Alkohol- und Drogenmissbrauch Immer häufiger müssen Straftaten aufgeklärt werden, die mit Alkohol- und Drogenmissbrauch zu tun haben. Dabei spielen chromatographische und spektroskopische Methoden eine besondere Rolle. 1 Blutalkoholbestimmung Die einzige Möglichkeit den Blutalkoholspiegel exakt zu ermitteln, d.h. eine beweiskräftige Bestimmung durchzuführen, ist die Blutentnahme. Dabei wird eine bestimmte Menge des zu untersuchenden Blutes in einen Gaschromatographen eingespritzt. Bereits nach wenigen Minuten kann der Messwert, anhand des Ethanol-Peaks im Spektrum, ermittelt werden. Eine mathematische Operation ermöglicht dann den Rückschluss auf den Blutalkoholspiegel in Promille. Abb. 6: GC-Spektrum von Blut mit Alkohol 2 Nachweis von Drogenart und –herkunft So genannte "harte" Drogen, wie z.B. Heroin oder Kokain, werden auf gleich Weise quantitativ bestimmt. Bei der qualitativen Bestimmung wird zusätzlich auf die Massenspektrometrie zurückgegriffen. Bei der qualitativen Bestimmung werden kleine Mengen der zu untersuchenden Proben in ein Massenspektrometer gegeben. Anhand der dabei ermittelten Molmassen können Rückschlüsse auf die Drogenart gemacht werden. Abb. 7: Massenspektrum von Heroin (M=369 g/mol) Durch die Kombination von Massenspektrometer mit einem Gaschromatographen (GC-MS) wird es sogar möglich die Drogenherkunft zu ermitteln. Dealer verwenden oft verschiedene Zusatzstoffe (z.B. Zucker, ...) um ihre Drogen zu "strecken". Anhand eines solchen GC-MS-Spektrums wird es nun möglich einen sichergestellten Drogenfund einem möglichen Verdächtigem zuzuordnen. Abb. 8: GC-Spektren von Drogenproben des Dealers (links), des Kunden 1 (Mitte) des Kunden 2 (rechts) Anhand obiger Spektren ist eindeutig nachzuweisen, dass Kunde 1 beim Dealer seine Drogen gekauft haben muss, da in dessen Drogenprobe kein Methaqualon (Abb. rechts, Peak 3) gefunden wurde.