IP/10/818 Luxemburg, den 24. Juni 2010 Siim Kallas begrüßt Unterzeichnung des „Open Skies“-Abkommens der zweiten Stufe zwischen EU und USA Vizepräsident Kallas begrüßte heute die Verabschiedung des „Open Skies“Luftverkehrsabkommens der zweiten Stufe mit den Vereinigten Staaten. Das Abkommen wurde heute in Luxemburg von Vizepräsident Kallas, dem spanischen Verkehrsminister José Blanco und der amerikanischen Botschafterin in Luxemburg, Cynthia Stroum, sowie den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es wird erwartet, dass durch die vollständige Umsetzung der Abkommen der ersten und zweiten Stufe für die Wirtschaft ein Impuls im Umfang von 12 Mrd. EUR gegeben wird und bis zu 80 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Vizepräsident Kallas sagte hinzu: „Dieses Abkommen ist ein wichtiger Fortschritt in unseren für beide Seiten vorteilhaften Luftverkehrsbeziehungen mit den USA. Es wird sich für Fluggäste, Frachtunternehmen, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen sehr positiv auswirken, denn sie alle werden von den zusätzlichen kommerziellen Möglichkeiten und dem gestärkten Regelungsrahmen des Abkommens profitieren. Das Abkommen wird es der europäischen Luftfahrtbranche ferner erleichtern, die jüngste Phase wirtschaftlicher Herausforderungen zu überwinden.“ Das Abkommen der zweiten Stufe baut auf den Ergebnissen des 2007 unterzeichneten bahnbrechenden "Open Skies"-Abkommens zwischen der EU und den USA auf. Es führt zu neuen kommerziellen Möglichkeiten und stärkt den Rahmen der Zusammenarbeit in Fragen wie Umwelt, soziale Sicherheit, Wettbewerb und Sicherheit. Es bietet außerdem Aussichten für weitere Investitionen und in der Zukunft Möglichkeiten des Marktzugangs. Die Verhandlungen zur zweiten Stufe begannen im Mai 2008 in der Perspektive einer intensiveren Regulierungszusammenarbeit und zusätzlicher Marktchancen. Die Verhandlungsführer haben ihren Auftrag im Rahmen des auf dem Gipfel EU-USA im November 2009 erteilten Mandats jetzt erfüllt. Das Abkommen schafft deutliche kommerzielle Vorteile, einschließlich eines breiteren Zugangs für EU-Luftfahrtunternehmen zu dem Programm „Fly America“. Die Vereinigten Staaten und Europa haben sich dem Ziel verpflichtet, noch bestehende Zugangsbeschränkungen zu beseitigen und werden die diesbezüglichen Fortschritte jährlich überprüfen. Künftig ist auch die gegenseitige Gewährung zusätzlicher kommerzieller Rechte vorgesehen, wenn entsprechende Voraussetzungen durch Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften geschaffen wurden: - Beiderseitige Liberalisierung von Eigentum und Kontrolle der Luftfahrtunternehmen. Derzeit sind ausländische Eigentumsrechte an USamerikanischen Luftfahrtunternehmen auf 25 % der Stimmrechte begrenzt. Bei einer Änderung der Rechtslage in den USA wird die EU es ihrerseits auch zulassen, dass amerikanische Staatsbürger das Mehrheitseigentum an EULuftfahrtunternehmen erwerben. - Lärmschutzbeschränkungen an Flughäfen. Erfolgt eine Änderung der Rechtslage in der EU bezüglich des Verfahrens zur Einführung von Lärmschutzbeschränkungen an Flughäfen, werden die Luftfahrtunternehmen der EU zusätzliche Rechte für Flüge zwischen den USA und einer Reihe nichteuropäischer Länder erhalten. Darüber hinaus werden einige Beschränkungen für EU-Investitionen in Luftfahrtunternehmen aus Drittländern aufgehoben. Ähnliche Rechte können Luftfahrtunternehmen der USA gewährt werden, wenn nach amerikanischem Recht ein EU-Mehrheitseigentum an amerikanischen Luftfahrtunternehmen zulässig wird. Auch hinsichtlich der Zusammenarbeit in Verhandlungsführer wichtige Fortschritte erzielt: Regulierungsfragen haben die - Durch das Abkommen wird die Zusammenarbeit beim Umweltschutz gestärkt, indem zur Vermeidung doppelter Mechanismen die Kompatibilität und Interaktion marktgestützter Maßnahmen (wie Systeme zum Handel mit Emissionsrechten) vorgeschrieben werden, indem die Transparenz bei Lärmschutzmaßnahmen auf Flughäfen verbessert wird und indem umweltfreundliche Technologien, Kraftstoffe und Flugverkehrsmanagementpraktiken gefördert werden. Diese Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung, wenn der internationale Luftverkehr nachhaltiger werden soll. - Erstmals in der Geschichte der Luftfahrt enthält das Abkommen einen speziellen Artikel zur sozialen Dimension der Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Dadurch wird nicht nur gewährleistet, dass die bestehenden Rechte der Beschäftigten von Fluggesellschaften geschützt werden, sondern es wird auch sicher gestellt, dass die Durchführung des Abkommens zu hohen arbeitsrechtlichen Standards beiträgt. - Mit dem Abkommen wird das bereits hohe Niveau der Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr weiter gesteigert; durch die Förderung von größtmöglichem Vertrauen beider Partner in ihre jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen sowie von schnellen und koordinierten Reaktionen auf neue Gefahren können die verfügbaren Ressourcen bei einer Bedrohung des Luftverkehrssystems besser eingesetzt werden. - Die Rolle des Gemeinsamen Ausschusses EU-USA, der die Umsetzung des Abkommens überwacht und die verschiedenen Prozesse der regulierungsbezogenen Zusammenarbeit koordiniert, wird durch das Abkommen weiter gestärkt. Mit den neuen Bestimmungen wird bürokratischer Aufwand verringert (z. B. gegenseitige Anerkennung von Regulierungsentscheidungen) und unnötiger Doppeleinsatz von Ressourcen vermieden (u. a. durch gemeinsame Sicherheitsinitiativen, einmalige Sicherheitskontrolle, Erleichterungen für Flugreisende). 2 Die Europäische Union und die USA sind die größten Luftverkehrsmärkte der Welt. Zusammengenommen entfallen auf sie ca. 60 % des weltweiten Luftverkehrsaufkommens. Die wirtschaftlichen Vorteile, die aus der Umsetzung dieser zweiten Stufe des Abkommens erwachsen, sind nach unabhängigen Schätzungen so hoch wie der Nutzen, der von einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde für beide Seiten des Atlantiks erwartet wird. Nach der Unterzeichnung des Abkommens sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten für sein förmliches Inkrafttreten erforderlich. Der potenzielle wirtschaftliche Nutzen des Abbaus der Barrieren im transatlantischen Markt zwischen EU und USA ist beträchtlich (Booz Allen Hamilton, Januar 2007): - In wirtschaftlicher Hinsicht könnte er einen Umfang von bis zu 12 Mrd. EUR erreichen und zur Schaffung von bis zu 80 000 neuen Arbeitsplätzen (in den USA und der EU etwa in gleichem Umfang) beitragen. - Ferner könnte das Fluggastaufkommen auf Transatlantikflügen innerhalb von fünf Jahren um 26 Millionen zusätzliche Fluggäste steigen. Derzeit liegt der entsprechende Jahreswert bei knapp unter 50 Millionen Fluggästen (2007). Nach einer fünfjährigen Laufzeit des Abkommens wäre der Markt dann um 34 % gewachsen. - Im Zuge der Aufhebung bilateraler Abkommen mit ihren Beschränkungen der Verkehrsrechte könnte eine Senkung der Flugpreise für Unternehmen und Privatkunden ins Auge gefasst werden, wobei in einem Zeitraum von fünf Jahren der konsolidierte wirtschaftliche Nutzen zwischen 6,4 und 12 Mrd. EUR liegen dürfte. - Auf dem Frachtmarkt ist ein Wachstum zwischen 1 und 2 Prozent zu erwarten. 3