Martin Behaim Schule, Darmstadt Fachbereich Wirtschaft Kurs: VWL Lehrer: Herr Lepthien Schuljahr 2008 / 2009 Europäische Union (EU) Europäische Währungsunion (EWU) Internationale Währungsfonds (IWF) Welthandelsorganisation (WTO) 11. August 2008 Alexander Pfau Felix Koch Markus Moser Sebastian Gierkes 1 Inhaltsverzeichnis 1. Europäische Union 1.1. Historie……………………………………………………………………………………………….... 3 1.2. Beitrittskandidaten……………………………………………………………………..................... 4 1.3. Die Europäische Union………………………………………………………………………………. 5 1.4. Europäisches Parlament…………………………………………………………………………….. 5 2. Europäische Währungsunion 2.1. Einleitung und Definition……………………………………………………………………………. 7 2.2. Entwicklung der EWU……………………………………………………………………………….. 7 2.3. Maastricht Kriterien………………………………………………………………………………….. 8 2.4. Teilnehmer Staaten der EWU………………………………………………………………………. 9 2.5. Die drei Stufen der EWWU………………………………………………………………………….. 10 2.6. Institutionen der EWU, Wechselkursmechanismus…..………………………………………….. 11 3. Internationaler Währungsfonds 3.1. Einleitung……………………………………………………………………………………………… 12 3.2. Organisation………………………………………………………………………………………….. 12 3.3. Ziele der IWF…………………………………………………………………………………………. 13 3.4. Aufgaben und Arbeitsweisen der IWF……………………………………………………………... 13 4. Welthandelsorganisation 4.1. Aufgaben der WTO…………………………………………………………………………………... 15 4.2. Mitglieder der WTO…………………………………………………………………………………... 16 4.3. Aufbau und Organisation……………………………………………………………………………. 17 5. Abkürzungen………………………………………………………………………………………… 18 6. Quellen…………………………………………………………………………………………………19 7. Fragenkatalog………………………………………………………………………………………. 20 8. Power Point Präsentation auf CD………………………………………………................... 21 2 1. Europäische Union - EU 1.1. Historie „Der erste Schritt zur Wiedererschaffung der europäischen Familie muss eine Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland sein.“ Diese Worte fand der britische Kriegspremier Winston Churchill in seiner Züricher Rede am 19. September 1946, als er nur sechzehn Monate nach Kriegsende erklärte: Unter der geistigen Führung dieser beiden Länder sollten alle beitrittswilligen Länder zu „Vereinigten Staaten von Europa werden“, in denen „die kleinen Länder ebenso viel zählen wie die Großen“. 1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Am 9. Mai 1950 bot der französische Außenminister Robert Schuman dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland an, künftig in der Kohle- und Stahlindustrie zusammenzuarbeiten – also in den Bereichen, die im Krieg besonders wichtig waren. 1951 gründeten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS oder Montanunion. In Erinnerung an Schumans mutige Idee begehen wir jährlich am 9. Mai den "Europa-Tag". 4 Römische Verträge 25. März 1957: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten auf dem Kapitol in Rom zwei wichtige Verträge. Sie gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Deutschland ist durch Bundeskanzler Konrad Adenauer vertreten. 4 Europäische Gemeinschaft Die 1951 gegründete Montanunion, die EWG und die Euratom werden 1967 zu den "Europäischen Gemeinschaften" (EG) und 1993 zur "Europäischen Union" (EU) zusammengeführt. Der bis heute wichtigste europäische Vertrag, der EWG Vertrag, heißt nun EG-Vertrag und gilt nach wie vor als Grundlage der europäischen Integration. Am 22. Januar 1963 besiegeln Frankreich und Deutschland ihre Aussöhnung. Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnen in Paris den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, den so genannten "Elysée-Vertrag". Aus "Erbfeinden" von einst werden enge Partner und Freunde. Diese Zusammenarbeit gilt als "Motor" der Europäischen Integration. 1973 werden aus sechs Mitgliedstaaten neun: Am 1. Januar treten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei. Mit Griechenland beginnt am 1. Januar 1981 die "Süderweiterung"; am 1. Januar 1986 folgen Portugal und Spanien. Mit dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens am 1. Januar 1995 zählt der Staatenverbund 15 Mitgliedstaaten. Im Juni 1989 zerschneidet Ungarn den Grenzzaun nach Österreich. Fünf Monate später fällt die Berliner Mauer. Im Dezember 1989 demontiert die Tschechoslowakei ihre Grenzbefestigungen. Nach einem halben Jahrhundert der Trennung des Kontinents startet am 1. Mai 2004 die "Osterweiterung" der EU: 3 4 Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, Estland, Lettland und Litauen sowie Malta und Zypern werden Mitglieder. Am 1. Januar 2007 folgten Bulgarien und Rumänien. In der Europäischen Union leben nun fast 500 Millionen Menschen. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschech. Rep. Ungarn Ver. Königreich Zypern Einwohner (Mio.) 10,5 7,7 5,4 82,5 1,3 5,3 63,6 10,7 4,2 58,8 2,3 3,4 0,5 0,4 16,3 8,3 38,1 10,6 21,6 9,0 5,4 2,0 45,1 10,3 10,1 60,4 0,8 2 BIP pro Kopf in € 29.300 9.500 30.500 28.100 17.900 29.000 27.600 24.300 34.200 25.200 14.400 15.000 68.500 19.100 32.500 29.900 13.300 18.500 9.100 31.300 17.000 22.000 26.500 18.400 15.700 28.700 23.000 Quelle: Bundesregierung 2008 1.2. Beitrittskandidaten Jeder europäische Staat kann grundsätzlich den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union stellen. Voraussetzungen sind zum Beispiel das Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind in den so genannten Kopenhagener Kriterien festgelegt, die die Beitrittsbedingungen regeln. Die EU ist nach wie vor attraktiv für viele europäische Staaten. Einige von ihnen haben sich um einen Beitritt beworben. Derzeit haben die Türkei, Kroatien und Mazedonien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten. Kroatien Mazedonien Türkei Einwohner (Mio.) 4,4 2,0 72,5 BIP pro Kopf in € 13.900 6.700 9.700 Quelle: Bundesregierung 2008 4 2 2 1.3. Die EU Mit dem "Vertrag über die Europäische Union" - unterzeichnet 1992 in Maastricht entsteht eine Union, die eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreibt, die in der Innen- und Rechtspolitik eng zusammenarbeitet und allen "Unionsbürgern" in jedem Mitgliedsland das Recht gewährt, an Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen. Bis 1999 führen die Partner eine gemeinsame Währung ein. Der "Maastricht-Vertrag" tritt am 1. November 1993 in Kraft. 4 3 Europäische Union Europäische Gemeinschaft (EG) EWG EGKS Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Kooperation in Justiz- und Innenpolitik EAG Quelle: Europa Lehrmittel 2002 1.4 Europäisches Parlament 2 Nicht nur jedes Mitgliedsland, auch die Europäische Union hat ein Parlament. Sitz des "Europäischen Parlaments" (EP) ist Straßburg. 1979 können die Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedstaaten erstmals die Abgeordneten unmittelbar wählen. Seither finden diese freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre statt. Derzeit hat das EP 785 Mitglieder, ab 2009 werden es 732 sein. Sie sind in Fraktionen, nicht in nationalen Gruppen organisiert. Wie viele Abgeordnete jedes Mitgliedsland entsenden darf, hängt von der Einwohnerzahl ab. 3 Europäischer Rat 27 Regierungschefs Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof Rat der Europäische Union (Ministerrat) Ausschuss der Regionen jeweilige Fachminister des Landes 9 Ressorts 344 Mitglieder vom Rat der EU ernannt Wirtschafts- und Sozialausschuss 344 Mitglieder vom Rat der EU ernannt Europäische Kommission 27 Kommissare, je Land 1 werden vom EP bestätigt Europäisches Parlament 785 Abgeordnete (ab 2009: 732) direkt gewählte demokratische Vertreter der Bürger der EU Quelle: Erich Schmidt Verlag (Daten: Bundesregierung 2008) 5 Die Verteilung der Sitze im Europaparlament Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschech. Rep. Ungarn Verei. Königreich Zypern Sitze im EP 2004 - 2009 24 18 14 99 6 14 78 24 13 78 9 13 6 5 27 18 54 24 35 19 14 7 54 24 24 78 6 Sitze im EP 2009 - 2014 22 17 13 99 6 13 72 22 12 72 8 12 6 5 25 17 50 22 33 18 13 7 50 20 20 72 6 Stimmen im Ministerrat 12 10 7 29 4 7 29 12 7 29 4 7 4 3 13 10 27 12 14 10 7 4 27 12 12 29 4 2 Quelle: Bundesregierung 2008 Die Aufgaben der EU sind in folgende Politikfelder eingeteilt: 2 - Außen- u. Sicherheitspolitik - Bildung und Forschung - Justiz und Inneres - Landwirtschaft - Umwelt und Verbraucher - Wirtschaft und Finanzen 6 2. Die Europäische Währungsunion - EWU Einleitung: „Wo bleibt in Europa die europäische Münze, die europäische Briefmarke?“ Diese Frage stellte der damalige deutsche Außenminister Gustav Stresemann im Jahre 1929. Bis seine Vision Wirklichkeit werden konnte, sollten jedoch noch einige Jahrzehnte vergehen. 5 2.1. Definition Die EWU bezeichnet den am 1. Januar 1999, im Rahmen der dritten Stufe EWWU, durchgeführten Zusammenschluss der damals elf Teilnehmerstaaten dem Gebiet der Geld und Währungspolitik. Mit diesem Schritt wurde die von EZB gesteuerten Gemeinschaftswährung, den Euro, eingeführt. Dadurch ist wesentliches Ziel des Integrationsprozesses in Europa erreicht worden. der auf der ein 3, 4, 7 2.2. Entwicklung der EWU Die Vorläufer der EWU 3, 4, 5, 6 Erste Vorschläge zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion wurden 1962 von der Europäischen Kommission unterbreitet. Allerdings wurde diese Idee aufgrund fehlender politischer Bereitschaft nicht von den Mitgliedsstaaten aufgegriffen. Die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik der Gemeinschaft wurde 1964 dem neugegründeten „Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“, dem sogenannten Gouverneursausschuss übertragen. Im Februar 1969 wurde der Barre-Plan vorgestellt. Dieser beinhaltete ein Konzept zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion unter der Anleitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner. Der Werner Plan stellte im März 1971 die Basis für die Verabschiedung einer Grundsatzentscheidung des Rates über die stufenweise Umsetzung der EWWU bis zum Jahr 1980. Im Jahr darauf fand die 1. Stufe in Form der Gründung des Europäischen Wechselkursverbandes statt. 1973 wurde eine erste Bilanz über die 1. Stufe gezogen. Das Ergebnis zeigte jedoch auf das die geplanten Integrationsfortschritte nicht erreicht worden waren. Des Weiteren waren die Mitgliedsstaaten nicht dazu bereit, die wirtschaftspolitische Befugnis auf die Gemeinschaftsorgane zu übertragen. Aus diesen Gründen wurde die 2. Stufe des Werner Plans nicht mehr eingeleitet. Austritte aus dem Wechselkursverbund führten zu einer wechselkurspolitischen Aufteilung der Gemeinschaft. Ende 1978 wurde dann die in der EG stattfindende konjunkturelle Stabilisierung zum Anlass genommen, um ein gemeinschaftliches Konzept der währungs- und wechselkurspolitischen Zusammenarbeit zu entwickeln. Im Frühjahr 1979 nahm die Entwicklung des Europäischen Währungssystems seinen Lauf. Dieses System sollte nach damaligen Plänen in ein endgültiges Währungssystem übergehen. Wirtschaftliche Differenzen und 7 Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase machten jedoch die Einführung eines solchen komplexen Systems unmöglich. Erst im Juli 1987 wurde das Thema der Wirtschafts- und Währungsunion wieder tatkräftig in die Hand genommen. Durch das Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte, welche die Basis zur Gründung des Europäischen Wirtschaftsgemeinschaftsvertrages bildete, verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten erstmals zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Drei-Stufen-Plan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion wurde im April 1989 im Delours-Bericht öffentlich vorgestellt. Die 1. Stufe sollte schon am 1. Juli 1990 beginnen. Februar 1992, der sogenannte Maastricht-Vertrag wird von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet, welcher am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Er beinhaltet neben Anordnungen zum Binnenmarkt, zu Gemeinschaftspolitiken und den Institutionen der Gemeinschaft auch die Bestimmung zur Wirtschafts- und Währungsunion. Entwicklung der EWU in tabellarischer Form 1979 Beginn des Europäischen Währungssystems 1988 Der Europäische Rat beauftragte den Gouverneursausschuss damit, konkrete Schritte hin zur Verwirklichung der EWWU vorzuschlagen 1990 Erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) 1993 „Vertrag über die Europäische Union“, der sogenannte „MaastrichtVertag“, tritt in Kraft 1994 Zweite Stufe der EWWU 1995 Der Europäische Rat beschließt die Eckwerte für den Übergang zur EWU und legt den Namen „Euro“ für die gemeinsame Währung fest 1999 Dritte Stufe der EWWU, Gründung der EWU 2002 Euro als Bargeld; die nationalen Währungen verlieren ihre Gültigkeit 4, 5 Quelle: Erich-Schmitt-Verlag 2.4. Maastricht-Kriterien und Stabilitäts- und Wachstumspakt 3, 4, 7, 9 Die Mitgliedschaft in der EWU erfolgt nicht automatisch, die einzelnen Teilnehmer müssen sich qualifizieren. Denn bei einer Stabilitätsgemeinschaft wie der EWU ist es notwendig, dass alle Teilnehmer bestimmte Kriterien erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Länder der EWU beitreten, welche fortwährend die Hauptziele der Europäischen Währungsunion unterstützen. Demzufolge wurden als Fundament für die Auswahl der Teilnehmer an der EWU die vier Konvergenzkriterien gemäß §121 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, die sogenannten Maastricht-Kriterien, entwickelt: 8 Hoher Grad an Preisstabilität Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten, also die preisstabilsten waren. Öffentlicher Finanzhaushalt Das öffentliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen, und das Verhältnis der gesamten Staatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen. Teilnahme am Europäischen Währungssystems Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des entsprechenden Landes innerhalb der festgelegten Grenzen des EWS II bewegt haben. Langfristiger Zinssatz Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zinssatz der im Vorjahr preisstabilsten Länder liegen. Um diese Kriterien nicht nur beim Eintritt in die EWU, sondern auf Dauer sicherzustellen, haben die EU-Länder 1997 eine Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen. Dieser enthält die Selbstverpflichtung aller EWU-Mitglieder, die Obergrenze von 3 Prozent des BIP für das Haushaltsdefizit auch in zukünftigen Jahren nicht zu überschreiten. Treten über einen längeren Zeitraum höhere Haushaltsdefizite auf, sind erhebliche Bußgelder vorgesehen. 2.4.Teilnehmer Staaten der EWU Die Entscheidung über die ersten Euro-Mitgliedsländer fällte der Rat der europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt die EU-Konvergenzkriterien noch nicht, wurde aber zum 1. Januar 2001 als zwölftes Land in die EWU aufgenommen. Dänemark und Großbritannien machten von der ihnen im EU-Vertrag eingeräumten Ausstiegsklausel Gebrauch und nahmen vorerst nicht an der Währungsunion teil. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste. Gegen dessen Einführung entschied sich die schwedische Bevölkerung endgültig 2003 in einem Referendum. Als erstes der ab 2004 der EU beigetretenen Länder konnte Slowenien zum 1. Januar 2007 den Euro einführen, und zum 1. Januar 2008 folgten Malta und Zypern. Zukünftig müssen die einzelnen Länder, die dem Euro beitreten wollen, nicht mehr die beiden ersten Stufen der EWWU durchlaufen. Sie müssen lediglich die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll, bevor sie in die dritte Stufe der EWWU eintreten können. Die anderen EU-Staaten; Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und Ungarn hatten sich bis 2008 noch nicht qualifiziert. Im Bezug auf Deutschland ist zu erwähnen, dass in den Jahren 2002 bis 2005 gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt wegen Nichteinhaltung der 3%Neuverschuldungsgrenze im öffentlichen Finanzhaushalt verstoßen wurde. Seit dem Jahr 2006 konnten alle Kriterien eingehalten werden und so konnte Brüssel im Juni 2007 das Defizitverfahren gegen Deutschland einstellen. 9 4, 5, 6, 7, 10 2.5. Die drei Stufen der EWWU Die erste Stufe begann am 1. Juni 1990 und dauerte bis Ende 1993. Bestandteile und Ziele dieser Stufe waren: Uneingeschränkter Kapitalverkehr durch weitgehende Aufhebung aller Verkehrskontrollen innerhalb der EU Inkrafttreten des Maastricht-Vertrags Schaffung des Europäischen Binnenmarktes. Hierdurch entstand eine engere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten, wobei das oberste Ziel die Preisstabilität sein sollte Beginn der Wirtschafts- und Währungskonvergenz Fixierung und Zusammensetzung der ECU (Vorläufer des Euro) Gleiche Teilnahmebedingungen am EWS für alle Währungen mit maximaler Schwankungsbreite von +/- 2,25 Prozent um die festgelegten Leitkurse Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen Währungsinstitutes und der gleichzeitigen Auflösung des Gouverneursausschusses. Bestandteile und Ziele dieser Stufe waren: Stärkere Koordination der Geld- und Währungspolitik Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik Einrichtung des Kohäsionsfonds, der den Mitgliedstaaten hilft, wirtschaftliche und soziale Disparitäten zu verringern und ihre Wirtschaft zu stabilisieren Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken und Stärkung derer Zusammenarbeit Ausarbeitung der neuen zukünftigen Währung Mit der dritten und letzten Stufe der EWWU am 1. Januar 1999 löste die EZB als Dachinstitution des Europäischen Systems der Zentralbanken das EWI ab. Bestandteile der letzten Stufe waren: Festlegung eines Umrechnungskurses für alle teilnehmenden Währungen Der Euro, der den ECU ersetzte, wird als Buchgeld eingeführt. Die alten nationalen Währungen blieben vorläufig weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, aber nur als Nebenwährung mit rein nationaler Gültigkeit Einführung des EWS II, dadurch wurden die Währungen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der EWU beteiligten EU-Staaten an den Euro angebunden Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts Am 1. Januar 2002 wurden die 3. Stufe mit der Einführung der Eurobanknoten und Münzen beendet. 10 4, 5, 6, 7, 9 2.6. Institutionen der Europäischen Währungsunion Im Rahmen der EWU muss man zwischen dem Eurosystem und dem Wechselkursmechanismus II unterscheiden. Diese zwei Einrichtungen sind notwendig da nicht alle EU-Länder an der EWU teilnehmen. Die teilnehmenden Länder werden zusammenfassend als Eurosystem bezeichnet. Innerhalb dieses Systems haben alle Länder den Euro als gemeinsame Währung und für die Geldpolitik ist die Europäische Zentralbank zuständig. Die Funktion wird aber in dieser Ausarbeitung nicht weiter erörtert. Die Länder die nicht an der EWU teilnehmen, besitzen noch ihre nationalen Währungen, und regeln ihre Geldpolitik nach innerstaatlichen Bestimmungen. Da jedoch auch diese Länder dem Europäischen System der Zentralbanken angehören, geschieht die nationale Geldpolitik in enger Abstimmung mit der EZB. Die Beziehungen zwischen dem Euro und den einzelnen nationalen Währungen der nicht EWU-Mitglieder regelt der Wechselkursmechanismus II (WKM II). Quelle: Erich-Schmitt-Verlag Wechselkursmechanismus Der Wechselkursmechanismus I trat als 1979 als Bestandteil des Europäischen Währungssystems in Kraft. Durch einen relativ festen Wechselkurs waren alle Währungen der EU-Länder aneinander gebunden. Von den vereinbarten Leitkursen durften die Mitgliedswährungen um ± 2,25 % und später ± 15 % abweichen. Das EWS endete mit dem Beginn der Europäischen Währungsunion am 1. Januar 1999. Von diesem Zeitpunkt an besteht der Wechselkursmechanismus II, der ebenfalls ein System mit relativ festen Wechselkursen darstellt. Mit ihm wird den EU-Mitgliedstaaten, die den Euro zunächst noch nicht einführen, die Möglichkeit geboten, ihre Währung an den Euro anzubinden. Eine Verpflichtung an der Teilnahme am WKM II besteht jedoch nicht. Derzeit nehmen am WKM II die Länder Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei teil. Alle fünf Länder versuchen so, eines der Konvergenzkriterien für den EWU eintritt, zu erreichen. Damit ihnen das gelingt, müssen sie zwei Jahre erfolgreich am WKM II teilnehmen. 11 3, 4, 16 3. Der Internationale Währungsfonds - IWF (International Monetary Fund - IMF) 3.1. Einleitung: Der Amerikaner Harry Dexter White und der Brite John Maynard Keynes erarbeiteten bis 1943 zwei verschiedene Pläne für eine NachkriegsWeltwirtschaftsordnung. Sie gelten als geistige Urväter des Bretton-WoodsSystems. Am 22. Juli 1944 dann wurde der IWF auf der Internationalen Währungsund Finanzkonferenz der Vereinten und Assoziierten Nationen von 44 Staaten noch während des Zweiten Weltkrieges gegründet.. Nach dreiwöchigen Verhandlung in Bretton Woods (1. Juli – 22. Juli 1944) setzten sich die USA mit den Plänen von White weitestgehend durch. Hauptsitz des IWF ist Washington D.C., USA. Seit 1947 ist der IWF eine Sonderorganisation der UN und zurzeit gehören ihm 185 Mitgliedsländer an. Deutschland ist seit 1952 Mitgliedsstaat des IWF. Neben dem IWF wurden auch die Weltbank und das GATT (1947) gegründet. Die Weltbank setzt sich heute aus 4 Institutionen zusammen (IBRD, IDA, IFC, MIGA), die das gemeinsame Ziel verfolgen, weniger entwickelte (Zweit- und Drittländer), durch langfristige finanzielle Hilfen vor allem bei Entwicklungsprojekten, Beratung und technische Hilfen zu fördern. Die ITO konnte in Ihrer ursprünglichen Fassung nicht Ihren Dienst aufnehmen, da die Amerikaner den Vertrag nicht ratifizierten. Als Teilstück ging das GATT hervor, welches sich dem Abbau von Zöllen und Handelsbeschränkungen widmete. 1995 dann wurde aus dem GATT die WTO, die in großen Teilen dem entsprach, was 1944 eigentlich schon durch die ITO ins Leben gerufen werden sollte. 3, 4, 10 3.2. Organisation: IWF 3, 4, 11 Gouverneursrat (Finanzminister oder Zentralbankpräsidenten) Exekutivdirektoren Geschäftsführender Direktor Quelle: Volkswirtschaftslehre, Verlag Europa Lehrmittel, 5. Auflage, vereinfachte Darstellung Der IWF wird von einem geschäftsführenden Direktor (Managing Director) geleitet. Gemäß einer informellen Vereinbarung zwischen den USA und einigen westeuropäischen Ländern ist der Direktor des IWF immer ein Europäer, während die einflussreiche Position des ersten stellvertretenden Direktors (First Deputy Managing Director) von einem Amerikaner besetzt wird. 12 Das oberste Leitungsgremium ist der Gouverneursrat, welches von jedem Mitgliedsland mit einem Gouverneur besetzt wird (I.d.R. Finanzminister oder Zentralbankpräsident, aktuell Peer Steinbrück). Der Rat tagt jährlich. Die laufenden Geschäfte werden vom Exekutivdirektorium geleitet, dem derzeit 24 Direktoren beiwohnen. Der Vorsitzende wird von den Direktoren direkt gewählt. Zurzeit hat Dominique Strauss-Kahn den Posten des Managing Directors und John Lipsky die Stelle als First Deputy Managing Director inne. Seine Stellvertreter sind Murilo Portugal und Takatoshi Kato. Momentan arbeiten beim IWF 2.596 Angestellte aus 146 Nationen. 3.3. Ziele des IWF: Förderung der internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit Ausweitung des Welthandels Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte Überwachung der Geldpolitik Vergabe kurzfristiger Kredite zum Ausgleich von Zahlungsdefiziten 3, 4 3.4. Arbeitsweise des IWF: Der IWF vergibt befristete Kredite an Staaten, die unter wirtschaftlichen Problemen leiden. Da Zahlungsbilanzdefizite nicht auf Dauer finanzierbar sind, ist deren Vergabe an teilweise drastische wirtschafts- und währungspolitische Konditionalitäten für die Gewährung dieser Kredite gekoppelt (sog. SAP), z.B. Kürzung der Staatsausgaben, niedrigere Inflation, Steigerung des Exports, Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen sowie die Liberalisierung des Bankenwesens. Wichtigstes Instrument ist daher die Gewährung bzw. „Ziehung“ von Krediten zur Gewährleistung internationaler Zahlungsverpflichtungen. Mittel hierfür bekommt der IWF aus Quoten, SZR, Krediten im Rahmen der AKV und verschiedenen weiteren Kreditfazilitäten. Land Quote Mio. SZR 37.149,3 13.312,8 13.008,2 10.738,5 10.738,5 132.425,4 Quotenanteil in % der Quotensumme 17,09 6,13 5,99 4,94 4,94 60,91 Stimmrechtsanteil in % der Gesamtstimmen 16,77 6,02 5,88 4,86 4,86 61,61 USA Japan Deutschland Großbritannien Frankreich Übrige Länder Summe 217.372,7 100,00 100,00 Quelle: www.IMF.org, Stand: 31.07.2008 13 3, 10, 11 5, 11 Quoten sind Anteile der Mitgliedsländer am Grundkapital des IWF. Die Höhe bemisst sich nach der Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes (BIP, Währungsreserven, außenwirtschaftliche Transaktionen). Von dieser Quote hängen die Einzahlungsverpflichtungen, die Ziehungsrechte und das Stimmrecht ab. Die Quote wird in SZR ausgedrückt, eine künstliche internationale Währung oder auch Weltgeld genannt. Hierbei handelt es sich um eine Korbwährung, d.h. dass der Wert eines SZR mithilfe eines Währungskorbes (ähnlich dem Warenkorb) ermittelt wird, in dem die fünf stärksten Währungen vertreten sind (Dollar, Pfund, Yen, Euro). Über die Höhe der SZR wird alle 5 Jahre beraten und den wirtschaftlichen Veränderungen der Mitgliedsländer angepasst. Zurzeit besitzt Deutschland bspw. eine Quote von rund 13 Mrd. SZR, dies entspricht 5,99 % der Quotensumme. Die Stimmrechtsanteile betragen derzeit 5,88 % hinter den USA mit 16,77 % und Japan mit rund 6%. Da Beschlüsse mit einer 85%-Mehrheit getroffen werden müssen, verfügen die USA und die gemeinsamen EU-Länder faktisch über eine Sperrminorität. Ein viertel der durch die Quote errechneten Einzahlung wird in SZR vorgenommen, der Rest in Landeswährung. Auf Antrag kann das SZR auch die Zahlung in Landeswährung zulassen. Die Einzahlung von SZR nennt man die Reservetranche, die theoretisch nichts anderes sind als beim IWF hinterlegte Währungsreserven. Für diesen Teil der Quote besteht ein automatisches Ziehungsrecht, was im formellen keine Kreditgewährung bedeutet und auch gebührenfrei ist. Ein Land kann auf Antrag beim IWF die Währung eines anderen Landes gegen Gold oder Landeswährung kaufen (sog. Ziehung). Alle Mitgliedsländer sind verpflichtet, SZR untereinander zu akzeptieren. Allerdings sind SZR nur im Zahlungsverkehr zwischen Zentralbanken möglich. 14 4. Die Welthandelsorganisation - WTO Gründung Die WTO wurde am 14.04.1994 mit Wirkung zum 01.01.1995 als Nachfolgeorganisation des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT gegründet. 4.1. Aufgaben Das Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen um den internationalen Freihandel auszubauen. Die zwei Hauptaufgaben der WTO sind: Koordination der Wirtschaftspolitik Die WTO berät Mitgliedsländer in Ihrer Handelspolitik und koordiniert dabei die Politik der einzelnen Länder. In diesem Bereich arbeitet die WTO eng mit dem IWF und der Weltbank zusammen, um die Handelspolitik auf die jeweilige Währungs- und Entwicklungspolitik der betreffenden Mitgliedsstaaten einzugehen. Streitschlichtung Die WTO verfügt über ein umfangreiches Streitschlichtungsorgan (DSU), welches von dem Streitschlichtungsgremium (DSB) betreut wird. Die DSU ist ein mehrstufiges Verfahren aus diplomatischen und gerichtsähnlichen Verfahrenselementen. Mit dem Verfahren können Mitgliedsstaaten gegen mutmaßliche Verletzungen der WTO-Regeln durch andere Mitglieder vorgehen. Das Verfahren gestaltet sich folgendermaßen: Der Kläger richtet ein Konsultationsbegehren (Antrag auf Beratung) an die beklagte Regierung. Wird binnen 60 Tagen keine Lösung gefunden, kann der Kläger den Einsatz eines Panels (Gruppe dreier unabhängiger Rechts- bzw. Handelsexperten) beantragen. Das Panel prüft, ob ein Verstoß seitens des Angeklagten vorliegt und muss innerhalb von 6 Monaten einen Entscheidungsbericht vorlegen. Gegen diesen Bericht kann nun beim ständigen WTO-Berufungsorgan (APB) Berufung eingelegt werden. Der APB überprüft den Bericht des Panels noch einmal und wird ihn binnen 60 Tagen in letzter Instanz bestätigen, abändern oder dementieren. Wird der Verstoß eines WTO-Rechtes durch das angeklagte Mitglied festgestellt, so wird eine sofortige Beseitigung gefordert. Ist eine sofortige Beseitigung nicht möglich, so räumt die WTO in der Regel eine Frist ein. Hält der Kläger die Umsetzung der Regeln nach Ablauf der Frist für unzureichend, kann dieser die Aufnahme von Kompensationsverhandlungen (Kompensation= Ausgleich, Aufhebung, Erstattung) oder beim Streitschlichtungsorgan die Aussetzung von Handelskonzessionen oder anderen Verpflichtungen gegenüber der beklagten Partei beantragen (z.B. Strafzölle). In der Regel entscheidet das „Compliance Panel“ über die Richtigkeit der Umsetzungen durch den Angeklagten. Der Compliance Panel besteht aus den selben Mitgliedern wie auch aus dem ursprünglichen Panel. Das DSU-Verfahren zur Streitschlichtung wurde zwischen der WTO-Gründung 1995 und Oktober 1996 bereits auf 350 Konsultationsbegehren angewandt. Die meisten Streitfälle betreffen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen. 15 13 4 14 Quelle: Fachzeitschrift „Stahl & Eisen“ Nr. 127, 2007 4.2. Die Mitglieder der WTO Mitglieder der WTO können ausschließlich Regierungen sein. Voraussetzung für den Beitritt: Die Bedingungen der WTO-Abkommen müssen erfüllt sein (ggf. auch mit der Gewährung einer Übergangsfrist). Die Beitrittsbeschlüsse benötigen von der Ministerkonferenz eine ¾-Mehrheit. Die WTO hat aktuell 153 Mitglieder. Zusätzlich befinden sich 33 Mitglieder im Beobachterstatus, d.h. diese müssen innerhalb von 5 Jahren ihre Beitrittsverhandlungen mit der WTO beginnen um aufgenommen zu werden. Mitgliedsländer von bedeutender Wirtschaftskraft sind z.B. die USA, China sowie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Die EG hat bei Abstimmungen einen relativ hohen Einfluss, da die EG stellvertretend für alle seine Mitglieder stimmt (z.Z. 27 Stimmen) Die WTO-Mitglieder erwirtschaften etwa 90% des Welthandelsvolumens. Etwa 2/3 der Mitgliedsstaaten sind Entwicklungsländer. Diese haben teilweise gesonderte Vorschriften und erhalten bei manchen Fragen die Unterstützung des WTO-Sekretariats. Kritiker befürchten allerdings dass diese Sonderrechte nicht ausreichend sind um einen Nachteil der Entwicklungsländer gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten auszugleichen. Ein Beispiel: Die WTO bietet zwar Fortbildungsprogramme für die Mitarbeiter von Entwicklungsländern an, allerdings sind manche Länder sind nicht einmal in der Lage genügend Delegierte zu bezahlen, um an allen Verhandlungen teilzunehmen. Welches Land wird als Entwicklungsland angesehen? Die WTO sieht hierfür keine Definition. Ein Mitgliedsstaat kann sich selbst zum Entwicklungsland erklären. Andere Mitgliedsstaaten können dies dann auch anzweifeln. Um Streitigkeiten zukünftig vorzubeugen wird bereits bei Beitrittsverhandlungen der Status des jeweiligen Landes geklärt. 16 4 4.3. Aufbau und Organisation Ministerkonferenz Sie ist das höchste Organ und besteht aus den Wirtschafts- und Handelsminister der einzelnen Länder. Die Ministerkonferenz tagt mindestens alle 2 Jahre. Allgemeine Rat Zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz nimmt der Allgemeine Rat die Rolle der wichtigsten Körperschaft der WTO ein. Zu den wichtigsten Aufgaben des Allgemeinen Rates zählen unter anderem die Beitritte neuer Mitgliedsländer, Leitung spezieller Räte wie GATT (Rat für den Handel mit Waren), GATS (Rat für den Handel mit Dienstleistungen) und TRIPS (Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums). Eine weitere Aufgabe ist die Überprüfung der Handelspolitiken. Diese Überprüfung läuft nach einem festgelegten Verfahren ab (TPRM). Die Häufigkeit der Überprüfungen der einzelnen Länder hängt von deren Anteil am gesamten Wirtschaftsvolumen ab. Zusätzlich stellt der Allgemeine Rat das Streitschlichtungsgremium (DSB), dessen Aufgabe wie oben bereits beschrieben die Klärung der Handelsstreitigkeiten beinhaltet. Sekretariat Dieses Organ der WTO hat keine Entscheidungsfunktion. Deren Aufgabe ist die technische und professionelle Unterstützung von Komitees und Räten sowie die technische Unterstützung der Entwicklungsländer. Außerdem wird von hieraus die Entwicklung des Welthandels beobachtet und analysiert sowie Informationen für Medien und Öffentlichkeit bereitgestellt. Jedes Mitgliedsland hält bei der WTO eine Stimme. Entscheidungen werden im Konsens entschieden. Kann im Konsens keine Lösung gefunden werden wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Ausnahme hierbei sind die Abstimmungen bedeutender Entscheidungen. Entscheidungen über beispielsweise Abänderungen von Übereinkommen oder Ausschluss einzelner Mitgliedsländer werden mit 2/3- oder ¾-Mehrheit festgelegt. 17 4, 15, 16 5. Abkürzungen ABP AKV BIP DSU DSP EAG ECU EG EGKS EP EU EWI EWG EWS EWWU EWU IBRD IDA IFC ITO IWF GASP GATS GATT MIGA TPRM TRIPS SAP SZR WTO WKM UN = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Appelate Body Allgemeine Kreditvereinbarungen Bruttoinlandsprodukt Dispute Settlement Understanding Dispute Settlement Body Europäische Atomgemeinschaft European Currency Unit Europäische Gemeinschaft Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Europäisches Parlament Europäische Union Europäisches Währungsinstitut Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Europäisches Währungssystem Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Europäische Währungsunion International Bank for Reconstruction and Development International Development Association International Finance Corporation International Trade Organization Internationaler Währungsfonds Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik General Agreement for Trade in Services General Agreement on Tariffs and Trade Multilateral Investment Guarantee Agency Trade Policy Review Mechanism Trade Related Aspects of Intellectual Property Strukturanpassungsprogramme Sonderziehungsrecht World Trade Organisation Wechselkursmechanismus United Nations (Vereinte Nationen) 18 6. Quellenverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Europa – Werte, Wege, Ziele, Carsten Peter Thiede Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Volkswirtschaftslehre, Verlag Europa Lehrmittel, 5. Auflage 2002 www.wikipedia.de Bundesministerium der Finanzen www.politikwissen.de MSN Encarta Credit Suisse, Economic Research www.europa-reden.de Geld und Geldpolitik, Deutsche Bundesbank, April 2007 www.imf.org Kompakt Lexikon Wirtschaft, Verlag Gabler, 7. Auflage, 1998 www.weltalmanach.de Fachzeitschrift „Stahl & Eisen“ Nr. 127, 2007 www.digitral-amok.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 19 7. Kontrollfragen 1. Warum wird alljährlich am 9. Mai der „Europa-Tag“ gefeiert? 2. Mit dem „Vertrag über die Europäische Union“, unterzeichnet 1992 in Maastricht, entsteht am 01.11.1993 eine Union, die EU. Welches sind die 3 Säulen der „Europäischen Union“? 3. Welcher Mitgliedsstaat hat im Europäischen Parlament die meisten Sitze und auch im Ministerrat (Rat der Europäischen Union) neben Großbritannien, Italien und Frankreich die meisten Stimmen? 4. Welche Konvergenzkriterien müssen erfüllt sein um der EWU beitreten zu können? 5. Welche drei Länder der EU verzichten auf die gemeinsame Währung, den Euro, und nehmen nicht an der EWU teil? Nenne zusätzlich drei Länder, die derzeit versuchen der EWU beizutreten? 6. Was versteht man unter dem Eurosystem, und in welchem Zusammenhang steht es zu dem Wechselkursmechanismus II? 7. Nennen sie die beiden Hauptaufgaben der WTO und beschreiben sie diese jeweils in einem Satz. 8. Das Land Serbien hat in der WTO den Status des Beobachterlandes. Welche Bedeutung hat das für Serbien? Wie kann es zu einem vollwertigen Mitglied der WTO werden? 9. Erklären sie die die Organisation des IWF; aus welchen Gremien setzt es sich zusammen? 10. Was sind Quoten und welchem Zweck dienen Sie? 11. Erläutern Sie die Rolle von Sonderziehungsrechten? 20 8. Power Point Präsentation auf CD 21