanzverfassung, im Rahmen des Finanzausgleiches, zu sehen. Ich möchte hier nicht auf die
Problematik in der Ersten Republik zurückgehen, da ja die jetzige Rechtsbasis größtenteils doch auf
das Deutsche Reich zurückgeht. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir alle sehr
froh, daß es gelungen ist, diese Landesumlage, die ja praktisch einmal eingetauscht wurde - das
wurde bereits von meinen Vorrednern gesagt und es wurde auch vom Berichterstatter darauf
hingewiesen -, im Laufe der letzten Finanzausgleichsverhandlungen im Prozentsatz regelmäßig
abzustufen. Ich glaube heute, wenn man sich, auch als Gemeindevertreter, nur auf die Landesumlage
einschießen und diese als alleinigen Aspekt sehen würde, müßte man fast den Eindruck haben, daß
hier rein parteipolitisch vorgegangen wird, daß man die übrigen Forderungen an den Bund vergessen
will, daß man ablenken will.
Sicher, auch die Neuregelung der Landesumlage ist über alle Parteien hinweg eine Frage, die gelöst
werden muß. Wenn aber der Eindruck entsteht, nur darum ginge es, wie das öfter auch in
Presseberichten, in Massenmedien, bei Aussagen nachzulesen ist, und daß von anderen Dingen nicht
gesprochen wird, dann könnte man fast, wenn man, wie’ der Kollege Stangl immer sagt, demagogisch
sein möchte, behaupten, hier stünden parteipolitische Überlegungen im Vordergrund. Hier, meine sehr
geehrten Damen und Herren, ist es hochinteressant, daß im Rahmen der angelaufenen
Finanzausgleichsverhandlungen, bei Vorgesprächen und so weiter, etwas zu beobachten ist, was
vielleicht auch innerhalb der SPÖ zu überlegen sein wird, denn auch Vertreter von Ländern, wo der
Finanzreferent von der SPÖ gestellt wird, haben keine große Freude mit der zur Gänze ersatzlosen
Beseitigung und Streichung der Landesumlage. Ich verweise auf den Finanzreferenten von Wien,
aber speziell vom Burgenland oder von Kärnten. Ja, rechtlich richtig, vom Burgenland und von
Kärnten.
Lieber Freund Thomschitz, wenn Du sagst, in Niederösterreich sei eben die Aufgabenstellung eine
andere, dann seien wir doch gemeinsam so seriös und so gerecht, auch hier einzukalkulieren, daß ja
nicht parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen
und Herren, wenn man heute die Frage der Landesumlage diskutiert - und gerade unsere Fraktion hat
sie eben mit diesem Antrag neu angeschnitten -, dann soll hier von der OVP in diesem Hause, von der
ÖVP im Landtag und auch von den ÖVP-Kommunalpolitikern ein Schritt für eine künftige Entwicklung
gesetzt werden.
Wenn wir uns heute überlegen, daß wir in Niederösterreich, unabhängig von den sonstigen
Problemen des Finanzausgleiches, bereit sind, die Landesumlage zweckzubinden, dann sollte man
das nicht mit einer Handbewegung vom Tisch fegen und sagen, na ja, bis jetzt behauptet ihr oder ist
unbestritten, daß de facto auch für die Gemeinden das Geld verwendet worden ist. Auch das ist eine
politische Einstellung, daß dieses Geld bisher für die Gemeinden verwendet wurde. Wir in
Niederösterreich vertreten eben die Meinung, es gibt nur eine Harmonie zwischen Gemeinde- und
Landespolitik, und nur dann, wenn diese Harmonie stimmt, ist es möglich, eine moderne Entwicklung
in diesem Staat zu steuern. Dazu brauchen wir kein Gegeneinander, denn ein Gegeneinander würde
auch auf dieser Ebene einen Klassenkampf bedeuten. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Harmonie kann nur gegeben sein, wenn man sich in
Sachfragen laufend auseinandersetzt und Problemlösungen sucht, zum Wohle des Landes, zum
Wohle der Gemeinden und zum Wohle der Bevölkerung. Man muß ja überlegen, was das Ziel der
Landespolitik ist, das muß auch das Ziel der Bundespolitik sein, daß muß auch das Ziel der
Gemeindepolitik sein. Vielleicht auch hier eine grundsätzliche Bemerkung.
Es unterscheiden uns in der Problematik des Verhältnisses Bund:Land:Gemeinde und somit auch im
Zusammenhang mit der Problematik des Finanzausgleiches und der Landesumlage sicher auch
weltanschauliche Überlegungen. Das ist kein Geheimnis. Wir verfolgen hier das Prinzip der
Subsidiarität und des Föderalismus. Was die kleinere Einheit leisten kann, soll die größere Einheit
nicht übernehmen. Wir sind daher nicht für zentralistische Tendenzen zu haben, weil wir der Meinung
sind, daß eine günstigere Lösung für unsere Bevölkerung und für den Menschen gegeben ist.
Auch beim Seniorengesetz stellen wir heute fest, daß das Land Hilfestellungen gibt und der
Schwerpunkt draußen in den Gemeinden liegt. (Abg. Leichtfried: Bei den Senioren schon!) Ich glaube,
das anerkennen gerade unsere Senioren, und Sie müssen das ja auch, glaube ich, zur Kenntnis
nehmen, sonst hätten Sie nicht im Bezirk Mödling beinahe eine andere Vorgangsweise
vorgeschlagen, (Abg. Fürst: Welche denn?) meine sehr geehrten Damen und Herren: daß man nicht
mehr bereit ist, den Senioren auch über die Gemeinden hinaus etwas zu bieten. Das wäre nur eine
Ergänzung gewesen zu den Aktivitäten auf Gemeindeebene.
Hier, meine sehr Geehrten, wird gerade mit dem heutigen Gesetzesvorschlag der Zweckbindung ein
ganz gewaltiger Schritt nach vorne getan, denn die Zweckbindung bedeutet praktisch, rechtlich
gesehen, einen totalen Verzicht. Wenn sich nämlich das Land als Gesetzgeber nicht selbst
verpflichtet, dieses Geld den Gemeinden zu geben, dann kommt es auch wiederum den Gemeinden
zugute. Es ist nur eine Sache der Verteilung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier würden wir uns, glaube ich, darüber einig sein: daß
auch in diesem Land und im Gesamtstaat Regional- und Strukturpolitik zu betreiben ist, daß auch hier
die Weltanschauungsfrage mit zum Tragen zu kommen hat, daß auch für schwächere Regionen, für
die schwächeren Gebiete, entsprechend vorzusorgen ist. Es sollen nicht die Reichen reicher werden
und die Armen ärmer, sondern alle mitsammen sind wir ein Land und auch ein Gesamtstaat mit
gleicher Entwicklung.
Aus dieser Überlegung heraus, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man auch hier unsere
Wünsche, die wir als Gemeindevertreter von kleinen und von großen Gemeinden, von
finanzschwachen und von finanzstarken Gemeinden immer herangetragen haben, sehen. Die
Landesumlage ist ein Teilaspekt im Rahmen des gesamten Finanzausgleiches, und wir sind
überzeugt, daß es gerade mit diesem Schritt nach vorne möglich ist, eine moderne Entwicklung
einzuleiten, zum Wohle unserer niederösterreichischen Gemeinden und damit auch zum Wohle der
Bevölkerung in diesem Lande. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Blochberger, die Verhandlung zur Zahl 532 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. BLOCHBERGER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich berichte namens des Finanzausschusses zur Vorlage, Zahl 532. Diese beschäftigt
sich mit der Aufstockung der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Der Zubau ist deshalb
erforderlich geworden, weil 1956 81 Bedienstete beschäftigt waren und heute ein Bedienstetenstand
von 94 zu registrieren ist. Ein internationaler Vergleich besagt, daß im Durchschnitt 9 bis 12
Quadratmeter pro Bediensteten zu rechnen wären. In der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt ist
aber leider nur ein Bereich von 8 Quadratmetern pro Bedienstetem vorhanden. Eine Aufstockung
dieses Gebäudes ist daher unbedingt notwendig.
Der Lösungsvorschlag, der hier zur Behandlung steht, sieht die Aufstockung des Wohn- und
Gendarmerietraktes vor, um Büroräume zu schaffen. Bei Realisierung dieses Vorhabens würde sich
die Gesamtnutzfläche um ca. 413 Quadratmeter erhöhen. Die Stadtgemeinde Wr. Neustadt hat mit
Bescheid vom 8. März hier bereits die Baubewilligung erteilt. Bei einem umbauten Raum von 1.486
m3 werden sich die Kosten den Projektes laut Schätzung des Gebietsbauamtes auf rund 6 Millionen
Schilling belaufen.
Ich darf nun namens des Finanzausschusses, meine sehr verehrten Damen und Herren, folgenden
Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Für die Aufstockung des Amtsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt wird der Betrag
von 6,050.000 Schilling genehmigt.
2. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt mit 3,100.000 Schilling im ersten Jahr, mit 2,950.000
Schilling im zweiten Jahr.
3. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses
Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Leichtfried, die Verhandlung zur Zahl 535 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Roher Landtag! Der Gemeinderat der
Stadtgemeinde Gmünd hat am 6. Oktober 1977 mit Stimmeneinhelligkeit den Ausbau des
Krankenhauses Gmünd beschlossen, um einerseits dem im Raumordnungsprogramm für das
Gesundheitswesen für diese Krankenanstalt vorgesehenen Ausbauplan Rechnung zu tragen und auf
der anderen Seite die Anstalt auf einen Standard zu bringen, der den modernen Grundsätzen für den
Betrieb einer Krankenanstalt und der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft auf diesem Sektor
voll entspricht.
Zu diesem Zweck soll bis zum Jahre 1982 ein Neubau im Anstaltsareal errichtet werden, welcher die
nicht mehr entsprechenden Gebäudeteile ersetzen soll. Die Kosten für dieses Bauvorhaben werden
voraussichtlich 245,600.000 Schilling betragen.
Mit Rücksicht auf den großen Umfang der bereits erfolgten Beitragszahlungen und Beitragszusagen
für andere Krankenanstalten und die Finanzlage des Landes können vorläufig keine Landesbeiträge
flüssig gemacht werden. Der Landesanteil muß daher vorfinanziert werden. Da die Stadtgemeinde
Gmünd über keine ausreichenden Baumittel verfügt, ist sie außerdem gezwungen, den restlichen
Anteil im Darlehensweg zu finanzieren.
Die Stadtgemeinde Gmünd ist am 10. Oktober 1977 mit Rücksicht auf die Notwendigkeit des
Krankenhausbaues und die Unmöglichkeit einer anderen Finanzierungsart auf Grund des vorhin
erwähnten Gemeinderatsbeschlusses, der auch die Darlehensaufnahme und den Antrag auf
Übernahme der Landeshaftung umfaßt, an das Land herangetreten, für ein zur Realisierung des
Ausbauvorhabens in der Höhe von 196,500.000 Schilling erforderliches Darlehen die Haftung des
Landes Niederösterreich als Bürge und Zahler gemäß § 1375 ABGB zu übernehmen.
Dieser Betrag entspricht 80 vom Hundert der Ausbaukosten, womit der anfallende Kostenanteil des
Landes Niederösterreich und der Stadtgemeinde Gmünd finanziert werden soll.
Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu
stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, für ein von der Stadtgemeinde Gmünd
zum Ausbau ihrer Allgemein-öffentlichen Krankenanstalt aufzunehmendes Darlehen die Haftung des
Landes gemäß 5 1357 ABGB bis zur Höhe von 196,500.000 Schilling zu übernehmen.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung dieses
Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing ROBL: Da niemand zum Worte gemeldet ist, kommen wir zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Diettrich, die Verhandlung zur Zahl 537 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen
Landtages! Ich habe namens des Finanzausschusses zur Vorlage 537, Zinsenzuschußaktion für
Merkantil-Darlehen, 4. Tranche, zu berichten.
Seit 1975 gibt es eine Zinsenzuschussaktion für Merkantil-Darlehen. Für diese erste Tranche wurde
ein zu begünstigendes Darlehensvolumen in der Höhe von 50 Millionen Schilling festgesetzt.
Es hat im Laufe der Zeit eine sehr beachtliche Entwicklung eingesetzt, und das Interesse für diese
Merkantil-Darlehen ist natürlich stetig gestiegen. Es gibt hier auch eine Abwicklung bzw. eine
Annuitätenberechnung, und ich habe die Ehre, Ihnen kurz darüber zu berichten. Für 1978 sind
7,187.000 Schilling vorgesehen, 1979 6,718.000 Schilling, 1980 4,375.000 Schilling, 1981 2,343.000
Schilling, 1982 rund eine Million Schilling, und im Jahre 1983 werden diese Darlehen mit 156.000
Schilling getilgt sein. Für die 4. Tranche sind 50 Millionen Schilling notwendig, und ich habe die Ehre,
namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Weiterführung der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen (4.Tranche) in der bisherigen
Form bis zu einem Gesamtdarlehensvolumen von 50 Millionen Schilling wird genehmigt.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen."
Ich darf Sie, Herr Präsident, bitten, die geschäftsordnungsmäßige Behandlung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Kaiser.
Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Es ist vielleicht
bezeichnend für eine raschlebige Zeit und bezeichnend auch dafür, wie sich die Dinge verändern,
ohne daß man sie beherrscht. Wir haben innerhalb von drei Jahren nunmehr zum vierten Male eine
Vorlage, die sich mit der Frage befaßt, wie man hier eine finanzielle Hilfestellung für einen Bereich
geben kann, der unter besonderen Strukturveränderungen leidet.
Mit den Förderungsmaßnahmen, die im Jahre 1975 ins Leben gerufen wurden, hat man den
Lebensmitteleinzelhandel und auch jene Bereiche, die mit der unmittelbaren Versorgung unserer
Bevölkerung zu tun haben, gefördert. Wenn wir heute wieder vor dem Problem stehen, daß die
Nachfrage größer ist als die Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu geben, dann ist das bezeichnend dafür,
dass wohl im gesamten Land Niederösterreich die Kapazitäten der Verteilungspolitik, der Versorgung
angestiegen sind. Allerdings müssen wir gleichzeitig auch feststellen, daß die weißen Flecken in
unserem Bundesland immer mehr werden. Wenn die Ziffern stimmen, die die dafür zuständigen
Statistiker erhoben haben, dann hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß es im Jahre 1975 180
Orte in Niederösterreich waren, die keinen Greißler mehr gehabt haben, 1976 waren es 202 und 1977
sind es bereits 225. Wir glauben, daß wir mit dieser finanziellen Hilfestellung dieser Entwicklung
Einhalt gebieten können, nur stimmt es in der Praxis nicht.
Ich glaube daher, liebe Damen und Herren, daß wir in dieser Frage das Problem wohl gemildert, aber
bei weitem nicht jene Fakten gesetzt haben, die notwendig gewesen wären, um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken. Wenn man sich die Frage stellt, warum diese Entwicklung so ist, dann gibt es
mehrere Gründe dafür. Es ist sicherlich erfreulich, dass es auch im Bereich der selbständig
Erwerbstätigen eine Altersversorgung gibt. Erinnern wir uns doch an die früheren Jahre, wo es keine
Seltenheit gewesen ist, daß Menschen bis zum 80. Lebensjahr und darüber hinter der Pudel stehen
mußten, um ihr Leben fristen zu können. Heute ist es auch dem selbständig Erwerbstätigen möglich,
nach getaner Arbeit in seinen wohlverdienten Ruhestand zu treten, und er braucht sich vor dem Alter
nicht mehr zu fürchten. (Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.)
Ein sehr wesentlicher Faktor ist auch, dass man die Kinder der selbständig Erwerbstätigen oft nicht
dazu bringen kann, sie nicht motivieren kann, den Betrieb zu übernehmen. Auch für die Kinder von
heute bieten sich eine Reihe von Möglichkeiten einem Beruf nachzugehen und sich die
Lebensbedingungen zu verbessern. Ich weiß schon, es ist oft für einen Vater oder für eine Mutter, die
eine Tochter oder einen Sohn haben, nicht leicht, die jungen Menschen, die manches mit anderen
Augen sehen, andere Überlegungen anstellen, für den heimischen Betrieb zu gewinnen. So ergibt
sich auch daraus ein zusätzliches Problem für die Generationsnachfolge. Die Struktur im
Lebensmittelhandel ist für unsere Verhältnisse leider nicht mehr zeitgerecht. Deshalb meinen wir,
meine Damen und Herren, daß eine raschere Anpassung an eine moderne Zeit notwendig wäre.
Es hat ja hier eine Untersuchung gegeben, wo gewisse Normen liegen, wo auch der Greißler von
heute sehr wohl eine Existenzberechtigung hat und wo auch die Möglichkeit gegeben ist, ein
entsprechendes Einkommen zu erzielen, wenn er sich den Markterfordernissen zeitgerecht anpaßt.
Ich glaube, daß es notwendig wäre, diese Greißler von der Interessensvertretung her doch ein bisserl
besser zu informieren über das, was auf sie zukommt, sie zu unterweisen, sie zu motivieren, was zu
geschehen hat, und nicht erst dann, wenn schon gewisse Probleme entstanden sind, zu meinen, man
könnte hier noch helfen. Man müßte sie eben betreuen, vorbeugend betreuen und ihnen sagen, daß
gewisse Ladeneinheiten nicht mehr zeitgemäß sind, das gewisse Größenordnungen und
Ladeneinheiten Voraussetzung sind, um rentable Umsätze zu machen.
So hat eine Untersuchung ergeben, daß ein Greißlerladen unter 100 Quadratmeter Verkaufsfläche in
Zukunft keine Existenzmöglichkeit mehr haben wird. Es ist bekannt, daß auch der Konsument
wählerischer geworden ist. Daher muß auch das Sortiment, abgestimmt auf den Bedarf der
Konsumenten, breiter gestreut sein, und außerdem ist es auch ein Gebot der Zeit, von den
Bedienungsläden allmählich auf die Selbstbedienung umzustellen, damit auch hier dem Konsumenten
das Gefühl gegeben ist, vor einer breiten Palette des Angebotes zu stehen.
Und, liebe Damen und Herren, noch eines kommt dazu. Es wird immer deutlicher, dass auch die
Zustelldienste notwendig werden. Jene Geschäftsleute, jene Handelsbetriebe, die systematisch mit
dieser veränderten Zeit mitgegangen sind, klagen heute nicht darüber, daß ihre Existenz gefährdet ist,
klagen nicht darüber, daß sie zu wenig Einkommen haben. Sie bestätigen nur, daß sie flexibler sein
müssen und daß sie eben den permanenten und ständigen Kontakt mit ihren Kunden pflegen müssen.
Ich habe schon erwähnt, meine Damen und Herren, daß sich die Verbrauchergewohnheiten in den
letzten Jahren wesentlich geändert haben. Wenn man sich vor Jahren noch den Kopf zerbrochen hat,
wie man die körperliche Struktur verbessern kann und weil im Bewußtsein vieler Menschen die
Auffassung geherrscht hat, daß, wenn man etwas korpulenter aussieht, auch das persönliche
Ansehen repräsentativer ist, so muß man heute wieder umgekehrt sagen, daß man darauf abzielt,
sich gesünder zu ernähren. Für viele, die abnehmen wollen, ist dies ein Problem, und man steuert
heute der Olympiafigur zu. Nur gelingt es nicht in den meisten Fällen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Ja, meine Damen und Herren, es ist auch bezeichnend, daß bei den Ausgaben der österreichischen
Haushalte eine sehr wesentliche Veränderung eingetreten ist. Vor zehn Jahren noch hat man von
einem österreichischen Durchschnittseinkommen 37 % für die Ernährung ausgegeben. Heute sind es
nur mehr 25 %.
Wir müssen auch die sonstige Konzentration in Überlegung stellen. Ich habe hier eine Aufstellung, in
der sehr deutlich zum Ausdruck kommt, meine Damen und Herren, welch ein Wandel sich gerade in
der Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels ergeben hat. In den letzten sieben Jahren hat sich
folgendes Bild verändert: 1970 waren es schon 4.875 Selbstbedienungsläden in Österreich, aber noch
immer 15.435 Bedienungsläden. Sieben Jahre später sind die Selbstbedienungsläden auf 6.264 oder
42 % des gesamten Lebensmittelhandelsbereiches angestiegen. Zur gleichen Zeit haben die
Bedienungsläden von 15.435 oder 76% auf 58% oder 8.548 abgenommen. Wenn man das auf die
Umsatzziffern umlegt, dann bedeutet das, daß im Jahre 1970 ein Selbstbedienungsladen einen
jährlichen Umsatz von 4 Millionen Schilling erzielt hat und 1976 bereits von 7 Millionen Schilling, der
Bedienungsladen von 1 Million Schilling 1970 auf 1,5 Millionen Schilling, also eine Steigerung um
50%.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass es sehr wohl möglich ist, dem Lebensmittelhandel auch
die Chance für seine Existenz zu geben, wenn eben bestimmte Voraussetzungen dafür geschaffen
werden. Es ist unbestritten, daß es zu einer harten Konkurrenz zwischen den Supermärkten und den
Kleinhändlern kommt. Wir haben ein Raumordnungsgesetz beschlossen, wo wir gemeint haben, daß
man damit dieser Entwicklung doch entgegenwirken kann. Die Zeit bestätigt uns, daß wir wohl dieses
Gesetz haben, aber dass es zu wenig greift, und es wird vielleicht für die Zukunft notwendig sein, in
dieser Richtung neue Gedankengänge gelten zu lassen, damit wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten
können.
Wir wissen, daß auch die Konsumenten von heute mobiler geworden sind und daß sie ein richtiges
Bedürfnis haben, das Einkaufserlebnis in einem Supermarkt vermittelt zu bekommen, aber sie
vergessen dabei, daß sie damit in der Nahversorgung Probleme schaffen, wenn es darum geht, Güter
des täglichen Bedarfes um die Ecke zu bekommen. Ich glaube, daß eine ständige Kontaktnahme mit
jenen Menschen notwendig und zweckmäßig wäre, die in den Gebieten wohnen, wo heute die Frage
gestellt wird, wo nehme ich meine Semmel her, wo nehme ich meine Milch her und das sonstige, das
ich zum täglichen Leben brauche, um sie dafür zu motivieren, daß sie ihren Bedarf doch auch in
unmittelbarer Nähe decken.
Meine Damen und Herren! Wenn wir heute diese Vorlage beschließen und damit weitere
Möglichkeiten zur Förderung des Lebensmittelhandels geben, dann doch auch einen Appell an diesen
Bereich: Man sollte bemüht sein, auch mehr österreichische Waren anzubieten. Man trifft immer die
Feststellung, daß das Warenangebot zu einem oft bedenklichen Prozentsatz mit ausländischer Ware
durchsetzt ist. Ich glaube, man sollte, wo wir doch mit österreichischen Steuergeldern diesen
Menschen eine Hilfestellung geben, an sie appellieren, auch daran zu denken, daß man nur in
gemeinsamer Betrachtungsweise mithilft, der österreichischen Wirtschaft dienlich zu sein.
Es wurde heute schon Klage darüber geführt, daß, speziell auf den Wein abgestimmt, zu viel
Weinimport getätigt wird. Ich teile die Ansicht des Weinbauernvertreters, Kollegen Gindl, aber ich kann
mir nicht ganz gut erklären, wie es dann passiert, daß eigentlich in einem Bereich, wo man meinen
sollte, daß die eigenen Interessen gewahrt sein sollen, trotzdem solche Weinimporte getätigt werden.
Mir liegt hier eine Statistik vor, wo es heißt, daß in den Verbrauchermärkten der Landwirtschaftlichen
Genossenschaften 82 Weinsorten aus Frankreich, Italien, Ungarn, Deutschland, Rumänien, Portugal
und der Schweiz eingeführt werden.
Meine Damen und Herren! Ich sage noch einmal, ich teile die Auffassung, wenn davon die Rede ist,
man sollte nach Möglichkeit die inländische Produktion stützen, man sollte alles dazu beitragen,
gerade in einer Zeit, wo wir uns bemühen, der Arbeitsplatzsicherung Vorrang zu geben, neue
Arbeitsplätze zu schaffen, das Käuferbewußtsein in dem Sinne zu fördern, daß wir eben
österreichische Produkte anbieten. Es geht aber nicht an, daß wir auf der einen Seite delegieren, die
öffentliche Hand anklagen, kein Instrumentarium geschaffen zu haben, womit wir uns abschirmen,
abschützen vor Importwaren, und, wenn es in eigener Sache darum geht, vielleicht eine günstigere
Ausgangsposition der Rendite zu erreichen, daß wir das, was wir uns so vorgenommen haben, aus
österreichischer Prägung heraus vergessen und es uns dann egal ist, woher die Ware kommt, wichtig
für uns ist dann nur, daß wir das entsprechende Ergebnis erzielen! (Abg. Anzenberger: Wer gibt denn
die Importlizenzen her? Dafür ist das Ministerium zuständig!)
Ja, ich möchte auch, lieber Freund, auf diesen Einwand eingehen. Ich habe nämlich damit gerechnet,
daß ihn der Kollege Anzenberger bringen wird, er ist ihn mir schuldig geblieben, und ich danke Dir
dafür, daß Du ihn gebracht hast. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß es auch diesbezüglich
heftigste Debatten gegeben hat. Ich kann heute mitteilen, daß es bereits innerhalb der
österreichischen Konsumgenossenschaft eine Aktion gegeben hat, und es wird Dir vielleicht
aufgefallen sein, oder auch nicht, daß es heuer keine ausländischen Wochen mehr gibt und daß man
in der Sortimentsbereinigung sehr klug und vorsichtig darangeht - man wird es nicht an die große
Glocke hängen können -, den Sortimentsbereich innerhalb der Genossenschaft zu durchforsten. Man
hat sehr wohl bereits Weisung gegeben, gerade im landwirtschaftlichen Bereich die österreichischen
Produkte vorzuziehen. Meine Damen und Herren, das ist ein Anfang, der eine Fortsetzung finden wird.
Es ist ein gutes Beispiel, und vielleicht könnten andere, die heute davon reden, aber es noch immer
anders tun, diesem guten Beispiel folgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Mit der Beschlußfassung dieser Vorlage geben wir den Start für weitere
Förderungsmöglichkeiten. In der Vorlage selbst wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß wir, wenn
alle bereits eingereichten Anträge bewältigt werden würden, schon wieder am Rande dieses Betrages
angelangt wären. Ich glaube daher, Herr Landesrat - das fällt in Ihre Kompetenz -, dass man doch
einmal versuchen sollte, fünf oder zehn Jahre vorauszudenken. Ich weiß, wir befinden uns da in einem
Experimentierfeld, aber man sollte doch versuchen, nach ausländischen Beispielen, die erprobt und
ständig der Realität angepaßt werden, auch in Niederösterreich in der Frage der Nahversorgung neue
Wege zu gehen. Das, was wir jetzt tun, ist nämlich nichts anderes als ein Addieren von Problemen,
um dann einen Strich zu machen, wenn die Zeit gegeben ist, und zu sagen, na also, jetzt tun wir
wieder ein bisserl was! Aber das löst das Problem nicht bei den Wurzeln, das schiebt das Problem nur
vor uns her. Die Frage wird sein, wie wird es denn wirklich einmal kommen, wenn nicht nur 200,
sondern noch mehr Orte ohne Nahversorgung sind.
Es wurde von diesem Rednerpult auch schon erwähnt, daß wir eine Landespolitik betreiben sollen,
womit die Lebensbedingungen aller Generationen unserer Menschen im Lande verbessert werden.
Wir wissen heute, wo wir unsere Kindergärten brauchen, wir wissen, wo wir unsere Horte brauchen,
wo wir unsere Spitäler brauchen, aber wir können unseren älteren Menschen, die nicht mehr so mobil
sind, keine Antwort darauf geben, wie sie morgen ihren Lebensunterhalt sichern können, weil sie ganz
einfach, wenn sie nicht auf Nachbarschaftshilfe rechnen können, vor der Frage stehen, wo werde ich
meine Lebensmittel hernehmen, um den täglichen Bedarf zu bestreiten.
Daher, glaube ich, ist es eine Verpflichtung der Landespolitiker, in der Frage mehr zu tun, als nur zu
überlegen, wie man finanzielle Hilfe jenen geben kann, die bereit sind, sich der Zeit anzupassen. Das
ist sicherlich ein Schritt zur Milderung der Probleme, aber keine endgültige Lösung. Danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abg. Dkfm. Höfinger
das Wort.
Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
betriebswirtschaftlichen Ziffern, die uns bisher über die Entwicklung des ersten Drittels dieses Jahres
vorliegen, deuten an, und zwar nicht nur aus den Kleinbetrieben, sondern auch aus den
Großbetrieben des Handels, dass das Jahr 1978 eines der schwierigsten Wirtschaftsjahre für diesen
Handel in Österreich zu werden droht. Steigende Kosten, insbesondere auf dem Personalsektor, ein
nicht geringer werdender Steuerdruck - ich verweise nur auf das Zweite Abgabenänderungsgesetz und noch künftig auf uns zukommende Belastungen; die aus der kommenden Lkw-Steuer resultieren,
haben diese Situation nur verschärft.
Der Verdrängungswettbewerb zwischen den Großvertriebsfirmen und den mittelständischen Betrieben
hält weiter an, und die Bemühungen, mit Hilfe raumordnerischer Maßnahmen, hier etwas Abhilfe zu
schaffen, waren nur teilweise von Erfolg begleitet. Ausländische Diskonter rücken weiter in kleine und
mittlere Gemeinden vor. Der letzte Stand der Erhebungen der Handelskammer Niederösterreich zeigt,
daß sich die Anzahl der Orte bzw. der Katastralen ohne Kaufmann weiterhin vermehrt hat, und zwar
ist es einige Zeit lang zu einem Stillstand dieses von Herrn Kollegen Kaiser zitierten Greißlersterbens
gekommen, aber insbesondere der Schub, der durch das Abgabenänderungsgesetz eingetreten ist,
dieser Griff nach dem Auto, nach dem Handwerkszeug des kleinen Kaufmannes, das er zur täglichen
Versorgung braucht, hat diesen Prozeß wieder beschleunigt. Im März 1978 waren schon 258 Orte
ohne Kaufmann. Besonders betroffen davon sind - und das haben wir schon mehrmals bestätigt - die
Abwanderungsgebiete im Norden und Osten unseres Bundeslandes.
Interessant erscheinen in diesem Zusammenhang auch die Kaufkraftkennzahlen, die das Institut für
Industrieforschung kürzlich ermittelt hat. Von der Basis 100 als Bundesdurchschnitt ausgehend, liegen
die fremdenverkehrsstarken Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg nach der Bundeshauptstadt
im oberen Feld, Niederösterreich jedoch mit Kärnten, Oberösterreich und Steiermark unter dem
österreichischen Durchschnitt. Daß sich diese verminderte Kaufkraft auf die mittelständischen
Betriebe auswirkt, leuchtet jedem Einsichtigen, glaube ich, ein. Die Eigenkapitalbildung der
Handelsbetriebe ist durch die Steuerpolitik der Bundesregierung - und das ist der Grund, Herr Kaiser,
warum unsere Maßnahmen nur teilweise greifen - kaum mehr gegeben. Insbesondere der
Lebensmittelkleinhandel führt einen verzweifelten Kampf um das überleben. Das haben Sie ja auch
schon hier gesagt. Viele Betriebsberatungen und Maßnahmen, die das WIFI gesetzt hat, haben
bestätigt, daß der Kreditbedarf der Betriebe ungeheuer hoch ist und das Interesse an
zinsenbegünstigten Krediten weiterhin anhält, daß die Kreditmöglichkeiten für den Handel im Rahmen
der Bundesförderung relativ bescheiden sind.
Umso erfreulicher für uns und für den Handel in Niederösterreich war es daher, ja man könnte von
einem Meilenstein in der Förderungsentwicklung sprechen, als der Wirtschaftsreferent unseres
Landes, Herr Landesrat Schneider, vor drei Jahren die Merkantil-Kreditaktion für die kleinen Kaufleute
ins Leben gerufen hat. Die starke Nachfrage hat bewiesen, daß diese Aktion gerade noch zum
rechten Zeitpunkt geschaffen wurde, und nacheinander wurden die drei Tranchen vom Landtag
beschlossen.
Wir stehen nun vor der Beschlussfassung über die vierte Tranche mit einem Förderungsvolumen von
50 Millionen Schilling. Das große Interesse wird auch dadurch dokumentiert, daß für diese vierte
Tranche bereits Ansuchen mit einem Kapitalsvolumen von mehr als 41 Millionen Schilling vorliegen.
Es sei außerdem noch darauf hingewiesen, daß gerade diese Aktion eine der wenigen, bzw. im Lande
die einzige Kreditaktion ist, in deren Rahmen auch Betriebsmittelkredite in die Förderung
miteinbezogen werden können. Wir sehen also in dieser Aktion einen wertvollen Beitrag des Landes,
erhaltenswerte mittelständische Betriebe zu fördern.
Ich möchte die Frage, die Sie angeschnitten haben, Herr Kollege Kaiser, daß die Kinder von
Selbständigen vielfach nicht mehr gerne die Betriebe ihrer Eltern übernehmen wollen und daß es
Nachfolgeprobleme gibt, das leugnen wir nicht, so beantworten, daß es ihnen auch nicht leicht
gemacht wird. Und wiederum nicht durch unsere Schuld, nicht durch die Schuld des Landes
Niederösterreich! Es ist die Unternehmer- und betriebsfeindliche Steuer- und Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung, die hier wesentlich dazu beiträgt, daß viele junge Leute nicht mehr die Betriebe
übernehmen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann Sie aber beruhigen, es finden sich, Herr Kollege Kaiser, wieder junge Menschen, und wir
werden alles tun, das verspreche ich Ihnen von dieser Stelle aus, dass unsere Kinder sehr wohl
wieder in unsere Betriebe gehen. Denn wir hoffen eines: dass auch diese Steuer- und
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung einmal geändert werden kann, durch eine Veränderung der
Mehrheit in diesem Lande! (Abg. Leichtfried: Wenn Sie sich einmal die Statistik anschauen, dann
sehen Sie, wieviele unter der ÖVP-Regierung zugesperrt haben! - Beifall bei der ÖVP.)
Und noch eines. Sie haben gesagt, Herr Kaiser, daß zuviele Importe getätigt wurden durch die
übertriebene Einfuhrpolitik, eine übertriebene Liberalisierungspolitik, die nicht von uns, bitte, sondern
von Ihrem Freund, Parteifreund Staribacher, gemacht wurde! Ich erinnere nur: Preisdruck und
Konsumentenfreundlichkeit, Fernostimporte. (Ruf von Abg. Stangl.) Lieber Kollege Stangl, man soll in
erster Linie über Dinge reden, von denen man etwas versteht. Ich rede hier auch nicht über die
Lehrerfragen, bitte, seien Sie mir nicht böse. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte hier ganz nüchtern
anmerken, lieber Herr Kollege, daß die Textilimporte aus dem Fernen Osten nicht von den kleinen
Greißlern oder von den Mittelstandsbetrieben durchgeführt wurden, sondern von den Textilriesen, die
meistens roter Provenienz sind. Sie können Ihrem Kollegen aus dem Hohen Haus, der als
Geschäftsleiter einer der größten Importfirmen auf dem Textilsektor in Österreich fungiert, schöne
Grüße bestellen und die Adresse dorthin richten. (Abg. Kaiser: Haben wir schon gemacht! Heiterkeit.) Wir freuen uns, daß die Einsicht hier vielfach Platz greift.
Ich darf abschließend sagen, daß wir diese Merkantil-Aktion nicht als Berieselung, nicht als
Gießkannenverteilung, nicht als Geschenk an die kleinen Kaufleute betrachten, sondern als echte
Hilfe zur Selbsthilfe und letztlich auch als einen Beitrag, daß die Konsumenten in weiten Gebieten
unseres Landes ein Stück echter Lebensqualität erhalten.
Mit dem nachdrücklichen Hinweis – meine Herren, ich glaube, Sie werden sich dieser Forderung nicht
entziehen können -, daß es auch in Zukunft in diesem Lande möglich gemacht werden soll, diese
Förderung fortzusetzen, geben wir der Vorlage gemeinsam gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der
SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Abg. Dr. Bernau, die Verhandlung zur Zahl 538 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich habe namens des Finanzausschusses über die Vorlage betreffend Aufstockung der
Fremdenverkehrskreditaktion des Bundeslandes Niederösterreich für das Jahr 1978 zu berichten.
Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, wissen, daß diese Fremdenverkehrskreditaktion,
die nun seit vielen Jahren läuft und bereits Kredite in der Höhe von 1.360 Millionen Schilling
ermöglicht hat, zu einem der wesentlichsten Instrumente für die Erhaltung und für die Förderung des
Fremdenverkehrs in Niederösterreich gehört. Es ist daher nur logisch, daß diese Aktion, die sich
bisher so gut eingeführt hat, weiter fortgeführt wird.
Der Finanzausschuß hat sich mit dem Fragenkomplex in der letzten Sitzung beschäftigt und der
Vorlage seine Zustimmung gegeben. Ich darf annehmen, daß Ihnen der Motivenbericht bekannt ist.
Nachdem der Antrag sehr ausführlich gestellt wurde bzw. schriftlich festgehalten ist, darf ich den
Motivenbericht damit abkürzen und zugleich zur Verlesung des Antrages kommen.
Ich darf namens des Ausschusses den Antrag stellen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Zur Weiterführung der Hilfsaktion für Fremdenverkehrsbetriebe und für Einrichtungen der
Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich wird die Niederösterreichische Landesregierung
ermächtigt, für die im Rahmen der Tranche 1978 von der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich
zu vergebenden Fremdenverkehrskredite die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1346 ABGB zu
übernehmen, wobei die Summe der im Rahmen dieser Aktion an die einzelnen Kreditnehmer
insgesamt ausbezahlten Beträge den Betrag von 130 Millionen Schilling nicht überschreiten darf. Der
Betrag von 130 Millionen Schilling wurde von nachstehenden Kreditinstituten wie folgt zur Verfügung
gestellt:
a) die Girozentrale und Bank der Österreichischen Sparkassen-AG wird eine Einlage von 40 Millionen
Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres bei der Landes-Hypothekenbank
Niederösterreich tätigen;
b) die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien wird eine Einlage in der Höhe von 15 Millionen Schilling
zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. auf die Dauer der Laufzeit bei der genannten Anstalt tätigen;
c) Die Raiffeisen-Zentralkasse Niederösterreich-Wien wird eine Einlage in der Höhe von 20 Millionen
Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres bei der erwähnten Anstalt tätigen;
d) die Landes-Hypothekenbank Niederösterreich selbst wird eine Einlage in der Höhe von 30 Millionen
Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25% p.a. bis auf weiteres aufbringen;
e) die Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft wird eine Einlage in der Höhe von 15 Millionen
Schilling zu einem Zinsfuß von 9,25%p.a. bis auf weiteres bei der Landes-Hypothekenbank
Niederösterreich tätigen;
f) die Volksbank Baden wird eine Einlage in der Höhe von 10 Millionen Schilling zu einem Zinsfuß von
9,25% p.a. bis auf weiteres bei der erwähnten Anitalt tätigen.
Die Übernahme der Haftung wird jeweils in Form einer Haftungserklärung an die LandesHypothekenbank Niederösterreich erfolgen, nach der sich die Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB auf
sämtliche Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Kreditnehmers gegenüber der Anstalt mit der
Einschränkung erstrecken wird, daß die Summe der bei den einzelnen Krediten ausbezahlten Beträge
den Betrag von 130 Millionen Schilling nicht überschreiten darf.
Soferne im Falle einer Zahlungssäumnis die Landes-Hypothekenbank Niederösterreich das
Bundesland Niederösterreich nach Verlauf von acht Monaten ab Fälligkeit zur Begleichung des
offenen Betrages auffordert, wird das Land die von den Kreditnehmern geschuldeten Beträge bis
längstens 12 Monate nach Fälligkeit bezahlen.
Die Haftung des Landes Niederösterreich wird, wie bei den bisherigen Tranchen, dadurch abgesichert,
da13 jeder Bewerber für einen Fremdenverkehrskredit eine der Landeshaftung konforme Haftung
eines örtlichen Geldinstitutes für die vollständige Rückzahlung des Kredites samt Zinsen und etwaigen
Spesen dem Bundesland Niederösterreich erbringt. Die mit der Erbringung der Haftungserklärung
verbundenen Kosten hat der Kreditnehmer zu tragen.
2. Die Zentralsparkasse der Gemeinde Wien tätigt ihre Widmungseinlage von 15 Millionen Schilling
bei der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich unter der Voraussetzung, daß das Bundesland
Niederösterreich als Sicherstellung der Einlage die Abgabenertragsanteile, welche ihm gegenüber
dem Bund zustehen, der Zentralsparkasse bis zu einer Höhe von15 Millionen Schilling verpfändet.
Das Land erklärt sich daher einverstanden, daß bei Zahlungsverzug auf Aufforderung der
Zentralsparkasse der Gemeinde Wien die jeweils fällige Rückzahlungsrate für die Widmungseinlage
von den dem Bundesland Niederösterreich zustehenden Vorschüssen auf die Ertragsanteile vom
Bundesministerium für Finanzen zugunsten der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien einbehalten
werden.
3. Die Aufbringung des Zinsendienstes erfolgt in der Weise, daß das Land einen Zinsenzuschuß von
3,7596 p.a. für 120 Millionen Schilling und von 7,25% p.a. für einen Betrag von 10 Millionen Schilling
leistet, die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich für den gesamten Betrag von 120
Millionen Schilling einen Zinsenzuschuß von 1% p.a. gewährt und das Bundesministerium für Handel,
Gewerbe und Industrie einen Zinsenzuschuß von 1% p.a. für die Gesamteinlage von 130 Millionen
Schilling zur Verfügung stellt. Die Bedeckung für den Zinsenzuschuß des Landes ist unter VA
1/771305-7430-1978 des Voranschlages gegeben.
4. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen."
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Diettrich.
Ich erteile es ihm.
Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages!
(Zwischenrufe von links.) Ja, ja, nur Fremdenverkehr, meine Herrschaften, nur Fremdenverkehr. Ich
bin ja auch Obmann, Herr Kollege Stangl, des Fremdenverkehrsverbandes Pittental-Hochwechsel,
aber ich bin kein Multifunktionär wie mancher meiner Kollegen der linken Seite. (Abg. Wedl: Das ist
ein Zustand, der sich bald ändern kann!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vor allem die Fremdenverkehrswirtschaft - wir
haben gerade heute wieder eine Vorlage zu beschließen, die sich natürlich mit dieser Materie sehr
intensiv beschäftigt - in ihrer Bedeutung für das Land Niederösterreich wieder einmal herausheben.
Wir glauben, daß die partnerschaftliche Arbeit, die auf diesem wichtigen wirtschaftlichen Gebiet
vorbildlich geleistet wird, auch manchmal gewürdigt, neu betrachtet, neu interpretiert, aber auch in
gewissen neuen Organisationsformen erkennbar werden soll.
Kurz soll der Umstand unterstrichen werden, daß auch Niederösterreich in der Verkaufswerbung neue
Wege geht. Wir glauben, in dieser Richtung doch im Spitzenfeld der Bundesländer zu liegen, und es
ist mir nicht bekannt, daß ein Bundesland, obwohl wir sehr bedeutende Fremdenverkehrsländer
haben, etwas ähnliches gemacht hat. Vielleicht ein Wort zur Ausgangssituation.
In Niederösterreich buchen ungefähr 10% der Gäste über Reiseveranstalter. Die übrigen Gäste setzen
sich entweder brieflich bzw. telefonisch mit ihren Quartiergebern in Verbindung oder fahren sozusagen
auf gut Glück in ein Feriengebiet oder einen Ferienort. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Weg zur
Buchung oft recht langwierig sein kann: Gebietsprospekt, Ortsprospekt mit Preisliste, Anfragen an
mehrere Vermieter, es gibt keine Garantie, ob alle Vermieter antworten, oder keine Zusendung von
Hausprospekten, so vorhanden, oder Buchung und dergleichen. Dies hat dazu geführt, daß der
niederösterreichische Fremdenverkehr Gäste verloren hat.
Verschärft wird die Situation derzeit auch dadurch, daß vor allem die österreichischen und deutschen
Reiseveranstalter dazu übergehen, die Österreich-Angebote aus ihren Katalogen stufenweise zu
reduzieren. Niederösterreich ist zudem ein Land, in dem die Familienbetriebe, meist Betriebe mit 15
bis 25 Betten, dominieren. Diese Betriebe sind derzeit zum Großteil nicht in der Lage, die vom
Reiseveranstalter geforderte Provision - und das ist, meine Damen und Herren, auch ein sehr hartes
Geschäft, es sind ungefähr 20 % und eventuelle Druckkostenbeiträge - zu bezahlen. Das ist also auch
ein Grund, daß gerade deutsche Reiseveranstalter unsere Angebote mehr oder weniger reduzieren
und in ihre Kataloge nicht einbeziehen. Es besteht daher die Notwendigkeit, diese Absatzsituation neu
zu überdenken.
Die Marktziele wären: die Erleichterung des Buchungsvorganges für den Gast; die Direktbucher
müssen besser in den Griff genommen werden; Erreichung eines Bewerbsvorsprunges gegenüber inund ausländischen Wettbewerbern; Reiseveranstalter, die Niederösterreich bereits im Programm
haben bzw. in Zukunft in ihr Programm aufnehmen könnten, dürfen nicht verärgert werden, und
Reisebüros, die Niederösterreich derzeit bereits aus dem Katalog individuell buchen, sollten dies auch
in Zukunft tun.
Nun zu den Absatzwegen. Es gibt im Fremdenverkehr grundsätzlich zwei Wege. Ich habe schon
gesagt, Buchungen über die Reisebüros, Reiseveranstalter, und direkt über den Betrieb. Diese Gäste
werden zum Beispiel mit dem Niederösterreichischen Verkaufskatalog - ich habe ihn hier - schon seit
Jahren versorgt. Hier ist das bestehende Angebot in einer drucktechnisch sehr wirksamen Weise
dargelegt. Es ist die Basis für alle Reiseveranstaltungen. Jetzt gilt es, diese Direktbuchungen besser
in den Griff zu bekommen.
Die Fremdenverkehrsabteilung der Landesregierung hat bereits 1977 eine diesbezügliche Konzeption
entwickelt. (Die erste ist die Verkaufsregion Niederösterreich-Alpin, die zweite Voralpenland, die dritte
Wachau-Nibelungen. Diese drei Verkaufsregionen sollen 1978/79 geschaffen werden. Die Regionen
Wienerwald, Waldviertel und Weinviertel wären in den Jahren 1979 und 1980 zu installieren. Jede
dieser Regionen ist, rechtlich gesehen, eine Arbeitsgemeinschaft der lokalen
Fremdenverkehrsgebietsverbände. Diese fünf Regionen erhalten je einen farbigen Verkaufskatalog.
Ich habe also die Ehre mitzuteilen, daß Niederösterreich-Alpin schon gegründet ist. Darin sind die
Verbände Bucklige Welt, Pittental-Hochwechsel, Schneeberg-Hohe Wand-Piestingtal, SemmeringRax-Schneealpe vereinigt.
Die Firmen, die auf Grund ihrer Ausstattung und der Qualitätserfordernisse, die das
Fremdenverkehrsamt verlangt, nun in diese Organisation aufgenommen werden, wobei verschiedene
Kriterien bestehen, wie A 1-Zimmer, entsprechende gute Küche, und eines der wichtigsten Dinge, die
Preisverläßlichkeit, müssen die Preise 10 oder 12 Monate verbindlich halten. Besonders wichtig ist bei
Vollbesatz bzw. Ausbuchung der Übernachtungsmöglichkeiten die Weitergabe der Kunden an den
zentralen Verband bzw. an den Kollegen.
Die Verkaufskataloge, die sich also nur auf diese Region beziehen, umfassen für NiederösterreichAlpin derzeit 100 Betriebe, die hier mittun und bereits schon verbindlich werben. Die Auflage dieses
Verkaufskataloges wird 50.000 Stück pro Jahr sein. Die entsprechenden Fremdenverkehrsverbände,
Gebietsfremdenverkehrsverbände, haben auch hier schon die Beschlüsse gefaßt. Es wurde für 1978
das erstemal eine budgetäre Bedeckung für die Organisation Niederösterreich-Alpin vorgesehen. Wir
haben heute schon die Möglichkeit, über unser regionales Verkaufsbüro, das in Neunkirchen installiert
ist, einen eigenen Geschäftsführer und ein eigenes Sekretariat besitzt, zu arbeiten. Die Kosten - das
ist ja letzten Endes auch eine sehr wichtige Sache - werden ungefähr 800.000 Schilling pro Jahr
betragen. Die Betriebe leisten 300.000 Schilling, einen Teil finanzieren die Gebietsverbände. Ich habe
schon erklärt, wir haben die budgetäre Absicherung für das Jahr 1978 gemacht, und den Rest ersetzt
das Amt bzw. teilt das Fremdenverkehrsamt auf. Die Werbung führt die Fremdenverkehrsabteilung
durch.
Wir haben hier zwei Kanäle der Werbung, wie die Massenmedien, Bundesrepublik Deutschland,
Österreich, und vor allem die Werbung bei den Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Wir
haben in Niederösterreich das klassische subsidiäre System. Wir haben heute schon sehr viel davon
gehört, und ich glaube, es wirkt sich überall aus. Gehen wir von der Basis aus: Der Unternehmer, die
nächste Größe ist der Fremdenverkehrsverein, dann kommt die Gemeinde, dann der
Fremdenverkehrsverband und schließlich das Land. Parallel dazu haben wir die neue Organisation
eines zweiten Verkaufsträgers, also die Gebietsverbände bzw. die regionalen
Fremdenverkehrsverbände, die als Zwischenglied ganze Bereiche des Landes betreuen und auch
entsprechend wirtschaftlich zur GeItung bringen.
Ich darf hier eines noch feststellen: Die Neuorganisation dieser Verkaufswerbung wird sicher dazu
beitragen, im internationalen Wettbewerb für Niederösterreich weitere Zuwachsraten zu
erwirtschaften. Meine Damen und Herren! Wir können hier erfreulicherweise feststellen, daß wir 1977
trotz der verschiedenen ungünstigen Einflüsse, wie schlechtes Wetter und auch gewisse
überregionale Probleme, doch einen Zuwachs von 140.000 Obernachtungen registrieren konnten. Ich
glaube, das ist eine Zahl, die auch für das Land als Zuwachs beachtlich ist.
Vielleicht darf ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluß noch den Slogan
bzw. die Begriffsbestimmung unserer Fremdenverkehrswerbung wieder nahebringen. Es ist Ihnen
durch den Niederösterreichprospekt bekannt, daß hier einige sehr provozierende Aussagen gemacht
werden. Es beginnt also mit einem sehr schönen Titelblatt, wo es heißt: „Bei uns liegen Sie richtig:
richtig erfrischend, richtig sportlich, preiswert und richtig gesund!'' Damit habe ich Ihnen die neue
Verkaufssituation dargestellt und möchte Ihnen auch die Mitteilung machen, daß es selbstverständlich
ist, daß wir dem Antrag des Berichterstatters gerne die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der
ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Dr. BERNAU: Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanzausschusses): Angenommen.
Ich ersuche den Herrn Abg. Buchinger, die Verhandlung zur Zahl 540 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des
Finanzausschusses über die Zahl 540, Ankauf der Liegenschaft Wien IV., Operngasse 21, berichten.
Die Unterbringung der Abteilungen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung erfolgt
derzeit in sechs landeseigenen Gebäuden und darüber hinaus in 15 Objekten verschiedener
Größenordnung im Raum Wien. Das ist also eine sehr verstreute Unterbringung, und es ist keine
Frage, daß diese dezentralisierte Unterbringung eine Erschwernis des Dienstbetriebes mit sich führt.
Um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Bediensteten einerseits und andererseits einen
rationelleren Dienstbetrieb durchführen zu können, gab es eine Reihe von Überlegungen. Unter
anderem wurde also geplant, die Parzelle Minoritenplatz zu verbauen. Es wurde im Jahre 1976 ein
internationaler Architektenwettbewerb ausgeschrieben, der die Verbauung des 7.000 Quadratmeter
großen Grundstückes zur Folge gehabt hätte.
In Anbetracht der aufgetretenen Schwierigkeiten, insbesondere auch deshalb, weil die Einreichung um
die Baubewilligung erforderliche Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderungen mit sich gebracht
hätte, beschloß die Landesregierung am 11. Oktober 1977, den Neubau des Amtsgebäudes am
Ballhausplatz vorerst nicht auszuführen bzw. die Liegenschaft unter Berücksichtigung der Interessen
des Landes Niederösterreich einer entsprechenden Verwertung zuzuführen.
Die Schätzung der Liegenschaft Minoritenplatz durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen
ergab einen Wert von 180 Millionen Schilling. Dem Land Wien und der Republik Österreich wurde der
Bauplatz zum Kauf angeboten. Diese waren aber nicht bereit, das Grundstück zum Schätzpreis zu
kaufen.
In der Folge trat nun die „Operngasse Büro- und Geschäftshaus GesmbH" an das Land heran, einen
Rohbau, der anfangs 1979 bezugsfertig ist, in Wien, Operngasse 21, mit insgesamt 19.000
Quadratmetern Büronutzfläche und 170 Pkw-Einstellplätzen dem Land zu verkaufen. Der Wert der
Liegenschaft Operngasse 21 beträgt laut Schätzungsgutachten eines ständig gerichtlich beeideten
Sachverständigen rund 397 Millionen Schilling. Die Kapazität des genannten Objektes würde nicht nur
die Zusammenfassung aller bisher außerhalb von landeseigenen Gebäuden untergebrachten
Dienststellen ermöglichen, sondern darüber hinaus eine Auflockerung in diesem Haus bzw. im Bereich
der Büros in der Herrengasse ermöglichen.
Die von der „Operngasse Büro- und Geschäftshaus-GesmbH" namhaft gemachte „BallhausplatzMinoritenplatz" Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und VerwertungsgesmbH wäre ebenfalls bereit,
das Grundstück Ballhausplatz-Minoritenplatz wohl nicht zum Schätzpreis, aber zu einem Preis von
140 Millionen Schilling anzukaufen.
Die Durchführung soll nun durch zwei gleichzeitig abzuschließende Rechtsgeschäfte bzw.
Kaufverträge erfolgen. Des weiteren wäre es notwendig, insgesamt 13 Millionen Schilling für
Adaptierungsarbeiten im Bürohaus Operngasse zur Unterbringung der EDV-Anlage sowie zur
Errichtung eines Speisesaales für die Bediensteten und für sonstige Kosten, die üblicherweise vom
Benützer zu tragen sind, wie zum Beispiel Installierung einer Telefonanlage, zu bewilligen.
Ich darf namens des Finanzausschusses folgenden Antrag vorlegen (liest):
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Bericht der Landesregierung über die zur Verbesserung der unzulänglichen Raumverhältnisse
beim Amt der NÖ Landesregierung zu treffenden Maßnahmen wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
2. Der Ankauf der Liegenschaft Wien IV, Operngasse 21, zum Zwecke der Verwendung als
Amtsgebäude für einen Gesamtkaufpreis von 325 Millionen Schilling sowie die im Zusammenhang mit
diesem Kauf anfallenden sonstigen Kosten in der Höhe von 13 Millionen Schilling werden genehmigt.
3. Der Verkauf der Liegenschaft Wien I, Ballhausplatz-Minoritenplatz, an die „BallhausplatzMinoritenplatz" Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung und die Abstattung des Kaufpreises von 140 Millionen Schilling in vier Raten zu je 35
Millionen Schilling wird bewilligt, wobei diese Raten am 31. Dezember 1978 und in den Jahren 1980,
1981 und 1982 jeweils am 30. Juni fällig werden und durch eine Bankgarantie der LandesHypothekenbank Niederösterreich abgesichert sind.
4. Im außerordentlichen Teil des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1978 wird
für den Erwerb der Liegenschaft Wien IV, Operngasse21, und die im Zusammenhang mit diesem Kauf
anfallenden sonstigen Kosten ein Nachtragskredit von 368 Millionen Schilling bewilligt.
5. Die Bedeckung des Nachtragskredites hat durch Einnahmen aus der Veräußerung der Liegenschaft
Wien I, Ballhausplatz-Minoritenplatz sowie durch Heranziehung der Haushalts- und der
Investitionsrücklage zu erfolgen.
6. Die Landesregierung wird aufgefordert, die zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Dr.
Brezovszky. Ich erteile es ihm.
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Als der Herr
Landeshauptmann am 3. Oktober des Vorjahres einer erstaunten Öffentlichkeit bekanntgab, daß eine
Milliarde Schilling für die Sicherung von Arbeitsplätzen in Niederösterreich der Erbauung eines
Beamtengebäudes vorzuziehen wäre, gab es viele Menschen, die Überlegungen anstellten, was den
Herrn Landeshauptmann dazu gebracht hat, ein anstehendes Problem von heute auf morgen
zurückzustellen und sich ein neues Problem zu schaffen, mit dem der Herr Landeshauptmann bis zum
heutigen Tag zu kämpfen hat. Es ist völlig unbestritten, dass die Beamtenschaft einen Anspruch hat
auf eine zeitgerechte und menschenwürdige Unterbringung. Aber das weiß man ja schon seit 1954,
als ein anderes Finanzgenie 200 Millionen Schilling aufgenommen hat, um ein Amtshaus auf dem
Monoritenplatz zu bauen. Doch diese 200 Millionen sind irgendwo verbraucht worden, und das
Amtsgebäude wurde nicht gebaut.
Von 1968 bis zum 3. Oktober 1977 fanden ständig Besprechungen, Beratungen statt, und im Jahre
1976 schien es so weit, daß der Ballhausplatz verbaut wird, weil der internationale Wettbewerb gerade
im Auslaufen war. Auf dem Parkplatz Minoritenplatz habe ich einen allseits bekannten und
geschätzten Beamten angesprochen und ihm mitgeteilt, der Herr Landeshauptmann habe
angekündigt, daß nun der Ballhausplatz verbaut werde, worauf der Beamte erklärt hat: Das glauben
Sie aber selber nicht! Als ich ihn dann fragte, ob denn das Wort des Herrn Landeshauptmannes so
wenig gelte, sagte er: „Wo ein Kaiser Franz Josef, ein Sigmund Posl, der ja 1924 dieses Gebäude
erstellen sollte, ein Viktor Müllner gescheitert ist, da glauben Sie, der Herr Landeshauptmann bringt
dort ein Haus hin?"
Wir waren daher äußerst interessiert zu hören, wer diesen Ballhausplatz einmal bekommen wird, weil
ja der Herr Landeshauptmann schon am 11. Oktober 1977 angekündigt hat, er hätte bereits private
Interessenten. Heute wissen wir, daß diese privaten Interessenten sicherlich bekannt waren. Vor
knapp 6 Wochen konnte man dann im Kurier lesen „Der kleine Maxi und 400 Millionen Schilling".
Niederösterreichische Politiker haben den Ankauf des Landhauses so geschildert, wie sich der kleine
Maxi die großen Geschäfte vorstellt. Aber so zum kleinen Maxi wird man den Wähler und Steuerzahler
doch nicht stempeln wollen. Eine Zeitung, der Kurier, Herr Landeshauptmann, die Ihnen sicherlich
nähersteht als der linken Seite, hat in diesen zwei Sätzen - alles andere kennen Sie ja - ganz
eindeutig klargestellt, worum es geht. (Abg. Zimper: So schauen die Klarstellungen aus!)
Herr Kollege Zimper, ich glaube, ich habe schon einmal gesagt, die klügsten Zwischenrufe macht der
Herr Zimper. Er war schon als Journalist berühmt für seine Artikel, und hier blamiert er sich noch
öfters.
In den letzten 6 Wochen haben sich unabhängige Zeitungen, der Rundfunk und insgesamt die
öffentliche Meinung sehr eingehend mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Aber seit dem 2. Juni
dieses Jahres wissen wir endlich, was von dieser öffentlichen Meinung zu halten ist. Eine
Meisterleistung eines Volksblattjournalisten, der sich als würdiger Nachfolger von Zimper schon
bewährt hat, (Heiterkeit bei der OVP.) hat uns allen die Augen geöffnet, was von der Kritik der Wiener
Kirchenzeitung, Nummer 21, vom 28. Mai über die allzu irdische Transaktion Operngasse zu halten
ist. Diese ÖVP-Kritik, habe ich festgestellt, gilt pars pro toto. Alle Kritiker sollen in dieser Art
heruntergemacht werden, weil sie nur eine Frage stellen: Was steckt wirklich hinter dieser
Transaktion? (Abg. Kurzbauer: Nichts!) Wer steckt hinter dieser Transaktion? Sie haben vollkommen
recht: Nichts für das Land Niederösterreich, aber sehr viel Geld für diejenigen, die diese Transaktion
durchgeführt haben. (Abg. Ing. Kellner: Werden Sie das beweisen können?) Herr Kollege Kellner, ich
werde hier sicherlich Dinge darstellen, die in der Öffentlichkeit vielleicht doch eher geglaubt werden
als die Geschichte vom kleinen Maxi, wie Sie sich das vorstellen. Was geht diese Transaktion der
ÖVP Niederösterreichs wirklich die Allgemeinheit an? Da könnte ja jeder kommen!
Was ist das schon für eine Art, Männer, die hinter dieser Aktion stehen, in der Öffentlichkeit zu prüfen,
zu kritisieren? Vor allem sind das alles Männer, die diese Transaktion höchst ehrenwert und ganz
selbstlos zugunsten dieses Bundeslandes durchgeführt haben und durchführen wollen. Und da kommt
dann die unabhängige Presse bis zur Wiener Kirchenzeitung und wagt es, diese Amtshausfrage zu
behandeln und wagt zu sagen, das Gruselstück heißt „Der verkaufte Ballhausplatz". Andere Zeitungen
schreiben ,,Der verschenkte Ballhausplatz", und Alexander Vodopivec hätte sicherlich sehr viel zu
schreiben nach dem Buch „Der verspielte Ballhausplatz", um diese Angelegenheit etwas näher zu
beleuchten. Aber vielleicht macht er es in der Sendung „Der vorletzte Kuenringer", vielleicht hören wir
dort etwas über diese Dinge, denn an dem Tag, als der Herr Landeshauptmann bestens informiert
wurde, war ja auch Herr Alexander Vodopivec im Haus.
„Die ÖVP reagiert beleidigt", schreibt die Kirchenzeitung; „Erstens rechtfertigt die Höhe des Betrages
die Aufmerksamkeit der schwächeren Partei und der Medien. 355 Millionen Schilling sind an sich kein
Pappenstiel, daß man in dieser Weise über sie verfügt, wie das hier geschieht." Und das Kirchenblatt
endet dann: „Maurer & Co. müßten, weil sie sagen, alles ist in Ordnung, über verstärkte Kontrolle
jubilieren", und man schließt diesen Artikel: „Unser Maurer ist ein Hausherr und ein
Grundstückspekulant, könnte man einmal singen." Das war eine perfekte Majestätsbeleidigung, und
die Reaktion des Volksblattes am 2. Juni auf Seite 7, wo der Redakteur seine Meinung äußerte, soll
dem stenographischen Protokoll einverleibt werden, weil sie einmalig ist in dieser Republik :
„Es sei der Kirche natürlich völlig unbenommen, sich auch journalistisch zu betätigen und sich dabei
recht irdischer Dinge anzunehmen, wie sie es zuletzt mit einem Artikel in der Wiener Kirchenzeitung
über die NÖ Amtshausfrage getan hat. Und wenn dieser Artikel aber so skandalös ausfällt, fragt man
sich ernstlich über die journalistische Qualität so einer Zeitung und darf man der Kirche anraten, sich
doch lieber um das Seelenheil ihrer anvertrauten Schäfchen zu kümmern. Wenn nicht alles täuscht,
hätte sie dabei über und über zu tun: beispielsweise für priesterlichen Nachwuchs zu sorgen oder sich
von den Sozialisten nicht systematisch den Religionsunterricht an Schulen untergraben zu lassen.
Aber nein, man mischt sich lieber in Sachen, die einen gar nichts angehen, und verbreitet in
unverfrorener Weise Falschheiten. Und wenn dann noch der Kirchenzeitungsschreiber ein altes Lied
umformuliert in „Unser Maurer ist ein Hausherr und ein Grundstückspekulant", dann sei daran erinnert,
daß dieses Lied aus einer Zeit stammt, wo die Kirche unglückseligerweise verbandelt war mit Politik.
Daß sich die Kirche aus der Politik zurückgezogen hat, war für sie selbst und auch für den Staat ein
Glück. Oder aber, man verzeihe die Vermutung, sind durch die NÖ Amtshauslösung vielleicht recht
irdische Interessen der Kirche irgendwo beeinträchtigt? Denn es ist kein Geheimnis, daß die Kirche
der kleinste Grundstücksbesitzer und die ärmste Einrichtung in Österreich nicht ist, obwohl ihr Gründer
nicht wußte, wo er sein Haupt vor 2000 Jahren zur Ruhe betten sollte." (Ruf bei der ÖVP.) Ich weiß,
aber Sie müssen Ihrem Journalisten sagen, er soll aufhören, denn für diese negative journalistische
Meisterleistung gebührt ihm der „Ehrenpreis des zerbrochenen Federkiels", denn mehr wäre sie nicht
wert.
Am 3. Juni 1978 kommt es aber noch viel besser. Aus dem Volksblatt erfahren wir endlich die
Wahrheit. (Abg. Kurzbauer: Na Gott sei Dank!) Seit 6 Wochen, seit 8 Wochen, seit Monaten wird
gefragt, aber das Volksblatt weiß hier die Wahrheit. Vor allem der Herr Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig hat im Finanzausschuß ganz genau die Wahrheit gesagt, so genau, daß ich ihn hier in aller
Öffentlichkeit der Unwahrheit zeihen muß. Und ich werde es auch in aller Öffentlichkeit nachweisen,
jemandem, der als Jurist jederzeit Zutritt zu diesen Dokumenten hätte, um sich zu überzeugen, ob es
richtig ist oder nicht. Es hat sich ja auch ein Beamter der NÖ Landesregierung überzeugt. Er hat in
dem Akt, den ich seinerzeit am 1. Juni im Finanzausschuß zitiert habe, im Auftrag des Amtes der NÖ
Landesregierung Einsicht genommen und konnte sich überzeugen, daß der Herr
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig die Unwahrheit gesagt hat, denn darauf kommt es nun an,
Herr Landeshauptmann. Da bin ich dem Volksblatt wieder dankbar, daß es genau die Stellungnahme,
die Sie uns im Finanzausschuß gegeben haben und wo Sie uns mit einem Trick, mit einem Bluff
ausspielen wollten, gebracht hat: „Gericht errechnete Baukosten. Das Grundstück wurde im Jahre
1976 von Sauerwein an den jetzigen Besitzer verkauft usw. In einem prozessualen Gutachten über
die tatsächlichen Baukosten erkannte das Gericht auf 93 Millionen Schilling ernst zu nehmenden
Preis."
Falsch, Herr Landeshauptmann! Das Gericht hat überhaupt nicht die Möglichkeit gehabt, über ein
Gutachten jedweder Art zu entscheiden. Sie haben das Sachverständigengutachten Michl Müller, das
Ihnen der Anwalt der Operngasse-Gesellschaft zugespielt hat, nachdem er erfahren hat, daß sich
jemand für die Kosten interessiert hat. Ich kann Ihnen den Anwalt auch nennen, wenn Sie's haben
wollen. Sie hätten nur eines machen müssen, Herr Landeshauptmann: das, was Sie in der
Volksschule gelernt haben, anzuwenden und auch das, was Sie an der juristischen Fakultät der
Universität Wien gelernt haben, nämlich zu lesen und zu verstehen, was es ist! (Heiterkeit von
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig.) Dann wären Sie nie auf die Idee gekommen, einem
Finanzausschuß, wo 31 Mitglieder und 3 Regierungsmitglieder anwesend waren, ein privates
Gutachten, das niemals Gegenstand eines Prozesses war, so darzustellen, als wäre es ein
prozessuales Gutachten über die tatsächlichen Baukosten, über die das Gericht als ernst zu
nehmenden Preis entschieden hat.
Ich kann Ihnen auch nachweisen, warum das überhaupt nicht möglich war, Herr
Landeshauptmannstellvertreter. Denn es geht, Herr Landeshauptmannstellvertreter, aus dem
Gerichtsakt CCg 143/77, den ich ja zitiert habe, der Gang der Verhandlung betreffend Operngasse 21
hervor, daß die beiden Parteienvertreter um 10.37 Uhr Vergleichsverhandlungen geführt haben und
über Ersuchen beider Parteienvertreter die Tagsatzung kurz unterbroch2n wurde. Daraufhin sind sie
rausgegangen und haben sich draußen... (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das weiß ich
nicht!)
Herr Landeshauptmann, ich möchte Ihnen nur eines sagen: Sie können uns nicht die Unwahrheit
sagen, Sie können nicht das ganze niederösterreichische Volk mit Unwahrheiten konfrontieren.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Will ich gar nicht! - Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Um das
geht es, denn mit Abgeordneten kann man nicht spielen, wie Sie es die ganze Zeit tun, und ich werde
Ihnen auch Ihre Rolle noch nachweisen, die Sie in dieser Sache spielen. Um 11.07 Uhr wird die
Verhandlung wieder fortgesetzt. Sohin schließen die Parteien einen Vergleich. Das heißt also, meine
sehr verehrten Damen und Herren, es konnte überhaupt kein Sachverständigengutachten und schon
gar kein prozessuales Gerichtsgutachten über Baukosten etwas aussagen. Das war das, was Sie im
Finanzausschuß behauptet haben. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Was habe ich behauptet,
bitte? Sie können doch nicht Behauptungen in den Raum stellen!) Soll ich Ihnen das Volksblatt
vorlesen? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich werde Ihnen sagen, was ich gesagt habe!) Da
steht genau das, was Sie gesagt haben, und es waren 31 Zeugen dabei. Sie wollen doch nicht
bestreiten, daß Sie das gesagt haben? (Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.)
Wollen Sie noch einmal die Unwahrheit sagen? Es geht mir darum, (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Ich lasse mir von Ihnen nicht vorwerfen, daß ich die Unwahrheit gesagt habe. Das ist eine
Unverschämtheit!) daß in einer so schwerwiegenden Angelegenheit mit offenen Karten gespielt wird.
Es geht hier um ein Prinzip. Es geht um ein System. (Abg. Anzenberger: Laßt ihn reden! - Abg.
Romeder: Laßt ihm seine Schau machen! - Abg. Anzenberger: Es zahlt sich gar nicht aus!) Es geht
darum, der Öffentlichkeit darzustellen, wie in diesem Lande Politik gemacht wird, daß in diesem Lande
Abgeordneten die Unwahrheit gesagt wird, obwohl man es jederzeit hätte rechtzeitig überprüfen
können, (Abg. Zimper: Sie sagen nicht die Wahrheit!) und ich nehme das gerade einem Juristen am
allerwenigsten ab, weil ich genau weiß, welche Ausbildung ein Jurist braucht, damit er Jurist wird, 4
Jahre usw. Sie sind jetz€ seit 26 Jahren in dieser Tätigkeit, und darum nehme ich Ihnen diese
Unwahrheit sehr, sehr übel, (Abg. Blochberger: Wie wird es da erst bei Ihnen ausschauen!) nicht
meinetwegen, sondern wegen des Ansehens dieses Hohen Hauses und wegen des Ansehens der
Demokratie, denn mit Unwahrheiten darf ein Politiker nicht spielen! (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Herr Kollege, Sie haben das eingefädelt. Sie haben die
Unterlagen der Presse geliefert. Jetzt sind Sie böse, daß das nicht aufgeht!)
Ich habe zuerst nicht genau gewußt, worauf Sie hinauswollen. Ich habe keinen Einfluß auf den Kurier,
auf die Kirchenzeitung, auf die Wochenpresse, auf das Profil, auf alle Zeitungen. Ich muß Ihnen
ehrlich sagen, wenn ich so viel Einfluß auf diese Zeitungen hätte, dann wäre ich sehr froh, aber ich bin
Abgeordneter (Abg. Anzenberger: Wenn Sie sonst nichts über Zeitungen wissen! Das ist das Ganze,
was er immer wieder bringt!) und habe die Presse nicht zu zensurieren. Ich habe nur meine Pflicht als
Abgeordneter zu tun, und die werde ich wie seit 14 Jahren auch heute erfüllen. Auch das ist ein
Grund, warum ich mich um diese Sache angenommen habe und jedem Zeitungsartikel nachgegangen
bin. Es ist richtig, auf die Idee hat mich - das sage ich noch einmal - gerade die Zeitung mit dem
kleinen Maxi und dem Steuerzahler, die ich am Anfang zitiert habe, gebracht. Da bin ich hellhörig
geworden und bin dieser Sache nachgegangen. (Abg. Anzenberger: Das sagt der kleine Gernegroß!)
Schauen Sie, Herr Kollege Anzenberger, Sie haben sich schon in einer anderen Sache in einer Weise
benommen - ich möchte die Protokolle hier nicht vorlesen -, die der Würde des Hauses widerspricht.
(Abg. Rozum: Das können Sie in Gänserndorf spielen!)
Noch etwas. Aber, Herr Kollege Rozum, auch Sie sind in dieser ganzen Sache drinnen. (Abg.
Steinböck: Bauring Wien! Da können Sie hineinschauen!) Nach einer Faustregel im Baugeschäft
machen die reinen Baumeisterarbeiten 40% der Gesamtbaukosten aus. Sie haben dann auf Grund
des angeblichen Gerichtsgutachtens errechnet, daß die Gesamtkosten in der Operngasse auf jeden
Fall 225 Millionen ausmachen, daß sich der Grundpreis, der vor 5 Jahren 37 Millionen betragen hat,
nach Ihrer Version jetzt auf einmal schon auf 78 Millionen beläuft, dann sind Sie schon bei den 300
Millionen gewesen, und mit den Kreditkosten von 55 Millionen und was da noch alles dabei ist, haben
Sie die 355 Millionen beisammen gehabt. Das rechtfertigt also Ihre Regierungsvorlage, den Ankauf
des Operngassegebäudes Nr. 21, und rechtfertigt auch die Reduzierung des Preises für den
Minoritenplatz von 180 Millionen auf 140 Millionen!
Hier sollte man vielleicht doch nach den Hintergründen fragen, und es ist nicht so, wie im Volksblatt
gestanden ist, daß wir Sozialisten etwas zu verbergen hätten, es ist auch nicht so, daß wir gegen
irgend jemanden unbewiesene Behauptungen in den Raum stellen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Keine
unbewiesenen Behauptungen, denn wenn ich etwas behaupte, dann bin ich als Jurist auch gewohnt,
den Beweis gleich in einem Zug zu führen, und ich habe Ihnen ja jetzt nachgewiesen, daß Sie die
Unwahrheit gesagt haben. (Abg. Romeder: Nichts haben Sie! Die Zeitungen haben Sie zitiert! - Abg.
Romeder: Beweise!)
Ich weiß, daß die gesamte öffentliche Meinung unrecht hat, daß die ganzen Dinge zufälligerweise
entstanden sind. Ich weiß nicht, warum Sie so aufgeregt sind. Schauen Sie, ich habe schon als junger
Mensch gelernt: Wer ein schlechtes Gewissen hat, der schreit. (Heiterkeit - Abg. Dr. Bernau: Man
kann nicht sagen, Du bist ein Lügner, wenn man nichts beweisen kann!) Jetzt haben Sie wieder die
Unwahrheit gesagt. Ich habe gesagt, die „Unwahrheit“, und, Herr Dr. Bernau, Sie sollten wissen, daß
es einen Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit gibt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel:
Müßt Ihr uns immer niederschreien, wenn wir etwas zu sagen haben? - Abg. Romeder: Alles muß
man sich gefallen lassen!)
Meine Damen und Herren! An sich wird es sicherlich noch genügend Zeit geben, um in einer etwas
ruhigeren Atmosphäre zu reden. Wir wollen uns nun diese Amtshausgeschichte Operngasse etwas
genauer ansehen, auch diejenigen, die sie in einer geradezu mustergültigen strategischen
Organisation in dieses Raus zur Entscheidung gebracht haben. Die Hauptbeteiligten an der
Transaktion Operngasse-Ballhausplatz-Minoritenplatz kamen mit einer Gesellschaft hoch vom
Dachstein her, wo der Aar noch haust: (Abg. Anzenberger: Ein Dichter!) Pilz, Janoschik und Duval.
Man hat den Standort verlegt und ein neues Nest gesucht.
Dazu brauchte man aber lediglich die Änderung des Gesellschaftszweckes einer 120.000-SchillingGesmbH - das Risikokapital war 120.000 Schilling -, man brauchte dazu ein geeignetes Grundstück,
das man ohne Bargeld erwerben kann. Dazu brauchte man aber wieder einen geeigneten Mann,
Freund und dergleichen, der auch in einer anderen Funktion Stellvertreter ist. Dazu brauchte man
auch einen anerkannten Gesellschaftsvertragsanwalt, einen Wirtschaftsanwalt. Dazu brauchte man
einen cleveren Kaufmann, einen cleveren Bauunternehmer - alles Personen, die nicht in
Niederösterreich beheimatet sind. Von Kärnten, von Villach kamen sie daher, vom Dachstein. Nur in
Niederösterreich haben wir keine geeigneten Unternehmer. Wir haben niemanden, der solche Dinge
machen kann, und letztlich ist dann wieder diese Sache, wie wir vom Herrn Landeshauptmann gehört
haben, via Hierzenberger und Ludwig beim Herrn Landeshauptmann in der Landesregierung und hier
im Landtag gelandet.
Aber nun die Chronologie, die an sich sehr viel Arbeit erfordert. (Ruf von Abg. Zimper.) Herr Zimper,
Sie waren politisch überhaupt noch nicht auf der Welt ... (Abg. Zimper: Nur der Brezovszky! Ich
fürchte, Sie betreiben politisch Selbstmord!) Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, seit der SchönauGeschichte finde ich es unter meiner Würde, mich mit Ihnen ernsthaft auseinanderzusetzen, denn wer
mit Menschenleben spielt, mit dem redet man nicht.
Am 17. Dezember 1976 erwirbt diese Pilz-Janoschik-Duval-GesmbH. ein Grundstück. Am 17.
Dezember bekommt diese GesmbH mit 120.000 Schilling Risikokapital 270 Millionen Schilling Kredit
von der Landes-Hypo, und am 28. Dezember ist der erste Akt geschlossen. Im Grundbuch ist der
neue Eigentümer, diese GesmbH, die bereits über 270 Millionen Schilling verfügt. Und so geht das
munter weiter. Am 17. Mai kommen noch 67 Millionen dazu, und es ist noch kein einziger Ziegelstein
verbaut, so werden hier schon Millionenbeträge verwendet. Die Risikosicherung dürfte also allein in
den 120.000 Schilling und zum Teil in diesem Grundstück liegen.
Nachdem alle diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, gibt es am 8. Juni 1977 einen
Gesellschafterwechsel, und auch die Geschäftsführung wechselt. (Ruf bei der ÖVP: Verdächtig!
Verdächtig!) Ich habe mich im Ausschuß geirrt. Geschäftsführer wurden Rogner und Zelenka. Ich
habe mich geirrt, Herr Kollege, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zelenka, Hierzenberger!) aber
wenn Sie 5 Kilogramm Papier durcharbeiten müssen, dann kann das auch einmal vorkommen.
(Abg. Romeder: Das ist die Unwahrheit! Jurist, Sie haben sich geirrt! - Unruhe. - Zweiter Präsident
Binder gibt das Glockenzeichen!) Ich habe wenigstens gesagt, daß ich mich geirrt habe, aber Sie
haben bestritten, was Sie gesagt haben. Das unterscheidet uns wesentlich.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Warten Sie, Herr Kollege. Tun Sie mir nicht etwas in den
Mund legen!)
Am 10.6.1977, es waren 31 Zeugen dabei, die Baubeginnsanzeige, am 1. August 1977 werden die
Bauarbeiten Operngasse 21 ausgeschrieben, am 8.9.1977 kommt dann ein Anbot der Firma IsolaLerchbaumer. Die Operngasse-Gesellschaft bestätigt nur, der Herr Generaldirektor Otta und der Herr
Dir. Müller schreiben dem Herrn Landeshauptmann, an geblich ist nie ein Anbot eingelangt. Es muß
halt wieder der Beklagtenvertreter in seiner Gegenschrift etwas Unwahres gesagt haben, denn dort
steht ausdrücklich drinnen, dass die Operngasse-GesmbH. in ihrem Schreiben zugegeben hat - auch
hier haben Sie eine Fotokopie aus dem genannten Gerichtsakt -, daß am 8.9.1977 bei der
erstbeklagten Partei ein Angebot der Firma Ilbau AG. einging, in dem die Firma Ilbau AG. die
Baumeisterarbeiten an dem in Rede stehenden Bauwerk um 49,498.500 Schilling auszuführen bereit
ist. Das bestreitet der Herr Generaldirektor Otta angeblich und auch der Herr Dir. Müller. Es steht
dann noch in dieser Beklagtenschrift, in dieser Klagebeantwortung:
„Da die klagende Partei kein Angebot vorgelegt hat, die zweitbeklagte Partei sich aber in der Lage
sah, die Baumeisterarbeiten zum selben Preis, besser gesagt zum Preis von 50 Millionen
auszuführen, wurde durch die Operngasse Büro- und Geschäftshaus-GesmbH, an der außer der
zweitbeklagten Partei auch die dargestellten Herren Dr. Hierzenberger und Dr. Zelenka beteiligt sind,
(Abg. Zimper: Waren Sie nicht im Ausschuß?) der Auftrag zur Ausführung der Baumeisterarbeiten an
die Firma Rogner GesmbH an der Robert Rogner als Alleingesellschafter beteiligt ist, zum
angeführten Pauschalpreis vergeben." (Abg. Zimper: Das ist ja nichts Neues! Das ist im Ausschuß
restlos aufgeklärt worden!)
Sehen Sie, Herr Kollege Zimper, im Ausschuß ist davon nicht die Rede gewesen, dass die
Operngasse-GesmbH an die Rogner GesmbH zum Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling
rechtsverbindlich die Baumeisterarbeiten vergeben hat. (Abg. Zimper: Restlos aufgeklärt worden
durch die Worte des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig! - Abg. Stangl: Um das geht es!)
Genau darum geht es. Um diese Unwahrheit geht es, die ich auch hier widerlegt habe. (Abg. Zimper:
Damit haben Sie schon im Ausschuß argumentiert!)
Wenn Sie es noch genauer hören wollen: Die Ing. Rogner-GesmbH. schreibt am 14.9.1977 - auch aus
dem Gerichtsakt, ich stelle keine Behauptungen auf, die ich nicht durch Dokumente beweisen kann:
„An die Operngasse Büro- und Geschäftshaus GesmbH, Auftragsannahme Operngasse 21. Sehr
geehrte Herren! Wir bestätigen hiemit, den Auftrag für die Baumeisterarbeiten zum Pauschalfixpreis
von netto 50 Millionen Schilling übernommen zu haben. Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, daß,
wenn die andere Baugesellschaft die Ausführung der Baumeisterarbeiten um 5% über unserem Anbot
übernimmt, wir unter Ablösung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen aus dem
Vertragsverhältnis Operngasse ausscheiden." (Abg. Zimper: Jetzt können Sie das Gutachten auch
haben!) Ich habe Ihnen gerade nachgewiesen, daß das Gutachten völlig bedeutungslos war. Das ist
soviel wert wie ihre Zwischenrufe. (Heiterkeit. - Beifall bei der SPÖ. - Ruf bei der ÖVP: Jetzt wissen
wir noch immer nicht, wieviel es wert ist!) Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir
folgende Situation: 337 Millionen Schilling hat eine Gesellschaft durch die Landeshypothekenanstalt
zur Verfügung, die nach ihren Statuten und Satzungen sehr, sehr fragwürdige Geschäfte machte, wir
haben eine Firma, wo der Ing. Rogner als Geschäftsführer der Operngasse GesmbH fungiert.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo sind sie alle? Wo waren denn die Sozialisten? - Zweiter
Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Ich weiß nicht, ob Sie glauben, daß Sie mit diesen
Zwischenrufen je einen Eindruck auf die Zuhörer machen, denn die Zuhörer sind hergekommen, um
Argumente zu hören. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das sind doch Verdächtigungen! Wo ist
ein Argument? Bis jetzt sind Sie ein Kasperl! - Das wird langsam ein Kasperltheater! - Beifall bei der
ÖVP.)
Herr Landeshauptmannstellvertreter! Sie sind schon wieder beleidigend. „Das ist ein Kasperl!", das
sind wir gewöhnt von Ihnen. Wenn Sie ein gutes Gewissen hätten, wenn Sie... Danke schön. Herr
Präsident, ein Kasperl! Ein Abgeordneter wird von einem Regierungsmitglied als Kasperl beschimpft,
nur weil er sich bemüht, hier die Zusammenhänge in aller Öffentlichkeit darzustellen. Ich werde halt
etwas länger brauchen, Sie werden sich wieder beruhigen, und wir können dann wieder sehr sachlich
miteinander reden. (Abg. Romeder: Darauf warten wir! - Abg. Blochberger: Der kleine Maxi tritt im
Kasperltheater auf. Das haben Sie zitiert. – Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Ich bin
auch gegen Beschimpfungen und Beleidigungen eines Kollegen Blochberger unempfindlich, denn auf
diese Stufe stelle ich mich nicht mit Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Stangl: Das ist eine Sauerei,
dass sich einer so etwas leisten kann!)
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht aus dem Gerichtsakt eindeutig hervor:
Baumeisterarbeiten 50 Millionen Schilling durch schriftliche Auftragsübernahme von der RognerGesmbH übernommen. Sie haben, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, argumentiert:
Baumeisterarbeiten betragen 40 % eines Gesamtbauwerkes. Ich selbst bin vorsichtiger. Ich sage,
rund ein Drittel. Daher war es auch richtig, als seinerzeit das Anbot, das seriöse Anbot der Firma
Ilbau, ausgeschlagen wurde mit dem Argument der Firma Rogner, die Firma Rogner baue das Haus
Operngasse 21 um 150 Millionen.
Die Firma Ilbau hat erklärt, zu den Bedingungen des Anbotes, zu dem sie noch stehe, würde sie auch
heute noch das Haus hinbauen. Sie hat aber dann erklärt, um 150 können wir nicht, sondern um 165
Millionen. Das wäre ein angemessener Preis. Ich habe mit den Kalkulanten gesprochen und auch mit
den Ingenieuren der Ilbau, die ja gleich daneben bauen. Sie haben erklärt, bei 165 Millionen Schilling
für diese Art von Haus würde ein bürgerlicher Gewinn rausschauen. Das ist also das Faktum. Nun
hören wir eines Tages, daß dem Herrn Landeshauptmann ein Geschenk des Himmels ins Landhaus
steht. Der Geschenküberbringer ist via Hierzenberger Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der von
dem ganzen überhaupt keine Ahnung hat und auch rein „zufällig“ davon erfährt. Da erhebt sich für
mich die Frage, wozu er eigentlich, schon seitdem er Landesfinanzreferent ist, im Auftrag der
Niederösterreichischen Landesregierung als Aufsichtskommissär in der Hypo sitzt. Er weiß nicht, daß
hier eine 120.000-Schilling-Gesellschaft um 65 Millionen Schilling 3.000 m3 Baugrund erwirbt; er weiß
nicht, daß die Gesellschaft auf dieses Grundstück ohne sonstige Sicherheiten 337 Millionen Darlehen
bewilligt bekommt, und er weiß auch nicht, daß diese Gesellschaft die Absicht hat, ein Gebäude zu
bauen, über das man heute in der ganzen Stadt Wien rätselt, was es ursprünglich werden sollte, vom
Hotel und vom Hotel bestimmter Art bis zum Bürogebäude wird hier alles vermutet. Diese
Vermutungen werden in die Welt gesetzt, weil man nicht mit offenen Karten spielt. (Abg. Fidesser:
Was ist mit der Baugenehmigung?) Schauen Sie, wegen der Baugenehmigung würde ich Ihnen raten,
noch einige Zeit zu warten. Herr Kollege, es kommen noch Redner von uns und diese werden Ihnen
über die Baugenehmigung, über die eingereichten Pläne, die man uns verweigert hat, über den
Baubescheid, über die Baubeschreibung berichten. Es wird Ihnen noch sehr, sehr viel erzählt werden,
und je ruhiger Sie zuhören, um so besser werden Sie dann sehen, welch ungeheure Zumutung es für
den Landtag ist, über diese Sache ohne Unterlagen, mit gezinkten Unterlagen, Herr
Landeshauptmann, mit falschen Unterlagen, eine Entscheidung zu treffen! (Lebhafter Beifall bei der
SPÖ.)
Sie, Herr Landeshauptmann, haben nämlich dem Landtag von Niederösterreich ein Gutachten, ein
angebliches Gutachten, vorgelegt. (Landeshauptmann Maurer: Gezinkte Unterlagen! ich habe es
gehört!) Jawohl, der Beweis wird auch geführt werden: (Abg. Blochberger: Das wird notwendig sein!)
wie man den Landtag, die Öffentlichkeit und die niederösterreichische Bevölkerung behandelt; daß
man sie für dumme Buben hält, denen man eine Fotokopie eines Gutachtens vorlegt, das derselbe
Herr Appel für eine Bank erstellt hat, das man dann frisiert hat, und wenn man Seite um Seite
vergleicht, sind 18 Seiten gleich wie im Gutachten für die Bank, aber auf den 2 Seiten, die dazu
geführt haben, daß diese Bank das Opernhausgebäude für Bürozwecke ungeeignet befunden hat, ist
dieser Passus gestrichen, (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das können wir beweisen!) und es
wird uns zugemutet, dieses Gutachten ernst zu nehmen. Das haben Sie, Herr Landeshauptmann dem
Landtag und damit der Öffentlichkeit vorgelegt. Ein gezinktes Gutachten! (Beifall bei der SPÖ!)
Das ist die Art, wie in diesem großen Bundesland Politik gemacht wird, und das ist die Art, wie man
glaubt, uns als starke Minderheit behandeln zu können. Das ist die Art, wie man über eine gigantische
Transaktion entscheidet. Das ist die Art, mit welchen Papieren wir ausgestattet werden, um hier eine
Entscheidung zu treffen. Da werden Pläne hergestellt, die ich einem Fachmann vorgelegt habe. Der
hat gesagt: Hören Sie, hat das Ihr Sohn mit 13 Jahren gezeichnet? Die sind ja gar nicht genehmigt
und stimmen überhaupt nicht überein mit den Plänen, die eingereicht wurden. Denn es wird völlig
anders gebaut, Herr Landeshauptmann, als die uns vorgelegten Unterlagen ausweisen. Das wissen
Sie alles nicht? Aus dem Grund haben wir hier diese Diskussion so vorbereitet, dass Ihnen noch die
Augen aufgehen werden, Herr Landeshauptmann, und Sie werden heute noch sehen, wie man Sie
seit dem 3. Oktober in eine Situation hineingetrieben hat, für die Sie vielleicht gar nichts können. Das
möchte ich Ihnen bescheinigen, Herr Landeshauptmann! (Landeshauptmann Maurer: Jetzt haben Sie
wenigstens etwas eingeschränkt, aber zuerst haben Sie gesagt „gezinkt"!) Der Beweis wird geliefert,
Herr Landeshauptmann, Sie können in den Landesprotokollen seit 1964 nachlesen: Wenn ich eine
Behauptung aufgestellt habe, dann habe ich sie auch gleich bewiesen.
Wir bekommen, Herr Landeshauptmann, hier Unterlagen, aus denen kein Mensch ersehen kann, ob
der Preis für dieses Haus gerechtfertigt ist, aus denen niemand ermessen kann, ob nicht diese 40
Millionen Reduktion beim Ballhausplatz künstlich herbeigeführt wurde, denn ein Schätzungsgutachten
lautet ja auf 180 Millionen, und Sie wollen das Grundstück heute um 140 Millionen verkaufen. Sie
legen dem Landtag Kaufverträge vor, die man in Juristenkreisen als „Löwenverträge" bezeichnet hat!
Sie legen dem Landtag Unterlagen vor, die Ihnen vom Verkäufer übermittelt wurden, wie Sie in den
Parteienverhandlungen zugegeben haben: vom Vertreter des Verkäufers, von Herrn Dr.
Hierzenberger. Sie legen dem Landtag Dinge vor, über die die Juristenwelt in Wien nur staunt, und sie
staunt auch darüber, daß ein Landeshauptmann von Niederösterreich solche Verträge überhaupt zum
Gegenstand von Verhandlungen macht! Sie legen dem Landtag von einem pensionierten Hofrat
Gutachten vor, der ganz andere Tätigkeiten gemacht hat und der halt einen Preis herausbekommen
hat, der passen muß! Sie legen dem Landtag (Abg. Romeder: Das ist eine unerhörte Beschuldigung! Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist eine Ungeheuerlichkeit! - Abg. Reischer: Das sind Ihre
Beweise!) ein zweites Gutachten vor, eine Fotokopie! Sie werden sie kriegen, warten Sie, Herr
Kollege, warten Sie nur. Sie bekommen heute noch Beweise. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig:
Bis jetzt haben wir noch keine!) Herr Kollege Reischer, aber Kollege Reischer, außer schreien habe
ich von Ihnen noch nichts gehört in diesem Haus. Argumente können Sie hier nicht bringen.
Sie legen dem Landtag neben diesem Gutachten des Verkäufers der Operngassen-Gesellschaft die
Fotokopie eines Gutachtens einer Bank vor, das gezinkt ist, und geben dafür noch 150.000 Schilling
Steuergelder her! Diese Fotokopie ist nicht einmal 100 Schilling wert. Aber 150.000 Schilling geben
Sie, Herr Landeshauptmann, für diese Fotokopie, gezinkte Fotokopie eines Gutachtens.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wissen Sie, was Sie da tun? Fachleute tun Sie
diskriminieren!)
Schauen Sie, die Architektenkammer soll sich für Herrn Appel und diese Gutachten interessieren.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das wird sie!) Wir werden, wenn die Architektenkammer es
von uns verlangt, die zwei Gutachten als Beweis für die Disqualifikation dieses Architekten vorlegen.
(Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Wir haben ein Gutachten verlangt und nicht ein Makulaturpapier,
keine Fotokopie eines Gutachtens, das eine andere Bank verlangt hat, und die das
Operngassegebäude auf Grund dieses richtigen Gutachtens, das also bei der Bank vollständig war,
als Bürogebäude als ungeeignet bezeichnet hat. (Abg. Reischer: Das sind keine Beweise!
Verdächtigungen sind das!) Wir haben es in der Hand, Sie bekommen es, Herr Landeshauptmann.
(Landeshauptmann Maurer: Wenn der Beweis so ist, wie Eure Behauptung, daJ3 das Gutachten
250.000 Schilling gekostet hat!) Nein, 150.000 Schilling. (Landeshauptmann Maurer: Sie haben es so
gesagt!) Herr Landeshauptmann, ich kann Ihnen auch sagen, von wem diese Ziffer stammt. Wissen
Sie, von wem diese Ziffer stammt? Sie stammt von Ihrem Nachbarn, denn mein Informant hat sie dem
Nachbarn mit 250.000 Schilling genannt, und Sie haben sie berichtigt auf 150.000. Aber für Makulatur
(Abg. Romeder: So sind Ihre Informationen! - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) zahlt
man nicht 150.000 Schilling, sondern 30 Schilling! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ihre
Informationen! - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen. - Abg. Anzenberger: Du haben Sie
sich verhört im Telefonat! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Informant Kronenzeitung. - Abg.
Anzenberger: Jetzt behauptet er 150.000, das letztemal hat er gesagt 250.000!)
Selbstverständlich, ich habe dann aber auch gesagt, es könnte ein Hörfehler gewesen sein. Es war
aber kein Hörfehler, sondern es war die Behauptung von Herrn Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich sage Ihnen dann warum. Jetzt weij3 ich, wer der
Informant war. Es gibt nur einen. – Zweiter Präsident gibt das Glockenzeichen.) Herr
Landeshauptmannstellvertreter ich habe Ihnen von Anfang an gesagt, ich habe alle Zeitungen, vom
Kurier bis zur Wiener Kirchen-Zeitung, gelesen und bin den Behauptungen nachgegangen, um zu
erfahren, was Dichtung und was Wahrheit ist, und ich bin daraufgekommen, Herr Landeshauptmann,
daß soviel Wahrheit in diesem Artikel drinnen ist, daß man an sich schon auf Grund dieser Wahrheit
von diesen Löwenverträgen Abstand nehmen müßte, daß man in diesem Hause noch einmal
überlegen sollte, ob man mit solchen Unterlagen, solchen Vorlagen eine Entscheidung über ein 355Millionen-Geschäft treffen soll.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen wir also, daß der Baugrund in der Operngasse
65 Millionen Schilling kostet, daß Ing. Rogner die Gesamtbauarbeiten pauschal um 50 Millionen
übernommen hat, daß zwei Drittel Professionistenarbeiten sind, daß das Haus 150 Millionen kostet,
plus Grundkosten sind das 215 Millionen, und wenn Sie jetzt wollen, nachdem die Frage umstritten
und nicht geklärt ist, schlage ich noch die 18% Mehrwertsteuer dazu, und Sie haben dann einen Preis,
der in der Fachwelt akzeptiert wird, so um die 230, 240 Millionen für dieses Haus in der angegebenen
Bauweise.
Sie haben vielleicht die Aussage des Präsidenten der Sachverständigenvereinigung Österreichs
gelesen, der erklärt hat, für dieses Bauwerk seien 10.000 Schilling pro m² angemessen. Sie haben
das Gutachten des Herrn Dipl.-Ing. Lüftl gelesen, der erklärt hat, um diesen
Generalunternehmerauftrag gehe er barfuß zum Auftraggeber und mache einen Bußgang zu ihm. Sie
haben all diese Dinge gelesen, aber Sie haben nicht den Mut, von objektiven Leuten, vielleicht der
Architektenkammer vom Herrn Präsidenten der Sachverständigengutachter aus Österreich, ein
Gutachten zu verlangen, das sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, aber nicht auf Grund
von Bauplänen, mit denen überhaupt nicht gebaut wird. Der zweite schwerwiegende Vorwurf ist ja,
daß Herr Architekt Appel das Gutachten nach den Bauplänen des Architekten Petschwar erstellt, aber
es wird gar nicht nach diesen Bauplänen gebaut, nicht in der Säulenbauweise, sondern in der
Schottenbauweise.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Grundlagen, nach denen der Herr
Landeshauptmann, die ÖVP Mitglieder der Landesregierung und, sofern Sie sich nicht besinnen, auch
der ÖVP-Klub entscheiden wird. Das sind sehr, sehr ernst zu nehmende Dinge, die hier in aller
Öffentlichkeit darzustellen waren. Das sind die Dinge, meine sehr verehrten Damen und Herren,
warum wir ohne die Vorlage entsprechender Pläne, die von der Baubehörde genehmigt sind - auch
darüber werden Sie heute noch einiges hören -, ohne echte Gutachten, ohne die Baubewilligung,
ohne den Bauvertrag des Ing. Rogner, ohne all diese Dinge, die in jedem privaten Leben eine
Selbstverständlichkeit sind, der Vorlage nicht zustimmen können. Und würden Sie, Herr
Landeshauptmann, nach diesen Grundsätzen Ihre Landwirtschaft geführt haben, Sie wären längst ein
abgehauster Bauer und nicht ein tüchtiger Bauer! Herr Landeshauptmann, Sie haben schon einmal
gesagt, das Land solle man wie einen gut geführten Bauernhof führen, aber was Sie hier machen, ist
gegenüber den Steuerzahlern nicht zu verantworten. Diese 355 Millionen Schilling sind zu einem
beträchtlichen Teil eine Verschleuderung von Steuergeldern. Das werfe ich Ihnen vor. (Beifall bei der
SPÖ.)
Herr Landeshauptmann, Sie haben uns bei den Parteienverhandlungen gesagt, daß Sie von Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig auf dieses Geschenk des Himmels aufmerksam gemacht
wurden, in Bad Hall. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Stimmt!) Sie haben gesagt, daß Sie
auch der Herr Dr. Hierzenberger aufmerksam gemacht hat. Eigenartig, daß man in der Hypo das nicht
weiß, (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Der Vorstandsdirektor Dr. Otta auch, bitte!) aber
nachdem Dr. Hierzenberger bei Ihnen im ÖAAB sehr viele Rollen spielt, ist es, glaube ich, direkt eine
Pikanterie zu behaupten: rein zufällig sagte der Hierzenberger, das wäre was für euch, und rein
zufällig machten Sie dem Herrn Landeshauptmann dieses Geschenk des Himmels, das eher das
Gegenteil von einem Geschenk des Himmels ist! Aber die Landesbeamten werden einmal dort Dienst
machen müssen, in einer Anlage, die laut Gutachten Appel nicht klimatisiert ist; laut Gutachten Appel,
oder ist das auch falsch? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Lesen Sie das aus dem AppelGutachten vor. Beweisen Sie das. Das ist eine Zumutung!)
Sie kriegen das heute noch. Warten Sie, ich kann das nicht meinem Kollegen vorwegnehmen.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Lesen Sie das heraus. Ich habe es! - Unruhe.) Herr
Landeshauptmannstellvertreter, wenn Sie meine Behauptung als Schweinerei bezeichnen, dann
richten Sie sich selbst damit! (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie sagen
Unwahrheiten unter dem Deckmantel der Immunität!)Herr Landeshauptmann, ich bin bereit, mich für
alle diese Informationen, für alle dieDinge, die ich hier vorbringe, einem objektiven Gericht zu stellen,
und werde Ihnen alledie Zeugen anführen, die Ihnen den Beweis bringen,
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Jetzt!) daß meine Behauptungen richtig sind. (Abg. Rozum:
Da wird sich aber der Appel freuen! - Abg. Romeder: ImHerbst können Sie zum Gericht gehen!) Dem
Herrn Appel sage ich das ins Gesicht, wenn er herkommt, denn ich zeige ihm hier, was ergetan hat.
Am 3. Mai, meine sehr verehrten Damenund Herren, um 12.00 Uhr mittags, warten wir alle gespannt
auf den Herrn Landeshauptmann. Er kommt nicht. Alexander Vodopivec, der den „Verspielten
Ballhausplatz" geschrieben hat, hätte eine Story schreiben können über den „Verschenkten
Ballhausplatz", aber er war nicht dabei, als der Herr Landeshauptmann bis ins Detail über alles 514
Stunden lang informiert worden ist. So können Sie, Herr Landeshauptmann, auch nicht sagen, Sie
seien ahnungslos in dieseSache hineingeraten. Sie wurden von der gutmeinenden Presse, von der
gutmeinenden bürgerlichen Presse, denn auf die sozialistische Presse hören Sie nicht, das würde
gegen Ihren Strich gehen, (Abg. Romeder: Die sozialistische Presse ist nicht gutmeinend!) Sie wurden
von Fachleuten Ihrer Partei aufmerksam gemacht, und Sie haben nicht darauf gehört. Nur mit der
einzigen Begründung, ich muß den Ballhausplatz los werden, der ist ein politischer Mühlstein für mich,
haben Sie dann die Geschichte von der Milliarde in die Welt gesetzt, die Ihnen ja niemand
abgenommen hat, nicht einmal Ihr Nachbar, der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, der
vorgestern in der Presse geschrieben hat: Wo er die Milliarde her hat, das weiß ich selber nicht. (Abg.
Anzenberger: Das ist einNiveau!)
Schauen Sie, Herr Kollege Anzenberger, mit Ihrem Niveau messe ich mich noch immer.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Reden Sie nur von der Presse! - Zweiter Präsident Binder
gibt das Glockenzeichen.) Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmannstellvertreter, das sind hier
die Fakten, weshalb ein verantwortungsbewußter Abgeordneter dieser Regierungsvorlage nicht die
Zustimmung geben kann, denn Sie haben ja nicht einmal die zum Diensteid verpflichteten Beamten in
dieser Sache Aussagenmachen lassen. Sie haben Redeverbot verhängt. Im Ausschuß war weder der
Herr Landesamtsdirektor, noch der Herr Hofrat Riemer, noch der Hofrat Kern. (Abg. Dr. Bernau: Was
ist denn das schon wieder! Haben Sie Auskunft verlangt? Nicht einmal dem Hofrat Mayer haben Sie
eine Frage gestellt, Herr Kollege! Der Diettrich hat zweimal gefragt: Haben Sie noch Fragen? Da
haben Sie geschwiegen!)
Herr Abgeordneter Bernau, ich kann Ihnen sagen, wir haben im Ausschuß 19 Fragen gehabt,
Finanzausschußsitzung 1.6.1978. Warum? Weil wir auf Ihre Polemiken nicht neugierig waren. Wir
wollten an Fachleute Fragen richten, die an den Diensteid gebunden sind und die uns auch immer
nach bestem Wissen und Gewissen Antworten gegeben haben, aber der Herr Landeshauptmann hat
erklärt, die Beamten dürften dort nicht anwesend sein. Sie dürften nicht einmal dem zuständigen
Regierungsmitglied - nicht einmal dem zuständigen Regierungsmitglied - Auskunft geben! (Abg.
Romeder: Eine Unwahrheit! Beweise, Herr Doktor! Abg. Anzenberger: Jetzt ist er ganz daneben! –
Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Herr Präsident, ich werde hier im offenen Haus als
Lügner bezeichnet. Ich werde mich auch von dieser Beleidigung nicht abhalten lassen, die Fakten, die
ich mir von Fachleuten habe bestätigen lassen, hier vorzutragen, damit die gesamte
niederösterreichische und österreichische Bevölkerung erfährt, wie mit Steuergeldern gearbeitet wird.
(Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte nun zusammenfassend folgendes sagen:
Die Initiatoren und Organisatoren des Erwerbes und des Baues des Gebäudes Operngasse 21 waren
eindeutig Dr. Herbert Janoschik und Franz Duval. Durch die enge Freundschaft des Präsidenten des
Wiener Galoppvereines, Dr. Herbert Janoschik, mit dem Vizepräsidenten des Wiener Galoppvereines
Heinrich Müller wurden offensichtlich am 17. Dezember 1976 eine Kreditzusage in Höhe von 270
Millionen Schilling und am 17. Mai 1977 weitere 67 Millionen Schilling, insgesamt 337 Millionen, für die
Pilz-Janoschik-Duval-GesmbH mit einem Gesellschaftskapital von sage und schreibe 120.000
Schilling bewilligt. Von all diesen außergewöhnlichen Kreditbewilligungen wußte der
Aufsichtskommissär der NÖ Landesregierung bei der NÖ Hypo-Bank, Siegfried Ludwig,
Landeshauptmannstellvertreter, da er bei jeder Sitzung des Kuratoriums der Hypo persönlich und
durch seinen ihm verantwortlichen Stellvertreter vertreten ist.
Nach Umbenennung der vorgenannten Gesellschaft auf „Operngasse Büro- u. Geschäftshaus
GesmbH" blieben Dr. Janoschik und Duval noch bis zum 8.6.1977 die Geschäftsführer dieser
120.000-Schilling-GesmbH, ab dem 8.6.1977 wurden Ing. Rogner und Richard Zelenka, beide aus
Kärnten, neue Geschäftsführer. Obwohl bis zum 8.6.1977 keine einzige Bauhandlung auf dem
Grundstück gesetzt wurde, waren bereits 337 Millionen Schilling Kredite bewilligt. Zwei Tage nach der
Übernahme der Geschäftsführung durch Ing. Rogner und Zelenka wurde am 10.6.1977 durch die im
persönlichen Eigentum stehende Firma Ing. Rogner GesmbH. mit den Bauarbeiten auf dem
Grundstück Operngasse begonnen, nachdem die neue Geschäftsführung, nämlich der Herr Ing.
Rogner, am 8. Juni den Auftrag seiner persönlichen Firma um den Pauschalbetrag von 220 Millionen
Schilling zur schlüsselfertigen Herstellung des Baues vergeben hat. Erst August 1977 wurden die
Angebote anderer Firmen eingeholt und am 8.8.1977 um das Anbot der Firma Ilbau für die
Baumeisterarbeiten zu einem Pauschalpreis von 49,498.500 Schilling, als bei der Operngasse
eingegangen, nachgewiesenermaßen vermehrt.
Am 14. September 1977 nahm die Rogner GesmbH den Auftrag für die Baumeisterarbeiten zum
Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling von der Operngasse-GesmbH schriftlich an. Da dieser
Pauschalpreis von 50 Millionen Schilling niemals durch einen Gerichtsbeschluß, durch ein
gerichtliches Urteil oder während eines Beweisverfahrens in einer Verhandlung beim Handelsgericht
Wien abgeändert oder angezweifelt worden ist, steht unwiderleglich fest, daß dieser Pauschalpreis
durch die vertragliche Auftragsannahme durch die Rogner GesmbH. auch heute noch feststeht.
Da auch Landeshauptmannstellvertreter Ludwig im Finanzausschuß ausdrücklich anerkannt hat, daß
die Baumeisterarbeiten rund 113 - er hat 40% gesagt - der Gesamtbaukosten ausmachen, steht
eindeutig fest, daß am 14. September 1977 der Bau des Gebäudes Operngasse um rund 150
Millionen Schilling schlüsselfertig übernommen wurde, beziehungsweise durch die eindeutige
Erklärung der Firma Ilbau um maximal 165 Millionen Schilling hätte gebaut werden können. Zu diesem
Preis stand die Firma Ilbau auch noch am vergangenen Montag. Ich habe gefragt, ob das ein
Gefälligkeitsanbot war. Der Kalkulant und sein Chef haben erklärt, daß dieses kalkuliert wurde, daß
man bei den Baumeisterarbeiten eine ganz dünne Verdienstspanne gehabt hätte, daß es daher nur
gerechtfertigt war, als Generalunternehmer den gesamten Bau zu übernehmen und daß im Preis von
165 Millionen Schilling für ein schlüsselfertiges Gebäude Operngasse 21 ein bürgerlicher Gewinn
enthalten wäre. Sie können sich jetzt vorstellen, welchen Gewinn Sie jenen verschaffen, denen Sie
355 Millionen in den Rachen werfen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Bernau: Da ist das
Grundstück auch schon dabei. – Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Ihr habt ein sehr schlechtes
Gewissen, meine Herren!)
Herr Dr. Bernau, Ihre Freunde unter den Unternehmern werden sich über die Praktiken des
Bundeslandes Niederösterreich freuen, wo man mit einer Firma Geschäfte abschließt, die andere
Firmen hinter das Licht führt, denn diese Firma hat am 8. Juni 1977 einen Werkvertrag mit sich selbst
abgeschlossen: der Herr Ing. Rogner mit sich selbst, damit ja niemand kontrollieren kann, was da los
ist, und die Firma Ilbau, eine seriöse Firma, die in ganz Österreich angesehen ist, die wird mit einem
Anbot von 165 Millionen, um 55 Millionen billiger, als Generalunternehmer abgewiesen. Das ist die
Politik des Landes Niederösterreich unter der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ.) Die haben Sie zu
verantworten.
Grundkosten 65 Millionen plus Baumeisterarbeiten von 150 Millionen beziehungsweise 165 Millionen
ergeben daher für das Bürogebäude Operngasse 21 Kosten von maximal 215 beziehungsweise 230
Millionen zusätzlich Mehrwertsteuer. Mit Recht fragt die ganze Öffentlichkeit und erst recht eine
wachsame Minderheit im Landtag von Niederösterreich: Für welche Zwecke wurde die Differenz des
Kredites von 337 Millionen
beziehungsweise 355 Millionen Gesamtkaufpreis laut Regierungsvorlage verwendet? 55 Millionen,
habe ich Ihnen schon vorgerechnet, beträgt nämlich die Differenz des Anbotes, des seriösen Anbotes
der Firma Ilbau von 165 Millionen und dieses Werkvertrages von 220 Millionen, den der Herr Rogner
mit sich selbst abgeschlossen hat. Mir hat ein Generaldirektor eines großen Unternehmens gesagt:
Na, solche Dinge geschehen also! Wir seriösen Firmen kalkulieren aufs schärfste, und dann werden
wir, wenn wir richtig kalkulieren, um 55 Millionen unter Umständen hinters Licht geführt. (Beifall bei der
SPÖ.)
Im Zuge der Auseinandersetzung über die Höhe der Baukosten, einschließlich des Grundwertes
Operngasse 21, hat Landeshauptmannstellvertreter Ludwig am 1. Juni 1978 den gesamten
Finanzausschuß und die anwesenden Regierungsmitglieder dadurch irregeführt, daß er ein völlig
unverbindliches Privatgutachten als ein vom Gericht rechtsverbindlich anerkanntes Gerichtsgutachten
hingestellt hat. Da laut Einsichtnahme in den Gerichtsakt 10 Cg 143/77 eindeutig festgestellt werden
konnte, daß das Gericht in diesem Gerichtsverfahren niemals die Baukosten festgestellt hat, hat
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig die Unwahrheit gesagt. Nachdem im Gerichtsakt 10 Cg 143/77
ein Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung I/AV, Beamter Kalchbrenner, aufliegt
und vom Amt der NÖ Landesregierung in den Gerichtsakt Einsicht genommen wurde, müßte es dem
Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig bekannt sein, daß es überhaupt keine gerichtliche
Entscheidung über die Baukosten Operngasse 21 gibt. Ein Mitglied der NÖ Landesregierung hat
daher eindeutig die Wahrheitspflicht gegenüber den niederösterreichischen Abgeordneten und damit
gegenüber der niederösterreichischen Bevölkerung verletzt. (Abg. Zimper: Das hat er ja im Ausschuß
gesagt! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das darf nicht wahr sein!)
Welches Vertrauen Abgeordnete zu allen anderen Behauptungen eines solchen Regierungsmitgliedes
noch haben können, ist eindeutig zu beantworten. Neben der Frage nach dem nachweislichen
Verbleib von 140 beziehungsweise 120 Millionen Schilling ist die Eignung des Gebäudes Operngasse
21 für die Zwecke der Landesverwaltung niemals objektiv geprüft worden. Ein Gefälligkeitsgutachten
des Prof. Appel für den Herrn Landeshauptmann Maurer ist eine eindeutige Brüskierung frei gewählter
Abgeordneter. Dieses Gutachten wurde eindeutig für die Zwecke einer Bank erstellt, wobei auch
feststeht, daß es nach den Einreichplänen des Architekten Petschwar und nicht nach der
tatsächlichen Bauausführung durch die Firma Rogner erstellt wurde. Das heißt, es ist für Zwecke des
Landes Niederösterreich völlig unbrauchbar, wofür der Herr Landeshauptmann die alleinige
Verantwortung trägt. (Landeshauptmann Maurer: Gerne!)
Abschließend muß festgestellt werden, dass der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich,
Andreas Maurer, den Landtag durch die Vorlage des Gefälligkeitsgutachtens von Prof. Appel, welches
völlig wertlos ist und wofür der Herr Landeshauptmann laut eigener Mitteilung im Finanzausschuß
150.000 Schilling plus Mehrwertsteuer bezahlt hat, hinters Licht geführt hat. Es steht fest, dass das
Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig am 1.6.1978 bei der Errechnung der Baukosten durch
das Gericht im konkreten Fall gleichzeitig in derselben Weise gemacht hat. Das alles, meine sehr
verehrten Damen und Herren, sind Fakten. Das sind Beweise, das sind Aussagen von Männern, die
Sorge haben um die Entwicklung in diesem Lande.
(Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.)
Es sind Menschen, die Sorge haben um die Betriebe, in denen sie arbeiten. Wenn Sie nämlich mit
solchen Methoden vorgehen, von vorne herein 337 Millionen Schilling Kredit zu gewähren, ohne daß
man die Gesamtbaukosten und die Grundkosten nachweislich vorlegt und dann Gesamtbaukosten
von 150 Millionen in Gerichtsakten festlegt, wenn man dann 65 Millionen Grundkosten hat, dann kann
man alle anderen leicht aus dem Wind schlagen.
Mir hat einer der Herren, die ich sehr eingehend gefragt habe, erklärt: Der Rogner ist ein Glückspilz.
Einmal sollten wir so einen
Auftrag bekommen, wo wir gleich 55 Millionen bei den Gesamtkosten verdienen. Dazu ist er noch
Geschäftsführer und dann ist er noch Gesellschafter. (Abg. Reischer: Fragen Sie beim Bauring nach,
Herr Doktor!) Also hier sind die Möglichkeiten, zu Geld zu kommen, sehr sehr einfach: durch die Politik
des Herrn Landeshauptmannes, durch die Politik des Herrn Landeshauptmannstellvertreters, durch
die Verhaltensweise des Herrn Heinrich Müller in der Landes-Hypothekenanstalt, durch die
Verhaltensweise anderer, die alle der Österreichischen Volkspartei angehören. Das soll in der
Öffentlichkeit festgestellt werden.
Seit 1968, seit der Affäre um die Conti-Bank, haben wir geglaubt, in diesem Lande hätten sich die
Dinge geändert. Wir können heute feststellen, da8 man das viel geschickter macht, denn gegen
Janoschik und Duval war Viktor Müllner ein Waisenknabe, sage ich Ihnen. Sie haben Glück, daß Sie
einen geviften Mann haben, den Dr. Janoschik, und einen noch geschickteren Rechtsanwalt, Dr.
Hierzenberger, und dann noch Ihren Heinrich Müller, die alle zusammen das so machen, daß es dann
dem Herrn Landeshauptmann durch Landeshauptmannstellvertreter Ludwig mundgerecht gemacht
wird und man der breiten Öffentlichkeit weiszumachen versucht, es sei ein Geschenk des Himmels.
Ich sage Ihnen, es ist ein Geschenk des Teufels. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Sozialisten.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Maurer. Ich erteile
es ihm.
Landeshauptmann MAURER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Traditionen müssen keine Dogmen sein. Ich möchte deshalb eine Tradition dieses Hauses heute
durchbrechen.
Im Landtag ist es üblich, daß sich ein Regierungsmitglied am Ende der Debatte zu Wort meldet. Wenn
ich dies heute anders halte, das heißt, wenn ich mich gleich am Beginn der Aussprache über die
Vorlage „Amtshaus in der Operngasse“ in die Diskussion einschalte, dann mag das ungewöhnlich
erscheinen. Ich möchte Ihnen aber sagen, es hat dies einen ganz besonderen Grund. Ich möchte
erreichen, daß die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt sachlich geführt und nicht
ausschließlich von Emotionen bestimmt wird. Der erste Redner der Sozialistischen Partei hat mich in
meiner Ansicht wirklich bestärkt, daß diese Gefahr nicht nur gegeben sein könnte, sondern daß sie
eigentlich fast schon eingetreten ist. Denn wenn man nur mit Beschuldigungen und Verdächtigungen
hier arbeitet und tatsächlich die Beweise schuldig bleibt, ich glaube, da müßte vor allem einem
Juristen völlig klar sein, daß hier etwas nicht in Ordnung ist. (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb möchte ich,
ehe Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter die Klingen kreuzen, nochmals nüchtern und
ganz sachlich feststellen, worum es in Wirklichkeit geht und was bisher wirklich geschehen ist.
Ich tue das im Bewußtsein der Verantwortung, die ich trage, und ich tue dies in der Absicht, dem Land
Auseinandersetzungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren und in letzter Konsequenz nur
schädlich sein können, zu ersparen. Der Erwerb dieses Objektes in der Operngasse und der
gleichzeitige Verkauf des Grundstückes auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz sind nämlich
vollkommen „transparent“, es gibt hier nichts zu verbergen. Das möchte ich hier laut und deutlich
feststellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wer etwas anderes behauptet, wer unbewiesene Verdächtigungen in den Raum stellt und wer
unbegründete Spekulationen zu einem angeblichen Indizienbeweis umfunktioniert, der tut nichts
anderes, als die politische Atmosphäre in unserem Bundesland Niederösterreich unnötig zu vergiften.
(Beifall bei der ÖVP.) Auch die Tatsache, lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel,
(Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das ist ein Wahnsinn!) daß wir in einem Jahr
Landtagswahlen haben, ist dafür keine Entschuldigung. Hingegen gibt es Beweise genug dafür, daß
es für die Bürger unseres Landes gut ist, wenn alle, die Verantwortung tragen, ihr Mandat als
verpflichtenden Auftrag verstehen, stets für dieses Land und seine Bevölkerung zu arbeiten.
Um eine objektive Beurteilung der zur Debatte stehenden Regierungsvorlage zu ermöglichen, möchte
ich einige Tatsachen in Erinnerung rufen. Ja, die Wahrheit, Herr Landeshauptmannstellvertreter, tut
weh, ich weiß es. (Heiterkeit bei den Sozialisten.) Wenn hier etwas anderes gesagt wird, dann tut die
Wahrheit, die dann festgestellt wird, der sozialistischen Fraktion weh, jawohl. Das kann ich
nachfühlen.
Genau vor drei Jahren, im Juni 1975, hatte sich die Landesregierung entschlossen, einen
internationalen Architekturwettbewerb für den Neubau eines Amtshauses auf dem BallhausplatzMinoritenplatz auszuschreiben. Dieser internationale Wettbewerb sollte unter anderem auch ein
Beitrag zum Jahr des Denkmalschutzes sein. Und es waren vor allem die Vertreter der Sozialistischen
Partei, die diesen internationalen Wettbewerb damals vehement gefordert haben.
Die Jury, die über die eingereichten Projekte entscheiden sollte, setzte sich überwiegend aus
Architekten zusammen, und zwar sowohl aus österreichischen, wie auch aus ausländischen
Architekten. Politiker gehörten diesem Gremium nicht an, um auch den leisesten Verdacht einer
Einflußnahme von vornherein auszuschalten. In den Wettbewerbsbedingungen war damals
ausdrücklich festgelegt worden, daß die von der Gemeinde Wien vorgeschriebene Baulinie höchstens
geringfügig überschritten werden dürfte. Trotzdem wurden von der Jury - gegen die Stimmen der
Vertreter des Landes – zwei Projekte zugelassen, die eine wesentliche Überschreitung bzw. eine
Änderung der Baulinie erforderlich gemacht hätten. Eines dieser Projekte war jenes, das später ebenfalls, meine Damen und Herren, mit Stimmenmehrheit - mit dem ersten Preis ausgezeichnet
wurde. Es war von den Architekten Marschalek, Ladstätter und Gantar eingereicht worden.
Schon bei den Beratungen der Jury bestand kein Zweifel darüber, daß die Ausführung dieses
Projektes eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Stadt Wien erfordern
würde. Die Vertreter der Gemeinde Wien in der Jury bezeichneten eine solche Änderung innerhalb
relativ kurzer Zeit für durchführbar. Sie nannten einen Zeitraum von drei bis längstens neun Monaten.
Die Landesregierung hat sich einstimmig entschlossen, das mit dem ersten Preis ausgezeichnete
Projekt realisieren zu lassen. Dazu hat sicherlich auch die Tatsache beigetragen, daß der
preisgekrönte Entwurf von einem österreichischen Architektenteam eingereicht worden war. Um die
Durchführung zu ermöglichen, stellte das Amt der Landesregierung bereits Anfang August 1976 an
das Magistrat der Stadt Wien das Ersuchen, die notwendige Änderung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes vorzunehmen. Hiefür wäre ein Gemeinderatsbeschluß der Gemeinde Wien
notwendig gewesen; dieser ist allerdings bis zum heutigen Tag noch nicht gefaßt worden.
Schon im Herbst des Jahres 1977 war auf Grund mehrerer Gespräche und Informationen offenkundig,
daß die notwendige Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nicht genehmigt wird.
Ich habe daher Anfang Oktober 1977 der Landesregierung vorgeschlagen, dieses geplante neue
Amtshaus auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz nicht zu bauen, die Möglichkeit einer allfälligen
Verwertung des Projektes und der Liegenschaft unter Berücksichtigung der Interessen des Landes
Niederösterreich zu prüfen sowie diesbezügliche Verhandlungen mit der Gemeinde Wien, mit dem
Bund und mit sonstigen Interessenten einzuleiten. Am 11. Oktober 1977 hat die Landesregierung
einen mit meinem Antrag identischen Beschluß gefaßt. Um seine Realisierung möglich zu machen,
war es vorerst einmal notwendig, den Wert der Liegenschaft schätzen zu lassen. Ein gerichtlich
beeideter Sachverständiger wurde damit beauftragt. Sein Gutachten besagte, daß die Liegenschaft
am Ballhausplatz-Minoritenplatz etwa 180 Millionen Schilling wert sei. Das entspricht einem
Quadratmeterpreis von ca. 45.000 Schilling.
Ich habe dann das Grundstück zuerst der Stadt Wien zum Schätzpreis angeboten. Bürgermeister
Gratz gab jedoch eine ablehnende Antwort. Negativ war auch die Reaktion des Bundes, dem die
Liegenschaft ebenfalls offeriert wurde. Bundeskanzler Dr. Kreisky erklärte, der Bund sei nicht einmal
daran interessiert, in Verhandlungen einzutreten. In der Folge meldeten sich auch private
Kaufinteressenten, die Gespräche mit ihnen zeitigten jedoch kein endgültiges Ergebnis, vor allem
deshalb, weil die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des preisgekrönten Projektes
entgegenstanden, abschreckend gewirkt haben.
Als ich der Landesregierung im Oktober des vorigen Jahres vorschlug, auf den Bau des neuen
Amtshauses auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen
Situation und der hohen Kosten für die Realisierung des preisgekrönten Projektes - allein für die
Fassade wäre über den Daumen gepeilt ein Betrag von 150 bis 200 Millionen Schilling erforderlich
gewesen - (Landesrat Grünzweig: Das war eine Alternative. Das stimmt ja nicht!) zu verzichten, habe
ich mein Wort gegeben, dass für bessere Arbeitsbedingungen der Landesbeamten anderweitig
vorgesorgt werden wird. Dieses Versprechen war für mich eine Selbstverständlichkeit, denn viele
unserer Mitarbeiter müssen ihren Dienst unter Bedingungen versehen, die man Arbeitnehmern heute
kaum noch zumuten kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb, meine Damen und Herren, war das Amt der Landesregierung bemüht, zusätzlich zu den 13
schon jetzt dislozierten Dienststellen neue Büroräume anzumieten. Aus den zahlreichen Offerten
wurden drei in die engere Wahl gezogen, ein Projekt der Firma Kleiderbauer im 6. Bezirk, ein
Bürohaus der Firma IMMOVEST in der Linken Wienzeile und das Gebäude des Hauptverbandes der
Österreichischen Sozialversicherungsträger in der Traungasse im 3. Bezirk. Das letztgenannte Objekt
schien für eine zusätzliche Anmietung am geeignetsten. Ich habe deshalb Ende Februar eine
entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten lassen; sie hätte im März dieses Jahres beschlossen
werden sollen.
Gerade zu diesem Zeitpunkt wurde ich jedoch davon in Kenntnis gesetzt, (Ruf bei der SPÖ: Jetzt
kommt der Lichtblick!) daß das Land auch ein im Rohbau bereits fertiggestelltes Bürohaus in der
Operngasse erwerben könne, und zwar zu Bedingungen, die sowohl hinsichtlich der Unterbringung
der derzeit verstreuten Dienststellen in einem Gebäude als auch hinsichtlich der Kosten als optimal
bezeichnet werden müssen. Alle anderslautenden Behauptungen, die in den letzten Wochen
verbreitet, und alle Spekulationen, die in diesem Zusammenhang angestellt wurden, widersprechen,
meine Damen und Herren, den Tatsachen. Ich muß sie daher nachdrücklich und energisch
zurückweisen. (Lebhafter Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Selbstverständlich haben wir nicht die Katze im Sack gekauft. Selbstverständlich, meine Damen und
Herren, kauft niemand die Katze im Sack. So etwas hat es bei mir niemals gegeben und so etwas wird
es nicht geben, solange ich Landeshauptmann bin. (Beifall bei den Abgeordneten der ÖVP.)
Noch bevor die ersten Vorverhandlungen aufgenommen wurden, haben Mitarbeiter des Amtes der
Landesregierung sowohl in das Handelsregister als auch in das Grundbuch Einsicht genommen. Die
entsprechenden Grundbuchsauszüge liegen Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor.
Daraus können Sie entnehmen, daß Eigentümer der Liegenschaft Operngasse 21 die „Operngasse-
Büro- und Geschäftshaus-Ges.m.b.H." ist. Ich brauche wohl nicht besonders zu erwähnen, daß
Eintragungen im Grundbuch glaubwürdig sind und daß man daher darauf vertrauen kann - auch
darauf, daß auf Grund dieser Eintragungen jedermann Eigentum nach den Grundsätzen eines
redlichen Geschäftsverkehrs erwerben kann. Diesem Vertrauensgrundsatz folgend, ist für den
redlichen Erwerber eine Prüfung vorangegangener, insbesondere außerbücherlicher Rechtsgeschäfte
weder notwendig noch rechtlich von Bedeutung.
Aber auch über den Wert des Bürogebäudes bzw. der Liegenschaft in der Operngasse wurden in der
letzten Zeit vollkommen falsche Zahlen genannt. Die Verkäufer haben das Schätzungsgutachten
eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgelegt; der Grund und das Gebäude werden darin
mit rund 397 Millionen Schilling bewertet. Ich habe aber auch ein weiteres Gutachten durch das Land
einholen lassen. Und um ganz sicher zu gehen, habe ich damit jenen gerichtlich beeideten
Sachverständigen beauftragt, der Pressemeldungen zufolge angeblich behauptet hätte, er beurteile
das Gebäude Operngasse 21 ungünstig. Der vom Land beauftragte Sachverständige kam nun zu dem
Ergebnis, daß ein Preis von rund 389 Millionen Schilling angemessen ist. (Landesrat Grünzweig:
Darauf kommen wir noch, Herr Landeshauptmann!) Das ist das gerichtlich beeidete
Sachverständigengutachten, das mir vorliegt. übrigens, Herr Abg. Brezovszky, Sie haben ja die
Anregung dazu gegeben (Abg. Dr. Brezovszky: Ein Gutachten, das Makulatur ist!) und ich habe diese
Anregung bereitwillig aufgenommen. Beide Gutachten haben damit bestätigt, daß der in der
Regierungsvorlage empfohlene Kaufpreis von 355 Millionen Schilling angemessen ist. Sicher kann
man alles, auch Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen, in Zweifel ziehen. Man kann
es. Ich halte es jedoch politisch nicht nur für unernst, sondern ich halte es – darf ich das offen hier
aussprechen und ernst zum Ausdruck bringen - für sehr bedenklich, wenn Behauptungen von
Zeitungen plötzlich glaubwürdiger sein sollen als Gutachten von dazu berufenen Experten. Ich halte
es für außerordentlich gefährlich, sich auf einen solchen Weg, Herr Abg. Brezovszky, überhaupt zu
begeben. Ich jedenfalls baue mehr auf die Seriosität beeideter Sachverständiger (Abg. Wedl: Nein,
Privatgutachten!) als auf Schätzungen, die Laien anstellen, noch dazu, wenn damit offensichtlich eine
bestimmte Absicht verfolgt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dieser meiner Ansicht, Hohes Haus, stehe ich übrigens nicht allein da. In der ganzen Welt ist es
üblich, daß die Gutachten von Sachverständigen und nicht Mutmaßungen oder
Milchmädchenrechnungen von Leuten, die sich von sich aus berufen fühlen, den Fachmann zu
spielen, als Entscheidungsgrundlage dienen.
In den Pressemeldungen der letzten Zeit wurde auch auf ein zivilgerichtliches Verfahren verwiesen,
das mit dem Objekt Operngasse 21 in Verbindung stehe. Weil ich zu den Politikern gehöre, die selbst
einem unbegründeten Verdacht - Herr Abg. Brezovszky - nachgehen, habe ich auch in diesen
Gerichtsakt Einsicht nehmen lassen. In diesem zivilrechtlichen Verfahren ging es um die Bewertung
der im Zusammenhang mit dem Objekt Operngasse 21 zu erbringenden Bauleistungen. Dem Gericht
lag ebenfalls ein Sachverständigengutachten vor, welches für die reinen Baumeisterleistungen einen
Betrag von ca. 100 Millionen Schilling als angemessen angenommen hat. Es ist nun allgemein
bekannt - auch hier wurde das bereits erwähnt - und unbestritten, daß die reinen
Baumeisterleistungen (Abg. Dr. Brezovszky: Sie müssen aber schlechte Beamte haben, die so etwas
sagen!) etwa 35 bis 40% der gesamten Baukosten ausmachen. (Landeshauptmannstellvertreter
Czettel: Schon wieder hineingelegt, Herr Landeshauptmann!) Wenn nun in dem vorher erwähnten
Gutachten Gesamtbaukosten von etwa 220 Millionen Schilling angegeben werden, so entspricht dies
ziemlich genau den angestellten Berechnungen.
Vergleicht man diese Baukosten mit jenen, die der Bund für die Errichtung neuer Amtsgebäude in
Wien in den letzten Jahren bezahlt hat, dann ergibt sich nicht nur, daß der Preis für das Gebäude
Operngasse 21 angemessen ist, sondern auch, daß er wesentlich unter den Kosten für vergleichbare
Bundesobjekte liegt. Diese Feststellung, meine Damen und Herren, gilt vor allem hinsichtlich der
Kosten für den Quadratmeter Nettonutzfläche.
Der Wert des Objektes in der Operngasse ist aber auch deshalb als optimal zu bezeichnen, weil sich
die Verkäufer seinerzeit bereit erklärt haben, die Liegenschaft Ballhausplatz-Minoritenplatz zu einem
Kaufpreis von 140 Millionen Schilling zu erwerben. Der Erwerb des Bürohauses in der Operngasse
kostet das Land also in Wirklichkeit nur 215 Millionen Schilling. (Abg. Dr. Brezovszky: Das ist doch ein
Landesvermögen. Das ist eine Milchmädchenrechnung!) Die neu gegründete „BallhausplatzMinoritenplatz Büro- und Geschäftshaus Errichtungs- und Verwertungs-Ges.m.b.H." hat sich darüber
hinaus verpflichtet, alle noch offenen Ansprüche der Architekten Marschalek, Ladstätter und Gantar zu
übernehmen. Erinnern Sie sich, darüber wurde in der Finanzausschußsitzung den Damen und Herren
ausführlich berichtet. Der Erwerb der Liegenschaft Ballhausplatz-Minoritenplatz durch die neuen
Eigentümer ist durch eine Bankgarantie abgesichert. (Landesriat Grünzweig: Wir garantieren uns
selber!) Daß die Ihnen, meine Damen und Herren, vorgelegten Kaufvertragsentwürfe nicht dem letzten
Stand der Entwicklung Rechnung tragen, liegt daran, daß eben seit ihrer Erstellung weitere
Gespräche mit den Verkäufern geführt wurden, und zwar ausschließlich in der Absicht, die
Konditionen und die Sicherheiten für das Land wesentlich zu verbessern. Auch das wurde berichtet in
der Finanzausschußsitzung. Solche Gespräche wird es auch weiterhin geben, denn der Abschluß der
Verträge fällt ja in die Kompetenz der Landesregierung und dort wird der endgültige Beschluß über
diese Verträge gefaßt. Selbstverständlich werden alle Details vor der endgültigen Genehmigung
nochmals eingehend geprüft werden, selbstverständlich von Fachleuten, bitte sehr. Und ebenso
selbstverständlich ist, daß das Land seinen Verpflichtungen erst nachkommen wird, bis die
Benützungsbewilligung der zuständigen Stelle der Stadt Wien vorliegt und nicht früher.
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erwerb des Bürohauses in der Operngasse ist also, wie
ich bereits einleitend festgestellt habe, vollkommen transparent, wenn ich dieses Wort nochmals
gebrauchen darf. Es wäre nur zu wünschen, daß in anderen politischen Bereichen ebenso alle Karten
offen auf den Tisch gelegt werden wie in diesem Falle. (Beifall bei der ÖVP.) Was ich Ihnen, meine
sehr geehrten Damen und Herren, darlegte, sind keine Wunschträume, sondern nüchterne Tatsachen.
Sie entziehen allen anderslautenden Behauptungen, Mutmaßungen und Spekulationen, die in den
letzten Wochen angestellt wurden, den Boden. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, macht sich
selber unglaubwürdig.
Tatsache ist, daß es der Erwerb des Amtshauses in der Operngasse möglich macht, die
Landesverwaltung zu rationalisieren und zu vereinfachen, da die bisher verstreuten Dienststellen in
einem Gebäude untergebracht werden können.
Tatsache ist, daß durch den Erwerb dieses Hauses in der Operngasse für hunderte
Landesbedienstete endlich menschenwürdige Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Tatsache ist,
daß der Erwerb des Hauses in der Operngasse das Land de facto nur 215 Millionen Schilling kostet,
ein Betrag, (Abg. Wedl und Abg. Dr. Brezovszky: Sie vergessen den Ballhausplatz!) der bei der
Realisierung des Projektes auf dem Ballhausplatz-Minoritenplatz fast zur Gänze für die Fassade hätte
in Anspruch genommen werden müssen.
Tatsache ist, (Zwischenrufe bei den Sozialisten.) daß künftighin (Abg. Dr. Bernau: Hört doch zu!)
erhebliche Beträge, die derzeit für die Anmietung fremder Objekte gezahlt werden müssen, eingespart
werden können und daß sich somit das Haus in der Operngasse in 15 bis 20 Jahren, so gesehen,
selbst amortisieren wird.
Und Tatsache ist schließlich auch, daß Budgetmittel in der Höhe von hunderten Millionen Schilling
nicht für den Bau eines Amtshauses verwendet werden müssen, sondern daß sie dort eingesetzt
werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden, nämlich bei der Arbeitsplatzsicherung.
Den Niederschlag finden Sie bereits im heurigen Budget. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenrufe von
Abgeordneten der SPÖ.) Aber beruhigen Sie sich, meine Damen und Herren, ich werde darüber in der
nächsten Sitzung des Landtages ausführlich berichten.
Tatsache ist es also, daß mit einem Schlag drei Dinge erreicht werden: Die Verwaltung immer mehr
als Service für die Bevölkerung auszubauen; die Raumnot in den Dienststellen der Landesregierung
zu beheben; die Budgetmittel optimal für arbeitsplatzsichernde Investitionen einsetzen zu können.
Wie gesagt, das alles sind Tatsachen, die sich letztlich als Vorteile für Niederösterreich erweisen
werden. Das wird auch dann der Fall sein, wenn es Leute geben sollte, die diese Tatsache einfach
nicht zur Kenntnis nehmen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Und ich sagc es nochmals, nach sorgfältiger Prüfung sowohl durch Fachleute als auch durch
Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen des Amtes der Landesregierung bin ich zur Überzeugung
gekommen, dem Landtag mit gutem Gewissen die Annahme dieser Regierungsvorlage empfehlen zu
können. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Wedl: Sehr zaghaft!)
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, werden sich gewiß daran erinnern,
daß ich unmittelbar nach meiner Wahl zum Landeshauptmann – es war vor ca. zwölf Jahren - mit dem
Versprechen angetreten bin, zuerst gründlich auszumisten und dann frisches Stroh einzubringen.
(Abg. Dr. Brezovszky: Das sticht! - Abg. Anzenberger: Den Brezovszky sticht es!)
Es war, es ist und es bleibt mein Grundsatz und bleibt der Grundsatz meines politischen Handelns, mit
jedem Steuerschilling verantwortungsbewußt umzugehen. Verantwortungsbewußtsein, aber auch
Korrektheit, das müßten Selbstverständlichkeiten für jeden sein, der eine offizielle Funktion bekleidet.
Wenn jemand gegen diese Grundsätze verstößt, habe ich noch nie gezögert, die notwendigen
Konsequenzen zu ziehen. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Was ich aber
entschieden ablehne und was ich immer abgelehnt habe, das sind Verdächtigungen, die jeder
Grundlage entbehren. Nur wenn jemand Verdächtigungen ausspricht und dafür den Beweis erbringt,
dann sind die Konsequenzen, die gezogen werden müssen, gerechtfertigt. Dann freilich, meine
Damen und Herren, selbstverständlich unverzüglich. (Abg. Wedl: Hoffentlich ziehen Sie sie heute
noch!) Unkorrektheit oder gar Skandale überlassen wir gerne anderen, die können das weitaus
besser. Wir, meine Damen und Herren, und das versichere ich dem Hohen Haus, wir werden auch
weiterhin dieses unser Haus in Ordnung halten. (Lebhafter und lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Lechner.
Abg. LECHNER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich würde
sagen, Herr Landeshauptmann, mit einem zündenden Appell an Ihre Kollegen über
Arbeitsplatzsicherung und alle möglichen Dinge haben Sie sich hier von der Bühne verabschiedet,
haben aber nicht versäumt, vorher einmal zu sagen - ich habe mir das ein bisserl mitgeschrieben -,
nur mit Verdächtigungen zu arbeiten, das geht nicht. Herr Landeshauptmann, ich sage Ihnen jetzt
gleich folgendes : Das, was ich heute hier sage, sind keine Verdächtigungen, das, was ich heute hier
bringe - Sie werden es noch sehen -, sind jene Tatsachen, die Sie nach der Rede unseres
Klubobmannes noch immer bestreiten. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Da war ja noch
nichts!) Wenn für Sie die Gerichtsakte keine Tatsachen sind, in die der Herr
Landeshauptmannstellvertreter sogar Einsicht genommen hat, dann weiß ich nicht, was Tatsachen
sind. Sie haben weiterhin auch gesagt, es ist alles transparent, es gibt nichts zu verbergen. Ich hoffe
es zumindest, Und Sie haben dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel hier zugerufen, die
Wahrheit tut weh. Herr Landeshauptmann, ich sage Ihnen jetzt dazu: Als Ihre Kollegen von der
Rechten unruhig geworden sind mit Zwischenrufen, als man den Dr. Brezovszky sehr heftig
unterbrochen hat, habe ich wirklich nicht das Gefühl gehabt, daß Sie ihn deshalb unterbrochen haben,
weil er die Unwahrheit gesagt hat, sondern man hat ihn deshalb unterbrochen, weil er das gesagt hat,
was Ihnen unangenehm ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sagen, Herr Landeshauptmann, daß da wohl manche den Fachmann spielen. Der Kollege
Höfinger ist nicht da, sonst hätte ich ihn jetzt ersucht - in meinem Namen, den Abg. Stangl vertrete ich
ja nicht -, ob er genehmigt, daß ich als Nichtfachmann oder Nichtganz-Fachmann zu diesen
Problemen Stellung nehme. Wenn wir so weit kommen in diesem Haus, meine Damen und Herren,
dass jeder Abgeordnete nur dann sprechen kann, werin er Fachmann ist, hoffe ich, daß
beispielsweise der Kollege Diettrich als Rauchfangkehrermeister nicht nur mehr zur Gebührenordnung
der Rauchfangkehrer sprechen wird. Das wird hoffentlich nicht der Fall sein.
Meine Damen und Herren, aber nun zum Thema. In der Regierungsvorlage 540, Ankauf der
Liegenschaft Operngasse 21, hat der Herr Landeshauptmann zum Ausdruck gebracht, 15
angemietete Objekte wären nicht rationell. Des weiteren steht in dieser Regierungsvorlage in der
Sache Ballhausplatz, die der Herr Landeshauptmann hier eingehend zur Diskussion gestellt bzw.
aufgezeigt hat: Schwierigkeiten mit den Bebauungsbestimmungen, keine Entscheidung des Wiener
Gemeinderates. All das wurde hier gesagt. Aber die köstliche Formulierung, meine Damen und
Herren, die es in dieser Regierungsvorlage gibt, möchte ich wörtlich zitieren: „Als Interessent ist
nunmehr die Operngasse Büro- und Geschäftshaus Ges.m.b.H. aufgetreten, welche dem Land
ihrerseit ein bereits im Rohbau fertiggestelltes, anfangs 1979 bezugsfertiges Bürohaus zum Kauf
angeboten und gleichzeitig einen Kaufinteressenten für die Liegenschaft Ballhausplatz namhaft
gemacht hat." Man muß das zweimal lesen, denn man sagt, als Interessent für den Ballhausplatz - so
heißt es nämlich - ist die Operngassengesellschaft aufgetreten. Aber es heißt dann, sie macht
ihrerseits erst einen Interessenten für diesen Platz namhaft. So ist das in der Regierungsvorlage zu
lesen. Wenn man allerdings die Gesellschafter dieser Interessentengruppe jetzt - denn damals war es
ja noch keine Gesellschaft - ein bißchen näher durchleuchtet, dann weiß man, daß sie mit der
Operngassen-Ges.m.b.H. doch einiges gemeinsam hat.
Es wird dann allseits auf die Preise eingegangen; darauf werde ich auch noch eingehen, aber ich
möchte jetzt noch eines sagen: Es steht dann in der Regierungsvorlage, es liegen bei die
Planunterlagen Ansicht, Schnitt und Grundriß Regelgeschoß, zwei Vertragsentwürfe über den Verkauf
Ballhausplatz und den Kauf Operngasse 21. Ich sage jetzt dazu, es fehlen in dieser
Regierungsvorlage die normalerweise für einen solchen Bau zu gebende Baubewilligung, eine
Baubeschreibung, die jeder kleine Bauwerber in Niederösterreich einzureichen hat, nur die
Abgeordneten und die Regierungsmitglieder haben offenbar kein Recht, eine Baubeschreibung zu
sehen, und es fehlt - das sage ich ganz besonders unterstrichen - ein Werkvertrag, aus dem man
endlich auch sehen kann, wie der Herr Generalunternehmer diesen Bau auszuführen gedenkt. Und es
fehlt auch der Grundrißplan für den ersten Stock, das sollte offensichtlich das große Geheimnis bis
zuletzt bleiben.
Bezüglich der Verträge, meine Damen und Herren, gibt es einige interessante Tatsachen. Der Abg.
Dr. Brezovszky hat schon erwähnt, die Operngassenbüro- und –geschäftshaus Ges.m.b.H. bis zum 3.
Mai 1978, also bis vor wenigen Wochen, war einer der Gesellschafter nach Janoschik Herr Dr.
Hierzenberger. Er ist am 3. Mai ausgeschieden, ich sage das, um ja nicht wieder in den Verruf zu
kommen, etwas falsches gesagt zu haben. Ich weiß es, er ist ausgeschieden mit 3. Mai, wie
überhaupt, meine Damen und Herren, diese Operngasse-Ges.m.b.H. äußerst flexibel ist. Da gibt es
ein Hinein, ein Heraus, einmal Geschäftsführer, einmal Gesellschafter, da kommt ein Neuer, da
kommt Janoschik, Duval, da kommt Hierzenberger, dann scheidet Duval aus als Geschäftsführer,
dann scheidet Janoschik als Gesellschafter aus, vor dem Duval ist offenbar der Vater Drbal drinnen,
Geschäftsführer sind Janoschik und Duval, dann gehen sie alle weg, denn sie haben bei dieser
Operngassen-Ges.m.b.H. offensichtlich ihr Programm erfüllt. Dann kommen sozusagen jene, die
Verträge machen, dann ist der Dr. Hierzenberger am Werk. Und dann kommen die dazu, die den Bau
durchführen. Da ist wieder die Rogner Ges.m.b.H., ich kenne mich schon sehr gut aus bei der ganzen
Sache, möchte ich sagen. Und interessant ist nun, meine Damen und Herren, daß die Operngasse 21
an das Land verkauft wird und der Ballhaus-Minoritenplatz an einige Herren, die auch in der
Operngassengesellschaft vertreten waren und sind. Dr. Hierzenberger ist in beiden Gesellschaften
vertreten, hier mit 600.000 Einlage, bis zum 3. Mai bei der Operngasse mit 24.000. Heute ist Ing.
Rogner oder die Ges.m.b.H. mit 4/5 vertreten in der Operngasse. Und trotzdem der Gesellschafter Dr.
Hierzenberger an beiden Dingen beteiligt ist, macht er die Verträge zwischen dem Land und der
Operngassen Ges.m.b.H. und macht die Verträge zwischen dem Land und jener Gesellschaft, die sich
heute mit dem Ballhausplatz-Minoritenplatz - Verbauung, Geschäftshaus, Bürohaus, ich möchte die
ganze Sache gar nicht erwähnen - befaßt.
Meine Damen und Herren, auf jeden Fall möchte ich sagen: Es ist einmalig, daß bei solchen
Verflechtungen ein Dr. Hierzenberger die Vertragsentwürfe für das Land macht. Ich darf nur eines
erwähnen und die Gemeindeordnung Niederösterreichs zitieren. Im § 50 heißt es: „Bürgermeister und
Mitglieder der Kollegialorgane sind von der Beratung oder Beschlußfassung wegen Befangenheit
ausgeschlossen." Und da wird jetzt aufgezählt vom Geschwisterkind bis zu den Pflegeeltern und so
weiter, ich zitiere nur mehr die letzten beiden Absätze: „In Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte
einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind, und wenn sonstige Gründe vorliegen, die geeignet
sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen." Dann, meine Damen und Herren, hat der kleine
Gemeinderat draußen in Niederösterreich die Sitzung zu verlassen, darf an den Beratungen nicht
teilnehmen. Und ich möchte hier eines sagen, Herr Landeshauptmann. Wenn der Herr Dr.
Hierzenberger diese Grenze schon nicht erkannt hat und diese Grenze nicht zu ziehen weiß, Sie als
Landeshauptmann - Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, das gilt genauso auch für Sie müssen auf Grund Ihrer Stellung zumindest wissen, daß für solche Rechtsgeschäfte Maßstäbe
anzulegen sind, die mindestens das Niveau der Gemeindeordnung für Niederösterreich beinhalten.
Das hätte man zu erwarten. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, bei der Finanzausschußsitzung hat Dr. Brezovszky – ich komme auf den
Vertrag, jetzt nur auf einige Punkte - auf die Formulierung der Zahlungsmodalitäten hingewiesen. Ich
habe zumindest kritisiert, daß in einem Punkt des Vertrages drinnensteht, daß die Zahlung vom Lande
mit 1.1.1979 erfolgt. Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben sich darüber sehr stark aufgeregt
und haben gesagt, das stimmt alles nicht, da habe ich schon telefoniert - angeblich telefoniert - und
habe gefordert, daß der Kaufpreis erst zu erlegen ist, wenn das Haus fertig ist. Also Zug um Zug, so
war Ihre Rede. Im übrigen ist es sehr bezeichnend, daß Ihnen bei der ganzen Sache als Argument
dann nichts anderes mehr einfällt, als daß Sie dem Dr. Brezovszky sagen, im übrigen ist der Vertrag ja
gar nicht genehmigungspflichtig durch den Landtag. Meine Damen und Herren, das ist ein Argument!
Weil er nicht genehmigungspflichtig ist durch den Landtag, ist eh’ alles in Ordnung. Ich möchte
dazusagen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, so ist es wieder nicht, denn der Landtag könnte
doch die Auflage geben - Ihre Herren Kollegen werden es ja nicht tun - daß zuerst gültige, in Ordnung
befundene und von der Rechtsabteilung des Landes Niederösterreich geprüfte Verträge vorgelegt
werden, die im Interesse des Landes gelegen sind, und nicht Vertragsentwürfe, aus denen man
praktisch überhaupt nichts herauslesen kann als Nachteile für das Land.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Kollege, haben Sie ein Mißtrauen!) Herr Landeshauptmann,
Herr Landeshauptmann Maurer, ich sage Ihnen nur eines: Es gibt gar keine Sanktionen für die
Operngassengesellschaft, es gibt keine Sanktionen, wenn die Operngassengesellschaft Ihren Bau bis
1.1.1979 nicht fertigstellt, es gibt kein Pönale drinnen, gar nichts. Jedem kleinen Gewerbetreibenden,
Herr Landesrat Schneider, werden in Niederösterreich von den bösen Gemeinden in Verträgen bei
Bauaufträgen weiß Gott was für Pönale aufgebrummt, zumindest formell, aber für die
Operngassengesellschaft gilt das ja nicht, denn die ist ja sowieso mit 1.1.1979 nicht fertig. Das wissen
wir, das weiß ja jeder, der sich das Gebäude schon angesehen hat und ich habe das.
Im Punkt 4, Herr Landeshauptmannstellvertreter, steht drinnen: Sonderwünsche bezüglich der
Ausstattung sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Land und Operngassen-Ges.m.b.H.,
sondern sind in einem direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Land und dem Generalunternehmer,
der Rogner Ges.m.b.H., zu vereinbaren. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Was ist da falsch,
bitte?) Meine Damen und Herren, da ist alles falsch, Herr Landeshauptmannstellvertreter.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Warum?) Wissen Sie, warum? Weil wir diesem
Generalunternehmer ausgeliefert sind! Wenn wenigstens dabeigestanden wäre, zu den derzeit in den
Offerten - wenn es solche gibt - enthaltenen Positionen. Aber das steht ja auch nicht drinnen.
Also das sind so die kleinen Dinge, auf die man beim Lesen dieser Verträge kommt. (Abg.
Anzenberger: Ist das alles?) Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber ich möchte nur eines
sagen, Herr Landeshauptmann: Bei einer solchen Vorlage, bei einer Summe von 355 Millionen
Schilling, auch wenn Sie 40 Millionen Schilling sozusagen abgehandelt haben, sind das wirkliche
Mängel. Der Herr Landeshauptmann Maurer sagt zum Beispiel, es kostet uns jetzt nur 215 Millionen,
weil wir 140 einnehmen. Herr Landeshauptmann, seien Sie mir nicht böse, aber ich muß das wirklich
jetzt sagen. Bei der Äußerung von Ihnen ist mir folgendes so blitzartig eingefallen. Manchmal sind es
vielleicht gar nicht so witzige Dinge und ich bin vielleicht kein so witziger Mensch, aber es ist mir so
eingefallen. Wenn sich ein Bauer einen Traktor kauft, der 100.000 Schilling kostet (Abg. Kurzbauer:
Das ist ein kleiner!) 100.000 Schilling ist eh nur ein kleiner, ich habe unlängst einen gesehen, der hat
700.000 Schilling gekostet, und der sagt jetzt, der Traktor kostet 100.000 Schilling, ist ein
übertragener, er kostet mich aber nur 50.000 Schilling, weil ich habe auch ein Stück Wiese dafür
hergegeben. (Beifall bei der SPÖ.) So, Herr Landeshauptmann, ist dieser Vergleich. (Abg. Dr. Bernau:
Das ist eine wirtschaftliche Frage!) Herr Dr. Bernau, ich würde Ihnen raten, gehen Sie einmal in einen
(Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Buchhaltungskurs in das Wifi nach St. Pölten,
vielleicht lernen Sie es dort (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dr. Bernau: Sie können diese Frage nicht mit
Buchhaltungsfragen vergleichen!) Dann gehen Sie zu mir in die Gemeinde, dort lassen wir Ihnen das
anschauen.
Meine Damen und Herren, offensichtlich wurden diese Kaufvertragsentwürfe überhaupt nicht geprüft
durch die Rechtsabteilung. Man hat den Eindruck, wenn man sich das Ganze so anschaut, als gäbe
es in diesem Lande Niederösterreich derzeit weder einen Bausachverständigen noch einen
Fachmann für Verträge in der Rechtsabteilung. Ich habe den Eindruck, Herr Landeshauptmann, das
machen nur mehr Sie und der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Aber gut!) Die Beamten stehen... (Abg. Birner: Die Beamten
stehen bei Fuß!) So ähnlich, aber sie brauchen nichts zu prüfen, denn das, was der Hofrat außer
Dienst Körner geschätzt hat, ist alles richtig. (Abg. Ing. Kellner: Das war der Grund, weshalb wir einen
zweiten genommen haben!)
Meine Damen und Herren, ich habe ja nichts dagegen, daß ein ehemaliger Hofrat des Landes
Niederösterreich das schätzt. Nur eines muß ich dazusagen: Auftraggeber – das schreibt er selber ist die OperngassenGes.m.b.H. Und, Herr Landeshauptmann, deswegen sage ich Ihnen, daß es eine
Zumutung ist, eine solche Vorlage zu machen, weil man das Gutachten, welches vom Architekt Körner
im Auftrag der OperngassenGes.m.b.H. erstellt wurde, in die Vorlage für diesen Landtag genommen
hat. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist nicht nur nicht üblich. Ich möchte da dem Architekten Körner gar
nichts vorwerfen. Keine Verdächtigungen, Herr Landeshauptmann, keine!
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Endlich einmal keine!) Aber es ist hier, sehr leisegesagt,
unüblich. Und wenn nicht der Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel oder Landesrat Grünzweig
in der Regierungssitzung ein anderes Gutachten verlangt hätte, dann hätten wir das Körner-Gutachten
noch allein. Aber es kommt noch eines - so ein bisserl kritisch muß ich das schon sagen: Architekt
Körner ist zwar gerichtlich beeidet, aber wenn wir schon kritisch sind - er ist nicht für dieses
Sachgebiet gerichtlich beeidet. Das haben wir auch nachgesehen. Genauso wie der Herr Architekt
Appel offensichtlich den Stempel seines Bruders braucht, damit das Ganze in Ordnung geht. Sie
können es dann nachprüfen, ich sage keine Unwahrheit.
Und nun, meine Damen und Herren, um das Ganze auch so richtig menschlich zu beleuchten, Herr
Landeshauptmann, sagen wir, unsere Beamten brauchen humane Arbeitsplätze. Es ist nicht mehr
zumutbar für die Beamten. Nun, ich weiß nicht, ob so manche Beamten, wenn sie sich das Gebäude
drüben angeschaut haben, eine große Freude haben werden daran. Dazu komme ich aber noch. Aber
es ist immer gut, wenn man sagt, humane Arbeitsplätze, Beamte haben Anspruch darauf. Und unsere
Sonderwünsche werden schon dementsprechend durch Herrn Generalunternehmer Rogner
umgesetzt in die Tat. Nur, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, wage ich ohne Prophet zu
sein die Behauptung, daß man da mit den 13 Millionen Schilling nicht durchkommen wird, wenn jetzt
tatsächlich das Team - sehr verspätet, Herr Landeshauptmann - antritt, um überhaupt einmal zu
prüfen, was da drüben zu tun ist. Ich wage die Behauptung, das wird nur ein Tropfen sein. Aber wir
werden ja bei den Jahresabrechnungen Gelegenheit haben, Einsicht zu nehmen, wieviel es wirklich
gekostet hat.
Und nun, meine Damen und Herren: Minoriten- und Ballhausplatz, Landesgebäude vorgesehen, aus
verschiedenen Gründen gestrichen. Da haben wir uns Gedanken darüber gemacht. Was die Eignung
des Hauses betrifft, gab es zumindest für die Planer eine bestimmte Aufgabenstellung. Da gibt es eine
schöne Formulierung, da heißt es: „Die Projektvorbereitung gliedert sich in Ableitung von Zielgrößen
für das Bauvorhaben aus der langfristigen Planung der Entwicklung konkreter technischer Vorgaben
für das zu errichtende Bürogebäude. Im Rahmen der Ableitung der Zielgrößen werden auf Grund
langfristiger Oberlegungen der zukünftige Flächenbedarf wie auch der allgemeine Standard des
Bauwerkes in seiner qualitativen und quantitativen Auslegung sowie der Kostenrahmen selbst
festgelegt, folgende Entscheidungen sind notwendig: Festlegung der Mitarbeiterzahl je
Funktionsbereich." In der Regierungsvorlage steht drinnen: Einer, zwei, und wenn es notwendig ist,
auch drei und vier. „Wahl des Standortes, Festlegung des Bürotyps, Erstellung des Raumprogramms -
da sind wir eh groß in Niederösterreich, nur für das Bürohaus haben wir keines - und daraus Ableitung
des gesamten Nutzflächenbedarfes und Festlegung der Anforderung und Ausstattung des Standards
technischer Systeme."
Alles das gilt in unserem Falle, meine Damen und Herren, nicht, denn bei uns geht es darum, das
muß gekauft werden, obwohl man nicht weiß - das ist das Interessante – ob dieses Haus tatsächlich
echt ein Bürogebäude werden sollte. Denn vor zwei Monaten noch, so hört man, hat man noch immer
davon geredet, ob es nicht ein Hotel werden soll. (Abg. Ing . Kellner: Da muß man die Baubewilligung
anschauen!) Und wenn man sich die Pläne so ein bisserl anschaut, obwohl man vielleicht laut
Diplomkaufmann Höfinger nicht viel versteht, so weiß man zumindest, was ein Stahlbetonskelettbau
mit Unterzügen ist und man weiß auch, was eine Schotten oder Scheibenbauweise ist. Und da kommt
man darauf, daß zum Beispiel in dem Gutachten des Prof. Appel noch Pläne 1 : 400 liegen, in denen
diese Unterzüge und diese Stahlbetonpfeiler enthalten sind, so wie diese Pläne baugenehmigt
wurden. Und siehe da, der Plan, der hier in der Regierungsvorlage zu sehen ist, der weiß von all dem
nichts. Da ist auf einmal jede zweite Mauer eine tragende, 25 cm starke Stahlbetonmauer, eine
tragende Wand. Und da ist jetzt eine Tür durchgebrochen, vielleicht hat man es schon berücksichtigt.
Früher war nämlich keine und es ist nichts mehr zu sehen von dem, was ursprünglich im Bauverfahren
an Plänen gelegt wurde.
Und da heißt es nun, um jetzt auf den Prof. Appel zu kommen. Raumteilung: Soweit diese nach dem
gewählten System möglich ist - ich sage gleich, Appel hat diese jetzt gültige Version, die von der
Baubehörde noch nicht genehmigt ist, schon zur Grundlage genommen, das ist jetzt letzter Stand -,
werden die Trennwände auf Verlangen bauseits gemauert. Raumgrößen beschränkt durch Bausystem
Fixwände 25 stark im Achsabstand 7,30 m und dann mit 3,45 m die zweite Variantenmöglichkeit. Die
Raumteilung wird auf Verlangen bauseits beigestellt, daher keine flexiblen Trennwände. Das hat er
sehr vorsichtig formuliert, ich komme dann auch noch mit einer anderen Ausdrucksweise von ihm. Im
Tiefenbereich - weil die Raumtiefen bis zu 8,48 m gehen - keine ausreichende Tageslichtbeleuchtung.
In einem neuen, modernen Gebäude für unsere Landesbeamten - humaner Arbeitsplatz - nötige
Bauweise?
Teilklimatisierung, steht hier drinnen, im Winter Standheizung. Meine Damen und Herren, sehen Sie,
ich habe Installateure gefragt, was ist eine Standheizung? Niemand hat mir Auskunft gegeben, man
sagte, das haben wir noch nie gehört. Und dann steht drinnen: Im Sommer Kühlsystem, nicht näher
beschrieben. Da frage ich mich jetzt, was diese Rogner Ges.m.b.H. macht. Jetzt haben wir einen
Werkvertrag, und der Gutachter muß feststellen, daß das Kühlsystem nicht näher beschrieben ist.
Was ist jetzt wirklich drinnen im Werkvertrag? Was gibt er uns denn für ein Kühlsystem? Das war
meine Frage. Fassadengestaltung noch nicht fixiert. Ja, was ist denn mit dem Werkvertrag? Ich habe
geglaubt, es ist alles genau festgelegt. Was wird er uns denn für eine Fassade machen? Herr
Professor Appel, Herr Landeshauptmann, jetzt wird es interessant. Keine Verdächtigungen,
Tatsachen! Denn es ist Ihnen offensichtlich entgangen, was dem Hofrat Körner nicht entgangen ist, zu
seiner Ehre, daß bereits am 28.11.1977 bei der Gemeinde Wien, bei der Baubehörde, eine
Abänderung des Bescheides verlangt wurde. Im Bescheid vom 28.11.1977 heißt es dann: In
Abänderung der Baugenehmigung gibt es keine mechanische Be- und Entlüftung in den Geschoßen,
eine mechanische Be- und Entlüftung ist nur im Kellergeschoß, offensichtlich vielleicht doch wegen
der Garagen, denn von der EDV - darauf komme ich noch - wollen wir noch nicht reden. Aber lustig,
beim Professor Appel steht geschrieben, in der Baubeschreibung wird auf die Möglichkeit verwiesen,
daß die Fenster zu öffnen sind. (Abg. Wedl: Da haben Sie eine Lüftung!) Er hat also noch immer
geträumt von der Teilklimatisierung, aber es gib nicht einmal eine mechanische Be- und Entlüftung in
den Geschoßen, nur mehr im Keller. Daß in der Landtagsvorlage der Plan mit der Schottenbauweise
erliegt, habe ich schon gesagt.
Ich komme nun zu den neuesten Untersuchungen, zur menschengerechten Gestaltung von
Bürogebäuden. Meine Damen und Herren, man beschäftigt sich ja als Nichtfachmann ein bisserl mit
der Literatur, und nachdem ich nicht für die Baufachleute den Neufert zitieren will, der sogar ein
Baupapst ist, aber vielleicht doch auf dem Gebiet nicht mehr der Jüngste, habe ich mir den
Universitätsprofessor Dipl.-Ing. Dr. techn. Sommer, Institut für Industriebau, und dann den Dipl.-Ing.
Dr. techn. Vojda, Vorstand des Arbeitswissenschaftlichen Institutes von Wien, genommen und da
steht: „Die Tiefe der Büroräume soll maximal 6 m betragen." Bei uns gehen sie bis zu 8,48 m. Und die
Breite mindestens 2,5 m, wir haben entweder 7,30 m oder 3,45 m. Da hat schon eine böse Zunge
behauptet, wenn man jetzt den Gang - das ist nämlich der Vorschlag des Prof. Appel - mit den
Räumen zu einem Funktionsraum vereinigt, wird dann so ein Hofrat in einem Raum mit 120 m² sitzen
müssen. Na ja, das vergönnen wir ihm aber auch nicht ganz. Herr Dr. Bernau, nicht einmal wir beide,
nicht wahr? 120 m2 brauchen wir auch nicht. Aber es steht fest, daß diese Raumausnützung absolut
nicht günstig ist. Einzelzimmer Mindestbreite 2,40 m, Raumtiefe höchstens 4,80 m; die sich ständig
ändernde Bürotechnik bedingt wieder andere Arbeitsplatzgestaltungen. Dieser Veränderung muß sich
das Bauwerk in seiner Raumaufteilung anpassen können.
Und die EDV-Unterbringung, heißt es in der Regierungsvorlage, erfordert für
Konstruktionsmaßnahmen, Doppelboden, Zwischendecke, Maschinenraum, Klimatisierung. 4,10 m
Geschoßhöhe. Wissen Sie, wie viel wir im ersten Stock haben? Ich komme dann noch darauf. Es ist,
wenn überhaupt, die EDV-Anlage auf Grund der Geschoßhöhe nur im ersten Stock unterzubringen.
Wie man das machen wird, das wird eine eigene Sache sein.
Wir nehmen also praktisch keine eigenen Studien wie beim Ballhausplatz auf. Die Beurteilungen, die
früher zu den Projekten hier gegolten haben, die gelten alle nicht mehr. Wir kaufen ein Bürohaus, wo
wir überhaupt keinen Einfluß auf die Bauführung haben.
Ich komme nun zu dem Schlußsatz des Gutachtens Prof. Körners. Meine Damen und Herren, der
Schlußsatz ist deshalb so wichtig, weil er uns zeigt, daß sich hier der Gutachter wirklich einiges
offengelassen hat. Körner schreibt, daß der gemeine Preis von der zur Zeit der Schätzung
herrschenden Marktlage abhängt, also von Angebot und Nachfrage; der gemeine Preis ist Zeit- und
ortsgebunden, bei einem gestörten Marktmechanismus - eine Störung liegt zum Beispiel vor, wenn
keine Preisvergleiche möglich sind - kann jede Schätzung nur eine auf Erfahrung beruhende
Annäherung sein. Im § 303 ABGB, sagt er, wird deshalb auch von unschätzbaren Sachen
gesprochen. Aus dieser Formulierung kann sich jeder herauslesen, was er für richtig hält, meine
Damen und Herren. Wenn ein Gutachter von unschätzbaren Sachen spricht, ist bei ihm alles drinnen.
Und er geht dann von einem Bruttonutzflächenpreis von 15.250 Schilling pro Quadratmeter aus und
bewertet den Grundkauf mit 69 Millionen Schilling. Meine Damen und Herren, gleich hier ein Wort
dazu. Ich möchte das, was Hofrat Körner bezüglich Grundkauf geschrieben hat, absolut akzeptieren,
weil er Grundvergleiche angeführt hat und hier eine gewisse Ähnlichkeit nicht abzuleugnen ist. Daß
früher einmal der Grund mit 37 Millionen Schilling gekauft und heute der Wert mit 69, bei Herrn
Professor Appel sogar mit 78 Millionen Schilling festgestellt wird, ist eine andere Frage, aber dazu
kommen wir vielleicht noch. Ich möchte jetzt vielleicht feststellen, 15.250 Schilling, so sagt der
Gutachter, ist der Preis, den ein Quadratmeter Bruttonutzfläche kosten wird. Und da gibt es nun eine
Fachzeitschrift, anerkannt von der Bundesinnung der Baugewerbe, die Richtwerte aus dem
Baukostenindex für den Wohnungsbau herausgibt. Zugrundegelegt wird eine 50-QuadratmeterWohnung, und ich glaube, ich brauche nicht nachzuweisen, daß Wohnungen nicht so rationell zu
bauen sind als solche Bürogebäude. Und dieser Baukostenindex - Stand April 1978, da sind sogar die
letzten Lohnerhöhungen drinnen - bringt gegenüber den 15.250 Schilling von Körner 11.490 Schilling
und wir kämen auf 201 Millionen, mit Grund auf 270 Millionen; Körner kommt auf 397 Millionen. Meine
Damen und Herren, dann habe ich mit einigen Bauleuten gesprochen und gesagt, Herr Baumeister,
wenn Sie die Richtwerte des Index zugrunde legen Ihrer Kalkulation, da sagte einer sofort, welchen
meinen Sie, den vom Bautenministerium oder den von der Innung? Wenn wir nämlich den Index von
der Innung rechnen könnten, dann wären wir gut beieinander, aber wenn es der vom
Bautenministerium ist, dann ist es nicht so gut. Der von der Innung zugrunde gelegte Wert ist ein guter
Wert und das würde ja auch ungefähr in die Preislage kommen, die Dr. Brezovszky hier formuliert hat.
Meine Damen und Herren, Körner schreibt auch von der Marktlage und vom Angebot und Nachfrage.
Da frage ich mich jetzt wirklich, war die Nachfrage nach diesem Operngassengebäude wirklich so
groß? Ich habe den Eindruck, sie ist nicht sehr groß, denn Rogner hat noch immer dort stehen:
„Büroräume zu verkaufen." Das steht noch immer dort, wahrscheinlich fürchtet er, der Landtag
überlegt es sich noch einmal.
Und nun, meine Damen und Herren, zum Gutachten Professor Appel, Herr Landeshauptmann, damit
Sie nicht sagen, falsche Verdächtigungen. Dagegen bin ich auch. Der Professor Appel hat in seinem
Gutachten einiges an Rechenkunststücken vollbracht, das ist eine Ausdrucksweise von mir, wenn
man sich nicht auskennt. Er hat nämlich zuerst 81.000 Kubikmeter umbauten Raum festgestellt und
diesen 81.000 Kubikmetern umbauten Raum 2.750 Schilling pro Kubikmeter zugrundegelegt. Dann
hat er 16.000 und einiges an Kubikmetern Kellergeschoße mit 2.000 Schilling festgesetzt und diese 33
Millionen Schilling von jenem Betrag, den er aus 81.000 mal 2.750 errechnet hat, abgezogen. Ich
sage ausdrücklich, wir haben bisher geglaubt, wenn man sagt, über dem Gehsteig sind es 36.000
Kubikmeter, unter dem Gehsteig sind es 16.000, oben bewerte ich mit 2.750, unten mit 2.000, und das
addiert, kommt man auf eine bestimmte Summe. Professor Appel macht das anders. Er beginnt beim
umbauten Raum und rechnet den Keller ab. Mit unserer Rechnung kommen wir auf 209,96 Millionen
Schilling, er kommt auf 222,75 Millionen Schilling. Ich sage, meine Rechnung ist richtig, die Differenz
sind 12,79 Millionen Schilling.
Und es ist auch eines interessant, meine Damen und Herren: Beim Gutachten Appel könnte man
sagen, es ist kein Schätzungsgutachten. Er teilt das ein in einen Befund und in ein Gutachten. Das
eigentliche Gutachten ist nur die Wertung des Befundes. Appel ermittelt, wie dieses Haus ausschaut,
macht eine allgemeine Baubeschreibung und nimmt eine Bewertung vor, wobei aber diese Bewertung
auch wieder nur eine Tatsachenfeststellung ist. Er zieht aber nicht den Schluß, ob dieses Grundstück
oder das Haus soviel wert ist. Es wäre notwendig gewesen, die Angemessenheit zu prüfen, dieser
Sache geht er aus dem Weg. Nach einigen anderen Dingen zieht er aus unerfindlichen Gründen das
Kellergeschoß ab und kommt dann auf seine Berechnung. Ich habe ihn gestern angerufen, weil ich
mich ernst mit der Sache beschäftigt habe, und ich muß sagen, nach einem 20-minütigen
Telefongespräch bin ich nicht gescheiter geworden als voher, weil er mir nicht erklären konnte, warum
er zu diesen Preisen 10 Millionen Schilling dazurechnet, 10 Millionen rechnet er dazu, bei einer
Sache, die der Hofrat Körner nicht macht, 10 Millionen beinhalten Erschließungskosten, die sind aber
beim umbauten Raum im wesentlichen schon drinnen. Er rechnet 12% Honorare mit 26 Millionen
Schilling und er rechnet für die Finanzierung und Abwicklung weiterhin Kosten von 48,50 Millionen
Schilling, eh nicht mehr. Und sehen Sie, dieses Gutachten - das kommt alles noch dazu - ist nicht
datiert; es ist kein Datum oben, sodaß man nicht einmal die Preisbasis feststellen kann, in Klammer,
Herr Landeshauptmann, Alserbach, mehr braucht man dazu gar nicht zu sagen.
Daß diese beiden Schätzungen nicht im entferntesten nach dem Baukostenindex gemacht wurden,
wissen wir jetzt schon. Daß die Wohntürme von Erlaa, nach Leo Splett, Präsident der österreichischen
Sachverständigen, technisch wesentlich komplizierter, um 11.000 Schilling Bruttofläche erbaut wurden
und dass die Kärntner Ilbau schon kalkuliert hat mit 12.500 Schilling, das möchte ich noch dazusagen.
Aber, meine Damen und Herren, wie hoch diese beiden Schätzungsgutachten sind, 397 und 389
Millionen, möchte ich an Hand eines einfachen Beispieles erklären, so wie sich das ein Laie etwa
ausrechnen könnte. Angenommen, das Land Niederösterreich wäre nicht als 100%iger potenter
Interessent aufgetreten, so hätte man vielleicht bei dieser Operngassen-Ges.m.bH. die Notwendigkeit
gesehen, dieses Haus zu vermieten. Das ist ja nichts Neues, es wird ja oft so etwas vermietet.
„Büroräume zu vermieten", vielleicht steht es sogar oben, ich habe es nicht so genau gelesen. Wenn
man jetzt das Gutachten Prof. Appels zugrunde legt, zieht er die Kellerstiege und die Aufzüge und so
weiter ab, und am Schluß zählt er sie wieder dazu. Er nimmt keine klare Stellung zur Bruttonutzfläche,
Nettonutzfläche oder umbauten Raum. Hier wird immer herumjongliert mit Stiegen und Aufgängen und
Aufzügen und so weiter. Aber legen wir die 25.494 Schilling pro Quadratmeter Bruttonutzfläche
zugrunde. Der Dr. Brezovszky hat Ihnen schon erzählt, die Finanzierung war ja gesichert. Aber die
Finanzierung war so gesichert, daß praktisch kein Groschen vorhanden war, nicht einmal für den
Grundkauf. Alles sind sie schuldig. Mit Recht, aber auch aus anderen Gründen, kann ich daher jetzt
sagen, diese 25.494 Schilling werden mit 9% verzinst. Das macht im Jahr eine Verzinsung von 2.494
Schilling für einen Quadratmeter aus. Wenn ich das durch 12 dividiere, habe ich im Monat einen
Zinsendienst für den Quadratmeter errichteter Bruttonutzfläche von 191 Schilling. Herr
Landeshauptmannstellvertreter, ich glaube, das ist richtig, 191 Schilling pro Quadratmeter
Bruttonutzfläche. Mietet sich eine Firma ein 100 Quadratmeter-Büro in diesem Haus, so zahlt sie im
Monat zur Abdeckung der Zinsen des Besitzers die Summe von 19.100 Schilling für 100
Quadratmeter Nutzfläche. 19.100 Schilling, da hat der Mieter aber noch nichts bezahlt an
Betriebskosten, da hat der Mieter noch nichts bezahlt für den Besitzer, der ja nicht nur die Zinsen
seines Kapitals abzudecken hat, sondern das Kapital ja auch zurückzahlen muß. Es ist da noch kein
Groschen Amortisation berechnet, das heißt also, meine Damen und Herren, wenn man das so
überschlagsmäßig rechnen würde, so zwischen 40.000 und 50.000 Schilling ohne Betriebskosten,
müßte ungefähr ein 100 Quadratmeter großer Büroraum kosten, damit der, der das Haus errichtet hat,
Zinsen und Kapital zurückzahlen kann, von Gewinn rede ich gar nicht. Und, Herr Landeshauptmann,
das ist jetzt das praktische Beispiel, wenn diese von Appel geschätzten 25.494 Schilling pro
Quadratmeter Bruttonutzfläche allein für den Zinsendienst fast 20.000 Schilling je 100 Quadratmeter
erbringen müssen. Wenn ich das jetzt umlege auf das gesamte Haus, dann wage ich die Behauptung,
das Haus ist bei beiden Gutachtern wesentlich zu hoch geschätzt. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist keine
Frage. Denn wer sollte sich denn so einen Büroraum leisten können, für 100 Quadratmeter allein
Zinsen von 20.000 Schilling im Monat! Was soll denn das für ein Gebäude sein? Welche Qualität hat
es denn? Das wissen wir aber ohnehin noch nicht, welche Qualität es haben wird. Aber einen Teil
werde ich noch entschlüsseln können heute.
Meine Damen und Herren, daß bei dieser Transaktion - Herr Landeshauptmann, im Lexikon steht
nichts Schlechtes über „Transaktion", Transaktionen sind geschäftliche Vorgänge und so weiter, ich
spreche keine Verdächtigungen aus, ich sage Transaktion, das ist ein geschäftlicher Vorgang in
meinen Augen, damit wir uns hier verstehen - daß aber bei dieser Transaktion, und jetzt schon eine
kleine Verdächtigung, manches nicht stimmt, das haben nicht die bösen Sozialisten gesagt, da gibt es
ganz andere. Es gibt auch Leute, Herr Landeshauptmann, die uns informierten, ohne daß wir sehr
weit herumgehen mußten. Es gibt Leute, die aus der Sorge heraus oder aus dem Gefühl, hier
geschieht etwas, was geklärt gehört - Sie sind ja für Klärung, haben Sie gesagt - uns manches
mitgeteilt haben und da möchte ich jetzt ein paar Punkte nur erwähnen.
Das ist das Interessante: Sie haben gesagt, Herr Landeshauptmann, der Grund BallhausplatzMinoritenplatz interessiert mich nicht mehr, der wird verkauft, aus, was da geschieht, ist mir dann egal,
ich will ihn loshaben und wir kaufen dafür da drüben. Es ist interessant, es gibt zwei Möglichkeiten,
entweder im Amt der NÖ Landesregierung hat irgend jemand die ganze Entwicklung verschlafen und
weiß noch nicht, daß wir heute hier - also wir ja nicht, aber die ÖVP - möglicherweise mit Mehrheit den
Ankauf dieses Operngassen 21-Gebäudes beschließen werden, oder die Ihre Aussage, Herr
Landeshauptmann, ist nicht richtig, daß Sie das Ganze dann nichts mehr angeht, Sie kümmern sich
um nichts mehr, Hauptsache, es ist weg. Es heißt zwar, im Interesse des Landes, so heißt es in der
Vorlage. Ob das alles im Interesse des Landes sein wird, daß wir nicht wissen, wer dort hinkommt, da
möchte ich heute nicht Prophet spielen. Aber auf jeden Fall ist ungefähr vorige Woche ein Antrag
gestellt worden bei der Gemeinde Wien um Baulinienfeststellung. Baulinienfeststellung? Wollen wir
denn noch bauen oder kommt jetzt eine neue Gesellschaft, die dort bauen will? Also spielt das Land
doch mit jenen Leuten oder ist das erste der Fall? Da weiß irgend jemand von einer Abteilung noch
nicht, daß es uns eigentlich nichts mehr angeht.
Das zweite, das ist nur so klein beleuchtet: Der Landtag hat andere Pläne bekommen als die
baubehördlich genehmigten. (Abg. Fidesser: Bisher waren es Verdächtigungen!) Und nun zum
Gutachten Appel. Warum fehlt hier die Bewertung? (Abg. Fidesser: Das nennt man genau
Verdächtigung. Nur zur Klarstellung!) Herr Landeshauptmann, das ist jetzt keine Verdächtigung,
sondern Tatsache. Warum fehlt die Bewertung bei Architekt Appel? Weil der Professor Appel bereits
ein Gutachten zu diesem Bau für eine Großbank erstellt hat. Er erstellt - auch keine Verdächtigung,
sondern Tatsache - für uns Gutachten zwei unter Weglassung einiger kritischer Wertungen, zu denen
er sich ursprünglich bekannt hat. Das heißt also nichts anderes - auch Tatsache und Behauptung von
mir -, daß in dem Gutachten, welches das Land bekommen hat, zum Teil Dinge nicht mehr drinnen
sind, die im ersten Gutachten stehen. Herr Landeshauptmann, was wollen Sie haben, rot oder grün?
(Zeigt zwei Gutachten.) Mir würde das grüne lieber sein, das grüne würde ich Ihnen geben, das rote
nicht, aber ich lasse Sie es dann anschauen, damit Sie nicht sagen es stimmt nicht. Wir vergleichen.
Sie haben bei Abg. Dr. Brezovszky gesagt, keine Verdächtigungen! Ich sage Ihnen jetzt, wie es
tatsächlich ist. Meine Damen und Herren, wenn man da jetzt kombiniert, gibt es zwei Gutachten,
gleich nicht nur im Aussehen, auch im Inhalt, nur einiges ist herausgenommen. Und da hat man den
Eindruck, ich zumindest, es fehlen Zeilen. Es handelt sich um eine Fotokopie, aber eine Zeile ist nicht
da. Wenn man das erste mit dem zweiten vergleicht, weiß man, daß einmal eine solche Zeile da war.
Und ich sage jetzt noch etwas, meine Damen und Herren. In unserem Landesgutachten steht drinnen:
Teilklimatisierung. Obwohl ich schon gesagt habe, der Architekt Körner hat richtig ausgeführt, zweiter
Bescheid, Abänderung, es gibt keine Teilklimatisierung, nicht einmal eine mechanische Be- und
Entlüftung, nur im Keller. Professor Appel hat die Teilklimatisierung noch immer drinnen. Nur im ersten
Gutachten steht keine Klimatisierung. Und jetzt kommt noch etwas dazu. Wenn man sich das genau
anschaut, ich habe nicht einmal eine Lupe gebraucht dazu, so schaut das „Teil" mit Gedankenstrich,
das T und das E und das I und das L anders aus als die anderen maschingeschriebenen Typen.
Schauen Sie sich unser Gutachten an, Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie haben es zur
Verfügung, bei dieser „Teilklimatisierung“, so glaube ich, sind diese vier Buchstaben auf einer anderen
Maschine geschrieben. Meine Damen und Herren, es kommt aber noch etwas anderes. Man müßte
eigentlich sagen, in der Branche, aus der der Professor Appel kommt, würde man ein solches
Gutachten als Gefälligkeitsgutachten bezeichnen. Daß wir vielleicht 150.000 Schilling – ich glaube,
das ist richtig - bezahlt haben sollten, na gut, das soll sich der Herr Landeshauptmann dann mit dem
Herrn Professor Appel ausmachen. Meine Damen und Herren, ich bringe nicht Verdächtigungen
sondern Tatsachen. (Abg. Fidesser: Bisher waren es nur Verdächtigungen!) Aber ich hoffe, Herr
Kollege Fidesser, daß, was es jetzt ist, das sind die Tatsachen. Bleiben wir dabei, einigen wir uns auf
die Sprachregelung „Vergleich der Gutachten“. Die beiden Gutachten sind sowohl im Text als auch in
den Beilagen durchwegs identisch, das behaupte ich, weil das Gutachten für das Land mit Sicherheit
größtenteils eine Kopie des Gutachtens für das Kreditinstitut ist, teilweise wurden Ergänzungen,
Weglassungen und Änderungen vorgenommen. Grundsätzlich sind folgende Unterschiede
festzuhalten: Bei der Beschreibung der Liegenschaft wird im Gutachten für das Land bereits
berücksichtigt, daß das Objekt nicht konsensgemäß errichtet ist, bis jetzt. Mit der Geschoßhöhe
stimmt es ja auch nicht. Zweitens wurden Feststellungen, die gegen die Verwendung als
Bürogebäude sprechen, weggelassen, bzw. korrigiert. Die Baukosten sind im Gutachten für das Land
um genau 10 %, das sind um 20,250.000 Schilling höher angesetzt, obwohl zwischen Erstellung der
Gutachten sicher nicht mehr als 6 Monate liegen. Ich glaube, eventuell könnte ich sogar auch den
genauen Zeitpunkt eruieren.
Feststellung, die gegen die Verwendung als Bürogebäude spricht, Gutachten eins, Bankgutachten,
sagen wir so; Gutachten zwei, unseres Gutachten eins: „Raumteilungen. Soweit diese nach dem
gewählten Bausystem möglich sind (Scheibenbauweise), werden die Trennwände auf Verlangen
bauseits gemauert Keine Flexibilität." Bei uns steht: „Raumteilungen. Soweit diese nach dem
gewählten Bausystem möglich sind (Scheibenbauweise), werden die Trennwände auf Verlangen
bauseits gemauert." Die Worte „keine Flexibilität" fehlen. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel:
Hört! Hört!)
Raumtiefen. „Unwirtschaftliche Raumtiefen“ steht im Gutachten eins, die Feststellung fehlt bei
unserem Gutachten überhaupt. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hört! Hört!)
Von der Teilklimatisierung habe ich schon berichtet.
Bei uns so wie beim anderen heißt es: „Wirtschaftlichkeit, Flexibilität". Gutachten eins:
Scheibenbauweise. Fixe, 25 cm starke tragende Wände in voller Tiefe des Gebäudes, Straßen- und
Hoftrakt, Achsabstand von 7,3 m lassen keine Flexibilität in der Schaffung von wirtschaftlichen
Raumbreiten und Größen zu.“ Bei uns steht: „Wirtschaftlichkeit, Flexibilität“. Aus. Konkret diese
Feststellung, Jassen keine Flexibilität in der Schaffung von wirtschaftlichen Raumbreiten und Größen
zu", ist in unserem Gutachten nicht mehr drinnen. (Abg. Dr. Brezovszky: Dem gehört die Befugnis
entzogen, wenn er ein gefälschtes Gutachten liefert!) Der Kollege Dr. Brezovszky unterbricht mich
immer. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wir werden uns noch beschäftigen damit!) Im
Gutachten für das Kreditinstitut wird somit eindeutig festgestellt ... (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Das muß er uns sagen!) Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, den Vorwurf mache ich
Ihnen ja! Wir haben uns damit beschäftigt, Sie hätten sich schon längst damit beschäftigen müssen,
bevor wir kaufen, nicht heute beschließen und morgen kaufen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist ja der
Vorwurf, den wir Ihnen machen. Das ist ja der Vorwurf; keine Prüfung der Verträge, keine
Beamtengutachten. Sonst brauchen wir für jeden Schmarren, hätte ich fast gesagt, Beamtengutachten
bei uns in Niederösterreich, für das haben wir keines, weil die Beamten ausgeschaltet wurden, die
werden sich freuen darüber. (Lebhafter Beifall bei den Sozialisten.)
Ich behaupte auf Grund dieser Aussage: Im ersten Gutachten für das Kreditinstitut wird somit
eindeutig festgestellt, daß eine wirtschaftliche Nutzung dieses Gebäudes nicht möglich ist. Das ist die
Tatsache.
Der nächste Punkt, ich bin noch nicht fertig damit. „Die übergroßen Raumtiefen von 6,9 m", dann geht
es weiter so wie bei uns. Bei uns steht aber „Die Raumtiefen von 6,9 m“. Es ist nur ein Wort, eine
Wortspielerei, aber ich glaube, die Bedeutung „übergroßer“ Raumtiefen ist ganz anders. „Die
Raumhöhen in den Bürogeschoßen von 2,60 m beieinträchtigen die Nutzung der durch die
Raumtiefen bedingten Raumgrößen." Klar, mit der Belichtung hängt das zusammen. Wenn ich eine
niedrige Decke habe und die Beamten sitzen weiter zur Mitte, dann kriegen sie kein natürliches
Tageslicht mehr. Bei uns steht: „Die Raumhöhen in den Bürogeschossen von 2,60 beeinträchtigen die
Nutzbarkeit der durch die Raumtiefen bedingten Raumgrößen". Bei uns steht: „Die Raumhöhen in den
Bürogeschossen von 2,60 m - bitte, gut aufpassen - entsprechen der Bauordnung Wiens.
(Zwischenruf von rechts: Etwa nicht?) Zweifellos sind beide Feststellungen richtig, 2,60 m
entsprechen, nur hat die Gemeinde Wien nicht in der Bauordnung drinnen, daß man nicht Räume
machen darf, die eben eine gewisse Tiefe haben.
Es geht noch weiter. „Die Schaffung von Funktionsräumen, um eine wirtschaftliche Nutzung zu
ermöglichen, wird durch das Auflassen des Mittelganges erzielt." Und bei uns steht: „Die Schaffung
von Funktionsräumen ist möglich und wird diese durch das Auflassen des Mittelganges erzielt."
Meine Damen und Herren, jetzt kommt noch etwas dazu. Jeder, der mit Bauen zu tun hat, weiß, daß
bei solchen langen Gängen die Baubehörde auch wegen der Feuersicherheit verschiedene
Vorschriften macht. Professor Appel sagt, wir kriegen bessere Funktionsgrößen, wenn wir, nachdem
das ein Flur ist und links und rechts die Zimmer, wenn wir also den Flur mit den Zimmern
zusammenkletten und damit den Flur praktisch auflösen. Er hat nur eines - als Baufachmann sollte er
das wissen - vergessen, daß dann natürlich die feuerpolizeilichen Vorschriften völlig umgangen sind
und dass die Baubehörde dafür nie eine Genehmigung geben wird. Er sagt das aber auch in unserem
Gutachten, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, und wenn Sie einen Beamten gefragt hätten,
der etwas versteht davon, wären Sie auch daraufgekommen. Der Professor Appel gibt auch bei uns
nur - in der Vorlage hinten - drei Varianten an, sonst gibt er ja nichts an. Er weist ja auch in unserem
Gutachten mehr oder weniger darauf hin - wenn man es genau liest, aber das muß man ja nicht -, daß
das ungünstig ist. In dem ersten Gutachten wird also festgestellt, dass eine wirtschaftliche Nutzung
nur dann möglich ist, wenn der Mittelgang aufgelassen wird.
Und jetzt kommt der vorletzte Punkt, meine Damen und Herren, aus diesem Gutachten, bezüglich
EDV. Professor Appel muß gewußt haben, daß bei uns laut Regierungsvorlage die Absicht besteht,
die EDV-Anlage in die Operngasse 21 zu übersiedeln. Das muß er gewußt haben, denn beim Auftrag
an einen Gutachter müßte ja immerhin etwas gesagt werden dazu. Bei uns steht über die EDV nichts.
Bei der Bank da steht etwas. Die vom Kreditinstitut geforderten Flächen betragen so und so viel, zur
Erfüllung dieser Anforderung werden das Erdgeschoß mit 1.580, der erste Stock mit 1.300, der zweite
mit 1.000 und einiges, zusammen über 4.000 Quadratmeter benötigt. Die Unterbringung des
Operatorraumes mit rund 700 Quadratmetern ist nur im Erdgeschoß möglich, die Raumhöhe beträgt in
diesem einzigen Geschoß des gesamten Baues 2,85 m. Ich habe Ihnen am Beginn der
Untersuchungen einen Punkt vorgelesen, da ist gestanden, für EDV-Räume ist 4,10 m die Forderung,
dann bringt man diese Decke, diese Doppelböden und all das unter. Wir haben in diesem Gebäude
also die EDV nur im ersten Stock.
Ich bin wirklich neugierig, wer in diesem ersten Stock sein Leben zubringen wird. Also wenn die EDV
hinüber muß, dann wird es die EDV sein. Ich habe den Eindruck, der erste Stock und das Erdgeschoß
sind noch Geschosse, wo man die Unterzüge und die Stahlbetonpfeiler hat. Dort hätten wir jetzt
nämlich noch die Möglichkeit, zu variieren. Na, wenn wir die EDV hinüberbringen, müßten wir sie also
notgedrungen in den ersten Stock geben. Bitte, wir werden ja sehen. Aber jetzt geht es weiter. „Nach
Abzug der Höhe des notwendigen Doppelbodens für die Aufstellung der Maschinenanlagen verbleibt
eine lichte Raumhöhe von maximal 2,50 m." Alle anderen Betriebsräume im ersten und zweiten
Geschoß haben eine lichte Raumhöhe von 2,60 m. Also können wir gar nicht. „Es muß eingehend
geprüft werden, ob in den drei Raumtypen, nachfolgend auf Seite 1018 - das ist das, was auch bei
uns drinnen ist - ein Betriebsablauf erzielt werden kann."
Die Baukosten sind im Gutachten für das Land um genau 10%, das sind 20,250.000 Schilling höher,
habe ich schon gesagt. Der umbaute Raum nach Einreichplänen – sehen Sie, das ist ja das
Interessante. Man wird ja langsam mißtrauisch und kritisch. Wenn man so das Gutachten eins ein
bisserl rechnet, dann kommt man eigentlich darauf, daß der Professor Appel fünf Summen - sind ja
nur Millionen, ist ja nicht mehr - von 78 bis 222 anführt; fünf Summen, anstatt daß er auf 222 Millionen
Schilling kommt, kommt er glaube ich auf 289. Die Summen sind nicht einmal richtig
zusammengezählt, aber das ist die Sorge der Bank, die hat ohnehin nicht gekauft. Ich habe bei uns
wohl auch nachgerechnet und bin daraufgekommen, daß zwar die Summen in der Reihenfolge
stimmen, nur heißt es bei uns anders, das ist jetzt das Problem, meine Damen und Herren. Bei der
Bank hat es geheißen: Nichtklimatisierung - 2.500 Schilling der Quadratmeter – 202 Millionen
Schilling. Bei uns heißt es Teilklimatisierung, von ihm aus, da rechnet er 2.750, obwohl er wissen
muß, daß diese Teilklimatisierung nach Bauwerkvertrag gar nicht errichtet wird.
Sehen Sie, meine Damen und Herren, nun abschließend dazu: Im Appel-Gutachten des Landes ist
alles das ausgelassen, was aus irgendeinem Grunde für den Käufer oder auch für den Verkäufer
ungünstig ist, also für jeden, der dieses Haus unbedingt erwerben will. Die nachteiligen Dinge sind
ausgelassen. Ein Gutachten, für einen anderen erstellt und zufällig in abgeänderter Form
weitergereicht.
Und da gibt es halt, Herr Landeshauptmann, bei diesen Dingen einige Zufälligkeiten. Einmal beim
Gutachten Körner, daß er einmal Landesbeamter war. Die Aussage, Herr
Landeshauptmannstellvertreter, na, ein Landesbeamter wird ja nicht und so weiter, die lasse ich nicht
gelten. Es ist für mich einfach beunruhigend, wenn eine OperngassenGes.m.b.H. gerade einen
ehemaligen Landesbeamten nimmt, denn es gibt so viele Gutachter, (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Den Appel wollt Ihr doch auch nicht! Wen hättet Ihr denn wollen? Sagt es doch einmal!) Der
Kar1 Appel, die zweite Auflage, möchte ich sagen, das ist die zweite Zufälligkeit. Drittens das
Gutachten Müller, welches der Herr Landeshauptmannstellvertreter (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Werde ich heute noch sagen!) nicht richtig, in Unkenntnis oder mit Absicht, das werden Sie
uns ja nicht nachweisen, angezogen hat. Und viertens die Verträge Hierzenberger.
Und sehen Sie, Herr Landeshauptmann: Ein Geschenk des Himmels? Na ja, ich muß schon sagen,
eine Zeitung, die dafür in irgendeiner Form vielleicht eher zuständig ist als ich, hat nicht von dem
Geschenk des Himmels geschrieben. Sie hat aber auch die dementsprechende Antwort bekommen,
das hat der Dr. Brezovszky schon ausgeführt. Meine Damen und Herren, und nun - verzeihen Sie mir,
aber ich bin noch nicht ganz fertig. Weil wir die Zusammenhänge heute, Sie haben es gesagt, Herr
Landeshauptmann - klar auP den Tisch legen. Keine Verleumdungen, keine Verdächtigungen, ich bin
auch dafür. Ich stelle auch nur fest, Dr. Brezovszky hat gesagt, vom Dachstein hoch, da kam ich her
und so weiter. (Abg. Anzenberger: Von Göstling kam ich her!) Ich sage jetzt, es gibt zwischen dem
Lande Niederösterreich und dem Herrn Dr. Hierzenberger eine Reihe von Kontakten. Einmal jetzt
durch die Verträge, das zweitemal durch den Ankauf Operngasse. Wenn diese Kontakte, meine
Damen und Herren, zu gering erscheinen, darf ich noch ergänzend mitteilen, falls es jemand noch
nicht weiß, daß der Dr. Hierzenberger, von dem der Herr Landeshauptmannstellvertreter sagt, er ist
eine Kanone im Gesellschaftsrecht, vielleicht, seit 1.1.1978 auch Syndikus der LandesHypothekenbank Niederösterreich ist. Das hat aber nichts mit Sünde zu tun, das weiß ich schon.
(Heiterkeit im Hause.) Daß er im Prozeß Müllner die ÖVP vertreten hat, das sage ich nur so nebenbei
für jene, die es nicht wissen sollten. Ich stelle Tatsachen fest, ja! Daß er außerdem, meine Damen und
Herren, auch noch zahlreiche Aufsichtsratsposten hat, (Abg. Anzenberger: Das noch dazu, so wie bei
der SPÖ!) und zwar einmal Bauwerbe- und Anlagenverwaltung-Ges.m.b.H, ursprünglich AG, jetzt eine
Ges.m.b.H. mit 8 oder 9 Tochtergesellschaften. Na ja, sämtliche Anteile, Sie dürfen dreimal raten,
wem die gehören. Sie gehören dem ÖAAB. Daneben war er noch Aufsichtsrat der Feichtnerbank. Ich
bin vorsichtig, er hat offensichtlich Freude an Beteiligungen, denn er sitzt auch mit dem Duval und
Janoschik - ich muß es mir immer merken - in der Eisenstädter Tiefgarage. Die Beteiligung am
Ballhausplatz, na ja, da werden wir vielleicht heute noch etwas hören dazu, und er macht die Verträge
des Landes, das habe ich auch schon gesagt.
Und wem die Kompliziertheit dieser Transaktion auffällt - viermal 35 Millionen Schilling zahlt diese
neue Gesellschaft - na ja, meine Damen und Herren, für komplizierte Kreditdinge bei der Hypo ist ja
bekanntlich immer der Syndikus zuständig. Ich nehme doch an, daß Syndikus Dr. Hierzenberger und
Gesellschafter Hierzenberger Wege und Mittel finden wird, daß man hier eine Finanzierung zustande
bringt, die sich gewaschen hat. So wie bei der Operngassen-Ges.m.b.H., das ist doch für mich gar
keine Frage. Und sehen Sie, hier werden also Zusammenhänge offenbar, die eine Reihe von
Kombinationen geradezu provozieren. Es gibt Zufälle, hier müßte ich ab& schon fast sagen, das kann
nicht mehr Zufall sein, daß an Kauf und Verkauf fast die gleichen Personen beteiligt sind, zumindest
vorher und nachher und so weiter. Da wird ein Verkäufer vom Käufer in Anspruch genommen,
Gutachten werden widerspruchslos vom Land zur Kenntnis genommen, da kommt der Dr.
Hierzenberger, macht die Vertragsentwürfe und wenn es, meine Damen und Herren, und wenn es
nicht so geworden wäre - ich habe ja gesagt, flexibel, daß der Dr. Hierzenberger am 3. Mai aus dieser
Operngassen-Ges.m.b.H. ausgeschieden ist als Gesellschafter mit 24.000 Schilling - so würden wir
heute sagen, daß der Dr. Hierzenberger als Gesellschafter der Operngassengesellschaft faktisch mit
Landtagsbeschluß und in weiterer Folge anteilsmäßig jene 355 Millionen Schilling erhält, die der
Landtag möglicherweise beschließen wird. Anteilsmäßig, er ist aber am 3. Mai ausgeschieden.
Herr Landeshauptmann, Sie verlangen praktisch, daß diese ganzen Zusammenhänge, Hierzenberger,
Operngasse, Hypo und so weiter, die von der Öffentlichkeit nicht als Zufall hingenommen werden, von
uns für einen Zufall gehalten werden. Sie wollen von uns praktisch verlangen, daß das, was heute
beschlossen wird - das verlangen Sie auch von der Öffentlichkeit -, alles als hundertprozenige Lösung
anerkannt wird, die ohne irgendwelche Unkorrektheiten zustande kommt und außerdem noch ein
gutes Geschäft ist. Das wollen Sie uns doch noch sagen. Herr Landeshauptmann, wenn diese Sitzung
vor einem Monat gewesen wäre, dann hätte ich vielleicht daran gezweifelt, ob Sie tatsächlich zu dem
kleinen Kreis der Informierten gehören. Heute aber muß ich sagen, bin ich mir sicher, daß Sie
hundertprozentig über alle diese Dinge, die wir heute aufgezeigt haben, Bescheid wissen und daher
sind Sie (Beifall bei der SPÖ. – Landeshauptmann Maurer: Bin ich auch!) Herr Landeshauptmann,
hätten Sie uns gesagt, reden wir darüber, setzen wir uns zusammen, holen wir unsere Fachleute,
prüfen wir, dann wäre vielleicht dort oder da ein Konsens erreichbar gewesen. (Landeshauptmann
Maurer: Auf wen wollt Ihr denn sonst losgehen als auf mich? Das ist doch ein Wahlkampf!) Aber uns
einfach vor die vollendeten Tatsachen zu stellen, einfach ein Gutachten hinzulegen, einfach eine
Regierungsvorlage einzubringen, wo überhaupt verschiedene Dinge fehlen, das ist tatsächlich eine
Sache, die man nicht zur Kenntnis nehmen kann. Es wird einfach gekauft, obwohl Sie, Herr
Landeshauptmann genau wissen, daß Sie aus Ihren Kreisen, von Ihren Parteifreunden, aus der
Wirtschaft, von Leuten, die etwas verstehen von diesen Dingen, auf vieles aufmerksam gemacht
wurden und Ihnen manches gesagt wurde. (Landeshauptmann Maurer: Sie werden es j a wissen!)
Aber offensichtlich sind Sie schon zu weit drinnen gewesen in der Sache. Sie wurden, das möchte ich
fast sagen, am Anfang vor vollendete Tatsachen gestellt; als Sie dann informiert wurden und alles
wußten, da war es zu spät. Heute wissen Sie alles und wollen das hier durchsetzen. Na, mit
Leidenschaft haben Sie es nicht vertreten, das muß ich sagen, denn mir ist da einiges abgegangen
bei diesen Dingen. Ich frage Sie wirklich, wer zwingt uns heute, dieses Haus zu kaufen? Warten wir
doch, bis es fertiggestellt ist, wir haben Zeit zur Eignungsprüfung. Sie kaufen und es wird erst dann
geprüft, das ist der Unterschied. Das ist so ungefähr wie früher einmal, meine Damen und Herren.
Wenn die bösen Sozialisten in Niederösterreich etwas von Raumplanung gesprochen haben, dann
sind Sie manchmal fast rabiat geworden. Heute reden Sie immer wieder von Raumplanung und
Raumordnung. Wenn wir von Planung reden, müßten wir doch vorher prüfen. Wir prüfen aber nicht,
wir kaufen heute. Auf Grund dieser Situation, meine Damen und Herren, glaube ich, kann die
sozialistische Fraktion auf keinen Fall diesem Kauf ihre Zustimmung geben. Herr Landeshauptmann,
die Tatsachen, die ich heute festgestellt habe, sind hier. Sie können dann am Ende der Sitzung mit mir
gehen, ich zeige Ihnen das.
Wenn Sie das jetzt noch nicht glauben, Herr Landeshauptmann (Landeshauptmann Maurer:
Beweise!), dann ist es mir leider nicht möglich gewesen, Sie zu überzeugen. Mehr Beweise kann man
doch nicht mehr bringen. (Landeshauptmann Maurer: ich bin gerne verantwortlich. Selbstverständlich!)
Herr Landeshauptmann Maurer, ich sage Ihnen, das was ich hier gesagt habe, kann ich beweisen.
Und offensichtlich ist Ihnen das, was ich gesagt habe, ziemlich nahegegangen, (Landeshauptmann
Maurer: Das war aber keine Offenbarung!) und das soll ja auch der Fall sein. (Landeshauptmann
Maurer: Ich habe nur geduldig zugehört!) Vielleicht werden Sie sich bei anderen Dingen einmal
überlegen, ob man nicht die Dinge besser machen könnte. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Ing. Kellner das Wort.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn
ein gutgläubiger Mensch bis vor Beginn der heutigen Sitzung nicht gewusst hätte, wie sich die Dinge
in den kommenden Wochen und Monaten in diesem Lande entwickeln sollen, wenn er jenen nicht
glaubte, die sagen, daß im kommenden Wahlkampf die beiden Spitzenmänner der Österreichischen
Volkspartei, Landeshauptmann Maurer und Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, vernasert werden
sollen bis zum letzten, ich glaube, der muß doch heute, wenn er hier zugehört hat, ganz klar erkannt
haben, wohin die Katze läuft. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben spätestens bei der Finanzausschußsitzung erlebt, wie ernst sie angebotene Argumente
nehmen, mit welchen Argumenten Juristen arbeiten. Beispiel: Dem Herrn nr. Brezovszky wurde vom
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig angeboten, die Abänderungen der Kaufverträge, die
bekanntlich die Regierung zu beschließen hat und die als Entwürfe hier beigelegt sind, zu
besprechen. Der Präsidialvorstand Hofrat Dr. Mayer wurde ersucht, diese Abänderungen
bekanntzugeben. Das wurde abgelehnt, man hat sich gar nicht interessiert dafür.
Und es wird Sie sicherlich interessieren, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ein gelernter
Jurist Einrichtungen unseres Rechtsstaates Österreich bewertet. Es war nämlich für den Abbruch der
Verhandlungen während der Finanzausschußsitzung folgende Argumentation des Herrn Dr.
Brezovszky: Gehen Sie ins Grundbuch, überprüfen Sie die Grundbuchseintragungen, dann sind wir
bereit, mit Ihnen weiterzureden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ungeheuerlich. Es
ist ungeheuerlich, wenn man sich in Österreich auf eine unmißverständliche Eintragung im Grundbuch
nicht mehr verlassen kann, wenn man als Staatsbürger zweifeln muß daran, ob die Eintragung im
Grundbuch rechtskräftig dort verankert ist und überhaupt einer Überprüfung bedarf. Das waren
Fakten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wir schon bei der Finanzausschußsitzung
erleben mußten.
Bitte, was ist heute passiert? Es wird uns beispielsweise der Vorwurf gemacht, daß ein Gutachter, den
der Herr Landeshauptmann das gebe ich ohne weiteres zu, deswegen beauftragt hat, weil man der
Meinung war, man sollte gerade den Appel nehmen - der Wink ist sogar von Ihnen gekommen (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Aber der nicht!) bereits bekannt dafür war, daß er in der
Frage eine Meinung abgegeben hätte, die nicht so liegen könnte, wie es sich die Österreichische
Volkspartei in diesem Landtag vorstellt. Landeshauptmann Maurer hat den Professor Appel
beauftragt, dieses Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten liegt nun vor. Meine sehr verehrten
Damen und Herren, ich bin ein biederer Landwirtschaftslehrer, aber wenn ich mich als Staatsbürger
der Republik Österreich nicht mehr darauf verlassen kann, was ein gerichtlich beeideter
Sachverständiger auf den Tisch legt und unterschreibt, dann frage ich Sie, meine sehr verehrten
Damen und Herren, was in diesem Staate noch als Beweismittel zu gelten hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie sehr Sie auch hier wieder mit Unterstellungen arbeiten, werde ich Ihnen auch gleich sagen.
Vielleicht habe ich es nicht ganz richtig mitgehört, aber es ist gesagt worden, daß dieser Appel einen
Stempel seines Bruders verwendet. Das ist ja herausgerufen worden. Ich darf Sie bitten, sich das
Deckblatt des Gutachtens anzuschauen. Falls Sie es nicht mitbekommen, so darf ich Ihnen das
sagen, daß auf der rechten Seite dieses Deckblattes ein Stempel darauf ist mit der Unterschrift des
Professor F. Karl Appel und dass links ein Stempel drauf ist vom Dipl.-Ing. Günter Appel. Es wurde
also dieses Gutachten von zwei Personen namens Appel unterschrieben. Hier zu unterstellen, meine
sehr verehrten Damen und Herren, daß der Appel sich also ... (Abg. Leichtfried: Nichts anderes ist
gesagt worden!) Es ist gesagt worden, Appel hat sich hier einen anderen Stempel ausgeborgt. Sehen
Sie, Kollege Leichtfried, das ist ja das Empörende für mich, daß von Anfang an bis jetzt, bis zu dieser
Minute, mit Halbwahrheiten hier gearbeitet wird, mit Unterstellungen hier gearbeitet wird. (Beifall bei
der ÖVP.)
Und ich muß Ihnen eines sagen und das sagt jetzt der Abgeordnete Hans Kellner hier in diesem Haus:
Es ist eine meiner trübsten Stunden nach 25jähriger Tätigkeit im öffentlichen Leben in einer
Gemeinde, nach 9 Jahren im Landtag, daß man sich so etwas an Unterstellungen hier gefallen lassen
muß, weil Euch scheinbar nur ein Ziel voransteht, der Maurer und der Ludwig müssen in diesem Land
unglaubwürdig werden, weil Ihr mit dem, was Ihr an Leistungen auf den Tisch habt legen können,
keine Erfolge erzielen habt können. (Abg. Romeder: Diese Aussagen! Diese Verdächtigungen!) Das
wollen wir hier festhalten. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Der Landeshauptmann geht darauf
nicht ein! - Landeshauptmann Maurer: Was soll ich tun? - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Uns
zusammenschimpfen!) Lieber Herr Landeshauptmannstellvertreter, es wird nicht ein Problem
aufgezeigt, sondern ich sage es auch hier noch einmal, daß Dinge behauptet werden, die unwahr
sind, die bestenfalls halbwahr sind, etwa das Deckblatt von Appel, um nur ein Beispiel zu nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, reden wir auch konkret vom Inhalt. Da darf ich Ihnen jetzt
folgendes sagen: Es gibt einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der ein
Sachverständigengutachten hier vorgelegt hat. Wenn irgendetwas bei einem Vergleich nicht stimmen
sollte, hat sich dieser Mann - bitte schön, er ist gerichtlich beeidet und nicht dem Kellner oder dem
Czettel vereidet - als gerichtlich beeideter Sachverständiger vor der zuständigen Stelle entsprechend
zu rechtfertigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jener Herr, der heute in dieser unqualifizierten Art
und Weise hier genannt wurde, (Abg. Dr. Bernau: drei!) oder drei Herren nicht eine entsprechende
Konsequenz ziehen. Wenn Sie es nicht tun, werde ich persönlich dafür sorgen und werde ihnen
sagen, sie sollen es machen und sollen sich diese Dinge als ehrliche Menschen - meiner Auffassung
nach - überhaupt nicht gefallen lassen. Denn diese Dinge, die hier in den Raum gestellt werden, soll
der überprüfen, der dazu befugt ist, das ist ein Gericht in einem Rechtsstaat. (Beifall im Hause.) Meine
sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir sehr deutlich hier festhalten.
Und wenn wir schon reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, reduzieren wir doch das ganze
Problem auf jenen Bereich, wo es hingehört. Was geschieht denn um Gottes Willen? Das Land
Niederösterreich sucht aus den bekannten Gründen ein Bürogebäude. Es gibt eine Firma, die bietet
uns ein Bürogebäude an. Wir gehen ins Grundbuch und schauen uns an, wem gehört die
Liegenschaft. Im Grundbuch steht drinnen, sie gehört dem Baumeister Rogner zu 80% und einem
gewissen Herrn Zelenka zu 20 %.
Man geht her und erkundigt sich, wer sind diese Leute? Nicht einmal das müßte ich als Staatsbürger
machen, denn ob jemand in Ordnung ist oder nicht in Ordnung ist, das ist eine moralische Wertfrage,
aber keine andere. Aber wir erkundigen uns, ob hinter diesen Leuten andere Menschen stehen. Es
heißt nein. Wir lassen Gutachten erstellen; nachdem uns ein Gutachten gebracht wird, lassen wir ein
zweites Gutachten erstellen, von einem Kritiker. Beide Gutachten liegen vor, zur Debatte steht die
Summe; sie nennen beide eine Summe, die halbwegs vertretbar ist. Meine sehr verehrten Damen und
Herren ich möchte nicht Dinge wiederholen, die heute schon gesagt wurden.
Eines verstehe ich bitte schön langsam auch nicht mehr. Das Gericht hat eine Entscheidung gefällt,
als sich die Firma mit einem Kontrahenten um Bausummen gestritten hat. Was dort herauskam,
wissen wir. Bei den Rohbaukosten hat seinerzeit zwischen 90 und 100 Millionen Schilling als indirekter
Gerichtsvergleich herauskommen müssen, bitte schön. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Das
ist eine Formulierung!) Natürlich, weil ein Vergleich geschlossen wurde seinerzeit, der zu einer
Abschlagssumme von 2,6 Millionen Schilling führte. Das war auch die Ziffer, die vom
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig bei der Finanzausschußsitzung genannt wurde. Er hat damals
gesagt, es sind normalerweise 2% zu vergüten, das wurde hier gemacht. Das ist das eine. Das ist
nicht in Ordnung? Der Rohbau darf nur 40 Millionen Schilling kosten, damit ich es mir jetzt ausrechnen
kann mit zwei Dritteln oder 60’36, damit ich auf die Summe komme, von der hier immer geträumt
wird?
Dann gibt es zwei Gutachter. Sie sind beide schlechte Gutachter, weil auch sie nicht das
herausbringen, was man von ihnen verlangt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und weil man
das bei der Österreichischen Volkspartei im Lande Niederösterreich schon voraussetzen muß. Wenn
ich auf einmal erfahren habe, daß da ohnehin alles nicht stimmt, dann frage ich mich, meine sehr
verehrten Damen und Herren, wie es möglich ist, daß von Bundes- und Landesdienststellen in den
letzten Monaten in Wien Häuser gebaut wurden, die in einer Größenordnung zwischen 20.000 und
30.000 Schilling pro verrechenbarer Einheit bewertet wurden. Ich kann Ihnen in Erinnerung rufen, daß
beim neuen Gebäude des Rechnungshofes – ich nehme an, daß die Institution des Rechnungshofes
außer Streit gestellt wird und man also nicht annimmt, daß dort Gefälligkeitsgutachten oder andere
Dinge passieren -, welches zwischen 1975 und 1977 gebaut wurde, ein Quadratmeternettopreis von
30.881 Schilling errechnet wurde in der offiziellen Abrechnung. Ob das stimmt oder nicht stimmt habe
ich nicht zu bewerten. Bitte schön, das ist eine Summe, die auf dem Tisch gelegen ist. Wir haben
bekanntlich rund 20.000 Schilling Kosten. Die Wiener Allianz hat beispielsweise ein Gebäude, das Sie
alle kennen - es liegt etwas außerhalb des Zentrums, wiegt aber von der Ausstattung her sicher
wieder hier manches gegenüber dem Grundpreis auf - fertiggestellt mit 25.000 Schilling pro
Quadratmeter. Dann wurde am Wiener Parkring, Ecke Weihburggasse, mit 30.334 Schilling pro
Quadratmeter ein Grundstück angekauft, und darauf dort ein Gebäude errichtet. Wenn ich mir alle
diese Ziffern anschaue, vom Rechnungshof angefangen bis zur Versicherung, so bewegen sich alle
weit über den Summen unserer Gutachter, egal, ob es sich um jenen Gutachter handelt, den man
nicht nehmen kann, weil er ein pensionierter Hofrat der Landesregierung ist, den aber gar nicht die
Landesregierung genommen hat, sondern derjenige, der dort verkauft, oder ob wir jenen Gutachter
hernehmen, von dem wir eine Qualifikation heute einige Male gehört haben, die ich nicht wiederholen
will und der zu einer ähnlichen Summe kommt. Dann passt die Sache auch nicht.
(Zweiter Präsident Binder übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt muß ich Sie also fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie uns das aufklären
können: Wenn ein Bau von einer Firma oder einer Institution errichtet wird, die Ihnen nahesteht oder
gegen die nichts zu sagen ist von Ihrer Seite aus gesehen ist das völlig in Ordnung, auch dann, wenn
die Kosten um ein Drittel höher sind als bei uns. Nur weil das Land Niederösterreich unserer
Auffassung nach imstande ist, unter sehr günstigen Voraussetzungen alle jene Dienststellen in einem
Gebäude zu vereinigen, die als Außendienststellen bisher doch mit einigen Schwierigkeiten für die
Besucher verbunden sind, seien es nun Funktionäre oder eben andere Niederösterreicher, die in einer
Dienststelle des Landes zu tun haben, oder die Beamten selbst. Wenn wir zentralisieren wollen, wenn
wir zentral gestalten wollen, ist das selbstverständlich Ihrer Auffassung nach nicht in Ordnung. Ich darf
Sie also bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Dinge doch auch aus diesem
Gesichtswinkel heraus zu betrachten.
Vielleicht habe ich mich verhört, Kollege Lechner, mag sein; ich bin gerne bereit, mich zu korrigieren,
wenn ich mich verhört habe. Sie haben das Appel-Gutachten hergenommen. Ich bin bei Gott nicht der
Verteidiger des Appel, aber ich möchte nur wissen, ob ich mich nicht verhört habe. Sie haben
irgendjemand eingeladen - ich habe mich daher betroffen gefühlt - nachzurechnen, welche Summe
herauskommt, wenn man die 81.000 Quadratmeter, (Abg. Lechner: Kubikmeter!) Entschuldigung, das
war ein Versprecher, 81.000 Kubikmeter mit dem Preis, der hier drinnen angegeben ist, nämlich 2.750
Schilling, multipliziert. Und wenn ich richtig gehört habe, haben Sie gesagt, es können die 222
Millionen dabei nicht herauskommen. Ich habe das nachgerechnet. (Abg. Lechner: Das ist das
Gutachten Nr. 1, Herr Kollege! Sie verwechseln das!) Herr Kollege Lechner, darf ich Sie fragen,
warum Sie von Gutachten eins und Gutachten zwei reden? Ich habe als Abgeordneter des
Niederösterreichischen Landtages ein mir vom Landeshauptmann zur Verfügung gestelltes
Gutachten, das jenen Wortlaut hat, der mir vorliegt. Ich darf Ihnen eines sagen, Herr Kollege
Leichtfried, ich wäre an Ihrer Stelle sehr vorsichtig, wenn ich sage, in dem Gutachten sind
Radierungen drinnen, es könnte sein, daß mit einer anderen Schreibmaschine (Abg. Lechner: Von
Radierungen haben wir nicht geredet!) Worte eingesetzt wurden. (Abg. Romeder: Aber von der
Schreibmaschine!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für mich ungeheuerlich. (Abg.
Romeder: Solche Auslassungen gehören vor Gericht!) Ich frage Sie, warum reden Sie von zwei
Gutachten? Das Land Niederösterreich hat vom Herrn Professor Appel ein Gutachten erhalten, dafür
wurde er bezahlt, das wurde in Auftrag gegeben, das hat er unterschrieben und dafür, Herr Kollege
Lechner, ist der Herr Landeshauptmann als Auftraggeber verantwortlich. Für dieses Gutachten und für
sonst überhaupt nichts. (Beifall bei der ÖVP.) Das nehmen Sie bitte schön zur Kenntnis und reden Sie
da nicht von einem anderen Gutachten! (Abg. Lechner: Sie können noch so schreien, es gibt doch ein
zweites!) Das ist möglich, Herr Kollege Lechner. Ich nehme überhaupt an, daß der Herr Professor
Appel als gerichtlich beeideter Sachverständiger um Gottes Willen bis jetzt schon mehr als ein
Gutachten gemacht hat. Na, ganz selbstverständlich! (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Hat er
das?) Das nehme ich an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie also bitten, Fakten auf
den Tisch zu legen. Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel, darf ich jetzt fragen, wo ist das
Faktum, wenn hier behauptet wird, das Gutachten eins unterscheidet sich vom Gutachten zwei des
Herrn Professor Appel? (Abg. Lechner: Eine halbe Stunde habe ich darüber geredet!) Entschuldigen
Sie, für mich als Abgeordneter des Landes Niederösterreich existiert ein Gutachten, das adressiert ist
an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Für dieses Gutachten wurde ein Honorar
bezahlt. Das Gutachten interessiert mich, nicht aber, ob ein zweites, ein drittes und ein viertes
Gutachten da ist. Ja, ich frage Sie, von wo nehmen Sie das her, daß Ihres einen Bezug haben soll,
daß eines da war? (Abg. Lechner: Ich zeige es Ihnen ja!) Meine sehr verehrten Damen und Herren,
(Abg. Lechner: Das wollt Ihr ja nicht sehen!) Was brauchen Sie mir ein Gutachten zeigen? Herr
Kollege Lechner, das ist die Art der Argumentation, die Sie betreiben, daß Sie alles vom
Rechtsstandpunkt her in Frage stellen. Zum Beispiel hat Herr Dr. Brezovszky, ich darf es nur der
Pikanterie wegen wiederholen, glatt im Ausschuß erklärt, er braucht Zeit, wir sollen das vertagen,
damit das Grundbuch überprüft werden kann wegen einer Grundbuchseintragung. Hören Sie, ich bin
noch immer ganz weg, daß ein Jurist so etwas überhaupt nur denken kann. Seien Sie mir nicht böse,
da stürzt ja morgen rechtlich gesehen die Welt zusammen, wenn solche Dinge in der Konsequenz
durchgedacht möglich sind, wenn ich mir Eintragungen in öffentliche Bücher, die durch einen
Gerichtsbeschluß abgesichert sind, als Hans Kellner, als gelernter Landwirtschaftslehrer
beispielsweise anschauen muß, um zu bewerten, ob diese Eintragungen richtig sind. Das kann ich
nicht verstehen. (Abg. Lechner: Das tun Sie dramatisieren!)
Aber Herr Kollege Lechner, das ist es ja, daß Sie nur Halbwahrheiten auf den Tisch legen. Natürlich
weiß jeder von uns aus der Zeitung, daß der Herr Appel schon früher ein Gutachten erstellt hat, in
dem er angeblich das Projekt nicht lobend beschrieben hat. Das war doch der Grund, daß man gesagt
hat, nehmen wir einen Kritiker. Natürlich, nehmen wir einen Kritiker, damit man uns nicht sagen kann,
Ihr habt Euch einen Freund geholt (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Seid doch froh, da6 wir
Euch das sagen!) Der Herr Professor Appel erstellt ein Gutachten und dann werde ich gefragt, ob ich
das Gutachten eins mit dem Gutachten zwei verglichen habe. Meine sehr verehrten Damen und
Herren, seien Sie mir nicht böse, das kann ich halt noch immer nicht verstehen. Ich kann verstehen,
daß Sie mit einer Konsequenz sondergleichen das, was Ihnen an Image in diesem Lande fehlt - meine
sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie mir nicht böse - aufholen müssen. (Abg. Lechner: Seien
wir froh!)
Jenen Männern in Niederösterreich, die mit dem Aufstieg und Aufbau in diesem Lande so eng
verbunden sind, wollen Sie selbstverständlich das Wasser abgraben. (Landeshauptmannstellvertreter
Czettel: Das sind unfaire Behauptungen! - Abg. Romeder: Das sind Fakten durch Ihr Verhalten! Zwischenrufe von Abg. Anzenberger. - Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Sie können nur
schimpfen, Herr Anzenberger! - Abg. Anzenberger: Auch wenn es der Lechner ist!)
Herr Landeshauptmannstellvertreter, bleiben wir gleich dabei. Ich kann jetzt nicht schwören, ob das
ein Inserat oder sonst eine Einschaltung war. Es war jedenfalls eine bezahlte Einschaltung in einer
Zeitung, wo drinnengestanden ist, der Niederösterreich-Plan der Sozialisten und der Dr. Kreisky
haben in Niederösterreich den Umschwung in der Form gebracht, daß Niederösterreich zum
Agrarland Nummer eins und zum Industrieland Nummer eins geworden ist. Sehen Sie, das habe ich
gesehen in einem Gasthaus und da haben die Leute gelacht. Und daher verstehe ich Sie, daß Sie
jene Männer heruntersetzen müssen, denen man zutraut, dass die Entwicklung in den vergangenen
Jahren und Jahrzehnten eine gute war und denen man auch zutraut, daß diese Entwicklung auch in
Zukunft eine bessere sein wird als in jenen Ländern, wo Sie mit diesen Halbheiten herumgehen.
(Landesrat Grünzweig: Zur Suche können Sie nicht reden!) Herr Landesrat Grünzweig, ich habe mehr
zur Sache gesprochen als meine Vorredner, denn die haben nämlich nur eines gemacht, Herr
Landeshauptmannstellvertreter: Behauptungen hier in den Raum gestellt und Halbwahrheiten in den
Raum gestellt. Sie haben damit gerechnet, daß niemand imstande ist, diese Dinge abzuschätzen und
nachzuprüfen. Wenn man das, was heute hier von Ihnen geboten wurde, aus dieser Schau heraus
betrachtet, dann weiß man genau, von wo es kommt. Meine Fraktion wird sich nicht schwer tun, dieser
Vorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem Redner erteile ich dem Abg. Leichtfried das Wort.
Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die alten
Strategen haben immer gesagt, Angriff ist die beste Verteidigung. (Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig: Deswegen greift Ihr an!) Was sich aber die Österreichische Volkspartei heute und in den
letzten Tagen geleistet hat, kann man nicht einmal als ein Rückzugsgefecht oder den Versuch einer
Rechtfertigung bezeichnen. Der Abg. Kellner hat versucht, Argumente, die von den Sozialisten hier in
zwei Stunden vorgebracht worden sind, in 15 Minuten zu zerlegen. Das ist Ihnen nicht gelungen, Herr
Abg. Kellner.
Sie versuchen, sich hier an Kleinigkeiten festzuklammern, um zu beweisen, es ist ja eh alles nicht
wahr, und zwar nach dem System, dann hinüberzuzeigen und zu sagen, dort ist ja alles nicht in
Ordnung. Das gleiche gilt für Ihren Versuch, dem Kollegen Lechner zu unterstellen, daß er hinsichtlich
dieser Stempelgeschichte dem Landtag etwas Unrichtiges gesagt hat. Den Abgeordneten ist
bekanntgegeben worden, daß der Baurat Architekt Professor Karl Appel vom Land Niederösterreich
den Auftrag erhalten hat, ein Schätzungsgutachten zu erstellen. Nun, meine Damen und Herren, wenn
Sie sich dieses Gutachten ansehen, werden Sie feststellen, daß der Professor Karl Appel kein
gerichtlich beeideter Sachverständiger ist, sodaß es notwendig gewesen ist, dieses Gutachten, damit
es überhaupt als solches anerkannt werden kann, mit einem zweiten Stempel zu versehen, nämlich
mit dem Stempel des Dip1.-Ing. Günter Appel. Das hat der Abg. Lechner hier behauptet und sonst gar
nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist die ganze Wahrheit, Herr Abg. Kellner! Sie haben mit
Halbwahrheiten gearbeitet! (Beifall bei der SPÖ) Ich mache Ihnen noch einmal das Angebot des Abg.
Lechner, setzen Sie sich mit ihm nach der Landtagssitzung zusammen, beurteilen Sie die beiden
Gutachten und sagen Sie dann, ob Sie noch in der Lage sind, die Behauptung aufrecht zu erhalten,
daß dieses Gutachten die Grundlage für die heutige Entscheidung sein kann. (Beifall bei der SPÖ. Landeshauptmann Maurer: Nicht allein!)
Meine Damen und Herren, es zeigt sich auch heute im parlamentarischen Raum, dass die
Österreichische Volkspartei den Widerstreit der Meinungen gar nicht sucht. Mit einer Oberflächlichkeit,
mit einer vorgetäuschten Selbstsicherheit, wie Sie das jetzt getan haben, Herr Abg. Kellner und auch
mit einer Portion Arroganz wird versucht, das unangenehme Problem der Operngasse einfach vom
Tisch zu wischen. Ich darf Ihnen aber sagen, auf diese billige Art und Weise wird es Ihnen nicht
gelingen, die zur Diskussion stehenden Probleme zu lösen. Wenn man den Ausführungen des Herrn
Landeshauptmannes und des Abg. Kellner zugehört hat, ist man fast versucht zu glauben, dass hier
eine große Verschwörung der Sozialisten im Gange sei, verbrüdert mit der Kirche und der
bürgerlichen Presse. (Abg. Romeder: Verbrüdert mit der Kirche ist doch ein wenig zu viel!) Sie haben
heute schon ein paar mal gelacht, dann sind Sie immer ganz ruhig geworden und man konnte
plötzlich feststellen, daß Sie eigentlich diese ganzen Zusammenhänge nicht kennen. Sie verlassen
sich nur auf eines, nämlich auf Ihre Mehrheit in diesem Hause. Ob das gut sein wird für die Zukunft,
das wird sich noch zeigen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ).
Sie meinen also, daß hier eine Verschwörung der Sozialisten, verbrüdert mit der Kirche und der
bürgerlichen Presse - ich werde darauf noch zu sprechen kommen - vor sich geht und daß die zur
Diskussion stehenden Geschäfte nur so von Sauberkeit blitzen. Nur die Öffentlichkeit will das alles,
von den Sozialisten schlecht informiert, nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist Ihre Meinung. Ja, meine
Damen und Herren, die Öffentlichkeit glaubt auch nicht an diese Sauberkeit (Abg. Blochberger: Das ist
ein Prophet!) und es ist zweifellos ein Fehler, wenn eine Partei, die durch Jahrzehnte gewohnt ist, die
Macht und Mehrheit auszuüben, sich in einer so sensiblen Frage undurchsichtiger Geschäfte auf die
Abstimmungsmaschine verläßt. Daß dies heute wahrscheinlich trotz alledem wiederum funktionieren
wird, das werden wir ja in einigen Stunden erleben. Sie werden damit weder die Sozialisten
überzeugen, noch werden Sie das öffentliche Gewissen beruhigen oder, meine Damen und Herren,
zum Schweigen bringen. Das Kapitel dieser Geschäfte wird heute nicht abgeschlossen. Es wird erst
abgeschlossen sein, wenn auch die letzte Frage eine klare Beantwortung erfahren hat, und viele
Fragen, viele Fragen, Herr Landeshauptmann, werden heute bei der Beschlußfassung noch offen
sein. Sie, Herr Landeshauptmann, haben durch Ihr Vorgehen das Land und den Landtag in diese
schwierige, unfreundliche Situation gebracht, Herr Abg. Kellner, das muß man hier sagen. (Beifall bei
der SPÖ.) Und Sie werden daher auch die volle Verantwortung dafür zu tragen haben.
(Landeshauptmann Maurer: Das höre ich schon fünfmal! - Ich sagte es ja!) Unabhängig davon werden
wir Ihnen immer wieder sagen, daß Sie dafür verantwortlich sind, unabhängig davon
(Landeshauptmann Maurer: Ja was soll ich denn noch machen?), ob Ihnen die Tragweite bewußt ist
und Sie die Zusammenhänge durchschauen - die Informationen wurden Ihnen jedenfalls gegeben oder ob Sie einfach von geschäftstüchtigen Leuten in diese Machenschaften eingebunden worden
sind. Bei so vielen vorhandenen Informationen müßte letzten Endes auch ein Landeshauptmann in
der Lage sein, die Undurchsichtigkeit der geschäftlichen Vorgänge zu erkennen, und er müßte auch
ein Gefühl dafür haben, was man dem politischen Gegner und was man der Öffentlichkeit noch
zumuten kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Niemand ist allwissend, auch der Landeshauptmann von Niederösterreich nicht. (Abg. Romeder: Aber
die SPÖ.) Und deshalb hat er eine ganze Reihe von gutbezahlten Fachleuten, die ihm zugeordnet
sind, und es wäre nicht nur ein Recht, sondern in einer so schwierigen Frage die Pflicht, den Rat
dieser Fachleute einzuholen. Sie, Herr Landeshauptmann, haben diesen Grundsatz gröblichst
mißachtet und haben, anstatt zu hören und sich auch einmal belehren zu lassen, einen Maulkorberlaß
für Ihre Hofräte herausgegeben. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass die Öffentlichkeit wohl nicht
wissen durfte, was Fachleute des Hauses zu diesen sonderbaren Geschäften zu sagen haben. Und
es wird schon stimmen, wenn man Ihnen heute vorwirft, daß die Landes-ÖVP kritische Stimmen mit
politisch unmündigen Landesbürgern verwechselt. Wer nicht im Sinne der Österreichischen
Volkspartei mitmacht, wer den Mut hat, auch kritisch zu denken, kritisch zu sprechen oder zu
schreiben, wird von Ihnen einfach als Querulant, Dummkopf, Außenseiter oder Chaotiker
abgestempelt. (Abg. Romeder: Das sind doch Unterstellungen!) Das ist eine Unterstellung, meine
Damen und Herren, die Ihnen tausend Wähler von Melk zum Eggenburger Parteitag als Memorandum
zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie über diese tausend Wähler lachen, ist das Ihr Problem.
(Landeshauptmann Maurer: Habe ich das auch gesagt? - Ruf bei der SPÖ: Zuhören!) Dieses
Verhalten, meine Damen und Herren, zeigen Sie auch im Niederösterreichischen Landtag. Es war
höchst interessant, im Finanzausschufi die Meinung des Herrn Landeshauptmannes über jene
Journalisten zu hören, die in den letzten Wochen den Mut gehabt haben, den Landesfürsten von
Niederösterreich zu kritisieren. Der Landeshauptmann zeigte sich im Finanzausschuß empört über die
gegebenen Informationen und verlangte mehr Verantwortungsbewußtsein von den Journalisten, etwa
nach dem Grundsatz, wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe, Herr Landeshauptmann. (Beifall
bei der SPÖ.)
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Landeskorrespondenz vom 31. Mai 1978 hinweisen, die
darüber berichtete, daß der Verband der Auslandsjournalisten auf Einladung des Landeshauptmannes
Maurer eine Fahrt durch das östliche Weinviertel gemacht hat. Abends gab Maurer in Matzen einen
Empfang und er lud laut Korrespondenz die Presse ein, sich auch weiterhin mit niederösterreichischen
Themen zu beschäftigen. Ich frage Sie nun, wenn es dann die Journalisten tun, ist es Ihnen dann
nicht recht? Hätten Sie, meine Damen und Herren, hätten Sie, Herr Landeshauptmann, auf die ersten
warnenden Zeichen gehört, die Ihnen schon sehr fühzeitig und von allen Seiten - es ist heute gesagt
worden, auch von Ihren Parteifreunden - immer wieder zugegangen sind, wäre die heutige
Auseinandersetzung nicht notwendig. So aber sind Sie für uns und für viele denkende
Niederösterreicher, Herr Landeshauptmann, unglaubwürdig geworden! (Landeshauptmann Maurer:
Das werden Sie noch sehen!)
Sie sind auch unglaubwürdig, Herr Landeshauptmann, (Abg. Romeder: Das ist doch Demagogie!) weil
Sie den Niederösterreichern am 3. Oktober 1977, wohl noch unter dem Schock und dem Eindruck der
schlechten Wahlergebnisse aus dem Burgenland, eine Milliarde Schilling für die Arbeitsplatzsicherung
versprochen haben und bis heute nicht bereit gewesen sind, konkret über die Einlösung dieses
Versprechens zu reden. (Beifall bei der SPÖ.) Im Gegenteil, Sie versuchen, durch Manipulationen den
Niederösterreichern einzureden, daß die Milliarde Schilling bereits flüssiggemacht worden ist. Das
meine Damen und Herren, ist eine grobe Unwahrheit und eine Täuschung der Landesbürger, die wir
uns nicht gefallen lassen. Am 3. Oktober 1977 haben Sie, Herr Landeshauptmann, in einer
Pressekonferenz erklärt, daß es in einer Zeit, in der jeder Schilling für die Sicherung von
Arbeitsplätzen gebraucht wird, nicht angebracht ist, Millionen von Schillingen für ein Bürohaus
auszugeben. Es wäre unverantwortlich, sagte der Landeshauptmann, anders zu handeln. Mit der
heutigen Vorlage, um Ihre eigenen Worte zu gebrauchen, handeln Sie damit unverantwortlich
gegenüber den Niederösterreichern. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Landeshauptmann hat weiters festgestellt, daß der eingesparte Betrag, rund eine halbe Milliarde
Schilling, wozu noch der Erlös aus dem angestrebten Grundstücksverkauf kommt, als Beitrag des
Landes voll und ganz zur Arbeitsplatzbeschaffung verwendet wird. Der Landesregierung und auch in
der Öffentlichkeit wurde noch berichtet, daß aus dem Verkauf des 4.000 Quadratmeter großen
Grundstückes im Zentrum von Wien 500 Millionen Schilling erwartet werden. (Landeshauptmann
Maurer: Haben Sie das gehört?) Der Herr Landeshauptmann hat das gesagt, wenn Sie nicht
einverstanden sind, müssen Sie ihm das sagen. (Landeshauptmann Maurer: Haben Sie das gehört, ja
oder nein? - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Wo haben Sie das her?) Deshalb, Herr
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, hat das Volksblatt das geschrieben! Herr Landeshauptmann,
ja oder nein? „Eine Milliarde für Arbeitsplätze" ist am Dienstag, dem 3. Oktober, in der Zeitung
gestanden. Eine Milliarde, das haben Sie den Niederösterreichern versprochen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Romeder: Vorlesen!) Wenn Sie wollen, dann lese ich Ihnen jetzt auch diesen Artikel vor. (Abg.
Romeder und Abgeordnete der ÖVP: Vorlesen! Vorlesen! Vorlesen!) Ich lese Ihnen dann diesen
Artikel selbstverständlich vor. (Landeshauptmann Maurer: Wo sind die 500 Millionen?) Ich komme
noch darauf. Auf Worte sind nun Taten gefolgt. (Abg. Romeder: Unwahrheiten spricht er! - Der Redner
liest:) „Landeshauptmann Maurer beantragt heute bei der Sitzung der Niederösterreichischen
Landesregierung, das geplante neue Amtshaus am Minoritenplatz in Wien nicht zu bauen. Maurer
begründet vor Journalisten: In einer Zeit, in der jeder Schilling notwendig für die Sicherung von
Arbeitsplätzen gebraucht wird, scheint es nicht angebracht, Millionen von Schillingen für ein solches
Bauvorhaben auszugeben. Der eingesparte Betrag, rund eine halbe Milliarde Schilling, dazu noch der
Erlös für den angestrebten Grundstückverkauf, werde als Beitrag des Landes Niederösterreich voll
und ganz zur Arbeitsplatzbeschaffung verwendet." Und oben steht: „Eine Milliarde für die
Arbeitsplatzbeschaffung." (Beifall bei der ÖVP.) Daher Herr Landeshauptmann, sollen Sie zu dieser
Milliarde auch stehen. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, ist
der Landeshauptmann auf eine Milliarde Schilling für die Arbeitsplatzsicherung gekommen. Und Sie
haben dieser Version letzten Endes ja auch bis zum 6. Juni, nämlich genau bis vorgestern, in keiner
Weise widersprochen. Nun aber versuchen auch Sie, eine Kindesweglegung zu machen und meinen
zur allgemeinen Überraschung nun in einem Artikel der Presse, Sie wissen nicht, wie er auf diese eine
Milliarde gekommen ist, nämlich der Maurer. Sie wissen es plötzlich nicht, wie er auf diese eine
Milliarde gekommen ist! (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Ich werde es Ihnen sagen!) Und das,
meine Damen und Herren, neun Monate, nachdem Maurer diesen Gag angebracht hat, denn mehr,
meine Damen und Herren, ist es bis zum heutigen Tag nicht gewesen.
Aber das ist nicht alles. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig wirft dem Landeshauptmann
auch Fehler vor, die er begangen hat, vor allem den Fehler, daß er mit dem Thema des Amtshauses
allein in die Öffentlichkeit gegangen ist. In diesen Aussagen - meine Damen und Herren, Sie werden
es natürlich sofort bestreiten - zeigen sich doch sehr tiefgreifende Zerwürfnisse innerhalb der ÖVP,
(Abg. Romeder: Das Kätzchen ist geboren!) über die man auch durch den heutigen Versuch einer
Einheitsfront nicht hinwegtäuschen kann. (Abg. Romeder: Gott sei Dank, das ist der Amtshausbau!)
Nicht nur die Sozialisten und die Massenmedien werfen dem Landeshauptmann im Zusammenhang
mit der heutigen Vorlage grobe Fehler vor, auch die engsten Mitarbeiter, meine Damen und Herren,
die Sie mit einem Maulkorberlaß erreichen konnten, sagen sehr offen, daß Sie diese Politik weder
verantworten wollen noch verstehen.
Nicht in Ordnung ist aber auch die Tatsache, daß sich der Landeshauptmann mit allerhand
Manipulationen von der Arbeitsplatzmilliarde freisprechen will und sich selbst, wie ich noch beweisen
werde, die Absolution erteilt. Ich möchte Ihnen daher gerne einige Pressestimmen vom Oktober 1977
in Erinnerung rufen. (Abg. Romeder: Auch in der AZ sind keine Fakten!) Ich weiß nicht, was Sie von
der Handelskammerzeitung und vom ÖVP-Blatt halten, Herr Abg. Romeder, die ich jetzt als Zeugen
aufrufe, oder was Sie von den Niederösterreichischen Nachrichten halten, das ist Ihre Sache. Für
mich ist es eine Grundlage dafür, daß Landeshauptmann Maurer - das wurde auch in diesem Hause
niemals bestritten - den Niederösterreichern diese Milliarde zugesagt hat. So schrieb das Volksblatt
vom 4. Oktober und man sollte sich doch auf diese Zeitung verlassen können, Herr
Landeshauptmann, dass eben eine Milliarde Schilling für Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt wird und
dass das Land auf den Amtshausbau verzichtet.
Im Oktober 1977 war es also nicht opportun, Millionen von Schillingen für ein Amtshaus auszugeben.
Was, Herr Landeshauptmann, hat sich in den letzten neun Monaten so sehr geändert? Ich stelle diese
Frage an Sie und ich bitte Sie, diese auch zu beantworten. Haben wir die 50.000 Arbeitsplätze schon
geschaffen, daß wir uns nunmehr den Luxus einer Tintenburg leisten können und auf die Milliarde
Schilling für die Arbeitsplatzsicherung verzichten? Ich glaube, die wirtschaftliche Situation wird das
nicht rechtfertigen. Aber nicht nur das Volksblatt hat damals jubiliert und berichtet, auch die KronenZeitung informierte die Leser, daß sich Maurer und Ludwig 500 Millionen Schilling durch den Verkauf
des Grundstückes erwarten - nachzulesen in der Kronen-Zeitung, Sie haben das niemals dementiert und Sie wollen, Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß der Käufer auch sämtliche Architekten- und
Planungshonorare zusätzlich zu diesen 500 Millionen Schilling übernimmt. Auch an diese Aussagen
möchte ich Sie im Zusammenhang mit der heutigen Vorlage erinnern und ich werde später noch
darauf zurückkommen.
Schon vorsichtiger gibt sich der Landeshauptmann in seiner sonntäglichen Plauschrede vom 16.
Oktober 1977. (Abg. Romeder: Plauschrede! Da schau her, Herabsetzungen!) Na ja, wenn der Herr
Landeshauptmann sich herausnimmt, hier einem Vertreter der Regierung zu sagen, er spricht Larifari,
dann sage ich, der Herr Landeshauptmann macht halt sein Plauscherl, das wird mir also auch noch
gestattet sein. (Landeshauptmann Maurer: Das ist Ihr Niveau! - Abg. Wedl: Plauscherl ist ja ganz
schön!) Sie sollten sich also deswegen nicht aufregen. Andererseits, sagte der Landeshauptmann,
wäre es ein Trugschluß daß der genannte Betrag nunmehr sofort zur Verfügung steht, denn
abgesehen von einer mehrjährigen Verteilung wäre ja die Landesregierung in jedem Fall vor der
Frage gestanden, wie diese Mittel überhaupt aufgebracht werden können. Nach dem Bluff, Herr
Landeshauptmann, der Ihnen zweifellos, das wollen wir gerne zugeben, am 3. Oktober 1977 gelungen
ist, wollten Sie sich aber von Ihren Zusagen Schritt für Schritt wiederum absetzen. Auch in der
Handelskammerzeitung - der Abg. Romeder wird doch um Gottes Willen die Handelskammerzeitung
hier nicht verdächtigen, daß sie etwas berichtet, was nicht den Tatsachen entspricht - heißt es (liest):
„Allein durch den Verzicht auf den Bau des neuen Amtshauses und den Verkauf des Grundstückes
kann in den nächsten Jahren ein Betrag von einer Milliarde Schilling eingespart werden und
Interessenten für das Baugelände sind bereits in ausreichender Anzahl vorhanden, teilt uns der
Landeshauptmann mit."
Und schließlich, meine Damen und Herren, darf ich Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, auch
zitieren, und zwar die Anfragebeantwortung vom 14. November 1977, wo Sie unter Punkt drei
folgendes feststellen: „Auf Grund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation in Österreich, die
Wirtschaftsenquete in Laa an der Thaya am 22. September dieses Jahres hat es bestätigt, ist es
derzeit die vordringlichste Aufgabe, jeden verfügbaren Schilling für die Sicherung der bestehenden
und für die Schaffung der bis 1981 in Niederösterreich erforderlichen 50.000 zusätzlichen
Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Wenn die Verantwortung hiefür auch in erster Linie der
Bundesregierung zufällt, hätte es die Landesregierung unter diesen Umständen nicht verantworten
können, in den kommenden Jahren aus dem jeweiligen Budget mehrere hundert Millionen für den Bau
eines neuen Amtshauses abzuzweigen." Das, Herr Landeshauptmannstellvertreter, haben Sie am 14.
November dem Niederösterreichischen Landtag mitgeteilt und ich frage Sie, ob Sie es heute
verantworten können, daß hunderte Millionen Schilling der Arbeitsplatzsicherung in Niederösterreich
entzogen werden? Diese Frage werden wir Ihnen immer wieder stellen müssen. Meine Damen und
Herren, noch im Herbst 1977 haben Sie Herr Landeshauptmannstellvertreter, den Standpunkt
mitvertreten, es sei für die Beamten besser - ich weiß nicht, ob Sie den Artikel jetzt noch gelten
lassen, wo das zu lesen stand - schlechter zu sitzen als stempeln zu gehen.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Freilich. Alles lasse ich gelten!) Nunmehr zeigen Sie
ausgelöst auch durch die bevorstehenden Personalvertretungswahlen, wie wandelbar Sie eigentlich
sind. Sie bezeichnen das neue Bürohaus als einen günstigen Gelegenheitskauf, der eine Art
Arbeitnehmerförderung darstelle, weil auch die Beamten ein Anrecht auf eine gute Unterkunft haben.
Dagegen haben wir gar nichts zu sagen. Natürlich haben sie Anspruch!
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Na sicher!) Aber es geht ja hier, Herr Landeshauptmann, um
die Wertung, was vordringlicher war, und es geht auch darum, ob Sie zu Ihren Aussagen vom 17.
November stehen. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Jawohl! - Beifall bei der SPÖ.) Was gilt
nun, Herr Landeshauptmannstellvertreter? Wann haben Sie Ihrer Überzeugung gehorchend die
Wahrheit gesagt? (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zu später Stunde hören Sie das!) Als Sie
sich für die Arbeitsplätze oder als Sie sich für die Tintenburg entschieden haben? Wie immer auch die
Antwort ausfällt, Sie sind bereit - das ist auch eine sehr interessante Rechnung - für einen
modernisierten, aber nicht zusätzlichen Arbeitsplatz in Wien 300.000 Schilling auszugeben, während
Sie das Grenzland mit der Bagatelle von 13.000 und 20.000 Schilling abspeisen. Das muß auch
gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. - Landeshauptmann Maurer: Der Bund tut gar nichts fürs
Grenzland!) Und mitunter gar nichts, Herr Landeshauptmann, das stimmt auch. (Beifall bei der SPÖ.)
Obwohl man also ursprünglich die Milliarde versprochen hat und später dann sagte, das Geld wäre
gar nicht da, versucht man in den letzten Wochen aus sehr durchsichtigen Gründen, den
Landesbürgern in Niederösterreich nun einzureden, daß die Amtshausmilliarde bereits der
Arbeitsplatzsicherung zugeführt worden ist, eine Milliarde, Herr Landeshauptmann, die das Land nach
den Aussagen des Finanzreferenten und nach Ihren eigenen Aussagen gar nicht hat. Das Volksblatt
schrieb vor einigen Wochen darüber: „Das ist doch nichts als reine Demagogie, jeder weiß doch, daß
die Milliarde nirgendwo liegt." Und ich frage Sie nun, wie ist es möglich, daß man eine Milliarde, die
man eigentlich nach Ihren Aussagen gar nicht hat, bereits investieren und ausgeben konnte? Ich
glaube, diese Frage ist doch äußerst aufklärungsbedürftig. (Landeshauptmann Maurer: Sie haben
lauter berechtigte Fragen! - Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie haben lauter schöne Fragen!)
Ich habe schon in meinem Diskussionsbeitrag, Herr Landeshauptmann, zur PRO-INDUSTRIE-Aktion
darauf hingewiesen, dass das Land Niederösterreich zu dieser Aktion im Jahre 1978 außer den
transferierten Arbeitsmarktförderungsmitteln, die über den BIF zur PRO-INDUSTRIE-Aktion
gekommen sind, in Wahrheit nur einen Betrag von 675.000 Schilling aus dem Budget zusteuert. Das,
meine Damen und Herren, kann nicht der Ersatz für die Amtshausmilliarde gewesen sein. Weder wir
noch die Niederösterreicher werden sich dadurch täuschen lassen, daß man einfach versucht, den
jährlichen Zuwachs im Budget, der durch die Geldverdünnung selbstverständlich begründet ist, als
zusätzliche Arbeitsplatzförderung zu werten. Auch das ist geschehen. In einer Pressekonferenz, die
der Landeshauptmann Mitte Mai in Trautmannsdorf gab, wurde neuerlich die irreführende Behauptung
aufgesellt, daß bereits im Budget 1978 um 400 Millionen Schilling mehr an arbeitsplatzintensiven
Mitteln enthalten sind, in Blickrichtung auf die Milliarde. Durch die Aufstockung der PRO-INDUSTRIEAktion auf 900 Millionen Schilling - so Maurer - ergibt sich praktisch die oft zitierte Amtshausmilliarde.
Weder das eine, meine Damen und Herren, noch das andere ist richtig. Hier versuchen Sie, die
Niederösterreicher auf ganz einfache Art und Weise zu täuschen und sagen ihnen die Unwahrheit,
denn im ersteren Fall handelt es sich um einen bescheidenen Zinsenzuschuß im Jahre 1978, eben
diese 675.000 Schilling, in der Folge rund 65 Millionen Schilling, wenn die PRO-INDUSTRIE-Aktion
voll zum Tragen gekommen ist, und in dem anderen Fall - meine Damen und Herren, ich habe das
bereits festgestellt - handelt es sich um den normalen Zuwachs, um die Erweiterung des Budgets, wie
es auch auf allen anderen Gebieten selbstverständlich geschehen ist. Mit diesem Verhalten haben
Sie, Herr Landeshauptmann, um wiederum Ihre eigenen Worte zu gebrauchen, die Glaubwürdigkeit
der Politik schwer erschüttert. Denn, so sagten Sie einmal, was soll man von einem Politiker halten,
der heute nicht mehr weiß, was er gestern gesprochen hat und der sich morgen an das nicht mehr
erinnern kann, was er heute sagt. (Beifall bei der SPÖ.) Ich frage das auch Sie, Herr
Landeshauptmann. (Landeshauptmann Maurer: Das ist der Bundeskanzler Kreisky!) Anstatt einer
Arbeitsplatzmilliarde, (Abg. Romeder: Reden Sie vom Kreisky!) anstatt der versprochenen Sicherung
der Arbeitsplätze in Niederösterreich werden Sie hunderte Millionen Schilling dafür verwenden, um
eine wie Sie selbst immer wieder gesagt haben, gegenwärtig nicht vordringliche Tintenburg zu
erwerben.
Wie wandelbar, wie vergeßlich der Herr Landeshauptmann sein kann, geht auch sehr deutlich aus
dem Motivenbericht hervor. Auf Seite 2 der Vorlage wird festgestellt: „In Anbetracht aufgetretener
Schwierigkeiten, insbesondere auch deshalb, weil die zur Einreichung um die Baubewilligung
erforderliche Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nach mehr als einem Jahr noch
immer nicht vorlag, beschloß die Landesregierung, den Neubau eines Amtsgebäudes am
Ballhausplatz nicht durchzuführen.'' Damit wird sehr deutlich ausgesprochen, was man sowieso schon
von den Dächern gepfiffen hat. Der Verzicht auf den Amtshausbau auf dem Ballhausplatz ist nicht aus
der Sorge um die Arbeitsplätze Niederösterreichs entstanden und damit wird auch klar und deutlich,
warum Sie heute den Eiertanz um die Amtshausmilliarde aufführen. (Beifall bei der SPÖ.)
Heute kann man daher auch die Äußerung des Landeshauptmannes vom Oktober 1977 anders
verstehen, als er meinte, daß bereits Interessenten als Käufer für den Ballhausplatz-Minoritenplatz
vorhanden wären. Nachdem der Verzicht auf den Amtshausbau selbst in Ihren eigenen Reihen nur
einigen wenigen bekannt war, nicht einmal der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat
dazugehört, finde ich die Tatsache, daß bereits damals Kaufinteressenten vorhanden waren, sehr
interessant. Es besteht daher, Herr Landeshauptmann, der begründete Verdacht, dass schon damals
ein Zusammenhang zwischen dem Verzicht und dam Bau in der Operngasse bestanden hat. (Beifall
bei der SPÖ.) Es war daher weder ein Blitz aus heiterem Himmel, als Sie auf den Amtshausbau
verzichtet haben, wie es ebenso kein Zufall oder kein Geschenk des Himmels war, als man versuchte,
das bisher unanbringliche Haus in der Operngasse dem Land Niederösterreich anzudrehen. Mit dem
Kauf des Gebäudes in der Operngasse wird nun auch der Ballhausplatz, wie es das Profil nennt,
verscherberlt. Während man bisher von einem Verkaufspreis von 500 Millionen Schilling gesprochen
hat, regt das den Dr. Bernau und seinen Kollegen Romeder jetzt sehr auf, weil es eben nicht 500
Millionen sind. (Abg. Dr. Bernau: Das ist lächerlich!) Man ist aus welchen Gründen immer nunmehr
bereit, ein für den Käufer sehr großzügiges Kaufanbot zur Kenntnis zu nehmen. (Landeshauptmann
Maurer: Da fragen Sie diejenigen, die sich beworben haben!) Ja, Herr Landeshauptmann, dann
müssen Sie halt sagen, daß das Phantasiezahlen waren, die Sie damals der Öffentlichkeit präsentiert
haben. (Landeshauptmann Maurer: Ich habe nie gesagt, daß das 500 Millionen wert ist!) Sie haben es
nie berichtigt, Sie haben immer von der Milliarde gesprochen und haben auch in der Landesregierung
davon gesprochen, daß Sie damit rechnen, daß Sie 500 Millionen Schilling bekommen werden. (Abg.
Anzenberger: Czettel hat von der Milliarde geredet!) Aber Ihr Höhenflug wurde ja sehr rasch beendet,
als Sie dann das Schätzungsgutachten bekommen haben. Dieses Schätzungsgutachten hat auf 180
Millionen Schilling gelautet und nunmehr sind Sie trotz dieses Schätzungsgutachtens über 180
Millionen Schilling bereit, auf weitere 40 Millionen Schilling zu verzichten und dieses Grundstück an
eine Gesellschaft zu verkaufen, die zum Zeitpunkt der Vorlage überhaupt noch nicht existent gewesen
ist. Warum, so werden sich viele fragen, sind Maurer und Ludwig bereit, das Grundstück um 40
Millionen Schilling unter dem Schätzpreis abzugeben? Sie hätten ja auch das Land Wien oder die
Bundesregierung fragen können, ob sie nicht bereit gewesen wären, nunmehr um 140 Millionen
Schilling einzusteigen. (Landeshauptmann Maurer: Die haben ja gar nicht verhandeln wollen!) Sie
haben gar nicht verhandelt, na ja, da hören wir es ja. Die Antwort darauf ist ganz einfach. Weil nämlich
diese Reduzierung des Kaufpreises beiden nützt, dem Käufer des Bürohauses und dem Erwerber des
Grundstückes auf dem Ballhausplatz. Als Gegengeschäft, meine Damen und Herren, für den
reduzierten Kaufpreis war auch die Operngassengesellschaft bereit, den von ihr verlangten
überhöhten Preis von 395 Millionen Schilling auf 355 Millionen Schilling zu senken. Damit sollte es
den Käufern wohl leichter fallen, den Kaufpreis auch in der Öffentlichkeit zu begründen und zu sagen,
es sind ja eh nur 355 Millionen Schilling. In Wahrheit, das soll man hier auch klar und deutlich sagen,
bezahlen wir für die Operngasse 395 Millionen Schilling, weil sie andererseits beim Ballhausplatz auf
40 Millionen Schilling verzichtet haben. (Beifall bei der SPÖ.) Die Käufer des Grundstückes auf dem
Ballhausplatz ersparen sich aber durch diese Manipulation Gebühren und Steuern, sodaß eigentlich
das Land Niederösterreich durch diese Verträge einer Steuerhinterziehung Vorschub leistet; das kann
man sehr laut und deutlich sagen, weil eben der Schätzwert auf 180 Millionen Schilling gestanden ist
und Sie aus den hier aufgezeigten Gründen bereit waren, auf 40 Millionen Schilling zu verzichten.
Es ist nun sicherlich interessant zu erfahren, wer denn jene Hintermänner sind, die sich hinter der
Ballhausplatz-Minoritenplatz-Geschäftshauserrichtungs- und Verwertungsgesellschaft, die eine so
großzügige Behandlung durch das Land Niederösterreich erfährt, verbergen. Das hat man ja nicht
gewußt. Ich habe bereits gesagt, diese Gesellschaft hat überhaupt nicht existiert und man hat sie
bereits in die Verträge aufgenommen, hat bereits den Beschluß der Landesregierung herbeigeführt
und hat diesen Antrag dem Niederösterreichischen Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt. Eine
Oberflächlichkeit, meine Damen und Herren, die man einfach nicht zur Kenntnis nehmen kann. Für die
Kenner der Branche gab es aber bei dieser Frage, wer denn die Hintermänner sind, keine
Überraschung. Alte bekannte Namen, die von der Wiener Kirchenzeitung zum Teil als Baulöwen
bezeichnet werden und denen die Kirchenzeitung nachsagt, daß sie eng, sehr eng mit einigen
Landesgrößen befreundet und verbandelt sind. Das, meine Damen und Herren, sind nun die Herren,
die in dieser Gesellschaft aufscheinen, am 12. Mai 1978 ist die Eintragung beim Handelsregister unter
der Zahl B 22.194 erfolgt, der Gesellschaftervertrag wurde am 24. April abgeschlossen:
Geschäftsführer sind Dkfm. Kurt Hamptil, Architekt Roland Möbius und ein Dr. Herbert Janoschik schon einmal irgendwo gehört, meine Damen und Herren? - und ein Franz Duval, wie könnte es denn
anders sein? Und die Gesellschafterliste darf man nicht vergessen. Drei Millionen Schilling, jubiliert
das Volksblatt, das ist eine potente Gesellschaft, der man auch Kredite geben kann, da sind Kredite
nicht in Gefahr. Ein Stammkapital, eine Einlage von drei Millionen Schilling. Nun, meine Damen und
Herren, einbezahlt sind nur 750.000 Schilling von diesen drei Millionen. Und die Gesellschafterliste
kann ich nun ergänzen: Neben dem Herrn Duval, neben den Herren Hamptil, Janoschik und Möbius
finden Sie nun auch den Generalunternehmer Rogner und vor allem finden Sie natürlich Ihren
Vertrauensmann Hierzenberger. Der gehört einfach dazu. Und es kann ja, meine Damen und Herren,
kein Zufall sein, daß man bei allen diesen Transaktionen immer wiederum auf die gleichen Personen
stößt, die nach Meinung der Kirchenzeitung auch politisch eine sehr wichtige Rolle innerhalb der
Volkspartei, der Mehrheitspartei, spielen und bedeutende Machtpositionen in einer Reihe zum Großteil
der ÖVP gehöriger Betriebe ausüben.
Wir haben es in diesem Land schon einmal erlebt, wohin diese Verfilzungen und Verflechtungen
führen, und man sollte daher solche Vorwürfe, wie sie hier in den Raum gestellt werden und auch von
der öffentlichen Meinung präsentiert werden, ernster nehmen, als Sie das bisher getan haben. Das
spinnennetzartige verstrickte Wirtschaftsimperium des ÖAAB in Niederösterreich, um es sehr deutlich
zu sagen, zeigt, daß die Fäden bei einem Mann zusammenlaufen, der nicht nur Finanzreferent des
ÖAAB ist, sondern auch die sehr wichtige Position eines Direktors der Niederösterreichischen
Landeshypothekenanstalt ausübt. Das Imperium des Bankdirektors reicht bis in die Erbmasse Viktor
Müllners zurück, heißt es in Publikationen der letzten Tage. Ich möchte nur versuchen, aufzuzeigen,
welche gefährlichen Verflechtungen hier ans Tageslicht kommen. Auch unter diesem Aspekt ist unser
Mißtrauen zu verstehen, welches wir der heutigen Vorlage entgegenbringen. Wir Pflichten dem Profil
bei, wenn es vermeint, daß es ungewöhnlich ist, daß Pfandbriefbanken 100 %ige Finanzierungen
vornehmen. Das gilt, wenn Sie wollen, auch für die Bankgarantie von seiten der
Landeshypothekenanstalt im Land Niederösterreich, die als Kaufpreisgarantie für den Ballhausplatz in
der Höhe von 140 Millionen Schilling angeboten worden ist. Nachdem das Land Niederösterreich
letztlich gegenüber der Landeshypothekenanstalt voll haftet, heißt es, daß das Land Niederösterreich
indirekt das materielle Risiko dieses Rechtsgeschäftes übernimmt. Dazu, meine Damen und Herren,
kommt aber auch das politische Risiko, welches darin liegt, daß der Minoritenplatz zum Gegenstand
spekulativer Geschäfte wird, was bei dem bekannten Personenkreis letztlich nicht ausgeschlossen
werden kann. Es steht für die Sozialistische Fraktion daher fest, daß das Land Niederösterreich durch
diese offensichtlich von langer Hand vorbereiteten Transaktionen einen schweren Nachteil erleiden
wird. Solange Sie auf diese Fragen keine klare Antwort geben, solange Sie vor allem auch keine klare
Antwort darauf geben, wie es um das Verbleiben der etwa 120 bis 140 Millionen Schilling bestellt ist,
die letzten Endes in der Operngasse nicht begründet werden können, muß weiterhin der Verdacht
aufrecht erhalten werden, daß das Grundstück Ballhausplatz-Minoritenplatz weit unter seinem Wert
durch die ÖVP-Mehrheit Niederösterreichs verschleudert wird.
Da der Aufsichtskommissär der Landesregierung bei der Kreditgebung für die Operngassen-GesmbH
im Ausmaß von 337 Millionen Schilling von seinem im § 18 Abs. 4 der Satzung der
Landeshypothekenanstalt aufgezählten Recht des Einspruches nicht Gebrauch gemacht hat, ist das
Bundesland Niederösterreich offensichtlich nunmehr gezwungen, eine Rettungsaktion durch den
Ankauf eines für Amtszwecke völlig ungeeigneten Amtsgebäudes in der Operngasse 21
durchzuführen. Damit übernimmt die Österreichische Volkspartei in Niederösterreich schwerste
Verantwortung für eine unzweckmäßige, unwirtschaftliche und nicht sparsame Verwendung von
Steuergeldern. Wenn nun der Regierungskommissär zu solchen Geschäften nichts anderes zu sagen
weiß, als „das ist ein Bankgeschäft und ein Bankrisiko", so muß ich ihn berichtigen, denn in diesem
Falle ist es vor allem auch ein Risiko des Landes Niederösterreich.
Beim Verkauf des Ballhausplatzes ist man aber auch in anderen Bereichen sehr großzügig
vorgegangen. Obwohl das Land Niederösterreich zur Erfüllung seiner Aufgaben mit zum Teil
hochverzinslichen Darlehen arbeiten muß, kann der Kaufpreis für den Ballhausplatz in vier
Jahresraten bezahlt werden. Eine Verzinsung des Kaufpreises findet nicht statt. Eine großzügige
Regelung des Landes Niederösterreich gegenüber der bereits vorgestellten ehrenwerten Gesellschaft.
Die Gesellschaft erhält auch das Recht, sofort grundbücherlicher Eigentümer zu werden und hat damit
die Möglichkeit, meine Damen und Herren, wahrscheinlich wieder durch die Landeshypothekenanstalt,
das Grundstück zu belasten und mit Hilfe dieser Gelder im Geiste der Baulöwen andere
Spekulationsgeschäfte zu tätigen, während der Kaufpreis dem Land Niederösterreich bis zum Jahre
1982 schuldig geblieben oder nur in Raten bezahlt wird. Der Repräsentant der
Landeshypothekenanstalt, Direktor Müller, ist dabei nicht kleinlich und man hört, daß der bereit war,
einem Höchstbetragspfandrecht von 200 Millionen Schilling für den Ballhausplatz zuzustimmen. Hier
ergibt sich nun die Frage, hat das Land Niederösterreich den Ballhausplatz verschleudert oder werden
hier Bankgeschäfte abgewickelt, die letztlich auch Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, als den
zuständigen Verantwortlichen interessieren müßten.
Bei allen diesen Geschäften und Transaktionen, die von der Presse in den letzten Tagen eher
zwielichtig hingestellt worden sind, treffen wir immer wieder die gleichen Personen. Man kann daher
schon von einem bestehenden Imperium sprechen. Das Imperium des Direktor Müller reicht von der
Landeshypothekenanstalt bis in die Sekretariate des ÖAAB. Das ist sicher nicht verboten und es ist
das Recht jedes Staatsbürgers, sich auch politisch zu betätigen. Nur darf Politik und Geschäft nicht
verflochten sein, dann wird es eine Gefahr, meine Damen und Herren, und davor wollen wir Sie
warnen. Wo immer Dr. Hierzenberger ist, kann man zumeist auch Direktor Müller antreffen. Im
Bankhaus Feuchtner, solange es existiert, bei der Heimatwerbung, bei der BBA mit ihren acht
Betrieben und einer ganzen Reihe weiterer Gesellschaften, die heute größtenteils schon aufgezählt
worden sind. Wie interessant sich hier Geschäfte abwickeln, darf ich Ihnen nur an einem einzigen
Beispiel bei der Heimatwerbung sagen. Wenn so zufällig die Heimatwerbung einen Kredit von der
Landeshypothekenanstalt aufnimmt und der Geschäftsführer der Heimatwerbung ein
dementsprechendes Ansuchen beim Direktor Müller der Landeshypothekenanstalt einbringt, dann
wird das der Direktor Müller befürworten und wird dem Geschäftsführer Müller bei der Heimatwerbung
mitteilen, daß sein Kredit bewilligt worden ist. Ich möchte jetzt gar nicht behaupten aber es könnte
doch immer hin sein, daß die Landeshypothekenanstalt auch Werbeaufträge an die Heimatwerbung
vergibt, daß also der Direktor Müller der Landeshypothekenanstalt größere Werbeaufträge an die
Heimatwerbung, an den Geschäftsführungsgesellschafter Direktor Müller vergibt, daß dieser
Gesellschafter und Geschäftsführer die Aufträge bei der Heimatwerbung durchführt, die Rechnung
dann dem Direktor Müller von der Landeshypothekenanstalt schickt, der Direktor Müller bezahlt dann
den Betrag an die Heimatwerbung und der Geschäftsführer Müller nimmt das Geld der
Landeshypothekenanstalt in Empfang. Das sind die Geschäfte, die hier gemacht werden, das sind die
Verflechtungen von Politik und Geschäft, meine Damen und Herren. Diese Dinge muß man doch auch
hier sehr deutlich aufzeigen.
Es ergibt sich nun die berechtigte Frage, inwieweit ein Bankdirektor auf Grund der in den Zeitungen,
insbesondere im Profil, aufgezeigten Zusammenhänge und der auch heute hier im Landtag
aufgezeigten Zusammenhänge, wo Politik und Geschäfte ineinanderfließen, für die
Landeshypothekenanstalt und für das Land noch tragbar ist. Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter
Ludwig, tragen hier als Regierungskommissär nicht nur eine Mitverantwortung, Sie tragen die
Hauptverantwortung und die parteipolitische Partnerschaft sollte Sie dabei nicht behindern, Ordnung
zu schaffen und die Dinge wiederum ins rechte Lot zu bringen.
Nun, meine Damen und Herren, darf ich Ihnen auf Grund der Vorbringen des Dr. Brezovszky, der
klaren Beweise, die Ihnen der Abg. Lechner dargelegt hat, und auf Grund meiner Ausführungen noch
einmal das Anbot machen, das alles zu überdenken, bevor Sie den letzten Schritt tun. Stellen Sie
diese Vorlage zurück, prüfen Sie noch einmal ganz genau, ob Sie das, was Sie heute tun wollen, auch
wirklich verantworten können. (Beifall bei den Sozialisten.)
Der Bau auf dem Minoritenplatz wurde seinerzeit eingestellt, weil es wichtiger ist, in Niederösterreich
neue Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die für diesen Zweck zugesagte Amtshausmilliarde hat
man den Niederösterreichern bisher vorenthalten. Der Kauf in der Operngasse widerspricht dieser
Politik, ist durch seinen Kaufpreis nicht gerechtfertigt und nützt in erster Linie nur einigen Spekulanten.
Das ganze Geschäft ist risikoreich und geht ausschließlich zu Lasten des Landes Niederösterreich.
Die Sozialisten sind weder bereit, auf die Amtshausmilliarde zu verzichten, noch sind sie bereit,
solchen fragwürdigen Geschäften die Zustimmung zu geben. Dafür tragen Sie allein die
Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Der Abg. Dr. Bernau ist der nächste Redner zur vorliegenden
Geschäftszahl. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Dr. BERNAU: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Klubobmann der Österreichischen Volkspartei hat vor ungefähr einer Stunde hier erwähnt, er kann
sich des Eindruckes nicht erwehren, daß nicht das Thema Ankauf des Objektes in der Operngasse
hier zur Diskussion steht, sondern einzig und allein, dass der Wahlkampf heute in diesem Hohen Haus
begonnen werden soll und daß man sich bemüht, nach Möglichkeit die Führungsspitze der Volkspartei
in Schwierigkeiten zu bringen oder zu diffamieren.
Wenn es eines Beweises bedurft hätte, meine Damen und Herren, dann haben Sie ihn durch das
Maschinengewehr des Herrn Abg. Leichtfried soeben bekommen. Es erübrigt sich wirklich und ist
auch gar nicht möglich, auf die Argumentation des Herrn Abg. Leichtfried einzugehen, weil kein
Mensch in der Lage ist, diesen Ausführungen überhaupt zu folgen in der Fülle, wie er sie hervorbringt.
Und ich überlege mir sehr, mein seinerzeit gegebenes Wort einzuhalten, mich mit den letzten
Ausführungen des Abg. Leichtfried anläßlich der PRO-INDUSTRIE-Aktion nochmals zu beschäftigen,
denn wenn man das heute gehört hat, dann weiß man, dass hier nicht das ernstliche Bestreben
gegeben war - bitte, ich sage das -, für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern daß man hier bestrebt
war, Demagogie zu betreiben in einer Art und Weise, meine Damen und Herren, die ich für das Hohe
Haus nicht würdig halte.
Und wenn ich jetzt die Frage stellen darf, was dieses Angebot ist, das hier am Schluß mit viel Eifer
vorgebracht wurde, dann ist es auch wieder nicht ernst gemeint. Ich habe mich bemüht, in dieser
Debatte, die jetzt schon fast fünf Stunden währt, wirklich die Argumente zu hören und auf sie
aufzupassen. Ich muß Ihnen sagen, an Argumenten ist nicht das vorgebracht worden, was für oder
gegen den Kauf dieses Hauses spricht, sondern es ist immer auf Nebenkriegsschauplätze abgelenkt
worden, beispielsweise ob der Herr Professor Appel berechtigt ist oder ein richtiges Gutachten
gegeben hat, ob der Herr Hofrat Körner ein richtiges Gutachten abgegeben hat, oder der Herr Michael
Müller ein richtiges Gutachten abgegeben hat. Ja, meine Damen und Herren, hier wurde der Landtag
zu einem Tribunal umgeformt, wo man versucht hat, bitte schön, sich richterliche Funktionen
anzueignen. Meine Damen und Herren, wer immer in diesem Staat einen Beruf hat und wer immer in
diesem Staat gerichtlich beeidet wird, dem muß Vertrauen geschenkt werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Und wem man es nicht schenken kann, meine Damen und Herren, dem sollen die Gerichte das
Vertrauen entziehen. Aber keinesfalls können wir hier als Laien darüber Recht sprechen. Das ist
meine felsenfeste Meinung. Wenn der Herr Professor Appel falsch urteilt, dann soll, bitte schön, seine
Standesvertretung sich darum kümmern. Wenn der Herr Michael Müller falsch arbeitet, dann soll das
ebenfalls seine Standesvertretung machen, dasselbe gilt für Hofrat Körner. Wenn aber immerhin drei
Fachgutachten vorliegen, meine Damen und Herren, die praktisch das gleiche aussagen, dann
möchte ich doch fragen, wer diese Vermessenheit hat zu sagen, die lügen alle. Das würde ich mich,
meine verehrten Damen und Herren, nicht getrauen zu sagen.
Und wenn ich dann höre - das ist das einzige, was ich mir von diesem Redeschwall, der heute auf uns
niedergeprasselt ist, gemerkt habe - daß das Amtsgebäude um 165 Millionen Schilling gebaut werden
könnte, dann rechnen Sie zurück, das bedeutet einen Quadratmeterpreis von 9.000 Schilling.
Kommentar überflüssig! Wer in diesem Land um 9.000 Schilling heute noch bauen kann, bitte, der soll
es tun, das soll er uns einmal zeigen. Und das ist die Berechnung, die uns der Herr Dr. Brezovszky
vorgelegt hat. (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr Dr. Brezovszky hat hier bitte erklärt, das habe ich mir
aufgeschrieben, (Abg. Romeder: Hört doch zu, was er sagt!) dieses Gebäude kann um 165 Millionen
Schilling auch heute noch gebaut werden. Dividieren Sie das durch die Quadratmeter, dann kommen
genau 9.700 Schilling heraus. Wer das kann, bitte, der soll das machen. Meine Damen und Herren,
ich kann diese Dinge, die hier gemacht worden sind, daher nicht ernst nehmen. Das Problem reduziert
sich auf drei ganz einfache Fragen. Aber seien Sie mir nicht böse, wenn ich hier die Mutmaßung
ausspreche, Sie wollten sich mit Sachfragen nicht auseinandersetzen. Das wird man sehr gut
verstehen, meine Damen und Herren. Sie sollen ganz einfach heute hier den Wahlkampf eröffnen und
Sie haben die fixe Idee, meine Herren von der sozialistischen Seite ... (Abg. Stangl: Jedesmal, wenn
wir nicht tun, was Ihr wollt, heißt es, daß wir einen Wahlkampf machen!) Darf ich Ihnen sagen, Herr
Abg. Stangl, Sie haben die fixe Idee, Sie oder Ihre Freunde in Ihrer Partei, daß Sie der
Österreichischen Volkspartei heute mitteilen müssen, daß sie korrupt ist und daß es hier nicht mit
rechten Dingen zugeht. (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer hat das gesagt?) Gerade hat der
Abg. Leichtfried uns mitgeteilt, daß hier gewisse Verflechtungen sind. Bitte schön, das Wort „korrupt"
hat er nicht gebraucht, das nehme ich zurück, (Abg. Romeder: Dem Inhalt nach!) aber Sie wollten uns
doch heute in sehr langen Worten klarmachen, daß die Redlichkeit weder beim Herrn
Landeshauptmann Maurer noch beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig gegeben ist. Ich
sage Ihnen, meine Herrschaften, diese beiden Herren können sich jederzeit vor den Wähler hinstellen.
Sie werden ihre Redlichkeit unter Beweis stellen und ich habe nicht die geringste Sorge, daß dabei ein
Makel an diesen beiden Männern hängenbleibt. Das sage ich Ihnen heute, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der ÖVP.)
Und wenn Sie glauben, daß es in der ÖVP den immer wieder behaupteten Streit um die Köpfe gibt,
der auch heute hier angeklungen ist, darf ich Ihnen die Versicherung abgeben, bei uns sind die
Fronten klar und unsere Kandidaten sind klar und die österreichischen Wähler und die
niederösterreichischen Wähler werden in knapp einem Jahr darüber die Entscheidung zu treffen
haben. Wir schauen dieser Entscheidung mit durchaus ruhigem Gewissen entgegen bitte schön.
(Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Eine heroische Rede!) Nein, keine heroische Rede, sondern
ich wollte nur eines sagen: Die ganzen Debatten, die heute von diesem Pult aus gemacht worden
sind, haben nur die fixe Idee, bei der ÖVP stinkt es und das müssen wir der ÖVP anhängen.
(Lancleshauptmannstellvertreter Czettel: In der Operngasse!) Und jetzt darf ich die drei ganz leichten
Fragen beantworten. Ist das Projekt geeignet? (Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Nein!) Das ist
die Frage Nummer eins. Da sagt Ihr nein. Bitte schön, ich habe es mir auch angeschaut, ich sage sehr
wohl ja. (Abg. Stangl: Welche Pläne haben Sie zur Verfügung gehabt?) Ich bin vor allem in das Haus
hineingegangen, meine Damen und Herren. Ich habe ja vorher ein wenig Technik studiert und habe
es angeschaut; ich kann Ihnen sagen, das Haus ist sehr wohl geeignet. Ich finde es sehr gut. Aber
darüber kann man natürlich streiten.
Richtig ist, was der Herr Abg. Lechner angeführt hat, daß heute die Wissenschaft sagt, es ist gut,
wenn das Verhältnis der Breite zur Tiefe 1 : 1,5 ist. Meine Damen und Herren, das kann ich durchaus
machen, wenn ich ein Bauwerk im freien Gelände errichte, beispielsweise wie seinerzeit die NEWAG,
die schon so oft zitiert wurde, draußen ein Gebäude errichtet hat. Wenn ich aber einen vorgegebenen
Bauplatz habe, Herr Kollege, mit Verbauungsverpflichtungen, habe ich Trakttiefen einzuhalten, die die
Baubehörde verlangt, dann kommen auch andere Raumtiefen heraus. Ein Verhältnis der Zimmerbreite
von 3,50 m zu durchschnittlich 7,50 m Länge ist zwar nicht 1 : 1,5 es ist aber 1 : 2 und das ist ein auf
der ganzen Welt durchaus übliches Maß. Zur Höhe von 2,60 m, meine Damen und Herren, ist zu
sagen, daß heute nirgends mehr bei Bürogebäuden anders gebaut wird, auch nicht in der berühmten
UNO-City, wo unter uns gesagt, der Quadratmeterpreis nicht 25.000 Schilling, sondern 50.000
Schilling beträgt. (Abg. Stangl: Das ist kein Vergleich!) Na ja, geht in Ordnung, das ist kein Vergleich,
ich habe es ja nur am Rande erwähnt. Aber der Vergleich mit den 2,60 m Raumhöhe, bitte schön, der
besteht überall, die Bürogebäude werden mit 2,60 m gebaut. Daß sicherlich dieses Bürogebäude, was
die Tragtiefe betrifft, nicht ideal ist, zugegeben. Aber ich wage zu behaupten, daß es durchaus
geeignet ist. Nummer eins.
Nummer zwei, was den Preis betrifft: Es werden ja noch heute diverse Preisvergleiche hier genannt
werden, ich darf Ihnen sagen, ich habe mich sehr wohl hingesetzt und habe mir angeschaut, was so
die Preise sind für die diversen Bürogebäude, die in den letzten Jahren in Österreich gebaut worden
sind. Es kommt immer wieder auf denselben Preis heraus, wir liegen bei einem Nettopreis von 14.000
bis 16.000 Schilling. Und wenn Sie das, bitte schön, mit der Nutzfläche multiplizieren, kommen die 250
oder 260 Millionen Schilling heraus. Dann müssen Sie halt leider die Mehrwertsteuer dazurechnen
und dann müssen Sie den Grundstückspreis dazurechnen. Und noch etwas möchte ich Ihnen sagen.
Man kann nämlich jetzt noch eine ganze Menge dazuschreiben. Wenn Sie selber das Glück gehabt
haben sollten, ein Haus zu bauen, ein Einfamilienhaus beispielsweise, und Sie bauen das um 2
Millionen Schilling, dann werden Sie wahrscheinlich auch nicht in der Lage gewesen sein, diese zwei
Millionen Schilling hinzulegen. Ich zum Beispiel war es nicht, sondern ich habe wie viele andere
Österreicher einen Bausparvertrag abgeschlossen. Und wenn ich dann dieses Raus fertiggebaut
habe, das hat mich also zwei Millionen Schilling gekostet, mein Bausparvertrag ausgenommen, und
dann habe ich plötzlich aus irgendwelchen Gründen die Gelegenheit woanders ein Haus zu kriegen -
ich erbe es oder sonst irgendwas - und ich will jetzt mein Haus verkaufen, dann, meine Damen und
Herren, werde ich einem Käufer, der zu mir kommt, nicht sagen, Du wirst mir jetzt vorrechnen, wieviel
der Quadratmeterpreis ist, sondern ich werde ihm sagen, ich habe soviel dafür bezahlt, ich habe soviel
Vorfinanzierung damit zu übernehmen gehabt, nämlich die Kredite, die ich aufgenommen habe, und
das ist der Wert, um den ich verkaufen will, meine Damen und Herren. (Abg. Leichtfried: Das kriegen
Sie aber nicht!) Das, bitte schön, ist eine Frage des Angebotes und Nachfrage, zugegeben. Darüber
muß man verhandeln und ich weiß das auch, das wurde in der Regierung ja schon erwähnt, die
Verträge sind auch noch nicht geschlossen und das ist ja in der Ausschußsitzung gesagt worden,
meine Damen und Herren. Was macht denn der Landtag? Der Landtag von Niederösterreich hat doch
nur der Regierung die Ermächtigung zu geben und die Voraussetzung zu schaffen, daß die Gelder
bereitgestellt sind. Er hat doch nicht den Vertrag hier zu beschließen. Das lehnen wir doch ab, weil der
Landtag dazu gar nicht in der Lage ist, dazu ist die Regierung da. Die Regierung hat ihre Fachleute,
bitte schön und wenn ich gehört habe, daß die Fachleute bisher nicht beschäftigt worden seien, dann
weiß ich, dass der Hofrat Riemer damit beschäftigt war, dass der Hofrat Mayer damit beschäftigt war,
dass die Baudirektion damit beschäftigt war und daß der Hofrat Kern damit beschäftigt war. Es stimmt
also nicht, bitte schön. (Abg. Lechner: Wissen Sie auch, was diese zu dem Vertrag gesagt haben?)
Dieser Vertrag bitte... (Abg. Stangl: Brief und Gegenbrief kommt noch dazu!) Herr Abg. Lechner,
dieser Vertrag, der Ihnen heute vorliegt - das hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig
anläßlich der Finanzausschußsitzung sehr deutlich gesagt - ist ein Vertragsentwurf, der dem Landtag
deswegen zugemittelt wurde, damit man sich orientieren kann, worum es geht. Aber er hat
ausdrücklich gesagt, dass hier noch Verhandlungen stattfinden. Auch der Herr Landeshauptmann hat
das sehr deutlich gesagt.
Wenn heute da und dort Verdachtsmomente aufgetaucht sind, bin ich überzeugt, wird das der
Landeshauptmann selbstverständlich prüfen, weil es ein Wahnsinn wäre, nicht zu prüfen. Aber bitte
schön, die Verdachtsmomente waren halt leider nicht sehr dicht, sondern es waren Mutmaßungen, es
waren Dinge, wo man ununterbrochen Zeitungen zitiert hat. Herr Abg. Lechner, das eindrucksvollste,
das gebe ich zu, war Ihre Wortmeldung, weil Sie uns gezeigt haben, daß es ein anderes
Fachgutachten als das des Prof. Appel gibt. Aber das haben doch nicht wir zu verantworten, meine
Damen und Herren. Wir haben dieses Fachgutachten eingeholt, weil das anläßlich einer Besprechung
des Parteienunterhändlerkomitees vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Czettel verlangt wurde;
wir haben so einem Verlangen immer noch Rechnung getragen. Dort wurde über dieses Projekt
gesprochen, meine Damen und Herren. Es ist nicht so, wie es heute hier den Anschein hatte, als ob
die ÖVP da überhaupt mit dem politischen Gegner keinen Kontakt gehabt hätte. Wir sind
beisammengesessen, wir haben geredet, der Herr Landesrat Grünzweig hat Fragen gestellt, der
Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat sie beantwortet. Es ist sehr ruhig, emotionslos, in durchaus
gängiger Art darüber gesprochen worden, meine Damen und Herren. Es hat dann die
Finanzausschußsitzung gegeben. Dort hat der Abg. Diettrich als Vorsitzender des Finanzausschusses
gefragt, nachdem Ludwig und Landeshauptmann Maurer Aufklärung gegeben haben, bitte gibt es
noch weitere Fragen. Es hat sich niemand gemeldet. Hofrat Mayer war dort anwesend, er ist nämlich
der Fachberater für den Ankauf von Grundstücken und für dieses Projekt. Dann hat der Abg. Diettrich
ein zweitesmal gefragt, bitte gibt es noch Anfragen. Es hat keine Fragen gegeben. Und am nächsten
Tag müssen wir in der Zeitung lesen, dass die Anfragen nicht beantwortet wurden, wir müssen in der
Zeitung lesen, daß die Beamten gar nicht zugezogen wurden, daß über die Beamten ein
Maulkorberlaß verhängt wurde. Also was stimmt denn da, meine Damen und Herren? Sie waren ja
alle dabei in der Finanzausschußsitzung. Na, hat es jemand verlangt? Sagen Sie mir eine
Finanzausschußsitzung, wo der Hofrat Reimer dort sitzt, wo der Hofrat Kern dort sitzt! (Abg. Lechner:
Das haben wir getan!) Meine Damen und Herren, beim Budget ist das etwas anderes, aber ich muß
wirklich mich sehr wundern. Wenn ein Abgeordneter verlangt, den oder jenen Fachbeamten zu hören,
dann ist doch noch nie anders verfahren worden, als daß der Mann geholt wurde. Wenn Sie mir das
abstreiten, meine Damen und Herren, dann höre ich auf zu reden, nicht wahr. (Beifall bei der ÖVP. Zahlreiche Zwischenrufe von links - Zweiter Präsident Binder gibt das Glockenzeichen.) Darf ich das
auch klarstellen. Der Abg. Brezovszky hat, nachdem die Erklärungen da waren, gesagt, man soll das
Projekt zurückstellen wegen der drei Punkte. Ich hoffe, er weiß es noch. Das eine war, daß er gesagt
hat, man soll in die Gerichtsakten Einsicht nehmen. Dazu habe ich dann selber erklärt, was wollen Sie
anderes finden als das, was uns Ludwig gezeigt hat, daß dort nämlich ein außergerichtlicher Vergleich
geschlossen wurde, daß dort das Fachgutachten des Herrn Michael Müller vorgelegen ist. Ludwig hat
erzählt, dort hat es nichts Neues gegeben, und auch Sie haben uns heute diesbezüglich nichts Neues
erzählt. Das zweite war, glaube ich, daß er gesagt hat, man soll das Grundbuch überprüfen. Meine
Damen und Herren, da habe ich dem Dr. Brezovszky dort gesagt - Sie erinnern sich vielleicht -, was
sollen wir denn im Grundbuch überprüfen, wohin kommen wir da in Österreich? Ich brauche das nicht
zu erwähnen, das hat heute schon der Abg. Kellner angeführt: Was im Grundbuch steht, hat zu
gelten! Stellen Sie sich einmal vor, wenn ich mir heute' ein Grundstück kaufe, nehme ich ins
Grundbuch Einsicht und sehe den Vorbesitzer. Dann kaufe ich, und jetzt kommt auf einmal einer und
sagt, mein Herr, der hat es ja unrechtmäßig erworben, Sie müssen das Grundstück wieder
zurückgeben. Na, meine Damen und Herren, da wäre es mit der Rechtssicherheit in Österreich
schlecht bestellt. Das war also kein Argument, zurückzustellen. Und das dritte war wegen des
Vertrages. Dazu hat Ludwig sehr deutlich gesagt, meine Herren, das ist ein Vertragsentwurf, da gibt
es schon eine ganze Reihe von zusätzlichen Bestimmungen, die hat er auch aufgezählt, und wir sind
noch gar nicht am Ende. Bitte, ich sage noch einmal: Heute hat es jemand, ich glaube Sie waren es,
Kollege Leichtfried, so dargestellt, als würde sozusagen jetzt hier der Kauf beschlossen. Bitte schön,
meine Damen und Herren, hier wird vom Hohen Landtag beschlossen, das Geld für den Kauf zur
Verfügung zu stellen. Aber den Kauf muß die Landesregierung beschließen und sie muß auch die
Verträge machen. In der Landesregierung wird es zweifellos noch Gelegenheit geben, auch über
diese Verträge zu sprechen. Ich würde mich sehr wundern, wenn in der Landesregierung diese
Verträge nicht behandelt würden. Und darum, meine Damen und Herren, reden wir darüber! (Abg.
Leichtfried: Der Abg. Bernkopf war der Auffassung, daß wir das im kleinen Kreis besprechen!) Nicht
wahr, dann sind die drei Regierungsmitglieder der Sozialistischen Partei genauso wie die vier der
Österreichischen Volkspartei anwesend, da kann man darüber reden. (Landeshauptrnannstellvertreter
Czettel: Unseren Antrag habt ihr abgewiesen!) Aber dort wird dann geredet, meine Damen und
Herren, und nicht polemisiert und das halte ich für viel wichtiger (Beifall bei der ÖVP.)
Ansonsten haben wir gehört von den wirtschaftlichen Verflechtungen. Es ist mir gar nicht angenehm,
Herr Landeshauptmannstellvertreter, daß ich da mit anderen Dingen zurückschlagen soll, aber ich
habe zufällig eine sehr interessante Eintragung von der Druck- und Verlagsanstalt Gutenberg. Dort
steht also: Name des Gesellschafters Hans Czettel, Minister außer Dienst, Landeshauptmannstellvertreter; Stammeinlage voll einbezahlt, 1,875.000 Schilling. Ich gratuliere Dir, daß Du so reich
bist, so viel Geld zu haben. Danke schön. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Das ist alles in
Ordnung bei Dir? - Beifall bei der ÖVP. Abg. Anzenberger: Wir haben gerade gehört, wo die
Kapitalisten sitzen! – Landeshauptmannstellvertreter Czettel: W o sind die Kapitalisten? Ich werde es
Euch gleich sagen! - Abg. Blochberger: Der Androsch!)
ZWEITER PRÄSIDENT BINDER: Als nächstem erteile ich dem Herrn Landesrat GrünZweig das Wort.
Landesrat GRUNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube,
zur letzten Feststellung des Herrn Abg. Dr. Bernau wird der angesprochene Herr
Landeshauptmannstellvertreter Czettel noch Stellung nehmen. Ich darf nur ganz kurz als
Regierungsmitglied vielleicht doch einige Bemerkungen zur gegenständlichen Vorlage machen, aus
der Sicht eines mit der Materie durch Jahre hindurch Befaßten.
Zunächst einmal die Feststellung – ich glaube, darüber sind wir uns klar, meine Damen und Herren -,
daß die Vorlage als solche dem sogenannten Alserbacherlaß rein formell nicht entspricht. Das ist eine
Bemängelung, die in der Regel in allen übrigen Fällen glatt zur Zurückweisung einer solchen Vorlage
führt. Wenn ein Landesregierungsmitglied eine solche Vorlage einbringt und sie ist nicht entsprechend
belegt, etwa eben durch klare Verträge, die erst nachgereicht werden, wird diese Vorlage dem
zuständigen Landesregierungsmitglied zur Ergänzung zurückgestellt. (Beifall bei der SPÖ.) Das
geschieht hier nicht, hier weicht man also von einer Richtlinie, die sich die Landesregierung, der
Finanzausschuß und der Landtag selber gegeben haben, entscheidend ab. Das muß eine besondere
Bedeutung haben. Ich weiß nicht, warum das geschieht, wahrscheinlich, weil es Ihnen so dringlich ist,
daß Sie diese Dinge nicht nachbringen können.
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt eine kurze Feststellung treffe, die Sie vielleicht etwas erregt; nur
en Passant, weil ich lange genug in dem Haus bin und gewisse Ereignisse, gewisse Debatten verfolgt
habe. Wenn man die heutige Debatte verfolgt hat, dann erinnert man sich doch an vergangene
Landtagssitzungen, die in einer etwas dunklen Periode der niederösterreichischen Landesgeschichte,
der Nachkriegszeit eben, stattgefunden haben. Die Ursachen, daß solche Erinnerungen aufsteigen,
daß man das wieder ins Gedächtnis bekommt, sind die Hintergründe dieser Angelegenheit, aber auch
die Vorgeschichte, die Begleitumstände und die Vorgangsweise der Mehrheit in dieser Sache. Ich
habe Sie jetzt - am Anfang überhaupt - spöttisch, zynisch lachen gehört, sodaß ich Sie bitte, sich das
zu überlegen, denn in einigen Jahren schauen die Dinge anders aus und da weiß man manches
besser als man es jetzt weiß. (Abg. Anzenberger: Das gilt aber für Sie genauso!) Na sicher, aber wenn
Sie alle diesen Informationsstand hätten, den einige Herren von Ihnen haben, wenn Sie die ganzen
Dinge so beurteilen könnten, wie sie sich uns etwa darstellen, würden Sie wahrscheinlich auch anders
reden und uns nicht unterstellen, daß wir mit dieser Angelegenheit sozusagen den Wahlkampf eröffnet
hätten. (Abg. Anzenberger und Abg. Blochberger: Na, na!) Ich frage mich nun, wer die Eröffnung
dieses Wahlkampfes dann provoziert hat.
Ich darf vielleicht auch kurz zur Vorgeschichte kommen, soweit sie sich, wie gesagt, aus der Sicht der
Landesregierung darstellt. Als die Niederösterreichische Landesregierung am 18. Februar 1975 mit
einem Beschluß das Ende der Debatte über eine eigene niederösterreichische Landeshauptstadt
festgestellt hat und das für uns kein Verhandlungsgegenstand mehr war, hat sich natürlich - das
haben wir selbstverständlich auch eingesehen - die Notwendigkeit einer entsprechenden Vorsorge für
die Unterbringung der Landesverwaltung in Wien ergeben. Die zwangsweise Folge, nachdem wir
gesagt haben, wir gehen nicht nach Niederösterreich hinaus mit der Landesverwaltung, die Debatte
über eine Landeshauptstadt wird abgebrochen, war: Was geschieht jetzt in Wien mit der
Landesverwaltung? Daher hat die Sozialistische Partei der Verwertung des landeseigenen
Grundstückes am Ballhausplatz zugestimmt, weil wir auch der Auffassung waren, daß es sinnvoll
gewesen wäre, hier im Zentrum neben der Herrengasse, neben dem Minoritenplatz eine doch
optimalere Zentralisierung der Verwaltung in einer sehr günstigen Lage, im Regierungsviertel, zu
erhalten.
Und jetzt auch ein ganz offenes Wort zu dem was Sie uns immer wieder vorhalten. Selbstverständlich
bekennen wir uns dazu, daß wir einem Internationalen Wettbewerb das Wort geredet haben, denn die
Qualität dieses Baugrundes hat eben ganz besondere Vorkehrungen erfordert. Ich weiß nicht, ob ich
das Beispiel jenes Landesbeamten schon zitiert habe, der in einer solchen Sitzung gesagt hat, na, ich
weiß nicht, warum da so viele Geschichten gemacht werden, da stellen wir einfach eine Planke auf
während der Bauzeit, lesen dann ein halbes Jahr keine Zeitung und die Sache hat sich. Also so hat
man sich die Verbauung vorgestellt, um wörtlich zu zitieren. (Abg. Dr. Bernau: Wer?) Bitte, es waren
genügend Zeugen bei dieser Besprechung, die hier befragt werden könnten, es war ein Beamter der
Landesregierung. So einfach ging es nicht und man hat sich dann den Argumenten angeschlossen.
(Zwischenruf: Einstimmig!) Richtig, es ist dann zu einem Einvernehmen gekommen und daher halten
wir uns bitte gegenseitig nicht vor, dass der Internationale Wettbewerb kompliziert war, daß er
mühselig war, daß er kostspielig war. Selbstverständlich ist so etwas keine einfache Sache. Aber ich
darf doch darauf hinweisen, das ist schon durchgeklungen, dass von diesem Gebäude eine ganz
besondere Qualifikation verlangt worden ist und dass hier ein Gutachten eines maßgeblichen
deutschen Sachverständigen eingeholt worden ist, der die sechs preisgekrönten Objekte beurteilen
mußte hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, ihrer inneren Organisation, der Aufgliederung der Arbeitsplätze in
Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenräume, dem Abmaß der Raumtiefe, der Verteilung der
zusammengehörigen Räume zu einem Raumverbund; alle diese Dinge mußten hier sehr genau
qualifiziert werden. Die maximale Raumtiefe, die Fassadenlänge auf einen Raum, alles das ist
berücksichtigt worden. Und es war daher klar, daß durch diese aufwendigen Ansprüche an dieses
Haus die Zahl der unterzubringenden Dienstnehmer immer mehr reduziert wurde. Zuerst hat man
1.000, dann 800, dann 700 und zuletzt etwa 600 Arbeitsplätze in diesem Haus schaffen wollen, eben
auf Grund der hohen Ansprüche an die entsprechenden Räume. Es sind also höchstqualifizierte
Arbeitsplätze und Räumlichkeiten gewesen, die hier geschaffen werden hätten sollen.
Ich glaube, daß die Verbauung des Ballhausplatzes - das ist kein Ressentiment von mir - im Hinblick
auf die Entwicklung für das Land die wesentlich sinnvollere Lösung gewesen wäre im Hinblick auf die
Nähe der Beamtenschaft zur Landesregierung, zum Landtag. Und ich sage Ihnen auch, Herr
Landeshauptmann - darauf haben Sie in Ihrer Rede, glaube ich, nicht bezug genommen, sicher
bewußt nicht -, daß der Verbauung keine unüberwindlichen Hindernisse entgegengestanden wären.
Ich darf Sie erinnern an das Gespräch, das Sie in meiner Gegenwart mit dem Herrn Bürgermeister
von Wien in der Schallaburg geführt haben in derselben Angelegenheit, wobei faktisch, darauf haben
Sie sich wiederholt berufen, die Zusage vorgelegen ist, daß diese Sache bereinigt wird.
(Landeshauptmann Maurer: Sie ist nicht bereinigt worden!) Sie haben es ja nicht abgewartet, Herr
Landeshauptmann, aber Sie haben ganz genau gewußt, daß das positiv erledigt wird, weil Sie das
immer wieder auch zitiert haben. Sie haben die Besprechung mit dem Herrn Bürgermeister Gratz
wiederholt angeführt. Und die Probleme der Fassadengestaltung, die hier angezogen worden sind, die
Zahl, die genannt wurde, das war eine Alternative, die überhaupt noch nicht genehmigt war, die unter
anderen Alternativen eben zur Debatte stand. Sie nehmen nun die aufwendigste Variante heraus und
es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen die Erklärung an den Haaren herbeigezogen
worden ist. In dem Stadium, wo alles im Fluß war - ich habe schon seinerzeit erwähnt, der zuständige
Beamte war in meinem Büro und wußte gar nichts davon, daß nun in der Politik die Entscheidung
gefallen ist - haben Sie der Öffentlichkeit gegenüber die Erklärung abgegeben, daß das Amtsgebäude
auf dem Minoritenplatz nicht gebaut wird. Mit dieser Erklärung, Herr Landeshauptmann, die Sie in
dieser Form abgegeben haben, beginnt es. Das ist ja, glaube ich, der entscheidende Bruch in der
ganzen Angelegenheit, darin sehen wir einen groben Vertrauensbruch der Sozialistischen
Regierungsfraktion gegenüber, ein einseitiges Verlassen eines gemeinsamen Weges, der bis dahin
gegangen wurde in dieser Sache, denn Sie haben noch am 15. Februar 1977 erklärt, die ÖVPRegierungsmitglieder werden in dieser Sache keinen Alleingang unternehmen. Ein halbes Jahr
vorher! Und dann sind Sie an die Öffentlichkeit gegangen, ohne mit uns zu reden. Das ist ein Bruch
des Vertrauens, der Zusammenarbeit, die bis dahin auf diesem Gebiete selbstverständlich war. Auch
hier sind wir nicht wehleidig. Das ist eine Feststellung. Ich stelle nüchtern fest, daß eben die Basis für
eine konstruktive Zusammenarbeit in der Landesregierung, wenn Sie wollen, Herr Landeshauptmann,
schmäler geworden ist, denn wir müssen jede Äußerung, die Sie machen, in Hinkunft im Lichte dieser
Haltung immer wieder überprüfen. Das ist eine sehr harte Feststellung, die ich hier treffe, aber das
muß man Ihnen ins Gesicht sagen. Wenn Sie das einmal machen, wer bürgt uns dafür, daß Sie das
morgen nicht wieder tun? (Beifall bei der SPÖ.)
Ich beurteile daher auch die Ereignisse, die nun folgen, in dieser Hinsicht und in diesem Lichte. Meine
Kollegen haben ja vieles an Hintergründen ausgeleuchtet und ich möchte die Argumente nicht
wiederholen. Sie wollen sie ja nicht hören, Sie bezeichnen sie als Halbwahrheiten und alles, was Sie
nicht hören wollen, darüber gehen Sie hinweg und sagen, wir wollen politische Propaganda betreiben.
Aber vielleicht ein Gedanke noch. Meinen Sie nicht, daß hier auch eine Chance vertan wurde, eine
Chance für eine vernünftige Verwaltungsreform? Das war es ja, was Sie gesagt haben. Na schön, wir
trauern diesem Ballhausplatz nicht nach, es sind halt andere Gesichtspunkte, aber da muß man doch
zuerst über diese Gesichtspunkte reden. Was brauchen wir jetzt noch an Beamten in Wien, das wäre
ja zuerst festzustellen gewesen, und was können wir nach Niederösterreich hinausgeben? Das haben
Sie nicht getan. Sie haben eine so große Chance für die Dezentralisierung unserer Verwaltung vertan.
Alle Bemühungen um eine Verbesserung der Effizienz der Verwaltung, die ja durchaus begrüßenswert
sind - gerade der jetzige Landesamtsdirektor hat auf dem Gebiet Enormes geleistet -, sind ja faktisch
fragwürdig, wenn man solche ad hoc-Entscheidungen trifft. Ich glaube, Herr Raumordnungsreferent,
auch alle Bestrebungen einer sinnvollen Raumordnung, denn Sie können mir nicht sagen, dass dieser
Entscheidung auch nur eine Idee einer Raumordnung zugrunde liegt. Diese Entscheidung wurde von
ganz anderen Gesichtspunkten beeinflußt als von raumordnerischen, auf die Sie sich so viel zugute
halten, mit der Sie täglich nach Niederösterreich hinausgehen und den Leuten weiß Gott was
vorsagen. Die entscheidenden Fragen, die mit Raumordnung zu tun haben, sollen eben auf diese
billige, auf diese fragwürdige Art gelöst werden.
[Präsident Dipl.-Ing. Robl übernimmt den Vorsitz.)
Bei so grundsätzlichen Fragen, meine Damen und Herren, warten wir auf ein Geschenk des Himmels.
Bei der Raumordnungspolitik in Niederösterreich, die wir betreiben, warten wir auf Geschenke des
Himmels. Ich glaube, das ist ein bissel viel verlangt. Da ist der Himmel in anderen Bereichen
überfordert, wenn er Ihnen schon hier entgegengekommen ist, Herr Landeshauptmann. Vielleicht!
Aber jetzt, Herr Landeshauptmann, von mir aus gesehen noch eine sehr unangenehme
Angelegenheit. Einige Kollegen haben es schon angezogen, das mit dem Maulkorb. Darf ich das
vielleicht dem Hohen Landtag vortragen. Sie waren nicht in der letzten Regierungssitzung, das hätten
wir sonst dort austragen können. Aber nun muß ich das wohl heute hier tun. Ich habe vor einigen
Tagen den Leiter der Gruppe Hochbau ersucht, er möchte mir über seine Tätigkeit in diesem
Arbeitsteam, das unter Ihrer Leitung konstituiert wurde - es wurde ja der Landesregierung
bekanntgegeben - berichten. Und darauf hat er mir erklärt: Sehr geehrter Herr Landesrat, es tut mir
leid, aber ich kann Ihnen darüber nicht berichten, weil der Herr Landeshauptmann die Weisung
gegeben hat, daß keine Auskünfte zu erteilen sind. (Abg. Dr. Brezovszky: Da sind die Beamten
entrechtet!) Ich glaube, Herr Landeshauptmann, da kann es sich nur um ein Missverständnis drehen,
denn es gibt ja eine Kompetenzverteilung, die rechtens ist in der Landesregierung, es gibt eine
politische Verantwortung und niemand anderer als der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat diese
politische Verantwortung gegenüber dem Hochbaureferenten vor einiger Zeit im Landtag eigenartig
geltend gemacht. Auch als Vorsitzender eines Baubeirates, der Sie ja in einem anderen
Zusammenhang sind, in Vöslau, Herr Landeshauptmannstellvertreter. Bei dieser
Anfragebeantwortung haben Sie dann gesagt, wendet Euch an den Landesrat Grünzweig, das ist der
zuständige Leiter der Hochbauabteilung. Wenn ein Beamter im Baubeirat sitzt, muß ich doch
wenigstens wissen, was er da drinnen tut. Der Herr Landeshauptmann verbietet Ihnen das. (Beifall bei
der SPÖ.) Das wäre an sich eine grobe Verletzung der Geschäftsordnung, Herr Landeshauptmann,
und auch eine grobe Verletzung der Parteienübereinkunft im Zusammenhang mit der
Kompetenzverteilung. Ich weiß nicht, ob diese Angelegenheit schon so ausufert jetzt, daß es sogar
schon in diesen Bereich hineinreicht. Ich kann es mir nicht vorstellen, daher würde ich Sie sehr
ersuchen, das zu ändern. Die Beamten sind ja bekanntlich einem starken Gesinnungsdruck
ausgesetzt und erhalten nun auch einen Maulkorb. Aber, Herr Landeshauptmann, Beamte sind eben
keine Leibeigenen. (Lebhafter Beifall bei den Sozialisten), die Sie allein nach Ihrem Gutdünken lenken
und dirigieren können. (Abg. Anzenberger: Liegt auf der gleichen Linie wie der Brezovszky!) Was heißt
auf der gleichen Linie? (Abg. Anzenberger: Leibeigene usw. Ist alles gleich!) Natürlich! Habe ich den
Beamten verboten, daß sie dem zuständigen Referenten Auskünfte erteilen, habe ich das getan oder
der Herr Landeshauptmann? Daß ich mich dagegen zur Wehr setze, ist nicht nur mein gutes Recht,
sondern meine Pflicht als Landesregierungsmitglied. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Herr Kollege Kellner hat gemeint, die ÖVP-Fraktion wird sich nicht schwer tun, dieser Vorlage die
Zustimmung zu geben. Ich bin nicht ganz überzeugt, daß sich die ÖVP-Fraktion nicht schwer tun wird,
das weiß ich sehr genau aus den Äußerungen einiger Mitglieder der ÖVP-Fraktion. Aber bitte, ich
möchte hier nicht indiskret sein. Ich meine aber, daß es sich die ÖVP auch nicht zu leicht machen
darf, wenn sie sich schon nicht schwer tut, denn es bleibt Ihnen, meine Damen und Herren,
vorbehalten, eine so zentrale Frage der Landesverwaltung sehr übereilt und im Alleingang unter Bruch
gegebener Zusagen mit Mehrheit nun zu entscheiden. Schauen Sie, wir haben doch eigentlich in den
letzten zwei Jahren verhältnismäßig konstruktiv über die Landesverfassung, über das LandesGrundsatzgesetz geredet und sind zu einem Konsens gekommen. Eine Konsensbereitschaft besteht
auf beiden Seiten und ich glaube, diese Frage der Situierung der Landesverwaltung in Wien ist auch
so eine Grundsatzfrage. Ich sehe hier fast einen Konnex, ohne daß ich einen daraus machen will. Es
ist abgesprochen, selbstverständlich, aber moralisch sehe ich einen, vor allem im Hinblick drauf, was
jetzt stattgefunden hat. Sie entscheiden sich wieder für den Weg der Konfrontation. Damit wird
Niederösterreich nicht nur im konkreten Fall zu Schaden kommen, davon bin ich zutiefst überzeugt,
meine Damen und Herren, darüber werden wir auch im gegebenen Fall in den nächsten Jahren
sprechen, wenn alles das auszutragen ist, was sich bei diesem Bau abzeichnet. Darüber werden wir
sicher sprechen. Auf Sicht gesehen werden auch der notwendige Zusammenarbeitswille und die
Möglichkeiten, wieder ein gemeinsames, konstruktives, vertrauensvolles Gespräch führen zu können,
dabei zu Schaden kommen. Und das, meine ich, wollen wir doch alle miteinander nicht im Interesse
Niederösterreichs. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig.
Landeshauptmannstellvertreter LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Hohes Haus! Zunächst möchte ich ganz energisch die Unterstellung zurückweisen, ich hätte
den Finanzausschuß, Herr Dr. Brezovszky und Herr Abg. Leichtfried, unrichtig informiert, denn ich
glaube, auch unter dem Deckmantel der Immunität kann man nicht soweit gehen. Für meine Person
werde ich wissen, was ich tue. Ich nehme nur an, bei der Lesung des Protokolls werden das auch
andere wissen, Herr Dr. Brezovszky, denn was Sie hier ausgeführt haben mit den Gutachtern, das
spottet jeder Beschreibung.
Und einleitend noch etwas. Die letzten Analysen, die hier vorliegen, sind Ihnen genauso bekannt wie
uns und mir. Und da heißt es: „Eine glücklos agierende SPÖ in Niederösterreich." Also müssen Sie
ein Feindbild aufbauen und das bedeutet, jene Männer zu diskriminieren, die momentan auf Grund
aller Untersuchungsergebnisse positiv und gut liegen; Maurer und Ludwig gehören also
heruntergemacht, verehrte Damen und Herren, daß sie unglaubwürdig werden. Aber das werden
Ihnen die Freunde nicht abnehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Und nun, verehrte Damen und Herren, zu dieser Entstehungsgeschichte „Ballhausplatz.“ Wie ist es
dazu gekommen? Darf ich von meiner Warte her das noch einmal wiederholen. Ich habe, glaube ich,
das sehr deutlich im Finanzausschuß gesagt, und ich habe einleitend gesagt, Herr Dr. Brezovszky,
entweder Sie sind der Informant für das „Profil“ oder Sie informieren sich aus dem „Profil“. Ich möchte
es von einer anderen Warte her erörtern. Ich habe, glaube ich, ganz deutlich dort gesprochen und
möchte das hier im Hohen Haus vor der Presse und vor Zeugen wiederholen, damit auch dieser
Eindruck verwischt wird.
Verehrte Damen und Herren, die Entstehungsgeschichte „Ballhausplatz“ ist geschildert worden. Es
gab diesen Wettbewerb, es gab die Jury, es gab im Jahre 1976 den Antrag an die Gemeinde Wien,
die Fluchtlinie zu ändern, weil eben das Projekt in den Minoritenplatz hineinreicht. Bis zur heutigen
Stunde ist über diese Fluchtlinie im Wiener Gemeinderat nicht abgehandelt worden. Und im Herbst
des vergangenen Jahres hat nach Ihrer Version der Maurer was Schlechtes getan, als er erklärte,
wenn da nichts weitergeht, dann hören wir auf. Ja, das hat er getan. (Zwischenrufe von links: Und eine
Milliarde versprochen!) Ich komme schon auf Ihre Milliarde zu sprechen. Und er hat dann im Oktober
des vergangenen Jahres ... (Abg. Wedl: Das stimmt nicht!) er hat im vergangenen Herbst auch erklärt,
das Grundstück wird verwertet, und er hat erklärt, die Beamten bekommen bessere Unterkünfte.
Ich glaube, es ist deutlich aus der heutigen Rede des Herrn Landeshauptmannes durchgeklungen,
daß sich unsere Beamten – Herr Amtsdirektor Dr. Schneider, Stellvertreter Dr. Speiser, Hofrat Dr.
Mayer – bemüht haben, Unterkünfte zu bekommen. Es sind mehrere Projekte angeboten worden, drei
kamen in die engere Wahl und Mitte März wäre es so weit gewesen, daß wir das Haus in der
Traungasse um einen Quadratmetermietpreis von rund 85 Schilling angemietet hätten.
In dieser Zeit, ich gestehe es offen, kam es zum Gespräch mit Generaldirektor Dr. Otta,
Vorstandsdirektor Müller und Dr. Hierzenberger. Sie haben erklärt, das Haus in der Operngasse hat
19.000 Quadratmeter, wir haben bis jetzt 30 Interessenten, wollt Ihr nicht einen Teil des Hauses
kaufen oder wollt Ihr Euch einmieten? Dieses Gespräch war im März. Bei einem zweiten Gespräch
habe ich erklärt, jawohl, wir könnten dem nähertreten, wenn auch diese Gesellschaft, die
Bürohausgesellschaft Operngasse bitte, bereit wäre, den Grund am Minoritenplatz zu kaufen. Diese
Gespräche sind auch von den Beamten Hofrat Dr. Mayer, Hofrat Dr. Riemer und dem Leiter der
Rechtsabteilung, Hofrat Dr. Kern geführt worden. Und dann sind Gespräche geführt worden, wie geht
es weiter. Dabei haben die Beamten berichtet, daß zwei Gutachten vorhanden sind. Das eine
Gutachten ist vom Verkäufer, der Operngassengesellschaft; es stammt zufällig von einem
Landesbediensteten und ich nehme an, daß dieser Landesbedienstete in der Endphase sein eigenes
Land, seinen eigenen Brotgeber nicht beschwindeln wird. Ein zweites Gutachten wurde vom Land für
den Ballhausplatz-Minoritenplatz von Biletti eingeholt, es lautete auf 180 Millionen Schilling. Im Zuge
dieser Gespräche, bei denen ich nicht dabei war, damit Sie sich auskennen, sondern die auf
Beamtenebene geführt wurden, kam es dann zu dem Arrangement, was wäre, wenn wir hier
nachgeben, denn diese Gesellschaft hat erklärt, um 180 Millionen Schilling ist der Grund zu teuer, da
können wir ihn nicht verwerten, und hat 140 Millionen Schilling geboten. (Abg. Lechner: Welche
Gesellschaft, Herr Landeshauptmann!) Die Bürohausgesellschaft bitte, vertreten durch den Dr.
Hierzenberger als Rechtsanwalt. (Abg. Lechner: Die hat es damals noch gar nicht gegeben!) Na, wer
baut denn das Haus in der Operngasse, Kollege Lechner, wer baut es denn? Mit Dr. Hierzenberger
haben wir in dieser Phase verhandelt. (Abg. Lechner: Die Bürohausgesellschaft kauft ja nicht den
Ballhausplatz!) Warten Sie nur, ich werde Sie schon aufklären. (Abg. Lechner: Sie haben mit einer
Gesellschaft verhandelt, die es noch gar nicht gegeben hat!) Na, warten Sie ein bissel, lassen Sie sich
doch einmal was schildern, (Abg. Romeder: Er ist so nervös, der Lechner. Er erwartet es nicht!) sonst
sagen Sie morgen wieder, ich hätte etwas Falsches gesagt, und das will ich nicht. Und da habe ich
erklärt, wenn der Grund am Minoritenplatz zu teuer ist, dann ist dem Land auch das Bürohaus zu
teuer, denn wenn man früher 395 Millionen Schilling laut Schätzungsgutachten hergenommen hat,
und das andere Schätzungsgutachten auf 180 Millionen lautet, dann bleiben unter dem Strich 215
Millionen über. Wenn Sie billiger kaufen wollen, dann wollen wir auch billiger kaufen; meine Erklärung
war, über die 215 Millionen Schilling wird nicht gegangen. Und dann kam es zu einem Arrangement.
Bekanntlich braucht man für einen Vertrag zwei Partner, beide müssen zustimmen und keiner kann
diktieren.
Es wird heute die Behauptung aufgestellt, da gibt es billigere Projekte, das ist zu teuer. Bitte, wo sind
diese Projekte? Bitte, her damit! Wir wollen ein Problem für unsere Landesbediensteten lösen und wir
wollen das Service für die Niederösterreicher verbessern. Das Projekt gibt es nicht, bitte. Hunderte
Anrufe kamen in den letzten Tagen, Architekten, Juristen, Realitätenvermittler und noch und noch. Wo
ist bitte ein Projekt? Wenn dieses Projekt zu teuer ist, dann lassen Sie mich auch einige Worte dazu
sagen. Ein Geschäft in der Endphase wird auch in Zukunft ein Geschäft bleiben. Es ist wurscht, wer
dieses Geschäft abwickelt.
Und jetzt kam es dazu, daß gesagt wurde, es muß noch ein Gutachten her. Bei den
Parteiengesprächen hat es geheißen, das erste Gutachten hat ein Landesbediensteter gemacht, der
Körner, da muß ein anderes her. Ich höre Sie, Herr Dr. Brezovszky, noch reden. Jetzt hat der Herr
Landeshauptmann Maurer einen Begutachter vorgeschlagen, der das Operngassenprojekt schon
einmal kritisiert hat, lesen Sie doch im „Kurier“ nach. Da haben wir gesagt, her mit ihm, der soll einmal
sagen, was es nun wert ist. Kaum war das Gutachten da und lautete auf 389 Millionen Schilling,
haben Sie gesagt, das interessiert uns nicht.
Und dann habe ich gesagt, es existiert noch ein drittes Gutachten, und zwar von einem Prozeß, den
die Union angestrengt hat. Wieso sind wir überhaupt auf das Gespräch Union gekommen? Die UnionBaugesellschaft war Grundeigentümer und hat den Grund weiterverkauft an die Invest. Ich habe Ihnen
gesagt, wer die Invest ist, eine Tochter der Infra; dort sind sozialistische Funktionäre vorhanden und
ich nehme nicht an, daß es dort zu einem Scheingeschäft gekommen wäre und daß man gesetzliche
Bestimmungen hintergangen hätte, um den Staat zu schädigen. Sie haben vom Luftgeschäft
gesprochen. Na und dann ist auf einmal der Prozeß und was ist in diesem Kaufvertrag drinnen? Das
lesen Sie auch aus diesem Gerichtsakt. Eine Bauvereinbarung, denn die Invest hat sich verpflichten
müssen, wenn sie baut, um rund 100 Millionen Bauaufträge an die Union zu geben. Es sollte an die
Pfaff verkauft werden, da wurde nicht zugestimmt, das war ein deutsches Unternehmen. Dann hat der
Sauerwein außerbücherlich erworben und anschließend auf einmal diese Operngassen GesmbH. Und
dann kam es bitte zu dem Bauauftrag. Ich nehme an, Herr Dr. Brezovszky - ich wiederhole das, was
ich im Ausschuß gesagt habe -, daß Sie auch das Klagebegehren von Dr. Weninger im Auftrag der
Union-Baugesellschaft gelesen haben. In diesem Begehren heißt es unter anderem auch, daß das
Offert der Ilbau - ich habe es hergezeigt, ich möchte es wiederholen, es ist das Original bitte – mit
49,498.500 Schilling zu niedrig sei. Wenn man dem nachgeht, hört man, daß die Geschäftsführer der
Ilbau Freunde sind vom Rogner. Und der Rogner hat zufällig ein zweites Gutachten mit 50 Millionen
Schilling hergegeben. Jetzt hat er gesagt: Unionbau, ich habe ein Gutachten bekommen mit 49,5,
selber eines erstellt mit 50, wenn Du willst kannst Du auf Grund der Bauvereinbarung um 5% teurer
einsteigen. Darauf hat die Unionbau gesagt, das ist ja unmöglich, wir können nicht um 52,5 Millionen
oder 53 Millionen Schilling bauen. In diesem Zusammenhang ist ein Gutachten erstellt worden, ich
wiederhole, das Gutachten von Dipl.-Ing. Michael Müller, wo die Unionbau nachweist, daß es
Scheingutachten der Ilbau sind. (Landesrat Grünzweig: Scheinofferte, haben Sie gesagt!)
Scheinofferte bitte, entschuldige, ich berichtige mich, und das geht aus der Klageschrift hervor. (Abg.
Dr. Brezovszky: Ich war aber dort, und die haben gesagt, das sei eine reelle Sache!) Moment einmal,
ich kann Ihnen die Klage, wenn Sie es wollen, wörtlich vorlesen. Da heißt es dann weiter - wenn Sie
das selber gelesen haben, müßten Sie es wissen: Zuerst wurde am 11. 8. ein Gutachten angeboten
und mit Schreiben vom 14. 9. 1977 gab dann die erstbeklagte Partei der Klägerin bekannt, dass die
Zweitbeklagte ein Anbot von 50 Millionen Schilling gelegt hat. Wir haben jetzt drei Gutachten, ich gebe
Ihnen dann noch ein viertes warten Sie noch einen Moment. (Abg. Stangl: Sie haben vorgeworfen,
daß der Brezovszky den Akt nicht gelesen hat, sonst wäre er auf das Gutachten gestoßen!) Ich würde
nicht dreinreden, Herr Kollege, Sie sind doch im Ausschuß so schmähstad geworden, dass Sie keine
Fragen gestellt haben. Ich komme noch darauf. (Unruhe im Hause. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das
Glockenzeichen.) Also dann heißt es in der Klage - um nicht mißverstanden zu werden, in der Klage
der Union gegen die Bürohaus-GesmbH, ich lese Ihnen das bitte vor, damit Sie es wissen: (Abg. Dr.
Brezovszky: Ihre Version ist neu!) Ich habe dieselben Unterlagen, ich habe keine anderen. (Abg.
Stangl: Aber gesagt haben Sie es nicht!) „Die klagende Partei hat unabhängig von den vor der ersten
und zweitbeklagten Partei genannten Preisen selbst eine Kalkulation des Projektes vorgenommen und
ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß zu dem von Robert Rogner als Geschäftsführer der Rogner
GesmbH angebotenen und als Geschäftsführer der erstbeklagten Partei der klagenden Partei
bekanntgegebenen Preis die Erbringung der laut Vergabebedingungen notwendigen Werke ganz und
gar unmöglich ist. Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, da8 viel mehr ein Werklohn ..."
(Zwischenrufe von links.) Na, wollen Sie jetzt gar kein Gutachten mehr akzeptieren, dem Körner
seines nicht, dem Appel seines nicht, was wollen Sie jetzt? Ich lese Ihnen die Klage vor und dann das
andere. (Abg. Dr. Brezovszky: Im Volksblatt steht, das Gericht ...") Also: ,,... daß ein Werklohn von 90
Millionen Schilling angemessen erscheint." Es heißt weiter, wenn jemand unter diesem Preis anbietet,
arbeitet er ruinös und wird ein solches Anbot nicht einem ernst zu nehmenden Bestbieter zugerechnet.
Jetzt haben Sie bitte 397 Millionen vom Körner, 389 Millionen vom Appel und hier einen Baupreis
hochgerechnet von 95 Millionen Schilling. Ich habe erklärt, wir nehmen nur 90 Millionen Schilling und
nehmen die Baumeisterleistungen an mit 40%; wenn ich hochrechne, bin ich bei den 220 Millionen,
wenn ich die Mehrwertsteuer dazurechne, sind es rund 40 Millionen mehr, und wenn ich den
Grundpreis dazurechne, dann bin ich dort, wo die drei Gutachter sind. Und ich glaube, verehrte
Damen und Herren, zwei gerichtlich beeidete Gutachter im Auftrage des Verkäufers und des Käufers
und einer im Zuge eines Gerichtsverfahrens, auch ein gerichtlich beeideter bitte, (Abg. Fux: Herr
Landeshauptmann, einen, der mir ein Offert mit 50 Millionen und dann eines mit 90 Millionen gibt, den
schmeiße ich hinaus!) um das geht es einmal. (Abg. Fux: Vom Land wird es aber gezahlt!) Herr
Bürgermeister, leuchtet Ihnen das nicht ein, wie die Rogner-GesmbH einen für 50 Millionen
bekommen hätte? Wir haben Mitte 1977 mit der Situation nichts zu tun gehabt und damals sind diese
Sachen geschehen. Wenn Sie heute jeden Fachmann fragen, dann kommen Sie nicht auf 165
Millionen Schilling, sondern auf 220, 230 Millionen Schilling. Das sind einmal die Fakten und die
wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen.
Nun darf ich mich weiter mit den Ausführungen auseinandersetzen. Im Zuge des Prozesses ist es zu
einem Vergleich gekommen. In diesem Vergleich haben sie einen Verdienstentgang in Höhe dieser
Summe angenommen und haben sich auch geeinigt. Ob die Vergleichspartner auf den Gang
hinausgegangen sind oder im Gerichtssaal verhandelten, bitte, das kann ich nicht beantworten. Das
hat der Kollege Brezovszky gesagt, daß sie um 10,15 Uhr auf den Gang hinausgegangen sind und
sich um 10 Uhr soundso geeinigt haben. (Abg. Fux: Sie haben gesagt, daß der Rogner ein 50
Millionen-Bauangebot gemacht hat!) Mag sein, bitte. (Zwischenrufe – Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt
das Glockenzeichen.)
Jetzt wird soviel davon gesprochen, dass die Hypo, die Böse, 337 Millionen Schilling Kredit gegeben
hat. Und da heißt es, was hat der Regierungskommissär gemacht? Der Vorstand hat einstimmig dort
beschlossen, daß es sich hier um ein Geschäft handelt, das abgesichert ist; einstimmig bitte, auch mit
der Stimme des Herrn Dr. Neder von der SPÖ. Daraufhin hat sich das Kuratorium damit beschäftigt,
fünf Kuratoriumsmitglieder sind der ÖVP zugehörig, drei der SPÖ. Es wurde auch dort einstimmig
beschlossen und wenn einmal beide Organe einstimmig beschließen, ohne Gegenstimme bitte,
erwarten Sie dann, daß der Regierungskommissär sagt, hallo, das geht nicht Und ich darf Ihnen noch
ein weiteres verraten. (Abg. Leichtfried: Haben Sie dagegen gestimmt?) Der Regierungskommissär
hat mitzustimmen, Herr Leichtfried! (Abg. Dr. Brezovszky: Es gibt Satzungsbestimmungen, ob
dagegen grundsätzlich gehandelt wurde!) Das ist richtig, aber der Prüfungsbericht der Hypo für das
Jahr 1977, den ich Ihnen vorlesen möchte, besagt: „Unsere Überprüfung des Geschäftsberichtes
ergab keine Beanstandungen. Da auch gegen die Buchführung und den daraus entwickelten
Jahresabschluß zum 31. Dezember 1977 unsererseits keine Einwendungen zu erheben sind, haben
wir den folgenden, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt." Sie wollen da etwas aufbauen,
was hinten und vorne nicht paßt, bitte. Und dieser Prüfungsbericht ist in der letzten
Kuratoriumssitzung wieder einstimmig beschlossen worden. Also, was wollen Sie bitte? Was wollen
Sie? Sie wollen unbedingt einen Skandal, der nicht existiert.
Verehrte Damen und Herren, vielleicht weiter. Jetzt haben Sie gesagt, das Gutachten kostet 150.000
Schilling. Na, selbstverständlich 150.000 Schilling, bringen Sie ein billigeres! Sie haben gesagt, es ist
30.000 Schilling nicht wert oder so ähnlich. (Abg. Dr. Brezovszky: Das ist eine Photokopie!) Das sind
Behauptungen, aber da soll es bekanntlich auch Tarife geben und nach diesen Tarifen wird letztlich
honoriert. Ich hoffe nur, Kollege Dr. Brezovszky, daß nicht der Dipl.-Ing. Dr. Appel das durchliest, was
Sie sagen, und dass Sie nicht vielleicht bei Gericht aussagen müssen und beweisen müssen, was Sie
tun. Ich sage das nur. (Abg. Dr. Brezovszky: Wir warten auf den Prozeß!) Abwarten bitte.
Und was ist weiter? Alles, was ich im Finanzausschuß gesagt habe, Herr Doktor, haben Sie nicht zur
Kenntnis genommen. Heute haben Sie mit den Verträgen angefangen. Dem Feindsbild wurde auch
der Leichtsinn aufgesetzt, daß es so weitergeht. Der böse Maurer und der böse Ludwig haben schon
wieder etwas gemacht. (Abg. Stangl: Ihr habt lauter solche Ansichten!) Das sind Vertragsentwürfe,
bitte, darf ich es noch einmal sagen, damit Klarheit herrscht. Ich habe im Ausschuß folgendes gesagt
und ich möchte das auch wiederholen, damit es nicht bitte Unklarheiten gibt: Am 27. April hat die
Österreichische Volkspartei in Neunkirchen den Landesparteirat durchgeführt und dort habe ich die
Vertragsentwürfe zum ersten mal in die Hand bekommen und durchgelesen. Dabei haben wir
festgestellt, daß Passagen drinnen sind, die wir nicht akzeptieren werden. Zum Beispiel steht im
Entwurf drinnen, das Land zahlt am 1. Jänner die 355 Millionen Schilling und wir kriegen ein fertiges
Haus, mehr nicht. Weil Sie betonen, Sie sind ein Jurist,muß ich sagen, ich nehme an, ich habe auch
ein bisse1 was mitgekriegt. Ich habe das gelesen und gesagt, was nützt das, ein fertiges Haus, wir
wollen ein Haus, das kollaudiert ist und für welches die Benützungsbewilligung vorliegt. (Abg. Stangl:
Das steht aber nicht drinnen!) Ich wiederhole bitte, das ist ein Entwurf! Wie oft soll ich das noch
sagen?(Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Erst Zug um Zug werden
wir bezahlen. (Zwischenrufe von Abg. Stangl.) Kollege Stangl, wir kennen uns viel zu lange! Ich habe
gehört, wer streitet, setzt sich ins Unrecht, ich möchte nicht, daß Du Dich ins Unrecht setzt. Ich darf
folgendes wiederholen: Wir haben festgestellt, daß diese Passage in den Kaufvertrag hineinkommt.
Ich habe erklärt, der Kaufvertrag kommt in die Landesregierung, die Landesregierungsmitglieder
werden kontrollieren, ob das drinnen ist. (Abg. Stangl: Da ist ein Brief auch da, hast Du erklärt!)
Jawohl, ich habe gesagt, auf Grund meines Anrufes von Neunkirchen an den Dr. Hierzenberger, daß
wir das drinnen haben wollen, ist ein Brief des Dr. Hierzenberger, an das Land gekommen - die
Federführung obliegt dem Vortr. Hofrat Dr. Mayer - wo er sagt, jawohl, das kommt hinein. Jetzt komme
ich wieder darauf zurück, warum Sie das bisher nicht gefragt haben. Der Hofrat Dr. Mayer als
Federführender war anwesend und wenn der Hofrat Dr. Riener nicht anwesend war, werden Sie doch
gestatten, daß ein Kriegsversehrter mit seiner Organisation nach Jugoslawien fährt, (Abg. Stangl: Ich
habe ja nicht gesagt, daß er nicht fahrien darf!) und daß der Stellvertreter Dr. Höbart ihn dort vertreten
hat. Auch an Dr. Höbart ist keine Frage gestellt worden. Herr Kollege Lechner, wenn Sie heute
behaupten, dort kann keiner rein in den Ausschuß, muß ich feststellen, die Zuständigen waren
anwesend. (Abg. Lechner: Ich habe sie nicht gesehen!) Na, dann kaufen Sie sich Augengläser.
(Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Hat sie nicht gesehen. Ist schon recht! - Zwischenrufe von
links. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das Glockenzeichen.) Dazu wird der Landeshauptmann Maurer
Stellung nehmen. Also ich glaube, das sind Vertragsentwürfe und diese Entwürfe werden geändert,
das habe ich ganz deutlich auch dort gesagt. (Abg. Stangl: Wozu haben wir die Unterlagen
bekommen?) Also ich hoffe, daß ich die zuständigen Beamten beigezogen habe, damit das auch
aufgeklärt ist. (Abg. Thomschitz: Die dürfen ja nichts sagen!) Haben Sie gefragt bitte? Haben Sie
gefragt?
Und jetzt sagt der Kollege Brezovszky, das Appel-Gutachten enthält überhaupt nichts von der
Klimatisierung. (Abg. Thomschitz: Grünzweig hat es gesagt! - Abg. Anzenberger: Ich glaube, das hat
der Lechner gesagt!) Nein, nein, paßt auf. Keine Klimatisierung. Darauf habe ich gesagt, bitte
nachschauen. Sie haben darauf gesagt, Sie haben es nicht mit. Daher möchte ich Ihnen sagen, was
unter der Kennziffer 1004 über die Klimatisierung steht. Da steht bitte Teilklimatisierung. Wieso kommt
es zur Teilklimatisierung? Schauen Sie sich bitte den Werkvertrag an, dort reden wir von einer
Vollklimatisierung. Da in dieses Haus die EDV hinein soll, sagen die Fachleute, daß in einzelnen
Stockwerken in der Hitzeperiode vielleicht die Kühlleistung abgesenkt werden muß, weil eben die EDV
einen großen Teil der Kühlung benötigt. Und daher steht das drinnen. Das ganze Haus ist klimatisiert.
(Abg. Lechner: Im Baubescheid steht nichts!) Schauen Sie sich bitte den Werkvertrag an, Herr Kollege
Lechner, Sie haben dauernd vom Werkvertrag gesprochen. (Abg. Lechner: Wir haben ihn ja nicht
gesehen! - Abg. Romeder: Aber davon geredet!) Das ist Ihr Kaffee bitte. Also Sie haben davon
gesprochen, ohne ihn zu kennen. Wenn Sie den Werkvertrag, Seite 6, durchlesen, finden Sie dort
auch wieder die Entlüftung. (Abg. Leichtfried: Baubehördlich ist das alles nicht genehmigt!) Also, da
muß ich jetzt eines sagen: Das ganze Feindbild Leichtfried wird zusammenbrechen. Die Gemeinde
Wien hat das genehmigt, die Gemeinde Wien hat den Rohbaubescheid gegeben. Also, was heißt das
jetzt? Zuerst haben Sie gesagt, die Invest hat dort Scheingeschäfte gemacht. Das sind Sozialisten
bitte. Die Gemeinde Wien hat die Baubewilligung gegeben und den Rohbaubescheid. Das sind bitte
keine Schwarzen im Magistrat. Lesen Sie bitte weiter durch. (Abg. Stangl: So kann man nicht arbeiten.
Ein Baubescheid ist nicht bestreitbar!) Na, Sie wollen die Wahrheit nicht haben, Sie kennen nicht die
Zusammenhänge, Sie wollen das nicht wissen. Und jetzt erläutere ich. Sie haben gesagt, um Gottes
Willen, da werden 337 Millionen Schilling eingebracht. Ja, wie wird denn ein Projekt gesichert, bitte?
Bei Baubeginn muß ich wissen, wie finanziere ich die Geschichte. Das haben die alle gemacht und
daher kam es zu dieser Zuzählung. Die Hypo hat ordnungsgemäß gehandelt, dazu muß ich mich
bekennen.
Verehrte Damen und Herren, Sie haben da sehr viele weitere Sachen gebracht. Also die Mieten sind
zu hoch, ist in diesen Raum gestellt worden. Und der Kollege Lechner - ich glaube, er war es - hat
gesagt, da sind zwei Gutachten, der Appel hat eines für ein Kreditinstitut erstellt, ob das Haus
geeignet ist, und hier für ein Bürohaus. Und innerhalb von sechs Monaten, wenn ich das richtig im
Gedächtnis habe, hat sich das Ganze um 10% erhöht. Darf ich Ihnen jetzt etwas Pikantes am Rande
erzählen. Dieser Landtag hat im Dezember die Schule Baden genehmigt mit 50 Millionen Schilling.
Und vorgestern hat der Kollege Grünzweig das Projekt in die Landesregierung bringen wollen, nicht
mit 50 Millionen Schilling, sondern mit 98 Millionen Schilling, eine 100%ige Erhöhung. Wie wird das
vertreten, meine Herren? Das ist natürlich in Ordnung, aber hier wird eine Gaunerei gesucht. Sehen
Sie, da wird man gespielt in diesem Haus? Innerhalb von sechs Monaten 100%! Wie wird das erklärt
bitte? Und ich will als Finanzreferent auch wissen, (Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das
Glockenzeichen.) wie sich diese Preise errechnen, und der Hohe Landtag wird sich damit
auseinandersetzen.
Verehrte Damen und Herren, ich darf dann ganz genau aufpassen müssen! Was wird dann
weitergehen. Also, da habe ich einmal die Beamten. Da ist ja ein Bild aufgestellt worden, die Beamten
hätten nichts zu reden. Selbstverständlich reden sie überall mit, die Techniker seit langem schon. Die
Techniker reden mit, Herr Lechner, darf ich Ihnen das sagen, dann jene, die für die Installationen
zuständig sind. Diese Techniker reden mit, es reden die Juristen mit, es reden alle mit. Wenn wir das
Haus kaufen, dann wollen wir nämlich wenigstens in diesem Stadium mitreden, damit wir am 31.
Dezember 1978 jene Einbauten vorfinden, die wir bezahlen. Mit Reden allein ist nichts zu machen,
Herr Kollege Lechner, und wenn Sie noch so apathisch daherreden. Na, und was ist jetzt weiter?
Syndikus Dr. Hierzenberger? (Abg. Lechner: Ist es beschlossen oder nicht?) Ja, das ist beschlossen
worden im Kuratorium, er ist aber bis zur Stunde nicht bestellt. Darf ich das richtigstellen, bis zur
Stunde nicht bestellt. Es ist hier die Behauptung aufgestellt worden, am 1. Jänner ist er bestellt
worden. Er ist nicht bestellt bis zur Stunde, Herr Kollege Lechner. Ich habe gesagt, es ist beschlossen,
aber er ist nicht bestellt. (Zwischenruf von links: Mit Mehrheit beschlossen?) Das weiß ich nicht, das
kann mit Mehrheit beschlossen sein, da ist ja nichts dabei. Es gibt mehrheitliche und einheitliche
Beschlüsse. Verehrte Damen und Herren, Leichtfried sagt etwas vom undurchsichtigen Geschäft. Bitte
sagen Sie konkret, was ist undurchsichtig, was haben Sie nicht bekommen? Wo bekommen Sie nicht
die Aufklärung? Bitte, das den Niederösterreichern zu sagen. Landtag und Land, heißt es da, kommen
in eine unerfreuliche Situation, Fachleute werden nicht herangezogen. Lauter Behauptungen von
dieser Stelle, die null und nichtig sind und nicht zutreffen.
Und dann hat man sogar gewachelt mit der Broschüre des Melker ehemaligen Bürgermeisters Wedl,
der Parteitag in Eggenburg wird sich damit beschäftigen, was kommt da heraus? Darf ich Ihnen
verraten, kein einziges Wort wurde dort darüber gesprochen, weil wir die Meinung vertreten, daß wir
uns in ein schwebendes Verfahren nicht einmengen sollen, weder beim Gericht noch in der
Verwaltung noch bei Parteiinstanzen. Es wird erst Ende Juni über dieses Faktum abgehandelt und
erst dann werden wir reden. Aber, Herr Kollege, Sie sagen, schaut, was da geschehen ist. Da ist eine
zweite Partei mit 1.000 Stimmen und diese ÖVP. Na, lassen Sie uns doch die Sorgen selber
austragen innerhalb der Partei. Wenn Sie glauben, dass Sie da Kapital schlagen, ich wünsche Ihnen
recht viel Glück.
Und, verehrte Damen und Herren, Sie sagen unanbringlich. Unanbringlich? Also das Haus wäre
lOO%ig angebracht worden. 30 Bewerber waren da und ich darf Ihnen noch verraten, daß ein
Kreditinstitut 390 Millionen Schilling geboten hat, erkundigen Sie sich. Fachleute der Banken, die am
letzten Samstag bei der CA-Eröffnung in Wiener Neustadt waren, die nicht meiner Fraktion
angehören, haben gesagt, da stehen unsere auf der Seife, das haben sie nicht durchschaut, daß sie
sich auf so ein Ringelspiel einlassen. Etliche Namen, hochgestellte Bankfachleute Ihrer Partei. Ich
werde sie Ihnen, wenn Sie wollen, vorstellen. Sehen Sie, das sind Sachen, worüber man nachdenken
muß, wenn man ein Feindbild entwickeln will, einen Skandal inszenieren will. Das ist in der ersten
Phase echt gelungen.
Und wenn Sie die Profil-Geschichten durchlesen, was steht denn drinnen, bitte? Daß wir 19.000
Quadratmeter kaufen um 12.500 Schilling! Wenn Sie das multiplizieren, dann sind Sie bei 237
Millionen Schilling plus Grund, plus Mehrwertsteuer, also sind Sie wieder dort. Und das haben Sie
zum Anlaßfall genommen und haben gesagt, hurra, da ist etwas passiert. Dann ist zufällig einmal eine
Notiz in der Kirchenzeitung und das nehmen Sie als Aufhänger und sagen, diese Kirchenzeitung und
so weiter. Wir bekennen uns zur freien Presse und wenn die Presse etwas schreibt, dann soll sie es
schreiben, wenn sie es verantworten kann. Wenn sie es nicht verantworten kann, muß sie auch
geradestehen. Schauen Sie, das sind Sachen, die sind geschrieben und daher haben Sie es gelesen.
Aber mir hat ein Journalist gesagt, von wo er gewisse Informationen bekommt. Die kommen nicht aus
dem ÖVP-Lager. Sehen Sie und da haben Sie aufbauen wollen, ja, da haben Sie aufbauen wollen.
Und jetzt sehen die Kollegen, die Geschichte geht nicht auf, da gibt es keinen Skandal, da gibt es
nichts zu verschweigen, da gibt es keine Parteispende.
Der ÖAAB hat gewisse Betriebe, selbstverständlich. Der ÖAAB hat 100.000 Mitglieder und ein Kapital
von einer Million Schilling, also jedes Mitglied 10 Schilling. Und das bekennen wir nach außen, wir tun
nicht versteckenspielen, daß irgendwer die Million nehmen muß, sondern wir legen sie auf den Tisch,
wir bekennen uns dazu. Jeder in diesem Staat kann Eigentum haben, jeder in diesem Staat kann
Betriebe haben und jeder in diesem Staat kann Geschäfte machen, wenn sie gesetzlich vertretbar
sind. (Beifall bei der ÖVP.) Und da wollen Sie aufbauen jetzt, hurra, der ÖAAB! Verehrte Damen und
Herren, daher glaube ich, daß die Spekulatin in Nichts zerrinnt, daß nur die Verdächtigungen und die
unterschwelligen Sachen bleiben.
Ich brauche nur den heutigen Kurier zu lesen und da muß ich fragen, warum ich nichts gehört habe
vom Kollegen Grünzweig, wenn ich lese, daß er hier folgendes gesagt hat – ich zitiere wortwörtlich:
„Für die SPÖ-Mannschaft ist es ein Skandal, der so ein bisschen nach Müllner duftet. Nur sagen darf
man es nicht.“ Ja, warum denn nicht, bitte? Wenn es einer ist, dann aufzeigen! Kulturlandesrat
Leopold Grünzweig zwischen Tür und Angel: „Na ja, wissen täte man schon viel, aber es ist so schwer
beweisbar.“ Das sind doch bitte Hiebe unter der Gürtellinie, das kann doch nicht der politische Stil in
diesem Lande sein nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der
ÖVP.)
Na, und jetzt geht es weiter. Was ist mit der Milliarde, bitte? Hier hat Landeshauptmann Maurer glaube
ich vor einigen Wochen erklärt, jawohl, die kommt in die niederösterreichische Wirtschaft, damit eben
die Aufträge vorhanden sind. Und er hat konkrete Vorschläge gemacht. Ich wiederhole, Maurer hat
Vorschläge gemacht, auch wenn Sie sagen ein Plauscherl. Uns ist die Investition in Niederösterreich
und die Arbeitsplatzsicherung viel zu ernst, als daß wir nur ein Plauscherl machen, meine Damen und
Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Viel zu ernst. Ich habe bei der Enquete in Laa vorgeschlagen, daß wir
unsere Arbeitsplatzsicherungsprämien von 14.000 und 20.000 auf 50.000 erhöhen, wenn der Bund
dasselbe gibt. Und im Dezember haben wir den Bund ersucht, schriftlich ersucht, er soll mithelfen.
Nicht einmal eine Antwort haben wir bekommen bis heute. (Abg. Leichtfried: In Niederösterreich ist
ohnehin das Geld übriggeblieben. Sie haben es gekürzt!) Da schau her! Herr Kollege, ich habe immer
geglaubt, Sie sind ein Abgeordneter des Landes. Warum gehen Sie nicht mit, daß der Bund dasselbe
tut dort in den Grenzregionen. Nein, da tun Sie nichts, meine Herren. (Abg. Romeder: Androsch mit
der leeren Tasche!) Na, wie schaut es denn aus mit der Milliarde? Darf ich folgendes wiederholen,
damit ich auch Ihren Unmut zufriedenstelle: Sie haben erwähnt, der Landeshauptmann Maurer hat
gesagt, das heurige Budget ist um 400 Millionen Schilling mehr aufgefettet, um Investitionen
durchzuführen. Das nehme ich weg, bitte, damit Sie nicht wieder etwas zum Kritisieren haben. Und da
lese ich Ihnen jetzt etwas vor. „Was will die SPÖ", am 27. 4. 1978 unterschrieben von den Kollegen
Czettel und Grünzweig. „Was will die SPÖ? Die SPÖ schlägt vor, ein
Fünfjahresinvestitionsförderungskonzept auszuarbeiten, demzufolge in den Jahren 1978 bis
einschließlich 1982 über die bisherigen Investitionsausgaben des Landes hinaus zusätzlich insgesamt
eine Milliarde Schilling aus Budgetmitteln der Investitionsförderung im Bereich Industrie, Gewerbe,
Fremdenverkehr, Landwirtschaft zugeführt werden soll. Dieses Investitionsförderungskonzept soll
vorwiegend der Überwindung wirtschaftlicher Strukturschwächen des Landes dienen." Na, da sehen
Sie, daß die Zusammenarbeit in der Regierung klappt, wir haben uns echte Gedanken gemacht. Ja,
da lacht er der Czettel, echte Gedanken gemacht, wie werden wir investieren? Rasch bitte, früher als
in fünf Jahren, darf ich Ihnen das auch sagen. Früher als in fünf Jahren; weil wir 50.000 Arbeitsplätze
brauchen. Sie alle wissen, daß sehr wenig investiert wird zur Zeit. Wir haben kein Wellental, aber wir
haben eine derartige Lustlosigkeit der gesamten Wirtschaft und da sind sicher nicht nur wir schuld.
Oder wollen Sie auch sagen, die ÖVP? Wir haben auf Bundesebene seit dem Jahre 1970 nicht die
Verantwortung, sondern das ist eine SPÖ-Alleinregierung. Schauen Sie, da hat der Kollege Schneider
eine PRO-INDUSTRIE-Aktion ins Leben gerufen, der Kreditapparat stellt 900 Millionen Schilling zur
Verfügung und das Land gewährt die Zinsen. Allein in den nächsten fünf Jahren brauchen wir für die
Zinsengewährung für diese Post und Sparte 66 Millionen Schilling. (Abg. Lechner: Heuer haben wir 6
Millionen gebraucht!) Zweitens haben Sie heute eine MERKANTIL-Aktion beschlossen, darf ich Ihnen
sagen, daß wir dafür in einem Jahr wieder 12,5 Millionen Schilling brauchen. Eine
Fremdenverkehrskreditaktion bitte, Volumen 130 Millionen Schilling an Budgetmitteln und 26 Millionen
Schilling Zinsenzuschüsse. Ich will Ihnen nur die echten Ziffern und Zahlen geben. Im Landtag haben
Sie die Aufstockung der Finanzsonderaktion von 1,2 Milliarden Schilling auf 1,5 Milliarden Schilling,
einen 5 %igen Zinsenzuschuß auf 5 Jahre für diese 300 Millionen Schilling, das sind 75 Millionen
Schilling. Mit der Verbesserung auf dem Gebiete der Hausstandsgründung wird sich der Hohe
Landtag demnächst beschäftigen. Na, das sind 125 Millionen Schilling. Dann zusätzliche Maßnahmen
auQ dem Gebiete der Wohnbauförderung. Wir sehen, daß tausende Fälle nicht erledigt sind, und
werden ganz kurzfristig 250 Millionen Schilling hineingeben. Wenn Sie jetzt nur das zusammenzählen,
so haben Sie rund 700 oder 750 Millionen Schilling, daß ich nicht etwas Falsches sagen. Na, und
dann weiter bitte. Im Rahmen der Budgetausweitung in den nächsten fünf Jahren werden wir uns ja
auseinandersetzen müssen mit zusätzlich ... (Abg. Lechner: 130 Millionen sind nicht zusätzlich, die
gab es noch jedes Jahr!) Herr Kollege sagen Sie das nicht so lautstark an diesem Rednerpult, daß der
Bund auch zusätzlich was tut. (Abg. Lechner: Sie reden ja von zusätzlich! - Abg. Leichtfried: Wir reden
von der Milliarde in Niederösterreich!) Und jetzt kommt der Schul- und Kindergartenfonds, da werden
wir etwas Zusätzliches hineinpumpen, kurzfristig bitte. Wir werden für den landwirtschaftlichen
Wegebau, Wasserbau, Wohnbau und den Schulbau sehr rasch etwas dazugeben. Wir werden dem
Gemeindeinvestitionsfonds helfen und wir werden Investitionen rasch tätigen müssen auf dem
Gesundheitssektor und auf dem Sozialsektor. Wenn Sie das ganze hernehmen, verehrte Damen und
Herren, auch Altenheimbauten, dann werden Sie ganz kurzfristig die Milliarde Schilling, die Sie so
lautstark verlangen, haben. Wir machen keine Luftgeschäfte. Es kommen keine leeren
Ankündigungen, sondern was gesagt wird, wird gehalten im Interesse der Bevölkerung und im
Interesse des Landes. (Beifall bei der ÖVP.)
Und daher, verehrte Damen und Herren, eine Bitte. Müssen diese Untergriffe getätigt werden?
Müssen diese Verdächtigungen in den Raum gestellt werden, daß jene Männer, die wie ich glaube
verantwortungsbewußt eine saubere Finanzpolitik, verantwortungsbewußt eine saubere
Landesführung getätigt haben, nun in der Öffentlichkeit hingestellt werden, als wären sie Gauner
(Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer sagt denn das?) Herr Kollege, Czettel, (Unruhe bei der
ÖVP.) was sollen Sie denn sonst damit erreichen. Ich könnte Ihnen, verehrte Damen und Herren, an
Hand von vielen Beispielen belegen, der Mehrheitsfraktion in diesem Lande ist es darauf
angekommen, die Probleme zu lösen und wir haben sie gemeinsam gelöst. Wir haben die Strukturen
verändert und mit Unterstützung aller Niederösterreicher sind wir auf vielen Gebieten die Nummer eins
geworden. Nicht durch das Streiten, sondern durch das Arbeiten, durch das gemeinsame Arbeiten.
Und jetzt muß ein Jahr vor der Wahl diese Gemeinsamkeit verlassen werden?
(Landeshauptmannstellvertreter Czettel: Wer verläßt sie denn?) Na, was war denn da heute
festzustellen? (Abg. Dr. Brezovszky: Sie haben selbst gesagt, der Landeshauptmann ist
abgesprungen!) Schauen Sie, tun Sie mir das nicht in den Mund legen. (Abg. Dr. Brezovszky: Die
Presse schreibt das!) Schauen Sie, ich bin ein Zeitungsleser (Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das
Glockenzeichen.) und akzeptiere, was in der Presse steht, aber lassen Sie mich auch etwas sagen.
Ich glaube, wir sollten in diese Gemeinsamkeit zurückkehren, denn von nichts wird wieder nichts. Wir
sind stolz bei den Sonntagsreden, Agrarland geblieben, Industrieland geworden, Sozialland geworden
zu sein. Verehrte Damen und Herren, wenn die Bevölkerung von Niederösterreich das Theater heute
angehört hätte, dann glaube ich, müssten viele Wähler zweifeln, ob diese Gangart die richtige ist. Wir
glauben, daß hier sehr verantwortungsbewußt gehandelt wurde. Die Fakten wurden auf den Tisch
gelegt, sie sind transparent. Wenn Sie etwas wissen wollen, schauen Sie nach. Aber Herr Kollege,
Ihnen kann ich geben, was ich will, Sie sagen, nichts haben Sie. Da hört sich alles auf und die ÖVPFraktion ist der Meinung, daß diese rund 900 bis 1.000 Dienstnehmer, so viele werden es sein, in
moderne Büroräumlichkeiten kommen. (Abg. Dr. Brezovszky: Haben Sie mich widerlegt?) Aber nicht
nur versprechen, in zehn Jahren. Im Jahre 1979 kommen sie dorthin! Es gibt unendlich viele Wünsche
aus der Beamtenschaft und die Beamtenschaft dieses Hauses wird es zu würdigen wissen und auch
die Niederösterreicher, wenn sie nicht mehr in 13 und 14 Dienststellen in Wien herumirren, sondern
nur in eine zentrale Dienststelle gehen. Entweder hier in die Herrengasse mit den umliegenden
Gebäuden oder in der Operngasse.
Und noch etwas, damit es nicht untergeht. Es wurde von den Mieten gesprochen und da hat es
geheißen - ich glaube, der Lechner hat es gesagt -, 180 Schilling müssen wir zahlen in einem Fall. Wir
zahlen schon über 200 Schilling für einen Quadratmeter bitte. Wir zahlen jährlich 10 Millionen Schilling
Miete und hätten wir die Traungasse angemietet, wären weitere 5 Millionen dazugekommen. 15
Millionen Schilling, das heißt, in 14 Jahren haben wir allein durch die Miete den Kaufpreis abgegolten.
Und wenn Sie das auch nicht gelten lassen wollen, dann muß ich sagen, ich kann als Finanzreferent
nur die nackten Ziffern und Zahlen auf den Tisch legen und bitten, diese Ziffern und Zahlen zu
überprüfen und nicht hinter jeder Tat, die gesetzt wird, etwas Unehrenhaftes zu sehen. Dagegen muß
ich mich in aller Form und in aller Öffentlichkeit verwahren und ich kann nur sagen, wir sind nach wie
vor der Auffassung, daß es hier um ein gutes Bürohaus geht, dass unsere Bediensteten dankbar in
dieses Bürohaus einziehen und daß letztlich, verehrte Damen und Herren, alle wieder froh sein
werden, daß das Problem, das 60 Jahre lang diskutiert wurde, nun endlich gelöst ist. (Beifall bei der
ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel.
Landeshauptmannstellvertreter CZETTEL: Meine Damen und Herren! Es kommt ja bei Debatten in
diesem Haus immer wieder vor, daß manche Redner in ihrer Argumentation Ursachen und Wirkungen
nicht richtig unterscheiden. Kollege Ludwig, eine Klarstellung: Daß wir überhaupt eine
Amtshausdebatte haben, die seit Monaten latent dahinbrennt und heute halt einen Höhepunkt erreicht
hat, dafür können wir Sozialisten wirklich nichts. Ich behaupte hier und werde es gleich nachweisen,
schuld daran ist der Herr Landeshauptmann. Man muß es aussprechen und nicht heute so tun, als
würden wir da jetzt - wie haben Sie gesagt - riesige politische Absichten verfolgen. Also gut, eine
Partei kann ja politische Absichten verfolgen. Aber wenn Sie mir jetzt gesagt haben und unseren
Rednern da in die Schuhe schieben, daß wir jetzt den Landeshauptmann und seinen Stellvertreter wie hat es geheißen - der Gaunerei bezichtigen wollen, gut dann reden wir über das. (Abg. Dr.
Bernau: Habe ich nicht gesagt!) Kollege Bernau, ich danke für den Versuch, mich der Gaunerei zu
bezichtigen. Ich argumentiere auf der gleichen Ebene, auf der soeben argumentiert worden ist. Ich will
das nur klarstellen, meine Herren, seien Sie heute nicht so zimperlich, aus einem ganz bestimmten
Grund.
Herr Landeshauptmann, wir sind jetzt zehn Jahre miteinander in der Landesregierung und jetzt
ermahnen Sie uns zur Zusammenarbeit, die angeblich gestört ist. Ich muß das noch einmal in
Erinnerung rufen. Der Herr Landeshauptmann hat damals, als er diesen Alleingang unternommen hat,
als Begründung angeführt, wir haben jetzt eine schreckliche wirtschaftliche Situation und es müssen
durch dieses Opfer einen entscheidenden Beitrag des Landes zur wesentlichen Belebung bringen.
Noch weiter ist er gegangen, ich könnte das alles zitieren. Er hat sogar auf ein Argument, daß doch
die Beamten diese Räume brauchen, sehr mutig geantwortet und gemeint, na ja, das Schicksal der
Arbeitslosigkeit ist härter als schlechte Arbeitsplätze. Ich bringe jetzt die ganze Auseinandersetzung
auf einen einfachen Nenner, Herr Landeshauptmann. Wir haben damals erklärt, wir könnten es uns
leicht machen, für uns ist die ganze Debatte um das neue Landhaus erledigt. Grünzweig hat gesagt,
er glaubt dem Maurer nichts mehr, ich habe gesagt, Schluß, Ihr könnt machen, was Ihr wollt,
beschließt dieses Amtshaus, mit uns braucht Ihr nicht zu rechnen. Ich rede heute für unsere politische
Ordnung, ich lasse also allen Background, der emporgewirbelt wurde, beiseite; ich argumentiere mit
dem gleichen Argument, mit dem der Herr Landeshauptmann im Oktober argumentiert hat. Wir haben
zur Zeit wahrhaftig andere Sorgen, als ein neues Amtshaus in Niederösterreich oder in Wien zu
bauen.
Und jetzt dieser Versuch, Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, mit dieser Rechnung das
gutzumachen wollen. Der Landeshauptmann hat ja wirklich - auch in der Regierung hat er es gesagt,
Ihr wart ja alle dabei - von den ersparten Baukosten - nicht das, was wir ohnehin alle Jahre mehr
vorsehen müssen für die Wirtschaft, wie das jetzt so dargestellt worden ist -, dem Erlös aus dem
Grundverkauf und dem ersparten Zinsenertrag gesprochen. Er hat in einer lockeren Stunde gesagt,
daß das sogar mehr als eine Milliarde ist; ich habe das auch nachgewiesen, ich will ihn da gar nicht so
beim Wort nehmen, das war wahrscheinlich ein Fehler, sodaß er gleich nachher im Protokoll diese
Korrektur durchgeführt hat. Aber da ist es ja um mehr gegangen als um das, was da jetzt gesagt
worden ist, nämlich zusätzlich zu Beginn des Jahres um den Betrag, der dadurch frei wird, daß wir
eben das Amtshaus nicht bauen. (Landesrat Bierbaum: Was heißt zusätzlich? Das ist das, was man
mehr gibt!) Aber mein Herr, Sie wissen doch genau, was dann passiert ist. Und Sie wissen genau,
dass es damals - die Ursachen sind jetzt sekundär - aus Emotion geschehen ist, und das werfe ich
Ihnen jetzt vor. Nur um Ihrer Partei einen Vorteil zu verschaffen, haben Sie damals versucht, mit
dieser Erklärung ein Wahlkampfklima zu schaffen und jetzt werfen Sie uns das vor. (Beifall bei der
SPÖ.)
Eine zweite Angelegenheit, Herr Landeshauptmann, die ich heute einmal klarstellen möchte. Damals
hat der Landeshauptmann auch öffentlich erklärt, daß die Landesregierung darüber unterrichtet
worden ist – wie steht es so schön auch im Rundfunk-Interview -, daß bereits Interessenten da sind,
was die Verwertung des Grundstückes betrifft. Kollege Leichtfried hat schon darauf hingewiesen. Er ist
sogar so weit gegangen, daß er gesagt hat, soweit man es jetzt überblicken kann, gibt es hier fast
bindende Zusagen. Ich hoffe, er redet noch, vielleicht kann man heute wirklich hören, wer im Oktober
vorigen Jahres schon da war und welche bindenden Zusagen für die Verwertung des Grundes
vorlagen. Gerüchte sind nämlich auch eine Reihe gelaufen, daß es die Hypothekenanstalt wäre und
daß die Geschäftemacherseite jetzt an die Oberfläche gekommen ist. Vielleicht kann man diese
Klarstellung, Herr Landeshauptmann, einmal hören. Er muß damals ja gewußt haben, wer diese Leute
sind, die jetzt dieses Grundstück verwerten. Das ist das zweite.
Und nun das dritte. Meine Herren, Sie regen sich soviel auf. Ich habe heute nichts anderes gemacht,
als die Baubehörde in Wien angerufen. Ich war der Meinung, irgendwer in dem Amt wird doch
wenigstens bei so einer Streiterei, noch dazu, wo man Beamte hingeschickt hat, dieses Bürogebäude
zu besichtigen, auf die Idee gekommen sein, zu fragen, wie schaut denn das bei der Baubehörde
aus? Ich habe heute authentische Auskünfte von der zuständigen Abteilung der Baubehörde
bekommen. Auskunft eins: Eine Besichtigung hat ergeben, daß dort ein Bau vor sich geht, der nicht
den Plänen entspricht, die die Grundlage für die Baugenehmigung gewesen sind. Ich bitte Sie, prüfen
Sie das. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zug um Zug, bitte!) Ich teile das nur mit, ich bin ja
gar nicht verantwortlich, ich hätte vorausgesetzt, Sie hätten das vorbereitet.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Zug um Zug, bitte!) Der Bauherr wurde beauftragt, zunächst
einmal Auswechslungspläne zu bringen. Ich wurde zweitens von einem Umstand informiert, der ein
bisse1 lustig klingt, aber vielleicht eine sehr ernste Bedeutung für das Haus haben kann. Auch nicht
mein Kaffee. Der Mann hat dort, glaube ich, bei einem Stiegenhaus durch vierzehn Geschoße jede
Stufe zu hoch gebaut. Das ist nicht reparabel. Die Verordnung schreibt eine bestimmte Maximalhöhe
vor, da kann keiner Dispens erteilen, denn rutscht einer auf der Stiege aus, und bricht sich den Fuß,
würde die Baubehörde wegen Nichteinhaltung der baubehördlichen Bestimmungen belangt.
Ja, meine Herren, ich weiß, für Sie ist das uninteressant. Der Herr Landeshauptmann sagt ja selber,
das ist wurscht. Ich schaue nur ins Grundbuch, brauche nur ein Gutachten, wozu ich auch noch etwas
sagen werde, und alles herum interessiert mich nicht. Ich sehe darin nur ein Kriterium, in welcher Art
hudri-wudri und wischi-waschi Eile Sie das Ganze betrieben haben. Als Gemeindeaufsichtsreferent
und zugleich als der Behördenvertreter des Baurechtes in diesem Land könnte ich auf eine Prüfung
nicht verzichten. Wenn zu mir eine Aufsichtsbeschwerde kommt, die ich überprüfen muß, verlangt
man von unserem Beamten, daß sie alles bis ins Kleinste überprüfen. Und da geht jetzt so ein
Geschäft vor sich, wo man darauf verzichtet.
Ich werde jetzt zu dem dritten Gutachten Stellung nehmen, damit das klargestellt wird und damit da
keine unnötigen Verdächtigungen, auf Sie bezogen, angestellt werden können. Ich bin gestern auf die
Idee gekommen zu fragen, wo denn dieser berühmte Sachverständige, den ich gar nicht persönlich
kenne und den ich - ich weiß, wie gefährlich das ist, wenn man über einen Menschen so etwas sagt gar nicht in ein schiefes Licht bringen will, ähnliche Aufgaben schon erfüllt hat. Da habe ich gehört, bei
der Länderbank. Bitte, damit das gleich klargestellt wird, ich habe den Generaldirektor angerufen, ob
ich dieses Gutachten haben kann. Das ist noch gar nicht so lange her, das war vor der Jahreswende,
vor einigen Monaten. Und er gibt mir das Gutachten, ich habe es hier. Dieser Vergleich, den mein
Freund Lechner angestellt hat, ist überprüfbar. Ich glaube gar nicht, daß manipuliert worden ist. Es ist
für mich unfaßbar, daß man sich da wen nimmt, nur weil er kritisiert hat, von dem man weiß, daß er,
wie das auch durch die Stempel jetzt während der Debatte zutage getreten ist, selber gar kein
gerichtlich beeideter Sachverständiger ist. Das haben wir auch nicht gewußt, meine Damen und
Herren. Wie Freund Grünzweig in der Parteienverhandlung gefragt hat, ob Sie nicht auf die Idee
gekommen sind, ein zweites Gutachten einzuholen, hat der Dr. Bernau gemeint, selbstverständlich,
machen wir. Und da hat der Landeshauptmann gesagt, wir haben es schon getan, wir haben gleich
den Appel genommen. Das war Ihre Erfindung! Ich weiß, daß der Herr sicherlich, wenn er hört, was
wir ihm hier vorwerfen, seine Konsequenzen ziehen wird. Und ich fordere ihn von dieser Stelle sogar
dazu auf, denn da geht es ja um mehr, meine Damen und Herren. Aber wir teilen Ihnen heute mit, was
da geschehen ist. Seien Sie froh, daß wir Ihnen das mitteilen, schimpfen Sie uns nicht zusammen
deswegen, weil wir uns offensichtlich mehr den Kopf zerbrochen haben als Sie über dieses
Rechtsgeschäft, das hier stattfinden soll.
Und nun das letzte, was ich noch sagen möchte, es muß ja ausgesprochen werden, Nämlich die Art,
wie es der Herr Landeshauptmann macht, ganz gleich, was es in letzter Zeit ist, den drohenden Finger
zu erheben und zu sagen, wehe, wenn Ihr da nicht die Zusammenarbeit, sondern die Konfrontation
wollt. Ja, was haben wir denn wirklich angestellt? Klar war bis jetzt, daß Sie mit der Zustimmung der
Sozialistischen Partei in dieser Frage gar nicht rechnen konnten. Wenn wer unter Ihnen sitzt, der nach
dem, was der Herr Landeshauptmann am 3. Oktober angestellt hat, noch geglaubt hat, wir gehen
noch einmal mit Ihnen in dieser Frage mit, der war ein kleiner Illusionist.
Sie und wir könnten es einfach machen: Wir haben zur Zeit andere Sorgen. Oder einfacher formuliert:
Von der Dringlichkeit her brauchen wir jetzt viel mehr Initiative und Kraft zur Sicherung der
Arbeitsplätze als zur Errichtung neuer Bürogebäude. Da sind wir uns, glaube ich, einig. (Beifall bei der
SPÖ. – Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Eben da spür’ ich nichts. Da spüre ich keine Kraft. Wo
ist die?) Und ich könnte mir vorstellen, Herr Landeshauptmann Maurer, daß diese Drohung an uns,
keine Zusammenarbeit, bei Gelegenheit wieder zurücktönen wird, soweit kennen wir uns. Ich traue mir
zu sagen, Herr Landeshauptmann, wenn in den letzten Jahren einer abgesprungen ist und wiederholt
die Kurve aus der Zusammenarbeit genommen hat, dann war es der Landeshauptmann von
Niederösterreich.
Diesen historischen Vorwurf kann ich Ihnen in dieser Stunde nicht ersparen. Daher hat er das
moralische Recht verloren, bei so einer hitzigen Auseinandersetzung uns zu mahnen, wir sollten bei
der Stange bleiben. Kommt Ihr wieder zurück auf die Basis. Ich kann eines sagen: Wenn man mit dem
Tempo, mit dem dieses Thema, dieser Kauf, weg mit hudri-wudri, erledigt wird und mit der Kraft, mit
der da stundenlang über etwas gestritten wird, von dem die Leute nur den Eindruck kriegen, um
Gottes Willen, was ist da los, wenn man mit dieser konzentrierten Energie an die Erfüllung der
wirtschaftspolitischen Aufgaben gehen würde, hätten wir wirklich dem Land mehr gedient als den paar
Spekulanten, die ein Geschäft machen wollen. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Maurer.
Landeshauptmann MAURER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte
nur einige Klarstellungen hier vornehmen, weil da immer Ausdrücke in den Raum gestellt werden, die
sogar sehr schön klingen. Ich kann mir vorstellen, dass es bei der Presse zum Beispiel sehr schön
klingt, wenn man ihr das hinwirft und sagt, da gibt es einen Maulkorberlaß. Sehr schön, wunderbar,
Maulkorberlaß! (Landesrat Grünzweig: Eine Weisung gibt es!) Das ist etwas anderes. Hier ist aber das
Wort gefallen, ich erinnere mich genau. Bitte sehr, ich habe der Regierung berichtet, zweimal, daß ein
Komitee unter meinem Vorsitz erstellt wird. Ich habe die Personen genannt, die ihm angehören, und
vertrete die Auffassung dabei, daß sie in diesen Fragen natürlich mir unterstehen. Ja, das kann doch
nicht wahr sein, dass dieser Kreis zwar mir untersteht, daß ich die Verantwortung trage, aber vom
politischen Referenten, aus dessen Referat er ist, dann Weisungen bezieht. Das kann doch nicht
möglich sein, Herr Landesrat. (Abg. Dr. Brezovszky: Herr Landeshauptmann, das steht in der
Landesverfassung!) Ich werde mir das genau anschauen, Herr Abgeordneter! Wir werden uns das
genau anschauen. Jawohl, ich habe diesen Beamten die Weisung erteilt, daß sie in diesen Fragen mir
unterstehen. Ich nehme auch jetzt noch an, daß sie unsere Ansicht auch im Sinne der Verfassung, im
Sinne der Geschäftsleitung, im Sinne der Berichterstattung der Regierung als einen Beschluß
auffassen, der zur Kenntnis genommen wurde, oder müssen wir es reparieren. Ich werde es genau
prüfen. (Landesrat Grünzweig: Dann müssen wir reparieren!) Herr Landesrat, ich werde genau prüfen,
ob das den Gegebenheiten entspricht. Wenn ich eine Weisung gegeben habe, die nicht richtig ist,
nehme ich sie wieder zurück. Das sage ich ganz ernsthaft. Ich meine aber, das ist nicht die Frage,
denn sonst wäre in der letzten Regierungssitzung wahrscheinlich das, wie Sie gesagt haben, zur
Sprache gekommen. Das ist der sogenannte Maulkorberlaß, der hier besteht. Anders kann es ja auch
nicht sein, meine Damen und Herren, denn hier geht es ja um die Überwachung und da sind gar keine
Geheimnisse an und für sich. (Landesrat Grünzweig: Was haben Sie denn zu verbergen?) Moment,
ich komme schon noch darauf, warum das geschehen ist. Sehen Sie, es kann doch nicht so sein, daß
hier ein Beratungskomitee vorhanden ist und von einzelnen Komiteemitgliedern Äußerungen in der
Öffentlichkeit gemacht werden in verschiedene Richtungen. Ich bin heute schon ein bisserl vorsichtig,
insoferne, als es dann Halbwahrheiten gibt, Halbwahrheiten, die von Ihnen ausgehen. Da muß man
vorsichtig sein und ich bin auch sehr vorsichtig geworden, Herr Landesrat. Es ist Ihr gutes Recht, daß
Sie vorsichtig sind, Sie haben es hier zum Ausdruck gebracht. Ich bin es auch und deshalb habe ich
wohlweislich gesagt, moment, das ist meine Angelegenheit, der Regierung wurde berichtet, es wurde
akzeptiert und dieses Komitee untersteht natürlich mir. Und nun werden wir prüfen, ob es hier ein
Weisungsrecht gibt oder keines, ob es der Geschäftsordnung entspricht oder nicht. Da kennen wir gar
nichts. Wenn sich ergibt, daß das nicht möglich ist, werden wir einen anderen Weg gehen, das sage
ich hier ganz offen. Um diese Frage gleich auszuräumen, sage ich das auch hier vor der Presse, weil
viele Interesse haben, daß jeder hier Auskunft erteilt. Im wesentlichen geht es ja bei den Beratungen
um die Raumeinteilung und um die Überwachung der Baumaßnahmen, die noch durchzuführen sind,
wie Ludwig das hier zum Ausdruck gebracht hat. Sonst um gar nichts, nicht um Gutachten und ich
weiß nicht was. Darum geht es in diesem Komitee überhaupt nicht, sondern um die Vorhaben, über
die ich auch der Regierung berichtet habe. Bitte schön, ich bin auch gerne bereit, jeweils der
Regierung Rede und Antwort zu stehen, was in dem Komitee geschieht. Da ist ja nichts zu verbergen.
Was anderes soll verhindert werden, und das habe ich auch hier zum Ausdruck gebracht. Herr
Landesrat, ich denke doch, Sie gehen um einen Schritt zu weit. Sie sagen das in aller Ruhe, so um
die Kurve sprechen Sie aber von einem Gesinnungsdruck. Ich bitte, mir den Gesinnungsdruck hier zu
erklären, mir zu sagen, was man darunter versteht. (Landesrat Grünzweig: Ja, ja!) Ja, ich hätte es halt
gerne gewußt. Was versteht man denn darunter? Was heißt hier Gesinnungsdruck? Wer fühlt sich
hier diesem Gesinnungsdruck und derlei Dingen mehr ausgesetzt? Das hätte ich wirklich gerne
gewußt. Das ist eine Verdächtigung, die hier zum Ausdruck gebracht wird, wohl mit lächelnder Miene,
aber sie entbehrt nicht der Härte in ihrem Inhalt. Ich habe das schon genau durchgehört, Herr
Landesrat.
Ich weiß nicht, einer der Herren Abgeordneten hat ganz kalt hier gesagt, in der Regierung hätte ich
berichtet, daß dieses Grundstück 500 Millionen Schilling wert ist. Ich bitte, mir zu sagen, wer von den
Regierungsmitgliedern diesen Bericht gehört hat. Das würde mich wirklich interessieren. Nicht einmal
Vertreter der Presse haben das gehört, obwohl es ein Journalist geschrieben hat, was ich ja nicht
verhindern kann. Ich habe von dem Wert des Baugrundes gesprochen, der dann auf 180 Millionen
Schilling geschätzt worden ist. über die Interessenten gebe ich gerne Auskunft. Also bitte, die
Universale hat sich interessiert, aber sehr ernstlich waren wir mit der Porr soweit, die großes Interesse
gehabt hätte. Letzten Endes ist es dann an dem sehr hohen Grundpreis gescheitert. Auch anderen
Baufirmen, die mir geschrieben haben, war der Grundpreis bei diesem Grundstück zu hoch, das darf
ich offen sagen. Zweitens stellen sich die meisten dieser Firmen vor, daß wir einen Teil der Räume
dann zurückmieten. Das war auch eine Sache, mit der wir uns in der Regierung befaßt haben. Einmal
haben wir darüber geredet, ob wir nicht die Absicht haben, Räume wieder zurückzukaufen; natürlich
habe ich diese Frage mit Nein beantwortet. Die Verhandlungen mit diesen Firmen sind daher
gescheitert, weil sie sich vorgestellt haben, einen Teil der Räume würde das Land zurückmieten. Hier
war ich natürlich nicht einmal bereit, eine Rückmietung in Aussicht zu stellen, weil es für mich jetzt
eine grundsätzliche Bindung gibt.
Nun bitte zu dem Fachgutachten Appel. Ich habe schon in einem Pressegespräch zum Ausdruck
gebracht, daß ich auf den Professor Appel gar nicht gekommen wäre. Aber er hat angeblich ein
Gutachten erstellt; ich habe es nicht gekannt, ich habe es nicht verlangt, ich kann es ja auch nicht
verlangen, sondern ich will ein eigenes Gutachten haben vom Professor Appel. Die Damen und
Herren, die bei meiner Pressekonferenz damals dabei waren, werden sich erinnern: Als der Vorwurf
erhoben wurde, da gibt es ein negatives Fachgutachten über den Bau, habe ich damals spontan aus
dem Stegreif gesagt, das mag schon sein, aber es ist ein gewaltiger Unterschied bei der Beurteilung
der Trennwände und vieler dieser Dinge mehr, überhaupt bei der Beurteilung eines Hauses, ob es für
einen Bankbetrieb in Anspruch genommen wird, oder ob es für einen Amtsbetrieb in Anspruch
genommen wird. Das verändert doch die Situation ganz wesentlich. Ich gebe ja einem Fachgutachter
den Auftrag und ich habe nur gesagt, für welche Zwecke diese Beurteilung durchgeführt werden soll,
für den Amtsbetrieb, den wir ohne Repräsentationsräume und dergleichen mehr für das Land
benötigen. Und dieses Gutachten, Herr Abg. Brezovszky, lag dann vor. Mit dem habe ich es zu tun,
ich habe kein anderes in der Hand gehabt. Der Architekt Appel wird es schon wissen, ich weiß es
nicht, warum der die Beurteilung in einer anderen Form vorgenommen hat, gewisse Kriterien für die
Bank anders eingeschätzt hat als für den Amtsbetrieb. (Zwischenrufe von Zinks: Warum streicht er
dann?) Was heißt, warum streicht er? Schauen Sie, die EDV-Anlage, darf ich Ihnen das ganz offen
sagen, hätte hier eingebaut werden müssen, so wie sie auch drüben eingebaut wird, weil ja drüben
die Vorsorge dazu nicht getroffen wurde. Daher war dasHaus so einzuschätzen, wie dieses Gutachten
aussagt. Den Inhalt des Gutachtens habe ja nicht ich erstellt, sondern den hat der Professor Appel
erstellt.
Wenn der Vorwurf gemacht wird hier entspricht einiges nicht dem sogenannten Alserbacherlaß,
könnten wir reden und streiten, ob der Alserbacherlaß wirklich im Sinne der Verfassung richtig ist.
(Abg. Dr. Brezovszky: Noch gilt er!) Das ist ein Beschluß, das ist schon in Ordnung, wir haben aber
auch schon geredet in der Regierung, ob er wirklich richtig ist. (Landesrat Grünzweig: Nur für die
Sozialisten gilt er nicht?) Die Auflagen, die sich der Landtag gegeben hat, kann er in
Einzelbeschlüssen auch abändern. Letzten Endes geschieht das auch, meine Damen und Herren, in
der Regierung, und zwar bei den verschiedensten Anlässen. Ich möchte sie heute nicht besonders
aufzählen, aber es geschieht. Richtlinien werden in Einzelfällen von der Regierung, die diese
Richtlinien beschlossen hat, abgeändert. Ich halte das an und für sich für richtig.
Hier wurde auch zum Ausdruck gebracht, es sei eine große Chance versäumt worden. Ich weiß nicht,
was für eine. Dezentralisierung irgendwohin? Dieses Rezept hat mir bis heute noch keiner gesagt, wie
diese Dinge laufen könnten, Herr Landesrat, (Landesrat Grünzweig: Ich habe ja gar nicht darüber
geredet!) wenn man einzelne Referate, ich denke an den Wohnbau, nach Klosterneuburg legt, die
Straßenbauabteilung nach St. Pölten und irgendeinen anderen Teil nach Wr. Neustadt. Wie die Dinge
dann laufen könnten, ist mir unerklärlich. Eines steht fest und das hat der
Landeshauptmannstellvertreter Czettel auch hier bestätigt, oder Landesrat Grünzweig hat es gesagt:
Wir haben uns geeinigt, daß die Gründung einer Landeshauptstadt im Sinne einer Verlegung der
Amtsräume und der Regierung in der ferneren Zukunft liegt. Das können wir nicht beurteilen, daher
muß etwas anderes geschehen. Und jetzt waren wir schon nahe bei der Anmietung, die nicht wenig
Geld gekostet hätte, die Beträge sind hier bereits genannt worden. Bei angemieteten Räumen muß
man investieren, ohne Investition geht das nicht, das ist nicht möglich, weil sie fast nackt und leer sind
und umgeändert werden müssen. Und dann habe ich einen Mietraum, für den ich jährlich so und so
viel bezahlen muß. Und nun bietet sich, ich wiederhole es noch einmal, diese Möglichkeit, als
Eigentum ein Haus zu erwerben, wo ich alle diese Sorgen auf Sicht nicht mehr habe. Wo mir dann
Fachleute erklären, es ist geeignet, wo der Landesamtsdirektor auf den man sich beruft, mir sagt,
jawohl, ich habe mir das angesehen, es entspricht der Verwaltung. Man kann die rund 13
Außenstellen auch in anderen Umgruppierungen - ich muß offen sagen, daß ich das vorhabe - sinnvoll
zusammenfassen, unabhängig jetzt, ob sie hier untergebracht sind oder woanders. Ja, das ist die
Chance, die wir jetzt haben, die 13 Außenstellen möglichst alle aufzulassen - ich sage möglichst,
wahrscheinlich wird es für alle möglich sein -, um sie an einer Stelle unterzubringen und hier wirklich
eine Konzentration, eine Arbeitsmöglichkeit und bessere Räume für die Beamten zu schaffen. Das ist
der ganzen Idee zugrunde gelegen und sonst nichts, das sage ich auch nach dieser turbulenten
Sitzung, die mit vielen Angriffen bestückt war. Wissen Sie, wenn man hier sagt, der Landeshauptmann
arbeitet mit einem gezinkten Gutachten! Bitte, ich arbeite nicht mit gezinkten Gutachten.
(Zwischenrufe) Herr Landeshauptmannstellvertreter Czettel einigen wir uns, daß wir morgen im
Domblatt nachlesen, was der Dr. Brezovszky gesagt hat. Einigen wir uns, ich will gar nicht streiten
darüber. Ich habe es gehört. (Zwischenrufe. - Unruhe. - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das
Glockenzeichen.) Zu meinem Sitz gewendet hat der Abg. Brezovszky gesagt: Sie arbeiten mit
gezinkten Gutachten! Bitte, lesen wir es morgen nach, es wird sich herausstellen, Herr Abgeordneter,
was Sie hier gesagt haben. Sehen Sie, das ist doch eine Ausdrucksweise, wenn ich so sagen darf, die
der Würde des Hauses nicht ganz gerecht wird.
Ich sage abschließend, ich glaube, daß es richtig ist, daß man diese Konzentration vornimmt. Ich
glaube, daß alle Vorkehrungen getroffen sind, die in dieser Angelegenheit zu treffen waren, und daß
der Rest noch getroffen wird. Ich bin gerne bereit, all die Vorwürfe, die hier erhoben wurden, genau zu
prüfen, bevor ein Vertragsabschluß zustande kommt. Ich glaube, daß es richtig ist, daß wir dieses
Haus für das Land in Anspruch nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Debatte zur Zahl 540 ist genau nach sechs Stunden zu Ende. Der
Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß Sie
einverstanden sind, nachdem es 0 Uhr ist, daß ich darauf verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Wir kommen zur Abstimmung.
Abg. LEICHTFRIED: Ich stelle gemäß § 52 der Geschäftsordnung den Antrag, über die Vorlage
Operngasse 21 eine namentliche Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Der Abg. Leichtfried hat den Antrag gestellt, über die Vorlage Zahl 540
die namentliche Abstimmung durchzuführen. Bitte meine Damen und Herren, darüber abzustimmen.
(Nach Abstimmung über diesen Antrag): Das ist nicht die Mehrheit.
Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Finanzausschusses): Mit Mehrheit angenommen. (Zwischenrufe - Präsident Dipl.-Ing. Robl gibt das
Glockenzeichen.)
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Zur Geschäftsordnung! Das ist falsch, Herr Präsident. Sie müssen
namentlich abstimmen lassen, wenn es wenigstens 9 Mitglieder verlangen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich habe abstimmen lassen. (Abg. Dr. Brezovszky: Sie müssen das
gemäß § 52 tun. Gesetzlich gilt die Geschäftsordnung für Sie auch! - Unruhe. - Präsident Dipl.-lng.
Robl gibt das Glockenzeichen.) Meine Damen und Herren! Bitte ich kann mich nur verständigen, wenn
es ruhig ist, weil die Lautsprecheranlage ausgefallen ist. Es wurde gemäß § 44 der Antrag gestellt,
daß eine namentliche Abstimmung durchzuführen ist. Ich habe darüber abstimmen lassen. Bei der
Abstimmung hat sich ergeben, daß die Mehrheit dagegen ist.
Der Klubobmann der Sozialistischen Fraktion hat nun auf § 52 Abs. 2 aufmerksam gemacht, in dem
es heißt, daß der Vorsitzende diese namentliche Abstimmung durchzuführen hat, wenn wenigstens
neun Mitglieder des Hauses begehren.
Ich trage also der Geschäftsordnung Rechnung und werde die namentliche Abstimmung durchführen.
Ich bitte jetzt um Verlesung der Namen und Austeilung der Stimmzettel. Ich bitte alle Abgeordneten,
die Plätze einzunehmen. Die Stimmzettel, die jetzt ausgeteilt werden, tragen die Namen der Damen
und Herren Abgeordneten. Wenn Sie mit ja stimmen, dann ist dies der blaugrüne Stimmzettel, und
wenn Sie mit nein stimmen, dann ist das der rötliche Stimmzettel. (Nach Austeilung der Stimmzettel):
Die Stimmzettel sind nun ausgeteilt. Bitte, die Damen und Herren auf ihren Sitzen zu verbleiben und
jetzt nicht mit der Galerie Gespräche zu führen. Ich habe vorhin gebeten, daß die Damen und Herren
Abgeordneten während der namentlichen Abstimmung auf den Sitzen verbleiben. Bitte jetzt die
Stimmzettel einzusammeln. (Nach dem Einsammeln der Stimmzettel): Die Namen werden nicht
verlesen, sondern die Abgeordneten haben die Stimmzettel mit ihrem Namen und können mit ja oder
mit nein stimmen. Die Stimmenabgabe ist damit beendet. Ich bitte, die Stimmzettel zu zählen. (Nach
dem Zählen der Stimmzettel): Die Stimmenzählung und Auswertung ist somit beendet. Für das
Geschäftsstück Zahl 540 wurden 29 ja- und 24 nein-Stimmen abgegeben. Damit ist der Antrag des
Finanzausschusses mit Mehrheit angenommen.
In der letzten Sitzung des Landtages wurde der Antrag gestellt, über die schriftliche Beantwortung der
Anfrage des Herrn Landeshauptmannes Maurer, Zahl des Landtages 52311, eine Besprechung
abzuführen. Wir gelangen daher zur Besprechung der Anfragebeantwortung des Herrn
Landeshauptmannes, Zahl des Landtages 523/1. Zum Worte gemeldet hat sich Herr Dr. Brezovszky.
Abg. Dr. BREZOVSZKY: Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Nachdem nach der
Geschäftsordnung zur Anfragebeantwortung Stellung zu nehmen ist, weil auch ein Antrag gestellt
werden muß, werde ich ganz kurz zur Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Stellung
nehmen.
Ich darf aber vielleicht vorher in einigen Sätzen zu Bemerkungen in dieser Debatte im gleichen
Gegenstand etwas sagen. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat da zwei-, dreimal von
Konsequenzen, persönlichem Prozeß und so weiter gesprochen. Ich möchte nur eines sagen: Jeder
Abgeordnete ist nur seinen Wählern verantwortlich und niemals einem Regierungsmitglied.
(Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Sie können aber auch im Interesse der Wähler keine
Verdächtigungen aussprechen!) Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen uns diese Vorlage
angeschaut, wir haben unsere sachlichen Argumente vorgebracht. Aber wenn da in dem Ton
gesprochen wird, da bin ich empfindlich. Genauso bin ich empfindlich, wenn jemand, so wie es im
Ausschuß passiert ist, so etwas unterstellen will. Ich bin für alles, ja, ich bin bekannt dafür, daß ich
vom Sport komme. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Daß Sie austeilen und nichts einstecken.
Wie eine Mimose sind Sie!) Nein, nein, ich komme vom Sport, beinhart, ja, für jeden Schlag, den ich
kriege, zwei zurück und ich bin quitt. Herr Landeshauptmannstellvertreter, in der Weise möchte ich es
auch in Zukunft halten. Was in der Auseinandersetzung war, das war; irgendwie dann so ein bisserl
unterschwellig drohen, da bin ich empfindlich. (Landeshauptmannstellvertreter Ludwig: Nicht drohen!
Das Protokoll wird man sich ja noch durchlesen können!) Sicherlich, das steht jedem frei.
Zur Anfragebeantwortung, Herr Landeshauptmann, möchte ich folgendes sagen: Sie haben in der
Anfragebeantwortung vom 10. Mai Bezug genommen auf Punkt 3 der Anfragebeantwortung vom 14.
November. Schauen Sie, wir haben sehr bewußt diese Anfrage zweimal in kurzer Zeit gestellt, weil wir
das Gefühl gehabt haben, mit dem Ballhausplatz ist irgend etwas, weil immer wieder davon
gesprochen wurde. Wir wollten Sie auch festlegen. Und, Herr Landeshauptmann, Sie beziehen sich
jetzt bei der Anfragebeantwortung auf den Punkt 3 Ihrer gegebenen Antwort vom 14. November.
Darf ich Ihnen diese Antwort wiederholen, weil sie im Widerspruch steht zu dem Beschluß, dem die
Mehrheit vorher gefaßt hat. Sie haben am 14. November im Punkt 3 wortwörtlich erklärt: „Auf Grund
der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation in Österreich, und die Wirtschaftsenquete in Laa an
der Thaya am 22. September dieses Jahres hat dies bestätigt, ist es derzeit, die vordringlichste
Aufgabe, jeden verfügbaren Schilling für die Sicherung der bestehenden und für die Schaffung der bis
1981 in Niederösterreich erforderlichen 50.000 zusätzlichen Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Verantwortung hiefür auch in erster Linie der Bundesregierung zufällt, hätte es die
Landesregierung unter diesen Umständen nicht verantworten können, in den kommenden Jahren aus
dem jeweiligen Budget mehrere hunderte Millionen Schilling für den Bau eines neuen Amtsgebäudes
abzuzweigen. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die letzte Prognose des Institutes für
Wirtschaftsforschung haben Sie in dieser Überzeugung bestätigt." Und nun, Herr Landeshauptmann,
machen Sie zwei Minuten vorher ganz etwas anderes. Sie bauen jetzt das Amtshaus.
(Landeshauptmann Maurer: Ich kaufe eines!) Entschuldigen Sie, es werden jetzt 355 Millionen
Schilling für ein neues Amtshaus verwendet, ja oder nein? Und hier geben Sie uns Abgeordneten die
Antwort, daß Sie nicht hunderte Millionen Schilling für ein neues Amtshaus geben. Also ich glaube,
einen größeren Widerspruch, Herr Landeshauptmann, kann es gar nicht geben. Entweder Sie geben
uns eine unrichtige Anfragebeantwortung oder Sie ziehen diesen Punkt 3 zurück. Wir können auf
keinen Fall diese Anfragebeantwortung zur Kenntnis nehmen.
Ich darf abschließend zu dieser heute sicherlich sehr interessanten Diskussion sagen, wir haben sehr
selten so viele Leute, die bis zum Schluß da sind. Offensichtlich hat das also die Menschen
interessiert, weil die Probleme wirklich grundlegender Art sind und weil sie auch zeigen, wenn man
den Weg der Zusammenarbeit verläßt, daß es da sehr viele Klippen gibt. Wir würden Sie bitten, daß
Sie diesen Weg der Zusammenarbeit wieder finden.
Ich möchte aber auch auf eines hinweisen. Was immer ein Abgeordneter nach bestem Wissen und
Gewissen sagt, macht er nicht um seinetwillen oder um der Regierung willen, sondern er macht es im
Interesse der Menschen. (Abg. Fidesser: Oder um bösartige Unterstellungen zu machen!) Herr
Kollege Fidesser, Ihre Zwischenrufe sind ja charakteristisch für Sie. Es ist am besten, man gibt Ihnen
darauf keine Antwort. (Abg. Wedl: Wie der Schelm ist, so denkt er! - Abg. Wallner: Das war ein WedlSatz!) Ich möchte heute abschließend aus dem Buch von Kennedy „Zivilcourage“ etwas sagen. Das
betrifft jeden einzelnen und ich persönlich bekenne mich auch zu dieser Passage. Kennedy, der sich
sehr auseinandersetzt mit Menschen, die zu ihrer Überzeugung stehen, auch wenn es nicht opportun
ist, erklärt in diesem Buch: „Herr Präsident, wenn jemand Mitglied dieses Hohen Hauses wird, läßt er
sich nichts von den schweren Prüfungen träumen, denen er sich unweigerlich damit aussetzt. Wieviel
Standhaftigkeit er braucht, um den Verlockungen zu widerstehen, die täglich auf ihn eindringen, wie er
lernen muß, seine Empfindlichkeit zu beherrschen, wenn er unverdient verletzt wird, wie er immer
wieder in seiner Seele den Kampf zwischen den natürlichen Bedürfnissen nach öffentlicher
Anerkennung und seinem Pflichtgefühl gegenüber der Allgemeinheit austragen muß. Wie schwer die
Last der Ungerechtigkeit ist, die er selbst von jenen zu tragen hat, die ihm Freund sein sollten,
Verdächtigung seiner Beweggründe, den Hohn und Spott der Unwissenheit und der Bosheit, all den
Schimpf, die enttäuschte parteiische und persönliche Böswilligkeit auf sein ungeschütztes Haupt
häufen. All das, Herr Präsident, muß er, wenn er sich treu bleiben will, unerschüttert ertragen lernen
und standhaft weiter seiner Pflicht folgen. Ihm hilft dabei nur der Gedanke, daß ihn die Zeit
rechtfertigen werde. Und selbst wenn dies nicht eintrifft, wird er sich damit zufrieden geben, daß all
sein Hoffen und Streben, ja sogar sein Ruf nicht ins Gewicht fallen sollte gegenüber der Wohlfahrt des
Volkes, dessen Schicksal stets bewachen und zu verteidigen seine Aufgabe ist." Das gilt auch für uns
alle in diesem Landtag. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gemeldet hat sich Herr Abg. Ing. Kellner.
Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Nach
Auffassung der Österreichischen Volkspartei ist die Anfragebeantwortung des Herrn
Landeshauptmannes im Punkt 1 ausreichend.
In den Punkten 2, 3 und 4 wird auf die Vorlage verwiesen und auch Punkt 5 der Anfrage ist
ausreichend. Ich stelle daher den Antrag, die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes
zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Debatte ist damit geschlossen. Bei der Besprechung wurde vom
Abg. Ing. Kellner der Antrag gestellt, daß die Anfragebeantwortung ausreichend und damit zur
Kenntnis zu nehmen ist. Der Abg. Dr. Brezovszky hat keinen Antrag gestellt, er hat nur festgestellt,
daß er die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen wird.
Ich lasse daher abstimmen über den Antrag des Abg. Ing. Kellner, die Anfragebeantwortung zur
Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen.
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen
Wege bekanntgegeben werden.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Ende der Sitzung um 0.22 Uhr.)
Herunterladen