Gentechnische Veränderung

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Pressemitteilung
Nürnberg, 23.04.04
PM 043/04/LFGS
Gentechnik
Genfood kommt uns nicht auf den Teller !
Bund Naturschutz fordert Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, Imkerei und Lebensmittelversorgung in Deutschland und der
EU
Derzeit fallen die wichtigsten Entscheidungen für die künftige Sicherung
einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion in Europa. Wenn die EUVerordnungen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebens- und Futtermittel, die am 18. April in Kraft traten,
nicht Makulatur bleiben sollen, darf nicht über die Hintertüre das Reinheitsgebot für Saatgut ausgehebelt werden. Auch darf die Novellierung
des deutschen Gentechnikgesetzes keinesfalls durch die Deregulierungsvorschläge der CDU regierten Bundesländer im Bundesrat verwässert werden. Denn 70 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in
der EU wollen nach wie vor gentechnikfrei essen. „Ihre Rechte zu gefährden wäre ein zutiefst undemokratischer Akt“, so Prof. Dr. Hubert
Weiger, Landesvorsitzender des BN. Dies hat der BN in seinen Schreiben an die zuständigen EU-Kommissare zum Ausdruck gebracht.
„Es sei keinesfalls gesichert, dass von gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Risiken für die Verbraucher ausgingen, wie es vielfach von Wissenschaftlern und Politikern behauptet würde“, so Doris
Tropper, stellvertretende BN und BUND Vorsitzende. „Die Risiken lägen
in den nicht vorhersehbaren Effekten, die mit Zeitverzögerung auftreten.
Deshalb würden Versicherungen derzeit auch die Haftung für Schäden
durch den Einsatz gentechnischer Methoden bei der Lebensmittelproduktion ausschließen.“ Auch die Artenvielfalt würde durch den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unwiederbringlich geschädigt. Die Imkerei und insbesondere die über 25.000 Hobbyimker in
Bayern fürchten um ihre Existenz mit weitreichenden Schäden für die
Befruchtung und Erträge von Obst und Rapsbeständen.
EU-Saatgutrichtlinie
Auf Grund massiver Verbraucherproteste wurde der Entwurf von Oktober
2003 zurückgezogen, der vorsah, zwischen 0,3 und 0,7 % gentechnische
Verunreinigung des Saatguts zuzulassen. Die beteiligten Generaldirektionen
für Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft haben im April 2004 einen
neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der skandalöserweise wiederum Grenzwerte
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von 0,3 bis 0,5 % für Verunreinigungen vorsieht, obwohl auch bislang der
Grenzwert Null, das heißt die Nachweisgrenze für gentechnische Verunreinigungen beim Saatgut gilt. Eine zulässige Verunreinigung würde relativ rasch
das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa bedeuten. Die Entscheidung soll in den nächsten Wochen fallen. Der BN fordert die EUUmweltschutz Kommissarin Margot Wallström, den Präsidenten der Kommission Romano Prodi, sowie die Kommissare für Landwirtschaft, Franz Fischler,
und Verbraucherschutz, David Byrne, auf, sich nicht den Interessen der USGentechnik und Agrochemiekonzerne zu beugen, sondern die Osterweiterung
der EU mit demokratischen Entscheidungen zu begleiten, nachdem 70 % der
EU Verbraucher weiterhin und auf Dauer gentechnikfrei essen wollen.
Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes
Der Bund Naturschutz warnt die CDU/CSU- und FDP-geführten Bundesländer
davor, die Kosten für Schäden, die durch den Einsatz von Gentechnik in der
Landwirtschaft entstehen, auf die Steuerzahler abzuwälzen. Wenn Nahrungsund Futtermittel gentechnisch kontaminiert werden, sind einzig die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Die von CDU/CSU und FDP im Bundesrat
eingebrachten Änderungsanträge würden die ohnehin ungenügende Haftung
im Gesetzentwurf weiter aufweichen.
Doris Tropper, stellvertretende BN und BUND-Vorsitzende: „Schwarz-gelb
treibt es bei der Gentechnik noch bunter als rot-grün. Obwohl drei Viertel der
Menschen in Deutschland sich klar gegen Gentechnik aussprechen und die
meisten Bauern weiterhin ohne Gentechnik produzieren möchten, soll eine
Handvoll Biotech-Konzerne ihre Risiko-Produkte auf dem hiesigen Markt
durchsetzen können. Dabei nehmen Union und FDP in Kauf, dass Lebensmittel verunreinigt werden, Tausende von Bauern ihre Wirtschaftsgrundlage verlieren und dass die Allgemeinheit für die Risiken und Kosten gerade stehen
muss.“ Im Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich am 5. Mai darüber
verhandelt. Nach den Plänen der CDU/CSU- und FDP-geführten Länder soll
ein Anspruch auf Schadensersatz nur dann gelten, wenn der Grad der Verunreinigung mehr als 0,9 % beträgt und ein Produkt deshalb ein Gentech-Label
tragen muss. Das würde das Aus für Biolandwirte und andere Produzenten
bedeuten, die vertraglich verpflichtet sind, gentechnikfreie Ware zu liefern.
Wenn der Verursacher gentechnischer Kontaminationen nicht eindeutig ermittelt werden könne, solle nach den Vorstellungen der Opposition ein teilweise
steuerfinanzierter Haftungsfonds die Schäden ausgleichen.
Der BN hat einen eigenen Alternativgesetzentwurf als Petition in den Bayerischen Landtag eingebracht, in dem unter anderem auch detaillierte Regelungen für die gute fachliche Praxis enthalten sind. Dabei hat der Bund Naturschutz gemeinsam mit dem Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und
Landwirtschaft insbesondere auch die Problematik der Imkerei berücksichtigt. Albrecht Pausch, Vorstandsmitglied des deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes: „Die Imkerei ist durch die geplante Einführung der Agro-Gentechnik massiv in ihrer Existenz bedroht. Nach jetzigem Stand werden
viele Imkereibetriebe ruiniert werden. Dies, weil die Gefahr besteht, dass
exorbitante Analysekosten auf sie zukommen. In einer Imkerei mittlerer Größe
können die Kosten leicht 10.000 € pro Jahr überschreiten. In kleineren Imkereien werden sie zum Teil sogar den Wert des Honigs übersteigen.“
für Rückfragen: Marion Ruppaner, Referentin für Landwirtschaft
Tel.
0911/81 87 8-20, [email protected]
Anlage 1:
Existenzielle Bedrohung der Imkerei durch die geplante Einführung der Agro-Gentechnik
Die Politik verspricht vollmundig ein friedliches Nebeneinander von ge ntechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft. Dies soll durch Hecken
und Abstände zwischen Feldern möglich werden. Die Politik hatte dabei
die Bienen vollkommen vergessen. Sie lassen sich nicht so leicht aufhalten. Sie fliegen problemlos 3 bis 7 km weit und tun das, wofür sie von
der Natur vorgesehen wurden – sie übertragen Pollen und sorgen so für
die Bestäubung. Da diese Tatsache geeignet ist, den Traum von der
Koexistenz platzen zu lassen, will man die Imkereien einfach aus der
Diskussion ausklammern. Das heißt aber auch, dass Imker bei Umsatzverlusten keine Möglichkeit auf Schadenersatz mehr haben sollen. Die
Rechtmäßigkeit solch politischen Handelns, bei dem den Imkern ein g esunder Markt zerstört wird, um der Gentechnik-Industrie Vorschub zu
leisten, muss angezweifelt werden.
Nach jetzigem Stand werden viele Imkereibetriebe ruiniert werden. Dies,
weil die Gefahr besteht, dass exorbitante Analysekosten auf sie zukommen. In einer Imkerei mittlerer Größe können die Kosten leicht 10.000 €
pro Jahr überschreiten. In kleineren Imkereien werden sie zum Teil sogar den Wert des Honigs übersteigen. Es kann nicht angehen, dass wie
vorgesehen die Imker diese Kosten zu tragen haben.
Es ist aber auch zu befürchten, dass der Honigabsatz zusammenbricht.
Honig enthält mit maximal 0,25 Gramm in einem 500 Gramm Glas zwar
nur sehr geringe Mengen Pollen, aber die Erwartungen der Kunden an
das Naturprodukt Honig sind sehr hoch.
Die Ernte von gentechnikfreiem Pollen, einem hochwertigem Nahrung sergänzungsprodukt, wäre so gut wie nicht mehr möglich.
Die Imker fordern daher angemessene Entschädigungen für Umsatzverluste, die sie nicht zu verantworten haben. Und dies unabhängig von
irgendwelchen Grenzwerten.
Zudem müssen „bienengerechte“ Abstandsflächen zu GVO-Feldern vorgesehen werden, und für die wichtigsten Bienenweidepflanzen wie z.B.
Raps ist ein striktes Gentechnik-Verbot zu fordern.
Zusätzlich ergeben sich für die Imker existenzbedrohende Haftungsfr agen, wenn ihre Bienen Gentech-Pollen übertragen. Auch hier müssen
entsprechende Regelungen geschaffen werden.
Ein Aus für die Imkereien hätte katastrophale Auswirkungen für unsere
Natur. Ohne die Imker könnten die Bienen, auf sich selbst gestellt, nicht
mehr überleben.
Über 70% aller Blütenpflanzen sind aber auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Ohne diese würde die Artenvielfalt von Flora und Fa una dramatisch einbrechen.
Albrecht Pausch
Vorstandsmitglied des Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbundes
Anlage 2:
Gefahren gentechnisch veränderter Lebensmittel für die
menschliche Gesundheit
Häufig wird argumentiert, gentechnisch veränderte Lebensmittel seien sehr
viel besser untersucht als herkömmliche Lebensmittel und es gebe bislang
keinen Beweis für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch den
Verzehr von Gentech-Lebensmitteln. Das Gegenteil ist der Fall:
Neue Eiweiße in der Nahrung
Für herkömmliche Lebensmittel gibt es eine lange Erfahrung bezüglich ihrer
Verträglichkeit. Gentechnisch erzeugte Lebensmittel hingegen sind neuartig,
enthalten in der Regel neue Eiweiße und teilweise neue Inhaltsstoffe, die so in
Lebensmitteln bislang nicht vorhanden waren.
Die neu in Pflanzen gebildeten Eiweiße können allergen wirken. Die Abschätzung einer potentiellen Allergenität wird dadurch erschwert, dass die Gen technik die Übertragung von Genen aus beliebigen Spenderorganismen erlaubt, auch solchen, die bislang nicht als Lebensmittel genutzt wurden und für
die es keine Erfahrung gibt, ob in ihnen enthaltene Eiweiße allergen wirken.
Auch bei Nutzung verschiedener Kriterien zur Abschätzung der potentiellen
Allergenität wie Größe, Stabilität und Menge der gebildeten Eiweiße oder ihrer
Ähnlichkeit mit bekannten Allergenen lässt sich im Vorfeld nicht mit Sicherheit
feststellen, ob ein neu in Lebensmitteln vorhandenes Eiweiß allergene Eigenschaften aufweist. Dabei sind selbst die mit Gentech-Pflanzen durchgeführten
Untersuchungen oft unzulänglich und berücksichtigen nicht die neueren Erkenntnisse.
Gentechnische Veränderung – nicht gezielt, sondern nach
dem Zufallsprinzip
Die gentechnische Veränderung erfolgt nach dem Zufallsprinzip, d.h. es bleibt
dem Zufall überlassen, wie viele Kopien der übertragenen Gene eingebaut
und wo im pflanzlichen Erbmaterial diese integriert werden. Demzufolge lässt
sich nicht vorhersehen und auch nicht steuern, wie das genetische Umfeld
durch den Einbau von Fremdgenen verändert wird. Es wurde mehrfach gezeigt, dass die Integrationsorte auch erhebliche genetische Umlagerungen
erfahren und dass überflüssige DNA, die für die gewünschten neuen Eigenschaften nicht erforderlich ist, mit übertragen wird. Dadurch hervorgerufene
Störungen des genetischen Umfelds können zu veränderter Genaktivität führen (Positionseffekte). Beispielsweise können Gene an- oder abgeschaltet
werden oder ihr räumliches und zeitliches Aktivitätsmuster kann sich verändern.
Veränderter Pflanzenstoffwechsel – unerwartete Effekte
Die unabsichtlich gebildeten, aber auch die absichtlich gebildeten Genprodukte greifen u.U. in unerwarteter Weise in den pflanzlichen Stoffwechsel ein,
eröffnen vielleicht sogar neue Stoffwechselwege und führen so zu Veränderungen von Inhaltsstoffen, Wachstum, Resistenzeigenschaften oder Fortpflanzung (pleiotrope Effekte). Gerade der pflanzliche Sekundärstoffwechsel,
der für die gesundheitliche Wirkung der Lebensmittel von großer Bedeutung
ist, ist hochkomplex und bislang nur unzureichend verstanden. Veränderungen des Sekundärstoffwechsels sind deshalb auch nur sehr schwer vorherzusagen und zu erkennen, denn es gibt keine Methode zur Analyse des Unbe-
kannten. Beispiele für unerwartet auftretende Effekte in transgenen Pflanzen
sind die stärkere Bildung von Ligninen (Grundbaustoffen von Holz) in transgenen Sojabohnen- und Maispflanzen, ein verringerter Gehalt an Pflanzenhormonen bei transgenen Sojabohnen (Lappe et al. 1999) und über das erwartete Maß hinausgehende Veränderungen der Karotinzusammensetzung
von transgenen Tomaten (Römer et al. 2000).
Zulassungsunterlagen unzureichend
Das österreichische Umweltbundesamt hat beispielsweise 11 Anträge für die
europaweite Zulassung von Gentech-Pflanzen bezüglich der Angaben zu potentiellen toxischen und allergischen Wirkungen untersucht (Spök et al. 2002).
Die Ergebnisse sind ernüchternd: So stellten die Autoren fest, dass ein größerer Teil der in den Anträgen zitierten Untersuchungsergebnisse zur Toxikologie nur in Form von Literaturhinweisen oder Kurzfassungen enthalten war und
deshalb nicht nachvollzogen und beurteilt werden konnte. Daten zur Toxizität
der ganzen gentechnisch veränderten Pflanze oder ihrer Produkte waren in
keinem Fall experimentell ermittelt worden. Mit der Untersuchung lediglich
isolierter Produkte lassen sich aber Positionseffekte und pleiotrope Effekte
nicht feststellen. Die in den Anträgen vorhandenen Aussagen zur Toxizität der
transgenen Pflanzen basierten im wesentlichen auf Annahmen. So wurde von
einer geringen Toxizität des Genproduktes, der sogenannten substanziellen
Äquivalenz (inhaltlicher Gleichwertigkeit) und geringer Exposition ausgegangen. Auch Angaben zu potentiell allergenen Eigenschaften wurden nicht
durch Experimente belegt, die Argumente für eine fehlende Allergenität sind
aufgrund neuerer Daten in Zweifel zu ziehen. Bei den herbizidresistenten
Pflanzen war zudem meist unklar, ob in den Studien herbizidbehandelte
Pflanzen verwendet wurden.
Trotz der oft erwähnten zahlreichen Fütterungsstudien ist nach wie vor unklar, wie rasch beispielsweise rekombinante neue Eiweiße oder transgene
DNA im Magen-Darm-System von Mensch und Tier abgebaut werden, für
Schweine zumindest wurde ein unvollständiger Abbau von Bt-Gen und BtToxin aus insektenresistentem Bt-Mais gezeigt (Chowdhury et al. 2003). Englische Wissenschaftler berichteten vor kurzem, dass bei Menschen mit künstlichem Darmausgang im ausgeschiedenen Material noch Transgene nachgewiesen werden können und dass offenbar sogar Gentransfer auf Bakterien
des Magen-Darm-Traktes möglich ist (Netherwood et al. 2004).
Gesunde Ernährung braucht keine High-Tech Lebensmittel
aus dem Genlabor
Damit bleiben viele Fragen bezüglich der Sicherheit von GentechLebensmitteln offen. Die Skepsis der Verbraucher ist deshalb berechtigt, zumal die auf dem Markt befindlichen und für die nächste Zeit angekündigten
Produkte den Verbrauchern keinerlei Vorteile bringen. Selbst wenn in fernerer
Zeit einmal Produkte angeboten werden sollten, die den Verbrauchern einen
„Zusatznutzen“ in Form von höherem Vitamingehalt oder „gesundheitsfördernden“ Stoffen versprechen, ist Vorsicht angebracht, denn gerade Veränderungen dieser Art greifen in den pflanzlichen Sekundärstoffwechsel ein, die in
ihrer Wirkung besonders schwer abzuschätzen sind. Eine abwechslungsreiche Ernährung mit möglichst frisch zubereiteten Gerichten und viel Obst und
Gemüse aus regionaler Produktion ist die beste Gewähr für den Erhalt der
Gesundheit – dann kann gut und gerne auf Hightech-Lebensmittel aus dem
Genlabor verzichtet werden.
Referenzen
Chowdhury, E.H., Kuribara, H., Hino, A., Sultana, P., Mikami, O., Shimada,
N., Guruge, K.S., Saito, M. & Nakajima, Y. 2003. Detection of corn intrinsic
and recombinant DNA fragments and Cry1Ab protein in the gastrointestinal
contents of pigs fed genetically modified corn Bt11. J. Animal Science 81,
2546-2551.
Lappe, M.A., Bailey, E.B., Childress, C. & Setchell, K.D.R. 1999. Alterations
in clinically important phytoestrogens in genetically modified herbicide-tolerant
soybeans. Journal of Medicinal Food 1, 4.
Netherwood, t., Martin-Orúe, S.M., O‘Donnell, A.G., Gockling, S., Graham, J.,
Mathers, J.C. & Gilbert, H.J. 2004. Assessing the survival of transgenic plant
DNA in the human gastrointestinal tract. Nature Biotechnology 22, 204-209.
Römer, S., Fraser, P.D., Kiano, J.W., Shipton, C.A., Nisawa, N., Schuch, W.
& Bramley, P.M. 2000. Elevation of provitamin A content of transgenic tomato
plants. Nature Biotechnology 18, 666-669
Spök, A., Hofer, H., Valenta, R., Kienzl-Plichberger, K., Lehner, P. & Gaugitsch, H. 2002. Toxikologie und Allergologie von GVO-Produkten. Umweltbundesamt Wien, Monographien Bd. 109.
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