An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Antrag auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei Ankauf eines Kraftwagens (§ 36 des Bundesbehindertengesetzes) Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Familien-/Nachname und Vorname des behinderten Menschen (= Förderungswerber/In): Wenn der behinderte Mensch nicht Käufer/Käuferin des KFZ, zusätzlich Familien-/Nachname und Vorname des Käufers/der Käuferin: Versicherungsnummer und Geburtsdatum des (der) Behinderten: Adresse: Telefonnummer/Fax/e-mail: Familienstand: verheiratet geschieden verwitwet Behinderung: berufstätig nicht berufstätig in Pension ledig 2. Wurde die Normverbrauchsabgabe bereits einmal abgegolten? ja nein Wenn ja: Datum der damaligen Zulassung 3. Nachweis für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel: Ich besitze einen Ausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung ja nein ja nein Blindheit ja nein dauernde starke Gehbehinderung ja nein Ich besitze eine eigene Lenkerberechtigung ja nein Ich besitze einen Behindertenpass mit folgender Eintragung: Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung 4. Wenn nicht: Name des Lenkers/der Lenkerin: Von einem behinderten Menschen, der keine Lenkerberechtigung erlangen kann, ist glaubhaft zu machen, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird. Das Fahrzeug wird vorwiegend benötigt für 5. Rechnung über den Erwerb des Kfz lautet auf: Kaufdatum: Brutto-Kaufpreis: Sind behinderungsbedingte, Nova-pflichtige ja nein Adaptierungen erforderlich? Wenn ja, welche: DVR: 0017001 Seite 2 von 6 06/2013 Sind sonstige behinderungsbedingte Adaptierungen ja nein erforderlich? Wenn ja, ist ein gesondertes Ansuchen an den Unterstützungsfond erforderlich. Wurde die Rechnung zur Gänze beglichen? ja nein Erfolgte sie zur Gänze durch Eigenmittel? ja nein Musste ein Darlehen für die Finanzierung aufgenommen werden? ja nein Wenn ja: Wurde ein Eigentumsvorbehalt durch ein Geldinstitut ja nein ja nein ja nein Finanzierung des Fahrzeuges: ausgesprochen?* Wurde der Kauf durch ein Leasing finanziert? * * Die Rückvergütung der NOVA erst möglich, wenn das KfZ in Ihrem uneingeschränkten Eigentum steht. Bei selbständigen Erwerbstätigen: Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? Wenn ja, zu %: Von folgenden Stellen wurden bereits Zuschüsse oder eine Vorfinanzierung geleistet: 6. Zulassung lautet auf: Datum der Zulassung: 7. Ich gebe meine Bankverbindung bekannt: Kontonummer: Bankleitzahl: lautend auf: bei der (Bank): IBAN: BIC: DVR: 0017001 Seite 3 von 6 06/2013 8. Im Falle einer Vorfinanzierung durch Versicherungsträger erkläre ich ausdrücklich, mit der Überweisung des Abgeltungsbetrages an die vorfinanzierende Stelle einverstanden zu sein. 9. Ich ermächtige das Bundessozialamt, die für die Erledigung des Antrages unerlässlichen Daten einzuholen bzw. zu überprüfen. 10. Zugleich verpflichte ich mich, die Leistung zurückzuzahlen, wenn 10.1 ich das Bundessozialamt über wesentliche Umstände unvollständig oder falsch unterrichtet habe, 10.2 Bedingungen durch mein Verschulden nicht eingehalten wurden, 10.3 Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch mein Verschulden erschwert oder vereitelt wird. 10.4 Weiters verpflichte ich mich, dem Bundessozialamt jederzeit die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung zu ermöglichen. 11. Ich nehme zur Kenntnis, dass 11.1 Eine Abgeltung der NOVA nur unter den zuvor genannten Bedingungen gewährt wird, 11.2 über meinen Antrag erst nach Einlangen des ausgefüllten und unterfertigten Formblattes beim Bundessozialamt entschieden werden kann, 11.3 Die Abgeltung grundsätzlich nur von einem Bruttohöchstbetrag von € 20.000,- zuzüglich Kosten der behinderungsbedingt erforderlichen Novapflichtigen Zusatzausstattung möglich ist und eine neuerliche Abgeltung erst nach Ablauf von fünf Jahren bewilligt werden kann, sofern nicht besonders berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen. Für die Berechnung der 5-Jahresfrist sind die Zulassungsdaten des Alt- und Neufahrzeuges maßgeblich. DVR: 0017001 Seite 4 von 6 06/2013 12. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Bundessozialamt allenfalls bereits aufliegende, meine Person betreffende Gutachten ärztlicher Sachverständiger im nunmehr durchzuführenden Verfahren heranzieht. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. , Ort, Datum Unterschrift des behinderten Menschen bzw. der zur Vertretung befugten Person Folgende Unterlagen schließe ich dem Antrag bei: Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges (Original mit dem Vermerk “bezahlt” oder Anschluss einer Einzahlungsbestätigung über den Rechnungsbetrag) bzw. Leasingvertrag Zulassungsschein (Kopie) Lenkerberechtigung (Kopie beidseitig) Ausweis gemäß §29b-Ausweis Straßenverkehrsordnung, falls vorhanden (Kopie) Nachweis über die bestehende Behinderung (ärztliches Attest, amtliches Gutachten oder Behindertenpass) Bei Darlehensfinanzierung: Nachweis über Darlehensaufnahme Bestätigung, dass kein Eigentumsvorbehalt besteht bei Importfahrzeugen: Nachweis vom Finanzamt über die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der NOVA HINWEIS: Eine Antragstellung auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe ist nur mehr in jenen Fällen möglich, in denen der Kraftwagen bis zum 31.12.2010 durch einen rechtsverbindlichen Auftrag erworben wurde. DVR: 0017001 Seite 5 von 6 06/2013 Bitte übermitteln Sie Ihr Antrag an die in Ihrem Bundesland eingerichtete Landesstelle des Bundessozialamtes: Landesstelle Burgenland Neusiedler Straße 46 7000 Eisenstadt Tel. 02682 / 64 046 Landesstelle Salzburg Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel. 0662 / 88 983-0 Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23 – 25 9020 Klagenfurt Tel. 0463 / 58 64-0 Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8020 Graz Tel. 0316 / 70 90 Landesstelle Niederösterreich Standort St. Pölten Daniel Gran-Straße 8/3. Stock 3100 St. Pölten Tel. 02742 / 31 22 24 Landesstelle Tirol Herzog Friedrichstraße 3 6010 Innsbruck Tel. 0512 / 56 31 01 Standort Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Tel. 01 / 588 31 Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/3 6900 Bregenz Tel. 05574 / 68 38 Landesstelle Oberösterreich Gruberstraße 63 4021 Linz Tel. 0732 / 76 04-0 Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Tel. 01 / 588 31 www.bundessozialamt.gv.at DVR: 0017001 Seite 6 von 6 06/2013