DOC - Europa.eu

Werbung
IP/10/818
Luxemburg, den 24. Juni 2010
Siim Kallas begrüßt Unterzeichnung des „Open
Skies“-Abkommens der zweiten Stufe zwischen EU
und USA
Vizepräsident Kallas begrüßte heute die Verabschiedung des „Open Skies“Luftverkehrsabkommens der zweiten Stufe mit den Vereinigten Staaten. Das
Abkommen wurde heute in Luxemburg von Vizepräsident Kallas, dem
spanischen Verkehrsminister José Blanco und der amerikanischen
Botschafterin in Luxemburg, Cynthia Stroum, sowie den Verkehrsministern
der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es wird erwartet, dass durch die
vollständige Umsetzung der Abkommen der ersten und zweiten Stufe für die
Wirtschaft ein Impuls im Umfang von 12 Mrd. EUR gegeben wird und bis zu
80 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Vizepräsident Kallas sagte hinzu: „Dieses Abkommen ist ein wichtiger Fortschritt in
unseren für beide Seiten vorteilhaften Luftverkehrsbeziehungen mit den USA. Es
wird sich für Fluggäste, Frachtunternehmen, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen
sehr positiv auswirken, denn sie alle werden von den zusätzlichen kommerziellen
Möglichkeiten und dem gestärkten Regelungsrahmen des Abkommens profitieren.
Das Abkommen wird es der europäischen Luftfahrtbranche ferner erleichtern, die
jüngste Phase wirtschaftlicher Herausforderungen zu überwinden.“
Das Abkommen der zweiten Stufe baut auf den Ergebnissen des 2007
unterzeichneten bahnbrechenden "Open Skies"-Abkommens zwischen der EU und
den USA auf. Es führt zu neuen kommerziellen Möglichkeiten und stärkt den
Rahmen der Zusammenarbeit in Fragen wie Umwelt, soziale Sicherheit, Wettbewerb
und Sicherheit. Es bietet außerdem Aussichten für weitere Investitionen und in der
Zukunft Möglichkeiten des Marktzugangs.
Die Verhandlungen zur zweiten Stufe begannen im Mai 2008 in der Perspektive
einer intensiveren Regulierungszusammenarbeit und zusätzlicher Marktchancen. Die
Verhandlungsführer haben ihren Auftrag im Rahmen des auf dem Gipfel EU-USA im
November 2009 erteilten Mandats jetzt erfüllt.
Das Abkommen schafft deutliche kommerzielle Vorteile, einschließlich eines
breiteren Zugangs für EU-Luftfahrtunternehmen zu dem Programm „Fly America“.
Die Vereinigten Staaten und Europa haben sich dem Ziel verpflichtet, noch
bestehende Zugangsbeschränkungen zu beseitigen und werden die diesbezüglichen
Fortschritte jährlich überprüfen.
Künftig ist auch die gegenseitige Gewährung zusätzlicher kommerzieller Rechte
vorgesehen, wenn entsprechende Voraussetzungen durch Änderungen der
einschlägigen Rechtsvorschriften geschaffen wurden:
- Beiderseitige
Liberalisierung
von
Eigentum
und
Kontrolle
der
Luftfahrtunternehmen. Derzeit sind ausländische Eigentumsrechte an USamerikanischen Luftfahrtunternehmen auf 25 % der Stimmrechte begrenzt. Bei
einer Änderung der Rechtslage in den USA wird die EU es ihrerseits auch
zulassen, dass amerikanische Staatsbürger das Mehrheitseigentum an EULuftfahrtunternehmen erwerben.
- Lärmschutzbeschränkungen an Flughäfen. Erfolgt eine Änderung der
Rechtslage in der EU bezüglich des Verfahrens zur Einführung von
Lärmschutzbeschränkungen an Flughäfen, werden die Luftfahrtunternehmen
der EU zusätzliche Rechte für Flüge zwischen den USA und einer Reihe
nichteuropäischer Länder erhalten. Darüber hinaus werden einige
Beschränkungen für EU-Investitionen in Luftfahrtunternehmen aus Drittländern
aufgehoben. Ähnliche Rechte können Luftfahrtunternehmen der USA gewährt
werden, wenn nach amerikanischem Recht ein EU-Mehrheitseigentum an
amerikanischen Luftfahrtunternehmen zulässig wird.
Auch hinsichtlich der Zusammenarbeit in
Verhandlungsführer wichtige Fortschritte erzielt:
Regulierungsfragen
haben
die
- Durch das Abkommen wird die Zusammenarbeit beim Umweltschutz gestärkt,
indem zur Vermeidung doppelter Mechanismen die Kompatibilität und
Interaktion marktgestützter Maßnahmen (wie Systeme zum Handel mit
Emissionsrechten) vorgeschrieben werden, indem die Transparenz bei
Lärmschutzmaßnahmen auf Flughäfen verbessert wird und indem
umweltfreundliche Technologien, Kraftstoffe und Flugverkehrsmanagementpraktiken gefördert werden. Diese Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung,
wenn der internationale Luftverkehr nachhaltiger werden soll.
- Erstmals in der Geschichte der Luftfahrt enthält das Abkommen einen
speziellen Artikel zur sozialen Dimension der Luftverkehrsbeziehungen
zwischen der EU und den USA. Dadurch wird nicht nur gewährleistet, dass die
bestehenden Rechte der Beschäftigten von Fluggesellschaften geschützt
werden, sondern es wird auch sicher gestellt, dass die Durchführung des
Abkommens zu hohen arbeitsrechtlichen Standards beiträgt.
- Mit dem Abkommen wird das bereits hohe Niveau der Zusammenarbeit bei der
Gefahrenabwehr weiter gesteigert; durch die Förderung von größtmöglichem
Vertrauen beider Partner in ihre jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen sowie von
schnellen und koordinierten Reaktionen auf neue Gefahren können die
verfügbaren Ressourcen bei einer Bedrohung des Luftverkehrssystems besser
eingesetzt werden.
- Die Rolle des Gemeinsamen Ausschusses EU-USA, der die Umsetzung des
Abkommens
überwacht
und
die
verschiedenen
Prozesse
der
regulierungsbezogenen Zusammenarbeit koordiniert, wird durch das
Abkommen weiter gestärkt. Mit den neuen Bestimmungen wird bürokratischer
Aufwand verringert (z. B. gegenseitige Anerkennung von Regulierungsentscheidungen) und unnötiger Doppeleinsatz von Ressourcen vermieden (u. a.
durch gemeinsame Sicherheitsinitiativen, einmalige Sicherheitskontrolle,
Erleichterungen für Flugreisende).
2
Die Europäische Union und die USA sind die größten Luftverkehrsmärkte der Welt.
Zusammengenommen
entfallen
auf
sie
ca.
60 %
des
weltweiten
Luftverkehrsaufkommens. Die wirtschaftlichen Vorteile, die aus der Umsetzung
dieser zweiten Stufe des Abkommens erwachsen, sind nach unabhängigen
Schätzungen so hoch wie der Nutzen, der von einem erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde für beide Seiten des Atlantiks erwartet
wird. Nach der Unterzeichnung des Abkommens sind die Zustimmung des
Europäischen Parlaments und die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten für sein
förmliches Inkrafttreten erforderlich.
Der potenzielle wirtschaftliche Nutzen des Abbaus der Barrieren im transatlantischen
Markt zwischen EU und USA ist beträchtlich (Booz Allen Hamilton, Januar 2007):
- In wirtschaftlicher Hinsicht könnte er einen Umfang von bis zu 12 Mrd. EUR
erreichen und zur Schaffung von bis zu 80 000 neuen Arbeitsplätzen (in den
USA und der EU etwa in gleichem Umfang) beitragen.
- Ferner könnte das Fluggastaufkommen auf Transatlantikflügen innerhalb von
fünf Jahren um 26 Millionen zusätzliche Fluggäste steigen. Derzeit liegt der
entsprechende Jahreswert bei knapp unter 50 Millionen Fluggästen (2007).
Nach einer fünfjährigen Laufzeit des Abkommens wäre der Markt dann um 34 %
gewachsen.
- Im Zuge der Aufhebung bilateraler Abkommen mit ihren Beschränkungen der
Verkehrsrechte könnte eine Senkung der Flugpreise für Unternehmen und
Privatkunden ins Auge gefasst werden, wobei in einem Zeitraum von fünf
Jahren der konsolidierte wirtschaftliche Nutzen zwischen 6,4 und 12 Mrd. EUR
liegen dürfte.
- Auf dem Frachtmarkt ist ein Wachstum zwischen 1 und 2 Prozent zu erwarten.
3
Herunterladen