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Ungewollt Schwanger

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NW Klasse 7.6
Sexualkunde
02.10.2020
Ungewollt Schwanger – was nun?
Sandras Geschichte
„Sandra (15 J.) und ihr Freund (16 J.) sind schon mehrere Monate zusammen und können sich ein
Leben ohne den anderen gar nicht mehr vorstellen. Als sie eines Tages alleine sind, erwidert Sandra
die Zärtlichkeiten ihres Freundes und gibt ihm zu verstehen, dass auch sie mit ihm schlafen möchte.
Danach passiert es, einfach so, ganz ungeplant und an Verhütung dachten sie auch nicht. Zwei
Wochen später blieb Sandras Regelblutung aus. Da sie Angst davor hatte, zum Frauenarzt zu gehen,
besorgte sie sich in der Apotheke einen Schwangerschaftstest. Sie war Schwanger!“
Welche Möglichkeiten hat Sandra?
1. Adoption
Wer sich dazu entscheidet, ein Kind zur Adoption freizugeben, trifft eine der härtesten
Entscheidungen im Leben überhaupt. Dieser Schritt sollte daher gut überlegt sein, um ihn nicht
später zu bereuen. Wer in jugendlichem Alter schwanger wird und nicht auf die Unterstützung seiner
Familie zählen kann, ist logischerweise überfordert und fühlt sich allein gelassen. Doch manchmal
gibt es auch andere Gründe dafür warum sich eine Mutter dazu entschließt, ihr Baby direkt nach der
Geburt in fremde Hände zu geben.
Wer adoptiert denn das Kind? Die neuen Eltern heißen Adoptiveltern, das adoptierte Kind ist ein
Adoptivkind. Ansonsten sind die Adoptiveltern genauso Eltern wie andere auch.
Nicht alle Menschen, die Kinder haben möchten, können Kinder bekommen. Dann melden sie sich
beim Staat, dass sie gerne adoptieren möchten. Der Staat prüft, ob die Menschen gute Eltern wären.
Es kann auch sein, dass man jemanden adoptiert, der schon erwachsen ist. Auf diese Weise kann der
Adoptierte den Namen der Adoptiveltern annehmen und später auch deren Hab und Gut erben. Das
machen zum Beispiel Menschen von Adel, mit einem besonderen Namen. Wenn sie keine eigenen
Kinder haben, wollen sie, dass der Name nicht ausstirbt. Es ist auch schon vorgekommen, dass die
Adoptierten dafür Geld gezahlt haben, weil sie den besonderen Namen haben wollten.
NW Klasse 7.6
Sexualkunde
02.10.2020
2. Abtreibung
Bei einer Abtreibung wird eine Schwangerschaft abgebrochen. Der Embryo, also das ungeborene
Kind, ist noch sehr klein und wird aus dem Bauch seiner Mutter herausgeholt. Das geschieht meist,
weil die Mutter kein Kind haben will oder sie denkt, dass sie nicht dafür sorgen kann.
Oft streiten sich die Menschen darüber, ob man eine Abtreibung vornehmen darf oder nicht. Vor
allem geht es darum, ob die Mutter allein über ihren Körper bestimmen darf und über alles, was
darin ist. Die Frage war auch immer, ab welchem Zeitpunkt nach der Befruchtung man von einem
Kind oder von einem Menschen sprechen soll. Und: Sollte der Staat dieses Leben schützen?
Methoden:
•
Absaugung: Entfernung des Embryo mit einer Saugkürettage
•
Ausschabung (Kürettage)
•
Frühgeburt durch Medikamente (der Embryo wird abgestoßen)
Risiken für die Frau:
•
Bei einer illegal und unsachgemäß durchgeführten Abtreibung ist die Komplikations- und
Todesrate ausgesprochen hoch
•
Erhöhtes Risiko für spätere Früh und Fehlgeburten
•
starke Regelblutung, Bauchkrämpfe und Übelkeit
•
psychische Belastung
•
absichtliche vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft
Schwangerschaftsabbruch ist strafbar
Ausnahmen:
•
Beratung wahrgenommen und 12 Wochen nicht überschritten
•
Kind weist eine schwere Erkrankung oder Behinderung auf Belastung für die Frau
•
Vergewaltigung
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