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Das Lehnswesen

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Das Lehnswesen
Was ist das?
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… ist ein bilaterales Bündnis
zwischen zwei freien und rechtsfähigen Männern, wobei sich der eine in den Schutz des
Anderen begibt
daraus ergeben sich
o a. eine persönliche Komponente – die Vasallität
 gegenseitige Verpflichtung beider Parteien
 Vasall-> Herr: „Treue und Rat“, Hofgang: am Hof erscheinen, an
Beratungen teilnehmen, Gericht sitzen, Heerfahrt: Kriegsdienst
 Herr -> Vasall: „Schutz und Schirm“, Freue, Hilfe bei Überfall Dritter
 Vertrag mittels Symbolischer Formen geschlossen
 Treueeid
 Homagium/ „Mannschaft“ – Vasall wird Mann des Herren
 Handgang: Vasall, teilw. kniend, legt gefaltete Hände in die des Herrn
 + ev. Kuss
 Austausch Symbole bzw. Fahnen
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b. eine dingliche Komponente – das Lehn oder Benifizium
 damit Vasall muss in Lage versetzt werden seine Dienste zu erfüllen
 dafür erhält er von Herrn materielle Ausstattung
 meistens Land, aber auch andere Einkunftquelle
 später wurden auch Ämter belehnt
 es handlet sich um eine Nutzungsrecht, kein Eigentum
 Akt Übertragung Nutzungsrechte = „Investitur“
Wie lange ist der Vertag geschlossen?
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so lange wie beide Treuepflichten erfüllen können
bis Tod Herr (Herrenfall), bis Tod Lehnsnehmer (Mannsfall), bis das Lehnsgut nicht mehr
nutzbar ist (Zerstörung durch Feinde)
Lehn wurde im Laufe der Zeit vererbbar
Wer waren Lehnsherren und Lehnsnehmer?
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Lehnsherr
o oberster Lehnsherr war der König, dieser Kronvasallen hatte und belehnte
o diese Kronvasallen konnten ihr Lehn dann weiter an Untervasallen entlehnen
Lehnsnehmer
o nur Adlige, Freie, Ritterbürtige, Waffenfähige, im Vollbesitz der Ehre
 an dieser Stelle kann die aus dem Schulunterrichte berühmte „Lehnspyramide“ teilweise
(!) untergebracht werden, eigentlich verwirrt sie eher, denn Bauern konnten bspw. nicht
belehnt werden
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diese zeigt zwar wer an welcher Stelle der Lehnsordnung stand, aber es konnten
durchaus auch Grafen direkt vom König belehnt werden, auch wenn sie unter
den weltlichen Reichsfürsten Standen
Von wann und wie lange bestand das Lehnswesen?
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im 8/9 Jh. aus dem fränkischem Reich bekannt
ab 11/12 Jh. durchgängig im Reich vertreten
bis 1871, Gründung Kaiserreich hat aktiv politische Landschaft des Reichs geprägt
letzte Entscheidung zur Lehnssache 1937
Was gibt es noch zu sagen?
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ab dem 12 Jh. wurde die Kirche mit einbezogen
o Bischöffe leisteten vasallitischen Treueeid auf König
o König konnte so über Kirche nur noch als Lehnsherr verfügen
Fürsten waren zwar lehnrechtlich an König gebunden, aber agierten mit immer autonomer
werdener Macht
im Zuge des Hoch- und Spätmittelalters kam es zu einer „Verdinglichung“ des Lehns
o der Fokus lag nicht mehr auf der personalen Komponente, die anfangs als
Ausgangspunkt für das Lehn gesehen wurde
Bedeutung
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viele sehen das Lehnswesen und den damit eng verbundenen Feudalismus noch heute in den
föderalistischen Strukturen Deutschlands
Achtung!
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Lehnswesen <> Feudalismus
o F. = Wirtschaftsordnung
o Hierarchie zwischen Landbesitzern und Bauern
o politische Organisation die Fragmentierung der Herrschaft und Privatisierung der
Gewalt umfasst
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