Die europäische Währungsunion

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Martin Behaim Schule, Darmstadt
Fachbereich Wirtschaft
Kurs: VWL
Lehrer: Herr Lepthien
Schuljahr 2008 / 2009
Europäische Union (EU)
Europäische Währungsunion (EWU)
Internationale Währungsfonds (IWF)
Welthandelsorganisation (WTO)
11. August 2008
Alexander Pfau
Felix Koch
Markus Moser
Sebastian Gierkes
1
Inhaltsverzeichnis
1. Europäische Union
1.1. Historie……………………………………………………………………………………………….... 3
1.2. Beitrittskandidaten……………………………………………………………………..................... 4
1.3. Die Europäische Union………………………………………………………………………………. 5
1.4. Europäisches Parlament…………………………………………………………………………….. 5
2. Europäische Währungsunion
2.1. Einleitung und Definition……………………………………………………………………………. 7
2.2. Entwicklung der EWU……………………………………………………………………………….. 7
2.3. Maastricht Kriterien………………………………………………………………………………….. 8
2.4. Teilnehmer Staaten der EWU………………………………………………………………………. 9
2.5. Die drei Stufen der EWWU………………………………………………………………………….. 10
2.6. Institutionen der EWU, Wechselkursmechanismus…..………………………………………….. 11
3. Internationaler Währungsfonds
3.1. Einleitung……………………………………………………………………………………………… 12
3.2. Organisation………………………………………………………………………………………….. 12
3.3. Ziele der IWF…………………………………………………………………………………………. 13
3.4. Aufgaben und Arbeitsweisen der IWF……………………………………………………………... 13
4. Welthandelsorganisation
4.1. Aufgaben der WTO…………………………………………………………………………………... 15
4.2. Mitglieder der WTO…………………………………………………………………………………... 16
4.3. Aufbau und Organisation……………………………………………………………………………. 17
5. Abkürzungen………………………………………………………………………………………… 18
6. Quellen…………………………………………………………………………………………………19
7. Fragenkatalog………………………………………………………………………………………. 20
8. Power Point Präsentation auf CD………………………………………………................... 21
2
1. Europäische Union - EU
1.1. Historie
„Der erste Schritt zur Wiedererschaffung der europäischen Familie muss eine
Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland sein.“
Diese Worte fand der britische Kriegspremier Winston Churchill in seiner Züricher
Rede am 19. September 1946, als er nur sechzehn Monate nach Kriegsende
erklärte:
Unter der geistigen Führung dieser beiden Länder sollten alle beitrittswilligen
Länder zu „Vereinigten Staaten von Europa werden“, in denen „die kleinen Länder
ebenso viel zählen wie die Großen“.
1
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Am 9. Mai 1950 bot der französische Außenminister Robert Schuman dem
ehemaligen Kriegsgegner Deutschland an, künftig in der Kohle- und Stahlindustrie
zusammenzuarbeiten – also in den Bereichen, die im Krieg besonders wichtig
waren. 1951 gründeten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und
die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS
oder Montanunion. In Erinnerung an Schumans mutige Idee begehen wir jährlich
am 9. Mai den "Europa-Tag".
4
Römische Verträge
25. März 1957: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die
Niederlande unterzeichneten auf dem Kapitol in Rom zwei wichtige Verträge. Sie
gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (Euratom). Deutschland ist durch Bundeskanzler Konrad
Adenauer vertreten.
4
Europäische Gemeinschaft
Die 1951 gegründete Montanunion, die EWG und die Euratom werden 1967 zu den
"Europäischen Gemeinschaften" (EG) und 1993 zur "Europäischen Union" (EU)
zusammengeführt. Der bis heute wichtigste europäische Vertrag, der EWG Vertrag, heißt nun EG-Vertrag und gilt nach wie vor als Grundlage der
europäischen Integration.
Am 22. Januar 1963 besiegeln Frankreich und Deutschland ihre Aussöhnung.
Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer
unterzeichnen in Paris den Vertrag über die deutsch-französische
Zusammenarbeit, den so genannten "Elysée-Vertrag". Aus "Erbfeinden" von einst
werden enge Partner und Freunde. Diese Zusammenarbeit gilt als "Motor" der
Europäischen Integration.
1973 werden aus sechs Mitgliedstaaten neun: Am 1. Januar treten Dänemark,
Irland und das Vereinigte Königreich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
bei. Mit Griechenland beginnt am 1. Januar 1981 die "Süderweiterung"; am 1.
Januar 1986 folgen Portugal und Spanien. Mit dem Beitritt Finnlands, Österreichs
und Schwedens am 1. Januar 1995 zählt der Staatenverbund 15 Mitgliedstaaten.
Im Juni 1989 zerschneidet Ungarn den Grenzzaun nach Österreich. Fünf Monate
später fällt die Berliner Mauer. Im Dezember 1989 demontiert die
Tschechoslowakei ihre Grenzbefestigungen. Nach einem halben Jahrhundert der
Trennung des Kontinents startet am 1. Mai 2004 die "Osterweiterung" der EU:
3
4
Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, Estland, Lettland und
Litauen sowie Malta und Zypern werden Mitglieder. Am 1. Januar 2007 folgten
Bulgarien und Rumänien. In der Europäischen Union leben nun fast 500 Millionen
Menschen.
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschech. Rep.
Ungarn
Ver. Königreich
Zypern
Einwohner (Mio.)
10,5
7,7
5,4
82,5
1,3
5,3
63,6
10,7
4,2
58,8
2,3
3,4
0,5
0,4
16,3
8,3
38,1
10,6
21,6
9,0
5,4
2,0
45,1
10,3
10,1
60,4
0,8
2
BIP pro Kopf in €
29.300
9.500
30.500
28.100
17.900
29.000
27.600
24.300
34.200
25.200
14.400
15.000
68.500
19.100
32.500
29.900
13.300
18.500
9.100
31.300
17.000
22.000
26.500
18.400
15.700
28.700
23.000
Quelle: Bundesregierung 2008
1.2. Beitrittskandidaten
Jeder europäische Staat kann grundsätzlich den Antrag zur Aufnahme in die
Europäische Union stellen. Voraussetzungen sind zum Beispiel das Bekenntnis zu
den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte,
der Grundfreiheiten und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze
sind in den so genannten Kopenhagener Kriterien festgelegt, die die
Beitrittsbedingungen regeln.
Die EU ist nach wie vor attraktiv für viele europäische Staaten. Einige von ihnen
haben sich um einen Beitritt beworben. Derzeit haben die Türkei, Kroatien und
Mazedonien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten.
Kroatien
Mazedonien
Türkei
Einwohner (Mio.)
4,4
2,0
72,5
BIP pro Kopf in €
13.900
6.700
9.700
Quelle: Bundesregierung 2008
4
2
2
1.3. Die EU
Mit dem "Vertrag über die Europäische Union" - unterzeichnet 1992 in Maastricht entsteht eine Union, die eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreibt,
die in der Innen- und Rechtspolitik eng zusammenarbeitet und allen
"Unionsbürgern" in jedem Mitgliedsland das Recht gewährt, an Kommunal- und
Europawahlen teilzunehmen. Bis 1999 führen die Partner eine gemeinsame
Währung ein. Der "Maastricht-Vertrag" tritt am 1. November 1993 in Kraft.
4
3
Europäische Union
Europäische
Gemeinschaft
(EG)
EWG
EGKS
Gemeinsame
Außen- und
Sicherheitspolitik
(GASP)
Kooperation
in Justiz- und
Innenpolitik
EAG
Quelle: Europa Lehrmittel 2002
1.4 Europäisches Parlament
2
Nicht nur jedes Mitgliedsland, auch die Europäische Union hat ein Parlament. Sitz
des "Europäischen Parlaments" (EP) ist Straßburg. 1979 können die Bürgerinnen
und Bürger aller Mitgliedstaaten erstmals die Abgeordneten unmittelbar wählen.
Seither finden diese freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre statt.
Derzeit hat das EP 785 Mitglieder, ab 2009 werden es 732 sein. Sie sind in
Fraktionen, nicht in nationalen Gruppen organisiert. Wie viele Abgeordnete jedes
Mitgliedsland entsenden darf, hängt von der Einwohnerzahl ab.
3
Europäischer Rat
27 Regierungschefs
Europäischer
Gerichtshof
Europäischer
Rechnungshof
Rat der
Europäische Union
(Ministerrat)
Ausschuss der
Regionen
jeweilige Fachminister des Landes
9 Ressorts
344 Mitglieder
vom Rat der EU ernannt
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
344 Mitglieder
vom Rat der EU ernannt
Europäische
Kommission
27 Kommissare, je Land 1
werden vom EP bestätigt
Europäisches Parlament
785 Abgeordnete (ab 2009: 732)
direkt gewählte demokratische Vertreter der Bürger der EU
Quelle: Erich Schmidt Verlag (Daten: Bundesregierung 2008)
5
Die Verteilung der Sitze im Europaparlament
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschech. Rep.
Ungarn
Verei. Königreich
Zypern
Sitze im EP
2004 - 2009
24
18
14
99
6
14
78
24
13
78
9
13
6
5
27
18
54
24
35
19
14
7
54
24
24
78
6
Sitze im EP
2009 - 2014
22
17
13
99
6
13
72
22
12
72
8
12
6
5
25
17
50
22
33
18
13
7
50
20
20
72
6
Stimmen im
Ministerrat
12
10
7
29
4
7
29
12
7
29
4
7
4
3
13
10
27
12
14
10
7
4
27
12
12
29
4
2
Quelle: Bundesregierung 2008
Die Aufgaben der EU sind in folgende Politikfelder eingeteilt:
2
- Außen- u. Sicherheitspolitik
- Bildung und Forschung
- Justiz und Inneres
- Landwirtschaft
- Umwelt und Verbraucher
- Wirtschaft und Finanzen
6
2. Die Europäische Währungsunion - EWU
Einleitung:
„Wo bleibt in Europa die europäische Münze, die europäische Briefmarke?“ Diese
Frage stellte der damalige deutsche Außenminister Gustav Stresemann im Jahre
1929. Bis seine Vision Wirklichkeit werden konnte, sollten jedoch noch einige
Jahrzehnte vergehen.
5
2.1. Definition
Die EWU bezeichnet den am 1. Januar 1999, im Rahmen der dritten Stufe
EWWU, durchgeführten Zusammenschluss der damals elf Teilnehmerstaaten
dem Gebiet der Geld und Währungspolitik. Mit diesem Schritt wurde die von
EZB gesteuerten Gemeinschaftswährung, den Euro, eingeführt. Dadurch ist
wesentliches Ziel des Integrationsprozesses in Europa erreicht worden.
der
auf
der
ein
3, 4, 7
2.2. Entwicklung der EWU
Die Vorläufer der EWU









3, 4, 5, 6
Erste Vorschläge zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion wurden
1962 von der Europäischen Kommission unterbreitet. Allerdings wurde diese
Idee aufgrund fehlender politischer Bereitschaft nicht von den Mitgliedsstaaten
aufgegriffen.
Die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik der Gemeinschaft wurde 1964
dem neugegründeten „Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken der
Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“, dem sogenannten
Gouverneursausschuss übertragen.
Im Februar 1969 wurde der Barre-Plan vorgestellt. Dieser beinhaltete ein
Konzept zur Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion unter der
Anleitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner.
Der Werner Plan stellte im März 1971 die Basis für die Verabschiedung einer
Grundsatzentscheidung des Rates über die stufenweise Umsetzung der EWWU
bis zum Jahr 1980.
Im Jahr darauf fand die 1. Stufe in Form der Gründung des Europäischen
Wechselkursverbandes statt.
1973 wurde eine erste Bilanz über die 1. Stufe gezogen. Das Ergebnis zeigte
jedoch auf das die geplanten Integrationsfortschritte nicht erreicht worden
waren. Des Weiteren waren die Mitgliedsstaaten nicht dazu bereit, die
wirtschaftspolitische Befugnis auf die Gemeinschaftsorgane zu übertragen. Aus
diesen Gründen wurde die 2. Stufe des Werner Plans nicht mehr eingeleitet.
Austritte aus dem Wechselkursverbund führten zu einer wechselkurspolitischen
Aufteilung der Gemeinschaft.
Ende 1978 wurde dann die in der EG stattfindende konjunkturelle Stabilisierung
zum Anlass genommen, um ein gemeinschaftliches Konzept der währungs- und
wechselkurspolitischen Zusammenarbeit zu entwickeln.
Im Frühjahr 1979 nahm die Entwicklung des Europäischen Währungssystems
seinen Lauf. Dieses System sollte nach damaligen Plänen in ein endgültiges
Währungssystem
übergehen.
Wirtschaftliche
Differenzen
und
7



Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase machten jedoch die
Einführung eines solchen komplexen Systems unmöglich.
Erst im Juli 1987 wurde das Thema der Wirtschafts- und Währungsunion wieder
tatkräftig in die Hand genommen. Durch das Inkrafttreten der Einheitlichen
Europäischen Akte, welche die Basis zur Gründung des Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaftsvertrages
bildete,
verpflichteten
sich
die
Mitgliedsstaaten erstmals zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Wirtschafts- und Währungspolitik.
Der Drei-Stufen-Plan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und
Währungsunion wurde im April 1989 im Delours-Bericht öffentlich vorgestellt.
Die 1. Stufe sollte schon am 1. Juli 1990 beginnen.
Februar 1992, der sogenannte Maastricht-Vertrag wird von den Staats- und
Regierungschefs unterzeichnet, welcher am 1. November 1993 in Kraft getreten
ist.
Er
beinhaltet
neben
Anordnungen
zum
Binnenmarkt,
zu
Gemeinschaftspolitiken und den Institutionen der Gemeinschaft auch die
Bestimmung zur Wirtschafts- und Währungsunion.
Entwicklung der EWU in tabellarischer Form
1979
Beginn des Europäischen Währungssystems
1988
Der Europäische Rat beauftragte den Gouverneursausschuss damit,
konkrete Schritte hin zur Verwirklichung der EWWU vorzuschlagen
1990
Erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
1993
„Vertrag über die Europäische Union“, der sogenannte „MaastrichtVertag“, tritt in Kraft
1994
Zweite Stufe der EWWU
1995
Der Europäische Rat beschließt die Eckwerte für den Übergang zur EWU
und legt den Namen „Euro“ für die gemeinsame Währung fest
1999
Dritte Stufe der EWWU, Gründung der EWU
2002
Euro als Bargeld; die nationalen Währungen verlieren ihre Gültigkeit
4, 5
Quelle: Erich-Schmitt-Verlag
2.4. Maastricht-Kriterien und Stabilitäts- und Wachstumspakt
3, 4, 7, 9
Die Mitgliedschaft in der EWU erfolgt nicht automatisch, die einzelnen Teilnehmer
müssen sich qualifizieren. Denn bei einer Stabilitätsgemeinschaft wie der EWU ist
es notwendig, dass alle Teilnehmer bestimmte Kriterien erfüllen. Damit soll
sichergestellt werden, dass nur Länder der EWU beitreten, welche fortwährend die
Hauptziele der Europäischen Währungsunion unterstützen.
Demzufolge wurden als Fundament für die Auswahl der Teilnehmer an der EWU
die vier Konvergenzkriterien gemäß §121 des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft, die sogenannten Maastricht-Kriterien, entwickelt:
8




Hoher Grad an Preisstabilität
Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr
als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das
niedrigste Inflationsergebnis hatten, also die preisstabilsten waren.
Öffentlicher Finanzhaushalt
Das öffentliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen,
und das Verhältnis der gesamten Staatsverschuldung zum BIP sollte nicht über
60 Prozent liegen.
Teilnahme am Europäischen Währungssystems
Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die
Währung des entsprechenden Landes innerhalb der festgelegten Grenzen des
EWS II bewegt haben.
Langfristiger Zinssatz
Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als 2
Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zinssatz der im Vorjahr
preisstabilsten Länder liegen.
Um diese Kriterien nicht nur beim Eintritt in die EWU, sondern auf Dauer
sicherzustellen, haben die EU-Länder 1997 eine Stabilitäts- und Wachstumspakt
beschlossen. Dieser enthält die Selbstverpflichtung aller EWU-Mitglieder, die
Obergrenze von 3 Prozent des BIP für das Haushaltsdefizit auch in zukünftigen
Jahren nicht zu überschreiten. Treten über einen längeren Zeitraum höhere
Haushaltsdefizite auf, sind erhebliche Bußgelder vorgesehen.
2.4.Teilnehmer Staaten der EWU
Die Entscheidung über die ersten Euro-Mitgliedsländer fällte der Rat der
europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt die
EU-Konvergenzkriterien noch nicht, wurde aber zum 1. Januar 2001 als zwölftes
Land in die EWU aufgenommen. Dänemark und Großbritannien machten von der
ihnen im EU-Vertrag eingeräumten Ausstiegsklausel Gebrauch und nahmen vorerst
nicht an der Währungsunion teil. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien
bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste. Gegen dessen Einführung
entschied sich die schwedische Bevölkerung endgültig 2003 in einem Referendum.
Als erstes der ab 2004 der EU beigetretenen Länder konnte Slowenien zum 1.
Januar 2007 den Euro einführen, und zum 1. Januar 2008 folgten Malta und
Zypern.
Zukünftig müssen die einzelnen Länder, die dem Euro beitreten wollen, nicht mehr
die beiden ersten Stufen der EWWU durchlaufen. Sie müssen lediglich die
Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll,
bevor sie in die dritte Stufe der EWWU eintreten können.
Die anderen EU-Staaten; Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,
die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und Ungarn hatten sich bis
2008 noch nicht qualifiziert.
Im Bezug auf Deutschland ist zu erwähnen, dass in den Jahren 2002 bis 2005
gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt wegen Nichteinhaltung der 3%Neuverschuldungsgrenze im öffentlichen Finanzhaushalt verstoßen wurde. Seit
dem Jahr 2006 konnten alle Kriterien eingehalten werden und so konnte Brüssel im
Juni 2007 das Defizitverfahren gegen Deutschland einstellen.
9
4, 5, 6, 7,
10
2.5. Die drei Stufen der EWWU
Die erste Stufe begann am 1. Juni 1990 und dauerte bis Ende 1993. Bestandteile
und Ziele dieser Stufe waren:
 Uneingeschränkter Kapitalverkehr durch weitgehende Aufhebung aller
Verkehrskontrollen innerhalb der EU
 Inkrafttreten des Maastricht-Vertrags
 Schaffung des Europäischen Binnenmarktes. Hierdurch entstand eine engere
Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik zwischen den
Mitgliedsstaaten, wobei das oberste Ziel die Preisstabilität sein sollte
 Beginn der Wirtschafts- und Währungskonvergenz
 Fixierung und Zusammensetzung der ECU (Vorläufer des Euro)
 Gleiche Teilnahmebedingungen am EWS für alle Währungen mit maximaler
Schwankungsbreite von +/- 2,25 Prozent um die festgelegten Leitkurse
Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen
Währungsinstitutes
und
der
gleichzeitigen
Auflösung
des
Gouverneursausschusses. Bestandteile und Ziele dieser Stufe waren:
 Stärkere Koordination der Geld- und Währungspolitik
 Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz
 Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik
 Einrichtung des Kohäsionsfonds, der den Mitgliedstaaten hilft, wirtschaftliche
und soziale Disparitäten zu verringern und ihre Wirtschaft zu stabilisieren
 Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken und Stärkung derer
Zusammenarbeit
 Ausarbeitung der neuen zukünftigen Währung
Mit der dritten und letzten Stufe der EWWU am 1. Januar 1999 löste die EZB als
Dachinstitution des Europäischen Systems der Zentralbanken das EWI ab.
Bestandteile der letzten Stufe waren:
 Festlegung eines Umrechnungskurses für alle teilnehmenden Währungen
 Der Euro, der den ECU ersetzte, wird als Buchgeld eingeführt. Die alten
nationalen Währungen blieben vorläufig weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel,
aber nur als Nebenwährung mit rein nationaler Gültigkeit
 Einführung des EWS II, dadurch wurden die Währungen der zu diesem
Zeitpunkt noch nicht an der EWU beteiligten EU-Staaten an den Euro
angebunden
 Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Am 1. Januar 2002 wurden die 3. Stufe mit der Einführung der Eurobanknoten und
Münzen beendet.
10
4, 5, 6, 7,
9
2.6. Institutionen der Europäischen Währungsunion
Im Rahmen der EWU muss man zwischen dem Eurosystem und dem
Wechselkursmechanismus II unterscheiden. Diese zwei Einrichtungen sind
notwendig da nicht alle EU-Länder an der EWU teilnehmen.
Die teilnehmenden Länder werden zusammenfassend als Eurosystem bezeichnet.
Innerhalb dieses Systems haben alle Länder den Euro als gemeinsame Währung
und für die Geldpolitik ist die Europäische Zentralbank zuständig. Die Funktion wird
aber in dieser Ausarbeitung nicht weiter erörtert.
Die Länder die nicht an der EWU teilnehmen, besitzen noch ihre nationalen
Währungen, und regeln ihre Geldpolitik nach innerstaatlichen Bestimmungen. Da
jedoch auch diese Länder dem Europäischen System der Zentralbanken
angehören, geschieht die nationale Geldpolitik in enger Abstimmung mit der EZB.
Die Beziehungen zwischen dem Euro und den einzelnen nationalen Währungen
der nicht EWU-Mitglieder regelt der Wechselkursmechanismus II (WKM II).
Quelle: Erich-Schmitt-Verlag
Wechselkursmechanismus
Der Wechselkursmechanismus I trat als 1979 als Bestandteil des Europäischen
Währungssystems in Kraft. Durch einen relativ festen Wechselkurs waren alle
Währungen der EU-Länder aneinander gebunden. Von den vereinbarten Leitkursen
durften die Mitgliedswährungen um ± 2,25 % und später ± 15 % abweichen.
Das EWS endete mit dem Beginn der Europäischen Währungsunion am 1. Januar
1999. Von diesem Zeitpunkt an besteht der Wechselkursmechanismus II, der
ebenfalls ein System mit relativ festen Wechselkursen darstellt.
Mit ihm wird den EU-Mitgliedstaaten, die den Euro zunächst noch nicht einführen,
die Möglichkeit geboten, ihre Währung an den Euro anzubinden. Eine Verpflichtung
an der Teilnahme am WKM II besteht jedoch nicht. Derzeit nehmen am WKM II die
Länder Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei teil. Alle fünf Länder
versuchen so, eines der Konvergenzkriterien für den EWU eintritt, zu erreichen.
Damit ihnen das gelingt, müssen sie zwei Jahre erfolgreich am WKM II teilnehmen.
11
3, 4, 16
3. Der Internationale Währungsfonds - IWF
(International Monetary Fund - IMF)
3.1. Einleitung:
Der Amerikaner Harry Dexter White und der Brite John Maynard Keynes
erarbeiteten bis 1943 zwei verschiedene Pläne für eine NachkriegsWeltwirtschaftsordnung. Sie gelten als geistige Urväter des Bretton-WoodsSystems. Am 22. Juli 1944 dann wurde der IWF auf der Internationalen Währungsund Finanzkonferenz der Vereinten und Assoziierten Nationen von 44 Staaten noch
während des Zweiten Weltkrieges gegründet.. Nach dreiwöchigen Verhandlung in
Bretton Woods (1. Juli – 22. Juli 1944) setzten sich die USA mit den Plänen von
White weitestgehend durch. Hauptsitz des IWF ist Washington D.C., USA.
Seit 1947 ist der IWF eine Sonderorganisation der UN und zurzeit gehören ihm 185
Mitgliedsländer an. Deutschland ist seit 1952 Mitgliedsstaat des IWF.
Neben dem IWF wurden auch die Weltbank und das GATT (1947) gegründet. Die
Weltbank setzt sich heute aus 4 Institutionen zusammen (IBRD, IDA, IFC, MIGA),
die das gemeinsame Ziel verfolgen, weniger entwickelte (Zweit- und Drittländer),
durch langfristige finanzielle Hilfen vor allem bei Entwicklungsprojekten, Beratung
und technische Hilfen zu fördern. Die ITO konnte in Ihrer ursprünglichen Fassung
nicht Ihren Dienst aufnehmen, da die Amerikaner den Vertrag nicht ratifizierten. Als
Teilstück ging das GATT hervor, welches sich dem Abbau von Zöllen und
Handelsbeschränkungen widmete. 1995 dann wurde aus dem GATT die WTO, die
in großen Teilen dem entsprach, was 1944 eigentlich schon durch die ITO ins
Leben gerufen werden sollte.
3, 4, 10
3.2. Organisation:
IWF
3, 4, 11
Gouverneursrat
(Finanzminister oder Zentralbankpräsidenten)
Exekutivdirektoren
Geschäftsführender Direktor
Quelle: Volkswirtschaftslehre, Verlag Europa Lehrmittel, 5. Auflage, vereinfachte Darstellung
Der IWF wird von einem geschäftsführenden Direktor (Managing Director) geleitet.
Gemäß einer informellen Vereinbarung zwischen den USA und einigen
westeuropäischen Ländern ist der Direktor des IWF immer ein Europäer, während
die einflussreiche Position des ersten stellvertretenden Direktors (First Deputy
Managing Director) von einem Amerikaner besetzt wird.
12
Das oberste Leitungsgremium ist der Gouverneursrat, welches von jedem
Mitgliedsland mit einem Gouverneur besetzt wird (I.d.R. Finanzminister oder
Zentralbankpräsident, aktuell Peer Steinbrück). Der Rat tagt jährlich. Die laufenden
Geschäfte werden vom Exekutivdirektorium geleitet, dem derzeit 24 Direktoren
beiwohnen. Der Vorsitzende wird von den Direktoren direkt gewählt. Zurzeit hat
Dominique Strauss-Kahn den Posten des Managing Directors und John Lipsky die
Stelle als First Deputy Managing Director inne. Seine Stellvertreter sind Murilo
Portugal und Takatoshi Kato. Momentan arbeiten beim IWF 2.596 Angestellte aus
146 Nationen.
3.3. Ziele des IWF:





Förderung der internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit
Ausweitung des Welthandels
Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte
Überwachung der Geldpolitik
Vergabe kurzfristiger Kredite zum Ausgleich von Zahlungsdefiziten
3, 4
3.4. Arbeitsweise des IWF:
Der IWF vergibt befristete Kredite an Staaten, die unter wirtschaftlichen Problemen
leiden. Da Zahlungsbilanzdefizite nicht auf Dauer finanzierbar sind, ist deren
Vergabe an teilweise drastische wirtschafts- und währungspolitische
Konditionalitäten für die Gewährung dieser Kredite gekoppelt (sog. SAP), z.B.
Kürzung der Staatsausgaben, niedrigere Inflation, Steigerung des Exports,
Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen sowie die Liberalisierung des
Bankenwesens.
Wichtigstes Instrument ist daher die Gewährung bzw. „Ziehung“ von Krediten zur
Gewährleistung internationaler Zahlungsverpflichtungen. Mittel hierfür bekommt der
IWF aus Quoten, SZR, Krediten im Rahmen der AKV und verschiedenen weiteren
Kreditfazilitäten.
Land
Quote Mio. SZR
37.149,3
13.312,8
13.008,2
10.738,5
10.738,5
132.425,4
Quotenanteil in %
der Quotensumme
17,09
6,13
5,99
4,94
4,94
60,91
Stimmrechtsanteil in %
der Gesamtstimmen
16,77
6,02
5,88
4,86
4,86
61,61
USA
Japan
Deutschland
Großbritannien
Frankreich
Übrige Länder
Summe
217.372,7
100,00
100,00
Quelle: www.IMF.org, Stand: 31.07.2008
13
3, 10, 11
5, 11
Quoten sind Anteile der Mitgliedsländer am Grundkapital des IWF. Die Höhe
bemisst sich nach der Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes (BIP,
Währungsreserven, außenwirtschaftliche Transaktionen). Von dieser Quote hängen
die Einzahlungsverpflichtungen, die Ziehungsrechte und das Stimmrecht ab. Die
Quote wird in SZR ausgedrückt, eine künstliche internationale Währung oder auch
Weltgeld genannt.
Hierbei handelt es sich um eine Korbwährung, d.h. dass der Wert eines SZR
mithilfe eines Währungskorbes (ähnlich dem Warenkorb) ermittelt wird, in dem die
fünf stärksten Währungen vertreten sind (Dollar, Pfund, Yen, Euro).
Über die Höhe der SZR wird alle 5 Jahre beraten und den wirtschaftlichen
Veränderungen der Mitgliedsländer angepasst. Zurzeit besitzt Deutschland bspw.
eine Quote von rund 13 Mrd. SZR, dies entspricht 5,99 % der Quotensumme. Die
Stimmrechtsanteile betragen derzeit 5,88 % hinter den USA mit 16,77 % und Japan
mit rund 6%. Da Beschlüsse mit einer 85%-Mehrheit getroffen werden müssen,
verfügen die USA und die gemeinsamen EU-Länder faktisch über eine
Sperrminorität.
Ein viertel der durch die Quote errechneten Einzahlung wird in SZR vorgenommen,
der Rest in Landeswährung. Auf Antrag kann das SZR auch die Zahlung in
Landeswährung zulassen. Die Einzahlung von SZR nennt man die Reservetranche,
die theoretisch nichts anderes sind als beim IWF hinterlegte Währungsreserven.
Für diesen Teil der Quote besteht ein automatisches Ziehungsrecht, was im
formellen keine Kreditgewährung bedeutet und auch gebührenfrei ist.
Ein Land kann auf Antrag beim IWF die Währung eines anderen Landes gegen
Gold oder Landeswährung kaufen (sog. Ziehung). Alle Mitgliedsländer sind
verpflichtet, SZR untereinander zu akzeptieren. Allerdings sind SZR nur im
Zahlungsverkehr zwischen Zentralbanken möglich.
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4. Die Welthandelsorganisation - WTO
Gründung
Die WTO wurde am 14.04.1994 mit Wirkung zum 01.01.1995 als
Nachfolgeorganisation des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT
gegründet.
4.1. Aufgaben
Das Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen um den internationalen
Freihandel auszubauen.
Die zwei Hauptaufgaben der WTO sind:

Koordination der Wirtschaftspolitik
Die WTO berät Mitgliedsländer in Ihrer Handelspolitik und koordiniert dabei die
Politik der einzelnen Länder.
In diesem Bereich arbeitet die WTO eng mit dem IWF und der Weltbank
zusammen, um die Handelspolitik auf die jeweilige Währungs- und
Entwicklungspolitik der betreffenden Mitgliedsstaaten einzugehen.

Streitschlichtung
Die WTO verfügt über ein umfangreiches Streitschlichtungsorgan (DSU),
welches von dem Streitschlichtungsgremium (DSB) betreut wird.
Die DSU ist ein mehrstufiges Verfahren aus diplomatischen und
gerichtsähnlichen Verfahrenselementen.
Mit dem Verfahren können Mitgliedsstaaten gegen mutmaßliche Verletzungen
der WTO-Regeln durch andere Mitglieder vorgehen.
Das Verfahren gestaltet sich folgendermaßen:
Der Kläger richtet ein Konsultationsbegehren (Antrag auf Beratung) an die
beklagte Regierung. Wird binnen 60 Tagen keine Lösung gefunden, kann der
Kläger den Einsatz eines Panels (Gruppe dreier unabhängiger Rechts- bzw.
Handelsexperten) beantragen.
Das Panel prüft, ob ein Verstoß seitens des Angeklagten vorliegt und muss
innerhalb von 6 Monaten einen Entscheidungsbericht vorlegen.
Gegen diesen Bericht kann nun beim ständigen WTO-Berufungsorgan (APB)
Berufung eingelegt werden. Der APB überprüft den Bericht des Panels noch
einmal und wird ihn binnen 60 Tagen in letzter Instanz bestätigen, abändern
oder dementieren.
Wird der Verstoß eines WTO-Rechtes durch das angeklagte Mitglied
festgestellt, so wird eine sofortige Beseitigung gefordert. Ist eine sofortige
Beseitigung nicht möglich, so räumt die WTO in der Regel eine Frist ein.
Hält der Kläger die Umsetzung der Regeln nach Ablauf der Frist für
unzureichend, kann dieser die Aufnahme von Kompensationsverhandlungen
(Kompensation=
Ausgleich,
Aufhebung,
Erstattung)
oder
beim
Streitschlichtungsorgan die Aussetzung von Handelskonzessionen oder
anderen Verpflichtungen gegenüber der beklagten Partei beantragen (z.B.
Strafzölle).
In der Regel entscheidet das „Compliance Panel“ über die Richtigkeit der
Umsetzungen durch den Angeklagten. Der Compliance Panel besteht aus den
selben Mitgliedern wie auch aus dem ursprünglichen Panel.
Das DSU-Verfahren zur Streitschlichtung wurde zwischen der WTO-Gründung
1995 und Oktober 1996 bereits auf 350 Konsultationsbegehren angewandt.
Die meisten Streitfälle betreffen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen.
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13
4
14
Quelle: Fachzeitschrift „Stahl & Eisen“ Nr. 127, 2007
4.2. Die Mitglieder der WTO
Mitglieder der WTO können ausschließlich Regierungen sein.
Voraussetzung für den Beitritt: Die Bedingungen der WTO-Abkommen müssen
erfüllt sein (ggf. auch mit der Gewährung einer Übergangsfrist).
Die Beitrittsbeschlüsse benötigen von der Ministerkonferenz eine ¾-Mehrheit.
Die WTO hat aktuell 153 Mitglieder. Zusätzlich befinden sich 33 Mitglieder im
Beobachterstatus, d.h. diese müssen innerhalb von 5 Jahren ihre
Beitrittsverhandlungen mit der WTO beginnen um aufgenommen zu werden.
Mitgliedsländer von bedeutender Wirtschaftskraft sind z.B. die USA, China sowie
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Die EG hat bei Abstimmungen einen relativ hohen Einfluss, da die EG
stellvertretend für alle seine Mitglieder stimmt (z.Z. 27 Stimmen)
Die WTO-Mitglieder erwirtschaften etwa 90% des Welthandelsvolumens.
Etwa 2/3 der Mitgliedsstaaten sind Entwicklungsländer. Diese haben teilweise
gesonderte Vorschriften und erhalten bei manchen Fragen die Unterstützung des
WTO-Sekretariats.
 Kritiker befürchten allerdings dass diese Sonderrechte nicht ausreichend sind
um einen Nachteil der Entwicklungsländer gegenüber den anderen
Mitgliedsstaaten auszugleichen.
Ein Beispiel: Die WTO bietet zwar Fortbildungsprogramme für die Mitarbeiter von
Entwicklungsländern an, allerdings sind manche Länder sind nicht einmal in der
Lage genügend Delegierte zu bezahlen, um an allen Verhandlungen teilzunehmen.
Welches Land wird als Entwicklungsland angesehen? Die WTO sieht hierfür keine
Definition. Ein Mitgliedsstaat kann sich selbst zum Entwicklungsland erklären.
Andere Mitgliedsstaaten können dies dann auch anzweifeln.
Um Streitigkeiten zukünftig vorzubeugen wird bereits bei Beitrittsverhandlungen
der Status des jeweiligen Landes geklärt.
16
4
4.3. Aufbau und Organisation
Ministerkonferenz
Sie ist das höchste Organ und besteht aus den Wirtschafts- und Handelsminister
der einzelnen Länder.
Die Ministerkonferenz tagt mindestens alle 2 Jahre.
Allgemeine Rat
Zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz nimmt der Allgemeine Rat die Rolle
der wichtigsten Körperschaft der WTO ein.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Allgemeinen Rates zählen unter anderem die
Beitritte neuer Mitgliedsländer, Leitung spezieller Räte wie GATT (Rat für den
Handel mit Waren), GATS (Rat für den Handel mit Dienstleistungen) und TRIPS
(Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums).
Eine weitere Aufgabe ist die Überprüfung der Handelspolitiken. Diese Überprüfung
läuft nach einem festgelegten Verfahren ab (TPRM). Die Häufigkeit der
Überprüfungen der einzelnen Länder hängt von deren Anteil am gesamten
Wirtschaftsvolumen ab.
Zusätzlich stellt der Allgemeine Rat das Streitschlichtungsgremium (DSB), dessen
Aufgabe wie oben bereits beschrieben die Klärung der Handelsstreitigkeiten
beinhaltet.
Sekretariat
Dieses Organ der WTO hat keine Entscheidungsfunktion.
Deren Aufgabe ist die technische und professionelle Unterstützung von Komitees
und Räten sowie die technische Unterstützung der Entwicklungsländer. Außerdem
wird von hieraus die Entwicklung des Welthandels beobachtet und analysiert sowie
Informationen für Medien und Öffentlichkeit bereitgestellt.
Jedes Mitgliedsland hält bei der WTO eine Stimme. Entscheidungen werden im
Konsens entschieden. Kann im Konsens keine Lösung gefunden werden wird mit
einfacher Mehrheit abgestimmt.
Ausnahme hierbei sind die Abstimmungen bedeutender Entscheidungen.
Entscheidungen über beispielsweise Abänderungen von Übereinkommen oder
Ausschluss einzelner Mitgliedsländer werden mit 2/3- oder ¾-Mehrheit festgelegt.
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4, 15, 16
5. Abkürzungen
ABP
AKV
BIP
DSU
DSP
EAG
ECU
EG
EGKS
EP
EU
EWI
EWG
EWS
EWWU
EWU
IBRD
IDA
IFC
ITO
IWF
GASP
GATS
GATT
MIGA
TPRM
TRIPS
SAP
SZR
WTO
WKM
UN
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Appelate Body
Allgemeine Kreditvereinbarungen
Bruttoinlandsprodukt
Dispute Settlement Understanding
Dispute Settlement Body
Europäische Atomgemeinschaft
European Currency Unit
Europäische Gemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Europäisches Parlament
Europäische Union
Europäisches Währungsinstitut
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Europäisches Währungssystem
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Europäische Währungsunion
International Bank for Reconstruction and Development
International Development Association
International Finance Corporation
International Trade Organization
Internationaler Währungsfonds
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
General Agreement for Trade in Services
General Agreement on Tariffs and Trade
Multilateral Investment Guarantee Agency
Trade Policy Review Mechanism
Trade Related Aspects of Intellectual Property
Strukturanpassungsprogramme
Sonderziehungsrecht
World Trade Organisation
Wechselkursmechanismus
United Nations (Vereinte Nationen)
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6. Quellenverzeichnis
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Europa – Werte, Wege, Ziele, Carsten Peter Thiede
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Volkswirtschaftslehre, Verlag Europa Lehrmittel, 5. Auflage 2002
www.wikipedia.de
Bundesministerium der Finanzen
www.politikwissen.de
MSN Encarta
Credit Suisse, Economic Research
www.europa-reden.de
Geld und Geldpolitik, Deutsche Bundesbank, April 2007
www.imf.org
Kompakt Lexikon Wirtschaft, Verlag Gabler, 7. Auflage, 1998
www.weltalmanach.de
Fachzeitschrift „Stahl & Eisen“ Nr. 127, 2007
www.digitral-amok.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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7. Kontrollfragen
1. Warum wird alljährlich am 9. Mai der „Europa-Tag“ gefeiert?
2. Mit dem „Vertrag über die Europäische Union“, unterzeichnet 1992 in
Maastricht, entsteht am 01.11.1993 eine Union, die EU.
Welches sind die 3 Säulen der „Europäischen Union“?
3. Welcher Mitgliedsstaat hat im Europäischen Parlament die meisten Sitze
und auch im Ministerrat (Rat der Europäischen Union) neben
Großbritannien, Italien und Frankreich die meisten Stimmen?
4. Welche Konvergenzkriterien müssen erfüllt sein um der EWU beitreten zu
können?
5. Welche drei Länder der EU verzichten auf die gemeinsame Währung, den
Euro, und nehmen nicht an der EWU teil? Nenne zusätzlich drei Länder, die
derzeit versuchen der EWU beizutreten?
6. Was versteht man unter dem Eurosystem, und in welchem Zusammenhang
steht es zu dem Wechselkursmechanismus II?
7. Nennen sie die beiden Hauptaufgaben der WTO und beschreiben sie diese
jeweils in einem Satz.
8. Das Land Serbien hat in der WTO den Status des Beobachterlandes.
Welche Bedeutung hat das für Serbien? Wie kann es zu einem vollwertigen
Mitglied der WTO werden?
9. Erklären sie die die Organisation des IWF; aus welchen Gremien setzt es
sich zusammen?
10. Was sind Quoten und welchem Zweck dienen Sie?
11. Erläutern Sie die Rolle von Sonderziehungsrechten?
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8. Power Point Präsentation auf CD
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