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Repetitionsfragen
Grundlagen des Rechts
1. a) Welche Rechtsbeziehungen sind im öffentlichen Recht geregelt?
b) Welche Rechtsbeziehungen sind im Privatrecht geregelt?
2.
Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht liegt
vor allem in der Art und Weise, wie es zur Anwendung des Rechts kommt.
a) Welches Recht wird automatisch angewendet?
b) Welches Recht wird nicht automatisch angewendet?
3.
In der „Einstiegsgeschichte“ (Verspätet in die Schule) wurde gegen
öffentliches Recht und gegen Privatrecht verstossen.
a) Zu welchem Bereich gehört der Verstoss gegen das Strassenverkehrsrecht?
b) Zu welchem Bereich gehört die Schadenersatzforderung des Mannes wegen
der kaputten Brille?
c) In welchem der beiden Bereiche könnte die Hauptperson möglicherweise mit
einer grossen Entschuldigung die Rechtsfolgen seines Verstosses abwenden?
4.
Was bedeutet es, wenn man sagt, eine Gesetzesnorm sei zwingend oder
dispositiv?
Was bedeutet der rechtliche Begriff «Handlungsfähigkeit»?
Welches sind die Voraussetzungen für die volle Handlungsfähigkeit?
Was versteht man in der Rechtskunde unter dem Begriff «juristische
Person»?
Das ZGB bestimmt, dass der Finder einer Sache Anspruch auf einen
«angemessenen Finderlohn» hat. Wieso gibt man in der Regel genau 10%
vom Wert des Fundgegenstandes?
Was versteht man unter dem Rechtsgrundsatz «In dubio pro reo»? Nennen
Sie noch mindestens fünf weitere Rechtsgrundsätze.
Wie heissen die beiden Teile respektive die fünf Kapitel des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches?
Nennen Sie drei Folgen der Mündigkeit.
Was versteht man unter «Bedingter Handlungsfähigkeit Unmündiger» ?
Welcher Teil der Rechtsordnung besteht zum grössten Teil aus zwingendem
Recht?
Ein zweijähriges Kleinkind erbt von einem Onkel in Amerika ein
Millionenvermögen. Ist das Kind erbfähig auf Grund der Urteils-, der Rechtsoder der Handlungsfähigkeit?
Am 5. August 2004 - ihrem Geburtstag - verlobt sich eine 17-jährige
Schülerin mit ihrem 21-jährigen Freund. Wann können die beiden frühestens
heiraten?
Nennen Sie zwei wichtige Unterschiede zwischen Recht und Brauch.
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16.
Grundlagen ZGB
1.
Schreiben Sie in Kurzform:
a) Der zweite Absatz von Artikel 3 des Obligationenrechts
b) Die vierte Ziffer des ersten Absatzes von Artikel 24 des Obligationenrechts
2.
Lesen Sie die folgenden drei Artikel und versuchen Sie mit eigenen Worten
wiederzugeben, was sie bedeuten:
a) OR 1 Abs.1 b) OR 41 Abs.1 c) OR 62 Abs.1
Die Entstehung einer Obligation
1.
Karin sagt zu Lorenzo: «Du, Lorenzo, hast du eigentlich vergessen, dass du
mir noch Fr. 50.- bezahlen musst?»
a) Karin behauptet damit, dass eine Obligation zwischen ihr und Lorenzo
besteht. Worin besteht diese Obligation?
b) Wer ist der Gläubiger und wer der Schuldner der Obligation?
c) Wie bezeichnet man die Obligation aus Optik des Schuldners?
d) Wie bezeichnet man die Obligation aus Optik des Gläubigers?
2.
Lorenzo sagt zu Karin: «Warum soll ich dir Fr. 50.- bezahlen?», und spielt
damit auf den Rechtsgrund für seine Leistungspflicht an.
a) Welche drei Rechtsgründe für das Entstehen von Obligationen kennt das OR?
b) Auf welchen Rechtsgrund stützt sich Karin in der Geschichte ab?
3. a) Welcher Rechtsgrund würde vorliegen, wenn Karin auf die Frage Lorenzos
«Warum soll ich dir Fr. 50.- bezahlen?» zur Antwort geben würde: «Du hast,
ohne mich zu fragen, meinen Diskman genommen und ihn verloren.»
b) Nennen Sie die vier Voraussetzungen, die in diesem Fall erfüllt sein müssen,
damit Karin die geforderten Fr. 50.- tatsächlich von Lorenzo verlangen kann.
4.
Karin antwortet auf Lorenzos Frage folgendermassen: «Du wolltest mir ein
Billett für die Energy Party besorgen. Als ich dir das Geld gegeben habe,
habe ich dir aus Versehen eine 100er Note anstatt eine 50er Note gegeben.
Nun will ich die zu viel bezahlten Fr. 50.- zurück.»
Auf welchen Rechtsgrund würde sie sich hier abstützen?
Eherecht
1.
Anna ist 17 Jahre alt und erwartet ihr erstes Kind. Ihr Freund Bernd ist 23.
Können die beiden heiraten?
2.
Vreni und Walter sind verheiratet und haben ein Kind. Sie teilen sich seine
Pflege und arbeiten beide zu 50 %. Vreni meint, der Unterhalt der Familie sei
Sache des Mannes; sie müsse nichts von ihrem Lohn abgeben.
a) Wie ist die Rechtslage?
b) Was soll Walter tun, wenn sie sich nicht einigen können?
3.
Herr und Frau Mühsam sind seit 15 Jahren verheiratet. Die Ehe ist kinderlos
geblieben. Sowohl Frau als auch Herr Mühsam sind erwerbstätig und
beruflich erfolgreich.
Eines Tages stellt das Ehepaar fest, dass sich jeder nur um seine berufliche
Karriere gekümmert hat und sie sich auseinander gelebt haben. Sie kommen
überein, ihre Ehe durch Scheidung aufzulösen.
Können sie sich scheiden lassen? - Welche Aufgaben hat das Gericht bei
dieser Scheidung?
4. a) Was versteht man unter dem Begriff «Güterstand»?
b) Welcher Güterstand gilt, wenn nichts vereinbart wurde?
c) Wie kann man den Güterstand «wählen»?
5.
Was versteht man in der Errungenschaftsbeteiligung unter Eigengut, was
unter Errungenschaft? Arbeiten Sie mit Hilfe des Gesetzes.
6.
Bei der Scheidung der Ehegatten X sieht die Vermögenslage wie folgt aus:
Frau
In die Ehe gebracht:
Sparbuch Fr. 10 000.Stand heute (Zinsen) Fr. 15000.
Mann
In die Ehe gebracht:
Taucherausrüstung
Während der Ehe erworben:
Salärkonto Stand: Fr. 35 000.Die Ehegatten haben über ihren Güterstand keine Vereinbarung getroffen.
Wer erhält wie viel?
Erbrecht
1.
Zu welcher Parentel zählt das Gesetz den überlebenden Ehegatten?
2.
Warum bezeichnet das Gesetz bestimmte Erben als gesetzliche Erben?
3.
Wer erbt in den beiden Fällen unten wie viel?
a)
b)
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