" o Menschliche Gestalt sei eine Aufforderung zur Vernunftentwicklung und zum Vernunftgebrauch o Im auffordernden Vernunftwesen käme es jedoch nicht nur zur Erkenntnis der Vernunftfähigkeit des anderen Wesens, sondern zu dessen Anerkenntnis • Anerkenntnis meint die freiwillige Selbsteinschränkung der eigenen freien Tätigkeit Bedingungen für die Gemeinschaft freier Wesen Die andere Person muss als freies Wesen behandelt werden, weil diese als menschliche Gestalt wahrgenommen wurde und somit Vernünftigkeit initiiert Andererseits ist es für die Entwicklung des vernunftfähigen Wesens zum tätig-freien Wesen notwendig, dass eine Einwirkung auf es in Gestalt der Auffordung erfolgt. o Gemeinschaftliches Wollen = jeder in der Rechtsgemeinschaft möchte ein Rechtsverhältnis o Denn: Eintritt in die Rechtsgemeinschaft geht mit einem Schutz einher, dass sich alle an Rechtsgesetze halten müssen